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DE102005021171A1 - Verfahren zur Einstellung eines Insassenschutz- und/oder Komfortsystems sowie Insassenschutz- und/oder Komfortsystem - Google Patents

Verfahren zur Einstellung eines Insassenschutz- und/oder Komfortsystems sowie Insassenschutz- und/oder Komfortsystem Download PDF

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DE102005021171A1
DE102005021171A1 DE102005021171A DE102005021171A DE102005021171A1 DE 102005021171 A1 DE102005021171 A1 DE 102005021171A1 DE 102005021171 A DE102005021171 A DE 102005021171A DE 102005021171 A DE102005021171 A DE 102005021171A DE 102005021171 A1 DE102005021171 A1 DE 102005021171A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
occupant
comfort
seat
biometric
protection
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102005021171A
Other languages
English (en)
Inventor
Karl-Heinz Dipl.-Ing. Baumann (Fh)
Rainer Dipl.-Ing. Justen (Fh)
Martin Dipl.-Phys. Lanzerath
Carsten Dipl.-Ing. Lorenz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Mercedes Benz Group AG
Original Assignee
DaimlerChrysler AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by DaimlerChrysler AG filed Critical DaimlerChrysler AG
Priority to DE102005021171A priority Critical patent/DE102005021171A1/de
Priority to US11/913,608 priority patent/US20080306656A1/en
Priority to JP2008509327A priority patent/JP2008540203A/ja
Priority to PCT/EP2006/003725 priority patent/WO2006119857A1/de
Publication of DE102005021171A1 publication Critical patent/DE102005021171A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B60R21/015Electrical circuits for triggering passive safety arrangements, e.g. airbags, safety belt tighteners, in case of vehicle accidents or impending vehicle accidents including means for detecting the presence or position of passengers, passenger seats or child seats, and the related safety parameters therefor, e.g. speed or timing of airbag inflation in relation to occupant position or seat belt use
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Insassenschutz- und/oder Komfortsystem (1) für ein Fahrzeug (10), umfassend mehrere jeweils einem Sitzplatz (SP1 bis SPn) zugeordnete adaptive Schutzsystem- bzw. Komfortkomponenten (8.1, 8.2), die mittels eines Sicherheits- und/oder Komfortprofils (PS, PK) einstellbar sind, das auf einen den betreffenden Sitzplatz (SP1 bis SPn) belegenden Insassen bezogen und anhand eines Authentifizierungssystems (2) aktivierbar ist. Dabei umfasst das Authentifizierungssystem (2) mehrere, jeweils einem Sitzplatz (SP1 bis SPn) zugeordnete Personenidentifizierungseinrichtungen (4.1 bis 4.n) zur Erfassung von biometrischen Identifikationsmerkmalen (IM) von Körperteilen eines Insassen, wobei anhand der erfassten biometrischen Identifikationsmerkmale (IM) der Insasse identifizierbar und einem Sitzplatz (SP1 bis SPn) zuordenbar ist und wobei anhand von dem identifizierten Insassen zugehörigen biometrischen Daten (BD) ein dem Insassen zugehöriges Sicherheits- und/oder Komfortprofil (PS, PK) sitzplatzbezogen aktivierbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Einstellung eines Insassenschutz- und/oder Komfortsystems eines Fahrzeugs. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Insassenschutz- und/oder Komfortsystem zur Durchführung des Verfahrens und eine Personenidentifizierungseinrichtung sowie einen Transponder zur Einstellung eines Insassenschutz- und/oder Komfortsystems.
  • Aus dem Stand der Technik sind verschiedene Verfahren zur Einstellung von Insassenschutzsystemen, wie z.B. von Sicherheitsgurten, Airbags, Kniepolster und/oder verschiebbaren Sitzen, sowie von Komfortsystemen, wie z.B. vom Sitz, Lenkrad, Spiegel, Klimaanlage, Motor, Fahrwerk, bekannt. Dabei sind für eine möglichst genaue und auf den Insassen zugeschnittene Einstellung der Systeme spezifische Insassendaten von Bedeutung. Hierzu ist es bekannt, derartige benutzerspezifische Insassendaten, wie Alter, Gewicht, Größe, zu speichern und im Bedarfsfall abzurufen.
