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Die Erfindung betrifft eine Rohrschelle mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
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Aus dem Patent
EP 1 978 288 B1 ist eine Rohrschelle mit einem ringförmigen Schellenkörper bekannt, der zwei halbkreisbogenförmige Schellenbügel mit radial bzw. genau genommen parallel zu einer Axialebene nach außen abstehenden Flanschen zum Verbinden der beiden Schellenbügel und Festspannen auf beispielsweise einem Rohr aufweist. Auf einer Seite des Schellenkörpers weist ein Flansch des einen Schellenbügels ein Durchsteckloch zum Durchstecken einer Schraube und ein zugeordneter Flansch des anderen Schellenbügels ein Gewindeloch zum Einschrauben der Schraube auf. Auf einer gegenüberliegenden Seite des Schellenkörpers weisen die Flansche beider Schellenbügel Durchstecklöcher zum Durchstecken einer Schließschraube auf, wobei auf einen der beiden Flansche ein aus einem Federblechstreifen gebogener Clip gesteckt ist. Der Clip weist ein mit dem Durchsteckloch im Flansch deckungsgleiches Durchsteckloch auf einer dem Flansch des anderen Schellenbügels zugewandten Seite des Flansches und zwei eiförmige Löcher auf einer anderen Seite des Flansches auf. Die beiden eiförmigen Löcher sind seitlich zueinander und achsparallel zum Schellenkörper versetzt, so dass sie einander und die Durchstecklöcher im Flansch und im Clip teilweise überdecken. Zum Schließen des Schellenkörpers wird die Schließschraube der bekannten Rohrschelle durch das Durchsteckloch im Flansch ohne den Clip und durch die Durchstecklöcher im Clip und im Flansch mit dem Clip und durch die beiden eiförmigen Löcher im Clip gesteckt. Dabei verschiebt die Schließschraube die beiden eiförmigen Löcher des Clips so gegeneinander, dass die Schließschraube durchtreten kann. Ein Schraubengewinde der Schließschraube gelangt dabei in Eingriff mit Rändern der eiförmigen Löcher des Clips. Das Schraubengewinde weist ein Sägezahnprofil auf, so dass die Schließschraube nach Art einer Ratsche in einer Richtung durch den Clip geschoben werden kann und der Clip gegen ein Herausziehen der Schließschraube in entgegengesetzter Richtung sperrt. Der Schellenkörper ist dadurch geschlossen. Durch Drehen der Schließschraube im Clip lässt sich der Schellenkörper der bekannten Rohrschelle auf beispielsweise einem Rohr festspannen. Zum Öffnen des Schellenkörpers muss die Schließschraube in einer Löserichtung gedreht und dadurch aus den eiförmigen Löchern in dem Clip auf dem einen Flansch des einen Schellenbügels heraus geschraubt werden.
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Aufgabe der Erfindung ist, eine Rohrschelle vorzuschlagen, die sich ebenfalls ohne Drehen einer Schließschraube schließen lässt und die einen verbesserten Halt der Schließschraube bei einem Festspannen der Rohrschelle auf beispielsweise einem Rohr aufweist.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Die erfindungsgemäße Rohrschelle weist einen ringförmigen Schellenkörper mit einer Unterbrechung als Schellenöffnung zum Einbringen beispielsweise eines Rohrs in den Schellenkörper auf. Der Schellenkörper kann kreisringförmig, anders rund als kreisförmig oder beispielsweise auch eckig sein. Zum Schließen der Schellenöffnung weist die Rohrschelle eine Schließschraube auf, die auf einer ersten Seite der Schellenöffnung am Schellenkörper angreift. Beispielsweise liegt ein Schraubenkopf der Schließschraube auf einem Flansch auf der ersten Seite der Schellenöffnung auf, wobei der Flansch ein Durchsteckloch aufweist, durch den ein Schraubenschaft der Schließschraube gesteckt ist. Auf einer gegenüberliegenden zweiten Seite der Schellenöffnung weist die erfindungsgemäße Rohrschelle eine Rasteinrichtung auf, die mit einem Schraubengewinde der Schließschraube nach Art einer Ratsche zusammenwirkt, das heißt eine Bewegung der Schließschraube nur in einer Schließrichtung der Schließschraube zulässt und gegen eine Rückbewegung in umgekehrter Richtung sperrt. Die „Schließrichtung“ ist die Richtung der Schließschraube, in der sich Enden des Schellenkörpers auf beiden Seiten der Schellenöffnung einander nähern und die Schellenöffnung verkleinern. Die Schließrichtung der Schließrichtung ist zugleich auch die Richtung, in der sich die Schließschraube beim Schließen des Schellenkörpers und Verkleinern der Schellenöffnung in Bezug auf die zweite Seite der Schellenöffnung bewegt, wenn sie sich mit der ersten Seite mit bewegt. Die „zweite Seite“ ist die Seite mit der Rasteinrichtung. Beim Schließen des Schellenkörpers bewegt sich also die Schließschraube in Bezug auf die Rasteinrichtung, wenn sie mit der anderen, das heißt der ersten Seite der Schellenöffnung mitbewegt wird.
