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Gegenstand
der vorliegenden Erfindung ist eine Vorrichtung zum Abzug von Feststoff
belastetem Prozesswasser aus einem Sedimentierbecken einer Kläranlage.
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Im
Rahmen der Abwasserreinigung in einer biologischen Kläranlage
durchläuft
das zu behandelnde Abwasser eine Mehrzahl von Reinigungsstufen,
in denen unter Einsatz verschiedener Reinigungstechniken Schmutz
und Schadstoffe aus dem Abwasser entfernt werden, um es aus einem
Nachklärbecken
als Rückspülwasser
dem natürlichen Wasserkreislauf
wieder zuzuführen.
Verschiedene Klärstufen
beruhen auf einer Absetzung von Schwebstoffen aus dem zu behandelnden
Wasser in einem Sedimentierschritt, für den das Abwasser einem Sedimentierbecken
zugeleitet wird, in welchem das zu behandelnde Abwasser in der Regel
eine sehr niedrige Strömungsgeschwindigkeit
aufweist. In diesem Sedimentierbecken findet ein Absetzvorgang statt,
bei dem die im Wasser befindlichen Schwebstoffe unter dem Einfluss
der Gravitation absinken und sich am Boden des Sedimentierbeckens
ansammeln. Beispiele hierfür
sind das bereits erwähnte Nachklärbecken
bzw. die vor und nach dem Faulturm angeordneten Vor- bzw. Nacheindicker.
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Insbesondere
im Bereich der Vor- bzw. Nacheindicker stellt sich die technische
Aufgabe, das oberhalb des Sediments befindliche Wasser, welches oftmals
noch einen recht hohen Belastungsgrad mit Schwebe- bzw. Schadstoffen
aufweist, einer erneuten Behandlung in Vorgelagerten Klärstufen
zuzuführen.
Hierzu wird im laufenden Betrieb das oberhalb des Sediments befindliche
Prozesswasser über
eine Abzugleitung mittels einer Pumpe abgezogen und einer Vorgelagerten
Klärstufe
zugeführt.
Die Ansaugöffnung
der Abzugleitung ist dabei in der Höhe variabel ausgeführt, oftmals
dergestalt, dass die Höhe
mittels einer Hubvorrichtung verändert
werden kann. Durch geeignete Techniken wird die Höhe der Ansaugöffnung der
Abzugleitung im Sedimentierbecken so eingestellt, dass das angesaugte
Prozesswasser einen Schwebstoffgehalt aufweist, der einen voreingestellten
Grenzwert nicht überschreitet.
In einem Sedimentierprozess, der nahe am Gleichgewicht geführt wird,
ist der Schwebstoffgehalt eine unmittelbare Funktion der Höhe der Ansaugöffnung im
Sedimentierbecken. Übersteigt
der Schwebstoffgehalt des über
die Abzugleitung abgezogenen Prozesswassers den voreingestellten
Grenzwert, so wird die Ansaugöffnung
der Abzugleitung mittels der Hubvorrichtung angehoben, bis der voreingestellte
Grenzwert wieder unterschritten wird.
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Stand
der Technik zur Erfassung des Schwebstoffgehalts des abgezogenen
Prozesswassers ist es, an der Ansaugöffnung der Pumpleitung, die
sich stets im zu behandelnden Abwasser im Sedimentierbecken befindet,
eine Sonde anzuordnen, die dazu vorgesehen ist, den Feststoffgehalt
im Abwasser in der unmittelbaren Umgebung der Ansaugöffnung zu
erfassen. Geeignet hierfür
sind z.B. die unter der Bezeichnung „Liquisonic" von der Firma Sensotech
GmbH, Magdeburg Barleben, Deutschland angebotenen Sonden, die auf
einem Ultraschallanalysator basieren und beispielsweise die Dichte des
umgebenen flüssigen
Mediums erfassen. Typische Einheit ist hier die „Trübungseinheit TE" in „Formacin" (TE/F).
