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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Zustandskontrolle eines Schließsystems,
insbesondere eines Kraftfahrzeugschließsystems nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 sowie eine Vorrichtung zur Durchführung eines
derartigen Verfahrens.
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Schließsysteme
an Kraftfahrzeugen, beispielsweise Zentralverriegelungen, bei denen
die Kraftfahrzeugtüren
durch eine mechanische, motorbewegte Anordnung verschlossen werden,
sind ein unverzichtbarer Bestandteil einer zeitgemäßen Kraftfahrzeugausstattung.
Dabei führt
ein Benutzer an einem einzelnen Türschloss einen Schließvorgang aus,
wobei dadurch der Schließmechanismus
an allen anderen Türen
des Kraftfahrzeuges aktiviert wird. Hierbei wird vermieden, dass
eine Kraftfahrzeugtür oder
der Kofferraum versehentlich unverschlossen und das Kraftfahrzeug
ungesichert bleibt.
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Einen
erhöhten
Komfort bieten in diesem Zusammenhang draht- und kontaktlos aktivierbare
fernbediente Schließsysteme.
Bei derartigen Systemen befindet im Inneren des durch den Benutzer
mitgeführten
Fahrzeugschlüssels
eine Sendeeinrichtung, die auf Knopfdruck einen Schließimpuls
an einen im Kraftfahrzeug angeordneten Empfänger aussendet. Der Sendeimpuls
kann beispielsweise ein Infrarot- oder HF-Impuls sein. Der durch
den Empfänger
registrierte Schließimpuls
wird an die Schließanlage, insbesondere
an die einzelnen Aktoren, weitergeleitet, woraufhin die Kraftfahrzeugtüren verschlossen werden.
Bei einer derartigen Schließanlage
entfällt das
mitunter lästige,
zeitraubende und beispielsweise bei Dunkelheit oft schwierige Einstecken
des Schlüssels
in ein Türschloss.
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In
der Praxis zeigt sich, dass derartige draht- und kontaktlose Schließsysteme
oftmals unbewusst und quasi nebenher betätigt werden. Der Benutzer stellt
sein Kraftfahrzeug ab, betätigt
den entsprechenden Knopf am Fahrzeugschlüssel und entfernt sich von
seinem Fahrzeug. Dabei wird der Schließvorgang nicht mehr bewusst
registriert, wodurch später
der Benutzer sich oftmals im Unklaren darüber ist, ob er sein Fahrzeug
wirklich abgeschlossen hat. Dies führt dazu, dass der Benutzer
entweder lästige
Kontrollgänge
ausführen
muss oder, falls dies aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist,
sich die quälende
Frage stellt, ob er denn seinen Wagen wirklich sicher verschlossen
hat. In entsprechender Weise gelten die für den Fahrzeugbereich genannten
Nachteile auch bei allen anderen Schließanlagen in Gebäudetüren, aber
auch in Fenstern, diversen Einstiegsluken und dergleichen verschließbare Öffnungen
bzw. Ein- und Ausgänge.
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Aus
der
DE 103 28 332
A1 ist eine Türöffnungs-
und Schließeinrichtung
für ein
Fahrzeug sowie ein Verfahren zur Erkennung eines Öffnungs-/Schließvorgangs
einer Fahrzeugtür
vorbekannt. Zur Erkennung wird auf eine tragbare Sende-Empfangseinrichtung
zurückgegriffen,
wobei eine Steuereinheit vorhanden ist, die eine Leuchteinrichtung
dann betätigt,
wenn erkannt wird, dass die Person mit dem tragbaren Sende-Empfangsgerät sich dem
Fahrzeug nähert.
Wenn die betreffende Person in Berührung mit einem Fahrzeug-Türgriff gelangt, findet
ein Beurteilungsschritt statt und es erfolgt eine Entriegelung der
Fahrzeugtür
nach entsprechender Berechtigungsüberprüfung. Beim Vorgang des Entriegelns
verändert
die Leuchteinrichtung ihre Betriebsart, indem z.B. von einem Dauerlicht
auf ein Blinken übergegangen
wird.
