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Die
Erfindung betrifft eine Fahrzeugleuchte mit den im Oberbegriff des
Anspruchs 1 genannten Merkmalen.
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Es
ist bekannt, dass in den Fahrzeugleuchten infolge der temperaturbedingten
Witterungseinflüsse Kondenswasser gebildet sein kann, die
dann als Tau oder gar gefrorener Reif die Innenseitenbereiche der
Fahrzeugleuchte beschlägt. Zum einen hindert ein solcher
Beschlag die Lichtstrahlen daran, ihren Zweck in genügendem
Maß zu erfüllen, und zum anderen veranlasst es
den Betrachter zu einem optisch bedingten negativen Urteil, es sei
etwas mit der Dichtheit der Leuchte nicht in Ordnung. Ferner können
durch die lang andauernde Feuchte Schäden an den Teilen
der Leuchte, insbesondere Korrosion an Metallteilen wie den Kontakten
und eine Trübung der transparenten Bereiche auftreten.
Das Aufkommen von Feuchtigkeitsbeschlag im Inneren einer Leuchte kann
noch stärker zutage treten, wenn das Gehäuse der
Leuchte eine kleine Undichtheit erhält, die aber sonst
nicht sichtbar und nicht beeinträchtigend wäre. Erschwerend
wirkt hierbei auch die Tatsache, dass insbesondere die Rückleuchten
in letzter Zeit aus mehreren voneinander abgetrennten Kammern bestehen
und in jeder Kammer eine hinter einer äußeren
klaren Glasscheibe beabstandet positionierte, jeweils eine Zwischenlichtscheibe
zum eigentlichen Einfärben des von einer dahinter positionierten
Lichtquelle austretenden Lichts vorgesehen ist, wodurch viele Teilräume
gebildet sind, in welchen unterschiedliche Temperaturverhältnisse
herrschen, die zu einer noch stärkeren Gefährdung
durch Tau- beziehungsweise Feuchtigkeitsbeschlag führen.
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Bekannte
Gegenmaßnahmen sind beispielsweise, durch das Erzeugen
von Luftströmungen im Inneren einer Fahrzeugleuchte die
Feuchtigkeitsbeschläge zum Verdunsten zu bringen, wobei
hierfür Öffnungen in den Randbereichen der hinter
der äußeren klaren Glasscheibe einer Rückleuchte
beabstandet positionierten jeweiligen Zwischenlichtscheiben vorgesehen
sind. Solche Durchströmungs-öffnungen jedoch bringen
den Nachteil mit sich, dass durch sie im Randbereich einer Lichtscheibe
das Licht der Lichtquelle direkt hindurchtreten kann und daher von
außen als nichteingefärbtes „weißes"
Licht sichtbar ist.
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DE 103 31 835 A1 offenbart
eine Scheinwerfer-Fahrzeugleuchte, die im Bereich des Reflektors mit
einer aus Metall gefertigten, an die Oberfläche des Reflektors
angepassten und als seine Teilfläche dienenden Blende versehen
ist, die von dem elektrischen Strom durchflossen und erwärmt
ist, wodurch eine erwärmte Luftströmung entsteht
und durch die Zusammenwirkung mit kälteren Luftbereichen
eine Luftzirkulation im Innern der Fahrzeugleuchte erzeugt wird.
Für die Zirkulation der Luftströme sind Kanäle
und Öffnungen vorgesehen, die verschiedene Kammerbereiche
der Fahrzeugleuchte verbinden, sowie Austrittsöffnungen,
die eine Verbindung der Innenräume der Fahrzeugleuchte
mit der Außenluft zum Belüften herstellen, durch
welche die Fahrtluft eine Saugwirkung erzeugen kann und zusätzlich
für mehr Luftströmung im Inneren der Leuchte sorgt. Diese
Lösung erfordert das Einbringen zusätzlicher Teile
und elektrischer Anschlusse, sowie zugehöriger Steuerelemente,
was die Kosten und einen Wartungsbedarf der Fahrzeugleuchte ansteigen
lässt.
