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DE102005029442A1 - Gehäuse zur Aufnahme von elektro-akustischen Bauteilen - Google Patents

Gehäuse zur Aufnahme von elektro-akustischen Bauteilen Download PDF

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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Gehäuse (10) zur Aufnahme mindestens eines elektroakustischen Bauteils (30, 40) zum Einbau in Kraftfahrzeuge (51). Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass es mindestens einen ersten Wandteil (11) aufweist, welcher mindestens einen Teil einer Wand und/oder des Bodens eines Fußraums (50) des Kraftfahrzeugs (51) bildet.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Gehäuse zur Aufnahme mindestens eines elektroakustischen Bauteils zum Einbau in Kraftfahrzeuge.
  • Der Einbau von Radio- und Musikanlagen in den Fahrgastraum von Kraftfahrzeugen ist bekannt. Dabei werden üblicherweise ein Rundfunkempfangsgerät und/oder ein Verstärker und ggf. ein CD-Player im Armaturenbrett untergebracht, während die erforderlichen Lautsprecher einzeln ebenfalls im Armaturenbrett oder versteckt in den Türverkleidungen oder sichtbar auf der Rückfensterbank angeordnet sind.
  • Die Art und Weise der Anordnung der Lautsprecher im Fahrgastraum hat erheblichen Einfluss auf die Wiedergabequalität der Musik. Bei individuell zusammengestellten hochwertigen HiFi-Anlagen sind daher zahlreiche Lautsprecher erforderlich, insbesondere separate Basslautsprecher oder Subwoofer. Derartige HiFi-Anlagen, insbesondere der Verstärker und die Lautsprecher, nehmen sehr viel Platz in Anspruch, so dass ihre Anordnung vor allem in einem kleinen Fahrgastraum, bspw. eines Sportwagens oder Kleinwagens, nicht ohne weiteres möglich ist.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Möglichkeit für die Anordnung von elektroakustischen Bauteilen zu schaffen, die eine optimale Klangausbeute und zugleich eine Platz sparende Anordnung der Bauteile gewährleistet.
  • Die Lösung besteht in einem Gehäuse mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass es mindestens einen ersten Wandteil aufweist, welcher mindestens einen Teil einer Wand und/oder des Bodens eines Fußraums des Kraftfahrzeugs bildet.
  • Die Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Gehäuses erlaubt es, elektro-akustische Bauteile im Fußraum eines Kraftfahrzeugs unterzubringen. Damit ist es möglich, Bauteile auch für hochwertige HiFi-Anlagen, die große Abmessungen aufweisen können, Platz sparend im Innenraum eines Kraftfahrzeugs zu verstauen und gewissermaßen zu verstecken. Erstaunlicherweise hat sich herausgestellt, dass die Klangqualität dadurch nicht beeinträchtigt wird. Mit dem erfindungsgemäßen Gehäuse können nunmehr elektro-akustische Bauteile auch in kleinen Innenräumen von Kraftfahrzeugen, bspw. von Sportwagen oder Kleinwagen, installiert werden, ohne den Innenraum zu verbauen. Das Gehäuse ist dabei als solches nicht mehr zu erkennen.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Der erste Wandteil ist vorzugsweise ebenflächig geformt und dient besonders bevorzugt als Fußstütze für den Beifahrer. Dies hat den Vorteil, dass das Gehäuse im Fahrzeuginnenraum „versteckt" und als solches nicht erkennbar ist. Je nach Ausgestaltung des Innenraums des jeweiligen Kraftfahrzeugs kann der erste Wandteil statt ebenflächig ggf. aber auch winkelförmig, gewölbt oder dgl. geformt sein.
  • In einer besonders bevorzugten Weiterbildung ist im ersten Wandteil mindestens eine Ausnehmung zur Aufnahme mindestens eines elektro-akustischen Bauteils, bspw. eines Verstärkerbauteils oder eines Lautsprechers, vorgesehen. Insbesondere wenn der erste Wandteil anschließend abgedeckt ist, bspw. mit dem Fußbodenbelag des Fahrzeuginnenraums, bietet diese Ausgestaltung die Möglichkeit, elektro-akustische Bauteile wie Lautsprecher und Verstärker Platz sparend und nicht sichtbar im Fahrzeuginnenraum unterzubringen.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung ist dem ersten Wandteil ein zweiter Wandteil zugeordnet, der unter einem stumpfen Winkel an dem ersten Wandteil angeordnet ist. Dieser zweite Wandteil kann ebenfalls ein oder mehrere elektro-akustische Bauteile aufnehmen und erweitert somit das Fassungsvermögen und die Anwendbarkeit des Gehäuses ganz erheblich. Auch der zweite Wandteil ist vorzugsweise ebenflächig geformt, kann aber, je nach Gestaltung des Fahrzeuginnenraums auch winkelförmig, gewölbt oder dgl. geformt sein.
