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DE102005015089B4 - Radaufhängung für ein Fahrzeug - Google Patents

Radaufhängung für ein Fahrzeug Download PDF

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Abstract

Radaufhängung für ein Fahrzeug mit:
einem Federbein (70), dessen oberes Ende an einer Fahrzeugkarosserie und dessen unteres Ende an einem Radaufhängungslenker abgestützt ist;
einem am Federbein (70) drehbar gehaltenen oberen Federsitz (42a);
einem am Federbein (70) befestigten unteren Federsitz (42b);
einer zwischen dem oberen Federsitz (42a) und dem unteren Federsitz (42b) um einen Schwingungsdämpfer (30) herum angeordneten Schraubenfeder (40), deren Schraubenachse (C1–C2) in Richtung Frontseite des Fahrzeugs gesehen gegenüber einer Lenkdrehachse (KP) geneigt ist;
die Drehachse des oberen Federsitzes (42a) in einer Seitenansicht gesehen parallel zur Schraubenachse (C1–C2) ausgerichtet ist;
dadurch gekennzeichnet, dass
die Schraubenachse (C1–C2) in einer Seitenansicht des Fahrzeugs gesehen parallel und beabstandet zur Achse des Schwingungsdämpfers (30) ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Radaufhängung mit einem Federbein für ein Fahrzeug gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Zum Stand der Technik zählt die in der JP 11-48728 A vorgeschlagene Federbein-Radaufhängung, bei der die Schraubenachse (die Achslinie) einer Schraubenfeder und die Lenkdrehachse verdreht sind, um ein Moment um die Lenkdrehachse in Richtung Vorspur zu erzeugen, und somit das Ansprechverhalten, die Stabilität und die Geradeauslaufstabilität eines Fahrzeugs zu verbessern.
  • Bei einer derartigen Federbein-Radaufhängung kann sich in Abhängigkeit von der Art und Weise, wie die Verdrehung zwischen der Schraubenachse und der Lenkdrehachse definiert ist, die Verdrehung der Schraubenachse bezüglich der Lenkdrehachse ändern, wenn sich der obere Federsitz der Schraubenfeder bei einer Ein- und Ausfederung der Radaufhängung dreht, woraus eine Änderung der Hebelarmlänge resultiert. Wenn die Wicklungsrichtungen der Schraubenfedern für ein linkes und ein rechtes Rad identisch sind, so ergibt sich dabei eine Differenz in der Hebelarmlänge zwischen der Radaufhängung an der linken Seite und der Radaufhängung an der rechten Seite während phasengleicher Federungsvorgänge der linken und rechten Radaufhängung, die die Entstehung eines Lenkmoments am linken und rechten Rad in dieselbe Richtung (beispielsweise nach rechts) bewirkt mit der Folge, dass das Fahrzeug seitwärts verschoben wird oder schwimmt.
  • Aus der DE 601 09 094 T2 ist eine gattungsgemäße Radaufhängung für ein Fahrzeug beschrieben, die ein Federbeinpaar aufweist. Jedes Federbein weist einen Dämpfer, der mit einem Körper und einer Stange ausgestattet ist, auf, und nimmt eine Schraubenfeder auf, die die Stange umgibt. Außerdem weist jedes Federbein einen unteren Federteller auf, der mit dem Körper fest verbunden ist, wobei die Feder zwischen dem unteren Federteller und einem oberen Federteller eine Druckkraft ausübt, sodass die Druckkraft ein Drehmoment um eine Lenkachse der Aufhängung erzeugt.
