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DE102005020668B4 - Verfahren und Vorrichtung zur Zustandskontrolle eines Schließsystems insbesondere eines Kraftfahrzeugschließsystem - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Zustandskontrolle eines Schließsystems insbesondere eines Kraftfahrzeugschließsystem Download PDF

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DE102005020668B4
DE102005020668B4 DE102005020668A DE102005020668A DE102005020668B4 DE 102005020668 B4 DE102005020668 B4 DE 102005020668B4 DE 102005020668 A DE102005020668 A DE 102005020668A DE 102005020668 A DE102005020668 A DE 102005020668A DE 102005020668 B4 DE102005020668 B4 DE 102005020668B4
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Abstract

Verfahren zur Zustandskontrolle eines Schließsystems, insbesondere eines Kraftfahrzeugschließsystems, gekennzeichnet durch eine Schließkontrolle in Form einer akustischen Registrierung eines Schließgeräuschs in Verbindung mit einer Ausgabe eines Zustandssignals in Abhängigkeit von dem registrierten Schließgeräusch.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Zustandskontrolle eines Schließsystems, insbesondere eines Kraftfahrzeugschließsystems nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie eine Vorrichtung zur Durchführung eines derartigen Verfahrens.
  • Schließsysteme an Kraftfahrzeugen, beispielsweise Zentralverriegelungen, bei denen die Kraftfahrzeugtüren durch eine mechanische, motorbewegte Anordnung verschlossen werden, sind ein unverzichtbarer Bestandteil einer zeitgemäßen Kraftfahrzeugausstattung. Dabei führt ein Benutzer an einem einzelnen Türschloss einen Schließvorgang aus, wobei dadurch der Schließmechanismus an allen anderen Türen des Kraftfahrzeuges aktiviert wird. Hierbei wird vermieden, dass eine Kraftfahrzeugtür oder der Kofferraum versehentlich unverschlossen und das Kraftfahrzeug ungesichert bleibt.
  • Einen erhöhten Komfort bieten in diesem Zusammenhang draht- und kontaktlos aktivierbare fernbediente Schließsysteme. Bei derartigen Systemen befindet im Inneren des durch den Benutzer mitgeführten Fahrzeugschlüssels eine Sendeeinrichtung, die auf Knopfdruck einen Schließimpuls an einen im Kraftfahrzeug angeordneten Empfänger aussendet. Der Sendeimpuls kann beispielsweise ein Infrarot- oder HF-Impuls sein. Der durch den Empfänger registrierte Schließimpuls wird an die Schließanlage, insbesondere an die einzelnen Aktoren, weitergeleitet, woraufhin die Kraftfahrzeugtüren verschlossen werden. Bei einer derartigen Schließanlage entfällt das mitunter lästige, zeitraubende und beispielsweise bei Dunkelheit oft schwierige Einstecken des Schlüssels in ein Türschloss.
  • In der Praxis zeigt sich, dass derartige draht- und kontaktlose Schließsysteme oftmals unbewusst und quasi nebenher betätigt werden. Der Benutzer stellt sein Kraftfahrzeug ab, betätigt den entsprechenden Knopf am Fahrzeugschlüssel und entfernt sich von seinem Fahrzeug. Dabei wird der Schließvorgang nicht mehr bewusst registriert, wodurch später der Benutzer sich oftmals im Unklaren darüber ist, ob er sein Fahrzeug wirklich abgeschlossen hat. Dies führt dazu, dass der Benutzer entweder lästige Kontrollgänge ausführen muss oder, falls dies aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist, sich die quälende Frage stellt, ob er denn seinen Wagen wirklich sicher verschlossen hat. In entsprechender Weise gelten die für den Fahrzeugbereich genannten Nachteile auch bei allen anderen Schließanlagen in Gebäudetüren, aber auch in Fenstern, diversen Einstiegsluken und dergleichen verschließbare Öffnungen bzw. Ein- und Ausgänge.
  • Aus der DE 103 28 332 A1 ist eine Türöffnungs- und Schließeinrichtung für ein Fahrzeug sowie ein Verfahren zur Erkennung eines Öffnungs-/Schließvorgangs einer Fahrzeugtür vorbekannt. Zur Erkennung wird auf eine tragbare Sende-Empfangseinrichtung zurückgegriffen, wobei eine Steuereinheit vorhanden ist, die eine Leuchteinrichtung dann betätigt, wenn erkannt wird, dass die Person mit dem tragbaren Sende-Empfangsgerät sich dem Fahrzeug nähert. Wenn die betreffende Person in Berührung mit einem Fahrzeug-Türgriff gelangt, findet ein Beurteilungsschritt statt und es erfolgt eine Entriegelung der Fahrzeugtür nach entsprechender Berechtigungsüberprüfung. Beim Vorgang des Entriegelns verändert die Leuchteinrichtung ihre Betriebsart, indem z.B. von einem Dauerlicht auf ein Blinken übergegangen wird.
