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DE102005016942A1 - Befestigungseinrichtung für Werbeplakate - Google Patents

Befestigungseinrichtung für Werbeplakate Download PDF

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DE102005016942A1
DE102005016942A1 DE200510016942 DE102005016942A DE102005016942A1 DE 102005016942 A1 DE102005016942 A1 DE 102005016942A1 DE 200510016942 DE200510016942 DE 200510016942 DE 102005016942 A DE102005016942 A DE 102005016942A DE 102005016942 A1 DE102005016942 A1 DE 102005016942A1
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Germany
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tarpaulin
fastening device
frame
fastening
piping
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DE200510016942
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Udo Blaschczok
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POWER TOWER GmbH
UDO BLASCHCZOK GmbH
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POWER TOWER GmbH
UDO BLASCHCZOK GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Befestigungseinrichtung, insbesondere zur Anbringung von großformatigen Werbeplakaten, bestehend aus einem Rahmengestell 1, an welchem über Hilfsmittel Planen festlegbar sind. Um auch größere Planen bei höheren Windstärken problemlos befestigen zu können, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass zumindest eine, vorzugsweise zwei parallel verlaufende, Befestigungsschienen 20 vorhanden sind, welche eine Führungsschiene zur Aufnahme der Plane aufweisen und an dem Rahmengestell 1 befestigt sind. Hierdurch besteht die Möglichkeit, eine großformatige Werbeplane, welche in vorteilhafter Weise von einer Rohrwelle mit Antriebsmotor abgewickelt wird, auch bei größerer Windbelastung innerhalb kürzester Zeit mit geringem Aufwand an der Befestigungseinrichtung zu befestigen, wobei vorzugsweise die Werbeplane mit einem zumindest auf zwei parallelen Seitenkanten angeformten Keder ausgestattet ist, der in einem Aufnahmeprofil aufgenommen wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Befestigungseinrichtung, insbesondere zur Anbringung von großformatigen Werbeplakaten, bestehend aus einem Rahmengestell, an welchem über Hilfsmittel Planen festlegbar sind.
  • Gattungsgemäße Befestigungseinrichtungen dienen insbesondere zur Anbringung von großformatigen Werbeplakaten in einer erhöhten, für jedermann gut einsehbaren Position. Hierzu ist es bekannt derartige Werbeplanen mit Ösen oder einfachen Kedersystemen auszustatten und mit Gummiringen oder Seilen an Wänden oder Turmflächen zu befestigen. Die Plakate selbst sind entsprechend der vorzunehmenden Werbung graphisch gestaltet und sollen flächenmäßig nicht mit Befestigungssystemen verdeckt werden. Die Anbringung derartiger Werbeplakate kann unter anderem auch auf gesondert aufgestellten Türmen erfolgen, die in großer Höhe angeordnet sind und somit erhebliche Schwierigkeiten bei der Befestigung der Planen mitsich bringen. Beispielweise dürfen die Planen nur bei geringer Windgeschwindigkeit montiert werden, da ansonsten die Gefahr besteht, dass die Planen während der Arbeiten herunter gerissen werden und eine Gefährdung für die Monteure darstellen.
  • Als nachteilig hat sich ferner herausgestellt, dass die verwendeten Befestigungselemente, meist Gummiringe, insbesondere bei großen Planen ab 10 Meter Kantenlänge einem hohen Verschleiß unterliegen und somit bei größeren Windbelastungen keine ausreichende Reißfestigkeit aufweisen. Umständlich ist es hierbei auch, dass die Planen im zusammengefalteten Zustand auf den Werbeturm gebracht werden müssen und dort in der Breite zunächst auseinander gefaltet werden, bevor die Plane am oberen Ende befestigt und entlang der vorhandenen Befestigungsfläche durch Herabfallen entfaltet werden kann. Dies ist äußerst problematisch bei größeren Planten ab 10 Meter Kantenlänge aufgrund des Eigengewichtes und der Materialbelastungen. Hierzu ist ferner erforderlich, dass mindest vier bis sechs Monteure gemeinsam die Plane befestigen und somit ein erheblicher Zeit- und Arbeitsaufwand anfällt. Nach Herablassen der Planen muss diese von den Monteuren anschließend verzurrt werden, wobei in ungünstigen Fällen waghalsige Kletterakte erforderlich sind und das Leben der Monteure gefährden.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein einfaches Befestigungssystem aufzuzeigen mit dem auch größere Planen bei höheren Windstärken problemlos befestigt werden können und diese Arbeit auch von weitaus weniger Personen ausführbar ist.
