DE102005003765A1 - Ladungsträger zur Festlegung von wenigstens einem Grosswälzlager - Google Patents
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Abstract
Description
- Anwendungsgebiet der Erfindung
- Die Erfindung betrifft einen Ladungsträger zur variablen Festlegung von wenigstens einem Großwälzlager.
- Hintergrund der Erfindung
- Der Fachmann versteht unter Großwälzlager Lagereinheiten, deren Durchmesser sich etwa im Bereich zwischen 250 und 700 mm bewegen. Bedingt durch diese großen Abmessungen ergeben sich Lagergewichte bis zu 150 kg. Es liegt auf der Hand, dass derartige Großwälzlager für den Transport entsprechend verpackt werden müssen, um sie sicher handhaben zu können.
- In diesem Zusammenhang ist es allgemein bekannt, dass solche Lager in Kisten aus Holz verpackt werden, wobei das Wälzlager vor dem Einsetzen in die Kiste entweder mit einem Kunststoffband umwickelt oder mit Hilfe von Beuteln und Wellpappe geschützt wird. Diese Verpackungsart erfordert jedoch eine aufwendige Packmittelvorbereitung und ist daher teuer. Beispielsweise ist der Wickelprozess sehr zeitaufwendig. Darüber hinaus sind die Holzkisten den jeweiligen Außenmaßen des Großwälzlagers anzupassen und es ist entsprechend viel Polstermaterial zu verwenden, das wiederum entsorgt werden muß.
- Nachteilig dabei ist, dass derartige Lagerbehältnisse immer auf die verwendete Lagergröße abzustimmen sind. Es ist weiter von Nachteil, dass beim Verpacken von mehreren Großwälzlagern in einer Kiste diese Probleme gehäuft auftreten, weil insbesondere viel Verpackungsmaterial bereitzustellen ist und die einzelnen Lager voneinander auf Abstand zu halten sind.
- In diesem Zusammenhang sind zwar auch einige Lagerbehältnisse bzw. Vorrichtung zum Transport von Lagern bekannt, die jedoch allesamt nicht für Großwälzlager geeignet sind.
- So ist beispielsweise in der
DE 92 07 657 U eine Vorrichtung zum Transport von Lagern mit einem Trägerelement für axial aufeinander gestapelte Lager beschrieben, die ein als Trägerrohr ausgebildetes Trägerelement mit einem flanschförmigen Fuß aufweist und an einem oberen Ende einen lösbar befestigten Griff hat. Diese Vorrichtung mag zwar für innerbetriebliche Transportzwecke geeignet sein, eignet sich aber keinesfalls als eine Verpackung für Großwälzlager, die weite Transportstrecken zurücklegen müssen. In derDE 20 55 344 A1 ist eine Transportpalette für Wälzlager beschrieben, bei der aus einer ebenen Platte eine Anzahl Vorsprünge zum Aufstecken der Wälzlager herausgeformt sind, wobei die Platte im Bereich der ihr zugewandten Stirnseiten der Wälzlager mit aufstehenden Rippen oder Noppen versehen ist. Eine solche Transportpalette ist jedoch lediglich für kleine Wälzlager geeignet und nicht für Großwälzlager im Sinne der Erfindung. Auch aus derDE 19 77 400 U ist eine Tragplatte für den Versand und die Handhabung von Wälzlagern bekannt, die Ausformungen aufweist, auf die mit Passsitz oder mit leichten Presssitz Wälzlager aufsteckbar sind. Auch eine solche Tragpalette ist für Großwälzlager ungeeignet. Schließlich ist aus derDE 298 10 916 U1 eine faltbare Verpackungsbox-Baugruppe für Wälzlager bekannt, die sich jedoch auch nur für kleine Wälzlager eignet, die übereinander gestapelt werden müssen. - Zusammenfassung der Erfindung
- Ausgehend von den bekannten Nachteilen des Standes der Technik liegt der Erfindung daher die Aufgabe zugrunde, einen Ladungsträger zur Festlegung von wenigstens einem Großwälzlager bereitzustellen, der universell anwendbar ist. Insbesondere sollen dabei mehrere Großwälzlager auf dem Ladungsträger gehalten werden, wobei sich diese in der Größe unterscheiden können.
- Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe nach dem kennzeichnenden Teil von Anspruch 1 in Verbindung mit dessen Oberbegriff dadurch gelöst, dass der Ladungsträger als eine rechteckförmige mit einem umlaufenden Rand versehene Grundplatte ausgebildet ist, die Aussparungen aufweist, in denen Feststellelemente verschieb- und feststellbar angeordnet sind, so dass das Großwälzlager wenigstens an drei Umfangsstellen mittels Feststellelement und Rand festlegbar ist.
- Der Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung liegt darin, dass vom gleichen Ladungsträger mehrere Großwälzlager aufgenommen werden, die auch noch eine unterschiedliche Größe aufweisen können. Dies wird dadurch ermöglicht, dass das Feststellelement, das die Großwälzlager oder einen Lagerbestandteil, beispielsweise den Wälzlageraußenring, im Zusammenspiel mit dem umlaufenden Rand an mehreren voneinander beabstandeten Umfangstellen umgreift. Das Feststellelement bzw. die Feststellelemente sind in ihrer Position veränderbar und so der Größe des jeweiligen Wälzlagers anpassbar. Werden nun vom gleichen Ladungsträger größere oder auch kleinere Großwälzlager aufgenommen, so wird das Feststellelement entsprechend versetzt, dass es an der Mantelfläche des Großwälzlagers anliegt. Auf diese Weise sind die Großwälzlager an verschiedenen Umfangsstellen von Feststellelement und Rand umgriffen und so auf dem Ladungsträger sicher fixiert. Das Fixieren der Großwälzlager auf dem Ladungsträger ist von besondere Bedeutung, da dieser wahlweise mit Straßenfahrzeugen, Schienenfahrzeugen, mit Schiffen oder in Flugzeugen transportiert wird und somit vielfältigen Bewegungen ausgesetzt ist.
- Weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sind in den Untenansprüchen beschrieben.
- So ist nach Anspruch 2 vorgesehen, dass das Feststellelement mit der Grundplatte durch Form- und/oder Kraftschluß verbunden ist. Vorteilhafter Weise wird man eine formschlüssige Verbindung bevorzugen, da dadurch eine besonders einfache Trennung von Feststellelement und Grundplatte möglich ist.
- Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung gemäß Anspruch 3 sollen die Aussparungen in der Draufsicht gesehen parallel und diagonal zu den Seitenwänden der Grundplatte verlaufen. Dabei ist nach Anspruch 4 vorgesehen, dass parallel zu einer langen Seitenwand je eine von dieser beabstandet angeordnete Aussparung verläuft, parallel zu einer kurzen Seitenwand je eine von dieser beabstandet angeordnete und eine mittig angeordnete Aussparungen verlaufen und je eine pfeilartige, einander entgegen gerichtete Aussparung verlaufen, die sich schneiden und zwischen sich im überschnittenen Bereich die mittig angeordnete, parallel zu der kurzen Seitenwand verlaufende Aussparung einschließen.
- Durch das Zusammenspiel von rechteckförmiger Grundplatte und in Diagonalrichtung bzw. parallel zu den Seitenwände verlaufenden Aussparungen ist sichergestellt, dass der auf der Grundplatte zur Verfügung stehende Raum optimal von den Großwälzlagern ausgenutzt werden kann.
- In den Unteransprüchen 5 bis 10 sind besonders vorteilhafte Ausführungsvarianten von Aussparungen und Feststellelement beschrieben. Diese Ausführungsvarianten sorgen dafür, dass Feststellelement und Grundplatte sehr vorteilhaft zusammenwirken, sich in einfacher Weise miteinander verbinden und genauso einfach wieder voneinander trennen lassen und darüber hinaus durch ihre einfache Form auch kostengünstig herstellbar sind.
- So ist nach Anspruch 5 vorgesehen, dass die Aussparungen durchgehende, von einem Steg getrennte Freistellungen aufweisen. Nach Anspruch 6 soll das Feststellelement zweiteilig ausgebildet sein, wobei ein äußeres hohles Aufnahmeteil ein verschiebbares Verriegelungsteil aufnimmt. Nach einem weiteren Merkmal gemäß Anspruch 7 soll das Verriegelungsteil kammartige Verriegelungselemente aufweisen, die in die Freistellungen der Aussparungen eingreifen. Nach einem anderen zusätzlichen Merkmal gemäß Anspruch 8 soll das Verriegelungsteil Vorsprünge aufweisen, die an einem Hinterschnitt des Aufnahmeteils zur Anlage kommen. So wird erreicht, dass beide Teile im entriegelten Zustand nicht auseinanderfallen können. Aus Anspruch 9 geht hervor, dass die kammartigen Verriegelungselemente Vorsprünge aufweisen, die die Stege der Aussparungen im verriegelten Zustand untergreifen. Diese sorgen dafür, dass im verriegelten Zustand ein fester Halt zwischen Grundplatte und Feststellelement gegeben ist. Schließlich soll nach Anspruch 10 das Aufnahmeteil an einem Ende einen Fuß aufweisen, auf dem das Großwälzlager im verriegelten Zustand mit seiner Stirnfläche aufliegt. Durch das Gewicht des Großwälzlagers und den damit ausgeübten Druck auf das Feststellelement wird der Zusammenhalt zwischen Grundplatte und Feststellelement zusätzlich unterstützt.
