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DE102005024817A1 - Verfahren und Bedieneinheit zur Aktivierung einer Komfortfunktion eines Fahrzeugs sowie Fahrberechtigungssystem - Google Patents

Verfahren und Bedieneinheit zur Aktivierung einer Komfortfunktion eines Fahrzeugs sowie Fahrberechtigungssystem Download PDF

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DE102005024817A1
DE102005024817A1 DE200510024817 DE102005024817A DE102005024817A1 DE 102005024817 A1 DE102005024817 A1 DE 102005024817A1 DE 200510024817 DE200510024817 DE 200510024817 DE 102005024817 A DE102005024817 A DE 102005024817A DE 102005024817 A1 DE102005024817 A1 DE 102005024817A1
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Germany
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driving authorization
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DE200510024817
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Michael Geber
Jürgen Dipl.-Ing. Hubrig
Jörn-Marten Dipl.-Ing. Ohle
Karl-Jürgen PETERS
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Mercedes Benz Group AG
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DaimlerChrysler AG
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Aktivierung einer Komfortfunktion (F) in einem Fahrzeug, wobei bei einer Anforderung einer Komfortfunktion (F) das Vorhandensein einer mobilen Freigabeeinrichtung (3) innerhalb des Fahrzeugs geprüft und bei einer innerhalb des Fahrzeugs identifizierten Freigabeeinrichtung (3) die Komfortfunktion (F) aktiviert, anderenfalls nicht aktiviert wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Aktivierung einer Komfortfunktion, z. B. einer Komfortfunktion wie die Einstellung einer Klimaanlage oder die Betätigung eines Fensterhebers. Des Weiteren betrifft die Erfindung eine Bedieneinheit zur Aktivierung der Funktion sowie ein Fahrberechtigungssystem.
  • Beim Betätigen einer Funktion im Fahrzeug, beispielsweise beim Betätigen des Fensterhebers oder des Schiebedachs, kann es unter Umständen zu einer Gefährdung von Personen, insbesondere zum Einklemmen beispielsweise durch spielende Kinder kommen. Üblicherweise sind die betreffenden Funktionen mit einer Stoppfunktion versehen, die bei einer auftretenden zu hohen Klemmkraft die Betätigung des Fensterhebers bzw. des Schiebedachs stoppt und gegebenenfalls umgekehrt. Zudem liegt die Verantwortung im sicheren Umgang der Funktionen des Fahrzeugs beim Fahrzeughalter oder beim Fahrzeugnutzer.
  • Bei herkömmlichen Schließsystemen mit einem Zündschlüssel können Funktionen nur bei einem gesteckten und aktivierten Zündschlüssel betätigt werden. Üblicherweise ist hierzu der Fahrzeughalter oder ein Fahrzeugbenutzer anwesend.
  • Heute sind schlüssellose Fahrberechtigungssysteme, so genannte Keyless-Go-Systeme, in Serieneinsatz. Mittels eines Keyless-Go-Systems ist ein Benutzer eines Fahrzeugs in der Lage das Fahrzeug zu öffnen und zu starten ohne im Besitz eines in das Zündschloss einsteckbaren Fahrzeug-Zündschlüssels zu sein. Der Fahrer muss aber eine mobile Freigabe-Einrichtung bspw. in Form einer Scheckkarte als Teil des Keyless-Go-Systems bei sich führen. Über das Keyless-Go-System werden die Zugangsberechtigung zum Fahrzeug und die Motorstartberechtigung für das Verkehrsmittel gesteuert.
  • Mittels drahtloser Datenübertragung über eine sich beim Fahrzeugnutzer befindende mobile Freigabe-Einrichtung, können nach erfolgreicher Authentifizierung im Fahrzeug sämtliche Funktionen, wie beispielsweise Starten des Motors sowie das Ein- und Ausschalten der Audioanlage, der Klimaanlage, das Betätigen des Fensterhebers und/oder des Schiebedachs, aktiviert und ausgeführt werden. Verlässt nun der berechtigte Fahrzeugnutzer das Fahrzeug mit der mobilen Freigabe-Einrichtung, so können beispielsweise bei weiterhin laufendem Motor sämtliche Funktionen des Fahrzeugs betätigt werden.
