DE102005024344A1 - Zerlegbare Spule mit Blockiervorrichtung - Google Patents
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Abstract
Eine zerlegbare Spule mit Blockiervorrichtung. Diese beinhaltet den zylindrisch geformten zentralen Hohlkörper und zwei Scheiben, die einen größeren Durchmesser haben und an den Enden des zentralen Hohlkörpers angebracht sind. Die Enden des zentralen Hohlkörpers sind mit Falzen in Querrichtung versehen. Jede Scheibe verfügt über einen ringförmigen Kanal, der mit Paaren von Ankopplungselementen versehen ist, wobei jedes Paar von Ankopplungselementen über ein Zugangselement und ein Arretierelement verfügt, und die zerlegbare Spule bei der Ankopplung jeder Scheibe an den zentralen Hohlkörper mindestens eine Blockiervorrichtung umfasst. Diese Blockiervorrichtung ist mit einem Blockierkörper versehen, der seinerseits über ein Befestigungselement und eine so genannte Blockiererweiterung verfügt. Dieser Blockierkörper ist so angepasst, dass er abnehmbar an eine der Scheiben in einem entsprechenden Lager angekoppelt wird. Auf diese Weise ist die so genannte Blockiererweiterung des Blockierkörpers an einem Zugangselement des ringförmigen Kanals der Scheibe in Querrichtung angeordnet, was eine Einschränkung der Drehung des zentralen Hohlkörpers bezogen auf die Scheibe zur Folge hat und dadurch verhindert, dass der zentrale Hohlkörper sich von der Scheibe loslöst.
Description
- Technischer Bereich der Erfindung
- Bei der Erfindung handelt es sich um eine zerlegbare Spule mit Blockiervorrichtung. Dieser Spulentyp umfasst einen zentralen, zylindrisch geformten Hohlkörper mit zwei Scheiben. Die beiden Scheiben zeichnen sich durch einen größeren Durchmesser aus und sind an den Enden des zentralen, zylindrisch geformten Hohlkörpers angebracht. Dieser Hohlkörper wird insbesondere für das Aufwickeln eines Klammerstreifens verwendet, die ihrerseits für den Verschluss von Wurstwaren verwendet werden.
- Vorgeschichte der Erfindung
- Es sind Ausführungen von zerlegbaren Spulen bekannt, die den oben genannten Spulen, die zum Aufwickeln eines Klammerstreifens für den Verschluss von Wurstwaren bestimmt sind, entsprechen. Das zu dem Patent ES 200300362 gehörige Dokument über eine „zerlegbare Spule", das von demselben Antragsteller stammt, informiert über eine zerlegbare Spule, die aus einem zentralen, zylindrisch geformten Hohlkörper besteht. Dieser zylindrisch geformte Hohlkörper besteht seinerseits aus zwei in ihrer Form identischen, halbzylindrischen Hälften, die gegenseitig aneinandergekoppelt werden können, sowie aus zwei, im wesentlichen flachen Scheiben, die an den Böden des Zentralkörpers angebracht sind. Die zylindrisch geformten Hälften sind an ihren Enden mit Falzen versehen, die in Querrichtung erweitert werden, so daß jede der Scheiben an ihrer Innenseite über einen ringförmigen Kanal verfügt, der angepaßt wird, um die Falzen von einem der Enden des zentralen Körpers aufzunehmen. Dadurch sind alle Elemente so angepasst, dass der Zentralkörper an jeder Scheibe mittels eines Keileffektes befestigt ist. Dieser Keileffekt bewirkt die Aneinanderkopplung der Falze an den ringförmigen Kanal.
- Von den Versuchen, die von dem Erfinder durchgeführt wurden, ist die Notwendigkeit der Sicherung, dass die Scheiben sich nicht unter bestimmten Arbeitsbedingun gen zufällig von dem Zentralkörper der Spule lösen können, von besonderer Bedeutung.