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Des Weiteren weist die erfindungsgemäße Rohrschelle eine Mutter auf, die auf der zweiten Seite der Schellenöffnung, also auf der gleichen Seite wie die Rasteinrichtung, am Schellenkörper angeordnet ist. In der Schließrichtung der Schließschraube befindet sich die Mutter hinter der Rasteinrichtung, das heißt beim Schließen der Rohrschelle gelangt die Schlließschraube erst mit der Rasteinrichtung in Eingriff, bevor sie in die Mutter gelangt und zum Zuspannen des Schellenkörpers, das heißt zu einem Festspannen der Rohrschelle bzw. des Schellenkörpers auf beispielsweise einem Rohr, in die Mutter geschraubt werden kann.
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Ein Vorteil der Erfindung ist ein guter Halt der Schließschraube in der Mutter, so dass die Rohrschelle mit großer Spannkraft zugespannt werden kann und eine hohe Schließkraft der Rohrschelle aufweist.
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Eine Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Rasteinrichtung eine Sperrklinke aufweist, vergleichbar einem Sperrklinken-Freilauf mit der Maßgabe, dass die Relativbewegung keine Drehung, sondern eine lineare Bewegung ist. Bei geschlossenem Schellenkörper, das heißt wenn die Schließschraube mit der Rasteinrichtung Enden des Schellenkörpers auf beiden Seiten der Schellenöffnung verbinden, steht ein Schraubengewinde der Schließschraube mit der Sperrklinke so in Eingriff, dass die Sperrklinke eine Bewegung der Schließschraube in der Schließrichtung zulässt und gegen eine Bewegung in umgekehrter Richtung, also im Sinne eines Vergrößerns der Schellenöffnung und eines Öffnens des Schellenkörpers bzw. der Rohrschelle, sperrt.
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Wenn die Sperrklinke bei geschlossenem Schellenkörper in Eingriff mit dem Schraubengewinde der Schließschraube steht, stützt sich die Sperrklinke radial außerhalb des Schraubenschafts und entgegen der Schließrichtung versetzt auf der zweiten Seite der Schellenöffnung am Schellenkörper ab. „Versetzt“ meint hier, dass eine Abstützstelle der Sperrklinke bezüglich der Längsachse der Schließschraube mit axialem Abstand zur Eingriffsstelle der Sperrklinke mit dem Schraubengewinde ist. Eine gedachte Gerade zwischen der Eingriffsstelle der Sperrklinke mit dem Schraubengewinde der Schließschraube und einer Abstützstelle der Sperrklinke auf der zweiten Seite der Schellenöffnung am Schellenkörper verläuft schräg von der Abstützstelle in Schließrichtung auf den Schraubenschaft zu. Eine auf die Schließschraube im Sinne eines Öffnens des Schellenkörpers ausgeübte Kraft verursacht ein Moment auf die mit dem Schraubengewinde in Eingriff stehende Sperrklinke, das die Sperrklinke an der Eingriffsstelle zum Schraubenschaft hin beaufschlagt, den Eingriff der Sperrklinke mit dem Schraubengewinde also verstärkt. Das gilt für eine um die Abstützstelle schwenkbare Sperrklinke ebenso wie für eine schräg zum Schraubenschaft verschiebbare Sperrklinke.