  • Damit steht man vor dem Problem, dass ohne Beisein des Fahrers oder Fahrzeughalters und somit unberechtigt oder unbeabsichtigt Funktionen aktiviert und betätigt werden. Dies kann gegebenenfalls auch zu einer Gefährdung, insbesondere von spielenden Kindern durch Betätigung beispielsweise des Fensterhebers führen.
  • Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zur Aktivierung einer Funktion anzugeben, das ein unberechtigtes Betätigen der Funktion vermeidet. Des Weiteren sind eine Bedieneinheit zur Aktivierung einer Funktion anzugeben sowie ein Fahrberechtigungssystem.
  • Hinsichtlich des Verfahrens wird die Aufgabe erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Danach wird die Funktion, insbesondere eine Komfort- und/oder eine Sicherheitsfunktion im Fahrzeug nach einer Anforderung erst dann aktiviert, wenn das Vorhandensein einer mobilen Freigabeeinrichtung innerhalb des Fahrzeugs geprüft und diese innerhalb des Fahr zeugs als anwesend identifiziert wurde, anderenfalls wird die Funktion nicht aktiviert oder deaktiviert.
  • Als Komfortfunktion ist insbesondere die Einstellung einer Klimaanlage, die Betätigung eines Fensterhebers, eine Steuerung der Audio- oder Navigationsanlage, eine Steuerung der Sitzverstellung, eine Bedienung des Schiebehebedachs zu verstehen. Funktionen, welche zum Fahrberechtigungssystem des Fahrzeugs gehören, wie beispielsweise Identifikations- und Authentikations-Kommunikationsvorgänge zwischen einer mobilen Freigabe-Einrichtung und dem im Fahrzeug fest installierten Fahrzeugberechtigungssystem, gehören nicht zu den Komfortfunktionen.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren hat den Vorteil, dass durch Insassen oder spielende Kinder nur dann eine Komfortfunktion im Fahrzeug betätigt werden kann, wenn bei einem mit einem Keyless-Go-System ausgestatteten Fahrzeug die Freigabeeinrichtung innerhalb des Fahrzeugs vorhanden ist und somit der Fahrzeughalter oder der Fahrzeugfahrer bzw. -benutzer anwesend ist oder die mobile Freigabeeinrichtung bewusst im Fahrzeug gelassen hat. Hierdurch ist die Sicherheit von Insassen erhöht. Zudem kann auch die Berechtigung zur Betätigung einer Funktion abgefragt werden, so dass z. B. das Fahren des Fahrzeugs nur durch eine berechtigte Person ermöglicht ist.
  • Vorzugsweise wird die Prüfung auf Anwesenheit der Freigabeeinrichtung gestartet, wenn eine Anforderung einer Funktion identifiziert wurde. Für eine schnelle Prüfung wird bei Betätigung einer Bedieneinheit einer gewünschten Funktion eine Anforderung erkannt und die Anwesenheits- und/oder Berechtigungsprüfung gestartet.
  • Dabei erzeugt die Bedieneinheit bei Betätigung ein Signal, welches eine nutzungsberechtigende und/oder anwesenheitsprüfende Kommunikation zwischen der mobilen Freigabeeinrichtung und ei ner Erkennungseinrichtung eines Fahrberechtigungssystems startet.
