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DE102005022938A1 - Belüftungseinrichtung für eine Beleuchtungsvorrichtung eines Fahrzeugs - Google Patents

Belüftungseinrichtung für eine Beleuchtungsvorrichtung eines Fahrzeugs Download PDF

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DE102005022938A1
DE102005022938A1 DE102005022938A DE102005022938A DE102005022938A1 DE 102005022938 A1 DE102005022938 A1 DE 102005022938A1 DE 102005022938 A DE102005022938 A DE 102005022938A DE 102005022938 A DE102005022938 A DE 102005022938A DE 102005022938 A1 DE102005022938 A1 DE 102005022938A1
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Germany
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vehicle
ventilation
housing
interior
lighting device
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DE102005022938A
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English (en)
Inventor
André Janssen
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Volkswagen AG
Original Assignee
Volkswagen AG
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Publication date
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60QARRANGEMENT OF SIGNALLING OR LIGHTING DEVICES, THE MOUNTING OR SUPPORTING THEREOF OR CIRCUITS THEREFOR, FOR VEHICLES IN GENERAL
    • B60Q1/00Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor
    • B60Q1/0088Details of electrical connections
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • F21SNON-PORTABLE LIGHTING DEVICES; SYSTEMS THEREOF; VEHICLE LIGHTING DEVICES SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLE EXTERIORS
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Non-Portable Lighting Devices Or Systems Thereof (AREA)
  • Arrangement Of Elements, Cooling, Sealing, Or The Like Of Lighting Devices (AREA)

Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Belüftungseinrichtung für eine Beleuchtungsvorrichtung eines Fahrzeugs, wobei die Beleuchtungsvorrichtung ein Gehäuse (1) aufweist, das einen Gehäuseinnenraum umschließt. Die erfindungsgemäße Belüftungseinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass ein Belüftungskanal (3) vorgesehen ist, der den Gehäuseinnenraum mit einem Trockenbereich des Fahrzeugs verbindet.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Belüftungseinrichtung für eine Beleuchtungsvorrichtung eines Fahrzeugs, wobei die Beleuchtungsvorrichtung ein Gehäuse aufweist, das einen Gehäuseinnenraum umschließt.
  • Beim Absinken der Lufttemperatur unter den Taupunkt entsteht durch Kondensation von Wasserdampf an einer kalten Wand ein Niederschlag oder Tau. Bei einer Beleuchtungsvorrichtung für Fahrzeuge kann sich dieser Niederschlag insbesondere an der Lichtscheibe bilden. Bei tiefer Temperatur kann der Niederschlag auch an der Lichtscheibe anfrieren. Hierdurch wird die Funktion der Beleuchtungsvorrichtung, insbesondere wenn diese ein Scheinwerfer ist, beeinträchtigt. Durch den kondensierten Wasserdampf kann es zu einer stärker gestreuten Lichtabstrahlung des Scheinwerfers und damit zu einer ungünstigen Fahrbahnausleuchtung kommen.
  • Um ein Eindringen von Feuchtigkeit in den Gehäuseinnenraum und damit eine Betauung der Lichtscheibe zu verhindern, wird das Gehäuse im Bereich der Öffnungen abgedichtet. Beispielsweise wurden bei den Öffnungen für die Lichtquelle oder den Stecker Plattendichtungen aus Moosgummi verwendet. Die Plattendichtung ist zwischen der Karosserie und den Öffnungen des Leuchtengehäuses angeordnet. Außerdem ist es bekannt, den gesamten Träger der Lichtquelle abzudichten. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass trotz dieser Abdichtungen Feuchtigkeit in den Gehäuseinnenraum gelangt.
  • Es wurde daher vorgeschlagen, hinten im Gehäuse der Beleuchtungsvorrichtung Belüftungsöffnungen vorzusehen. Derartige Belüftungsöffnungen konnten jedoch das Problem der Betauung nicht lösen.
