[go: up one dir, main page]

DE102005003688A1 - Vorrichtung zur Behandlung trinkbarer Flüssigkeiten Verfahren zur Behandlung trinkbarer Flüssigkeiten und Heilmittel, insbesondere zur Behandlung von Krebs - Google Patents

Vorrichtung zur Behandlung trinkbarer Flüssigkeiten Verfahren zur Behandlung trinkbarer Flüssigkeiten und Heilmittel, insbesondere zur Behandlung von Krebs Download PDF

Info

Publication number
DE102005003688A1
DE102005003688A1 DE200510003688 DE102005003688A DE102005003688A1 DE 102005003688 A1 DE102005003688 A1 DE 102005003688A1 DE 200510003688 DE200510003688 DE 200510003688 DE 102005003688 A DE102005003688 A DE 102005003688A DE 102005003688 A1 DE102005003688 A1 DE 102005003688A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
electrically conductive
base plate
mesh
water
treated
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE200510003688
Other languages
English (en)
Inventor
Dietrich Dr. Schuster
Michael Schuster
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE200510003688 priority Critical patent/DE102005003688A1/de
Priority to EP05022270A priority patent/EP1647526A1/de
Publication of DE102005003688A1 publication Critical patent/DE102005003688A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C12BIOCHEMISTRY; BEER; SPIRITS; WINE; VINEGAR; MICROBIOLOGY; ENZYMOLOGY; MUTATION OR GENETIC ENGINEERING
    • C12HPASTEURISATION, STERILISATION, PRESERVATION, PURIFICATION, CLARIFICATION OR AGEING OF ALCOHOLIC BEVERAGES; METHODS FOR ALTERING THE ALCOHOL CONTENT OF FERMENTED SOLUTIONS OR ALCOHOLIC BEVERAGES
    • C12H1/00Pasteurisation, sterilisation, preservation, purification, clarification, or ageing of alcoholic beverages
    • C12H1/12Pasteurisation, sterilisation, preservation, purification, clarification, or ageing of alcoholic beverages without precipitation
    • C12H1/16Pasteurisation, sterilisation, preservation, purification, clarification, or ageing of alcoholic beverages without precipitation by physical means, e.g. irradiation

Landscapes

  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Organic Chemistry (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Biochemistry (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Food Science & Technology (AREA)
  • Bioinformatics & Cheminformatics (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Genetics & Genomics (AREA)
  • Toxicology (AREA)
  • Wood Science & Technology (AREA)
  • Zoology (AREA)
  • Non-Alcoholic Beverages (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Behandlung von Getränken mit einer magnetisierten Grundplatte (1), einer darüber angeordneten Isolierschicht (2), einer elektrisch leitenden Schicht (3), einer darüber angeordneten Kristall- oder Gesteinsplatte (4) und einer darüber angeordneten elektrisch leitenden Anordnung (5) zur Aufnahme eines Flüssigkeitsgefäßes, wobei die magnetisierte Grundplatte (1) und die elektrisch leitende Anordnung (5) miteinander elektrisch leitend verbunden sind.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Behandlung trinkbarer Flüssigkeiten und ein Verfahren zur Behandlung trinkbarer Flüssigkeiten, insbesondere von Trinkwasser. Des Weiteren betrifft die vorliegende Erfindung die erfindungsgemäß behandelte trinkbare Flüssigkeit und ein Heilmittel bzw. die Verwendung der trinkbare Flüssigkeit zur Herstellung eines Heilmittels bzw. zur Bewässerung von Pflanzen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Behandlung trinkbarer Flüssigkeiten anzugeben, die bzw. das die trinkbare Flüssigkeit für den menschlichen Körper besser zuträglich macht. Beispielsweise hat die Erfindung das Ziel, normales Leitungswasser durch die erfindungsgemäße Behandlung mit natüröichen Quellwasser vergleichbar zu machen, das innerhalb langer Zeiträume, die bis zu tausend von Jahren betragen können, durch engste Spalte und Kavernen in der Erdoberfläche absteigt, um schließlich von dort wieder an die Oberfläche zu gelangen, wobei es häufig in unmittelbarer Umgebung von Kristall- oder Gesteinsplatten war und dadurch kosmisch biologisch positiv beeinflußt wurde.
  • Diese Aufgabe der Erfindung wird mit den Merkmalen von Anspruch 1 bzw. Anspruch 32 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Bei Versuchen der Erfinder hat sich überraschenderweise herausgestellt, daß sich beim Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtungen und Verfahren eine Änderung der Schwere der behandelten trinkbaren Flüssigkeit beobachten läßt. Das gleiche Phänomen läßt sich beobachten, wenn eine behandelte trinkbare Flüssigkeit mit unbehandelter trinkbarer Flüssigkeit in Kontakt gebracht wird. Die Erfinder sind der Auffassung, daß sich diese überraschenden aber reproduzierbaren Versuchsergebnisse dadurch erklären lassen, daß die erfindungsgemäßen Vorrichtungen und Verfahren zumindest einen Teil der Energie von Wellen empfangen, senden und/oder speichern können, die einen Einfluß auf die Schwere der beanspruchten Flüssigkeiten haben. Derartige äußerst überraschende Effekte sind vergleichbar mit den bereits in der früheren Patentanmeldung DE 103 54 019 A1 des Anmelders beobachteten und beschriebenen Effekten mit dem Titel "Vorrichtung zum Empfangen, Senden und/oder Speichern zumindest eines Anteils der Energie von Wellen" deren gesamter Inhalt hier durch Bezugnahme aufgenommen werden soll.
  • Die bekannten in der Onkologie verwendeten Krebsheilmittel haben generell eine hohe Mortabilitätsrate zur Folge und sind zwischenzeitlich auch in der Statistik der Krebsheilungen nicht mehr als erfolgreich ausgewiesen. Es besteht daher ein erheblicher Bedarf, verträgliche und besser wirksame Substanzen als Heilmittel für Krebs anzugeben.
