DE102005027776A1 - Trainingsgerät - Google Patents
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Abstract
Ein Trainingsgerät, insbesondere zum Aufbau und zur Kräftigung der Halswirbelsäule und/oder der Hals-, Kopfwende- und Nackenmuskulator, umfasst ein Stirnband (1) zum Festlegen am Kopf und mindestens ein sich vom Stirnband (1) wegerstreckendes, zum Ergreifen oder Festmachen dienendes Zugmittel (2).
Description
- Die Erfindung betrifft ein Trainingsgerät, insbesondere zum Aufbau und zur Kräftigung der Halswirbelsäule und/oder der Hals-, Kopfwende- und Nackenmuskulatur.
- Trainingsgeräte zum Stärken der Nackenmuskulatur sind aus der Praxis bekannt und finden im privaten Bereich wie auch in Fitness-Studios Anwendung. Regelmäßig handelt es sich dabei um Zugkraft beaufschlagte Geräte, die der Bewegung des Kopfes entgegen wirken. Im einfachsten Falle wird der Oberkörper und somit auch der Kopf des Trainierenden in eine horizontale Lage verbracht. Der Kopf wird vorzugsweise über Bänder mit Gewichten belastet, so dass der Trainierende gegen die von den Gewichten ausgehende Kraft eine Bewegung ausführen kann. Die Muskulatur lässt sich dadurch zwar trainieren bzw. aufbauen, jedoch ist ein Training in der horizontalen Position mühsam. Nicht selten sind Verspannungen die Folge, so dass Experten von einem solchen Training regelmäßig abraten.
- Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Trainingsgerät, insbesondere zum Aufbau und zur Kräftigung der Halswirbelsäule und/oder der Hals-, Kopfwende- und Nackenmuskulatur, anzugeben, bei dessen Anwendung nicht nur Verspannungen vermieden, sondern bestehende Verspannungen, insbesondere im Zervikalbereich, gelöst werden. Das Gerät soll sich insbesondere für ein präventives, rehabilitatives sowie für ein sportartspezifisches Training zur Kräftigung der Hals- und Nackenmuskulatur eignen und eine Vielfalt von Trainingsmöglichkeiten bei einfachster Konstruktion bieten.
- Erfindungsgemäß wird die voranstehende Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Danach umfasst das in Rede stehende Trainingsgerät ein Stirnband zum Festlegen am Kopf und mindestens ein sich vom Stirnband weg erstreckendes, zum Ergreifen oder Festmachen dienendes Zugmittel.
- Erfindungsgemäß ist erkannt worden, dass sich die Hals-, Kopfwende- und Nackenmuskulatur mit einfachen Mitteln trainieren und durch das Training aufbauen bzw. festigen lässt. Dabei lässt sich die Beweglichkeit der Halswirbelsäule verbessern und können Verspannungen im Zervikalbereich gelöst werden. Dies wird dadurch erreicht, dass das Trainingsgerät als wesentlichen Bestandteil ein Stirnband zum Festlegen am Kopf umfasst. Dabei ist sicherzustellen, dass sich das Stirnband rutschfest im Stirnbereich des Kopfes anordnen lässt, am besten unter Zugrundelegung einer hinreichend großen Spannung. Des Weiteren umfasst das Trainingsgerät mindestens ein sich vom Stirnband weg erstreckendes Zugmittel, welches zum Ergreifen oder zum Festmachen an einem vorzugsweise ortsfesten Anlenkpunkt dient. In erfindungsgemäßer Weise ist es daher möglich, die Hals-, Kopfwende- und Nackenmuskulatur in sitzender oder stehender Position zu trainieren, indem nämlich das Zugmittel vom Trainierenden selbst oder von einer dritten Person ergriffen oder an einer Wand, einem Gerätegestellt oder sonst wo festgelegt wird, so dass der Trainierende gegen die Kraft der dritten Person und/oder des Zugmittels Bewegungen mit dem Kopf ausführen kann. Da sich das Zugmittel an beliebiger Stelle vom Stirnband weg erstrecken kann, sind trainierende Bewegungen in alle Richtungen wechselweise möglich, so dass sich die relevanten Muskelgruppen zu allen Seiten hin trainieren lassen.
