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Die
Erfindung betrifft eine Sensorelementvorrichtung für eine Bedienvorrichtung
eines Kochfeldes sowie ein entsprechendes Kochfeld und die Anordnung
eines entsprechenden Kochfeldes mit Bedieneinrichtung und dieser
Sensorelementvorrichtung in oder an einer Arbeitsplatte.
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Es
ist aus der
EP 950 860
A1 bekannt, bei einem Kochfeld die Kochfeldplatte selber
an einer Seite derart weit über
den üblichen
Rahmen hinauszuziehen, dass die Kochfeldplatte beim Einbau in eine Arbeitsplatte
einige Zentimeter über
diese überragt. In
diesem überragenden
Bereich sind an der Unterseite der Kochfeldplatte Sensorelemente
einer Bedieneinrichtung vorgesehen. So kann bei im wesentlichen
gleichbleibendem Platzbedarf hinsichtlich des Ausschnittes in der
Arbeitsplatte eine Vergrößerung der
Kochfeldplatte vor allem für
eine größere bzw. großflächigere
Bedieneinrichtung bereitgestellt werden. Des weiteren kann im wesentlichen
die gesamte Größe des Ausschnittes
für entsprechend
viele oder große
Kochstellen genutzt werden. Die seitlich ausge lagerte Bedieneinrichtung
wird für
eine komfortablere Bedienung auch nicht über seitliche Erwärmung der
Kochfeldplatte unzulässig
warm. Allerdings ist der Aufwand vergrößert ausgebildeter Kochfeldplatten,
insbesondere wenn sie wie üblich
aus Glaskeramikmaterial bestehen, beträchtlich. Des weiteren ist es
in der Regel notwendig, an der Kochfeldplatte selber Bedienelemente
odgl. anzubringen, was einen großen Aufwand darstellt.
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Aufgabe und
Lösung
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine eingangs genannte Sensorelementvorrichtung sowie
ein Kochfeld und die Anordnung eines Kochfeldes zu schaffen, mit
denen Probleme des Standes der Technik gelöst werden können und es insbesondere möglich ist,
eine Sensorelementvorrichtung bzw. eine Bedieneinrichtung an einem
Kochfeld bei möglichst
geringem Aufwand und großer
Flexibilität seitlich
bzw. nach außen
auszulagern bzw. seitlich versetzt zu gestalten.
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Gelöst wird
diese Aufgabe durch eine Sensorelementvorrichtung mit den Merkmalen
des Anspruchs 1, ein Kochfeld mit den Merkmalen des Anspruchs 11
sowie eine Anordnung mit den Merkmalen des Anspruchs 12. Vorteilhafte
sowie bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der weiteren
Ansprüche
und werden im folgenden näher erläutert. Der
Wortlaut der Ansprüche
wird durch ausdrückliche
Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht. Im folgenden werden
Merkmale, die für
die Sensorelementvorrichtung, das Kochfeld oder die Anordnung gelten
können,
teilweise nur einmal beschrieben. Sie sollen dennoch unabhängig voneinander
jeweils für
alle Ausbildungen der Erfindung angewendet werden können.
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Es
ist vorgesehen, dass das hier behandelte Kochfeld in eine Arbeitsplatte
bzw. in einen Ausschnitt in einer Arbeitsplatte eingesetzt ist.
Erfin dungsgemäß ist ein
Träger
als dünnes
und flächiges Flachmaterial
vorgesehen, wobei der Träger
nicht Bestandteil der Kochfeldplatte ist bzw. ein davon separates
Teil. Der Träger
bildet als Teil der Sensorelementvorrichtung eine Bedienfläche mit
Berührschaltern,
auf die insbesondere ein Finger aufgelegt werden kann zur Bedienung.
Dazu sind auf der Rückseite
des Trägers
Sensorelemente vorgesehen, welche die vorgenannten Berührschalter
bilden. Von jedem Sensorelement verläuft eine Kontaktierung zu Kontakteinrichtungen
an dem Träger.