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Zu einem insbesondere beweglichen Verbinden der Sperrklinke mit dem Schellenkörper auf der zweiten Seite der Schellenöffnung sieht eine Ausgestaltung der Erfindung einen Klinkenhalter vor, der die Sperrklinke beispielsweise schwenkbar und/oder verschiebbar hält. Auch eine elastisch mit dem Klinkenhalter gehaltene Sperrklinke und/oder eine elastische Sperrklinke, die starr, elastisch und/oder beweglich, schwenkbar und/oder verschiebbar gehalten ist, ist möglich.
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Zu einer Befestigung des Klinkenhalters am Schellenkörper sieht eine Weiterbildung der Erfindung vor, dass der Klinkenhalter auf der zweiten Seite der Schellenöffnung auf den Schellenkörper, beispielsweise auf einen vom Schellenkörper nach außen stehenden Flansch des Schellenkörpers, gesteckt ist.
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Zur Sicherung des Klinkenhalters gegen Lösen vom Schellenkörper sieht eine Ausgestaltung der Erfindung vor, dass die vom Klinkenhalter gehaltene Sperrklinke formschlüssig in Eingriff mit dem Schellenkörper steht und dadurch den Klinkenhalter gegen Lösen vom Schellenkörper sichert.
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Zu einer besseren Verrastung sieht eine Ausgestaltung der Erfindung zwei Sperrklinken vor, die bezüglich der Schließschraube einander gegenüber angeordnet sind. Das bedeutet, dass sich die Schließschraube zwischen den beiden Sperrklinken befindet, wenn die Schließschraube mit den Sperrklinken in Eingriff steht. Eingriffstellen der beiden Sperrklinken befinden sich einander gegenüber am Schraubengewinde, wobei sie in axialer Richtung des Schraubengewindes versetzt sein können. Denkbar sind auch mehr als zwei Sperrklinken, die gleich- oder ungleichmäßig um die Schließschraube herum verteilt angeordnet sind.
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Eine Ausgestaltung der Erfindung sieht einen Mutterhalter vor, der die Mutter auf der zweiten Seite der Schellenöffnung am Schellenkörper hält. Es kann der Klinkenhalter zugleich auch der Mutterhalter sein oder es handelt sich um separate Elemente.
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Bei einer Ausgestaltung der Erfindung hält der Klinkenhalter den Mutterhalter auf der zweiten Seite der Schellenöffnung am Schellenkörper.
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Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Mutter begrenzt in und entgegen der Schließrichtung und axial zu einem Muttergewinde beweglich ist. Die Mutter ist begrenzt parallel zu einer Tangente zum Schellenkörper außerhalb des Schellenkörpers beweglich. Dadurch kann beim Schließen des Schellenkörpers die Schließschraube durch die Rasteinrichtung hindurch oder an der Rasteinrichtung entlang bewegt werden und dabei die Mutter um ihren begrenzten Verschiebeweg in der Schließrichtung der Schließschraube von der Rasteinrichtung abdrücken. Das ermöglicht den Eingriff der Rasteinrichtung am Schraubengewinde der Schließschraube, ohne dass die Mutter dabei stört.
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Eine Ausgestaltung der Erfindung sieht einen Flansch des Schellenkörpers auf einer, vorzugsweise auf beiden Seiten der Schellenöffnung vor, der bzw. die nach außen vom restlichen Schellenkörper abstehen. Der erste Flansch weist ein Loch zum Durchstecken des Schraubenschafts der Schließschraube auf, so dass der Schraubenkopf auf dem Flansch aufliegt und die Schließschraube auf diese Weise auf der ersten Seite der Schellenöffnung am Schellenkörper angreift. An dem Flansch des Schellenkörpers auf der zweiten Seite der Schellenöffnung sind die Rasteinrichtung und die Mutter angeordnet.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
- 1 eine perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Rohrschelle;
- 2 Einzelteile der Rohrschelle aus 1 im Bereich eines Verschlusses in perspektivischer Explosionsdarstellung;
- 3 den Verschluss der Rohrschelle aus 1 und 2 in einem perspektivischen Schnitt; und
- 4-5 Teile des Verschlusses der Rohrschelle aus 1 bis 3 in perspektivischer Darstellung.