  • Als Rückmeldung erzeugt das Fahrberechtigungssystem bei Vorhandensein der Freigabeeinrichtung innerhalb des Fahrzeugs und/oder bei Berechtigung des Benutzers ein Freigabesignal, das der Bedieneinheit zur Freigabe und/oder Ausführung der Funktion zugeführt wird. Bei Nichtvorhandensein der Freigabeeinrichtung innerhalb des Fahrzeugs und/oder bei Nichtberechtigung des Benutzers wird hingegen von dem Fahrberechtigungssystem ein Stoppsignal erzeugt, das der Bedieneinheit zur Nichtaktivierung oder Deaktivierung der Funktion und/oder gegebenenfalls weiterer Steuergeräte zur Deaktivierung weiterer Funktionen des Fahrzeugs zugeführt wird. Die Deaktivierung oder Nichtaktivierung weiterer Funktionen durch das Fahrberechtigungssystem erhöht die Sicherheit des Fahrzeugs. Insbesondere können keine weiteren Handlungen von nichtberechtigten Personen oder unbeabsichtigte Handlungen am Fahrzeug ohne Anwesenheit des Fahrzeugnutzers oder -halters vorgenommen werden.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform kann das Fahrberechtigungssystem bei Nichtvorhandensein einer Freigabeeinrichtung innerhalb des Fahrzeugs und/oder bei Nichtberechtigung des Benutzers alle Funktionen mit Ausnahme der Funktion zur Aktivierung des Fahrberechtigungssystems selbst deaktivieren und/oder nicht aktivieren. Durch die Deaktivierung sämtlicher Funktionen bis auf die Fahrberechtigungsabfrage ist der größtmögliche Schutz vor einer nichtberechtigten oder unbeabsichtigten Betätigung von Funktionen im Fahrzeug gegeben. Dabei kann das Fahrzeug selbst weder bewegt, noch irgendeine Funktion im Fahrzeug aktiviert werden. Hierdurch ist zusätzlich zu vorhandenen herkömmlichen Diebstahlwarn- und Diebstahlschutzanlagen ein einfacher Diebstahlschutz ermöglicht.
  • Die Aufgabe wird zudem durch die Merkmale des Anspruchs 7 gelöst. Danach ist eine Bedieneinheit zur Aktivierung einer Funktion in einem Fahrzeug mit einem Betätigungselement vorgesehen, wobei die Funktion mittels eines Fahrberechtigungssystems für das Fahrzeug aktivierbar oder deaktivierbar ist.
  • Vorzugsweise erzeugt das Betätigungselement bei Betätigung ein Signal, welches die nutzungsberechtigende und/oder anwesenheitsprüfende Kommunikation zwischen einer mobilen Freigabeeinrichtung und einer Erkennungseinrichtung des Fahrberechtigungssystems startet.
  • Bei Vorhandensein der Freigabeeinrichtung innerhalb des Fahrzeugs und/oder bei Berechtigung des Benutzers erzeugt das Fahrberechtigungssystem ein Freigabesignal, welches die Funktion aktiviert und gegebenenfalls ausführt. Das Freigabesignal wird beispielsweise als Rückmeldung der Bedieneinheit zugeführt. Die Bedieneinheit umfasst zur Steuerung und Ausführung der Funktion das Betätigungselement sowie ein Steuergerät zur Ansteuerung mindestens eines zugehörigen Stellglieds. Beispielsweise ist zur Ansteuerung eines Schiebedachs eine Dachbedienungseinheit mit einem Taster als Betätigungselement und einem Steuergerät zur Ansteuerung des Stellglieds des Schiebedachs vorgesehen. Bei Nichtvorhandensein der Freigabeeinrichtung innerhalb des Fahrzeugs und/oder bei Nichtberechtigung des Benutzers wird als Rückmeldung von dem Fahrberechtigungssystem ein Stoppsignal erzeugt, welches die Funktion und/oder weitere Funktionen des Fahrzeugs nicht aktiviert oder deaktiviert.
  • Zur Erhöhung der Sicherheit des Fahrzeugs deaktiviert bzw. nicht aktiviert das Fahrberechtigungssystem bei Nichtvorhandensein einer Freigabeeinrichtung innerhalb des Fahrzeugs und/oder bei Nichtberechtigung des Benutzers alle Funktionen des Fahrzeugs mit Ausnahme der Funktion zur Aktivierung des Fahrberechtigungssystems selbst.
