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DE102005003765A1 - Ladungsträger zur Festlegung von wenigstens einem Grosswälzlager - Google Patents

Ladungsträger zur Festlegung von wenigstens einem Grosswälzlager Download PDF

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DE102005003765A1
DE102005003765A1 DE200510003765 DE102005003765A DE102005003765A1 DE 102005003765 A1 DE102005003765 A1 DE 102005003765A1 DE 200510003765 DE200510003765 DE 200510003765 DE 102005003765 A DE102005003765 A DE 102005003765A DE 102005003765 A1 DE102005003765 A1 DE 102005003765A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Ladungsträger zur variablen Festlegung von wenigstens einem Großwälzlager (8, 9) und zeichnet sich dadurch aus, dass er als eine rechteckförmige mit einem umlaufenden Rand (2) versehene Grundplatte (1) ausgebildet ist, die Aussparungen (3, 4, 5, 5.1, 5.2, 6, 6.1, 6.2) aufweist, in denen Feststellelemente (10) verschieb- und feststellbar angeordnet sind, so dass das Großwälzlager (8, 9) wenigstens an drei Umfangsstellen mittels Feststellelement (10) und Rand (2) festlegbar ist.

Description

  • Anwendungsgebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft einen Ladungsträger zur variablen Festlegung von wenigstens einem Großwälzlager.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Der Fachmann versteht unter Großwälzlager Lagereinheiten, deren Durchmesser sich etwa im Bereich zwischen 250 und 700 mm bewegen. Bedingt durch diese großen Abmessungen ergeben sich Lagergewichte bis zu 150 kg. Es liegt auf der Hand, dass derartige Großwälzlager für den Transport entsprechend verpackt werden müssen, um sie sicher handhaben zu können.
  • In diesem Zusammenhang ist es allgemein bekannt, dass solche Lager in Kisten aus Holz verpackt werden, wobei das Wälzlager vor dem Einsetzen in die Kiste entweder mit einem Kunststoffband umwickelt oder mit Hilfe von Beuteln und Wellpappe geschützt wird. Diese Verpackungsart erfordert jedoch eine aufwendige Packmittelvorbereitung und ist daher teuer. Beispielsweise ist der Wickelprozess sehr zeitaufwendig. Darüber hinaus sind die Holzkisten den jeweiligen Außenmaßen des Großwälzlagers anzupassen und es ist entsprechend viel Polstermaterial zu verwenden, das wiederum entsorgt werden muß.
  • Nachteilig dabei ist, dass derartige Lagerbehältnisse immer auf die verwendete Lagergröße abzustimmen sind. Es ist weiter von Nachteil, dass beim Verpacken von mehreren Großwälzlagern in einer Kiste diese Probleme gehäuft auftreten, weil insbesondere viel Verpackungsmaterial bereitzustellen ist und die einzelnen Lager voneinander auf Abstand zu halten sind.
  • In diesem Zusammenhang sind zwar auch einige Lagerbehältnisse bzw. Vorrichtung zum Transport von Lagern bekannt, die jedoch allesamt nicht für Großwälzlager geeignet sind.