- Aus Anspruch 11 geht hervor, dass die Grundplatte mit durchgehenden Grifföffnungen versehen ist. Diese sorgen dafür, dass die Grundplatte einschließlich fixiertem Ladegut mit entsprechenden Hilfsmitteln, beispielsweise mit Hebevorrichtungen untergriffen und so von einer Tragpalette gehoben werden kann, auf der die Grundplatte aufgesetzt war.
- In den Ansprüchen 12 bis 14 ist das Zusammenwirken des erfindungsgemäßen Ladungsträgers mit einem Lagerbehälter zu einer Verpackungseinheit beschrieben. Dabei soll nach Anspruch 12 der Ladungsträger in einem Lagerbehälter einsetzbar sein, wobei die Höhe des Ladungsträger an die Höhe des Lagerbehälters angepaßt ist. Aus Anspruch 13 geht hervor, dass mehrere Ladungsträger im Lagerbehälter einsetzbar sind, wobei wiederum die Höhe der Ladungsträger an die Höhe des Lagerbehälters angepasst ist. Schließlich geht aus Anspruch 14 hervor, dass bei Vorhandensein von mehreren erfindungsgemäßen Ladungsträgern in einem Lagerbehälter diese jeweils von einem Zwi schenboden bedeckt sind, dem ein Luftsack folgt, der wiederum von einem Verschlussdeckel bedeckt ist.
- Die Erfindung wird an nachstehendem Ausführungsbeispiel näher erläutert.
- Kurze Beschreibung der Zeichnungen
- Es zeigen:
-
1 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Grundplatte mit Aussparungen, -
2 eine Draufsicht auf die gleiche Grundplatte mit schematisch dargestellten Großwälzlagern unterschiedlicher Größe, -
3 einen vergrößerten Ausschnitt aus einer Draufsicht auf eine Grundplatte mit Großwälzlager und Feststellelement, -
4 ein Aufnahmeteil eines Feststellelementes, -
5 ein Verriegelungsteil eines Feststellelementes, -
6 ein Feststellelement in entriegelter Stellung, -
7 ein Feststellelement in verriegelter Stellung, -
8 einen Ausschnitt aus einer Draufsicht auf eine Unterseite der Grundplatte mit verriegeltem Feststellelement und -
9 eine schematische Darstellung eines Lagerbehälters mit erfindungsgemäßer Vorrichtung. - Ausführliche Beschreibung der Zeichnungen
- Wie aus den
1 und2 ersichtlich, ist der Ladungsträger als eine Grundplatte1 ausgebildet, die allseitig von einem Rand2 umschlossen ist, der über den Bodenkörper der Grundplatte1 herausragt. Die Grundplatte1 ist mit Aussparungen3 , versehen, die parallel zu den kurzen Seiten der rechteckförmig ausgebildeten Grundplatte1 verlaufen. Die Aussparungen3 sind gleichmäßig voneinander beabstandet, wobei die beiden äußeren Aussparungen3 einen etwas geringeren Abstand vom Rand2 aufweisen als zur mittleren Aussparung3 . Parallel verlaufend zu den langen Seitenwänden ist je eine Aussparung4 angeordnet, die wiederum auch vom Rand2 etwas eingerückt ist. Schließlich gehören die pfeilartig verlaufenden Aussparungen5 und6 dazu, die sich aus den beiden Aussparungen5.1 ,5.2 und6.1 ,6.2 zusammensetzten. Wie aus den1 und2 erkennbar, beginnen die pfeilartigen Aussparungen5 ,6 etwa in der Mitte der parallel zu der langen Seitenwand verlaufenden Aussparung4 und setzten sich aus den beiden Teilaussparungen5.1 ,5.2 ,6.1 ,6.2 zusammen. Die pfeilartigen Aussparungen5 ,6 sind einander entgegengerichtet, so dass sie einen rechteckigen Bereich einschließen, in dem die mittig angeordnete, parallel zu der kurzen Seitenwand verlaufende Aussparung3 angeordnet ist. Schließlich gehören zur Grundplatte1 die Grifföffnungen7 , die jeweils im Bereich der pfeilartigen Aussparungen5 ,6 angeordnet sind. Die Grifföffnungen7 sorgen dafür, dass die Grundplatte1 einschließlich ihrem Ladegut bewegt werden kann, indem etwa ein Hebemittel in diese eingreift und damit die Grundplatte1 untergreift und hochheben kann. - Wie aus
