-
Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Abgabevorrichtung gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
-
Unter
dem Begriff "Abgabevorrichtung" ist bei der vorliegenden
Erfindung insbesondere eine Dosierpumpe bzw. handbetätigte Pumpe
zur Abgabe einer vorzugsweise kosmetischen Flüssigkeit zu verstehen.
-
Unter
dem Begriff "kosmetische
Flüssigkeit" sind in einem engeren
Sinn Körperpflege-
und -Reinigungsprodukte, Kosmetika oder dergleichen zu verstehen.
Grundsätzlich
kann es sich um eine Lotion, ein Gel, eine Suspension oder sonstige
Flüssigkeit, gegebenenfalls
aber auch um ein Fluid mit einer Gasphase oder dergleichen handeln.
Es kommen auch technische Flüssigkeiten
und Fluide in Betracht. Nachfolgend wird jedoch aus Vereinfachungsgründen und
aufgrund des Nutzungsschwerpunkts oft nur von kosmetischer Flüssigkeit
gesprochen.
-
Die
EP 0 442 858 A2 ,
die den Ausgangspunkt der vorliegenden Erfindung bildet, offenbart eine
Abgabevorrichtung mit einem Unterteil und einem elastischen Oberteil.
Zwischen dem Oberteil und dem Unterteil ist eine Pumpkammer gebildet. Das
Oberteil ist einstückig
ausgebildet und weist ein lappenartiges Ventilelement zur Bildung
eines Einlaßventils
in der Pumpkammer auf. Weiter bildet das Oberteil zusammen mit dem
Unterteil ein Auslaßventil.
Hierzu ist am Unterteil ein nutförmiger
Auslaßkanal
mit gekrümmten
Querschnitt gebildet, in den ein Ausgabeabschnitt des Oberteils
elastisch vorgespannt ist. Die bekannte Abgabevorrichtung funktioniert
nicht zufriedenstellend, da ein einwandfreies Schließen der
Ventile nicht immer gewährleistet
ist. Dies gilt insbesondere bei Verwendung der Abgabevorrichtung
für höher viskose
oder pastöse
Flüssigkeiten.
-
Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Abgabevorrichtung
anzugeben, die einen einfachen, kostengünstigen Aufbau, eine einfache
Herstellung und Montage, eine hohe Standzeit, eine hohe einlaßseitige und/oder
auslaßseitige
Dichtigkeit und/oder eine Ausgabe höher viskoser bzw. pastöser Flüssigkeiten
bzw. Produkte ermöglicht.
-
Die
obige Aufgabe wird durch eine Abgabevorrichtung gemäß Anspruch
1 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
-
Eine
wesentliche Idee der vorliegenden Erfindung liegt darin, das Oberteil
mit einem zumindest im wesentlichen umlaufenden Ringabschnitt zu
versehen, der das Einlaß-
und/oder das Auslaßventil
bildet. Der Ringabschnitt kann peripher, insbesondere am Unterteil
abgestützt
sein und zur Bildung des Einlaß- bzw. Auslaßventils
eine entsprechende Öffnung im
Unterteil überdecken.
So wird auf sehr einfache Weise ein sehr gut arbeitendes Ventil
erreicht, das auch bei höher
viskosen oder pastösen
Flüssigkeiten gut
schließt.
-
Vorzugsweise
dient der Ringabschnitt auch einer Halterung des Oberteils am Unterteil.
So werden ein einfacher Aufbau und eine einfache Herstellung bzw.
Montage ermöglicht.
-
Weitere
Vorteile, Merkmale, Eigenschaften und Aspekte der vorliegenden Erfindung
ergeben sich aus der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
anhand der Zeichnung. Es zeigt:
-
1 einen
schematischen Schnitt einer vorschlagsgemäßen Abgabevorrichtung gemäß einer
ersten Ausführungsform;
-
2 einen
Schnitt von 1 entlang Linie II-II;
-
3 einen
schematischen Schnitt einer vorschlagsgemäßen Abgabevorrichtung gemäß einer
zweiten Ausführungsform;
und
-
4, 5 ausschnittweise
Vergrößerungen
von 3.
-
In
den nicht maßstabsgerechten,
nur schematischen Figuren werden für gleiche oder ähnliche Teile
dieselben Bezugszeichen verwendet, wobei entsprechende oder vergleichbare
Eigenschaften und Vorteile erreicht werden, auch wenn eine wiederholte
Beschreibung weggelassen ist.
-
1 zeigt
eine erste Ausführungsform
einer vorschlagsgemäßen Abgabevorrichtung 1 zur Abgabe
einer vorzugsweise kosmetischen Flüssigkeit 2, im eingangs
genannten Sinn. Die Flüssigkeit 2 kann
wesentlich höher
viskos sein als Wasser oder ggf. sogar pastös.
