-
Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Trinkbehältnis, insbesondere in Form
eines Trinkbeutels, nach dem Oberbegriff von Patentanspruch 1.
-
Es
gibt eine Reihe von Stoffen, die bei Kontakt mit dem menschlichen
Körper
bzw. bei Aufnahme durch den menschlichen Körper zu schweren körperlichen
Schäden
führen.
Als Beispiele können
chemische Kampfstoffe, wie beispielsweise das blasenziehende Lost
(Gelbkreuz) und das Nervengift Sarin, erwähnt werden. Personen, die mit
solchen Giften in Kontakt kommen bzw. diese inkorporieren können, müssen durch
geeignete Schutzmaßnahmen
effektiv gegen diese Gifte geschützt
werden.
-
Im
gleichen Maße
wie chemische Kampfstoffe stellen auch biologische Kampfstoffe ein
enormes Gefahrenpotential für
Personen dar, die mit derartigen Substanzen in Kontakt zu geraten
bzw. diese zu inkorporieren gefährdet
sind.
-
Zum
Schutz des Körpers,
insbesondere der Extremitäten
und des Rumpfes, gibt es entsprechende Schutzanzüge. Zum Schutz des Kopfes,
insbesondere des Gesichtes sowie der Atemwege, werden im allgemeinen
Atemschutzmasken, gegebenenfalls zusammen mit Kapuzen, getragen.
Darüber
hinaus gibt es zum Schutz der Hände
spezielle Schutzhandschuhe, welche eine Schutzfunktion gegenüber chemischen
und biologischen Kampfstoffen aufweisen.
-
Neben
dem Schutz der Körperoberfläche bzw.
der Atemwege ist es gleichermaßen
erforderlich, eine Kontamination durch eine mögliche Aufnahme von chemischen
und biologischen Kampfstoffen in den menschlichen Körper, wie
sie beispielsweise durch die Aufnahme von kontaminierten Nahrungsmitteln
erfolgen kann, zu vermeiden. Denn im militärischen Einsatz müssen Personen
bzw. Soldaten auch in mit chemischen und biologischen Giftstoffen kontaminierten
Umgebungen (z. B. Kampfgebieten) mit Nahrungsmitteln, insbesondere
mit Flüssigkeit, versorgt
werden, da insbesondere bei militärischen Einsätzen aufgrund
der hohen körperlichen
Belastung ein vermehrter Flüssigkeits bedarf
besteht. Diesbezüglich
ist zu gewährleisten,
daß die
Flüssigkeitsversorgung,
beispielsweise mit Wasser oder sonstigen Getränken, ohne Gefährdung der
zu versorgenden Personen geschieht, d. h. eine Aufnahme von Giften
durch verseuchte bzw. kontaminierte Flüssigkeiten in den menschlichen
Körper
verhindert wird. Da beispielsweise an militärischen Einsätzen teilnehmende
Personen nicht immer ohne weiteres aus dem gegebenenfalls mit chemischen
und biologischen Giftstoffen kontaminierten Einsatzgebiet abgezogen werden
können,
ist zu gewährleisten,
daß die
in das Einsatzgebiet zu transportierenden Nahrungsmittel, insbesondere
Flüssigkeiten,
wie Getränke,
nicht kontaminiert werden und auf diese Weise die Flüssigkeitsversorgung
sichergestellt ist. Zudem muß eine sichere
Flüssigkeitsaufnahme
auch während
des Einsatzes im betreffenden Gebiet gewährleistet sein.
-
Zu
diesem Zweck werden gemäß dem Stand der
Technik für
den militärischen
Einsatz bzw. den ABC-Einsatz Trinkbehälter eingesetzt, welche eine gewisse
Schutzfunktion gegenüber
chemischen und biologischen Giftstoffen aufweisen sollen.
-
So
betrifft die WO 2005/011437 A1 einen tragbaren, zumindest zweiteilig
ausgebildeten Trinkbehälter,
welcher einen flexiblen Flüssigkeitsbehälter aufweist,
der vollständig
in einem mit ABC-Schutzfunktion ausgestatteten Gehäuse aus
einem chemisch gehärteten
Material untergebracht ist. Das Herstellungsverfahren für einen
derartigen zweiteiligen Trinkbehälter
ist relativ aufwendig, und die Handhabung in der Praxis ist nicht
optimal, da es zwingend erforderlich ist, den inneren Flüssigkeitsbehälter in das
separate ABC-Schutzgehäuse unterzubringen. Dies
ist insbesondere im militärischen
Einsatz nachteilig, da hier eine schnelle und einfache Handhabung
erforderlich ist und eine gewisse Schutzfunktion gemäß der WO
2005/011437 A1 erst zum Tragen kommt, wenn der Flüssigkeitsbehälter in
das Gehäuse
eingesetzt ist.
-
Weiterhin
betrifft die US 2002/0179647 A1 ein Flüssigkeitssystem für Flugpersonal
im militärischen
Einsatz, wobei das Flüssigkeitssystem
eine Blase zur Aufnahme von Flüssigkeit
aufweist, wobei die Blase eine äußere Schicht
eines Verbundstoffs auf Basis eines fluorierten Kautschuks aufweist.
Die innere Schicht der Blase besteht aus einem thermoplastischen
Polymer. Dieses Flüssigkeitssystem weist
aufgrund der Kunststofflaminatstruktur der Blase ei ne nur geringe
mechanische Stabilität
auf, insbesondere was die Punktdurchstoßfestigkeit betrifft. Denn
aufgrund des Fehlens einer stabilisierenden Struktur ist die Blase
gegenüber
punktuellen Belastungen bzw. gegenüber Durchstoßungen,
insbesondere mit spitzen oder scharfen Gegenständen, nur wenig resistent.