  • So ist beispielsweise in der DE 92 07 657 U eine Vorrichtung zum Transport von Lagern mit einem Trägerelement für axial aufeinander gestapelte Lager beschrieben, die ein als Trägerrohr ausgebildetes Trägerelement mit einem flanschförmigen Fuß aufweist und an einem oberen Ende einen lösbar befestigten Griff hat. Diese Vorrichtung mag zwar für innerbetriebliche Transportzwecke geeignet sein, eignet sich aber keinesfalls als eine Verpackung für Großwälzlager, die weite Transportstrecken zurücklegen müssen. In der DE 20 55 344 A1 ist eine Transportpalette für Wälzlager beschrieben, bei der aus einer ebenen Platte eine Anzahl Vorsprünge zum Aufstecken der Wälzlager herausgeformt sind, wobei die Platte im Bereich der ihr zugewandten Stirnseiten der Wälzlager mit aufstehenden Rippen oder Noppen versehen ist. Eine solche Transportpalette ist jedoch lediglich für kleine Wälzlager geeignet und nicht für Großwälzlager im Sinne der Erfindung. Auch aus der DE 19 77 400 U ist eine Tragplatte für den Versand und die Handhabung von Wälzlagern bekannt, die Ausformungen aufweist, auf die mit Passsitz oder mit leichten Presssitz Wälzlager aufsteckbar sind. Auch eine solche Tragpalette ist für Großwälzlager ungeeignet. Schließlich ist aus der DE 298 10 916 U1 eine faltbare Verpackungsbox-Baugruppe für Wälzlager bekannt, die sich jedoch auch nur für kleine Wälzlager eignet, die übereinander gestapelt werden müssen.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Ausgehend von den bekannten Nachteilen des Standes der Technik liegt der Erfindung daher die Aufgabe zugrunde, einen Ladungsträger zur Festlegung von wenigstens einem Großwälzlager bereitzustellen, der universell anwendbar ist. Insbesondere sollen dabei mehrere Großwälzlager auf dem Ladungsträger gehalten werden, wobei sich diese in der Größe unterscheiden können.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe nach dem kennzeichnenden Teil von Anspruch 1 in Verbindung mit dessen Oberbegriff dadurch gelöst, dass der Ladungsträger als eine rechteckförmige mit einem umlaufenden Rand versehene Grundplatte ausgebildet ist, die Aussparungen aufweist, in denen Feststellelemente verschieb- und feststellbar angeordnet sind, so dass das Großwälzlager wenigstens an drei Umfangsstellen mittels Feststellelement und Rand festlegbar ist.
  • Der Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung liegt darin, dass vom gleichen Ladungsträger mehrere Großwälzlager aufgenommen werden, die auch noch eine unterschiedliche Größe aufweisen können. Dies wird dadurch ermöglicht, dass das Feststellelement, das die Großwälzlager oder einen Lagerbestandteil, beispielsweise den Wälzlageraußenring, im Zusammenspiel mit dem umlaufenden Rand an mehreren voneinander beabstandeten Umfangstellen umgreift. Das Feststellelement bzw. die Feststellelemente sind in ihrer Position veränderbar und so der Größe des jeweiligen Wälzlagers anpassbar. Werden nun vom gleichen Ladungsträger größere oder auch kleinere Großwälzlager aufgenommen, so wird das Feststellelement entsprechend versetzt, dass es an der Mantelfläche des Großwälzlagers anliegt. Auf diese Weise sind die Großwälzlager an verschiedenen Umfangsstellen von Feststellelement und Rand umgriffen und so auf dem Ladungsträger sicher fixiert. Das Fixieren der Großwälzlager auf dem Ladungsträger ist von besondere Bedeutung, da dieser wahlweise mit Straßenfahrzeugen, Schienenfahrzeugen, mit Schiffen oder in Flugzeugen transportiert wird und somit vielfältigen Bewegungen ausgesetzt ist.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sind in den Untenansprüchen beschrieben.
  • So ist nach Anspruch 2 vorgesehen, dass das Feststellelement mit der Grundplatte durch Form- und/oder Kraftschluß verbunden ist. Vorteilhafter Weise wird man eine formschlüssige Verbindung bevorzugen, da dadurch eine besonders einfache Trennung von Feststellelement und Grundplatte möglich ist.
  • Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung gemäß Anspruch 3 sollen die Aussparungen in der Draufsicht gesehen parallel und diagonal zu den Seitenwänden der Grundplatte verlaufen. Dabei ist nach Anspruch 4 vorgesehen, dass parallel zu einer langen Seitenwand je eine von dieser beabstandet angeordnete Aussparung verläuft, parallel zu einer kurzen Seitenwand je eine von dieser beabstandet angeordnete und eine mittig angeordnete Aussparungen verlaufen und je eine pfeilartige, einander entgegen gerichtete Aussparung verlaufen, die sich schneiden und zwischen sich im überschnittenen Bereich die mittig angeordnete, parallel zu der kurzen Seitenwand verlaufende Aussparung einschließen.
