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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Bestückung eines
Schaltungsträgers mit
zumindest einem neigungssensitiven Element und kann überall dort
Anwendung finden, wo Bauteile mit elektrischen und mechanischen
Teilfunktionen lagerichtig zueinander montiert und fixiert werden
sollen. Dies betrifft beispielsweise in der Elektro- und Elektronikindustrie
die Bestückung
von Leiterplatten mit Neigungssensoren. Derartig bestückte Leiterplatten
können
unter anderem in der Automobil- und Flugzeugindustrie
eingesetzt werden, um Neigungen eines Fortbewegungsmittels bezüglich des
Gravitationsfeldes der Erde zu detektieren.
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Es
ist bekannt, dass zum Aufbau von Neigungssensoren miniaturisierte
Bauteile mit elektrischen und mechanischen Funktionen (MEMS, Micro-Electromechanical
System) beispielsweise mikromechanische oder mikrofluidische Funktionselemente
eingesetzt werden können,
die abhängig
von ihrer Neigung ihre elektrischen Parameter, beispielsweise ihren
Widerstand oder ihre Kapazität ändern.
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Häufig werden
diese Funktionselemente mittels einer Lötpaste oder eines Klebstoffes
ein- oder zweiseitig auf eine Leiterplatte aufgebracht (SMT-Bestückung).
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Die
Bestückung
bzw. die Montage solcher Funktionselemente erfolgt, indem neben
anderen aktiven und passiven elektrischen Bauelementen auch entsprechende
neigungssensitive Elemente durch Kleben oder Löten auf einem Schaltungsträger, beispielsweise
einer Leiterplatte, einem Dickschicht- oder Dünnschicht-Hybrid befestigt
werden. Diese Bestückung
kann automatisiert, von Hand oder mit Hilfe einer unterstützenden
Vorrichtung erfolgen. Die Positionierung und Orientierung der neigungssensitiven Elemente
zur Montagestelle erfolgt dabei ausschließlich nach geometrischen Merkmalen,
d.h. anhand von äußeren oder
inneren Konturen des Schaltungsträgers oder bereits dort platzierter
Bauteile oder anhand von speziellen Marken, sogenannten ,Fiducials'.
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Nachdem
die neigungssensitiven Elemente auf dem Schaltungsträger mit
einer geeigneten elektronischen Schaltung aufgebracht worden sind,
ist der so hergestellte Neigungssensor prinzipiell in der Lage,
Neigungen zu detektieren. In einer geeigneten Prüfeinrichtung können durch
Anlegen einer Eingangsspannung an den Neigungssensor die elektrischen
Parameter des Neigungssensors ausgewertet werden. Des weiteren können Änderungen
dieser elektrischen Parameter überprüft werden,
wenn der Neigungssensor in der Prüfeinrichtung beispielsweise
gekippt oder geneigt wird. Üblicherweise
wird von einem Neigungssensor in Abhängigkeit einer Neigung eine
Signalspannung erzeugt, die proportional zur Neigung des Neigungssensors
ist.
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In
diesem Zusammenhang ist es wünschenswert,
dass der Neigungssensor auch eine Null-Winkellage detektiert, in
der die Signalspannung den Wert Null annimmt. Idealerweise ist diese Null-Winkellage
senkrecht oder parallel zum Gravitationsfeld der Erde.
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Bei
der Herstellung des Neigungssensors bewirken zahlreiche elektrische
und mechanische Toleranzen im Sensoraufbau jedoch, dass der komplette
Neigungssensor nach seiner Bestückung
einen unvermeidlichen Offset-Fehler aufweist, d.h. auch dann eine
Signalspannung ungleich Null ausgibt, wenn er sich exakt in der
vorgesehenen Null-Winkellage befindet. Dieser Fehler kann nachträglich behoben
werden, indem eine elektrische Justage oder Kalibrierung am fertig
aufgebauten Neigungssensor in einer geeigneten Justier- und Kalibrierungsvorrichtung
vorgenommen wird.
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Bei
marktüblichen
Neigungssensoren sind hierfür
im Aufbau des Sensors neben dem neigungssensitiven Element und weiteren
elektronischen Bauteilen spezielle Justierungs- und Kalibrierungselemente
vorgesehen, die eine am Ende des Produktionsprozesses des Neigungssensors
stehende elektrische Justage und Kalibrierung des Sensors ermöglichen.
Dies geschieht beispielsweise durch das Trimmen von Abgleichswiderständen mittels
eines Lasers oder durch das Einstellen von Potentiometern.