Damit können
die Sensorelemente bzw. die gesamte Sensorelementvorrichtung an
dem Träger
an die Bedieneinrichtung des Kochfeldes elektrisch angeschlossen
werden. Die Sensorelementvorrichtung arbeitet zwar mit der Bedieneinrichtung
zusammen und wird zwangsläufig benötigt. Sie
muß jedoch
nicht eine Baueinheit mit dieser bilden, vorteilhaft sind es sogar
getrennte Baueinheiten.
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Somit
ist es im Rahmen einer Ausbildung der Erfindung möglich, dass
die Sensorelementvorrichtung bzw. der Träger zwar flächig sozusagen an die Kochfeldplatte
anschließen
bzw. deren flächige
Ausdehnung weiterführen.
Dadurch, dass diese Sensorelementvorrichtung bzw. der Träger jedoch
von der Kochfeldplatte separat ist bzw. eine eigene Baueinheit ist,
zumindest bis zur Montage des Kochfeldes, können beide Teile einfacher
und somit jeweils optimiert hergestellt werden. Des weiteren ist
eine weitaus größere Vielfalt
bei Materialwahl, Materialaussehen und Materialdicke des Trägers bzw.
der Sensorelementvorrichtung möglich.
Auch bei einem Defekt an der Sensorelementvorrichtung ist ein Austausch lediglich
dieser Sensorelementvorrichtung und somit geringerer Reparaturaufwand
möglich.
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Bildet
die Sensorelementvorrichtung nur einen Teil der Bedieneinrichtung,
insbesondere den sensorischen Teil, so kann ein modulartiger Aufbau mit
größerer Variabilität geschaffen
werden.
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Gemäß einer
Ausgestaltung der Erfindung ist es möglich, dass die Sensorelemente
auf Druck ansprechen sowie einen dadurch bei der Bedienung erzeugten
zumindest kleinen oder minimalen Bedienweg. Dadurch wird zwar nicht
ein elektrischer Kontakt des mit der Bedienung gewünschten
Schaltvorganges geschlossen, aber eine gewisse mechanische Bedienung
liegt vor. Beispiele für
solche Sensorelemente sind Piezosensoren sowie sogenannte FSR-Sensoren.
Solche druckempfindlichen Sensorelemente sind vorteilhaft an der
Unterseite des Trägers
befestigt. Auch diese Sensorelemente werden als Berührschalter
verstanden, selbst wenn zu ihrer Bedienung mehr Druck notwendig
ist.
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Vorteilhaft
können
flache und kapazitiv arbeitende Sensorelemente verwendet werden.
Diese kapazitiven Sensorelemente können als rahmenartige Sensorflächen oder
volle Sensorflächen
an der Rückseite
bzw. Unterseite des Trägers
vorgesehen sein, vorteilhaft daran befestigt sein. Alternativ können die
Sensorelement direkt auf einen zusätzlichen Sensorelement-Träger aufgebracht
werden, der wiederum an dem Träger
befestigt wird. So ist ein modulartiger Aufbau mit leichterer Fertigung
der einzelnen Teile möglich.
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Es
ist vorteilhaft, wenn die Sensorelemente unabhängig von ihrer grundsätzlichen
Funktionsweise relativ dünn
ausgebildet sind, beispielsweise in etwa 1 mm dünn sind. Sie können auf
den Träger oder
einen Sensorelement-Träger
aufgedruckt sein durch Siebdruck oder durch ein ähnliches Verfahren aufgebracht
sein. Vorzugsweise sind mehrere oder alle Sensorelemente auf einem
einzigen Träger
oder Sensorelement-Träger
aufgebracht. Dieser wiederum kann so ausgebildet sein, dass er auf
einfache Art und Weise befestigt werden kann, beispielsweise durch
eine aufgebrachte Klebeschicht aufgeklebt werden kann.
