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DE102005011223A1 - Vorrichtung zur Erkennung der Orientierung von Kopsen - Google Patents

Vorrichtung zur Erkennung der Orientierung von Kopsen Download PDF

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DE102005011223A1
DE102005011223A1 DE200510011223 DE102005011223A DE102005011223A1 DE 102005011223 A1 DE102005011223 A1 DE 102005011223A1 DE 200510011223 DE200510011223 DE 200510011223 DE 102005011223 A DE102005011223 A DE 102005011223A DE 102005011223 A1 DE102005011223 A1 DE 102005011223A1
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DE
Germany
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cylindrical lens
spinning
measuring bridge
light
cops
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DE200510011223
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Peter Hennig
Heinz-Peter Lindemann
Alfred Schmitz
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Oerlikon Textile GmbH and Co KG
Original Assignee
Saurer GmbH and Co KG
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Publication date
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Priority to JP2006064692A priority patent/JP2006248787A/ja
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Erkennung der Orientierung von Kopsen, insbesondere Spinnkopsen, mit einer Einrichtung zur optischen Abtastung der Kopse sowie einer Auswerteeinrichtung zur Bewertung des Abtastvorganges. DOLLAR A Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Vorrichtung im Bereich einer Kopstransportstrecke (9) sdo angeordnet ist, dass ein die Vorrichtung (12) passierender, im Wesentlichen längs orientierter Spinnkops (4) abschnittsweise abtastbar ist und dass die Vorrichtung (12) mit einer Lichtquelle (17), einer ersten Zylinderlinse (20), einer Spaltblende (22), einer zweiten Zylinderlinse (30), einem Spiegelelement (27) sowie einem Fotosensor (28) ausgestattet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Erkennung der Orientierung von Kopsen mit den Merkmalen des Oberbegriffes des Anspruches 1.
  • In der Textilindustrie ist es seit langem üblich, Spinnkopse, die zum Beispiel auf Ringspinnmaschinen gefertigt werden und nur relativ wenig Garnvolumen aufweisen, für spätere Verarbeitungsprozesse zu Kreuzspulen mit einem deutlich größerem Garnvolumen umzuspulen.
  • Das Umspulen der Spinnkopse erfolgt dabei auf Spulmaschinen, die auf unterschiedliche Weise mit frischen Spinnkopsen versorgt werden.
  • Es ist beispielsweise weit verbreitet, eine oder mehrere Ringspinnmaschine(n) über ein Transportsystem mit einer Spulmaschine zu einem sogenannten Maschinenverbund zusammenzuschließen.
  • In einem solchen Fall werden die von der Ringspinnmaschine gefertigten Spinnkopse über das gemeinsame Transportsystem unmittelbar zur Spulmaschine gefördert und dort sofort verarbeitet.
  • Es ist des Weiteren bekannt, die auf den Ringspinnmaschinen gefertigten Spinnkopse zunächst in Kopsbehältern zwischen zu lagern und die Spinnkopse erst zu einem späteren Zeitpunkt Spulmaschinen zuzuführen.
  • Diese Transportmethode kommt beispielsweise dann zum Einsatz, wenn die Ringspinnmaschinen und die Spulmaschinen in getrennten Räumen oder Gebäuden untergebracht sind.
  • Bei dieser ebenfalls weit verbreiteten Transportmethode müssen die in den Kopsbehältern zwischengelagerten Spinnkopse allerdings, bevor sie durch die Spulmaschinen weiterverarbeitet werden können, wieder vereinzelt werden.
  • Die Vereinzelung der Spinnkopse im Bereich der Spulmaschinen erfolgt vorzugsweise über sogenannte Kopslieferstationen. Solche, auch als Flachrundförderer bezeichneten Kopslieferstationen sind in verschiedenen Ausführungsformen bekannt und in zahlreichen Schutzrechtsanmeldungen ausführlich beschrieben.
