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DE102005019078B4 - Vorrichtung zur Montage eines Kraftfahrzeugsitzes - Google Patents

Vorrichtung zur Montage eines Kraftfahrzeugsitzes Download PDF

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DE102005019078B4 DE200510019078 DE102005019078A DE102005019078B4 DE 102005019078 B4 DE102005019078 B4 DE 102005019078B4 DE 200510019078 DE200510019078 DE 200510019078 DE 102005019078 A DE102005019078 A DE 102005019078A DE 102005019078 B4 DE102005019078 B4 DE 102005019078B4
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DE200510019078
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Nicolas Levavasseur
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Faurecia Autositze GmbH
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Faurecia Automotive GmbH
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Abstract

Vorrichtung zur Montage eines Kraftfahrzeugsitzes auf einem Kraftfahrzeugchassis mit einer mit dem Chassis verbindbaren Unterschiene, wobei die Unterschiene und das Chassis miteinander in Wirkverbindung bringbare und als Montage-/Zentrierhilfe beim Verbinden der Unterschiene mit dem Chassis dienende Mittel aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass das der Unterschiene (4) zugeordnete Mittel als ein vertikal nach außen hervorstehendes, dem Chassis (6) zugewandtes Einführelement (20) ausgebildet ist und das dem Chassis (6) zugeordnete Mittel als eine durch das Chassis (6) ausgebildete zum Einführelement (20) komplementäre, der Unterschiene (4) zugewandte Aufnahmeöffnung (22) für einen vertikalen Eingriff des Einführelementes (20) ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Montage eines Kraftfahrzeugsitzes auf einem Kraftfahrzeugchassis gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Ein Kraftfahrzeugsitz ist in der Regel längsverschiebbar am Fahrzeugchassis gelagert. Dazu ist auf jeder seiner Längsseiten ein Schienenpaar, jeweils bestehend aus einer Unterschiene und einer Oberschiene angeordnet. Die Oberschiene ist fest mit dem Sitzteil des Kraftfahrzeugsitzes verbunden und in der Unterschiene längsverschiebbar gelagert. Beim Einbau eines Kraftfahrzeugsitzes in ein Kraftfahrzeug werden bekannterweise zunächst die Unterschienen am Chassis des Kraftfahrzeugs befestigt, insbesondere mit dem Chassis verschraubt, wozu am Chassis eine Mutter befestigt, vorzugsweise angeschweißt ist, in die ein Schraubbolzen über eine Öffnung in der Unterschiene einschraubbar ist. Bei der Montage des Sitzes muss der Werker am Band die korrekte Sitzposition finden, was einen gewissen Zeitaufwand bedeutet.
  • Durch die JP 10000967 A ist eine Vorrichtung zur Befestigung einer Unterschiene auf dem Chassis eines Kraftfahrzeuges bekannt. Die Vorrichtung umfasst einen Befestigungsarm, welcher auf einem Querträger montiert ist, der wiederum mit dem Chassis verbunden ist. Der Befestigungsarm umfasst eine Abwinklung, die auf einer schrägen Seite des Querträgers aufliegt. In der Abwinklung ist ein Loch ausgebildet, über das die Abwinklung mit Hilfe einer Bolzenschraube mit der schrägen Seite des Querträgers verschraubbar ist. In der schrägen Seite des Querträgers ist eine Ausnehmung ausgebildet, die einen Vorsprung aufnimmt, der an der Abwinklung des Befestigungsarms angeordnet ist. Bei der Montage des Befestigungsarms am Querträger wird der Vorsprung mit Presssitz in die Ausnehmung eingeschoben.
  • Die Druckschrift FR 2 789 456 A1 offenbart eine weitere Vorrichtung zur Montage eines Kraftfahrzeugsitzes auf einem Kraftfahrzeugchassis mit einer mit dem Chassis verbindbaren Unterschiene. Die Vorrichtung umfasst eine Zentrierhilfe, die durch die Unterschiene und das Chassis miteinander in Wirkverbindung bringende Mittel gebildet wird. Das der Unterschiene zugeordnete Mittel wird durch einen dem Chassis zugewandten Abschnitt der Unterschiene mit T-förmigem Profil gebildet, das dem Chassis zugeordnete Mittel durch ein taschenförmiges Element, das komplementär zum T-förmigen Abschnitt der Unterschiene ausgebildet ist. Durch Aufsetzen der Unterschiene auf das Chassis und Verschieben der Unterschiene relativ zum Chassis kann der T-förmige Abschnitt der Unterschiene in das taschenförmige Element des Chassis hineingeschoben werden. In einer alternativen Variante kann das T-förmige Element auch vom Chassis und das taschenförmige Element auch von der Unterschiene ausgebildet werden.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung zur Montage eines Kraftfahrzeugsitzes so auszubilden, dass die korrekte Sitzposition schneller vom Werker gefunden wird.
  • Diese Aufgabe wird durch die Erfindung gemäß Anspruch 1 gelöst.
