Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine fahrbare
Arbeitsmaschine der eingangs genannten Art zur Verfügung zu
stellen, deren Einsatzmöglichkeiten
erweitert sind.
Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass die Fahrerkabine mit mindestens einer Andockstelle versehen
ist, die zur Verbindung mit mindestens einem Anbaugerät ausgebildet
ist und sich in einer Fahrposition der Fahrerkabine, die der Vorwärts-Fahrtrichtung
zugeordnet ist, an der Frontseite der Arbeitsmaschine befindet.
Der
erfindungswesentliche Gedanke besteht demnach darin, beliebige Anbaugeräte direkt
an der Fahrerkabine befestigen zu können. Hierbei ist im Ausgangszustand
in der Fahrposition der Fahrzeugkabine die Andockstelle zunächst unbesetzt,
so dass die Arbeitsmaschine ohne Sichtbehinderung und ohne Gefährdung Dritter
durch hervorstehende Bauteile fahren kann, beispielsweise um unter
Teilnahme am öffentlichen
Straßenverkehr
zu einem Einsatzort zu gelangen.
Ist
der Einsatzort erreicht, so wird ein für die durchzuführende Arbeit
geeignetes Anbaugerät
mit der Andockstelle der Fahrerkabine verbunden. Das angedockte
Anbaugerät
befindet sich dabei stets im Blickfeld der in der Fahrerkabine befindlichen
Bedienperson. Unabhängig
davon, ob sich die Fahrerkabine in der Fahrposition befindet (Vorwärts-Fahrtrichtung)
oder nicht, ist das Anbaugerät
immer vor der Bedienperson angeordnet oder dazu leicht versetzt (je
nach Einbaulage des Fahrersitzes).
Mit
dem Begriff „drehbare
Fahrerkabine" sind sowohl
Ausgestaltungen umfasst, bei denen die Fahrerkabine lediglich um
einen begrenzten Winkelbetrag geschwenkt werden kann, als auch Ausgestaltungen,
bei denen den Fahrerkabine unbegrenzt drehen kann.
Um
das Andocken des Anbaugeräts
zu erleichtern, ist gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung die Fahrerkabine von der
Fahrposition in mindestens eine Andockposition drehbar, in der die Andockstelle
mit dem Anbaugerät
in Verbindung bringbar oder von diesem trennbar ist.
Der
Begriff „Anbaugerät" umfasst Ausrüstungen,
mit denen bestimmte Arbeiten durchgeführt werden. Dabei kann es sich
sowohl um Arbeitsgeräte handeln,
die mit oder ohne zusätzliche
Werkzeuge betrieben werden, als auch um Werkzeuge für sich genommen.
In
bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist ein als Gelenkarm ausgebildetes
Arbeitsgerät
mit der Andockstelle verbindbar, wobei an dem Gelenkarm mindestens
ein Werkzeug befestigbar ist. Gegenüber der Arbeitsmaschine des
Standes der Technik ist der als Arbeitsgerät dienende Gelenkarm nur dann
zusammen mit der Fahrerkabine schwenkbar, wenn er mit der Andockstelle
verbunden ist. Der Gelenkarm stellt somit ein Anbaugerät dar, das
direkt an der Fahrerkabine befestigt werden kann. Je nachdem, mit
welchem Werkzeug der Gelenkarm bestückt wird, können verschiedene Arbeiten
durchgeführt
werden.
In
Weiterbildung der Erfindung ist der Gelenkarm im nicht an der Fahrerkabine
angedockten Zustand – bezogen
auf die Fahrposition der Fahrerkabine – seitlich hinter der Fahrerkabine
auf dem Fahrzeugrahmen gehaltert (Parkposition). Der Gelenkarm wird
also auf der Arbeitsmaschine mitgeführt. Die Fahrerkabine wird
zum Andocken des Gelenkarms zunächst
von der Fahrposition in eine Andockposition gedreht und dann mit
dem Gelenkarm gekoppelt (Andocken an der Andockstelle der Fahrerkabine).
Der
an die Fahrerkabine angedockte Gelenkarm kann sodann mit einem für die durchzuführende Arbeit
geeigneten Werkzeug versehen werden, das Idealerweise ebenfalls
auf der Arbeitsmaschine mitgeführt
wird. Um dies zu erleichtern, kann die Fahrerkabine samt Gelenkarm
in eine Werkzeugaufnahmeposition gedreht werden. Das aufzunehmende
Werkzeug wird aus den auf dem Fahrzeug mitgeführten Werkzeugen je nach Arbeitsaufgabe
ausgewählt
und mit dem Gelenkarm verbunden. Im Anschluss daran wird die Fahrerkabine
mit angedocktem Gelenkarm und an dem Gelenkarm befestigten Werkzeug
in eine passende Arbeitsposition gedreht.
