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DE102005016973A1 - Fahrbare, mit Anbaugeräten ausrüstbare Arbeitsmaschine mit einer drehbaren Fahrerkabine - Google Patents

Fahrbare, mit Anbaugeräten ausrüstbare Arbeitsmaschine mit einer drehbaren Fahrerkabine Download PDF

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Publication number
DE102005016973A1
DE102005016973A1 DE200510016973 DE102005016973A DE102005016973A1 DE 102005016973 A1 DE102005016973 A1 DE 102005016973A1 DE 200510016973 DE200510016973 DE 200510016973 DE 102005016973 A DE102005016973 A DE 102005016973A DE 102005016973 A1 DE102005016973 A1 DE 102005016973A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cab
driver
machine according
work machine
articulated arm
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE200510016973
Other languages
English (en)
Inventor
Franz Forster
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
FORSTER, FRANZ, 97753 KARLSTADT, DE
Original Assignee
Linde GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Linde GmbH filed Critical Linde GmbH
Priority to DE200510016973 priority Critical patent/DE102005016973A1/de
Publication of DE102005016973A1 publication Critical patent/DE102005016973A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60PVEHICLES ADAPTED FOR LOAD TRANSPORTATION OR TO TRANSPORT, TO CARRY, OR TO COMPRISE SPECIAL LOADS OR OBJECTS
    • B60P1/00Vehicles predominantly for transporting loads and modified to facilitate loading, consolidating the load, or unloading
    • B60P1/54Vehicles predominantly for transporting loads and modified to facilitate loading, consolidating the load, or unloading using cranes for self-loading or self-unloading
    • B60P1/5438Vehicles predominantly for transporting loads and modified to facilitate loading, consolidating the load, or unloading using cranes for self-loading or self-unloading with a moveable base
    • B60P1/5457Vehicles predominantly for transporting loads and modified to facilitate loading, consolidating the load, or unloading using cranes for self-loading or self-unloading with a moveable base attached to the loading platform or similar
    • B60P1/5466Vehicles predominantly for transporting loads and modified to facilitate loading, consolidating the load, or unloading using cranes for self-loading or self-unloading with a moveable base attached to the loading platform or similar and having the first pivot on a vertical axis
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B60P1/00Vehicles predominantly for transporting loads and modified to facilitate loading, consolidating the load, or unloading
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
    • B62D33/00Superstructures for load-carrying vehicles
    • B62D33/06Drivers' cabs
    • B62D33/063Drivers' cabs movable from one position into at least one other position, e.g. tiltable, pivotable about a vertical axis, displaceable from one side of the vehicle to the other
    • B62D33/0633Drivers' cabs movable from one position into at least one other position, e.g. tiltable, pivotable about a vertical axis, displaceable from one side of the vehicle to the other pivotable about a vertical axis
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E02HYDRAULIC ENGINEERING; FOUNDATIONS; SOIL SHIFTING
    • E02FDREDGING; SOIL-SHIFTING
    • E02F3/00Dredgers; Soil-shifting machines
    • E02F3/04Dredgers; Soil-shifting machines mechanically-driven
    • E02F3/96Dredgers; Soil-shifting machines mechanically-driven with arrangements for alternate or simultaneous use of different digging elements

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Transportation (AREA)
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  • Mining & Mineral Resources (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine fahrbare, mit Anbaugeräten ausrüstbare Arbeitsmaschine mit einer auf einem Fahrzeugrahmen (1) drehbaren Fahrerkabine (4). Um die Einsatzmöglichkeiten der Arbeitsmaschine zu erweitern, ist erfindungsgemäß die Fahrerkabine (4) mit mindestens einer Andockstelle (5) versehen, die zur Verbindung mit mindestens einem Anbaugerät ausgebildet ist und sich in einer Fahrposition der Fahrerkabine (4), die der Vorwärts-Fahrtrichtung zugeordnet ist, an der Frontseite der Arbeitsmaschine befindet.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine fahrbare, mit Anbaugeräten ausrüstbare Arbeitmaschine mit einer auf einem Fahrzeugrahmen drehbaren Fahrerkabine.