-
Der
Abgabevorrichtung 1 ist vorzugsweise ein nicht dargestellter
Behälter
zur Versorgung mit der Flüssigkeit 2 zugeordnet,
an dem die Abgabevorrichtung 1 bedarfsweise lösbar befestigt
ist. So kann gegebenenfalls ein Austausch des Behälters und/oder
ein Nachfüllen
der Flüssigkeit 2 erfolgen. Alternativ
kann die Abgabevorrichtung 1 auch ein Reservoir für die Flüssigkeit 2 oder
den Behälter
bilden.
-
Die
Abgabevorrichtung weist ein Unterteil 3 und ein Oberteil 4 auf.
-
Das
Unterteil 3 ist vorzugsweise starr und/oder einstückig ausgebildet,
insbesondere aus einem geeigneten Kunststoff gespritzt.
-
Das
Oberteil 4 ist elastisch verformbar ausgebildet und hierzu
aus einem geeigneten elastischen Kunststoff, beispielsweise Silikon,
hergestellt. Vorzugsweise ist das Oberteil 4 einstückig ausgebildet.
-
Die
Abgabevorrichtung 1 weist weiter einen Pumpraum 5 für die Flüssigkeit 2 auf,
der insbesondere ausschließlich
zwischen dem Oberteil 4 und dem Unterteil 3 gebildet
ist.
-
Beim
Darstellungsbeispiel bildet das Oberteil 4 zusammen mit
dem Unterteil 3 ein Einlaßventil 6 und/oder
ein Auslaßventil 7.
Aufgrund der Ventile 6, 7 wird die Funktionalität einer
Pumpe ermöglicht.
-
Davon
ausgehend, daß die
Pumpkammer 5 mit Flüssigkeit 2 gefüllt ist,
wird durch insbesondere manuelles Niederdrücken in Richtung des Pfeils
N eines dem Pumpraum 5 zugeordneten Betätigungsabschnitts 8 des
Oberteils 4 das Volumen des Pumpraums 5 verkleinert
und dadurch Flüssigkeit 2 aus
dem Pumpraum 5 verdrängt.
Die verdrängte Flüssigkeit 2 wird über das
Auslaßventil 7 aus-
bzw. abgegeben, wie durch die gestrichelten Pfeile auf der rechten
Seite in 1 angedeutet. Das Öffnen des Auslaßventils 7 erfolgt
insbe sondere selbsttätig,
vorzugsweise aufgrund des Flüssigkeitsdrucks,
und ggf. zusätzlich
aufgrund einer entsprechenden Verformung des Oberteils 4 beim
Niederdrücken.
Die gestrichelten Linien geben ungefähr eine mögliche Lage des Oberteils 4 im
niedergedrückten
Zustand an.
-
Aufgrund
der Eigenelastizität
bzw. der Rückstellkraft
des Befestigungsabschnitts 8 bzw. des Oberteils 4 erfolgt
dann nach dem Loslassen ein selbsttätiges Rückstellen gemäß Pfeil
R in die Ausgangslage, wobei neue Flüssigkeit 2 über das
Einlaßventil 6 in
den Pumpraum 5 aufgenommen, insbesondere eingesaugt, wird.
Das Öffnen
des Einlaßventils 6 während des
Rückstellens
erfolgt vorzugsweise aufgrund des dann im Pumpraum 5 herrschenden Unterdrucks.
Die gepunktete Linie auf der linken Seite in 1 deutet
den geöffneten
Zustand des Einlaßventils 6 an.
Die Elastizität
bzw. Rückstellkraft
des Oberteils 4 ist an die Viskosität und/oder die Strömungswiderstände angepaßt, um ein
ausreichend schnelles und/oder sicheres Rückstellen und damit erneutes
Füllen
des Pumpraums 5 zu gewährleisten. Während des
Rückstellens
bzw. erneuten Füllens des
Pumpraums 5 bleibt das Auslaßventil 7 geschlossen.
-
Die
Ventile 6, 7 sind vorzugsweise als Einwegventile
ausgebildet.
-
Das
Oberteil 4 weist vorschlagsgemäß einen zumindest im wesentlichen
umlaufenden Ringabschnitt 9 auf, der bei der ersten Ausführungsform
das Einlaßventil 6 bildet.
Jedoch kann der Ringabschnitt 9 bzw. ein entsprechender
Ringabschnitt auch das Auslaßventil 7 bilden,
worauf später
noch anhand einer zweiten Ausführungsform
eingegangen wird.
