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Die
Erfindung betrifft ein Fahrzeugüberwachungssystem
zur Bestimmung eines unberechtigten Eingriffs in ein Fahrzeug. Des
Weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Überwachung
eines Fahrzeugs, insbesondere zur Bestimmung eines unberechtigten
Eingriffs in das Fahrzeug.
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Zur Überwachung
eines Fahrzeugs ist es beispielsweise bekannt, Ultraschallsensoren
einzusetzen, welche bei einer Detektion von Bewegungen im Innenraum
des Fahrzeugs einen Alarm auslösen. Auch
ist es bekannt, Glasbruchsensoren zur Detektion des Einschlagens
einer Scheibe einzusetzen. In einem weiteren Anwendungsfall werden
Neigungssensoren, insbesondere Beschleunigungssensoren zur Detektion
einer Neigungsänderung
oder einer Bewegung bei einem möglicherweise
unberechtigten Abschleppen eines Fahrzeugs verwendet.
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Beispielsweise
ist in der
US 5,510,765 ein Fahrzeugüberwachungssystem
beschrieben, bei welchem Geräusche,
Vibrationen und Bewegungen im Innenraum des Fahrzeugs erfasst werden,
um das Einschlagen einer Scheibe und ein unberechtigtes Eindringen
in den Fahrzeuginnenraum zu detektieren. Dabei erfolgt mittels eines
akustischen Sensors eine Geräusch-
und Vibrationserfassung zur Detektion des Einschlagens der Scheibe.
Das Fahrzeugüberwachungssystem
aktiviert die Bewegungsdetektion mittels eines Ultraschallsensors
erst dann, wenn das Einschlagen einer Scheibe detektiert wurde,
um das Eindringen einer Person oder eines Tieres in den Fahrzeuginnenraum
zu erfassen.
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Ein
allgemein bekanntes Problem bei Fahrzeugen besteht darin, dass Manipulationen – gewollt oder
ungewollt – an
Fahrzeugen vorgenommen werden, die nicht detektiert werden können. So
kommt es häufig
vor, dass beispielsweise bei einem unachtsamen Öffnen einer Tür auf einem
Parkplatz oder durch Anstoßen
beim Einparken ein Schaden am Fahrzeug verursacht wird, der weder
von dem Schadensverursacher selbst noch einem Dritten oder von einem
Fahrzeugüberwachungssystem
wahrgenommen wird.
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In
einem anderen Fall kann es zu Fehlalarmen kommen, wenn beispielsweise
aufgrund eines vorbeifahrenden schweren Fahrzeugs, z. B. einer Kehrmaschine
oder eines Lastkraftwagens, eine Erschütterung oder Vibration am Fahrzeug
von einem Fahrzeugüberwachungssystem
detektiert wird, ohne dass ein Eindringen in das Fahrzeug oder eine
Manipulation am Fahrzeug erfolgte.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Fahrzeugüberwachungssystem
anzugeben, bei welchem insbesondere bei einem abgestellten Fahrzeug
die Ermittlung einer Manipulation am Fahrzeug verbessert wird. Des
Weiteren ist ein besonders geeignetes Verfahren zur Überwachung
eines Fahrzeugs anzugeben.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch den
Gegenstand des unabhängigen
Anspruchs 1 gelöst.
Hinsichtlich des Verfahrens wird die Aufgabe erfindungsgemäß gelöst durch
die Merkmale des Anspruchs 10. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand
der abhängigen
Ansprüche.
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Beim
erfindungsgemäßen Fahrzeugüberwachungssystem
zur Bestimmung eines unberechtigten Eingriffs in ein Fahrzeug sind
mindestens ein Beschleunigungssensor und mindestens ein Ultraschallsensor
vorgesehen, die mit einer Auswerteeinheit verbunden sind, die anhand
eines Signalvergleichs der Messsignale des Beschleunigungssensors
und der Messsignale des Ultraschallsensors ein Steuersignal erzeugt.