Selbstverständlich ist
es auch denkbar, den Gelenkarm zur Durchführung bestimmter Arbeiten losgelöst von einer
Verbindung mit der Andockstelle zu benutzen, also in seiner Parkposition
auf dem Fahrzeugrahmen. Dabei ist vorausgesetzt, dass der Gelenkarm
auch in seiner Parkposition an Energieversorgungseinrichtungen angeschlossen
ist.
Mit
dem in Parkposition befindlichen Gelenkarm ist es beispielsweise
möglich,
ein bestimmtes Werkzeug direkt an der Andockstelle der Fahrerkabine
zu befestigen. Demnach stellt in diesem Fall das Werkzeug ein Anbaugerät dar, das
ohne Zwischenschaltung des Gelenkarms betrieben wird.
Ferner
können
mit Hilfe des in der Parkposition befindlichen Gelenkarms auch andere
Arbeitsgeräte
an der Andockstelle befestigt werden, z. B. eine Winde, die auf
der Arbeitsmaschine mitgeführt
wird, oder ein am Boden neben dem Fahrzeug befindliches Räumschild.
Das Anbaugerät
wird dann von der Winde bzw. vom Räumschild gebildet.
Schließlich ist
es auch möglich,
an dem in Parkposition befindlichen Gelenkarm zunächst ein Werkzeug
zu befestigen und erst danach den Gelenkarm samt Werkzeug an die
Fahrerkabine anzudocken.
In
Weiterbildung der Erfindung ist eine Mehrzahl von Werkzeugen in
einem auf dem Fahrzeugrahmen angeordneten Magazin angeordnet. Die Verwendung
eines Magazins ermöglicht
es, eine Vielzahl von Werkzeugen, die an der Fahrerkabine oder am
Gelenkarm befestigt werden, in geordneter Weise auf der Arbeitsmaschine
mitzuführen.
Jedes Werkzeug ist dabei an einem definierten Platz angeordnet.
Selbstverständlich ist
es auch möglich,
dass in dem Magazin zusätzlich
mindestens ein Arbeitsgerät
angeordnet ist. Es befinden sich somit nicht nur Werkzeuge in dem
Magazin sondern auch ganze Arbeitsgeräte (z. B. eine Winde), die
dann mit Hilfe des in der Parkposition befindlichen Gelenkarms an
der Andockstelle der Fahrerkabine befestigt werden können.
Zweckmäßigerweise
befindet sich das Magazin – bezogen
auf die Fahrposition der Fahrerkabine – hinter der Fahrerkabine.
In
Zusammenhang mit dem Einsatz eines Magazins für die geordnete Mitführung von
Werkzeugen bzw. Arbeitsgeräten
auf der Arbeitsmaschine ist auch eine Ausgestaltung der Erfindung
von Vorteil, gemäß der eine
automatische Steuereinrichtung vorgesehen ist, mittels der nach
Vorgabe durch eine Bedienperson ein Werkzeug oder Arbeitsgerät automatisch
aus dem Magazin auswählbar
und direkt oder indirekt mit der Andockstelle verbindbar ist. Damit kann
gewissermaßen „auf Knopfdruck" ein bestimmtes,
im Magazin mitgeführtes
Werkzeug oder Arbeitsgerät
einsatzbereit gemacht werden, das sich dann an der Andockstelle
oder dem (mit der Andockstelle gekoppelten) Gelenkarm befindet.
Hierbei
ist es gleichzeitig möglich,
durch die Steuereinrichtung das Ansteuerungsverhalten des ausgewählten Werkzeugs
oder Arbeitsgeräts und/oder
das Ansteuerungsverhalten des Gelenkarms festzulegen. Mit dem Begriff „Ansteuerungsverhalten" sind z. B. die Feinfühligkeit
der Ansteuerung, die Arbeitsgeschwindigkeit und die Reichweite der
Bewegungen gemeint.
Sofern
in Weiterbildung der Erfindung die Fahrerkabine zur Aufnahme von
mindestens zwei Personen ausgebildet ist, kann zusätzlich zum
Fahrer ein Passagier mitgenommen werden.
Es
erweist sich als Vorteil, wenn die erfindungsgemäße Arbeitsmaschine mit einem
hydrostatischen oder elektrischen Fahrantrieb versehen ist. Ein
hydrostatischer oder elektrischer Fahrantrieb ermöglicht eine
stufenlose Geschwindigkeitsänderung ohne
Zugkraftunterbrechung und ist sowohl für Fahrten im Kriechbereich
(Arbeitseinsatz mit Anbaugerät an
der Andockstelle) als auch für Überführungsfahrten
auf der Straße
mit beispielsweise 40 bis 60 km/h gut geeignet.