  • Bei der Vorrichtung zum Anzeigen eines Zweistellungszustands, wie z.B. eines verschlossenen oder offenen Zustands für eine Verriegelung einer Fahrzeugtür gemäß DE 699 16 654 T2 sind Sensoren und bistabile magnetische Schalter vorhanden. Die bistabilen magnetischen Schalter weisen einen Elektromagneten auf, welcher in Verbindung in jedem individuellen Schalter für das Schalten zwischen zwei anzeigenden Stellungen durch Senden eines elektrischen Impulses durch den Magneten vorgesehen ist. Die Anzeigeeinrichtungen sehen unterschiedlich aus, um die angezeigte Stellung sofort in auffallender Weise deutlich zu machen.
  • Es besteht somit die Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren bzw. eine Vorrichtung anzugeben, mit der sich die Ungewissheit bei der Betätigung der Schließsysteme in einer einfachen, sicheren und kostengünstigen Weise beseitigen lässt.
  • Die Aufgabe wird mit einem Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst, wobei die Unteransprüche zweckmäßige bzw. vorteilhafte Ausführungsformen und Ausgestaltungen beinhalten.
  • Erfindungsgemäß ist das Verfahren durch eine Schließkontrolle in Form einer akustischen Registrierung eines Schließgeräuschs in Verbindung mit einer Ausgabe eines Zustandssignals in Abhängigkeit von dem registrierten Schließgeräusch gekennzeichnet. Dabei bildet das im Rahmen eines Schließvorgangs charakteristisch erzeugte und registrierte Geräusch das objektive Kriterium für einen tatsächlich ausgeführten Schließvorgang. Ein solches Verfahren ist unabhängig von der konkreten mechanischen Gestaltung des Schließsystems einsetzbar.
  • Das Verfahren ist durch mindestens folgende zweckmäßige Verfahrensschritte gekennzeichnet:
    In einem ersten Schritt wird ein Schließgeräusch des Schließsystems registriert. In einem darauf folgenden Schritt wird eine Geräuschcharakteristik des registrierten Schließgeräuschs mit einem gespeicherten Geräuschprofil verglichen. In einem weiteren Schritt wird ein Übereinstimmungsgrad zwischen der Geräuschcharakteristik des registrierten Schließgeräuschs und dem gespeicherten Geräuschprofil ermittelt. In Abhängigkeit von der Größe des Übereinstimmungsgrades wird ein Kontrollsignalwert ausgegeben. Abschließend wird in Abhängigkeit vom ausgegebenen Kontrollsignalwert ein Zustandssignal angezeigt.
  • Das Verfahren zielt demnach darauf ab, das Schließgeräusch zu erfassen, das mit einem Schließvorgang der Schließanlage verbunden ist. Es wird somit die akustische Wahrnehmung des Schließvorgangs, d.h. das Hören des Einschnappens oder Einrastens des Schließmechanismus innerhalb der Türen des Fahrzeuges, durch einen automatisierten Vorgang ersetzt, der an Stelle des Benutzers den Schließvorgang bzw, den Zustand der Schließanlage kontrolliert. Der Benutzer kann anhand des angezeigten Zustandssignals jederzeit den Zustand der Schließanlage nachprüfen. Die akustische Erkennung gewährleistet zudem einen Einbau bzw. ein Ausführen des Kontrollverfahrens ohne die Schließanlage in irgendeiner Weise zu verändern oder herrichten zu müssen. Sie ist daher prinzipiell für alle möglichen Schließsysteme unterschiedslos geeignet und ausführbar.
  • Das Registrieren des Schließgeräuschs und das Vergleichen der Geräuschcharakteristik des Schließgeräuschs schließt in einer vorteilhaften Ausführungsform eine lernfähige Anpassung an sich zeitlich oder typenabhängig verändernde Geräuschprofile im Rahmen einer lernfähigen Geräuscherkennung ein.
  • Eine solche Vorgehensweise berücksichtigt zum einen alterungs- oder abnutzungsbedingte Veränderungen des Schließgeräuschs und ermöglicht zudem eine Anpassung des Verfahrens an prinzipiell beliebig verschiedene Schließanlagen mit sich entsprechend unterscheidenden Schließgeräuschen. Das Verfahren ist demnach nicht nur auf einen Schließanlagentyp oder ein gewisses Alter der Schließanlage zugeschnitten, sondern kann typübergreifend und unabhängig vom Alter der Schließanlage oder der Umgebungsbedingungen universell eingesetzt und angepasst werden.