  • Durch das Zusammenspiel von rechteckförmiger Grundplatte und in Diagonalrichtung bzw. parallel zu den Seitenwände verlaufenden Aussparungen ist sichergestellt, dass der auf der Grundplatte zur Verfügung stehende Raum optimal von den Großwälzlagern ausgenutzt werden kann.
  • In den Unteransprüchen 5 bis 10 sind besonders vorteilhafte Ausführungsvarianten von Aussparungen und Feststellelement beschrieben. Diese Ausführungsvarianten sorgen dafür, dass Feststellelement und Grundplatte sehr vorteilhaft zusammenwirken, sich in einfacher Weise miteinander verbinden und genauso einfach wieder voneinander trennen lassen und darüber hinaus durch ihre einfache Form auch kostengünstig herstellbar sind.
  • So ist nach Anspruch 5 vorgesehen, dass die Aussparungen durchgehende, von einem Steg getrennte Freistellungen aufweisen. Nach Anspruch 6 soll das Feststellelement zweiteilig ausgebildet sein, wobei ein äußeres hohles Aufnahmeteil ein verschiebbares Verriegelungsteil aufnimmt. Nach einem weiteren Merkmal gemäß Anspruch 7 soll das Verriegelungsteil kammartige Verriegelungselemente aufweisen, die in die Freistellungen der Aussparungen eingreifen. Nach einem anderen zusätzlichen Merkmal gemäß Anspruch 8 soll das Verriegelungsteil Vorsprünge aufweisen, die an einem Hinterschnitt des Aufnahmeteils zur Anlage kommen. So wird erreicht, dass beide Teile im entriegelten Zustand nicht auseinanderfallen können. Aus Anspruch 9 geht hervor, dass die kammartigen Verriegelungselemente Vorsprünge aufweisen, die die Stege der Aussparungen im verriegelten Zustand untergreifen. Diese sorgen dafür, dass im verriegelten Zustand ein fester Halt zwischen Grundplatte und Feststellelement gegeben ist. Schließlich soll nach Anspruch 10 das Aufnahmeteil an einem Ende einen Fuß aufweisen, auf dem das Großwälzlager im verriegelten Zustand mit seiner Stirnfläche aufliegt. Durch das Gewicht des Großwälzlagers und den damit ausgeübten Druck auf das Feststellelement wird der Zusammenhalt zwischen Grundplatte und Feststellelement zusätzlich unterstützt.
  • Aus Anspruch 11 geht hervor, dass die Grundplatte mit durchgehenden Grifföffnungen versehen ist. Diese sorgen dafür, dass die Grundplatte einschließlich fixiertem Ladegut mit entsprechenden Hilfsmitteln, beispielsweise mit Hebevorrichtungen untergriffen und so von einer Tragpalette gehoben werden kann, auf der die Grundplatte aufgesetzt war.
  • In den Ansprüchen 12 bis 14 ist das Zusammenwirken des erfindungsgemäßen Ladungsträgers mit einem Lagerbehälter zu einer Verpackungseinheit beschrieben. Dabei soll nach Anspruch 12 der Ladungsträger in einem Lagerbehälter einsetzbar sein, wobei die Höhe des Ladungsträger an die Höhe des Lagerbehälters angepaßt ist. Aus Anspruch 13 geht hervor, dass mehrere Ladungsträger im Lagerbehälter einsetzbar sind, wobei wiederum die Höhe der Ladungsträger an die Höhe des Lagerbehälters angepasst ist. Schließlich geht aus Anspruch 14 hervor, dass bei Vorhandensein von mehreren erfindungsgemäßen Ladungsträgern in einem Lagerbehälter diese jeweils von einem Zwi schenboden bedeckt sind, dem ein Luftsack folgt, der wiederum von einem Verschlussdeckel bedeckt ist.