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Allen
Justierungs- und Kalibrierungsverfahren ist gemein, dass diese bei
den bekannten Verfahren zur Herstellung von Neigungssensoren am
Ende des Herstellungsprozesses in einem oder mehreren separaten
Prozessschritten durchgeführt
werden. Da diese Einstellvorgänge
in separaten Prozessschritten erfolgen, verlängern sie insgesamt den Herstellungsprozess
und die Produktionszeit, die zur Herstellung von Nei gungssensoren
erforderlich ist. Darüber
hinaus sind die Einstellvorgänge
auch mit erheblichen Kosten verbunden, da zum einen die Justierungs- und
Kalibrierungsvorgänge
entweder manuell durch entsprechend geschulte Arbeitskräfte oder
voll automatisch durch aufwendige Justierungs- und Kalibrierungsvorrichtungen
erfolgen. Zum anderen erfordert diese Art der elektrischen Justage
und Kalibrierung auch das Vorsehen von entsprechenden justier- und kalibrierbaren
Elementen innerhalb der Neigungssensoren, beispielsweise den zuvor
genannten Abgleichswiderständen
oder Potentiometern. Diese Elemente sind für die spätere Funktion der Neigungssensoren
an sich überflüssig und
erfüllen
ausschließlich
die Aufgabe, die Null-Winkellage des Neigungssensors erstmalig festzulegen.
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Es
ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren
und eine Vorrichtung zur Bestückung
eines Schaltungsträgers
mit zumindest einem neigungssensitiven Element anzugeben, mit denen
es möglich
ist, derartige Schaltungsträger
zeit- und kostengünstig herzustellen.
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Diese
Aufgabe wird hinsichtlich eines Verfahrens der eingangs genannten
Art erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass eine Lage des neigungssensitiven Elementes während eines
Positioniervorgangs überprüft und in
eine Solllage geregelt wird, und die Lage des neigungssensitiven
Elementes durch ein vom neigungssensitiven Element gesendetes Neigungssignal
bestimmt wird.
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Dadurch
dass die Lage des neigungssensitiven Elementes unmittelbar während seiner
Positionierung überprüft und geregelt
wird, können
elektrische und/oder mechanische Toleranzen im Sensoraufbau kompensiert
werden. Eine abschließende Justage
oder Kalibrierung in einem separaten Verfahrensschritt wird somit überflüssig. Des
weiteren ist es auch nicht mehr nötig, spezielle Justierungs-
und Kalibrierungselemente, wie beispielsweise die zuvor genannten
Abgleichwiderstände
und/oder Potentiometer für
den so hergestellten Neigungssensor vorzusehen, die nur die Aufgabe
erfüllen,
die Null-Winkellage des Neigungssensors am Ende des Produktionsprozesses
zu definieren und den Neigungssensor mit Bezug auf seinen Schaltungsträger und/oder auf
das Gravitationsfeld der Erde zu kalibrieren. Das erfindungsgemäße Verfahren
ermöglicht
somit eine Zeit- und Kosteneinsparung bei der Bestückung von Schal tungsträgern mit
neigungssensitiven Elementen bzw. bei der Herstellung von Neigungssensoren.
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Des
weiteren sind während
des Positioniervorganges keine separaten Vorrichtungen, beispielsweise
separate Neigungssensoren, zur Bestimmung eines Neigungs- oder Kippwinkels
des neigungssensitiven Elementes erforderlich. Dies führt zu einer weiteren
Verringerung der Produktionskosten.
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Vorzugsweise
ist das Verfahren zur Bestückung
eines Schaltungsträgers
mit zumindest einem neigungssensitiven Element kenngrößengeregelt und
umfasst die folgenden Schritte: Zuerst wird das neigungssensitive
Element zu dem Schaltungsträger vorpositioniert
und mit dem Schaltungsträger
elektrisch kontaktiert. Anschließend wird der Sensor mit dem
neigungssensitiven Element aktiviert und sendet das Neigungssignal.
Gemäß dem gesendeten Neigungssignal
wird die Lage des neigungssensitiven Elementes verändert, bis
es sich in der Solllage befindet.
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Im
Rahmen der vorliegenden Anmeldung bezeichnet die kenngrößengeregelte
Bestückung
das Anordnen eines neigungssensitiven Elementes unter Berücksichtigung
einer Kenngröße, die
dem neigungssensitiven Element selbst immanent ist und von dem neigungssensitiven
Element selbst bereitgestellt wird. D.h., das neigungssensitive
Element selbst vermittelt eine elementbezogene Kenngröße, die
während
des Bestückungsvorganges
als Regelungs-Parameter für
die Regelung des Elementes in seine Solllage verwendet wird. Die
Kenngröße bzw. das
vom sensitiven Element gesendete Signal kann beispielsweise eine
Neigung, eine Position oder Länge,
ein Wärmebild
oder eine Temperatur einer Bildmarke, oder eine Wirkleistung einer
Hochfrequenzantenne, o.ä.
sein. Gemäß dieser
Kenngröße bzw. dieser
Kenngrößen wird
die Bestückung
geregelt. Somit ist es für
die Bestückung
nicht erforderlich, auf Information zurückzugreifen, die von anderen
Sensoren als dem zu verbauenden sensitiven Element geliefert werden
könnten.
