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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Aktivierung einer Komfortfunktion,
z. B. einer Komfortfunktion wie die Einstellung einer Klimaanlage
oder die Betätigung
eines Fensterhebers. Des Weiteren betrifft die Erfindung eine Bedieneinheit
zur Aktivierung der Funktion sowie ein Fahrberechtigungssystem.
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Beim
Betätigen
einer Funktion im Fahrzeug, beispielsweise beim Betätigen des
Fensterhebers oder des Schiebedachs, kann es unter Umständen zu
einer Gefährdung
von Personen, insbesondere zum Einklemmen beispielsweise durch spielende Kinder
kommen. Üblicherweise
sind die betreffenden Funktionen mit einer Stoppfunktion versehen,
die bei einer auftretenden zu hohen Klemmkraft die Betätigung des
Fensterhebers bzw. des Schiebedachs stoppt und gegebenenfalls umgekehrt.
Zudem liegt die Verantwortung im sicheren Umgang der Funktionen
des Fahrzeugs beim Fahrzeughalter oder beim Fahrzeugnutzer.
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Bei
herkömmlichen
Schließsystemen
mit einem Zündschlüssel können Funktionen
nur bei einem gesteckten und aktivierten Zündschlüssel betätigt werden. Üblicherweise
ist hierzu der Fahrzeughalter oder ein Fahrzeugbenutzer anwesend.
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Heute
sind schlüssellose
Fahrberechtigungssysteme, so genannte Keyless-Go-Systeme, in Serieneinsatz.
Mittels eines Keyless-Go-Systems
ist ein Benutzer eines Fahrzeugs in der Lage das Fahrzeug zu öffnen und
zu starten ohne im Besitz eines in das Zündschloss einsteckbaren Fahrzeug-Zündschlüssels zu
sein. Der Fahrer muss aber eine mobile Freigabe-Einrichtung bspw.
in Form einer Scheckkarte als Teil des Keyless-Go-Systems bei sich
führen. Über das
Keyless-Go-System werden die Zugangsberechtigung zum Fahrzeug und
die Motorstartberechtigung für
das Verkehrsmittel gesteuert.
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Mittels
drahtloser Datenübertragung über eine
sich beim Fahrzeugnutzer befindende mobile Freigabe-Einrichtung,
können
nach erfolgreicher Authentifizierung im Fahrzeug sämtliche
Funktionen, wie beispielsweise Starten des Motors sowie das Ein- und
Ausschalten der Audioanlage, der Klimaanlage, das Betätigen des
Fensterhebers und/oder des Schiebedachs, aktiviert und ausgeführt werden.
Verlässt
nun der berechtigte Fahrzeugnutzer das Fahrzeug mit der mobilen
Freigabe-Einrichtung, so können
beispielsweise bei weiterhin laufendem Motor sämtliche Funktionen des Fahrzeugs
betätigt
werden.
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Damit
steht man vor dem Problem, dass ohne Beisein des Fahrers oder Fahrzeughalters
und somit unberechtigt oder unbeabsichtigt Funktionen aktiviert
und betätigt
werden. Dies kann gegebenenfalls auch zu einer Gefährdung,
insbesondere von spielenden Kindern durch Betätigung beispielsweise des Fensterhebers
führen.
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Es
ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren
zur Aktivierung einer Funktion anzugeben, das ein unberechtigtes
Betätigen der
Funktion vermeidet. Des Weiteren sind eine Bedieneinheit zur Aktivierung
einer Funktion anzugeben sowie ein Fahrberechtigungssystem.
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Hinsichtlich
des Verfahrens wird die Aufgabe erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs
1 gelöst.
Danach wird die Funktion, insbesondere eine Komfort- und/oder eine
Sicherheitsfunktion im Fahrzeug nach einer Anforderung erst dann
aktiviert, wenn das Vorhandensein einer mobilen Freigabeeinrichtung
innerhalb des Fahrzeugs geprüft
und diese innerhalb des Fahr zeugs als anwesend identifiziert wurde,
anderenfalls wird die Funktion nicht aktiviert oder deaktiviert.
