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DE102005003801B4 - Dämmstoffelement und Wärmedämmverbundsystem - Google Patents

Dämmstoffelement und Wärmedämmverbundsystem Download PDF

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DE102005003801B4
DE102005003801B4 DE102005003801A DE102005003801A DE102005003801B4 DE 102005003801 B4 DE102005003801 B4 DE 102005003801B4 DE 102005003801 A DE102005003801 A DE 102005003801A DE 102005003801 A DE102005003801 A DE 102005003801A DE 102005003801 B4 DE102005003801 B4 DE 102005003801B4
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kpa
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Gerd-Rüdiger Dr.-Ing. Klose
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Original Assignee
Deutsche Rockwool Mineralwoll GmbH and Co OHG
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Abstract

Dämmstoffelement aus mit einem Bindemittel gebundenen Mineralfasern, mit zwei großen Oberflächen, die im Abstand und parallel verlaufend zueinander angeordnet sind und mit vier Seitenflächen, die rechtwinklig zueinander und zu den großen Oberflächen ausgerichtet sind, wobei die Mineralfasern im Bereich zumindest einer Kontaktzone, die sich unmittelbar unter einer großen Oberfläche anschließt, im wesentlichen parallel zu der großen Oberfläche verlaufend ausgerichtet sind, wobei zwischen den großen Oberflächen, sich an die Kontaktzone anschließend ein Kernbereich angeordnet ist, in dem die Mineralfasern im wesentlichen rechtwinklig zu den großen Oberflächen verlaufend angeordnet sind, wobei die Mineralfasern auf der der Kontaktzone (5, 6) zugeordneten großen Oberfläche (3, 4) in zumindest eine Hauptachsenrichtung verlaufend ausgerichtete wulstartige Vorsprünge (10) in gleichmäßigen Abständen zueinander bilden, die einen im wesentlichen kreisbogenabschnittförmigen Querschnitt aufweisen, und wobei die Vorsprünge (10) einstückig mit der Kontaktzone (5, 6) ausgebildet sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Dämmstoffelement aus mit einem Bindemittel gebundenen Mineralfasern, mit zwei großen Oberflächen, die im Abstand und parallel verlaufend zueinander angeordnet sind und mit vier Seitenflächen, die rechtwinklig zueinander und zu den großen Oberflächen ausgerichtet sind, wobei die Mineralfasern im Bereich zumindest einer Kontaktzone, die sich unmittelbar unter einer großen Oberfläche anschließt, im wesentlichen parallel zu der großen Oberfläche verlaufend ausgerichtet sind, wobei zwischen den großen Oberflächen, sich an die Kontaktzone anschließend ein Kernbereich angeordnet ist, in dem die Mineralfasern im wesentlichen rechtwinklig zu den großen Oberflächen verlaufend angeordnet sind. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Wärmedämmverbundsystem mit zumindest einem voranstehend beschriebenen Dämmstoffelement aus mit einem Bindemittel gebundenen Mineralfasern.
  • Aus der WO97/29253A1 ist eine Dämmstoffplatte zur Wärmedämmung von Gebäudefassaden bekannt. Diese Dämmstoffplatte weist ein Dämmstoffteil und ein daran befestigtes Zusatzteil auf, welches als eine weitere Dämmstoffplatte oder als Gewebeschicht mit Widerhaken ausgebildet ist. Zur Ausbildung einer hinterlüfteten Fassadendämmung können zwischen dem Dämmstoffteil und dem als weitere Dämmstoffplatte Zusatzteil Hohlkehlen im Dämmstoffteil und/oder Zusatzteil angeordnet sein. Bei dieser vorbekannten Dämmstoffplatte sind mehrere Konstruktionselemente, wie Gitter, Widerhaken und/oder Vernähungen erforderlich, um Dübel bei der Befestigung der Dämmstoffplatte im Fassadenbereich zu vermeiden. Diese Konstruktionselemente, beeinträchtigen den Wärmedurchgangswiderstand, sind aufwendig und teuer, so dass sich entsprechende Dämmstoffplatten nicht bewährt haben.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Dämmstoffelement und ein Wärmedämmverbundsystem zu schaffen, bei dem die Verwendung von Dämmstoffhaltern auch im Bereich höher gelegener Gebäudeflächen nicht erforderlich ist, wobei das Dämmstoffelement darüber hinaus preisgünstig herstellbar sein soll, so dass sich auch das Wärmedämmverbundsystem in wirtschaftlicher Weise erstellen lässt.