  • Aus der DE 696 27 116 T2 ist ein Federbein einer MacPherson-Radaufhängung bekannt, das einen Stoßdämpfer, der mit einem Gehäuse und einer Stange versehen ist, aufweist. Das Federbein weist eine wendelförmige Feder auf, die die Stange umgibt und eine Druck- bzw. Längskraft längs einer Druck- bzw. Längsachse ausübt. Weiterhin ist ein unterer Auflageteller vorgesehen, der von dem Gehäuse des Stoßdämpfers getragen wird, und der einen unteren Sitz aufweist, der eines der Enden der Feder aufnimmt, und es ist ein oberer Auflageteller vorgesehen, der auf der Fahrzeugkarosserie aufsitzt, und der einen oberen Sitz aufweist, der das andere Ende der Feder aufnimmt. Der obere Teller wird von der Stange durchsetzt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Radaufhängung zu schaffen, bei der eine Änderung der Hebelarmlänge, die das Problem des seitlichen Schwimmens des Fahrzeugs verursachen kann, im Wesentlichen verhindert wird oder eine Differenz in der Hebelarmlänge zwischen der Radaufhängung an der linken Seite und der Radaufhängung an der rechten Seite während phasengleicher Federungsvorgänge der linken und rechten Radaufhängung reduziert ist.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Radaufhängung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 oder 2 gelöst. Vorteilhafte Weiterentwicklungen sind Gegenstand abhängiger Ansprüche.
  • Die erfindungsgemäße Radaufhängung nach dem Anspruch 1 weist auf: ein Federbein, dessen oberes Ende an einer Fahrzeugkarosserie und dessen unteres Ende an einem Achsschenkel (Radaufhängungslenker, Achsträger etc.) abgestützt ist; einen am Federbein drehbar gehaltenen oberen Federsitz; einen am Federbein befestigten unterer Federsitz; und eine zwischen dem oberen Federsitz und dem unteren Federsitz um einen Schwingungsdämpferherum angeordnete Schraubenfeder, deren Schraubenachse gegenüber der Lenkdrehachse verdreht (windschief) ist. Die erfindungsgemäße Federbein-Radaufhängung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Drehachse des oberen Federsitzes nach der Schraubenachse der Schraubenfeder ausgerichtet ist.
  • Erfindungsgemäß kann eine Änderung der Hebelarmlänge während Einfederungs- und Ausfederungsvorgänge der Radaufhängung im Wesentlichen beseitigt werden.
  • Die erfindungsgemäße Federbein-Radaufhängung nach dem Anspruch 2 weist auf: ein Federbein, dessen oberes Ende an einer Fahrzeugkarosserie und dessen unteres Ende an einem Achsschenkel (Radaufhängungslenker, Achsträger etc.) abgestützt ist; einen am Federbein drehbar gehaltenen oberen Federsitz; einen am Federbein befestigten unteren Federsitz; und eine zwischen dem oberen Federsitz und dem unteren Federsitz um den Schwingungsdämpfer herum angeordnete Schraubenfeder, deren Schraubenachse gegenüber der Lenkdrehachse verdreht (windschief) ist. Die erfindungsgemäße Radaufhängung ist dadurch gekennzeichnet, dass in einer Draufsicht von oben auf die Achse des Federbeins die untere Achsmitte der Schraubenfeder in Richtung Frontseite des Fahrzeugs vor der Achse des Federbeins liegt und in dieser Draufsicht die Verbindungslinie zwischen der oberen Achsmitte der Schraubenfeder und der Achse des Federbeins sich unter einem Drehwinkel zwischen 40° und 50° um die Achse des Federbeins bezüglich einer Verbindungslinie zwischen der unteren Achsmitte der Schraubenfeder und der Achse des Federbeins in Auswärtsrichtung des Fahrzeugs erstreckt.
  • Erfindungsgemäß kann die Differenz der Hebelarmlänge zwischen der Radaufhängung an der linken Seite und der Radaufhängung an der rechten Seite während phasengleicher Federungsvorgänge der linken und rechten Radaufhängung reduziert werden.
