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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Behandlung trinkbarer
Flüssigkeiten
und ein Verfahren zur Behandlung trinkbarer Flüssigkeiten, insbesondere von
Trinkwasser. Des Weiteren betrifft die vorliegende Erfindung die
erfindungsgemäß behandelte
trinkbare Flüssigkeit
und ein Heilmittel bzw. die Verwendung der trinkbare Flüssigkeit
zur Herstellung eines Heilmittels bzw. zur Bewässerung von Pflanzen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung und ein Verfahren
zur Behandlung trinkbarer Flüssigkeiten
anzugeben, die bzw. das die trinkbare Flüssigkeit für den menschlichen Körper besser
zuträglich
macht. Beispielsweise hat die Erfindung das Ziel, normales Leitungswasser
durch die erfindungsgemäße Behandlung
mit natüröichen Quellwasser
vergleichbar zu machen, das innerhalb langer Zeiträume, die
bis zu tausend von Jahren betragen können, durch engste Spalte und
Kavernen in der Erdoberfläche
absteigt, um schließlich
von dort wieder an die Oberfläche
zu gelangen, wobei es häufig
in unmittelbarer Umgebung von Kristall- oder Gesteinsplatten war
und dadurch kosmisch biologisch positiv beeinflußt wurde.
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Diese
Aufgabe der Erfindung wird mit den Merkmalen von Anspruch 1 bzw.
Anspruch 32 gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Bei
Versuchen der Erfinder hat sich überraschenderweise
herausgestellt, daß sich
beim Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtungen
und Verfahren eine Änderung
der Schwere der behandelten trinkbaren Flüssigkeit beobachten läßt. Das
gleiche Phänomen
läßt sich
beobachten, wenn eine behandelte trinkbare Flüssigkeit mit unbehandelter
trinkbarer Flüssigkeit
in Kontakt gebracht wird. Die Erfinder sind der Auffassung, daß sich diese überraschenden aber
reproduzierbaren Versuchsergebnisse dadurch erklären lassen, daß die erfindungsgemäßen Vorrichtungen
und Verfahren zumindest einen Teil der Energie von Wellen empfangen,
senden und/oder speichern können,
die einen Einfluß auf
die Schwere der beanspruchten Flüssigkeiten
haben. Derartige äußerst überraschende
Effekte sind vergleichbar mit den bereits in der früheren Patentanmeldung
DE 103 54 019 A1 des
Anmelders beobachteten und beschriebenen Effekten mit dem Titel "Vorrichtung zum Empfangen,
Senden und/oder Speichern zumindest eines Anteils der Energie von
Wellen" deren gesamter
Inhalt hier durch Bezugnahme aufgenommen werden soll.
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Die
bekannten in der Onkologie verwendeten Krebsheilmittel haben generell
eine hohe Mortabilitätsrate
zur Folge und sind zwischenzeitlich auch in der Statistik der Krebsheilungen
nicht mehr als erfolgreich ausgewiesen. Es besteht daher ein erheblicher
Bedarf, verträgliche
und besser wirksame Substanzen als Heilmittel für Krebs anzugeben.
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Der
Erfindung liegt daher auch die Aufgabe zugrunde, ein gut verträgliches
und besser wirksames Heilmittel, insbesondere zur Behandlung von Krebs,
anzugeben.
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Diese
Aufgabe der Erfindung wird mit den Merkmalen von Anspruch 35 und
Anspruch 41 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft somit auch ein Heilmittel, das die
erfindungsgemäß behandelte trinkbare
Flüssigkeit
umfaßt.
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Das
erfindungsgemäße Heilmittel
kann sowohl beim Menschen als auch bei Tieren angewendet werden
und zeigt überraschend
gute Heilwirkungen. Es kann auch vorbeugend eingesetzt werden. Da
es aus reinen Naturbestandsteilen besteht kann auch keine Überdosierung
erfolgen und sollten keine Nebenwirkungen eintreten.
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Beide
Grundbestandeteile, d.h. die erfindungsgemäß behandelte trinkbare Flüssigkeit
(z.B. Wasser) und Naturfarbstoff (z.B. Chlorophyll) sind Grundlagen
des Lebens. Die Erfinder sind der Auffassung, daß die erfindungsgemäß behandelte
Flüssigkeit
angeregt ist und damit auch den Naturfarbstoff anregen kann. Die
Heilwirkung von dem Naturfarbstoff Chlorophyll bei der Krebsbehandlung
ist bekannt. Durch die Kombination der erfindungsgemäß behandelten
trinkbaren Flüssigkeit
mit dem Naturfarbstoff ergibt sich die überraschend starke Heilwirkung
des erfindungsgemäßen Heilmittels.
Die Erfinder sind der Auffassung, daß sich diese verstärkte Heilwirkung
des Naturfarbstoffs eine Folge seiner biologischen Aktivierung durch
die erfindungsgemäß behandelten
trinkbaren Flüssigkeit
ergibt.
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Gegenüber den
bekannten Krebsheilmitteln, die bekanntermaßen derart hohe Nebenwirkungen haben,
daß sich
viele Erkrankte dazu entschließen, keine
Behandlung machen zu lassen, hat das erfindungsgemäße Heilmittel
erhebliche Vorteile, weil es eine hohe Wirkung ohne nachweisbare
Nebenwirkungen aufweist.