  • Der Erfindung liegt daher auch die Aufgabe zugrunde, ein gut verträgliches und besser wirksames Heilmittel, insbesondere zur Behandlung von Krebs, anzugeben.
  • Diese Aufgabe der Erfindung wird mit den Merkmalen von Anspruch 35 und Anspruch 41 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft somit auch ein Heilmittel, das die erfindungsgemäß behandelte trinkbare Flüssigkeit umfaßt.
  • Das erfindungsgemäße Heilmittel kann sowohl beim Menschen als auch bei Tieren angewendet werden und zeigt überraschend gute Heilwirkungen. Es kann auch vorbeugend eingesetzt werden. Da es aus reinen Naturbestandsteilen besteht kann auch keine Überdosierung erfolgen und sollten keine Nebenwirkungen eintreten.
  • Beide Grundbestandeteile, d.h. die erfindungsgemäß behandelte trinkbare Flüssigkeit (z.B. Wasser) und Naturfarbstoff (z.B. Chlorophyll) sind Grundlagen des Lebens. Die Erfinder sind der Auffassung, daß die erfindungsgemäß behandelte Flüssigkeit angeregt ist und damit auch den Naturfarbstoff anregen kann. Die Heilwirkung von dem Naturfarbstoff Chlorophyll bei der Krebsbehandlung ist bekannt. Durch die Kombination der erfindungsgemäß behandelten trinkbaren Flüssigkeit mit dem Naturfarbstoff ergibt sich die überraschend starke Heilwirkung des erfindungsgemäßen Heilmittels. Die Erfinder sind der Auffassung, daß sich diese verstärkte Heilwirkung des Naturfarbstoffs eine Folge seiner biologischen Aktivierung durch die erfindungsgemäß behandelten trinkbaren Flüssigkeit ergibt.
  • Gegenüber den bekannten Krebsheilmitteln, die bekanntermaßen derart hohe Nebenwirkungen haben, daß sich viele Erkrankte dazu entschließen, keine Behandlung machen zu lassen, hat das erfindungsgemäße Heilmittel erhebliche Vorteile, weil es eine hohe Wirkung ohne nachweisbare Nebenwirkungen aufweist.
  • Chlorophyll ist der grüne Blattfarbstoff und spielt als Farbstoffpigmnet bei der Photosynthese eine entscheidende Rolle. Bei der Photosynthese wird die Sonnenenergie in von der Flora und Fauna verwertbare chemische Energieformen umgewandelt. Natürlich vorkommendes Chlorophyll ist ein Gemenge von zwei Arten, welche noch in jeweils zwei Unterarten aufgeteilt sind. Daneben gibt es auch industriell gewonnenes Chlorophyll, das eine dieser Unterarten in reiner Form umfassen kann. In dieser Anmeldung soll der Begriff Chlorophyll sowohl natürlich vorkommendes Chlorophyll als auch das industriell gewonnene Chlorophyll umfassen, wobei das natürlich vorkommende bevorzugt wird.
  • Erfindungsgemäße Heilmittel können beispielsweise hergestellt werden, indem man zunächst einen Chlorophyllextrakt aus Spinatblättern oder Brennesseln herstellt. Es ist klar, daß alternativ oder zusätzlich auch andere chlorophyllhaltige Pflanzen verwendet werden können. Die Pflanzen werden unter Zugabe von Wasser zerkleinert, mit Aceton extrahiert und nach Filtration über Quarzmehl und Schlämmkreide in eine dunkle Flasche überführt. Anschließend wird das Aceton verdampft und dem Extrakt Wasser zugefügt. Dabei kann das zugegebene Wasser bereits mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung behandelt worden sein (wobei eine Gewichtsreduzierung erfolgt). Alternativ oder zusätzlich kann ein Zwischenprodukt oder das Endprodukt mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung behandelt werden.
  • Schonender bzw. naturbelassener läßt sich ein erfindungsgemäßes Heilmittel herstellen, indem chlorophyllhaltige Planzenmasse, z.B. Spinat, zerkleinert und mit Wasser versetzt wird. Die Behandlung (bzw. Anregung) des Wassers kann wie oben vor und/oder nach der Zerkleinerung der Pflanzenmasse bzw. der Zugabe des Wassers erfolgen.
  • Alternativ kann auch getrocknete oder gemahlene Pflanzenmasse mit beispielsweise 80%-igen Aceton extrahiert werden und dann das gewonnene Chlorophyll verschiedenen Reinigungsverfahren unterworfen werden, um es möglichst rein zu gewinnen. Es ist klar, daß das Chlorophyll auch ein industriell hergestelltes Chlorophyll sein kann, das im Arzneimittelgeschäften bezogen werden kann. Das Chlorophyll wird wieder mit Wasser versetzt. Die Anregung des Wassers kann wie oben vor und/oder nach der Zerkleinerung der Zugabe des Wassers erfolgen.
  • Die erfindungsgemäße trinkbare Flüssigkeit kann überraschenderweise auch vorteilhaft zur Bewässerung von Pflanzen eingesetzt werden. Dabei zeigt sich im Vergleich mit der Bewässerung mit normalen Leitungswasser ein stärkerer und gesünderer Austrieb bei einer geringeren Wurzelbildung. Die Erfinder sind der Auffassung, daß dieser positive Effekt auf einer biologischen Aktivierung der Pflanzen beruht.
  • Die Erfindung wird im folgenden anhand der in den Figuren gezeigten Ausführungsbeispiele genauer beschrieben.
  • 1 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Behandlung von einer trinkbaren Flüssigkeit gemäß einer ersten Ausführung der Erfindung.
  • 2 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Behandlung von einer trinkbaren Flüssigkeit gemäß einer weiteren Ausführung der Erfindung.
  • 3 zeigt die Kurve des zeitlichen Verlaufs der Änderung der Schwere der behandelten trinkbaren Flüssigkeit nach erfolgter Behandlung in einer Anordnung gemäß 1.