- Erklärung der Erfindung
- Die zerlegbare Spule mit Blockiervorrichtung, die Gegenstand der Erfindung ist, umfaßt einen zentralen, zylindrisch geformten Hohlkörper und zwei, im wesentlichen flache Scheiben mit größerem Durchmesser. Diese Scheiben verfügen über zentrale Öffnungen, die an den Enden des zentralen, zylindrisch geformten Hohlkörpers angebracht sind. Die Enden des Zentralkörpers verfügen über Falze in Querrichtung, so dass jede der Scheiben über einen ringförmigen Kanal verfügt. Dieser ringförmige Kanal ist mit Ankopplungselementen versehen, die mindestens in gleich hoher Anzahl wie die Falze aufeinanderfolgend angeordnet sind, wobei jedes Paar von Ankopplungselementen über ein Zugangselement verfügt, das angepasst wird, um den Falz im Inneren des Ringkanals zu arretieren. Dadurch sind alle Elemente so angepasst, dass der Übergang der Falze vom Zugangs- zum Arretierelement oder umgekehrt mittels Drehung des Zentralkörpers bezogen auf die Scheibe vollzogen wird. Die zerlegbare Spule, die Gegenstand der Erfindung ist, zeichnet sich dadurch aus, dass die Ankopplung jeder Scheibe an den Zentralkörper mindestens eine Blockiervorrichtung umfasst. Diese Blockiervorrichtung ist mit einem Blockierkörper versehen, der seinerseits aus einem einzigen Teil besteht, das mit einem Befestigungselement und einer sogenannten Blockiererweiterung versehen ist. Dieser Blockierkörper ist so angepasst, dass er abnehmbar an eine der Scheiben in einem entsprechenden Lager angekoppelt wird. Dies geschieht auf dieselbe Art und Weise, dass, wenn der Zentralkörper an eine Scheibe angekoppelt ist und sich dabei in einer Position befindet, in der die Falze des Zentralkörpers die Arretierelemente des ringförmigen Kanals der Scheibe belegen, ein Blockierkörper in das entsprechende Lager der Scheibe eingeführt werden kann. Auf diese Weise ist die sogenannte Blockiererweiterung des Blockierkörpers an einem Zugangselement des ringförmigen Kanals der Scheibe in Querrichtung angeordnet, was eine Einschränkung der Drehung des Zentralkörpers bezogen auf die Scheibe zur Folge hat und dadurch verhindert, dass der Zentralkörper sich von der Scheibe loslöst, es sei denn, dass die Blockiervorrichtung herausge zogen wird. Es ist ebenfalls typisch für die zerlegbare Spule, die Gegenstand der Erfindung ist, dass das Lager, das an jeder Scheibe zwecks Aufnahme eines Blockierkörpers angebracht ist, so dimensioniert ist, dass, sobald der Blockierkörper in das Lager eingeführt wurde, dieser so angeordnet ist, dass er nicht über die Oberfläche der Innenseite der Scheibe herausragt.
- Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung, verfügt das Lager, das an jeder Scheibe angebracht ist, über ein Bohrloch, das angepasst ist, um das Befestigungselement des Blockierkörpers aufzunehmen. Die Erfindung ist mit Befestigungsmitteln versehen, die durch die Ausübung von Druck auf das Bohrloch angebracht werden. Dieses Befestigungselement ist von der Außenseite der Scheibe zugänglich, um das leichte Herausziehen des Blockierkörpers mittels Ausübung von Druck auf das Befestigungselement von der Außenseite der Scheibe zu ermöglichen.
- Gemäß einer weiteren Besonderheit der Erfindung ist jedes Arretierelement des ringförmigen Kanals an dem Ende, das dem Zugangselement gegenüberliegt, mittels eines festen Anschlages der Scheibe begrenzt. Gemäß einem weiteren Gesichtspunkt der Erfindung, besteht der feste Anschlag, der den ringförmigen Kanal aufgrund seines Endes, das dem Zugangselement gegenüberliegt, begrenzt, aus einer kontinuierlichen Verengung des genannten Kanals.
