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DE102005034885A1 - Brille - Google Patents

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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Brille, bestehend aus einer Front (1) und aus jeweils einem an der Front (1) gelenkig gelagerten Bügel (2), welcher an seinem der Front (1) zugewandten Ende aus Streben (3, 4; 5) besteht, wobei eine der Streben (5) frei ausgebildet ist und sich mit ihrem freien Ende an einem an der Front (1) angeordneten Widerlager (10) gleitend abstützt, während die andere der Streben (3, 4) an der Front (1) an einem Drehpunkt (8) gelagert ist, wobei das Widerlager (10) und der Drehpunkt (8) relativ so zueinander angeordnet sind, dass zwischen den beiden Streben (3, 4; 5) stets eine Federspannung herrscht, und darüber hinaus das Widerlager (10) so ausgebildet ist, dass beim Einklappen und/oder Ausklappen des Bügels (2) auf den Bügel (2) eine das Einklappen und/oder das Ausklappen unterstützende Federkraft ausgeübt wird.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Brille, insbesondere eine Sportbrille.
  • Aus dem Stand der Technik sind unzählige Brillen bzw. Sportbrillen bekannt, welche unterschiedliche Varianten an Gelenkmechanismen verwenden. Die gängigste Variante basiert auf einem Scharniermechanismus, bei dem am Rahmen bzw. der Fassung Stifte angeordnet sind, die mit einem entsprechenden Gelenkteil, welches am fassungsseitigen Ende des Bügels angeordnet ist, kooperieren, indem beide Teile ineinander geschoben werden und mittels Spezialschrauben drehbar verbunden werden. Bei den meisten Brillenfassungen, insbesondere bei denjenigen, welche mit Korrekturgläsern verwendet werden sollen, erfolgt das Öffnen und Schließen der Fassungen mittels eines so genannten Schließblocks. Denkbar ist es auch, dass die Gläser unmittelbar an einem Rahmen befestigt werden, indem die Schrauben direkt in das Glas geschraubt werden. Bei rahmenlosen Brillen, insbesondere bei Sportbrillen, werden die Bügel direkt oder mittelbar über ein Ansatzstück mit den Gläsern verschraubt. Da das Drehgelenk den dynamisch am beanspruchtesten Bestandteil eines Brillengestells darstellt, haben mehrere Lösungen der Einfachheit wegen auf ein herkömmliches Drehgelenk verzichtet.
  • So schlägt die französische Patentschrift Nr. 1009345 eine Brille vor, bei welcher die Bügel an ihren auf die Fassung zulaufenden Enden in drei Blattfedern unterteilt sind. An der Fassung selbst ist links uns rechts ein U-förmiges Ansatzstück vorgesehen, dessen Mittelteil ein Gelenk bildet, in welches das in der Form eines Hakens gebogene Ende der mittleren der drei Blattfedern eingreift. Die beiden äußeren Blattfedern verlaufen auf ihrer ganzen Länge geradlinig, wobei ihre Enden im ausgeklappten Zustand der Bügel mit den Seitenflächen an der den Brillenträger abgewandten Seite des Ansatzstücks und mit den Standflächen an der dem Brillenträger zugewandten Fläche der Brillenfassung zum Anliegen kommen, wodurch die Bügel im ausgeklappten Zustand stabilisiert werden.
  • Eine einfachere Ausgestaltung wird in der europäischen Patentschrift Nr. 863 424 B1 vorgeschlagen, welche die Lösung der Gelenkverbindung bereits in den Rahmen bzw. in die Fassung integriert und welche das Prinzip eines mit drei Blattfedern versehenen Bügels aufnimmt. An der Fassung ist links und rechts jeweils ein Anschlusselement vorgesehen, welches eine obere und eine untere Aussparung aufweist, die eine senkrecht zur Richtung des ausgeklappten Bügels verlaufende Gelenkachse bilden. Im ausgeklappten Zustand der Bügel liegen die äußeren Blattfedern an der dem Gesicht des Brillenträgers zugewandten Fläche des Anschlusselements an und durchgreifen mit an ihren freien Enden vorgesehenen Biegungen die Aussparungen in dem Anschlusselement, während die mittlere Blattfeder an der gegenüberliegenden Fläche des Anschlusselements anliegt. So wird auf einfache Weise ein Gelenk geschaffen, welches unmittelbar an der Fassung angreift und die auf herkömmliche Verbindungsarten wie Schrauben verzichtet.