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Bei
der Vorrichtung zum Anzeigen eines Zweistellungszustands, wie z.B.
eines verschlossenen oder offenen Zustands für eine Verriegelung einer Fahrzeugtür gemäß
DE 699 16 654 T2 sind
Sensoren und bistabile magnetische Schalter vorhanden. Die bistabilen
magnetischen Schalter weisen einen Elektromagneten auf, welcher
in Verbindung in jedem individuellen Schalter für das Schalten zwischen zwei
anzeigenden Stellungen durch Senden eines elektrischen Impulses
durch den Magneten vorgesehen ist. Die Anzeigeeinrichtungen sehen
unterschiedlich aus, um die angezeigte Stellung sofort in auffallender
Weise deutlich zu machen.
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Es
besteht somit die Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren bzw. eine
Vorrichtung anzugeben, mit der sich die Ungewissheit bei der Betätigung der Schließsysteme
in einer einfachen, sicheren und kostengünstigen Weise beseitigen lässt.
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Die
Aufgabe wird mit einem Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs
1 gelöst,
wobei die Unteransprüche
zweckmäßige bzw.
vorteilhafte Ausführungsformen
und Ausgestaltungen beinhalten.
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Erfindungsgemäß ist das
Verfahren durch eine Schließkontrolle
in Form einer akustischen Registrierung eines Schließgeräuschs in
Verbindung mit einer Ausgabe eines Zustandssignals in Abhängigkeit
von dem registrierten Schließgeräusch gekennzeichnet.
Dabei bildet das im Rahmen eines Schließvorgangs charakteristisch
erzeugte und registrierte Geräusch
das objektive Kriterium für
einen tatsächlich
ausgeführten
Schließvorgang.
Ein solches Verfahren ist unabhängig
von der konkreten mechanischen Gestaltung des Schließsystems
einsetzbar.
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Das
Verfahren ist durch mindestens folgende zweckmäßige Verfahrensschritte gekennzeichnet:
In
einem ersten Schritt wird ein Schließgeräusch des Schließsystems
registriert. In einem darauf folgenden Schritt wird eine Geräuschcharakteristik
des registrierten Schließgeräuschs mit
einem gespeicherten Geräuschprofil verglichen.
In einem weiteren Schritt wird ein Übereinstimmungsgrad zwischen
der Geräuschcharakteristik
des registrierten Schließgeräuschs und
dem gespeicherten Geräuschprofil
ermittelt. In Abhängigkeit
von der Größe des Übereinstimmungsgrades
wird ein Kontrollsignalwert ausgegeben. Abschließend wird in Abhängigkeit
vom ausgegebenen Kontrollsignalwert ein Zustandssignal angezeigt.
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Das
Verfahren zielt demnach darauf ab, das Schließgeräusch zu erfassen, das mit einem
Schließvorgang
der Schließanlage
verbunden ist. Es wird somit die akustische Wahrnehmung des Schließvorgangs,
d.h. das Hören
des Einschnappens oder Einrastens des Schließmechanismus innerhalb der
Türen des
Fahrzeuges, durch einen automatisierten Vorgang ersetzt, der an
Stelle des Benutzers den Schließvorgang
bzw, den Zustand der Schließanlage kontrolliert.
Der Benutzer kann anhand des angezeigten Zustandssignals jederzeit
den Zustand der Schließanlage
nachprüfen.
Die akustische Erkennung gewährleistet
zudem einen Einbau bzw. ein Ausführen
des Kontrollverfahrens ohne die Schließanlage in irgendeiner Weise
zu verändern
oder herrichten zu müssen.
Sie ist daher prinzipiell für
alle möglichen
Schließsysteme
unterschiedslos geeignet und ausführbar.
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Das
Registrieren des Schließgeräuschs und das
Vergleichen der Geräuschcharakteristik
des Schließgeräuschs schließt in einer
vorteilhaften Ausführungsform
eine lernfähige
Anpassung an sich zeitlich oder typenabhängig verändernde Geräuschprofile im Rahmen einer
lernfähigen
Geräuscherkennung ein.
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Eine
solche Vorgehensweise berücksichtigt zum
einen alterungs- oder abnutzungsbedingte Veränderungen des Schließgeräuschs und
ermöglicht zudem
eine Anpassung des Verfahrens an prinzipiell beliebig verschiedene
Schließanlagen
mit sich entsprechend unterscheidenden Schließgeräuschen. Das Verfahren ist demnach
nicht nur auf einen Schließanlagentyp
oder ein gewisses Alter der Schließanlage zugeschnitten, sondern
kann typübergreifend
und unabhängig
vom Alter der Schließanlage
oder der Umgebungsbedingungen universell eingesetzt und angepasst
werden.
