DE102005036335A1 - Verpackung mit dekorativer Folie - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Verpacken von Paneelen mit einer Folie. Um die Herstellung und Verpackung von Paneelen verbessert realisieren zu können, ist ein Verfahren der vorgenannten Art angegeben, bei dem die Paneele mit einer Folie verpackt werden und bei dem die Folie vor oder nach dem Verpacken bedruckt wird.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Verpacken von Paneelen mit einer Folie.
- Derartige Verfahren sind aus der Praxis bekannt. Bei diesen werden die Paneele nach deren Produktion zunächst in einen Karton verpackt. Anschließend wird ein Karton oder werden mehrere Kartons, was von der jeweiligen Kommissionierung abhängen kann, mit einer Folie endverpackt.
- In der Regel werden unterschiedliche Arten von Paneelen, die wiederum unterschiedliche Dekore aufweisen für eine Vielzahl von Kunden abgepackt. Außerdem werden die Paneele zumeist in unterschiedlichen Gebinden angeboten bzw. verpackt. Diese Unterschiede wirken sich auf die Gestaltung des Kartons hinsichtlich Größe und Aufdruck aus, so dass eine große Vielzahl von Kartons bevorratet werden muss.
- Da die Paneele unmittelbar nach ihrer Herstellung in die Kartons vorverpackt werden, werden die Paneele in Abhängigkeit der einzelnen Bestellungen hergestellt und anschließend gemäß der Bestellung in die entsprechenden Kartons abgelegt und endverpackt. Dies führt zu hohen Rüstzeiten durch die Umstellung der Produktion der Paneele.
- Die Endverpackung erfolgt mit transparenten Folien, um die Paneele vor Feuchtigkeit zu schützen. Eindringende Feuchtigkeit kann leicht zum Quellen der Paneele und damit zu erheblichen Qualitätseinbußen führen. Die Folien werden dabei zunächst um die Kartonverpackung gewickelt und anschließend verschweißt.
- Zumeist werden nicht alle Informationen auf den Kartons vorgesehen, denn dann würde die ohnehin erforderliche Anzahl Kartons nochmals erheblich ansteigen. Daher wird häufig ein Zettel, ein sogenannter Einleger, mit der Folie eingewickelt, der zusätzliche, nicht den Kartons zu entnehmende Informationen enthält. Je nach Kommissionierung der mit der Folie endverpackten Kartons können auch mehrere Einleger erforderlich sein. Durch die Vielzahl unterschiedlicher Einleger erhöht sich die Gefahr von Fehlern beim Einlegen der Einleger.
- Ein weiterer Nachteil liegt in der fehlenden Eignung des Verfahrens für die Verpackung kleiner und variierender Losgrößen mit wechselnden Paneelen. Die Belieferung von Kunden mit kleineren Mengen ist aufgrund des damit verbundenen Rüstzeiten und des Anstiegs der Anzahl zu bevorratender, unterschiedlicher Kartons nicht wirtschaftlich.
- Zur Kostenreduktion im Bereich der Herstellung von Paneelen für die Verkleidung von Wänden, Decken und Böden wird versucht, möglichst große Losgrößen zu erzielen, um Rüstaufwand und damit verbundene Stillstandszeiten zu reduzieren. Durch den Umstand, dass auch der industrielle Hersteller, immer mehr – ob beauftragt von einem Zwischenhändler oder tatsächlich direkt – an den Endkunden wie z.B. einen Fußbodenleger oder Tischler liefert, werden die Losgrößen aber immer geringer. Auch wird von den Abnehmern zunehmend eine "just-in-time" Lieferung gefordert, um deren Lagerstände so niedrig wie möglich zu halten. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sind immer geringere Losgrößen, damit verbunden erhöhte Rüstzeiten und sinkende Produktivität die Folge.
