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Die Erfindung betrifft eine Anzeigevorrichtung für ein elektrifiziertes Schaltgetriebe in einem Fahrzeug. Die Erfindung betrifft ferner ein elektrifiziertes Schaltgetriebe eines Kraftfahrzeuges sowie ein Verfahren zum Betreiben einer Anzeigevorrichtung eines elektrifizierten Schaltgetriebes in einem Fahrzeug.
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Aus der
DE 19 64 524 A ist ein Kraftfahrzeuggetriebe bekannt, bei dem die einzelnen Fahrstufen oder Gänge elektronisch gesteuert eingelegt werden. Der Wählhebel bei diesem Getriebe ist mit dem Getriebe selbst nicht mehr mechanisch verbunden, er dient lediglich noch der Anwahl der gewünschten Gangstufe. Bei seiner Betätigung schließt er elektrische Kontakte, deren Schaltimpulse von einer zentralen Auswerteschaltung verarbeitet und in entsprechende Befehle an die Stellglieder für die Gangschaltung umgewandelt werden.
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Derartige Schaltgetriebe finden in modernen Kraftfahrzeugen immer weitere Verbreitung. Um den Fahrer über den gerade eingelegten Gang zu informieren, ist eine Anzeigeeinheit, häufig im Kombi-Instrument des Armaturenträgers, vorgesehen. Die einzelnen Fahrstufen des Schaltgetriebes sind hierbei in einer üblichen Weise mit Buchstaben und Ziffern bezeichnet. Die eingelegte Gangstufe, die von einer Getriebesteuereinheit an die Anzeigeeinheit übermittelt wird, wird von dieser angezeigt.
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An die Sicherheit einer derartigen Anzeigeeinheit werden erhöhte Anforderungen gestellt, da eine haptische Rückmeldung anhand der Stellung des Wählhebels für den Fahrer nicht mehr vorgesehen ist. So darf insbesondere keine Information dargestellt werden, welche bei einem tatsächlichen Getriebekraftschluss keinen Kraftschluss signalisiert. Kein Kraftschluss liegt vor, wenn sich das Schaltgetriebe in den Stufen N oder P befindet, das Schaltgetriebe sich jedoch tatsächlich in der Stellung D, R oder einem bestimmten Gang befindet. Ein weiterer zu unterbindender Fehler besteht in der Signalisierung eines „falschen“ Kraftschlusses. So darf in der Anzeigeeinheit kein R signalisiert werden, wenn sich das Schaltgetriebe in der Stufe D oder in einem für die Vorwärtsfahrt bezeichneten Gänge befindet. Gleiches gilt für die umgekehrte Situation, in der eine Gangstufe für die Vorwärtsfahrt angezeigt wird, obwohl die Schaltstufe R im Schaltgetriebe eingelegt ist. Ein weiterer zu unterbindender Fehler ist die Darstellung eines Kraftschlusses, obwohl das Schaltgetriebe tatsächlich keinen Kraftschluss aufweist. Dies wäre dann der Fall, wenn die Anzeigeeinheit z.B. D signalisiert, sich das Schaltgetriebe jedoch tatsächlich in der Stufe N befindet.
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Aus dieser Beschreibung ist bereits ersichtlich, dass eine Überwachung der von der Anzeigeeinheit dargestellten Ganganzeige zu erfolgen hat. Bei den bislang im Einsatz befindlichen Anzeigeeinheiten sind eine Vielzahl von Leuchtdioden vorgesehen, welche durch entsprechende Ansteuerung die gewünschte Anzeige, z.B. D oder N, erzeugen. Eine Überwachung der korrekten Darstellung ist hierbei durch eine Stromüberwachung jeder einzelnen Leuchtdiode auf verhältnismäßig einfache Weise möglich. In jüngster Zeit kommen jedoch verstärkt Anzeigeeinheiten mit einem Flüssigkristalldisplay (LCD) zum Einsatz, bei welchen eine Überwachung nicht mehr ohne weiteres möglich ist.
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Die
DE 100 09 170 A1 offenbart eine Vorrichtung zur Regelung der Fahrgeschwindigkeit eines Kraftfahrzeugs abhängig von einer Ist- und einer Sollgeschwindigkeit. Dabei sollen die Darstellung einer Wunschgeschwindigkeit vSet, einer vom Fahrzeug angezeigten Geschwindigkeit vAnz und einer durch die Steuerung eingeregelten Geschwindigkeit vFzg auf einem Tacho unter Berücksichtigung des Tachovorlaufs optimiert werden. Es wird vorgeschlagen, auf den Fahrgeschwindigkeitsregler als Führungsgröße die Wunschgeschwindigkeit vSet und als Regelgröße die vorlaufbehaftete Geschwindigkeit vAnz zu geben. Mit einer Überwachungsfunktion wird die Eingangsgröße vFzg des Anzeigesteuergeräts erfasst und mit der ebenfalls erfassten Ausgangsgröße vAnz verglichen. Ist die Differenz zwischen den beiden Werten vFzg und vAnz größer als ein vorgegebener Wert, so erfolgt eine Fehlermeldung und das System wird abgeschaltet.
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Die
DE 10 2004 032 807 A1 beschreibt eine Vorrichtung zur Erhöhung der Systemsicherheit von Fahrzeuginstrumentenanzeigen und Fahrzeugsteuergeräten. Die Vorrichtung umfasst eine Überwachungsvorrichtung, welche hardware- und softwareseitig von einer Anzeigesteuerung getrennt und zwischen einem Steuergerät und der Anzeigesteuerung geschaltet ist. Die Überwachungsvorrichtung überprüft hardwareseitig, ob die Anzeigesteuerung ein Funktionssignal von dem Steuergerät umgesetzt hat. Softwareseitig wird überprüft, ob die Software der Anzeigesteuerung ordnungsgemäß funktioniert und die Anzeigesteuerung das entsprechende Anzeigeelement angesteuert hat.