In
diesem Zusammenhang ist aus Gründen der
Bodenfreiheit und damit der Geländegängigkeit eine
Ausgestaltung günstig,
bei der mindestens zwei hydrostatische oder elektrische Radnabenmotoren vorgesehen
sind.
Weitere
Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden anhand des in den
schematischen Figuren dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Dabei
zeigt
1 eine
Seitenansicht der erfindungsgemäßen Arbeitsmaschine,
2 eine
Frontansicht der Arbeitsmaschine gemäß 1,
3 eine
Heckansicht der Arbeitsmaschine gemäß 1,
4 eine
Draufsicht auf die Arbeitsmaschine gemäß 1,
5 eine
Seitenansicht der Arbeitsmaschine mit angedocktem Gelenkarm in einer
Arbeitsstellung und
6 eine
Draufsicht auf die Arbeitsmaschine gemäß 5.
Die
erfindungsgemäße Arbeitsmaschine
verfügt über einen
Fahrzeugrahmen 1, an dem vordere Räder 2 und hintere
Räder 3 befestigt
sind. Zumindest die vorderen Räder 2 sind
lenkbar. Zumindest die hinteren Räder 3 sind angetrieben,
bevorzugt jeweils durch einen hydrostatischen oder elektrischen Radnabenmotor
eines hydrostatischen bzw. elektrischen Fahrantriebs. Selbstverständlich sind
auch Arbeitsmaschinenausführungen
mit Allradlenkung und/oder Allradantrieb denkbar.
Im
Vorderbereich der Arbeitsmaschine ist auf dem Fahrzeugrahmen 1 eine
Fahrerkabine 4 drehbar befestigt. In der dargestellten
Position befindet sich die Fahrerkabine 4 in einer der
Vorwärts-Fahrtrichtung
zugeordneten Fahrposition. Der Ausdruck „Vorwärts-Fahrtrichtung" bezieht sich auf
eine Fahrt der Arbeitsmaschine auf der Straße, wobei keine Arbeiten durchgeführt werden
und die Fahrerkabine das frontseitige Ende der Arbeitsmaschine darstellt.
Die
Fahrerkabine 4 ist mit einer Andockstelle 5 versehen,
an die verschiedene Anbaugeräte
anschließbar
sind. Die Andockstelle 5 beinhaltet die Befestigungsmittel
für die
Anbaugeräte
und Anschlüsse für deren
Energieversorgung, beispielsweise elektrische und/oder hydraulische
Kupplungsanschlüsse.
Die
Andockstelle 5 befindet sich in der dargestellten Fahrposition
der Fahrerkabine 4 an der Frontseite der Arbeitsmaschine.
Sofern kein Anbaugerät mit
der Andockstelle 5 verbunden ist (1 bis 4),
wird weder die Sicht des Fahrers nach vorne beeinträchtigt noch
ragen Teile von Anbaugeräten nach
vorne aus der Kontur der Arbeitsmaschine heraus. In diesem Betriebszustand
kann die Arbeitsmaschine daher problemlos am öffentlichen Straßenverkehr
teilnehmen und sich mit relativ hohen Fahrgeschwindigkeiten fortbewegen.
Seitlich
hinter der Fahrerkabine 4 ist ein als Gelenkarm 6 ausgebildetes
Arbeitsgerät
auf dem Fahrzeugrahmen 1 gehaltert, der mit der Andockstelle 5 der
Fahrerkabine 4 verbunden werden kann und dann ein Anbaugerät darstellt.
Zu diesem Zweck wird zunächst
die Fahrerkabine 4 in eine geeignete Andockposition verdreht
und sodann der Gelenkarm 6 angedockt.
Als
Anbaugeräte
kommen aber auch andere auslegerartige Arbeitsgeräte in Frage,
wie z. B. ein Teleskoparm. Ferner sind Arbeitsgeräte mit der
Andockstelle 5 an der Fahrerkabine 4 verbindbar,
die nicht auslegerartig ausgebildet sind und die vor allem in Verbindung
mit einer Fahrbewegung der Arbeitsmaschine betrieben werden, z.B.
Räum- oder Planierschilde.
Hinter
der Fahrerkabine 4 befindet sich auf dem Fahrzeugrahmen 1 ein
Magazin 7, in dem eine Vielzahl von verschiedenartigen
Werkzeugen 8 vorgehalten wird. Dabei kann es sich beispielsweise
um einen Greifer 8a, eine Schaufel 8b, eine Säge 8c,
einen Bohrer 8d, einen Erdbohrer 8e, einen hydraulischen
Hammer 8f etc. handeln (siehe 4). Um den
Zugang zu einem unterhalb des Magazins 7 angeordneten Antriebsmotor
der Arbeitsmaschine zu ermöglichen,
kann das Magazin nach hinten gekippt werden.