  • 4 zeigt das Ergebnis eines Vergleichsversuchs für eine Aussaat von Radieschen in Quarzsand.
  • 5 zeigt das Ergebnis eines Vergleichsversuchs mit Linsen aus einem Bioladen (lens culinaris), die entsprechend dem in 4 gezeigten Versuch ausgesät wurden.
  • 6a zeigt das Ergebnis eines Vergleichsversuchs mit Bambuspflanzen.
  • 6b zeigt eine vergrößerte Teilansicht des Wurzelbereichs des in 6a gezeigten Versuchsergebnisses.
  • 7 zeigt das Ergebnis eines Vergleichsversuchs mit zwei Paaren aus jeweils einer rosa und einer blauen Hyazinthe.
  • 1 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Behandlung von einer trinkbaren Flüssigkeit gemäß einer ersten Ausführung der Erfindung. Die Vorrichtung weist eine magnetisierte Grundplatte 1 auf, auf der eine Isolierschicht 2 aufgetragen ist. Über der Isolierschicht 2 ist eine elektrisch leitende Schicht 3 in Form eines Kupfergewebes angeordnet. Auf dem Kupfergewebe liegt eine Kristallplatte 4 auf. Über der Kristallplatte 4 ist eine elektrisch leitende Anordnung 5 angeordnet, auf der ein Gefäß 7 zur Aufnahme der trinkbaren Flüssigkeit 9 steht, die zu behandeln ist. Die elektrisch leitende Anordnung 5 ist über ein Kupferkabel mit 1 mm Querschnitt mit der magnetisierten Grundplatte verbunden.
  • Die magnetisierte Grundplatte 1 besteht bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel aus einer 10 × 10 cm großen Eisenplatte, die 1 cm stark ist. In die Platte sind 2 Dauermagnete im Abstand von beispielsweise 3 bis 7 cm eingearbeitet.
  • Die Isolierschicht ist eine 0,1 mm starke Polyethylenfolie, die auf die Oberseite und die Seitenwände der Eisenplatte aufgetragen ist. Das Kupfergewebe ist 10 × 10 cm groß und hat eine Dicke von 0,2 mm. Die Maschenweite beträgt 1 mm.
  • Die Kristallplatte 4 ist bei dem Ausführungsbeispiel ein indischer Granit in rosa mit schwarzen Einsprenklungen. Die Fläche beträgt ca. 12 × 12 cm und die Dicke ungefähr 30 mm. Auf der Kristallplatte ist als elektrisch leitende Anordnung ein Kupfergewebe angeordnet, das im Wesentlichen dem Kupfergewebe der elektrisch leitenden Schicht 3 entspricht. Die elektrisch leitende Anordnung 5 ist über ein Kupferkabel mit 1 mm Querschnitt mit einer Isolierung mit der magnetisierten Grundplatte 1 verbunden.
  • Das Gefäß 7 zur Aufnahme der trinkbaren Flüssigkeit 9 hat eine Höhe von beispielweise 150 mm bis 190 mm, eine Wandstärke von 2,5 mm bzw. 3,2 bis 6 mm. Das Gefäß besteht aus einem mundgeblasenen Klarglas und weist vorzugsweise einen planen bzw. geschliffenen Boden auf, um einen guten Kontakt mit der Kristallplatte zu bieten. Bei Versuchen der Erfinder hat sich herausgestellt, daß Plastikflaschen auch funktionieren, aber der Effekt langsamer sichtbar wird. Als Material für die Flaschen kann neben normalen Flaschenglas Borosilikatglas verwendet werden. Die Flaschenform kann zylindrisch oder gebaucht, vasenförmig, gedreht und gebaucht sowie auch eckig sein. Es liegt auch im Vermögen des Fachmanns, andere geeignete Formen zu finden.
  • 2 zeigt eine alternative Vorrichtung der Erfindung, die im wesentlichen der in 1 gezeigten Vorrichtung entspricht. Gleiche Bezugszeichen werden für sich entsprechende Teile verwendet und auf deren Beschreibung im Zusammenhang mit der Vorrichtung von 1 verwiesen.
  • Die Vorrichtung von 2 unterscheidet sich von der in 1 gezeigten Vorrichtung im wesentlichen durch die Ausbildung der elektrisch leitenden Anordnung 5 (1) bzw. 5' (2). Die elektrisch leitende Anordnung 5' umfaßt eine Hülle aus Kupfergewebe, die das Gefäß 7 einschließt. Durch diese Anordung läßt sich der unten beschriebene Effekt der Gewichtsveränderung der behandelten Flüssigkeit beschleunigen.
  • Folgende Versuche wurde von den Erfindern durchgeführt: Das Gefäß 7 zur Aufnahme der trinkbaren Flüssigkeit 9 wurde bei dem Versuch mit trinkbarer Flüssigkeit befüllt und gasdicht verschlossen. Anschließend wurde das Gefäß mit Inhalt für 5,5 Stunden auf der erfindungsgemäßen Vorrichtung gemäß 1 angeordnet. Luftdruck und Temperatur waren während dieser Zeit konstant: 20°C bzw. 1025 mbar.
  • 3 zeigt eine beispielhafte Messung, die von den Erfindern durchgeführt wurde. In 3 ist das Gewicht der Flasche mit Inhalt (Wasser) über die Zeit aufgetragen. Das Gewicht von dem Gefäß einschließlich Inhalt betrug bei Versuchsbeginn 860,130 g. Am Ende des Versuchs betrug das Gewicht nur noch 860,050 g. Die Gewichtsabnahme betrug während der Versuchsdauer – 80 mg. Der Versuch wurde nach der letzten Messung abgebrochen.
  • Bei den Versuchen hat sich überraschenderweise herausgestellt, daß durch die erfindungsgemäße Behandlung von Wasser als trinkbare Flüssigkeit sich das Gewicht der trinkbaren Flüssigkeit änderte. Es zeigte sich, daß pro halben Liter Wasser eine Gewichtsreduzierung in der Größenordnung von 50 bis 180 mg beobachtet werden konnte. Die Messung erfolgte auf einer Waage mit einer Genauigkeit von 1 mg. Die Ergebnisse waren reproduzierbar. Ähnliche Messwerte wurden mit einer Vorrichtung gemäß 2 erreicht.