  • Durch die DE 41 12 435 C2 ist zum Beispiel eine Kopslieferstation bekannt, die eine Kippvorrichtung zum Entleeren der Kopsbehälter in einen Flachförderer sowie einen unterhalb des Flachförderers angeordneten Rundförderer aufweist.
  • Der Rundförderer verfügt über einen Fördertopf mit einem nach außen gewölbten Förderboden, von dem eine Förderbahn in Form einer räumlichen Spirale abzweigt, die schließlich in die Kopsrutsche übergeht. An die Kopsrutsche schließen sich ein Kopsschieber, ein Kopswender sowie ein Ladeschacht an.
  • Die Spinnkopse werden durch Vibration des Fördertopfes entlang der Förderbahn nach oben in Richtung der Kopsrutsche transportiert.
  • Im Bereich des Kopsschiebers ist eine Sensoreinrichtung angeordnet, die die Orientierung der Spinnkopse detektiert. Diese Sensoreinrichtung weist einen mechanischen Fühler auf, der vom Fußende des Spinnkopses so ausgelenkt wird, dass er einen Initiator bedämpft.
  • Das heißt, der Fühler ist so angeordnet, dass er jeweils nur vom Kopsfuß, nicht aber von der Kopsspitze ausgelenkt wird.
  • Die vorbeschriebene Vorrichtung zur Erkennung der Orientierung von Spinnkopsen weist allerdings den Nachteil auf, dass eine solche Vorrichtung bei jedem Partiewechsel neu justiert werden muss.
  • Vorrichtungen zur Erkennung der Orientierung von Spinnkopsen sind auch durch die CH-PS 430 529 oder die DE 198 40 299 A1 bekannt.
  • In der CH-PS 430 529 sind beispielsweise Vorrichtungen beschrieben, bei denen die Erkennung der Orientierung der Spinnkopshülse entweder mechanisch oder photoelektrisch erfolgt.
  • Die mechanische Abtastung der Spinnkopshülsen erfolgt beispielsweise dadurch, dass die Spinnkopshülse in speziellen Haltewinkeln gehalten und ein konisch ausgebildeter Dorn in die Hülsenbohrung eingeführt wird. Der Dorn weist dabei einen elektrischen Kontakt auf, der nur geschlossen wird, wenn der Dorn weit genug in die Hülsenbohrung eingeführt werden konnte. Das heißt, der elektrische Kontakt wird nur dann geschlossen, wenn der Dorn in die größere Bohrung am Hülsenfuß der konischen Spinnhülse eingeführt wird.
  • Das beim Schließen des Kontaktes erzeugte Ausgangssignal wird anschließend einer Auswerteelektronik zugeführt, die daraus auf die Orientierung der Spinnkopshülse in den Haltewinkeln schließt.
  • Bei der photoelektrischen Abtastung ist vor dem einen Ende der horizontal gehaltenen Spinnkopshülse eine Lichtquelle mit einer Streulinse und vor dem anderen Ende ein lichtempfindlicher Sensor anzuordnen.
  • Abhängig davon, ob der Hülsenfuß oder die Hülsenspitze dem Lichtsensor zugewendet ist, wird eine größere oder kleinere Fläche des Lichtsensors ausgeleuchtet. Die sich dabei ergebenden Beleuchtungsunterschiede werden mit Hilfe einer geeigneten Auswerteelektronik erfasst und zur Bestimmung der Orientierung der Spinnkopshülse verarbeitet.
  • Die Vorrichtung gemäß DE 198 40 299 A1 arbeitet ebenfalls optisch.
  • Bei dieser bekannten Vorrichtung zur Erkennung der Orientierung von Kopsen, wird ein Spinnkops in einem Messabschnitt von einer optischen Abtasteinrichtung abgetastet.
  • Die optische Abtasteinrichtung umfasst dabei optische Abtastmittel, die derart angeordnet sind, dass sie getrennt die beiden Enden des Spinnkopses abtasten und jeweils ein entsprechendes Abtastsignal erzeugen.
