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Die
Erfindung betrifft eine Befestigungseinrichtung, insbesondere zur
Anbringung von großformatigen
Werbeplakaten, bestehend aus einem Rahmengestell, an welchem über Hilfsmittel
Planen festlegbar sind.
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Gattungsgemäße Befestigungseinrichtungen
dienen insbesondere zur Anbringung von großformatigen Werbeplakaten in
einer erhöhten,
für jedermann
gut einsehbaren Position. Hierzu ist es bekannt derartige Werbeplanen
mit Ösen
oder einfachen Kedersystemen auszustatten und mit Gummiringen oder
Seilen an Wänden
oder Turmflächen
zu befestigen. Die Plakate selbst sind entsprechend der vorzunehmenden
Werbung graphisch gestaltet und sollen flächenmäßig nicht mit Befestigungssystemen verdeckt
werden. Die Anbringung derartiger Werbeplakate kann unter anderem
auch auf gesondert aufgestellten Türmen erfolgen, die in großer Höhe angeordnet
sind und somit erhebliche Schwierigkeiten bei der Befestigung der
Planen mitsich bringen. Beispielweise dürfen die Planen nur bei geringer Windgeschwindigkeit
montiert werden, da ansonsten die Gefahr besteht, dass die Planen
während
der Arbeiten herunter gerissen werden und eine Gefährdung für die Monteure
darstellen.
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Als
nachteilig hat sich ferner herausgestellt, dass die verwendeten
Befestigungselemente, meist Gummiringe, insbesondere bei großen Planen
ab 10 Meter Kantenlänge
einem hohen Verschleiß unterliegen
und somit bei größeren Windbelastungen
keine ausreichende Reißfestigkeit
aufweisen. Umständlich ist
es hierbei auch, dass die Planen im zusammengefalteten Zustand auf
den Werbeturm gebracht werden müssen
und dort in der Breite zunächst
auseinander gefaltet werden, bevor die Plane am oberen Ende befestigt
und entlang der vorhandenen Befestigungsfläche durch Herabfallen entfaltet
werden kann. Dies ist äußerst problematisch
bei größeren Planten
ab 10 Meter Kantenlänge
aufgrund des Eigengewichtes und der Materialbelastungen. Hierzu ist
ferner erforderlich, dass mindest vier bis sechs Monteure gemeinsam
die Plane befestigen und somit ein erheblicher Zeit- und Arbeitsaufwand
anfällt. Nach
Herablassen der Planen muss diese von den Monteuren anschließend verzurrt
werden, wobei in ungünstigen
Fällen
waghalsige Kletterakte erforderlich sind und das Leben der Monteure
gefährden.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein einfaches
Befestigungssystem aufzuzeigen mit dem auch größere Planen bei höheren Windstärken problemlos
befestigt werden können
und diese Arbeit auch von weitaus weniger Personen ausführbar ist.
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Erfindungsgemäß ist zur
Lösung
der Aufgabe vorgesehen, dass zumindest eine, vorzugsweise zwei parallel
verlaufende, Befestigungsschienen vorhanden sind, welche eine Führungsschiene
zur Aufnahme der Plane aufweisen und an dem Rahmengestell befestigt
sind. Weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ergeben sich
aus den Unteransprüchen.
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Entgegen
der bisherigen Arbeitsweise sieht die erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung
vor, das Befestigungsschienen verwendet werden die eine Führung zur
Aufnahme der Plane aufweisen und an dem Rahmengestell befestigt
sind. Hierdurch können
die Planen bis zu einer Windstärke
7 problemlos installiert werden und es wird gleichzeitig sichergestellt,
dass anstelle der bisher verwendeten Gummiringe durch die Befestigungsschienen
die Planen zumindest an zwei Parallelseiten gehalten und zusätzlich an
den verbleibenden Seitenkanten verspannt werden können. Hierbei
ist vorgesehen, dass die wenigstens zwei Befestigungsschienen parallel
verlaufend ausgebildet sind und horizontal oder vertikal ausgerichtet
werden. Die Ausrichtung ist abhängig von
der Größe der Planen
und der jeweiligen Anbringungsmöglichkeit.