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Die
lernfähige
Anpassung wird in einer zweckmäßigen Ausführungsform
des Verfahrens durch ein wiederholtes Ersetzen des gespeicherten Geräuschprofils
ausgeführt.
Dabei wird nach dem Ermitteln des Übereinstimmungsgrades das gespeicherte
Geräuschprofil
durch die registrierte Geräuschcharakteristik
ersetzt und dabei das gespeicherte Geräuschprofil aktualisiert.
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Hierbei
wird von der Grundannahme ausgegangen, dass sich das Schließgeräusch zwischen zwei
im Vergleich zur Gesamtlebensdauer der Schließanlage kurz aufeinander folgenden
Schließvorgängen nicht
grundlegend ändert,
sodass die Schließgeräusche mehr
oder weniger aufeinander folgender Schließvorgänge im wesentlichen identisch
sind. Die im Laufe der Zeit auftretenden Veränderungen des Schließgeräuschs spielen
hierbei im wesentlichen keine Rolle, sodass die Geräuscherkennung
mit dem normalen Alterungsprozess der Schließanlage Schritt hält. Der
Ersetzungsvorgang ist darüber
hinaus auch bei einem ersten initialisierenden Schließvorgang
von Bedeutung. Hierbei wird das anfänglich vorhandene, in diesem
Einzelfall leere, Geräuschprofil
durch die für
die konkret vorliegende Schließanlage
typische Geräuschcharakteristik ersetzt
und ein neues Geräuschprofil
erstellt, das auf diese konkrete Schließanlage zugeschnitten ist.
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Der
vorhergehend erwähnte
Kontrollsignalwert wird in einer vorteilhaften Ausgestaltung des Verfahrens
drahtlos an eine externe und mobile Anzeigeeinheit zur Anzeige des
Zustandssignals in Abhängigkeit
vom Kontrollsignalwert übertragen
und gespeichert.
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Diese
Ausgestaltung ermöglicht
es, jederzeit und in beliebiger Entfernung von der Schließanlage deren
Zustand, insbesondere deren Verschluss, an der mobilen und demzufolge
mitgeführten
Anzeigeeinheit zu überprüfen, wobei
die erwähnten
lästigen Kontrollgänge vollständig entfallen
können.
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Die
erwähnte
Schließkontrolle
wird z.B. bei einem Verschließvorgang
aktiviert und bei einem Aufschließvorgang oder automatisch zeitgesteuert deaktiviert
und zurückgesetzt.
Dadurch wird verhindert, dass ein Aufschließgeräusch der Schließanlage irrtümlich als
ein Schließgeräusch registriert
wird. Entsprechend werden beim Zurücksetzen der Schließkontrolle
die Werte des Übereinstimmungsgrades
und des Kontrollsignalwertes bzw. des Zustandssignals zurückgesetzt.
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Eine
Vorrichtung zum Ausführen
des genannten Verfahrens weist eine in unmittelbarer Nähe des Schließsystems
angeordnete Geräuscherfassungseinheit
in Verbindung mit einem Geräuschprofilspeicher
und einer Vergleichs- und
Verarbeitungseinheit sowie einer Kontrolleinheit mit Ausgabemitteln
für das
Zustandssignal, insbesondere akustische und/oder optische Signalgeber,
auf.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform
ist der Vergleichs- und Verarbeitungseinheit ein Sender und der
Kontrolleinheit ein Empfänger
für eine
drahtlose Übermittlung
des Kontrollsignalwertes zugeordnet. Dadurch kann die Kontrolleinheit
als eine externe, durch den Benutzer mitgeführte Einrichtung ausgebildet
sein.
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Vorteilhaft
ist die Kontrolleinheit als Teil eines Schlüssels, insbesondere eines Fahrzeugschlüssels, und/oder
eines an einen Schlüsselbund
zu befestigenden Schlüsselanhängers ausgebildet.
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Das
Verfahren und die Vorrichtung sollen nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels
näher erläutert werden.
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Zur
Verdeutlichung dienen die 1 bis 3.
Es werden für
gleiche oder gleichwirkende Verfahrensschritte bzw. Teile die selben
Bezugszeichen verwendet.
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Es
zeigt:
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1 einen
beispielhaften Ablaufplan des erfindungsgemäßen Verfahrens,
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2 ein
beispielhaftes Blockschaltbild einer Vorrichtung zum Ausführen des
Verfahrens,
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3 eine
beispielhafte Installation eines Schließkontrollsystems innerhalb
einer Fahrzeugtür in
Kombination mit einem modifizierten Fahrzeugschlüssel.
