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Die
Erfindung betrifft ein Gassackmodul für ein Fahrzeuginsassen-Rückhaltesystem, mit einem aufblasbaren
Seitengassack, der sich im aufgeblasenen Zustand wenigstens zwischen
A-Säule
und B-Säule
eines Fahrzeugs erstreckt und aus einander gegenüberliegenden und abschnittsweise
miteinander verbundenen Gewebelagen gebildet ist, wobei die Gewebelagen
im wesentlichen in Hochrichtung und in Längsrichtung des Gassacks verlaufende
Fäden aufweisen.
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Bei
dem bekannten Kopf-Seitengassack, der sich zwischen der A-Säule eines
Fahrzeugs bis zur C-Säule
erstreckt, sind die Umfangsränder
der Gewebelagen durch einstückiges
Verweben oder Vernähen
dauerhaft miteinander verbunden. Darüber hinaus ist das Gassackvolumen
durch Trennwände
in mehrere Kammern unterteilt, die unterschiedlich schnell aufgeblasen
werden können.
Die Trennwände
können
ebenfalls durch einstückiges
Verweben oder Vernähen
der einander gegenüberliegenden Gewebelagen
gebildet sein.
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Im
Ruhezustand ist der Gassack zu einem schmalen Paket zusammengefaltet
und üblicherweise
im Dachrahmen des Fahrzeugs untergebracht. Nach Aktivierung des
Gassackmoduls infolge eines Unfalls wird der Gassack aufgeblasen
und vor den Seitenscheiben des Fahrzeugs aufgespannt. Der Kopfbereich
des Fahrzeuginsassen wird dadurch vor Aufschlägen auf harte Strukturen der
Fahrzeugkarosserie geschützt.
Der Gassack dient außerdem
als Schutz vor Glassplittern und soll das Herausragen von Extremitäten oder
das Herausschleudern des Fahrzeuginsassen aus dem Fahrzeug während eines Überschlags
verhindern. Zu diesem Zweck wird der Gassack mit einem Spannband
an fahrzeugfesten Punkten, beispielsweise an der A-Säule und
der C-Säule
des Fahrzeugs befestigt, um eine ausreichende Formstabilität des aufgeblasenen
Gassacks zu gewährleisten.
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Aus
der gattungsgemäßen
US 2004/0029477 A1 ist
ein Gassackmodul bekannt, dessen Gassack aus in Kett- und Schussrichtung verlaufenden
Fäden gebildet
ist. Die in Kettrichtung des Gassackes verlaufenden Fäden sind
so ausgebildet, dass sie dem Gassack eine höhere Steifigkeit verleihen
als in Schussrichtung. Das Gewebe bzw. die Garne haben dazu in Kettrichtung
eine deutliche höhere
Garnfeinheit als in Schussrichtung. Zusätzlich werden in Kett- und
Schussrichtung Multifilamentgarne aus unterschiedlichen Materialien
verwendet.
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Aus
der
US 5,952,250 ist
darüber
hinaus ein Gewebe bekannt, das in Kette und Schuss unterschiedlich
dicke Einzelfilamente aufweist.
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Die
Erfindung schafft demgegenüber
ein Gassackmodul mit einem Seitengassack, bei dem durch einfache
und kostengünstige
Maßnahmen
ein verbesserter Insassenschutz erreicht wird.
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Erfindungsgemäß wird hierzu
ein Gassackmodul für
ein Fahrzeuginsassen-Rückhaltesystem bereitgestellt,
mit einem aufblasbaren Seitengassack, der sich im aufgeblasenen
Zustand wenigstens zwischen A-Säule
und B-Säule
eines Fahrzeugs erstreckt und aus einander gegenüberliegenden und abschnittsweise
miteinander verbundenen Gewebelagen gebildet ist, wobei die Gewebelagen
im wesentlichen in Hochrichtung und in Längsrichtung verlaufende Fäden aufweisen,
die im wesentlichen aus Multifilamentgarnen bestehen, und die in
Längsrichtung
des Gassacks verlaufenden Fäden
den Gewebelagen eine Steifigkeit verleihen, die größer ist
als die Steifigkeit der Gewebelagen in Hochrichtung, und das dadurch
gekennzeichnet ist, daß die
im wesentlichen in Längsrichtung
des Gassacks verlaufenden Fäden
teilweise aus Monofilamentgarnen bestehen, wobei die Feinheit der
Monofilamentgarne im wesentlichen der Gesamtfadenstärke der
Multifilamentgarne entspricht.