- Kurze Beschreibung der Zeichnungen
- In den beigefügten Zeichnungen wird zu Beispielszwecken mit nicht einschränkendem Charakter eine Ausführungsmöglichkeit der zerlegbaren Spule mit Blockiervorrichtung, die Gegenstand der Erfindung ist, veranschaulicht. Bei diesen Zeichnungen handelt es sich um:
- Bei der Abbildung Nummer 1 handelt es sich um eine perspektivische Ansicht der beiden Hälften des Zentralkörpers der zerlegbaren Spule mit der Blockiervorrichtung der Erfindung in einem Zustand vor der gegenseitigen Aneinanderkopplung.
- Bei der Abbildung Nummer 2 handelt es sich um eine Grundrissansicht einer der Scheiben der zerlegbaren Spule mit Blockiervorrichtung der Erfindung.
- Bei der Abbildung Nummer 3 handelt es sich um eine perspektivische Ansicht der Komponenten der zerlegbaren Spule mit Blockiervorrichtung der Erfindung in einem Zustand vor der gegenseitigen Aneinanderkopplung und bei der Abbildung Nummer 4 handelt es sich um eine perspektivische Ansicht der zerlegbaren Spule mit Blockiervorrichtung der Erfindung.
- Detaillierte Beschreibung der Zeichnungen
- Aus der Abbildung Nummer 4 ist ersichtlich, dass, so wie es als Ausführungsbeispiel beschrieben ist, die zerlegbare Spule mit Blockiervorrichtung
1 , die Gegenstand der Erfindung ist, einen zentralen Hohlkörper2 , zwei Scheiben3 , die im wesentlichen flach sind und an die Enden des Zentralkörpers2 angekoppelt werden können, sowie eine Blockiervorrichtung4 umfasst, die dazu dient, die Loslösung der Scheiben3 von dem zentralen Hohlkörper2 zu verhindern. - Aus der Abbildung Nummer 1 ist ersichtlich, dass der Zentralkörper
2 aus zwei identischen, halbzylindrisch geformten Hälften5 besteht, und dass diese Körperhälften an ihren Längskanten mit entsprechenden ergänzenden Ankopplungselementen versehen sind, die für jede der identischen, halbzylindrisch geformten Hälften5 an einer ihrer Längskanten aus einer Nut6 mit einem v-förmigen Einschnitt in Querrichtung, der sich entlang der gesamten Länge der Körperhälfte5 erstreckt, und an der anderen Längskante aus einer Rippe7 mit einem v-förmigen Einschnitt, der sich ebenfalls entlang der gesamten Länge der Körperhälfte5 erstreckt, bestehen. Der v-förmige Einschnitt der Rippe7 entspricht dem v-förmigen Einschnitt der Nut6 . Alle Komponenten sind so angepasst, dass es zwecks Ankopplung der beiden halbzylindrisch geformten Körperhälften5 einfach nur erforderlich ist, die Körperhälften gegenüberzustellen, indem man die Rippe7 einer der Körperhälften5 in die Nut6 der anderen, gegenübergestellten Körperhälfte5 einführt. Auf diese Art wird der zentrale Hohlkörper2 gebildet, so wie es in4 dargestellt ist. Der erklärte zentrale Hohlkörper2 dient ausschließlich als Beispiel. Dies ist so zu verstehen, dass der zentrale Hohlkörper2 ausgehend von unterschiedlichen Elementen gebildet und sogar aus nur einem einzigen Werkstück bestehen kann. - Jede halbzylindrisch geformte Körperhälfte