  • So ist beispielsweise aus der WO 99/01315 bekannt, zur benutzerspezifischen Einstellung eines Fahrzeugs mit verstellbaren oder einstellbaren Aggregaten, wie z.B. Motor, Getriebe, Fahrwerk, Sitz, Wegfahrsperre oder Klimaanlage zunächst die Identität des Fahrers festzustellen, gespeicherte benutzerspezifische Eigenschaften abzurufen und anhand der Identität und der benutzerspezifischen Eigenschaften eine entsprechende Einstellung der Fahrzeugsysteme vorzunehmen. Die benutzerspezifischen Daten sind in einem fahrzeugfesten Systemspeicher abgelegt und werden durch ein geeignetes Identifizierungsmittel, z.B. Sprache, Chip-Karte, nutzerbezogener Fahrzeugschlüssel, Eingabe einer persönlichen Identifikations-Nummer, Erkennung des Fingerabdrucks am Schalthebel oder dergleichen aktiviert. Das in dieser Schrift dargestellte Verfahren dient ausschließlich der Anpassung des Fahrzeugs an die Bedürfnisse des Fahrers. Eine Anpassung des Fahrzeugs an die Insassen auf den anderen Sitzplätzen ist nicht vorgesehen. An eine Anwendung auf die Anpassung von Insassenschutzsystemen ist auch nicht gedacht.
  • Aus der DE 103 06 159 A1 ist ein Verfahren zur Voreinstellung eines Insassenschutzsystems bekannt, welches mehrere jeweils einem Sitzplatz im Fahrzeug zugeordnete adaptive Schutzsystemkomponenten umfasst und mittels auf den Insassen bezogener Daten voreingestellt wird. Dabei wird für mindestens einen Sitzplatz die Identität des den Sitzplatz belegenden Insassen ermittelt und ein der identifizierten Person zugeordnetes, abgespeichertes Sicherheitsprofil abgerufen, wobei anhand des Sicherheitsprofils die dem Sitzplatz zugeordneten Schutzsystemkomponenten eingestellt werden. Dabei ist zusätzlich zur Ermittlung der Identität des Insassen über bekannte Personenidentifizierungseinrichtungen die Eingabe des Sitzplatzes des betreffenden Insassen erforderlich. Hierzu wird der Insasse über eine Sprachkommunikationseinrichtung in einem Dialog nach seinem Namen und dem eingenommenen Sitzplatz abgefragt.
  • Darüber hinaus sind zur Anpassung des individuellen Schutzbedarfs eines Insassen für den Fall eines Aufpralls insassenspezifische Daten, wie z.B. das Insassengewicht, durch einen im Sitzplatz angeordneten Gewichtssensor erfassbar bzw. durch Ableitung des möglichen Insassengewichts auf Grund der Sitzstellung ermittelbar. Derartige Methoden unterliegen jedoch einer erheblichen Ungenauigkeitsrate.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Einstellung eines Insassenschutz- und/oder Komfortsystems anzugeben, welches eine einfache und zuverlässige Anpassung an die Insassen eines Fahrzeugs erlaubt. Des Weiteren ist ein besonders geeignetes Insassenschutz- und/oder Komfortsystem sowie eine Personenidentifizierungseinrichtung und ein Transponder zur Einstellung des Insassenschutz- und/oder Komfortsystem anzugeben.
  • Hinsichtlich des Verfahrens wird die Aufgabe durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Hinsichtlich des Insassenschutz- und/oder Komfortsystems wird die Aufgabe durch die Merkmale des Anspruchs 4 gelöst. Für die Personenidentifizierungseinrichtung und den Transponder wird die Aufgabe durch die Merkmale des Anspruchs 13 bzw. des Anspruchs 16 gelöst.
  • Ein Vorteil der Erfindung besteht darin, dass die Identifikation eines jeden Insassen direkt am Sitzplatz anhand von biometrischen Identifikationsmerkmalen erfolgt, anhand derer dem Insassen zugehörige spezifische Daten, insbesondere dessen biometrische Daten, z.B. Körpergewicht, Körpergröße, Geschlecht, Schwangerschaft, Körperproportionen, automatisch ohne weitere Dateneingabe und sitzplatzbezogen zur personenbezogenen Einstellung eines Insassenschutz- und/oder Komfortsystems abgerufen werden. Eine zusätzliche Eingabe der Identität des Insassen und dessen Sitzplatz im Fahrzeug ist hierdurch sicher vermieden. Für die personenbezogene Einstellung des Insassenschutz- und/oder Komfortsystems wird damit für den identifizierten Insassen anhand seiner biometrischen Daten automatisch ein zugehöriges Sicherheits- und/oder Komfortprofil für den betreffenden Sitzplatz aktiviert. Mit anderen Worten: Anhand der biometrischen Identifikationsmerkmalen werden ohne Zwischenschaltung des Insassen automatisch die zugehörigen biometrischen Daten des Insassen identifiziert, abgerufen sowie der Sitzplatz identifiziert und sitzplatzbezogen das insassenspezifische Sicherheits- und/oder Komfortprofil aktiviert.