  • Erfindungsgemäß ist zur Lösung der Aufgabe vorgesehen, dass zumindest eine, vorzugsweise zwei parallel verlaufende, Befestigungsschienen vorhanden sind, welche eine Führungsschiene zur Aufnahme der Plane aufweisen und an dem Rahmengestell befestigt sind. Weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Entgegen der bisherigen Arbeitsweise sieht die erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung vor, das Befestigungsschienen verwendet werden die eine Führung zur Aufnahme der Plane aufweisen und an dem Rahmengestell befestigt sind. Hierdurch können die Planen bis zu einer Windstärke 7 problemlos installiert werden und es wird gleichzeitig sichergestellt, dass anstelle der bisher verwendeten Gummiringe durch die Befestigungsschienen die Planen zumindest an zwei Parallelseiten gehalten und zusätzlich an den verbleibenden Seitenkanten verspannt werden können. Hierbei ist vorgesehen, dass die wenigstens zwei Befestigungsschienen parallel verlaufend ausgebildet sind und horizontal oder vertikal ausgerichtet werden. Die Ausrichtung ist abhängig von der Größe der Planen und der jeweiligen Anbringungsmöglichkeit.
  • In besonderer Ausgestaltung der Erfindung ist hierbei vorgesehen, dass die Befestigungsschienen schwenkbar gelagert und in der jeweiligen Position über Arretiermittel gehalten sind. Somit besteht die Möglichkeit nach Anbringen der Planen durch eine Verschwenkung der Befestigungsschienen ein Nachspannen vorzunehmen, damit die Planen einerseits straff gespannt sind und andererseits infolge einer Windbelastung keine unkontrollierten Eigenbewegungen ausführen können. Nach erfolgter Verspannung der Plane können die Befestigungsschienen über die Arretiermittel gehalten werden, sodass ein selbstständiges Lösen verhindert wird. Die gesamte Befestigungseinrichtung besteht hierbei beispielweise aus einem Mast der einenends auf einem Fundament ruht und andernends mit einem Rahmengestell ausgestattet ist. Das Rahmengestell kann im Querschnitt quadratisch, rechteckförmig oder dreieckförmig ausgebildet sein und wird an den jeweiligen Vertikalflächen mit zumindest einer Plane versehen sein. Hierbei besteht in bekannter Weise das Rahmengestell aus verschraubten Winkelprofilen, welche durch Diagonalstreben gegebenenfalls verstärkt sind und im oberen Bereich zumindest eine Kran- oder Tragkonsole aufweisen, die unter anderem zur Montage der Plane verwendet wird.
  • Die Plane selbst ist zumindest auf zwei parallelen Seitenkanten mit einem Keder ausgestattet, welcher aufgenährt, aufgeklebt oder angeformt ist, während die Plane entlang der beiden rechtwinklig zu den ersten Seitenkanten angeordneten Seitenkanten zumindest abschnittsweise mit einer Verdickung oder gegebenenfalls auch mit einem Keder versehen sind. Vorzugsweise sind die Planen hierbei mit einem Keder an den vertikalen Seitenkanten ausgestattet, damit die Plane von oben herab in die Führungsschienen eingeführt werden kann, wobei der Keder in den Führungen der Befestigungsschienen gehalten wird und an den horizontalen Seitenkanten durch Spannelemente, welche die Verdickung oder Keder aufnehmen, an dem Rahmengestell zusätzlich festlegbar ausgebildet sind.
  • Zur Montage der Plane werden die Kran- oder Tragkonsolen verwendet, wobei die Plane auf einer Welle mit Rohrmotor aufgewickelt ist und dieser Rohrmotor an den Kran- oder Tragkonsolen festgelegt wird. Durch Abwickeln und Einhängen der Keder in die Führungsschienen der Befestigungsschiene wird eine seitliche Führung während des Abwickelns der Plane erzielt, sodass die Arbeiten auch bei einer großen Windbelastung durchführbar sind, wobei nach dem vollständigen Abwickeln der Plane durch Verschwenken der Befestigungsschienen ferner ein Nachspannen der Plane erfolgen kann. Die Befestigungsschiene besteht hierbei aus einer Führungsschiene zur Aufnahme des Keders und aus einer Welle, welche über zwei am Rahmengestell befestigte Konsolen drehbar gehalten ist. Die Arretiermittel bestehen aus einem jeweils endseitig ausgebildeten Flansch an der Welle, der über Schraubbolzen in einer gespannten Position an den Konsolen festlegbar ausgebildet ist.
