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DE102005035116B3 - Kraftahrzeugsitz mit einer Belüftungseinrichtung - Google Patents

Kraftahrzeugsitz mit einer Belüftungseinrichtung Download PDF

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DE102005035116B3
DE102005035116B3 DE102005035116A DE102005035116A DE102005035116B3 DE 102005035116 B3 DE102005035116 B3 DE 102005035116B3 DE 102005035116 A DE102005035116 A DE 102005035116A DE 102005035116 A DE102005035116 A DE 102005035116A DE 102005035116 B3 DE102005035116 B3 DE 102005035116B3
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Germany
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air
heating
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DE102005035116A
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English (en)
Inventor
Karl Dr. Pfahler
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Mercedes Benz Group AG
Original Assignee
DaimlerChrysler AG
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Kraftfahrzeugsitz, dessen Rückenlehne (12) und/oder Sitzkissenteil (10) ein Polster (18; 20) mit einer Belüftungseinrichtung (14; 16) aufweist, welche eine Ventilationsschicht (28; 48) und eine Heiz- und/oder Kühleinrichtung (40; 58) zur Erwärmung und/oder Kühlung der die Ventilationsschicht (28; 48) durchströmenden Luft umfasst. DOLLAR A Um einen Kraftfahrzeugsitz zu schaffen, dessen Polster (18; 20) mittels der Belüftungseinrichtung (14; 16) auf verbesserte Weise mit einem warmen oder kalten Luftstrom zur Sitzheizung oder Sitzbelüftung erwärmt beziehungsweise gekühlt werden kann, umfasst die Heiz- und/oder Kühleinrichtung (40; 58) erfindungsgemäß ein Sandwich (64) mit mindestens einer Heiz- und/oder Kühlschicht (70, 70', 70'') und mindestens einer luftdurchflutbaren Schicht (66, 68), wobei die luftdurchflutbare Schicht (66, 68) eine Struktur (80) aufweist, mittels welcher der Luftstrom in eine turbulente beziehungsweise diffuse Strömung überführbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Kraftfahrzeugsitz, dessen Rückenlehne und/oder Sitzkissen ein Polster mit einer Belüftungseinrichtung der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Art aufweist.
  • Aus der DE 100 54 008 B4 ist bereits ein derartiger Kraftfahrzeugsitz als bekannt zu entnehmen, bei dem neben einer Luftversorgungseinrichtung zur Versorgung des Kopf-, Schulter- und Nackenbereichs des Sitzinsassen mit vorzugsweise warmer Luft auch eine Belüftungseinrichtung in das Polster der Rückenlehne beziehungsweise des Sitzkissens integriert ist. Diese Belüftungseinrichtung umfasst eine großflächige Ventilationsschicht, in welcher Luft zur Belüftung des Polsters zirkulieren kann. Die mittels eines Gebläses erzeugte Luft wird dabei über einen Kanal der Ventilationsschicht zugeführt. Je nach dem, ob das Polster mit warmer oder mit Kalter Luft durchflutet werden soll, ist diese mittels einer dem Gebläse nachgeschalteten Heiz- und/oder Kühleinrichtung konditionierbar.
  • Aus der DE 196 28 698 C1 und aus der DE 197 03 516 C1 sind weitere Fahrzeugsitze als bekannt zu entnehmen, deren Polster mit einer Belüftungseinrichtung versehen sind. Über eine Mehrzahl von kleinen Lüftern wird dabei Luft in eine Ventilationsschicht gefördert, welche ausgehend von dem Lufteinlass zu einem Luftauslass der Ventilationsschicht zirkuliert. Durch den Sitzinsassen abgesonderte Feuchtigkeit gelangt dabei durch die Perforation des Sitzbezuges und darunter angeordnete feuchtigkeitsdurchlässige Auflageschichten bis zu der Ventilationsschicht, wo die Feuchtigkeit mittels des Luftstromes in Richtung der Luftauslassöffnungen aus der Ventilationsschicht transportiert wird.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Kraftfahrzeugsitz der eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, dass ein das Polster der Rückenlehne und/oder des Sitzkissens durchströmender Luftstrom mittels der Heiz- und/oder Kühleinrichtung auf verbesserte Weise erwärmt beziehungsweise gekühlt werden kann.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Kraftfahrzeugsitz mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige, nichttriviale Weiterbildungen der Erfindung sind in den weiteren Ansprüchen angegeben.
  • Gemäß Anspruch 1 umfasst die Heiz- und/oder Kühleinrichtung ein Sandwich gebildet aus mindestens einer Heiz- und/oder Kühlschicht und mindestens einer luftdurchflutbaren Schicht. Die luftdurchflutbare Schicht ist erfindungsgemäß mit einer Struktur versehen, mit welcher der in das Sandwich eintretende Luftstrom in eine turbulente beziehungsweise diffuse Strömung überführbar ist. Eine derart turbulente beziehungsweise diffuse Strömung hat den Vorteil, dass diese weitaus mehr Wärme bzw. Kälte aufnehmen kann als laminare Luft. Im Unterschied zu einer laminaren Strömung erwärmen/kühlen sich vorlegend nicht nur die beispielsweise unmittelbar mit einer Wellrippe in Berührung kommenden Grenzschichten, sondern ein weitaus größerer Luftanteil. Darüber hinaus bewirkt die erzeugte turbulente beziehungsweise diffuse Strömung einen längeren Verbleib des Luftstroms innerhalb der luftdurchflutbaren Schicht, so dass mehr Wärme bzw. Kälte aufgenommen werden kann.