  • Unter biometrischen Identifikationsmerkmalen werden insbesondere den Insassen eindeutig kennzeichnende, körperspezifische Merkmale, wie z.B. ein Fingerabdruck, das Gesichtsfeld, die Iris und/oder ein Sprachmuster, verstanden. Anhand der biometrischen Identifikationsdaten kann der betreffende Insasse, d.h. dessen Identität geprüft und für den Insassenschutz wichtige individuelle Parameter und/oder für den Komfort individuelle, insassenspezifische Parameter abgefragt werden. Den biometrischen Identifikationsdaten eines Insassen sind daher zum einen biometrische Daten eines Insassen zugeordnet. Unter biometrischen Daten werden insbesondere den Insassen momentan beschreibende und somit veränderliche Daten, wie z.B. Körpergröße, Körpergewicht, Körperproportionen, verstanden. Zum anderen können den biometrischen Identifikationsdaten weitere Daten wie biographische Daten des Insassen, z.B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, zu benachrichtigende Personen, und/oder medizinische Daten, z.B. Gesundheitszustand, Krankheiten, Gebrechen, Blutgruppe, Allergien, Medikamente, zugeordnet sein. Die biometrischen Daten dienen vor allen der individuellen Adaption des Insassenschutzsystems. Die biographischen und medizinischen Daten können bei einem Unfall an eine Rettungsleitstelle weitergeleitet werden.
  • Für eine unmittelbare Abfrage von für die Sicherheits- und Komforteinstellung erforderlichen Daten werden die mittels einer Personenidentifizierungseinrichtung erfassten biometrischen Identifikationsmerkmale einem Speichersystem zugeführt werden, wobei anhand der zugeführten biometrischen Identifikationsmerkmale automatisch insassenspezifische biometrische Daten abgerufen und gegebenenfalls übertragen werden. Je nach Art und Ausführung des Verfahrens kann anhand der erfassten biometrischen Identifikationsmerkmalen und/oder anhand der ermittelten biometrischen Daten des Insassen automatisch das dem Insassen zugehörige Sicherheits- und/oder Komfortprofil sitzplatzbezogen aktiviert werden. Beispielsweise können anhand der Authentifizierung (= Überprüfung der Identität eines Insassen) mittels der biometrischen Identifikationsmerkmalen und anhand von diesen Merkmalen zugeordneten biometrischen Daten automatisch Sicherheitsschutzeinstellungen, z.B. eine stufenweise Airbag-Aktivierung, eine Kraftniveaueinstellung am Sicherheitsgurt, ein Verfahren des Sitzes in eine schutzwirksame Sitzposition, und auch Komforteinstellungen, z.B. Radiosendereinstellung, Klimaanlageneinstellung, Sitz-, Spiegel- und Lenkungseinstellung, für den identifizierten Insassen vorgenommen werden.
  • Für einen individuellen und vor allem präventiven Schutz bei einem Unfall durch eine an die physiologischen Eigenschaften des Insassen angepasste Voreinstellung des Insassenschutz- und/oder Komfortsystems umfasst dieses mehrere jeweils einem Sitzplatz zugeordnete adaptive Schutzsystem- bzw. Komfortkomponenten, die mittels des persönlichen Sicherheits- und/oder Komfortprofils des Insassen einstellbar sind. Als adaptive Schutzsystem- bzw. Komfortkomponenten sind beispielsweise ein reversibler Gurtstraffer, ein verschiebbarer Sitz, ein einstellbares Lenkrad, ein einstellbarer Airbag, eine einstellbare Klimaanlage vorgesehen.
  • Das Sicherheits- und/oder Komfortprofil ist auf einen Insassen bezogen und wird anhand des Authentifizierungssystems nach korrekter Identifizierung des Insassen aktiviert. Für eine korrekte Identifizierung des Insassen und eine schnelle insassenbezogene Einstellung der Schutzsystem- und/oder Komfortkomponenten umfasst das Authentifizierungssystem zweckmäßigerweise mehrere, jeweils einem Sitzplatz zugeordnete Personenidentifizierungseinrichtungen zur Erfassung der biometrischen Identifikationsmerkmalen von Körperteilen des Insassen.