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Als
Komfortfunktion ist insbesondere die Einstellung einer Klimaanlage,
die Betätigung
eines Fensterhebers, eine Steuerung der Audio- oder Navigationsanlage,
eine Steuerung der Sitzverstellung, eine Bedienung des Schiebehebedachs
zu verstehen. Funktionen, welche zum Fahrberechtigungssystem des
Fahrzeugs gehören,
wie beispielsweise Identifikations- und Authentikations-Kommunikationsvorgänge zwischen
einer mobilen Freigabe-Einrichtung
und dem im Fahrzeug fest installierten Fahrzeugberechtigungssystem,
gehören
nicht zu den Komfortfunktionen.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
hat den Vorteil, dass durch Insassen oder spielende Kinder nur dann
eine Komfortfunktion im Fahrzeug betätigt werden kann, wenn bei
einem mit einem Keyless-Go-System ausgestatteten Fahrzeug die Freigabeeinrichtung
innerhalb des Fahrzeugs vorhanden ist und somit der Fahrzeughalter
oder der Fahrzeugfahrer bzw. -benutzer anwesend ist oder die mobile
Freigabeeinrichtung bewusst im Fahrzeug gelassen hat. Hierdurch
ist die Sicherheit von Insassen erhöht. Zudem kann auch die Berechtigung
zur Betätigung
einer Funktion abgefragt werden, so dass z. B. das Fahren des Fahrzeugs
nur durch eine berechtigte Person ermöglicht ist.
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Vorzugsweise
wird die Prüfung
auf Anwesenheit der Freigabeeinrichtung gestartet, wenn eine Anforderung
einer Funktion identifiziert wurde. Für eine schnelle Prüfung wird
bei Betätigung
einer Bedieneinheit einer gewünschten
Funktion eine Anforderung erkannt und die Anwesenheits- und/oder
Berechtigungsprüfung
gestartet.
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Dabei
erzeugt die Bedieneinheit bei Betätigung ein Signal, welches
eine nutzungsberechtigende und/oder anwesenheitsprüfende Kommunikation zwischen
der mobilen Freigabeeinrichtung und ei ner Erkennungseinrichtung
eines Fahrberechtigungssystems startet.
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Als
Rückmeldung
erzeugt das Fahrberechtigungssystem bei Vorhandensein der Freigabeeinrichtung
innerhalb des Fahrzeugs und/oder bei Berechtigung des Benutzers
ein Freigabesignal, das der Bedieneinheit zur Freigabe und/oder
Ausführung der
Funktion zugeführt
wird. Bei Nichtvorhandensein der Freigabeeinrichtung innerhalb des
Fahrzeugs und/oder bei Nichtberechtigung des Benutzers wird hingegen
von dem Fahrberechtigungssystem ein Stoppsignal erzeugt, das der
Bedieneinheit zur Nichtaktivierung oder Deaktivierung der Funktion
und/oder gegebenenfalls weiterer Steuergeräte zur Deaktivierung weiterer
Funktionen des Fahrzeugs zugeführt wird.
Die Deaktivierung oder Nichtaktivierung weiterer Funktionen durch
das Fahrberechtigungssystem erhöht
die Sicherheit des Fahrzeugs. Insbesondere können keine weiteren Handlungen
von nichtberechtigten Personen oder unbeabsichtigte Handlungen am
Fahrzeug ohne Anwesenheit des Fahrzeugnutzers oder -halters vorgenommen
werden.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform
kann das Fahrberechtigungssystem bei Nichtvorhandensein einer Freigabeeinrichtung
innerhalb des Fahrzeugs und/oder bei Nichtberechtigung des Benutzers
alle Funktionen mit Ausnahme der Funktion zur Aktivierung des Fahrberechtigungssystems selbst
deaktivieren und/oder nicht aktivieren. Durch die Deaktivierung
sämtlicher
Funktionen bis auf die Fahrberechtigungsabfrage ist der größtmögliche Schutz
vor einer nichtberechtigten oder unbeabsichtigten Betätigung von
Funktionen im Fahrzeug gegeben. Dabei kann das Fahrzeug selbst weder
bewegt, noch irgendeine Funktion im Fahrzeug aktiviert werden. Hierdurch
ist zusätzlich
zu vorhandenen herkömmlichen
Diebstahlwarn- und Diebstahlschutzanlagen ein einfacher Diebstahlschutz
ermöglicht.
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Die
Aufgabe wird zudem durch die Merkmale des Anspruchs 7 gelöst. Danach
ist eine Bedieneinheit zur Aktivierung einer Funktion in einem Fahrzeug mit
einem Betätigungselement
vorgesehen, wobei die Funktion mittels eines Fahrberechtigungssystems
für das
Fahrzeug aktivierbar oder deaktivierbar ist.