  • Zur Lösung dieser Aufgabenstellung ist bei einem erfindungsgemäßen Dämmstoffelement vorgesehen, dass die Mineralfasern auf der der Kontaktzone zugeordneten großen Oberfläche in zumindest eine Hauptachsenrichtung verlaufend ausgerichtete wulstartige Vorsprünge in gleichmäßigen Abständen zueinander angeordnet sind, die einen im wesentlichen kreisbogenabschnittförmigen Querschnitt aufweisen, wobei die Vorsprünge einstückig mit der Kontaktzone ausgebildet sind.
  • Bei einem Wärmedämmverbundsystem ist zur Lösung der Aufgabenstellung vorgesehen, dass das Dämmstoffelement mit seiner der Kontaktzone abgewandt angeordneten großen Oberfläche auf einer zu dämmenden Gebäudefläche aufliegt und mit dieser über einen Kleber verbunden ist und dass die außenliegende, die Kontaktzone aufweisende große Oberfläche mit einer Abdeckung ausgebildet ist.
  • Das erfindungsgemäße Dämmstoffelement macht den Einsatz von Dämmstoffhaltern zur Befestigung von beschichteten Dämmschichten, beispielsweise in Wärmedämmverbundsystemen bei üblichen mehrstöckigen Gebäuden überflüssig, da das erfindungsgemäße Dämmstoffelement wesentlich verbesserte Festigkeitswerte aufweist und insbesondere preiswert auf bereits bestehenden Produktionsanlagen herstellbar ist. Darüber hinaus ist die Verbindung des erfindungsgemäßen Dämmstoffelementes mit dem Putz und/oder dem Kleber wesentlich verbessert, so dass auch hier eine Verbesserung der Standfestigkeit eines mit den erfindungsgemäßen Dämmstoffelementen ausgebildeten Wärmedämmverbundsystems erzielt wird. Die erfindungsgemäßen Vorsprünge verbessern hierbei die Haftung des Klebers an dem hydrophob ausgebildeten Dämmstoffelement, soweit die Vorsprünge auf der großen Oberfläche angeordnet sind, die in Einbaulage des Dämmstoffelementes einer Gebäudefläche zugewandt ist. Wird das Dämmstoffelement mit der die Vorsprünge aufweisenden großen Oberfläche in Einbaulage von der Gebäudefläche weg orientiert, haben die Vorsprünge ebenfalls die Wirkung der Haftverbesserung mit dem Putz.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Mineralfasern in zwei Kontaktzonen im Bereich beider großen Oberflächen parallel zu den großen Oberflächen verlaufend angeordnet sind und dass auf beiden großen Oberflächen wulstartige Vorsprünge angeordnet sind. Diese Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Dämmelementes führt zu einer Verbesserung der Haftung des Klebers und des Putzes am Dämmelement.
  • Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass der Kernbereich aus einer Vielzahl von mäandrierend angeordneten und vorzugsweise in Längsrichtung des Kernbereichs komprimierten Schlaufen eines Primärvlieses besteht, wobei die Schlaufen des Primärvlieses über Umlenkungsbereiche miteinander verbunden sind, die in zumindest einer Kontaktzone angeordnet sind. Neben der verbesserten Zugfestigkeit in Längsrichtung des Dämmstoffelementes wird bei dieser Ausgestaltung auch eine Verbesserung der Druckfestigkeit des Dämmstoffelementes in Richtung der Flächennormalen der großen Oberflächen erzielt. Die Kontaktzonen bieten aber durch die Ausrichtung der Mineralfasern parallel zu den großen Oberflächen auch eine vorteilhafte Elastizität, so dass Unebenheiten im Bereich einer zu dämmenden Gebäudefläche ausgeglichen werden können.