  • In besonders zweckmäßiger Weise sind der erste und der zweite Wandteil mittels eines dritten Wandteils derart verbunden, dass ein Resonanzraum gebildet ist. Dabei ist der dritte Wandteil vorzugsweise konvex gewölbt. Auch der dritte Wandteil kann mindestens ein elektroakustisches Bauteil aufnehmen.
  • Bei einer besonders bevorzugten Weiterbildung ist im zweiten Wandteil mindestens eine Öffnung zur Aufnahme mindestens eines elektro-akustischen Bauteils, bspw. eines Verstärkers oder eines Lautsprechers, vorgesehen. Wenn mindestens ein Lautsprecher aufgenommen ist, sollte dieser so ausgerichtet sein, dass er in den Raum hinter dem Armaturenbrett eines Kraftfahrzeugs ragt. Es hat sich überraschend herausgestellt, dass insbesondere beim Einbau von Basslautsprechern oder Subwoofern damit keinerlei Beeinträchtigung, sondern eher eine Verbesserung der Klangqualität verbunden ist. Dennoch sind die Lautsprecher Platz sparend und „versteckt"; d. h. nicht mehr sichtbar, im Fahrgastraum des Kraftfahrzeugs untergebracht.
  • Das Gehäuse kann mittels Steckbolzen an der Karosserie gehalten sein, was den Vorteil hat, dass die Montage besonders einfach ist und keine Schrauben oder Muttern benötigt werden. Die Steckbolzen können in der Karosserie angebracht sein und in korrespondierende Öffnungen bzw. Ausnehmungen im Gehäuse eingreifen. Vorzugsweise sind zwei Steckbolzen vorgesehen sind, die senkrecht zueinander stehend angeordnet sind. Damit ist gewährleistet, dass das Gehäuse einen festen Halt hat und sich auch bei Erschütterungen während der Fahrt nicht bewegt.
  • Im ersten Wandteil kann ferner ein Kabelkanal eingeformt sein. Damit kann ein fertiger Bausatz bestehend aus dem Gehäuse und dem oder den elektro-akustischen Bauteil(en) bereit gestellt werden, der nur noch in den Fahrgastraum eingebaut und mit der Fahrzeugelektrik verbunden werden muss. Insbesondere wenn der erste Wandteil mit dem im Fußraum des Kraftfahrzeugs verlegten Bodenbelag abgedeckt ist, ist das Gehäuse mit dem oder den elektroakustischen Bauteil(en) als solches nicht mehr zu erkennen.
  • Ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung wird im Folgenden anhand der beigefügten Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
  • 1 einen Schnitt entlang der Linie I-I in 2 durch ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Gehäuses in einer schematischen, nicht maßstabsgerechten Darstellung;
  • 2 eine Ansicht in Richtung des Pfeils A in 1 auf das Gehäuse gemäß 1 in einer schematischen, nicht maßstabsgerechten Darstellung;
  • 3 eine Ansicht in Richtung des Pfeils B in 1 auf das Gehäuse gemäß 1 in einer schematischen, nicht maßstabsgerechten Darstellung;
  • 4 ein in den Innenraum eines Kraftfahrzeuges eingebautes Gehäuse gemäß 1 mit elektro-akustischen Bauteilen in einer schematischen, nicht maßstabsgerechten Darstellung.
  • In den 1 bis 3 ist ein erfindungsgemäßes Gehäuse 10 dargestellt, das zur Aufnahme elektro-akustischer Bauteile, wie bspw. Lautsprecher und Verstärker, dient. Das Gehäuse 10 weist einen mehrschichtigen, stabilen Aufbau aus glasfaserverstärktem Kunststofflaminat auf. Es kann selbstverständlich auch mittels anderer Verfahren hergestellt, bspw. gegossen werden. Die Wanddicke des Gehäuses 10 ist so bemessen, dass eine ausreichende Steifigkeit und Stabilität des Gehäuses 10 erzielt wird. Dies vermindert während des Betriebs bspw. der Lautsprecher oder bei der Fahrt des Kraftfahrzeug die Entstehung von Resonanzschwingungen des Gehäuses bzw. seiner Wandteile. Damit werden einerseits unerwünschte Nebengeräusche vermindert und andererseits wird der ganze Schall durch den oder die Lautsprecher geleitet.
  • Das Gehäuse 10 weist einen ersten Wandteil 11 auf, in dem eine Ausnehmung 12 vorgesehen ist, die zur Aufnahme eines Verstärkerbauteils 30 bestimmt ist. In die Ausnehmung 12 ragt ein umlaufender Rand 13, der dem Verstärkerbauteil 30 als Auflage dient. Der umlaufende Rand 13 ist abgedichtet, bspw. mittels einer Schaumstoffauflage (nicht dargestellt), damit der Schall nicht zwischen der Ausnehmung 13 und dem Verstärkerbauteil 30 nach außen dringt.