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In
besonderer Ausgestaltung der Erfindung ist hierbei vorgesehen, dass
die Befestigungsschienen schwenkbar gelagert und in der jeweiligen
Position über
Arretiermittel gehalten sind. Somit besteht die Möglichkeit
nach Anbringen der Planen durch eine Verschwenkung der Befestigungsschienen
ein Nachspannen vorzunehmen, damit die Planen einerseits straff
gespannt sind und andererseits infolge einer Windbelastung keine
unkontrollierten Eigenbewegungen ausführen können. Nach erfolgter Verspannung
der Plane können
die Befestigungsschienen über
die Arretiermittel gehalten werden, sodass ein selbstständiges Lösen verhindert
wird. Die gesamte Befestigungseinrichtung besteht hierbei beispielweise
aus einem Mast der einenends auf einem Fundament ruht und andernends
mit einem Rahmengestell ausgestattet ist. Das Rahmengestell kann
im Querschnitt quadratisch, rechteckförmig oder dreieckförmig ausgebildet sein
und wird an den jeweiligen Vertikalflächen mit zumindest einer Plane
versehen sein. Hierbei besteht in bekannter Weise das Rahmengestell
aus verschraubten Winkelprofilen, welche durch Diagonalstreben gegebenenfalls
verstärkt
sind und im oberen Bereich zumindest eine Kran- oder Tragkonsole
aufweisen, die unter anderem zur Montage der Plane verwendet wird.
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Die
Plane selbst ist zumindest auf zwei parallelen Seitenkanten mit
einem Keder ausgestattet, welcher aufgenährt, aufgeklebt oder angeformt
ist, während
die Plane entlang der beiden rechtwinklig zu den ersten Seitenkanten
angeordneten Seitenkanten zumindest abschnittsweise mit einer Verdickung
oder gegebenenfalls auch mit einem Keder versehen sind. Vorzugsweise
sind die Planen hierbei mit einem Keder an den vertikalen Seitenkanten
ausgestattet, damit die Plane von oben herab in die Führungsschienen
eingeführt
werden kann, wobei der Keder in den Führungen der Befestigungsschienen
gehalten wird und an den horizontalen Seitenkanten durch Spannelemente,
welche die Verdickung oder Keder aufnehmen, an dem Rahmengestell
zusätzlich
festlegbar ausgebildet sind.
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Zur
Montage der Plane werden die Kran- oder Tragkonsolen verwendet,
wobei die Plane auf einer Welle mit Rohrmotor aufgewickelt ist und
dieser Rohrmotor an den Kran- oder Tragkonsolen festgelegt wird.
Durch Abwickeln und Einhängen
der Keder in die Führungsschienen
der Befestigungsschiene wird eine seitliche Führung während des Abwickelns der Plane
erzielt, sodass die Arbeiten auch bei einer großen Windbelastung durchführbar sind,
wobei nach dem vollständigen
Abwickeln der Plane durch Verschwenken der Befestigungsschienen
ferner ein Nachspannen der Plane erfolgen kann. Die Befestigungsschiene
besteht hierbei aus einer Führungsschiene
zur Aufnahme des Keders und aus einer Welle, welche über zwei
am Rahmengestell befestigte Konsolen drehbar gehalten ist. Die Arretiermittel bestehen
aus einem jeweils endseitig ausgebildeten Flansch an der Welle,
der über
Schraubbolzen in einer gespannten Position an den Konsolen festlegbar ausgebildet
ist.