  • Eine zugehörige Auswerteeinrichtung erkennt die Orientierung des Spinnkopses durch einen Helligkeitsvergleich der von den optischen Abtastmitteln erzeugten Abtastsignale mit einem entsprechenden Referenzwert.
  • Die bekannten optischen Abtastvorrichtungen arbeiten zwar ordnungsgemäß, weisen aber den entscheidenden Nachteil auf, dass die jeweiligen Spinnkopse, bevor sie überprüft werden können, zunächst in einer Prüfstellung positioniert werden müssen.
  • Das heißt, das Abtasten der einzelnen Spinnkopse gestaltet sich relativ zeitintensiv, was die erzielbare Taktleistung solcher Vorrichtungen stark beeinträchtigt.
  • Ausgehend von Vorrichtungen der vorstehend beschriebenen Gattung liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur sicheren Ermittlung der Orientierung von Spinnkopsen zu entwickeln, die eine hohe Taktleistung aufweist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung gelöst, die die im Anspruch 1 beschriebenen Merkmale aufweist.
  • Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Die erfindungsgemäße Anordnung einer Vorrichtung zur Erkennung der Orientierung von Kopsen im Bereich einer Kopstransportstrecke, auf der Spinnkopse befördert werden, die im Wesentlichen längs orientiert sind, hat den Vorteil, dass die Kopse zur Überprüfung ihrer Spitzenausrichtung nicht mehr angehalten werden müssen, sondern während ihres Vorbeilaufes abschnittsweise abgetastet und bewertet werden können.
  • Eine solche Arbeitsweise führt zu einer deutlichen Steigerung der Taktleistung der Vorrichtung.
  • Die Ausstattung der Vorrichtung mit einer Lichtquelle, einer ersten Zylinderlinse, einer Spaltblende, einer zweiten Zylinderlinse, einem Spiegelelement sowie einem Fotosensor führt außerdem zu einer kostengünstigen, sehr zuverlässig arbeitenden Konstruktion.
  • Die Vorrichtung ist dabei, wie im Anspruch 2 dargelegt, vorzugsweise als Messbrücke ausgebildet, die ein im Bereich der Kopstransportstrecke angeordnetes, definiert ansteuerbares Kopstransportband überspannt.
  • Die Ausbildung als Messbrücke ergibt eine kompakte Konstruktion, die leicht an jedem Punkt der Kopstransportstrecke installiert werden kann.
  • Wie im Anspruch 3 beschrieben, ist in vorteilhafter Ausführungsform vorgesehen, dass innerhalb des Gehäuses der Messbrücke eine Leiterkarte installiert ist, auf der wenigstens die als Laserdiode ausgebildete Lichtquelle, der als Fotodiode ausgebildete Fotosensor, eine Signalaufbereitung, die optische Signale in Analogsignale wandelt, sowie die Intensitätsüberwachung für die Laserdiode angeordnet sind.
  • Durch die Anordnung dieser Bauteile auf einer innerhalb des Gehäuses der Messbrücke angeordneten Leiterkarte wird es auf relativ einfache Weise möglich, einerseits die ordnungsgemäßen Einbaulagen der optischen Bauteile exakt einzuhalten und andererseits den Aufwand für die Verdrahtung dieser elektronischen Komponenten gering zu halten.
  • Die Anordnung dieser optischen Bauteile innerhalb des Gehäuses der Messbrücke macht diese Bauteile außerdem relativ unempfindlich gegen Umwelteinflüsse.
  • Wie im Anspruch 4 dargelegt, weist die Steuereinrichtung des Flachrundförderers, die über eine Signalleitung mit der Messbrücke verbunden ist, eine Auswerteeinrichtung mit einer entsprechenden Auswerte-Software auf.
  • Die Auswerteeinrichtung berechnet anhand eines Auswertealgorithmus aus einem Analogsignal, das die innerhalb der Messbrücke angeordnete Signalaufbereitung aus den Intensitätsunterschieden eines durch den Spinnkops teilweise abgedeckten Lichtstreifens generiert hat, die Spitzenausrichtung des jeweiligen Kopses.