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Da
die im Sedimentierbecken von Kläranlagen
zu behandelnden Abwässer
häufig
sehr hohe Schwebstoffkonzentrationen bis hin zu groben mechanischen
Verunreinigungen aufweisen, muss die Ansaugöffnung der Abzugleitung nebst
in der Nähe angeordneter
Sonde effektiv vor Verschmutzung geschützt werden. Hierzu werden die
Ansaugöffnung der
Abzugleitung und die Sonde häufig
mit einem Schutzkorb versehen, der im praktischen Betrieb einer
Kläranlage
abhängig
vom Belastungsgrad des zu behandelnden Abwassers in mehr oder weniger
kurzen Abständen
gereinigt werden muss. Zu einer solchen Reinigung muss die Abzugleitung
nebst Sonde und Schutzkorb vollständig aus dem Sedimentierbecken
entfernt werden. Dies ist einerseits mit hohem personellem Aufwand
und anderer seits mit einem Risiko verbunden dass die empfindliche
Sonde beschädigt
oder gar zerstört
wird.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung zum Abzug
von schwebstoffbelastetem Prozesswasser aus einem Sedimentierbecken
einer Kläranlage
anzugeben, die verlängerte Reinigungsintervalle
bei gleichzeitig erhöhter
Standzeit der eingesetzten Sonde zur Trübungsmessung aufweist.
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Gelöst wird
diese Aufgabe durch eine Vorrichtung gemäß des Hauptanspruchs.
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Eine
erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Abzug von schwebstoffbelastetem Prozesswasser aus einem Sedimentierbecken
einer Kläranlage
weist eine Abzugleitung auf, die an ihrem ersten Ende eine Ansaugöffnung für Prozesswasser
ausbildet. Das erste Ende ist daher dazu vorgesehen, in einer definierten
Höhe in
das Sedimentierbecken eingebracht zu werden. Weiterhin ist in die
Abzugleitung eine Pumpe zum Abzug von schwebstoffbelastetem Prozesswasser
aus dem Sedimentierbecken eingefügt. Weiterhin
ist eine Sonde zur Erfassung des Feststoffgehalts oder einer zum
Feststoffgehalt äquivalenten Größe im von
der Pumpe angesaugten Prozesswasser vorgesehen. Weiterhin ist eine
Hubvorrichtung umfasst, die dazu vorgesehen ist, die Höhe der Ansaugöffnung der
Abzugleitung im Sedimentierbecken kontrolliert einzustellen.
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Erfindungsgemäß ist nun
in der Abzugleitung außerhalb
des Sedimentierbeckens eine Messstrecke angeordnet, wobei die Sonde
zur Erfassung des Feststoffgehalts im von der Pumpe angesaugten
Prozesswasser an der außerhalb
des Sedimentierbeckens ausgebildeten Messstrecke angeordnet ist.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Abzug von schwebstoffbelastetem Prozesswasser realisiert mehrere
Vorteile. Indem auf eine Trübungsmessung
bzw. eine Messung des Feststoffgehalts im angesaugten Prozesswasser
innerhalb des Sedimentierbeckens verzichtet wird, kann in der Regel auf
eine Sonde in explosionsgeschützter
Ausführung verzichtet
werden, da die außerhalb
des Sedimentierbeckens ausgebildete Messstrecke in ausreichendem
Abstand der in der Regel explosionsgefährdeten Atmosphäre, die
das Sedimentierbecken umgibt, angeordnet werden kann. Weiterhin
sind Wartungsarbeiten an der Sonde auf deutlich einfachere Weise als
bei der aus dem Stand der Technik vorbekannten Vorrichtung möglich, da
die an der außerhalb
des Sedimentierbeckens angeordnete Messstrecke einen unmittelbaren
Zugriff auf die Sonde durch Wartungspersonal ermöglicht. Darüber hinaus bietet die Anordnung
der Sonde außerhalb
des Sedimentierbeckens den Vorteil, dass die empfindliche Sonde
von den nach wie vor erforderlichen Reinigungsarbeiten am Filterkorb,
welcher die Ansaugöffnung
der Abzugleitung umgibt, nicht mehr betroffen ist. Auch können die
Reinigungsintervalle gegenüber
der aus dem Stand der Technik vorbekannten Vorrichtung verlängert werden,
da eine Verschmutzung des Filterkorbs an der Ansaugöffnung der
Abzugleitung nur den Strömungswiderstand
längs der
Abzugleitung erhöht, aber
keinen negativen Einfluss mehr auf die von der Sonde durchgeführte Trübungs- bzw.