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Erfindungsgemäß wird also
durch einfache textiltechnische Maßnahmen erreicht, daß der Gassack
in seiner Längsrichtung,
d. h. also in der Richtung zwischen A-Säule und B-Säule des Fahrzeugs, eine höhere Steifigkeit
erhält,
die einen Verzicht auf zusätzliche
Spannbänder
zur Abspannung des Gassacks vor den Fahrzeugscheiben ermöglicht.
Durch die erhöhte
Steifigkeit der Gewebestruktur des erfindungsgemäßen Gassacks in Längsrichtung
kann sich der Gassack besser an den Säulen der Fahrzeugkarosserie
abstützen,
so daß eine
Auslenkung des Gassacks aus der Fahrgastzelle infolge des Aufpralls
des Fahrzeuginsassen auf den aufgeblasenen Gassack weitgehend verhindert
wird. Die Verwendung unflexibler und damit steiferer Gewebe widerspricht
jedoch der bisherigen Übung,
ein möglichst weiches
Textilmaterial einzusetzen, um die Faltbarkeit des Gassacks bei
möglichst
geringem Bauraum zu gewährleisten.
Da erfindungsgemäß die Biegesteifigkeit
des Gassackgewebes nur in Längsrichtung des
Gassacks erhöht
bzw. die Flexibilität
herabgesetzt ist, bleibt die Flexibilität des Gewebes in Hochrichtung,
d. h. in der Richtung zwischen der Unterkante und der Oberkante
des Gassacks bzw. dem Dachrahmen unverändert, so daß die Faltbarkeit
des Gassacks in dieser Richtung nicht beeinträchtigt ist. Der Gassack kann
also ohne Einschränkungen
hinsichtlich des Bauraumbedarfs mit allen üblichen Faltmethoden im Dachrahmen
untergebracht werden.
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Die
Biegesteifigkeit des Gassackgewebes kann gemäß DIN 53350 durch Biegung eines
einseitig eingespannten Gewebestreifens bestimmt werden und gibt
ein Maß für den Widerstand
an, den der Gewebestreifen der Biegung um einen bestimmten Winkel
entgegensetzt. Die Biegesteifigkeit des erfindungsgemäßen Gassackgewebes
ist in Längsrichtung
des Gassacks vorzugsweise mindestens etwa 10%, besonders bevorzugt
mindestens etwa 50%, größer als
die Biegesteifigkeit des Gewebes in Hochrichtung.
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Die
Erhöhung
der Biegesteifigkeit des Gassackgewebes in Längsrichtung des Gassacks wird dadurch
erreicht, daß die
in Längsrichtung
des Gassacks verlaufenden Fäden
der Gewebelagen teilweise aus Monofilamentgarnen bestehen. Die herkömmlichen
für die
Gewebefäden
verwendeten Multifilamentgarne bestehen aus mehreren zu einem Bündel zusammengedrehten
Einzelfäden
(Filamenten) mit einer Einzelfilamentfeinheit von etwa < 7,5 dtex. Die Einheit
dtex bezeichnet das Fadengewicht in g pro 10.000 m Fadenlänge. In
der Praxis kommen Multifilamentgarne mit zwischen 70 und 150 Einzelfilamenten
bei Gesamtfadenstärken
von zwischen 230 und 700 dtex zum Einsatz. Im Unterschied dazu bestehen die
für das
erfindungsgemäße Gassackgewebe
verwendeten Monofilamentgarne nur aus einem einzigen Filament, das
aus einer Einlochdüse
gesponnen ist. Im Vergleich zu den Multifilamentgarnen weisen die
Monofilamentgarne bei ansonsten gleicher Stärke und Zusammensetzung eine
deutlich geringere Flexibilität
auf. Durch die Verwendung von Gewebelagen, bei denen die Monofilamentgarne
in nur einer Richtung orientiert sind, kann deshalb die Biegesteifigkeit
des Gewebes gezielt in dieser Richtung erhöht werden, während die
Steifigkeit der Gewebelage in einer Richtung senkrecht dazu wegen
der Verwendung der bekannten Multifilamentgarne im wesentlichen
unverändert
bleibt. Werden die Gewebelagen bei der Herstellung des Gassacks
so angeordnet, daß die
Monofilamentgarne in Längsrichtung
des Gassacks verlaufen, erhöht
sich damit auch die Steifigkeit des Gassacks im aufgeblasenen Zustand
in dieser Richtung erheblich, während
die Gewebeflexibilität
und damit auch die Faltbarkeit in Hochrichtung des Gassacks erhalten
bleibt.