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Chlorophyll
ist der grüne
Blattfarbstoff und spielt als Farbstoffpigmnet bei der Photosynthese eine
entscheidende Rolle. Bei der Photosynthese wird die Sonnenenergie
in von der Flora und Fauna verwertbare chemische Energieformen umgewandelt.
Natürlich
vorkommendes Chlorophyll ist ein Gemenge von zwei Arten, welche
noch in jeweils zwei Unterarten aufgeteilt sind. Daneben gibt es
auch industriell gewonnenes Chlorophyll, das eine dieser Unterarten
in reiner Form umfassen kann. In dieser Anmeldung soll der Begriff
Chlorophyll sowohl natürlich
vorkommendes Chlorophyll als auch das industriell gewonnene Chlorophyll
umfassen, wobei das natürlich
vorkommende bevorzugt wird.
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Erfindungsgemäße Heilmittel
können
beispielsweise hergestellt werden, indem man zunächst einen Chlorophyllextrakt
aus Spinatblättern
oder Brennesseln herstellt. Es ist klar, daß alternativ oder zusätzlich auch
andere chlorophyllhaltige Pflanzen verwendet werden können. Die
Pflanzen werden unter Zugabe von Wasser zerkleinert, mit Aceton
extrahiert und nach Filtration über
Quarzmehl und Schlämmkreide
in eine dunkle Flasche überführt. Anschließend wird
das Aceton verdampft und dem Extrakt Wasser zugefügt. Dabei
kann das zugegebene Wasser bereits mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
behandelt worden sein (wobei eine Gewichtsreduzierung erfolgt).
Alternativ oder zusätzlich kann
ein Zwischenprodukt oder das Endprodukt mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
behandelt werden.
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Schonender
bzw. naturbelassener läßt sich ein
erfindungsgemäßes Heilmittel
herstellen, indem chlorophyllhaltige Planzenmasse, z.B. Spinat,
zerkleinert und mit Wasser versetzt wird. Die Behandlung (bzw. Anregung)
des Wassers kann wie oben vor und/oder nach der Zerkleinerung der
Pflanzenmasse bzw. der Zugabe des Wassers erfolgen.
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Alternativ
kann auch getrocknete oder gemahlene Pflanzenmasse mit beispielsweise 80%-igen
Aceton extrahiert werden und dann das gewonnene Chlorophyll verschiedenen
Reinigungsverfahren unterworfen werden, um es möglichst rein zu gewinnen. Es
ist klar, daß das
Chlorophyll auch ein industriell hergestelltes Chlorophyll sein
kann, das im Arzneimittelgeschäften
bezogen werden kann. Das Chlorophyll wird wieder mit Wasser versetzt.
Die Anregung des Wassers kann wie oben vor und/oder nach der Zerkleinerung
der Zugabe des Wassers erfolgen.
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Die
erfindungsgemäße trinkbare
Flüssigkeit kann überraschenderweise
auch vorteilhaft zur Bewässerung
von Pflanzen eingesetzt werden. Dabei zeigt sich im Vergleich mit
der Bewässerung
mit normalen Leitungswasser ein stärkerer und gesünderer Austrieb
bei einer geringeren Wurzelbildung. Die Erfinder sind der Auffassung,
daß dieser
positive Effekt auf einer biologischen Aktivierung der Pflanzen
beruht.
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Die
Erfindung wird im folgenden anhand der in den Figuren gezeigten
Ausführungsbeispiele
genauer beschrieben.
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1 zeigt
eine erfindungsgemäße Vorrichtung
zur Behandlung von einer trinkbaren Flüssigkeit gemäß einer
ersten Ausführung
der Erfindung.
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2 zeigt
eine erfindungsgemäße Vorrichtung
zur Behandlung von einer trinkbaren Flüssigkeit gemäß einer
weiteren Ausführung
der Erfindung.
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3 zeigt
die Kurve des zeitlichen Verlaufs der Änderung der Schwere der behandelten
trinkbaren Flüssigkeit
nach erfolgter Behandlung in einer Anordnung gemäß 1.
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4 zeigt
das Ergebnis eines Vergleichsversuchs für eine Aussaat von Radieschen
in Quarzsand.
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5 zeigt
das Ergebnis eines Vergleichsversuchs mit Linsen aus einem Bioladen
(lens culinaris), die entsprechend dem in 4 gezeigten
Versuch ausgesät
wurden.
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6a zeigt
das Ergebnis eines Vergleichsversuchs mit Bambuspflanzen.
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6b zeigt
eine vergrößerte Teilansicht des
Wurzelbereichs des in 6a gezeigten Versuchsergebnisses.
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7 zeigt
das Ergebnis eines Vergleichsversuchs mit zwei Paaren aus jeweils
einer rosa und einer blauen Hyazinthe.
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1 zeigt
eine erfindungsgemäße Vorrichtung
zur Behandlung von einer trinkbaren Flüssigkeit gemäß einer
ersten Ausführung
der Erfindung. Die Vorrichtung weist eine magnetisierte Grundplatte 1 auf,
auf der eine Isolierschicht 2 aufgetragen ist. Über der
Isolierschicht 2 ist eine elektrisch leitende Schicht 3 in
Form eines Kupfergewebes angeordnet. Auf dem Kupfergewebe liegt
eine Kristallplatte 4 auf. Über der Kristallplatte 4 ist
eine elektrisch leitende Anordnung 5 angeordnet, auf der
ein Gefäß 7 zur
Aufnahme der trinkbaren Flüssigkeit 9 steht,
die zu behandeln ist. Die elektrisch leitende Anordnung 5 ist über ein
Kupferkabel mit 1 mm Querschnitt mit der magnetisierten Grundplatte
verbunden.
