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DE102005035819A1 - Fahrzeugdach - Google Patents

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    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J7/00Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs
    • B60J7/02Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs of sliding type, e.g. comprising guide shoes

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Body Structure For Vehicles (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Fahrzeugdach mit einer in einer festen Dachfläche angeordneten Dachöffnung. Der Dachöffnung ist wenigstens ein relativ zur Dachfläche verlagerbares Dachelement (1) zugeordnet, das mittels einer Verlagerungseinrichtung zwischen einer die Dachöffnung verschließenden Dachelement-Grundstellung und wenigstens einer die Dachöffnung wenigstens teilweise freigebenden Dachelement-Funktionsstellung verlagerbar ist. Erfindungsgemäß ist wenigstens ein fahrzeugfest und dachelementfest angeordnetes Sicherungsmittel (4) vorgesehen, das eine Verlagerung des Dachelementes (1) zwischen der Dachelement-Grundstellung und der Dachelement-Funktionsstellung mittels der Verlagerungseinrichtung freigibt und bei einer kraftbedingten, insbesondere kollisionsbedingten, Abhebung des Dachelementes (1) vom Fahrzeug das Dachelement (1) am Fahrzeug zurückhält.

Description

  • Ein allgemein bekanntes, gattungsgemäßes Fahrzeugdach weist eine in einer festen Dachfläche angeordnete Dachöffnung auf. Der Dachöffnung ist wenigstens ein relativ zur Dachfläche verlagerbares Dachelement zugeordnet, das mittels einer Verlagerungseinrichtung zwischen einer die Dachöffnung verschließenden Dachelement-Grundstellung und wenigstens einer die Dachöffnung wenigstens teilweise freigebenden Dachelement-Funktionsstellung verlagerbar ist. Konkret ist die Dachöffnung als Schiebedachöffnung ausgebildet und das zugeordnete Dachelement ist ein Schiebedachdeckel. In der Dachelement-Grundstellung ist der Schiebedachdeckel vollständig in der Schiebedachöffnung des Fahrzeugdaches angeordnet, so dass die Schiebedachöffnung komplett verschlossen ist. Bei einer Verlagerung des Schiebedachdeckels in die Dachelement-Funktionsstellung wird der Schiebedachdeckel weitestgehend flächenparallel zur Fahrzeugdachfläche verschoben, wobei durch diese Verschiebung die Schiebedachöffnung freigegeben wird. Diese Verlagerung wird mittels der Verlagerungseinrichtung, die beispielsweise motorisch angetrieben sein kann, durchgeführt, wobei der Schiebedachdeckel im Verlauf der Verlagerung in einer Vielzahl von Zwischenstellungen angehalten werden kann, so dass die flächenmäßige Größe der freigegebenen Schiebedachöffnung durch den die Verlagerungseinrichtung betätigenden Fahrzeuginsassen in gewünschter Weise eingestellt werden kann. Bei Kollisionssituationen besteht die Gefahr einer unerwünschten Abhebung bzw. Ablösung des Schiebedaches.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein Fahrzeugdach zu schaffen, bei dem auf einfache und funktionssichere Weise eine kraftbedingte, insbesondere kollisionsbedingte, Abhebung eines Dachelementes, das einer im Fahrzeugdach angeordneten Dachöffnung zugeordnet ist, vermieden werden kann.
  • Diese Aufgabe wird gelöst mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
  • Gemäß Anspruch 1 ist wenigstens ein fahrzeugfest und dachelementfest angeordnetes Sicherungsmittel vorgesehen, das eine Verlagerung des Dachelementes zwischen der Dachelement-Grundstellung und der Dachelement-Funktionsstellung mittels der Verlagerungseinrichtung freigibt und bei einer kraftbedingten, insbesondere kollisionsbedingten, Abhebung des Dachelementes vom Fahrzeug das Dachelement am Fahrzeug zurückhält.