  • Beiden Brillengestellen aus dem vorhergehend geschilderten Stand der Technik ist der Nachteil gemeinsam, dass sich die darin offenbarten Gelenkmechanismen nicht für eine Anbindung an einer Front einer Brille, welche eine durchgehende Sichtfläche, beispielsweise ein einstückig ausgebildetes, durchgehendes Glas, aufweist, eignet.
  • Die vorliegenden Erfindung betrifft eine Weiterbildung einer Brille, insbesondere einer Sportbrille, bei welcher ein einfaches Ein- und Ausklappen der Brillenbügel sichergestellt sein soll.
  • Der Kern der Erfindung liegt demzufolge darin, dass ein aus zumindest zwei Streben an seinem fassungsseitigen Ende ausgebildeter Brillenbügel mit der Front einer Brille, welche eine Fassung oder eine durchgehende, einstückige Sichtfläche sein kann, derart zusammenwirkt, dass eine Strebe an der Front in einem Drehpunkt gelagert ist, während die andere Strebe frei ausgebildet ist und sich mit ihrem freien Ende an einem Widerlager gleitend abstützt, wobei das Widerlager und der Drehpunkt relativ so zueinander angeordnet sind, dass zwischen den beiden Streben stets eine Federspannung herrscht. Die Federspannung herrscht in jeder Winkellage des Brillenbügels gegenüber der Front vor.
  • Die relative Lage des Widerlagers gegenüber dem Drehpunkt, welcher vorzugsweise fest angeordnet ist, bewirkt in Kombination mit der speziellen Ausbildung des Widerlagers und der gewählten Längen der Streben, dass diese eine Federkraft ausüben, welche zumindest das Einklappen oder das Ausklappen des Bügels unterstützt.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Brille gemäß der Erfindung ist das Widerlager so ausgebildet, dass sowohl beim Einklappen als auch beim Ausklappen des Bügels auf diesen eine das Schwenken in beide mögliche Schwenkrichtungen, unterstützende Federkraft ausgeübt wird.
  • Insbesondere ist das Widerlager so ausgebildet, dass die Federkraft den Bügel beim Einklappen zunächst an die Front heranzieht und dann in dem einklappten Zustand stabilisiert hält, und beim Ausklappen des Bügels den Bügel zunächst zu der ausgeklappten Stellung hinzieht und dann in dem ausgeklappten Zustand stabilisiert.
  • Dies hat den Vorteil, dass die Bügel in der jeweiligen Stellung, d.h. im eingeklappten Zustand und im ausgeklappten Zustand, in ihrer Lage gehalten werden, was es ermöglicht, dass die Brille auf einfache Art und Weise nur mit einer Hand abgenommen bzw. aufgesetzt werden kann und die Bügel durch die Unterstützung der Federkraft mittels Finger dieser Hand in ihre jeweilige Stellung überführt werden können, was die Handhabung von derart aufgebauten Sportbrillen, beispielsweise von Fahrradbrillen während des Fahrens, sehr vereinfacht.
  • In einer besonderen Ausführungsform ist der Brillenbügel an seinem frontseitigen bzw. fassungsseitigen Ende aus drei im Wesentlichen parallel zueinander verlaufenden Streben ausgebildet, wobei die äußeren der drei Streben an der Front jeweils in einem Drehpunkt gelagert sind und sich die mittlere Strebe mit ihrem freien Ende an dem Widerlager gleitend abstützt.