  • In der DE 197 33 000 A1 wurde zum Verhindern des Kondensierens von Wasserdampf im Scheinwerergehäuse vorgeschlagen, in dem Gehäuse eine Betauungsschutzvorrichtung vorzusehen. Diese Betauungsschutzvorrichtung umfasst eine Heizvorrichtung zum Erzeugen vorgeheizter Luft in dem Scheinwerfergehäuse. Durch die Heizvorrichtung kann der Scheinwerfer als Ganzes gleichmäßig auf eine Temperatur über dem Taupunkt gebracht werden. Ferner wird in der DE 197 33 000 A1 erwähnt, dass man zusätzlich oder ersatzweise für die Betauungsschutzvorrichtung eine Kühlvorrichtung einbauen kann, um bewusst Luftfeuchtigkeit kondensieren zu lassen und sie so der Luft im Scheinwerfer zu entziehen. Nachteilhaft an dem in der DE 197 33 000 A1 vorgeschlagenen Scheinwerfer mit einer Betauungsschutzvorrichtung ist, dass die Elemente der Betauungsschutzvorrichtung von außen sichtbar sind und dadurch das Erscheinungsbild des Scheinwerfers, insbesondere wenn die Lichtscheibe in Klarglas ausgeführt ist, nachteilig beeinflusst wird.
  • Eine weitere Leuchte für ein Fahrzeug mit einer Betauschutzvorrichtung ist in der DE 103 31 835 vorgeschlagen. Bei dieser Leuchte ist im Bereich zwischen den optischen Mitteln und dem unteren Rand der Lichtaustrittsöffnung eine Designblende vorgesehen, die zugleich als elektrische Widerstands-Heizvorrichtung ausgebildet ist.
  • Des Weiteren wird in der DE 197 26 198 A1 ein Fahrzeugscheinwerfer vorgeschlagen, der ein Gehäuse aus Kunststoff aufweist. Im Innenraum dieses Kunststoffgehäuses ist ein wärmeleitendes Bauteil ausgebildet, das mit einem wärmeleitenden und kälteren Fahrzeugteil verbunden ist. Hierdurch soll eine Kältefalle geschaffen werden, durch die eine Betauung auf eine optisch nicht relevante Stelle verlagert wird. Nachteilhaft an diesem Scheinwerfer ist, dass die Temperatur des wärmeleitenden Bauteils, durch welches die Betauung der Lichtscheibe verhindert werden soll, nicht beeinflussbar ist.
  • Des Weiteren wird in der deutschen Patentanmeldung 103 19 363 vorgeschlagen, eine Betauschutzvorrichtung, die ein Peltier-Element umfasst, im Gehäuseinneren vorzusehen.
  • Aus der DE 299 09 699 U1 ist ein Fahrzeugscheinwerfer mit einer Entlüftungsleitung bekannt, bei dem die Ausbildung der Entlüftungsleitung dafür sorgt, dass zwar Feuchtigkeit und Dampf aus dem Gehäuseinnenraum entweichen kann, jedoch verhindert wird, dass Wasser in das Innere der Entlüftungsleitung eindringt.
  • Aus der DE 103 11 642 A1 ist eine Belüftungseinrichtung für eine Fahrzeugleuchte bekannt, bei welcher eine Abdeckfläche einen Belüftungskanal überdeckt. Diese Abdeckfläche ist von einem Flächenbereich des Befestigungsmittels der Fahrzeugleuchte gebildet.
  • Eine weitere Belüftungseinrichtung ist aus der DE 100 55 152 A1 bekannt.
  • Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Belüftungseinrichtung der eingangs genannten Art bereit zu stellen, mit der eine Betauung im Inneren der Beleuchtungsvorrichtung wirkungsvoll verhindert werden kann.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Belüftungseinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Aus- und Weiterbildungen ergeben sich aus den Merkmalen der Unteransprüche.