  • Im Ergebnis kann durch die erfindungsgemäße Struktur des Sandwichs die zur Aufheizung beziehungsweise Abkühlung des durchströmenden Luftstroms erforderliche Heizbeziehungsweise Kühlleistung gegenüber den aus dem Stand der Technik bekannten Heiz- beziehungsweise Kühleinrichtungen enorm gesenkt werden. Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Struktur besteht darin, dass durch die verbesserten Wärme- beziehungsweise Kälteabgabe an den durchströmenden Luftstrom die Heiz- und/oder Kühleinrichtung in ihren geometrischen Dimensionen erheblich verkleinert werden kann.
  • Eine besonders platzsparende Anordnung des Sandwichs der Heiz- und/oder Kühleinrichtung ist gegeben, wenn diese direkt innerhalb der Ventilationsschicht angeordnet ist. Ist das Sandwich in seiner Dicke dabei zumindest annähernd an die der Ventilationsschicht angepasst, so braucht innerhalb der die Ventilationsschicht tragenden Polsterschicht – welche häufig aus einem Schaumstoff gestaltet ist – keine separate Ausnehmung für das Sandwich der Heiz- und/oder Kühleinrichtung vorgesehen werden. In einer besonders einfachen Ausführung ist es darüber hinaus auch denkbar, dass die luftdurchflutbare Schicht des Sandwichs der Heiz- und/oder Kühleinrichtung von der Ventilationsschicht selbst gebildet wird. Bei dieser Ausgestaltung wird dann die Heiz- und/oder Kühlschicht direkt auf einen Abschnitt der Ventilationsschicht als luftdurchflutbare Schicht aufgebracht. Dabei wäre es sogar denkbar, die Breitseite der Ventilationsschicht vollständig durch eine Heiz- und/oder Kühlschicht zu überdecken.
  • Eine besonders einfache Gestaltung der Belüftungseinrichtung für den Kraftfahrzeugsitz ergibt sich zudem, wenn die Heiz- und/oder Kühleinrichtung innerhalb eines ohnehin vorhandenen Lufteinlasskanals für die Ventilationsschicht angeordnet ist. Zudem sind bei dieser Integration des Sandwichs der Heiz- und/oder Kühleinrichtung in den Lufteinlasskanal kaum bauliche Veränderungen notwenig.
  • Die turbulente beziehungsweise diffuse Strömung des Luftstroms wird insbesondere dadurch erreicht, dass die Struktur der luftdurchflutbaren Schicht eine Vielzahl von Abstandsfäden, -stegen, -drähten oder dergleichen aufweist. Eine denkbare Gestaltung dieser luftdurchflutbaren Schicht des Sandwichs ist beispielsweise aus der DE 198 05 178 C2 als bekannt zu entnehmen, welche ein Abstandsgewirke bei einem belüfteten Fahrzeugsitz betrifft und auf deren Inhalt hiermit ausdrücklich Bezug genommen wird. Das dortige Abstandsgewirke umfasst eine Vielzahl von Abstandsstegen beziehungsweise -fäden, welche quer zu den äußeren Breitseiten des Abstandsgewirkes verlaufen und durch eine turbulente beziehungsweise diffuse Luftströmung umströmt werden können. Die Abstandsstege beziehungsweise -fäden sind dabei in spezifischen Mustern zueinander angeordnet, durch welche die Strömungsrichtung und Strömungsgeschwindigkeit beeinflusst werden können. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass die Abstandsstege beziehungsweise -fäden verschiedenste Querschnittsformen aufweisen können, wie zum Beispiel kreisförmige, ovale, rechteckige, quadratische oder dergleichen. Die Abstandstege beziehungsweise -fäden können dabei zueinander orientiert oder unorientiert ausgerichtet sein und aus verschiedensten Materialien bestehen. Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, die Abstandstege beziehungsweise -fäden als Gewirke, Gewebe oder als Geflecht auszubilden. Gleichwohl ist es jedoch denkbar, die Abstandsfäden beziehungsweise -stege unorientiert nach Art einer Wolle anzuordnen. Es ist ersichtlich, dass ein solches Gewirke, Gewebe oder als Geflecht gegenüber dem Stand der Technik zudem eine weitaus größere umströmte Fläche zur Abgabe von Wärme/Kälte an die durchströmenden Luft aufweist.
  • Als besonders vorteilhaft hat es sich zudem gezeigt, die Struktur der luftdurchflutbaren Schicht aus einem gut leitenden Metall wie beispielsweise einer Aluminium- oder Kupferlegierung herzustellen. Derartige Metallfäden sind besonders gut geeignet, Wärme bzw. Kälte an die umströmende Luft abzugeben. Durch die große umströmte Fläche der Vielzahl von Abstandsfäden, -drähten beziehungsweise -stegen kann somit eine sehr wirkungsvolle Heiz- und/oder Kühleinrichtung geschaffen werden.
  • Eine vorbeschriebene Struktur aus Abstandsstegen, -drähten oder -fäden hat zudem den Vorteil, dass diese elastisch nachgiebig ausgebildet werden kann. Hierdurch ist es möglich, die luftdurchflutbare Schicht beziehungsweise das gesamte Sandwich aus Heiz- und/oder Kühlschicht und luftdurchflutbarer Schicht auf entsprechend einfache Weise an den Bauraum – beispielsweise den Lufteinlasskanal der Ventilationsschicht – anzupassen. In diesem Zusammenhang hat es sich als besonders vorteilhaft gezeigt, die Heizschicht als Widerstandsheizung in Form einer dünnschichtigen, verformbaren und vorzugsweise elastischen Lage auszubilden. Auch eine derart dünnschichtige, verformbare und vorzugsweise elastische Kühlschicht ist – entweder alleine oder in Kombination mit der Heizschicht – denkbar.