  • Das vorgenannte erfindungsgemäße System wird als Rollab-/Rolloffsystem bezeichnet, wobei die motorisch gesteuerte Welle zum Aufwickeln der Plane mit einer Breite von bis zu 18 Meter und einer Länge von bis zu 30 Meter wesentlich erleichtert. Zum Nachspannen ist die Dreh- und Spannvorrichtung vorgesehen, welche in senkrechter Form zum Aufspannen der Werbeplanen am Werbeturm beziehungsweise im Rahmengestell befestigt ist. Zusätzlich existieren Montage- und Spannvorrichtungen zum wagerechten Verspannen der Werbeplane, wenn diese am Werbeturm bereits durch die seitlichen Führungsschienen gehalten wird. Durch das Rollab-/Rolloffsystem ergibt sich eine besonders vorteilhafte Arbeitsweise, da die Plane am Boden komplett entfaltet und auf die motorisch gesteuerte Welle vorab aufgewickelt werden kann. Anschließend wird die Welle von dem Kransystem zur Oberkante hochgezogen und die Plane von dort aus mit Hilfe des Rohrmotors abgewickelt und gleichzeitig in die seitliche Kederführung eingelassen. Eine Demontage erfolgt sinngemäß in umgekehrter Reihenfolge. Für die durchzuführenden Arbeiten sind lediglich zwei bis drei Monteure erforderlich und zudem kann die Montage in einer wesentlich verkürzten Zeit ausgeführt werden. Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Befestigungseinrichtung besteht darin, dass diese aus wenigen und leicht transportierbaren Einzelteilen besteht, sodass beispielweise kein Mobilkran oder eine mobile Hebebühne erforderlich ist, um die Planen zu montieren. Waghalsige Kletterakte durch die Monteure entfallen, da die Plane im aufgewickelten Zustand durch eine Windbelastung nicht beeinträchtigt wird und während des Abrollens gleichzeitig in die Führungsschienen eingelassen wird. Aus diesem Grunde kann die Montage auch bei erheblicher Windbelastung durchgeführt werden, weil die Plane ständig in einem gespannten Zustand gehalten wird. Besonders vorteilhaft ist die Ausbildung der Dreh- und Spannvorrichtung, welche ein sofortiges Nachspannen der Plane auch nach längerem Gebrauch ermöglicht.
  • Ebenso wie die Montage ist auch die Demontage mit Hilfe der aufgezeigten erfindungsgemäßen Befestigungseinrichtung schnell und unproblematisch durchführbar. Vor der Demontage der Plane werden zunächst vorhandene Spanngurte gelöst und die Vorspannung durch die verdrehten Führungsschienen aufgehoben, sodass die Plane in einem spannungslosen Zustand versetzt wird. Die Plane kann nun durch Aufrollen mit Hilfe des Rohrmotors aus der Führungsschiene herausgezogen werden und zusammen mit dem Rohrmotor mit Hilfe der vorhandenen Kran- oder Tragkonsolen auf den Boden abgelassen werden.
  • Die Erfindung wird im Weiteren anhand der Figuren näher erläutert.
  • Es zeigt
  • 1 in einer Seitenansicht ein Rahmengestell mit seitlichen vertikal angeordneten Befestigungsschienen,
  • 2 in einer vergrößerten perspektivischen Ansicht den oberen Befestigungspunkt der Befestigungsschiene,
  • 3 in einer vergrößerten perspektivischen Ansicht einen unteren Punkt der Befestigungsschiene,
  • 4 in einer geschnittenen Draufsicht die Anordnung der Befestigungsschiene zum Rahmengestell,
  • 5 in einer geschnittenen Seitenansicht einen oberen Befestigungspunkt der Befestigungsschiene,
  • 6 in einer geschnittenen Draufsicht ein Aufnahmeprofil für Werbeplakate und
  • 7 in einer Seitenansicht eine Wickelwelle zum Aufwickeln der Werbeplakate und anschließender Montage an dem Rahmengestell.