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Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Anzeigeeinheit und eine Anzeigevorrichtung für ein elektrifiziertes Schaltgetriebe in einem Fahrzeug anzugeben, mit welchen die Falschanzeige einer Ganginformation möglichst zuverlässig verhindert werden kann. Die Anzeigeeinheit soll hierbei in Verbindung mit einem Flüssigkristalldisplay einsetzbar sein. Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht in der Angabe eines Verfahrens zum Betreiben einer solchen Anzeigevorrichtung.
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Diese Aufgaben werden mit einer Anzeigeeinheit mit den Merkmalen des Patentanspruches 1, mit einer Anzeigevorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 17, mit einem elektrifizierten Schaltgetriebe eines Kraftfahrzeuges mit den Merkmalen des Patentanspruches 18 sowie mit einem Verfahren zum Betreiben einer Anzeigevorrichtung gemäß den Merkmalen des Patentanspruches 19 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich jeweils aus den abhängigen Patentansprüchen.
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Die erfindungsgemäße Anzeigeeinheit für ein elektrifiziertes Schaltgetriebe in einem Fahrzeug ist mit einer Datenleitung verbindbar, über die Botschaften zwischen einer Getriebesteuereinheit und der Anzeigeeinheit austauschbar sind. Die Anzeigeeinheit weist zumindest einen Mikroprozessor, eine Treibereinrichtung und ein Anzeigemittel auf, wobei der Mikroprozessor die eine Ganginformation enthaltende Botschaft auswertet und der Treibereinrichtung zum Ansteuern des Anzeigemittels zwecks Anzeige der Ganginformation zuführt. Es ist ein Überwachungsmittel vorgesehen, das die der Anzeigeeinheit in der Botschaft zugeführte Ganginformation und/oder die in der Anzeigeeinheit durchgeführte Verarbeitung der Botschaft überprüft und im Falle eines Fehlers vor der Anzeige der Ganginformation einen sicheren Zustand des Anzeigemittels bewirkt.
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Die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung für ein elektrifiziertes Schaltgetriebe in einem Fahrzeug umfasst eine elektronische Getriebesteuereinheit, eine Anzeigeeinheit und eine Datenleitung über die Botschaften der Getriebesteuereinheit und der Anzeigeeinheit austauschbar sind. Die Getriebesteuereinheit ist dazu ausgerichtet, eine Information über den gerade eingelegten Gang des Schaltgetriebes zu erzeugen. Die Anzeigeeinheit weist zumindest einen Mikroprozessor, eine Treibereinrichtung und ein Anzeigemittel auf, wobei der Mikroprozessor die eine Ganginformation enthaltende Botschaft auswertet und der Treibereinrichtung zum Ansteuern des Anzeigemittels zwecks Anzeige der Ganginformation zuführt. Es ist ein Überwachungsmittel vorgesehen, das die der Anzeigeeinheit in der Botschaft zugeführte Ganginformation und/oder die in der Anzeigeeinheit durchgeführte Verarbeitung der Botschaft überprüft und im Falle eines Fehlers einen sicheren Zustand des Anzeigemittels bewirkt.
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Ein erfindungsgemäßes elektrifiziertes Schaltgetriebe eines Kraftfahrzeuges weist eine gemäß der Erfindung ausgebildete Anzeigevorrichtung auf.
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In diesem Zusammenhang bedeutet ein Fehler, dass ein in dem Schaltgetriebe tatsächlich vorliegender Schaltzustand in der Anzeigeeinheit durch eine nicht entsprechende Ganginformation dargestellt wird. Es wird dabei davon ausgegangen, dass die von der Getriebesteuereinheit erzeugte Botschaft, welche zumindest die Information über den gerade eingelegten Gang umfasst, mit der tatsächlich eingelegten Schaltstufe des Schaltgetriebes übereinstimmt.
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Bei der Datenleitung handelt es sich bevorzugt um eine Busleitung (z.B. CAN (Controller Area Network)-Bus), wobei die Getriebesteuereinheit und die Anzeigeeinheit Busteilnehmer eines Bussystems sind. Neben diesen beiden genannten Busteilnehmern kann darüber hinaus eine Vielzahl weiterer Busteilnehmer an der Datenleitung angeschlossen sein, die für die vorliegende Erfindung jedoch nicht von Bedeutung sind.
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Durch das Vorsehen eines Überwachungsmittels, das die der Anzeigeeinheit in der Botschaft zugeführte Ganginformation und zusätzlich oder alternativ die in der Anzeigeeinheit durchgeführte Verarbeitung der Botschaft überprüft, können Diskrepanzen zwischen der tatsächlich eingelegten Gangstufe und der in der Anzeigeeinheit darzustellenden Ganginformation vor dessen Anzeige aufgespürt werden. Dadurch ist es möglich, eine solche fehlerhafte Darstellung zu unterbinden, indem ein sicherer Zustand des Anzeigemittels herbeigeführt wird.
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Hierzu ist das Überwachungsmittel in einer Ausbildung der Erfindung mit der Datenleitung gekoppelt und dazu ausgebildet, im Rahmen der Überprüfung die für den Mikroprozessor bestimmte, die Ganginformation enthaltende, Botschaft auszuwerten und mit dem Auswertungsergebnis des Mikroprozessors zu vergleichen. Das Überwachungsmittel, das bevorzugt in Gestalt eines Watchdogs ausgebildet ist, stellt damit eine redundante Verarbeitungseinheit zu dem Mikroprozessor dar. Der Begriff der „Redundanz“ ist in diesem Zusammenhang jedoch so zu verstehen, dass nicht eine vollkommen identische Abarbeitung zu der Verarbeitung der Botschaft durch den Mikroprozessor erfolgt, sondern dass die durch den Mikroprozessor vorgenommene Verarbeitung der Botschaftsinformationen anhand derselben Eingangsdaten (Botschaft) verifiziert wird.