-
Bei
der in 1 dargestellten ersten Ausführungsform erstreckt sich der
Ringabschnitt 9 in den Pumpraum 5. Insbesondere
kleidet der Ringabschnitt 9 den Pumpraum 5 peripher – also zumindest
im wesentlichen über
den gesamten Umfang – und
vorzugsweise zumindest über
eine gewisse Höhe
bzw. Tiefe des Pumpraums 5 aus. Gegebenenfalls kann der
Ringabschnitt 9 auch eine Seitenwandung des Pumpraums 5 bilden.
-
Der
Ringabschnitt 9 ist zumindest im wesentlichen über seine
gesamte periphere Erstreckung vom Unterteil 3, insbesondere
einer Radialwandung 10 des Unterteils 3, radial
von außen
abgestützt.
Je nach gewünschter
Vorspannung des Einlaßventils 6 in
den geschlossenen Zustand sitzt der Ringabschnitt 9 mehr
oder weniger stramm bzw. preß im Pumpraum 5 bzw.
innerhalb der Radialwandung 10.
-
Der
Ringabschnitt 9 ist jedoch zumindest bereichsweise radial
nach innen elastisch auslenkbar, nämlich zumindest im Bereich
einer vorzugsweise im Unterteil 3 bzw. Radialwandung 10 gebildeten
Einlaßöffnung 11.
Im nicht ausgelenkten Zustand überdeckt
und schließt
der Ringabschnitt 9 die Einlaßöffnung 11. Beim Rückstellen
des Oberteils 4 bzw. Ansaugen von Flüssigkeit 2 wird der
Ringabschnitt 11 aufgrund des in der Einlaßöffnung 11 entstehenden Flüssigkeitsdrucks
beispielsweise in der gepunktet angedeuteten Weise ausgelenkt und
dadurch die Einlaßöffnung 11 für die Flüssigkeit 2 freigegeben. Der
Ringabschnitt 9 bildet also zusammen mit dem Unterteil 3 bzw.
der Einlaßöffnung 11 beim
Darstellungsbeispiel das Einlaßventil 6.
-
Die
zum Öffnen
des Einlaßventils 6 erforderliche
Kraft bzw. die oben genannte Vorspannkraft hängt nicht nur von der Passung
oder Pressung des Ringabschnitts 9 ab, sondern auch von
den Eigenschaften, wie elastische Verformbarkeit, des für den Ringabschnitt 9 bzw.
das Oberteil 4 verwendeten Materials sowie von der Wandstärke des
Ringabschnitts 9.
-
Beim
Darstellungsbeispiel ist der Ringabschnitt 9 vorzugsweise
zumindest im wesentlichen kreiszylindrisch ausgebildet, wie in der
schematischen Schnittdarstellung gemäß 2 entlang
der Linie II-II von 1 angedeutet. Jedoch ist grundsätzlich keine
kreiszylindrische Form erforderlich. Vielmehr kann der Ringabschnitt 9 im
Schnitt beispielsweise auch eine ovale Form oder gegebenenfalls
sogar unrunde Form, wie eine Tropfenform oder dergleichen aufweisen.
Der Begriff "Ringabschnitt" ist dementsprechend
in einem engeren Sinne vorzugsweise als Mantel eines Kreiszylinders
und in einem weiteren Sinne als Mantel eines beispielsweise elliptischen
Zylinders oder gar einer sonstigen Querschnittsform zu verstehen.
-
Der
Ringabschnitt 9 ist beim Darstellungsbeispiel vorzugsweise
peripher durchgehend bzw. umlaufend ausgebildet. Dies ist jedoch
nicht unbedingt erforderlich. Bedarfsweise kann der Ringabschnitt 9 beispielsweise
auch axial geschlitzt oder in sonstiger Weise unterbrochen sein.
Jedoch ist die bevorzugte, zumindest im wesentlichen durchgehende
bzw. umlaufende periphere Erstreckung des Ringabschnitts 9 der
gewünschten
elastischen Rückstellung
bzw. dem gewünschten
Schließen
des davon gebildeten Ventils – also
bei der ersten Ausführungsform
des Einlaßventils 6 – zuträglich.
-
Gemäß einer
nicht dargestellten Ausführungsvariante,
kann der Ringabschnitt 9 jedoch auch nur beispielsweise
als Halbbogen ausgebildet und in Bereichen seiner Bogenenden am
Unterteil entsprechend in vorzugsweise tangentialer Richtung abgeschätzt sein,
um eine vergleichbare Funktion realisieren zu können.
-
Versuche
haben gezeigt, daß die
vorschlagsgemäße Bildung
des Einlaßventils 6 durch den
Ringabschnitt 9 sehr gute Offnungs- und Schließeigenschaften
zeigt, wobei erfreulicherweise nur verhältnismäßig geringe Fertigungstoleranzen einzuhalten
sind. Das Einlaßventil 6 arbeitet
also quasi selbst dichtend. Insbesondere erfolgt ein sehr gutes
Rückstellen
des Ringabschnitts 9 im Bereich des Auslaßventils 6 aus
der in 1 gepunktet dargestellten, ausgelenkten Lage aufgrund
der Eigenelastizität
des Ringabschnitts 9.