  • Für die Verwendung des Dämmstoffelementes in einem Wärmedämmverbundsystem hat es sich weiterhin als vorteilhaft erwiesen, das Dämmstoffelement mit einer unterschiedlichen Querzugfestigkeit im Bereich unterhalb der beiden großen Oberflächen auszubilden. Vorzugsweise ist vorgesehen, dass ein Bereich unter einer großen Oberfläche eine Querzugfestigkeit von > 30 kPa, vorzugsweise > 60 kPa und ein Bereich unter der gegenüberliegenden großen Oberfläche eine Querzugfestigkeit > 5 kPa aufweist. Das Dämmstoffelement erfüllt bei dieser Ausgestaltung die Anforderung der Haftfestigkeit in Einbaulage, wobei die große Oberfläche mit der höheren Querzugfestigkeit einer zu dämmenden Gebäudefläche zuzuordnen ist, da in diesem Bereich größere Kräfte, wie Gewichtskraft des Dämmstoffelementes und des Putzes sowie Windsog auftreten und in die Gebäudefläche abzutragen sind, während die dem Putz zugewandte große Oberfläche des Dämmstoffelementes lediglich die Gewichtskraft des Putzes und den Windsog als Kräfte in das Wärmedämmverbundsystem abzutragen hat, so dass in dieser großen Oberfläche eine geringere Querzugfestigkeit ausreichend ist. Durch diese Ausgestaltung können die Herstellungskosten für die Dämmstoffelemente wesentlich gesenkt werden.
  • Erfindungsgemäß ist nach einem weiteren Merkmal vorgesehen, dass die Bereiche unmittelbar an die großen Oberflächen angrenzen, um die maximale Querzugfestigkeit bereitstellen zu können.
  • Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, das Dämmstoffelement derart auszubilden, dass die Mineralfasern im Bereich mit der Querzugfestigkeit von > 30 kPa annähernd ausschließlich rechtwinklig zu der großen Oberfläche verlaufend ausgerichtet sind.
  • Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass zumindest eine große Oberfläche mit einer haftvermittelnden Beschichtung ausgebildet ist, die gemäß einer Weiterbildung auf der großen Oberfläche an geordnet ist, zu der die Mineralfasern einen rechtwinkligen Verlauf aufweisen.
  • Neben einer vollflächigen Anordnung der haftvermittelnden Beschichtung kann es vorteilhaft sein, dass die haftvermittelnde Beschichtung teilflächig auf der großen Oberfläche angeordnet ist. Hierdurch können die Herstellungskosten im Zuge einer Materialeinsparung gesenkt und dem Verarbeiter gleichzeitig die zutreffende Anordnung beispielsweise eines Klebers auf der großen Oberfläche des Dämmstoffelementes angezeigt werden.
  • Als haftvermittelnde Beschichtung hat sich eine solche aus einem Kunststoff-Film mit einer hohen Affinität zu einem Baukleber, insbesondere einem Mörtel und/oder einem Klebemörtel als vorteilhaft erwiesen.
  • Ein voranstehend beschriebenes Dämmstoffelement kann beispielsweise von einer endlosen Dämmstoffbahn aus Mineralfasern abgetrennt werden. Die endlose Dämmstoffbahn mit einem Kernbereich und einer oder zwei Kontaktzonen kann in Bezug auf eine in Längsrichtung verlaufende Mittenebene symmetrisch oder asymmetrisch ausgebildet sein.
  • Die Dämmstoffbahn zeichnet sich im wesentlichen dadurch aus, dass die einzelnen Mineralfasern über den Querschnitt der Dämmstoffbahn deutlich unterschiedlich zu den beiden großen Oberflächen angeordnet sind. Beide großen Oberflächen weisen Vorsprünge auf, die sich im Härteofen bei der Fixierung der Dämmstoffbahn ausbilden. Hierzu werden die großen Oberflächen in Teilbreichen zwischen den Vorsprüngen komprimiert und während des Aushärtens des Bindemittels komprimiert gehalten.
  • In beiden Oberflächen und den Vorsprüngen haben die Mineralfasern einen Verlauf, der im wesentlichen parallel zu den großen Oberflächen ausgerichtet ist. Diese ausgesprochen laminare Ausrichtung der Mineralfasern zu den großen Oberflächen erstreckt sich bis in die Kontaktzonen unterhalb der beiden großen Oberflächen. Ohne scharfe Übergänge schließen sich darunter vertikale Stauchzonen an, in denen die Mineralfasern als Folge einer überwiegend rechtwinklig zur Förderrichtung der Dämmstoffbahn gerichteten Kompression flach bis flach geneigt zu den großen Oberflächen ausgerichtet sind. Bei gleichzeitiger in Förderichtung ausgerichteter Kompression bilden sich lamellenartig verfaltete und überwiegend flach zu den großen Oberflächen liegende Teilbereich der Dämmstoffbahn aus.