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Die
Erfindung ist grundsätzlich
sowohl für
genähte
als auch gewebte Gassackkonstruktionen anwendbar. Über den
Anteil der Monofilamentgarne in den Gewebelagen, die in Längsrichtung
des Gassacks orientiert sind, kann der Unterschied in der Steifigkeit
des Gassacks in Längs-
und Hochrichtung gezielt beeinflußt werden. Bevorzugt ist, daß der Anteil
der Monofilamentgarne in Längsrichtung
des Gassacks bei mindestens etwa 10% liegt, da unterhalb dieser
Grenze keine wesentliche Erhöhung
der Gassacksteifigkeit zu erwarten ist.
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Die
Feinheit der erfindungsgemäß zur Herstellung
des Gassackgewebes eingesetzten Monofilamentgarne entspricht im
wesentlichen der Gesamtfadenstärke
der herkömmlichen
Multifilamentgarne und liegt bevorzugt im Bereich zwischen etwa
200 und 1000 dtex, besonders bevorzugt zwischen 200 und 700 dtex,
so daß die
weiteren Gewebeeigenschaften wie Gasdurchlässigkeit und Reißfestigkeit im
wesentlichen unverändert
bleiben. Zusätzlich
zur Verwendung von Monofilamentgarnen bei der Herstellung der Gassackgewebe
können
auch dickere Multifilamentgarne eingesetzt werden oder es kann die
Fadendichte, d. h. die Anzahl von Fäden pro cm2 des
Gewebes, in Längsrichtung
des Gassacks erhöht
werden. Zusätzlich
können
auch Multifilamentgarne mit dickeren Einzelfäden eingesetzt werden, so daß im Vergleich
zu den herkömmlichen
Multifilamentgarnen die Gesamtfadenstärke im wesentlichen erhalten
bleibt, aber die Anzahl der Einzelfäden im Multifilamentgarn reduziert
ist. Bevorzugt ist, daß der Dickenunterschied
zwischen den in Längs-
und Hochrichtung des Gassacks orientierten Fäden der Gewebelagen oder der
Unterschied in der Fadendichte mindestens etwa 10%, besonders bevorzugt mindestens
50%, bezogen auf die in Hochrichtung verlaufenden Fäden, beträgt. Bei
Verwendung von Multifilamentgarnen mit dickeren Einzelfäden kann die
Anzahl der Einzelfäden
in den in Längsrichtung des
Gassacks orientierten Gewebefäden
etwa 10%, bevorzugt etwa 50%, niedriger sein als in den in Hochrichtung
verlaufenden Gewebefäden,
wobei die Gesamtfadenstärke
der Gewebefäden
in beiden Richtungen jedoch im wesentlichen gleich ist.
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Durch
den Rückgriff
auf textiltechnische Maßnahmen
ist die Erhöhung
der Steifigkeit des Gassackgewebes in einer Vorzugsrichtung jederzeit einstellbar
und reproduzierbar. Darüber
hinaus ist die Funktionsfähigkeit
des Gassacks, wie von der Fahrzeugindustrie gefordert, in einem
weiten Temperaturbereich von zwischen –40°C bis +105°C gewährleistet und bleibt über die
Lebensdauer des Fahrzeugs sicher erhalten. Da auf bekannte Materialien
zurückgegriffen
werden kann, ist zudem auch die Wiederverwertbarkeit des Gewebematerials
gewährleistet.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung und aus der Zeichnung, auf die Bezug genommen wird.
In der Zeichnung zeigt die einzige Figur:
- – eine schematische
Seitenansicht des Seitengassacks eines erfindungsgemäßen Gassackmoduls
in Form eines großflächigen ABC-Gassacks.
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Die
in der Figur gezeigte Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Gassackmoduls
umfaßt
einen großflächigen ABC-Gassack 3,
der bei einem Unfall im aufgeblasenen Zustand die Seitenscheiben eines
Fahrzeugs auf einer Fahrzeugseite vollständig abdeckt und als Kopfschutz
für die
Front- und die Heckinsassen wirkt. Im Ruhezustand ist der Gassack 3 zusammengefaltet
und im Dachrahmen D des Fahrzeugs untergebracht. Der Gassack 3 ist
aus zwei gegenüberliegenden
Gewebelagen gebildet, die mit den Bezugszeichen 5 und 6 bezeichnet
sind, wobei in der Figur die untere Gewebelage 6 von der
oberen Gewebelage 5 überdeckt
ist. Die beiden Gewebelagen 5, 6 sind unter Verwendung
des Jaquard-Webverfahrens längs
des Umfangsrandes 7 miteinander einstückig verwoben. Sie können jedoch
auch in üblicher
Weise miteinander vernäht
sein.