  • Eine linke und rechte Radaufhängung können so ausgeführt sein, dass sie zum Einsatz an einem linken bzw. einem rechten Rad des Fahrzeugs seitwärts symmetrisch ausgeführt sind, wobei die Wicklungsrichtung der Schraubenfeder für das linke Rad identisch ist mit der Wicklungsrichtung der Schraubenfeder für das rechte Rad. Die Verdrehung der Schraubenachse der Schraubenfeder gegenüber der Lenkdrehachse kann des Weiteren so definiert werden, dass ein Moment um die Lenkdrehachse in Richtung Vorspur erzeugt wird. Möglich ist auch eine Anordnung, bei der in einer Draufsicht von oben auf die Achse des Federbeins die Verbindungslinie zwischen der unteren Achsmitte der Schraubenfeder und der Achse des Federbeins im Wesentlichen mit der Längsrichtung des Fahrzeugs übereinstimmt.
  • Weitere Gegenstände, Merkmale und Vorteile der Erfindung werden aus der nachfolgenden ausführlichen Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen in Verbindung mit den Zeichnungen verständlicher.
  • 1A1C sind drei paarweise aufeinander senkrecht stehende Ansichten einer Federbein-Radaufhängung gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung.
  • 2A2D sind Diagramme zur Erläuterung der Kennlinien der Federbein-Radaufhängung gemäß der ersten Ausführungsform.
  • 3A3C sind drei paarweise aufeinander senkrecht stehende Ansichten einer Federbein-Radaufhängung gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung.
  • Im Folgenden werden bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung anhand der Zeichnungen erläutert. Die Erfindung findet Anwendung z. B. auf eine MacPherson-Federbein-Radaufhängung (diese Radaufhängung ist aus einem Schwingungsdämpfer, einer Schraubenfeder und aus einem Querlenker gebildet).
  • 1A1C sind drei paarweise aufeinander senkrecht stehende Ansichten einer Federbein-Radaufhängung gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung. Im Besonderen ist 1A eine schematische Draufsicht von oben auf die Federbein-Radaufhängung; 1B ist eine schematische Seitenansicht der Federbein-Radaufhängung bei einer Betrachtung aus dem Fahrzeug nach außen; und 1C ist eine schematische Rückansicht der Federbein-Radaufhängung bei einer Betrachtung aus dem Fahrzeug nach vorne.
  • Wie in 1A1C gezeigt, ist an einem Achsturm in einem Motorraum eines Fahrzeugs ein oberes Lager 10 vorgesehen, über das das obere Ende eines Federbeins 70, das ein Rad trägt, an der Fahrzeugkarosserie abgestützt ist. Das obere Ende einer Kolbenstange 32 eines Schwingungsdämpfers 30 ist am oberen Lager 10 über ein Gummiteil oder derglei chen befestigt. Das untere Ende eines Kolbenzylinders 34 des Schwingungsdämpfers 30 ist über einen Radaufhängungslenker, Achskörper, Achsschenkel, etc. mit einem Rad verbunden.
  • An der unteren Seite des oberen Lagers 10 ist ein oberer Federsitz 42a über eine Lagerung drehbar abgestützt. Am Kolbenzylinder 34 des Schwingungsdämpfers 30 ist ein unterer Federsitz 42b befestigt. Zwischen dem oberen und dem unteren Federsitz 42a, 42b ist eine Schraubenfeder 40 um den Schwingungsdämpfer 30 herum angeordnet. Die Schraubenfeder 40 kann eine beliebige Schraubenfeder sein, sofern sie eine lineare Schraubenmittellinie aufweist. Die Schraubenfeder 40 kann beispielsweise eine Zylinderfeder sein, deren Radius von oben nach unten gleich bleibt, eine Kegelfeder, deren Radius sich von oben und nach unten ändert, eine Tonnenfeder, deren Radius in der Mitte am größten ist, oder dergleichen. Der Schwingungsdämpfer 30 hat als Bestandteil eines Lenkersystems die Funktion der vertikalen Führung sowie die Federwirkung der Schraubenfeder 40 (Federbein) während einer Vertikalbewegung (Ein- und Ausfederung) des Rades zu dämpfen.