-
Die
vorteilhaften Ventilcharakteristika können gemäß dem Darstellungsbeispiel
auch dadurch erreicht bzw. unterstützt werden, daß die Flüssigkeit 2 zumindest
im wesentlichen radial bezüglich
der Krümmung
des Ringabschnitts 9 an den Ringabschnitt 9 in Öffnungsrichtung
anströmt
und/oder daß die
Flüssigkeit 2 bei
Vernachlässigung
der Krümmung
des Ringabschnitts 9 nur an einer einzigen, im wesentlichen
geraden Kante an dem Ringabschnitt 9 vorbeiströmen kann.
Der letzte Aspekt mag insbesondere das wesentlich bessere Schließverhalten des
vorschlagsgemäßen Ringabschnitts 9 gegenüber den
im Stand der Technik vorgesehenen, lappenartigen Ventilelementen
erklären.
-
Beim
Darstellungsbeispiel weist der Ringabschnitt 9 eine zumindest
im wesentlichen über
den gesamten Umfang und/oder über
die gesamte Höhe konstante
Wandstärke
auf. Zur Variation und/oder Optimierung des Öffnung- bzw. Schließverhaltens des davon gebildeten
Ventils – also
des Einlaßventils 6 beim
Darstellungsbeispiel – kann
die Wandstärke jedoch
auch über
den Umfang und/oder die Höhe bzw.
die axiale Lage des Ringabschnitts 9 variieren.
-
Beim
Darstellungsbeispiel gemäß 1 ist ein
Einlaufstutzen bzw. eine Zuleitung 12 zur Zuführung der
Flüssigkeit 2 zur
Einlaßöffnung 11 bzw.
dem Einlaßventil 6 vorgesehen,
insbesondere an das Unterteil 3 angeformt. Jedoch sind
hier auch andere konstruktive Lösungen
möglich.
-
Beim
Darstellungsbeispiel ist der Radialwandung 10 auslaßseitig
vorzugsweise axial geschlitzt, um einen Auslaßkanal 13 für die Flüssigkeit 2 zum Auslaßventil 7 hin
zu bilden. Um den Schlitz bzw. Auslaßkanal 13 nicht vollständig zu überdecken
ist der Ringabschnitt 9 bei der ersten Ausführungsform vorzugsweise
an seinem freien Ende abgeschrägt. Jedoch
sind hier auch andere konstruktive Lösungen möglich. Die Abschrägung des
freien Endes des Ringabschnitts 9 kann eine ebenfalls nur
partielle Neigung der Wandung der Radialwandung 10 sein.
Beim Darstellungsbeispiel variiert jedoch die axiale Länge (Höhe) des
Ringabschnitts 9 über
den Umfang und ist im Bereich des Auslaßkanals 13 bzw. des
im Radialwandung 10 gebildeten Axialschlitzes derart verringert,
daß hier
ein Durchlaß aus
dem Pumpraum 5 zum Auslaßventils geschaffen wird.
-
Alternativ
oder zusätzlich
kann der Ringabschnitt 9 jedoch auch mit einer Durchbrechung,
einer Ausnehmung, einem axialen Schlitz oder dergleichen versehen
sein, um den gewünschten
Durchlaß zu
bilden.
-
Beim
Darstellungsbeispiel sind die Abgabevorrichtung 1 und insbesondere
das Oberteil 4 nicht rotationssymmetrisch ausgebildet.
Vielmehr ist das Auslaßventil 7 in
einem seitlich vorspringenden Bereich der Abgabevorrichtung 1 bzw.
des Oberteils 3 und des Unterteils 4 angeordnet
und durch einen Verbindungsraum bzw. -Kanal 19 mit dem
Auslaßkanal 13 verbunden.
-
Vorzugsweise
bildet das Unterteil 3 eine Auslaßöffnung 14 für das Auslaßventil 7.
Hierzu ist bei der ersten Ausführungsform
ein gewinkelter Abgabekanal 15 gebildet, wobei sich die
Auslaßöffnung 14 zumindest
im wesentlichen parallel zur Oberseite des Oberteils 4 und/oder
senkrecht zur Betätigungsrichtung
N erstreckt. Das Auslaßventil 7 ist
beim Darstellungsbeispiel durch einen Seitenabschnitt 16 des Oberteils 4,
der die Auslaßöffnung 14 überdeckt,
gebildet. Der Seitenabschnitt 16 erstreckt sich vorzugsweise
zumindest im wesentlichen entlang der Oberseite des Oberteils 4 bzw.
der Ab gabevorrichtung 1 und/oder zumindest im wesentlichen
senkrecht zur Richtung N, also zur Betätigungsrichtung. Der Seitenabschnitt 16 erstreckt
sich zumindest im wesentlichen radial außerhalb des Ringabschnitts 9 und
der Radialwandung 10.