  • Die erfindungsgemäße Belüftungseinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass ein Belüftungskanal vorgesehen ist, der den Gehäuseinnenraum der Beleuchtungsvorrichtung mit einem Trockenbereich des Fahrzeugs verbindet. Es wurde erkannt, dass trotz einer Abdichtung des Gehäuses der Beleuchtungsvorrichtung weiterhin Feuchtigkeit in den Gehäuseinnenraum gelangt, weil während des Betriebs der Beleuchtungsvorrichtung ein Unterdruck im Gehäuseinnenraum entstehen kann. Die Druckveränderungen im Gehäuseinnenraum entstehen durch die Erwärmung und Abkühlung der Luft im Gehäuseinnenraum durch das Ein- und Ausschalten der dortigen Lichtquelle. Ferner wurde erkannt, dass zwar bei herkömmlichen Belüftungsöffnungen versucht wurde, das Eindringen von Feuchtigkeit zu verhindern, dies konnte jedoch nicht in ausreichendem Maße erfolgen. Durch den Belüftungskanal, welcher von dem Gehäuseinnenraum in einen Trockenbereich des Fahrzeugs führt, kann wirkungsvoll verhindert werden, dass Feuchtigkeit von außen in den Gehäuseinnenraum eindringt.
  • Bei einem Fahrzeug wird zwischen einem Nassbereich und einem Trockenbereich unterschieden. Der Nassbereich des Fahrzeugs ist der Bereich, der mit Umgebungsnässe in Berührung kommen kann. Der Trockenbereich ist nach außen abgedichtet. Dies ist insbesondere der Fahrzeuginnenraum und der Kofferraum. Es ist daher bevorzugt, dass der Belüftungskanal in den Fahrzeuginnenraum oder den Kofferraum des Fahrzeugs führt.
  • Herkömmliche Beleuchtungsvorrichtungen weisen üblicherweise einen Stecker für elektrische Anschlüsse auf. Der Belüftungskanal kann bevorzugt in diesem Stecker integriert sein. Dies hat den Vorteil, dass keine weiteren Öffnungen in das Gehäuse der Beleuchtungsvorrichtungen gebildet werden müssen und der Belüftungskanal einfach und kostengünstig in eine herkömmliche Beleuchtungsvorrichtung integriert werden kann. Es ist jedoch auch möglich, dass ein gesonderter Schlauch für den Belüftungskanal eingesetzt wird.
  • Der Innendurchmesser des Belüftungskanals ist vorzugsweise größer 2 mm, insbesondere größer 3 mm. Besonders bevorzugt ist ein Innendurchmesser in einem Bereich zwischen 4 mm und 6 mm. Bei einem kleineren Innendurchmesser des Belüftungskanals bestünde das Risiko, dass Feuchtigkeit durch Kapillarkräfte in den Gehäuseinnenraum gezogen werden würde.
  • Bei der Beleuchtungsvorrichtung handelt es sich insbesondere um eine Heckleuchte.
  • Die Erfindung wird nun anhand eines Ausführungsbeispiels mit Bezug zu den Zeichnungen erläutert.
  • 1 zeigt ein Gehäuse einer Heckleuchte ohne Abschlussscheibe und
  • 2 zeigt die Aufnahmeöffnung in der Fahrzeugkarosserie für die Heckleuchte.
  • Das im Folgenden beschriebene Ausführungsbeispiel betrifft die Heckleuchte eines Fahrzeugs. Die erfindungsgemäße Belüftungseinrichtung kann jedoch gleichermaßen bei anderen Beleuchtungsvorrichtungen, wie Scheinwerfern oder Signalleuchten, eingesetzt werden.
  • Der grundsätzliche Aufbau der Heckleuchte ist an sich bekannt. Sie weist ein Gehäuse 1 auf, das einen Gehäuseinnenraum umschließt. In dem Gehäuseinnenraum sind Reflektoren und ggf. weitere optische Elemente sowie zumindest eine Lichtquelle untergebracht. In Lichtemissionsrichtung wird der Gehäuseinnenraum von einer zumindest zum Teil transparenten Abschlussscheibe abgeschlossen. Ferner weist das Gehäuse 1 eine Öffnung für einen Steckanschluss 2 auf, der dicht in das Gehäuse 1 eingesetzt ist. In den Steckanschluss 2 kann ein Stecker 6 eingeführt werden, um die Heckleuchte elektrisch mit dem Fahrzeug zu verbinden.