  • Vorteilhaft wird hierdurch ein einfaches und funktionssicheres Rückhaltemittel geschaffen. Ein Abheben des Dachelementes vom Fahrzeugdach kann beispielsweise bei in der Dachelement-Funktionsstellung befindlichem Dachelement im Verlauf einer Kollision des Fahrzeuges eintreten. Durch die kollisionsbedingte Krafteinwirkung auf das Dachelement kann dieses, z. B. nach der Zerstörung der Verlagerungseinrichtung, vom Fahrzeugdach abgelöst bzw. abgehoben werden, wobei durch das abgelöste Dachelement eine Gefährdung einerseits für die Fahrzeuginsassen und andererseits für außenstehende Personen oder Objekte besteht. Durch das erfindungsgemäße Sicherungsmittel wird eine solche Abhebung bzw. Ablösung des Dachelementes vom Fahrzeug verhindert, da durch das Sicherungsmittel das Dachelement am Fahrzeug zurückgehalten wird. Zudem ist das Sicherungsmittel so ausgebildet, dass im Grundzustand des Dachelementes, d. h. bei einer normalen Verlagerung des Dachelementes zwischen der Dachelement-Grundstellung und der Dachelement-Funktionsstellung, diese Verlagerung des Dachelementes behinderungsfrei möglich ist.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform kann das wenigstens eine Sicherungsmittel integraler Bestandteil der Verlagerurgseinrichtung sein. Durch die Integration des Sicherungsmittels in die Verlagerungseinrichtung ist insgesamt gesehen eine sehr kompakte Bauweise des Dachelementes mit zugeordneter Verlagerungseinrichtung möglich. Zudem kann hierdurch auf einfache Weise sichergestellt werden, dass die normale Verlagerung des Dachelementes zwischen der Dachelement-Grundstellung und der Dachelement-Funktionsstellung funktionssicher und ohne Behinderung durch das Sicherungsmittel durchgeführt werden kann.
  • In einer konkreten Ausführungsform kann als Sicherungsmittel wenigstens eine Haltelasche zwischen dem Dachelement und einem Dachöffnungs-Randbereich angeordnet sein. Bevorzugt ist jeweils wenigstens eine Haltelasche auf insbesondere in Fahrzeugquerrichtung gegenüberliegenden Dachelementseiten angeordnet. Durch die Ausbildung und Anordnung der Haltelaschen einerseits am Dachelement und andererseits am Dachöffnungs-Randbereich kann die Haltelasche in einer kompakten und wenig Bauraum beanspruchenden Weise ausgebildet werden. Ist auf beiden gegenüberliegenden Dachelementseiten jeweils eine Haltelasche vorgesehen, so ist dadurch eine „doppelte" Sicherheit zur Rückhaltung des Dachelementes am Fahrzeug bei einer kraftbedingten Abhebung desselben gegeben, wobei aufgrund der gegenüberliegenden Anordnung der beiden Haltelaschen die im Falle einer Abhebung des Dachelementes wirkenden Kräfte in etwa symmetrisch verteilt werden. Grundsätzlich können am Dachelement eine Mehrzahl von Haltelaschen vorgesehen sein, wobei insgesamt bei der Auslegung der Haltelaschen darauf zu achten ist, dass die im Falle der Abhebung des Dachelementes auftretenden Kräfte funktionssicher aufgenommen werden können für eine funktionssichere Rückhaltung des Dachelementes am Fahrzeug.
  • In einer Weiterbildung kann wenigstens ein Teilbereich der Haltelasche als Ausreißlasche in das Dachelement integriert sein, die bei einer Krafteinwirkung auf das Dachelement bis zu einem Ausreißlaschen-Rückhaltbereich, in dem die Ausreißlasche weiterhin fest mit dem Dachelement verbunden ist, aus dem Dachelement ausreißt. Findet beispielsweise bei einer Kollision des Fahrzeuges eine Abhebung des Dachelementes vom Fahrzeug statt, so dass das Dachelement durch die Haltelasche am Fahrzeug zurückgehalten werden muss, so kann im Verlauf des Ausreißens der Ausreißlasche aus dem Dachelement gleichzeitig aufgrund des Ausreißvorgangs eine Energieabsorption stattfinden. Durch die integrierte Anordnung der Ausreißlasche in das Dachelement ergibt sich das Material der Ausreißlasche aus dem Material des Dachelementes selbst. Für eine einfache Anbringung der Ausreißlasche kann diese bevorzugt in einem Dachelement-Randbereich angeordnet werden, wobei dann die Verbindung zwischen der Ausreißlasche und einem fahrzeugfesten Bauteil vorteilhaft kurz ausgebildet werden kann.