  • Überraschenderweise hat sich herausgestellt, daß derartig behandeltes Wasser auch in der Lage war, durch Beimischen weiteren Wassers ein ähnliches Verhalten auf das zugegebene Wasser zu übertragen.
  • Im folgenden werden Beispiele zur Herstellung erfindungsgemäßer Heilmittel aufgeführt (Bei allen Beispielen kann die Behandlung (bzw. Anregung) vor und/oder nach der Zerkleinerung der Pflanzenmasse bzw. der Zugabe des Wassers erfolgen):
  • Beispiel 1:
  • 250 g Blattspinat werden gedünstet und mit einem Turbomischer (Braun Miniprimer Compact MR300) zerkleinert, so daß ein feiner Brei entsteht. 1000 g Leitungswasser des süddeutschen Alpenraums (Prien, Chiemsee) mit einem deutschen Härtegrad von ungefähr 12° werden, vorzugsweise vorher, mehrere Stunden lang mit einer erfindungegemäßen Vorrichtung beispielsweise gemäß 1 oder 2 behandelt, wobei sich in dem hermetisch verschlossenen Glasgefäß eine Verminderung des Gewichts von 100 bis 440 mg ergibt. Beispielsweise ergab sich bei von den Erfindern durchgeführten Versuchen mit einer Behandlungsdauer von 6 Stunden eine Gewichtsreduzierung von 440 mg. Dieses derart behandelte Wasser wird zum Verdünnen des Blattspinatbreis verwendet. Der verdünnte Blattspinatbrei wird noch einmal mit dem Turbomischer durchgerührt, so daß sich eine gut flüssige dunkelgrün gefärbte Flüssigkeit bildet.
  • Das so hergestellte Getränk stellt ein Heilwasser hoher Wirksamkeit dar und kann frisch hergestellt beispielsweise über einen Tag verteilt getrunken werden.
  • Es hat sich überraschenderweise herausgestellt, daß sich mit diesem Heilwasser bei mehrfacher täglicher Anwendung eine Krebserkrankung aufhalten und zumindest teilweise heilen läßt.
  • Beispiel 2:
  • 250 g Blattspinat werden gedünstet und mit einem Turbomischer (Braun Miniprimer Compact MR300) zerkleinert, so daß ein feiner Brei entsteht. Anschließend werden 1000 g normales Leitungswasser mit einem deutschen Härtegrad von ungefähr 12° hinzugefügt. Danach wird die Mischung mit dem Turbomischer nochmal gerührt, so daß sich eine gut flüssige dunkelgrün gefärbte Flüssigkeit bildet. Diese wird in einen Behälter mit geschliffener Öffnung eingefüllt, der 1,2 l Inhalt aufweist. Mittels des gefetteten Schliffs wird der Behälter hermetisch verschlossen. In dieser Form verbleibt die Mischung mindestens über einen Zeitraum von zwei Stunden auf einer erfindungsgemäßen Vorrichtung beispielsweise gemäß 1 oder 2.
  • Dabei wurde bei Versuchen der Erfinder eine Gewichtsveränderung von ungefähr – 300 mg beobachtet.
  • Das so hergestellte Getränk stellt ein Heilwasser hoher Wirksamkeit dar und kann beispielsweise mehrfach am Tag angewendet werden.
  • Die Heilwirkungen des Heilmittels gemäß Beispiel 2 entsprechen den in Beispiel 1 genannten Heilwirkungen.
  • Beispiel 3:
  • 250 g Blattspinat werden frisch gedünstet und mit einem Turbomischer (Braun Miniprimer Compact MR300) zerkleinert, wobei ein feiner Brei entsteht. Anschließend werden 10 g reines mikrokristallines Chlorophyll, das im Arzneimittelhandel erhältlich ist, hinzugefügt, und zusammen mit dem Turbomischer behandelt, bis sich ein feiner Brei bildet, der das in Wasser unlösliche Chlorophyll in feinst verteilter, hochdisperser Form enthält. Dieser Brei wird anschließend mit 1000 g Wasser verdünnt, das entsprechend dem Wasser in Beispiel 1 vorzugsweise vorher mit einer Vorrichtung gemäß 1 behandelt wurde und bei Versuchen der Erfinder ebenfalls eine Abnahme der Schwere von 440 mg zeigte.
  • Das so hergestellte Getränk stellt ein Heilwasser hoher Wirksamkeit dar und kann beispielsweise mehrfach am Tag angewendet werden.
  • Die Heilwirkungen des Heilmittels gemäß Beispiel 3 entsprechen den in Beispiel 1 genannten Heilwirkungen.
  • Beispiel 4:
  • 250 g frisch gepflückte Brennesselblätter werden gedünstet und mit einem Turbomischer (Braun Miniprimer Compact MR300) zerkleinert, so daß sich ein feiner Brei ergibt. Dem Brei werden 20 g reines mikrokristallines Chlorophyll (im Arzneimittelhandel erhältlich) hinzugefügt. Danach wird der Brei mit dem Turbomischer gerührt, bis ein feiner homogener Brei entsteht, der das in Wasser unlösliche Chlorophyll in feinst verteilter hochdisperser Form enthält. Dieser Brei wird anschließend mit 1000 g Wasser verdünnt, das entsprechend den Beispielen 1 und 3 behandelt wurde.
  • Das sich ergebende Produkt kann frisch hergestellt sowohl für die innere Einnahme, als auch für die äußere Anwendung verwendet werden.
  • Die Heilwirkungen des Heilmittels gemäß Beispiel 4 entsprechen den in Beispiel 1 genannten Heilwirkungen.