Insbesondere kann hierbei auf eine geometrische Bestimmung einer
Außenkontur,
beispielsweise durch eine Greifzange, auf eine dynamische Bestimmung
einer Fügekraft,
beispielsweise durch ein Dynanometer, und auf eine geometrische
Vermessung anhand von Bildmarken, beispielsweise durch eine Kamera,
verzichtet werden, Kosten für
externe Detektionseinrichtungen entfallen.
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Gemäß einem
weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
erfolgt der Positioniervorgang des neigungssensitiven Elementes
im Sinne eines Regelkreises, indem eine Regelgröße auf Grundlage des von dem
neigungssensitiven Element, eine Kenngröße desselben repräsentierend,
gegebenen Signals bestimmt wird. Die Regelgröße, kann dabei an die geforderte
Lagegenauigkeit, d.h. an die geforderte Genauigkeit der Positionierung
des Neigungssensors angepasst werden.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel des
erfindungsgemäßen Verfahrens
wird festgestellt, dass sich das neigungssensitive Element in der
Solllage befindet, wenn die Regelgröße innerhalb eines vorbestimmten
Toleranzbereiches liegt. Durch die Festlegung des Toleranzbereiches
bei der Bestückung
des Schaltungsträgers
mit dem neigungssensitiven Element ist es bereits während des
Produktionsprozesses möglich,
für verschiedene
Anwendungsbereiche und deren unterschiedliche Anforderungen an die
Messgenauigkeit, Neigungssensoren mit den entsprechenden Toleranzen
und der erforderlichen Messgenauigkeit herzustellen.
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Gemäß einem
weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
wird der Schaltungsträger
mit zwei oder mehreren neigungssensitiven Elementen bestückt. Ein
erstes neigungssensitives Element wird in einer ersten Solllage
fixiert und ein zweites sensitives Element wird während des
Positioniervorganges zur Lage des ersten neigungssensitiven Elementes überprüft und in
eine zweite Solllage geregelt. Somit ist es auch möglich, mehr
als ein neigungssensitives Element auf dem einen einzigen oder auch
auf mehreren Schaltungsträgern
zu platzieren und sämtliche
dort aufgebrachten bzw. aufzubringenden neigungssensitiven Elemente
in einer räumliche
Lage zueinander zu bringen, ohne dass hierfür weitere (externe) Detektionsvorrichtungen
vorgesehen werden müssen.
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Gemäß einem
weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
wird der Schaltungsträger
in einer bekannten räumlichen
Lage, vorzugsweise in einem rechten Winkel zum Gravitationsfeld
der Erde, ortsfest fixiert. Dadurch lässt sich die erforderliche Null-Winkellage
einfach und ohne zusätzliche
Berücksichtigung
einer möglichen
Neigung des Schaltungsträgers
zum Gravitationsfeld der Erde bestimmen.
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In
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel wird
ein erster Verbindungsstoff, der elektrisch leitfähig ist,
an einer Kontaktstelle des Schaltungsträgers aufgebracht, und das neigungssensitive
Element wird anschließend
auf dieser Kontaktstelle vorpositioniert. Auf dem Schaltungsträger sollte
die Kontaktstelle so gelegen sein, dass sie für eine Aufnahme- oder Greifvorrichtung
mit einem darin aufgenommenen oder gegriffenen neigungssensitiven
Element gut zugänglich
ist und auch noch genügend
Freiraum vorhanden ist, um das neigungssensitive Element in seine
Solllage zu bringen und lagefest mit dem Schaltungsträger zu verbinden.
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In
einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
wird das neigungssensitive Element nach Erreichen der Solllage durch
Aufbringen eines weiteren Verbindungsstoffes mit dem Schaltungsträger dauerhaft
verbunden. Bei dem weiteren Verbindungsstoff handelt es sich beispielsweise
um einen strahlenaushärtenden
Klebstoff, vorzugsweise um einen Klebstoff, der unter Einfluss von
UV-Licht aushärtet.
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Gemäß einem
besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel
wird als erster Verbindungsstoff ein stoffschlüssiger Verbindungsstoff, vorzugsweise
ein Klebstoff oder ein Lot, gewählt,
der sowohl in seiner verarbeitbaren Phase als auch in seiner ausgehärteten Phase
leitfähig
ist. Da in diesem bevorzugten Ausführungsbeispiel kein weiterer
Verbindungsstoff zur lagefesten und dauerhaften Verbindung des neigungssensitiven
Elementes mit dem Schaltungsträger
notwendig ist, kann ein weiterer Verfahrensschritt zur Bestückung eines
Schaltungsträgers
mit einem neigungssensitiven Element eingespart werden, wodurch
sich der Zeitaufwand zur Herstellung eines Neigungssensors weiter
verkürzt.
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Vorzugsweise
ist der Schaltungsträger
eine bis auf das neigungssensitive Element bestückte Sensoreinheit zur Detektierung
einer Neigung und wird zum Erreichen der Solllage des neigungssensitiven
Elementes mit einer elektrischen Versorgungseinrichtung verbunden,
um das neigungssensitive Element zu aktivieren.