  • Das heißt, mittels der Auswerteeinrichtung wird die Spitzenausrichtung eines Spinnkopses erfasst, während der Spinnkops durch die Messbrücke bewegt wird.
  • Wie im Anspruch 5 beschrieben, ist die Steuereinrichtung des Flachrundförderers über eine Steuerleitung außerdem mit einem nachgeschalteten Kopswender verbunden.
  • In Abhängigkeit von der ermittelten Spitzenausrichtung des Spinnkopses wird der Kopswender dabei so angesteuert, dass der überprüfte Spinnkops stets mit seinem Hülsenfuß voraus auf einen der im Transportsystem der Spulmaschine umlaufenden Transportteller überführt wird.
  • Wie in den Ansprüchen 6 und 7 dargelegt, weist die Messbrücke in vorteilhafter Ausgestaltung zwei orthogonal zu einander angeordnete Zylinderlinsen mit deutlich unterschiedlich großen Krümmungsradien auf.
  • Die erste Zylinderlinse, deren Krümmungsradius erheblich kleiner ist, ist dabei so eingebaut, dass im Einbauzustand der Messbrücke, die durch die Krümmungsradien der Linse aufgespannten Ebenen parallel angeordnet sind und in horizontaler Richtung verlaufen, während die durch die größeren Krümmungsradien aufgespannten Ebenen der zweiten Zylinderlinse, die ebenfalls parallel angeordnet sind, in vertikaler Richtung verlaufen.
  • Bei einer solchen Anordnung der Zylinderlinsen wird das von der Laserdiode emittierte Licht durch die erste Zylinderlinse zunächst bezüglich seiner horizontalen Ausbreitung parallelisiert, bevor durch die zweite Zylinderlinse eine Parallelisierung des Lichtes bezüglich seiner vertikalen Ausrichtung stattfindet.
  • Das heißt, das von der Laserdiode emittierte Licht bildet hinter der zweiten Zylinderlinse einen Lichtstreifen, dessen vertikale Ausdehnung erheblich über seiner Breite, das heißt seiner horizontalen Ausdehnung, liegt.
  • Wie im Anspruch 8 beschrieben, ist in vorteilhafter Ausführungsform außerdem eine Spaltblende vorgesehen, die eine schlitzartige Öffnung aufweist.
  • Die seitlichen Wandungsabschnitte der schlitzartigen Öffnung der Spaltbreite sind dabei konvex nach innen gewölbt.
  • Das heißt, im mittleren Bereich der Spaltblende wird das Licht mehr abgeschattet als in den Randbereichen.
  • Auf diese Weise wird eine homogene Intensität des Lichtes über die ganze Länge Abschattung des Lichtstreifens erreicht und damit sichergestellt, dass die Höhenlage des Spinnkopses auf dem Kopstransportband bei der Abschattung des Lichtstreifen keine Rolle spielt.
  • Wie in den Ansprüchen 9 und 10 beschrieben, sind im Bereich der Messbrücke zur Erkennung der Orientierung von Kopsen gute Bedingungen gegeben, wenn der mittels der Zylinderlinsen sowie der Spaltblende aus dem emittierten Licht des Fotolasers gebildete Lichtstreifen eine Länge zwischen 50 mm und 100 mm und eine Breite zwischen 0,5 mm und 2 mm aufweist.
  • Optimale Voraussetzung stellen sich ein, wenn die Länge des Lichtstreifen ca. 70 mm und seine Breite ca. 1 mm beträgt.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
  • Es zeigt:
  • 1 eine Draufsicht auf eine Kopslieferstation mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Erkennung der Orientierung von Kopsen,
  • 2 in Seitenansicht einen Blick auf das Innere einer als Messbrücke ausgebildeten Vorrichtung zur Erkennung der Orientierung von Kopsen,
  • 3 die in 2 dargestellte Messbrücke in Draufsicht, gemäß Schnitt III-III,
  • 4 schematisch die Funktionsweise der optischen Elemente der Messbrücke, bezogen auf die Strecke Laserdiode – Spiegelelement.