  • Im Kernbereich der Dämmstoffbahn sind die einzelnen Mineralfasern überwiegend steil bis rechtwinklig zu den großen Oberflächen orientiert. Die Übergänge von dem Kernbereich zu den Stauchzonen sind durch eine im wesentlichen gleichmäßige Veränderung der Neigungen des Hauptanteils der Mineralfasern geprägt. Grundsätzlich weist die Dämmstoffbahn demzufolge eine Aneinanderreihung einer Vielzahl von bogen- oder schlaufenartigen Elementen auf, die durch rechtwinklig zur Förderrichtung wirkende Kräfte abgeflacht sind, wobei ein Teil der Mineralfasern in die Zwickel zwischen die bogen- oder schlaufenartigen Elemente gedrückt wird.
  • Es bilden sich sanfte und den Eigenschaften der glasig erstarrten Mineralfasern gerecht werdende Übergänge aus, die auch Auswirkungen auf die sich nicht abrupt ändernde Querzugfestigkeit der einzelnen, parallel zu den großen Oberflächen ausgerichteten Schichten in der Dämmstoffbahn haben. Durch einen unterschiedlich tiefen Abtrag der außen liegenden Kontaktzonen lassen sich die Querzugfestigkeiten der für einen kraftschlüssigen Verbund maßgeblichen beiden großen Oberflächen im Vergleich zu dem Kernbereich mit den rechtwinklig zu den großen Oberflächen ausgerichteten Mineralfasern in weiten Grenzen variieren und so auf den jeweiligen Anwendungsfall anpassen. Somit können auch Dämmstoffplatten mit einer deutlich unterschiedlichen Querzugfestigkeit in den beiden großen Oberflächen hergestellt werden.
  • Mit diesen Dämmstoffelementen können Wärmedämmverbundsystem hergestellt werden, bei denen die Dämmstoffelemente eine große Oberfläche bzw. darunter liegende Kontaktzone mit Querzugfestigkeiten von > ca. 30 kPa, vorzugsweise > ca. 60 kPa aufweisen, während die gegenüberliegende große Oberfläche und die dort angrenzende Kontaktzone zumindest eine Querzugfestigkeit von > ca. 5 kPa erreicht. Die Querzugfestigkeit der einen großen Oberfläche ist damit ausreichend hoch, um die Dammstoffplatte ohne zusätzliche Verankerungen auf einer zu dämmenden Gebäudefläche aufzukleben. Die Querzugfestigkeit der zweiten, im Wärmedämmverbundsystem außen liegenden großen Oberfläche genügt demgegenüber, um Putze, Mörtel, Spachtelmassen oder Farbbeschichtungen halten zu können.
  • Demzufolge hat es sich bei einem erfindungsgemäßen System als vorteilhaft erwiesen, dass die der Gebäudefläche zugewandte große Oberfläche als Schnittfläche ausgebildet ist, zu der die Mineralfasern rechtwinklig verlaufend ausgerichtet sind. In diesem Bereich können in einfacher und herstellungstechnisch kostengünstiger Weise hohe Querzugfestigkeiten durch die Ausrichtung der Mineralfasern relativ zur großen Oberfläche erzielt werden.
  • Eine Verbesserung der der Verbindung zwischen dem Kleber und/oder Putz mit dem Dämmstoffelement wird dadurch erzielt, dass die Schnittfläche eine haftvermittelnde Beschichtung aufweist, die vorzugsweise vollflächig aufgebracht ist.
  • Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass die Abdeckung als vorzugsweise bewehrtes Putzsystem ausgebildet ist.
  • Für die Standfestigkeit des Wärmedämmverbundsystems ist es ferner von Vorteil, dass das Dämmstoffelement im Bereich der Kontaktzone eine zum Bereich der Schnittfläche unterschiedliche Querzugfestigkeit aufweist. Hierbei hat sich in der Schnittfläche eine Querzugfestigkeit von > 30 kPa, vorzugsweise > 60 kPa und in der Kontaktzone eine Querzugfestigkeit von > 5 kPa als ausreichend und vorteilhaft erwiesen.