- Im Konkreten werden mit dem erfindungsgemäßen Trainingsgerät Kopfbewegungen unter Zugbelastung trainiert, nämlich Kopfbewegungen nach Links und nach Rechts, die Neigung des Kopfes zur Seite nach Links und nach Rechts sowie die Vorneigung und Rückneigung des Kopfes. Bereits durch Ergreifen des Zugmittels und durch eine entsprechende Bewegung des Kopfes lässt sich eine Zugbelastung des Kopfes aufbauen. Beim Training wirkt der Kopf muskulär dem durch das Zugmittel erzeugten Zug entgegen. Außerdem kann der Kopf Bewegungen gegen den Widerstand des Zugmittels ausführen. Neige- und Drehbewegungen lassen sich beliebig kombinieren. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Zugkraft über das Zugmittel zu verstärken, wodurch sich ein gesteigerter Trainingseffekt ergibt. So lassen sich unterschiedliche Schwierigkeitsstufen entsprechend der aufgebrachten Zugkraft realisieren. Im Lichte der voranstehenden Ausführungen lässt sich durch das erfindungsgemäße Trainingsgerät insbesondere auch die Kopfwendemuskulatur trainieren. Durch Streckung, Beugung, seitliche Neigung oder Lateralflexion lassen sich weitere Muskelgruppen am Hals bis hin zur Mundbodenmuskulatur umfassend trainieren.
- In vorteilhafter Weise ist das Zugmittel als Zugband, Zugleine oder Zugseil ausgeführt. Zum allumfassenden Training ist es denkbar, dass zwei oder vier Zugmittel vorgesehen sind, die vorzugsweise symmetrisch vom Stirnband abragen bzw. sich vom Stirnband symmetrisch weg erstrecken. So ist es möglich, den Kopf in Bezug auf allseitige Bewegungen, insbesondere auch in Bezug auf Drehung, regelrecht zu verspannen, so dass jedwede Bewegungen gegen eine Zugkraft möglich sind. Dadurch lässt sich ein optimaler Trainingseffekt erzielen.
- Wenngleich die Zugmittel aus einem beliebigen Material hergestellt sein können, so dass die erforderliche Zugkraft durch Muskelkraft dritter Personen oder durch endseitige Federn aufgebracht werden kann, ist es von besonderem Vorteil, wenn die Zugmittel aus einem elastischen Material hergestellt sind. Ebenso ist es von Vorteil, wenn das Stirnband aus elastischem Material hergestellt ist, um nämlich einen sicheren Halt am Kopf, genauer gesagt im Stirnbereich, zu gewährleisten. Im Konkreten ist das Zugmittel und/oder das Stirnband aus Gummi oder Kautschuk, vorzugsweise aus Latex, und/oder aus Neopren, hergestellt. Beliebige andere Materialien lassen sich verwenden, insbesondere vollflächige Materialien oder aber auch Materialien im gewebten oder gewirkten Zustand, die eine hinreichend hohe Eigenelastizität haben.
- Sowohl das Stirnband als auch das Zugmittel sind vorzugsweise bandförmig ausgeführt, bestehen nämlich aus einem dünnen, vorzugsweise 2 bis 5 cm breiten Bandmaterial. So lassen sich beispielsweise Gummibänder verwenden, wie sie bereits beim Muskeltraining seit Jahren zum Einsatz kommen. Solche Bänder sind unter der Kennzeichnung „Thera-Band" hinlänglich bekannt und in unterschiedlichen Dicken und Breiten erhältlich.