  • Die lernfähige Anpassung wird in einer zweckmäßigen Ausführungsform des Verfahrens durch ein wiederholtes Ersetzen des gespeicherten Geräuschprofils ausgeführt. Dabei wird nach dem Ermitteln des Übereinstimmungsgrades das gespeicherte Geräuschprofil durch die registrierte Geräuschcharakteristik ersetzt und dabei das gespeicherte Geräuschprofil aktualisiert.
  • Hierbei wird von der Grundannahme ausgegangen, dass sich das Schließgeräusch zwischen zwei im Vergleich zur Gesamtlebensdauer der Schließanlage kurz aufeinander folgenden Schließvorgängen nicht grundlegend ändert, sodass die Schließgeräusche mehr oder weniger aufeinander folgender Schließvorgänge im wesentlichen identisch sind. Die im Laufe der Zeit auftretenden Veränderungen des Schließgeräuschs spielen hierbei im wesentlichen keine Rolle, sodass die Geräuscherkennung mit dem normalen Alterungsprozess der Schließanlage Schritt hält. Der Ersetzungsvorgang ist darüber hinaus auch bei einem ersten initialisierenden Schließvorgang von Bedeutung. Hierbei wird das anfänglich vorhandene, in diesem Einzelfall leere, Geräuschprofil durch die für die konkret vorliegende Schließanlage typische Geräuschcharakteristik ersetzt und ein neues Geräuschprofil erstellt, das auf diese konkrete Schließanlage zugeschnitten ist.
  • Der vorhergehend erwähnte Kontrollsignalwert wird in einer vorteilhaften Ausgestaltung des Verfahrens drahtlos an eine externe und mobile Anzeigeeinheit zur Anzeige des Zustandssignals in Abhängigkeit vom Kontrollsignalwert übertragen und gespeichert.
  • Diese Ausgestaltung ermöglicht es, jederzeit und in beliebiger Entfernung von der Schließanlage deren Zustand, insbesondere deren Verschluss, an der mobilen und demzufolge mitgeführten Anzeigeeinheit zu überprüfen, wobei die erwähnten lästigen Kontrollgänge vollständig entfallen können.
  • Die erwähnte Schließkontrolle wird z.B. bei einem Verschließvorgang aktiviert und bei einem Aufschließvorgang oder automatisch zeitgesteuert deaktiviert und zurückgesetzt. Dadurch wird verhindert, dass ein Aufschließgeräusch der Schließanlage irrtümlich als ein Schließgeräusch registriert wird. Entsprechend werden beim Zurücksetzen der Schließkontrolle die Werte des Übereinstimmungsgrades und des Kontrollsignalwertes bzw. des Zustandssignals zurückgesetzt.
  • Eine Vorrichtung zum Ausführen des genannten Verfahrens weist eine in unmittelbarer Nähe des Schließsystems angeordnete Geräuscherfassungseinheit in Verbindung mit einem Geräuschprofilspeicher und einer Vergleichs- und Verarbeitungseinheit sowie einer Kontrolleinheit mit Ausgabemitteln für das Zustandssignal, insbesondere akustische und/oder optische Signalgeber, auf.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform ist der Vergleichs- und Verarbeitungseinheit ein Sender und der Kontrolleinheit ein Empfänger für eine drahtlose Übermittlung des Kontrollsignalwertes zugeordnet. Dadurch kann die Kontrolleinheit als eine externe, durch den Benutzer mitgeführte Einrichtung ausgebildet sein.
  • Vorteilhaft ist die Kontrolleinheit als Teil eines Schlüssels, insbesondere eines Fahrzeugschlüssels, und/oder eines an einen Schlüsselbund zu befestigenden Schlüsselanhängers ausgebildet.
  • Das Verfahren und die Vorrichtung sollen nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert werden.
  • Zur Verdeutlichung dienen die 1 bis 3. Es werden für gleiche oder gleichwirkende Verfahrensschritte bzw. Teile die selben Bezugszeichen verwendet.
  • Es zeigt:
  • 1 einen beispielhaften Ablaufplan des erfindungsgemäßen Verfahrens,
  • 2 ein beispielhaftes Blockschaltbild einer Vorrichtung zum Ausführen des Verfahrens,
  • 3 eine beispielhafte Installation eines Schließkontrollsystems innerhalb einer Fahrzeugtür in Kombination mit einem modifizierten Fahrzeugschlüssel.