  • In einer weiteren Ausführungsform kann die Ausreißlasche am Dachelement bandartig mit vorgegebenen Krümmungsradien verlaufen. Bevorzugt verläuft die Ausreißlasche schlangenlinienartig am Dachelement. Dadurch kann auf einfache Weise eine gewünschte Länge der Ausreißlasche verwirklicht werden, so dass im Verlauf einer etwaigen Abhebung des Dachelementes, beispielsweise bei einer Kollision des Fahrzeuges, aufgrund dieser Länge der Ausreißlasche eine Energieabsorption in dem Maße erfolgt, dass ein Abreißen der Ausreißlasche vom Dachelement funktionssicher verhindert ist.
  • In einer weiteren Ausgestaltung kann das Dachelement im montierten Zustand in etwa horizontal am Fahrzeugdach angeordnet sein und die wenigstens eine Ausreißlasche kann integral an einem nach unten weisenden Dachelement-Randbereich des Dachelementes ausgebildet sein. Durch die horizontale Anordnung des Dachelementes ist in allgemein bekannter Weise die Ausführung eines Schiebedaches an einem Fahrzeugdach beschrieben, an dem in einem seitlichen, nach unten weisenden Dachelement-Randbereich die wenigstens eine Ausreißlasche integral ausgebildet ist. Damit ist eine Integration des erfindungsgemäßen Sicherungsmittels, das hier als Ausreißlasche ausgebildet ist, in ein allgemein bekanntes Schiebedach einfach möglich.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform kann die Ausreißlasche am Dachelement durch eine Sollreißlinie definiert sein. Damit ist ein reproduzierbares Ausreißverhalten der Ausreißlasche vom Dachelement bei einer kraftbedingten Abhebung des Dachelementes gegeben.
  • Gemäß einer Weiterbildung kann die Sollreißlinie durch eine Materialeinkerbung und/oder durch eine Ausstanzung gebildet sein. Neben der Möglichkeit des Ausstanzens kann die Sollreißlinie auch mit einem Laser in das Dachelement eingebracht werden, wobei je nach Einstellung des Lasers nur ein Teilbetrag der Materialstärke des Dachelementes abgetragen wird, so dass eine Art Materialeinkerbung entsteht, oder das Material bezüglich der Materialstärke vollständig abgetragen wird, so dass eine Art Ausstanzung entsteht. Zudem kann die Ausstanzung in einer weiteren Ausführungsform mit einem Dichtungsmaterial ausgefüllt sein, wobei bevorzugt die Ausstanzung vollständig mit dem Dichtungsmaterial gefüllt wird. Dadurch ist sichergestellt, dass bei in der Dachelement-Grundstellung befindlichem Dachelement, bei dem die zugeordnete Dachöffnung vollständig geschlossen ist, ein Eindringen beispielsweise von Regenwasser durch die Ausstanzung im Dachelement verhindert ist.
  • In einer konkreten Ausgestaltung kann das Dachelement wenigstens im Bereich der wenigstens einen Ausreißlasche und damit auch die Ausreißlasche selbst aus einem Metallmaterial oder einem Kunststoffmaterial hergestellt sein. Bei Verwendung eines Metallmaterials wird bevorzugt Leichtmetall oder Stahl eingesetzt. Damit sind üblicherweise eingesetzte Materialien zur Herstellung von Dachelementen vorgeschlagen, wobei je nach Wahl des Materials das Ausreißverhalten der Ausreißlasche unterschiedlich ist, wobei insgesamt gesehen darauf zu achten ist, das unabhängig von der Materialwahl eine funktionssichere Rückhaltung einer etwaigen Abhebung des Dachelementes vom Fahrzeug durch das als Ausreißlasche ausgebildete Sicherungsmittel gewährleistet ist.
  • In einer weiteren Ausführung kann die Ausreißlasche als im Grundzustand integraler Bestandteil des Dachelementes mit einem dem Ausreißlaschen-Rückhaltebereich gegenüberliegenden Ausreißlaschen-Endbereich mit der Dachelement-Verlagerungseinrichtung verbunden sein. Dadurch ist auf einfache Weise sichergestellt, dass bei einer Verlagerung des Dachelementes zwischen der Dachelement-Grundstellung und der Dachelement-Funktionsstellung trotz der Ausbildung der Ausreißlasche keine Behinderung der Verlagerung stattfindet. Bei einer Anordnung der Ausreißlasche an einem Dachelement-Randbereich kann bevorzugt der Ausreißlaschen-Endbereich direkt dem Dachelement-Rand zugeordnet sein, so dass die Verbindung zwischen dem Ausreißlaschen-Endbereich und der Verlagerungseinrichtung vorteilhaft kurz ausgebildet werden kann.