2 ersichtlich, sind aufgrund der Anordnung der Aussparungen3 ,4 ,5 ,6 Großwälzlager8 ,9 unterschiedlicher Größe festlegbar. Die Großwälzlager8 ,9 sind dabei wenigstens an drei Umfangsstellen umgriffen, wie die vier rechtseitig angeordneten Lager auf der Grundplatte1 zeigen. Sowohl das rechtsseitig angeordnete obere und untere Großwälzlager9 werden durch den umlaufenden Rand2 und das Feststellelement10 an drei Punkten ihres Umfangs arretiert, im vorliegenden Fall an einer Umfangsstelle durch das Feststellelement10 und an zwei Umfangsstellen durch den umlaufenden Rand2 . - Durch diese Dreipunkt-Anordnung ist ein sichere Halt des Großwälzlagers
9 unter allen Bedingungen gegeben. Betrachte man hingegen die beiden mittig angeordneten Großwälzlager9 , so wäre deren Fixierung ebenfalls an drei Umfangsstellen möglich, wobei der umlaufende Rand2 je einen Anlagepunkt und die Feststellelemente10 je zwei Anlagepunkte bilden würden, wobei die Feststellelemente10 im vorliegenden Fall allerdings nicht dargestellt sind und auf den Aussparungen5.1 ,5.2 ,6.1 ,6.2 anzuordnen wären. - In vorteilhafter Weise wird man die in den
1 und2 dargestellte Grundplatte1 einschließlich Rand2 als Spritzgussteil aus einem robusten Kunststoff herstellen. Man wird einen aus einem gegen Schmiermittel gegen Schmierstoff und Korrosionsschutzmittel unempfindlichen Kunststoff auswählen. Dieser ist erforderlich, da die Grundplatte1 auch bei sehr langen Transportzeiten oder bei sehr langen Lagerzeiten keinen Schaden durch die genannten Stoffe nehmen darf, um wieder verwendungsfähig zu sein. Zur Verbesserung der Stabilität der Grundplatte kann es zweckmäßig sein, deren Unterseite mit senkrecht angeordneten waffelartigen Durchbrechungen zu versehen. Diese können beispielsweise durch parallel zueinander angeordnete Stege gebildet sein, welche in Längs- und in Querrichtung zueinander angestellt sind. Derartige Durchbrechungen sind jedoch zeichnerisch nicht dargetellt. - Wie die vergrößerte Darstellung in
3 zeigt, sind sämtliche Aussparungen3 ,4 ,5 ,5.1 ,5.2 ,6 ,6.1 ,6.2 mit einander beabstandeten Freistellungen12 versehen, die durch Stege11 voneinander getrennt sind. Das Feststellelement10 setzt sich aus dem hohlen Aufnahmeteil10.1 und dem darin angeordneten, verschiebbaren Verriegelungsteil10.2 zusammen. Wie aus den4 ,5 ,6 und7 ersichtlich, weist das Aufnahmeteil10.1 am unteren Ende eine Verlängerung in Form eines Fußes10.1 .1 auf, auf dem im verriegelten Zustand das Feststellelement10 nach3 das Großwälzlager9 mit seiner Stirnfläche aufliegt.4 läßt erkennen, dass das Aufnahmeteil10.1 einen Hinterschnitt derart aufweist, dass im oberen Teil des Hohlraumes10.1.2 ein umlaufender Rand10.1.3 gebildet ist, der eine geringere lichte Weite als der übrige Hohlraum10.1.2 hat. Wie5 zeigt, ist das Verriegelungsteil10.2 am oberen Ende mit einem Flansch10.2.1 versehen, der von einem Mittelteil10.2.2 fortgesetzt ist, der wiederum in kammartige Verriegelungselemente10.2.3 übergeht, die durch Freiräume10.2.4 voneinander getrennt sind. Wie weiter erkennbar, ist der Mittelteil10.2.2 mit zwei gegenüberliegenden Vorsprüngen10.2.5 versehen, die als Verliersicherung wirken und mit dem umlaufenden Rand10.1.3 des Aufnahmeteils10.1 zusammenwirken.5 zeigt außerdem, dass die beiden außen liegenden Verriegelungselemente10.2.3 ebenfalls mit Vorsprüngen10.2.6 versehen sind, die wiederum mit den Aussparungen3 ,4 ,5 ,6 bei der Verrastung zusammenwirken. - Das in