- Da es in der industriellen Fertigung aber üblich ist, dass für verschiedene Kunden gleiche Produkte hergestellt werden, die sich ausschließlich durch Art der Verpackung, etwaige Produktbeschreibungen mit Verlegeanleitungen (Einleger) und Anzahl der Pakete je Auftrag unterscheiden, wird in jüngerer Zeit versucht, die Fertigungsprozesse von den Prozessen der Verpackung zu trennen oder bereits in der Fertigung durch Digitaldrucktechnik des Oberflächendekors direkt auf den Träger wirtschaftlich kleinste Losgrößen zu erreichen. Letzteres ist allerdings ausschließlich Paneelen vorbehalten, die mit Lack beschichtet werden, wohingegen die heute noch weiter verbreitete Technologie jene der Beschichtung mit Laminaten ist.
- Bei herkömmlichen Produktionssystemen schließt sich der Herstellung der Paneele auch deren kundenspezifische Verpackung an. Damit verbunden ist die Produktion stets eng an die Auftragslage gebunden. Auch wenn mehrere Aufträge gleiche Produkte betreffen, die gemeinsam abgearbeitet werden können, ist je nach Kunde eine unterschiedliche Verpackung erforderlich, was dann zumindest in diesem Bereich Umstellungen erforderlich macht, die dann wieder Stillstandszeiten in der Produktion bewirken können. Verbunden mit dem hohen Planungsaufwand und innerbetrieblichen logistischen Aufwand kann bei solchen Fertigungsmethoden nie ein optimales Ergebnis erzielt werden.
- Gelingt es jedoch, den Fertigungsprozess vom individuellen Verpacken der Produkte zu trennen, können große Stückzahlen gleicher Paneele ohne Veränderungen hergestellt werden. Braucht auf eine kundenspezifische Produktionsreihenfolge weniger Rücksicht genommen zu werden, kann auch die vorgelagerte Produktion der Trägerplatten, Beschichtungsstoffe und deren Verpressung in optimaler Reihenfolge durchgeführt werden. Das alles reduziert die Kosten der Herstellung durch verringerte Rüstzeiten, minimierten Ausschuß und auch durch reduzierte Aufwände für die Qualitätssicherung. Daneben fallen keine Stillstandzeiten während der Umstellung aufgrund veränderter Verpackung an. Ebenso werden damit die Aufwände für Lagerhaltung und Manipulation sowie das Risiko damit verbundener Beschädigungen verringert.
- Für den Bereich der Paneele mit Laminatbeschichtung läßt sich die Trennung von Fertigung und Verpackung realisieren, indem für alle Produkte eine neutrale Grundverpackung, in der Regel eine Kartonverpackung, gewählt wird, in die fertige Paneele eingelegt werden, um dann zwischengelagert zu werden. Vom Zwischenlager können die Paneele dann auftragsbezogen entnommen und der endgültigen Verpackung zugeführt werden. Bei Paneelen mit Lackbeschichtung, die individuell durch Digitaldruck ein Dekor erhalten, könnte das notwendige Zwischenlager auf die unterschiedlichen Paneeldimensionen und Kantenprofile reduziert werden, sofern eine Einzelteilbeschichtung vorgesehen wird. Diese würde dann mit der Ablage der beschichteten Paneele in die Grundverpackung enden, woran sich dann – hier allerdings unmittelbar – eine Endverpackung anschließt.
- Für die Endverpackung sind dann verschiedenste Ausführungsformen denkbar. Für geringere Ansprüche wird es ausreichend sein, durch unterschiedliche Produktbeschreibungen und transparente Folierung endzuverpacken. Höherwertige Produkte sollen jedoch verbessert voneinander unterscheidbar sein, weshalb hier zusätzliche Gestaltungsmaßnahmen erforderlich sind. Dies kann durch einen zusätzlich vorgesehenen Informationsträger, in der Regel ein bedrucktes Papier, das die Grundverpackung zumindest teilweise umhüllt, realisiert sein, durch nachträgliches Bedrucken der Grundverpackung bewerkstelligt werden oder durch nachträgliches Aufbringen eines zusätzlichen Informationsträgers auf die Folie geschehen.