  • Das Gehäuse 10 weist ferner einen zweiten Wandteil 14 auf, in dem eine Öffnung 15 vorgesehen ist, die zur Aufnahme eines Lautsprechers 40 bestimmt ist. Der Lautsprecher 40 ist im Ausführungsbeispiel ein Basslautsprecher oder Subwoofer. Selbstverständlich können auch andere Lautsprecher oder mehr als ein Lautsprecher aufgenommen sein. Ein innerhalb der Öffnung 15 vorgesehener umlaufender Rand 16 dient zur Auflage und Halterung des Lautsprechers 40. Der umlaufende Rand 16 ist abgedichtet, bspw. mittels einer Schaumstoffauflage (nicht dargestellt), damit der Schall nicht zwischen der Öffnung 15 und dem Lautsprecher 40 nach außen dringt.
  • Der zweite Wandteil 14 ist im Ausführungsbeispiel unter einem stumpfen Winkel α zum ersten Wandteil 11 angeordnet. Der Winkel α ist so bemessen, dass bei dem später im Kraftfahrzeug eingebauten Gehäuse 10 eine besonders funktionsgünstige Anordnung des Lautsprechers erzielt wird.
  • Der erste Wandteil 11 und der zweite Wandteil 14 sind durch einen dritten Wandteil 17 derart miteinander verbunden, dass sich, abgesehen von der Ausnehmung 12 und der Öffnung 15, ein geschlossener Raum 18 ergibt. Der dritte Wandteil 17 hat im Ausführungsbeispiel eine im Großen und Ganzen konvexe Form.
  • Wie in den 2 und 3 gezeigt, sind der erste Wandteil 11 und der zweite Wandteil 14 ebenflächig gestaltet. Im ersten Wandteil 11 sind ferner ein Kanal 19 zur Aufnahme elektrischer Kabel und Vertiefungen 20, 21 zur Aufnahme von bspw. Werkzeugen oder Ersatzbauteilen angeordnet.
  • Eine in 2 des Ausführungsbeispiels erkennbare Ausbuchtung 22 berücksichtigt die im Einzelfall in der Einbauumgebung vorhandene Karosserieform, wie dies weiter unten beschrieben ist.
  • Das erfindungsgemäße Gehäuse 10 dient im Ausführungsbeispiel zum Einbau eines Lautsprechers 40 in den Fußraum 50 eines Kraftfahrzeugs 51. In 4 ist gezeigt, dass das Gehäuse 10 in den dem Beifahrersitz zugeordneten Fußraum 50 eines Kraftfahrzeugs 51 eingebaut ist. Dabei ersetzt das Gehäuse 10 mit seinem ersten Wandteil 11 dasjenige Fußbodenblech der Karosserie, auf welchem der Beifahrer seine Füße abstützen kann. Ein Bodenbelag 53 deckt das Wandteil 11 ab, so dass das eingebaute Gehäuse 10 nicht mehr sichtbar ist. Der Beifahrer kann unbedenklich, wie bisher, seine Füße auf der „Ersatzwand" abstützen.
  • Gehalten und gesichert wird das Gehäuse 10 von der Karosserie 52 mittels mindestens zweier Stifte oder Bolzen (nicht dargestellt), die im Ausführungsbeispiel senkrecht zueinander angeordnet sind. Das Gehäuse 10 wird zunächst mit einer Ausnehmung (nicht dargestellt) über einen Stift bzw. Bolzen geschoben und mittels einer am Gehäuse 10 vorgesehenen Bohrung (nicht dargestellt) über und auf den anderen Stift bzw. Bolzen eingeschwenkt. Ein dritter Stift bzw. Bolzen kann zusätzlich zur Halterung des Gehäuses 10 vorgesehen sein. Es sind keine Muttern oder Schrauben zur Befestigung des Gehäuses 10 an der Karosserie 52 notwendig. Es ist auch unerheblich, wo die Stifte bzw. Bolzen in Bezug auf das Gehäuse 10 positioniert sind. Dies hängt im Wesentlichen von der Gestaltung der Karosserie 52 im Einzelfall ab. Der Umstand, dass mindestens zwei Stifte bzw. Bolzen senkrecht aufeinander stehen, bewirkt, dass das Gehäuse 10 sicher im Fußraum des Kraftfahrzeugs 51 gehalten ist und sich auch bei Erschütterungen während der Fahrt nicht bewegt.