Durch eine Kombination oder Verknüpfung der Messsignale des Beschleunigungssensors
und der Messsignale des Ultraschallsensors ist eine differenzierte,
insbesondere verfeinerte Überwachung
eines unberechtigten Eingriffs in das Fahrzeug möglicht. So kann durch Signalvergleich
der erfassten Messsignale der verschiedenen Sensoren ermittelt werden,
ob ein Alarm notwendig ist oder eine Alarmauslösung unterbleibt. Insbesondere
ist eine Unterscheidung von lediglich durch in der Fahrzeugumgebung
ausgelöste
Vibrationen oder Bewegungen des Fahrzeugs (= kein Alarm notwendig)
zu durch einen Eingriff in das Fahrzeug ausgelöste Vibrationen oder Bewegungen
(= Alarmauslösung
notwendig) möglich.
Durch die Kombination, insbesondere einen Vergleich oder eine Verknüpfung der Messsignale
der verschiedenartigen Sensoren und der Erzeugung eines daraus resultierenden
gemeinsamen Steuersignals insbesondere für eine Alarmunterdrückung ist
eine Reduzierung von Fehlalarmauslösungen sichergestellt. Somit
ist eine verbesserte Fehlalarmsicherheit gegeben.
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Für eine weitere
Differenzierung bei der Erzeugung des gemeinsamen Steuersignals
ist die Auswerteeinheit vorzugsweise mit einem weiteren, insbesondere
als Schalter ausgebildeten Sensor verbunden, wobei das Messsignal
des weiteren Sensors bei der Erzeugung des Steuersignals berücksichtigt wird.
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In
einer möglichen
Ausführungsform
sind der Beschleunigungssensor und der Ultraschallsensor in einem
Steuergerät,
insbesondere in einer Dachbedienungseinheit integriert. Hierdurch
ist eine besonders platz- und raumsparende sowie bei einer Integration
in der Dachbedienungseinheit zudem messtechnisch hinreichend gute
Position des Fahrzeugsüberwachungssystems
gegeben. Dabei ist der als Ultraschallsensor ausgebildete Innenraumschutzsensor
mit dem Beschleunigungssensor vorzugsweise im Bereich der Dachverkleidung,
insbesondere im Bereich des Rückspiegels
im Fahrzeug angeordnet. Eine derartige Lage des Fahrzeugüberwachungssystems
ermöglicht
eine den gesamten Fahrzeuginnenraum und die Fahrzeughülle abdeckende Überwachung.
Zudem kann ein zusätzlicher
Mikrocontroller entfallen. Hierzu sind die Auswerte- und Messalgorithmen
des Beschleunigungssensors und des Ultraschallsensors in einem gemeinsamen
Steuergerät implementiert.
Für eine
weitergehende platz- und raumsparende Anordnung sind die beiden
Sensoren – der
Beschleunigungssensor und der Ultraschallsensor – in einem gemeinsamen Gehäuse integriert.
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Je
nach gewünschten
Integrationsgrad und Vorgabe hinsichtlich der Reduzierung von Bauraum und
Fahrzeugruhestrom kann der Beschleunigungssensor zudem im Abschleppschutzsensor
integriert sein. Bei dem beispielsweise im Abschleppschutzsensor
integrierten Beschleunigungssensor handelt es sich um einen inertialen
Sensor zur Ermittlung kleiner Beschleunigungen. Insbesondere handelt
es sich um einen so genannten 2-achsigen integrierten Beschleunigungssensor,
der sowohl die Neigung, die Geschwindigkeit als auch den Weg einer
Bewegung des Fahrzeugs messen kann. Ein zusätzlicher Sensor kann hierdurch
entfallen. Für
eine Erhöhung
der Integration kann der Beschleunigungssensor auch im Ultraschallsensor
integriert sein. Hierdurch kann ein zusätzlicher Mikrocontroller zur
Implementierung der zugehörigen
Mess- und Auswertealgorithmen vermieden werden.
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Zur
Vermeidung von Messfehlern und für eine
möglichst
genaue Detektion von Vibrationen der Fahrzeugaußenhaut bzw. von durch Bewegungen des
Fahrzeugs ausgelöste,
mechanische Beanspruchungen der Fahrzeugaußenhaut ist der Beschleunigungssensor
fest mit der Fahrzeugaußenhaut
verbunden.