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Über eine Öffnung 9 am
oberen Rand des Gassacks 3 ist eine Gaslanze 10 eingeschoben,
die nur mit unterbrochenen Linien dargestellt ist, da sie nicht
Teil des Gassacks ist. Über
die Gaslanze 10 wird Gas im Bereich des gesamten oberen
Randes des Gassacks in diesen eingeleitet. Der Gassack 3 hat
mehrere Kammern 11, 13, 15, 17 und 19,
die mit Gas aus einem Gasgenerator 20 befüllt werden.
Die Kammern sind voneinander durch Trennwände 21, 23, 25 und 27 getrennt.
Die Trennwände 21 bis 27 stellen
keine separaten Teile dar, sondern sind ebenfalls durch einstückiges Verweben
oder Vernähen
der Gewebelagen 5, 6 gebildet.
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Die
Gewebelagen 5, 6 bestehen jeweils aus Schuß- und Kettfäden 29 bzw. 30,
wobei die in der Figur gezeigte Ausrichtung der Kettfäden 30 in
Längsrichtung
(L) und der Schußfäden 29 in
Hochrichtung (H) des Gassackkörpers
rein exemplarisch ist und auch umgekehrt werden kann.
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Unmittelbar
an die Gaslanze 10 angrenzend sind ferner zwei durch einstückiges Verweben
miteinander verbundene Gewebeabschnitte 37 und 39 vorgesehen,
die Durchgangsöffnungen 41 umgeben.
Mit Hilfe von hier nicht dargestellten Befestigungsschrauben, die
durch die Durchgangsöffnungen 41 geführt werden,
kann der Gassack 3 am Dachrahmen D befestigt werden.
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In
der in der Figur gezeigten Ausführungsform
sind die in Längsrichtung
(L) der Gewebelagen 5, 6 des Gassacks 3 verlaufenden
Kettfäden 30 teilweise
aus Monofilamentgarnen, d. h. aus einem einzelnen Faden, gebildet.
Diese Monofilamentgarne können
durch Spinnen aus einer Einlochdüse
erhalten werden. Der Anteil der Monofilamentgarne an den Kettfäden 30,
die in Längsrichtung
(L) des Gassacks 3 orientiert sind, liegt bevorzugt bei
10%. Die Feinheit der Monofilamentgarne liegt zwischen 200 und 1000
dtex, bevorzugt zwischen 300 und 500 dtex. Die als Kettfäden 30 verwendeten
Monofilamentgarne sind weniger flexibel als die in Hochrichtung
(H) des Gassacks 3 verlaufenden Schußfäden 29, die aus üblichen
Multifilamentgarnen mit zwischen etwa 70 und 150 Einzelfilamenten
und einer Einzelfilamentfeinheit von etwa < 7,5 dtex bestehen. Die aus den Monofilamentgarnen
gebildeten Kettfäden 30 der
Gewebelagen 5 und 6 verleihen dem Gassack 3 im
aufgeblasenen Zustand somit eine Struktursteifigkeit und Formhaltigkeit,
die eine Auslenkung des Gassacks 3 aus der Fahrgastzelle
durch den bei einem Seitenaufprall auftreffenden Fahrzeuginsassen
sicher verhindert, ohne daß zusätzliche
Maßnahmen
zur Abspannung des Gassacks 3 zwischen fahrzeugfesten Punkten
an der A-Säule und
der C-Säule des
Fahrzeugs getroffen werden müßten. Gleichzeitig
bleibt die Gewebeflexibilität
in Hochrichtung (H) des Gassacks 3 aufgrund der in dieser
Richtung orientierten Multifilamentgame bestehen. Damit ist die Faltbarkeit
des Gassacks ohne zusätzliche
Bauraumanforderungen gewährleistet.
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Alternativ
zu der in der Figur gezeigten Ausführungsform können auch
die Schußfäden 29 der Gewebelagen 5 und 6 in
Längsrichtung
(L) des Gassacks orientiert und teilweise aus den Monofilamentgarnen
gebildet sein. Des weiteren kann zusätzlich zur Verwendung von in
Längsrichtung
(L) des Gassacks 3 orientierten Monofilamentgarnen in den
Gewebelagen 5 und 6 die Fadendichte, d. h. die
Anzahl der Fäden
pro cm2, oder die Fadenstärke, d.
h. der Fadendurchmesser, der in Längsrichtung des Gassacks 3 orientierten
Fäden im
Vergleich zu den in Hochrichtung verlaufenden Fäden erhöht sein. Aus allen diesen Maßnahmen
resultiert eine erhöhte
Steifigkeit bzw. Formhaltigkeit des aufgeblasenen Gassacks 3 in
Längsrichtung.