-
Der
Seitenabschnitt 16 ist vorzugsweise aufgrund der Eigenelastizität des Oberteils 4 gegen
die Auslaßöffnung 14 vorgespannt.
Alternativ oder zusätzlich
greift der Seitenabschnitt 16 – zumindest bei geschlossenem
Auslaßventil 7 – mit einem
Vorsprung 17 in die Auslaßöffnung 14 bzw. den
sich anschließenden
Abgabekanal 15 ein, wie in 1 angedeutet.
-
Das Öffnen des
Auslaßventils 7 zur
Abgabe von Flüssigkeit 2 aus
dem Pumpraum 5 durch die Auslaßöffnung 14 in den Abgabekanal 15 erfolgt
vorzugsweise aufgrund des Fluiddrucks. Alternativ oder zusätzlich kann
das Auslaßventil 7 auch
durch die elastische Verformung des Oberteils 4 beim Niederdrücken des
Betätigungsabschnitts 8 geöffnet werden.
Vorzugsweise führt
diese Verformung zumindest zu einer gewissen Verringerung der bevorzugten
Vorspannung des Auslaßventils 7 in
die geschlossene Position bzw. des Seitenabschnitts 16 gegen die
Auslaßöffnung 14.
-
Die
gestrichelte Lage des Seitenabschnitts 16 in 1 deutet – aus Veranschaulichungsgründen übermäßig deutlich,
also nicht maßstabsgerecht dargestellt – bei geöffnetem
Auslaßventil 7 die
Abgabe von Flüssigkeit 2 an.
Diese zu der Betätigungsrichtung
bzw. dem Niederdrücken
N quasi gegenläufige
Bewegungsrichtung des Seitenabschnitts 16 kann durch eine
entsprechende Lagerung und Halterung des Oberteils 4 am
Unterteil 3 unterstützt
werden. Insbesondere ist das Oberteil 4 auf der Radialwandung 10 des
Unterteils 3 vorzugsweise zumindest im wesentlichen umlaufend
bzw. durchgehend abgestützt.
-
Weiter
ist das Oberteil 4 am Unterteil 3 nicht nur durch
den Ringabschnitt 9 gehaltert, sondern auch durch einen
seitlichen Halteabschnitt 18, einen Vorsprung, einen vorzugsweise
umlaufenden Rand oder dergleichen am Unterteil 3 gesichert
bzw. widergelagert, wobei der Rand bzw. Vorsprung 18 insbesondere
in eine korrespondierende Ausnehmung 19 – beispielsweise
eine umlaufende Nut – des
Unterteils 3 eingreift, wie in 1 angedeutet.
-
Das
Oberteil 4 ist vorzugsweise ebenso wie das Unterteil 3 einstückig ausgebildet,
insbesondere gespritzt. Dementsprechend ergibt sich ein sehr einfacher
und damit kostengünstiger
Aufbau der Abgabevorrichtung 1 aus vorzugsweise ausschließlich zwei
Teilen. Die Montage ist dementsprechend einfach.
-
Bedarfsweise
können
jedoch auch erforderliche Einsätze – beispielsweise
eine nicht dargestellte Abgabedüse,
ein nicht dargestellter Ventilsitz oder dergleichen – in das
Unterteil 3 und/oder das Oberteil 4 nachträglich eingesetzt,
beim Spritzen mit eingespritzt oder in sonstiger Weise – beispielsweise
durch Kleben, Schweißen
oder dergleichen – daran
angebracht werden.
-
Aus
den voranstehenden Erläuterungen
ergibt sich, daß das
Oberteil 4 vorzugsweise zumindest im wesentlichen selbst
dichtend und/oder haltend am Unterteil 3 gehalten ist.
-
Bedarfsweise
kann das Oberteil 4 jedoch auch mit dem Unterteil 3 fest
verbunden sein, beispielsweise durch Kleben, Schweißen oder
dergleichen. Alternativ oder zusätzlich
können
zur Verbindung auch hinterschnittene Abschnitte, Rastungen oder
dergleichen ineinandergreifen.
-
Nachfolgend
wird anhand von 3 bis 5 eine zweite
Ausführungsform
der vorschlagsgemäßen Abgabevorrichtung 1 näher erläutert. Aus Vereinfachungsgründen wird
nachfolgend im wesentlichen nur auf Unterschiede der zweiten Ausführungsform
gegenüber
der ersten Ausführungsform eingegangen.