- Den genannten Möglichkeiten haften jedoch verschiedene Nachteile an. Ein zusätzlicher Informationsträger bedeutet erhöhte Kosten in der Anschaffung, erhöhten Manipulationsaufwand und die Notwendigkeit diesen zu entsorgen. Nachteilig am Bedrucken von Kartonverpackungen, in denen bereits Paneele enthalten sind, ist die qualitativ unbefriedigende Realisierbarkeit und die Gefahr einer ungewollten Verschmutzung der Ware.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Verfahren anzugeben, mit dem die Herstellung und Verpackung von Paneelen für die Verkleidung von Wänden, Decken und Böden verbessert realisiert werden kann.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren zum Verpacken von Paneelen nach Anspruch 1 gelöst, bei dem die Paneele mit einer Folie verpackt werden und bei dem die Folie bedruckt wird.
- Dies wird durch das Vorsehen einer bedruckten Folie zur individuellen Ausgestaltung der Verpackung erreicht. Dabei ist es möglich, eine Folie zu verwenden, die bereits bedruckt ist und je nach Kundenwunsch bzw. Auftrag ausgewählt wird oder eine Folie im Zuge der Verpackung entsprechend zu bedrucken. Für letzteres stehen Systeme von Schrumpffolien, Druckfarben und Druckeinrichtungen, wie aus der Lebensmittelbranche bekannt oder wie in
EP 1 514 680 A1 beschrieben, zur Verfügung. Vorteil am individuellen Bedrucken der Folie im Zuge der Verpackung ist bei Anwendung von Digitaldrucksystemen die Einbindung in elektronische Datenverarbeitungssysteme. - Neben Folien, die eine Grundfarbe, ein Muster oder eine sonstige optisch ansprechende Gestaltung aufweisen, können auch transparente Folien eingesetzt werden, die vollflächig oder nur partiell bedruckt werden – letzteres, um eine Sicht auf das Produkt zu ermöglichen.
- In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann auf einen Einleger zur Produktbeschreibung und Verlegeanleitung verzichtet werden, indem die hier enthaltenen Informationen auch gleich direkt auf die Folie gedruckt werden. Dafür kann es auch vorteilhaft sein, neben der als außenliegend vorgesehenen Seite auch die als Innenseite vorgesehene Fläche der Folie zu bedrucken – die Folie also beidseitig zu bedrucken. Damit steht auf der Aussenseite des fertigen Pakets mehr Platz zur werblichen Gestaltung zur Verfügung.
- Wird die Folie im Zuge der Verpackung bedruckt, also unmittelbar vor dem eigentlichen Aufbringen und Schrumpfen der Folie auf das Paket oder im Anschluss daran, und wird dafür ein digitales Drucksystem vorgesehen, ist es möglich in wirtschaftlicher Weise auch einzelne Pakete fertig zu verpacken. Damit ergibt sich auch die Möglichkeit, die gesamten Prozesse der Verpackung zu automatisieren und gestützt durch Datenverarbeitungssysteme auftragsbezogen, kommissionsweise oder auch ladungsweise abarbeiten zu lassen. Da so auch die Wirtschaftlichkeit des Verpackens nicht mehr in Verbindung mit der Losgröße steht, kann so auch eine kurzfristige Anforderung einzelner Pakete befriedigend erledigt werden. So ist es mit den beschriebenen Maßnahmen möglich, Pakete, die eventuell im Zuge der Verladung beschädigt werden, kurzfristig bereitzustellen oder Kleinstmengen, die aufgrund einer falschen Bestellung zu wenig bestellt wurden, schnellstens nachzuliefern. Auch der Anforderung einer just-in-time Lieferung kann somit voll entsprochen werden.
- Durch das beschriebene Verfahren wird es möglich, die Gesamtheit der Vorteile einer durch Digitaldruck realisierten Einzelteilfertigung auszuschöpfen, da es erst so möglich wird, ein individuell gewähltes Dekor mit kürzester Vorlaufzeit individuell verpackt herzustellen.
- Beim erfindungsgemäßen Verfahren werden letztlich die Paneele mit einer Folie verpackt und die Folie wird vor oder nach dem Verpacken bedruckt. Es ist bevorzugt, wenn die Paneele nach ihrer Herstellung zunächst in ein Kartonmaterial eingepackt werden, bevor die Paneele durch die Folie endverpackt werden. Im Folgenden wird unabhängig davon, ob die Paneele nach deren Herstellung in einen Karton gepackt werden oder nicht, unter dem Begriff "Verpacken" stets das Verpacken mit der Folie verstanden.