Das Flüssigkeitssystem
ist für
den Einsatz in Flugzeugen optimiert, wobei lediglich eine Optimierung
hinsichtlich großer
Flächenbelastungen, wie
sie insbesondere bei Druckabfällen
auftreten können,
gewährleistet
sein soll. Für
den Einsatz in einem Einsatzgelände,
insbesondere einem Kampfgebiet, ist dieses System jedoch ungeeignet,
da es gerade nicht über
eine gute mechanische Stabilität,
insbesondere nicht über
eine hohe Punktdurchstoßfestigkeit
(z. B. bei Einwirkung spitzer oder scharfer Gegenstände, Kanten,
Ecken etc.), verfügt.
-
Es
ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Trinkbehältnis, insbesondere
in Form eines Trinkbeutels, mit einer Schutzfunktion gegenüber chemischen
und biologischen Giftstoffen bereitzustellen, welches sich insbesondere
für den
militärischen
Einsatz oder den ABC-Einsatz eignet und die zuvor geschilderten
Nachteile des Standes der Technik zumindest teilweise vermeidet
oder aber wenigstens abschwächt.
-
Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Trinkbehältnis, insbesondere in
Form eines Trinkbeutels, mit einer Schutzfunktion gegenüber chemischen
und biologischen Giftstoffen, insbesondere ABC-Kampfstoffen, bereitzustellen, welches
für den
militärischen
Einsatz oder den ABC-Einsatz geeignet ist und bei einfacher Herstellung
und einfachem Aufbau eine ausreichende mechanische Stabilität, insbesondere
eine hohe Punktdurchstoßfestigkeit,
aufweist.
-
Zur
Lösung
der zuvor geschilderten Aufgabenstellung schlägt die vorliegende Erfindung
ein Trinkbehältnis,
insbesondere in Form eines Trinkbeutels, gemäß Anspruch 1 vor. Weitere,
vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Trinkbehältnisses
sind Gegenstand der Unteransprüche.
-
Die
grundlegende Idee der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein
Trinkbehältnis
mit einer Wandung aus einem flexiblen Verbundmaterial, welches wasserundurchlässig und
gasundurchlässig ausgebildet
ist und zudem gegen über
chemischen und biologischen Giftstoffen, insbesondere Kampfstoffen,
zumindest im wesentlichen undurchlässig ist und eine äußere textilartige
Trägerschicht
und eine folienartige Innenschicht aufweist, dadurch mit einer erhöhten bzw.
verbesserten Schutzfunktion gegenüber chemischen und biologischen
Giftstoffen und mit einer verbesserten mechanischen Stabilität auszustatten,
daß die
Trägerschicht
als ein textiles Flächengebilde
ausgebildet ist und die Innenschicht zumindest im wesentlichen vollflächig auf
die Trägerschicht
auflaminiert ist und daß das
Trinkbehältnis aus
einem oder mehreren Flächenstücken dieses Verbundmaterials
hergestellt ist, das oder die in Verbindungsbereichen innenseitig
verbunden ist oder sind.
-
Aufgrund
des speziellen Aufbaus des Verbundmaterials mit der textilen Trägerschicht
und der auf diese auflaminierten Innenschicht wird gewährleistet,
daß gegebenenfalls
durch die außenseitige Trägerschicht
durchgedrungene chemische und biologische Giftstoffe, wie z. B.
chemische Kampfstoffe bzw. ABC-Kampfstoffe,
in effektiver Weise aufgrund der Sperrfunktion der Innenschicht
an einem Eindringen in das Innere des erfindungsgemäßen Trinkbehältnisses
gehindert werden. Mit anderen Worten weist der erfindungsgemäße Trinkbeutel
eine hohe Barrierewirkung gegenüber
chemischen und biologischen Giftstoffen auf. Darüber hinaus verleiht die textilartige
Trägerschicht
des Verbundmaterials dem erfindungsgemäßen Trinkbehältnis eine
außergewöhnliche
Stabilität – und dies
insbesondere in bezug auf eine verbesserte Punktdurchstoßfestigkeit –, so daß das erfindungsgemäße Trinkbehältnis im
besonderen Maße
für den
Einsatz in einem militärischen
Gelände
bzw. Kampfgebiet geeignet ist.
-
Insbesondere
kombiniert das erfindungsgemäße Trinkbehältnis gute
ABC-Schutzeigenschaften mit
einer hohen mechanischen Stabilität, insbesondere Punktdurchstoßfestigkeit,
sowie mit einer erleichterten Herstellbarkeit.
-
Im
Rahmen der vorliegenden Erfindung wird unter dem Begriff "innen" der Bereich des
Trinkbehältnisses,
einer Wandung des Trinkbehältnisses bzw.
eines Verbundmaterials des Trinkbehältnisses verstanden, welcher
dem zur Aufnahme einer Flüssigkeit
bestimmten Innenraum des Trinkbehältnisses zugewandt ist. Mit
anderen Worten ist also der Bereich gemeint, welcher im befüllten Zustand
der in dem Trinkbehältnis
aufgenommenen Flüssigkeit
zugewandt ist bzw. welcher mit dieser Flüssigkeit in Kontakt steht.
-
Weiterhin
ist im Rahmen der vorliegenden Erfindung unter dem Begriff "außen" der Bereich des Trinkbehältnisses,
der Wandung des Trinkbehältnisses
bzw. des Verbundmaterials des Trinkbehältnisses zu verstehen, welcher
auf der Außenseite
des Trinkbehältnisses
angeordnet ist. Somit ist der Bereich gemeint, welcher in einem
direkten Kontakt zu einer Umgebungsatmosphäre steht bzw. nicht in Kontakt
mit der in dem Trinkbehältnis
aufgenommenen Flüssigkeit
steht.