  • Zweckmäßigerweise weist die Bedieneinheit, insbesondere das Betätigungselement eine drahtlose Kommunikationseinheit auf, welches beim Betätigen ein Signal an das Fahrberechtigungssystem sendet, wodurch die nutzungsberechtigende und/oder anwesen heitsprüfende Kommunikation zwischen der mobilen Freigabeeinrichtung und der Erkennungseinrichtung des Fahrberechtigungssystem gestartet wird. Alternativ kann die Kommunikation zwischen dem Fahrberechtigungssystem und der Bedieneinheit der Funktion über einen Datenbus, insbesondere einen so genannten CAN-Bus erfolgen. Hierzu sind die Bedieneinheit und das Fahrberechtigungssystem an den Datenbus angebunden.
  • Hinsichtlich des Fahrberechtigungssystems wird die Aufgabe erfindungsgemäß gelöst, indem bei Anforderung einer Funktion des Fahrzeugs eine nutzungsberechtigende und/oder anwesenheitsprüfende Kommunikation zwischen der mobilen Freigabeeinrichtung und der Erkennungseinrichtung startbar ist. In einer einfachen Ausführungsform wird mittels des Fahrberechtigungssystem eine einfache Abfrage auf die Anwesenheit der mobilen Freigabeeinrichtung im Fahrzeuginnenraum gestartet. Zusätzlich kann eine Berechtigungsabfrage gestartet werden.
  • Bei Vorhandensein der Freigabeeinrichtung innerhalb des Fahrzeugs und somit im Fahrzeuginnenraum wird ein Freigabesignal zur Aktivierung und/oder Ausführung der Funktion erzeugt. Bei einer zusätzlichen Berechtigungsabfrage wird das Freigabesignal erzeugt, wenn die identifizierte Freigabeeinrichtung und dessen Nutzer zur Aktivierung der Funktion berechtigt ist. Somit kann ein unbeabsichtigtes Betätigen von Funktionen ohne Berechtigung verhindert werden.
  • Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die untergeordneten Ansprüche und andererseits auf die nachfolgende Erläuterung einer Ausführungsform zu verweisen. Es sollen auch die vorteilhaften Ausgestaltungen einbezogen sein, die sich aus einer beliebigen Kombination der Unteransprüche ergeben.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand einer Zeich- nung näher erläutert. Dabei zeigt:
  • 1 ein Ablaufdiagram zur Durchführung des Verfahrens zur Aktivierung einer Funktion im Fahrzeug in Abhängigkeit von einer innerhalb des Fahrzeugs identifizierten Freigabeeinrichtung eines Fahrberechtigungssystems.
  • Beim erfindungsgemäßen Verfahren zur Aktivierung einer Funktion F, insbesondere einer Komfort- und/oder Sicherheitsfunktion im Fahrzeug wird in einem ersten Schritt SS1 eine Anforderung der Funktion F identifiziert. Hierzu wird beispielsweise ein Betätigungselement einer Bedieneinheit 1 der Funktion F auf eine Betätigung überwacht. Beispielsweise wird überwacht, ob ein Benutzer oder ein Insasse einen Fensterheberschalter, einen Schiebedachschalter, einen Schalter für die Klimaanlage, etc. betätigt.
  • Wird eine Betätigung der Funktion F identifiziert, so erzeugt die Bedieneinheit 1 der gewünschten und betätigten Funktion F ein Signal SE, das in einem zweiten Schritt SS2 einem Fahrberechtigungssystem 2 des Fahrzeugs zugeführt wird.
  • Je nach Kommunikationsverbindung kann das Signal SE drahtlos oder drahtgebunden übertragen werden. Beispielsweise kann das Signal über einen Datenbus, insbesondere einen CAN-Bus an das Fahrberechtigungssystem 2 übertragen werden. Auch kann das Signal SE über eine Funkverbindung, z. B. über eine so genannte Bluetooth-Schnittstelle, an das Fahrberechtigungssystem 2 übertragen werden.
