DE102005021142A1 - Verfahren zum Vermeiden von Personen- und Sachschäden beim Öffnen von Fahrzeugtüren - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Vermeiden von Personen- und Sachschäden beim Öffnen von Kraftfahrzeugtüren mittels eines Warnsystems, das im aktivierten Zustand beim Detektieren eines im Wesentlichen ortsfesten Objekts im Türöffnungsbereich und/oder eines herannahenden Objekts im Hinblick auf die Kraftfahrzeugtür ein Warnsignal und/oder ein Türbremssignal veranlasst, sobald ein Insasse die Kraftfahrzeugtür öffnet. Erfindungsgemäß wird das Warnsignal und/oder Türbremssignal nur veranlasst, wenn zusätzlich durch Auswerten eines Kontaktsignals eines Sicherheitsgurtes ein geöffneter Gurt detektiert wird.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Vermeiden von Personen- und Sachschäden beim Öffnen von Kraftfahrzeugtüren nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
- Aus dem Stand der Technik sind Warnsysteme bekannt, die auf der Basis von Umfeldsensoren den Fahrer beispielsweise vor zu hohen Auffahrgeschwindigkeiten warnen. Weiter sind auch Warnsysteme bekannt, die den Fahrer beim Öffnen einer Fahrzeugtür warnen, falls sich ein stehendes Objekt im Türöffnungsbereich befindet oder falls sich ein bewegtes Objekt, beispielsweise ein Fahrradfahrer oder ein Fußgänger derart dem Fahrzeug nähert, dass es zu einer möglichen Kollision beim Öffnen der Fahrzeugtür mit dem bewegten Objekt kommen könnte.
- Ein derartiges System ist bereits aus der
EP 1 375 267 A2 bekannt. Hierbei wird ein bereits für eine Abstands- bzw. Relativgeschwindigkeitsmessung benutztes umfeldsensierendes System zusätzlich für ein Warnsystem zum Erkennen einer Kollision einer öffnenden Fahrzeugtür mit einem weiteren Objekt verwendet. Wird ein Objekt detektiert, wird ein akustisches oder optisches Warnsignal veranlasst und/oder eine Einrichtung zur Beeinflussung eines Türöffnungsvorgangs angesteuert. In einer bevorzugten Ausführungsform wird das Warnsystem erst aktiviert, sobald eine Berührung oder eine Betätigung des Türöffners detektiert wird. - In der
DE 103 12 252 A1 ist ebenfalls ein Verfahren zum Vermeiden von Personen- und Sachschäden durch Kraftfahrzeugtüren offenbart. Bei diesem Verfahren wird beim Unterschreiten eines festen oder variablen geschwindigkeits-, beschleunigungs- und/oder distanzabhängigen Schwellwertes oder beim Erkennen eines den Schließmechanismus der Fahrzeugtüren entriegelnden Signals ein Türgriffüberwachungsmodus aktiviert, sowie der Außenraum des Fahrzeugs mittels einer Kamera überwacht und die Ausgabe eines akustischen und/oder optischen und/oder haptischen Warnsignals veranlasst, sobald eine Person den Türgriff der Fahrzeugtür betätigt oder entriegelt, obwohl im Blickfeld der Kamera ein ortsfestes oder herannahendes Objekt detektiert wird. - Diese genannten Systeme haben den Nachteil, dass möglicherweise ein Warnsignal veranlasst wird, obwohl der Fahrer gar nicht beabsichtigt, die Fahrzeugtür zum Aussteigen zu öffnen.
- Aufgabe der Erfindung ist es, die bekannten Verfahren zum Vermeiden von Personen- und/oder Sachschäden beim Öffnen von Fahrzeugtüren derart zu verbessern, dass das Warnsignal nur dann veranlasst wird, wenn mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass der Fahrzeuginsasse die Fahrzeugtür zum Verlassen des Fahrzeugs öffnen möchte.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren nach Patentanspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Gegenständen der abhängigen Ansprüche.
- Das erfindungsgemäße Verfahren zum Vermeiden von Personen- und Sachschäden beim Öffnen von Kraftfahrzeugtüren zeichnet sich dadurch aus, dass das Warnsignal und/oder Türbremssignal nur veranlasst wird, wenn zusätzlich durch Auswerten eines Kontaktsignals eines Sicherheitsgurtes ein geöffneter Gurt detektiert wird.