  • In einer weiteren, bevorzugten Ausgestaltung kann die Verlagerungseinrichtung durch eine Schwenkgelenkanordnung gebildet sein. Bevorzugt sind dabei mehrere schwenkbar miteinander verbundene Schwenkarme Bestandteil der Schwenkgelenkanordnung. Aufgrund der Mehrzahl von miteinander schwenkbar verbundenen Schwenkarmen sind bezüglich der Verlagerung des Dachelementes mehr Verlagerungsfreiheitsgrade ausgebildet, d. h., dass auf einfache Weise sowohl eine rotatorische als auch eine translatorische Bewegung des Dachelementes gegenüber der Dachöffnung möglich ist. So kann beispielsweise bei einem Ausstelldach dieses rotatorisch um eine Ausstelldach-Schwenkachse zwischen der Dachelement-Grundstellung und der Dachelement-Funktionsstellung verschwenkt werden; bei einem Schiebedach ist in gewünschter Weise eine translatorische Bewegung desselben einfach umsetzbar. Insgesamt ist aufgrund der Schwenkgelenkanordnung sichergestellt, dass trotz des Sicherungsmittels, das zwischen dem Dachelement und einem fahrzeugfesten Bereich angeordnet ist, für das Dachelement die bezüglich der Verlagerung zwischen der Dachelement-Grundstellung und der Dachelement-Funktionsstellung geforderte Bewegungsfreiheit möglich ist.
  • In einer konkreten Ausführung kann am Dachöffnungs-Randbereich wenigstens eine fahrzeugdachfeste Kulissenführung vorgesehen sein, entlang der das Dachelement mittels der Verlagerungseinrichtung verlagerbar ist. Durch die Kulissenführung ist eine funktionssichere Verlagerung des Dachelementes zwischen der Dachelement-Grundstellung und der Dachelement-Funktionsstellung einfach möglich.
  • Gemäß einer Weiterbildung kann die Dachöffnung in etwa rechteckförmig ausgebildet sein. Zudem kann in den in Fahrzeuglängsrichtung gesehen jeweils seitlichen Dachöffnungs-Randbereichen je eine Kulissenführung vorgesehen sein. Dadurch ist die Betriebssicherheit der Verlagerung des Dachelementes vorteilhaft erhöht. Sind jeweils am Dachelement-Randbereich Ausreißlaschen als Sicherungsmittel vorgesehen, so kann durch eine Schwenkgelenkanordnung eine Verbindung zwischen dem jeweiligen Ausreißlaschen-Anfangsbereich und der Kulissenführung vorgesehen sein.
  • In einer konkreten Ausführung kann das Dachelement ein Schiebedach oder ein Ausstelldach ausbilden. Damit ist ein in üblicher Weise an Fahrzeugen eingesetztes Dachelement vorgeschlagen, wobei grundsätzlich auch ein Faltdach als Dachelement vorgesehen sein kann. Zudem kann das Dachelement mehrteilig aus beispielsweise drei Einzelelementen aufgebaut sein, die nebeneinander liegend die zugeordnete Dachöffnung in der Dachelement-Grundstellung verschließen und bei der Verlagerung in die Dachelement-Funktionsstellung beispielsweise übereinander liegend verschoben und angeordnet werden. Hierbei kann dann jedes Einzelelement mit einem Sicherungsmittel verbunden sein.
  • Des Weiteren kann die Dachöffnung in einem Verdeckteil eines Cabrio-Fahrzeuges angeordnet sein. Dadurch kann bei der Ausbildung des Dachelementes als Ausstelldach auch bei einem geschlossenen Verdeck des Cabrio-Fahrzeuges durch das in die Dachelement- Funktionsstellung verlagerte Dachelement eine Lüftung für den Innenraum des Cabrio-Fahrzeuges eingestellt werden.