  • Die Karosserie des Fahrzeugs weist eine Öffnung bzw. Aussparung für die Heckleuchte auf, in welche die Heckleuchte eingesetzt werden kann, so dass die Abschlussscheibe bündig in die Außenhaut des Fahrzeugs übergeht. Bei der hinteren Wand der Aussparung ist ein Stecker 6 vorgesehen, der mit dem Steckanschluss 2 der Heckleuchte verbunden werden kann. Der Stecker 6 ist mit einem Zuleitungsschlauch 4 und einem Anschluss 5, z. B. einer Gummitülle, verbunden. In dem Zuleitungsschlauch 4 verlaufen die elektrischen Leitungen, durch welche die Heckleuchte mit Strom versorgt wird und durch welche sie angesteuert wird.
  • Erfindungsgemäß ist in dem Zuleitungsschlauch 4 ein Belüftungskanal 3 vorgesehen, welcher bei einer Verbindung des Steckers 6 mit dem Steckanschluss 2 mit dem Gehäuseinnenraum kommuniziert. Andererseits wird der Belüftungskanal 3 über den Anschluss 5 in einen Trockenbereich des Fahrzeugs geführt. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist dies der Kofferraum des Fahrzeugs. Gleichermaßen könnte der Belüftungskanal jedoch auch in den Fahrzeuginnenraum geführt werden. Der Innendurchmesser des Belüftungskanals ist je nach Platzverhältnissen so groß wie möglich. Er ist z. B. in einem Bereich zwischen 4 mm und 6 mm, bevorzugt 6 mm.
  • Durch den Belüftungskanal 3 kann Luft von dem Trockenbereich des Fahrzeugs in den Gehäuseinnenraum der Heckleuchte gelangen. Kühlt sich beispielsweise die Luft im Gehäuse innenraum ab, wird auf diese Weise verhindert, dass ein Unterdruck in dem Gehäuseinnenraum entsteht, da Luft von dem Trockenbereich durch den Belüftungskanal 3 angesogen werden kann. Da kein Unterdruck entsteht, gelangt auch keine Feuchtigkeit durch die Abdichtungen des Gehäuses 1 gegen den Außenraum, d.h. den Nassbereich des Fahrzeugs, in den Gehäuseinnenraum. Hierdurch kann verhindert werden, dass die Luftfeuchtigkeit im Gehäuseinnenraum so groß wird, dass es bei niedrigen Temperaturen zu einer Betauung insbesondere der Abschlussscheibe der Heckleuchte kommt.
  • 1
    Gehäuse
    2
    Steckanschluss
    3
    Belüftungskanal
    4
    Zuleitungsschlauch
    5
    Anschluss
    6
    Stecker

Claims (7)

  1. Belüftungseinrichtung für eine Beleuchtungsvorrichtung eines Fahrzeug, wobei die Beleuchtungsvorrichtung ein Gehäuse (1) aufweist, das einen Gehäuseinnenraum umschließt, dadurch gekennzeichnet, dass ein Belüftungskanal (3) vorgesehen ist, der den Gehäuseinnenraum mit einem Trockenbereich des Fahrzeugs verbindet.
  2. Belüftungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Belüftungskanal (3) in den Fahrzeuginnenraum führt.
  3. Belüftungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Belüftungskanal (3) in den Kofferraum des Fahrzeugs führt.
  4. Belüftungseinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungsvorrichtung einen Stecker (6) für elektrische Anschlüsse aufweist und dass der Belüftungskanal (3) in dem Stecker (6) integriert ist.
  5. Belüftungseinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die der Innendurchmesser des Belüftungskanals (3) größer 2 mm ist.
  6. Belüftungseinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Innendurchmesser des Belüftungskanals (3) zwischen 4 mm und 6 mm ist.
  7. Belüftungseinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungsvorrichtung eine Heckleuchte ist.
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