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Das
erfindungsgemäß Prinzip
ist zwar bevorzugt für
ein nur vom Gravitationsfeld der Erde beeinflusstes neigungssensitives
Element (Neigungssensor) vorgesehen, hierauf aber nicht beschränkt.
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Vielmehr
können
in Verbindung mit anderen Wirkfeldern, z.B. elektrischen und/oder
magnetischen Feldern von diesen beeinflusste Elemente, z.B. (aber
nicht ausschließlich)
zur Bestückung
einer oder mehrerer Schaltungsträger
wie Leiterplatten vorgesehen sein, die ebenfalls zugleich Teil eines
Eigenschaftsdetektionssystems (Neigungserfassung, Leitfähigkeitserfassung,
Schaltzustandserfassung, o. dgl.) sind, so dass die entsprechende
Ist-Eigenschaft des Elementes ohne Interaktion mit äußeren anderen Elementen
unmittelbar durch das Eigenschaftsdetektionssystem (z.B. eine Auswertschaltung)
erfasst und in Richtung eines Sollzustandes beeinflusst werden kann.
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Weitere
bevorzugte Ausführungsbeispiele des
erfindungsgemäßen Verfahrens
sind in den weiteren abhängigen
Ansprüchen
dargelegt.
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Die
eingangs genannte Aufgabe wird hinsichtlich einer Vorrichtung erfindungsgemäß gelöst durch
eine Vorrichtung zur Bestückung
eines Schaltungsträgers
mit zumindest einem neigungssensitiven Element, insbesondere zur
Durchführung
des zuvor genannten Verfahrens, mit zumindest einer Positioniereinrichtung,
die zumindest eine Lageerfassungseinrichtung aufweist, die eine
Lageabweichung des neigungssensitiven Elementes erfasst, und zumindest
eine Regelungseinrichtung, die die Lage des neigungssensitiven Elementes
mittels der Positioniereinrichtung gemäß einem Sollwert regelt.
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Vorzugsweise
ist die Positioniereinrichtung mit der Lageerfassungseinrichtung
und der Regelungseinrichtung verbunden, und positioniert das neigungssensitive
Element gemäß einem
von dem neigungssensitiven Element gesendetem Neigungssignal. Da
zur Ausrichtung des neigungssensitiven Elementes auf dem Schaltungsträger auf
das vom neigungssensitiven Element selbst gesendete Neigungssignal
zurückgegriffen
wird, kann auf weitere Sensoren zur Bestimmung der Neigung des neigungssensitiven
Elementes relativ zum Schaltungsträger und/oder zum Gravitationsfeld
der Erde, beispielsweise auf optische Sensoren oder weitere Neigungssensoren
in der Positioniereinrichtung oder im Umfeld der Positioniereinrichtung,
verzichtet werden.
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Vorzugsweise
ist zumindest eine Aktivierungseinrichtung vorgesehen, die das neigungssensitive
Element zur Aussendung des Neigungssignals aktiviert.
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Gemäß einem
weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
weist die Aktivierungseinrichtung zumindest eine elektrische Versorgungseinheit
und zumindest eine Kontaktierungseinheit zum elektrischen Kontaktieren
des Schaltungsträgers
und des neigungssensitiven Elementes auf.
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Gemäß einem
weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist eine Fixierungseinrichtung vorgesehen, die den bis auf das neigungssensitive
Element bestückten Schaltungsträger, vorzugsweise
in einem rechten Winkel zum Gravitationsfeld der Erde, ortsfest
fixiert. In diesem Ausführungsbeispiel
kann auf eine aufwendige Umrechnung des Neigungswinkel des neigungssensitiven
Elementes gemäß einer
angestrebten Null-Winkellage verzichtet werden.
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Vorzugsweise
weist die Positioniereinrichtung zumindest ein drehbares Element
und zumindest ein verschiebbares Element auf, und das drehbare Element
weist an einem ersten Ende ein Drehgelenk auf, mit dem es mit dem
verschiebbaren Element verbunden ist.
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In
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel liegt
das Drehgelenk in Höhe
der Bestückungsebene des
Schaltungsträgers,
wenn das neigungssensitive Element an einer Kontaktstelle in Kontakt
mit dem Schaltungsträger
steht.
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In
einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
ist ein Neigungswinkel zwischen dem neigungssensitiven Element und
dem Schaltungsträger durch
gleichzeitiges Verschieben des verschiebbaren Elementes und Drehen
des drehbaren Elementes gemäß dem vom
neigungssensitiven Element gesendeten Neigungssignal veränderbar.
Dadurch dass das Drehgelenk, durch welches das verschiebbare Element
und drehbare Element miteinander verbunden sind, in der Bestückungsebene
des Schaltungsträgers
liegt, ist es aufgrund der in diesem Ausführungsbeispiel beschriebenen
kinematischen Zusammenhänge
möglich,
das neigungssensitive Element zu neigen und den Neigungswinkel gemäß einem
Sollwert zu regeln, ohne dass das neigungssensitive Element dabei
den Kontakt mit dem Schaltungsträger
verliert.