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Die
vorgenannten Kontaktierungen können bei
einer Ausführung
der Erfindung nach Art von Leiterbahnen auf die Rückseite
des Trägers
aufge bracht werden. Dies bietet sich vor allem dann an, wenn sie direkt
und elektrisch kontaktierend mit den Sensorelementen an der Trägerrückseite
verbunden sind. Diese Kontaktierungen können zu Kontaktiereinrichtungen
an dem Träger
laufen, die nach Art von Kontaktfeldern ausgebildet sind. Diese
Kontaktfelder liegen vorteilhaft am Randbereich des Trägers und
dienen zur elektrischen Kontaktierung entweder über Andrücken von Kontaktfedern oder
Kontaktstiften oder durch Aufbringen von zu den Kontaktfeldern am Träger passenden
Steckverbindungen. Dies ist jedoch allgemein von beispielsweise
der Kontaktierung an Leiterplatten ausreichend bekannt, so dass
weitere Ausführungen
entfallen können.
Alternativ können auch
Lötverbindungen
zwischen den Kontaktfeldern und der Bedieneinrichtung bzw. dem Kochfeld
vorgesehen sein. Bei dieser Art der Kontaktierung ist es von Vorteil,
wenn die Sensorelementvorrichtung bzw. der Träger samt den Kontaktierungen
in das Kochfeld bzw. unter die Kochfeldplatte reicht und somit relativ nahe
an die Bedieneinrichtung direkt hinführt. Der Träger kann eine Flex-Leiterplatte
sein, die Kontaktbahnen trägt.
Vorzugsweise sind daran auch die Sensorelemente vorgesehen bzw.
darauf aufgebracht. Sind zusätzlich
noch Kontaktfelder odgl. für
angedrückte
Kontakte an das Kochfeld vorgesehen, können viele Funktionen vorteilhaft
in den Träger
integriert werden. Von einer größeren Fläche für die Sensorelemente
aus kann ein länglicher
Bereich abstehen mit den Kontaktierungen in das Kochfeld hinein.
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Alternativ
ist es möglich,
die Sensorelementvorrichtung seitlich an oder sogar auf die Kochfeldplatte
zu legen bzw. vor allem nicht unter die Kochfeldplatte reichen zu
lassen. Hier können
von der Sensorelementvorrichtung abgehende Kontaktierungen vorgesehen
sein, beispielsweise als flache Mehrfachkabel oder mit entsprechenden
Leiterbahnen bedruckte, flexible und dünne Folien ebenso wie die vorgenannten
Flex-Leiterplatten.
Auch dies ist dem Fachmann von elektrischen Verbindungen bei Leiterplatten
in elektrischen Geräten
ausreichend bekannt.
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Zur
Ausbildung des Trägers
ist zu sagen, dass er vorteilhaft auf seiner Rückseite zumindest bereichsweise
elektrisch isoliert ist. Insbesondere gilt dies für die Bereiche,
an denen Sensorelemente sowie Kontaktierungen angebracht sind. Insbesondere ist
er auf im wesentlichen der gesamten Rückseite elektrisch isoliert,
beispielsweise durch Beschichtungen oder Isolierfolien. So ist es
auch möglich,
einen metallischen Träger
zu verwenden, beispielsweise ein dünnes Edelstahl- oder Aluminiumblech.
Dabei sind auch von ebenen Ausbildungen abweichende Ausgestaltungen
möglich,
beispielsweise profilartig gewölbt
oder mit Vertiefungen an der Oberseite zur Anlage eines Fingers.
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Alternativ
zu einem Träger
aus Metall kann er aus elektrisch isolierendem Material gefertigt
sein. Hierzu eignet sich sowohl Material, das ähnlich wie Glaskeramik ist,
also mechanisch sehr widerstandsfähig. Alternativ können sonstige
Gläser
oder auch Kunststoffe verwendet werden. Durch zumindest bereichsweise
lichtdurchlässige
Träger
können
sowohl interessante optische Gestaltungen geschaffen werden als
auch Anzeigen darunter angeordnet werden.
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Des
weiteren kann der Träger
so ausgebildet sein, insbesondere wenn er unter die Kochfeldplatte geschoben
ist, dass er sehr flach ist, insbesondere im Vergleich auch zu der
Kochfeldplatte. So kann ein Träger
bzw. die gesamte Sensorelementvorrichtung beispielsweise mit einer
Dicke von 1 mm vorgesehen sein, also beispielsweise ein Blech sein.
Er hebt sich also somit deutlich von der Dicke der Kochfeldplatte ab
und steht gleichzeitig ein Stück über die
Arbeitsplatte über.