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In
Abhängigkeit
vom Wert des Steuersignals ist vorzugsweise mindestens ein Alarmmittel
aktivierbar. Überschreitet
beispielsweise sowohl der Beschleunigungswert als auch der Ultraschallmesswert einen
vorgegebenen Grenz- oder Schwellwert, so ist von einem unberechtigten
Eingriff auszugehen und ein Alarm wird ausgelöst. Unterschreitet einer der Messwerte
der Sensoren oder alle Messwerte der Sensoren einen vorgegebenen
Schwellwert so wird kein Alarm ausgelöst.
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Je
nach Vorgabe oder Einstellung kann bei einer Alarmauslösung mindestens
ein akustisches Alarmmittel, insbesondere eine Sirene und/oder eine Hupe,
ein optisches Alarmmittel, insbesondere eine Lichtsignaleinheit,
ein Fahrrichtungsanzeiger, ein Abblendlicht und/oder eine Warnblinkanzeige,
und/oder ein elektronisches Alarmmittel, insbesondere ein Sender,
eine zentrale Überwachungsstelle,
ein Bordcomputer und/oder eine Speichereinheit aktiviert werden.
Für eine
von der Art und vom Grad des unberechtigten Eingriffs abhängigen Aktivierung
des Alarmmittels sind diese einzeln oder zusammen sowohl in der
Intensität
als auch in der Reihenfolge steuerbar.
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Beim
erfindungsgemäßen Verfahren
zur Überwachung
des Fahrzeugs, insbesondere zur Bestimmung eines unberechtigten
Eingriffs in das Fahrzeug, werden anhand mindestens eines Beschleunigungssensors
und anhand mindestens eines Ultraschallsensors jeweils ein zugehöriges Messsignal
erfasst, wobei das Messsignal des Beschleunigungssensors und das
Messsignal des Ultraschallsensors einer Auswerteeinheit zugeführt werden,
die anhand eines Signalvergleichs der Messsignale ein Steuersignal
erzeugt. Hierzu werden der Auswerteeinheit eingangsseitig vom Beschleunigungssensor
bzw. vom Ultraschallsensor zugehörige
Messwerte zugeführt.
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Mittels
der anhand des Beschleunigungssensors erfassten Messsignale, insbesondere
Beschleunigungswerte, können
eine Vibration, eine Bewegung, eine Neigung und/oder ein Eindringen
in das Fahrzeug bestimmt werden. Das Messprinzip beruht auf der
Messung der statischen Erdbeschleunigung. Der Beschleunigungssensor
kann somit ein Schaukeln, ein Neigen, ein Bewegen und/oder gar ein
Abschleppen des Fahrzeugs detektieren. Durch eine derartige Bewegungs-
und/oder Vibrationsüberwachung
des Fahrzeugs können
für Fehlalarme
ursächliche
Bewegungen bzw. Vibrationen detektiert werden. In Verbindung mit
der Innenraumüberwachung
können
ohne eine unberechtigte Manipulation am Fahrzeug ausgelöste Bewegungen bzw.
Vibrationen als nicht relevant eingestuft werden, so dass kein Alarm
ausgelöst
wird.
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Darüber hinaus
wird mittels der anhand des Ultraschallsensors erfassten Messsignale
eine Innenraumüberwachung,
insbesondere eine Überwachung
auf eine Objektbewegung im Fahrzeuginnenraum ausgeführt. Der
Ultraschallsensor wird insbesondere für die Überwachung eines geschlossenen Raumes,
z. B. des Fahrzeuginnenraums und/oder des Kofferraums, eingesetzt.
Der Ultraschallsensor arbeitet mit einer Frequenz von ca. 40 kHz
und kann beispielsweise in mindestens zwei Betriebsmodi betrieben
werden. In einem ersten, dem so genannten Puls-Echo-Betriebsmodus wird eine kurze Pulsfolge ausgesendet
und das empfangene Echosignal ausgewertet. Bei einer Abweichung
des Echosignals von einem vorgegebenen Referenzwert wird eine Dauerüberwachung aktiviert. Erfolgt nun eine Bewegung eines
Objekts im Innenraum, so erscheint in dem Echosignal eine Frequenzänderung
in Abhängigkeit von
der Bewegungsgeschwindigkeit des Objekts. Bei einer identifizierten
Frequenzänderung
wird diese auf Über-
oder Unterschreiten von vorgegebenen Schwellwerten überwacht.
Wird einer der Schwellwerte über-
oder unterschritten, so wird ein Alarm ausgelöst, anderenfalls unterdrückt.