  • Mittels des Fahrberechtigungssystems 2 wird nach einer identifizierten Anforderung durch eine Funktion F die Anwesenheit einer zugehörigen mobilen Freigabeeinrichtung 3 im Fahrzeuginnenraum geprüft. Hierzu wird mittels des Signals SE eine Kommunikation zwischen der mobilen Freigabeeinrichtung 3 und einer Er kennungseinrichtung 4 des Fahrberechtigungssystems 2 gestartet. Die Kommunikationsabfrage umfasst dabei die Prüfung auf Anwesenheit der mobilen Freigabeeinrichtung 3 im Innenraum des Fahrzeugs. Zusätzlich kann die Nutzungsberechtigung zum Betätigen der Funktion F abgefragt werden.
  • Solange das Fahrberechtigungssystem 2 die nutzungsberechtigende und/oder anwesenheitsprüfende Kommunikation ausführt, wartet die Bedieneinheit 1 der Funktion F auf eine Rückmeldung.
  • Wird nun im vierten Schritt SS4 mittels des Fahrberechtigungssystems 2 eine mobile Freigabeeinrichtung 3 innerhalb des Fahrzeugs identifiziert, so erzeugt das Fahrberechtigungssystem 2 ein Freigabesignal SF, das in einem fünften Schritt SS5 der Bedieneinheit 1 zur Freigabe, Aktivierung und/oder Ausführung der Funktion F in einem sechsten Schritt SS6 zugeführt wird.
  • Je nach Ausführung kann nach der Identifizierung der mobilen Freigabeeinrichtung 3 zunächst eine Freigabe der Funktion F erfolgen. Nach erfolgter Freigabe der Funktion F wird in einem siebten Schritt SS7 geprüft, ob noch die Anforderung der Funktion F durch den Benutzer oder einen Insassen aktiv ist. Ist dies der Fall, dann wird in einem achten Schritt SS8 die Funktion ausgeführt. Anderenfalls wird in einem neunten Schritt SS9 die Funktion F beendet, z. B. deaktiviert oder nicht aktiviert.
  • Die Aktivierung und/oder Ausführung der Funktion F erfolgt mittels der Bedieneinheit 1. Beispielsweise wird bei einer Anforderung der Funktion F "Fenster schließen" durch Betätigung des zugehörigen Betätigungselements nach der Erkennung der Freigabeeinrichtung 3 im Fahrzeug das Fenster geschlossen. Die in der Bedieneinheit 1 integrierte Steuereinheit erhält hierbei über den Datenbus von dem Fahrberechtigungssystem 2 bei erfolgreicher Anwesenheitserkennung und gegebenenfalls Nutzungsberechtigungsverifizierung ein Freigabesignal SF.
  • Zusätzlich erhält die Bedieneinheit 1 von Sensoren Informationen über die Art und Weise der auszuführenden Funktion F, beispielsweise über die Stellung Fensters, des Schiebedachs und die gewünschte Position, z. B. Öffnen oder Schließen.
  • Alternativ zur Prüfung der Aufrechterhaltung der aktiven Anforderung der Funktion F im Schritt SS7 kann nach der Anwesenheitserkennung der Freigabeeinrichtung 3 im Schritt SS4 die Funktion F durch das Fahrberechtigungssystem 2 mittels des Freigabesignals SF automatisch aktiviert werden (siehe gestrichelte Darstellung).
  • Die Ausführung und Steuerung der Funktion F, beispielsweise das Öffnen oder Schließen eines Fensters, erfolgt im Schritt SS8 mittels der Bedieneinheit 1 in herkömmlicher Art und Weise.