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Die
magnetisierte Grundplatte 1 besteht bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel
aus einer 10 × 10
cm großen
Eisenplatte, die 1 cm stark ist. In die Platte sind 2 Dauermagnete
im Abstand von beispielsweise 3 bis 7 cm eingearbeitet.
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Die
Isolierschicht ist eine 0,1 mm starke Polyethylenfolie, die auf
die Oberseite und die Seitenwände
der Eisenplatte aufgetragen ist. Das Kupfergewebe ist 10 × 10 cm
groß und
hat eine Dicke von 0,2 mm. Die Maschenweite beträgt 1 mm.
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Die
Kristallplatte 4 ist bei dem Ausführungsbeispiel ein indischer
Granit in rosa mit schwarzen Einsprenklungen. Die Fläche beträgt ca. 12 × 12 cm und
die Dicke ungefähr
30 mm. Auf der Kristallplatte ist als elektrisch leitende Anordnung
ein Kupfergewebe angeordnet, das im Wesentlichen dem Kupfergewebe
der elektrisch leitenden Schicht 3 entspricht. Die elektrisch
leitende Anordnung 5 ist über ein Kupferkabel mit 1 mm
Querschnitt mit einer Isolierung mit der magnetisierten Grundplatte 1 verbunden.
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Das
Gefäß 7 zur
Aufnahme der trinkbaren Flüssigkeit 9 hat
eine Höhe
von beispielweise 150 mm bis 190 mm, eine Wandstärke von 2,5 mm bzw. 3,2 bis
6 mm. Das Gefäß besteht
aus einem mundgeblasenen Klarglas und weist vorzugsweise einen planen
bzw. geschliffenen Boden auf, um einen guten Kontakt mit der Kristallplatte
zu bieten. Bei Versuchen der Erfinder hat sich herausgestellt, daß Plastikflaschen
auch funktionieren, aber der Effekt langsamer sichtbar wird. Als
Material für
die Flaschen kann neben normalen Flaschenglas Borosilikatglas verwendet
werden. Die Flaschenform kann zylindrisch oder gebaucht, vasenförmig, gedreht
und gebaucht sowie auch eckig sein. Es liegt auch im Vermögen des
Fachmanns, andere geeignete Formen zu finden.
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2 zeigt
eine alternative Vorrichtung der Erfindung, die im wesentlichen
der in 1 gezeigten Vorrichtung entspricht. Gleiche Bezugszeichen werden
für sich
entsprechende Teile verwendet und auf deren Beschreibung im Zusammenhang
mit der Vorrichtung von 1 verwiesen.
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Die
Vorrichtung von 2 unterscheidet sich von der
in 1 gezeigten Vorrichtung im wesentlichen durch
die Ausbildung der elektrisch leitenden Anordnung 5 (1)
bzw. 5' (2).
Die elektrisch leitende Anordnung 5' umfaßt eine Hülle aus Kupfergewebe, die das
Gefäß 7 einschließt. Durch
diese Anordung läßt sich
der unten beschriebene Effekt der Gewichtsveränderung der behandelten Flüssigkeit beschleunigen.
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Folgende
Versuche wurde von den Erfindern durchgeführt: Das Gefäß 7 zur
Aufnahme der trinkbaren Flüssigkeit 9 wurde
bei dem Versuch mit trinkbarer Flüssigkeit befüllt und
gasdicht verschlossen. Anschließend
wurde das Gefäß mit Inhalt
für 5,5
Stunden auf der erfindungsgemäßen Vorrichtung
gemäß 1 angeordnet.
Luftdruck und Temperatur waren während
dieser Zeit konstant: 20°C
bzw. 1025 mbar.
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3 zeigt
eine beispielhafte Messung, die von den Erfindern durchgeführt wurde.
In 3 ist das Gewicht der Flasche mit Inhalt (Wasser) über die Zeit
aufgetragen. Das Gewicht von dem Gefäß einschließlich Inhalt betrug bei Versuchsbeginn
860,130 g. Am Ende des Versuchs betrug das Gewicht nur noch 860,050
g. Die Gewichtsabnahme betrug während
der Versuchsdauer – 80
mg. Der Versuch wurde nach der letzten Messung abgebrochen.
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Bei
den Versuchen hat sich überraschenderweise
herausgestellt, daß durch
die erfindungsgemäße Behandlung
von Wasser als trinkbare Flüssigkeit sich
das Gewicht der trinkbaren Flüssigkeit änderte. Es
zeigte sich, daß pro
halben Liter Wasser eine Gewichtsreduzierung in der Größenordnung
von 50 bis 180 mg beobachtet werden konnte. Die Messung erfolgte
auf einer Waage mit einer Genauigkeit von 1 mg. Die Ergebnisse waren
reproduzierbar. Ähnliche Messwerte
wurden mit einer Vorrichtung gemäß 2 erreicht.
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Überraschenderweise
hat sich herausgestellt, daß derartig
behandeltes Wasser auch in der Lage war, durch Beimischen weiteren
Wassers ein ähnliches
Verhalten auf das zugegebene Wasser zu übertragen.