  • Üblicherweise wird die Schließanlage nach dem Zuschließen bzw. Zuwerfen der Fahrzeugtüren betätigt. Das Schließen 5 einer oder mehrerer Fahrzeugtüren führt damit zu einem Aktivieren 6 der Vorrichtungskomponenten. Der Aktivierungsvorgang kann auf verschiedene Arten erfolgen. Bei einer ersten beispiel haften Ausführungsform werden zum Starten des Aktivierungsvorgangs die Schalterstellungen der im Bereich der Türen angeordneten Schalter für die Innenbeleuchtung des Fahrgastraumes ausgewertet. Der Verfahrensablauf beginnt in diesem Falle dann, wenn aus der Schalterstellung mindestens einer Tür hervorgeht, dass diese Tür beim Stillstand des Fahrzeugs einmal geöffnet und einmal geschlossen worden ist. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass mindestens eine Person eine Fahrzeugtür geöffnet, das Fahrzeug verlassen und die Tür zugeschlagen hat. Von diesem Zeitpunkt an wird ein interner Zeitcountdown aktiviert, wobei innerhalb eines festgesetzten Zeitlimits ein Betätigen der Schließanlage abgewartet wird. Nach Ablauf des Zeitlimits, das beispielsweise dreißig bis sechzig Sekunden betragen kann, erfolgt eine Abfrage 7, ob das gesetzte Zeitlimit überschritten, bzw. innerhalb des Zeitlimits die Schließanlage nicht betätigt, oder ein entsprechendes Geräusch nicht registriert worden ist. Ist dies der Fall, wird der Kontrollsignalwert automatisch auf einen Wert gesetzt, der einer unverschlossenen Tür, bzw. einer nicht betätigten Schließanlage entspricht, und es wird ein Alarmsignal ausgegeben. Alternativ dazu kann natürlich auch die Schließanlage selbsttätig aktiviert und das Fahrzeug verschlossen werden, wobei ein Signal über diesen automatischen Schließvorgang ausgegeben wird.
  • Ist das Zeitlimit bei Eintritt des Schließvorgangs nicht überschritten, läuft das Verfahren zum Verfahrensschritt einer Geräuschaufnahme 10 weiter. Die Geräuschaufnahme besteht im Erfassen eines Schallsignals mit grob eingegrenztem Frequenzbereich in Verbindung mit einem vorbestimmten Schallpegelbereich. Diese Vorauswahl ist zweckmäßig, um Fehlregistrierungen durch Umgebungsgeräusche zu vermeiden.
  • Das beim Auslösen der Schließanlage erzeugte Geräusch weist einen charakteristischen zeitlichen Pegelverlauf bzw. ein charakteristisches Frequenzspektrum auf. Pegelverlauf und Frequenzspektrum bilden die Geräuschcharakteristik der Schließanlage. Beide Größen sind für den nachfolgenden Vergleichsschritt 20 geeignet. Bei dem Vergleichsschritt 20 wird die Geräuschcharakteristik der Schließanlage mit einem vorgegebenen Geräuschprofil verglichen. Im einfachsten Fall wird hierzu der zeitliche Pegelverlauf des Geräuschs punktweise mit einem gespeicherten Pegelverlauf verglichen. Der Vergleich besteht im einfachsten Falle in einer punktweisen Subtraktion beider Pegelverläufe und in einer punktweisen Auswertung der Stärke des nach der Subtraktion verbliebenen Signalrestes. In einer dazu äquivalenten Weise kann das Frequenzspektrum des registrierten Geräuschs mit dem Frequenzspektrum des gespeicherten Geräuschprofils verglichen werden.
  • Als Ergebnis des Vergleichsvorgangs wird in einem Schritt 30 ein Übereinstimmungsgrad zwischen der registrierten Geräuschcharakteristik und dem gespeicherten Geräuschprofil ermittelt. Im Falle der erwähnten einfachen Subtraktion kann die Größe des nach der Subtraktion verbliebenen Signalrestes als Übereinstimmungsgrad verwendet werden. Hierzu erfolgt zweckmäßigerweise eine Glättung oder Filterung des Signalrestes, um einen möglichst einfachen und eindeutigen numerischen Wert zu erzeugen. Im einfachsten Fall wird der Übereinstimmungsgrad dadurch bestimmt, indem in einer Ja/Nein-Entscheidung ermittelt wird, ob der Pegel des Signalrestes unterhalb oder oberhalb einer gewissen zweckmäßig gewählten Schranke liegt. Liegt er oberhalb der Schranke, wird ein Übereinstimmungsgrad ausgegeben, der eine ungenügende Übereinstimmung von Geräuschcharakteristik und Geräuschprofil angibt. Bei einem unter der Schranke liegenden Pegel des Signalrestes, der im Idealfall identisch Null ist, weist der Übereinstimmungsgrad auf eine hinreichende Übereinstimmung zwischen Geräuschcharakteristik und Geräuschprofil hin.