  • Alternativ zu einer Aktivierung und anschließenden Ausführung der Funktion F wird bei einer Nichtidentifizierung einer Freigabeeinrichtung 3 innerhalb des Fahrzeugs im Schritt SS4 durch das Fahrzeugberechtigungssystem 2 ein Stoppsignal SS erzeugt, das in einem nächstfolgenden Schritt SS10 die Funktion F nicht aktiviert oder für den Fall, dass die Funktion F bereits aktiviert ist, deaktiviert.
  • Je nach Ausführungsform und Vorgabe kann bei einer Nichtidentifizierung der Freigabeeinrichtung 3 im Fahrzeug, d.h. es befindet sich kein elektronischer Schlüssel im Fahrzeug, zusätzlich zu der Nichtaktivierung bzw. Deaktivierung der angeforderten Funktion weitere Funktionen Fn mit Ausnahme der Funktion zur Aktivierung des Fahrberechtigungssystems 2 über das erzeugte Stoppsignal SS nicht aktiviert oder deaktiviert werden (siehe Schritt SS11).
  • Das Fahrberechtigungssystem 2 funktioniert mit Keyless-Go-Funktionalität in herkömmlicher Art und Weise. Das Fahrberechtigungssystem 2 prüft die Zugangsberechtigung und die Fahrberechtigung über eine Keyless-Go-Steuergeräteeinheit, die Erken nungseinrichtung 4 und der mobilen Freigabeeinrichtung 3. Zum Starten des Motors wird kein Zündschlüssel benötigt.
  • Die Initiierung der Kontaktaufnahme mit der mobilen Freigabeeinrichtung 3 durch das Steuergerät erfolgt aufgrund einer Aktion des Nutzers am Fahrzeug beispielsweise Berühren der Fahrertür, Drücken des Drucktasters usw. Hierbei produziert die Keyless-Go-Steuergeräteeinheit ein induktives Feld, welches ausreicht den Transponder zu wecken. Die mobile Freigabeeinrichtung 3 schaltet dann zum eigentlichen Freigabedialog auf HF-Übertragung um. Hierbei wird ein codiertes Identifikations-Signal über den CAN-Bus weitergegeben, wo es dann von der Erkennungseinrichtung 3 abgegriffen, überprüft und ein Freigabesignal SF bei vorliegender Anwesenheit und Berechtigung weitergegeben werden kann.
  • In einer einfachen Ausführungsform erfolgt lediglich eine Anwesenheitsprüfung der mobilen Freigabeeinrichtung 3 im Fahrzeug. Eine Nutzungsberechtigung wird dabei nicht abgefragt. Je nach Ausstattungsgrad und angeforderter Funktion F, z. B. einer Sicherheitsfunktion, kann zusätzlich zu der Anwesenheitsprüfung eine Nutzungsberechtigung für die angeforderte Funktion F abgefragt werden.

Claims (14)

  1. Verfahren zur Aktivierung einer Komfortfunktion (F) in einem Fahrzeug, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer Anforderung einer Komfortfunktion (F) das Vorhandensein einer mobilen Freigabeeinrichtung (3) innerhalb des Fahrzeugs geprüft und bei einer innerhalb des Fahrzeugs identifizierten Freigabeeinrichtung (3) die Komfortfunktion (F) aktiviert, anderenfalls nicht aktiviert wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anforderung der Funktion (F) durch Betätigung einer Bedieneinheit (1) dieser Funktion (F) erfolgt.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Bedieneinheit (1) bei Betätigung ein Signal (SE) erzeugt, welches eine nutzungsberechtigende oder anwesenheitsprüfende Kommunikation zwischen der mobilen Freigabeeinrichtung (3) und einer Erkennungseinrichtung (4) eines Fahrberechtigungssystems (2) startet.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrberechtigungssystem (2) bei Vorhandensein der Freigabeeinrichtung (3) innerhalb des Fahrzeugs oder bei Berechtigung des Benutzers ein Freigabesignal (SF) erzeugt, dass der Bedieneinheit (1) zur Freigabe oder Ausführung der Funktion (F) zugeführt wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrberechtigungssystem (2) bei Nichtvorhandensein der Freigabeeinrichtung (3) innerhalb des Fahrzeugs oder bei Nichtberechtigung des Benutzers ein Stoppsignal (SS) erzeugt, das der Bedieneinheit (1) zur Nichtaktivierung oder Deaktivierung der Funktion (F) oder gegebenenfalls weiterer Steuergeräte zur Deaktivierung weiterer Funktionen (Fn) des Fahrzeugs zugeführt wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrberechtigungssystem (2) bei Nichtvorhandensein einer Freigabeeinrichtung (3) innerhalb des Fahrzeugs oder bei Nichtberechtigung des Benutzers alle Funktionen (Fn) mit Ausnahme der Funktion zur Aktivierung des Fahrberechtigungssystems (2) selbst deaktiviert oder nicht aktiviert.