  • Eine weitere Verbesserung des erfindungsgemäßen Wärmedämmverbundsystems ergibt sich dadurch, dass die Abdeckung mit einem Glasfaser-Gittergelege bewehrt ist.
  • Schließlich ist nach einem weiteren Merkmal der Erfindung vorgesehen, dass mehrere Dämmstoffplatten im Verband auf der zu dämmenden Gebäudefläche angeordnet und befestigt sind.
  • Weitere Merkmal und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung, in der bevorzugte Ausführungsformen eines Dämmstoffelementes und eines Wärmedämmverbundsystems dargestellt sind. In der Zeichnung zeigen:
  • 1 ein Dämmstoffelement im Längsschnitt;
  • 2 einen Abschnitt eines Wärmedämmverbundsystems mit einem Dämmstoffelement im Längsschnitt;
  • 3 einen Abschnitt einer Dämmstoffbahn zur Herstellung von zwei Dämmstoffelementen gemäß 2 und
  • 4 die beiden Dämmstoffelemente gemäß 3 im Längsschnitt.
  • In 1 ist ein Dämmstoffelement 1 im Längsschnitt dargestellt. Das Dämmstoffelement 1 besteht aus Mineralfasern 2, die mit Bindemitteln gebunden sind.
  • Zwei große Oberflächen 3, 4 sind beabstandet und parallel zueinander verlaufend vorgesehen. Die großen Oberflächen 3, 4 begrenzen nach außen Kontaktzonen 5, 6, in denen die Mineralfasern 2 im Wesentlichen parallel zu den großen Oberflächen 3, 4 verlaufend ausgerichtet sind. An die Kontaktzonen 5, 6 schließen sich Stauchzonen 7, 8 an, die durch eine im Wesentlichen gleichmäßige Veränderung der Neigungen des Hauptanteils der Mineralfasern 2 geprägt sind. Schließlich ist zwischen den Stauchzonen 7, 8 ein Kernbereich 9 angeordnet, in dem die Mineralfasern 2 überwiegend steil bis rechtwinklig zu den großen Oberflächen 3, 4 verlaufend angeordnet sind.
  • Im Bereich der beiden großen Oberflächen 3, 4 weist das Dämmstoffelement 1 wulstartige Vorsprünge 10 auf, die in gleichmäßigen Abständen zueinander angeordnet sind und einen im Wesentlichen halbkreisförmigen Querschnitt aufweisen. Die Vorsprünge 10 sind rechtwinklig zur Längserstreckung des Dämmstoffelementes 1, demzufolge rechtwinklig zur Produktions- oder Förderrichtung des Dämmstoffelementes 1 im Herstellungsprozess ausgerichtet. In den Vorsprüngen 10 verlaufen die Mineralfasern 2 parallel zu den großen Oberflächen 3, 4.
  • Das Dämmstoffelement 1 besteht aus einer Vielzahl von mäandrierend angeordnet und in Längsrichtung des Kernbereichs 9 komprimierten Schlaufen 11 eines Primärvlieses. Die Schlaufen 11 des Primärvlieses sind über Umlenkungsbereiche miteinander verbunden, die im Bereich der Stauchzonen 7, 8 bzw. der Kontaktzonen 5, 6 angeordnet sind bzw. die Stauchzonen 7, 8 bilden.
  • In den 3 und 4 sind die Schlaufen 11 zu erkennen, wobei die 3 und 4 Abschnitte eines Dämmstoffelementes 1 zeigen, welches noch nicht mit Vorsprüngen 10 versehen ist. Diese Vorsprünge 10 werden in einem nicht näher dargestellten Härteofen durch auf den großen Oberflächen 3, 4 aufliegende Förderelemente ausgebildet, welche das Dämmstoffelement in einer Richtung rechtwinklig zu den großen Oberflächen 3, 4 in Teilbereichen komprimieren und zur Aushärtung des enthaltenen Bindemittels komprimiert hält.
  • Demzufolge zeigen die 3 und 4 das Dämmstoffelement 1 vor dem Durchlauf des Härteofens.