6 im entriegelten Zustand dargestellte Feststellelement10 läßt erkennen, dass das Verriegelungsteil10.2 aus dem Aufnahmeteil10.1 soweit heraushebbar ist, dass die Verriegelungselemente10.2.3 des Verriegelungsteils10.2 zumindest bündig mit der Unterkante des Fußes10.1.1 des Aufnahmeteils10.1 sind. Dadurch ist sichergestellt, dass im entriegelten Zustand ein problemloses Verschieben des Feststellelementes10 in den Aussparungen3 ,4 ,5 ,6 möglich ist. Ein Trennen von Aufnahmeteil10.1 und Verriegelungsteil10.2 ist dadurch verhindert, dass die Vorsprünge10.2.5 des Verriegelungsteils10.2 am umlaufenden Rand10.1.3 zur Anlage gelangen. In7 ist das Feststellelement im verriegelten Zustand dargestellt, wobei die aus dem Aufnahmeteil10.1 herausragenden Verriegelungselemente10.2.3 gut zu erkennen sind. Der Verschiebeweg ist dadurch begrenzt, dass das Verriegelungsteil10.2 mit seinem umlaufenden Flansch10.2.1 an der Oberkante des Aufnahmeteils10.1 zur Anlage gelangt. Das in8 im verriegelten Zustand von unten dargestellt Feststellelement10 läßt erkennen, dass die Verriegelungselemente10.2.3 des Verriegelungsteiles10.2 in die Freistellungen12 der Aussparungen3 ,4 ,5 ,6 eingreifen, wobei die beiden außen liegenden Verriegelungselemente10.2.3 je einen Vorsprung10.2.6 aufweisen, der den Steg11 übergreift, so dass ein sicherer Halt des Verriegelungsteil10.2 in den Aussparungen3 ,4 ,5 ,6 gegeben ist. - In
9 ist schließlich in schematischer Darstellung eine komplette Verpackungseinheit dargestellt. Wie erkennbar, ist auf eine Palette13 ein La gerbehälter14 aufgesetzt, den man vorteilhafter Weise faltbar gestaltet. Dadurch ist dafür gesorgt, dass eine Rückführung dieses Lagerbehälters14 in sehr platzsparender Weise erfolgen kann. Der Faltbehälter14 nimmt jetzt die Grundplatte1 auf, auf der mehrere Großwälzlager8 ,9 mit den Feststellelementen10 und durch den umlaufenden Rand2 der Grundplatte1 sicher fixiert sind. Die derart befestigten Großwälzlager8 ,9 werden nun durch einen Zwischenboden15 abgedeckt. Der wiederum, nimmt einen Luftsack16 auf, der nach oben durch den Verschlussdeckel17 abgedeckt ist. Dieser Luftsack16 sorgt dafür, dass ein fester innerer Halt der Großwälzlager8 ,9 im Lagerbehälter14 gegeben ist. Natürlich ist es auch möglich, wie in9 nicht dargestellt, mehrere Großwälzlager8 ,9 in Lagen übereinander anzuordnen. -
- 1
- Grundplatte
- 2
- Rand
- 3
- Aussparung
- 4
- Aussparung
- 5
- Aussparung
- 5.1
- Aussparung
- 5.2
- Aussparung
- 6
- Aussparung
- 6.1
- Aussparung
- 6.2
- Aussparung
- 7
- Grifföffnung
- 8
- Großwälzlager
- 9
- Großwälzlager
- 10
- Feststellelement
- 10.1
- Aufnahmeteil
- 10.1.1
- Fuß
- 10.1.2
- Hohlraum
- 10.1.3
- Rand
- 10.2
- Verriegelungsteil
- 10.2.1
- Flansch
- 10.2.2
- Mittelteil
- 10.2.3
- Verriegelungselement
- 10.2.4
- Freiraum
- 10.2.5
- Vorsprung
- 10.2.6
- Vorsprung
- 11
- Steg
- 12
- Freistellung
- 13
- Palette
- 14
- Lagerbehälter
- 15
- Zwischenboden
- 16
- Luftsack
- 17
- Verschlußdeckel
Claims (14)
- Ladungsträger zur variablen Festlegung von wenigstens einem Großwälzlager (
8 ,9 ), dadurch gekennzeichnet, dass er als eine rechteckförmige mit einem umlaufenden Rand (2 ) versehene Grundplatte (1 ) ausgebildet ist, die Aussparungen (3 ,4 ,5 ,5.1 ,5.2 ,6 ,6.1 ,6.2 ) aufweist, in denen Feststellelemente (10 ) verschieb- und feststellbar angeordnet sind, so dass das Großwälzlager (8 ,9 ) wenigstens an drei Umfangsstellen mittels Feststellelement (10 ) und Rand (2 ) festlegbar ist. - Ladungsträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Feststellelement (