  • Die betragsmäßige Größe des Pegels des Signalrestes, vermindert um die zweckmäßig festgelegte Schranke kann im einfachsten Fall direkt als numerischer Wert für den Übereinstimmungsgrad ausgegeben werden. Bei einer unzureichenden Übereinstimmung ist in diesem Fall der numerische Wert verschieden von Null, bei einer hinreichend guten Übereinstimmung wird der numerische Wert Null ausgegeben. Es versteht sich, dass weitere Schranken oder andere Vergleichsverfahren definiert, bzw. ausgeführt werden können. Dadurch ist es insbesondere möglich, gewisse plötzlich auftretende Fehlfunktionen der Schließanlage in einfacher Weise zu diagnostizieren und dem Benutzer zu signalisieren, dass die Schließanlage zwar betätigt worden ist, wobei aber eine Fehlfunktion entweder das ordnungsgemäße Arbeiten der Schließanlage verhindert oder eine vorsorgliche Überprüfung der Schließanlage ausgeführt werden muss.
  • In Abhängigkeit von der Größe des ermittelten Übereinstimmungsgrades verzweigt der Verfahrensablauf an einem Schritt 31 unmittelbar vor der Ausgabe 40 eines Kontrollsignalwertes. Der Kontrollsignalwert wird in Abhängigkeit von dem ermittelten Übereinstimmungsgrad erzeugt und signalisiert in einer möglichst einfachen Form die ermittelte Größe des Übereinstimmungsgrades. In dem vorhergehend beschriebenen Fall kann der binäre Wert „Null" bzw. „verschieden von Null" in direkter Weise als Kontrollsignalwert ausgegeben werden. Bei Ausführungsformen, in welchen der Vergleich zwischen der registrierten Geräuschcharakteristik und dem gespeicherten Geräuschprofil in einer differenzierteren Weise erfolgt, insbesondere in Fällen, an denen einzelne Abschnitte der Geräuschcharakteristik und des Geräuschprofils miteinander verglichen werden, enthält der ausgegebene Kontrollsignalwert einen Fehler- oder Diagnostikcode. So kann beispielsweise die registrierte Geräuschcharakteristik auf ein abschließendes Einrasten der Schließanlage getestet werden. In diesem Fall wird das registrierte Geräusch abschnittsweise auf Übereinstimmung geprüft, wobei zum Beispiel für einen ersten Abschnitt und einen Endabschnitt jeweils getrennt ein Übereinstimmungsgrad ermittelt wird und der ausgegebene Kontrollsignalwert sich aus einem Code oder einer zweistelligen Zeichenkette zusammensetzt, wobei das erste Zeichen den Kontrollsignalwert für den ersten Abschnitt und das zweite Zeichen den Kontrollsignalwert für den zweiten Abschnitt des registrierten Geräuschs angibt. In jedem Fall weist der ausgegebene Kontrollsignalwert mindestens entweder das Attribut „korrekt" oder das Attribut „inkorrekt" auf.
  • In Abhängigkeit vom Attribut des Kontrollsignalwertes verzweigt der in 1 beispielhaft gezeigte Verfahrensverlauf in einen Teilprozess 41, in welchem ein Kontrollsignalwert mit dem Attribut „inkorrekt" und Teilprozess 42, in welchem ein Kontrollsignalwert mit dem Attribut „korrekt" ausgegeben wird. Der Kontrollsignalwert wird anschließend in einem Schritt 45 an eine externe Kontrolleinheit übertragen, insbesondere drahtlos gesendet. Hierbei wird entweder in einem Schritt 46 der Kontrollsignalwert mit dem Attribut „korrekt" oder in einem Schritt 47 der Kontrollsignalwert mit dem Attribut „inkorrekt" übermittelt.
  • Das Attribut des Kontrollsignalwertes wird an der Kontrolleinheit in Form eines Zustandssignals 50 ausgegeben. Lautet das Attribut des Kontrollsignalwertes „korrekt", wird ein Zustandssignal 51 ausgegeben, das dem Benutzer ein „OK" signalisiert. Dies kann beispielsweise eine optische Anzeige in Form einer geeignet gefärbten LED oder eines speziellen Signaltons sein. In entsprechender Weise wird ein Zustandssignal 52 bei einem Attribut „inkorrekt" des Kontrollsignalwertes ausgegeben, das dem Benutzer einen „ALARM" signalisiert. Dies ist insbesondere durch einen auffälligen Signalton, Vibration oder auffällige Lichtsignale möglich.
  • Das in 1 gezeigte Flussdiagramm weist zusätzlich einen Verfahrensabschnitt 60 auf, bei dem ein gespeichertes Geräuschprofil ersetzt wird. Der Verfahrensabschnitt 60 wird in jedem Fall bei einem erstmaligen Ausführen des Verfahrens aktiviert. Hierbei wird ein anfänglich leeres Geräuschprofil durch die erstmalig registrierte Geräuschcharakteristik der Schließanlage überschrieben und das Verfahren somit auf die konkret vorliegende Schließanlage geeicht.