Möglich
ist auch ein bündiges
Einlassen in die Arbeitsplatte. Gemäß einer weiteren Ausführung kann
die Sensorelementvorrichtung auf einen Randbereich der Kochfeldplatte
selber aufgelegt werden. Dabei ist sie insbesondere eine Art länglicher
Streifen. Mit einem vom Randbereich abgewinkelt abstehenden Abschnitt übergreift
sie die Außenkante
der Kochfeldplatte, wo bei vorzugsweise der übergreifende Abschnitt bis
auf eine darunter liegende Arbeitsplatte reichen und so die Kochfeldplatte seitlich
vollständig
abdecken kann. Ein solcher Träger
kann eine Art einteiliges Winkelprofil sein, insbesondere ein Winkelblech.
So kann zum einen ein hinsichtlich Verschmutzungen günstiger
und optisch sauberer seitlicher Abschluss entstehen. Des weiteren
können
darunter die vorgenannten Kontaktierungen verlaufen und sind somit
ebenfalls nicht sichtbar sowie gegen Beschädigung geschützt.
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Bei
der vorbeschriebenen Ausführung
mit einer Sensorelementvorrichtung, die auf die Kochfeldplatte aufgesetzt
ist, kann es vorgesehen sein, dass die Sensorelemente letztendlich
im Randbereich der Kochfeldplatte liegen bzw. in einem Bereich oberhalb der
Arbeitsplatte und nicht mehr oberhalb des Ausschnittes in der Arbeitsplatte.
So können
die Sensorelemente insbesondere an einem Bereich des Kochfeldes
vorgesehen sein, an dem die Erwärmung
während
des Betriebes relativ gering ist. Dabei kann auch vorgesehen sein,
die Sensorelementvorrichtung bzw. den Träger auf der Kochfeldplatte
durch Verkleben zu befestigen. Alternativ kann bei einem Aufliegen
der Sensorelementvorrichtung bzw. des Trägers auf der Arbeitsplatte
auch hier eine Verklebung vorgesehen sein.
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Ein
seitlicher Anschluss der Sensorelementvorrichtung an die über den
Ausschnitt in der Arbeitsplatte überragende
und zumindest streifenartig auf der Arbeitsplatte aufliegende Kochfeldplatte
weist den Vorteil auf, dass die Sensorelementvorrichtung als voll
dem Kochfeld zugehörig
erscheint. Das Fehlen von Übergängen bzw.
Absätzen
bei gleicher Dicke erleichtert ein Reinigen der Oberflächen.
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Diese
und weitere Merkmale gehen außer aus
den Ansprüchen
auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die
einzelnen Merkmale jeweils für
sich allein oder zu mehreren in Form von Unter kombinationen bei
einer Ausführungsform der
Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte
sowie für
sich schutzfähige
Ausführungen
darstellen können,
für die
hier Schutz beansprucht wird. Die Unterteilung der Anmeldung in einzelne
Abschnitte sowie Zwischen-Überschriften beschränken die
unter diesen gemachten Aussagen nicht in ihrer Allgemeingültigkeit.
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Kurzbeschreibung
der Zeichnungen
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den Zeichnungen schematisch dargestellt und
werden im folgenden näher
erläutert.
In den Zeichnungen zeigt:
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1 eine
seitliche Schnittdarstellung einer Anordnung eines Kochfeldes in
einer Arbeitsplatte mit zwischen Kochfeldplatte und Arbeitsplatte
eingeschobener Bedieneinrichtung,
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2 eine
Anordnung ähnlich 1,
wobei die Bedieneinrichtung auf der Kochfeldplatte aufliegt,
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3 eine
Vergrößerung der
Darstellung aus 2,
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4 eine
Ansicht der Bedieneinrichtung nach 1 von unten
und
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5 und 6 verschiedene
Anordnungen einer Bedieneinrichtung an einem Kochfeld entsprechend
den 1 und 2.