  • Beispiel 5:
  • 20 g reines mikrokristallines Chlorophyll (im Arzneimittelhandel erhältlich) werden zusammen mit einem frischen Eigelb und 250 g Wasser, das entsprechend den Beispielen 1 und 3 und 4 behandelt wurde, wobei sich eine Abnahme der Schwere von 110 mg zeigte) mit einem Turbomischer (Braun Miniprimer Compact, MR300) gerührt. Anschließend wurde tropfenweise kalt gepresstes Olivenöl zugegeben, bis eine Creme entsteht, die nach Belieben fester oder flüssiger hergestellt werden kann.
  • Die entstandene Creme wurde vorzugsweise für äußere Anwendungen eingesetzt, wo sie eine bisher nicht bekannte Heilkraft zeigt. Selbstverständlich kann die Creme auch innerlich angewendet werden.
  • Alternativ kann eine derartige Creme auch auf der Grundlage handelsüblicher Cremebestandteile hergestellt werden. Wichtig ist, daß die Creme erfindungsgemäß, vorzugsweise mit einer Vorrichtung gemäß 1 oder 2, behandeltes Wasser und Naturfarbstoff, vorzugsweise Chlorophyll, vorzugsweise in hoher Konzentration enthält.
  • Bei den oben genannten Beispielen ist es immer die Kombination zwischen dem mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung behandelten Wasser, das eine Abnahme der Schwere von ca. 400 bis 500 mg/l zeigt, und Chlorophyll, das die bisher nicht bekannten Heileffekte zeigt.
  • Es ist beispielsweise auch möglich, den beiden Grundstoffen, d.h. beispielsweise erfindungsgemäß behandeltes Wasser und Chlorophyll, weitere Pflanzensäfte hinzuzufügen, um dadurch eine abwechslungsreiche kalte Diät herzustellen, bei der Gemüse, Früchte, Blätter und/oder Wurzeln der Grundmischung aus Chlorophyll und behandeltem Wasser zugefügt werden (siehe Beispiele 6 und 7).
  • Beispiel 6:
  • 200 g gekochte und wieder erkaltete rote Beete wird unter Zugabe von 200 g Wasser (behandelt entsprechend den Beispielen, 1, 3, 4 bzw. 5, wobei sich eine Gewichtsabnahme von ca. 90 mg zeigte) mit einem Turbomischer (Braun Miniprimer Compact MR300) zerkleinert, wobei sich ein roter dünnflüssiger Brei bildet. Anschließend werden zwei gehäufte Teelöffel reines mikrokristallines Chlorophyll (im Arzneimittelhandel erhältlich) dem Brei zugefügt, und das Ganze wird noch einmal mit dem Turbomischer behandelt. Anschließend wird der erhaltene Brei in ein Glasgefäß gefüllt und mit 1200 ml normalem Leitungswasser aufgefüllt. Das Gefäß wird hermetisch verschlossen und mit dem Inhalt auf die erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß 1 gestellt. Nach 24 Stunden konnte man bei Versuchen der Erfinder eine Abnahme der Schwere um 250 mg beobachten.
  • Das erhaltene Getränk aus Wasser, Chlorophyll und Wurzelzellen ist ein überraschend gut wirkendes Heilmittel, das in dieser Form beispielsweise innerhalb eines Tages von einer erwachsenen Person getrunken werden kann.
  • Beispiel 7:
  • 200 g gekochte und (wieder) erkaltete Möhren werden unter Zugabe von 200 g Leitungswasser mittels eines Turbomischers (Braun Miniprimer Compact MR300) zerkleinert, so daß sich ein gelblicher flüssiger Brei ergibt. Anschließend wird ein gehäufter Eßlöffel mikrokristallines Chlorophyll (im Arzneimittelhandel erhältlich) zugefügt und das Ganze erneut mit dem Turbomischer behandelt. Dem erhaltenen Brei wird weiteres Leitungswasser bis zu einer Gesamtmenge von 1200 ml zugegeben. Der gesamte Vorgang kann bereits in einem Glasgefäß, das hermetisch verschließbar ist, erfolgen oder in dieses jetzt eingefüllt werden. Das Glasgefäß wird hermetisch verschlossen und für 12 Stunden auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung beispielsweise gemäß 1 oder 2 gestellt. Dabei stellten die Erfinder bei Versuchen eine Abnahme des Gewichts um 280 mg fest.
  • Das erhaltene Getränk stellt ein überraschend stark wirkendes Heilmittel dar, das beispielsweise innerhalb eines Tages von einem erwachsenen Menschen eingenommen werden kann.
  • Für alle Beispiele gilt, daß es klar ist, daß Gemüse, Blätter, Wurzeln oder Gräser auch in völlig rohem Zustand verwendet werden können. In diesem Fall ist eine vorhergehende Reinigung vorzuziehen, um eine saubere, vorzugsweise sterile Zubereitung des Heilmittels zu ermöglichen.
  • Beliebige weitere Beispiele sind denkbar. Beispielsweise kann statt dem Wasser auch vorzugsweise Direktsaft oder Rotwein verwendet werden. Andere Säfte, die beispielsweise auch aus Konzentrat hergestellt sind, sind denkbar. Durch die Behandlung mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung zeigen alle Flüssigkeiten, d.h. Wasser und andere trinkbare Flüssigkeiten, eine Gewichtsabnahme. Daß die Gewichtsabnahme nicht durch einen Verdunstungseffekt erklärbar ist, folgt aus der Tatsache, daß bei den vielen von den Erfindern durchgeführten Versuchen das Glasgefäß immer hermetisch verschlossen war.