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Zu diesem Zweck ist das Überwachungsmittel vorzugsweise mit dem Mikroprozessor und/oder der Treibereinrichtung zum Austausch von Daten gekoppelt. Der Austausch von Daten kann dabei bidirektional zwischen den jeweils miteinander gekoppelten Komponenten erfolgen, so dass einerseits aktuelle Zustandsinformationen abrufbar sind und andererseits ein Einwirken auf jeweilige Komponenten ermöglicht wird.
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Die Sicherheit der Anzeigevorrichtung lässt sich in besonders vorteilhafter Weise dadurch sicherstellen, dass das Überwachungsmittel dazu ausgebildet ist, die von dem Mikroprozessor der Treibereinrichtung zugeführten Daten aus einem Speicher der Treibereinrichtung auszulesen und mit den in der Botschaft enthaltenen Informationen zu vergleichen. Die Treibereinrichtung, die zwischen dem Anzeigemittel und dem Mikroprozessor angeordnet ist, übernimmt im Wesentlichen eine Schnittstellenfunktion zwischen dem Mikroprozessor, welcher entscheidet, welche Information auf dem Anzeigemittel zur Anzeige gebracht werden soll, und dem Anzeigemittel, wobei die Treibereinrichtung die von dem Mikroprozessor erhaltene Information in entsprechende Signale für das Anzeigemittel umsetzt, um die Information visuell darstellen zu können. Das Vorsehen der Treibereinrichtung ermöglicht damit eine modulare Gestaltung der Anzeigeeinheit, in welcher unterschiedliche Typen von Mikroprozessoren und Anzeigemittel miteinander kombiniert werden können.
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Der Mikroprozessor ermittelt anhand der in der Botschaft enthaltenen Informationen, welche Ganginformation in dem Anzeigemittel zur Anzeige gebracht werden soll, und überträgt die entsprechenden Steuerdaten in den Speicher der Treibereinrichtung. Die Treibereinrichtung liest die in ihrem Speicher enthaltenen Daten aus und erzeugt anhand dieser Informationen die Steuerdaten für das Anzeigemittel, um die Ganginformation auf dem Anzeigemittel sichtbar zu machen. Erfindungsgemäß kann das Überwachungsmittel die in dem Speicher der Treibereinrichtung enthaltenen Informationen auslesen, wodurch dieses feststellen kann, welche Informationen zur Anzeige gebracht werden sollen. Diese Informationen werden mit den durch das Überwachungsmittel ausgewerteten Informationen der dem Mikroprozessor zugeführten Botschaft verglichen. Anhand des Vergleichs kann das Überwachungsmittel feststellen, ob die tatsächlich eingelegte Schaltstufe des Getriebes mit der auf dem Anzeigemittel zur Anzeige zu bringenden Anzeige übereinstimmt. Ist dies nicht der Fall, so kann das Überwachungsmittel auf einen Fehler reagieren und einen sicheren Zustand des Anzeigemittels bewirken. Durch diese vorteilhafte Ausgestaltung lassen sich Fehler in der Arbeitsweise des Mikroprozessors auf einfache Weise ermitteln.
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Als sichere Zustände des Anzeigemittels werden ein Ausblenden der Ganginformation oder ein Dunkelschalten des Anzeigemittels betrachtet. Bevorzugt ist deshalb die Anzeigeeinheit dazu ausgebildet, im Falle eines Fehlers ein Ausblenden der Anzeige des Anzeigemittels durch entsprechende Ansteuerung der Treibereinrichtung zu bewirken. Die Ansteuerung zum Ausblenden ist durch den Mikroprozessor bewirkbar. Dies wird dadurch bewerkstelligt, dass die entsprechenden in dem Speicher der Treibereinrichtung zu hinterlegenden Informationen einem Ausblenden der Ganganzeige entsprechen.
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Die Entscheidung, ob ein Ausblenden der Ganginformation zu erfolgen hat, kann durch das Überwachungsmittel und/oder den Mikroprozessor getroffen werden, welche beide entsprechend dazu ausgebildet sind.
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Ferner ist die Anzeigeeinheit dazu ausgebildet, im Falle eines Fehlers ein Dunkelschalten des Anzeigemittels durch entsprechende Ansteuerung der Treibereinrichtung zu bewirken. Das Dunkelschalten des Anzeigemittels wird bevorzugt durch das Überwachungsmittel bewirkt, indem eine Auftrennung der Spannungsversorgung zu der Treibereinrichtung bewirkt wird.
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Während durch die Funktionalität des Ausblendens in dem Anzeigemittel lediglich die Ganginformation beeinflusst wird und darüber hinaus weitere Informationen, wie z.B. Kilometerstand, Außentemperatur, Uhrzeit, usw., weiterhin in gewohnter Form dargestellt werden, wird beim Dunkelschalten der Ganganzeige die Funktionalität des Anzeigemittels komplett außer Kraft gesetzt. Ob ein Ausblenden oder ein Dunkelschalten des Anzeigemittels vorgenommen wird, hängt von der Art des von der Anzeigeeinheit detektierten Fehlers ab. Ein Unterschied besteht darin, dass das Ausblenden der Ganganzeige, z.B. durch den Fehler einer einzelnen Botschaft verursacht werden konnte, wobei das Ausblenden rückgängig machbar ist, wenn die weiteren, von der Anzeigeeinheit empfangenen Botschaften korrekt sind. Wurde das Anzeigemittel jedoch dunkel geschalten, so ist ein Rücksetzen lediglich durch eine Neu-Initialisierung der Anzeigeeinheit möglich.