  • In den 3 und 4 sind die Stauchzonen 7, 8 erkennbar, in denen die Mineralfasern 2 abweichend von der rechtwinkligen Ausrichtung im Kernbereich 9 umgelenkt sind, so dass die Mineralfasern 2 einen flach geneigten bzw. parallelen Verlauf zu den großen Oberflächen 3, 4 aufweisen.
  • In 3 ist darüber hinaus eine Mittenebene 12 strichpunktiert dargestellt, entlang welcher das Dämmstoffelement 1 parallel zu den großen Oberflächen 3, 4 in zwei Dämmstoffelemente 1.1 bzw. 1.2 gemäß 4 getrennt werden kann.
  • Grundsätzlich ist eine Trennung des Dämmstoffelementes 1 in die Dämmstoffelemente 1.1 und 1.2 auch außermittig möglich, wie dies beispielsweise durch einen Pfeil 13 in 3 angedeutet ist.
  • Ferner zeigt 3 schematisch ein Schneidwerkzeug 14, welches Teilbereiche der Stauchzonen 7, 8 entfernt, um glatte große Oberflächen 3, 4 auszubilden. Die Dämmstoffelemente 1.1 und 1.2 haben ergänzend auf einer Schnittfläche 15 eine haftvermittelnde Beschichtung 16, die beispielsweise aus einem Kunststoff-Film mit einer hohen Affinität zu einem Baukleber, insbesondere einem Mörtel und/oder einem Klebemörtel besteht. Die Beschichtung 16 ist vollflächig auf den Schnittflächen 15 angeordnet, wobei der Verlauf der Mineralfasern 2 im Bereich der Schnittflächen 15 rechtwinklig zu den Schnittflächen 15 ausgerichtet ist.
  • Die Dämmstoffelemente 1.1 und 1.2 gemäß 4 zeichnen sich dadurch aus, dass die große Oberfläche 3 bzw. 4 eine im Vergleich zur Schnittfläche 15 geringere Querzugfestigkeit von 10 kPa aufweist, während die Querzugfestigkeit des Dämmstoffelementes 1.1 bzw. 1.2 im Bereich der Schnitffläche 15 bei 65 kPa liegt.
  • Diese Dämmstoffelemente 1.1 bzw. 1.2 sind insbesondere zur Verwendung in einem Wärmedämmverbundsystem 17 geeignet, wie es in 2 in einem Abschnitt dargestellt ist. Das Wärmedämmverbundsystem 17 besteht aus Dämmstoffelementen 1.2 gemäß 4, die mit einem Punkt- oder linienförmig auf die Beschichtung 16 aufgetragenen Kleber 18 an einer zu dämmenden Gebäudefläche 19, beispielsweise einer Wand 20 befestigt sind. Das Dämmstoffelement 1.2 ist hierbei mit seiner Schnittfläche 15 zur Gebäudefläche 19 hin ausgerichtet, so dass die Beschichtung 16 mit dem Kleber 18 in Verbindung steht. In diesem Bereich weist das Dämmstoffelement 1.2 die voranstehend beschriebene hohe Querzugfestigkeit auf, so dass die hier auftretenden Kräfte, nämlich die Gewichtskraft des Dämmstoffelementes 1.2 einschließlich eines außenseitig angeordneten Putzes 21 sowie Windsogkräfte abgetragen werden können.
  • Der Putz 21 ist zweischichtig ausgebildet und hat einen Grundputz 22 und einen Deckputz 23, die insbesondere aus einem Material ausgebildet sind, welches annähernd mit dem Material des Klebers 18 übereinstimmt. In den Grundputz 22 ist eine Armierung 24 in Form eines Gittergewebes eingelegt, um die Festigkeit des Putzes 21 zu erhöhen.
  • Der Putz 21 ist auf der großen Oberfläche 4 des Dämmstoffelementes 1.2 im Bereich der Kontaktzone 6 angeordnet und füllt die Bereiche zwischen den Vorsprüngen 10 aus. Durch die Vorsprünge 10 wird eine verbesserte Verbindung zwischen dem Putz 21 und der großen Oberfläche 4 des Dämmstoffelementes 1.2 ausgebildet.