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DE 103 40 073 A1 offenbart
eine Fahrzeugleuchte, die als Wärmequelle zum Erwärmen
der Luft eine vorhandene Lichtquelle verwendet, wobei um den Reflektor
herum eine Ummantelung aus Metall angeordnet ist, in der zumindest
eine Austrittsöffnung und eine Eintrittsöffnung
für die Luftströmung oberhalb und unterhalb der
Lichtquelle vorgesehen sind. Die kammerartig aufgeteilten Teilräume
der Fahrzeugleuchte sind auch hierbei mit Kanälen und Öffnungen
für die Luftströmungen verbunden und es gibt ebenso Öffnungen,
die mit der Außenluft verbunden und durch Fahrtluft beströmt
werden. Bei dieser Lösung ist ein kleiner Bereich innerhalb
der abgetrennten Reflektorkammer durch die darin angeordnete Lichtquelle
gut erwärmt, aber die anderen Bereiche der Fahrzeugleuchte
sind weitläufig gestaltet und können deshalb nicht
effektiv genug von der gewünschten erzeugten Wärmeluftströmung
beströmt werden, insbesondere weil das Gehäuse
der Fahrzeugleuchte eher in die Länge gezogen gestaltet
ist, das angewendete Prinzip jedoch davon ausgeht, dass eine unten
erwärmte Luft innerhalb der kalten Luftmassen nach oben
steigt.
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In
einer bekannten Lösung des Standes der Technik, die in 1 dargestellt
ist, hat man einen anderen Weg eingeschlagen, gegen die Gefahr der Taubildung
vorzugehen. Das Innengehäuse ist hierbei durch die Wandungen
einer in ihm im Wesentlichen aufgehängt positionierten
Kammer 10 in drei Teilräume unterteilt, wobei
die mit einer durch eine Lichtquelle 14 Leuchtfunktion
ausgestattete Kammer 10 hierdurch von allen Seiten mit
jeweils einem Zwischenraum 17 und 30 von den Wandungen
des Gehäuses 20 beabstandet positioniert ist.
Hierdurch ist die funktionell wirksame innere Kammer 10 von
allen Seiten mit einer Luftpolsterung isoliert, die eine andere,
in Bezug auf die Außenluft und die in der Kammer 10 eingeschlossene
Luft dazwischen liegende Temperatur und Luftfeuchtigkeit aufweist.
Dadurch ist die innen liegende Kammer 10 durch die Wärme
der Lichtquelle 14 gut erwärmt und von einer möglichen Betauung
geschützt, während der umgebende Bereich der Zwischenräume
als eine Wärmeisolationsschicht wirkt. Jedoch sind bei
einer Fahrzeugleuchte auch rein optisch wirkende Beeinträchtigungen
des äußeren Erscheinungsbildes, da sie gut einsehbar sind,
wie bereits oben beschrieben sehr wichtige Aspekte, die dem Betrachter
einen Eindruck über die Qualität des Fahrzeugs
insgesamt geben. Speziell nachteilig in diesem Zusammenhang ist,
wenn in dem sichtbaren Zwischenraum 30, insbesondere in seitlichen
Bereichen des Gehäuses durch Kondenswasser Tau oder Eisreif
gebildet ist. Es dauert unter Umständen sehr lange oder
wird gar nicht erreicht, dass diese Betauung durch die Wärme
der Lichtquelle 14 aufgelöst wird. Die beabsichtigte
Wärmeisolation wirkt sich in diesem Fall negativ aus und
verhindert die Ausbreitung der Wärme im Gehäuse 20.
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Bei
weiteren bekannten Lösungen werden spezielle Luftzirkulations-Öffnungen
an den Außenabschnitten einer Zwischenlichtscheibe eingebracht, wodurch
eine durch die Wärme der Lichtquelle erzeugte Luftzirkulation
infolge der Wärmekonvektion ermöglicht ist, die
jedoch nachteilig zur Folge haben, dass durch diese Luftzirkulations-Öffnungen
Licht nach Außen durchdringt, welches nicht durch die Zwischenlichtscheibe – wie
es vorgesehen ist – in der jeweiligen Farbe eingefärbt
ist. Es werden Randbereiche mit durchscheinendem „weißen
Licht" sichtbar, die das optische Erscheinungsbild der Fahrzeugleuchte
stören.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, angesichts oben beschriebener
Mängel und Unzulänglichkeiten auf eine konstruktiv
einfache und kostengünstige Art und Weise verbesserte und
effektiver wirkende Enttauungsmittel in einer Fahrzeugleuchte einzurichten,
wobei die eindeutige Einfärbung verschiedener Signalfunktionsbereiche
in jeweilige Signalfarbe nicht durch die erfindungsgemäßen
Mittel beeinträchtigt sein darf.