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Neben einer Überprüfung der Botschaftsinhalte und einer Überprüfung der Auswertung dieser Botschaftsinformationen kann die Sicherheit der Anzeigevorrichtung weiterhin dadurch verbessert werden, dass eine erste, mit dem Mikroprozessor und mit der Treibereinrichtung gekoppelte, Spannungsversorgungseinrichtung vorgesehen ist, die an jeweiligen Verbindungsleitungen einen Spannungsschutz aufweist. Der Spannungsschutz kann insbesondere zum Schutz des Mikroprozessors und der Treibereinrichtung und damit des Anzeigemittels in Form jeweiliger Zener-Dioden vorgesehen sein. Sofern die erste Spannungsversorgungseinrichtung auch mit dem Überwachungsmittel gekoppelt ist, ist es ebenso vorteilhaft, diese Verbindungsleitung mit einem Spannungsschutz zu versehen. Ist ein derartiger Spannungsschutz nicht möglich, so ist es zweckmäßig, wenn das Überwachungsmittel gemäß einer weiteren Ausgestaltung mit einer von der ersten Spannungsversorgungseinrichtung unabhängigen zweiten Spannungsversorgungseinrichtung gekoppelt ist.
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Zur Erhöhung der Sicherheit ist es ebenfalls zweckmäßig, wenn das Überwachungsmittel mit einem nur diesem zugeordneten Oszillator gekoppelt ist. Die übrigen elektronischen Komponenten der Anzeigeeinheit werden von einem anderen Oszillator versorgt.
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In einer weiteren Ausgestaltung kann vorgesehen sein, die Anzeigeeinheit über eine Sicherung mit der Batterie des Fahrzeuges zu verbinden.
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Es ist weiterhin zweckmäßig, wenn die Komponenten der Anzeigeeinheit hinsichtlich ihres einwandfreien Funktionierens überprüft werden. Es ist deshalb vorgesehen, dass bei einem Aufstarten der Anzeigeeinheit, insbesondere nach Anliegen eines Wecksignals an der Datenleitung, eine wechselweise Überprüfung von Mikroprozessor und Überwachungsmittel sowie eine Initialisierung dieser Komponenten erfolgt. Lediglich dann, wenn die Überprüfung positiv abgeschlossen werden kann, kann die Anzeigeeinheit in ihren bestimmungsgemäßen Betrieb übergehen. Im anderen Fall kann im Rahmen der Überprüfungsroutine ein Ausblenden der Ganginformation oder ein komplettes Dunkelschalten des Anzeigemittels der Anzeigeeinheit vorgesehen sein.
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Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren sind die gleichen Vorteile verbunden, wie sie vorstehend in Verbindung mit der erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung erläutert wurden.
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Das erfindungsgemäße Verfahren zum Betreiben einer Anzeigevorrichtung eines elektrifizierten Schaltgetriebes in einem Fahrzeug mit einer elektronischen Getriebesteuereinheit, einer Anzeigeeinheit und einer Datenleitung, über die Botschaften zwischen der Getriebesteuereinheit und der Anzeigeeinheit austauschbar sind, umfasst die folgenden Schritte: Eine von der Getriebesteuereinheit erzeugte Botschaft mit Informationen über den gerade eingelegten Gang des Schaltgetriebes wird auf die Datenleitung gelegt. Die an der Datenleitung anliegende Botschaft wird durch die Anzeigeeinheit empfangen und einem Mikroprozessor zur Auswertung zugeführt, wobei der Mikroprozessor die eine Ganginformation enthaltende Botschaft nach Auswertung der Treibereinrichtung zum Ansteuern des Anzeigemittels zwecks Anzeige der Ganginformation zuführt. Die an der Datenleitung anliegende Botschaft wird einem Überwachungsmittel zur Auswertung zugeführt, das die dem Mikroprozessor in der Botschaft zugeführte Ganginformation und/oder die in der Anzeigeeinheit durchgeführte Verarbeitung der Botschaft überprüft und im Falle eines Fehlers vor der Anzeige der Ganginformation einen sicheren Zustand des Anzeigemittels bewirkt.
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Das Vorsehen des Überwachungsmittels neben der eigentlich für die Auswertung der Botschaft vorgesehenen Mikroprozessor ermöglicht eine Anzeigevorrichtung, in welcher falsche Anzeigen im Sinne einer abweichenden Ganginformation zu der gerade eingelegten Schaltstufe, zuverlässig unterbunden werden können.
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Die Überprüfung umfasst in einer Ausgestaltung des Verfahrens ein Auslesen der von dem Mikroprozessor der Treibereinrichtung zugeführten Daten aus einem Speicher der Treibereinrichtung und ein Vergleichen dieser Daten mit den in der Botschaft enthaltenen Informationen. Dieser Verfahrensschritt ermöglicht es, unabhängig davon, wo in der Anzeigeeinheit der Fehler aufgetreten ist oder verursacht wurde, dass die durch die Treibereinrichtung ausgewerteten Informationen einer Auswertung und insbesondere einem Vergleich unterzogen werden, so dass gegebenenfalls eine Anzeige dieser Ganginformation unterbunden werden kann. Die Schlussfolgerung über einen Fehler wird dabei durch das Überwachungsmittel, bevorzugt in Form eines Watchdogs, und/oder durch den Mikroprozessor getroffen.
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Es ist dabei vorgesehen, dass bei einem außerhalb der Anzeigeeinheit detektierten Fehler als sicherer Zustand ein Ausblenden der Ganginformation in dem Anzeigemittel erfolgt. Ein solcher Fehler könnte beispielsweise beim Übertragen der Botschaft über die Datenleitung oder auch durch die Getriebesteuereinheit beim Erzeugen der Botschaft verursacht worden sein.
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Bei einem innerhalb der Anzeigeeinheit detektierten Fehler erfolgt gemäß einer anderen Ausgestaltung als sicherer Zustand ein Ausblenden der Ganginformation in dem Anzeigemittel oder eine Dunkelschaltung des Anzeigemittels. Ein solcher innerhalb der Anzeigeeinheit auftretender Fehler kann sowohl programmtechnischer als auch Hardware-technischer Natur sein.
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Dabei ist vorgesehen, dass das Ausblenden der Ganginformation in dem Anzeigemittel durch den Mikroprozessor und/oder das Überwachungsmittel bewirkt wird, indem eine entsprechende Ansteuerung der Treibereinrichtung durch den Mikroprozessor erfolgt. Das Ausblenden der Ganginformation erfolgt damit unter Verwendung programmtechnischer Mittel, indem auf die in dem Speicher der Treibereinrichtung einzuschreibenden Informationen eingewirkt sind, welche einer „Nicht-Anzeige“ entsprechen.