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Darüber hinaus
kann je nach eingestellter Empfindlichkeit des Ultraschallsensors
auch eine Anregung der Fahrzeugaußenhaut beispielsweise durch
starke akustische Beschallung oder Vibration detektiert werden.
Diese führen
wie bei einer Objektbewegung zu Frequenzänderungen. Durch Berücksichtigung
der Beschleunigungswerte des Beschleunigungssensors in Kombination
mit den Messwerten des Ultraschallsensors bei der Erzeugung eines
daraus resultierenden Steuersignals können Fehlalarme sicher unterdrückt werden.
Darüber
hinaus kann die Empfindlichkeit des Ultraschallsensors reduziert
werden.
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In
einer weiteren Ausführungsform
ist es möglich,
die Art und/oder den Grad des Eingriffs anhand der Erfassung und
Bewertung der Messsignale der verschiedenen Sensoren zu bestimmen.
Beispielsweise wird eine Anregung der Fahrzeugaußenhaut durch eine starke akustische
Beschallung oder durch eine Vibration, z. B. durch eine vorbeifahrende Kehrmaschine,
erfasst und hinsichtlich der Art und/oder des Schweregrades des
Eingriffs als mechanische Beanspruchung analysiert. Durch Berücksichtigung
der weiteren Messgröße, beispielsweise der
Messgröße aus der
Innenraumüberwachung oder
der Messgröße vom Schalter
kann ein Eindringen in den Fahrzeuginnenraum ausgeschlossen werden.
Somit können
eventuelle Fehlalarme aufgrund einer vorbeifahrenden Kehrmaschine
sicher vermieden werden.
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In
einer weiteren Ausführungsform
wird bei einem identifizierten Eingriff in das Fahrzeug ein Alarm
ausgelöst.
Je nach Vorgabe kann der jeweilige Alarm akustisch, optisch und/oder
elektronisch ausgelöst
werden. Bei einer akustischen Alarmaktivierung können beispielsweise eine Sirene,
ein Lautsprecher und/oder eine Hupe aktiviert werden. Als eine Alarmauslösung kann
beispielsweise ein kurzes und leises akustisches Signal ausgegeben
werden. Auch kann ein Alarm lautlos ausgeführt werden. In diesem Fall
werden lediglich ein optischer und/oder ein elektronischer Alarm
ausgelöst.
Darüber
hinaus kann mit steigendem Schweregrad des versuchten Eingriffs
in das Fahrzeug beispielsweise die Lautstärke des auszugebenden Alarms
und/oder die Anzahl der zu aktivierenden Alarmmittel erhöht werden.
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Die
mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin,
dass durch die Kombination oder Verknüpfung von Beschleunigungssensor und
Ultraschallsensor in Form beispielsweise eines Signalvergleichs
der zugehörigen
Messsignale zur Erzeugung eines Steuersignals die Fehlalarmsicherheit
erhöht
ist. Durch die Integration beider Sensoren in eine Baueinheit und
in einem gemeinsamen Steuergerät
wird Bauraum gespart. Durch Integration der Sensoren in ein vorhandenes
Steuergerät
kann das Fahrzeugüberwachungssystem
einfach und schnell nachgerüstet
werden.
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Des
Weiteren bietet die Erfindung eine kostengünstige und konstruktiv einfach
zu realisierende Lösung,
da bereits vorhandene Sensoren und Steuergeräte verwendet werden. Lediglich
der Mess- und Auswertealgorithmus zur Erzeugung des Steuersignals
und gegebenenfalls zur Bestimmung der Art und des Schweregrades
eines Eingriffs anhand der gemeinsamen Auswertung von Beschleunigungswerten
und Ultraschallmesswerten ist zu implementieren. Die Empfindlichkeit
der verwendeten Sensoren kann entsprechend fein eingestellt werden,
so dass eine Fehlalarmierung vermieden wird.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden anhand einer Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigen:
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1 schematisch
ein Fahrzeug mit einem Fahrzeugüberwachungssystem
mit in einem Steuergerät
integrierten Beschleunigungssensor und Ultraschallsensor, und
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2 schematisch
das Fahrzeugüberwachungssystem
im Detail mit mindestens einem Ultraschallsensor und einem Beschleunigungssensor
und mit einer Auswerteeinheit zur Erzeugung eines Steuersignals.