-
Der
Begriff "flächengleich" (z. B. flächengleiches
Flächenstück) bezieht
sich im Rahmen der vorliegende Erfindung auf eine zumindest im wesentlichen
identische Flächengröße, wobei
geringfügige Unterschiede
bezüglich
der Form und/oder Größe möglich sein
können.
Der Begriff "deckungsgleich" (z. B. deckungsgleiche
Flächenstücke) ist
derart zu verstehen, daß eine
zumindest im wesentlichen identische Flächengröße und/oder eine zumindest
im wesentlichen identische Form vorliegt.
-
Unter
dem Begriff "lebensmittelkompatibel" (z. B. lebensmittelkompatible
Innenschicht) ist im Rahmen der vorliegenden Erfindung insbesondere zu
verstehen, daß ein
verwendetes Material zumindest im wesentlichen inert gegenüber einem
Lebensmittel, mit dem es in Kontakt steht, ist. Mit anderen Worten
sind im Rahmen der vorliegenden Erfindung die Materialien der mit
der Flüssigkeit
in Kontakt stehenden Bestandteile des Trinkbehältnisses derart auszuwählen, daß die Flüssigkeit
einerseits beispielsweise vor Verdunstung und gegebenenfalls Aromaverlust
geschützt
wird und andererseits vermieden wird, daß gesundheitsschädliche Stoffe
aus dem verwendeten Material in die aufgenommene Flüssigkeit
abgegeben werden. Beispielsweise sollten insbesondere keine Farbstoffe,
Weichmacher oder dergleichen freigesetzt werden.
-
Schließlich wird
im Rahmen der vorliegenden Erfindung unter dem Begriff "Kaschieren" – synonym auch "Laminieren" genannt – das Verbinden von
zwei oder mehreren Lagen gleicher oder verschiedener Materialien
(konkret beispielsweise das Verbinden der Innenschicht und der Trägerschicht), gegebenenfalls
mit Hilfe geeigneter Kaschiermittel, verstanden. Erfindungsgemäß geeignete
Kaschiermittel sind beispielsweise hierfür geeignete Klebstoffe, wie
Heißsiegel-
und Schmelzklebstoffe, sogenannte Hot-Melts, Wachse, Polyethylenverbindungen,
reaktive Kunststoffe und bestimmte natürliche oder synthetische Latexprodukte.
Das Kaschieren kann durch Zusammenführen der zu kaschierenden bzw.
zu laminierenden Materialien unter einem Anpreßdruck, wie er beispielsweise
von Rollen, Walzen, Kalandern und dergleichen erzeugt werden kann, durchgeführt werden.
Bei hitzeklebrigen Materialien kann gegebenenfalls auf ein Kaschiermittel
verzichtet werden. Für
weitere diesbezügliche
Ausführungen
kann verwiesen werden auf Römpp
Chemielexikon, 10. Auflage, Band 3, 1997, Georg Thieme Verlag, Stuttgart/New
York, Seite 2088, Stichwort: "Kaschieren", sowie die dort
referierte Literatur.
-
Weitere
Vorteile, Eigenschaften, Aspekte und Merkmale der vorliegenden Erfindung
ergeben sich aus der folgenden Beschreibung von in den Zeichnungen
dargestellten, bevorzugten Ausführungsbeispielen.
Es zeigt:
-
1 eine
schematische Ansicht eines Trinkbehältnisses in Form eines Trinkbeutels
gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Erfindung;
-
2 einen
schematischen Schnitt eines Verbundmaterials des Trinkbehältnisses;
-
3A eine
schematische Draufsicht auf die Innenseite einer einstückig ausgebildeten
Wandung bzw. eines einstückig
ausgebildeten Verbundmaterials des Trinkbehältnisses;
-
3B eine
schematische Draufsicht auf die Innenseite einer zweistückig ausgebildeten
Wandung bzw. eines zweistückig
ausgebildeten Verbundmaterials des Trinkbehältnisses gemäß einer
alternativen Ausführungsform;
-
4A eine schematische Draufsicht auf die Innenseite
einer Wandung für
ein Trinkbehältnis
in Form eines Trinkbechers gemäß einer
alternativen Ausführungsform;
-
4B eine schematische Darstellung eines Trinkbehältnisses
in Form eines Trinkbechers gemäß einer
alternativen Ausführungsform.
-
In
den Figuren werden für
gleiche oder ähnliche
Teile dieselben Bezugszeichen verwendet, wobei entsprechende Eigenschaften
und Vorteile erreicht werden, auch wenn eine wiederholte Beschreibung
aus Vereinfachungsgründen
weggelassen ist.
-
1 zeigt
ein erfindungsgemäßes Trinkbehältnis 1,
insbesondere in Form eines Trinkbeutels, mit einer Wandung 2.
Die Wandung 2 des Trinkbehältnisses 1 besteht
aus einem flexiblen Verbundmaterial 3, wie es in der 2 im
Schnitt dargestellt ist. Das Verbundmaterial 3 ist wasserundurchlässig und gasundurchlässig ausgebildet
und ist gegenüber chemischen
und biologischen Giftstoffen, insbesondere Kampfstoffen, zumindest
im wesentlichen undurchlässig.
-
Wie
die 2 weiterhin verdeutlicht, weist das Verbundmaterial 3 eine äußere Trägerschicht 4 und
eine folienartige Innenschicht 5 auf. Erfindungsgemäß ist die
Trägerschicht 4 textilartig
ausgebildet. Weiterhin ist es erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Innenschicht 5 zumindest
im wesentlichen vollflächig
auf die Trägerschicht 4 auflaminiert
ist, wie es 2 zeigt.