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Das Dunkelschalten des Anzeigemittels wird hingegen durch das Überwachungsmittel bewirkt, indem die Spannungsversorgung zu der Treibereinrichtung aufgetrennt wird.
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In einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, dass ein Wechsel von dem sicheren Zustand in den Normalbetrieb der Anzeigeeinheit erfolgt, wenn der außerhalb der Anzeigeeinheit detektierte Fehler nicht länger vorliegt. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die auf der Datenleitung anliegende Botschaft wieder korrekt empfangen wird.
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Eine andere Ausgestaltung des Verfahrens sieht vor, dass ein Wechsel von dem sicheren Zustand in den Normalbetrieb der Anzeigeeinheit erfolgt, wenn der innerhalb der Anzeigeeinheit detektierte Fehler nicht länger vorliegt und die Überprüfung der Anzeigeeinheit erfolgreich abgeschlossen werden konnte.
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Zur weiteren Erhöhung der Betriebssicherheit der Anzeigeeinheit werden im Normalbetrieb der Anzeigevorrichtung eine zyklische Überprüfung der Komponenten und eine Initialisierung, insbesondere der Anzeigeeinheit, durchgeführt.
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In einer weiteren Ausgestaltung umfasst die an der Datenleitung anliegende Botschaft zumindest eine Ganginformation und eine Komplementärinformation und die Prüfung der an der Datenleitung anliegenden Botschaft umfasst einen Vergleich der Ganginformation mit der Komplementärinformation. Hierdurch kann festgestellt werden, ob die von der Getriebesteuereinheit erzeugten Informationen korrekt übertragen worden sind.
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Es ist weiterhin vorgesehen, dass im Rahmen der Überprüfung der Botschaft eine Überprüfung auf eine Alive-Information erfolgt. Eine Alive-Information ist ein zyklisch von der Getriebesteuereinheit gesendetes Signal, anhand dessen durch die Anzeigeeinheit festgestellt werden kann, dass die Botschaft durch die Getriebesteuereinheit aktualisiert wird.
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Es ist weiterhin vorgesehen, dass im Rahmen der Überprüfung der Botschaft eine Überprüfung auf einen Timeout erfolgt. Mit anderen Worten werden die eine Ganginformation enthaltenden Botschaften zyklisch innerhalb bestimmter Zeitabstände erwartet. Eine Nichteinhaltung dieser zeitlichen Bedingung lässt auf einen Fehler außerhalb der Anzeigeeinheit schließen.
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Die Überprüfung hinsichtlich einer Diskrepanz zwischen der tatsächlich eingelegten Gangstufe und der auf dem Anzeigemittel der Anzeigeeinheit zur Darstellung zu bringenden Ganginformation erfolgt bevorzugt in dem Mikroprozessor und dem Überwachungsmittel. Diese redundante Überprüfung ermöglicht auf einfache Weise einen Vergleich der Ergebnisse der beiden Komponenten, wobei bei Feststellung einer Diskrepanz auf einen Fehler geschlossen werden kann.
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Es ist weiterhin vorteilhaft, wenn im Rahmen der Überprüfung der Botschaft eine Triggerüberwachung erfolgt, in der das Überwachungsmittel ein Triggersignal des Mikroprozessors und der Mikroprozessor ein Triggersignal des Überwachungsmittels überwacht.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Figuren näher erläutert. Es zeigen:
- 1 eine erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung in einer schematischen Darstellung,
- 2 ein Zustandsübergangsdiagramm der erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung, und
- 3 einen Programmablaufplan der erfindungsgemäßen Anzeigeeinheit, anhand der die Funktionsfähigkeit der Komponenten der Anzeigeeinheit im Rahmen des Aufstartverhaltens überprüft werden.
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1 zeigt in einer schematischen Darstellung den Aufbau einer erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung 100. An einer als Busleitung ausgebildeten Datenleitung 2 sind eine Getriebesteuereinheit 1 und eine Anzeigeeinheit 10 angeschlossen. Die Getriebesteuereinheit 1 und die Anzeigeeinheit 10 bilden Busteilnehmer eines Bussystems, welches neben diesen beiden weitere, für die Erfindung nicht relevante, Busteilnehmer aufweisen kann. Bei der Datenleitung 2 handelt es sich beispielsweise um eine Busleitung nach dem CAN (Controller Area Network)-Prinzip.
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Die Getriebesteuereinheit 1 ist mit einem Schaltgetriebe des Kraftfahrzeuges gekoppelt (nicht dargestellt) und legt, elektronisch gesteuert, die einzelnen Gangstufen, automatisiert oder durch den Fahrer ausgewählt, ein. Die Getriebesteuereinheit 1 ist darüber hinaus dazu eingerichtet, eine Information über den gerade eingelegten Gang des Schaltgetriebes zu erzeugen und in Form einer Botschaft an die Datenleitung 2 zu legen. Die eine Ganginformation beinhaltende Botschaft weist darüber hinaus zumindest noch eine Komplementärinformation zu der Ganginformation auf, wodurch Botschaftsfehler durch die Anzeigeeinheit 10 erkannt werden können.