  • Weiterhin wird das Ersetzen 60 in festgelegten zeitlichen Abständen, insbesondere nach einer vorgegebenen Anzahl von Schließvorgängen, aber auch nach ausgeführten Reparaturen oder Wartungsarbeiten an der Schließanlage ausgeführt, wobei veränderte Geräuschcharakteristiken infolge Alterung, Abnutzung oder neuer Schließanlagenkomponenten berücksichtigt werden können.
  • Das wiederholte Ersetzen 60 wird gemäß 1 dadurch ausgeführt, indem nach dem Teilprozess 42, also nach der Ausgabe des Kontrollsignalwertes mit dem Attribut „korrekt" und somit nach einer positiver Übereinstimmung zwischen neu registrierter Geräuschcharakteristik und altem Geräuschprofil in einem Verfahrensschritt 61 die neue Geräuschcharakteristik in den Speicher des Geräuschprofils geladen wird und dort das alte Geräuschprofil überschreibt. Im Ergebnis des Überschreiben liegt nun im Speicher ein neues Geräuschprofil 62 vor, das für nachfolgende Abläufe des Verfahrens bereitsteht.
  • 2 zeigt ein beispielhaftes Blockschaltbild einer Anordnung zum Ausführen des Verfahrens. Eine Geräuscherfassungseinheit 70, beispielsweise einen Schallsensor, empfängt Schließgeräusche von einer Schließanlage 75. Die Geräuscherfassungseinheit 70 und ein Geräuschprofilspeicher 80 bilden zusammen ein Geräuschmodul 85, das die Geräuscherkennung nach den vorhergehend genannten Verfahrensschritten ausführt. Das Geräuschmodul 85 ist innerhalb einer Vergleichs- und Verarbeitungseinheit 90 angeordnet. Weiterhin ist eine von der Vergleichs- und Verarbeitungseinheit 90 gerätemäßig getrennte Kontrolleinheit 100 vorgesehen, die Signale von einem innerhalb der Vergleichs- und Verarbeitungseinheit angeordneten Sender 110 empfängt. Der Sender 110 überträgt die vorhergehend genannten Kontrollsignalwerte an einen innerhalb der Kontrolleinheit 100 angeordneten Empfänger 115.
  • Innerhalb der Kontrolleinheit ist weiterhin ein Speicher 116 angeordnet, der jeweils den letzten Stand des empfangenden Kontrollsignalwertes speichert. Weiterhin ist eine Anzeige 117 innerhalb der Kontrolleinheit vorgesehen, die in Abhängigkeit von dem im Speicher 116 enthaltenen Kontrollsignalwert nach dem vorhergehend genannten Verfahren über ein Lichtsignal oder über eine akustische Ausgabe bzw. in einer damit vergleichbaren Weise ein entsprechendes OK- oder ALARM-Signal an den Benutzer ausgibt. Zweckmäßigerweise ist die Kontrolleinheit mobil und enthält eine interne Spannungsquelle zum Betrieb des Empfängers, des Speichers und der Anzeige.
  • 3 zeigt beispielhaft eine in die Karosserie einer Fahrzeugtür F integrierte Vorrichtung nach 2 zum Ausführen des Verfahrens nach 1. Die Schließanlage 75 der Fahrzeugtür entspricht dem Stand der Technik und umfasst einen manuell zu betätigenden Schließhebel 118, eine elektromechanische Antriebseinheit 119, insbesondere einen Motortrieb oder eine elektromagnetische Stelleinrichtung sowie eine oder mehrere Verriegelungen 121, die in hier nicht gezeigte Ausnehmungen des Türrahmens eingreifen. Wie bekannt, bewegt sich beim Ausführen des Schließvorgangs der Schließhebel 118 unter dem Einfluss der Antriebseinheit 119 nach unten, während gleichzeitig die Verriegelungen 121 geschlossen werden. Je nach der konkreten Ausführungsform der Schließanlage wird dabei von den einzelnen Komponenten der Schließanlage ein charakteristisches Geräusch erzeugt. Im Bereich des Schließhebels und der Antriebseinheit ist dies beispielsweise ein schleifendes, surrendes oder laut schnappendes Geräusch, während die Verriegelungen 121 beispielsweise klickende oder charakteristische Rastgeräusche erzeugen. Jedes dieser Geräusche kann zur Kontrolle des Schließzustandes verwendet werden.
  • In 3 ist die Geräuscherfassungseinheit 70 in Form eines Schallsensors in der Nähe der Antriebseinheit 119 angeordnet. Der Abstand zwischen Antriebseinheit und Schallsensor ist an sich beliebig. Besonders zweckmäßig hinsichtlich Vermeidung äußerer Störgeräusche ist ein unmittelbar auf der Antriebseinheit aufsitzender Schallsensor. Bei dem in 3 gezeigten Beispiel befindet sich der Schallsensor in einem gewissen Abstand zur Schließanlage 75 und nimmt die gesamten Geräusche aller Komponenten der Anlage auf. Wie in Bezug auf 1 bereits erwähnt, ist dadurch eine Funktionskontrolle aller Komponenten der Schließanlage 75 prinzipiell möglich.