  • Eine besonders hohe Heizleistung der Heizschicht bzw. Kühlleistung der Kühlschicht kann erreicht werden, wenn dieser eine gut wärme- bzw. kälteleitende Deckschicht zugeordnet wird, durch welche die erzeugte Wärme/Kälte gleichmäßig innerhalb der Heiz- oder Kühlschicht verteilt wird. Hierbei hat sich insbesondere eine Metallfolie oder ein Metallblech beispielsweise aus einer Aluminium- oder Kupferlegierung als geeignet gezeigt.
  • Ein besonders wirkungsvolles Sandwich der Heiz- und/oder Kühleinrichtung wird dadurch geschaffen, dass wenigstens drei luftdurchflutbare Schichten vorgesehen sind, wobei zwischen der mittleren und der äußeren luftdurchflutbaren Schicht jeweils eine Heiz- bzw. Kühlschicht angeordnet wird. Die zentrale mittlere luftdurchflutbare Schicht wird somit von beiden diese flankierenden Heiz- bzw. Kühlschichten mit Wärme und/oder Kälte versorgt, so dass der die mittlere Schicht durchströmende Luftstrom besonders schnell erwärmt bzw. abgekühlt werden kann. Die beiden äußeren luftdurchflutbaren Schichten werden demgemäß lediglich von der benachbarten Heiz- bzw. Kühlschicht mit Wärme bzw. Kälte versorgt, so dass sich in diesem Bereich eine geringere Erwärmung bzw. Abkühlung des diese durchströmenden Luftstromes ergibt. Hierdurch ist unter anderem gewährleistet, dass sich keine Überhitzung der dieses Sandwich umgebenden Bauteile wie beispielsweise eines Gehäuses oder daran angrenzender weiterer Teile ergibt.
  • Bei mehreren zu einem Sandwich zusammengefassten Schichten kann zudem deren Strömungswiderstand unterschiedlich gestaltet werden, indem beispielsweise die Distanz und Orientierung der einzelnen Abstandstege, -drähte oder -fäden jeder Schicht unterschiedlich ist.
  • Das Sandwich aus der Heiz- bzw. Kühlschicht und der luftdurchflutbaren Schicht ist in einfachster Ausführungsform eben gestalten. Dabei ist die Anzahl der luftdurchflutbaren Schichten und der dazwischen angeordneten Heiz- bzw. Kühlschicht beliebig wähl- beziehungsweise erweiterbar. Auch die äußeren Abmessungen des Sandwichs sind beliebig gestaltbar. Darüber hinaus kann das Sandwich aus der luftdurchflutbaren Schicht und der Heiz- bzw. Kühlschicht auch im Wesentlichen schneckenförmig ausgebildet und im Querschnitt auf jeden beliebigen Durchmesser erweiterbar ausgebildet sein.
  • Weiter Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von bevorzugten Ausführungsbeispielen sowie anhand der Zeichnungen; diese zeigen in:
  • 1 eine schematische Schnittansicht entlang der Mittellängsebene des Kraftfahrzeugsitzes mit einem Sitzkissen und einer Rückenlehne, deren Polster mit einer Belüftungseinrichtung versehen sind,
  • 2 eine vergrößerte schematische Schnittansicht des Details II in 1 durch das Sitzpolster mit einem innerhalb der Ventilationsschicht angeordneten Sandwich der Heiz- bzw. Kühleinrichtung der Belüftungseinrichtung;
  • 3a, b jeweils eine schematische Schnittansicht auf das Sandwich der Heiz- und/oder Kühleinrichtung der Belüftungseinrichtung;
  • 4a, b jeweils eine vergrößerte schematische Schnittansicht durch das Sitzpolster gemäß 2, wobei das Sandwich innerhalb eines Lufteinlasskanals der Ventilationsschicht – im einen Fall in Überdeckung mit dem Sitzpolster, im anderen Fall unterhalb des Sitzpolsters – angeordnet ist;
  • 5a eine schematische Perspektivansicht auf das Sandwich aus der luftdurchflutbaren Schicht und der Heiz- und/oder Kühlschicht, welches im Wesentlichen schneckenförmig aufgewickelt und innerhalb des Lufteinlasskanals der Ventilationsschicht angeordnet ist;
  • 5b, c jeweils einen schematischen Querschnitt durch das kreisrund beziehungsweise ovale Sandwich, bei welchem eine zentrale luftdurchflutbare Schicht umfangsseitig von einer Heiz- bzw. Kühlschicht sowie von einer weiteren luftdurchflutbaren Schicht umgeben ist;
  • 6a, b eine Draufsicht beziehungsweise eine Schnittansicht entlang der Linie VIb-VIb in 6a durch die Struktur der luftdurchflutbaren Schicht;
  • 7a, b eine Draufsicht auf beziehungsweise eine Schnittansicht entlang der Linie VIIb-VIIB in 7a durch die Struktur der luftdurchflutbaren Schicht nach einer zweiten Ausführungsform;
  • 8a, b eine schematische Draufsicht auf beziehungsweise eine schematische Schnittansicht entlang der Linie VIIIb-VIIIb in 8a durch die Struktur der luftdurchflutbaren Schicht gemäß einer dritten Ausführungsform;
  • 9 eine schematische Draufsicht auf die Struktur der luftdurchflutbaren Schicht gemäß einer vierten Ausführungsform; und in
  • 10a, b eine schematische Draufsicht auf beziehungsweise Schnittansicht entlang der Linie Xb-Xb in 10a durch die Struktur der luftdurchflutbaren Schicht gemäß einer fünften Ausführungsform.