  • Gemäß der Erfindung ist das Widerlager derart ausgebildet, dass es einem im Wesentlichen rechteckförmigen Querschnitt mit einer kurzen Fläche und einer langen Fläche aufweist. Das Widerlager ist gegenüber der Front so angeordnet, dass die lange Fläche der Richtung der Fläche der Front folgt, vorzugsweise im Wesentlichen parallel zu der Fläche der Front verläuft, und die kurze Fläche quer zu der Fläche der Front, vorzugsweise im Wesentlichen senkrecht zu der Fläche der Front ausgerichtet ist.
  • Hierbei ist des gemäß der Erfindung vorgesehen, dass der rechteckförmige Querschnitt zu dem Drehpunkt so angeordnet ist, dass das freie Ende der einen Strebe im ausgeklappten Zustand des Bügels an der langen Fläche des Widerlagers und im eingeklappten Zustand des Bügels an der kurzen Fläche des Widerlagers zum Anliegen kommt, und zwar vorzugsweise an der Kante der kurzen Fläche, welche der zwischen der kurzen Fläche und der langen Fläche ausgebildeten Kante gegenüberliegt.
  • Folglich stützt sich beim Ausklappen des Bügels das freie Ende zuerst an der vorderen Kante der kurzen Fläche des Widerlagers ab, schwenkt über die kurze Kante, wobei es für einige Zeit an der kurzen Fläche im Wesentlichen plan aufliegt, bevor es über die zwischen der kurzen Fläche und der langen Fläche ausgebildeten Kante kippt, um dann schließlich an der langen Fläche des Widerlagers zur Auflage zu kommen. Die andere Strebe bleibt dabei stets in ihrem Drehpunkt an der Front gelagert. Beim Einklappen des Bügels kehrt sich dieser Vorgang um.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform sind diese Kanten abgerundet, um einen kontinuierlichen Schwenkvorgang zu ermöglichen.
  • Während des Einklappens und des Ausklappens halten die freie Strebe und die drehbar gelagerte Strebe stets die zwischen diesen lagebedingt ausgebildete Federspannung aufrecht.
  • Dadurch, dass gemäß der Erfindung für den Einklappvorgang und für den Ausklappvorgang unterschiedliche Widerlagerflächen bzw. -punkte genutzt werden, lässt sich über eine definierte Anordnung dieser Lagerflächen und Lagerpunkte für die freie Strebe gegenüber einem festen Drehpunkt für die äußeren Streben der Effekt erzielen, dass sowohl eine beim Einklappvorgang als auch beim Ausklappvorgang den Schwenkvorgang unterstützende Federkraft realisiert werden kann, welche durch die relative Lagepositionierung der Streben zueinander unter Ausbildung einer permanenten Federspannung erzeugt wird und mit Hilfe welcher ab einer bestimmten Winkelverdrehung ein selbstständiges Einklappen bzw. Ausklappen des Bügels unterstütz wird. Hierbei vermag diese Federkraft auch den Bügel jeweils im eingeklappten Zustand oder im ausgeklappten Zustand stabilisierend zu halten, da ein gewisser Widerstand überwunden werden muss, um den Bügel aus der jeweiligen Lage wieder herauszubewegen.
  • In einer Ausführungsform ist in der Front eine Öffnung vorgesehen, durch welche die freie Strebe bzw. Blattfeder gleitet. Diese Öffnung ist dabei so gewählt, dass die dem Drehpunkt zugewandte Seite der Öffnung die kurze Fläche des Widerlagers bildet, während die dieser kurzen Fläche folgende Rückseite der Front die lange Fläche des Widerlagers bildet, wobei die Drehpunkte entsprechend an der Seite der Front vorgesehen sind.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist an der Front ein Anschlusselement angeordnet, welches über Rastelemente in eine in der Front vorgesehene Öffnung einrastbar ist.
  • Das Anschlusselement weist eine Fläche in einem bestimmten Abstand zu der Rückseite der Front auf, wobei im Bereich dieser Fläche der feste Drehpunkt für die äußeren Streben bzw. Blattfedern und das Widerlager angeordnet ist. Das Widerlager wird durch eine im Wesentlichen senkrecht zu dem Bügel verlaufende Strebe mit einem rechteckförmigen Querschnitt gebildet.