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Dadurch,
dass bei einer Fahrzeugleuchte, die ein Gehäuse, eine den
Lichtaustrittsbereich des Gehäuses abdeckende lichtdurchlässige
Abdeckscheibe, wenigstens eine innerhalb des Gehäuses an
wenigstens einem randumlaufenden Halteelement aufgehängt
angeordnete Kammer, wobei die Außenwandungen der Kammer
im Wesentlichen rundum von den Innenwandungen des Gehäuses
beabstandet angeordnet sind und der Lichtaustrittsbereich der Kammer
mit wenigstens einer Zwischenlichtscheibe abgedeckt ist, die im
Wesentlichen parallel zur äußeren Abdeckscheibe
und beabstandet von ihr positioniert ist, wobei die rückseitigen
Wandungen der Kammer einen vorzugsweise gewölbten Reflektor
ausbilden, welcher wenigstens eine Öffnung aufweist, durch
welche hindurch wenigstens eine in einem Sockel elektrisch angeschlossene
und mechanisch an dem Gehäuse befestigte Lichtquelle in
die Kammer hineinragt, und Befestigungsmittel zum Befestigen an
einem Fahrzeugaufbau aufweist, wobei das Gehäuse mit Hilfe
der Wandungen der Kammer in wenigstens drei voneinander im Wesentlichen
abgegrenzte Teilräume aufgeteilt ist, die wenigstens eine
Kammer wenigstens eine Luftdurchtritts-Öffnung aufweist,
die in einem Abschnitt der Wandung der Kammer ausgespart ist, in
dem Halteelement wenigstens eine erste Luftdurchtritts-Öffnung
ausgespart ist, die im Wesentlichen in einem oberen Abschnitt des
Halteelementes angeordnet ist und in dem Halteelement wenigstens
eine zweite Luftdurchtritts-Öffnung ausgespart ist, die
im Wesentlichen in einem unteren Abschnitt des Halteelementes angeordnet
ist, ist erreicht, dass eine infolge der Wärme der Lichtquelle
erzeugte Wärmekonvektionsströmung eine innerhalb
der Fahrzeugleuchte eine im Kreis durch alle Teilräume
hindurch zirkulierende Lüftströmung bewirkt, die
sogar die entfernten seitlichen Randbereiche erreicht und einen
ausschlagenden Tau durch Verdunsten auflöst.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist die
in dem Halteelement der innen liegenden Kammer wenigstens eine erste
ausgesparte Luftdurchtritts-Öffnung und/oder wenigstens
eine zweite ausgesparte Luftdurchtritts-Öffnung als ein
in einem Abschnitt des Randkantenübergangs zwischen dem
Gehäuse und dem Halteelement der Kammer ausgebildeter Schlitz
ausgeführt. Hierzu säumt der Randbereich des Halteelementes
der Kammer die Kammer vorzugsweise umlaufend.
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In
bevorzugter weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist die wenigstens
eine Luftdurchtritts-Öffnung im Wesentlichen in einem oberen
Abschnitt der Wandung der Kammer ausgespart. Hierdurch ist einer
aufsteigenden Wärmekonvektions-Luftströmung in
einem im Wesentlichen höchsten Punkt innerhalb des Innenraums
der Kammer der Weg geöffnet, weiter in den nächsten
Teilraum innerhalb der Fahrzeugleuchte aufzusteigen.
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In
noch einer bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung
ist die wenigstens eine Luftdurchtritts-Öffnung im Wesentlichen
in einem horizontal verlaufenden Abschnitt einer Wandung der Kammer
ausgespart. Durch die horizontale Anordnung der erfindungsgemäßen
Luftdurchtritts-Öffnung ist gewährleistet, dass
durch diese Öffnung kein Licht nach außen aus
dem Gehäuse der Fahrzeugleuchte, welches uneingefärbt
wäre, gelangen kann.
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In
noch einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung
ist in der wenigstens einen, im Gehäuse aufgehängt
angeordneten Kammer wenigstens eine abgegrenzt ausgebildete Unterkammer
angeordnet, die mit Hilfe einer im Wesentlichen rückseitigen
Wandung und einer Zwischenlichtscheibe ausgebildet ist, wobei die
rückseitige Wandung wenigstens teilweise lichtdurchlässig ist.
Auch solche rein gestalterische, hier als Mittel zur optischen Gestaltung
eingesetzte zusätzliche Module verursachen ein Betauungsproblem
und werden von erfindungsgemäßen Mitteln auch
enttaut.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist die
erfindungsgemäße Fahrzeugleuchte eine Rückleuchte
oder eine Frontleuchte eines Fahrzeugs.