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Die Anzeigeeinheit 10 umfasst einen Mikroprozessor 11, eine mit diesem über eine Leitung 24 gekoppelte Treibereinrichtung 12 und ein mit der Treibereinrichtung 12 gekoppeltes Anzeigemittel 13 (Leitung 25). Das Anzeigemittel 13 ist im Ausführungsbeispiel als LC-Display (Flüssigkristalldisplay) ausgebildet. Die Anzeigeeinheit 10 stellt beispielsweise das Instrumentenkombi in dem Kraftfahrzeug dar. Der Mikroprozessor 11 ist über eine Leitung 31 an die Datenleitung 2 angeschlossen. Der Mikroprozessor 11 wertet die ihm über die Leitung 31 zugeführte Botschaft aus und ermittelt die auf dem Anzeigemittel 13 zur Darstellung zu bringende Ganginformation. Diese Information übermittelt der Mikroprozessor 11 an die Treibereinrichtung 12 und speichert diese in einem Speicher 23 der Treibereinrichtung 12 ein. Die Treibereinrichtung 12 liest die in dem Speicher 23 enthaltenen Informationen aus und rechnet diese in entsprechende Pixel-Informationen um, so dass die dem Gang entsprechende Ziffer oder der entsprechende Buchstabe in dem Anzeigemittel 13 zur Darstellung gebracht werden können. Die Treibereinrichtung 12 stellt damit eine Schnittstelle zwischen dem Mikroprozessor 11 und dem Anzeigemittel 13 dar und übernimmt eine Umrechnung bzw. Umwandlung der von dem Mikroprozessor 11 ermittelten Informationen in für das Anzeigemittel 13 benötigte Signale.
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Der Mikroprozessor 11 und die Treibereinrichtung 12 werden von einer Spannungsversorgungseinrichtung 15 mit einer für sie passenden Spannung versorgt. Die Spannungsversorgungseinrichtung 15 kann hierzu einen Linearregler, eine Hystereseschaltung und weitere Komponenten umfassen. Zur Vermeidung von Schäden an dem Mikroprozessor 11 und der Treibereinrichtung 12 sind an jeweiligen Verbindungsleitungen 16, 17 Zener-Dioden 18, 19 angeordnet, welche einen Spannungsschutz gewährleisten. Die Spannungsversorgungseinrichtung 15 ist ihrerseits über eine Diode 30 mit einer außerhalb der Anzeigeeinheit 10 angeordneten Sicherung 22 verbunden, welche die Anzeigeeinheit 10 vor einer Beschädigung bewahrt.
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Zur Erhöhung der Sicherheit der Anzeigevorrichtung 100 ist in der Anzeigeeinheit 10 weiterhin ein als Watchdog ausgebildetes Überwachungsmittel 14 vorgesehen. Diese ist über eine Leitung 26 mit dem Mikroprozessor 11, über eine Leitung 27 mit der Treibereinrichtung 12 und über eine Leitung 28 mit der Datenleitung 2 verbunden. Darüber hinaus verfügt das Überwachungsmittel 14 über eine eigene Spannungsversorgungseinrichtung 20, z.B. einen Linearregler, sowie einen eigenen Oszillator-Schaltkreis 21. Die Spannungsversorgungseinrichtung 20 ist entbehrlich, sofern eine von der Spannungsversorgungseinrichtung 15 abgeleitete Spannung mit einem Spannungsschutz versehen ist.
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Die Aufgabe des Überwachungsmittels 14 besteht darin, in Entsprechung zu dem Mikroprozessor 11 die an der Datenleitung 2 anliegende Botschaft in Empfang zu nehmen und auszuwerten. Hierdurch wird in dem Mikroprozessor 11 und in dem Überwachungsmittel 14 unabhängig voneinander eine Überprüfung der Botschaftsinformationen vorgenommen. Insbesondere ist vorgesehen, dass das Überwachungsmittel 14 die in den Speicher 23 der Treibereinrichtung 12 durch den Mikroprozessor 11 eingespeicherten Daten ausliest und mit den in der Botschaft enthaltenen Informationen vergleicht. Dies ermöglicht einen Rückschluss, ob die von dem Mikroprozessor 11 erzeugten Informationen für das Anzeigemittel eventuell fehlerhaft übermittelt wurden.
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Die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung geht besser aus dem Zustandsübergangsdiagramm der 2 hervor. Es wird von einem Zustand „Bus-Sleep“ 200 ausgegangen, in welchem die Anzeigevorrichtung 100 nicht in Betrieb ist. Eine Aktivierung der Anzeigeeinheit erfolgt durch ein „Bus-Wecken“ 206, welches durch eine Anzeigeeinheit externe Aktivierung 202 oder eine Anzeigeeinheit interne Aktivierung 204 ausgelöst werden kann. Durch die Detektion eines Wecksignals erfolgt im Zustand 208 eine Überprüfung der Komponenten der Anzeigeeinheit 10. Insbesondere erfolgt eine Initialisierung des Mikroprozessors 11, eine Übernahme von Daten aus einem Speicher des Mikroprozessors 11 (z.B. Daten über die Art bzw. Variante des Getriebes, den zu beschreibenden Bereich des Anzeigemittels, usw.) sowie eine Überprüfung der übernommenen Daten und ein Zurücksetzen der Ganganzeige in dem Anzeigemittel 13. Hieran schließt sich im Zustand 210 eine Initialisierung des Überwachungsmittels 14 und ein Test des Überwachungsmittels 14 an, wenn die Überprüfung positiv verlaufen ist. Sofern die Initialisierung des Mikroprozessors 11 im Zustand 208 oder die Initialisierung bzw. der Test des Überwachungsmittels 14 im Zustand 210 zu einem Fehler geführt hat, erfolgt ein Übergang in den Zustand 214, in welchem ein sicherer Zustand des Anzeigemittels 13 herbeigeführt wird, indem die Ganginformation ausgeblendet wird. Das Ausblenden erfolgt hierbei durch entsprechende Ansteuerung der Treibereinrichtung 12 und Manipulation der in dem Speicher 23 hinterlegten Daten, aus welchen die Ganginformation für das Anzeigemittel 13 erfolgt.