  • 1 zeigt in einer Seitenansicht ein Rahmengestell 1, welches zur Anbringung von großformatigen, nicht dargestellten, Werbeplakaten oder Werbeplanen vorgesehen ist und aus einer Vielzahl von horizontalen 2 und vertikalen Winkelprofilen 3 besteht. Vorzugsweise werden U-förmige oder dreieckförmige Winkelprofile 2, 3 verwendet. Die horizontalen und vertikalen Winkelprofile 2, 3 werden im Weiteren durch Diagonalstreben 4 zumindest in der untersten, obersten und in einer mittleren Ebene verstärkt. Zusätzlich befinden sich in unterschiedlichen Höhen Laufroste 5, damit die Monteure die nicht dargestellte Plane befestigen können. Zu diesem Zweck kann im Weiteren eine absturzgesicherte Leiteranordnung zum Erreichen der unterschiedlichen Ebenen vorgesehen sein. Das obere Laufrost 5 dient zum Erreichen einer Kran- und Tragkonsole 12, an der eine Montageeinrichtung befestigt werden kann. Die nicht dargestellte Montageeinrichtung ist unter anderem zur Montage des Werbeplakates beziehungsweise der Plane vorgesehen und ist in 7 abgebildet.
  • Das Rahmengestell 1 kann im Querschnitt gesehen quadratisch, rechteckförmig oder dreieckförmig ausgebildet sein und unterscheidet sich nur durch die Anordnung der einzelnen Winkelprofile zueinander. Unterhalb des Rahmengestells 1 kann ferner eine durch eine absturzgesicherte Leiter erreichbare Arbeitsplattform angeordnet sein, die ebenfalls aus horizontalen und vertikalen Winkelprofilen und Diagonalstreben besteht.
  • Nach der Anbringung einer Werbeplane wird die gesamte Vertikalfläche von dieser abgedeckt, sodass die vorhandenen Profile nicht mehr erkennbar sind. Eine Verspannung der Werbeplane erfolgt seitlich durch Befestigungsschienen, wie sie aus den nachfolgenden Figuren ersichtlich sind. Ferner erfolgt eine weitere Verspannung an dem horizontal ausgerichteten oberen und unteren Winkelprofilen 2. Durch diese Maßnahme wird sichergestellt, dass die Plane allseitig fest verzurrt und verspannt ist und bei Windbelastung nicht losgerissen werden kann.
  • 2 zeigt in einer vergrößerten perspektivischen Ansicht den oberen Befestigungspunkt einer Befestigungsschiene 20, bestehend aus einer drehbar gelagerten Welle 21, die zwischen einer oberen und unteren Konsole 22 aufgenommen ist und einer Führungsschiene 23, die zur Aufnahme eines nicht dargestellten Aufnahmeprofils für einen Keder einer Werbeplane vorgesehen ist. Das Aufnahmeprofil für den Keder ist in 6 dargestellt. Die Führungsschiene 23 ist mit der Welle 21 in der Art verbunden, dass eine Drehbewegung der Welle 21 ebenfalls zu einer Verdrehung der Führungsschiene 23 führt. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Führungsschiene 23 mit einem Hülsenabschnitt 27 verschweißt, welcher über Schraubbolzen 28 auf der Welle 21 festgelegt ist. Die obere und untere Konsole 22 ist ebenfalls mittels Schraubbolzen 24 an dem Rahmengestell 1 festgelegt, von dem zwei horizontale Winkelprofile 2 mit einem Gärungsschnitt und an diesem befindlichen Konsole 25 dargestellt sind, die mittels Schraubbolzen 26 verbunden sind. Die vertikalen Befestigungsprofile 3 sind mit dem horizontalen Winkelprofilen 2 ebenfalls verbunden, die allesamt zu dem Rahmengestell 1 gehören.