  • Der Geräuschprofilspeicher 80 ist in einer Box untergebracht, wobei sowohl der Schallsensor als auch der Sender 110 außerhalb der Box angeordnet sein können und mit der Box verdrahtet sind. Die Spannungsversorgung der Box erfolgt zweckmäßigerweise über die Fahrzeugelektrik. Sie kann aber auch batteriegetrieben und damit autark ausgebildet sein. Der Sender 110 kann prinzipiell für alle verfügbaren drahtlosen Kommunikationsfrequenzen ausgelegt sein. Insbesondere kommen hier Infrarot-, Radiowellen oder auch Mikrowellensender in Betracht. Der Sender ist zweckmäßigerweise so positioniert, dass die Fahrzeugkarosserie keinen oder einen nicht allzu starken abschirmenden Einfluss auf die Signalausbreitung hat. Zweckmäßigerweise befindet sich der Sender daher in der Nähe eines Fahrzeugfensters, auf der Innenseite nichtmetallischer Fahrzeugteile, insbesondere Stoßstangen und Stoßstangenverkleidungen, oder kann auch als ein Bestandteil der Antennenanlage des Fahrzeugs außen angebracht sein. Sofern dies möglich ist, können die Komponenten 70, 80 und 100 in einer einzigen Box untergebracht sein. Zweckmäßigerweise befindet sich in jeder Fahrzeugtür eine Vorrichtung nach 3. Möglich ist aber auch eine Anordnung, bei der sich in jeder Fahrzeugtür jeweils nur ein Schallsensor befindet und die von den Schallsensoren registrierten Geräusche an eine zentrale Einheit übermittelt werden. Schließlich ist auch eine Anordnung möglich, bei der die Komponenten 70, 80 und 100 in einer Box im Inneren des Fahrgastraums angeordnet sind, wobei der Schallsensor das im Fahrgastraums hörbare Schließgeräusch registriert.
  • Im unteren Bereich von 3 ist eine mobile Kontrolleinheit 100 in Form eines modifizierten Fahrzeugschlüssels 120 dargestellt. Der Empfänger 115 der Kontrolleinheit ist in diesem Ausführungsbeispiel als der Schlüsselbart des Fahrzeugschlüssels ausgeführt. In den Körper des Schlüsselgriffes sind der Speicher 117 sowie die Anzeige 116 integriert. In dem Beispiel aus 3 besteht die Anzeige 116 aus einer LED und einem akustischen Signalgeber, wobei der akustische Signalgeber das Zustandssignal „ALARM" und die LED das Zustandssignal „OK" ausgibt. Der Speicher 117 ermöglicht eine ständige Abfrage des Zustandssignals, bis der Empfänger 115 von dem Sender 110 ein Signal über ein Zurücksetzen empfängt, das beim Öffnen der Fahrzeugtür ausgegeben wird.
  • Weiterhin ist in dem Schlüsselgriff ein Fach für eine hier nicht abgebildete Batterieversorgung in Form einer handelsüblichen Knopfzelle vorgesehen.
  • Anstelle des Schlüssels kann die mobile Kontrolleinheit natürlich auch als ein Schlüsselanhänger oder als an der Kleidung zu befestigendes Mittel ausgebildet sein. Eine Ausbildung der mobilen Kontrolleinheit im Rahmen einer Applikation für mobile Telekommunikationsendgeräte, insbesondere Mobiltelefone, ist im Rahmen eines Bluetooth-Kommunikationsprotokolls zwischen Sender 110, Empfänger 115 und einer entsprechenden Anzeigesoftware für das Display bzw. den internen akustischen Signalgeber des Mobiltelefons ebenfalls möglich und bietet somit ein vorteilhaftes weiteres Anwendungsgebiet für derartige mobile Endgeräte.
  • Bei einer autonomen Installation der erfindungsgemäßen Vorrichtung, bei der kein direkter stromversorgungsseitiger Anschluß an das Bordnetz oder vorhandene Kontrollgeber vorgesehen ist, kann die Aktivierung z.B. dadurch erfolgen, daß ein Infrarotsensor vorgesehen ist, welcher erkennt, ob der Fahrer oder weitere Personen im Fahrzeug anwesend sind. Auch besteht die Möglichkeit, die Vorrichtung zu aktivieren, indem eine Schalteinrichtung vorhanden ist, die beispielsweise auf das Zuschlagen einer Kraftfahrzeugtür reagiert und die Vorrichtung in Betrieb nimmt bzw. in den Stand-by-Modus überführt.