- In Bezug auf eine ganz besonders einfache Ausgestaltung sind das Stirnband und das Zugmittel einteilig ausgeführt. So können das Stirnband und das Zugmittel aus einem einteiligen Band bestehen, wobei das einteilige Band durch Umlenken und festklemmen über eine Klammer, Spange, Schnalle oder dergleichen zu dem Stirnband und den sich vom Stirnband weg erstreckenden Zugmitteln konfektionierbar ist. Mit anderen Worten ist es möglich, das gesamte Trainingsgerät aus einem einzigen einteiligen Band zu bilden, wobei das Stirnband – mit geeignetem Durchmesser in Bezug auf den jeweiligen Anwender – über die Klammer, Spange oder Schnalle gebildet und in der Größe verändert wird. Durch Ziehen an den Zugmitteln lässt sich das Stirnband einstellen und am Kopf rutschfest festlegen. Statt einer Klammer, Spange oder Schnalle können ebenso zwei oder mehrere Klammern, Spangen oder Schnallen vorgesehen sein, um nämlich einerseits einen sicheren Halt des Stirnbands zu gewährleisten und andererseits die Zugmittel an unter schiedlichen Stellen am Stirnband festlegen zu können, so dass sich diese an unterschiedlichen Stellen vom Stirnband weg erstrecken.
- Neben der einteiligen Ausführung des gesamten Trainingsgeräts ist es möglich, dass das Stirnband als in sich geschlossenes ringförmiges Band ausgeführt ist. Entweder verfügt dieses Band über eine hinreichend große Elastizität und ist universell einsetzbar oder es wird mit unterschiedlichen Durchmessern für unterschiedliche Kopfgrößen angeboten. Im Rahmen einer solchen Ausgestaltung ist es möglich, dass das Zugmittel einteilig, vorzugsweise als einteiliges Band, ausgeführt und in etwa in der Mitte seiner Länge an dem Stirnband befestigt ist. Ebenso ist es denkbar, dass zwei dieser einteiligen Bänder vorgesehen sind, so dass sich insgesamt vier Zugmittel in Form von Bändern vom Stirnband weg erstrecken.
- Die Befestigung der Zugmittel an dem Stirnband kann durch unterschiedliche Techniken realisiert sein. So ist es beispielsweise möglich, dass das Zugmittel über eine Klammer, Spange, Schnalle oder dergleichen an dem Stirnband befestigt ist. Ebenso ist es möglich, dass das Zugmittel an das Stirnband gebunden ist. Eine Verklebung oder Verschweißung ist ebenfalls denkbar. Insbesondere dann, wenn die Zugmittel aus einem textilen Material bestehen oder ein solches umfassen, bietet es sich an, das Zugmittel an das Stirnband zu nähen bzw. das Zugmittel mit dem Stirnband zu vernähen. Beliebige andere Anlenkmöglichkeiten sind realisierbar, so beispielsweise auch über eine Nadelfilzverbindung.
- Wie bereits zuvor erwähnt, kann das Zugmittel ein oder zwei voneinander unabhängige Bänder umfassen, die mit dem Stirnband verbunden sind. Mehrere Zugmittel können entlang der Umfangsfläche des Stirnbands vorgesehen sein, um nämlich einen ganz besonderen Trainingseffekt bei äußerer Anlenkung realisieren zu können. Bei der Vorkehrung mehrerer Zugmittel ist es denkbar, dass die Zugmittel zumindest paarweise an einer gemeinsamen Stelle oder in unmittelbarer Nähe zueinander mit dem Stirnband verbunden sind. Ebenso ist es denkbar, dass die Zugmittel mit Abstand zueinander mit dem Stirnband verbunden sind, so beispielsweise äquidistant zueinander entlang dem Umfang des Stirnbands angeordnet. Jeweils zwei der Zugmittel können an gegenüberliegenden Stellen des Stirnbands mit diesem verbunden sein, so dass sich ein symmetrischer Trainingseffekt ergibt.