Fettstoffgehaltsmessung hat. Auf diese Weise kann ein höherer Verschmutzungsgrad
des Ansaugkorbs in Kauf genommen werden, ohne dass die Steuerung
des Prozesswasserabzugs aus dem Sedimentierbecken in Mitleidenschaft
gezogen wird.
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In
einer besonders bevorzugten Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist die Messstrecke so ausgebildet, dass sie gegen Trockenfallen
geschützt
ist. Dies kann dadurch insbesondere erzielt werden, dass die Messstrecke
als gedückerter
Leitungsabschnitt ausgebildet ist. Als gedückerter Leitungsabschnitt,
wird ein Leitungsabschnitt bezeichnet, der einen gegenüber dem
Niveau der restlichen Abzugleitung abgesenkten Bereich aufweist.
Indem die Messstrecke gegen Trockenfallen geschützt wird, kann sichergestellt
werden, dass die im Bereich der Messstrecke angeordnete Sonde, die
bevorzugt auf optischen Messverfahren basiert, beim Trockenfallen
der Abzugleitung nicht hartnäckig durch
eingetrocknete Feststoffe aus dem Prozesswasser verschmutzt wird.
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Die
Alltagstauglichkeit der erfindungsgemäßen Vorrichtung insbesondere
bei der Verwendung in nördlichen
Breiten kann deutlich erhöht
werden, indem die Messstrecke beheizbar ausgebildet ist. Insbesondere
ist es hierzu möglich,
im Bereich der Messstrecke elektrisch beheizbare Elemente sowie eine
Temperaturüberwachung
anzubringen. Die Temperaturüberwachung
steuert die Heizelemente bei Unterschreiten einer voreingestellten
Minimaltemperatur an, so dass die Temperatur der Messstrecke und
insbesondere des in der Messstrecke befindlichen Prozesswasser stets
mindestens einem voreingestellten Schwellwert entspricht. Eine Beheizbarkeit
der Messstrecke bietet einerseits den Vorteil, dass ein Einfrieren
der Messstrecke und/oder der Sonde sicher vermieden werden kann.
Darüber
hinaus gibt es aber auch Sonden zur Messung des Feststoffgehalts,
deren Messergebnisse deutlich von der Temperatur des analysierten
Prozesswassers abhängen.
In einem solchen Fall kann die Messgenauigkeit der Sonde verbessert
werden, wenn die Temperatur des von der Sonde analysierten Prozesswassers
möglichst
konstant bei einem bekannten Wert gehalten wird.
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Der
Schutz gegen Einfrieren sowie die thermische Stabilisierung des
zu analysierenden Prozesswassers können noch verbessert werden,
wenn die Messstrecke thermisch isoliert ausgebildet wird. Dies kann
insbesondere durch eine doppelwandige Ausführung der Prozesswasserführenden
Leitungen im Bereich der Messstrecke erreicht werden.
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Weitere
Vorteile ergeben sich, wenn die Vorrichtung zusätzlich zu der erfindungsgemäß vorgesehenen
Messstrecke einen transparenten Inspektionsabschnitt ausbildet,
der eine visuelle Inspektion des angesaugten Prozesswassers erlaubt.
Auf diese Weise steht dem Bedienungspersonal der Kläranlage neben
dem Ergebnis der von der Sonde durchgeführten Prozesswasseranalyse
auch eine direkte visuelle Inspektionsmöglichkeit des abgezogenen Prozesswassers
zur Verfügung.
Diese kann insbesondere vorteilhaft sein, um evtl. Fehlfunktionen
der Sonde unmittelbar zu erkennen.
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In
einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
umfasst diese eine Steuereinheit zum automatisierten Abzug von Feststoffbelastetem
Prozesswasser aus dem Sedimentierbecken, wobei die Steuereinheit
zur zyklischen Ausführung
der folgenden Verfahrensschritte eingerichtet ist:
- 1. Erfassen des Feststoffgehalts TS (ist) im von der Pumpe angesaugten
Prozesswasser mittels der Sonde,
- 2. Vergleichen des erfassten Ist-Feststoffgehalts TS (ist) mit
einem voreingestellten Soll-Feststoffgehalt TS (soll),
- 3. Anheben der im Sedimentierbecken angeordneten Ansaugöffnung der
Ab zugleitung mittels der Hubvorrichtung um einen voreingestellten
Wert Δh
wenn TS (ist) größer ist
als TS (soll), und
- 4. Absenken der im Sedimentierbecken angeordneten Ansaugöffnung der
Abzugleitung mittels der Hubvorrichtung um einen voreingestellten
Wert Δh
wenn TS (ist) kleiner ist als TS (soll).