- Durch das Bedrucken der Folie ergeben sich verschiedene Vorteile. Einer besteht darin, dass kein Einleger mehr erforderlich ist, wenn die Information des Einlegers auf die Folie gedruckt wird.
- Durch den Druckvorgang lassen sich leicht unterschiedliche und umfangreiche Informationen auf der Folie vorsehen, die durch bloße Umstellung der Druckeinrichtung ohne weiteres variiert werden können. Dazu sind beispielsweise in der Druckeinrichtung eine Vielzahl von Aufdrucken abrufbar gespeichert.
- Mit dem Verfahren können dann auch ohne Probleme in kurzen Zeittakten Verpackungen unterschiedlicher Losgrößen und/oder Paneele, die unterschiedliche Aufdrucke erfordern, hergestellt werden. Letztlich ist ein sehr viel flexibleres Verpacken möglich.
- Grundsätzlich ist das Bedrucken hinsichtlich Farbe und Form nicht limitiert. Die Möglichkeiten richten sich nach den verwendeten Druckeinrichtungen, die an sich bekannt sind. Insbesondere ermöglicht das erfindungsgemäße Verfahren auftrags-, kommissions- und/oder ladungsbezogene Informationen, bei denen es sich letztlich um inhaltsbezogene Informationen handelt, mit hoher Flexibilität auf der Verpackung vorzusehen.
- Eine besonders hohe Flexibilität wird erreicht, wenn die Verpackungen durch spezifische Aufdrucke individualisiert werden können, so dass jede Verpackung sich von den vorangegangenen Verpackungen unterscheidet, ohne dass der hierfür erforderliche Aufwand die Wirtschaftlichkeit wesentlich beeinträchtigen würde.
- Bei den aufgedruckten Informationen kann es sich um Produktbeschreibungen, Verlegeanleitungen oder dergleichen handeln. Selbstverständlich können aber auch Produktnamen, Bilder, Herstellerangaben, Produktionsdaten, Angaben zum Empfänger bzw. Besteller der Paneele und/oder vergleichbare Informationen aufgedruckt werden. Einige Angaben können auch in einer maschinenlesbaren Form aufgedruckt werden. Hier ist insbesondere an einen Barcode oder dergleichen zu denken.
- Eine vereinfachte Produktion bei verringerten Umstellzeiten für Paneelherstellung und Verpackung wird erzielt, wenn die Herstellung und das Verpacken räumlich und örtlich voneinander getrennt, also vollständig entkoppelt werden. Dies wird dadurch erreicht, dass die Paneele zunächst in einem Zwischenlager zwischengelagert werden, bevor die eigentliche Verpackung erfolgt. Im Ergebnis kann dadurch, dass die Verpackung keine Auswirkungen auf die vorgelagerte Paneelherstellung hat, auch bei sehr kleinen Losgrößen und sehr vielen unterschiedlichen Paneelen eine wirtschaftliche Produktion aufrecht erhalten werden. Hiervon ist lediglich das Verpacken betroffen. Letztlich können Rüstzeiten eingespart und bestimmte Paneeltypen über einen längeren Zeitraum ununterbrochen hergestellt werden.
- Bei einer weiteren Ausgestaltung des Verfahrens ist vorgesehen, dass das Bedrucken und das Verpacken zeitlich und örtlich getrennt voneinander erfolgen. Dadurch wird vermieden, dass es beim Verpacken zu Verzögerungen kommt. Das Bedrucken kann aber auch in dem Moment erfolgen, in dem der Folienzuschnitt von der Folienbahn abgezogen und der Verpackungseinrichtung zugeführt wird. Insbesondere findet auch das Bedrucken der Folie unabhängig von der Herstellung der Paneele statt, um die Vorteile der Entkopplung voll ausnutzen zu können.
- Nach einer Ausgestaltung des Verfahrens wird die Folie unmittelbar vor dem Verpacken bedruckt. In diesem Falle kann sehr kurzfristig entschieden werden, welcher Aufdruck verwendet werden soll. Wird die Folie vor dem Verpacken bedruckt, bietet es sich an, dass die Druckeinrichtung stationär ist und/oder die Folie durch die Druckeinrichtung hindurch geführt werden kann.