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In
einer erfindungsgemäßen Fahrzeugleuchte verbinden
die wenigstens drei Luftdurchtritts-Öffnungen die drei
Teilräume innerhalb des Gehäuses der Fahrzeugleuchte
derart miteinander, dass eine durch die Wärme der Lichtquelle
erzeugte Wärmeströmung wenigstens einen Luftzirkulationskreis
innerhalb des Gehäuses bewirken kann.
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Weitere
bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den übrigen,
in den Unteransprüchen genannten Merkmalen.
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Die
Erfindung wird nachfolgend in Ausführungsbeispielen anhand
der zugehörigen Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
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1 einen
schematischen Querschnitt durch eine Fahrzeugleuchte nach dem Stand
der Technik;
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2 einen
schematischen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße
Fahrzeugleuchte;
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3 eine
perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen
Fahrzeugleuchte, und
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4 eine
perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen
Fahrzeugleuchte mit einer schematisch dargestellten Luftströmung.
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1 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch eine Fahrzeugleuchte 36 nach
dem Stand der Technik. Hierbei hat man einen anderen Weg eingeschlagen,
gegen die Gefahr der Taubildung vorzugehen. Das Innengehäuse
ist hierbei durch die Wandungen einer in ihm aufgehängt
positionierten Kammer 10 in drei Teilräume unterteilt,
wobei die mit einer durch eine Lichtquelle 14 mit einer Leuchtfunktion
ausgestattete Kammer 10 hierdurch von allen Seiten mit
jeweils einem Zwischenraum 17 und 30 von den Wandungen
des Gehäuses 20 beabstandet positioniert ist.
Hierdurch ist die funktionell wirksame innere Kammer 10 von
allen Seiten mit einer Luftpolsterung isoliert, die eine andere,
in Bezug auf die Außenluft und die in der Kammer 10 eingeschlossene
Luft dazwischen liegende Temperatur und Luftfeuchtigkeit aufweist.
Dadurch ist die im Gehäuse 20 innen liegende Kammer 10 durch
die Wärme der Lichtquelle 14 gut erwärmt
und von einer möglichen Betauung geschützt, während
der umgebende Bereich der Zwischenräume als eine Wärmeisolationsschicht
wirkt. Jedoch sind bei einer Fahrzeugleuchte auch rein optisch wirkende
Beeinträchtigungen des äußeren Erscheinungsbildes,
da sie gut einsehbar sind, sehr wichtige Aspekte, die dem Betrachter
einen Eindruck über die Qualität des Fahrzeugs
insgesamt geben. Speziell nachteilig in diesem Zusammenhang ist,
wenn in dem sichtbaren Zwischenraum 30, insbesondere in
seitlichen Bereichen des Gehäuses durch Kondenswasser Tau
oder Eisreif gebildet ist. Es dauert unter Umständen sehr lange
oder wird gar nicht erreicht, dass diese Betauung durch die Wärme
der Lichtquelle 14 übertragen über die
Wandungen aufgelöst wird. Die beabsichtigte Wärmeisolation
durch Luft in den Zwischenräumen wirkt sich in diesem Fall
negativ aus und verhindert die Ausbreitung der Wärme im
Gehäuse 20.
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2 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße
Fahrzeugleuchte 36, die beispielhaft anhand der bekannten Ausführung
aus 1 mit erfindungsgemäßen Mitteln
zum Enttauen der Innenteile und Flächen der Fahrzeugleuchte 36 ausgestattet
ist.
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Eine
erfindungsgemäße Aussparung beziehungsweise ein
Ausschnitt 38 ist in einem oberen Abschnitt der Wandung
der Kammer 10 vorzugsweise in einem horizontal ausgerichteten
Abschnitt angeordnet und bildet eine Luftdurchtritts-Öffnung 38,
die den Innenraum der Kammer 10 mit einem Zwischenraum 17 verbindet.
Im Wesentlichen oberhalb dieser Luftdurchtritts-Öffnung 38 ist
eine weitere Luftdurchtritts-Öffnung 40 als ein
Schlitz ausgebildet, welcher vorzugsweise an dem Randübergang
zwischen dem Gehäuse 20 und dem Halteelement 23 durch
eine Randanhebung des Halteelementes 23 gegenüber der
Randkante des Gehäuses 20 ausgebildet ist. Diese
Randabhebung ist im Vergleich zum Ausbilden einer durchgehenden Öffnung
in einem Spritzgießwerkzeug einfacher und preiswerter umsetzbar.