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Konnte auch bei der Initialisierung des Überwachungsmittels 14 kein Fehler festgestellt werden, so geht die Anzeigeeinheit 10 in einen Normalbetrieb über (Zustand 212). Wird während des Normalbetriebs ein Fehler - sei es durch den Mikroprozessor 11 oder das Überwachungsmittel 14 - detektiert, so erfolgt ein Übergang in Zustand 214. Ein solcher Fehler könnte beispielsweise ein Botschaftsfehler, ein Fehler in dem Überwachungsmittel 14, ein Fehler in dem Mikroprozessor 11 oder ein Fehler in der Treibereinrichtung 12 sein. Lag der Fehler beispielsweise in einer fehlerhaften Botschaft und sind die darauf folgenden Botschaften wieder in Ordnung, was beispielsweise anhand der Komplementärinformation zu der Ganginformation überprüft werden kann, so ist ein Übergang von Zustand 214 in den Zustand 212 des Normalbetriebs möglich. Liegt hingegen ein Fehler beim Ausblenden vor, welcher wiederum durch die oben bezeichneten Komponenten der Anzeigeeinheit 10 verursacht worden sein kann, so erfolgt ein Übergang in Zustand 216, in dem ein Dunkelschalten des Anzeigemittels 13 erfolgt, indem die Spannungsversorgung zur Treibereinrichtung 12 durch das Überwachungsmittel 14 aufgetrennt wird. Um in den bestimmungsgemäßen Betrieb gemäß Zustand 212 übergehen zu können, ist es notwendig, die Klemme 15 oder Klemme R zu betätigen, um eine Neuinitialisierung der Anzeigevorrichtung 100 zu bewerkstelligen (Zustand 218). Klemme 15 und Klemme R werden über das Zündschloss betätigt. Nach dem Betätigen der Klemme 15 oder der Klemme R erfolgt ein Übergang in den Zustand 208, in welchem mit der Initialisierung des Mikroprozessors 11 begonnen wird. Ferner ist ein Übergang von Zustand 212 (Normalbetrieb) in den Zustand 200 (Bus-Sleep) möglich, wenn eine gewisse Zeit der Inaktivität vorliegt. Wie lange diese Zeitdauer ist, kann beliebig definiert werden.
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In 3 ist der Programmablauf der Anzeigeeinheit 10 dargestellt, welchen diese nach einem Aufstarten durchläuft. Mit diesem Test soll insbesondere überprüft werden, ob das Beeinflussen des Anzeigemittels in einem Fehlerfall, d.h. das Ausblenden und/oder das Dunkelschalten, bestimmungsgemäß funktioniert. Ausgangspunkt ist der Zustand 206 aus 2, in dem ein Wecksignal an der Datenleitung 2 anliegt. Nach dem Anliegen eines Wecksignals (Schritt 300) an der Datenleitung 2 wird ein Selbsttest des Überwachungsmittels 14 durchlaufen, das in der Figur als WD (für Watchdog) bezeichnet ist. War der Selbsttest positiv (Schritt 302), so übermittelt das Überwachungsmittel 14 das Selbsttestergebnis an den Mikroprozessor 11 (im Programmablaufplan als µC bezeichnet) und fordert von diesem einen Triggerstop an (Schritt 306). War der Selbsttest des Überwachungsmittels 14 hingegen nicht positiv, so endet der Testlauf, und es wird kein Testergebnis an den Mikroprozessor 11 übermittelt (Schritt 304). Mit dem Übermitteln des Selbsttestergebnisses des Überwachungsmittels 14 beginnt der Test der Dunkelschaltung. Dies ist durch den im Programmablaufplan eingezeichneten Pfeil dargestellt. Im Schritt 308 wird durch das Überwachungsmittel 14 überprüft, ob der Mikroprozessor 11 die Aufforderung zum Triggerstop erkannt hat und die Entprellzeit abgelaufen ist. Ist dies nicht der Fall, so schaltet das Überwachungsmittel nach Ablauf einer vorgegebenen Zeit die Spannung zur Treibereinrichtung 12 (hier als MLA bezeichnet) ab und der Programmablauf wird vor Schritt 306 fortgesetzt. Im positiven Fall schaltet das Überwachungsmittel 14 im Schritt 312 die Spannung an der Treibereinrichtung aus. Im Schritt 314 wird durch den Mikroprozessor 11 überprüft, ob dieser die Abschaltung der Versorgungsspannung erkannt hat. Ist dies nicht der Fall, so wird diese Prüfung gemäß Schritt 314 wiederholt. Im positiven Falle quittiert der Mikroprozessor 11 die Abschaltung zum Überwachungsmittel 14 (Schritt 316). Das Überwachungsmittel 14 überprüft in Schritt 318, ob die Quittierung vom Mikroprozessor 11 empfangen wurde. Im negativen Fall wird diese Prüfung wiederholt, im positiven Fall schaltet das Überwachungsmittel 14 die Spannung der Treibereinrichtung 12 wieder ein, so dass ab jetzt Anzeigen in dem Anzeigemittel - noch ohne Gangposition - erfolgen können (Schritt 320). An dieser Stelle ist der Test der Dunkelschaltung beendet, und es beginnt der Start des Tests des Ausblendens (vgl. Pfeil in der Figur).
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Im Schritt 322 stoppt das Überwachungsmittel 14 sein Triggersignal. Im Schritt 324 überprüft der Mikroprozessor 11, ob er einen Triggerstop des Überwachungsmittels 14 erkennen konnte und die Entprellzeit abgelaufen ist. Ist dies nicht der Fall, so wird Schritt 324 wiederholt, im positiven Fall blendet der Mikroprozessor 11 die Ganginformation in dem Anzeigemittel 13 aus und meldet den Triggerstop, welcher einem Fehler entspricht, an das Überwachungsmittel 14 zurück (Schritt 326). Daraufhin überprüft das Überwachungsmittel 14 im Schritt 328, ob eine Fehlermeldung vom Mikroprozessor 11 empfangen wurde. Diese Überprüfung wird im negativen Falle wiederholt. Im positiven Falle wartet das Überwachungsmittel 14 in Schritt 330 auf eine Ganginformation, welche nicht einem Dunkelschalten entspricht. Schritt 330 wird so lange wiederholt, so lange eine derartige Ganginformation nicht empfangen werden konnte. Wurde die Ganginformation empfangen, so überprüft das Überwachungsmittel 14 im Schritt 332 nach einer vorgegebenen Zeit, ob die in dem Speicher der Treibereinrichtung enthaltenen Informationen einem Dunkelschalten entsprechen. Ist dies der Fall, so startet das Überwachungsmittel 14 sein Triggersignal, worauf der Mikroprozessor 11 ein Einblenden der Ganginformation in dem Anzeigemittel 13 veranlasst (Schritt 336). Im anderen Fall (Schritt 334) wird durch das Überwachungsmittel 14 ein Ausblenden angefordert bzw. eine Dunkelschaltung eingeleitet. An dieser Stelle ist der Test der Anzeigeeinheit 10 beendet.