  • Die erfindungsgemäße trinkbare Flüssigkeit, insbesondere in Form von Wasser eignet sich auch zur Bewässerung von Pflanzen. Bei Versuchen der Erfinder hat sich überraschenderweise herausgestellt, daß Pflanzen bei Bewässerung mit dem erfindungsgemäß behandeltem Wasser ein erheblich größeres Wachstum bei einer gleichzeitig geringeren Wurzelbildung zeigen. Die von den Erfindern durchgeführten Versuche, die dieses überraschende Ergebnis zeigen, werden im folgenden dargestellt:
  • Versuch 1:
  • In zwei Plastikschalen wurde feine Blumenerde gefüllt und je drei Reihen Radieschensamen in die Erde gesteckt. Die eine Schale wurde mit normalem Leitungswasser begossen, während die andere Schale mit Leitungswasser begossen wurde, das vorher erfindungsgemäß mit einer Vorrichtung gemäß 1 behandelt wurde, wobei sich eine Gewichtsreduzierung in der oben genannten Größenordnung zeigte. In jeder Schale befand sich 420 g Erde, die jeweils mit 200 ml des jeweiligen Wassers durchtränkt wurde und bei gleichmäßiger Wärme nebeneinander unter einer Glasplatte stehengelassen wurde. Nach sechs Tagen zeigte sich bei der mit dem erfindungsgemäß behandelten Wasser begossenen Schale der erste sprießende Keimling. Nach weiteren zwei Tagen sprossen in der mit dem erfindungsgemäß behandelten Wasser begossenen Schale immer mehr Keimlinge. Bei der anderen Schale mit dem normalen Leitungswasser zeigte sich nach zehn Tagen ein Keimling. Zu dieser Zeit wuchsen die Keimlinge in dem mit dem erfindungsgemäß behandelten Wasser begossenen Schale bereits 2 bis 3 cm hoch. Das belegt eindeutig, daß die Radieschen, die mit dem erfindungsgemäß behandelten Wasser begossen wurden, früher, schneller und intensiver wuchsen. Nach 14 Tagen wurden die kleinen Pflanzen aus der Erde gezogen und nach der jeweiligen Schale getrennt gewogen. Die Summe des Gewichts der mit normalem Leitungswasser gezogenen Pflanzen betrug 478 mg, während die mit dem erfindungsgemäß behandelten Wasser gezogenen Pflanzen zusammen ein Gewicht von 1184 mg aufwiesen. Daraus ergibt sich, daß Pflanzen, die statt mit normalem Leitungswasser mit erfindungsgemäß behandeltem Leitungswasser begossen werden, eine um den Faktor von ungefähr 2,5 gesteigerte biologische Aktivität aufweisen.
  • Die Erfinder haben auch die überraschende Beobachtung gemacht, daß erfindungsgemäß behandeltes Wasser mit Pflanzen keine Algenbildung aufweist, während das bei normalem Leitungswasser bereits nach sehr kurzer Zeit der Fall ist.
  • Die 4 bis 7 zeigen Ergebnisse weiterer Vergleichsversuche der Erfinder, bei denen Samen bzw. Pflanzen mit normalem Leitungswasser bzw. mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung gemäß 1 behandeltem Wasser begossen wurden.
  • Versuch 2:
  • 4 zeigt das Ergebnis eines Vergleichsversuchs für eine Aussaat von Radieschen in Quarzsand. Eine Charge Radieschensamen wurden in zwei gleich große Mengen aufgeteilt. Quarzsand wurde ebenfalls in zwei gleich große Mengen aufgeteilt und in zwei identische Schalen eingebracht. Die Samen wurden in den Quarzsand eingebracht. Erfindungsgemäß mit einer Vorrichtung gemäß 1 behandeltes Leitungswasser wurde in die auf der rechten Seite von 4 gezeigte Schale eingebracht, so daß der Quarzsand durchtränkt war. Die linke Schale wurde mit der gleichen Menge normalem Leitungswasser durchtränkt. Während bei der auf der rechten Seite von 4 dargestellten Schale bereits nach drei Tagen zu sehen war, daß die Samen anfingen zu treiben, konnte man das bei der auf der linken Seite von 4 gezeigten Schale nach einem Zeitraum von 10 Tagen nicht erkennen. Nach 10 Tagen betrug die Wuchshöhe der mit dem erfindungsgemäß behandelten Wasser durchtränkten Keimlinge bereits 3 bis 4 cm.
  • Versuch 3:
  • 5 zeigt das Ergebnis eines Vergleichsversuchs mit Linsen aus einem Bioladen (lens culinaris), die entsprechend dem in 4 gezeigten Versuch ausgesät wurden. Beide Versuche wurden parallel durchgeführt. Auch bei dem Vergleichsversuch mit den Linsen begann die Keimung der mit erfindungsgemäß behandeltem Wasser gegossenen Linsen bereits nach 4 Tagen, während die mit normalem Leitungswasser begossenen Linsen keine Keimung zeigten. 5 zeigt den Vergleich ebenfalls nach 10 Tagen. Es ist auffallend, daß bei den von den Erfindern durchgeführten Versuchen die mit dem erfindungsgemäß behandelten Wasser begossenen Pflanzen gerader und stärker als die mit normalen Leitungswasser begossenen Pflanzen waren.