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Üblicherweise
wird die Schließanlage
nach dem Zuschließen
bzw. Zuwerfen der Fahrzeugtüren betätigt. Das
Schließen 5 einer
oder mehrerer Fahrzeugtüren
führt damit
zu einem Aktivieren 6 der Vorrichtungskomponenten. Der
Aktivierungsvorgang kann auf verschiedene Arten erfolgen. Bei einer
ersten beispiel haften Ausführungsform
werden zum Starten des Aktivierungsvorgangs die Schalterstellungen
der im Bereich der Türen
angeordneten Schalter für
die Innenbeleuchtung des Fahrgastraumes ausgewertet. Der Verfahrensablauf
beginnt in diesem Falle dann, wenn aus der Schalterstellung mindestens
einer Tür
hervorgeht, dass diese Tür beim
Stillstand des Fahrzeugs einmal geöffnet und einmal geschlossen
worden ist. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass mindestens
eine Person eine Fahrzeugtür
geöffnet,
das Fahrzeug verlassen und die Tür
zugeschlagen hat. Von diesem Zeitpunkt an wird ein interner Zeitcountdown
aktiviert, wobei innerhalb eines festgesetzten Zeitlimits ein Betätigen der Schließanlage
abgewartet wird. Nach Ablauf des Zeitlimits, das beispielsweise
dreißig
bis sechzig Sekunden betragen kann, erfolgt eine Abfrage 7,
ob das gesetzte Zeitlimit überschritten,
bzw. innerhalb des Zeitlimits die Schließanlage nicht betätigt, oder
ein entsprechendes Geräusch
nicht registriert worden ist. Ist dies der Fall, wird der Kontrollsignalwert
automatisch auf einen Wert gesetzt, der einer unverschlossenen Tür, bzw.
einer nicht betätigten
Schließanlage
entspricht, und es wird ein Alarmsignal ausgegeben. Alternativ dazu
kann natürlich
auch die Schließanlage
selbsttätig
aktiviert und das Fahrzeug verschlossen werden, wobei ein Signal über diesen automatischen
Schließvorgang
ausgegeben wird.
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Ist
das Zeitlimit bei Eintritt des Schließvorgangs nicht überschritten,
läuft das
Verfahren zum Verfahrensschritt einer Geräuschaufnahme 10 weiter.
Die Geräuschaufnahme
besteht im Erfassen eines Schallsignals mit grob eingegrenztem Frequenzbereich
in Verbindung mit einem vorbestimmten Schallpegelbereich. Diese
Vorauswahl ist zweckmäßig, um
Fehlregistrierungen durch Umgebungsgeräusche zu vermeiden.
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Das
beim Auslösen
der Schließanlage
erzeugte Geräusch
weist einen charakteristischen zeitlichen Pegelverlauf bzw. ein
charakteristisches Frequenzspektrum auf. Pegelverlauf und Frequenzspektrum
bilden die Geräuschcharakteristik
der Schließanlage.
Beide Größen sind
für den
nachfolgenden Vergleichsschritt 20 geeignet. Bei dem Vergleichsschritt 20 wird
die Geräuschcharakteristik
der Schließanlage
mit einem vorgegebenen Geräuschprofil
verglichen. Im einfachsten Fall wird hierzu der zeitliche Pegelverlauf
des Geräuschs
punktweise mit einem gespeicherten Pegelverlauf verglichen. Der Vergleich
besteht im einfachsten Falle in einer punktweisen Subtraktion beider
Pegelverläufe
und in einer punktweisen Auswertung der Stärke des nach der Subtraktion
verbliebenen Signalrestes. In einer dazu äquivalenten Weise kann das
Frequenzspektrum des registrierten Geräuschs mit dem Frequenzspektrum des
gespeicherten Geräuschprofils
verglichen werden.