-
Das
vollflächige
Laminieren bzw. Kaschieren von Trägerschicht 4 und Innenschicht 5 erfolgt
im allgemeinen in an sich üblicher,
dem Fachmann bekannter Art und Weise, insbesondere unter Verwendung
geeigneter Kaschiermittel, wie zuvor beschrieben. Gleichermaßen ist
es erfindungsgemäß aber auch
möglich,
auf ein Kaschiermittel zu verzichten, sofern die Innenschicht 5 hitzeklebrig
ausgebildet ist.
-
Aufgrund
der Verwendung des vorgenannten Verbundmaterials 3, welches
eine textilartige Trägerschicht 4 und
eine Innenschicht 5 aufweist, weist das daraus hergestellte
Trinkbehältnis 1 eine
besonders hohe Schutzwirkung gegenüber chemischen und biologischen
Giftstoffen auf. Durch die gezielte Kombination aus textiler Trägerschicht 4 und
Innenschicht 5 weist das erfindungsgemäße Trinkbehältnis 1 gleichermaßen eine
besonders hohe mechanische Stabilität auf, insbesondere was dessen
Stabilität
gegenüber
punktuellen bzw. punktförmigen
Belastungen und somit dessen Punktdurchstoßfestigkeit anbelangt. Mit
anderen Worten kombiniert das erfindungsgemäße Trinkbehältnis 1 die Vorteile
eines hohen Schutzes gegenüber
chemischen und biologischen Giftstoffen einerseits mit einer hohen
mechanischen Stabilität
ande rerseits, so daß das
erfindungsgemäße Trinkbehältnis 1 hervorragend
für den
militärischen
Einsatz, insbesondere zur Versorgung von Soldaten mit Flüssigkeit,
geeignet ist – und
dies bei gegenüber
dem Stand der Technik deutlich vereinfachtem Aufbau und vereinfachter
Herstellbarkeit.
-
Die 3A und 3B veranschaulichen den
einfachen Aufbau des erfindungsgemäßen Trinkbehältnisses 1.
So kann das Trinkbehältnis 1 aus
einem einzigen Flächenstück des Verbundmaterials 3 hergestellt
sein, wie es in 3A zu sehen ist. Gemäß einer
alternativen Ausführungsform
ist es gleichermaßen
möglich,
das Trinkbehältnis 1 aus
mehreren, vorzugsweise zwei Flächenstücken des
Verbundmaterials 3 herzustellen, wie es in 3B zu sehen
ist.
-
Die 3A verdeutlicht
weiterhin die Ausgestaltung des einstückigen Flächenstücks des Verbundmaterials 3.
So ist das einstückige
Flächenstück des Verbundmaterials 3 zumindest
im wesentlichen symmetrisch, insbesondere spiegelsymmetrisch zu einer
Achse A längs
des Flächenstücks ausgebildet.
-
Was
die erfindungsgemäß bevorzugte
zweistückige
Ausgestaltung gemäß 3B betrifft,
so können
die jeweiligen Flächenstücke flächengleich und
vorzugsweise deckungsgleich ausgebildet sein. Dies vereinfacht die
Herstellung signifikant, da nur eine Zuschnittsform zur Herstellung
des Trinkbehältnisses 1 eingesetzt
werden muß.
Im allgemeinen weisen die Flächenzuschnitte
eine zumindest im wesentlichen rechteckige Form auf. Gleichermaßen sind
aber auch hiervon abweichende Formen realisierbar – wie beispielsweise
bogenförmige
Kantenverläufe
oder dergleichen.
-
Wie
die 3A und 3B weiterhin
zeigen, weist bzw. weisen das oder die Flächenstücke des Verbundmaterials 3 Verbindungsbereiche 6 auf, welche
vorzugsweise durch die Innenschicht 5 gebildet sind. Die
Verbindungsbereiche 6 sind insbesondere randseitig in bezug
auf das oder die Flächenstücke des
Verbundmaterials 3 angeordnet und sind in bezug auf das
Trinkbehältnis 1 innenseitig
miteinander verbunden. Die Verbindung der Flächenstücke des Verbundmaterials 3 ist
derart, daß die
Flächenstücke dicht
miteinander verbunden sind, und zwar vorzugsweise in der Art, daß innenseitig
die jeweiligen Verbindungsbereiche 6 der Innenschicht 5 aufeinanderliegen.
-
Gemäß der in 3A dargestellten
Ausführungsform
unter Verwendung eines einzigen Flächenstücks des Verbundmaterials 3 wird
ein Trinkbehältnis 1 erhalten,
welches zumindest im wesentlichen einstückig ausgebildet ist. Das hierzu
verwendete Flächenstück des Verbundmaterials 3 ist
vorzugsweise entlang einer Achse A derart gefaltet, daß die Innenseiten
der Faltungsabschnitte – also
die jeweilige Innenschicht 5 – zueinander gelegt sind und die
jeweiligen Verbindungsbereiche 6 des Verbundmaterials 3 miteinander
verbunden, insbesondere miteinander verschweißt oder verklebt, sind. Bei
der zweistückigen
Ausführungsform
gemäß 3B erfolgt
dies in analoger Weise.
-
Das
Verbinden des Verbundmaterials 3, insbesondere der Verbindungsbereiche 6 der
Innenschicht(en) 5, kann in einer dem Fachmann an sich bekannten
Weise erfolgen. So kann beispielsweise ein Verschweißen erfolgen,
sofern das Verbundmaterial 3, insbesondere die Innenschicht 5,
verschweißbar,
z. B. thermoplastisch bzw. thermoplastisch verschweißbar, ist.