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Einander
entsprechende Teile sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen
versehen.
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1 zeigt
ein Fahrzeugüberwachungssystem 1 für ein Fahrzeug
F. Das Fahrzeugüberwachungssystem 1 dient
der Überwachung
des Fahrzeuginnenraums I anhand von akustischen Wellen W, insbesondere
Ultraschall-Wellen und der Überwachung
einer Bewegung und/oder einer Erregung der Fahrzeughülle oder
Fahrzeugaußenhaut
A anhand der Messung der Erdbeschleunigung. Mittels des Fahrzeugüberwachungssystems 1 erfolgt
eine kombinierte Auswertung und Analyse der erfassten verschiedenartigen
Messgrößen für eine sichere
und differenzierte Bestimmung einer Manipulation am Fahrzeug F.
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In
einer Ausführungsform
ist das Fahrzeugüberwachungssystem 1 als
eine integrierte Baueinheit in einem Steuergerät 2 ausgebildet und
im Bereich des Dachhimmels, insbesondere im Bereich des Rückspiegels
im Fahrzeuginnenraum I angeordnet. Eine derartige Anordnung des
Fahrzeugüberwachungssystems 1 ermöglicht eine
weitgehend vollständige Überwachung
des Fahrzeuginnenraums I. Vorzugsweise ist das Fahrzeugüberwachungssystem 1 als
eine integrierte Baueinheit in einem beispielsweise bereits vorhandenen
Steuergerät 2,
zum Beispiel in einer Dachbedienungseinheit, integriert. Alternativ
kann das Fahrzeugüberwachungssystem 1 auch
separat mit einem zugehörigen
Steuergerät ausgebildet
und im Bereich des Dachhimmels der Heckscheibe angeordnet sein (nicht
näher dargestellt).
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Für die kombinierte
Auswertung und eine hohe bauliche Integration sind zumindest die
beiden Sensoren S1 und S2 als eine integrierte Einheit ausgeführt. Beispielsweise
ist der Beschleunigungssensor S2 im Ultraschallsensor S1 integriert.
Beide sind von einem gemeinsamen Gehäuse umgeben. Darüber hinaus
greifen beide auf den gleichen Mikrocontroller zur Ausführung der
Auswertealgorithmen zu. Auch kann als Beschleunigungssensor S2 beispielsweise
ein in einem nicht näher
dargestellten Abschleppsensor integrierter Beschleunigungssensor verwendet
werden.
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Anhand
der 2 wird nachfolgend das Fahrzeugüberwachungssystem 1 und
das Verfahren zur Überwachung
des Fahrzeugs F auf einen unberechtigten Eingriff näher beschrieben.
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Das
Fahrzeugüberwachungssystem 1 umfasst
eine Auswerteeinheit 3, die mit mindestens einem der Sensoren
S1 bis S3 zur Erfassung einer Bewegung, einer Beschleunigung, einer
Neigung und/oder einer Betätigung
eines Teils des Fahrzeugs F und/oder einer Bewegung in dem Fahrzeug
F verbunden ist.
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Der
Sensor S1 ist beispielsweise als ein Ultraschallsensor ausgebildet,
der einen Ultraschall-Sender S1.1 und einen Ultraschall-Empfänger S1.2
mit einer jeweils zugehörigen
Signalaufbereitungseinheit S1.3 bzw. S1.4 umfasst. Der Ultraschallsensor
S1 dient der Detektion von Bewegungen im Fahrzeuginnenraum I. Durch
entsprechende Analyse der Empfangssignale, insbesondere der Amplitude, des
Frequenzspektrums und der Richtung der Beschleunigung wird eine
Objektbewegung im Ultraschall-Überwachungsbereich
durch den so genannten Doppler-Effekt detektiert. Dabei wird der
Ultraschallsensor S1 derart eingestellt und initialisiert, dass
dieser einfache Vibrationen, z. B. ein Klopfen auf das Fahrzeugdach,
von gerichteten Objektbewegungen im Fahrzeuginnenraum I unterscheiden kann.