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Die in 1 dargestellte, erfindungsgemäße Rohrschelle 1 weist zwei Schellenbügel 2 auf, die im Ausführungsbeispiel gleiche, aus Blechstreifen gebogene Teile sind, die spiegelbildlich zu einer Axialebene der Rohrschelle 1 angeordnet sind. In einem Mittelbereich sind die Schellenbügel 2 kreisbogenförmig und erstrecken sich über etwas weniger als 180°. Enden der beiden Schellenbügel 2 sind zu Flanschen 3 nach außen gebogen, die ungefähr radial bzw. genau genommen parallel zu der Axialebene nach außen stehen, zu der die Schellenbügel 2 spiegelbildlich angeordnet sind. Auf einer Seite der Rohrschelle 1 weist ein Flansch 3 eines Schellenbügels 2 ein Durchsteckloch für eine Schraube 4 und ein zugeordneter Flansch 3 des anderen Schellenbügels 2 ein Gewindeloch auf, in das die Schraube 4 geschraubt ist, so dass die beiden Schellenbügel 2 auf dieser Seite der Rohrschelle 1 gelenkig verbunden sind. Auf einer gegenüberliegenden Seite der Rohrschelle 1 sind die beiden Schellenbügel 2 an den Flanschen 3 mit einem noch zu erläuternden Verschluss 5 verbunden. Zusammen bilden die beiden Schellenbügel 2 einen ringförmigen Schellenkörper 6 der Rohrschelle 1.
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Einer der beiden Schellenbügel 2 weist eine auf seiner Außenseite angebrachte Mutter als Befestigungsmittel 7 zur Befestigung der Rohrschelle 1 an beispielsweise einer Wand, Decke oder einem Pfosten auf. Anstelle der Mutter kann die Rohrschelle 1 beispielsweise auch eine Gewindestange als Befestigungsmittel aufweisen (nicht dargestellt). Ein Zwischenraum zwischen den Flanschen 3 auf der Seite des Verschlusses 5 wird hier als Schellenöffnung 8 bezeichnet, durch den bei geöffnetem Verschluss 5 beispielsweise ein Rohr in die Rohrschelle 1 bzw. in den Schellenkörper 6 einbringbar ist.
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Der Verschluss 5 der erfindungsgemäßen Rohrschelle 1 weist eine Schließschraube 9, eine Mutter 10, zwei Sperrklinken 11, einen Klinkenhalter 12 und einen Mutterhalter 13 auf. Die Teile des Verschlusses 5 sind in 2 in Explosionsdarstellung einzeln gezeigt. Die Schließschraube 9 ist eine herkömmliche Schraube mit einem metrischen Standard-Maschinengewinde als Schraubengewinde, wobei andere Schraubengewinde, beispielsweise auch ein Holzschraubengewinde, ebenso möglich sind.
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Der Mutterhalter 13 ist im Ausführungsbeispiel ein Kunststoffteil, das die Mutter 10 drehfest hält und axial verschieblich führt. Im Ausführungsbeispiel ist die Mutter 10 eine Sechskantmutter und der Mutterhalter 13 dazu passend ein Sechskantrohr, in dem die Mutter 10 axial verschieblich und drehfest aufgenommen ist. An einem dem Flansch 3 des Schellenbügels 2, an dem der Mutterhalter 13 angeordnet ist, fernen Ende weist der Mutterhalter 13 eine Stirnwand 14 mit einem Mittelloch auf, durch das ein Schraubenschaft der Schließschraube 9 durch- und austreten kann. Die Stirnwand 14 begrenzt einen Verschiebeweg der Mutter 10. An einem dem Flansch 3 zugewandten Ende weist der Mutterhalter 13 am Umfang zwei zueinander parallele und zum Mutterhalter 13 tangentiale, stabförmige Füße 15 auf, die über Laschen 16 mit dem Mutterhalter 13 einstückig sind. Von freien Enden der Füße 15 stehen quadratische Zapfen 17 in Richtung des Endes des Mutterhalters 13 mit der Stirnwand 14 ab.