- Sofern das Trainingsgerät derart ausgelegt ist, dass es zur Anwendung bzw. zum Training von der trainierenden Person selbst gehalten wird, ist es im Rahmen einer ganz besonders einfachen Ausgestaltung möglich, dass die Zugmittel freie Enden aufweisen, an denen die Zugmittel zu ergreifen oder um die Hände des Trainierenden zu wickeln sind. Ebenso ist es denkbar, dass die Zugmittel endseitig Griffe, Schlaufen oder zur externen Anlenkung Hacken oder sonstige Befestigungsmittel aufweisen oder mit diesen verbindbar sind.
- Grundsätzlich ist es denkbar, dass für das Trainingsgerät eine Art Gestell mit mindestens zwei oder vier Säulen zur Verfügung gestellt wird, so dass sich die Zugmittel vorzugsweise äquidistant zu der trainierenden Person an den Säulen des Gestells festlegen lassen. In stehender Position des Trainierenden ist der Kopf in etwa mittig positioniert und lassen sich beliebige Bewegungen des Kopfes gegen die Zugkraft der Zugmittel ausführen. Eine optimale Trainingsmöglichkeit mit einem einfachet konstruierten Trainingsgerät ist geschaffen.
- Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Patentansprüche und andererseits auf die nachfolgende Erläuterung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung des bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung werden auch im Allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigen
-
1 in einer schematischen Ansicht ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Trainingsgeräts, wobei das Stirnband und die Zugmittel aus einem einteiligen Band hergestellt sind, -
2 in einer schematischen Ansicht ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Trainingsgeräts, wobei auf gegenüberliegenden Seiten des Stirnbands die Zugmittel abragen und -
3 in einer schematischen Ansicht ein drittes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Trainingsgeräts, wobei insgesamt vier äquidistant zueinander angeordnete Zugmittel sich vom Stirnband weg erstrecken. - Bei dem in
1 gezeigten Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Trainingsgeräts sind ein Stirnband1 und zwei Zugmittel2 aus einem einzigen Bandmaterial hergestellt bzw. konfektioniert. Eine Schnalle3 dient zur Definition des Durchmessers des Stirnbands1 und gestattet, dass sich die Zugmittel2 vom Stirnband1 weg erstrecken. An den freien Enden lassen sich die Zugmittel ergreifen. -
2 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Trainingsgeräts, bei dem das Stirnband1 als in sich geschlossenes Band ausgebildet ist. Die beiden Zugmittel2 sind als bandförmige Zugmittel aus Gummi an das Stirnband1 angeschweißt oder mit diesem verklebt. -
3 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Trainingsgeräts, bei dem insgesamt vier bandförmige Zugmittel2 vorgesehen sind. Die Zugmittel2 sind äquidistant zueinander am Stirnband1 angeordnet, so dass sich eine allseitige Anlenkung bzw. Fixierung des Stirnbands1 , beispielsweise in einem nicht gezeigten Gestell, vornehmen lässt. Optimale Trainingsmöglichkeiten sind dadurch geschaffen, wobei es durchaus auch denkbar ist, dass im Rahmen einer solchen Ausgestaltung die Zugmittel2 paarweise oder auch einzeln per Hand ergriffen werden, so dass beliebige Bewegungen gegen die Zugkraft der Zugmittel2 möglich sind. - In Bezug auf Merkmale, die sich den Figuren nicht entnehmen lassen, sei zur Vermeidung von Wiederholungen auf den allgemeinen Teil der Beschreibung verwiesen.
- Schließlich sei angemerkt, dass die voranstehend erörterten Ausführungsbeispiele lediglich zur beispielhaften Erörterung der beanspruchten Lehre dienen, diese jedoch nicht auf die Ausführungsbeispiele einschränken.