  • Die Erfindung wird an nachstehendem Ausführungsbeispiel näher erläutert.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Es zeigen:
  • 1 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Grundplatte mit Aussparungen,
  • 2 eine Draufsicht auf die gleiche Grundplatte mit schematisch dargestellten Großwälzlagern unterschiedlicher Größe,
  • 3 einen vergrößerten Ausschnitt aus einer Draufsicht auf eine Grundplatte mit Großwälzlager und Feststellelement,
  • 4 ein Aufnahmeteil eines Feststellelementes,
  • 5 ein Verriegelungsteil eines Feststellelementes,
  • 6 ein Feststellelement in entriegelter Stellung,
  • 7 ein Feststellelement in verriegelter Stellung,
  • 8 einen Ausschnitt aus einer Draufsicht auf eine Unterseite der Grundplatte mit verriegeltem Feststellelement und
  • 9 eine schematische Darstellung eines Lagerbehälters mit erfindungsgemäßer Vorrichtung.
  • Ausführliche Beschreibung der Zeichnungen
  • Wie aus den 1 und 2 ersichtlich, ist der Ladungsträger als eine Grundplatte 1 ausgebildet, die allseitig von einem Rand 2 umschlossen ist, der über den Bodenkörper der Grundplatte 1 herausragt. Die Grundplatte 1 ist mit Aussparungen 3, versehen, die parallel zu den kurzen Seiten der rechteckförmig ausgebildeten Grundplatte 1 verlaufen. Die Aussparungen 3 sind gleichmäßig voneinander beabstandet, wobei die beiden äußeren Aussparungen 3 einen etwas geringeren Abstand vom Rand 2 aufweisen als zur mittleren Aussparung 3. Parallel verlaufend zu den langen Seitenwänden ist je eine Aussparung 4 angeordnet, die wiederum auch vom Rand 2 etwas eingerückt ist. Schließlich gehören die pfeilartig verlaufenden Aussparungen 5 und 6 dazu, die sich aus den beiden Aussparungen 5.1, 5.2 und 6.1, 6.2 zusammensetzten. Wie aus den 1 und 2 erkennbar, beginnen die pfeilartigen Aussparungen 5, 6 etwa in der Mitte der parallel zu der langen Seitenwand verlaufenden Aussparung 4 und setzten sich aus den beiden Teilaussparungen 5.1, 5.2, 6.1, 6.2 zusammen. Die pfeilartigen Aussparungen 5, 6 sind einander entgegengerichtet, so dass sie einen rechteckigen Bereich einschließen, in dem die mittig angeordnete, parallel zu der kurzen Seitenwand verlaufende Aussparung 3 angeordnet ist. Schließlich gehören zur Grundplatte 1 die Grifföffnungen 7, die jeweils im Bereich der pfeilartigen Aussparungen 5, 6 angeordnet sind. Die Grifföffnungen 7 sorgen dafür, dass die Grundplatte 1 einschließlich ihrem Ladegut bewegt werden kann, indem etwa ein Hebemittel in diese eingreift und damit die Grundplatte 1 untergreift und hochheben kann.
  • Wie aus 2 ersichtlich, sind aufgrund der Anordnung der Aussparungen 3, 4, 5, 6 Großwälzlager 8, 9 unterschiedlicher Größe festlegbar. Die Großwälzlager 8, 9 sind dabei wenigstens an drei Umfangsstellen umgriffen, wie die vier rechtseitig angeordneten Lager auf der Grundplatte 1 zeigen. Sowohl das rechtsseitig angeordnete obere und untere Großwälzlager 9 werden durch den umlaufenden Rand 2 und das Feststellelement 10 an drei Punkten ihres Umfangs arretiert, im vorliegenden Fall an einer Umfangsstelle durch das Feststellelement 10 und an zwei Umfangsstellen durch den umlaufenden Rand 2.