5 ist an jedem ihrer Böden mit einem Falz in Querrichtung8 versehen, der zentriert angeordnet ist. Dieser Falz wird in Querrichtung nach außen entworfen. Außerdem ist jede halbzylindrisch geformte Körperhälfte5 mit zwei Falzhälften in Querrichtung8 versehen, die in den Abbildungen Nummer 1 und3 mit der Ziffer8' gekennzeichnet werden. - Diese Falze sind an den jeweiligen Enden der Böden angeordnet. Alle Komponenten sind so angepasst, dass bei Ankopplung der beiden halbzylindrischen Körperhälften
5 zwecks Bildung des zentralen Hohlkörpers2 jeder der Böden des so gebildeten zentralen Hohlkörpers über vier Falze in Querrichtung8 verfügt, die untereinander identisch sind. - Aus der Abbildung Nummer
2 ist ersichtlich, dass jede der Scheiben3 auf ihrer Innenseite9 mit einem konzentrisch verlaufenden Ringkanal10 versehen ist, der seinerseits aus4 Paaren von Ankopplungselementen besteht, die aufeinanderfolgend angeordnet sind. Jedes dieser Paare besitzt ein Zugangselement11 und ein Arretierelement12 , von denen das Zugangselement11 so dimensioniert ist, dass die Einführung oder das Herausziehen einer Falz in Querrichtung8 aus dem zentralen Hohlkörper2 möglich ist, solange das Arretierelement12 mit einem Überhang zwecks Arretierung13 versehen und dimensioniert ist, um den Falz in Querrichtung8 im Inneren des ringförmigen Kanals10 zu arretieren. Zwecks Ankopplung des zentralen Hohlkörpers2 an eine der Scheiben3 ist es einfach nur erforderlich, die Falze in Querrichtung8 eines der Böden des zentralen Hohlkörpers2 in die entsprechenden Zugangselemente11 der Scheibe3 einzuführen und anschließend den zentralen Hohlkörper2 bezogen auf die Scheibe3 solange zu drehen, bis die vier Falze in Querrichtung8 gleichzeitig in den Arretierelementen12 positioniert sind. Dort verhindern die Arretierüberhänge13 mindestens, dass der zentrale Hohlkörper2 und die Scheibe3 sich voneinander in die Richtung lösen können, die durch die Längsachse des zentralen Hohlkörpers2 vorgegeben ist. Zwecks Ankopplung des zentralen Hohlkörpers2 an die andere Scheibe3 verfährt man auf die gleiche Weise, wie bereits beschrieben. - Anstelle der Tatsache, dass jede Scheibe mit einem konzentrischen, ringförmigen Kanal
10 versehen ist, kann jede Scheibe selbstverständlich mit so vielen Kanälen kreisförmig versehen sein, wie es Falze in Querrichtung8 in jedem zentralen Hohlkörper2 gibt. Diese Variante wird somit als vollständig gleichwertig angesehen, da sie das Wesentliche der Erfindung nicht beeinflusst. - Die Blockiervorrichtung
4 , mit der die Spule dieser Erfindung versehen ist, umfaßt zwei untereinander identische Blockierkörper14 , die an die entsprechenden Scheiben3 mittels entsprechender Lager15 angekoppelt werden können. Diese Lager15 sind auf der Unterseite9 der Scheiben3 angebracht, so wie es aus der Abbildung Nummer 3 ersichtlich ist. - Jeder Blockierkörper