  • In 1 ist in schematischer Schnittansicht entlang seiner Längsebene ein Kraftfahrzeugsitz dargestellt, der ein Sitzkissenteil 10 und eine Rückenlehne 12 umfasst. Das Sitzkissenteil 10 und die Rückenlehne 12 umfassen im vorliegenden Ausführungsbeispiel jeweils eine Belüftungseinrichtung 14 beziehungsweise 16, welche in das jeweilige Polster 18 beziehungsweise 20 integriert sind. Das Sitzkissenteil 10 umfasst ein nicht näher dargestelltes Sitzgestell 22 mit einer beispielsweise aus einem Kunststoff geformten Polstertragschale 24, auf welcher als unterste Schicht des Polsters eine untere Polsterschicht 26 ruht. Die untere Polsterschicht 26 ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel aus einem Schaumstoff gestaltet und erstreckt sich über die gesamte Länge und Breite der Polstertragschale 24. Auf der unteren Polsterschicht 26 liegt eine Ventilationsschicht 28 der Belüftungseinrichtung 14 auf, welche sich im vorliegenden Ausführungsbeispiel ebenfalls über die annähernd gesamte Länge des Sitzkissenteils 10 beziehungsweise der Polstertragschale 24 erstreckt. Damit Luft auf in nachfolgend noch näher beschriebener Weise innerhalb der Ventilationsschicht zirkulieren beziehungsweise strömen kann, ist diese im vorliegenden Ausführungsbeispiel aus einem grobmaschigen Abstandsgewirke gestaltet, wie dies beispielsweise aus der DE 198 05 178 C2 als bekannt zu entnehmen ist. Auf der Ventilationsschicht 28 liegt eine Druckverteilungsschicht 30 auf, die aus einem Flies oder einem offenporigen Schaumstoff bestehen kann und feuchtigkeitsdurchlässig ausgebildet ist. Die dem Sitzinsassen zugekehrte Oberfläche des Polsters 18 des Sitzkissenteils 10 wird von einem Polsterbezug 32 überspannt, der im vorliegenden Ausführungsbeispiel aus Leder besteht und mit einer gleichmäßigen Perforation versehen ist. Zwischen dem Polsterbezug 32 und der Druckverteilungsschicht 30 kann eine Bezugsfüllung 35 aus einem dünnen Schaumstoff oder dergleichen eingearbeitet sein.
  • Im vorliegenden Ausführungsbeispiel umfasst die Belüftungseinrichtung 14 des Sitzkissenteils 10 vier Miniaturlüfter 34, von denen in 1 zwei erkennbar sind. Die Lüfter 34 sind in einem jeweils zugeordneten Lufteinlasskanal 36 für die Ventilationsschicht 28 angeordnet, wobei die beiden Lufteinlasskanäle 36 im Wesentlichen durch eine zylinderförmige Ausnehmung in der unteren Polsterschicht 26 gebildet sind. Aus der Polstertragschale 24 sind an die Lufteinlasskanäle 36 angepasste Öffnungen ausgespart. Die Lüfter 34 sind dabei am unteren Ende des jeweils zugeordneten Lufteinlasskanals 36 angeordnet. Über die Lüfter 34 wird Luft von unterhalb des Sitzkissenteils 10 angesaugt und über die Lufteinlasskanäle 36 in die Ventilationsschicht 28 – wie durch die Pfeile angedeutet – eingeblasen. Die mittels der Lüfter 34 eingeblasene Luft durchströmt die Ventilationsschicht 28 ausgehend von den Lufteinlasskanälen 36 bis zu den Luftauslasskanälen 38, welche im vorliegenden Ausführungsbeispiel am vorderen und am hinteren Ende des Polsters 18 des Sitzkissenteil 10 vorgesehen sind. Die mittels der Lüfter 34 in die Ventilationsschicht 28 eingeblasene relativ trockene Luft nimmt dabei im Verlauf ihres Weges bis zu den Luftauslassöffnungen 38 Feuchtigkeit des Sitzinsassen auf, welche über die Perforation innerhalb des Polsterbezugs 32, über die feuchtigkeitsdurchlässige Druckverteilungsschicht 30 und gegebenenfalls über die Bezugsfüllung 35 zwischen der Druckverteilungsschicht 30 und dem Polsterbezug 32 in die Ventilationsschicht 28 gelangt. Mit anderen Worten dient also die innerhalb der Ventilationsschicht zirkulierende Luft zum Abtransport der durch den Sitzinsassen ausgeschiedenen Feuchtigkeit, um somit dem Sitzinsassen ein angenehmes Sitzklima zu verschaffen. Im Nahbereich der Lufteinlasskanäle 36 umfasst die Belüftungseinrichtung 14 im vorliegenden Ausführungsbeispiel mehrere Heiz- und/oder Kühleinrichtungen 40, deren Funktionsweise und Aufbau im Weiteren noch erklärt werden wird. Mittels der Heiz- und/oder Kühleinrichtungen 40 kann die innerhalb der Ventilationsschicht 28 zirkulierende Luft auf eine durch den Sitzinsassen erwünschte Temperatur eingestellt werden. Durch – je nach gewünschter Einstellung – kältere oder wärmere Luft wird insgesamt das Polster 18, 20 erwärmt oder gekühlt. Von der Rückenlehne 12 ist im Wesentlichen ein hinteres Verkleidungsteil 42 erkennbar, welches von einem nicht gezeigten Lehnenträger gehalten ist und in einem Abstand hinter dem Polster 20 angeordnet ist. Das Polster 20 besteht im Wesentlichen aus einer hinteren Polsterschicht 44 aus Schaumstoff, Gummihaar oder dergleichen, einer davor angeordneten Deckschicht 46 ebenfalls aus Schaumstoff, einer darauf angeordneten Ventilationsschicht 48 aus einem grobmaschigen Abstandsgewirke oder dergleichen, einer darüber angeordneten weiteren Deckschicht 50 aus Schaumstoff oder Flies, sowie einem dem Sitzinsassen zugekehrten Polsterbezug 52. Im oberen Bereich der Rückenlehne 12 ist ein Lüfter 54 erkennbar, der am Ende eines Lufteinlasskanals 56 angeordnet ist. Über den Lufteinlasskanal 56 ist in bereits im Zusammenhang mit dem Sitzkissenteil 10 erläuterter Weise wiederum Luft in die Ventilationsschicht 48 einblasbar, wobei auch hier nahe des Lufteinlasskanals 56 eine Heiz- und/oder Kühleinrichtung 58 zum Konditionieren der in die Ventilationsschicht 42 einströmenden Luft vorgesehen ist. Über Luftauslassöffnungen 60 am unteren Ende der Rückenlehne 12 kann die durch die Ventilationsschicht 42 gelangte Luft wieder aus der Rückenlehne 12 austreten. Die Luftansaugung erfolgt im vorliegenden Ausführungsbeispiel über den Zwischenraum zwischen dem hinteren Verkleidungsteil 42 und dem Polster 20, wobei am unteren Ende des Verkleidungsteils 42 eine Lufteinlassöffnung 62 erkennbar ist.