  • Durch diese Dreipunkt-Anordnung ist ein sichere Halt des Großwälzlagers 9 unter allen Bedingungen gegeben. Betrachte man hingegen die beiden mittig angeordneten Großwälzlager 9, so wäre deren Fixierung ebenfalls an drei Umfangsstellen möglich, wobei der umlaufende Rand 2 je einen Anlagepunkt und die Feststellelemente 10 je zwei Anlagepunkte bilden würden, wobei die Feststellelemente 10 im vorliegenden Fall allerdings nicht dargestellt sind und auf den Aussparungen 5.1, 5.2, 6.1, 6.2 anzuordnen wären.
  • In vorteilhafter Weise wird man die in den 1 und 2 dargestellte Grundplatte 1 einschließlich Rand 2 als Spritzgussteil aus einem robusten Kunststoff herstellen. Man wird einen aus einem gegen Schmiermittel gegen Schmierstoff und Korrosionsschutzmittel unempfindlichen Kunststoff auswählen. Dieser ist erforderlich, da die Grundplatte 1 auch bei sehr langen Transportzeiten oder bei sehr langen Lagerzeiten keinen Schaden durch die genannten Stoffe nehmen darf, um wieder verwendungsfähig zu sein. Zur Verbesserung der Stabilität der Grundplatte kann es zweckmäßig sein, deren Unterseite mit senkrecht angeordneten waffelartigen Durchbrechungen zu versehen. Diese können beispielsweise durch parallel zueinander angeordnete Stege gebildet sein, welche in Längs- und in Querrichtung zueinander angestellt sind. Derartige Durchbrechungen sind jedoch zeichnerisch nicht dargetellt.
  • Wie die vergrößerte Darstellung in 3 zeigt, sind sämtliche Aussparungen 3, 4, 5, 5.1, 5.2, 6, 6.1, 6.2 mit einander beabstandeten Freistellungen 12 versehen, die durch Stege 11 voneinander getrennt sind. Das Feststellelement 10 setzt sich aus dem hohlen Aufnahmeteil 10.1 und dem darin angeordneten, verschiebbaren Verriegelungsteil 10.2 zusammen. Wie aus den 4, 5, 6 und 7 ersichtlich, weist das Aufnahmeteil 10.1 am unteren Ende eine Verlängerung in Form eines Fußes 10.1.1 auf, auf dem im verriegelten Zustand das Feststellelement 10 nach 3 das Großwälzlager 9 mit seiner Stirnfläche aufliegt. 4 läßt erkennen, dass das Aufnahmeteil 10.1 einen Hinterschnitt derart aufweist, dass im oberen Teil des Hohlraumes 10.1.2 ein umlaufender Rand 10.1.3 gebildet ist, der eine geringere lichte Weite als der übrige Hohlraum 10.1.2 hat. Wie 5 zeigt, ist das Verriegelungsteil 10.2 am oberen Ende mit einem Flansch 10.2.1 versehen, der von einem Mittelteil 10.2.2 fortgesetzt ist, der wiederum in kammartige Verriegelungselemente 10.2.3 übergeht, die durch Freiräume 10.2.4 voneinander getrennt sind. Wie weiter erkennbar, ist der Mittelteil 10.2.2 mit zwei gegenüberliegenden Vorsprüngen 10.2.5 versehen, die als Verliersicherung wirken und mit dem umlaufenden Rand 10.1.3 des Aufnahmeteils 10.1 zusammenwirken. 5 zeigt außerdem, dass die beiden außen liegenden Verriegelungselemente 10.2.3 ebenfalls mit Vorsprüngen 10.2.6 versehen sind, die wiederum mit den Aussparungen 3, 4, 5, 6 bei der Verrastung zusammenwirken.