  • Versuch 4:
  • Die 6a und 6b zeigen das Ergebnis eines Vergleichsversuchs mit Bambuspflanzen, wobei 6b eine vergrößerte Teilansicht des Wurzelbereichs des in 6a gezeigten Versuchsergebnisses zeigt. Zwei identische Bambuspflanzen wurden ohne Trieb und ohne Wurzelbildung in zwei gleiche Glasbehälter gestellt. In dem in den 6a und 6b auf der linken Seite dargestellten Gefäß wurde erfindungsgemäß mit einer Vorrichtung gemäß 1 behandeltes Wasser gegossen, während in das in den 6a und 6b rechts dargestellte Gefäß eine entsprechende Menge normales Leitungswasser gegossen wurde. Die 6a und 6b zeigen den Zustand nach 28 Tagen. Die stärkeren Austriebe der Bambuspflanze auf der linken Seite (mit erfindungsgemäß behandeltem Wasser) sind deutlich zu erkennen. Die Erfinder haben beobachtet, daß nach 10 Tagen dort auch die Wurzelbildung begann, jedoch nur mit einem 1 cm langen Austrieb. Zu dieser Zeit war bei der auf der rechten Seite dargestellten Bambuspflanze (im normalen Leitungswasser) noch nichts zu sehen. Danach begann aber eine viel stärkere Wurzelbildung als bei der auf der linken Seite dargestellten Bambuspflanze, während der Austrieb bei der auf der rechten Seite dargestellten Pflanze schwächer war. Die Erfinder sind der Auffassung, daß die im normalem Leitungswasser stehende Pflanze das Bedürfnis hatte, viel Nahrung aufzunehmen, während die im erfindungsgemäß behandelten Wasser stehende Bambuspflanze eine wesentlich bessere Energieaufnahme hatte, weshalb weniger Wurzeln benötigt wurden. Die Wurzelbildung ist auch in den folgenden 18 Tagen, d.h. bis zu dem in den 6a und 6b gezeigten Zustand gleichgeblieben. Es zeigt sich, daß die Wurzelbildung bei der in den 6a und 6b rechts dargestellten in normalem Leitungswasser stehenden Bambuspflanze stärker ist, als bei der in den 6a und 6b links dargestellten in erfindungsgemäß behandeltem Wasser stehenden Bambuspflanze.
  • Die Erfinder haben auch beobachtet, daß bei der auf der rechten Seite der 6a und 6b gezeigten in normalem Leitungswasser stehenden Bambuspflanze eine starke Algenbildung erfolgte, während bei der auf der linken Seite der 6a und 6b dargestellten Bambuspflanze, die in erfindungsgemäß behandeltem Wasser stand, keine erkennbare Algenbildung beobachtet werden konnte. Die Algenbildung ist in den 6a und 6b wegen der Schwarzweißdarstellung nicht erkennbar.
  • Die Erfinder haben auch beobachtet, daß bei dem mit normalem Leitungswasser gefüllten Glasbehälter eine große Kalkabscheidung nach den 28 Tagen zu beobachten war, während bei dem mit erfindungsgemäß behandeltem Wasser gefülltem Glasbehälter nur eine sehr feine Kalkabscheidung nach den 28 Tagen zu sehen war.
  • Versuch 5:
  • 7 zeigt das Ergebnis eines Vergleichsversuchs mit zwei Paaren aus jeweils einer rosa und einer blauen Hyazinthe. In den in 7 dargestellten Gläsern sind die Paare nebeneinander angeordnet. Es wurden jeweils links eine rosa und rechts eine blaue Hyazinthe im oberen Teil des Glases eingesetzt, wobei zwischen Zwiebel und der Oberfläche des Wassers ein Freiraum von 2 cm gelassen wurde. Die Gläser wurden in einen dunklen Keller gestellt und nach 14 Tagen besichtigt. Die in 7 links dargestellten Gläser (mit Punkt versehen) waren jeweils mit erfindungsgemäß mit einer Vorrichtung gemäß 1 behandelten Leitungswasser gefüllt, während die beiden rechten Gläser (ohne Punkt) mit einer gleichen Menge normalem Leitungswasser gefüllt waren. Es zeigt sich deutlich, daß die in 7 links dargestellten Zwiebeln (mit einem schwarzen Punkt auf dem Glas gekennzeichnet), die auf mit erfindungsgemäß mit einer Vorrichtung gemäß 1 behandeltem Wasser gefüllten Gläser augeordnet sind, eine Wurzelbildung ausgebildet haben, während die auf der rechten Seite von 7 dargestellten Zwiebeln, d.h. die auf den mit normalem Leitungswasser gefüllten Gläsern angeordneten Zwiebeln, keine in das Wasser reichende Wurzelbildung zeigten.
  • Die Erfinder sind der Auffassung, daß sich dieses überraschende Ergebnis dadurch erklären lassen könnte, daß das erfindungsgemäß behandelte Wasser im Gegensatz zu dem normalen Leitungswasser die Zwiebeln sogar über den Abstand von 2 cm anregen konnte, so daß eine Wurzelbildung erfolgen konnte.
  • Eine mögliche Erklärung für die Schwereänderung des erfindungsgemäß behandelten Wassers könnte gemäß der Auffassung der Erfinder beispielsweise darin bestehen, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung (z.B. gemäß 1 bzw. 2) bei der Behandlung des Wassers dem Wasser über die Resonanz des Kristalls mit dem das Wasser einschließenden Glas und dann mit dem Wasser selbst Energie zuführt, so daß an Stelle einer unendlichen Kette der durch die Dipole des Wassers verbundenen Moleküle ein Cluster entsteht, d.h. eine Kugelform, in der ein Kalzium- oder Magnesiumion wie ein Zentralatom eingeschlossen ist. Diese Vermutung der Erfinder beruht auf der überraschenden Beobachtung der Erfinder, daß bei dem erfindungsgemäß behandelten Wasser keine grobe Kalkabscheidung zu beobachten ist, sondern am Glas nur ein sehr dünner durchsichtiger Film auftritt. Daraus schließen die Erfinder, daß die natürlichen im Leitungswasser immer vorhandenen Ionen eine Rolle bei der Verminderung des Gewichts des Wassers spielen können.