Ansonsten ergeben sich zumindest im wesentlichen die gleichen Vorteile,
Eigenschaften, Merkmale und Aspekte wie bei der ersten Ausführungsform.
-
Das
Oberteil 4 ist kappenartig ausgebildet. Insbesondere übergreift
das Oberteil 4 den Pumpraum 5 sowie zumindest
teilweise das Unterteil 3. Vorzugsweise umgreift das Oberteil 4 den Pumpraum 5 und
insbesondere das Unterteil 3 peripher.
-
Das
Oberteil 4 weist den bereits bei der ersten Ausführungsform
erläuterten
Ringabschnitt 9 auf, der das Einlaßventil 6 bildet und
einen ersten, inneren Ringabschnitt darstellt.
-
Zusätzlich oder
alternativ weist das Oberteil 4 einen zweiten, äußeren Ringabschnitt 20 auf,
der das Auslaßventil 7 bildet.
-
Zunächst zum
inneren Ringabschnitt 9 und zum Einlaßventil 6. Bei der
zweiten Ausführungsform erstreckt
sich der Ringabschnitt 9 im wesentlichen über die
gesamte axiale Länge
(Höhe/Tiefe)
des Pumpraums 5 bzw. der Ringwandung 10. Insbesondere
ist das freie Ende des Ringabschnitts 9 nicht abgeschrägt.
-
Im
Unterteil 3 ist die Zuführung
bzw. Zuleitung 12 für
die Flüssigkeit 2 in
Form einer Ausnehmung oder Aussparung integriert, insbesondere so daß eine axiale
Zuleitung bzw. Zuführung
der Flüssigkeit 2 in
einen peripheren Abschnitt zwischen dem inneren Ringabschnitt 9 und
dem äußeren Ringabschnitt 20 ermöglicht wird.
Die Zuführrichtung
verläuft zumindest
im wesentlichen axial. Dies ermöglicht
beispielsweise die Anbringung der Abgabevorrichtung 1 kappenartig
oder verschlußartig
auf einem zugeordneten Behälter,
beispielsweise mittels einer nicht dargestellten Schraubverbindung
oder dergleichen. Weiterhin ist die Aussparung bzw. Zuleitung 12 im Unterteil 3 vorzugsweise
derart ausgebildet, daß ein insbesondere
schlauchförmiges
Steigrohr direkt anschließbar,
beispielsweise einsteckbar ist.
-
4 zeigt
einen vergrößerten Ausschnitt von 3 und
veranschaulicht das Einlaßventil 6. Wie
bereits erläutert,
gelten hier die obigen Ausführungen
zur ersten Ausführungsform
grundsätzlich entsprechend.
Bei der zweiten Ausführungsform
ist im Unterteil 3 eine ringförmige Aussparung bzw. Ringnut 21 gebildet,
die außenseitig
von der Radialwandung 10 begrenzt wird und in die sich
der Ringabschnitt 9 mit seinem freien Ende zumindest im wesentlichen
bis zum Boden erstreckt. Die radiale Breite der Aussparung ist jedoch
derart groß,
daß der Ringabschnitt 9 zumindest
im Bereich des Einlaßventils 6 radial
nach innen verformbar bzw. auslenkbar ist, wie in 4 durch
die gepunktete Linie angedeutet, wodurch das Einlaßventil 6 geöffnet wird
bzw. was den geöffneten
Zustand des Einlaßventils 6 andeutet.
Die gestrichelte Pfeillinie deutet dann den Flüssigkeitsstrom durch das geöffnete Einlaßventil 6 in
den Pumpraum 5 an. Beim Darstellungsbeispiel erfolgt vorzugsweise
eine doppelte, zumindest im wesentlichen U-förmige Umlenkung der Flüssigkeit 2 beim
Eintritt durch das Einlaßventil 6.
-
Die
axiale Überdeckungslänge des
Ringabschnitts 9 mit der zugeordneten äußeren Radialwandung 10 im
Bereich des Einlaßventils 6 bzw.
in 4 unterhalb der Einlaßöffnung 11 stellt einen
weiteren Parameter für
die Öffnungs- und Schließeigenschaften
des Einlaßventils 6 dar.
Entsprechendes gilt hinsichtlich der axialen Höhe der Einlaßöffnung 11 bzw. der
Zuleitung 12 bei der ersten Ausführungsform.
-
Ein
weiterer Parameter für
die Offnungs- und Schließcharakteristik
des Einlaßventils
ist der axiale Abstand des freien Endes des Ringabschnitts 9 zum Boden
der Ringnut bzw. Aussparung 21.