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Der
Ultraschallsensor S1 arbeitet dabei beispielsweise mit einer Frequenz
von 40 kHz z. B. in zwei verschiedenen Betriebsmodi. In einem ersten Betriebsmodus,
dem so genannten Puls-Echo-Betriebsmodus, werden kurze Pulsfolgen
mit einer Frequenz von 40 kHz ausgesendet. In den Sendepausen wird
ein Echosignal empfangen und ausgewertet. Unterscheidet sich das
Echosignal von einem vorgegebenen Schwell- oder Referenzwert, so
wird eine Dauerüberwachung
aktiviert. Im zweiten Betriebsmodus, dem Dauerbetriebsmodus, wird
ebenfalls eine Pulsfolge mit einer Trägerfrequenz von 40 kHz ausgesendet.
Durch Reflektion des ausgesendeten Signals an einem sich im Fahrzeuginnenraum I
bewegenden Objekt erfolgt eine Frequenzänderung des empfangenen Echosignals
in Abhängigkeit
von der Bewegungsgeschwindigkeit. Ändert sich die Frequenz innerhalb
von vorgegebenen Schwell- oder Referenzwerten oder kommt es zu einem Über- oder Unterschreiten
von vorgegebenen Schwellwerten SW, so kann mittels eines der Alarmmittel
A1 bis A3 ein Alarm akustisch, optisch und/oder elektronisch ausgegeben
werden.
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Der
Ultraschallsensor S1 ist dabei derart empfindlich eingestellt, dass
auch eine Anregung der Fahrzeugaußenhaut durch eine starke akustische Beschallung
oder Vibration, z. B. durch einen vorbeifahrenden LKW oder eine
vorbeifahrende Kehrmaschine, zu einer Frequenzänderung wie eine Objektbewegung
im Fahrzeuginnenraum I führt.
Um einen Fehlalarm aufgrund einer derartigen, nicht auf einen unberechtigten
Eingriff zurückgehenden
Vibration des Fahrzeugs F zu vermeiden, wird zusätzlich als weitere Messgröße ein Beschleunigungswert
bei der Auswertung herangezogen.
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Hierzu
ist der Sensor S2 beispielsweise als ein herkömmlicher Beschleunigungssensor
ausgebildet. Mittels des Sensors S2 wird eine Bewegung, ein Wackeln
und/oder eine Neigung des Fahrzeugs F, z. B. ein leichtes Rollen
oder ein Abschleppen, detektiert. Der Beschleunigungssensor S2 basiert
auf der Messung der statischen Erdbeschleunigung. Dabei handelt
es sich vorzugsweise um einen 2-achsigen integrierten, beispielsweise
in CMOS-Technik ausgeführten
Beschleunigungssensor, der sowohl die Neigung, die Geschwindigkeit
als auch den Weg einer Bewegung des Fahrzeugs F messen kann. Bei
einem Anheben, Neigen, Wackeln oder Vibrieren des Fahrzeugs F wird
mittels des Beschleunigungssensors S2 eine Meldung, insbesondere
ein Alarm ausgelöst.
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Zusätzlich zu
den Sensoren S1 und S2 kann für
die Überwachung
des Fahrzeugs F ein weiterer Sensor S3, insbesondere ein herkömmlicher
Kontaktschalter vorgesehen sein, der beispielsweise das Öffnen einer
Tür oder
einer Klappe und somit ein Eindringen in das Fahrzeug F detektiert.
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Nachfolgend
wird das Verfahren zur Überwachung
des Fahrzeugs F auf einen unberechtigten Eingriff näher erläutert.
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Durch
Kombination von mindestens zwei der Sensoren S1 bis S3 wird eine
Manipulation oder ein unberechtigter Eingriff insbesondere an einem
abgestellten Fahrzeug F anhand eines Signalvergleichs der jeweils
zugehörigen
Messsignale oder Messwerte MW ermittelt. Hierdurch wird die Fehlalarmsicherheit
erhöht,
indem die Messwerte MW beispielsweise für eine Plausibilitätsprüfung miteinander
verknüpft, insbesondere
miteinander verglichen werden. Durch Vergleich von mehreren Messwerte
MW verschiedenartiger Sensoren S1 bis S3 kann gesehen werden, ob
ein Alarm notwendig ist oder nicht. Anhand des Vergleichs der Messwerte
MW von mindestens zwei der Sensoren S1 bis S3 wird dann ein Steuersignal
SS erzeugt.