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Detaillierte
Beschreibung der Ausführungsbeispiele
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In 1 ist
eine Anordnung 11 dargestellt, bei der in einen entsprechenden
Ausschnitt einer Arbeitsplatte 12 ein Kochfeld 13 eingesetzt
ist auf an sich bekannte Art und Weise. Dabei überlappt eine Kochfeldplatte
bzw. Glaskeramikplatte 15 umlaufend die Arbeitsplatte 12 ein
Stück und
liegt üblicherweise auf
ihr auf.
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Das
Kochfeld 13 weist an der Unterseite der Glaskeramikplatte 15 noch
ein Steuergehäuse 16 auf.
In diesem ist, worauf noch näher
eingegangen wird, vor allem eine Steuerung bzw. Leistungsversorgung
des Kochfeldes 13 enthalten. Es können auch Teile der Bedieneinrichtung
vorgesehen sein, insbesondere Auswerte- und Steuerelektronik, die
nicht an der Sensorelementvorrichtung vorgesehen sind.
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Zumindest
an der dargestellten Stelle ist ein gewisser Spalt zwischen Oberseite
der Arbeitsplatte 12 und der Glaskeramikplatte 15 gegeben.
Er kann auch in oder durch eine umlaufende elastische Dichtung unter
dem Rand des Kochfeldes gebildet sein. In diesen Spalt ist, auf
der Oberseite der Arbeitsplatte 12 aufliegend, eine Bedieneinrichtung 18 mit
einer Sensorelementvorrichtung 19 eingeschoben. Im wesentlichen
besteht sie aus einem flachen Träger 20, auf
den nachfolgend jedoch noch näher
eingegangen wird. Insbesondere ist es eine Bedieneinrichtung 18 bzw.
Sensorelementvorrichtung 19 gemäß 4, wobei
an der Unterseite des Trägers 20 die
Sensorelemente 22 in verschiedener Form vorgesehen sein können. Die
elektrische Kontaktierung an die Sensorelemente 22 erfolgt über Kontaktfelder 24,
welche nach unten weisen. Im eingeschobenen Zustand gemäß 1 kommen
diese Kontaktfelder 24 in Kontakt mit Federkontakten 27 auf
einer Steuerplatine 25 in dem Steuergehäuse 16. Auf der Steuerplatine 25 befinden
sich Steuereinrichtungen des Kochfeldes 13, insbesondere
Mikrocontroller und eventuell eine Signalauswertung bzw. -verarbeitung.
So erfolgt der elektrische Anschluss der Bedieneinrichtung 18 bzw. Sensorelementvorrichtung 19 an
die Steuerplatine 25.
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In
dem Steuergehäuse 16 ist
unter anderem die Steuerplatine 25 angeordnet. Sie trägt auch
Anzeigen 26, um Betriebszustände oder sonstige Informationen
durch die Glaskeramikplatte 15 nach oben anzuzeigen.
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Der
Träger 20 gemäß 1 kann
bei einer Ausführung
der Erfindung auf der Arbeitsplatte 12 unlösbar fixiert
werden, beispielsweise durch Verkleben. Alternativ kann er lösbar befestigt
sein, beispielsweise durch Verschrauben. Des weiteren kann er entweder
auf der ansonsten ebenen Arbeitsplatte 12 aufliegen und
somit nach oben überstehen.
Damit bildet sich eine Art Abstufung des Übergangs von der Oberseite
der Arbeitsplatte 12 bis zu der Glaskeramikplatte 15.
An den sonstigen Bereichen der Auflage der Glaskeramikplatte 15 auf
der Oberseite der Arbeitsplatte 12 können Distanzelemente mit der
Dicke des Trägers 20 vorgesehen
sein für
eine gleichmäßige Auflage.
Alternativ kann eine der Dicke des Trägers 20 entsprechende
flächige
Vertiefung in der Arbeitsplatte 12 vorgesehen sein.