  • Anhand einer Zeichnung wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 bis 3 jeweils eine schematische Seitenansicht eines Dachelementes mit Kulissenführung in einer Dachelement-Grundstellung bzw. in zwei unterschiedlichen Dachelement-Funktionsstellungen,
  • 4 eine schematische Detaildarstellung eines Dachelement-Randbereiches mit einer Haltelasche als Sicherungsmittel in einer Grundstellung, und
  • 5 eine schematische Detaildarstellung der Haltelasche von 4 nach einer Zugbelastung.
  • In den 1 bis 3 ist jeweils in einer schematischen Seitenansicht ein Dachelement 1 mit einer Kulissenführung 2 dargestellt. Das Dachelement 1 ist in allgemein bekannter Weise als Ausstelldachdeckel ausgebildet, der einer Dachöffnung, die in einer festen Dachfläche eines Fahrzeugdaches angeordnet ist, zugeordnet ist. Die Dachöffnung ist dabei in etwa rechteckförmig ausgebildet, so dass das Dachelement ebenfalls in etwa rechteckförmig ausgebildet ist. Mittels einer Verlagerungseinrichtung kann das Dachelement relativ zur Dachfläche des Fahrzeugdaches zwischen einer die Dachöffnung verschließenden Dachelement-Grundstellung und wenigstens einer die Dachöffnung wenigstens teilweise freigebenden Dachelement-Funktionsstellung verlagert werden. Da eine Anordnung eines als Ausstelldachdeckel ausgebildeten Dachelementes an einer Dachöffnung und die entsprechende Verlagerung desselben mittels der Verlagerungseinrichtung als allgemein bekannt vorausgesetzt werden kann, ist auf eine Darstellung des Fahrzeugdaches mit der darin angeordneten Dachöffnung hier verzichtet. In 1 ist die Dachelement-Grundstellung, bei der das Dachelement die zugeordnete Dachöffnung vollständig verschließt, gezeigt. In den 2 und 3 ist jeweils eine unterschiedliche Dachelement-Funktionsstellung dargestellt, wobei in 2 das Dachelement in Fahrzeuglängsrichtung gesehen hinten angehoben ist für eine Belüftung des Fahrzeuginnenraums. In 3 ist eine so genannte Verfahrstellung des Dachelementes gezeigt, bei der das Fahrzeugdach, das als Cabrio-Verdeck eines Cabrio-Fahrzeuges ausgebildet ist, in eine Offen-Stellung verlagert werden kann.
  • In einem Dachelement-Randbereich 3 des Dachelementes 1 ist als Sicherungsmittel eine Haltelasche 4 angeordnet, die eine Verbindung zwischen dem Dachelement 1 und einem Dachöffnungs-Randbereich 5, der hier durch die Kulissenführung 2 gebildet ist, herstellt. Die Haltelasche 4 ist als Ausreißlasche 6 in den Dachelement-Randbereich 3 integriert. Die Ausreißlasche 6 ist durch eine als Ausstanzung 7 ausgebildete Sollreißlinie definiert und verläuft bandartig mit vorgegebenen Krümmungsradien am Dachelement-Randbereich 3. Die Ausstanzung 7 ist mit einem Dichtungsmaterial 8 ausgefüllt, das in den 1 bis 3 schematisch durch strichlierte Linien in den Ausstanzungen 7 eingezeichnet ist.
  • Im in den 1 bis 3 dargestellten Grundzustand der Ausreißlasche 6 ist diese integraler Bestandteil des Dachelementes 1, wobei ein einem Ausreißlaschen-Rückhaltebereich 9 gegenüberliegender Ausreißlaschen-Anfangsbereich 10 mit der Kulissenführung 2 mittels einer Schwenkgelenkanordnung 11 verbunden ist. Die Schwenkgelenkanordnung 11 ist durch zwei schwenkbar miteinander verbundene Schwenkarme 12 gebildet, die einerseits am Ausreißlaschen-Anfangsbereich 10 und andererseits am der Kulissenführung 2 schwenkbar angebunden sind. Die jeweiligen Schwenkverbindungen zwischen den Schwenkarmen 12 und dem benachbarten Bauteilen können durch eine Verschraubung bzw. Verbolzung ausgebildet sein. Durch die Schwenkgelenkanordnung 11 ist bei einer Verlagerung des Dachelementes 1 trotz der Verbindung zwischen Dachelement 1 und Kulissenführung 2 eine Verlagerung zwischen der in 1 dargestellten Dachelement-Grundstellung und den in den 2 und 3 dargestellten Dachelement-Funktionsstellungen möglich. Je nach Positionierung des Dachelementes relativ gegenüber der Kulissenführung 2 und damit relativ gegenüber der Dachöffnung nehmen die Schwenkarme 12 unterschiedliche Positionen ein, wie dies aus den 1 bis 3 ersichtlich ist.