  • In einer besonders einfachen Ausführungsform ist die Personenidentifizierungseinrichtung als ein Fingerabdruckleser ausgebildet. Vorzugsweise ist die Personenidentifizierungseinrichtung sitzplatzbezogen im Bereich von manuellen Handhaben eines Insassen angeordnet. Dazu ist im Bereich von manuellen Handhaben, z.B. am Gurtschloss, an der Gurtzunge, am Türgriff, eine muldenförmige Ausformung zur Aufnahme mindestens einer Fingerkuppe vorgesehen. Dies ermöglicht in besonders einfacher Art und Weise, dass der Insasse ohne zusätzliche Handlungen mit der Betätigung des Türgriffs und/oder beim Greifen der Gurtzunge und somit beim Einsteigen ins Fahrzeug und/oder beim Anschnallen automatisch identifiziert wird, indem in den betreffenden Handhabungsbereichen in muldenförmigen Ausformungen mindestens ein Fingerabdruckleser angeordnet ist.
  • Alternativ oder zusätzlich kann die Personenidentifizierungseinrichtung als ein Gesichts-Scanner und/oder Iris-Scanner ausgebildet sein. Beispielsweise wird hierbei bei einem Insassen, der bereits Platz genommen hat, mittels einer zentral und/oder sitzplatzbezogenen Leseeinrichtung das Gesichtsfeld und/oder der Augenbereich des Insassen aufgenommen und als biometrisches Identifikationsmerkmal zur Identifikation des Insassen herangezogen. Darüber hinaus kann die Personenidentifizierungseinrichtung als eine Sprach-Kommunikationseinrichtung ausgebildet sein. Hierbei identifiziert sich der Insasse sprachgesteuert, wobei als biometrisches Identifikationsmerkmal die Sprache des Insassen dient. Zur Identifikation wird die aufgenommene Sprache mit einem hinterlegten akustischen Sprachmuster für den Insassen verglichen. Eine Kombination der verschiedenen Identifizierungsmethoden – Fingerabdruck-, Gesichts-, Iris- und/oder Spracherkennung – ist auch möglich, um beispielsweise Ungenauigkeiten durch Plausibilitätsprüfungen zu vermeiden.
  • Für eine schnelle Identifizierung einer Vielzahl von Nutzern des Fahrzeugs umfasst das Authentifizierungssystem vorzugsweise ein Speichersystem. Im Speichersystem sind für die Nutzer des Fahrzeugs dessen zugehörige biometrische Identifikationsmerkmale hinterlegt. Zu den biometrischen Identifikationsmerkmalen sind die biometrische Daten des betreffenden Insassen zugeordnet, anhand der wiederum ein zugehöriges Sicherheits- und/oder Komfortprofil vorgegeben wird, so dass anhand der erfassten biometrischen Identifika tionsmerkmalen des Insassen dessen zugehörigen biometrischen Daten zur insassenspezifischen Einstellung des Insassenschutz- und/oder Komfortsystem anhand des zugehörigen Sicherheits- und/oder Komfortprofils nutzbar sind.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung ist das Speichersystem als ein Transponder ausgebildet. Ein derartiges mobiles und im Fahrzeug ablegbares Speichersystem ermöglicht eine einfache Erstellung und Hinterlegung sowie Zuordnung der biometrischen Daten, wie Körpergröße, Körpergewicht, zu den biometrischen Identifikationsmerkmalen einer Person, wie Fingerabdruck, Irisabbild, Gesichtsabbild, Sprachmuster. Dabei kann der Transponder zur Hinterlegung eines insassenspezifischen Sicherheits- und/oder Komfortprofil für die Einstellung der sitzplatzbezogenen Schutz- und/oder Komfortkomponenten von einem autorisierten Händler erstellt werden. Auch kann der Transponder für eine individuelle Einstellung über einen Personalcomputer erstellt werden. Im Fall der Betätigung eines der Personenidentifizierungseinrichtungen an einem Sitzplatz durch einen Insassen wird automatisch beispielsweise der eingelesene Fingerabdruck an den beispielsweise im Handschuhfach abgelegten Transponder übertragen und mit den auf dem Transponder hinterlegten Daten verglichen. Bei Übereinstimmung des eingelesenen Fingerabdrucks mit den hinterlegten Daten werden die zugehörigen biometrischen Daten und/oder das zugehörige Sicherheits- und/oder Komfortprofil abgerufen und aktiviert, so dass die Schutzsystem- und Komfortkomponenten sitzplatzbezogen und benutzerspezifisch eingestellt werden.