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Eine
entsprechende Steuereinheit kann beispielsweise als frei programmierbare
SPS-Einheit ausgeführt
werden, wobei der voreingestellte Soll-Feststoffgehalt TS (soll)
sowie die Schrittweite Δh
der Höhenverstellung
angepasst an die Gegebenheiten der Klärstufe eingestellt werden können, in
der die erfindungsgemäße Vorrichtung
verwendet wird.
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Besonders
bevorzugt ist die Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Abzug von Feststoffbelastetem
Prozesswasser aus dem Sedimentierbecken eines vor dem Faulturm einer
Kläranlage
angeordneten Voreindickers oder aus dem Sedimentierbecken eines
hinter dem Faulturm der Kläranlage
eingeordneten Nacheindickers.
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Weiterhin
ist besonders bevorzugt die Verwendung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Abzug von Feststoffbelastetem Prozesswasser aus einem Sedimentierbecken
einer Kläranlage
in dem Fall, dass sich im Sedimentierbecken explosive Gase bilden
können,
so dass das Sedimentierbecken von einer Explosionsschutzzone umgeben
ist. Aufgrund des Aufbaus der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist es möglich, die
Messstrecke außerhalb
der Explosionsschutzzone anzuordnen. Hierdurch ist es möglich, auf
explosionsgeschützte
Ausführungen
der Sonde zu verzichten. Bei der bisher im Stand der Technik üblichen
gattungsgemäßen Vorrichtung musste
die Sonde zwingend im explosionsgefährdeten Bereich, also in der
Explosionsschutzzone angeordnet werden. Dafür war es bislang erforderlich,
für die
Sonde eine explosionsgeschützte
Ausführung
zu verwenden, was die Kosten der gattungsgemäßen Vorrichtung erhöhte.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der erfindungsgemäßen Vorrichtung sowie vorteilhafte
Verwendungsmöglichkeiten
ergeben sich aus den Unteransprüchen
sowie den nachfolgenden Ausführungsbeispielen,
die anhand der Zeichnung näher erläutert werden.
In dieser zeigen:
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1:
eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
in Seitenansicht,
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2:
eine schematische Darstellung der Messstrecke der erfindungsgemäßen Vorrichtung aus 1,
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3:
eine vergrößerte Ansicht
der Messstrecke aus 2 mit eingefügter Sonde,
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4:
eine Frontansicht der Sonde aus 3,
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5:
einen vergrößerten Schnitt
durch die Messstrecke einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer alternativen
Ausgestaltung, und
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6:
eine schematische Darstellung der im Bereich des Faulturms einer
biologischen Kläranlage angeordneten
Klärstufen.
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1 zeigt
eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1,
die am Sedimentierbecken eines Nacheindickers, einer biologischen
Kläranlage
angeordnet ist, der sich im Nachlauf des Faulturms der Kläranlage befindet.
Das Sedimentierbecken ist mit 10 bezeichnet und ist mit
Feststoffbelastetem Wasser, welches aus dem Faulturm abgezogen wurde,
gefüllt.
Im Sedimentierbecken weist das zu behandelnde Wasser nur eine geringe
Fließgeschwindigkeit
auf, so dass die vom Wasser mitgeführten Feststoffe unter dem Einfluss
der Gravitation zu Boden sinken. Entsprechend bildet sich im Sedimentierbecken 10 eine
bodennahe, hoch feststoffhaltigen Sediment-(Schlamm)schicht 12 aus, über der
sich eine nur noch verhältnismäßig schwach
mit Feststoffen belastete Prozesswasserschicht 14 ausbildet.
Beide Schichten sind voneinander durch eine Übergangsschicht 16 getrennt,
in der eine starke Zunahme der Feststoffkonzentration als Funktion
der Höhe
im Sedimentierbecken 10 zu beobachten ist. Die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 ist
nun dazu vorgesehen, das in der oberen Schicht 14 befindliche
Prozesswasser aus dem Sedimentierbecken 10 abzuziehen und
erneut dem Reinigungsprozess durch eine Rückführung in eine Vorgelagerte
Klärstufe
zuzuführen.