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Im
folgenden werden Beispiele zur Herstellung erfindungsgemäßer Heilmittel
aufgeführt
(Bei allen Beispielen kann die Behandlung (bzw. Anregung) vor und/oder
nach der Zerkleinerung der Pflanzenmasse bzw. der Zugabe des Wassers
erfolgen):
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Beispiel 1:
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250
g Blattspinat werden gedünstet
und mit einem Turbomischer (Braun Miniprimer Compact MR300) zerkleinert,
so daß ein
feiner Brei entsteht. 1000 g Leitungswasser des süddeutschen
Alpenraums (Prien, Chiemsee) mit einem deutschen Härtegrad
von ungefähr
12° werden,
vorzugsweise vorher, mehrere Stunden lang mit einer erfindungegemäßen Vorrichtung
beispielsweise gemäß 1 oder 2 behandelt,
wobei sich in dem hermetisch verschlossenen Glasgefäß eine Verminderung
des Gewichts von 100 bis 440 mg ergibt. Beispielsweise ergab sich bei
von den Erfindern durchgeführten
Versuchen mit einer Behandlungsdauer von 6 Stunden eine Gewichtsreduzierung
von 440 mg. Dieses derart behandelte Wasser wird zum Verdünnen des
Blattspinatbreis verwendet. Der verdünnte Blattspinatbrei wird noch
einmal mit dem Turbomischer durchgerührt, so daß sich eine gut flüssige dunkelgrün gefärbte Flüssigkeit
bildet.
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Das
so hergestellte Getränk
stellt ein Heilwasser hoher Wirksamkeit dar und kann frisch hergestellt
beispielsweise über
einen Tag verteilt getrunken werden.
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Es
hat sich überraschenderweise
herausgestellt, daß sich
mit diesem Heilwasser bei mehrfacher täglicher Anwendung eine Krebserkrankung
aufhalten und zumindest teilweise heilen läßt.
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Beispiel 2:
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250
g Blattspinat werden gedünstet
und mit einem Turbomischer (Braun Miniprimer Compact MR300) zerkleinert,
so daß ein
feiner Brei entsteht. Anschließend
werden 1000 g normales Leitungswasser mit einem deutschen Härtegrad
von ungefähr
12° hinzugefügt. Danach
wird die Mischung mit dem Turbomischer nochmal gerührt, so
daß sich
eine gut flüssige
dunkelgrün
gefärbte
Flüssigkeit
bildet. Diese wird in einen Behälter
mit geschliffener Öffnung
eingefüllt,
der 1,2 l Inhalt aufweist. Mittels des gefetteten Schliffs wird
der Behälter
hermetisch verschlossen. In dieser Form verbleibt die Mischung mindestens über einen
Zeitraum von zwei Stunden auf einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
beispielsweise gemäß 1 oder 2.
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Dabei
wurde bei Versuchen der Erfinder eine Gewichtsveränderung
von ungefähr – 300 mg
beobachtet.
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Das
so hergestellte Getränk
stellt ein Heilwasser hoher Wirksamkeit dar und kann beispielsweise
mehrfach am Tag angewendet werden.
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Die
Heilwirkungen des Heilmittels gemäß Beispiel 2 entsprechen den
in Beispiel 1 genannten Heilwirkungen.
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Beispiel 3:
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250
g Blattspinat werden frisch gedünstet und
mit einem Turbomischer (Braun Miniprimer Compact MR300) zerkleinert,
wobei ein feiner Brei entsteht. Anschließend werden 10 g reines mikrokristallines
Chlorophyll, das im Arzneimittelhandel erhältlich ist, hinzugefügt, und
zusammen mit dem Turbomischer behandelt, bis sich ein feiner Brei
bildet, der das in Wasser unlösliche
Chlorophyll in feinst verteilter, hochdisperser Form enthält. Dieser
Brei wird anschließend
mit 1000 g Wasser verdünnt,
das entsprechend dem Wasser in Beispiel 1 vorzugsweise vorher mit
einer Vorrichtung gemäß 1 behandelt wurde
und bei Versuchen der Erfinder ebenfalls eine Abnahme der Schwere
von 440 mg zeigte.
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Das
so hergestellte Getränk
stellt ein Heilwasser hoher Wirksamkeit dar und kann beispielsweise
mehrfach am Tag angewendet werden.
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Die
Heilwirkungen des Heilmittels gemäß Beispiel 3 entsprechen den
in Beispiel 1 genannten Heilwirkungen.
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Beispiel 4:
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250
g frisch gepflückte
Brennesselblätter werden
gedünstet
und mit einem Turbomischer (Braun Miniprimer Compact MR300) zerkleinert,
so daß sich
ein feiner Brei ergibt. Dem Brei werden 20 g reines mikrokristallines
Chlorophyll (im Arzneimittelhandel erhältlich) hinzugefügt. Danach
wird der Brei mit dem Turbomischer gerührt, bis ein feiner homogener
Brei entsteht, der das in Wasser unlösliche Chlorophyll in feinst
verteilter hochdisperser Form enthält. Dieser Brei wird anschließend mit
1000 g Wasser verdünnt,
das entsprechend den Beispielen 1 und 3 behandelt wurde.
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Das
sich ergebende Produkt kann frisch hergestellt sowohl für die innere
Einnahme, als auch für die äußere Anwendung
verwendet werden.