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Vorzugsweise
ist zumindest eine Aufbringungsvorrichtung zum Aufbringen eines elektrischen leitfähigen Verbindungsstoffes
auf die Kontaktstelle des Schaltungsträgers vorgesehen, auf der anschließend das
neigungssensitive Element positionierbar ist.
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Gemäß einem
weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
weist die Positioniereinrichtung weitere Sensoren zur Erfassung
einer Dicke des Schaltungsträgers,
einer Dicke des Verbindungsstoffes und/oder eine Anpresskraft des
neigungssensitiven Elementes auf den Schaltungsträger auf.
Durch die Einbeziehung von weiteren Sensoren in der Positioniereinrichtung
können
Unregelmäßigkeiten,
beispielsweise in der Dicke des Schaltungsträgers oder in der Dicke des
Verbindungsstoffes detektiert werden, und die Bewegungen der Positioniereinrichtung
können
gemäß dieser
detektierten Unregelmäßigkeiten
korrigiert werden.
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Weitere
bevorzugte Ausführungsbeispiele der
erfindungsgemäßen Vorrichtung
sind in den weiteren abhängigen
Ansprüchen
dargelegt.
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Die
vorliegende Erfindung wird nachstehend anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen
in Verbindung mit den zugehörigen
Figuren näher
erläutert.
In diesen zeigen:
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1 ein
Ablaufdiagramm zur Bestückung eines
Schaltungsträgers
mit einem neigungssensitiven Element,
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2 eine
Positioniereinrichtung, und
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3 die
Positioniereinrichtung mit Justageelementen.
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In 1 ist
ein Ablaufdiagramm zur Bestückung
eines Schaltungsträgers
(ST) 2 mit einem neigungssensitiven Element (SE) 1 dargestellt.
Die verwendeten Nummerierungen der Merkmale entsprechen den Nummerierungen
der Merkmale, wie sie in den folgenden 2 und 3 verwendet
werden. Des weiteren sind Lageangaben, wie z.B. oben, unten, auf,
usw. wie sie im Folgenden in der Beschreibung verwendet werden,
unmittelbar auf die dargestellten Figuren und bevorzugten Ausführungsbei spiele
zu beziehen, und sind bei einer Lageänderung sinngemäß auf die
neue Lage zu übertragen.
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In
Schritt S1 stellt der Schaltungsträger (ST) 2 eine bis
auf das neigungssensitive Element (SE) 1 bestückte Sensoreinheit
dar. Der derartig bestückte Schaltungsträger 2 wird
durch eine nicht gezeigte Fixierungseinrichtung ortsfest fixiert,
wobei der Schaltungsträger 2 vorzugsweise
in einem rechten Winkel zum Gravitationsfeld der Erde ausgerichtet
ist.
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Durch
eine nicht gezeigte Aufbringungsvorrichtung wird ein elektrisch
leitfähiger
Verbindungsstoff auf eine Kontaktstelle 9 des Schaltungsträgers 2 aufgebracht,
auf der anschließend
das neigungssensitive Element 1 positionierbar ist. Bei
dem gewählten Verbindungsstoff
handelt es sich vorzugsweise um einen Klebstoff oder ein Lot. Der
Verbindungsstoff ist sowohl in seiner verarbeitbaren Phase als auch
in seiner ausgehärteten
Phase elektrisch leitfähig.
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Nach
dem Aufbringen des Verbindungsstoffes wird das neigungssensitive
Element 1 durch eine Positioniereinrichtung 3 auf
der Kontaktstelle 9 vorpositioniert. Diese Vorpositionierung
führt dazu,
dass das neigungssensitive Element in elektrisch leitfähigen Kontakt
mit der Kontaktstelle 9 tritt, jedoch nicht gemäß einer
gewünschten
Solllage ausgerichtet ist. Da sich der Verbindungsstoff noch in
seiner verarbeitbaren Phase befindet, besteht einerseits der elektrische
Kontakt, andererseits kann die Lage, bzw. die Neigung des neigungssensitiven
Elementes 1 bezüglich
des Schaltungsträgers 2,
bzw. bezüglich
des Gravitationsfeldes der Erde noch verändert werden.
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Die
folgenden Schritte S2 und S3 stellen einen Regelkreis dar, der vereinfacht
in Schritt S4 zusammengefasst ist.
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Durch
eine nicht gezeigte Aktivierungseinrichtung wird der mit dem vorpositionierten
neigungssensitiven Element 1 bestückte Schaltungsträger 2 elektrisch
kontaktiert. Die Aktivierungseinrichtung weist zumindest eine elektrische
Versorgungseinheit und zumindest eine Kontaktierungseinheit auf.
Die Aktivierungseinrichtung aktiviert das neigungssensitive Element 1 bzw.
den derart bestückten
Schaltungsträger 2 durch
ein Eingangssignal oder durch Anlegen der Versorgungsspannung. Gemäß der momen tanen
Winkellage des neigungssensitiven Elementes 1 sendet der
bestückte
Schaltungsträger 2 ein
Neigungssignal aus, z. B. in Form einer Signalspannung oder eines
Signalstromes.