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Als
Ergebnis des Vergleichsvorgangs wird in einem Schritt 30 ein Übereinstimmungsgrad
zwischen der registrierten Geräuschcharakteristik
und dem gespeicherten Geräuschprofil
ermittelt. Im Falle der erwähnten
einfachen Subtraktion kann die Größe des nach der Subtraktion
verbliebenen Signalrestes als Übereinstimmungsgrad
verwendet werden. Hierzu erfolgt zweckmäßigerweise eine Glättung oder
Filterung des Signalrestes, um einen möglichst einfachen und eindeutigen
numerischen Wert zu erzeugen. Im einfachsten Fall wird der Übereinstimmungsgrad
dadurch bestimmt, indem in einer Ja/Nein-Entscheidung ermittelt wird, ob der
Pegel des Signalrestes unterhalb oder oberhalb einer gewissen zweckmäßig gewählten Schranke
liegt. Liegt er oberhalb der Schranke, wird ein Übereinstimmungsgrad ausgegeben,
der eine ungenügende Übereinstimmung von
Geräuschcharakteristik
und Geräuschprofil
angibt. Bei einem unter der Schranke liegenden Pegel des Signalrestes,
der im Idealfall identisch Null ist, weist der Übereinstimmungsgrad auf eine
hinreichende Übereinstimmung
zwischen Geräuschcharakteristik
und Geräuschprofil
hin.
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Die
betragsmäßige Größe des Pegels
des Signalrestes, vermindert um die zweckmäßig festgelegte Schranke kann
im einfachsten Fall direkt als numerischer Wert für den Übereinstimmungsgrad
ausgegeben werden. Bei einer unzureichenden Übereinstimmung ist in diesem
Fall der numerische Wert verschieden von Null, bei einer hinreichend
guten Übereinstimmung
wird der numerische Wert Null ausgegeben. Es versteht sich, dass
weitere Schranken oder andere Vergleichsverfahren definiert, bzw.
ausgeführt
werden können.
Dadurch ist es insbesondere möglich,
gewisse plötzlich
auftretende Fehlfunktionen der Schließanlage in einfacher Weise
zu diagnostizieren und dem Benutzer zu signalisieren, dass die Schließanlage
zwar betätigt
worden ist, wobei aber eine Fehlfunktion entweder das ordnungsgemäße Arbeiten
der Schließanlage
verhindert oder eine vorsorgliche Überprüfung der Schließanlage
ausgeführt
werden muss.
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In
Abhängigkeit
von der Größe des ermittelten Übereinstimmungsgrades
verzweigt der Verfahrensablauf an einem Schritt 31 unmittelbar
vor der Ausgabe 40 eines Kontrollsignalwertes. Der Kontrollsignalwert
wird in Abhängigkeit
von dem ermittelten Übereinstimmungsgrad
erzeugt und signalisiert in einer möglichst einfachen Form die
ermittelte Größe des Übereinstimmungsgrades.
In dem vorhergehend beschriebenen Fall kann der binäre Wert „Null" bzw. „verschieden
von Null" in direkter
Weise als Kontrollsignalwert ausgegeben werden. Bei Ausführungsformen,
in welchen der Vergleich zwischen der registrierten Geräuschcharakteristik
und dem gespeicherten Geräuschprofil
in einer differenzierteren Weise erfolgt, insbesondere in Fällen, an
denen einzelne Abschnitte der Geräuschcharakteristik und des
Geräuschprofils
miteinander verglichen werden, enthält der ausgegebene Kontrollsignalwert
einen Fehler- oder Diagnostikcode. So kann beispielsweise die registrierte
Geräuschcharakteristik
auf ein abschließendes
Einrasten der Schließanlage
getestet werden. In diesem Fall wird das registrierte Geräusch abschnittsweise
auf Übereinstimmung
geprüft,
wobei zum Beispiel für
einen ersten Abschnitt und einen Endabschnitt jeweils getrennt ein Übereinstimmungsgrad
ermittelt wird und der ausgegebene Kontrollsignalwert sich aus einem
Code oder einer zweistelligen Zeichenkette zusammensetzt, wobei
das erste Zeichen den Kontrollsignalwert für den ersten Abschnitt und
das zweite Zeichen den Kontrollsignalwert für den zweiten Abschnitt des
registrierten Geräuschs angibt.
In jedem Fall weist der ausgegebene Kontrollsignalwert mindestens
entweder das Attribut „korrekt" oder das Attribut „inkorrekt" auf.
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In
Abhängigkeit
vom Attribut des Kontrollsignalwertes verzweigt der in 1 beispielhaft
gezeigte Verfahrensverlauf in einen Teilprozess 41, in
welchem ein Kontrollsignalwert mit dem Attribut „inkorrekt" und Teilprozess 42, in welchem
ein Kontrollsignalwert mit dem Attribut „korrekt" ausgegeben wird. Der Kontrollsignalwert
wird anschließend
in einem Schritt 45 an eine externe Kontrolleinheit übertragen, insbesondere
drahtlos gesendet. Hierbei wird entweder in einem Schritt 46 der
Kontrollsignalwert mit dem Attribut „korrekt" oder in einem Schritt 47 der
Kontrollsignalwert mit dem Attribut „inkorrekt" übermittelt.