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Auch
können
die jeweiligen Messwerte MW auf Über-
oder Unterschreiten von vorgegebenen Schwellwerten SW überwacht
werden. Hierdurch ist eine Differenzierung des unberechtigten Eingriffs möglich, insbesondere
ist eine Bestimmung der Art und des Grades des unberechtigten Eingriffs
möglich.
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Je
nach implementierten Auswertealgorithmus wird beispielsweise ein
Steuersignal SS insbesondere für
eine Alarmauslösung
erzeugt, wenn mindestens ein Schwellwert SW von einem Messwert MW
eines der Sensoren S1 bis S3 überschritten
wird. Insbesondere wenn ein Schwellwert SW des Ultraschallsensors
S1 bzw. des Schalters S3 überschritten
wird und somit ein Eindringen in das Fahrzeug F detektiert wird,
wird ein Alarm ausgelöst.
Wird hingegen mindestens ein Schwellwert SW mindestens eines Sensors
S1 bis S3 unterschritten, so wird mittels des Steuersignals SS eine
Alarmauslösung
unterdrückt.
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Beispielsweise
wird durch ein am Fahrzeug F vorbeifahrendes schweres Fahrzeug mittels
des Beschleunigungssensors S2 eine erhöhte Vibration und dabei ein Überschreiten
eines Schwellwerts SW bei gleichzeitigem Unterschreiten der Schwellwerte SW
des Ultraschallsensors S1 und des Schalters S3 detektiert. Somit
wird kein unberechtigter Eingriff in das Fahrzeug F detektiert und
eine Alarmauslösung unterdrückt.
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Zusätzlich oder
alternativ kann anhand der Überwachung
der Messwerte MW der Sensoren S1 bis S3 auf Über- oder Unterschreitung von
zugehörigen
Schwellwerten SW die Art und/oder der Grad der Manipulation am Fahrzeug
F bestimmt. Hierzu sind für
mindestens einen oder mehrere Sensoren S1 bis S3 mindestens ein
oder mehrere Schwellwerte SW vorgegeben. Den jeweiligen Schwellwerten
SW ist dabei die Art und/oder ein Grad eines Eingriffs oder einer
Manipulation am Fahrzeug F zugeordnet. In Abhängigkeit vom überschrittenen
Schwellwert SW werden dann der Schweregrad und/oder die Art des Eingriffs
am Fahrzeug F identifiziert.
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So
wird bei Überschreiten
eines niedrigen Schwellwerts SW als ein Grad eines Eingriffs beispielsweise
ein Manipulationsversuch, insbesondere ein Ziehen eines Griffs,
ein versuchtes Einschlagen einer Scheibe, eine Bewegung des Fahrzeugs
F und/oder ein leichter Schlag gegen das Fahrzeug F identifiziert.
Hierbei wird eine Warnung oder ein so genannter Voralarm, d.h. eine
Vorstufe zu einem Alarm, ausgelöst,
der lediglich den vermeintlichen Schadensverursacher warnt und darauf
aufmerksam macht, dass das Fahrzeug F überwacht wird. Eine Alarmierung
Dritter, z. B. eines Sicherheitsdienstes ist hierbei nicht vorgesehen.
Der Voralarm wird somit bereits vor einem Zugang in das Fahrzeug
F und/oder vor einer Beschädigung
des Fahrzeugs F ausgelöst.
Beim Voralarm wird beispielsweise kein akustisches oder wenn, dann
nur ein leises und kurzes akustisches Signal ausgegeben. Bevorzugt
wird ein lautloser Alarm ausgelöst,
insbesondere ein optisches und/oder ein elektronisches Signal ausgegeben,
z. B. ein Blinken eines Anzeigeelements, eines Innenlichts und/oder
des Abblendlichtes, bzw. das Versenden einer Email oder einer SMS
aktiviert.
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Bei Überschreiten
eines mittleren Schwellwertes SW wird als ein nächst höherer Grad eines Eingriffs,
insbesondere als ein mittelschwerer Eingriff eine Beschädigung des
Fahrzeugs F identifiziert und ein zugehöriger Alarm ausgelöst. Als
mittelschwerer Eingriff wird beispielsweise das Einschlagen einer Scheibe,
ein starker Schlag gegen das Fahrzeug F und/oder das unberechtigte Öffnen einer
Tür detektiert.