  • Insgesamt gesehen ist durch die als Ausreißlasche 6 gebildete Haltelasche 4 zusammen mit der Schwenkgelenkanordnung 11 ein Sicherungsmittel des Dachelementes 1 ausgebildet, das einerseits fahrzeugfest und andererseits dachelementfest angeordnet ist. Bei einer beispielsweise kollisionsbedingten Krafteinwirkung auf das Dachelement 1 ist ein etwaiges Abheben des Dachelementes 1 vom Fahrzeug nicht auszuschließen. Durch die Haltelasche 4 wird das Dachelement 1 am Fahrzeug zurückgehalten, wobei aufgrund der Krafteinwirkung auf das Dachelement 1 die Ausreißlasche 6 bis zum Ausreißlaschen-Rückhaltebereich 9 aus dem Dachelement 1 ausreißt. Im Ausreißlaschen-Rückhaltebereich 9 bleibt die Ausreißlasche 6 weiterhin fest mit dem Dachelement 1 verbunden. Der Ausreißvorgang der Ausreißlasche 6 aus dem Dachelement 1 kann dabei unter Energieabsorption stattfinden.
  • In den 4 und 5 ist jeweils in einer schematischen Detaildarstellung ein Teilbereich des Dachelement-Randbereiches 3 mit der Haltelasche 4 und der Schwenkgelenkanordnung 11 gezeigt. Die Anbindung des Schwenkarmes 12 der Schwenkgelenkanordnung 11 an der Kulissenführung 2 sowie die Kulissenführung 2 selbst ist hier aus Übersichtlichkeitsgründen nicht mit dargestellt. In 4 ist der Ausgangs- bzw. Grundzustand der Haltelasche 4 gezeigt, d. h., dass die Ausreißlasche 6 integral im Dachelement-Randbereich 3 angeordnet ist. Wirkt beispielsweise kollisionsbedingt eine Kraft auf das Dachelement 1 dergestalt ein, dass das Dachelement 1 vom Fahrzeug abgehoben werden würde, so wird zu Beginn dieses Abhebens die Ausreißlasche 6 aus dem Dachelement-Randbereich 3 ausgerissen bis zum Ausreißlaschen-Rückhaltebereich 9. In 5 ist schematisch die aus dem Dachelement-Randbereich 3 ausgerissene Ausreißlasche 6 gezeigt. Der Schwenkarm 12 ist weiterhin fest mit der hier nicht mit dargestellten Kulissenführung 2 verbunden, so dass dadurch eine feste Verbindung zwischen dem Dachelement 1 und einem fahrzeugfesten Bauteil, das hier durch die Kulissenführung 2 gebildet ist, besteht. Dadurch wird das Dachelement 1 am Fahrzeug zurückgehalten, so dass eine etwaige Beeinträchtigung der Fahrzeuginsassen bzw. neben dem Fahrzeug stehende Personen oder Objekte durch ein frei umherfliegendes Dachelement 1 verhindert ist. Die Ausreißlasche 6 kann dabei so ausgebildet sein, dass neben den auf sie wirkenden Zugkräften auch Querkräfte aufgenommen werden können.
  • 1
    Dachelement
    2
    Kulissenführung
    3
    Dachelement-Randbereich
    4
    Haltelasche
    5
    Dachöffnungs-Randbereich
    6
    Ausreißlasche
    7
    Ausstanzung
    8
    Dichtmaterial
    9
    Ausreißlaschen-Rückhaltebereich
    10
    Ausreißlaschen-Anfangsbereich
    11
    Schwenkgelenkanordnung
    12
    Schwenkarm

Claims (16)

  1. Fahrzeugdach, mit einer in einer festen Dachfläche angeordneten Dachöffnung, und mit wenigstens einem, der Dachöffnung zugeordneten, relativ zur Dachfläche verlagerbaren Dachelement, insbesondere einem Schiebedach, das mittels einer Verlagerungseinrichtung zwischen einer die Dachöffnung verschließenden Dachelement-Grundstellung und wenigstens einer die Dachöffnung wenigstens teilweise freigebenden Dachelement-Funktionsstellung verlagerbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein fahrzeugfest und dachelementfest angeordnetes Sicherungsmittel (4) vorgesehen ist, das eine Verlagerung des Dachelementes (1) zwischen der Dachelement-Grundstellung und der Dachelement-Funktionsstellung mittels der Verlagerungseinrichtung freigibt und bei einer kraftbedingten, insbesondere kollisionsbedingten, Abhebung des Dachelementes (1) vom Fahrzeug das Dachelement am Fahrzeug zurückhält.