  • In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform sind diese Streben als flächige Blattfedern ausgebildet. Sowohl in der Ausgestaltung mit Streben als auch mit Blattfedern können die beiden äußeren Elemente Zapfen oder ähnliches aufweisen, welche in eine an der Front oder dem Anschlusselement vorgesehene Öffnung eingreifen. Die Streben bzw. die Blattfedern sind dabei so ausgebildet, dass sie eine Federwirkung quer zu ihrer Längserstreckung ausüben können, so dass die Zapfen in den Öffnungen unter Ausbildung eines Drehgelenks eine verliersichere Verbindung eingehen. Ein mit derartigen Mitteln realisierter Gelenkmechanismus kann auf einfache Weise demontiert werden, indem sich die Bügel durch einfaches Zusammendrücken der äußeren Streben von der Front oder dem Anschlusselement entfernen lassen.
  • Der Gelenkmechanismus gemäß der Erfindung zeichnet sich durch den Vorteil aus, dass mittels zumindest zwei Streben bzw. Blattfedern eine Federwirkung in beiden Schwenk- bzw. Klapprichtungen bewerkstelligt wird, welche das Handling der Brille wesentlich vereinfachen, was insbesondere für Sportbrillen von Vorteil ist.
  • Die Erfindung soll nun anhand des in den beiliegenden Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert werden. Es zeigen:
  • 1 eine teilweise perspektivische Darstellung einer Seite einer Brille gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 2 teilweise eine Rückansicht mit einem Bügel im ausgeklappten Zustand;
  • 3 in Draufsicht entlang der Schnittlinie A-A aus 2, die Lage des Bügels im ausgeklappten Zustand;
  • 4 und 5 verschiedene Lagen des Bügels beim Einklappen; und
  • 6 den Bügel im vollständig eingeklappten Zustand.
  • In den 16 ist eine besondere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Brille gezeigt.
  • Diese besteht aus einem einstückigen vorderen Teil, der Front 1, an welcher beidseitig ein Bügel 2 angelenkt ist. Die Front 1 ist als durchgehende Glasfläche ausgebildet.
  • Wie in 1 und 2 deutlich zu erkennen ist, ist das frontseitige Ende des Bügels 2 aus drei Blattfedern 3, 4, 5 ausgebildet, welche im Wesentlichen parallel zueinander verlaufen.
  • Der Bügel 2 wird an der Front 1 über ein Anschlusselement 6 befestigt. Das Anschlusselement 6 wird, wie in den 36 zu erkennen ist, welche Schnittdarstellungen entlang der Linie A-A aus 2 sind, über Rastelemente 7 in eine Öffnung in der Front 1 verankert.
  • Die äußeren Blattfedern 3 und 4 sind an dem Anschlusselement 6 jeweils in einem festen Drehpunkt 8 drehbar gelagert. Die mittlere Blattfeder 5 hingegen greift in eine Öffnung 9 des Anschlusselements 6 ein, und durchgreift die Öffnung 9 beim Einklappen.
  • Die Öffnung 9 befindet sich in einer Fläche des Anschlusselements 6, welche in einem bestimmten Abstand zu der Front 1 vorgesehen ist, so dass genügend Raum für den Durchgriff der mittleren Blattfeder 5 zur Verfügung steht.
  • Das Widerlager für das freie Ende der mittleren Blattfeder 5 wird durch eine Strebe 10 gebildet, welche im Anschlusselement 6 im Wesentlichen senkrecht zu den Blattfedern 3, 4, 5 bzw. dem Bügel 2 verläuft und, wie in den 36 zu erkennen ist, einen rechteckförmigen Querschnitt aufweist mit einer kurzen Rechteckfläche 11 als die Seitenfläche der Öffnung 9, welche dem Drehpunkt 8 zugewandt ist.