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Die
Heilwirkungen des Heilmittels gemäß Beispiel 4 entsprechen den
in Beispiel 1 genannten Heilwirkungen.
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Beispiel 5:
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20
g reines mikrokristallines Chlorophyll (im Arzneimittelhandel erhältlich)
werden zusammen mit einem frischen Eigelb und 250 g Wasser, das
entsprechend den Beispielen 1 und 3 und 4 behandelt wurde, wobei
sich eine Abnahme der Schwere von 110 mg zeigte) mit einem Turbomischer
(Braun Miniprimer Compact, MR300) gerührt. Anschließend wurde
tropfenweise kalt gepresstes Olivenöl zugegeben, bis eine Creme
entsteht, die nach Belieben fester oder flüssiger hergestellt werden kann.
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Die
entstandene Creme wurde vorzugsweise für äußere Anwendungen eingesetzt,
wo sie eine bisher nicht bekannte Heilkraft zeigt. Selbstverständlich kann
die Creme auch innerlich angewendet werden.
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Alternativ
kann eine derartige Creme auch auf der Grundlage handelsüblicher
Cremebestandteile hergestellt werden. Wichtig ist, daß die Creme erfindungsgemäß, vorzugsweise
mit einer Vorrichtung gemäß 1 oder 2,
behandeltes Wasser und Naturfarbstoff, vorzugsweise Chlorophyll,
vorzugsweise in hoher Konzentration enthält.
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Bei
den oben genannten Beispielen ist es immer die Kombination zwischen
dem mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
behandelten Wasser, das eine Abnahme der Schwere von ca. 400 bis
500 mg/l zeigt, und Chlorophyll, das die bisher nicht bekannten
Heileffekte zeigt.
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Es
ist beispielsweise auch möglich,
den beiden Grundstoffen, d.h. beispielsweise erfindungsgemäß behandeltes
Wasser und Chlorophyll, weitere Pflanzensäfte hinzuzufügen, um
dadurch eine abwechslungsreiche kalte Diät herzustellen, bei der Gemüse, Früchte, Blätter und/oder
Wurzeln der Grundmischung aus Chlorophyll und behandeltem Wasser zugefügt werden
(siehe Beispiele 6 und 7).
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Beispiel 6:
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200
g gekochte und wieder erkaltete rote Beete wird unter Zugabe von
200 g Wasser (behandelt entsprechend den Beispielen, 1, 3, 4 bzw.
5, wobei sich eine Gewichtsabnahme von ca. 90 mg zeigte) mit einem
Turbomischer (Braun Miniprimer Compact MR300) zerkleinert, wobei
sich ein roter dünnflüssiger Brei
bildet. Anschließend
werden zwei gehäufte
Teelöffel
reines mikrokristallines Chlorophyll (im Arzneimittelhandel erhältlich)
dem Brei zugefügt, und
das Ganze wird noch einmal mit dem Turbomischer behandelt. Anschließend wird
der erhaltene Brei in ein Glasgefäß gefüllt und mit 1200 ml normalem
Leitungswasser aufgefüllt.
Das Gefäß wird hermetisch
verschlossen und mit dem Inhalt auf die erfindungsgemäße Vorrichtung
gemäß 1 gestellt. Nach
24 Stunden konnte man bei Versuchen der Erfinder eine Abnahme der
Schwere um 250 mg beobachten.
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Das
erhaltene Getränk
aus Wasser, Chlorophyll und Wurzelzellen ist ein überraschend
gut wirkendes Heilmittel, das in dieser Form beispielsweise innerhalb
eines Tages von einer erwachsenen Person getrunken werden kann.
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Beispiel 7:
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200
g gekochte und (wieder) erkaltete Möhren werden unter Zugabe von
200 g Leitungswasser mittels eines Turbomischers (Braun Miniprimer
Compact MR300) zerkleinert, so daß sich ein gelblicher flüssiger Brei
ergibt. Anschließend
wird ein gehäufter Eßlöffel mikrokristallines
Chlorophyll (im Arzneimittelhandel erhältlich) zugefügt und das
Ganze erneut mit dem Turbomischer behandelt. Dem erhaltenen Brei
wird weiteres Leitungswasser bis zu einer Gesamtmenge von 1200 ml
zugegeben. Der gesamte Vorgang kann bereits in einem Glasgefäß, das hermetisch
verschließbar
ist, erfolgen oder in dieses jetzt eingefüllt werden. Das Glasgefäß wird hermetisch
verschlossen und für
12 Stunden auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung beispielsweise
gemäß 1 oder 2 gestellt.
Dabei stellten die Erfinder bei Versuchen eine Abnahme des Gewichts
um 280 mg fest.
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Das
erhaltene Getränk
stellt ein überraschend
stark wirkendes Heilmittel dar, das beispielsweise innerhalb eines
Tages von einem erwachsenen Menschen eingenommen werden kann.
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Für alle Beispiele
gilt, daß es
klar ist, daß Gemüse, Blätter, Wurzeln
oder Gräser
auch in völlig
rohem Zustand verwendet werden können.
In diesem Fall ist eine vorhergehende Reinigung vorzuziehen, um
eine saubere, vorzugsweise sterile Zubereitung des Heilmittels zu
ermöglichen.
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Beliebige
weitere Beispiele sind denkbar. Beispielsweise kann statt dem Wasser
auch vorzugsweise Direktsaft oder Rotwein verwendet werden. Andere
Säfte,
die beispielsweise auch aus Konzentrat hergestellt sind, sind denkbar.