  • Aus der 3 ist die Anordnung zweier übereinander angeordneter Befestigungsschienen 20, 30 ersichtlich und zwar ist die untere Konsole 22 der Befestigungsschiene 20 sowie die obere Konsole 22 der Befestigungsschiene 30 dargestellt. Beide Konsolen 22 sind an den Winkelprofilen 2, 3 festgelegt, die wiederum über Schraubbolzen 31 miteinander verbunden sind. Wie zur 2 bereits beschrieben sind die horizontalen Winkelprofile 2 zum Teil auf Gärung geschnitten und über Konsolen 32 mittels Schraubbolzen 33 verbunden. Damit eine Verschwenkbarkeit der Befestigungsschienen 20, 30 gewährleistet ist, sind diese an der Welle 21, 31 über einen Hülsenabschnitt 27, 34 festgelegt und werden mittels Schraubbolzen 28 mit der Welle verbunden. Die Position der Welle 21, 31 wird ferner durch eine größere Anzahl von Schraubbolzen 36 bestimmt, die in Bohrungen 37 eines endseitig an der Welle angeformten Flanschstückes 38 aufgenommen sind und mit ihrem Gewindeabschnitt in ein korrespondierendes Befestigungsteil 39, welches unmittelbar mit der Konsole 22 verbunden ist, eingeschraubt werden.
  • Zur Befestigung der Werbeplane weist diese zumindest an den vertikalen Seitenkanten einen Keder auf, der in das nicht dargestellte Aufnahmeprofil, welches an der Führungsschiene 23 befestigt ist, von oben eingeführt wird, sodass nach dem vollständigen Einführen des Keders durch eine Verschwenkung der Befestigungsschienen 20, 30 ein Verspannen der Werbeplane ermöglicht wird. Zu diesem Zweck wird die Welle 21, 31 gegebenenfalls in Pfeilrichtung 40 verdreht und anschließend durch die Befestigungsbolzen 36 festgelegt.
  • 4 zeigt in einer geschnittenen Draufsicht die Anordnung der Befestigungsschiene 20 zum Rahmengestell 1, welches durch die horizontalen Winkelprofile 2 und vertikalen Winkelprofile 3 vorgegeben ist. Aus dieser Schnittansicht ist erkennbar, dass die horizontalen Winkelprofile 2 auf Gärung zugeschnitten worden sind und über die Konsole 32 und Schraubbolzen 33 miteinander verbunden sind, während die Befestigungsschiene 20, bestehend aus Welle 20 und Führungsschiene 23, über die Konsolen 22, von denen nur die untere erkennbar ist, an dem Rahmengestell 1 befestigt ist. Auf die Führungsschiene 23 ist ein Aufnahmeprofil 41 aufgeschoben, welches im Detail in 6 dargestellt ist.
  • 5 zeigt in einer geschnittenen Seitenansicht einen oberen Befestigungspunkt der Befestigungsschiene 20, die wie bereits aus den vorherigen Figuren ersichtlich an dem Rahmengestell 1 festgelegt ist. Das Rahmengestell 1 besteht aus einem horizontalen Winkelprofil 2, es handelt sich bei dieser Ausführungsform um ein Vierkantprofil, an dem ein vertikales Winkelprofil 3 angeschraubt ist. Dieses besteht im gezeigten Ausführungsbeispiel aus einem U-Profil. Über eine Konsole 22 ist die Befestigungsschiene 20 mit ihrer Welle 21 und ihrer Führungsschiene 23 schwenkbar beziehungsweise verdrehbar festgelegt. Die Führungsschiene 23 ist über eine Hülse 27 mit der Welle verbunden, welche, wie bereits geschildert, drehbar in den Konsolen 22 gelagert ist und durch Befestigungsbolzen 36 in der jeweiligen verspannten Position gehalten wird. Auf die Befestigungsschiene 20 ist das Aufnahmeprofil 41 aufgeschoben.
  • 6 zeigt in einer geschnittenen Draufsicht das Aufnahmeprofil 41, welches zwei Durchbrüche 42, 43 in einem Grundkörper 44 aufweist. Der Grundkörper 44 ist jeweils an den diametral entgegengesetzten Seiten mit einem Einschnitt 45, 46 zu den Durchbrüchen 42, 43 ausgestattet durch den die Plane mit dem Keder eingeführt werden kann. Zur Befestigung an dem Rahmengestell sind zwei spiegelsymmetrisch geformte Schenkel 47, 48 vorgesehen, welche auf die jeweiligen Führungsschienen aufgeschoben werden kann. Nach erfolgter Verbindung mit den Führungsschienen erfolgt ferner eine Arretierung der Aufnahmeprofile 41.