Dabei soll ei ne voreingestellte maximale Feststoffkonzentration
im Rückgeführten Prozesswasser
nicht überschritten
werden.
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Da
das dem Sedimentierbecken 10 zugeleitete Abwasser nach
wie vor biologische Feststoffe mitführt, laufen während des
Sedimentierprozesses weiterhin Fäulnisprozesse
ab, die zur Bildung von explosiven Fäulnisgasen führen können. Daher
ist in einem bestimmten Umkreis um das Sedimentierbecken 10 eine
Explosionsschutzzone 90 ausgebildet, innerhalb derer elektrischer
Geräte
nur in einer besonderen explosionsgeschützten Ausführung verwendet werden dürfen.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
umfasst nun eine Abzugleitung 30, die mit ihrem ersten
Ende 32, an dem eine Ansaugöffnung 34 ausgebildet
ist und die mittels eines Schutzkorbs 38 gegen das Ansaugen
von groben mechanischen Verunreinigungen geschützt ist, in die Prozesswasserschicht 14 im
Sedimentierbecken 10 eingebracht ist. Dabei ist der Frontabschnitt 36 der
Abzugleitung 30 flexibel ausgebildet, so dass die Höhe der Ansaugöffnung 34 im Sedimentierbecken 10 mittels
einer Hubvorrichtung 50 in vorgegebenen Grenzen variiert
werden kann.
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Die
Hubvorrichtung 50 ist als Kran mit einem Ausleger 56 ausgebildet,
an dessen Spitze an einem Seil 54 das erste Ende 32 der
Abzugleitung 30 mit der Ansaugöffnung 34 und dem
Schutzkorb 38 aufgehängt
ist. Das Seil 54 wird über
zwei Umlenkrollen umgelenkt und von der Seiltrommel eines Antriebs 52 aufgenommen.
Mittels des Antriebs 52 kann dann das Seil 54 auf
bzw. abgerollt werden, so dass sich die Höhe der Ansaugöffnung 34 im
Sedimentierbecken 10 einstellen lässt.
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Am
von der Ansaugöffnung 34 abgewandten Ende
des flexiblen Frontabschnitts 36 der Abzugleitung 30 ist
der flexible Frontabschnitt 36 mit der im weiteren Verlauf
als metallische Rohrleitung ausgebildeten Abzugleitung 30 verbunden.
Die dann metallische Abzugleitung 30 wird über die
obere Abdeckung des Sedimentierbeckens 10 hinausgeführt und entlang
der Außenseite
des Sedimentierbeckens 10 einer Pumpe 20 zugeführt. Diese
Pumpe 20 saugt über
die Abzugleitung 30 Prozesswasser aus dem Sedimentierbecken 10,
um diese einer Vorgelagerten Klärstufe
der biologischen Kläranlage
zuzuführen.
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In
einer vorteilhaften alternativen Ausgestaltung ist die Pumpe 20 ebenfalls
am Seil 54 aufgehängt
und unmittelbar im Sedimentierbecken 10 angeordnet. In
dieser Anordnung hat es sich als besonders vorteilhaft herausgestellt,
wenn die Ansaugöffnung 34 im
Sedimentierbecken 10 nach oben orientiert wird.
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Hinter
der Pumpe 20 ist in der Abzugleitung 30 eine erfindungsgemäße Messstrecke 60 ausgebildet,
die in einem Gehäuse 62 untergebracht
ist und auf deren Aufbau in Folgenden noch genauer eingegangen wird.
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An
die Messstrecke 60 schließt sich im Wesentlichen nur
noch die Prozesswasser-Rückführleitung
zur Vorgelagerten Klärstufe
an.
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Zur
Steuerung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist außerhalb
der Explosionsschutzzone 90 des Sedimentierbeckens 10 eine
zentrale Steuereinheit 5 angeordnet, welche eine Anzeige 7 und
Bedienelemente 9 aufweist. Die zentrale Steuereinheit 5 ist dabei
vorzugsweise als frei programmierbare SPS Steuerungseinheit ausgebildet,
die entsprechend der Gegebenheiten der Kläranlage frei programmiert werden
kann. Im gezeigten Ausführungsbeispiel
ist die Anzeige 7 dazu vorgesehen, den von der an der Messstrecke 60 angeordneten
Sonde 40 (in 1 nicht dargestellt) erfassten
Feststoffgehalt im über die
Abzugleitung 30 zurückgeführten Prozesswasser anzuzeigen
(hier: 0,075 g/l) sowie den Rückgeführten Fluss
an Prozesswasser (hier: 77,8 l/min.). Die Bedienelemente 9 sind
dazu vorgesehen, bestimmte Steuerungsfunktionen der zentralen Steuereinheit 5 auszulösen oder
zu unterbrechen bzw. die Anlage in Betrieb oder außer Betrieb
zu setzen.