  • Zu beachten gilt, dass das Federbein 70 im Übrigen die üblichen Komponenten aufweisen kann, die aus Gründen der Übersichtlichkeit in den Zeichnungen nicht gezeigt sind. Das Federbein 70 kann beispielsweise eine den Schwingungs dämpfer 30 umgebende Schmutzmanschette aufweisen. Des Weiteren kann an der Kolbenstange 32 des Schwingungsdämpfers 30 ein Anschlag zur Begrenzung der Aufwärtsbewegung des Kolbenzylinders 34 des Schwingungsdämpfers 30 vorgesehen sein.
  • Im Folgenden werden die Merkmale der ersten Ausführungsform dargestellt. Die Dämpferachse des Schwingungsdämpfers 30 (die Achse des Federbeins) entspricht der Drehachse des oberen Federsitzes 42a (der Drehmitte der Lagerung 12, die von der Schraubenmittellinie oder Schraubenachse abweicht). Zu beachten gilt, dass es bei der Anordnung, bei der die Dämpferachse des Schwingungsdämpfers 30 der Drehmitte der Lagerung 12 entspricht, einfach ist, einen erforderlichen Abstand zwischen der Lagerung 12 und der Kolbenstange 32 des Schwingungsdämpfers 30 einzuhalten. Zu beachten gilt des Weiteren, dass die Dämpferachse (= Drehachse der Lagerung 12) in der Seitenansicht (siehe 1B) wie gewöhnlich im Wesentlichen nach der Lenkdrehachse ausgerichtet ist. Die Lenkdrehachse ist dergestalt geneigt, dass deren oberer Teil in der Rückansicht (siehe 1C) wie gewöhnlich in Richtung Innenseite des Fahrzeugs geneigt ist.
  • Die Schraubenachse der Schraubenfeder 40 liegt in der Seitenansicht (siehe 1B) in Richtung Frontseite des Fahrzeugs vor der Dämpferachse und ist im Wesentlichen parallel zur Dämpferachse. Die Schraubenachse ist dergestalt geneigt, dass deren oberer Teil in der Rückansicht (siehe 1C) in Richtung Außenseite des Fahrzeugs geneigt ist. In der Draufsicht von oben auf die Achse des Federbeins (siehe 1A) liegt die obere Achsmitte C1 der Schraubenachse (die Achsmitte der Schraubenfeder 40 am oberen Federsitz 42a) somit in Richtung Frontseite des Fahrzeugs vor und in Auswärtsrichtung des Fahrzeugs außerhalb der Dämpferachse und die untere Achsmitte C2 der Schraubenachse (die Achsmitte der Schraubenfeder 40 am unteren Federsitz 42b) in Richtung Frontseite des Fahrzeugs vor der Dämpferachse und in Auswärtsrichtung des Fahrzeugs im Wesentlichen an derselben Stelle wie die Dämpferachse.
  • In dieser Ausführungsform zeigt die obere Achsmitte C1 in der Draufsicht auf die Achse des Federbeins (siehe 1A) einen Versatz um einen Drehwinkel von etwa 45° um die Dämpferachse gegenüber der unteren Achsmitte C2 (d. h. eine Verbindungslinie Y zwischen der oberen Achsmitte C1 und der Dämpferachse schließt mit einer Verbindungslinie T zwischen der unteren Achsmitte C2 der Schraubenfeder und der Dämpferachse einen Winkel von etwa 45° ein). Wird angenommen, dass die in 1A mit L angegebene Richtung der Rückwärtsrichtung des Fahrzeugs und die in 1A mit W angegebene Richtung der Auswärtsrichtung des Fahrzeugs entspricht, so ist die obere Achsmitte C1 somit (in Vorwärt- und Auswärtsrichtung des Fahrzeugs) in einem Winkel von 45° vor und außerhalb der Dämpferachse und die untere Achsmitte C2 (in Vorwärtsrichtung des Fahrzeugs) vor der Dämpferachse angeordnet. Zu beachten gilt jedoch, dass die Dämpferachse in der Praxis kaum völlig mit der Vertikalrichtung übereinstimmt, so dass die Richtung L nicht völlig mit der Rückwärtsrichtung des Fahrzeugs und die Richtung W nicht völlig mit der Querrichtung des Fahrzeugs übereinstimmt.