-
Bei
der zweiten Ausführungsform
ist der zweite bzw. äußere Ringabschnitt 20 radial
außerhalb
des ersten Ringabschnitts 9 angeordnet, insbesondere konzentrisch
dazu.
-
In
den Ringraum zwischen den beiden Ringabschnitten 9 und 20 greift
das Unterteil 3 ein, wodurch eine besonders gute Halterung
des Oberteils 4 am Unterteil 3 und insbesondere
auch eine gute gegenseitige Abdichtung ermöglicht werden.
-
Bei
der zweiten Ausführungsform
ist auslaßseitig
im Boden der Ringnut bzw. Aussparung 21 ein Überströmkanal 22 zur
Verbindung des Pumpraums 5 mit dem Verbindungskanal 19 und
darüber
mit dem Auslaßkanal 7 vorgesehen.
-
Auf
der rechten Seite von 3 ist durch die gestrichelte
Pfeillinie die Flüssigkeitsströmung bei der
Abgabe von Flüssigkeit 2 aus
dem Pumpraum 5 durch das Auslaßventil 7 dargestellt.
Quasi entsprechend wie bei der Einlaßseite verläuft die Strömung auslaßseitig vorzugsweise auch mit
einer doppelten, zumindest im wesentlichen U-förmigen Umlenkung. Vorzugsweise
folgt wiederum ein zumindest im wesentlich radiales Anströmen des
Bereichs des äußeren Ringabschnitts 20,
der die Auslaßöffnung 14 überdeckt – insbesondere
gegen diese vorgespannt ist – und
so das Auslaßventil 7 bildet.
-
5 zeigt
in einem vergrößerten Ausschnitt von 3 den
Bereich des Auslaßventils 7.
Die gestrichelte Linie gibt die radial ausgelenkte bzw. verformte
Lage des äußeren Ringabschnitts 20 bei
geöffnetem
Auslaßventil 7 an.
-
Hinsichtlich
der bereits erwähnten,
vorschlagsgemäß bevorzugten
zumindest im wesentlichen radialen Anströmung des Ringabschnitts 9 bzw. 20 beim
Einlaßventil 6 bzw.
Auslaßventil 7 ist
zu ergänzen,
daß alternativ
oder zusätzlich
auch eine axiale Strömungskomponente
vorgesehen sein kann, so daß eine
Anströmung
schräg
zum freien Ende des Ringabschnitt 9 bzw. 20 hin
erfolgt.
-
Der
das Auslaßventil 7 bildende
Ringabschnitt 20 wird beim Darstellungsbeispiel zum Öffnen des
Auslaßventils 20 auch
auf Dehnung bzw. mehr auf Dehnung beansprucht als dies für den ersten
Ringabschnitt 9 im Bereich des Einlaßventils 6 der Fall ist.
Dementsprechend sind die dehnelastischen Eigenschaften des zweiten
Ringabschnitts 20 für
die Öffnungs-
und Schließcharakteristik
des Auslaßventils 7 auch
wesentlich.
-
Weiter
ist anzumerken, daß die Öffnungs- und
Schließcharakteristik
des Einlaßventils 6 und des
Auslaßventils 7 auch
vom jeweiligen Krümmungsradius
des Ringabschnitts 9 bzw. 20 insbesondere im Bereich
des jeweiligen Ventils 6 bzw. 7 abhängt und
dementsprechend variiert werden kann.
-
Der äußere Ringabschnitt 20 ist
bei der zweiten Ausführungsform
vorzugsweise außenseitig
radial abgestützt
und/oder überdeckt.
Hierzu weist die Abgabevorrichtung 1 vorzugsweise eine Überkappe 23 auf,
wie in 2 und 5 angedeutet. Die Überkappe 23 ist
vorzugsweise ringartig bzw. hohlzylindrisch ausgebildet und übergreift
mit einer Schulter bzw. einem Ringflansch 24 die Oberseite
des Oberteils 4 ringförmig.
Die Überkappe 23 weist
eine Stirnöffnung 25 auf, durch die sich der vorzugsweise
dom- oder halbkugelförmig
ausgebildete Betätigungsabschnitt 8 des
Oberteils 4 erstreckt, wie in 3 angedeutet.
-
Die Überkappe 23 weist
in ihrem vorzugsweise zumindest im wesentlichen hohlzylindrischen Mantel
eine radiale Durchbrechung 26 auf, die das Auslaßventil 7 bzw.
einen sich gegebenenfalls daran anschließenden – bei der zweiten Ausführungsform nicht
dargestellten – Abgabekanal
oder dergleichen freigibt, so daß Flüssigkeit 2 nach außen abgegeben werden
kann, wie in 3 und 5 durch
den Ausgabestrahl 27 schematisch angedeutet.