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Im Ausführungsbeispiel ist der Klinkenhalter 12 ebenfalls ein Kunststoffteil, und zwar ein in Draufsicht rechteckiges und flaches Bauteil mit einem Schlitz, mit dem es auf der Seite des Verschlusses 5 auf den Flansch 3 eines der beiden Schellenbügel 2 gesteckt ist. Der Klinkenhalter 12 weist in seiner Mitte ein Durchsteckloch für die Schließschraube 9 auf, das deckungsgleich mit einem Durchsteckloch in dem Flansch 3 ist, wenn der Klinkenhalter 12 wie vorgesehen auf den Flansch 3 gesteckt ist. Der Flansch 3 des anderen Schellenbügels 2 auf derselben Seite der Rohrschelle 1 bzw. des Schellenkörpers 6, also auf der Seite des Verschlusses 5, weist ebenfalls ein Durchsteckloch für die Schließschraube 9 auf. Wie bereits erwähnt wird der Zwischenraum zwischen den beiden Flanschen 3 hier als Schellenöffnung 8 bezeichnet. Zur Unterscheidung der beiden Flansche 3 wird hier der Flansch 3 ohne Verschluss 5 und ohne Klinkenhalter 12 und ohne Mutterhalter 13 als Flansch 3 auf einer ersten Seite der Schellenöffnung 8 und der Flansch 3 mit dem Verschluss 5, mit dem Klinkenhalter 12 und mit dem Mutterhalter 13 als Flansch 3 auf einer zweiten Seite der Schellenöffnung 8 bezeichnet.
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Beiderseits des Durchstecklochs weist der Klinkenhalter 12 schräge Schlitze für die Sperrklinken 11 auf. Die Schlitze sind gut in 3 zu sehen. Im Ausführungsbeispiel sind die Sperrklinken 11 ebene, streifenförmige Blechstanzteile mit stufenförmigen Schultern 18 auf gleicher Höhe an ihren Längsrändern. Wenn die Sperrlinken 11 wie vorgesehen und in 1, 3 und 5 gezeichnet in die schrägen Schlitze des Klinkenhalters 12 gesteckt sind, stehen die Sperrklinken 11 schräg nach innen auf einer der Schellenöffnung 8 abgewandten Seite aus dem Klinkenhalter 12 vor und überdecken axial zum Durchsteckloch gesehen das Durchsteckloch etwas an gegenüberliegenden Seiten. Die Sperrklinken 11 ragen so weit nach innen, dass sie, wie in 3 zu sehen, mit dem Schraubengewinde der Schließschraube 9 in Eingriff treten, wenn die Schließschraube 9 beim Schließen des Schellenkörpers 6 durch das Durchsteckloch im Flansch 3 und im Klinkenhalter 12 durchtritt und auf der der Schellenöffnung 8 abgewandten Seite aus dem Klinkenhalter 11 austritt. Die Sperrklinken 11 wirken dabei wie Rasten, die ein Durchstecken der Schließschraube 9 in einer Schließrichtung der Schließschraube 9 zulassen und gegen ein Zurückziehen der Schließschraube 9 in entgegengesetzter Richtung sperren. Die „Schließrichtung“ der Schließschraube 9 ist diejenige zum Schließen des Schellenkörpers 6, wobei sich die Flansche 3 einander nähern und die Schließschraube 9, die durch das Durchsteckloch in dem Flansch 3 ohne Verschluss 5 auf der ersten Seite der Schellenöffnung 8 gesteckt ist, durch das Durchsteckloch in dem Flansch 3 mit dem Verschluss 5 auf der zweiten Seite der Schellenöffnung 8 und durch das Durchsteckloch im Klinkenhalter 12 durchtritt und auf einer der Schellenöffnung 8 abgewandten Seite in Richtung der Mutter 10 aus dem Klinkenhalter 12 austritt.