  • Wie aus der 4 zu ersehen ist, ist das Gehäuse 10 im Ausführungsbeispiel mit einem Verstärkerbauteil 30 und einem Lautsprecher 40 bestückt und so in das Kraftfahrzeug 51 eingesetzt, dass das Fußbodenblech durch den ersten Wandteil 11 des Gehäuses 10 wie oben beschrieben ersetzt ist. In Abhängigkeit vom Winkel des Fußbodenblechs zur Vertikalen ergibt sich der Winkel α zwischen dem ersten Wandteil 11 und dem zweiten Wandteil 14. Dieser Winkel α ist so gewählt, dass der Lautsprecher 40 im Wesentlichen senkrecht nach oben in den hinter dem Armaturenbrett 55 befindlichen Raum 54 ragt und der Schall in diesen Raum 54 abgestrahlt wird. Das hat den Vorteil, dass vor allem beim Einsatz von Basslautsprechern oder Subwoofern infolge des Raums 54, der einen Resonanzraum darstellt, ein sonorer und wohltemperierter Bassklang erzeugt wird. Ferner sind die oft recht groß bemessenen und sperrigen Basslautsprecher Platz sparend untergebracht, was vor allem in Kraftfahrzeugen mit kleinem Fahrgastraum, wie Sportwagen oder Kleinwagen, von Vorteil ist.
  • Das Gehäuse 10 sowie der Verstärkerbauteil 30 und der Lautsprecher 40 können als fertig montierte Baueinheit hergestellt und verkauft werden. Über einen ebenfalls vorgefertigten und über einen Kanal 19 im ersten Wandteil 11 herausgeführten Kabelbaum kann die Baueinheit direkt an die Autoelektrik angeschlossen werden.
  • Das erfindungsgemäße Gehäuse ermöglicht es also, elektroakustische Bauteile Platz sparend im Innenraum eines Kraftfahrzeugs unterzubringen, wobei gleichzeitig die Klangqualität einer hochwertigen HiFi-Anlage nicht beeinträchtigt, sondern eher verbessert wird.

Claims (16)

  1. Gehäuse (10) zur Aufnahme mindestens eines elektro-akustischen Bauteils (30, 40) zum Einbau in Kraftfahrzeuge (51), dadurch gekennzeichnet, dass es mindestens einen ersten Wandteil (11) aufweist, welcher mindestens einen Teil einer Wand und/oder des Bodens eines Fußraums (50) des Kraftfahrzeugs (51) bildet.
  2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Wandteil (11) ebenflächig geformt ist.
  3. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem ersten Wandteil (11) mindestens eine Ausnehmung (12) zur Aufnahme mindestens eines elektro-akustischen Bauteils (30, 40) vorgesehen ist.
  4. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dem ersten Wandteil (11) ein zweiter Wandteil (14) zugeordnet ist, der unter einem stumpfen Winkel (α) an dem ersten Wandteil (11) angeordnet ist.
  5. Gehäuse nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Wandteil (14) ebenflächig geformt ist.
  6. Gehäuse nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Wandteil (11) und der zweite Wandteil (14) mittels eines dritten Wandteils (17) verbunden sind, derart, dass ein Resonanzraum (18) gebildet ist.
  7. Gehäuse nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der dritte Wandteil (17) konvex gewölbt ist.
  8. Gehäuse nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass im zweiten Wandteil (14) und/oder im dritten Wandteil (17) mindestens eine Öffnung (15) zur Aufnahme mindestens eines elektro-akustischen Bauteils (30, 40) vorgesehen ist.
  9. Gehäuse nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine elektroakustische Bauteil ein Lautsprecher (40) ist, der so ausgerichtet ist, dass er in den Raum (54) hinter dem Armaturenbrett (55) des Kraftfahrzeugs (51) ragt.
  10. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es mittels Steckbolzen an der Karosserie (52) gehalten ist.
  11. Gehäuse nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckbolzen in der Karosserie (52) angebracht sind und in korrespondierende Öffnungen bzw. Ausnehmungen im Gehäuse (10) eingreifen.
  12. Gehäuse nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Steckbolzen vorgesehen sind, die senkrecht zueinander stehend angeordnet sind.
  13. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im ersten Wandteil (11) ein Kabelkanal (19) eingeformt ist.
  14. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Wandteil (11) mit dem im Fußraum (50) des Kraftfahrzeugs (51) verlegten Bodenbelag (53) abgedeckt ist.
  15. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, in welchem mindestens ein elektroakustisches Bauteil, insbesondere mindestens ein Lautsprecher (40) und/oder ein Verstärker (30), aufgenommen ist.
  16. Baueinheit aus einem Gehäuse nach Anspruch 15, mit mindestens einem elektrischen Anschlusselement für das mindestens eine elektro-akustische Bauteil (30, 40).
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