- Durch das erfindungsgemäße Verfahren kann eine unnötige Warnung, die auf die Fahrzeuginsassen störend wirken könnte, vermieden werden. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Fahrzeuginsasse nur aus Versehen oder Langeweile den Türgriff berührt oder betätigt und gar nicht die Absicht hat, die Fahrzeugtür zu öffnen. Durch das Auswerten des Kontaktsignals des Sicherheitsgurtes kann schnell und einfach bestimmt werden, ob der Fahrer tatsächlich zum Verlassen des Fahrzeugs die Fahrzeugtür öffnen möchte. Die Auswertung des Kontaktsignals des Sicherheitsgurtes bietet weiter den Vorteil, dass keine zusätzlichen Sensoren und/oder Auswertungseinheiten im Fahrzeug implementiert werden müssen, da diese Auswertung bereits im Rahmen einer Angurt-Warneinrichtung in den meisten Fahrzeugen vorgenommen wird.
- Das Warnsystem wird vorteilhafterweise erst aktiviert, sobald das Fahrzeug eine vorgegebene Grenzgeschwindigkeit unterschritten hat. Im aktivierten Zustand wird mittels eines in einem Steuergerät hinterlegten Algorithmus die Gefahr einer Kollision der öffnenden Fahrzeugtür mit einem ortfesten Objekt im Bereich der Fahrzeugtür oder eines herannahenden Objekts an die Fahrzeugtür berechnet. Hierzu können bereits bekannte Verfahren oder Systeme verwendet werden. Zum Detektieren des Fahrzeugumfeldes können Ultraschallsensoren, wie sie bereits in sog. PDC-Fahrerassistenzsystemen (Park Distance Control) zum Einsatz kommen, verwendet werden. Wird beim Öffnen der Fahrzeugtür ein ortfestes Objekt im Bereich der Fahrzeugtür oder ein herannahendes Objekt an die Fahrzeugtür detektiert und ist der Sicher heitsgurt offen, kann entweder ein Warnsignal oder ein Türbremssignal veranlasst werden.
- Das erfindungsgemäße Verfahren kann vorteilhafterweise noch weiter verbessert werden, indem zusätzlich eine Sitzbelegungserkennung derart ausgewertet wird, dass das Warnsignal und/oder Türbremssignal nur veranlasst wird, wenn durch die Sitzbelegungserkennung eine derartige Sitzbelegung detektiert wird, die darauf hinweist, dass der Insasse aus dem Fahrzeug aussteigen will. Es ist bekannt, dass ein Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug verlassen möchte, seine Sitzposition derart verändert, dass sich der Großteil seines Gewichts weiter Richtung Fahrzeugtür verlagert. Somit kann durch eine Auswertung der Verlagerung des Gewichts des Fahrzeuginsassen eine Zusatzinformation darüber gewonnen werden, ob der Fahrer tatsächlich das Fahrzeug verlasse, und deswegen die Fahrzeugtür öffnen möchte. Bei der Sitzbelegungserkennung kann es sich um eine im Sitz verbaute Druckpunkt-Messmatte oder um ein Innenraum-Kamerasystem handeln.
- Die bestehende Absicht zum Öffnen kann vorteilhafterweise durch zusätzliches Beobachten der Betätigung eines Bedienelements durch den Fahrer bzw. den Insassen detektiert werden. Wird beispielsweise der Scheinwerfer ausgeschaltet und/oder der Zündschlüssel aus dem Zündschloss gezogen und/oder die Handbremse aktiviert, kann mit erhöhter Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass der Insasse die Fahrzeugtür zum Verlassen des Fahrzeugs öffnen möchte. Erst wenn zusätzlich zum Gurtsignal eine derartige Aktion detektiert wird, wird bei Vorliegen einer Gefahr beim Öffnen der Fahrzeugtür das Warnsignal und/oder Türbremssignal veranlasst.
- Vorteilhafterweise wird durch das veranlasste Warnsignal eine optische und/oder akustische und/oder haptische Warneinrichtung aktiviert. Bei der optischen Warneinrichtung kann es sich beispielsweise um eine Anzeige in einem Display handeln. Auf dem Display kann die Position des detektierten Objekts zum Eigenfahrzeug angezeigt werden. Anstelle der optischen Anzeige in einem Display kann auch eine optische Warnung im Seitenspiegel ausgegeben werden. Eine derartige Warnanzeige bietet den Vorteil, dass der Insasse die Warnung schnell wahrnehmen kann, da er seinen Blick nicht extra auf ein im Fahrzeug befindliches Display richten muss. Zusätzlich bietet eine derartige Warnung den Vorteil, dass sie auch von Außen und somit auch für einen herannahenden Fahrradfahrer oder Fußgänger sichtbar ist. Diese werden somit auch darauf aufmerksam gemacht, dass ein Fahrzeuginsasse möglicherweise die Fahrzeugtür öffnet.