Durch die Behandlung mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung zeigen alle
Flüssigkeiten,
d.h. Wasser und andere trinkbare Flüssigkeiten, eine Gewichtsabnahme.
Daß die
Gewichtsabnahme nicht durch einen Verdunstungseffekt erklärbar ist,
folgt aus der Tatsache, daß bei
den vielen von den Erfindern durchgeführten Versuchen das Glasgefäß immer
hermetisch verschlossen war.
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Die
erfindungsgemäße trinkbare
Flüssigkeit, insbesondere
in Form von Wasser eignet sich auch zur Bewässerung von Pflanzen. Bei Versuchen
der Erfinder hat sich überraschenderweise
herausgestellt, daß Pflanzen
bei Bewässerung
mit dem erfindungsgemäß behandeltem
Wasser ein erheblich größeres Wachstum
bei einer gleichzeitig geringeren Wurzelbildung zeigen. Die von
den Erfindern durchgeführten
Versuche, die dieses überraschende
Ergebnis zeigen, werden im folgenden dargestellt:
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Versuch 1:
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In
zwei Plastikschalen wurde feine Blumenerde gefüllt und je drei Reihen Radieschensamen
in die Erde gesteckt. Die eine Schale wurde mit normalem Leitungswasser
begossen, während
die andere Schale mit Leitungswasser begossen wurde, das vorher
erfindungsgemäß mit einer
Vorrichtung gemäß 1 behandelt
wurde, wobei sich eine Gewichtsreduzierung in der oben genannten
Größenordnung
zeigte. In jeder Schale befand sich 420 g Erde, die jeweils mit
200 ml des jeweiligen Wassers durchtränkt wurde und bei gleichmäßiger Wärme nebeneinander
unter einer Glasplatte stehengelassen wurde. Nach sechs Tagen zeigte
sich bei der mit dem erfindungsgemäß behandelten Wasser begossenen Schale
der erste sprießende
Keimling. Nach weiteren zwei Tagen sprossen in der mit dem erfindungsgemäß behandelten
Wasser begossenen Schale immer mehr Keimlinge. Bei der anderen Schale
mit dem normalen Leitungswasser zeigte sich nach zehn Tagen ein
Keimling. Zu dieser Zeit wuchsen die Keimlinge in dem mit dem erfindungsgemäß behandelten Wasser
begossenen Schale bereits 2 bis 3 cm hoch. Das belegt eindeutig,
daß die
Radieschen, die mit dem erfindungsgemäß behandelten Wasser begossen
wurden, früher,
schneller und intensiver wuchsen. Nach 14 Tagen wurden die kleinen
Pflanzen aus der Erde gezogen und nach der jeweiligen Schale getrennt
gewogen. Die Summe des Gewichts der mit normalem Leitungswasser
gezogenen Pflanzen betrug 478 mg, während die mit dem erfindungsgemäß behandelten
Wasser gezogenen Pflanzen zusammen ein Gewicht von 1184 mg aufwiesen.
Daraus ergibt sich, daß Pflanzen,
die statt mit normalem Leitungswasser mit erfindungsgemäß behandeltem
Leitungswasser begossen werden, eine um den Faktor von ungefähr 2,5 gesteigerte
biologische Aktivität aufweisen.
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Die
Erfinder haben auch die überraschende Beobachtung
gemacht, daß erfindungsgemäß behandeltes
Wasser mit Pflanzen keine Algenbildung aufweist, während das
bei normalem Leitungswasser bereits nach sehr kurzer Zeit der Fall
ist.
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Die 4 bis 7 zeigen
Ergebnisse weiterer Vergleichsversuche der Erfinder, bei denen Samen
bzw. Pflanzen mit normalem Leitungswasser bzw. mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
gemäß 1 behandeltem
Wasser begossen wurden.
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Versuch 2:
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4 zeigt
das Ergebnis eines Vergleichsversuchs für eine Aussaat von Radieschen
in Quarzsand. Eine Charge Radieschensamen wurden in zwei gleich
große
Mengen aufgeteilt. Quarzsand wurde ebenfalls in zwei gleich große Mengen
aufgeteilt und in zwei identische Schalen eingebracht. Die Samen
wurden in den Quarzsand eingebracht. Erfindungsgemäß mit einer
Vorrichtung gemäß 1 behandeltes
Leitungswasser wurde in die auf der rechten Seite von 4 gezeigte
Schale eingebracht, so daß der
Quarzsand durchtränkt
war. Die linke Schale wurde mit der gleichen Menge normalem Leitungswasser
durchtränkt.
Während
bei der auf der rechten Seite von 4 dargestellten
Schale bereits nach drei Tagen zu sehen war, daß die Samen anfingen zu treiben,
konnte man das bei der auf der linken Seite von 4 gezeigten
Schale nach einem Zeitraum von 10 Tagen nicht erkennen. Nach 10
Tagen betrug die Wuchshöhe
der mit dem erfindungsgemäß behandelten
Wasser durchtränkten
Keimlinge bereits 3 bis 4 cm.