  • 7 zeigt in einer Seitenansicht eine Montageeinrichtung, bestehend aus einer Wickelwelle 50 wie sie zur Befestigung der Werbeplakate verwendet wird. Die Wickelwelle 50 besteht aus einem Rohrkörper 51, einer Welle 52 und einem Antriebsmotor 53. Auf der Wickelwelle sind mehrere beabstandete Zugschnüre 54 mit Ösen 55 vorgesehen, die zum Befestigen der Werbeplakate verwendet werden. Nach dem das Werbeplakat über die Zugschnüre 54 befestigt ist, kann mit Hilfe des Motors 53 das Plakat vollständig auf die Wickelwelle 50 aufgewickelt werden. Nach erfolgter Aufwickelung wird die Wickelwelle 50 zusammen mit dem Plakat über die Trag- und Tragkonsolen in die entsprechende Höhe gezogen bevor es zur Abwicklung des Werbeplakates mit Hilfe des Motors 53 kommt, wobei gleichzeitig der Keder in die Durchbrüche 42, 43 eingeschoben wird. Die Welle 52 ist hierbei gleichzeitig in den Aufnahmebuchsen 56, 57 gelagert, die über Seile mit den Kran- und Tragkonsolen verbunden ist, um die Montageeinrichtung in die Arbeitsposition zu verlagern beziehungsweise wieder herab zu lassen.
  • Zur Montage einer nicht dargestellten Werbeplane wird diese mittels der Hebeeinrichtung, die an den oberen Tragkonsolen 12 befestigt wird, in eine Position oberhalb des Rahmengestells 1 gebracht. Vorzugsweise wird die Plane hierbei auf einer Rohrwelle mit Rohrmotor in Bodennähe aufgewickelt und in einer Position oberhalb des Rahmengestells 1 langsam und kontinuierlich abgewickelt, wobei gleichzeitig der seitlich und vertikal ausgerichtete Keder in die Führungsschienen 23 eingeführt wird. Nach dem vollständigen Abwickeln der Plane hängt diese zunächst in den parallelen Führungsschienen und kann im Weiteren durch Befestigungsklauen oder ähnlichen Befestigungsvorrichtungen an den oberen und unteren horizontalen Winkelprofilen 2 befestigt werden. Zuvor wird die Werbeplane durch Verdrehen der Befestigungsschienen 20, 30 horizontal verspannt, sodass eine sichere und ausreichende Befestigung der großformatigen Werbeplane gegeben ist.
  • Zum Abnehmen der Werbeplane kann diese zunächst von den horizontalen Winkelprofilen 2 gelöst werden und über den an den Tragkonsolen befestigten Rohrmotor mit Welle aufgewickelt werden. Während des Aufwickelns gleitet der Führungskeder aus der Führungsschiene 23, wobei während der Demontage die Plane ständig mit ihrem Keder und der verbliebenen abgerollten Fläche in den Führungsschienen verbleibt und somit auch bei Windbelastung sicher gehalten wird. Nach dem vollständigen Aufwickeln der Werbeplane kann die Welle mit Rohrmotor abgesenkt werden und durch eine andere Werbeplane ersetzt werden.
  • 1
    Rahmengestell
    2
    Winkelprofil
    3
    Winkelprofil
    5
    Laufrost
    12
    Kran- oder Tragkonsole
    20
    Befestigungsschiene
    21
    Welle
    22
    Konsole
    23
    Führungsschiene
    24
    Schraubbolzen
    25
    Konsole
    26
    Schraubbolzen
    27
    Hülsenabschnitt
    28
    Schraubbolzen
    30
    Befestigungsschiene
    31
    Welle
    32
    Konsole
    33
    Schraubbolzen
    34
    Hülsenabschnitt
    35
    Führungsschiene
    36
    Schraubbolzen
    37
    Bohrung
    38
    Flanschstück
    39
    Befestigungsteil
    40
    Pfeilrichtung
    41
    Aufnahmeprofil
    42
    Durchbruch
    43
    Durchbruch
    44
    Grundkörper
    45
    Einschnitt
    46
    Einschnitt
    47
    Schenkel
    48
    Schenkel
    50
    Wickelwelle
    51
    Rohrkörper
    52
    Welle
    53
    Antriebsmotor
    54
    Zugschnüre
    55
    Ösen
    56
    Aufnahmebuchse
    57
    Aufnahmebuchse

Claims (13)

  1. Befestigungseinrichtung, insbesondere zur Anbringung von großformatigen Werbeplakaten, bestehend aus einem Rahmengestell (1), an welchem über Hilfsmittel Planen festlegbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine, vorzugsweise zwei parallel verlaufende, Befestigungsschienen (20, 30) vorhanden sind, welche eine Führungsschiene (23) zur Aufnahme der Plane aufweisen und an dem Rahmengestell (1) befestigt sind.