  • In 1 ist schematisch, in Draufsicht, eine insgesamt mit der Bezugszahl 1 gekennzeichnete Kopslieferstation dargestellt.
  • Solche an sich bekannten und beispielsweise in der DE 41 12 435 C2 ausführlich beschriebenen Kopslieferstationen 1 bestehen im Wesentlichen aus einer Kippvorrichtung 2 zum Entleeren (nicht dargestellter) Kopsbehälter, einem Flachförderer 3 zum Aufnehmen der Spinnkopse 4 sowie einem Kopsrundförderer 5 zum Vereinzeln dieser Spinnkopse.
  • Der Kopsrundförderer 5 weist dabei einen Fördertopf 6 mit einer nach oben gewölbten Zentralfläche 7 auf, von der eine Förderbahn 8 in Form einer räumlichen Spirale abgeht, die schließlich in eine Kopstransportstrecke 9 übergeht.
  • Im Bereich der Kopstransportbahn 9 ist ein mittels eines Antriebes 10 definiert antreibbares Kopstransportband 11 sowie eine erfindungsgemäße Messbrücke 12 installiert.
  • Die Messbrücke 12, die in den 2 und 3 näher dargestellt ist, ist über eine Steuerleitung 13 mit der Steuereinrichtung 40 des Flachrundförderers 3, 5 verbunden, die ihrerseits über eine Steuerleitung 41 an den Antrieb 14 eines nachgeschalteten Kopswenders 15 angeschlossen ist.
  • Solche Kopswender 15 sind an sich bekannt und beispielsweise in der vorstehend bereits erwähnten DE 41 12 435 C2 relativ ausführlich beschrieben.
  • Die in den 2 und 3 schematisch dargestellte Messbrücke 12 verfügt über eine Laserdiode 17, die innerhalb der Messbrücke 12 auf einer Leiterplatte 18 angeordnet ist.
  • Auf dieser Leiterplatte 18 sind außerdem eine Fotodiode 28 sowie eine elektronische Signalaufbereitung 29 angeordnet, die ein optisches Signal in eine Analogsignal wandelt.
  • Die Laserdiode 17 emittiert einen Lichtstrahl 19, der auf eine erste Zylinderlinse 20 trifft, deren im Einbauzustand der Messbrücke 12 durch die Krümmungsradien aufgespannten Ebenen 21 parallel angeordnet sind und in horizontaler Richtung verlaufen.
  • In einem geringen Abstand hinter der Zylinderlinse 20 ist eine Spaltblende 22 installiert, deren Öffnung 23 in vertikaler Richtung ihrer Hauptausdehnung aufweist.
  • Die Seitenwandungen 24 der Öffnung 23 der Spaltblende 22 sind dabei konvex nach innen gekrümmt ausgebildet.
  • Des Weiteren ist eine zweite Zylinderlinse 30 vorgesehen, deren Krümmungsradius deutlich größer als der Krümmungsradius der ersten Zylinderlinse 20 ist und deren durch die Krümmungsradien aufgespannten Ebenen 25 orthogonal zu den entsprechenden Ebenen der ersten Zylinderlinse 20 verlaufen.
  • Im Anschluss an die Zylinderlinse 24 weist die Messbrücke 12 einen Durchbruch 26 auf.
  • Das heißt, das Gehäuse 36 der Messbrücke 12 überspannt die Kopstransportstrecke 9 sowie gegebenenfalls einen auf dem Kopstransportband 11 beförderten Spinnkops 4.
  • Auf der gegenüberliegenden Seite des Durchbruches 26 ist eine Spiegelelement 27 so installiert, dass das von der Laserquelle 17 emittierte Licht auf den Fotosensor 28 reflektiert wird.
  • Die Funktion der erfindungsgemäßen Messbrücke wird nachfolgend anhand der 4 erläutert, wobei in 4, aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit, die Entwicklung des Lichtstreifens nur bis zu dessen Auftreffen auf das Spiegelelement angedeutet ist.