  • In 2 ist in vergrößerter schematischer Schnittansicht das Detail II aus 1 dargestellt, aus welcher insbesondere die Integration der Heiz- und/oder Kühleinrichtung 40 innerhalb der Ventilationsschicht 28 des Polsters 18 des Sitzkissenteils 10 erkennbar wird. Insbesondere ist erkennbar, dass die Heiz- und/oder Kühleinrichtung 40 ein Sandwich 64 umfasst, dessen Aufbau in Zusammenschau mit den 3a und 3b deutlich wird.
  • 3a zeigt eine schematische Schnittdarstellung des Sandwichs 64 der Heiz- und/oder Kühleinrichtung 40, welche im vorliegenden Ausführungsbeispiel jedoch lediglich als Heizeinrichtung ausgestaltet ist. Das Sandwich 64 ist vorliegend von einer mittleren luftdurchflutbaren Schicht 66, zwei äußeren luftdurchflutbaren Schichten 68 sowie von zwei im Weiteren noch näher beschriebenen Heizschichten 70 gebildet. Anstelle der oder zusätzlich zu den Heizschichten 70 können auch ähnlich gestaltete Kühlschichten eingesetzt werden, um neben der Heizfunktion auch eine Kühlfunktion der Belüftungseinrichtung 14 zu realisieren. Das Sandwich 64 ist umfangsseitig – also mit Ausnahme der Lufteintritt und der Luftaustrittseite – von einem Gehäuse 72 umschlossen, welches vorzugsweise aus einem Kunststoff besteht. Das Sandwich 64 kann alternativ auch ohne das Gehäuse 72 gefertigt und innerhalb der Ventilationsschicht 28 angeordnet sein. Der mittels des Gebläses 34 erzeugte Luftstrom durchströmt die drei luftdurchflutbaren Schichten 66, 68. Die zwischen der mittleren luftdurchflutbaren Schicht 66 und der jeweils zugeordneten äußeren luftdurchflutbaren Schicht 68 angeordnete Heizschicht 70 umfasst jeweils mit elektrischem Strom verforgbare Widerstandsheizungen und ist vorliegend als dünnschichtige, verformbare und elastische Lage 74 ausgebildet. Eine als Kühlschicht ausgebildete Lage könnte ähnlich – beispielsweise mit Peltier-Elementen versehen – gestaltet sein. Den beiden Heizschichten 70 ist jeweils eine gut wärmeleitende Deckschicht 76 zugeordnet, welche jeweils an der Breitseite der mittleren luftdurchflutbaren Schicht 66 anschließen und vorzugsweise aus einer gut wärmeleitenden Metallfolie oder einem Metallblech insbesondere aus einer Aluminium- oder Kupferlegierung hergestellt sind. Alle Schichten 66, 68, 74, 76 sind im vorliegenden Ausführungsbeispiel eben und eng aneinander anliegend ausgebildet.
  • Wird durch das stromaufwärts dem Sandwich 64 vorgelagerte Gebläse 34 ein Luftstrom erzeugt, so gelangt dieser über die jeweilige Schmalseite des Sandwichs 64 in die mittlere luftdurchflutbare Schicht 66 sowie in die beiden äußeren luftdurchflutbaren Schichten 68. Die drei luftdurchflutbaren Schichten 66, 68 sind im vorliegenden Ausführungsbeispiel aus einem im Weiteren unter Bezugnahme auf die 6a und 6b noch näher beschriebenen Abstandsgewirke hergestellt, welches aus einer Vielzahl von Abstandsfäden beziehungsweise Abstandsstegen besteht. Die Abstandsfäden beziehungsweise Abstandsstege verlaufen dabei im Wesentlichen quer zur Strömungsrichtung des Luftstroms beziehungsweise quer zu den Breitseiten der luftdurchflutbaren Schichten 66, 68. Anstelle eines derartigen Abstandsgewirkes kann auch ein aus einer Vielzahl von Abstandsfäden oder dergleichen hergestelltes Gewebe, Geflecht oder ein wollartiges Gebilde verwendet werden. Mit anderen Worten können die Abstandsstege beziehungsweise die Abstandsfäden sowohl zueinander orientiert angeordnet sein, oder aber – wie bei Wolle üblich – ungeordnet zueinander sein. Ein durch das Gebläse 34 erzeugter Luftstrom wird demnach beim Durchströmen der jeweiligen luftdurchflutbaren Schicht 66, 68 entsprechend häufig an den Abstandsfäden beziehungsweise den Abstandsstegen abgelenkt und es stellt sich innerhalb der jeweiligen luftdurchflutbaren Schicht 66, 68 bereits nach einer kurzer Wegstrecke eine turbulente diffuse Strömung ein. Gegenüber einer laminaren Strömung verbleibt diese mittels der Abstandsfäden beziehungsweise Abstandsstege erzeugte diffuse Strömung länger innerhalb der zugehörigen luftdurchflutbaren Schicht 66, 68 und kann dementsprechend mehr Wärme (bzw. Kälte bei einer Kühlschicht) über das Heizelement 70 – bestehend aus der Widerstandsheizungs-Lage 74 und der Deckschicht 76 – aufnehmen. Die diffuse Verteilung des Luftstroms innerhalb der jeweiligen luftdurchflutbaren Schicht 66, 68 bewirkt zudem, dass nicht nur einzelne Grenzschichten mit der jeweiligen Heizschicht 70 in Kontakt kommen, sondern vielmehr wird eine gute und homogene durch Mischung der Luftströmung erreicht.