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Das
Attribut des Kontrollsignalwertes wird an der Kontrolleinheit in
Form eines Zustandssignals 50 ausgegeben. Lautet das Attribut
des Kontrollsignalwertes „korrekt", wird ein Zustandssignal 51 ausgegeben,
das dem Benutzer ein „OK" signalisiert. Dies kann
beispielsweise eine optische Anzeige in Form einer geeignet gefärbten LED
oder eines speziellen Signaltons sein. In entsprechender Weise wird
ein Zustandssignal 52 bei einem Attribut „inkorrekt" des Kontrollsignalwertes
ausgegeben, das dem Benutzer einen „ALARM" signalisiert. Dies ist insbesondere durch
einen auffälligen
Signalton, Vibration oder auffällige
Lichtsignale möglich.
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Das
in 1 gezeigte Flussdiagramm weist zusätzlich einen
Verfahrensabschnitt 60 auf, bei dem ein gespeichertes Geräuschprofil
ersetzt wird. Der Verfahrensabschnitt 60 wird in jedem
Fall bei einem erstmaligen Ausführen
des Verfahrens aktiviert. Hierbei wird ein anfänglich leeres Geräuschprofil
durch die erstmalig registrierte Geräuschcharakteristik der Schließanlage überschrieben
und das Verfahren somit auf die konkret vorliegende Schließanlage
geeicht.
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Weiterhin
wird das Ersetzen 60 in festgelegten zeitlichen Abständen, insbesondere
nach einer vorgegebenen Anzahl von Schließvorgängen, aber auch nach ausgeführten Reparaturen
oder Wartungsarbeiten an der Schließanlage ausgeführt, wobei
veränderte
Geräuschcharakteristiken
infolge Alterung, Abnutzung oder neuer Schließanlagenkomponenten berücksichtigt
werden können.
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Das
wiederholte Ersetzen 60 wird gemäß 1 dadurch
ausgeführt,
indem nach dem Teilprozess 42, also nach der Ausgabe des
Kontrollsignalwertes mit dem Attribut „korrekt" und somit nach einer positiver Übereinstimmung
zwischen neu registrierter Geräuschcharakteristik
und altem Geräuschprofil
in einem Verfahrensschritt 61 die neue Geräuschcharakteristik
in den Speicher des Geräuschprofils
geladen wird und dort das alte Geräuschprofil überschreibt. Im Ergebnis des Überschreiben
liegt nun im Speicher ein neues Geräuschprofil 62 vor,
das für nachfolgende
Abläufe
des Verfahrens bereitsteht.
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2 zeigt
ein beispielhaftes Blockschaltbild einer Anordnung zum Ausführen des
Verfahrens. Eine Geräuscherfassungseinheit 70,
beispielsweise einen Schallsensor, empfängt Schließgeräusche von einer Schließanlage 75.
Die Geräuscherfassungseinheit 70 und
ein Geräuschprofilspeicher 80 bilden
zusammen ein Geräuschmodul 85,
das die Geräuscherkennung
nach den vorhergehend genannten Verfahrensschritten ausführt. Das
Geräuschmodul 85 ist
innerhalb einer Vergleichs- und Verarbeitungseinheit 90 angeordnet.
Weiterhin ist eine von der Vergleichs- und Verarbeitungseinheit 90 gerätemäßig getrennte
Kontrolleinheit 100 vorgesehen, die Signale von einem innerhalb
der Vergleichs- und Verarbeitungseinheit angeordneten Sender 110 empfängt. Der
Sender 110 überträgt die vorhergehend
genannten Kontrollsignalwerte an einen innerhalb der Kontrolleinheit 100 angeordneten
Empfänger 115.
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Innerhalb
der Kontrolleinheit ist weiterhin ein Speicher 116 angeordnet,
der jeweils den letzten Stand des empfangenden Kontrollsignalwertes
speichert. Weiterhin ist eine Anzeige 117 innerhalb der Kontrolleinheit
vorgesehen, die in Abhängigkeit
von dem im Speicher 116 enthaltenen Kontrollsignalwert nach
dem vorhergehend genannten Verfahren über ein Lichtsignal oder über eine
akustische Ausgabe bzw. in einer damit vergleichbaren Weise ein
entsprechendes OK- oder ALARM-Signal an den Benutzer ausgibt. Zweckmäßigerweise
ist die Kontrolleinheit mobil und enthält eine interne Spannungsquelle
zum Betrieb des Empfängers,
des Speichers und der Anzeige.