  • Alternativ oder zusätzlich zum mobilen und im Fahrzeug ablegbaren Speichersystem kann dieses auch als ein fahrzeugfester Speicher ausgebildet sein. Hierzu können die dem identifizierten Insassen zugehörigen biometrischen Daten und/oder dessen zugehöriges Sicherheits- und/oder Komfortprofil über eine Funkverbindung und/oder eine Datenbusverbindung übertragen werden.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand einer Zeichnung näher erläutert.
  • Dabei zeigen:
  • 1 schematisch ein Insassenschutz- und/oder Komfortsystem mit einem mehrere Personenidentifizierungseinrichtungen umfassenden Authentifizierungssystem und mehreren Schutzsystem- und Komfortkomponenten,
  • 2 schematisch ein Fahrzeug mit einem Insassenschutz- und/oder Komfortsystem gemäß 1, und
  • 3 schematisch eine Personenidentifizierungseinrichtung an einem Gurtschloss.
  • Einander entsprechende Teile sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • 1 zeigt ein Insassenschutz- und Komfortsystem 1. Das Insassenschutz- und Komfortsystem 1 umfasst zwei separate, aber auch kombinierbare Ausführungsformen für eine individuelle Authentifizierung mit einer automatischen benutzerspezifischen Einstellung des Insassenschutz- und Komfortsystems 1.
  • Dazu weist das Insassenschutz- und Komfortsystem 1 ein Authentifizierungssystem 2 auf, das mehrere Personenidentifizierungseinrichtungen 4.1 bis 4.n und mindestens ein Speichersystem 6 umfasst. Die jeweilige Personenidentifizierungseinrichtung 4.1 bis 4.n ist beispielsweise als ein Fingerabdruckleser, als ein Gesichts-Scanner, ein Iris-Scanner und/oder eine Sprach-Erkennungseinrichtung ausgeführt. Mittels der Personenidentifizierungseinrichtung 4.1 bis 4.n werden biometrische Identifikationsmerkmale IM von Körperteilen eines Insassen oder Benutzers an einem Sitzplatz SP1 bis SPn erfasst. Die sitzplatzbezogen erfassten biometrischen Identifikationsmerkmale IM werden dem Speichersystem 6, z.B. über eine CAN-Bus, über eine Funkverbindung, über eine Bluetooth-Verbindung, zugeführt.
  • Je nach Ausführungsform der Authentifizierung ist das Speichersystem 6 in einer ersten mobilen Variante als ein Transponder 6.1 (= Volllinien-Darstellung) und in einer zweiten fahrzeuggestützten Ausführungsform als ein fahrzeugfester Speicher 6.2 (= gestrichelte Liniendarstellung) ausgeführt. Das Speichersystem 6 kann somit zentral in einem nicht näher dargestellten Steuergerät hinterlegt sein. Alternativ oder zusätzlich kann das Speichersystem 6 bei der Transponderausführung in Form einer mobilen Sicherheitskarte z.B. am Insassen selbst getragen oder an einem beliebigen Ort im Fahrzeug, z.B. im Handschuhfach, hinterlegt sein.
  • Anhand der dem Speichersystem 6 zugeführten biometrischen Identifikationsmerkmalen IM des einen der Sitzplätze SP1 bis SPn belegenden Insassen werden im Speichersystem 6 hinterlegte biometrische Daten BD aufgerufen und zur Aktivierung eines insassenspezifischen Sicherheitsprofils PS und/oder Komfortprofils PK zur Einstellung von Schutzsystemkomponenten 8.1 bzw. Komfortkomponenten 8.2 an dem betreffenden Sitzplatz SP1 bis SPn verwendet.
  • Als Schutzsystemkomponenten 8.1 werden beispielsweise sitzplatzbezogene Airbags, der Sicherheitsgurt, der betreffende Sitz, insassenspezifisch eingestellt. Beim Sitz wird beispielsweise eine schutzwirksame Sitzposition durch Verfahren oder Einstellen einer einstellbaren Kopfstützenposition, der Lehnenneigung, der Sitzhöhe und/oder Sitzneigung eingenommen. Als Komfortkomponenten 8.2 werden beispielsweise der betreffende Sitz, Klimaanlagenkomponenten, Audio-/Videokomponenten, auf die Wünsche des identifizierten Insassen am betreffenden Sitzplatz SP1 bis SPn eingestellt.