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Das
vorgenannte erfindungsgemäße System wird
als Rollab-/Rolloffsystem bezeichnet, wobei die motorisch gesteuerte
Welle zum Aufwickeln der Plane mit einer Breite von bis zu 18 Meter
und einer Länge
von bis zu 30 Meter wesentlich erleichtert. Zum Nachspannen ist
die Dreh- und Spannvorrichtung vorgesehen, welche in senkrechter
Form zum Aufspannen der Werbeplanen am Werbeturm beziehungsweise
im Rahmengestell befestigt ist. Zusätzlich existieren Montage-
und Spannvorrichtungen zum wagerechten Verspannen der Werbeplane, wenn
diese am Werbeturm bereits durch die seitlichen Führungsschienen
gehalten wird. Durch das Rollab-/Rolloffsystem ergibt sich eine
besonders vorteilhafte Arbeitsweise, da die Plane am Boden komplett
entfaltet und auf die motorisch gesteuerte Welle vorab aufgewickelt
werden kann. Anschließend
wird die Welle von dem Kransystem zur Oberkante hochgezogen und
die Plane von dort aus mit Hilfe des Rohrmotors abgewickelt und
gleichzeitig in die seitliche Kederführung eingelassen. Eine Demontage
erfolgt sinngemäß in umgekehrter
Reihenfolge. Für
die durchzuführenden
Arbeiten sind lediglich zwei bis drei Monteure erforderlich und
zudem kann die Montage in einer wesentlich verkürzten Zeit ausgeführt werden.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Befestigungseinrichtung
besteht darin, dass diese aus wenigen und leicht transportierbaren
Einzelteilen besteht, sodass beispielweise kein Mobilkran oder eine
mobile Hebebühne
erforderlich ist, um die Planen zu montieren. Waghalsige Kletterakte
durch die Monteure entfallen, da die Plane im aufgewickelten Zustand
durch eine Windbelastung nicht beeinträchtigt wird und während des
Abrollens gleichzeitig in die Führungsschienen
eingelassen wird. Aus diesem Grunde kann die Montage auch bei erheblicher
Windbelastung durchgeführt
werden, weil die Plane ständig
in einem gespannten Zustand gehalten wird. Besonders vorteilhaft
ist die Ausbildung der Dreh- und Spannvorrichtung, welche ein sofortiges
Nachspannen der Plane auch nach längerem Gebrauch ermöglicht.
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Ebenso
wie die Montage ist auch die Demontage mit Hilfe der aufgezeigten
erfindungsgemäßen Befestigungseinrichtung
schnell und unproblematisch durchführbar. Vor der Demontage der
Plane werden zunächst
vorhandene Spanngurte gelöst
und die Vorspannung durch die verdrehten Führungsschienen aufgehoben,
sodass die Plane in einem spannungslosen Zustand versetzt wird.
Die Plane kann nun durch Aufrollen mit Hilfe des Rohrmotors aus
der Führungsschiene
herausgezogen werden und zusammen mit dem Rohrmotor mit Hilfe der
vorhandenen Kran- oder Tragkonsolen auf den Boden abgelassen werden.
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Die
Erfindung wird im Weiteren anhand der Figuren näher erläutert.
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Es
zeigt
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1 in
einer Seitenansicht ein Rahmengestell mit seitlichen vertikal angeordneten
Befestigungsschienen,
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2 in
einer vergrößerten perspektivischen Ansicht
den oberen Befestigungspunkt der Befestigungsschiene,
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3 in
einer vergrößerten perspektivischen Ansicht
einen unteren Punkt der Befestigungsschiene,
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4 in
einer geschnittenen Draufsicht die Anordnung der Befestigungsschiene
zum Rahmengestell,
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5 in
einer geschnittenen Seitenansicht einen oberen Befestigungspunkt
der Befestigungsschiene,
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6 in
einer geschnittenen Draufsicht ein Aufnahmeprofil für Werbeplakate
und
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7 in
einer Seitenansicht eine Wickelwelle zum Aufwickeln der Werbeplakate
und anschließender
Montage an dem Rahmengestell.
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1 zeigt
in einer Seitenansicht ein Rahmengestell 1, welches zur
Anbringung von großformatigen,
nicht dargestellten, Werbeplakaten oder Werbeplanen vorgesehen ist
und aus einer Vielzahl von horizontalen 2 und vertikalen
Winkelprofilen 3 besteht. Vorzugsweise werden U-förmige oder
dreieckförmige
Winkelprofile 2, 3 verwendet. Die horizontalen
und vertikalen Winkelprofile 2, 3 werden im Weiteren
durch Diagonalstreben 4 zumindest in der untersten, obersten
und in einer mittleren Ebene verstärkt. Zusätzlich befinden sich in unterschiedlichen Höhen Laufroste 5,
damit die Monteure die nicht dargestellte Plane befestigen können. Zu
diesem Zweck kann im Weiteren eine absturzgesicherte Leiteranordnung
zum Erreichen der unterschiedlichen Ebenen vorgesehen sein. Das
obere Laufrost 5 dient zum Erreichen einer Kran- und Tragkonsole 12,
an der eine Montageeinrichtung befestigt werden kann. Die nicht
dargestellte Montageeinrichtung ist unter anderem zur Montage des
Werbeplakates beziehungsweise der Plane vorgesehen und ist in 7 abgebildet.