  • Die kurze Fläche 11 des Widerlagers 10 weist zwei Widerlagerpunkte auf, welche durch die Kanten dieser Fläche 11 gebildet werden: einen ersten Widerlagerpunkt 11.1, welcher die vordere, zu der Front 1 gerichtete Kante der kurzen Fläche 11 des Widerlagers 10 darstellt, und einen zweiten Widerlagerpunkt 11.2, welcher die Kante zwischen der kurzen Fläche 11 und einer langen, der Front 1 gegenüberliegenden Fläche 12 darstellt.
  • Die 3 bis 6 zeigen exemplarisch den Vorgang des Einklappens.
  • In 3 ist der ausgeklappte Zustand des Bügels 2 gezeigt. Die äußeren Blattfedern 2 und 4 weisen jeweils eine Biegung 13 auf, mit welcher sich der Bügel 2 an der Front 1 abstützt.
  • Die mittlere Blattfeder 5 liegt im ausgeklappten Zustand an der langen Fläche 12 des Widerlagers 10 auf.
  • Beim Einklappen kippt nun die mittlere Blattfeder 5 über den zweiten Widerlagerpunkt 11.2 der kurzen Fläche 11 des Widerlagers 10, wobei das freie Ende der mittleren Blattfeder 5 in die Öffnung 9 des Anschlusselements 6 eingreift.
  • Bei fortschreitender Schwenkbewegung des Bügels 2 kommt die mittlere Blattfeder 5 zuerst an der kurzen Fläche 11 des Widerlagers 10 zum Anliegen, bevor diese über den ersten Widerlagerpunkt 11.1 kippt, wie dies 5 wiedergibt.
  • 6 zeigt schließlich den Bügel 2 im vollständig eingeklappten Zustand. Das freie Ende der mittleren Blattfeder 5 hintergreift in dieser Stellung die Strebe bzw. das Widerlager 10.
  • Beim Ausklappen des Bügels 2 kehrt sich die in den 3 bis 6 gezeigte Folge einfach um.
  • In jeder Winkelstellung des Bügels 2 zwischen dem ausgeklappten Zustand (3) und dem eingeklappten Zustand (6) wird die Federspannung zwischen der mittleren Blattfeder 5 und den äußeren Blattfedern 3, 4 aufrecht erhalten, welche zur Erzeugung der die Schwenk- bzw. Klappbewegungen unterstützenden Federkraft herangezogen wird.
  • Es wird deutlich, dass durch die gezielte Lagepositionierung des Widerlagerpunkts 11.1 und des Widerlagerpunkts 11.2 relativ zueinander und wiederum relativ zu dem festen Drehpunkt 8 die Federkraftwirkungen in beide Klapprichtungen realisiert werden können.
  • 1
    Front
    2
    Bügel
    3, 4
    Äußere Blattfedern
    5
    Mittlere Blattfeder
    6
    Anschlusselement
    7
    Rastelement
    8
    Drehpunkt
    9
    Öffnung im Anschlusselement
    10
    Widerlager/Strebe
    11
    Kurze Rechteckfläche
    11.1
    Erster Widerlagerpunkt
    11.2
    Zweiter Widerlagerpunkt
    12
    Lange Rechteckfläche
    13
    Biegung

Claims (12)

  1. Brille bestehend aus einer Front (1) und aus jeweils einem an der Front (1) gelenkig gelagerten Bügel (2), welcher an seinem der Front (1) zugewandten Ende aus zumindest zwei Streben (3, 4; 5) besteht, wobei eine der Streben (5) frei ausgebildet ist und sich mit ihrem freien Ende an einem an der Front (1) angeordneten Widerlager (10) gleitend abstützt, während die andere der Streben (3, 4) an der Front (1) an einem Drehpunkt (8) gelagert ist, wobei das Widerlager (10) und der Drehpunkt (8) relativ so zueinander angeordnet sind, dass zwischen den beiden Streben (3, 4; 5) stets eine Federspannung herrscht, und darüber hinaus das Widerlager (10) so ausgebildet ist, dass beim Einklappen des Bügels (2) auf den Bügel (2) eine das Einklappen unterstützende Federkraft ausgeübt wird.