  • Das Sicherheitsprofil PS umfasst dabei die schutzwirksame Einstellung von Schutzsystemkomponenten 8.1 unter Berücksichtigung der biometrischen Daten BD des den Sitzplatz SP1 bis SPn einnehmenden Insassen. Das Komfortprofil PK umfasst demgegenüber die Einstellung von Komfortkomponenten 8.2 des betreffenden Sitzplatzes SP1 bis SPn anhand von Wünschen des Insassen. Dabei können für ein- und dieselbe Komponente, z.B. den Sitz, zwei Profile – das Sicherheitsprofil PS und das Komfortprofil PK – aktiviert sein, wobei im Fall der Detektion einer kritischen Situation das Sicherheitsprofil PS vorrangig eingestellt wird.
  • Im nachfolgenden werden die zwei Authentifizierungsarten näher beschrieben. Je nach Fahrzeugausstattung können beide Authentifizierungsarten vorhanden sein oder nur eine von ihnen.
  • Bei der fahrzeuggestützten Variante werden mittels der sitzplatzbezogenen Personenidentifizierungseinrichtung 4.1 bis 4.n ein oder mehrere biometrische Identifikationsmerkmale IM, z.B. ein oder mehrere Fingerabdrücke, des den betreffenden Sitzplatz SP1 bis SPn belegenden Insassen eingelesen. Zusätzlich sind bei Initialisierung des fahrzeugfesten Systems die biometrischen Daten BD des Insassen im Speicher 6.2 einmalig zu hinterlegen. Beispielsweise können die Insassen- oder Personendaten, wie die biometrischen Daten BD, z.B. Körpergewicht, Körpergröße, Geschlecht, die biographische Daten, z.B. Namen, Geburtsdatum, Adresse, und/oder medizinische Daten, wie Blutgruppe, Krankheiten, Allergien, über eine Tastatureingabe im Speicher 6.2 hinterlegt werden. Die Dateneingabe ist nur beim erstmaligen Mitfahren im Fahrzeug notwendig. Die biographischen Daten sind nicht notwendigerweise Bestandteil des Datensatzes. Hierdurch sind bei der Authentifizierung nur wenige insbesondere biometrische Daten BD zuzuordnen, anhand der dann das insassenspezifische und sitzplatzbezogene Komfortprofil PK bzw. Sicherheitsprofil PS aktiviert wird. Das fahrzeuggestützte Verfahren eignet sich insbesondere für ein Fahrzeug mit häufig wechselnden Personen.
  • Bei der mobilen Variante werden die biometrischen Identifikationsmerkmale IM, die biometrischen Daten BD, die Sicherheits- und Komfortprofile PS, PK und gegebenenfalls weitere Daten, wie biographische Daten und/oder medizinische Daten, auf dem Transponder 6.1 gespeichert. Dies kann beispielsweise durch einen authorisierten Händler erfolgen. Auch kann der Transponder 6.1 individuell erstellt werden. Beim Einlesen der biometrischen Identifikationsmerkmale IM an einem der Sitzplätze SP1 bis SPn werden diese automatisch an den Transponder 6.1 übertragen und mit auf dem Transponder 6.1 hinterlegten Daten verglichen. Bei Übereinstimmung der Daten werden die biometrischen Daten BD aufgerufen und zur Aktivierung des Sicherheits- und/oder Komfortprofils PS bzw. PK verwendet, indem diese an die betreffenden Schutzsystem- und/oder Komfortkomponenten 8.1 bzw. 8.2 übertragen und dort zur Einstellung dieser genutzt werden.
  • Die Sitzplatzzuordnung des Insassen erfolgt automatisch durch Anordnung von Personenidentifizierungseinrichtungen 4.1 bis 4.n an jedem Sitzplatz SP1 bis SPn.
  • Werden die übertragenen biometrischen Identifikationsmerkmale IM nicht identifiziert, d.h. es sind keine Daten eines Insassen auf dem Speichersystem 6 hinterlegt, so kann eine Aufforderung zur Eingabe von personenbezogenen Insassendaten und dessen Wünsche für eine Komforteinstellung des Sitzes erfolgen. Erfolgt keine Eingabe, so erfolgt eine Standardeinstellung der Schutzsystemkomponenten 8.1 und/oder Komfortkomponenten 8.2.