-
Die Überkappe 23 ist
vorzugsweise drehbar, um ein wahlweises Blockieren und Freigeben
des Auslaßventils 7 je
nach Lage bzw. Überdeckung durch
die Durchbrechung 26 zu ermöglichen.
-
Die Überkappe 23 ist
vorzugsweise auf die Abgabevorrichtung 1 bzw. das Oberteil 4 aufgesteckt und/oder
dient einer Sicherung des Oberteils 4 am Unterteil 3.
Beispielsweise kann die Überkappe 23 über nicht
dargestellte radiale Vorsprünge,
Rastarme oder dergleichen in eine entsprechende Umfangsnut im Unterteil 3 eingreifen
und dadurch gegen axiales Abziehen bzw. Lösen vom Unterteil 3 bzw.
von der Abgabevorrichtung 1 gesichert sein. Des weiteren
ermöglicht
dies eine sehr einfache Montage, wenn die Überwurfkappe 23 lediglich
aufgesteckt bzw. aufgerastet werden muß.
-
Die
genannte Sicherung kann gleichzeitig eine Rastfunktion für die verschiedenen
Drehstellungen und/oder eine Drehbegrenzung für die Überkappe 23 bilden.
-
Bei
der zweiten Ausführungsform
ist das Oberteil 4 zumindest im wesentlichen rotationssymmetrisch
ausgebildet. Das Unterteil 3 ist mit Ausnahme einiger Ausnehmungen
bzw. Aussparungen, wie des Zulaufs 12, des Verbindungskanals 22 und
dergleichen vorzugsweise auch zumindest im wesentlichen rotationssymmetrisch
ausgebildet. Entsprechend ergibt sich eine zumindest im wesentlichen
rotationssymmetrische Außenkontur
der Abgabevorrichtung 1.
-
Es
ist anzumerken, daß das
Unterteil 3 bedarfsweise auch Verbindungsmittel zur Verbindung mit
einem zugeordneten, nicht dargestellten Behälter für die Flüssigkeit 2 aufweisen
kann. Alternativ oder zusätzlich
kann die Abgabevorrichtung 1 bzw. das Unterteil 3 auch
in sonstiger Weise – beispielsweise durch
Kleben, Schweißen
oder dergleichen – mit
dem Behälter
verbunden werden. Gemäß einer
anderen Ausführungsvariante
kann das Unterteil 3 auch einstückig mit dem Behälter ausgebildet
sein bzw. diesen bilden.
-
Bei
den dargestellten Ausführungsformen
erfolgt die Betätigung,
also das Niederdrücken
des Oberteils 4 bzw. des Betätigungsabschnitts 8 in
Richtung N vorzugsweise manuell, insbesondere durch einen nicht
dargestellten Finger, vorzugsweise dem Daumen oder Zeigefinger,
eines nicht gezeigten Benutzers. Bedarfsweise ist es jedoch auch
möglich,
ein nicht dargestelltes, insbesondere starres Betätigungselement
vorzusehen, das beispielsweise axial bewegbar ist und mit dem die
genannte Betätigung möglich ist.
-
Es
ist anzumerken, daß einzelne
Merkmale und konstruktive Lösungen
der erläuterten
Ausführungsformen
und der genannten Ausführungsvarianten
auch beliebig miteinander kombiniert werden können.
-
Die
Ausgabe von Flüssigkeit 2 durch
die Abgabevorrichtung 1 erfolgt insbesondere in nicht zerstäubtem Zustand,
wobei bedarfsweise dem Auslaßventil 7 auch
ein rüsselartiger
Abgabekanal 15 oder dergleichen zugeordnet sein kann. Grundsätzlich ist jedoch
auch eine Zerstäubung
der Flüssigkeit 2 mittels
der Abgabevorrichtung 1 möglich.
-
- 1
- Abgabevorrichtung
- 2
- Flüssigkeit
- 3
- Unterteil
- 4
- Oberteil
- 5
- Pumpraum
- 6
- Einlaßventil
- 7
- Auslaßventil
- 8
- Betätigungsabschnitt
- 9
- erster
Ringabschnitt
- 10
- Radialwandung
- 11
- Einlaßöffnung
- 12
- Zuleitung
- 13
- Auslaßkanal
- 14
- Auslaßöffnung
- 15
- Abgabekanal
- 16
- Seitenabschnitt
- 17
- Vorsprung
- 18
- Halteabschnitt
- 19
- Verbindungskanal
- 20
- zweiter
Ringabschnitt
- 21
- Ringnut
- 22
- Überströmkanal
- 23
- Überkappe
- 24
- Ringflansch
- 25
- Stirnöffnung
- 26
- Durchbrechung
- 27
- Flüssigkeitsstrahl