10 ) mit der Grundplatte (1 ) durch Form- und/oder Kraftschluß verbunden ist. - Ladungsträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparungen (
3 ,4 ,5 ,5.1 ,5.2 ,6 ,6.1 ,6.2 ) in der Draufsicht gesehen parallel und diagonal zu Seitenwänden der Grundplatte (1 ) verlaufen. - Ladungsträger nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass parallel zu einer langen Seitenwand je eine von dieser beabstandet angeordnete Aussparung (
4 ) verläuft, parallel zu einer kurzen Seitenwand je eine von dieser beabstandet angeordnete und eine mittig angeordnete Aussparungen (3 ) verlaufen und je eine pfeilartige, einander entgegengerichte Aussparungen (5 ,6 ) verlaufen, die sich schneiden und zwischen sich im überschnittenen Bereich die mittig angeordnete, parallel zu der kurzen Seitenwand verlaufende Aussparung (3 ) einschließen. - Ladungsträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparungen (
3 ,4 ,5 ,5.1 ,5.2 ,6 ,6.1 ,6.2 ) durchgehende, von einem Steg (11 ) getrennte Freistellungen (12 ) aufweisen. - Ladungsträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Feststellelement (
10 ) zweiteilig ausgebildet ist, wobei ein äußeres hohles Aufnahmeteil (10.1 ) ein verschiebbares Verriegelungsteil (10.2 ) aufnimmt. - Ladungsträger nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass Verriegelungsteil (
10.2 ) kammartige Verriegelungselemente (10.2.3 ) aufweist, die in die Freistellungen (12 ) der Aussparungen (3 ,4 ,5 ,5.1 ,5.2 ,6 ,6.1 ,6.2 ) eingreifen. - Ladungsträger nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Verriegelungsteil (
10.2 ) Vorsprünge (10.2.5 ) aufweist, die an einem Hinterschnitt des Aufnahmeteils (10.1 ) zur Anlage kommen. - Ladungsträger nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die kammartigen Verriegelungselemente (
10.2.3 ) Vorsprünge (10.2.6 ) aufweisen, die die Stege (11 ) der Aussparungen (3 ,4 ,5 ,5.1 ,5.2 ,6 ,6.1 ,6.2 ) im verriegelten Zustand untergreifen. - Ladungsträger nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmeteil (
10.1 ) an einem Ende einen Fuß (10.2 ) aufweist, auf dem das Großwälzlager (8 ,9 ) im verriegelten Zustand mit seiner Stirnfläche aufliegt. - Ladungsträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (
1 ) mit durchgehenden Grifföffnungen (7 ) versehen ist. - Ladungsträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass er in einem Lagerbehälter (
14 ) einsetzbar ist, wobei die Höhe des Ladungsträger an die Höhe des Lagerbehälters (14 ) angepaßt ist. - Ladungsträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere im Lagerbehälter (
14 ) einsetzbar sind, wobei die Höhe der Ladungsträger an die Höhe des Lagerbehälters (14 ) angepaßt ist. - Ladungsträger nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass diese im Lagerbehälter (
14 ) von einem Zwischenboden (15 ) bedeckt sind, dem ein Luftsack (16 ) folgt, der wiederum von einem Verschlußdeckel (17 ) bedeckt ist.
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|---|---|---|---|
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|---|---|---|---|
| DE200510003765 Expired - Fee Related DE102005003765B4 (de) | 2005-01-27 | 2005-01-27 | Ladungsträger zur Festlegung von wenigstens einem Grosswälzlager |
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