Claims (26)
- Trainingsgerät, insbesondere zum Aufbau und zur Kräftigung der Halswirbelsäule und/oder der Hals-, Kopfwende- und Nackenmuskulatur, mit einem Stirnband (
1 ) zum Festlegen am Kopf und mit mindestens einem sich vom Stirnband (1 ) weg erstreckenden, zum Ergreifen oder Festmachen dienenden Zugmittel (2 ). - Trainingsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Zugmittel (
2 ) als Zugband, Zugleine oder Zugseil ausgeführt ist. - Trainingsgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zwei oder vier Zugmittel (
2 ) vorgesehen sind. - Trainingsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Zugmittel (
2 ) aus elastischem Material hergestellt sind. - Trainingsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Stirnband (
1 ) aus elastischem Material hergestellt ist. - Trainingsgerät nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Zugmittel (
2 ) und/oder das Stirnband (1 ) aus Gummi oder Kautschuk, vorzugsweise aus Latex, und/oder aus Neopren hergestellt ist/sind. - Trainingsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Stirnband (
1 ) und/oder das Zugmittel (2 ) aus einem dünnen, vorzugsweise 2 bis 5 cm breiten Bandmaterial hergestellt ist/sind. - Trainingsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Stirnband (
1 ) und das Zugmittel (2 ) einteilig ausgeführt sind. - Trainingsgerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Stirnband (
1 ) und das Zugmittel (2 ) als einteiliges Band ausgeführt sind. - Trainingsgerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das einteilige Band durch Umlenken und Festklemmen über eine Klammer, Spange, Schnalle (
3 ) oder dergleichen zu dem Stirnband (1 ) und den sich vom Stirnband (1 ) weg erstreckenden Zugmitteln (2 ) konfektionierbar ist. - Trainingsgerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das einteilige Band durch Umlenken und Festklemmen über zwei Klammern, Spangen, Schnallen (
3 ) oder dergleichen zu dem Stirnband (1 ) und zueinander beabstandeten, sich vom Stirnband (1 ) weg erstreckenden Zugmitteln (2 ) konfektionierbar ist. - Trainingsgerät nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Stirnband (
1 ) über die Klammer, Spange, Schnalle (3 ) oder dergleichen in der Größe, d.h. im Durchmesser, verändern lässt. - Trainingsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Stirnband (
1 ) als in sich geschlossenes ringförmiges Band ausgeführt ist. - Trainingsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Zugmittel (
2 ) einteilig, vorzugsweise als einteiliges Band, ausgeführt und in etwa in der Mitte seiner Länge an dem Stirnband (1 ) befestigt ist. - Trainingsgerät nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Zugmittel (
2 ) über eine Klammer, Spange, Schnalle (3 ) oder dergleichen an dem Stirnband (1 ) befestigt ist. - Trainingsgerät nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Zugmittel (
2 ) an das Stirnband (1 ) gebunden ist. - Trainingsgerät nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Zugmittel (
2 ) an das Stirnband (1 ) geklebt oder geschweißt ist. - Trainingsgerät nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Zugmittel (
2 ) an das Stirnband (1 ) genäht ist. - Trainingsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass als Zugmittel (
2 ) als zwei oder vier voneinander unabhängige Bänder vorgesehen und mit dem Stirnband (1 ) verbunden sind. - Trainingsgerät nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Zugmittel (
2 ) an einer gemeinsamen Stelle oder in unmittelbarer Nähe zueinander mit dem Stirnband (1 ) verbunden sind. - Trainingsgerät nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Zugmittel (
2 ) mit Abstand zueinander mit dem Stirnband (1 ) verbunden sind. - Trainingsgerät nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Zugmittel (
2 ) an gegenüberliegenden Stellen des Stirnbands (1 ) mit diesem verbunden sind. - Trainingsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Zugmittel (
2 ) freie Enden (4 ) aufweisen. - Trainingsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Zugmittel (
2 ) endseitig Griffe aufweisen. - Trainingsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Zugmittel (
2 ) endseitig Schlaufen aufweisen. - Trainingsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Zugmittel (
2 ) endseitig Haken oder sonstige Befestigungsmittel aufweisen.
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