  • Das in 1A1C gezeigte Federbein 70 dieser Ausführungsform ist zum Einsatz an einem linken und einem rechten Rad des Fahrzeugs in Querrichtung (seitwärts) symmetrisch ausgeführt. Die Schraubenfeder 40 kann aber zum Einsatz am linken und rechten Rad identisch sein (d. h. die Schraubenfeder 40 kann zum Einsatz am linken und rechten Rad dieselbe Wickelrichtung aufweisen), um aufgrund der allgemeinen Anwendbarkeit die Kosten gering zu halten.
  • Da die Lenkdrehachse KP und die Schraubenachse verdreht (windschief) sind, wie es vorstehend dargelegt wurde, wird mit der Federbein-Radaufhängung dieser Ausführungsform ein Moment um die Lenkdrehachse KP in Richtung Vorspur erzeugt. Auf diese Weise werden das Ansprechverhalten, die Stabilität während einer Lenkbetätigung und die Geradeauslaufstabilität des Fahrzeugs verbessert. Da in dieser Ausführungsform die Schraubenachse aber nicht der Drehachse des oberen Federsitzes 42a entspricht, ändert sich die Hebelarmlänge für das um die Lenkdrehachse KP erzeugte Moment, wenn sich der obere Federsitz 42a mit einer Kontraktion der Schraubenfeder 40 als Folge eines Federungswegs während einer Zwangsbetätigung ändert. Die Hebelarmlänge wird wie folgt erhalten: Hebelarmlänge = A × sinα ÷ A × α erhalten, wobei A der Versatz zwischen der Lenkdrehachse KP und der Schraubenachse (der Abstand zwischen den beiden verdrehten Achsen), und α der Winkel zwischen der Lenkdrehachse KP und der Schraubenachse ist. Zu beachten gilt, dass das um die Lenkdrehachse KP erzeugte Moment M wie folgt erhalten wird: M = F × A × α, wobei F die Reaktionskraft der Schraubenfeder 40 ist.
  • 2A ist ein Diagramm, das eine Änderung des Versatzes A gegenüber einem Drehwinkel θ zeigt, 2B ist ein Diagramm, das eine Änderung eines Winkels α gegenüber dem Drehwinkel θ zeigt, und 2C ist ein Diagramm, das eine Änderung der Hebelarmlänge A·α gegenüber dem Drehwinkel θ zeigt.
  • Der Drehwinkel θ des oberen Federsitzes 42a ist im Uhrzeigersinn definiert, wobei der Drehwinkel des oberen Federsitzes 42a in einem Nomimalladegewichtszustand (z. B. einem Zustand, in dem im Fahrersitz und Beifahrersitz Insassen mit einem vorgegebenen Gewicht sitzen) als ein Bezugswinkel 0 (Nominalwinkel) gilt. In dieser Ausführungsform ist der Nominalwinkel des oberen Federsitzes 42a (θ = 0), wie in 2C gezeigt, einem Punkt zugeordnet, an dem die Änderungsrate der Hebelarmlänge A·α 0 wird (d. h. einen Scheitelpunkt besitzt). Da in dieser Ausführungsform die Änderungsrate der Hebelarmlänge A·α als eine Funktion des Drehwinkels θ um den Nominalwinkel herum klein ist, kann eine federungswegbedingte Änderung der Hebelarmlänge A·α effektiv reduziert werden.