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Das
Rahmengestell 1 kann im Querschnitt gesehen quadratisch,
rechteckförmig
oder dreieckförmig
ausgebildet sein und unterscheidet sich nur durch die Anordnung
der einzelnen Winkelprofile zueinander. Unterhalb des Rahmengestells 1 kann
ferner eine durch eine absturzgesicherte Leiter erreichbare Arbeitsplattform
angeordnet sein, die ebenfalls aus horizontalen und vertikalen Winkelprofilen
und Diagonalstreben besteht.
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Nach
der Anbringung einer Werbeplane wird die gesamte Vertikalfläche von
dieser abgedeckt, sodass die vorhandenen Profile nicht mehr erkennbar sind.
Eine Verspannung der Werbeplane erfolgt seitlich durch Befestigungsschienen,
wie sie aus den nachfolgenden Figuren ersichtlich sind. Ferner erfolgt
eine weitere Verspannung an dem horizontal ausgerichteten oberen
und unteren Winkelprofilen 2. Durch diese Maßnahme wird
sichergestellt, dass die Plane allseitig fest verzurrt und verspannt
ist und bei Windbelastung nicht losgerissen werden kann.
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2 zeigt
in einer vergrößerten perspektivischen
Ansicht den oberen Befestigungspunkt einer Befestigungsschiene 20,
bestehend aus einer drehbar gelagerten Welle 21, die zwischen
einer oberen und unteren Konsole 22 aufgenommen ist und
einer Führungsschiene 23,
die zur Aufnahme eines nicht dargestellten Aufnahmeprofils für einen
Keder einer Werbeplane vorgesehen ist. Das Aufnahmeprofil für den Keder
ist in 6 dargestellt. Die Führungsschiene 23 ist
mit der Welle 21 in der Art verbunden, dass eine Drehbewegung
der Welle 21 ebenfalls zu einer Verdrehung der Führungsschiene 23 führt. Im gezeigten
Ausführungsbeispiel
ist die Führungsschiene 23 mit
einem Hülsenabschnitt 27 verschweißt, welcher über Schraubbolzen 28 auf
der Welle 21 festgelegt ist. Die obere und untere Konsole 22 ist
ebenfalls mittels Schraubbolzen 24 an dem Rahmengestell 1 festgelegt,
von dem zwei horizontale Winkelprofile 2 mit einem Gärungsschnitt
und an diesem befindlichen Konsole 25 dargestellt sind,
die mittels Schraubbolzen 26 verbunden sind. Die vertikalen
Befestigungsprofile 3 sind mit dem horizontalen Winkelprofilen 2 ebenfalls
verbunden, die allesamt zu dem Rahmengestell 1 gehören.
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Aus
der 3 ist die Anordnung zweier übereinander angeordneter Befestigungsschienen 20, 30 ersichtlich
und zwar ist die untere Konsole 22 der Befestigungsschiene 20 sowie
die obere Konsole 22 der Befestigungsschiene 30 dargestellt.
Beide Konsolen 22 sind an den Winkelprofilen 2, 3 festgelegt,
die wiederum über
Schraubbolzen 31 miteinander verbunden sind. Wie zur 2 bereits
beschrieben sind die horizontalen Winkelprofile 2 zum Teil
auf Gärung
geschnitten und über
Konsolen 32 mittels Schraubbolzen 33 verbunden.
Damit eine Verschwenkbarkeit der Befestigungsschienen 20, 30 gewährleistet
ist, sind diese an der Welle 21, 31 über einen
Hülsenabschnitt 27, 34 festgelegt
und werden mittels Schraubbolzen 28 mit der Welle verbunden. Die
Position der Welle 21, 31 wird ferner durch eine größere Anzahl
von Schraubbolzen 36 bestimmt, die in Bohrungen 37 eines
endseitig an der Welle angeformten Flanschstückes 38 aufgenommen
sind und mit ihrem Gewindeabschnitt in ein korrespondierendes Befestigungsteil 39,
welches unmittelbar mit der Konsole 22 verbunden ist, eingeschraubt
werden.