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3 zeigt
beispielhaft eine in die Karosserie einer Fahrzeugtür F integrierte
Vorrichtung nach 2 zum Ausführen des Verfahrens nach 1. Die
Schließanlage 75 der
Fahrzeugtür
entspricht dem Stand der Technik und umfasst einen manuell zu betätigenden
Schließhebel 118,
eine elektromechanische Antriebseinheit 119, insbesondere
einen Motortrieb oder eine elektromagnetische Stelleinrichtung sowie
eine oder mehrere Verriegelungen 121, die in hier nicht
gezeigte Ausnehmungen des Türrahmens
eingreifen. Wie bekannt, bewegt sich beim Ausführen des Schließvorgangs
der Schließhebel 118 unter
dem Einfluss der Antriebseinheit 119 nach unten, während gleichzeitig
die Verriegelungen 121 geschlossen werden. Je nach der
konkreten Ausführungsform
der Schließanlage
wird dabei von den einzelnen Komponenten der Schließanlage
ein charakteristisches Geräusch
erzeugt. Im Bereich des Schließhebels
und der Antriebseinheit ist dies beispielsweise ein schleifendes,
surrendes oder laut schnappendes Geräusch, während die Verriegelungen 121 beispielsweise
klickende oder charakteristische Rastgeräusche erzeugen. Jedes dieser
Geräusche
kann zur Kontrolle des Schließzustandes
verwendet werden.
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In 3 ist
die Geräuscherfassungseinheit 70 in
Form eines Schallsensors in der Nähe der Antriebseinheit 119 angeordnet.
Der Abstand zwischen Antriebseinheit und Schallsensor ist an sich
beliebig. Besonders zweckmäßig hinsichtlich
Vermeidung äußerer Störgeräusche ist
ein unmittelbar auf der Antriebseinheit aufsitzender Schallsensor.
Bei dem in 3 gezeigten Beispiel befindet
sich der Schallsensor in einem gewissen Abstand zur Schließanlage 75 und
nimmt die gesamten Geräusche
aller Komponenten der Anlage auf. Wie in Bezug auf 1 bereits
erwähnt,
ist dadurch eine Funktionskontrolle aller Komponenten der Schließanlage 75 prinzipiell möglich.
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Der
Geräuschprofilspeicher 80 ist
in einer Box untergebracht, wobei sowohl der Schallsensor als auch
der Sender 110 außerhalb
der Box angeordnet sein können
und mit der Box verdrahtet sind. Die Spannungsversorgung der Box
erfolgt zweckmäßigerweise über die
Fahrzeugelektrik. Sie kann aber auch batteriegetrieben und damit
autark ausgebildet sein. Der Sender 110 kann prinzipiell
für alle
verfügbaren
drahtlosen Kommunikationsfrequenzen ausgelegt sein. Insbesondere
kommen hier Infrarot-, Radiowellen oder auch Mikrowellensender in
Betracht. Der Sender ist zweckmäßigerweise
so positioniert, dass die Fahrzeugkarosserie keinen oder einen nicht allzu
starken abschirmenden Einfluss auf die Signalausbreitung hat. Zweckmäßigerweise
befindet sich der Sender daher in der Nähe eines Fahrzeugfensters,
auf der Innenseite nichtmetallischer Fahrzeugteile, insbesondere
Stoßstangen
und Stoßstangenverkleidungen,
oder kann auch als ein Bestandteil der Antennenanlage des Fahrzeugs
außen
angebracht sein. Sofern dies möglich
ist, können
die Komponenten 70, 80 und 100 in einer
einzigen Box untergebracht sein. Zweckmäßigerweise befindet sich in jeder
Fahrzeugtür
eine Vorrichtung nach 3. Möglich ist aber auch eine Anordnung,
bei der sich in jeder Fahrzeugtür
jeweils nur ein Schallsensor befindet und die von den Schallsensoren
registrierten Geräusche
an eine zentrale Einheit übermittelt
werden. Schließlich
ist auch eine Anordnung möglich,
bei der die Komponenten 70, 80 und 100 in
einer Box im Inneren des Fahrgastraums angeordnet sind, wobei der
Schallsensor das im Fahrgastraums hörbare Schließgeräusch registriert.