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Hierfür weist
das z.B. verwendete MEMS, d.h. das Sensorelement selbst Paddel auf,
die lageabhängig
vom Gravitationsfeld der Erde bzw. von der Schwerkraft ausgelenkt
werden und zugleich Teil eines Differentialkondensators sind, dessen
aus dieser Lageänderung
resultierende Kapazitätsänderungen in
einem Differential-Auswerteschaltkreis als Strom- und/oder Spannungsänderung
erfassbar sind.
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Das
ausgesendete Neigungssignal wird von einer nicht gezeigten Lageerfassungseinrichtung
erfasst. Bei der Lageerfassungseinrichtung handelt es sich im einfachsten
Fall um ein Spannungsmessgerät,
das mit einem Ausgang des bestückten
Schaltungsträgers 2 verbunden
ist und die Signalspannung des Neigungssignals angibt. Hierbei ermöglicht die
Größe der ausgegebenen
Signalspannung Rückschlüsse auf
die Größe des Neigungswinkels
des neigungssensitiven Elementes 1. Das Vorzeichen der
Signalspannung ermöglicht
eine Aussage über die
Richtung, in die das neigungssensitive Element 1 gekippt
bzw. geneigt werden muss, um seine Sollposition, d.h. die Null-Winkellage
zu erreichen.
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Zu
diesem Zweck weist die Lageerfassungseinrichtung zumindest eine
Umrechnungseinheit auf, die das von dem aktivierten neigungssensitiven
Element 1 bzw. von dem derart bestückten Schaltungsträger 2 abgegebene
Neigungssignal in einen Ist-Wert
bzw. in eine Regelgröße yi umrechnet. Die Positioniereinrichtung 3 weist
ihrerseits eine nicht gezeigte Steuereinheit auf, die mit der Umrechnungseinheit
verbunden ist.
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Im
Schritt S2 wird überprüft ob der
Ist-Wert bzw. die Regelgröße yi innerhalb eines vorgegebenen Toleranzbereiches
liegt. Hierzu wird bezüglich der
Signalspannung ein Soll-Wert ys definiert,
der der Signalspannung entspricht, die der mit dem neigungssensitiven
Element 1 bestückte
Schaltungsträger 2 abgibt,
wenn der Sensor in seine Bezugs-Winkellage ausgerichtet wurde. Idealerweise
entspricht der Soll-Wert ys einer Signalspannung
von Null Volt. Ein Toleranzwert ε stellt
die zulässige
Abweichung der Regelgröße yi vom Sollwert ys dar.
Somit hat die Wahl des Toleranzwertes ε maßgeb lichen Anteil an der Qualität und der
Genauigkeit des herzustellenden Neigungssensors. Der Soll-Wert ys wird von der Regelgröße yi subtrahiert
und überprüft, ob das
betragsmäßige Ergebnis
der Subtraktion kleiner oder gleich dem zulässigen Toleranzwert ε ist, d.h.
innerhalb des zulässigen
Toleranzbereiches liegt.
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Liegt
die Regelgröße yi nicht innerhalb des zulässigen Toleranzbereiches, wird
in Schritt S3 der Neigungswinkel des neigungssensitiven Elementes 1 zum
Schaltungsträger 2 geringfügig geändert, und zwar
gemäß des Vorzeichens
des Ergebnisses aus der Subtraktion des Sollwertes ys von
der Regelgröße yi. Aus diesem Grund ist eine nicht gezeigte
Regelungseinrichtung mit der Positioniereinrichtung 3 bzw. mit
der Steuereinheit der Positioniereinrichtung 3 verbunden,
um die Positioniereinrichtung 3 gemäß der Regelgröße yi zu steuern und um einen Regelkreis zu bilden.
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Nach
einer erfolgten Änderung
des Neigungswinkels des neigungssensitiven Elementes 1 im
Schritt S3 wird in Schritt S2 erneut überprüft, ob die Regelgröße yi innerhalb des zulässigen Toleranzbereiches liegt.
Ist dies der Fall, wird der Regelkreis S4 bestehend aus den Schritten
S2 und S3 verlassen; ist dieses nicht der Fall, wird der Regelkreis
S4 ein weiteres Mal durchlaufen. Die Anzahl der Durchläufe des
Regelkreises S4 kann auch durch eine weitere Abbruchbedingung begrenzt
werden.
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In
Schritt S5 ist der Neigungswinkel des neigungssensitiven Elementes 1 zum
Schaltungsträger 2 bzw.
zum Gravitationsfeld der Erde innerhalb des zulässigen Toleranzbereiches. Abhängig vom
eingangs gewählten
Verbindungsstoff wird in Schritt S5 die Lage des neigungssensitiven
Elementes 1 auf dem Schaltungsträger 2 dauerhaft fixiert.