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Die Überwachung der in dem Anzeigemittel zur Darstellung gebrachten Ganginformation erfolgt dabei derart, dass die Anzeige ausgeblendet wird, wenn die Komplementärinformation zu der Ganginformation in der Botschaft, die der Anzeigeeinheit zugeführt wird, nicht korrekt ist. Ein Ausblenden erfolgt auch dann, wenn die Positionsvorgabe der Ganginformation in sich widersprüchlich ist. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn die Ganginformation gleichzeitig die Informationen P und D beinhalten würde. Ein Ausblenden erfolgt auch dann, wenn ein Timeout der Botschaft auftritt oder ein Alive-Fehler detektiert wurde. Der Timeout ist ein Algorithmus zur zeitlichen Überwachung von Signalen, mit dem Ziel, ausbleibende Botschaften zu erkennen. Anhand einer Alive-Information kann eine Botschaftsaktualisierung überwacht werden. Hierdurch können „eingefrorene“ Botschaften sowie die korrekte Reihenfolge von Botschaften erkannt werden. Die Überprüfung erfolgt hierbei sowohl durch das Überwachungsmittel 14 als auch durch den Mikroprozessor 11. Bei der Detektion eines Fehlers - entweder durch den Mikroprozessor 11 oder das Überwachungsmittel 14 - wird ein Ausblenden der Ganginformation in dem Anzeigemittel 13 veranlasst. Dies geschieht durch das Bereitstellen entsprechender Informationen durch den Mikroprozessor 11, welche in den Speicher 23 der Treibereinrichtung 12 eingespeichert werden. Dies kann beispielsweise durch ein Einschreiben der Information FF in den Speicher 23 bewerkstelligt werden. Tritt beim Ausblenden ein Fehler auf, was durch das Überwachungsmittel 14 durch das Auslesen der in dem Speicher 23 der Treibereinrichtung 12 enthaltenen Informationen festgestellt werden kann, so wird durch das Überwachungsmittel 14 ein Dunkelschalten des Anzeigemittels 13 bewirkt, indem die Spannungsversorgung der Treibereinrichtung 12 - unabhängig von der Spannungsversorgung der restlichen Anzeigeeinheit - aufgetrennt wird.
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Die Erfindung beschreibt eine Anzeigevorrichtung 100 für ein elektrifiziertes Schaltgetriebe, bei dem die einzelnen Fahrstufen elektronisch gesteuert eingelegt werden. Die Information über die gerade eingelegte Fahrstufe wird dem Fahrer über eine Anzeigeeinheit 10, z.B. im Instrumenten-Kombi, angezeigt. Hierzu erfolgt eine Kommunikation der Getriebesteuereinheit 1 mit der Anzeigeeinheit 10. Zur Sicherstellung einer korrekten Anzeige werden die Ganginformationen der Getriebesteuereinheit 1 von dem Mikroprozessor 11 ausgewertet und einer Treibereinrichtung 12 zur Verfügung gestellt, welche diese dann in einem als LC-Display ausgebildeten Anzeigemittel 13 dem Fahrer anzeigt. Zur Gewährleistung der Integrität der Sicherheitsfunktion kommt ein als intelligenter Watchdog ausgebildetes Überwachungsmittel 14 zum Einsatz, welches unabhängig von dem Mikroprozessor 11 die Botschaftsinformationen über die Datenleitung 2 erhält und eine Auswertung dieser Informationen vornimmt, insbesondere einen Vergleich mit in der Treibereinrichtung 12 eingespeicherten Daten.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Getriebesteuereinheit
- 2
- Datenleitung
- 10
- Anzeigeeinheit
- 11
- Mikroprozessor
- 12
- Treibereinrichtung
- 13
- Anzeigemittel
- 14
- Überwachungsmittel
- 15
- Spannungsversorgungseinrichtung
- 16
- Verbindungsleitung
- 17
- Verbindungsleitung
- 18
- Spannungsschutz (Zenerdiode)
- 19
- Spannungsschutz (Zenerdiode)
- 20
- Spannungsversorgungseinrichtung
- 21
- Oszillator
- 22
- Sicherung
- 23
- Speicher
- 24
- Leitung
- 25
- Leitung
- 26
- Leitung
- 27
- Leitung
- 28
- Leitung
- 29
- Reset-Eingang
- 30
- Diode
- 31
- Leitung
- 100
- Anzeigevorrichtung
- 200
- Zustand
- 202
- Zustand
- 204
- Zustand
- 206
- Zustand
- 208
- Zustand
- 210
- Zustand
- 212
- Zustand
- 214
- Zustand
- 216
- Zustand
- 218
- Zustand
- 300
- Verfahrensschritt
- 302
- Verfahrensschritt
- 304
- Verfahrensschritt
- 306
- Verfahrensschritt
- 308
- Verfahrensschritt
- 310
- Verfahrensschritt
- 312
- Verfahrensschritt
- 314
- Verfahrensschritt
- 316
- Verfahrensschritt
- 318
- Verfahrensschritt
- 320
- Verfahrensschritt
- 322
- Verfahrensschritt
- 324
- Verfahrensschritt
- 326
- Verfahrensschritt
- 328
- Verfahrensschritt
- 330
- Verfahrensschritt
- 332
- Verfahrensschritt
- 334
- Verfahrensschritt
- 336
- Verfahrensschritt