  • Aufgrund der Tatsache, dass die beiden äußeren luftdurchflutbaren Schichten 68 jeweils nur auf ihrer der mittleren Schicht 66 zugewandten Breitseite mit der Heizschicht 14 beziehungsweise deren Widerstandsheizungs-Lage 74 in Kontakt kommen, kann im Bedarfsfall erreicht werden, dass die beiden durch die jeweils äußere luftdurchflutbare Schicht 68 gelangenden Luftströme weniger stark erwärmt werden (bzw. bei einer Kühlschicht 14 weniger gekühlt) als der durch die mittlere luftdurchflutbare Schicht 66 gelangende Luftstrom. Hierdurch kann erreicht werden, dass die Randschichten der Ventilationsschicht 28 nicht so hohen Temperaturen ausgesetzt werden wie ein zentraler Bereich. Mit anderen Worten wirken die beiden die äußeren luftdurchflutbaren Schichten 68 durchströmenden Teilluftströme als eine Art Wärmeisolator für den zentralen wärmeren Teilluftstrom.
  • Zudem kann die mittlere luftdurchflutbare Schicht 66 einen höheren Strömungswiderstand auf als die beiden diese flankierenden äußeren luftdurchflutbaren Schichten 68. Der höhere Strömungswiderstand wird dadurch erzielt, dass die Abstandsfäden beziehungsweise die Abstandsstege der mittleren luftdurchflutbaren Schicht 66 enger zueinander angeordnet und somit das Gewirke oder Gewebe insgesamt engmaschiger beziehungsweise dichter gestaltet ist, als die Struktur der beiden äußeren luftdurchflutbaren Schichten 68. Hierdurch wird – bei gleicher Eintrittsgeschwindigkeit aller Luftströme an der Eintrittseite der luftdurchflutbaren Schichten 66, 68 – erreicht, dass der Teilluftstrom durch die mittlere Schicht 66 diese langsamer durchströmt als die beiden Teilluftströme, welche durch die beiden äußeren Schichten 68 gelangen. Durch unterschiedliche Geschwindigkeiten kann demgemäß durch die einzelnen Luftströme mehr oder weniger an Wärme (bzw. Kälte bei einer Kühlschicht) aufgenommen werden. Außerdem kann an der Austrittsseite eine gegebenenfalls erwünschte Schichtung des Gesamtluftstroms erreicht werden, nämlich mit einem mittleren wärmeren Luftstrom und zwei äußeren, etwas weniger warmen Luftströmen.
  • 3b zeigt in schematischer Schnittansicht eine weitere Ausführungsform des Sandwichs 64. Wie gestrichelt angedeutet, ist das Sandwich 64 dabei um eine oder mehrere mittlere luftdurchflutbare Schichten 66 erweiterbar und somit in seiner Dicke variierbar. In der hier gezeigten Ausführungsform sind drei mittlere Schichten 66 sowie außenseitig jeweils eine äußere Schicht 68 angeordnet, wobei zwischen den einzelnen Schichten 66, 68 jeweils wenigstens eine Heiz- und/oder Kühlschicht 70 vorgesehen ist. Das Sandwich 64 ist dabei wiederum innerhalb eines Gehäuses 72 angeordnet. Während in 3b die oberste Heizschicht 70 zu der obersten Heizschichten 70 gemäß 3a identisch ist, weisen die von oben gesehen zweitoberste und drittoberste Heizschicht 70', 70'' einen jeweils andersartigen Aufbau auf. Bei der zweitobersten Heizschicht 70' ist unmittelbar anschließend an die darüber liegende beziehungsweise darunter liegende mittlere Schicht 66 jeweils eine Deckschicht 76 vorgesehen, welche wiederum aus einem gut wärmeleitenden Metallblech oder einer Metallfolie hergestellt ist. Jeder der beiden Deckschichten 76 ist jeweils eine Widerstandsheizungs-Lage 74 zugeordnet. Von diesem Aufbau der zweitobersten Heizschicht 70' unterscheidet sich der Aufbau der drittobersten Heizschicht 70'' dadurch, dass anstelle von zwei Widerstandsheizungs-Lagen 74 lediglich eine zwischen den beiden Deckschichten 76 angeordnet ist und somit diese beiden Deckschichten 76 beheizt.
  • 4a zeigt eine vergrößerte schematische Schnittansicht durch das Polster 18 des Sitzkissenteils 10, wobei das Sandwich 64 innerhalb des Lufteinlasskanals 36 der Ventilationsschicht 28 angeordnet ist. Zu diesem Zweck ist der Lufteinlasskanal 36 seitlich und nach unten hin aus dem Polster 18 herausgeführt. Insgesamt beschreibt der Lufteinlasskanal 36 einen etwa L-förmigen Rohrstutzen. An dem Polster 18 abgewandten Freiende des Lufteinlasskanals ist der Lüfter 34 vorgesehen, welcher über eine Öffnung 78 in dem Luftkanal 36 mit Frischluft versorgt werden kann. Das Sandwich 34 ist entsprechend dem gemäß den 2 und 3a gestaltet und braucht daher nicht näher erläutert werden. Nach dem Durchströmen des Sandwichs 64 gelangt der mittels des Gebläses 34 erzeugte Luftstrom – wie durch die Pfeile angedeutet – in die Ventilationsschicht 28 und breitet sich dort nach allen Richtung zu Luftauslassöffnungen 38 hin aus.