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Vorzugsweise
erzeugt das Betätigungselement
bei Betätigung
ein Signal, welches die nutzungsberechtigende und/oder anwesenheitsprüfende Kommunikation
zwischen einer mobilen Freigabeeinrichtung und einer Erkennungseinrichtung
des Fahrberechtigungssystems startet.
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Bei
Vorhandensein der Freigabeeinrichtung innerhalb des Fahrzeugs und/oder
bei Berechtigung des Benutzers erzeugt das Fahrberechtigungssystem
ein Freigabesignal, welches die Funktion aktiviert und gegebenenfalls
ausführt.
Das Freigabesignal wird beispielsweise als Rückmeldung der Bedieneinheit
zugeführt.
Die Bedieneinheit umfasst zur Steuerung und Ausführung der Funktion das Betätigungselement
sowie ein Steuergerät
zur Ansteuerung mindestens eines zugehörigen Stellglieds. Beispielsweise
ist zur Ansteuerung eines Schiebedachs eine Dachbedienungseinheit
mit einem Taster als Betätigungselement
und einem Steuergerät
zur Ansteuerung des Stellglieds des Schiebedachs vorgesehen. Bei
Nichtvorhandensein der Freigabeeinrichtung innerhalb des Fahrzeugs
und/oder bei Nichtberechtigung des Benutzers wird als Rückmeldung
von dem Fahrberechtigungssystem ein Stoppsignal erzeugt, welches
die Funktion und/oder weitere Funktionen des Fahrzeugs nicht aktiviert
oder deaktiviert.
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Zur
Erhöhung
der Sicherheit des Fahrzeugs deaktiviert bzw. nicht aktiviert das
Fahrberechtigungssystem bei Nichtvorhandensein einer Freigabeeinrichtung
innerhalb des Fahrzeugs und/oder bei Nichtberechtigung des Benutzers
alle Funktionen des Fahrzeugs mit Ausnahme der Funktion zur Aktivierung
des Fahrberechtigungssystems selbst.
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Zweckmäßigerweise
weist die Bedieneinheit, insbesondere das Betätigungselement eine drahtlose
Kommunikationseinheit auf, welches beim Betätigen ein Signal an das Fahrberechtigungssystem
sendet, wodurch die nutzungsberechtigende und/oder anwesen heitsprüfende Kommunikation zwischen
der mobilen Freigabeeinrichtung und der Erkennungseinrichtung des
Fahrberechtigungssystem gestartet wird. Alternativ kann die Kommunikation
zwischen dem Fahrberechtigungssystem und der Bedieneinheit der Funktion über einen
Datenbus, insbesondere einen so genannten CAN-Bus erfolgen. Hierzu
sind die Bedieneinheit und das Fahrberechtigungssystem an den Datenbus
angebunden.
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Hinsichtlich
des Fahrberechtigungssystems wird die Aufgabe erfindungsgemäß gelöst, indem
bei Anforderung einer Funktion des Fahrzeugs eine nutzungsberechtigende
und/oder anwesenheitsprüfende
Kommunikation zwischen der mobilen Freigabeeinrichtung und der Erkennungseinrichtung
startbar ist. In einer einfachen Ausführungsform wird mittels des
Fahrberechtigungssystem eine einfache Abfrage auf die Anwesenheit
der mobilen Freigabeeinrichtung im Fahrzeuginnenraum gestartet.
Zusätzlich kann
eine Berechtigungsabfrage gestartet werden.
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Bei
Vorhandensein der Freigabeeinrichtung innerhalb des Fahrzeugs und
somit im Fahrzeuginnenraum wird ein Freigabesignal zur Aktivierung und/oder
Ausführung
der Funktion erzeugt. Bei einer zusätzlichen Berechtigungsabfrage
wird das Freigabesignal erzeugt, wenn die identifizierte Freigabeeinrichtung
und dessen Nutzer zur Aktivierung der Funktion berechtigt ist. Somit
kann ein unbeabsichtigtes Betätigen
von Funktionen ohne Berechtigung verhindert werden.