  • Der von einer Lichtquelle, vorzugsweise der Laserdiode 17, emittierte Lichtstrahl 19 trifft auf die plane Rückseite der ersten Zylinderlinse 20, die den Lichtstrahl 19 bezüglich der vertikalen Ebenen 31A und 31B parallelisiert, so dass hinter der Zylinderlinse 20 ein noch relativ breiter Lichtstreifen 32 gegeben ist.
  • Dieser Lichtstreifen 32 fällt auf die Spaltblende 22 bzw, durch die Öffnung 23 der Spaltblende 22 und wird dabei so abgeschattet, das die Intensität des Lichtes des Lichtstreifens 33 hinter der Spaltblende 22 nahezu homogen ist.
  • Der dabei entstehende, schmalere Lichtstreifen 33 trifft anschließend auf die plane Rückseite der zweiten Zylinderlinse 30, und wird von dieser, wie in 4 angedeutet, auch bezüglich der horizontalen Ebenen 34A und 34B parallelisiert. Der dabei entstandene Lichtstreifen, der in 4 mit der Bezugszahl 35 gekennzeichnet ist, weist vorzugsweise eine Länge L von etwa 70 mm und eine Breite B von etwa 1 mm auf.
  • Der Lichtstreifen 35 wird nach Durchquerung des Durchbruches 26 am Spiegelelement 27 reflektiert und gelangt, was in 4 aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt ist, über die Zylinderlinse 30 zur Leiterplatte 18 zurück, wo der jetzt wieder gebündelte Lichtstrahl auf die Fotodiode 28 fällt, die an die Signalaufbereitung 29 angeschlossen ist.
  • Das heißt, der Weg des Lichtes vom Spiegelelement 27 zur Fotodiode 28 weicht etwas von dem Weg ab, den das Licht zwischen Laserdiode 17 und Spiegelelement 27 zurücklegt.
  • Jeder über das Kopstransportband 11 herangeführte Spinnkops 4 verursachte bei seiner Durchfahrt durch den Durchbruch 26 der Messbrücke 12 eine Abschattung des Lichtstreifens 35, was zu einer Verminderung der Intensität des von der Fotodiode 28 wahrnehmbaren Lichtes führt.
  • Die jeweils erfasste Intensität des Lichtes wird in der Signalaufbereitung 29 in ein entsprechendes Analogsignal gewandelt, das über die Signalleitung 13 auf eine innerhalb der Steuereinrichtung 40 des Flachrundförderers 3, 5 angeordnete Auswerteeinrichtung übertragen und dort entsprechend verarbeitet wird.
  • Das heißt, ein auf dem Kopstransportband 11 beförderter Spinnkops 4 wird bei seinem Durchlauf durch den Durchbruch 26 der Messbrücke 12 durch den Lichtstreifen 35 auf seiner gesamten Länge abschnittsweise abgetastet.
  • Die durch die Abschattung verursachten Einzelwerte für die Lichtintensität werden in der Signalaufbereitung 29 bzw. der Auswerteeinrichtung der Steuereinrichtung 40 dabei unter anderem dahingehend verarbeitet, dass aus den Unterschieden der jeweils erfassten Lichtintensität auf die Ausrichtung des Spinnkopses 4 geschlossen wird.
  • Durch die Steuereinrichtung 40, die über die Steuerleitung 41 an einen nachgeschalteten Kopswender 15 angeschlossen ist, wird dieser Kopswender 15 gegebenenfalls so angesteuert, dass die Lage des Spinnkopses 4 korrigiert wird.
  • Die in der Steuereinheit 40 des Flachrundförderers 3, 5 angeordnete Auswerteeinrichtung mit ihrer Auswerte-Software ist dabei ein komplexes selbst lernendes System mit verschiedenen Plausibilitätskontrollen.
  • Die Auswerteeinrichtung filtert beispielsweise das Messsignal um Störungen zu vermeiden, blendet bei der Messung Verschmutzungen und/oder Fadenreste auf dem Spinnkops aus, kompensiert automatisch Verschmutzungen der Messbrückenoptik und meldet eine notwendige Reinigung dem Bedienpersonal.