- Bei einer anderen Ausgestaltung des Verfahrens ist vorgesehen, dass die Folie erst nach dem Verpacken der Paneele bedruckt wird. Hinsichtlich der Entkopplung von Paneelherstellung und Bedrucken gilt auch hier das im voranstehenden Absatz Ausgeführte. Allerdings werden höhere Anforderungen an die Druckeinrichtung gestellt, weil die Verpackung selbst bedruckt werden muss. Hierzu kann es erforderlich sein, dass die Verpackungseinrichtung oder aber die Druckeinrichtung drehbar sind, damit die Druckeinrichtung problemlos an alle Stellen der Verpackung herangeführt werden kann. Es können aber auch mehrere Druckeinrichtungen vorgesehen sein. Dann bedruckt jede Druckeinrichtung vorzugsweise eine andere Seite der Verpackung.
- Das Verpacken an sich kann vereinfacht werden, wenn eine Schrumpffolie verwendet wird, die durch Wärmeeinwirkung wie etwa durch heiße Luft um die zu verpackenden Paneele bzw. Kartons herumgeschrumpft wird. Die Folie liegt dann ohne weitere Arbeitsschritte stramm an den Paneelen bzw. dem Kartonmaterial an.
- Weiter bietet sich die Verwendung von Folien in Form schlauchförmiger Schrumpffolien an. Dann müssen, von dem Bedrucken der Folie einmal abgesehen, lediglich die zu verpackenden Paneele in den Schlauch eingebracht bzw. der Schlauch über die zu verpackenden Paneele gezogen und der Schlauch anschließend durch Einwirkung von Heißluft geschrumpft werden.
- Das Bedrucken der Folie kann hierbei natürlich nach dem Schrumpfen der Folie erfolgen. Alternativ kann die schlauchförmige Schrumpffolie aber auch vor dem Schrumpfen bedruckt werden, wobei der Aufdruck dann an das Schrumpfverhalten der Folie angepasst ist.
- Auch wenn die Schlauchfolie nicht als Schrumpffolie ausgebildet ist, werden die genannten Vorteile beim Einbringen der Paneele in eine Schlauchfolie mit Ausnahme des Schrumpfens an sich in gleicher Weise erzielt.
- Wird die Folie vor dem Verpacken bedruckt, ist es möglich die Innenseite und/oder die Außenseite der Folie zu bedrucken. Bei einem nachträglichen Bedrucken besteht nur die Möglichkeit, die Außenseite der Folie zu bedrucken.
- Die Steuerung der Druckeinrichtung erfolgt vorzugsweise durch das Datenverarbeitungssystem, und zwar durch auftrags-, kommissions- und/oder ladungsbasiert durch entsprechende elektronische Befehle. Die zeitgleiche Steuerung der Verpackungseinrichtung kann in gleicher Weise erfolgen, wenn etwa die Verpackung und das Bedrucken zumindest teilweise zeitgleich ablaufen oder die Verpackung während des Bedruckens für ein vereinfachtes Bedrucken bewegt, insbesondere um eine Rotationsachse geschwenkt wird. Besondere Ergebnisse können erzielt werden, wenn sowohl die Entnahme der Paneele aus dem Zwischenlager als auch die Verpackung und das Bedrucken der Folie vom Datenverarbeitungssystem oder einem entsprechenden Netzwerk gesteuert wird.
- Grundsätzlich können die aus dem Stand der Technik bekannten Druckeinrichtungen verwendet werden, wobei insbesondere von dem Datenverarbeitungssystem digitalisiert und automatisiert ansteuerbare Druckeinrichtungen bevorzugt sind.
- Um ein möglichst zügiges Verpacken der Paneele mit einer möglichst kompakten Vorrichtung erreichen zu können, bietet es sich an, die Entnahme der Paneele und das Bedrucken der Folie parallel durchzuführen. Das bedeutet, dass sich die Entnahme der Paneele aus dem Zwischenlager und das Bedrucken zeitlich überschneiden.