Wurde zuvor ein elektrisch leitfähiger
Klebstoff zur Kontaktierung des neigungssensitiven Elementes 1 auf
der Kontaktstelle 9 des Schaltungsträgers 2 gewählt, wird
dieser Klebstoff in Schritt S5 beispielsweise durch UV-Licht gehärtet. Wurde
andererseits beispielsweise ein vorher erwärmtes Lot als Verbindungsstoff
gewählt,
reicht es in Schritt S5 aus, das Lot bei Umgebungstemperatur erstarren
zu lassen.
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Wenn
das neigungssensitive Element 1 mit der Kontaktstelle 9 des
Schaltungsträgers 2 zuvor nur
durch einen leitfähigen
Verbindungsstoff mit unzureichenden mechanischen Eigenschaften verbunden
wurde, ist es auch möglich,
das neigungssensitive Element 1 durch Einsatz eines weiteren
Verbindungsstoffes mit besseren mechani schen Eigenschaften zu fixieren.
Dies mag auch sinnvoll erscheinen, wenn die Kontaktstelle 9 durch
einen weiteren Verbindungsstoff nach außen elektrisch passiviert werden
soll.
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Nach
dem Erstarren des Verbindungsstoffes in Schritt S5 ist der Bestückungsprozess
beendet und der Neigungssensor einsatzfähig. Der fertige Sensor wird
aus der Fixierungseinrichtung entnommen.
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In 2 ist
ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der Positioniereinrichtung 3 dargestellt. Die Positioniereinrichtung 3 weist
ein drehbares Element 4 und ein verschiebbares Element 5 auf.
An einem ersten Ende des drehbaren Elementes 4 befindet
sich ein Drehgelenk 6. Mit diesem Drehgelenk 6 ist
das drehbare Element 4 mit dem verschiebbaren Element 5 verbunden
und drehbar gelagert.
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An
einem zweiten Ende des drehbaren Elementes 4 befindet sich
eine Aufnahmevorrichtung 7. Die Aufnahmevorrichtung 7 ist
beispielsweise als pneumatischer Greifer ausgeführt, der das neigungssensitive
Element 1 aufnimmt.
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Durch
den Schaltungsträger 2,
der in der Fixiereinrichtung (nicht gezeigt) ortsfest fixiert ist,
wird eine Bestückungsebene 8 definiert.
Wenn das neigungssensitive Element 1 in der Kontaktstelle 9 auf den
Schaltungsträger 2 aufgesetzt
wird, befindet sich das Drehgelenk 6 der Positioniereinrichtung 3 in
der Bestückungsebene 8.
Das verschiebbare Element 5 ist derart angeordnet, dass
es senkrecht zur Bestückungsebene 8 verschiebbar
ist. Bezüglich
auf die in 2 dargestellte Bestückungsebene 8 kann
diese Verschiebung sowohl nach oben als auch nach unten erfolgen.
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Bei
gleichzeitiger Verschiebung des verschiebbaren Elementes 5 in
vertikaler Richtung und Drehung des drehbaren Elementes 4 um
das Drehgelenk 6 ist durch die zuvor beschriebene Kinematik das
neigungssensitive Element 1, das auf den Schaltungsträger 2 aufgesetzt
ist, im Bereich der Kontaktstelle 9 neig- bzw. kippbar.
Diese Neigung erfolgt, ohne dass das neigungssensitive Element 1 den elektrisch
leitenden Kontakt zur Kontaktstelle 9 verliert.
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Um
eine möglichst
feinfühlige
Drehung des drehbaren Elementes 4 um die Kontaktstelle 9 zu
erreichen, wird das verschiebbare Element 5 feinfühlig verschoben,
z. B. durch einen Piezoantrieb. Aufgrund der Kinematik der erfindungsgemäßen Vorrichtung
und einem einstellbaren Kippmoment neigt sich das neigungssensitive
Element 1 um die Kontaktstelle 9.
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Aufgrund
der geringen erforderlichen Neigungswinkel und der hohen Positioniergenauigkeit
ist es außerdem
vorteilhaft, wenn insbesondere das drehbare Element 4 und
die Aufnahmevorrichtung 7 möglichst leichtgewichtig und
dennoch torsions- und biegesteif ausgeführt sind. Dies geschieht beispielsweise
durch den Einsatz von Leichtmetallen und/oder Verbundwerkstoffen.
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Im
Umfeld der Positioniereinrichtung 3 bzw. des in der Fixiereinrichtung
eingespannten Schaltungsträgers 2 befindet
sich des weiteren eine Lageerfassungseinrichtung (nicht gezeigt),
die die Position bzw. Neigung des neigungssensitiven Elementes 1 erfasst.
Hierzu wird das neigungssensitive Element 1 bzw. der derart
bestückte
Schaltungsträger 2 durch eine
Aktivierungseinrichtung (nicht gezeigt) aktiviert, so dass ein von
dem Schaltungsträger 2 gemäß der momentanen
Neigung des neigungssensitiven Elementes 1 abgegebenes
Neigungssignal von der Lageerfassungseinrichtung detektiert wird.