Weiterhin kann auch ein Verkleben der Verbindungsbereiche 6 unter
Verwendung geeigneter Klebstoffe – wie nachfolgend beschrieben – erfolgen.
-
In
bezug auf das Verkleben der Verbindungsbereiche 6 können beispielsweise
thermoplastische Klebstoffe, insbesondere Schmelzklebstoffe, vorzugsweise
Polyurethane, Polyamide, Polyester oder reaktive Schmelzklebstoffe
("Hot-Melts") bzw. feuchtigkeits-
und/oder strahlungsvernetzende Schmelzklebstoffe, eingesetzt werden.
Was die Klebstoffe betrifft, so sind vorzugsweise lösemittelfreie
und lebensmittelkompatible Klebstoffe zu verwenden. Das Verkleben
bzw. Verschweißen
kann mittels Wärmeeintrag,
Hochfrequenzeinstrahlung und Ultraschalleintrag erfolgen.
-
Erfindungsgemäß bevorzugt
erfolgt das Verkleben bzw. Verschweißen der Verbindungsbereiche 6 vorzugsweise
entlang der Ränder
des Flächenstücks bzw.
der Flächenstücke des
Verbundmaterials 3, so daß ein höheres Volumen zur Aufnahme
von Flüssigkeit
in bezug auf das Trinkbehältnis 1 resultiert.
Es resultiert eine beutelartige Ausbildung des Trinkbehältnisses 1,
wie 1 verdeutlicht.
-
Die
Verbindungsbereiche 6 werden – wie zuvor beschrieben – vorzugsweise
durch die Randbereiche der Innenschicht 5 gebildet, wie
den 3A und 3B zu
entnehmen ist.
-
Erfindungsgemäß ist es
möglich,
daß das Verbinden
der Verbindungsbereiche 6 mittels mehrerer, sich verstärkender
Verbindungsarten erfolgt. Zusätzlich
kann zur Verstärkung
der Verbindung ein Kantenband vorgesehen sein, das vorzugsweise
von außen
oder innen den Verbindungsbereich 6 abdeckt, vorzugsweise
auf der Seite der Trägerschicht 4 aufgebracht
ist.
-
Das
erfindungsgemäße Trinkbehältnis 1 weist
eine Trinköffnung 7 auf,
wie es der 1 zu entnehmen ist. Die Trinköffnung 7 dient
insbesondere zur Entnahme von Flüssigkeit
aus dem Trinkbehältnis 1.
Gleichermaßen
kann hierüber
gegebenenfalls ein Befüllen
erfolgen.
-
Den 3A und 3B kann
entnommen werden, daß die
Trinköffnung 7 durch
entsprechende Unterbrechungen der Verbindungsbereiche 6 gebildet
sein kann. Dabei ist es erfindungsgemäß möglich, daß – sofern ein einziges Flächenstück des Verbundmaterials 3 zur
Herstellung des Trinkbehältnisses 1 verwendet
wird – die
Trinköffnung 7 bzw.
Unterbrechungen in den Verbindungsbereichen 6 zur Bildung
der Trinköffnung 7 an
der Achse A gegenüberliegenden
Kanten des Flächenstücks angeordnet sind.
Darüber
hinaus ist es aber auch möglich,
daß, wie
in der 3A dargestellt, die Trinköffnung 7 an jener
Kante angeordnet ist, welche senkrecht zur Achse A verläuft.
-
Erfindungsgemäß ist es
gleichermaßen möglich, daß die Trinköffnung 7 durch
eine Öffnung im
Verbundmaterial 3 gebildet ist, an der dann die Entnahmeeinrichtung 8 angeschlossen
ist oder anschließbar
ist. In diesem Fall sind die Verbindungsbereiche 6 durchgängig bzw.
kontinuierlich ausgebildet.
-
Gemäß einer
erfindungsgemäß bevorzugten Ausführungsform
weist das Trinkbehältnis 1 eine
weitere, zweite Öffnung
(nicht dargestellt) auf, welche vorzugsweise wiederverschließbar ist
und/oder welche zum Befüllen
des Trinkbehältnisses 1 dient.
Die zweite Öffnung
kann durch einen Verschluß,
wie einen Stopfen oder einen Deckel und dergleichen, verschlossen
werden. Durch die zweite Öffnung
ist es erfindungsgemäß möglich, das
Trinkbehältnis 1 in einfacher
Weise zu befüllen.
Weiterhin wird durch das Vorhandensein einer zweiten Öffnung eine
bessere Reinigung des Trinkbehältnisses 1 ermöglicht, was
in bezug auf die Wiederverwendbarkeit des Trinkbehältnisses 1 von
Vorteil ist.
-
Wie
die 1 zeigt, kann das Trinkbehältnis 1 außerdem eine
Entnahmeeinrichtung 8 zur Entnahme bzw. zur Ableitung von
Flüssigkeit
aus dem Trinkbehältnis 1 aufweisen.
Dabei ist die Entnahmeeinrichtung 8 vorzugsweise über die
Trinköffnung 7 angeschlossen
oder anschließbar.
Der Übergang
zwischen der Trinköffnung 7 einerseits
und der Entnahmeeinrichtung 8 andererseits ist im zuvor
genannten Sinne abgedichtet, d. h. der Übergang kann verschweißt, verklebt
oder dergleichen sein. Erfindungsgemäß ist die Entnahmeeinrichtung 8 vorzugsweise im
Preßsitz
in die Trinköffnung 7 eingesetzt
und kann gegebenenfalls zusätzlich
mit einem Dichtmittel abgedichtet sein.