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Entsprechend
einer weiteren Alternative kann der Träger 20 auch in gewisser
Weise abgestuft bzw. mit abgestufter Dicke ausgebildet sein, so
dass er mit einem dünnen
Bereich unter die Glaskeramikplatte 15 reicht und im übrigen jedoch
mit größerer Dicke,
beispielsweise entsprechend der Glaskeramikplatte 15, deren
Verlauf fortsetzt. Es ist bei einer derartigen Lösung auch möglich, im Bereich der Sensorelementvorrichtung
bzw. ihrer elektrischen Kontaktierung an die Steuerplatine den Ausschnitt
in der Arbeitsplatte 12 vergrößert auszuführen, insbesondere über den
Rand der Glaskeramikplatte 15 hinaus. Diese Vergrößerung des
Ausschnittes wird anschließend
durch die Bedieneinrichtung wiederum verdeckt, wobei durch den erheblich
vergrößerten Spalt
auf einfache Art und Weise Kabel odgl. zum elektrischen Anschluss
der Bedieneinrichtung an die Steuerplatine geführt sein können.
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Bei
einer alternativen Anordnung 111 gemäß 2 und 3 befindet
sich das Kochfeld 113 wiederum in einem Ausschnitt in einer
Arbeitsplatte 112. Hier allerdings liegt die Glaskeramikplatte 115 mehr oder
weniger direkt auf der Oberfläche
der Arbeitsplatte 112 auf bzw. es ist lediglich ein sehr
geringer Spalt gegeben. Im Randbereich der Glaskeramikplatte 115 ist
die Bedieneinrichtung 118 mit einem Träger 120 für die Sensorelementvorrichtung 119 an
seiner Unterseite aufgebracht bzw. aufgeklebt. Im Vergleich zu 1 ist
der Träger 120 blechartig
und sehr viel schmaler, wobei er entsprechend länger ausgebildet sein kann
zur Unterbringung der Sensorelemente der Sensorelementvorrichtung 119.
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Der
Träger 120 überragt
die Glaskeramikplatte 115 seitlich ein Stück. Der
dadurch gebildete Spalt zur Arbeitsplatte 112 hin wird
durch die Abwinkelung 130 nach Art eines winkligen Profils
geschlossen. Alternativ könnte
er auch aus zwei Teilen bestehen, die in einem Winkel zueinander
stehen.
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Die
elektrische Kontaktierung der Sensorelementvorrichtung 119 an
die Steuerplatine 125 erfolgt hier durch flexible Leiter 127 bzw.
eine vorgenannte Flex-Leiterplatte oder sogenannte Flex-Verbinder, insbesondere
nach Art von sehr dünnen
Flachkabeln oder Folienleitern. Dies ist besonders gut aus 3 zu
erkennen.
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Es
ist auch in 3 zu erkennen, dass hier über die
Breite des Trägers 120 nur
ein einziges Sensorelement 122 vorgesehen ist. Dafür sind mehrere Sensorelemente
nebeneinander vorgesehen, wie anhand von 5 noch näher erläutert wird.
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Bezüglich der 1 bis 3 ist
auch noch zu sagen, dass die Dickenverhältnisse nicht maßstabsgetreu
dargestellt sind, insbesondere nicht was die Dicke der Bedieneinrichtung
bzw. des Trägers
im Verhältnis
zu Arbeitsplatte und Glaskeramikplatte betrifft. Insbesondere ist
ein solcher Träger
sehr flach, beispielsweise mit einer Dicke von etwa oder weniger als
weniger als 1 Millimeter. Auch die Anordnung bzw. Anbringung der
Sensorelemente an der Unterseite des Trägers sollte die gesamte Dicke
nicht wesentlich erhöhen.
Dies ist jedoch bei vielen verschiedenen Sensorelementen problemlos
möglich.
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In
4 ist
beispielhaft an einer Bedieneinrichtung
18 gemäß
1 ein
Feld mit mehreren Sensorelementen
22 übereinander und nebeneinander dargestellt.
Diese Sensorelemente
22 sind auf entsprechende Art und
Weise an die Unterseite des Trägers
20 bzw.
des zusätzlichen
Sensorelement-Trägers
als Sensorelementvorrichtung
19 aufgebracht. Diese kann
wiederum an der Unterseite eines Trägers ähnlich
1 oder
2 aufgebracht
sein. Beispielsweise können
es aufgedruckte Piezosensoren sein anders als bei der
DE 198 11 372 A1 , bei der
relativ dicke und einzelne Piezosensoren vorgesehen sind. Alternativ
können
es kapazitiv arbeitende Sensorelemente sein, wie sie beispielsweise
aus der
EP 950 860 A1 bekannt
sind.