  2. Fahrzeugdach nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Sicherungsmittel (4) integraler Bestandteil der Verlagerungseinrichtung ist.
  3. Fahrzeugdach nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass als Sicherungsmittel wenigstens eine Haltelasche (4) zwischen dem Dachelement (1) und einem Dachöffnungs-Randbereich (5) angeordnet ist, vorzugsweise jeweils wenigstens eine Haltelasche (4) auf insbesondere in Fahrzeugquerrichtung gegenüberliegenden Dachelementseiten angeordnet ist.
  4. Fahrzeugdach nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Teilbereich der Haltelasche (4) als Ausreißlasche (6) in das Dachelement (1) integriert ist, die bei einer Krafteinwirkung auf das Dachelement (1), insbesondere unter gleichzeitiger Energieabsorption, bis zu einem Ausreißlaschen-Rückhaltebereich (9), in dem die Ausreißlasche (6) weiterhin fest mit dem Dachelement (1) verbunden ist, aus dem Dachelement (1) ausreißt.
  5. Fahrzeugdach nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausreißlasche (6) am Dachelement (1) bandartig mit vorgegebenen Krümmungsradien verläuft, insbesondere schlangenlinienartig verläuft.
  6. Fahrzeugdach nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Dachelement (1) im montierten Zustand in etwa horizontal am Fahrzeugdach angeordnet ist und die wenigstens eine Ausreißlasche (6) integral an einem nach unten weisenden Dachelement-Randbereich (3) des Dachelementes (1) ausgebildet ist.
  7. Fahrzeugdach nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausreißlasche (6) am Dachelement (1) durch eine Sollreißlinie (7) definiert ist.
  8. Fahrzeugdach nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Sollreißlinie durch eine Materialeinkerbung und/oder Ausstanzung (7) gebildet ist.
  9. Fahrzeugdach nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausstanzung (7) mit einem Dichtungsmaterial (8), vorzugsweise vollständig, ausgefüllt ist.
  10. Fahrzeugdach nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Dachelement (1) wenigstens im Bereich der wenigstens einen Ausreißlasche (6) und damit auch die Ausreißlasche (6) selbst aus einem Metallmaterial, insbesondere aus einem Leichtmetall oder Stahl, oder einem Kunststoffmaterial hergestellt ist.
  11. Fahrzeugdach nach einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausreißlasche (6) als im Grundzustand integraler Bestandteil des Dachelementes (1) mit einem dem Ausreißlaschen-Rückhaltebereich (9) gegenüberliegenden Ausreißlaschen-Anfangsbereich (10) mit der Dachelement-Verlagerungseinrichtung verbunden ist.
  12. Fahrzeugdach nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Verlagerungseinrichtung durch eine Schwenkgelenkanordnung (11) gebildet ist, vorzugsweise mit mehreren schwenkbar miteinander verbundenen Schwenkarmen (12).
  13. Fahrzeugdach nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass am Dachöffnungs-Randbereich (5) wenigstens eine fahrzeugdachfeste Kulissenführung (2) vorgesehen ist, entlang der das Dachelement (1) mittels der Verlagerungseinrichtung verlagerbar ist.
  14. Fahrzeugdach nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Dachöffnung in etwa rechteckförmig ausgebildet ist, und dass in den in Fahrzeuglängsrichtung gesehen jeweils seitlichen Dachöffnungs-Randbereichen (5) je eine Kulissenführung (2) vorgesehen ist.
  15. Fahrzeugdach nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Dachelement (1) ein Schiebedach oder Ausstelldach ausbildet.
  16. Fahrzeugdach nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Dachöffnung in einem Verdeckteil eines Cabrio-Fahrzeuges angeordnet ist.
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