  • Des Weiteren ist in dieser Ausführungsform, wie es in 2C gezeigt ist, die Kurve, die die Änderung der Hebelarmlänge A·α repräsentiert, zum Nominalwinkel des oberen Federsitzes 42a zwischen dem Plus-Bereich und dem Minus-Bereich des Drehwinkels θ symmetrisch. Wenn für die Federbein-Radaufhängungen des linken und rechten Rades Schraubenfedern 40 mit derselben Wicklungsrichtung verwendet werden, ändern sich die Drehwinkel θ der oberen Federsitze 42a des linken und rechten Rades während phasengleicher Federungsvorgänge der linken und rechten Radaufhängung in umgekehrter Form zwischen Plus und Minus (beispielsweise ändert sich im Fall einer rechtsgängigen Wicklung der Drehwinkel θ am rechten Rad in Plus-Richtung, während sich der Drehwinkel θ am linken Rad in Minus-Richtung ändert). Da in dieser Ausführungsform die Änderungskennlinie der Hebelarmlänge A·α, wie vorstehend erwähnt, im Wesentlichen symmetrisch ist zum Nominalwinkel des oberen Federsitzes 42a zwischen dem Plus-Bereich und dem Minus-Bereich, wird die Differenz in der Hebelarmlänge A·α zwischen der linken Seite und der rechten Seite während phasengleicher Federungsvorgänge der linken und rechten Radaufhängung reduziert.
  • Beispielsweise wechselt in dem Fall, in dem für das linke und rechte Rad eine rechtsgängige Wicklung verwendet wird, wenn sich der obere Federsitz 42a am rechten Rad während eines phasengleichen Federungsvorgangs der linken und rechten Radaufhängung um plus 15° dreht, wie es in 1A gezeigt ist, die Lage der oberen Achsmitte C1 zur Lage C1', wodurch sich der Versatz von A0 nach A1 und der Winkel α von α0 nach α1 ändert, wie es in 1A, 1C, 2A und 2B gezeigt ist, und die Hebelarmlänge A0·α0 nach A1·α1 ändert, wie es in 2C gezeigt ist. Gleichzeitig dreht sich der obere Federsitz 42a am linken Rad um minus 15°, wodurch sich die Hebelarmlänge A0·α0 analog nach A2·α2 ändert, wie es in 2C gezeigt ist. Da die beiden Hebelarmlängen A1·α1 und A2·α2 dieselben sind, ergibt sich in dem um die Radrehachse KP erzeugten Momenten zwischen der linken und rechten Radaufhängung keine Differenz. Auf diese Weise besteht in dieser Ausführungsform selbst für den Fall, dass sich die Hebelarmlänge A·α während phasengleicher Federungsvorgänge der linken und rechten Radaufhängung ändert, in dem um die Radrehachse KP erzeugten Moment zwischen der linken und rechten Radaufhängung keine Differenz, wodurch ein seitliches Schwimmen des Fahrzeugs während phasengleicher Federungsvorgänge der linken und rechten Radaufhängung verhindert wird.
  • In einer Vergleichsanordnung, bei der die obere Achsmitte C1 einen Drehwinkelversatz von 70° (45° plus 25°) um die Dämpferachse bezüglich der unteren Achsmitte C2 zeigt, entspricht der Nominalwinkel des oberen Federsitzes 42a andererseits dem in 2D gezeigten Drehwinkel θ = –25°. Wie in 2D gezeigt, kann eine federungswegbedingte Änderung der Hebelarmlänge A·α dementsprechend somit relativ groß ausfallen, da die Änderungsrate der Hebelarmlänge A·α bei einem Nominalwinkel θ = –25° relativ groß ist.
  • Ähnlich dazu ergibt sich im Fall dieser Vergleichsanordnung, wenn sich der obere Federsitz 42a am rechten Rad um Plus 15° und der obere Federsitz 42a am linken Rad um Minus 15° dreht, wie es in 2D gezeigt ist, eine relativ große Differenz in der Hebelarmlänge zwischen der linken und der rechten Seite, so dass eine relativ große Differenz in dem um die Radrehachse KP erzeugten Moment zwischen der linken und rechten Radaufhängung erzeugt wird, was zu dem Problem des seitlichen Schwimmens des Fahrzeugs führen kann.