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Versuch 3:
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5 zeigt
das Ergebnis eines Vergleichsversuchs mit Linsen aus einem Bioladen
(lens culinaris), die entsprechend dem in 4 gezeigten
Versuch ausgesät
wurden. Beide Versuche wurden parallel durchgeführt. Auch bei dem Vergleichsversuch mit
den Linsen begann die Keimung der mit erfindungsgemäß behandeltem
Wasser gegossenen Linsen bereits nach 4 Tagen, während die mit normalem Leitungswasser
begossenen Linsen keine Keimung zeigten. 5 zeigt
den Vergleich ebenfalls nach 10 Tagen. Es ist auffallend, daß bei den
von den Erfindern durchgeführten
Versuchen die mit dem erfindungsgemäß behandelten Wasser begossenen Pflanzen
gerader und stärker
als die mit normalen Leitungswasser begossenen Pflanzen waren.
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Versuch 4:
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Die 6a und 6b zeigen
das Ergebnis eines Vergleichsversuchs mit Bambuspflanzen, wobei 6b eine
vergrößerte Teilansicht
des Wurzelbereichs des in 6a gezeigten
Versuchsergebnisses zeigt. Zwei identische Bambuspflanzen wurden ohne
Trieb und ohne Wurzelbildung in zwei gleiche Glasbehälter gestellt.
In dem in den 6a und 6b auf
der linken Seite dargestellten Gefäß wurde erfindungsgemäß mit einer
Vorrichtung gemäß 1 behandeltes
Wasser gegossen, während
in das in den 6a und 6b rechts
dargestellte Gefäß eine entsprechende
Menge normales Leitungswasser gegossen wurde. Die 6a und 6b zeigen
den Zustand nach 28 Tagen. Die stärkeren Austriebe der Bambuspflanze
auf der linken Seite (mit erfindungsgemäß behandeltem Wasser) sind
deutlich zu erkennen. Die Erfinder haben beobachtet, daß nach 10
Tagen dort auch die Wurzelbildung begann, jedoch nur mit einem 1
cm langen Austrieb. Zu dieser Zeit war bei der auf der rechten Seite dargestellten
Bambuspflanze (im normalen Leitungswasser) noch nichts zu sehen.
Danach begann aber eine viel stärkere
Wurzelbildung als bei der auf der linken Seite dargestellten Bambuspflanze,
während der
Austrieb bei der auf der rechten Seite dargestellten Pflanze schwächer war.
Die Erfinder sind der Auffassung, daß die im normalem Leitungswasser
stehende Pflanze das Bedürfnis
hatte, viel Nahrung aufzunehmen, während die im erfindungsgemäß behandelten
Wasser stehende Bambuspflanze eine wesentlich bessere Energieaufnahme
hatte, weshalb weniger Wurzeln benötigt wurden. Die Wurzelbildung ist
auch in den folgenden 18 Tagen, d.h. bis zu dem in den 6a und 6b gezeigten
Zustand gleichgeblieben. Es zeigt sich, daß die Wurzelbildung bei der
in den 6a und 6b rechts
dargestellten in normalem Leitungswasser stehenden Bambuspflanze
stärker
ist, als bei der in den 6a und 6b links
dargestellten in erfindungsgemäß behandeltem Wasser
stehenden Bambuspflanze.
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Die
Erfinder haben auch beobachtet, daß bei der auf der rechten Seite
der 6a und 6b gezeigten
in normalem Leitungswasser stehenden Bambuspflanze eine starke Algenbildung
erfolgte, während
bei der auf der linken Seite der 6a und 6b dargestellten
Bambuspflanze, die in erfindungsgemäß behandeltem Wasser stand,
keine erkennbare Algenbildung beobachtet werden konnte. Die Algenbildung
ist in den 6a und 6b wegen
der Schwarzweißdarstellung
nicht erkennbar.
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Die
Erfinder haben auch beobachtet, daß bei dem mit normalem Leitungswasser
gefüllten
Glasbehälter
eine große
Kalkabscheidung nach den 28 Tagen zu beobachten war, während bei
dem mit erfindungsgemäß behandeltem
Wasser gefülltem
Glasbehälter
nur eine sehr feine Kalkabscheidung nach den 28 Tagen zu sehen war.
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Versuch 5:
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7 zeigt
das Ergebnis eines Vergleichsversuchs mit zwei Paaren aus jeweils
einer rosa und einer blauen Hyazinthe. In den in 7 dargestellten Gläsern sind
die Paare nebeneinander angeordnet. Es wurden jeweils links eine
rosa und rechts eine blaue Hyazinthe im oberen Teil des Glases eingesetzt,
wobei zwischen Zwiebel und der Oberfläche des Wassers ein Freiraum
von 2 cm gelassen wurde. Die Gläser
wurden in einen dunklen Keller gestellt und nach 14 Tagen besichtigt.
Die in 7 links dargestellten Gläser (mit Punkt versehen) waren
jeweils mit erfindungsgemäß mit einer
Vorrichtung gemäß 1 behandelten
Leitungswasser gefüllt,
während die
beiden rechten Gläser
(ohne Punkt) mit einer gleichen Menge normalem Leitungswasser gefüllt waren.
Es zeigt sich deutlich, daß die
in 7 links dargestellten Zwiebeln (mit einem schwarzen
Punkt auf dem Glas gekennzeichnet), die auf mit erfindungsgemäß mit einer
Vorrichtung gemäß 1 behandeltem
Wasser gefüllten
Gläser
augeordnet sind, eine Wurzelbildung ausgebildet haben, während die
auf der rechten Seite von 7 dargestellten
Zwiebeln, d.h. die auf den mit normalem Leitungswasser gefüllten Gläsern angeordneten
Zwiebeln, keine in das Wasser reichende Wurzelbildung zeigten.