  • Eine gattungsgemäße Arbeitsmaschine ist in der DE 20 2004 007 553 U1 offenbart. Bei dieser Arbeitsmaschine befindet sich seitlich neben der Fahrerkabine ein Gelenkarm, der zusammen mit der Fahrerkabine auf einem drehbaren Oberwagen angeordnet ist. Der Gelenkarm dient als Ladeeinrichtung, kann aber auch mit verschiedenen Anbaugeräten ausgerüstet werden, die auf einer Ladefläche hinter der Fahrerkabine mitgeführt werden können.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine fahrbare Arbeitsmaschine der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, deren Einsatzmöglichkeiten erweitert sind.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Fahrerkabine mit mindestens einer Andockstelle versehen ist, die zur Verbindung mit mindestens einem Anbaugerät ausgebildet ist und sich in einer Fahrposition der Fahrerkabine, die der Vorwärts-Fahrtrichtung zugeordnet ist, an der Frontseite der Arbeitsmaschine befindet.
  • Der erfindungswesentliche Gedanke besteht demnach darin, beliebige Anbaugeräte direkt an der Fahrerkabine befestigen zu können. Hierbei ist im Ausgangszustand in der Fahrposition der Fahrzeugkabine die Andockstelle zunächst unbesetzt, so dass die Arbeitsmaschine ohne Sichtbehinderung und ohne Gefährdung Dritter durch hervorstehende Bauteile fahren kann, beispielsweise um unter Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zu einem Einsatzort zu gelangen.
  • Ist der Einsatzort erreicht, so wird ein für die durchzuführende Arbeit geeignetes Anbaugerät mit der Andockstelle der Fahrerkabine verbunden. Das angedockte Anbaugerät befindet sich dabei stets im Blickfeld der in der Fahrerkabine befindlichen Bedienperson. Unabhängig davon, ob sich die Fahrerkabine in der Fahrposition befindet (Vorwärts-Fahrtrichtung) oder nicht, ist das Anbaugerät immer vor der Bedienperson angeordnet oder dazu leicht versetzt (je nach Einbaulage des Fahrersitzes).
  • Mit dem Begriff „drehbare Fahrerkabine" sind sowohl Ausgestaltungen umfasst, bei denen die Fahrerkabine lediglich um einen begrenzten Winkelbetrag geschwenkt werden kann, als auch Ausgestaltungen, bei denen den Fahrerkabine unbegrenzt drehen kann.
  • Um das Andocken des Anbaugeräts zu erleichtern, ist gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung die Fahrerkabine von der Fahrposition in mindestens eine Andockposition drehbar, in der die Andockstelle mit dem Anbaugerät in Verbindung bringbar oder von diesem trennbar ist.
  • Der Begriff „Anbaugerät" umfasst Ausrüstungen, mit denen bestimmte Arbeiten durchgeführt werden. Dabei kann es sich sowohl um Arbeitsgeräte handeln, die mit oder ohne zusätzliche Werkzeuge betrieben werden, als auch um Werkzeuge für sich genommen.
  • In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist ein als Gelenkarm ausgebildetes Arbeitsgerät mit der Andockstelle verbindbar, wobei an dem Gelenkarm mindestens ein Werkzeug befestigbar ist. Gegenüber der Arbeitsmaschine des Standes der Technik ist der als Arbeitsgerät dienende Gelenkarm nur dann zusammen mit der Fahrerkabine schwenkbar, wenn er mit der Andockstelle verbunden ist. Der Gelenkarm stellt somit ein Anbaugerät dar, das direkt an der Fahrerkabine befestigt werden kann. Je nachdem, mit welchem Werkzeug der Gelenkarm bestückt wird, können verschiedene Arbeiten durchgeführt werden.
  • In Weiterbildung der Erfindung ist der Gelenkarm im nicht an der Fahrerkabine angedockten Zustand – bezogen auf die Fahrposition der Fahrerkabine – seitlich hinter der Fahrerkabine auf dem Fahrzeugrahmen gehaltert (Parkposition). Der Gelenkarm wird also auf der Arbeitsmaschine mitgeführt. Die Fahrerkabine wird zum Andocken des Gelenkarms zunächst von der Fahrposition in eine Andockposition gedreht und dann mit dem Gelenkarm gekoppelt (Andocken an der Andockstelle der Fahrerkabine).
  • Der an die Fahrerkabine angedockte Gelenkarm kann sodann mit einem für die durchzuführende Arbeit geeigneten Werkzeug versehen werden, das Idealerweise ebenfalls auf der Arbeitsmaschine mitgeführt wird. Um dies zu erleichtern, kann die Fahrerkabine samt Gelenkarm in eine Werkzeugaufnahmeposition gedreht werden. Das aufzunehmende Werkzeug wird aus den auf dem Fahrzeug mitgeführten Werkzeugen je nach Arbeitsaufgabe ausgewählt und mit dem Gelenkarm verbunden. Im Anschluss daran wird die Fahrerkabine mit angedocktem Gelenkarm und an dem Gelenkarm befestigten Werkzeug in eine passende Arbeitsposition gedreht.