  • Vorteilhafte und zweckmäßige Weiterbildungen der Aufgabenlösung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Durch die erfindungsgemäße Ausbildung der Vorrichtung zur Montage eines Kraftfahrzeugsitzes wird eine Montage-/Zentrierhilfe geschaffen, durch die der Werker am Band die Sitzposition schneller finden kann. Die erfindungsgemäße Montage-/Zentrierhilfe hat den zusätzlichen Effekt einer Erhöhung der Festigkeit des Sitzes auf dem Chassis in Bezug auf Schubkräfte.
  • Die Erfindung soll nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnung, in der Ausführungsbeispiele dargestellt sind, näher erläutert werden.
  • Es zeigen die
  • 1a eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Montage-/Zentrierhilfe in perspektivischer Unteransicht,
  • 1b eine Draufsicht auf die Ausführungsform nach 1a,
  • 1c einen Schnitt A-A durch die Ausführungsform nach 1b und
  • 1d einen Schnitt B-B durch die Ausführungsform nach 1c;
  • 2a eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Montage-/Zentrierhilfe in perspektivischer Unteransicht,
  • 2b eine Draufsicht auf die Ausführungsform nach 2a,
  • 2c einen Schnitt A-A durch die Ausführungsform nach 2b und
  • 2d einen Schnitt B-B durch die Ausführungsform nach 2c.;
  • 3a eine dritte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Montage-/Zentrierhilfe in perspektivischer Unteransicht,
  • 3b eine Draufsicht auf die Ausführungsform nach 3a,
  • 3c einen Schnitt A-A durch die Ausführungsform nach 3b und
  • 3d einen Schnitt B-B durch die Ausführungsform nach 3c;
  • 4a eine vierte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Montage-/Zentrierhilfe in perspektivischer Unteransicht,
  • 4b eine Draufsicht auf die Ausführungsform nach 3a,
  • 4c einen Schnitt A-A durch die Ausführungsform nach 4b und
  • 4d einen Schnitt B-B durch die Ausführungsform nach 4c;
  • 5a eine fünfte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Montage-/Zentrierhilfe in perspektivischer Unteransicht,
  • 5b eine Draufsicht auf die Ausführungsform nach 5a,
  • 5c einen Schnitt A-A durch die Ausführungsform nach 5b und
  • 5d einen Schnitt B-B durch die Ausführungsform nach 5c.
  • Gleiche und einander entsprechende Bauteile sind in den Figuren der Zeichnung mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Die Zeichnung zeigt eine Vorrichtung 2 zur Montage einer Unterschiene 4 auf einem Chassis 6 eines Kraftfahrzeuges. Die Vorrichtung 2 umfasst eine Mutter 8, die unterseitig an dem Chassis 6 angeschweißt ist, und eine Befestigungsschraube 10 mit Schraubenkopf 12.
  • Eine Gewindebohrung 13 der Mutter 8 befindet sich unter einer Öffnung 14 im Chassis 6. In der Unterschiene 4 ist eine Öffnung 16 ausgebildet, die der Öffnung 14 des Chassis 6 und der Gewindebohrung 13 der Mutter 8 zugeordnet ist.
  • Zur Befestigung der Unterschiene 4 am Chassis 6 muss die Öffnung 16 der Unterschiene 4 mit der Öffnung 14 des Chassis 6 ausgerichtet werden. Danach kann die Unterschiene 4 mit Hilfe der Befestigungsschraube 10 mit dem Chassis 6 verschraubt werden.
  • Um das Ausrichten und damit das Auffinden der korrekten Sitzposition durch den Werker am Band zu vereinfachen und zu beschleunigen, weisen die Unterschiene 4 und das Chassis 6 miteinander in Wirkverbindung bring bare und als Montage-/Zentrierhilfe beim Verbinden der Unterschiene 4 mit dem Chassis 6 dienende Mittel 20, 22 auf.
  • In den 1a, b, c, d–5a, b, c, d sind verschiedene Ausführungsformen dieser als Montage-/Zentrierhilfe dienenden Mittel 20, 22 dargestellt.
  • Bei der Ausführungsform nach 1a1d wird das Mittel 20 der Unterschiene 4 durch wenigstens einen einen Kragen 24 aufweisenden runden Durchzug 26 und das Mittel 22 des Chassis 6 durch wenigstens ein dem Durchzug 26 zugeordnetes Loch 28 zur Aufnahme des Kragens 24 des Durchzugs 26 gebildet.
  • Die weiteren Ausführungsformen nach den 2a, b, c, d–5a, b, c, d unterscheiden sich hinsichtlich der Ausführungsform nach 1a, b, c, d lediglich durch eine andere Ausbildung des Mittels 20 der Unterschiene 4.
  • Bei der Ausführungsform nach den 2a, b, c, d wird das Mittel 20 der Unterschiene 4 durch einen tiefgezogenen zylindrischen Hohlkörper 30 mit Boden 32 und Bodenabrundung 34 oder ohne Bodenabrundung und mit oder ohne Bodenöffnung 36 gebildet.
  • Bei der Ausführungsform nach den 3a, b, c, d werden die Mittel 20 der Unterschiene 4 durch zwei bogenförmige, diametral angeordnete, ausgestellte Laschen 38 eines Langlochs 40 gebildet.
  • Bei der Ausführungsform nach den 4a, b, c, d werden die Mittel 20 der Unterschiene 4 durch zwei ebene gegenüber angeordnete, ausgestellte Laschen 42 einer Rechtecköffnung 44 gebildet.
  • Bei der Ausführungsform nach den 5a, b, c, d wird das Mittel 20 der Unterschiene 4 durch nur eine ebene ausgestellte Lasche 46 einer Rechtecköffnung 48 gebildet.