  • 2 zeigt ein Fahrzeug 10 mit mehreren Sitzplätzen SP1 bis SP5. Das Authentifizierungssystem 4 umfasst je Sitzplatz SP1 bis SP5 mehrere Personenidentifizierungseinrichtungen 4.1 bis 4.5. Beispielsweise ist je Sitzplatz SP1 bis SP5 im Bereich des jeweiligen Gurtschlosses 12 und/oder der Gurtzunge als Personenidentifizierungseinrichtung 4.1 bis 4.5 ein Fingerabdruckleser angeordnet. Zusätzlich oder alternativ kann am jeweiligen Türgriff 14 ein Fingerabdruckleser integriert sein.
  • Des Weiteren können für eine sitzplatzbezogene Identifizierung des Gesichtsfelds und/oder der Iris ein oder mehrere Gesichtsfeld-Scanner 16 bzw. Iris-Scanner 18 beispielsweise in der Sonnenblende 20 und/oder in der Kopfstütze 22 angeordnet sein.
  • Auch kann zentral, z.B. im Bereich des Cockpits 24, und/oder sitzplatzbezogen, z.B. im Bereich der Kopfstütze 22, als Personenidentifizierungseinrichtung 4.1 bis 4.5 eine Sprach-Kommunikations- und Sprach-Erkennungseinrichtung 26 angeordnet sein.
  • 3 zeigt eine Ausführungsform für eine im Bereich eines Gurtschlosses 12 angeordnete Personenidentifizierungseinrichtung 4.1. Für eine einfache Eingabe der biometrischen Identifikationsmerkmale IM ist die Personenidentifizierungseinrichtung 4.1 im Bereich von manuellen Handhaben des Insassen angeordnet. Dazu weist das Gurtschloss 12 eine muldenförmige Ausformung 28 auf, in welche als Personenidentifizierungseinrichtung 4.1 ein Fingerabdruckleser 30 integriert ist. Beim Betätigen des Gurtschlosses 12 legt der Insasse seine Fingerkuppe in die muldenförmige Ausformung 28, so dass mittels des Fingerabdrucklesers 30 der Fingerabdruck eingelesen und an das Speichersystem 6 übertragen wird und zur Aktivierung des zugehörigen Sicherheits- und Komfortprofils PS bzw. PK verwendet wird.

Claims (16)

  1. Verfahren zur Einstellung eines Insassenschutz- und/oder Komfortsystems (2) eines Fahrzeugs (10), das mehrere jeweils einem Sitzplatz (SP1 bis SPn) zugeordnete adaptive Schutzsystem- bzw. Komfortkomponenten (8.1, 8.2) umfasst und mittels eines Sicherheits- und/oder Komfortprofils (PS, PK) eingestellt wird, das auf einen den betreffenden Sitzplatz (SP1 bis SPn) belegenden Insassen bezogen ist und das anhand eines Authentifizierungssystems (2) aktiviert wird, dadurch gekennzeichnet, dass sitzplatzbezogen mittels des Authentifizierungssystems (2) biometrische Identifikationsmerkmalen (IM) von Körperteilen eines Insassen erfasst werden, anhand der der Insasse identifiziert und einem Sitzplatz (SP1 bis SPn) zugeordnet wird, wobei anhand der biometrischen Identifikationsmerkmale (IM) dem Insassen zugehörige biometrischen Daten (BD) abgerufen und zur sitzplatzbezogenen Aktivierung eines dem Insassen zugehörigen Sicherheits- und/oder Komfortprofils (PS, PK) verwendet werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die mittels einer Personenidentifizierungseinrichtung (4.1 bis 4.n) erfassten biometrischen Identifikationsmerkmale (IM) einem Speichersystem (6) zugeführt werden, wobei anhand der zugeführten biometrischen Identifikationsmerkmale (IM) automatisch insassenspezifische biometrische Daten (BD) abgerufen und gegebenenfalls übertragen werden.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass anhand der ermittelten biometrischen Daten (BD) des Insassen automatisch das dem Insassen zugehörige Sicherheits- und/oder Komfortprofil (PS, PK) sitzplatbezogen aktiviert wird.