  • 4b zeigt ebenfalls einen vergrößerten schematischen Schnitt durch das Polster 18 des Sitzkissenteils 10, wobei dort ein beispielsweise entsprechend der 5a und 5b gestaltetes Sandwich 64 innerhalb des Lufteinlasskanals 36 der Ventilationsschicht 28 angeordnet ist. Mit anderen Worten ist das Sandwich 64 der Heiz- und/oder Kühleinrichtung 40 innerhalb des durch die Ausnehmung in dem Polstertragteil 24 und in der unteren Polsterschicht 26 gebildeten Lufteinlasskanal 36 und somit in Überdeckung mit der Polsterschicht 26 angeordnet. Das Gebläse 34 ist dabei an der Unterseite des Polstertragteils 24 befestigt.
  • 5a zeigt in schematischer Perspektivdarstellung das Sandwich 64, welche innerhalb des Lufteinlasskanals 36 angeordnet ist. Das Sandwich 64 besteht im Wesentlichen aus einer Heizschicht 70 und einer luftdurchflutbaren Schicht 66 und ist zu einer in Querschnitt etwa kreisrunden Schnecke aufgewickelt. Die luftdurchflutbare Schicht 66 ist dabei so ausgebildet, dass diese die Heizschicht 70 umfangseitig vollständig umschließt. Die Heizschicht 70 besteht wiederum aus einer Widerstandsheizungs-Lage 74, welche an ihren beiden Breitseiten von jeweils einer Deckschicht 76 vorzugsweise aus einer Metallfolie oder einem Metallblech abgedeckt ist. Es ist ersichtlich, dass auch hier zentrale Abschnitte der luftdurchflutbaren Schicht 66 an ihren beiden Breitseiten von der Heizschicht 70 flankiert sind. In diesen Bereichen ist demgemäß eine starke Aufheizung des Luftstroms möglich. Demgemäß wird der Teil des Luftstroms, welcher durch die außen liegenden Bereiche der luftdurchflutbaren Schicht 66 hindurchströmt, weniger stark erwärmt als die vorbeschriebenen inneren Teile des Gesamtluftstroms. Im Ergebnis ist hiermit auch eine – in Querschnitt betrachtet – Schichtung des Gesamtluftstroms möglich, wobei ein zentraler Teilluftstrom stärker erwärmt wird als ein äußerer Teil des Luftstroms. Es ist klar, dass die luftdurchflutbare Schicht 30 auch mehrere Abschnitte umfassen kann, welche einen unterschiedlichen Strömungswiderstand aufweisen. Zudem kann auch hier anstelle oder zusätzlich zu der Heizschicht 70 eine Kühlschicht vorgesehen sein.
  • In den 5b und 5c ist jeweils in einer schematischen Querschnittsansicht das Sandwich 64 gezeigt. Das Sandwich 64 umfasst dabei eine zentrale, im Querschnitt insgesamt etwa kreisförmige beziehungsweise ovale luftdurchflutbare Schicht 66, welche umfangseitig von einer Heizschicht 70 umgeben ist. Die Heizschicht 70 umfasst ein an die äußere Mantelseite der luftdurchflutbaren Schicht 66 anschließende Deckschicht 76 aus Metallblech oder Metallfolie, welche wiederum außenseitig von einer Widerstandsheizungs-Lage 74 umschlossen ist. Außenumfangseitig der Heizschicht 70 ist eine äußere luftdurchflutbare Schicht 68 vorgesehen.
  • In den 6a und 6b ist in schematischer Draufsicht beziehungsweise in schematischer Schnittansicht entlang der Linie VIb-VIb in 6a eine mögliche Struktur 80 der luftdurchflutbaren Schichten 66, 68 dargestellt. Die Struktur 80 besteht hier aus einem so genannten Abstandsgewirke, welches an ihrer oberen und unteren Breitseite jeweils eine Deckschicht in Form einer Wabenstruktur 82 umfasst. Zwischen der oberen und unteren Deckschicht 82 erstrecken sich eine Vielzahl von Abstandsfäden beziehungsweise Abstandsstegen 84, welche sich im Wesentlichen quer zu den beiden Deckschichten 82 erstrecken. Durch die Orientierung und die Distanz der Abstandsfäden beziehungsweise Abstandsstege 84 zueinander kann dabei der Strömungswiderstand der Struktur 80 variiert werden und demgemäß die Strömungsgeschwindigkeit des durch die Struktur 80 hindurch gelangenden Luftstroms eingestellt werden. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel können die Abstandsfäden oder Abstandsstege 44 insbesondere aus einem Kunststoff hergestellt sein. In einer besonderen Ausführungsform werden anstelle der Abstandsfäden oder Abstandsstege 84 auch Abstandsdrähte oder dergleichen verwendet, welche vorzugsweise aus einem gut wärmeleitenden Metall wie aus einer Aluminiumlegierung oder einer Kupferlegierung hergestellt sind. Derartige Metalldrähte haben gegenüber Kunststofffäden den Vorteil, dass diese zusätzlich die – mittels der Heiz- und/oder Kühlschicht 40 erzeugte – Wärme bzw. Kälte besonders gut an die turbulente beziehungsweise diffuse Strömung des Luftstroms erwärmen können.