- Wenn sehr umfangreiche Aufdrucke aufgebracht werden sollen, kann auch eine bereits mit einem Vordruck versehene Folie verwendet werden. Der Vordruck kann hier bereits der gewünschten Ausgestaltung der Folie entsprechen. Andernfalls wird erst mit einem weiteren Schritt, wie er bereits ausführlich beschrieben worden ist, durch Bedrucken die endgültige Ausgestaltung der Folie erhalten.
- Der Vordruck kann ein häufig wiederkehrendes Motiv wie ein Firmenlogo, eine Hintergrundfarbe oder dergleichen umfassen. In jedem Falle verringert sich aber die Zeit für das Bedrucken der Folie.
- Vorzugsweise wird entsprechend des auftrags-, kommissions- und/oder ladungsbasierten elektronischen Befehls durch das Datenverarbeitungssystem eine bestimmte Anzahl von Paneelen bzw. Paneele aufweisenden Kartons aus dem Zwischenlager entnommen, während parallel die Folie der Druckeinrichtung zugeführt und von dieser entsprechend des elektronischen Befehls mit einem bestimmten Druckbild bedruckt wird. Eine derartige, zeitsparende Arbeitsweise ist selbstverständlich auch dann von Vorteil, wenn kein Datenverarbeitungssystem verwendet wird.
- Es versteht sich, dass die Breite und die Länge der verwendeten Folienzuschnitte an die entsprechenden Packungs- bzw. Losgrößen angepasst sind. Das heißt, ein Folienzuschnitt ist vorzugsweise nicht wesentlich größer als das zu verpackende Paket, um den Folienbedarf insgesamt zu minimieren.
- Die Folienbahnen sollten in ihrer Breite an die herzustellenden Verpackungen bzw. an die damit zu verpackenden Paneele angepasst sein. Dann muss lediglich eine Folienbahn geeigneter Breite ausgewählt und davon ein Folienzuschnitt in individueller Länge abgeschnitten werden. Auf diese Weise kann letztlich der Bevorratungsaufwand verringert werden.
- Im Falle unterschiedlicher Folienbahnen werden vorzugsweise entsprechend des auftrags-, kommissions- und/oder ladungsbasierten elektronischen Befehls Folienzuschnitte einer bestimmten Länge von einer bestimmten Folienbahn abgeschnitten. Dabei kann das Bedrucken wahlweise vor oder nach dem Abschneiden erfolgen.
- Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten kann es zweckmäßig sein, wenn die jeweiligen Folienzuschnitte von ein und derselben aufgerollten Folienbahn abgeschnitten werden, wobei ein Folienzuschnitt dann nicht nur hinsichtlich der Länge als auch hinsichtlich der Breite erfolgen kann. In diesem Falle muss bestenfalls nur eine Folienbahn vorgesehen sein. Andernfalls kann eine begrenzte Anzahl an Folienbahnen mit vorzugsweise standardisierten Breiten verwendet werden, aus denen dann die erforderlichen Folienzuschnitte nach Länge und Breite herausgetrennt werden. So kann Letztlich der anfallende Verschnitt verringert werden.
- Es versteht sich, dass es prinzipiell vorteilhaft ist, wenn die Druckeinrichtung so ausgebildet ist, dass auch die größte denkbare Folienbreite und die größte denkbare Folienlänge in einem Schritt bedruckt werden kann. Bei sehr großen Folienzuschnitten kann aber auch vorgesehen sein, dass das Bedrucken in mehreren aufeinanderfolgenden Teilschritten erfolgt.
- Hinsichtlich der zu verpackenden Paneele können die Paneele einzeln in dem Zwischenlager zwischengelagert werden. Etwa 3 bis 50, insbesondere 5 bis 15 einzelne Paneele können auch vorkonfektioniert und in bestimmten Mengen vorverpackt werden. Das Zwischenlagern der Paneele ist dann vereinfacht.