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Die Schultern 18 der Sperrklinken 11 stützen sich auf dem Klinkenhalter 12 ab. Außerdem tritt eine Zunge 19 des Klinkenhalters 12 in eine rechteckige Ausstanzung der Sperrklinken 11 ein, wenn die Sperrklinken 11 in die schrägen Schlitze des Klinkenhalters 12 gesteckt werden. Die Zunge 19 des Klinkenhalters 12 stützt die Sperrklinken 11 ebenfalls ab. Außerdem stützen sich die Sperrklinken 11 mit ihren äußeren Enden an Enden der schrägen Schlitze im Klinkenhalter 12 ab. Die Sperrklinken 11 stützen sich in Bezug mit Eingriffsstellen mit dem Schraubengewinde der Schließschraube 9 radial außerhalb eines Schraubenschafts der Schließschraube 9 und axial zu den Eingriffstellen mit dem Schraubengewinde der Schließschraube 9 in Richtung zu dem Flansch 3 versetzt ab. Mit anderen Worten stützen sich die Sperrklinken 11 radial außerhalb ihrer Eingriffsstellen mit dem Schraubengewinde der Schließschraube 9 und entgegen der Schließrichtung der Schließschraube 9 versetzt am Klinkenhalter 12 und über den Klinkenhalter 12 am Flansch 3 des einen Schellenbügels 2 ab. Eine entgegen der Schließrichtung auf die Schließschraube 9 ausgeübte Axialkraft verursacht durch die schräge Ausrichtung der Sperrklinken 11 ein Moment auf die Sperrklinken 11, das die Sperrklinken 11 an den Eingriffsstellen nach innen beaufschlagt und auf diese Weise den Eingriff mit dem Schraubengewinde der Schließschraube 9 verstärkt. Durch ihre Schrägstellung wirken die Sperrklinken 11 wie Rasten, die den Durchtritt der Schließschraube 9 in der Schließrichtung zulassen und gegen ein Zurückziehen der Schließschraube 9 in entgegengesetzter Richtung sperren. Die Sperrklinken 11 und der Klinkenhalter 12 können deswegen auch als Rasteinrichtung 20 aufgefasst werden, die ein Schließen des Schellenkörpers 6 der erfindungsgemäßen Rohrschelle 1 zulassen und gegen ein Öffnen sperren. Zum Öffnen des Schellenkörpers 6 muss die Schließschraube 9 in eine Löserichtung gedreht und dadurch zwischen den Sperrklinken 11 und aus der Rasteinrichtung 20 heraus geschraubt werden.
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Die in die schrägen Schlitze des Klinkenhalters 12 gesteckten Sperrklinken 11 durchgreifen rechteckige Aussparungen 21 in Rändern des Flanschs 3, wie es in 5 zu sehen ist, wo ein Ende des einen Schellenbügels 2 mit dem Flansch 3, einer schräg stehenden Sperrklinke 11 und der Mutterhalter 13 gezeichnet sind, nicht jedoch der Klinkenhalter 12, um die schräge Lage der Sperrklinke 11 und ihren Eingriff in der Aussparung 21 am Rand des Flanschs 3 zu zeigen. Der Mutterhalter 13 verdeckt die gegenüberliegende andere Sperrklinke 11, weswegen sie nicht zu sehen ist. Durch den Eingriff der Sperrklinken 11 in der Aussparung 21 am Rand des Flanschs 3 halten die Sperrklinken 11 den Klinkenhalter 12 auf dem Flansch 3 und damit am Schellenkörper 6, so das der Klinkenhalter 12 nicht vom Flansch 3 gezogen werden kann. Der Eingriff der Sperrklinken 11 in den Aussparungen 21 ist formschlüssig.
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Der Mutterhalter 13 ist mittels des Klinkenhalters 12 an dem Flansch 3 des einen Schellenbügels 2 befestigt: Dazu werden die Füße 15 des Mutterhalter 13 unter elastischer Verformung der Laschen 16, die die Füße 15 mit dem Mutterhalter 13 verbinden, auseinandergebogen und der Mutterhalter 13 über den Klinkenhalter 12 auf den Flansch 3 aufgesetzt, so dass die Füße 15 des Mutterhalters 13 seitlich außen am Klinkenhalter 12 vorbeitreten und anschließend unter ihm einschnappen. Dabei gelangen die Zapfen 17 an den Enden der Füße 15 des Mutterhalters 13 in kongruente Löcher im Klinkenhalter 12, wie es in 4 zu sehen ist.