  • Das Dämmstoffelement 1.1 bzw. 1.2 gemäß 4 ist somit dadurch geprägt, dass die Kontaktzone 5, 6 im Bereich der großen Oberflächen bis in die Stauchzone 7, 8 entfernt worden ist und dass die Schnittfläche 15 zur Erzielung einer hohen Querzugfestigkeit im Kernbereich 9 des Dämmstoffelementes 1 gemäß 4 ausgebildet ist. Die Schnittfläche 15 ist mit einer haftvermittelnden Beschichtung 16 vollflächig abgedeckt, die die Schnittfläche 15 mit einem haftvermittelnden Kunststoff-Film imprägniert.
  • Die äußere große Oberfläche 3, 4 kann in gleicher Weise wie die Schnittfläche 15 haftvermittelnd beschichtet oder imprägniert sein. Bei Verwendung von relativ dicken Beschichtungen 16 kann die Kontaktzone 5, 6 in der ursprünglichen Form und Lage belassen werden.
  • Die Dämmstoffelemente 1.1 bzw. 1,2 können als Dämmstoffplatten ausgebildet sein und in Abhängigkeit von der Breite der Produktionsanlagen in vielen unterschiedlichen Abmessungen hergestellt werden, so dass beispielsweise auch auf die Geometrien der zu dämmenden Gebäudeflächen 19, beispielsweise durch Fenster gegliederte Fassaden, abgestimmte Formate oder Zuschnitte der Dämmstoffelemente 1.1 bzw. 1.2 produziert werden können. Bei Verwendung großformatiger Dämmstoffplatten verringert sich in einem Wärmedämmverbundsystem 17 die Anzahl der Fugen zwischen den Dämmstoffplatten und damit deren mögliche Wärmebrückenwirkung. Somit wird die Effektivität einer Dämmstoffschicht in dem Wärmedämmverbundsystem 17 gesteigert.
  • Gegenüber in bekannter Weise verwendeten Mineralfaser-Lamellenplatten ist die Herstellung eines Wärmedämmverbundsystems 17 mit den Dämmstoffelementen 1.1 bzw. 1.2 wesentlich wirtschaftlicher. Dasselbe gilt im Vergleich zu der Verwendung bekannter Dämmstoffplatten aus Mineralfasern, da die Rohdichte der Dämmstoffelemente 1.1 bzw. 1.2 im Vergleich zu Dämmstoffplatten mit einem Verlauf der Mineralfasern parallel zu den großen Oberflächen um zumindest 25% verringert werden kann, ohne dass hierdurch die Standfestigkeit des Wärmedämmverbundsystems 17 beeinträchtigt wird. Bis zu bestimmten Gebäudehöhen kann hierdurch auch auf zusätzliche mechanische Befestigungselemente, wie beispielsweise Verankerungen in Form von Dämmstoffhaltern verzichtet werden, was wiederum die Herstellungskosten für das Wärmedämmverbundsystem 17 beträchtlich reduziert. Durch den Wegfall der Dämmstoffhalter können sich diese nicht mehr unter dünnen Putzschichten abzeichnen und dadurch den Gesamteindruck des Wärmedämmverbundsystems 17 negativ beeinträchtigen.

Claims (19)

  1. Dämmstoffelement aus mit einem Bindemittel gebundenen Mineralfasern, mit zwei großen Oberflächen, die im Abstand und parallel verlaufend zueinander angeordnet sind und mit vier Seitenflächen, die rechtwinklig zueinander und zu den großen Oberflächen ausgerichtet sind, wobei die Mineralfasern im Bereich zumindest einer Kontaktzone, die sich unmittelbar unter einer großen Oberfläche anschließt, im wesentlichen parallel zu der großen Oberfläche verlaufend ausgerichtet sind, wobei zwischen den großen Oberflächen, sich an die Kontaktzone anschließend ein Kernbereich angeordnet ist, in dem die Mineralfasern im wesentlichen rechtwinklig zu den großen Oberflächen verlaufend angeordnet sind, wobei die Mineralfasern auf der der Kontaktzone (5, 6) zugeordneten großen Oberfläche (3, 4) in zumindest eine Hauptachsenrichtung verlaufend ausgerichtete wulstartige Vorsprünge (10) in gleichmäßigen Abständen zueinander bilden, die einen im wesentlichen kreisbogenabschnittförmigen Querschnitt aufweisen, und wobei die Vorsprünge (10) einstückig mit der Kontaktzone (5, 6) ausgebildet sind.