  • Das in 6 im entriegelten Zustand dargestellte Feststellelement 10 läßt erkennen, dass das Verriegelungsteil 10.2 aus dem Aufnahmeteil 10.1 soweit heraushebbar ist, dass die Verriegelungselemente 10.2.3 des Verriegelungsteils 10.2 zumindest bündig mit der Unterkante des Fußes 10.1.1 des Aufnahmeteils 10.1 sind. Dadurch ist sichergestellt, dass im entriegelten Zustand ein problemloses Verschieben des Feststellelementes 10 in den Aussparungen 3, 4, 5, 6 möglich ist. Ein Trennen von Aufnahmeteil 10.1 und Verriegelungsteil 10.2 ist dadurch verhindert, dass die Vorsprünge 10.2.5 des Verriegelungsteils 10.2 am umlaufenden Rand 10.1.3 zur Anlage gelangen. In 7 ist das Feststellelement im verriegelten Zustand dargestellt, wobei die aus dem Aufnahmeteil 10.1 herausragenden Verriegelungselemente 10.2.3 gut zu erkennen sind. Der Verschiebeweg ist dadurch begrenzt, dass das Verriegelungsteil 10.2 mit seinem umlaufenden Flansch 10.2.1 an der Oberkante des Aufnahmeteils 10.1 zur Anlage gelangt. Das in 8 im verriegelten Zustand von unten dargestellt Feststellelement 10 läßt erkennen, dass die Verriegelungselemente 10.2.3 des Verriegelungsteiles 10.2 in die Freistellungen 12 der Aussparungen 3, 4, 5, 6 eingreifen, wobei die beiden außen liegenden Verriegelungselemente 10.2.3 je einen Vorsprung 10.2.6 aufweisen, der den Steg 11 übergreift, so dass ein sicherer Halt des Verriegelungsteil 10.2 in den Aussparungen 3, 4, 5, 6 gegeben ist.
  • In 9 ist schließlich in schematischer Darstellung eine komplette Verpackungseinheit dargestellt. Wie erkennbar, ist auf eine Palette 13 ein La gerbehälter 14 aufgesetzt, den man vorteilhafter Weise faltbar gestaltet. Dadurch ist dafür gesorgt, dass eine Rückführung dieses Lagerbehälters 14 in sehr platzsparender Weise erfolgen kann. Der Faltbehälter 14 nimmt jetzt die Grundplatte 1 auf, auf der mehrere Großwälzlager 8, 9 mit den Feststellelementen 10 und durch den umlaufenden Rand 2 der Grundplatte 1 sicher fixiert sind. Die derart befestigten Großwälzlager 8, 9 werden nun durch einen Zwischenboden 15 abgedeckt. Der wiederum, nimmt einen Luftsack 16 auf, der nach oben durch den Verschlussdeckel 17 abgedeckt ist. Dieser Luftsack 16 sorgt dafür, dass ein fester innerer Halt der Großwälzlager 8, 9 im Lagerbehälter 14 gegeben ist. Natürlich ist es auch möglich, wie in 9 nicht dargestellt, mehrere Großwälzlager 8, 9 in Lagen übereinander anzuordnen.
  • 1
    Grundplatte
    2
    Rand
    3
    Aussparung
    4
    Aussparung
    5
    Aussparung
    5.1
    Aussparung
    5.2
    Aussparung
    6
    Aussparung
    6.1
    Aussparung
    6.2
    Aussparung
    7
    Grifföffnung
    8
    Großwälzlager
    9
    Großwälzlager
    10
    Feststellelement
    10.1
    Aufnahmeteil
    10.1.1
    Fuß
    10.1.2
    Hohlraum
    10.1.3
    Rand
    10.2
    Verriegelungsteil
    10.2.1
    Flansch
    10.2.2
    Mittelteil
    10.2.3
    Verriegelungselement
    10.2.4
    Freiraum
    10.2.5
    Vorsprung
    10.2.6
    Vorsprung
    11
    Steg
    12
    Freistellung
    13
    Palette
    14
    Lagerbehälter
    15
    Zwischenboden
    16
    Luftsack
    17
    Verschlußdeckel

Claims (14)

  1. Ladungsträger zur variablen Festlegung von wenigstens einem Großwälzlager (8, 9), dadurch gekennzeichnet, dass er als eine rechteckförmige mit einem umlaufenden Rand (2) versehene Grundplatte (1) ausgebildet ist, die Aussparungen (3, 4, 5, 5.1, 5.2, 6, 6.1, 6.2) aufweist, in denen Feststellelemente (10) verschieb- und feststellbar angeordnet sind, so dass das Großwälzlager (8, 9) wenigstens an drei Umfangsstellen mittels Feststellelement (10) und Rand (2) festlegbar ist.