  • In den 7a und 7b ist in schematischer Draufsicht beziehungsweise in schematischer Schichtansicht entlang der Linie VIIb-VIIb in 7a die Struktur 80 der luftdurchflutbaren Schichten 66, 68 nach einer weiteren Ausführungsform dargestellt. Hierbei verlaufen Abstandsstege beziehungsweise Abstandsdrähte 86 senkrecht zu den beiden Breitseiten der Struktur 80. Die Abstandsstege beziehungsweise Abstandsdrähte 86 sind dabei – wie aus 7a erkennbar – in Reihe zueinander angeordnet.
  • In den 8a und 8b ist in schematischer Draufsicht beziehungsweise in schematischer Schnittansicht entlang der Linie VIIIb-VIIIb in 8a eine weitere Struktur 80 dargestellt, bei welcher sich zwischen den beiden Breitseiten der Struktur 80 Abstandsstege 88 mit im Wesentlichen rechteckförmigem Querschnitt erstrecken. Wie in Zusammenschau mit 9, welche in Draufsicht die Anordnung der Abstandsstege 88 in einer alternativen Gestaltung zeigt, wird ersichtlich, dass die Stege längs, quer oder aber schräg zur Strömungsrichtung des die luftdurchflutbare Schicht durchströmenden Luftstroms ausgerichtet sein können.
  • Schließlich zeigen die 10a und 10b in schematischer Draufsicht beziehungsweise in Schnittansicht entlang der Linie Xb-Xb in 10a eine Struktur 80, bei welcher die Abstandsfäden, Abstandsstege oder Abstandsdrähte unorientiert zueinander nach Art einer Wolle ausgerichtet sind. Die Abstandsfäden, Abstandsstegen oder Abstandsdrähte können dabei insbesondere aus einem Kunststoff oder aber aus einem Metall hergestellt sein.

Claims (14)

  1. Kraftfahrzeugsitz, dessen Rückenlehne (12) und/oder Sitzkissenteil (10) ein Polster (18; 20) mit einer Belüftungseinrichtung (14; 16) aufweist, welche eine Ventilationsschicht (28; 48) und eine Heiz- und/oder Kühleinrichtung (40; 58) zur Erwärmung und/oder Kühlung der die Ventilationsschicht (28; 48) durchströmenden Luft umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die Heiz- und/oder Kühleinrichtung (40; 58) ein Sandwich (64) mit mindestens einer Heiz- und/oder Kühlschicht (70, 70', 70'') und mindestens einer luftdurchflutbaren Schicht (66, 68) umfasst, wobei die luftdurchflutbare Schicht (66, 68) eine Struktur (80) aufweist, mittels welcher der Luftstrom in eine turbulente beziehungsweise diffuse Strömung überführbar ist.
  2. Kraftfahrzeugsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Heiz- und/oder Kühleinrichtung (40) innerhalb der Ventilationsschicht (28) angeordnet ist, wobei das Sandwich (64) in seiner Dicke zumindest annähernd an die der Ventilationsschicht (28) angepasst ist.
  3. Kraftfahrzeugsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Heiz- und/oder Kühleinrichtung (40) innerhalb eines Lufteinlasskanals (36) der Ventilationsschicht (28) angeordnet ist.
  4. Kraftfahrzeugsitz nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Heiz- und/oder Kühleinrichtung (40) in Überdeckung mit einer Polsterschicht (26) innerhalb des Lufteinlasskanals (36) der Ventilationsschicht (28) angeordnet ist.
  5. Kraftfahrzeugsitz nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Heiz- und/oder Kühleinrichtung (40) innerhalb eines Kanalabschnitts des Lufteinlasskanals (36) der Ventilationsschicht (28) angeordnet ist, welcher außerhalb einer Polsterschicht (26) des Polsters (18) angeordnet ist.
  6. Kraftfahrzeugsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Struktur (80) der luftdurchflutbaren Schicht (66, 68) eine Vielzahl von Abstandsfäden (84), -stegen (88), -drähten (86) oder dgl. umfasst.
  7. Kraftfahrzeugsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Struktur (80) der luftdurchflutbaren Schicht (66, 68) aus einem Gewirke gestaltet ist.
  8. Kraftfahrzeugsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Struktur (80) der luftdurchflutbaren Schicht (66, 68) aus einem Gewebe gestaltet ist.
  9. Kraftfahrzeugsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Struktur (80) der luftdurchflutbaren Schicht (66, 68) aus einem Geflecht gestaltet ist.
  10. Kraftfahrzeugsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Struktur (80) der luftdurchflutbaren Schicht (66, 68) ungeordnet nach Art einer Wolle, insbesondere einer Metallwolle gestaltet ist.
  11. Kraftfahrzeugsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Struktur (80) der luftdurchflutbaren Schicht (66, 68) leicht verformbar ausgebildet ist.
  12. Kraftfahrzeugsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Heiz- und/oder Kühlschicht (70) eine gut wärme- bzw. kälteleitende Deckschicht (76) zugeordnet ist, welche zwischen der Heiz- und/oder Kühlschicht (70) und der luftdurchflutbaren Schicht (66, 68) angeordnet ist.
  13. Kraftfahrzeugsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Sandwich (64) wenigstens drei luftdurchflutbare Schichten (66, 68) umfasst, wobei zwischen der mittleren und den äußeren luftdurchflutbaren Schichten (66, 68) jeweils eine Heiz- und/oder Kühlschicht (70) angeordnet ist.
  14. Kraftfahrzeugsitz nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Struktur (80) der luftdurchflutbaren mittleren Schicht (66) einen höheren Strömungswiderstand aufweist als die Struktur (80) der luftdurchflutbaren äußeren Schichten (68).
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