  7. Bedieneinheit (1) zur Aktivierung einer Komfortfunktion (F) in einem Fahrzeug mit einem Betätigungselement, dadurch gekennzeichnet, dass die Funktion (F) mittels eines Fahrberechtigungssystems (2) für das Fahrzeug aktivierbar oder deaktivierbar ist.
  8. Bedieneinheit nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungselement bei Betätigung ein Signal (SE) erzeugt, welches die nutzungsberechtigende oder anwesenheitsprüfende Kommunikation zwischen einer mobilen Freigabeeinrichtung (3) und einer Erkennungseinrichtung (4) des Fahrberechtigungssystems (2) startet.
  9. Bedieneinheit nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrberechtigungssystem (2) bei Vorhandensein der Freigabeeinrichtung (3) innerhalb des Fahrzeugs oder bei Be rechtigung des Benutzers ein Freigabesignal (SF) erzeugt, welches die Funktion (F) aktiviert und gegebenenfalls ausführt.
  10. Bedieneinheit nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrberechtigungssystem (2) bei Nichtvorhandensein der Freigabeeinrichtung (3) innerhalb des Fahrzeugs oder bei Nichtberechtigung des Benutzers ein Stoppsignal (SS) erzeugt, welches die Funktion (F) oder weitere Funktionen (Fn) des Fahrzeugs nicht aktiviert oder deaktiviert.
  11. Bedieneinheit nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrberechtigungssystem (2) bei Nichtvorhandensein einer Freigabeeinrichtung (3) innerhalb des Fahrzeugs oder bei Nichtberechtigung des Benutzers alle Funktionen (Fn) des Fahrzeugs mit Ausnahme der Funktion zur Aktivierung des Fahrberechtigungssystems selbst deaktiviert oder nicht aktiviert.
  12. Bedieneinheit nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungselement eine drahtlose Kommunikationseinheit aufweist, welches beim Betätigen ein Signal (SE) an das Fahrberechtigungssystem (2) sendet, wodurch die nutzungsberechtigende oder anwesenheitsprüfende Kommunikation zwischen der mobilen Freigabeeinrichtung (3) und der Erkennungseinrichtung (4) des Fahrberechtigungssystems (2) gestartet wird.
  13. Fahrberechtigungssystem (2) zur Durchführung eines Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 6, umfassend eine mobile Freigabeeinrichtung (3) und eine fahrzeugfeste Erkennungseinrichtung (4), dadurch gekennzeichnet, dass bei Anforderung einer Funktion (F) des Fahrzeugs eine nut zungsberechtigende oder anwesenheitsprüfende Kommunikation zwischen der mobilen Freigabeeinrichtung (3) und der Erkennungseinrichtung (4) startbar ist.
  14. Fahrberechtigungssystem nach Anspruch 13 dadurch gekennzeichnet, dass bei Vorhandensein eine Freigabeeinrichtung (3) innerhalb des Fahrzeugs oder bei Berechtigung des Benutzers ein Freigabesignal (SF) an die Funktion (F) zu deren Aktivierung oder Ausführung ausgebbar ist.
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