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Die
Aktivierungseinrichtung weist zumindest eine elektrische Versorgungseinheit
und eine Kontaktierungseinheit zum elektrischen Kontaktieren des Schaltungsträgers 2 und
des neigungssensitiven Elementes 1 auf.
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In
diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass eine Aufbringungsvorrichtung
(nicht gezeigt) zum Aufbringen des elektrisch leitfähigen Verbindungsstoffes
auf die Kontaktstelle 9 des Schaltungsträgers 2 vorgesehen
ist. In Abhängigkeit
davon, ob ein weiterer Verbindungsstoff zur ortsfesten Fixierung
des neigungssensitiven Elementes 1 auf dem Schaltungsträger 2 benötigt wird
oder ob eine Härtungsvorrichtung
zum zügigen
und prozesssicheren Aushärten
des aufgebrachten Verbindungsstoffes notwendig ist, beispielsweise
eine UV-Lampe, können
diese Vorrichtungen auch in einer Vorrichtung kombiniert werden.
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Eine
Regelungseinrichtung (nicht gezeigt) regelt die Neigung des neigungssensitiven
Elementes 1 mittels der Positioniereinrichtung 3 gemäß dem Soll-Wert.
Hierzu weist die Regelungseinrichtung zumindest eine Umrechnungseinheit
auf, die das von dem aktivierten neigungssensitiven Elementes 1 abgegebene
Neigungssignal in die Regelgröße yi umrechnet. Zu diesem Zweck sind die Lageerfassungseinrichtung,
die Positioniereinrichtung 3 und die Regelungseinrichtung
miteinander verbunden.
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Die
Positioniereinrichtung 3 weist eine Steuereinheit (nicht
gezeigt) auf, die mit dem Piezoantrieb des verschiebbaren Elementes 5 und
mit der Aufnahmevorrichtung 7 verbunden ist und das verschiebbare
Element 5 gemäß der Regelgröße yi steuert. Hierzu wird, wie in 1 beschrieben,
von der Regelungseinrichtung aufgrund des gesendeten Neigungssignals
die Abweichung und die Richtung der Abweichung von der Null-Winkellage
des neigungssensitiven Elementes 1 bestimmt. Daraus abgeleitete Parameter
werden an die Steuereinheit der Positioniereinrichtung 3 übertragen,
die diese wiederum in Steuerbefehle zur Ansteuerung des Piezoantriebes umsetzt.
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In 3 ist
eine weitere Ausführungsform der
Positioniereinrichtung 3 mit Justageelementen 10 gezeigt.
Die Justageelemente 10 sind an einem Ausleger des drehbaren
Elementes 4 befestigt und derart angeordnet, dass der Schwerpunkt
des drehbaren Elementes 4 im Bereich des Drehgelenks 6 liegt. Durch
einen Verschiebemechanismus (nicht gezeigt) ist es weiterhin möglich, die
Justageelemente 10 im Bereich des Auslegers des drehbaren
Elementes 4 zu verschieben, um eine vordefinierte Kontaktkraft zwischen
dem neigungssensitiven Element 1 und dem Schaltungsträger 2 zu
erzeugen.
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Des
weiteren sind weitere Sensoren vorgesehen, die unter anderem eine
Dicke des Schaltungsträgers 2 und/oder
eine Dicke des auf die Kontaktstellen 9 aufgebrachten Verbindungsstoffes
detektieren. Außerdem
kann über
einen Kraftsensor die Anpresskraft des neigungssensitiven Elementes 1 auf
den Schaltungsträger 2 bestimmt
werden. Diese Sensoren können
sowohl in der Fixierungseinrichtung des Schaltungsträgers 2 als
auch in der Positioniereinrichtung 3, beispielsweise in
der Aufnahmeeinrichtung 7 untergebracht sein. Dadurch ist
es möglich,
in vorgeordneten Produktionsprozessen des Schaltungsträgers 2 aufgetretene
Ungenauigkeiten zu kompensieren und das neigungssensitiven Element 1 trotzdem
winkelgenau auf dem Schaltungsträger 2 zu
platzieren.
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Die
zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiele
beschreiben ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Bestückung eines
Schaltungsträgers
mit zumindest einem neigungssensitiven Element, wobei eine Lage
des neigungssensitiven Elementes während eines Positionierungsvorganges überprüft und in
eine Solllage geregelt wird. Das Verfahren und die Vorrichtung sind
dazu geeignet, bereits bei der Bestückung eines Schaltungsträgers mit
einem neigungssensitiven Element die neigungsgenaue Positionierung
des neigungssensitiven Elementes zu ermöglichen, ohne einer Interaktion
mit anderen Elementen zu bedürfen.
Der Schaltungsträger
kann auch aus mehreren Teilen bestehen und es können auch mehrerer solcher „autarken" Elemente hinsichtlich
ihrer Lagepositionierung oder anderer Elementeigenschaften vorgesehen
und auf eine Sollgröße geregelt
(insbesondere auf eine Solllage positioniert) werden.