- Im Folgenden wird das erfindungsgemäße Verfahren anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert, wozu auf die beigefügte Zeichnung Bezug genommen wird. In der Zeichnung zeigen
-
1 eine schematische Darstellung des Verfahrensablaufs eines ersten bevorzugten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Verfahrens, -
2 eine schematische Darstellung des Verfahrensablaufs eines zweiten bevorzugten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Verfahrens, -
3 eine schematische Darstellung des Verfahrensablaufs eines dritten bevorzugten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Verfahrens und -
4 eine schematische Darstellung des Verfahrensablaufs eines vierten bevorzugten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Verfahrens. - Die
1 zeigt schematisch das Verfahrensprinzip eines ersten Ausführungsbeispiels. Zunächst wird ein elektronisches Signal, das aufgrund der in diesem Signal enthaltenen Information als elektronischer Befehl B bezeichnet wird, in ein Datenverarbeitungssystem DV eingelesen. Der elektronische Befehl B enthält Angaben zur Sorte und Anzahl der Paneele P, die verpackt werden sollen, sowie zur Art des hierfür gewünschten Folienzuschnitts FZ und zum Druckbild, das der Folienzuschnitt FZ tragen soll. Wenn unterschiedliche Arten von Folien verwendet werden sollen, die sich etwa hinsichtlich ihrer Transparenz, Qualität oder Grundfarbe unterscheiden, kann auch hierzu eine Information in dem elektronischen Befehl B enthalten sein. - Das Datenverarbeitungssystem DV gibt nun seinerseits zwei weitere Signale S aus. Ein Signal S geht an eine Einrichtung, welche automatisiert von der jeweils gewünschten Sorte Paneele P die gewünschte Anzahl aus einem Zwischenlager entnimmt und diese dann einer Verpackungseinrichtung zur Herstellung der endgültigen Verpackung VP zuführt. Das andere Signal S' geht an eine Einrichtung, welche automatisiert den Folienzuschnitt FZ der gewünschten Folienart und Größe sowie des gewünschten Aufdrucks einer Verpackungseinrichtung zuführt.
- Sind sowohl die Paneele P als auch der Folienzuschnitt FZ der Verpackungseinrichtung zugeführt, erfolgt die Verpackung. Danach erfolgt der Versand VS der Verpackung VP. Zuvor kann dabei erst eine Qualitätssicherung, Zwischenlagerung, Kommissionierung und/oder dergleichen erfolgen, auch ohne dass dies in
1 im Einzelnen dargestellt ist. - Der in
2 dargestellte schematische Verfahrensablauf eines zweiten Ausführungsbeispiels des Verfahrens unterscheidet sich von dem zuvor beschriebenen Verfahrensablauf darin, dass das Datenverarbeitungssystem DV das Signal S' an eine Einrichtung weitergibt, die anhand der Information des Signals S' erst eine bestimmte Länge einer bestimmten aufgerollten Folienbahn FB abschneidet. Dabei handelt es sich um einen Zuschnitt Z, wobei der Folienzuschnitt FZ gewünschter Größe entsteht, der dann anschließend in der bereits beschriebenen Weise zur Herstellung der Verpackung VP verwendet wird. - Bei einem alternativen Verfahren, insbesondere zur Kommissionierung unterschiedlicher, vorverpackter Paneele, wird die Größe der Verpackung erst kurz vor dem Verpacken ermittelt, um dann ein Zuschnitt entsprechender Größe anzuschneiden. Das Vermessen erfolgt vorzugsweise automatisiert mittels Lichtschranken oder anderer Sensoren.
- In
3 ist nun ein Verfahrensablauf eines dritten Ausführungsbeispiels skizziert, der sich von dem in2 dargestellten Verfahrensablauf durch einen zusätzlichen Verfahrensschritt unterscheidet. Auch hier wird zunächst von einer bestimmten Folienbahn FB ein bestimmter Folienzuschnitt FZ abgeschnitten. Bevor er der Verpackungseinrichtung zur Herstellung der Verpackung VP zugeführt wird, wird der Folienzuschnitt FZ allerdings erst mit einem bestimmten Druckbild D bedruckt. Selbstverständlich kann es sich bei dem Druckbild D ebenfalls um ein bestimmtes also vorgewähltes Druckbild D handeln. - Um sicherzustellen, dass das richtige Druckbild D auf den entsprechenden Folienzuschnitt FZ aufgedruckt wird, gibt das Datenverarbeitungssystem DV ein drittes Signal S" aus, das Informationen hinsichtlich der Art des Druckbilds D, dessen Größe und des Druckens an sich enthält. Diese Informationen waren bereits im ursprünglichen elektronische Befehl B enthalten.