  • Selbstverständlich ist es auch denkbar, den Gelenkarm zur Durchführung bestimmter Arbeiten losgelöst von einer Verbindung mit der Andockstelle zu benutzen, also in seiner Parkposition auf dem Fahrzeugrahmen. Dabei ist vorausgesetzt, dass der Gelenkarm auch in seiner Parkposition an Energieversorgungseinrichtungen angeschlossen ist.
  • Mit dem in Parkposition befindlichen Gelenkarm ist es beispielsweise möglich, ein bestimmtes Werkzeug direkt an der Andockstelle der Fahrerkabine zu befestigen. Demnach stellt in diesem Fall das Werkzeug ein Anbaugerät dar, das ohne Zwischenschaltung des Gelenkarms betrieben wird.
  • Ferner können mit Hilfe des in der Parkposition befindlichen Gelenkarms auch andere Arbeitsgeräte an der Andockstelle befestigt werden, z. B. eine Winde, die auf der Arbeitsmaschine mitgeführt wird, oder ein am Boden neben dem Fahrzeug befindliches Räumschild. Das Anbaugerät wird dann von der Winde bzw. vom Räumschild gebildet.
  • Schließlich ist es auch möglich, an dem in Parkposition befindlichen Gelenkarm zunächst ein Werkzeug zu befestigen und erst danach den Gelenkarm samt Werkzeug an die Fahrerkabine anzudocken.
  • In Weiterbildung der Erfindung ist eine Mehrzahl von Werkzeugen in einem auf dem Fahrzeugrahmen angeordneten Magazin angeordnet. Die Verwendung eines Magazins ermöglicht es, eine Vielzahl von Werkzeugen, die an der Fahrerkabine oder am Gelenkarm befestigt werden, in geordneter Weise auf der Arbeitsmaschine mitzuführen. Jedes Werkzeug ist dabei an einem definierten Platz angeordnet.
  • Selbstverständlich ist es auch möglich, dass in dem Magazin zusätzlich mindestens ein Arbeitsgerät angeordnet ist. Es befinden sich somit nicht nur Werkzeuge in dem Magazin sondern auch ganze Arbeitsgeräte (z. B. eine Winde), die dann mit Hilfe des in der Parkposition befindlichen Gelenkarms an der Andockstelle der Fahrerkabine befestigt werden können.
  • Zweckmäßigerweise befindet sich das Magazin – bezogen auf die Fahrposition der Fahrerkabine – hinter der Fahrerkabine.
  • In Zusammenhang mit dem Einsatz eines Magazins für die geordnete Mitführung von Werkzeugen bzw. Arbeitsgeräten auf der Arbeitsmaschine ist auch eine Ausgestaltung der Erfindung von Vorteil, gemäß der eine automatische Steuereinrichtung vorgesehen ist, mittels der nach Vorgabe durch eine Bedienperson ein Werkzeug oder Arbeitsgerät automatisch aus dem Magazin auswählbar und direkt oder indirekt mit der Andockstelle verbindbar ist. Damit kann gewissermaßen „auf Knopfdruck" ein bestimmtes, im Magazin mitgeführtes Werkzeug oder Arbeitsgerät einsatzbereit gemacht werden, das sich dann an der Andockstelle oder dem (mit der Andockstelle gekoppelten) Gelenkarm befindet.
  • Hierbei ist es gleichzeitig möglich, durch die Steuereinrichtung das Ansteuerungsverhalten des ausgewählten Werkzeugs oder Arbeitsgeräts und/oder das Ansteuerungsverhalten des Gelenkarms festzulegen. Mit dem Begriff „Ansteuerungsverhalten" sind z. B. die Feinfühligkeit der Ansteuerung, die Arbeitsgeschwindigkeit und die Reichweite der Bewegungen gemeint.
  • Sofern in Weiterbildung der Erfindung die Fahrerkabine zur Aufnahme von mindestens zwei Personen ausgebildet ist, kann zusätzlich zum Fahrer ein Passagier mitgenommen werden.