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Zur
Befestigung der Werbeplane weist diese zumindest an den vertikalen
Seitenkanten einen Keder auf, der in das nicht dargestellte Aufnahmeprofil, welches
an der Führungsschiene 23 befestigt
ist, von oben eingeführt
wird, sodass nach dem vollständigen Einführen des
Keders durch eine Verschwenkung der Befestigungsschienen 20, 30 ein
Verspannen der Werbeplane ermöglicht
wird. Zu diesem Zweck wird die Welle 21, 31 gegebenenfalls
in Pfeilrichtung 40 verdreht und anschließend durch
die Befestigungsbolzen 36 festgelegt.
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4 zeigt
in einer geschnittenen Draufsicht die Anordnung der Befestigungsschiene
20 zum Rahmengestell 1, welches durch die horizontalen Winkelprofile 2 und
vertikalen Winkelprofile 3 vorgegeben ist. Aus dieser Schnittansicht
ist erkennbar, dass die horizontalen Winkelprofile 2 auf
Gärung
zugeschnitten worden sind und über
die Konsole 32 und Schraubbolzen 33 miteinander
verbunden sind, während
die Befestigungsschiene 20, bestehend aus Welle 20 und
Führungsschiene 23, über die
Konsolen 22, von denen nur die untere erkennbar ist, an dem
Rahmengestell 1 befestigt ist. Auf die Führungsschiene 23 ist
ein Aufnahmeprofil 41 aufgeschoben, welches im Detail in 6 dargestellt
ist.
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5 zeigt
in einer geschnittenen Seitenansicht einen oberen Befestigungspunkt
der Befestigungsschiene 20, die wie bereits aus den vorherigen Figuren
ersichtlich an dem Rahmengestell 1 festgelegt ist. Das
Rahmengestell 1 besteht aus einem horizontalen Winkelprofil 2,
es handelt sich bei dieser Ausführungsform
um ein Vierkantprofil, an dem ein vertikales Winkelprofil 3 angeschraubt
ist. Dieses besteht im gezeigten Ausführungsbeispiel aus einem U-Profil. Über eine
Konsole 22 ist die Befestigungsschiene 20 mit
ihrer Welle 21 und ihrer Führungsschiene 23 schwenkbar
beziehungsweise verdrehbar festgelegt. Die Führungsschiene 23 ist über eine
Hülse 27 mit
der Welle verbunden, welche, wie bereits geschildert, drehbar in
den Konsolen 22 gelagert ist und durch Befestigungsbolzen 36 in
der jeweiligen verspannten Position gehalten wird. Auf die Befestigungsschiene 20 ist
das Aufnahmeprofil 41 aufgeschoben.
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6 zeigt
in einer geschnittenen Draufsicht das Aufnahmeprofil 41,
welches zwei Durchbrüche 42, 43 in
einem Grundkörper 44 aufweist.
Der Grundkörper 44 ist
jeweils an den diametral entgegengesetzten Seiten mit einem Einschnitt 45, 46 zu
den Durchbrüchen 42, 43 ausgestattet
durch den die Plane mit dem Keder eingeführt werden kann. Zur Befestigung
an dem Rahmengestell sind zwei spiegelsymmetrisch geformte Schenkel 47, 48 vorgesehen, welche
auf die jeweiligen Führungsschienen
aufgeschoben werden kann. Nach erfolgter Verbindung mit den Führungsschienen
erfolgt ferner eine Arretierung der Aufnahmeprofile 41.