- Bei einer weiteren Alternative dieses Ausführungsbeispiels wird die Folie bereits im Zuge des Abwickelns und vor dem Zuschneiden bedruckt und dann für das Verpacken der Paneele verwendet.
- Bei dem in
4 skizzierten Verfahrensablauf erfolgt wie bereits bei dem in3 gezeigten Verfahrensablauf ein Bedrucken des Folienzuschnitts FZ. Allerdings wird hier zunächst ein Folienzuschnitt FZ von einer Folienbahn FB abgeschnitten und zum Verpacken der zu verpackenden Paneele P verwendet. Die Folienbahn kann dabei selbstverständlich bereits mit einem Dekor oder dergleichen bedruckt sein. Wesentlich ist jedoch, dass nach dem eigentlichen Verpacken der Paneele P ein zumindest im Wesentlichen individualisiertes Druckbild D auf den Folienzuschnitt FZ aufgedruckt wird. Dazu wird bei dem in4 veranschaulichten Ausführungsbeispiel eine Druckeinrichtung, die relativ zu der zu bedruckenden Verpackung in unterschiedlichen Raumrichtungen linearverschieblich bzw. verschwenkbar angeordnet ist. Nach dem Bedrucken der Verpackung VP und vor dessen Versand VS kann dabei erst eine Qualitätssicherung, Zwischenlagerung, Kommissionierung und/oder dergleichen erfolgen. - Im Extremfall kommt das Verfahren mit nur einer Folienbahn aus. Dann werden alle Folienzuschnitte hinsichtlich ihrer Länge und gegebenenfalls auch hinsichtlich ihrer Breite aus derselben Folienbahn herausgeschnitten. Sollen Folien unterschiedlicher Qualitäten, Grunddekore oder dergleichen verwendet werden, ist es jedoch auch möglich mehrere Folienbahnen bereitzuhalten, aus denen die entsprechenden Folienzuschnitte jeweils auf ein bestimmtes Längenmaß und wenn nötig ein bestimmtes Breitenmaß zugeschnitten werden.
Claims (17)
- Verfahren zum Verpacken von Paneelen – bei dem die Paneele mit einer Folie verpackt werden und – bei dem die Folie vor oder nach dem Verpacken bedruckt wird.
- Verfahren nach Anspruch 1, bei dem auftragsbezogene, ladungsbezogene und/oder individualisierende Informationen auf die Folie gedruckt werden.
- Verfahren nach Anspruch 2, bei dem Informationen im Sinne einer Produktbeschreibung, Verlegeanleitung und/oder dergleichen auf die Folie gedruckt werden.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei dem das Verpacken der Paneele zeitlich und räumlich von der Herstellung der Paneele entkoppelt durchgeführt wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei dem das Bedrucken zeitlich und/oder örtlich getrennt vom Verpacken durchgeführt wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei dem das Bedrucken der Folie unmittelbar vor dem Verpacken durchgeführt wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei das Bedrucken unmittelbar nach dem Verpacken durchgeführt wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bei dem zum Verpacken eine Schrumpffolie verwendet wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, bei dem zum Verpacken eine Schlauchfolie verwendet wird.
- Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, bei dem das Bedrucken nach dem Schrumpfen der Folie durchgeführt wird.
- Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, bei dem das Bedrucken vor dem Schrumpfen der Folie durchgeführt wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, bei dem beim Bedrucken ein Aufdruck auf die Außenseite der Folie gedruckt wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, bei dem beim Bedrucken ein Aufdruck auf die Innenseite der Folie gedruckt wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13, bei dem die der Verpackung unter Verwendung eines Datenverarbeitungssystems automatisiert, vorzugsweise auftragsbezogen, kommissionsweise oder ladungsweise abgearbeitet werden.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 14, bei dem die Folie mit einem Digitaldrucksystem bedruckt wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 15, bei dem eine Entnahme von Paneelen aus einem Zwischenlager und das Bedrucken der Folie zumindest teilweise parallel ablaufen.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dem eine bereits mit einem Aufdruck versehene Folie verwendet wird.
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