  • Die bei der erfindungsgemäßen Messbrücke eingesetzte Auswerteeinrichtung ermöglicht außerdem eine Vermessung aller gängigen Kopsformate, ohne irgend eine Neueinstellung oder einen Umbau. Des weiteren kann auch die Art der Bewicklung der Spinnkopse detektiert werden. Es können beispielsweise Spinnkopse ermittelt werden, die ohne sichtbare Hülse voll vom Fußkopf bis zur Hülsenspitze bewickelt sind.

Claims (10)

  1. Vorrichtung zur Erkennung der Orientierung von Kopsen, insbesondere von Spinnkopsen, mit einer Einrichtung zur optischen Abtastung der Kopse sowie einer Auswerteeinrichtung zur Bewertung des Abtastvorganges, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (12) im Bereich einer Kopstransportstrecke (9) so angeordnet ist, dass ein die Vorrichtung (12) passierender, im Wesentlichen längs orientierter Spinnkops (4) abschnittsweise abtastbar ist und dass die Vorrichtung (12) mit einer Lichtquelle (17), einer ersten Zylinderlinse (20), einer Spaltblende (22), einer zweiten Zylinderlinse (30), einem Spiegelelement (27) sowie einem Fotosensor (28) ausgestattet ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (12) als Messbrücke ausgebildet ist und ein im Bereich der Kopstransportstrecke (6) angeordnetes, definiert ansteuerbares Kopstransportband (11) überspannt.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die als Laserdiode ausgebildete Lichtquelle (17), der als Fotodiode ausgebildete Fotosensor (28), eine Signalaufbereitung (29), die optische Signale in ein Analogsignal wandelt, sowie eine Intensitätsüberwachung für die Laserdiode (17) auf einer Leiterplatte (18) innerhalb eines Gehäuses (36) der Messbrücke (12) angeordnet sind.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine Steuereinrichtung (40) des Flachrundförderers (3, 5), die über eine Steuerleitung (13) mit der Messbrücke (12) verbunden ist, eine Auswerteeinrichtung mit einer Auswerte-Software aufweist, die anhand eines entsprechenden Auswertealgorithmus aus Intensitätsunterschieden eines durch den Spinnkops (4) teilweise abgedeckten Lichtstreifens (35) die Spitzenausrichtung des jeweiligen Spinnkopses (4) berechnet.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinrichtung der Steuereinrichtung (40) über eine Steuerleitung (41) mit einem nachgeschalteten Kopswender (15) in Verbindung steht.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Einbauzustand der Messbrücke (12) die durch die Krümmungsradien aufgespannten Ebenen (21) der ersten Zylinderlinse (20) parallel angeordnet sind und in horizontaler Richtung verlaufen und dass die ebenfalls parallel angeordneten, durch die Krümmungsradien aufgespannten Ebenen (25) der zweiten Zylinderlinse (30) in vertikaler Richtung verlaufen.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Krümmungsradius der zweiten Zylinderlinse (30) ein mehrfaches des Krümmungsradius der ersten Zylinderlinse (20) beträgt.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Spaltblende (22) eine schlitzförmige Öffnung (23) aufweist, deren seitliche Wandungsabschnitte (24) konvex nach innen gewölbt sind.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein mittels der Zylinderlinsen (20 und 30) sowie der Spaltblende (22) aus dem emittierten Licht der Laserdiode (17) erzeugter Lichtstreifen (35) eine Länge (L) zwischen 50 mm und 100 mm und eine Breite (B) zwischen 0,5 mm und 2 mm aufweist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge (L) des Lichtstreifen (35) vorzugsweise 70 mm und seine Breite (B) 1 mm beträgt.
DE200510011223 2005-03-11 2005-03-11 Vorrichtung zur Erkennung der Orientierung von Kopsen Withdrawn DE102005011223A1 (de)

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