14 hat eine im wesentlichen verlängerte Prismenform und ist in Längsrichtung mit einer Blockiererweiterung sowie in Querrichtung mit einem Befestigungselement17 versehen. Jedes Lager15 ist dimensioniert, um ein Blockierkörper14 aufzunehmen, so dass, wie in Abbildung Nummer 4 dargestellt, der Blockierkörper14 dicht über der Innenseite9 der Scheibe3 positioniert ist, sobald der Blockierkörper14 an das Lager15 angekoppelt ist. Das Befestigungselement17 des Blockier körpers14 wird mittels Andrücken auf ein Bohrloch18 positioniert, das zu diesem Zweck in dem Lager15 vorgesehen ist, so dass dieses, wie in Abbildung Nummer 4 dargestellt, von der Außenseite der zerlegbaren Spule mit der Blockiervorrichtung1 , die Gegenstand der Erfindung ist, zugänglich ist. Der Zweck des Ganzen ist es, die Handhabung des Blockierkörpers14 während der Montage- und Demontagearbeiten der Spule zu ermöglichen. Aus den Abbildungen Nummer 2 und 3 ist ersichtlich, dass das Lager15 in eines der Zugangselemente11 des ringförmigen Kanals10 mündet. Dadurch sind alle Elemente so angepasst, dass, wie es auch in4 dargestellt ist, die Blockiererweiterung16 in dem Zugangselement11 positioniert ist, wenn der Blockierkörper14 an das Lager15 angekoppelt wird. - Die Montage der zerlegbaren Spule mit Blockiervorrichtung
1 , die Gegenstand der Erfindung ist, ist sehr einfach und wird im folgenden zusammengefasst. An erster Stelle erfolgt die Ankopplung der beiden halbzylindrisch geformten Körperhälften5 auf die bereits beschriebene Art und Weise, damit der zentrale Hohlkörper2 der zerlegbaren Spule mit Blockiervorrichtung1 gebildet wird. Anschließend erfolgt die Ankopplung des zentralen Hohlkörpers2 an die Scheiben3 , ebenfalls auf die bereits beschriebene Art und Weise. Und abschließend erfolgt die Anordnung jedes Blockierkörpers14 in ein entsprechendes Lager15 der Scheiben3 , wobei die Blockiererweiterungen16 in entsprechenden Zugangselementen11 positioniert werden. - Unter den vorstehend genannten Bedingungen verhindern die Arretierüberhänge
13 der Arretierelemente12 , dass der zentrale Hohlkörper2 sich von den Scheiben3 in die Richtung loslösen kann, die durch die Längsachse des zentralen Hohlkörpers2 vorgegeben ist, und die Blockiererweiterungen16 der Blockierkörper14 , dass der zentrale Hohlkörper2 sich bezogen auf die Scheiben3 drehen kann. Außerdem wird dadurch ein Übergang der Falze in Querrichtung8 in die Zugangselemente11 und infolgedessen die Loslösung des zentralen Hohlkörpers2 von den Scheiben3 verhindert. - Zwecks Demontage der zerlegbaren Spule mit Blockiervorrichtung
1 , die Gegenstand der Erfindung ist, müssen einfach zuerst die Blockierkörper14 aus den Lagern15 herausgezogen werden. Dieser Vorgang wird in großem Maß durch das Bohrloch18 in jedem Lager15 ermöglicht, da man entweder auf direkte Art und Weise mittels des Daumens oder mittels irgendeines anderen gebräuchlichen Werkzeuges oder jedes anderen angemessenen Elementes, zum Beispiel unter Verwendung eines Dornes, mittels einfacher Druckausübung auf das Befestigungselement17 das Herausziehen des Blockierkörpers14 erreicht. Anschließend erfolgt dann die Loslösung des zentralen Hohlkörpers2 von den Scheiben3 mittels Drehung des zentralen Hohlkörpers2 bezogen auf die Scheiben3 . Die Drehrichtung ist genau entgegengesetzt wie bei der Montage der Spule.