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Zum Einlegen beispielsweise eines Rohrs 22 wird der Schellenkörper 6 der erfindungsgemäßen Rohrschelle 1 geöffnet. Dabei befindet sich die Schließschraube 9 außer Eingriff von den Sperrklinken 11 und die Flansche 3 auf der Seite des Verschlusses 5 sind so weit voneinander entfernt, dass das Rohr 22 durchtreten kann. Anschließend wird der Schellenkörper 6 geschlossen, indem die Schellenbügel 2 so verschwenkt werden, dass sich die Flansche 3 auf der Seite des Verschlusses 5 einander nähern. Auf der gegenüberliegenden Seite sind die Flansche 3 der Schellenbügel 2 durch die Schraube 4 miteinander verbunden. Die Schließschraube 9 ist durch den Flansch 3 auf der Seite des Verschlusses 5 gesteckt, an dem sich nicht der Klinkenhalter 12 und der Mutterhalter 13 befinden. Ein Schraubenkopf befindet sich auf einer der Schellenöffnung 8 abgewandten Seite des Flansches 3. Beim Schließen bewegt sich die Schließschraube 9 in einer Schließrichtung und tritt dabei durch das Durchsteckloch im Klinkenhalter 12 und in dem Flansch 3, auf den der Klinkenhalter 12 gesteckt ist, und anschließend auf der der Schellenöffnung 8 abgewandten Seite aus dem Klinkenhalter 12 aus und zwischen den beiden Sperrklinken 11 durch. Dabei treten die Sperrklinken 11 in Eingriff mit dem Schraubengewinde der Schließschraube 9 und sperren gegen ein Zurückziehen der Schließschraube 9 in einer der Schließrichtung entgegengesetzten Richtung, so dass die Flansche 3 zusammengehalten sind und der Schellenkörper 6 geschlossen ist. Der Schellenkörper 6 lässt sich nur noch öffnen, indem die Schließschraube 9 in der Löserichtung gedreht und herausgeschraubt wird. Die Schließschraube 9 wird soweit in der Schließrichtung durch die Durchstecklöcher in dem Flansch 3 und im Klinkenhalter 12 und durch die Sperrklinken 11 durchgesteckt, dass sie die Mutter 10, die sich in der Schließrichtung der Schließschraube 9 hinter der Rasteinrichtung 20 befindet, im Mutterhalter 13 vom Flansch 3 und vom Klinkenhalter 12 entfernt. Dabei bewegt sich die Mutter 10 axial zu einem Muttergewinde und zur Schließschraube 9 und in der Schließrichtung der Schließschraube 9 sowie tangential zum Schellenkörper 6. Genau genommen bewegt sich die Mutter 10 parallel zu einer Tangente des Schellenkörper 6. Spätestens, wenn die Mutter 10 an der Stirnwand 14 des Mutterhalters 13 anliegt, kann sie sich nicht mehr weiter entfernen. Die Schließschraube 9 kann jetzt in die Mutter 10 eingeschraubt werden und bewegt die Mutter 10 in Richtung des Flansches 3, bis die Mutter 10 auf den Sperrklinken 11 aufsitzt. Anschließend kann die Mutter 10 fest gezogen und dadurch die Rohrschelle 1 auf dem Rohr 22 festgespannt werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Rohrschelle
- 2
- Schellenbügel
- 3
- Flansch
- 4
- Schraube
- 5
- Verschluss
- 6
- Schellenkörper
- 7
- Befestigungsmittel
- 8
- Schellenöffnung
- 9
- Schließschraube
- 10
- Mutter
- 11
- Sperrklinke
- 12
- Klinkenhalter
- 13
- Mutterhalter
- 14
- Stirnwand
- 15
- Fuß
- 16
- Lasche
- 17
- Zapfen
- 18
- Schulter
- 19
- Zunge
- 20
- Rasteinrichtung
- 21
- Aussparung
- 22
- Rohr
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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