  2. Dämmstoffelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mineralfasern (2) in zwei Kontaktzonen (5, 6) im Bereich beider großen Oberflächen (3, 4) parallel zu den großen Oberflächen (3, 4) verlaufend angeordnet sind und dass auf beiden großen Oberflächen (3, 4) wulstartige Vorsprünge (10) angeordnet sind.
  3. Dämmstoffelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kernbereich (9) aus einer Vielzahl von mäandrierend angeordneten und vorzugsweise in Längsrichtung des Kernbereichs (9) komprimierten Schlaufen (11) eines Primärvlieses besteht, wobei die Schlaufen (11) des Primärvlieses über Umlenkungsbereiche miteinander verbunden sind, die in zumindest einer Kontaktzone (5, 6) angeordnet sind.
  4. Dämmstoffelement nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch, eine unterschiedliche Querzugfestigkeit im Bereich unterhalb der beiden großen Oberflächen (3, 4).
  5. Dämmstoffelement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein Bereich unter einer großen Oberfläche (3, 4, 15) eine Querzugfestigkeit von > 30 kPa, vorzugsweise > 60 kPa und ein Bereich unter der gegenüberliegenden großen Oberfläche (3, 4) eine Querzugfestigkeit > 5 kPa aufweist.
  6. Dämmstoffelement nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Bereiche unmittelbar an die großen Oberflächen (3, 4, 15) angrenzen.
  7. Dämmstoffelement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Mineralfasern (2) im Bereich mit der Querzugfestigkeit von > 30 kPa annähernd ausschließlich rechtwinklig zu der großen Oberfläche (15) verlaufend ausgerichtet sind.
  8. Dämmstoffelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine große Oberfläche (3, 4, 15) mit einer haftvermittelnden Beschichtung (16) ausgebildet ist.
  9. Dämmstoffelement nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die haftvermittelnde Beschichtung (16) auf der großen Oberfläche (15) angeordnet ist, zu der die Mineralfasern einen rechtwinkligen Verlauf aufweisen.
  10. Dämmstoffelement nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die haftvermittelnde Beschichtung (16) teilflächig auf der großen Oberfläche (3, 4, 15) angeordnet ist.
  11. Dämmstoffelement nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die haftvermittelnde Beschichtung (16) aus einem Kunststoff-Film mit einer hohen Affinität zu einem Baukleber, insbesondere einem Mörtel und/oder einem Klebemörtel besteht.
  12. Wärmedämmverbundsystem mit zumindest einem Dämmstoffelement aus mit einem Bindemittel gebundenen Mineralfasern, nach einem der Ansprüche 1 und 3 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Dämmstoffelement (1, 1.1, 1.2) mit seiner der Kontaktzone (5, 6) abgewandt angeordneten großen Oberfläche (15) auf einer zu dämmenden Gebäudefläche (19) aufliegt und mit dieser über einen Kleber (18) verbunden ist und dass die außenliegende, die Kontaktzone (5, 6) aufweisende große Oberfläche (3, 4) mit einer Abdeckung ausgebildet ist.
  13. System nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die der Gebäudefläche (19) zugewandte große Oberfläche als Schnittfläche (15) ausgebildet ist, zu der die Mineralfasern (2) rechtwinklig verlaufend ausgerichtet sind.
  14. System nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnittfläche (15) eine haftvermittelnde Beschichtung (16) aufweist, die vorzugsweise vollflächig aufgebracht ist.
  15. System nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung als vorzugsweise bewehrtes Putzsystem (21) ausgebildet ist.
  16. System nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Dämmstoffelement (1, 1.1, 1.2) im Bereich der Kontaktzone (5, 6) eine zum Bereich der Schnittfläche (15) unterschiedliche Querzugfestigkeit aufweist.
  17. System nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnittfläche (15) eine Querzugfestigkeit von > 30 kPa, vorzugsweise > 60 kPa und die Kontaktzone (5, 6) eine Querzugfestigkeit > 5 kPa aufweist.
  18. System nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung mit einer Armierung (24), beispielsweise einem Glasfaser-Gittergelege bewehrt ist.
  19. System nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere, als Dämmstoffplatten ausgebildete Dämmstoffelemente (1, 1.1, 1.2) im Verband auf der zu dämmenden Gebäudefläche (19) angeordnet und befestigt sind.
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