  2. Befestigungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens zwei Befestigungsschienen (20, 30) parallel verlaufen und horizontal oder vertikal ausgerichtet sind.
  3. Befestigungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsschienen (20, 30) schwenkbar gelagert und in der jeweiligen Position über Arretiermittel gehalten sind.
  4. Befestigungseinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass diese aus einem Mast besteht, der einenends auf einem Fundament ruht und anderenends mit einem Rahmengestell (1) ausgestattet ist.
  5. Befestigungseinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Rahmengestell (1) im Querschnitt quadratisch, rechteckförmig oder dreieckförmig ausgebildet ist und an den jeweiligen Vertikalflächen mit zumindest einer Plane versehen ist.
  6. Befestigungseinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Rahmengestell (1) aus verschraubten Winkelprofilen (2, 3) besteht, welche durch Diagonalstreben (4) verstärkt sind und dass im oberen Bereich Kran- oder Tragkonsolen (12) befestigt sind.
  7. Befestigungseinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Plane zumindest auf zwei parallelen Seitenkanten mit einem Keder ausgestattet ist, welcher aufgenäht, aufgeklebt oder angeformt ist.
  8. Befestigungseinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Plane entlang der beiden rechtwinklig angeordneten Seitenkanten zu den ersten Seitenkanten zumindest abschnittsweise mit einer Verdickung oder einem Keder versehen ist.
  9. Befestigungseinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Plane vorzugsweise mit einem Keder an den vertikalen Seitenkanten ausgestattet ist, wobei der Keder in den Führungen der Befestigungsschienen (20, 30) gehalten ist und an den horizontalen Seitenkanten durch Spannelemente, welche die Verdickung oder Keder aufnehmen, an dem Rahmengestell (1) festlegbar ausgebildet ist.
  10. Befestigungseinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass zur Montage der Plane, welche auf einer Welle mit Rohrmotor aufgewickelt ist, eine vorherige Befestigung an den Kran- oder Tragkonsolen (12) und durch Abwickeln und Einhängen der Keder in die Führungsschiene (23) der Befestigungsschienen (20, 30) eine seitliche Führung erzielbar ist, wobei nach dem vollständigen Abwickeln der Plane durch Verschwenken der Befestigungsschienen (20, 30) ein Nachspannen der Plane erfolgt.
  11. Befestigungseinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsschiene (20, 30) aus einer Führungsschiene (23) besteht, welche an einer Welle (21, 31) befestigt und über zwei am Rahmengestell (1) befestigte Konsolen (22, 32) drehbar gehalten ist, wobei die Führungsschiene (23) eine Führung für ein Aufnahmeprofil (41) aufweist.
  12. Befestigungseinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass auf die Führungsschiene (23) das Aufnahmeprofil (41) aufschiebbar und arretierbar ausgebildet ist und zwei seitliche Durchbrüche (42, 43) mit Öffnungen (45, 46) aufweist, um den Keder eines Werbeplakates aufzunehmen.
  13. Befestigungseinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretiermittel aus einem jeweils endseitig ausgebildeten Flanschstück (38) der Welle (21, 31) bestehen, welches über Schraubbolzen (36) in einer gespannten Position festlegbar ist.
DE200510016942 2005-04-12 2005-04-12 Befestigungseinrichtung für Werbeplakate Withdrawn DE102005016942A1 (de)

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WO2003083812A2 (fr) * 2002-04-02 2003-10-09 Prismaflex International Dispositif d'affichage comportant une toile tendue sur un cadre
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