  • Es erweist sich als Vorteil, wenn die erfindungsgemäße Arbeitsmaschine mit einem hydrostatischen oder elektrischen Fahrantrieb versehen ist. Ein hydrostatischer oder elektrischer Fahrantrieb ermöglicht eine stufenlose Geschwindigkeitsänderung ohne Zugkraftunterbrechung und ist sowohl für Fahrten im Kriechbereich (Arbeitseinsatz mit Anbaugerät an der Andockstelle) als auch für Überführungsfahrten auf der Straße mit beispielsweise 40 bis 60 km/h gut geeignet.
  • In diesem Zusammenhang ist aus Gründen der Bodenfreiheit und damit der Geländegängigkeit eine Ausgestaltung günstig, bei der mindestens zwei hydrostatische oder elektrische Radnabenmotoren vorgesehen sind.
  • Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden anhand des in den schematischen Figuren dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Dabei zeigt
  • 1 eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Arbeitsmaschine,
  • 2 eine Frontansicht der Arbeitsmaschine gemäß 1,
  • 3 eine Heckansicht der Arbeitsmaschine gemäß 1,
  • 4 eine Draufsicht auf die Arbeitsmaschine gemäß 1,
  • 5 eine Seitenansicht der Arbeitsmaschine mit angedocktem Gelenkarm in einer Arbeitsstellung und
  • 6 eine Draufsicht auf die Arbeitsmaschine gemäß 5.
  • Die erfindungsgemäße Arbeitsmaschine verfügt über einen Fahrzeugrahmen 1, an dem vordere Räder 2 und hintere Räder 3 befestigt sind. Zumindest die vorderen Räder 2 sind lenkbar. Zumindest die hinteren Räder 3 sind angetrieben, bevorzugt jeweils durch einen hydrostatischen oder elektrischen Radnabenmotor eines hydrostatischen bzw. elektrischen Fahrantriebs. Selbstverständlich sind auch Arbeitsmaschinenausführungen mit Allradlenkung und/oder Allradantrieb denkbar.
  • Im Vorderbereich der Arbeitsmaschine ist auf dem Fahrzeugrahmen 1 eine Fahrerkabine 4 drehbar befestigt. In der dargestellten Position befindet sich die Fahrerkabine 4 in einer der Vorwärts-Fahrtrichtung zugeordneten Fahrposition. Der Ausdruck „Vorwärts-Fahrtrichtung" bezieht sich auf eine Fahrt der Arbeitsmaschine auf der Straße, wobei keine Arbeiten durchgeführt werden und die Fahrerkabine das frontseitige Ende der Arbeitsmaschine darstellt.
  • Die Fahrerkabine 4 ist mit einer Andockstelle 5 versehen, an die verschiedene Anbaugeräte anschließbar sind. Die Andockstelle 5 beinhaltet die Befestigungsmittel für die Anbaugeräte und Anschlüsse für deren Energieversorgung, beispielsweise elektrische und/oder hydraulische Kupplungsanschlüsse.
  • Die Andockstelle 5 befindet sich in der dargestellten Fahrposition der Fahrerkabine 4 an der Frontseite der Arbeitsmaschine. Sofern kein Anbaugerät mit der Andockstelle 5 verbunden ist (1 bis 4), wird weder die Sicht des Fahrers nach vorne beeinträchtigt noch ragen Teile von Anbaugeräten nach vorne aus der Kontur der Arbeitsmaschine heraus. In diesem Betriebszustand kann die Arbeitsmaschine daher problemlos am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und sich mit relativ hohen Fahrgeschwindigkeiten fortbewegen.
  • Seitlich hinter der Fahrerkabine 4 ist ein als Gelenkarm 6 ausgebildetes Arbeitsgerät auf dem Fahrzeugrahmen 1 gehaltert, der mit der Andockstelle 5 der Fahrerkabine 4 verbunden werden kann und dann ein Anbaugerät darstellt. Zu diesem Zweck wird zunächst die Fahrerkabine 4 in eine geeignete Andockposition verdreht und sodann der Gelenkarm 6 angedockt.
  • Als Anbaugeräte kommen aber auch andere auslegerartige Arbeitsgeräte in Frage, wie z. B. ein Teleskoparm. Ferner sind Arbeitsgeräte mit der Andockstelle 5 an der Fahrerkabine 4 verbindbar, die nicht auslegerartig ausgebildet sind und die vor allem in Verbindung mit einer Fahrbewegung der Arbeitsmaschine betrieben werden, z.B. Räum- oder Planierschilde.