  • Zu beachten gilt, dass die Anordnung, bei der der Nominalwinkel des oberen Federsitzes 42a bei einem Drehwinkel θ = 0° liegt, wie es in 2C gezeigt ist, eine bevorzugte Ausführungsform darstellt. Es liegt jedoch auf der Hand, dass die Differenz der Hebelarmlänge zwischen der linken und rechten Seite bezüglich der Vergleichsanordnung reduziert werden kann, wenn der Nominalwinkel des oberen Federsitzes 42a in einen Winkelbereich zwischen θ = –10° und θ = 10° fällt, so dass die Erfindung nicht dahingehend zu interpretieren ist, dass eine derartige Anordnung ausgeschlossen wäre, bei der der Nominalwinkel in diesem Bereich liegt.
  • Im Folgenden wird eine Federbein-Radaufhängung gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung anhand der 3A3C dargestellt. 3A3C zeigen die Federbein-Radaufhängung gemäß der zweiten Ausführungsform analog zu den 1A1C in drei paarweise aufeinander senkrecht stehenden Ansichten. Im Besonderen ist 3A eine schematische Draufsicht auf die Federbein-Radaufhängung von oben auf das Federbein, 3B eine schematische Seitenansicht der Federbein-Radaufhängung bei einer Betrachtung aus einem Fahrzeug nach außen, und 3C eine schematische Rückansicht der Federbein-Radaufhängung bei einer Betrachtung aus dem Fahrzeug nach vorne.
  • Ebenso wie in der ersten Ausführungsform ist das Federbein 70 dieser Ausführungsform zum Einsatz an einem linken und einem rechten Rad des Fahrzeugs in Querrichtung (seitwärts) symmetrisch ausgeführt. Die Schraubenfeder 40 kann aber zum Einsatz am linken wie auch rechten Rad dieselbe sein (d. h. die Schraubenfeder 40 kann für das linke und rechte Rad dieselbe Wicklungsrichtung aufweisen), um aufgrund der allgemeinen Anwendbarkeit die Kosten gering zu halten.
  • Anschließend werden die Merkmale der zweiten Ausführungsform beschrieben. Die Schraubenachse entspricht der Drehachse des oberen Federsitzes 42a (der Drehmitte der Lagerung 12, die von der Dämpferachse abweicht), wie es in 3A und 3B gezeigt ist. Zu beachten gilt, dass die Schraubenachse der Schraubenfeder 40 im Wesentlichen parallel zur Dämpferachse definiert ist und in der Seitenansicht (siehe 3B) in Richtung Frontseite des Fahrzeugs vor der Dämpferachse liegt. In der Seitenansicht (siehe 3B) ist die Dämpferachse (= Drehachse der Lagerung 12) im Wesentlichen wie herkömmlich nach der Lenkdrehachse ausgerichtet. Die Lenkdrehachse ist dergestalt geneigt, dass ihr oberer Teil in der Rückansicht (siehe 3C) wie herkömmlich in Querrichtung des Fahrzeugs einwärts geneigt ist.
  • Ebenso wie in der ersten Ausführungsform sind in dieser Ausführungsform die Lenkdrehachse KP und die Schraubenachse verdreht (windschief), wodurch ein Moment um die Lenkdrehachse KP in Richtung Vorspur erzeugt wird. Da die Schraubenachse und die Drehachse des oberen Federsitzes 42a einander entsprechen, ändert sich die Schraubenachse in dieser Ausführungsform jedoch nicht, wenn sich der obere Federsitz 42a bei einer federungswegbedingten Stauchung der Schraubenfeder 40 während einer Einfederung dreht. Gemäß dieser Ausführungsform bleibt die Verdrehung zwischen der Lenkdrehachse KP und der Schraubenachse während eines Federungswegs somit gleich, so dass sich auch die Hebelarmlänge nicht ändert. Da sich in dem um die Lenkdrehachse KP erzeugten Moment zwischen der linken und der rechten Radaufhängung keine Differenz einstellt, kann mit dieser Ausführungsform ebenso wie mit der ersten Ausführungsform dementsprechend ein seitliches Schwimmen des Fahrzeugs während eines phasengleichen Federungsvorgangs der linken und rechten Radaufhängung verhindert werden.