  • 6
    Aktivieren der Vorrichtungskomponenten
    7
    Abfrage Zeitlimitüberschreitung
    10
    Geräuschaufnahme
    20
    Vergleich Geräuschcharakteristik/Geräuschprofil
    30
    Ermitteln des Übereinstimmungsgrades
    31
    Abfrage: Übereinstimmungsgrad ausreichend?
    40
    Ausgabe Kontrollsignalwert
    41
    Kontrollsignalwert Attribut „inkorrekt"
    42
    Kontrollsignalwert Attribut „korrekt"
    45
    Übertragen des Kontrollsignalwerts
    46
    Übertragen des Kontrollsignalwerts „korrekt"
    47
    Übertragen des Kontrollsignalwerts „inkorrekt"
    50
    Ausgabe Zustandssignal
    51
    Zustandssignal „OK"
    52
    Zustandssignal „ALARM"
    60
    Ersetzen des Geräuschprofils
    61
    Überschreiben
    62
    neues Geräuschprofil
    70
    Geräuscherfassungseinheit
    75
    Schließanlage
    80
    Geräuschprofilspeicher
    85
    Geräuschmodul
    90
    Vergleichs- und Verarbeitungseinheit
    100
    Kontrolleinheit
    110
    Sender
    115
    Empfänger
    116
    Speicher
    117
    Anzeige
    118
    Schließhebel
    119
    Antriebseinheit
    120
    Fahrzeugschlüssel
    121
    Verriegelung
    122

Claims (10)

  1. Verfahren zur Zustandskontrolle eines Schließsystems, insbesondere eines Kraftfahrzeugschließsystems, gekennzeichnet durch eine Schließkontrolle in Form einer akustischen Registrierung eines Schließgeräuschs in Verbindung mit einer Ausgabe eines Zustandssignals in Abhängigkeit von dem registrierten Schließgeräusch.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schließkontrolle mit mindestens folgenden Verfahrensschritten ausgeführt wird: – Registrieren des Schließgeräuschs (10) des Schließsystems, – Vergleich (20) einer Geräuschcharakteristik des registrierten Schließgeräuschs mit einem gespeicherten Geräuschprofil, – Ermitteln eines Übereinstimmungsgrades (30) zwischen der Geräuschcharakteristik des registrierten Schließgeräuschs und gespeichertem Geräuschprofil, – Ausgabe (40) eines Kontrollsignalwertes in Abhängigkeit von der Größe des Übereinstimmungsgrades, – Anzeige (50) des Zustandssignals in Abhängigkeit vom Kontrollsignalwert.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Registrieren des Schließgeräuschs (10) und der Vergleich (20) der Geräuschcharakteristik des Schließgeräuschs eine lernfähige Anpassung an sich zeitlich oder typenabhängig verändernde Geräuschprofile im Rahmen einer lernfähigen Geräuscherkennung einschließt.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die lernfähige Anpassung durch ein wiederholtes Ersetzen (60) des gespeicherten Geräuschprofils ausgeführt wird, wobei nach dem Ermitteln des Übereinstimmungsgrades das gespeicherte Geräuschprofil durch die registrierte Geräuschcharakteristik ersetzt und dabei das gespeicherte Geräuschprofil aktualisiert wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Kontrollsignalwert (50) an eine externe und bevorzugt mobile Anzeigeeinheit zur Anzeige des Zustandssignals in Abhängigkeit vom Kontrollsignalwert übertragen wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass bei einem Verschließvorgang die Schließkontrolle aktiviert wird und bei einem Aufschließvorgang die Schließkontrolle deaktiviert und zurückgesetzt wird.
  7. Vorrichtung zum Ausführen eines Verfahrens nach Anspruch 1 bis 6, gekennzeichnet durch eine in unmittelbarer Nähe des Schließsystems angeordnete Geräuscherfassungseinheit (70) in Verbindung mit einem Geräuschsprofilspeicher (80) und einer Vergleichs- und Verarbeitungseinheit (90) sowie einer Kontrolleinheit (100) mit Ausgabemitteln, insbesondere akustischen und/oder optischen Signalgebern, für das Zustandssignal.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch einen der Vergleichs- und Verarbeitungseinheit (90) zugeordneten Sender (110) und der Kontrolleinheit (100) zugeordneten Empfänger (115) zur drahtlosen Übermittlung des Kontrollsignalwertes.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontrolleinheit (100) als Teil eines Schlüssels, insbesondere eines Fahrzeugschlüssels (120), und/oder eines an einen Schlüsselbund zu befestigenden Schlüsselanhängers ausgebildet ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontrolleinheit (100) in Form eines mobilen Kommunikationsendgerätes, insbesondere eines Mobiltelefons, mit einem Bluetooth-Kommunikationskanal zwischen Sender (110) und mobilem Kommunikationsendgerät ausgebildet ist.
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