  • Hinter der Fahrerkabine 4 befindet sich auf dem Fahrzeugrahmen 1 ein Magazin 7, in dem eine Vielzahl von verschiedenartigen Werkzeugen 8 vorgehalten wird. Dabei kann es sich beispielsweise um einen Greifer 8a, eine Schaufel 8b, eine Säge 8c, einen Bohrer 8d, einen Erdbohrer 8e, einen hydraulischen Hammer 8f etc. handeln (siehe 4). Um den Zugang zu einem unterhalb des Magazins 7 angeordneten Antriebsmotor der Arbeitsmaschine zu ermöglichen, kann das Magazin nach hinten gekippt werden.
  • Die im Magazin 7 in geordneter Weise untergebrachten Werkzeuge 8 sind an dem mit der Andockstelle 5 verbundenen Gelenkarm 6 befestigbar. Dadurch wird eine größt mögliche Reichweite und Beweglichkeit des jeweils am Gelenkarm befestigten Werkzeugs 8 erzielt.
  • Selbstverständlich ist es grundsätzlich auch denkbar, Werkzeuge 8, die für den Betrieb am Gelenkarm 6 weniger geeignet sind und bei denen es nicht auf Beweglichkeit ankommt, direkt an die Fahrerkabine 4 anzudocken. Ein solches Werkzeug stellt dann im angedockten Zustand ein Anbaugerät dar.
  • Der Gelenkarm 6 ist auch in seiner Parkposition auf dem Fahrzeugrahmen 4 betätigbar, so dass von dort aus Arbeiten verrichtet werden können. Eine der Arbeiten des Gelenkarms 6 kann darin bestehen, mit seiner Hilfe bestimmte Werkzeuge 8 aus dem Magazin 6 zu entnehmen und mit der Andockstelle 5 der Fahrerkabine 4 zu koppeln.
  • In dem Magazin können zusätzlich zu den Werkzeugen 8 auch Arbeitsgeräte angeordnet sein, z. B. eine Winde 9, die mit Hilfe des in der Parkposition befindlichen Gelenkarms 8 mit der Andockstelle 5 der Fahrerkabine 4 gekoppelt werden.
  • Ferner können auch andere Arbeitsgeräte, die nicht auf der Arbeitsmaschine mitgeführt werden, z. B. ein Räumschild, mit Hilfe des auf dem Fahrzeug vorhandenen und in der Parkposition befindlichen Arbeitsgeräts „Gelenkarm 6" mit der Andockstelle 5 verbunden werden.
  • Das Andocken von Anbaugeräten an die Andockstelle 5 der Fahrerkabine 4 und die Befestigung von Werkzeugen 8 am Gelenkarm 6 erfolgt bevorzugt automatisch, d. h. durch den in der Fahrerkabine 4 sitzenden Fahrer ohne zusätzliche Handgriffe von außen.
  • Bei der Benutzung von Werkzeugen 8 oder Arbeitsgeräten aus dem Magazin 7 ist es im Idealfall mit Hilfe einer geeigneten Steuereinrichtung (nicht in den Figuren dargestellt) möglich, dass die Bedienperson auf Knopfdruck ein bestimmtes Werkzeug 8 oder Arbeitsgerät bestimmt, dass vom Gelenkarm 6 automatisch aus dem Magazin 7 ausgewählt und am Gelenkarm 6 befestigt oder mit der Andockstelle 5 verbunden wird. Durch das Steuereinrichtung kann auch das Ansteuerungsverhalten des ausgewählten Werkzeugs oder Arbeitsgeräts und/oder das Ansteuerungsverhalten des Gelenkarms festgelegt werden (automatisch oder durch die Bedienperson).
  • Die Fahrerkabine 4 kann, wie dargestellt, weitgehend rund ausgebildet sein, um beim Drehen nicht aus der Kontur der Arbeitsmaschine herauszuragen. Idealerweise befindet sich der Gelenkarm 8 in seiner Parkposition zumindest annähernd in einer Ecke eines der Fahrerkabine 4 umschriebenen Quadrats, so dass der auf dem Fahrzeugrahmen 1 zur Verfügung stehende Platz gut ausgenutzt wird.