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Im
unteren Bereich von 3 ist eine mobile Kontrolleinheit 100 in
Form eines modifizierten Fahrzeugschlüssels 120 dargestellt.
Der Empfänger 115 der
Kontrolleinheit ist in diesem Ausführungsbeispiel als der Schlüsselbart
des Fahrzeugschlüssels
ausgeführt.
In den Körper
des Schlüsselgriffes
sind der Speicher 117 sowie die Anzeige 116 integriert.
In dem Beispiel aus 3 besteht die Anzeige 116 aus einer
LED und einem akustischen Signalgeber, wobei der akustische Signalgeber
das Zustandssignal „ALARM" und die LED das
Zustandssignal „OK" ausgibt. Der Speicher 117 ermöglicht eine
ständige
Abfrage des Zustandssignals, bis der Empfänger 115 von dem Sender 110 ein
Signal über
ein Zurücksetzen
empfängt,
das beim Öffnen
der Fahrzeugtür
ausgegeben wird.
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Weiterhin
ist in dem Schlüsselgriff
ein Fach für
eine hier nicht abgebildete Batterieversorgung in Form einer handelsüblichen
Knopfzelle vorgesehen.
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Anstelle
des Schlüssels
kann die mobile Kontrolleinheit natürlich auch als ein Schlüsselanhänger oder
als an der Kleidung zu befestigendes Mittel ausgebildet sein. Eine
Ausbildung der mobilen Kontrolleinheit im Rahmen einer Applikation
für mobile
Telekommunikationsendgeräte,
insbesondere Mobiltelefone, ist im Rahmen eines Bluetooth-Kommunikationsprotokolls
zwischen Sender 110, Empfänger 115 und einer
entsprechenden Anzeigesoftware für das
Display bzw. den internen akustischen Signalgeber des Mobiltelefons
ebenfalls möglich
und bietet somit ein vorteilhaftes weiteres Anwendungsgebiet für derartige
mobile Endgeräte.
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Bei
einer autonomen Installation der erfindungsgemäßen Vorrichtung, bei der kein
direkter stromversorgungsseitiger Anschluß an das Bordnetz oder vorhandene
Kontrollgeber vorgesehen ist, kann die Aktivierung z.B. dadurch
erfolgen, daß ein
Infrarotsensor vorgesehen ist, welcher erkennt, ob der Fahrer oder
weitere Personen im Fahrzeug anwesend sind. Auch besteht die Möglichkeit,
die Vorrichtung zu aktivieren, indem eine Schalteinrichtung vorhanden
ist, die beispielsweise auf das Zuschlagen einer Kraftfahrzeugtür reagiert
und die Vorrichtung in Betrieb nimmt bzw. in den Stand-by-Modus überführt.
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- 6
- Aktivieren
der Vorrichtungskomponenten
- 7
- Abfrage
Zeitlimitüberschreitung
- 10
- Geräuschaufnahme
- 20
- Vergleich
Geräuschcharakteristik/Geräuschprofil
- 30
- Ermitteln
des Übereinstimmungsgrades
- 31
- Abfrage: Übereinstimmungsgrad
ausreichend?
- 40
- Ausgabe
Kontrollsignalwert
- 41
- Kontrollsignalwert
Attribut „inkorrekt"
- 42
- Kontrollsignalwert
Attribut „korrekt"
- 45
- Übertragen
des Kontrollsignalwerts
- 46
- Übertragen
des Kontrollsignalwerts „korrekt"
- 47
- Übertragen
des Kontrollsignalwerts „inkorrekt"
- 50
- Ausgabe
Zustandssignal
- 51
- Zustandssignal „OK"
- 52
- Zustandssignal „ALARM"
- 60
- Ersetzen
des Geräuschprofils
- 61
- Überschreiben
- 62
- neues
Geräuschprofil
- 70
- Geräuscherfassungseinheit
- 75
- Schließanlage
- 80
- Geräuschprofilspeicher
- 85
- Geräuschmodul
- 90
- Vergleichs-
und Verarbeitungseinheit
- 100
- Kontrolleinheit
- 110
- Sender
- 115
- Empfänger
- 116
- Speicher
- 117
- Anzeige
- 118
- Schließhebel
- 119
- Antriebseinheit
- 120
- Fahrzeugschlüssel
- 121
- Verriegelung
- 122
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