-
Wie
in 1 weiter zu sehen ist, kann die Entnahmeeinrichtung 8 schlauchartig
oder rohrartig ausgebildet sein. Dabei ist es erfindungsgemäß möglich, daß die Entnahmeeinrichtung 8 über die
Trinköffnung 7 in
Richtung des Innenraums des Trinkbehältnisses 1 verlängert ist,
so daß auch
bei niedrigen Flüssigkeitsständen Flüssigkeit
aus dem Trinkbehältnis 1 entnommen
werden kann. So ist es erfindungsgemäß gleichermaßen möglich, daß die Entnahmeeinrichtung 8 bis
auf die der Trinköffnung 7 gegenüberliegenden
Volumenbegrenzung bzw. sozusagen den "Boden" des Trinkbehältnisses 1 reicht.
-
Was
die Entnahmeeinrichtung 8 selbst betrifft, so kann diese
z. B. als ein flexibler Schlauch oder Rohr ausgebildet sein. Die
Entnahmeeinrichtung 8 kann aus einem Kunststoff oder einem
Polymer bestehen, wobei die Entnahmeeinrichtung 8 gleichermaßen gas-
bzw. luftundurchlässig,
wasserundurchlässig
und undurchlässig
gegenüber
chemischen und biologischen Giftstoffen ausgebildet sein sollte.
Besonders bevorzugt besteht die Entnahmeeinrichtung 8 aus
gegebenenfalls halogeniertem Butylkautschuk.
-
Die
Entnahmeeinrichtung 8 kann gleichermaßen mit dem Trinkbehältnis 1 einmalig
verbindbar bzw. austauschbar ausgestattet sein bzw. im Sinne eines
Wegwerfartikels einmal in die Trinköffnung 7 eingesteckt
und nach Gebrauch entsorgt werden.
-
Wie
die 1 zeigt, kann die Entnahmeeinrichtung 8 wiederverschließbar ausgebildet
sein, wobei insbesondere ein Deckel 9, eine Klappe, ein
Ventil oder dergleichen eingesetzt werden kann. Weitere, jedoch
nichtbeschränkende
Beispiele für
erfindungsgemäß verwendbare
Verschlußmittel
sind Schraubverschlüsse,
Schlauchklemmen und dergleichen.
-
Die
Entnahmeeinrichtung 8 ist vorteilhafterweise derart ausgestaltet,
daß sie
kompatibel in bezug auf Atemschutzmasken ist, insbesondere in die bei
Atemschutzmasken vorgesehene Aufnahmeöffnung eingeführt und
dort fixiert werden kann, so daß eine
Flüssigkeitsaufnahme
aus dem Trinkbehältnis 1 auch
während
des Tragens einer Atemschutzmaske möglich ist.
-
Gemäß einer
besonderen Ausgestaltung kann es vorgesehen sein, daß die Entnahmeeinrichtung 8 flammfest
ausgebildet ist, d. h. aus einem flammfesten, insbesondere hitze-
und/oder feuerresistenten Material, besteht bzw. hiermit ausgestattet ist.
Bei dieser besonderen Ausgestaltung ist es bevorzugt wenn das Trinkbehältnis insgesamt
bzw. als solches flammfest ausgebildet ist. Dies ermöglicht einen
Einsatz auch unter extremen Bedingungen (z. B. beim Löschen von
Bränden
bzw. Aufenthalten in Brandgebieten).
-
Was
die Trägerschicht 4 des
Verbundmaterials 3 betrifft, so kann diese als ein textiles
Flächengebilde
ausgebildet sein. Insbesondere kann die Trägerschicht 4 ein Gewebe,
Gewirke, Gestricke, Gelege oder ein Textilverbundstoff sein. Insbesondere kann
die Trägerschicht 4 ein
textiles Flächengebilde aus
Polyester-, Polyamid-, Baumwoll- und/oder Metaaramidfasern sein.
Was textile Flächengebilde
aus Baumwollfasern anbelangt, so können reine Baumwollfasern oder
aber Mischungen mit anderen Fasern verwendet werden.
-
Insbesondere
weist die Trägerschicht 4 ein Flächengewicht
von 50 bis 500 g/m2, insbesondere 100 bis
300 g/m2, vorzugsweise 140 bis 280 g/m2, auf.
-
Was
die Dicke der Trägerschicht 4 anbelangt,
so kann diese 50 μm
bis 5 mm, insbesondere 100 μm
bis 3 mm, vorzugsweise 250 μm
bis 2 mm, bevorzugt 300 μm
bis 1 mm, besonders bevorzugt 400 μm bis 0,5 mm, betragen.
-
Um
ein Eindringen chemischer oder biologischer Gifte (z. B. konzentrierter
Tropfen von Kampfstoffen) weiter zu erschweren und somit die Barrierefunktion
der Innenschicht 5 zu unterstützen, empfiehlt sich gegebenenfalls
eine Oleophobierung und/oder Hydrophobierung des Materials der Trägerschicht 4,
insbesondere durch eine spezielle Imprägnierung bzw. Beschichtung.
-
Was
die Innenschicht 5 des Verbundmaterials 3 betrifft,
so ist diese vorzugsweise als eine Folie ausgebildet. Erfindungsgemäß bevorzugt
handelt es sich bei der Innenschicht 5 um eine kontinuierliche, insbesondere
geschlossene Folie.