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Es
gibt nun verschiedene Möglichkeiten,
die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten
und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die untergeordneten
Ansprüche
und andererseits auf die nachfolgende Erläuterung einer Ausführungsform
zu verweisen. Es sollen auch die vorteilhaften Ausgestaltungen einbezogen
sein, die sich aus einer beliebigen Kombination der Unteransprüche ergeben.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden anhand einer Zeich- nung näher erläutert. Dabei zeigt:
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1 ein
Ablaufdiagram zur Durchführung des
Verfahrens zur Aktivierung einer Funktion im Fahrzeug in Abhängigkeit
von einer innerhalb des Fahrzeugs identifizierten Freigabeeinrichtung
eines Fahrberechtigungssystems.
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Beim
erfindungsgemäßen Verfahren
zur Aktivierung einer Funktion F, insbesondere einer Komfort- und/oder
Sicherheitsfunktion im Fahrzeug wird in einem ersten Schritt SS1
eine Anforderung der Funktion F identifiziert. Hierzu wird beispielsweise
ein Betätigungselement
einer Bedieneinheit 1 der Funktion F auf eine Betätigung überwacht.
Beispielsweise wird überwacht,
ob ein Benutzer oder ein Insasse einen Fensterheberschalter, einen
Schiebedachschalter, einen Schalter für die Klimaanlage, etc. betätigt.
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Wird
eine Betätigung
der Funktion F identifiziert, so erzeugt die Bedieneinheit 1 der
gewünschten
und betätigten
Funktion F ein Signal SE, das in einem zweiten Schritt SS2 einem
Fahrberechtigungssystem 2 des Fahrzeugs zugeführt wird.
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Je
nach Kommunikationsverbindung kann das Signal SE drahtlos oder drahtgebunden übertragen
werden. Beispielsweise kann das Signal über einen Datenbus, insbesondere
einen CAN-Bus an das Fahrberechtigungssystem 2 übertragen
werden. Auch kann das Signal SE über
eine Funkverbindung, z. B. über
eine so genannte Bluetooth-Schnittstelle, an das Fahrberechtigungssystem 2 übertragen
werden.
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Mittels
des Fahrberechtigungssystems 2 wird nach einer identifizierten
Anforderung durch eine Funktion F die Anwesenheit einer zugehörigen mobilen
Freigabeeinrichtung 3 im Fahrzeuginnenraum geprüft. Hierzu
wird mittels des Signals SE eine Kommunikation zwischen der mobilen
Freigabeeinrichtung 3 und einer Er kennungseinrichtung 4 des Fahrberechtigungssystems 2 gestartet.
Die Kommunikationsabfrage umfasst dabei die Prüfung auf Anwesenheit der mobilen
Freigabeeinrichtung 3 im Innenraum des Fahrzeugs. Zusätzlich kann
die Nutzungsberechtigung zum Betätigen
der Funktion F abgefragt werden.
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Solange
das Fahrberechtigungssystem 2 die nutzungsberechtigende
und/oder anwesenheitsprüfende
Kommunikation ausführt,
wartet die Bedieneinheit 1 der Funktion F auf eine Rückmeldung.
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Wird
nun im vierten Schritt SS4 mittels des Fahrberechtigungssystems 2 eine
mobile Freigabeeinrichtung 3 innerhalb des Fahrzeugs identifiziert, so
erzeugt das Fahrberechtigungssystem 2 ein Freigabesignal
SF, das in einem fünften
Schritt SS5 der Bedieneinheit 1 zur Freigabe, Aktivierung
und/oder Ausführung
der Funktion F in einem sechsten Schritt SS6 zugeführt wird.
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Je
nach Ausführung
kann nach der Identifizierung der mobilen Freigabeeinrichtung 3 zunächst eine
Freigabe der Funktion F erfolgen. Nach erfolgter Freigabe der Funktion
F wird in einem siebten Schritt SS7 geprüft, ob noch die Anforderung
der Funktion F durch den Benutzer oder einen Insassen aktiv ist.
Ist dies der Fall, dann wird in einem achten Schritt SS8 die Funktion
ausgeführt.
Anderenfalls wird in einem neunten Schritt SS9 die Funktion F beendet,
z. B. deaktiviert oder nicht aktiviert.