  2. Ladungsträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Feststellelement (10) mit der Grundplatte (1) durch Form- und/oder Kraftschluß verbunden ist.
  3. Ladungsträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparungen (3, 4, 5, 5.1, 5.2, 6, 6.1, 6.2) in der Draufsicht gesehen parallel und diagonal zu Seitenwänden der Grundplatte (1) verlaufen.
  4. Ladungsträger nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass parallel zu einer langen Seitenwand je eine von dieser beabstandet angeordnete Aussparung (4) verläuft, parallel zu einer kurzen Seitenwand je eine von dieser beabstandet angeordnete und eine mittig angeordnete Aussparungen (3) verlaufen und je eine pfeilartige, einander entgegengerichte Aussparungen (5, 6) verlaufen, die sich schneiden und zwischen sich im überschnittenen Bereich die mittig angeordnete, parallel zu der kurzen Seitenwand verlaufende Aussparung (3) einschließen.
  5. Ladungsträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparungen (3, 4, 5, 5.1, 5.2, 6, 6.1, 6.2) durchgehende, von einem Steg (11) getrennte Freistellungen (12) aufweisen.
  6. Ladungsträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Feststellelement (10) zweiteilig ausgebildet ist, wobei ein äußeres hohles Aufnahmeteil (10.1) ein verschiebbares Verriegelungsteil (10.2) aufnimmt.
  7. Ladungsträger nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass Verriegelungsteil (10.2) kammartige Verriegelungselemente (10.2.3) aufweist, die in die Freistellungen (12) der Aussparungen (3, 4, 5, 5.1, 5.2, 6, 6.1, 6.2) eingreifen.
  8. Ladungsträger nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Verriegelungsteil (10.2) Vorsprünge (10.2.5) aufweist, die an einem Hinterschnitt des Aufnahmeteils (10.1) zur Anlage kommen.
  9. Ladungsträger nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die kammartigen Verriegelungselemente (10.2.3) Vorsprünge (10.2.6) aufweisen, die die Stege (11) der Aussparungen (3, 4, 5, 5.1, 5.2, 6, 6.1, 6.2) im verriegelten Zustand untergreifen.
  10. Ladungsträger nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmeteil (10.1) an einem Ende einen Fuß (10.2) aufweist, auf dem das Großwälzlager (8, 9) im verriegelten Zustand mit seiner Stirnfläche aufliegt.
  11. Ladungsträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (1) mit durchgehenden Grifföffnungen (7) versehen ist.
  12. Ladungsträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass er in einem Lagerbehälter (14) einsetzbar ist, wobei die Höhe des Ladungsträger an die Höhe des Lagerbehälters (14) angepaßt ist.
  13. Ladungsträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere im Lagerbehälter (14) einsetzbar sind, wobei die Höhe der Ladungsträger an die Höhe des Lagerbehälters (14) angepaßt ist.
  14. Ladungsträger nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass diese im Lagerbehälter (14) von einem Zwischenboden (15) bedeckt sind, dem ein Luftsack (16) folgt, der wiederum von einem Verschlußdeckel (17) bedeckt ist.
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