-
Weiterhin
sollte die Innenschicht 5 derart ausgebildet sein, daß sie gegenüber Flüssigkeiten und
gegenüber
Aerosolen undurchlässig
ist. Zudem ist die Innenschicht 5 derart beschaffen, daß sie wasserdampfundurchlässig und
gasundurchlässig,
insbesondere luftundurchlässig,
ist. Aufgrund dieser Eigenschaften der Innenschicht 5 ist
es erfindungsgemäß gewährleistet,
daß das
Trinkbehältnis 1 nach der
Erfindung einerseits eine gute Dichtigkeit gegenüber der aufzunehmenden Flüssigkeit
aufweist, da insbesondere auch ein Verdampfen bzw. Verdunsten der
Flüssigkeit
aus dem Trinkbehältnis 1 zumindest im
wesentlichen vermieden wird. Andererseits verhindert die Innenschicht 5 gleichermaßen das
Eindringen von chemischen bzw. biologischen Giftstoffen in das Innenvolumen
des Trinkbehältnisses 1,
so daß die
darin enthaltenen Flüssigkeiten
effektiv vor derartigen Substanzen geschützt werden.
-
Mit
anderen Worten ist die Innenschicht 5 somit gegenüber chemischen
und biologischen Giftstoffen, insbesondere Kampfstoffen, zumindest
im wesentlichen undurchlässig.
-
Was
die weiteren Eigenschaften der Innenschicht 5 betrifft,
so kann diese z. B. thermoplastisch ausgebildet sein. Beispielsweise
kann die Innenschicht 5 hitzeklebrig oder verschweißbar ausgebildet
sein. Hierdurch ist es möglich,
die Innenschicht 5 auf die Trägerschicht 4 in der
zuvor beschriebenen Weise aufzulaminieren, ohne daß hierzu
ein zusätzlicher
Klebstoff notwendig ist. Aufgrund der thermoplastischen oder hitzeklebrigen
oder verschweißbaren
Eigenschaften der Innenschicht 5 kann eine effiziente und
dauerhafte flächige Verbindung
zwischen Trägerschicht 4 und
Innenschicht 5 hergestellt werden, wobei die Gefahr von
Delaminierungen deutlich verringert ist.
-
Die
Innenschicht 5 kann eine Dicke von 1 μm bis 2 mm, insbesondere 1 μm bis 1 mm,
vorzugsweise 5 μm
bis 0,5 mm, bevorzugt 5 μm
bis 100 μm,
aufweisen.
-
Die
Innenschicht 5 kann beispielsweise aus einem Kunststoff
oder einem Polymer bzw. Polymermaterial bestehen oder ein solches
umfassen. Ein solcher Kunststoff bzw. ein solches Polymer kann geeigneterweise
z. B. ausgewählt
sein aus der Gruppe von Polyurethanen, Polyamiden, Polyetheramiden, Polyestern,
Polyesteramiden, Polytetrafluorethylenen, Polyvinylidenchlorid (PVDC)
und Polyolefinen, insbesondere Polyethylen und Polypropylen, sowie Derivaten
der vorgenannten Verbindungen. Erfindungsgemäß bevorzugt ist der Kunststoff
und/oder das Polymer ausgewählt
aus Polyamiden und Polyestern, besonders bevorzugt Polyestern.
-
Erfindungsgemäß bevorzugt
ist die Innenschicht 5 eine Polyamidfolie oder eine Polyesterfolie, besonders
bevorzugt eine Polyesterfolie.
-
Gemäß einer
erfindungsgemäßen Ausführungsform
kann die Innenschicht 5 als Membran ausgebildet sein.
-
Hinsichtlich
des für
die Innenschicht 5 verwendeten Kunststoffs bzw. Polymers
sollte dieses im Rahmen der vorliegenden Erfindung lebensmittelkompatibel
im vorgenannten Sinne sein.
-
Gemäß einer
weiteren, alternativen Ausführungsform
kann die Innenschicht 5 eine Metallfolie sein oder diese
umfassen, wobei solche Metallfolien eingesetzt werden können, welche
für den
Lebensmittelbereich geeignet sind und lebensmittelkompatibel im
vorgenannten Sinne sind. Diesbezüglich
können
auch geeignete Legierungen eingesetzt werden.
-
Auch
ist eine Kombination mindestens einer Metallfolie mit mindestens
einer Kunststoff- bzw. Polymerfolie möglich.
-
Die
Gesamtdicke des Verbundmaterials 3, welches die Trägerschicht 4 und
die Innenschicht 5 umfaßt, beträgt im allgemeinen 50 μm bis 10
mm, insbesondere 50 μm
bis 5 mm, vorzugsweise 50 μm bis
1 mm, bevorzugt 50 μm
bis 0,5 mm.
-
Durch
die spezielle Ausgestaltung des Trinkbehältnisses 1 nach der
Erfindung bzw. des Verbundmaterials 3 wird eine ausgezeichnete
Barrierewirkung gegenüber
chemischen und biologischen Kampfstoffen erreicht. Die Barrierewirkung
des Trinkbehältnisses 1 bzw.
des Verbundmaterials 3 bzw. der Innenschicht 5 gegenüber chemischen
Kampfstoffen, insbesondere Bis-[2-chlorethyl]sulfid (Senfgas, Lost, Gelbkreuz),
gemessen nach CRDEC-SP-84010,
Methode 2.2, beträgt
höchstens
4 μg/cm2 pro 24 h, insbesondere höchstens
3,5 μg/cm2 pro 24 h, vorzugsweise 3,0 μg/cm2 pro 24 h, besonders bevorzugt höchstens
2,5 μg/cm2 pro 24 h.