  • Die 5 und 6 zeigen Darstellungen der erfindungsgemäßen Arbeitsmaschine, bei denen der Gelenkarm 6 an der Andockstelle 5 der Fahrerkabine 4 angedockt ist und sich in einer Arbeitsposition befindet. Hierbei ist die Fahrerkabine 4 nach dem Andocken des zunächst in seiner Parkposition befindlichen Gelenkarms 6 in die Vorwärts-Fahrtrichtung gedreht worden und der Gelenkarm 6 befindet sich demnach vor der Frontseite der Arbeitsmaschine in einer Arbeitsposition.
  • In den beiden Darstellungen ist kein Werkzeug 8 am Gelenkarm 6 befestigt. Der Gelenkarm 6 kann dennoch für bestimmte Arbeiten benutzt werden, beispielsweise um Lasten zu bewegen. Die Parkposition des Gelenkarms 6 ist in die beiden Figuren gestrichelt eingezeichnet.

Claims (12)

  1. Fahrbare, mit Anbaugeräten ausrüstbare Arbeitmaschine mit einer auf einem Fahrzeugrahmen drehbaren Fahrerkabine, dadurch gekennzeichnet, dass die Fahrerkabine (4) mit mindestens einer Andockstelle (5) versehen ist, die zur Verbindung mit mindestens einem Anbaugerät ausgebildet ist und sich in einer Fahrposition der Fahrerkabine (4), die der Vorwärts-Fahrtrichtung zugeordnet ist, an der Frontseite der Arbeitsmaschine befindet.
  2. Fahrbare Arbeitsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Fahrerkabine (4) von der Fahrposition in mindestens eine Andockposition drehbar ist, in der die Andockstelle (5) mit dem Anbaugerät in Verbindung bringbar oder von diesem trennbar ist.
  3. Fahrbare Arbeitsmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein als Gelenkarm (6) ausgebildetes Arbeitsgerät mit der Andockstelle (5) verbindbar ist, wobei an dem Gelenkarm (6) mindestens ein Werkzeug (8) befestigbar ist.
  4. Fahrbare Arbeitsmaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Gelenkarm (6) im nicht an der Fahrerkabine (4) angedockten Zustand – bezogen auf die Fahrposition der Fahrerkabine (4) – seitlich hinter der Fahrerkabine (4) auf dem Fahrzeugrahmen (1) gehaltert ist.
  5. Fahrbare Arbeitsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mehrzahl von Werkzeugen (8) in einem auf dem Fahrzeugrahmen (1) angeordneten Magazin (7) angeordnet ist.
  6. Fahrbare Arbeitsmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Magazin (7) mindestens ein Arbeitsgerät (Winde 9) angeordnet ist.
  7. Fahrbare Arbeitsmaschine nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Magazin (7) – bezogen auf die Fahrposition der Fahrerkabine (4) – hinter der Fahrerkabine (4) befindet.
  8. Fahrbare Arbeitsmaschine nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine automatische Steuereinrichtung vorgesehen ist, mittels der nach Vorgabe durch eine Bedienperson ein Werkzeug (8) oder ein Arbeitsgerät (Winde 9) automatisch aus dem Magazin (7) auswählbar und direkt oder indirekt mit der Andockstelle (5) verbindbar ist.
  9. Fahrbare Arbeitsmaschine nach den Ansprüchen 3 und 8, dadurch gekennnzeichnet, dass durch die Steuereinrichtung das Ansteuerungsverhalten des ausgewählten Werkzeugs (8) oder Arbeitsgeräts (Winde 9) und/oder das Ansteuerungsverhalten des Gelenkarms (6) festlegbar ist.
  10. Fahrbare Arbeitsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Fahrerkabine (4) zur Aufnahme von mindestens zwei Personen ausgebildet ist.
  11. Fahrbare Arbeitsmaschine nach einem der Anspruch 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein hydrostatischer oder elektrischer Fahrantrieb vorgesehen ist.
  12. Fahrbare Arbeitsmaschine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei hydrostatische oder elektrische Radnabenmotoren vorgesehen sind.
DE200510016973 2005-04-13 2005-04-13 Fahrbare, mit Anbaugeräten ausrüstbare Arbeitsmaschine mit einer drehbaren Fahrerkabine Withdrawn DE102005016973A1 (de)

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
BE1023873B1 (nl) * 2016-06-29 2017-08-30 Schots Technics Bvba Voertuig met verplaatsbare besturingscabine voor het aansturen van een maai- of ruiminrichting

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BE1023873B1 (nl) * 2016-06-29 2017-08-30 Schots Technics Bvba Voertuig met verplaatsbare besturingscabine voor het aansturen van een maai- of ruiminrichting

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