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Die
Aktivierung und/oder Ausführung
der Funktion F erfolgt mittels der Bedieneinheit 1. Beispielsweise
wird bei einer Anforderung der Funktion F "Fenster schließen" durch Betätigung des zugehörigen Betätigungselements
nach der Erkennung der Freigabeeinrichtung 3 im Fahrzeug
das Fenster geschlossen. Die in der Bedieneinheit 1 integrierte Steuereinheit
erhält
hierbei über
den Datenbus von dem Fahrberechtigungssystem 2 bei erfolgreicher Anwesenheitserkennung
und gegebenenfalls Nutzungsberechtigungsverifizierung ein Freigabesignal SF.
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Zusätzlich erhält die Bedieneinheit 1 von Sensoren
Informationen über
die Art und Weise der auszuführenden
Funktion F, beispielsweise über
die Stellung Fensters, des Schiebedachs und die gewünschte Position,
z. B. Öffnen
oder Schließen.
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Alternativ
zur Prüfung
der Aufrechterhaltung der aktiven Anforderung der Funktion F im
Schritt SS7 kann nach der Anwesenheitserkennung der Freigabeeinrichtung 3 im
Schritt SS4 die Funktion F durch das Fahrberechtigungssystem 2 mittels
des Freigabesignals SF automatisch aktiviert werden (siehe gestrichelte
Darstellung).
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Die
Ausführung
und Steuerung der Funktion F, beispielsweise das Öffnen oder
Schließen
eines Fensters, erfolgt im Schritt SS8 mittels der Bedieneinheit 1 in
herkömmlicher
Art und Weise.
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Alternativ
zu einer Aktivierung und anschließenden Ausführung der Funktion F wird bei
einer Nichtidentifizierung einer Freigabeeinrichtung 3 innerhalb
des Fahrzeugs im Schritt SS4 durch das Fahrzeugberechtigungssystem 2 ein
Stoppsignal SS erzeugt, das in einem nächstfolgenden Schritt SS10 die
Funktion F nicht aktiviert oder für den Fall, dass die Funktion
F bereits aktiviert ist, deaktiviert.
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Je
nach Ausführungsform
und Vorgabe kann bei einer Nichtidentifizierung der Freigabeeinrichtung 3 im
Fahrzeug, d.h. es befindet sich kein elektronischer Schlüssel im
Fahrzeug, zusätzlich
zu der Nichtaktivierung bzw. Deaktivierung der angeforderten Funktion
weitere Funktionen Fn mit Ausnahme der Funktion zur Aktivierung
des Fahrberechtigungssystems 2 über das erzeugte Stoppsignal
SS nicht aktiviert oder deaktiviert werden (siehe Schritt SS11).
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Das
Fahrberechtigungssystem 2 funktioniert mit Keyless-Go-Funktionalität in herkömmlicher
Art und Weise. Das Fahrberechtigungssystem 2 prüft die Zugangsberechtigung
und die Fahrberechtigung über
eine Keyless-Go-Steuergeräteeinheit,
die Erken nungseinrichtung 4 und der mobilen Freigabeeinrichtung 3.
Zum Starten des Motors wird kein Zündschlüssel benötigt.
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Die
Initiierung der Kontaktaufnahme mit der mobilen Freigabeeinrichtung 3 durch
das Steuergerät
erfolgt aufgrund einer Aktion des Nutzers am Fahrzeug beispielsweise
Berühren
der Fahrertür, Drücken des
Drucktasters usw. Hierbei produziert die Keyless-Go-Steuergeräteeinheit
ein induktives Feld, welches ausreicht den Transponder zu wecken.
Die mobile Freigabeeinrichtung 3 schaltet dann zum eigentlichen
Freigabedialog auf HF-Übertragung
um. Hierbei wird ein codiertes Identifikations-Signal über den CAN-Bus weitergegeben,
wo es dann von der Erkennungseinrichtung 3 abgegriffen, überprüft und ein
Freigabesignal SF bei vorliegender Anwesenheit und Berechtigung
weitergegeben werden kann.
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In
einer einfachen Ausführungsform
erfolgt lediglich eine Anwesenheitsprüfung der mobilen Freigabeeinrichtung 3 im
Fahrzeug. Eine Nutzungsberechtigung wird dabei nicht abgefragt.
Je nach Ausstattungsgrad und angeforderter Funktion F, z. B. einer
Sicherheitsfunktion, kann zusätzlich
zu der Anwesenheitsprüfung
eine Nutzungsberechtigung für die
angeforderte Funktion F abgefragt werden.