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Weiterhin
ist an der Außenseite
des Sedimentierbeckens 10 ein Inspektionsabschnitt 80 in
der Abzugleitung 30 ausgebildet, der zur direkten visuellen
Kontrolle des über
die Abzugleitung 30 zurückgeführten Prozesswassers
dient. In seiner einfachsten Form ist der Inspektionsabschnitt 80 als
gläserner Rohrabschnitt
ausgebildet, durch den ein Benutzer unmittelbar auf den in der Abzugleitung 30 geführten Prozesswasserstrom
blicken kann. Für
einen Bediener der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist anhand von Färbung
und Trübung
eine Fehlfunktion der Sonde 40 oder der Steuerungseinheit 5 unmittelbar
erkennbar.
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2 zeigt
nun einen Schnitt durch die Messstrecke 60, welche stromabwärts der
Pumpe 20 in der Abzugleitung 30 angeordnet ist.
Die Messstrecke 60 besteht im Wesentlichen aus einem gedückerten
Rohrabschnitt, welcher einlass- und auslassseitig mit Flanschen 64 zum
Anschluss an die Abzugleitung 30 versehen ist. Der gedückerte Rohrabschnitt
ist an vier Positionen um einen Winkel β abgeknickt, so dass sich ein
im Wesentlichen U-förmiger
Verlauf ergibt der Winkel β liegt
vorzugsweise zwischen 15° und
60° insbesondere
bei 45°.
Im Bereich der beiden abgewickelten Schenkel des gedückerten
Rohrabschnitts sind außenseitig
elektrische Heizmanschetten 68 angebracht, die elektrisch
mit der zentralen Steuereinheit 5 verbunden sind und von
dieser angesteuert werden, wenn ein am gedückerten Rohrabschnitt angebrachter
Temperaturfühler
(nicht gezeigt) eine unterhalb einer voreingestellten Soll-Temperatur liegende
Ist-Temperatur anzeigt.
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Der
gesamte gedückerte
Rohrabschnitt ist dabei aus hochfestem rostfreiem Stahl ausgebildet, wobei
der Innendurchmesser des gedückerten
Rohrabschnitts im Bereich von 10 cm liegt. Selbstverständlich sind
auch andere Innendurchmesser möglich,
wobei der besonders geeignete Innendurchmesser im Wesentlichen von
der pro Zeitaufwand zurückzuführenden
Menge an Prozesswasser bestimmt ist.
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Im
tiefstgelegenen Abschnitt des gedückerten Rohrabschnitts ist
oberseitig eine Einführöffnung 72 für eine Sonde 40 zur
Erfassung der Feststoffkonzentration im zurückgeführten Prozesswasser vorgesehen.
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Weiterhin
ist hier eine Entlüftung 74 vorgesehen,
die bei Abstellen der Pumpe 20 den Trübwasserabzug aus dem Sedimentierbecken 10 unterbricht.
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Wie
aus den 3 und 4 ersichtlich wird,
weist die Sonde 40 ein im Wesentlichen zylindrisches Gehäuse mit
einem frontseitigen Messfenster 44 auf. Die Sonde 40 wird
dabei so in die Zutrittsöffnung
der gedückerten
Messstrecke 60 eingefügt, dass
sie mit ihrem Messfenster 44 fast bis in den die gedückerte Messstrecke 60 durchfließenden Prozesswasserstrom
hineinragt.
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Die
Sonde 40 basiert vorzugsweise auf einem optischen Messverfahren,
bei welchem die Rückstreuintensität von in
einem Messkegel 46 eingestrahlter Infrarot strahlung erfasst
wird. Im praktischen Einsatz hat sich u.a. das unter der Bezeichnung „Solitax
RM3" angebotene
Prozessfotometer zur Messung von Trübung und Feststoffgehalt von Flüssigkeiten
bewährt,
welches von der Dr. Bruno Lange GmbH & Co. KG, 40549 Düsseldorf vertrieben wird. Die
Solitax RM 3-Sonde basiert auf einem kombinierten Infrarot-Absorptions-Streulichtverfahren, welches
sowohl die Erfassung geringster Trübungswerte nach DIN EN 27027
als auch die Erfassung hoher Schlammgehalte ermöglicht.