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7 zeigt
in einer Seitenansicht eine Montageeinrichtung, bestehend aus einer
Wickelwelle 50 wie sie zur Befestigung der Werbeplakate
verwendet wird. Die Wickelwelle 50 besteht aus einem Rohrkörper 51,
einer Welle 52 und einem Antriebsmotor 53. Auf
der Wickelwelle sind mehrere beabstandete Zugschnüre 54 mit Ösen 55 vorgesehen,
die zum Befestigen der Werbeplakate verwendet werden. Nach dem das
Werbeplakat über
die Zugschnüre 54 befestigt
ist, kann mit Hilfe des Motors 53 das Plakat vollständig auf
die Wickelwelle 50 aufgewickelt werden. Nach erfolgter
Aufwickelung wird die Wickelwelle 50 zusammen mit dem Plakat über die
Trag- und Tragkonsolen in die entsprechende Höhe gezogen bevor es zur Abwicklung
des Werbeplakates mit Hilfe des Motors 53 kommt, wobei
gleichzeitig der Keder in die Durchbrüche 42, 43 eingeschoben
wird. Die Welle 52 ist hierbei gleichzeitig in den Aufnahmebuchsen 56, 57 gelagert,
die über
Seile mit den Kran- und Tragkonsolen verbunden ist, um die Montageeinrichtung in
die Arbeitsposition zu verlagern beziehungsweise wieder herab zu
lassen.
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Zur
Montage einer nicht dargestellten Werbeplane wird diese mittels
der Hebeeinrichtung, die an den oberen Tragkonsolen 12 befestigt
wird, in eine Position oberhalb des Rahmengestells 1 gebracht. Vorzugsweise
wird die Plane hierbei auf einer Rohrwelle mit Rohrmotor in Bodennähe aufgewickelt
und in einer Position oberhalb des Rahmengestells 1 langsam
und kontinuierlich abgewickelt, wobei gleichzeitig der seitlich
und vertikal ausgerichtete Keder in die Führungsschienen 23 eingeführt wird.
Nach dem vollständigen
Abwickeln der Plane hängt
diese zunächst
in den parallelen Führungsschienen
und kann im Weiteren durch Befestigungsklauen oder ähnlichen
Befestigungsvorrichtungen an den oberen und unteren horizontalen
Winkelprofilen 2 befestigt werden. Zuvor wird die Werbeplane
durch Verdrehen der Befestigungsschienen 20, 30 horizontal
verspannt, sodass eine sichere und ausreichende Befestigung der
großformatigen
Werbeplane gegeben ist.
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Zum
Abnehmen der Werbeplane kann diese zunächst von den horizontalen Winkelprofilen 2 gelöst werden
und über
den an den Tragkonsolen befestigten Rohrmotor mit Welle aufgewickelt
werden. Während
des Aufwickelns gleitet der Führungskeder aus
der Führungsschiene 23,
wobei während
der Demontage die Plane ständig
mit ihrem Keder und der verbliebenen abgerollten Fläche in den
Führungsschienen
verbleibt und somit auch bei Windbelastung sicher gehalten wird.
Nach dem vollständigen
Aufwickeln der Werbeplane kann die Welle mit Rohrmotor abgesenkt
werden und durch eine andere Werbeplane ersetzt werden.
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- 1
- Rahmengestell
- 2
- Winkelprofil
- 3
- Winkelprofil
- 5
- Laufrost
- 12
- Kran-
oder Tragkonsole
- 20
- Befestigungsschiene
- 21
- Welle
- 22
- Konsole
- 23
- Führungsschiene
- 24
- Schraubbolzen
- 25
- Konsole
- 26
- Schraubbolzen
- 27
- Hülsenabschnitt
- 28
- Schraubbolzen
- 30
- Befestigungsschiene
- 31
- Welle
- 32
- Konsole
- 33
- Schraubbolzen
- 34
- Hülsenabschnitt
- 35
- Führungsschiene
- 36
- Schraubbolzen
- 37
- Bohrung
- 38
- Flanschstück
- 39
- Befestigungsteil
- 40
- Pfeilrichtung
- 41
- Aufnahmeprofil
- 42
- Durchbruch
- 43
- Durchbruch
- 44
- Grundkörper
- 45
- Einschnitt
- 46
- Einschnitt
- 47
- Schenkel
- 48
- Schenkel
- 50
- Wickelwelle
- 51
- Rohrkörper
- 52
- Welle
- 53
- Antriebsmotor
- 54
- Zugschnüre
- 55
- Ösen
- 56
- Aufnahmebuchse
- 57
- Aufnahmebuchse