Claims (7)

  1. Vorrichtung zur Montage eines Kraftfahrzeugsitzes auf einem Kraftfahrzeugchassis mit einer mit dem Chassis verbindbaren Unterschiene, wobei die Unterschiene und das Chassis miteinander in Wirkverbindung bringbare und als Montage-/Zentrierhilfe beim Verbinden der Unterschiene mit dem Chassis dienende Mittel aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass das der Unterschiene (4) zugeordnete Mittel als ein vertikal nach außen hervorstehendes, dem Chassis (6) zugewandtes Einführelement (20) ausgebildet ist und das dem Chassis (6) zugeordnete Mittel als eine durch das Chassis (6) ausgebildete zum Einführelement (20) komplementäre, der Unterschiene (4) zugewandte Aufnahmeöffnung (22) für einen vertikalen Eingriff des Einführelementes (20) ausgebildet ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Einführelement (20) an der Unterschiene (4) durch wenigstens einen einen Kragen (24) aufweisenden Durchzug (26) und die Aufnahmeöffnung (22) am Chassis (6) durch wenigstens ein dem Durchzug (26) zugeordnetes Loch (28) zur Aufnahme des Kragens (24) des Durchzugs (26) gebildet ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Einführelement (20) an der Unterschiene (4) durch wenigstens einen tiefgezogenen zylindrischen Hohlkörper (30) mit Boden (32) und mit oder ohne Bodenabrundung (34) und die Aufnahmeöffnung (22) am Chassis (6) durch wenigstens ein dem Hohlköper (30) zugeordnetes Loch (28) zur Aufnahme des Hohlkörpers (30) gebildet ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (32) des Hohlkörpers (30) eine Öffnung (36) aufweist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Einführelement (20) an der Unterschiene (4) durch zwei bogenförmige, diametral angeordnete, ausgestellte Laschen (38) eines Langlochs (40) und die Aufnahmeöffnung (22) am Chassis (6) durch wenigstens ein den Laschen (38) zugeordnetes Loch (28) zur Aufnahme der Laschen (38) gebildet ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Einführelement (20) an der Unterschiene (4) durch zwei ebene gegenüber angeordnete, ausgestellte Laschen (42) einer Rechtecköffnung (44) und die Aufnahmeöffnung (22) am Chassis (6) durch ein den Laschen (42) zugeordnetes Loch (28) zur Aufnahme der Laschen (42) gebildet ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Einführelement (20) an der Unterschiene (4) durch nur eine ebene, ausgestellte Lasche (46) einer Rechtecköffnung (48) und die Aufnahmeöffnung (22) am Chassis (6) durch ein der Lasche (46) zugeordnetes Loch (28) zur Aufnahme der Lasche (46) gebildet ist.
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