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Ferner
ist eine dritte Luftdurchtritts-Öffnung 42 als
ein Schlitz ausgebildet, welcher vorzugsweise im unteren Bereich
unterhalb der Kammer 10 auch an dem Randübergang
zwischen dem Gehäuse 20 und dem Halteelement 23 in
gleicher Weise wie vorher beschrieben durch eine Randanhebung des
Halteelementes 23 gegenüber der Randkante des
Gehäuses 20 ausgebildet ist.
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Mit
diesen drei erfindungsgemäßen Luftdurchtritts-Öffnungen 38, 40 und 42,
die durch relativ preiswerte Werkzeugänderungen umsetzbar
sind, ist es mit der vorliegenden Erfindung ermöglicht,
dass eine von der Lichtquelle 14 erzeugte Wärmekonvektionsströmung
entlang dem mit Pfeilen eingezeichneten Weg innerhalb des Gehäuses 20 durch
die drei Teilräume zirkulieren kann. Hierdurch wird auch
die Rückseite des in der Kammer 10 ausgebildeten
Reflektors 12, 18 beströmt. Die Luftströmung
steigt an der Abdeckscheibe 24 herab und erreicht auch
seitliche Bereiche, wie in 4 dargestellt
ist.
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3 zeigt
eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen
Fahrzeugleuchte 36, bei der im Sinne einer besseren Einsicht
die Zwischenlichtscheiben 26 und 28 und die Abdeckscheibe 24 abgenommen
sind. Es ist die hinter der Unterkammer 32 angeordnete
Lichtquelle 14 zu sehen. Die Kammer 10 ist mit
Hilfe eines sie vorzugsweise am Rand umlaufenden Halteelement 23 an
dem Gehäuse 20 im Wesentlichen hängend,
das heißt ohne einen weiteren Kontakt mit den Gehäusewandungen
befestigt. Mit dem Bezugszeichen 38 ist die obere Luftdurchtritts-Öffnung
bezeichnet, die in einem im Wesentlichen horizontal angeordneten
Abschnitt der oberen Wandung der Kammer 10 ausgespart ist.
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Ein
seitlicher Bereich A in dem Zwischenraum 30 ist besonders
durch die witterungsbedingte Kondenswasserbildung, die zu einem
Taubeschlag führen kann, gefährdet. Mit den erfindungsgemäßen Mitteln
wird auch dieser Bereich, wie nachfolgend in 4 gezeigt,
durch eine zirkulierende Luftströmung wirksam enttaut.
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4 zeigt
eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen
Fahrzeugleuchte 36 in der vorliegenden Ausgestaltung mit
einer schematisch mit Pfeilen dargestellten Luftströmung
B, die sich in dem vorderen Zwischenraum 30 entlang der
Abdeckscheibe 24 im mittleren Bereich – wie in 2 dargestellt – absteigend
und in dem beziehungsweise den Eckbereichen A aufsteigend einstellt.
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Die
vorangehenden Ausführung der vorliegenden Erfindung ist
lediglich beispielhaft und nicht als die vorliegende Erfindung einschränkend
auszulegen. Die vorliegende Erfindungslehre kann leicht auf andere
Anwendungen übertragen sein. Die Beschreibung des Ausführungsbeispiels
ist zur Veranschaulichung vorgesehen und nicht, um den Schutzbereich
der Patentansprüche einzuschränken. Viele Alternativen,
Modifikationen und Varianten sind für einen durchschnittlichen
Fachmann offensichtlich, ohne dass er hierfür den Schutzumfang
der vorliegenden Erfindung verlassen müsste, der in den
nachfolgenden Ansprüchen definiert ist.
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- 10
- Kammer
- 12
- Reflektor,
unterer Wandungsabschnitt des Reflektors
- 14
- Lichtquelle
- 15
- Öffnung
- 16
- Sockelhalterung
- 17
- Zwischenraum
- 18
- Reflektor,
oberer Wandungsabschnitt des Reflektors
- 20
- Gehäuse
- 22
- Nebenraum
- 23
- Halteelement
- 24
- Abdeckscheibe
- 26
- Zwischenlichtscheibe
- 28
- Zwischenlichtscheibe
- 30
- Zwischenraum
- 32
- Unterkammer
- 34
- Wandung
- 36
- Fahrzeugleuchte
- 38
- Luft-Durchtrittsöffnung
- 40
- Luft-Durchtrittsöffnung
- 42
- Luft-Durchtrittsöffnung
- A
- seitlicher
Bereich im Zwischenraum 30
- B
- Luftströmung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10331835
A1 [0004]
- - DE 10340073 A1 [0005]