Claims (5)
- Eine zerlegbare Spule mit Blockiervorrichtung (
1 ), beinhaltend einen zylindrisch geformten zentralen Hohlkörper (2 ) und zwei Scheiben (3 ), die im wesentlichen flach sind und einen größeren Durchmesser haben; darüber hinaus verfügen diese Scheiben über zentrale Öffnungen, die sich an den Enden des zentralen Hohlkörpers befinden, wobei die Enden dieses zentralen Hohlkörpers mit Falzen in Querrichtung (8 ) versehen sind, wobei jede Scheibe mit einem ringförmigen Kanal (10 ) ausgestattet ist, der mit Paaren von Ankopplungselementen versehen ist, die mindestens in gleich hoher Anzahl wie die Falze aufeinanderfolgend angeordnet sind, wobei jedes Paar von Kopplungselementen über ein Zugangselement (11 ) verfügt, das angepasst wird, um die Falze im Inneren des Ringkanals einzuführen und/oder herauszuziehen, jede Scheibe mit einem Arretierelement ausgestattet (12 ) ist, das angepasst wird, um den Falz im Inneren des ringförmigen Kanals zu arretieren, wodurch alle Elemente so angepasst sind, dass der Übergang der Falze vom Zugangselement zum Arretierelement oder umgekehrt mittels Drehung des Zentralkörpers bezogen auf die Scheibe vollzogen wird, dadurch gekennzeichnet, dass die zerlegbare Spule zur Ankopplung jeder Scheibe an den zentralen Hohlkörper mindestens eine Blockiervorrichtung (4 ) umfasst, mit einem Blockierkörper (14 ) versehen, der seinerseits aus einem einzigen Teil besteht, das mit einem Befestigungselement (17 ) und einer sogenannten Blockiererweiterung (16 ) versehen ist, wobei der Blockierkörper so angepasst ist, dass er abnehmbar an eine der Scheiben in einem entsprechenden Lager angekoppelt wird, dass, wenn der zentrale Hohlkörper an eine Scheibe angekoppelt ist und sich dabei in einer Position befindet, in der die Falze des zentralen Hohlkörpers die Arretierelemente des ringförmigen Kanals der Scheibe belegen, ein Blockierkörper in das entsprechende Lager der Scheibe eingeführt werden kann, wodurch die sogenannte Blockiererweiterung des Blockierkörpers an einem Zugangselement des ringförmigen Kanals der Scheibe in Querrichtung angeordnet ist, was eine Einschränkung der Drehung des zentralen Hohlkörpers bezogen auf die Scheibe zur Folge hat und dadurch verhindert, dass der zentrale Hohlkörper sich von der Scheibe loslöst, es sei denn, dass die Blockiervorrichtung herausgezogen wird. - Eine Blockiervorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Lager (
15 ), das an jeder Scheibe (3 ) zwecks Aufnahme eines Blockierkörpers (14 ) angebracht ist, so dimensioniert ist, dass, sobald der Blockierkörper in das Lager eingeführt wurde, dieser so angeordnet ist, dass er nicht über die Oberfläche der Innenseite der Scheibe herausragt. - Eine Blockiervorrichtung gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Lager (
15 ), das an jeder Scheibe (3 ) angebracht ist, ein Bohrloch (18 ) aufweist, das angepasst ist, um das Befestigungselement (17 ) des Blockierkörpers (14 ) aufzunehmen, und mit Befestigungsmitteln, die durch die Ausübung von Druck auf das Bohrloch angebracht werden, wobei das Befestigungselement von der Außenseite der Scheibe zugänglich ist, um das leichte Herausziehen des Blockierkörpers mittels Ausübung von Druck auf das Befestigungselement von der Außenseite der Scheibe zu ermöglichen. - Eine Vorrichtung gemäß Anspruch 1, die sich dadurch gekennzeichnet, dass jedes Arretierelement (
12 ) des ringförmigen Kanals (10 ) an dem Ende, das dem Zugangselement (11 ) gegenüberliegt, mittels eines festen Anschlages der Scheibe (3 ) begrenzt wird. - Eine Vorrichtung gemäß der Forderung
4 , dadurch gekennzeichnet, dass der feste Anschlag, der den ringförmigen Kanal aufgrund seines Endes, das dem Zugangselement (11 ) gegenüberliegt, begrenzt, aus einer kontinuierlichen Verengung des genannten Kanals besteht.
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