  2. Brille nach Anspruch 1, bei welcher das Widerlager (10) darüber hinaus so ausgebildet ist, dass auch beim Ausklappen des Bügels (2) auf den Bügel (2) eine das Ausklappen unterstützende Federkraft ausgeübt wird.
  3. Brille bestehend aus einer Front (1) und aus jeweils einem an der Front (1) gelenkig gelagerten Bügel (2), welcher an seinem der Front (1) zugewandten Ende aus zumindest zwei Streben (3, 4; 5) besteht, wobei eine der Streben (5) frei ausgebildet ist und sich mit ihrem freien Ende an einem an der Front (1) angeordneten Widerlager (10) gleitend abstützt, während die andere der Streben (3, 4) an der Front (1) an einem Drehpunkt (8) gelagert ist, wobei das Widerlager (10) und der Drehpunkt (8) relativ so zueinander angeordnet sind, dass zwischen den beiden Streben (3, 4; 5) stets eine Federspannung herrscht, und darüber hinaus das Widerlager (10) so ausgebildet ist, dass beim Ausklappen des Bügels (2) auf den Bügel (2) eine das Ausklappen unterstützende Federkraft ausgeübt wird.
  4. Brille nach Anspruch 3, bei welcher das Widerlager (10) darüber hinaus so ausgebildet ist, dass auch beim Einklappen des Bügels (2) auf den Bügel (2) eine das Einklappen unterstützende Federkraft ausgeübt wird.
  5. Brille nach Anspruch 2 oder 4, bei welcher das Widerlager (10) so ausgebildet ist, dass die Federkraft den Bügel (2) beim Einklappen zunächst an die Front (1) heranzieht und dann in dem eingeklappten Zustand stabilisiert hält, und beim Ausklappen des Bügels (2) den Bügel (2) zunächst zu der ausgeklappten Stellung hinzieht und dann in dem ausgeklappten Zustand stabilisiert.
  6. Brille nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welcher der Bügel (2) aus drei im Wesentlichen parallel verlaufenden Streben (3, 4; 5) besteht, wobei die äußeren Streben (3, 4) an der Front (1) jeweils an einem Drehpunkt (8) gelagert sind und die mittlere Strebe (5) frei ausgebildet ist und sich mit ihrem freien Ende an dem Widerlager (10) gleitend abstützt.
  7. Brille nach Anspruch 6, bei welcher die äußeren Streben (3, 4) jeweils einen Zapfen aufweisen, welcher in eine an der Front (1) vorgesehene Öffnung eingreift, wobei die Streben (3, 4) eine Federwirkung quer zu ihrer Längserstreckung ausüben, so dass die Zapfen mit den Öffnungen unter Ausbildung eines Drehgelenks eine verliersichere Verbindung eingehen.
  8. Brille nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welcher die Streben (3, 4; 5) als Blattfedern ausgebildet sind.
  9. Brille nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welcher das Widerlager (10) durch eine Öffnung in der Front (1) gebildet wird, durch welche die freie Strebe (5) beim Schwenken gleitet.
  10. Brille nach einem der Ansprüche 1 bis 8, bei welcher ein Anschlusselement (6) vorgesehen ist, welches an der Front (1) befestigbar ist und das Widerlager (10) aufweist.
  11. Brille nach Anspruch 9 oder 10, bei welcher das Widerlager (10) einen im Wesentlichen rechteckförmigen Querschnitt mit einer langen Fläche (12) und mit einer kurzen Fläche (11) aufweist, wobei das Widerlager (10) gegenüber dem Drehpunkt (8) so angeordnet ist, dass die freie Strebe (5) im ausgeklappten Zustand des Bügels (2) an der langen Fläche (12) des Widerlagers (10) und im eingeklappten Zustand des Bügels (2) an der kurzen Fläche (11) des Widerlagers (10) zum Anliegen kommt.
  12. Brille nach Anspruch 11, bei welcher die im Drehpunkt (8) gelagerte Strebe (3, 4) eine Biegung (13) aufweist derart, dass die Biegung (13) im ausgeklappten Zustand des Bügels (2) zur Begrenzung des Drehwegs an der Front (1) zum Anliegen kommt.
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