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Des
weiteren ist die Sensorelementvorrichtung 19 bzw. die Unterseite
mit einer Abdeckfolie 23 abgedeckt. Diese lässt lediglich
den Bereich der Kontaktfelder 24 frei zur elektrischen
Kontaktierung entsprechend 1. Des weiteren
kann unter der Abdeckfolie eine Klebeschicht vorgesehen sein, damit der
Sensorelement-Träger
einfach aufgeklebt werden kann. Dabei ist für ein Sensorelement 22 rechts oben
beispielhaft gestrichelt dargestellt, wie die elektrische Kontaktierung
von dem Sensorelement zu den Kontaktfeldern 24 führt. Von
den Kontaktfeldern kann auch ein längerer Abschnitt abstehen mit
einer Weiterführung
der elektrischen Kontaktierungen bzw. Kontaktbahnen zu wiederum
Kontaktfeldern. Dieser Abschnitt kann dann als Zuleitung in ein
Kochfeld dienen und separate Teile sowie weitere Kontaktierungen
können
eingespart werden.
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In 5 ist
eine Anordnung 11 dargestellt, bei der an einem Kochfeld 13 zwei
verschiedene Arten von Anordnungen von Bedieneinrichtungen dargestellt
sind, obwohl in der Praxis üblicherweise
nur eine vorhanden ist. Einmal ist an der rechten Seite eine Bedieneinrichtung 18 entsprechend 1 vorgesehen,
also seitlich an die Glaskeramikplatte 15 an schließend bzw.
zum Teil daruntergesteckt. Sensorelemente sind dabei sowohl nebeneinander
als auch übereinander
angeordnet.
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Eine
alternative Bedieneinrichtung 118 ist an der Vorderseite
vorgesehen. Sie liegt im wesentlichen auf der Glaskeramikplatte 15 auf
und ist sehr schmal, dafür
langgestreckt. Sie ist vorteilhaft aufgeklebt. Hier sind die Sensorelemente 22 lediglich
nebeneinander vorgesehen. Eine solche Bedieneinrichtung 118 entspricht
im wesentlichen den 2 und 3.
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In 6 ist
eine weitere Möglichkeit
dargestellt, bei der eine nahezu quadratische und relativ großflächige Bedieneinrichtung 18 an
die Vorderseite der Glaskeramikplatte 15 bzw. des Kochfeldes 13 anschließt.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist es noch möglich, bei
auf der Glaskeramikplatte aufliegenden Bedieneinrichtungen bzw.
Trägern
diese zumindest bereichsweise lichtdurchlässig oder durchsichtig auszugestalten.
Somit kann durch darunter bzw. unter der Glaskeramikplatte angeordnete Anzeigeelemente
odgl. durch die Bedieneinrichtung hindurch eine Anzeige erfolgen.
Somit kann der Anschein erweckt werden, selbst eine sehr dünne Bedieneinrichtung,
beispielsweise ähnlich 2,
würde eine
Anzeige beinhalten.
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Der
Träger
kann beispielsweise ein dünnes Metallblech
sein, insbesondere aus Edelstahl oder Aluminium. Des weiteren kann
er jedoch auch aus Glas oder Kunststoff bestehen. An der Oberseite
ist es möglich,
genau über
den Sensorelementen Markierungen für eine Bedienperson vorzusehen,
beispielsweise durch Aufdrucke oder Eingravieren oder Vertiefungen
mit Symbolen odgl.. Bedeutsam ist auf alle Fälle, dass die Sensorelementvorrichtung
bzw. der Träger
als zumindest vor einem Festkleben oder Befestigen separate Baueinheit
ausgebildet sind und eventuell auch aus einem von dem Kochfeld unterschiedlichen
Material bestehen. Ein weiterer Vorteil liegt hier auch darin, dass
bei einem De fekt an der Sensorelementvorrichtung bzw. Bedieneinrichtung diese
als Einzelteil relativ leicht ausgetauscht werden kann, ohne an
dem gesamten Kochfeld Arbeiten durchführen zu müssen.