- Als akustische Warnung kann entweder ein bereits für andere Warneinrichtungen verwendeter Signalton oder auch eine Sprachausgabe erzeugt werden. Durch die Sprachausgabe könnte die Gefahr weiter konkretisiert werden. Durch den Ort der Ausgabe des akustischen Warnsignals kann auch ein Hinweis darüber übermittelt werden, von welcher Seite sich das Objekt nähert. Die einzelnen Warnsysteme können auch miteinander kombiniert werden, wobei die Kombination auch eine Information über die Art bzw. die Stärke der Gefahr liefern kann.
- Vorteilhafterweise wird durch das veranlasste Türbremssignal eine Türbremse derart aktiviert, dass eine Kraft entgegen der Türbewegung erzeugt wird. Die Kraft kann auch in Abhängigkeit von der drohenden Gefahr unterschiedlich groß sein. Es wäre auch denkbar, die Kraft in Abhängigkeit vom Fahrzeuginsassen unterschiedlich groß auszugestalten. Sollte es sich beispielsweise bei dem Insassen, der die Tür öffnen möchte, um ein Kind handeln, kann die Kraft oder das Gegenmoment etwas größer sein.
- Vorteilhafterweise bleibt das Warnsystem solange aktiviert, bis mittels einer Insassenerkennungs-Einrichtung erkannt wird, dass sich kein Insasse mehr im Fahrzeug befindet. Somit kann sichergestellt werden, dass die Warneinrichtung bei jedem unvorsichtigen Öffnen der Fahrzeugtür ein Warnsignal veranlasst. Weiter bietet diese Ausgestaltung aber auch den Vorteil, dass das Stromnetz im Fahrzeug nicht unnötig belastet wird, falls sich kein Insasse mehr im Fahrzeug befindet.
Claims (8)
- Verfahren zum Vermeiden von Personen- und Sachschäden beim Öffnen von Kraftfahrzeugtüren mittels eines Warnsystems, das im aktivierten Zustand beim Detektieren eines im Wesentlichen ortsfesten Objekts im Türöffnungsbereich und/oder eines herannahenden Objekts im Hinblick auf die Kraftfahrzeugtür ein Warnsignals und/oder ein Türbremssignal veranlasst, sobald ein Insasse die Kraftfahrzeugtür öffnet, dadurch gekennzeichnet, dass das Warnsignal und/oder Türbremssignal nur veranlasst wird, wenn zusätzlich durch Auswerten eines Kontaktsignals eines Sicherheitsgurtes ein geöffneter Gurt detektiert wird.
- Verfahren nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich eine Sitzbelegungserkennung derart ausgewertet wird, dass das Warnsignal und/oder Türbremssignal nur veranlasst wird, wenn durch die Sitzbelegungserkennung eine Sitzbelegung detektiert wird, die darauf hinweist, dass der Insasse aus dem Fahrzeug aussteigen will.
- Verfahren nach Patentanspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich die Betätigung eines Bedienelements erfasst und in Abhängigkeit von der Betätigung des Bedienelements das Warnsignal und/oder Türbremssignal veranlasst wird.
- Verfahren nach Patentanspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Bedienelement eine Handbremse und/oder ein Scheinwerferbedienelement ist.
- Verfahren nach einem der vorangegangenen Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das veranlasste Warnsignal eine optische und/oder akustische und/oder haptische Warneinrichtung aktiviert.
- Verfahren nach einem der vorangegangenen Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das veranlasste Warnsignal eine optische Anzeige im Seitenspiegel aktiviert.
- Verfahren nach einem der vorangegangenen Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass veranlasste Türbremssignal eine Türbremse derart aktiviert, dass eine Kraft entgegen der Türbewegung erzeugt wird.
- Verfahren nach einem der vorangegangenen Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Warnsystem solange aktiviert bleibt, bis mittels einer Insassenerkennungs-Einrichtung erkannt, wird, dass sich kein Insasse mehr im Fahrzeug befindet.
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