-
Aufgrund
der speziellen erfindungsgemäßen Ausgestaltung
weist das erfindungsgemäße Trinkbehältnis 1 den
signifikanten Vorteil auf, daß es
bei gleichzeitigem Schutz gegenüber
chemischen und biologischen Kampfstoffen eine hohe Stabilität bzw. Festigkeit
aufweist. So kann das erfindungsgemäße Trinkbehältnis 1 nicht nur
einem hohen Flächendruck widerstehen,
sondern weist darüber
hinaus auch eine sehr hohe Punktdurchstoßfestigkeit auf, d. h. das
erfindungsgemäße Trinkbehältnis 1 widersteht auch
hohen kleinflächigen
Druckbelastungen, wie sie beispielsweise durch Krafteinwirkung mit
spitzen Gegenständen
hervorgerufen werden können.
-
Aufgrund
der Kombination dieser Eigenschaften – Barrierewirkung gegenüber chemischen und
biologischen Giftstoffen einerseits und hohe mechanische Belastbarkeit
andererseits – in
einem einzigen Material ist das erfindungsgemäße Trinkbehältnis 1 insbesondere
für den
militärischen
Einsatz, insbesondere zur Versorgung von Soldaten mit Flüssigkeit
in einem Kampfgebiet, geeignet. Die vorgenannten Eigenschaften des
erfindungsgemäßen Trinkbehältnisses 1 werden
durch den speziellen Aufbau des Verbundmaterials 3 gewährleistet:
So garantiert die Innenschicht 5 die zuvor beschriebene
hohe Barrierewirkung gegenüber
chemischen und biologischen Giftstoffen, wobei diese Barrierewirkung
durch die gegebenenfalls oleophobierte bzw. hydrophobierte Trägerschicht 4 noch
verstärkt
wird. Die hohe mechanische Widerstandsfähigkeit wird durch die Trägerschicht 4 gewährleistet
und durch die auflaminierte bzw. aufkaschierte Innenfolie noch verstärkt, so
daß Trägerschicht 4 und
Innenschicht 5 eine funktionelle Einheit bilden.
-
Aufgrund
der hohen Flexibilität
ist das erfindungsgemäße Trinkbehältnis 1 nahezu
unzerberstbar, und aufgrund seines beutelartigen Aufbaus kann das
erfindungsgemäße Trinkbehältnis 1 platzsparend gelagert
bzw. gestapelt oder transportiert werden.
-
Ein
weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung ist darin zu sehen,
daß das
erfindungsgemäße Trinkbehältnis 1 wiederverwendbar
bzw. rezyklierbar ist, da es eine gute Dekontaminationsfähigkeit
aufweist: Durch die Anwesenheit der Innenschicht 5 wird erreicht,
daß das
Trinkbehältnis 1 dekontaminierbar und
regenerierbar ist; denn durch die Trägerschicht 4 gegebenenfalls
durchgedrungene Gifte können durch
entsprechende Behandlungsverfahren von der Innenschicht 5 wieder
entfernt werden (z. B. durch Herunterspülen), beispielsweise mit geeigneten
Dekontaminationslösungen,
welche dem Fachmann zu diesen Zwecken bestens bekannt sind.
-
Das
erfindungsgemäße Trinkbehältnis 1 kann
in verschiedenen Größen angefertigt
sein, so daß es
dem jeweiligen Einsatz angepaßt
werden kann. Das Innenvolumen des erfindungsgemäßen Trinkbehältnisses 1 kann
beispielsweise 100 ml bis 5 Liter oder sogar mehr betragen.
-
Die
Herstellung des erfindungsgemäßen Trinkbehältnisses 1 kann
in einer dem Fachmann an sich bekannten Art und Weise erfolgen.
Beispielsweise kann bei der Herstellung eines erfindungsgemäßen Trinkbehältnisses
wie folgt vorgegangen werden: Zur Herstellung des Verbundmaterials 3 kann
z. B. eine ca. 5 μm
bis 100 μm
dicke Membran als Innenschicht 5 auf eine Trägerschicht 4 auflaminiert bzw.
aufkaschiert werden, wobei die Trägerschicht 4 der Verstärkung und
Stabilisierung der Innenschicht 5 dient. Anschließend kann
das Verbundmaterial 3 beispielsweise in zwei flächengleiche
Flächenstücke geschnitten
werden, wobei diese anschließend
derart zusammengefügt
werden, daß die
jeweiligen Innenschichten 5 an Verbindungsbereichen 6 miteinander
verbunden, insbesondere verklebt oder verschweißt, werden. Dabei kann der
Verbindungsbereich 6 zur Ausbildung einer Trinköffnung 7 unterbrochen sein.
Weiterhin kann der Verbindungsbereich 6 eine weitere Unterbrechung
zur Bildung bzw. Aufnahme einer zweiten Öffnung aufweisen. Die Trinköffnung 7 kann
weiterhin mit einer Entnahmeeinrichtung 8 versehen werden,
die gleichermaßen
im Bereich der Trinköffnung
beispielsweise dauerhaft, beispielsweise durch Verkleben oder Verschweißen, mit
dieser verbunden wird. Das so hergestellte erfindungsgemäße Trinkbehältnis 1 kann
anschießend
mit einer Flüssigkeit,
insbesondere einer Trinkflüssigkeit,
befüllt
und dann anschließend
gelagert oder transportiert werden.
-
Das
erfindungsgemäße Trinkbehältnis 1 kann
mit geeigneten, der Flüssigkeitsversorgung
von Personen dienenden Flüssigkeiten,
wie beispielsweise Wasser, Fruchtsäften, Teegetränken, Kaffee,
isotonischen Getränken
oder dergleichen, befüllt
werden.
-
Weitere
Ausgestaltungen, Abwandlungen und Variationen der vorliegenden Erfindung
sind für den
Fachmann beim Lesen der Beschreibung ohne weiteres erkennbar und
realisierbar, ohne daß er
dabei den Rahmen der vorliegenden Erfindung verläßt.