Claims (5)

  1. Radaufhängung für ein Fahrzeug mit: einem Federbein (70), dessen oberes Ende an einer Fahrzeugkarosserie und dessen unteres Ende an einem Radaufhängungslenker abgestützt ist; einem am Federbein (70) drehbar gehaltenen oberen Federsitz (42a); einem am Federbein (70) befestigten unteren Federsitz (42b); einer zwischen dem oberen Federsitz (42a) und dem unteren Federsitz (42b) um einen Schwingungsdämpfer (30) herum angeordneten Schraubenfeder (40), deren Schraubenachse (C1–C2) in Richtung Frontseite des Fahrzeugs gesehen gegenüber einer Lenkdrehachse (KP) geneigt ist; die Drehachse des oberen Federsitzes (42a) in einer Seitenansicht gesehen parallel zur Schraubenachse (C1–C2) ausgerichtet ist; dadurch gekennzeichnet, dass die Schraubenachse (C1–C2) in einer Seitenansicht des Fahrzeugs gesehen parallel und beabstandet zur Achse des Schwingungsdämpfers (30) ist.
  2. Radaufhängung für ein Fahrzeug mit: einem Federbein (70), dessen oberes Ende an einer Fahrzeugkarosserie und dessen unteres Ende an einem Radaufhängungslenker abgestützt ist; einem am Federbein (70) drehbar gehaltenen oberen Federsitz (42a); einem am Federbein (70) befestigten unteren Federsitz (42b) und einer zwischen dem oberen Federsitz (42a) und dem unteren Federsitz (42b) um einen Schwingungsdämpfer (30) herum angeordneten Schraubenfeder (40), deren Schraubenachse (C1–C2) in Richtung Frontseite des Fahrzeugs gesehen gegenüber einer Lenkdrehachse (KP) geneigt ist, die Drehachse des oberen Federsitzes (42a) in einer Seitenansicht gesehen parallel zur Schraubenachse (C1–C2) ausgerichtet ist; dadurch gekennzeichnet, dass in einer Draufsicht in Richtung parallel zu der Achse des Schwingungsdämpfers (30) die obere Achsmitte (C1) und die untere Achsmitte (C2) der Schraubenfeder (40) in Richtung Frontseite des Fahrzeugs gesehen vor der Achse des Schwingungsdämpfers (30) liegen, und in dieser Draufsicht eine Verbindungslinie (Y) zwischen der oberen Achsmitte (C1) der Schraubenfeder (40) und der Achse des Schwingungsdämpfers (30) sich um einen Drehwinkel zwischen 40° und 50° um die Achse des Schwingungsdämpfers (30) bezüglich einer Verbindungslinie (T) zwischen der unteren Achsmitte (C2) der Schraubenfeder (40) und der Achse des Schwingungsdämpfers (30) in Auswärtsrichtung des Fahrzeugs erstreckt.
  3. Radaufhängung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Lenkdrehachse (KP) dergestalt geneigt ist, dass ihr oberer Teil in der Hinteransicht zur Fahrzeuginnenseite geneigt ist.
  4. Radaufhängung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Draufsicht auf das Federbein (70) die Verbindungslinie (T) zwischen der unteren Achsmitte (C2) der Schraubenfeder (40) und der Achse des Schwingungsdämpfers (30) der Längsrichtung (L) des Fahrzeugs entspricht.
  5. Fahrzeug mit einem Paar Radaufhängungen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Wicklungsrichtung der Schraubenfeder (40) für ein linkes Rad identisch ist mit der Wicklungsrichtung der Schraubenfeder (40) für ein rechtes Rad.
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