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Bei Überschreiten
eines maximalen Schwellwertes SW wird als ein schwerer Grad eines
Eingriffs in das Fahrzeug F ein Eindringen in den Fahrzeuginnenraum
I, das Abschleppen des Fahrzeugs F und/oder das unberechtigte Entnehmen
eines Gegenstands aus dem Fahrzeug F identifiziert und ein zugehöriger weiterer
Alarm ausgelöst.
Bei einem derart schweren Eingriff können zudem Daten D, wie z. B.
erfasste Messwerte MW, Datum, Uhrzeit des Eingriffs und/oder Standort
des Fahrzeugs F ermittelt und gespeichert werden. Hierzu ist die
Auswerteeinheit 3 mit einer Speichereinheit 4 verbunden.
Je nach Auswertealgorithmus kann die Speicherung der erfassten Messwerte
MW bereits mit der Detektion eines Voralarms aktiviert werden.
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Alternativ
oder zusätzlich
können
das Steuersignal SS und die Daten D an eine zentrale Überwachungseinheit 6,
z. B. einen Sicherheits- oder Überwachungsdienst, übertragen
werden. Über
eine fahrzeugseitige Schnittstelle 7, z. B. einen so genannten
CAN- oder LIN-Bus, kann eine Meldung an ein anderes Steuergerät, an einen
Bordcomputer und/oder an eine Einbruch- und Diebstahlwarnanlage zur Aktivierung
dieser übertragen
werden.
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Darüber hinaus
können
weitere Grade und Abstufungen für
den unberechtigten Eingriff durch Zuordnung entsprechender Schwellwerte
SW vorgegeben werden. Darüber
hinaus können
zugehörige Alarmauslösungen,
insbesondere die Anzahl, die Intensität und die Art der zu aktivierenden
Alarmmittel A1 bis A3 vorgegeben werden. Hierzu sind der Mess- und
der Auswertealgorithmus der Auswerteeinheit 3 bzw. die
Signalaufbereitung der Sensoren S1 bis S3 entsprechend ausgebildet.
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Zur
differenzierten Alarmauslösung
ist die Auswerteeinheit 3 mit mindestens einem der Alarmmittel
A1 bis A3 verbunden. Je nach Art der Alarmausgabe – akustisch,
optisch und/oder elektronisch – kann
das Alarmmittel A1 als eine akustische Einrichtung, beispielsweise
als eine Sirene, eine Hupe und/oder ein Lautsprecher ausgebildet
sein. Das Alarmmittel A2 kann als eine optische Einrichtung, z. B,
als eine Fahrrichtungsanzeige, als Warnblinkanzeige, als Abblendlicht,
ausgebildet sein. Das Alarmmittel A3 ist beispielsweise zum Versenden
einer elektronischen Nachricht, z. B. eine SMS oder eine Email,
beispielsweise als ein Modem, ein Sender und/oder eine Datenbusschnittstelle
ausgebildet.
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In
Abhängigkeit
vom Grad des Eingriffs erfolgt eine entsprechend differenzierte
Alarmauslösung
mittels einer oder mehrerer der Alarmmittel A1 bis A3 durch eine
entsprechende Steuerung dieser hinsichtlich Art, Anzahl und Intensität. So kann
bei Überschreiten
eines oder mehrerer niedriger Schwellwerte SW der Alarm lautlos,
z. B. optisch oder elektronisch, ausgegeben werden. Bei einem Alarm
für einen
schweren Eingriff wird hingegen ein lauter akustischer Ton, insbesondere
eine Sirene mit einer Lautstärke
von größer 95 dBA
aktiviert.
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Darüber hinaus
ist die Erfindung nicht auf die dargestellten und beschriebenen
spezifischen Einzelheiten und Kombinationen beschränkt. Es
können bestimmte
Merkmale und Unterkombinationen der Erfindung nützlich sein und ohne Bezugnahme
auf andere Merkmale und Unterkombinationen verwendet werden. Die
in der vorangehenden Beschreibung, in den nachfolgenden Ansprüchen und/oder
in den Zeichnungen offenbarten Merkmale können sowohl separat als auch
in jeder beliebigen Kombination für die Realisierung der Erfindung
in verschiedenen Formen wesentlich sein.