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Neben
der Verwendung von auf optischen Verfahren basierenden Sonden 40 ist
weiterhin auch die Verwendung von beispielsweise auf Ultraschallverfahren
basierenden Sonden möglich.
Darüber
hinaus können
alle zur Verwendung im relevanten Trübungs- bzw. Feststoffgehaltbereich
geeigneten Sonden 40, die auf alternativen Messverfahren
basieren, zum Einsatz kommen.
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Im
aus 3 ersichtlichen Ausführungsbeispiel weist die auf
einem optischen Messverfahren basierende Sonde 40 frontseitig
einen Scheibenwischer 48 auf, bei welchem bei Bedarf (ggf.
automatisiert) das Messfenster 44 gereinigt werden kann. Weiterhin
ist beim aus 3 ersichtlichen Ausführungsbeispiel
die Sonde 40 mit ihrer Längsachse im Wesentlichen quer
zur Strömungsrichtung
des Prozesswassers in der gedückerten
Messstrecke angeordnet, so dass die Symmetrieachse des Messkegels 46 ebenfalls
im Wesentlichen senkrecht zur Strömungsrichtung steht.
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Wie
aus 3 weiterhin ersichtlich, ist die metallische Rohrleitung
des gedückerten
Rohrabschnitts zumindest im unmittelbar an die Sonde 40 angrenzenden
Bereich doppelwandig ausgeführt, wobei
der zwischen den Wandungen gelegene Bereich evakuiert ist und auf
diese Weise die thermisch Hochisolierende Vakuumkammer 66 ausbildet.
Die Kombination aus der elektrischen Heizung 68 und der
durch die Vakuumkammer 66 realisierten thermischen Isolierung
der gedückerten
Messstrecke 60 im Bereich der Sonde 40 führt zu einer
hervorragenden Einfriersicherheit der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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Eine
alternative Anordnung der Sonde 40 in der gedückerten
Messstrecke 60 ist aus 5 ersichtlich.
Dabei ist die Sonde 40 im Wesentlichen an gleicher Stelle
wie im aus 2 ersichtlichen Ausführungsbeispiel
in die gedückerte
Messstre cke 60 eingefügt.
Im Gegensatz zum Ausführungsbeispiel
nach 3 ist jetzt jedoch die Längsachse der Sonde 40, die
wiederum vom vorgenannten Solitax-Typ sein kann, um einen Winkel α gegen die
Strömungsrichtung
des in der gedückerten
Messstrecke 60 strömenden
Prozesswassers geneigt. Insbesondere ist hier ein Winkel zwischen
90 und 180° geeignet,
wobei ein Winkel von etwa 120 bis 150° bevorzugt wird. Wie aus 5 ersichtlich,
ist dann der Messkegel 46 gegen die Strömungsrichtung des Prozesswassers
in der gedückerten
Messstrecke 60 geneigt. Im aus 5 ersichtlichen
Ausführungsbeispiel
ist die Sonde 40 nicht wie im Ausführungsbeispiel gemäß 3 mittels
einer Überwurfmutter 70 in
der Einführöffnung 72 der
gedückerten
Messstrecke 60 fixiert. Vielmehr bildet die Einführöffnung 72 an
ihrem Ende einen Flansch 64 aus ebenso wie die Sonde 40.
Die Sonde 40 wird dann in die Einführöffnung 72 eingesetzt
und die beiden Flansche 64 miteinander verschraubt. In allen
Ausführungsbeispielen
ist die Sonde 40 über ein
Sondenkabel 42 mit der zentralen Steuereinheit 5 verbunden.