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Die
Erfinder sind der Auffassung, daß sich dieses überraschende
Ergebnis dadurch erklären lassen
könnte,
daß das
erfindungsgemäß behandelte
Wasser im Gegensatz zu dem normalen Leitungswasser die Zwiebeln
sogar über
den Abstand von 2 cm anregen konnte, so daß eine Wurzelbildung erfolgen
konnte.
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Eine
mögliche
Erklärung
für die
Schwereänderung
des erfindungsgemäß behandelten
Wassers könnte
gemäß der Auffassung
der Erfinder beispielsweise darin bestehen, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung
(z.B. gemäß 1 bzw. 2)
bei der Behandlung des Wassers dem Wasser über die Resonanz des Kristalls
mit dem das Wasser einschließenden
Glas und dann mit dem Wasser selbst Energie zuführt, so daß an Stelle einer unendlichen
Kette der durch die Dipole des Wassers verbundenen Moleküle ein Cluster
entsteht, d.h. eine Kugelform, in der ein Kalzium- oder Magnesiumion
wie ein Zentralatom eingeschlossen ist. Diese Vermutung der Erfinder
beruht auf der überraschenden
Beobachtung der Erfinder, daß bei
dem erfindungsgemäß behandelten Wasser
keine grobe Kalkabscheidung zu beobachten ist, sondern am Glas nur
ein sehr dünner
durchsichtiger Film auftritt. Daraus schließen die Erfinder, daß die natürlichen im
Leitungswasser immer vorhandenen Ionen eine Rolle bei der Verminderung
des Gewichts des Wassers spielen können.
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Eine
alternative oder zuätzliche
Erklärung der überraschenden
Ergebnisse der Erfinder könnte auch
in der Ausbildung von Dipolfasern liegen. Zu diesem Thema führt beispielsweise
Hans Peter Dürr in "Rupert Sheldrake
in der Diskussion",
1999 Scherz-Verlag, Bern, München
auf Seite 247 aus:
Da die longitudinalen Oszillationen in den
Biomolekülketten
mit periodischen Ladungsverschiebungen verbunden sind, werden elektromagnetische
Wellen mit gleicher Frequenz abgestrahlt. Der Vorgang hat dabei
gewisse Ähnlichkeit
mit dem supraleitenden Zustand, allerdings mit räumlich variierenden und oszillierenden
Ladungsdichten, weshalb eine Abstrahlung auftritt. Die Wellenlängen des
elektromagnetischen Strahlungsfeldes liegen hierbei im Zentimeter-/Millimeterbereich
und oberhalb des Absorptionsbandes von Wasser von einigen Mikrometern
(5 × 1013 Hertz). Sie können also den wasserhaltigen
Organismus im wesentlichen ungeschwächt durchqueren und verlassen.
Die Energien der Photonen dieser Wellen liegen bei nur einigen hundertstel
Elektronenvolt, weshalb sie mit heutigen physikalischen Methoden
kaum nachweisbar sind. Lebende Organismen könnten jedoch aufgrund ihrer
körpereigenen,
extrem monochromatischen Schwingungssysteme durchaus eine ausreichend
hohe Empfindlichkeit für
Photonen erreichen, um Signale in diesem Bereich noch wahrzunehmen.
Dies hat Ähnlichkeiten
mit Sheldrakes morphischer Resonanz. Ihre niedrigen Energien könnten erklären, warum
diese Strahlung bisher noch nicht bemerkt wurde. Gegenteilige Erfahrungen von
Fritz-Albert Popp und Mitarbeitern (Popp 1979, 1983; Popp, Li, Gu
1992) scheinen interessante Ansätze
für eine
Deutung in dieser Richtung zu liefern.
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Die
Erfinder haben die Auffassung, daß das erfindungsgemäß beispielsweise
mit einer Vorrichtung gemäß 1 oder 2 behandelte
Wasser (oder eine trinkbare Flüssigkeit),
das die durch die Behandlung verbundene Abnahme der Schwere aufweist,
in viel höherem
Maß als
normales Wasser biologisch aktiv ist. Das behandelte Wasser behält seine Verminderung
der Schwere bei, welche gemäß Auffassung
der Erfinder eine Strukturänderung
bedeuten könnte,
die physikalisch gesehen einem energetisch erregten Zustand entsprechen
könnte,
der in Resonanz zu einer im Raum vorkommenden longitudinalen Welle
steht und damit vom Stand der Sonne abhängig sein könnte. Erfindungsgemäß wird durch das
erfindungsgemäß behandelte
Wasser eine neue Möglichkeit
geschaffen, gesunde Zellen zu aktivieren und kranke Zellen besser
zu regenerieren. Die Erfinder vertreten die Auffassung, daß das erfindungsgemäß behandelte
Wasser insbesondere in Verbindung mit Chlorophyll ein hochwirksames
Krebsmittel sein kann.
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Die
vorliegende Erfindung soll nicht durch die dargestellten Ausführungsbeispiele
beschränkt
werden, sondern Alternativen zu den dargestellten Lösungen und
dem Fachmann angesichts der Beschreibung naheliegende Lösungen sollen
in dem in den Ansprüchen
definierten Schutzbereich der Erfindung umfaßt sein.