  4. Insassenschutz- und/oder Komfortsystem (1) für ein Fahrzeug (10), umfassend mehrere jeweils einem Sitzplatz (SP1 bis SPn) zugeordnete adaptive Schutzsystem- bzw. Komfortkomponenten (8.1, 8.2), die mittels eines Sicherheits- und/oder Komfortprofils (PS, PK) einstellbar sind, das auf einen den betreffenden Sitzplatz (SP1 bis SPn) belegenden Insassen bezogen und anhand eines Authentifizierungssystems (2) aktivierbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Authentifizierungssystem (2) mehrere, jeweils einem Sitzplatz (SP1 bis SPn) zugeordnete Personenidentifizierungseinrichtungen (4.1 bis 4.n) zur Erfassung von biometrischen Identifikationsmerkmalen (IM) von Körperteilen eines Insassen umfasst, wobei anhand der erfassten biometrischen Identifikationsmerkmalen (IM) der Insasse identifizierbar und einem Sitzplatz (SP1 bis SPn) zuordenbar ist, und wobei anhand von dem identifizierten Insassen zugehörigen biometrischen Daten (BD) eines dem Insassen zugehöriges Sicherheits- und/oder Komfortprofil (PS, PK) sitzplatzbezogen aktivierbar ist.
  5. Insassenschutz- und/oder Komfortsystem nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Personenidentifizierungseinrichtung (4.1 bis 4.n) als ein Fingerabdruckleser (30) ausgebildet ist.
  6. Insassenschutz- und/oder Komfortsystem nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Personenidentifizierungseinrichtung (4.1 bis 4.n) als ein Gesichts-Scanner (16) und/oder Iris-Scanner (18) ausgebildet ist.
  7. Insassenschutz- und/oder Komfortsystem nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Personenidentifizierungseinrichtung (4.1 bis 4.n) als eine Sprach-Kommunikationseinrichtung (26) ausgebildet ist.
  8. Insassenschutz- und/oder Komfortsystem nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Authentifizierungssystem (2) ein Speichersystem (6) umfasst, mittels dessen anhand der erfassten biometrischen Identifikationsmerkmalen (IM) des Insassen dessen zugehörigen biometrischen Daten (BD) abrufbar sind.
  9. Insassenschutz- und/oder Komfortsystem nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Speichersystem (6) als ein mobiler Transponder (6.1) ausgebildet ist.
  10. Insassenschutz- und/oder Komfortsystem nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Speichersystem (6) als ein fahrzeugfester Speicher (6.2) ausgebildet ist.
  11. Insassenschutz- und/oder Komfortsystem nach einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die dem identifizierten Insassen zugehörigen biometrischen Daten (BD) und/oder dessen zugehöriges Sicherheits- und/oder Komfortprofil (PS, PK) über eine Funkverbindung und/oder eine Datenbusverbindung übertragbar sind.
  12. Insassenschutz- und/oder Komfortsystem nach einem der Ansprüche 4 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die biometrischen Daten (BD) zur sitzplatzbezogenen Aktivierung eines insassenspezifischen Sicherheits- und/oder Komfortprofils (PS, PK) verwendet werden.
  13. Personenidentifizierungseinrichtung für ein Insassenschutz- und/oder Komfortsystem nach einem der Ansprüche 4 bis 12, gekennzeichnet durch eine sitzplatzbezogene Anordnung im Bereich von manuellen Handhaben eines Insassen im Fahrzeug zur Erfassung von biometrischen Identifikationsmerkmalen (IM) von Körperteilen des Insassen.
  14. Personenidentifizierungseinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich von manuellen Handhaben, z.B. am Gurtschloss (12), an der Gurtzunge, am Türgriff (14), eine muldenförmige Ausformung (28) zur Aufnahme mindestens einer Fingerkuppe vorgesehen ist.
  15. Personenidentifizierungseinrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass in der muldenförmigen Ausformung (28) mindestens ein Fingerabdruckleser (30) angeordnet ist.
  16. Transponder (6.1) für ein Insassenschutz- und/oder Komfortsystem (1) nach einem der Ansprüche 4 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass anhand von empfangenen biometrischen Identifikationsmerkmalen (IM) eines Insassen automatisch biometrische Daten (BD) des Insassen abrufbar und gegebenenfalls übertragbar sind, anhand derer sitzplatzbezogen ein insassenspezifisches Sicherheits- und/oder Komfortprofil (PS, PK) aktivierbar ist.
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