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Aus 6 sind
die an den Faulturm 100 einer biologischen Queranlage angrenzenden
Klärstufen
schematisch dargestellt. Dem Primärschlamm, der dem Faulturm 100 zugeführt wird,
wird in einem Voreindicker 110 Prozesswasser entzogen,
welches über
eine Rückführleitung
einer Vorgelagerten Klärstufe
zugeführt
wird. Dem aus dem Faulturm 100 abgezogenen Klärschlamm
wird dann in einem Nacheindicker 120 erneut Prozesswasser
entzogen, welches wiederum über
eine Rückführleitung
einer Vorgelagerten Klärstufe
zugeführt
wird. Sowohl der Voreindicker 110 als auch der Nacheindicker 120 weisen Sedimentierbecken 10 auf
und sind somit grundsätzlich
für eine
Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 geeignet.
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In
einer bevorzugten Weiterbildung ist die zentrale Steuereinheit 5 dazu
eingerichtet, die von der Sonde 40 erfasste Feststoffkonzentration
im über die
Ansaugöffnung 34 der
Abzugleitung 30 abgezogenen Prozesswasser zu bestimmen.
Die zentrale Steuereinheit 5 vergleicht den gemessenen
Ist-Wert der Feststoffkonzentration TS (ist) mit einem voreingestellten
Soll-Wert TS (soll). Übersteigt
der gemessene Ist-Wert TS (ist) den voreingestellten Soll-Wert TS
(soll), so ist die zentrale Steuereinheit 5 dazu eingerichtet,
die Ansaugöffnung 34 der
Abzugleitung 30 mittels der Hubvorrichtung 50 in
einem Steuerungsschritt um die Höhe Δh im Sedimentierbecken 10 anzuheben.
Auf diese Weise nimmt bei Vorliegen einer gleichgewichtsnahen Sedimentierungsverteilung
die Feststoffkonzentration im abgezogenen Prozesswasser ab.
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Unterschreitet
die gemessene Feststoffkonzentration TS (ist) im abgezogenen Prozesswasser den
voreingestellten Soll-Wert TS (soll) um mehr als einen voreingestellten
Toleranzwert Δ TS,
so liegt die tatsächliche
Feststoffkonzentration im abgezogenen Prozesswasser auf einem deutlich über den
akzeptablen Wert liegenden Niveau. D.h., für eine Rückführung des Prozesswassers ist
auch eine höhere
Feststoffkonzentration vertretbar. In diesem Fall ist die zentrale
Steuerungseinheit 5 dazu eingerichtet, die Ansaugöffnung 34 der
Abzugleitung 30 um einen definierten Höhenschritt Δh im Sedimentierbecken 10 abzusenken.
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Die
vorgenannten Verfahrensschritte werden zyklisch durchlaufen mit
einer Wiederholrate von einigen Durchläufen pro 5 Minuten, um die
Feststoffkonzentration im Rückgeführten Prozesswasser stets
im Bereich des voreingestellten Soll-Werts TS (soll) zu halten.
Insbesondere ist es möglich,
hier den Toleranzbereich ΔTS
auf den Wert Null zu setzen, so dass das von der zentralen Steuereinheit 5 ausgeführte Verfahren
dazu führt,
dass das von der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 aus
dem Sedimentierbecken 10 abgezogene Prozesswasser im Wesentlichen
stets eine Feststoffkonzentration aufweist, die mit dem voreingestellten
Soll-Wert TS (soll) übereinstimmt.
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- 1
- Vorrichtung
zum Abzug von Prozesswasser
- 5
- zentrale
Steuereinheit
- 7
- Anzeige
- 9
- Bedienelement
- 10
- Sedimentierbecken
- 12
- Sedimentschicht
- 14
- Prozesswasserschicht
- 16
- Übergangsschicht
- 20
- Pumpe
- 30
- Abzugleitung
- 32
- erstes
Ende
- 34
- Ansaugöffnung
- 36
- flexibler
Frontabschnitt
- 38
- Schutzkorb
- 40
- Sonde
- 42
- Sondenkabel
- 44
- Messfenster
- 46
- Messkegel
- 48
- Scheibenwischer
- 50
- Hubvorrichtung
- 52
- Antrieb
- 54
- Seil
- 56
- Ausleger
- 60
- Messtrecke
- 62
- Gehäuse
- 64
- Anschlussflansch
- 66
- Vakuumkammer
- 68
- Heizmanschette
- 70
- Überwurfmutter
- 72
- Einführöffnung
- 74
- Entlüftung
- 80
- Inspektionsabschnitt
- 90
- Explosionsschutzzone
- 100
- Faulturm
- 110
- Voreindicker
- 120
- Nacheindicker