Die
im Magazin 7 in geordneter Weise untergebrachten Werkzeuge 8 sind
an dem mit der Andockstelle 5 verbundenen Gelenkarm 6 befestigbar. Dadurch
wird eine größt mögliche Reichweite
und Beweglichkeit des jeweils am Gelenkarm befestigten Werkzeugs 8 erzielt.
Selbstverständlich ist
es grundsätzlich
auch denkbar, Werkzeuge 8, die für den Betrieb am Gelenkarm 6 weniger
geeignet sind und bei denen es nicht auf Beweglichkeit ankommt,
direkt an die Fahrerkabine 4 anzudocken. Ein solches Werkzeug
stellt dann im angedockten Zustand ein Anbaugerät dar.
Der
Gelenkarm 6 ist auch in seiner Parkposition auf dem Fahrzeugrahmen 4 betätigbar,
so dass von dort aus Arbeiten verrichtet werden können. Eine der
Arbeiten des Gelenkarms 6 kann darin bestehen, mit seiner
Hilfe bestimmte Werkzeuge 8 aus dem Magazin 6 zu
entnehmen und mit der Andockstelle 5 der Fahrerkabine 4 zu
koppeln.
In
dem Magazin können
zusätzlich
zu den Werkzeugen 8 auch Arbeitsgeräte angeordnet sein, z. B. eine
Winde 9, die mit Hilfe des in der Parkposition befindlichen
Gelenkarms 8 mit der Andockstelle 5 der Fahrerkabine 4 gekoppelt
werden.
Ferner
können
auch andere Arbeitsgeräte, die
nicht auf der Arbeitsmaschine mitgeführt werden, z. B. ein Räumschild,
mit Hilfe des auf dem Fahrzeug vorhandenen und in der Parkposition
befindlichen Arbeitsgeräts „Gelenkarm 6" mit der Andockstelle 5 verbunden
werden.
Das
Andocken von Anbaugeräten
an die Andockstelle 5 der Fahrerkabine 4 und die
Befestigung von Werkzeugen 8 am Gelenkarm 6 erfolgt
bevorzugt automatisch, d. h. durch den in der Fahrerkabine 4 sitzenden
Fahrer ohne zusätzliche
Handgriffe von außen.
Bei
der Benutzung von Werkzeugen 8 oder Arbeitsgeräten aus
dem Magazin 7 ist es im Idealfall mit Hilfe einer geeigneten
Steuereinrichtung (nicht in den Figuren dargestellt) möglich, dass
die Bedienperson auf Knopfdruck ein bestimmtes Werkzeug 8 oder
Arbeitsgerät
bestimmt, dass vom Gelenkarm 6 automatisch aus dem Magazin 7 ausgewählt und
am Gelenkarm 6 befestigt oder mit der Andockstelle 5 verbunden
wird. Durch das Steuereinrichtung kann auch das Ansteuerungsverhalten
des ausgewählten Werkzeugs
oder Arbeitsgeräts
und/oder das Ansteuerungsverhalten des Gelenkarms festgelegt werden (automatisch
oder durch die Bedienperson).
Die
Fahrerkabine 4 kann, wie dargestellt, weitgehend rund ausgebildet
sein, um beim Drehen nicht aus der Kontur der Arbeitsmaschine herauszuragen.
Idealerweise befindet sich der Gelenkarm 8 in seiner Parkposition
zumindest annähernd
in einer Ecke eines der Fahrerkabine 4 umschriebenen Quadrats,
so dass der auf dem Fahrzeugrahmen 1 zur Verfügung stehende
Platz gut ausgenutzt wird.
Die 5 und 6 zeigen
Darstellungen der erfindungsgemäßen Arbeitsmaschine,
bei denen der Gelenkarm 6 an der Andockstelle 5 der
Fahrerkabine 4 angedockt ist und sich in einer Arbeitsposition befindet.
Hierbei ist die Fahrerkabine 4 nach dem Andocken des zunächst in
seiner Parkposition befindlichen Gelenkarms 6 in die Vorwärts-Fahrtrichtung
gedreht worden und der Gelenkarm 6 befindet sich demnach
vor der Frontseite der Arbeitsmaschine in einer Arbeitsposition.
In
den beiden Darstellungen ist kein Werkzeug 8 am Gelenkarm 6 befestigt.
Der Gelenkarm 6 kann dennoch für bestimmte Arbeiten benutzt
werden, beispielsweise um Lasten zu bewegen. Die Parkposition des
Gelenkarms 6 ist in die beiden Figuren gestrichelt eingezeichnet.