  • Eine alternative oder zuätzliche Erklärung der überraschenden Ergebnisse der Erfinder könnte auch in der Ausbildung von Dipolfasern liegen. Zu diesem Thema führt beispielsweise Hans Peter Dürr in "Rupert Sheldrake in der Diskussion", 1999 Scherz-Verlag, Bern, München auf Seite 247 aus:
    Da die longitudinalen Oszillationen in den Biomolekülketten mit periodischen Ladungsverschiebungen verbunden sind, werden elektromagnetische Wellen mit gleicher Frequenz abgestrahlt. Der Vorgang hat dabei gewisse Ähnlichkeit mit dem supraleitenden Zustand, allerdings mit räumlich variierenden und oszillierenden Ladungsdichten, weshalb eine Abstrahlung auftritt. Die Wellenlängen des elektromagnetischen Strahlungsfeldes liegen hierbei im Zentimeter-/Millimeterbereich und oberhalb des Absorptionsbandes von Wasser von einigen Mikrometern (5 × 1013 Hertz). Sie können also den wasserhaltigen Organismus im wesentlichen ungeschwächt durchqueren und verlassen. Die Energien der Photonen dieser Wellen liegen bei nur einigen hundertstel Elektronenvolt, weshalb sie mit heutigen physikalischen Methoden kaum nachweisbar sind. Lebende Organismen könnten jedoch aufgrund ihrer körpereigenen, extrem monochromatischen Schwingungssysteme durchaus eine ausreichend hohe Empfindlichkeit für Photonen erreichen, um Signale in diesem Bereich noch wahrzunehmen. Dies hat Ähnlichkeiten mit Sheldrakes morphischer Resonanz. Ihre niedrigen Energien könnten erklären, warum diese Strahlung bisher noch nicht bemerkt wurde. Gegenteilige Erfahrungen von Fritz-Albert Popp und Mitarbeitern (Popp 1979, 1983; Popp, Li, Gu 1992) scheinen interessante Ansätze für eine Deutung in dieser Richtung zu liefern.
  • Die Erfinder haben die Auffassung, daß das erfindungsgemäß beispielsweise mit einer Vorrichtung gemäß 1 oder 2 behandelte Wasser (oder eine trinkbare Flüssigkeit), das die durch die Behandlung verbundene Abnahme der Schwere aufweist, in viel höherem Maß als normales Wasser biologisch aktiv ist. Das behandelte Wasser behält seine Verminderung der Schwere bei, welche gemäß Auffassung der Erfinder eine Strukturänderung bedeuten könnte, die physikalisch gesehen einem energetisch erregten Zustand entsprechen könnte, der in Resonanz zu einer im Raum vorkommenden longitudinalen Welle steht und damit vom Stand der Sonne abhängig sein könnte. Erfindungsgemäß wird durch das erfindungsgemäß behandelte Wasser eine neue Möglichkeit geschaffen, gesunde Zellen zu aktivieren und kranke Zellen besser zu regenerieren. Die Erfinder vertreten die Auffassung, daß das erfindungsgemäß behandelte Wasser insbesondere in Verbindung mit Chlorophyll ein hochwirksames Krebsmittel sein kann.
  • Die vorliegende Erfindung soll nicht durch die dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt werden, sondern Alternativen zu den dargestellten Lösungen und dem Fachmann angesichts der Beschreibung naheliegende Lösungen sollen in dem in den Ansprüchen definierten Schutzbereich der Erfindung umfaßt sein.

Claims (44)

  1. Vorrichtung zur Behandlung von Getränken mit einer magnetisierten Grundplatte (1), einer darüber angeordneten Isolierschicht (2), einer elektrisch leitenden Schicht (3), einer darüber angeordneten Kristall- oder Gesteinsplatte (4) und einer darüber angeordneten elektrisch leitenden Anordnung (5) zur Aufnahme eines Flüssigkeitsgefäßes, wobei die magnetisierte Grundplatte (1) und die elektrisch leitende Anordnung (5) miteinander elektrisch leitend verbunden sind.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der die magnetisierte Grundplatte eine Stahlplatte oder eine Platte aus geglühtem Eisen umfaßt.
  3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die magnetisierte Grundplatte durch einen elektrischen Strom ferromagnetisch gemacht wird.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die magnetisierte Grundplatte durch einen oder mehrere ferromagnetische Dauermagneten und/oder selten Erdmagnete magnetisiert wird.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, bei der die Magnete eine Magnetfeldstärke von 1 bis 1000 Tesla, vorzugsweise von 50 bis 500 Tesla und insbesondere ungefähr 200 Tesla, aufweisen.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Isolierschicht eine dünne elektrisch hochisolierende Schicht ist, die auf der Oberseite der magnetisierten Grundplatte (1) durch Verkleben, Aufschrumpfen, Aufdampfen oder auf eine andere dem Fachmann bekannte Weise aufgebracht ist.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Isolierschicht (2) eine auf die magnetisierte Grundplatte (1) aufgetragene Isolierlackschicht umfaßt.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Isolationsschicht (2) Glas, Keramik, Porzellan, Polyethylen, Polypropylen, Fluorkunststoff und/oder weitere elektrisch isolierende Materialien umfaßt.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Isolierschicht einen Dickenbereich von 100 nm bis 2 mm, vorzugsweise ungefähr 1 mm, umfaßt.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die elektrisch leitende Schicht (3) ein Metallgewebenetz umfaßt.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die elektrisch leitende Schicht ein Kupfergewebenetz, Nickelgewebenetz, Silbergewebenetz und/oder Goldgewebenetz umfaßt.
  12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die elektrisch leitende Schicht ein Gewebenetz, vorzugsweise aus nicht-rostendem Stahl, Nickel, Eisen oder einem anderen Metall, umfaßt, das mit einem elektrischen Leiter beschichtet ist, beispielsweise verkupfert, versilbert oder vergoldet.
  13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die elektrisch leitende Schicht (3) ein Gewebenetz mit Drähten von 0,1 bis 2 mm Dicke und einer Maschenweite von 0,1 bis 5 mm, umfaßt.
  14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die elektrisch leitende Schicht (3) ein Gewebenetz mit Drähten von ungefähr 0,2 mm Dicke und einer Maschenweite von 1 mm umfaßt.
  15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Kristall- oder Gesteinsplatte (4) Quarz, Glas, Keramik, insbesondere Al2O3-Keramik, Granit, Marmor, natürlich vorkommender Kalkgestein, Serpentin, Serpentenit, Chlorit, Granit oder ähnlichen Materialien umfaßt.
  16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Kristall- oder Gesteinsplatte (4) eine Dicke von 5 bis 35 mm und vorzugsweise von ungefähr 15 bis 30 mm umfaßt.
  17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die magnetisierte Grundplatte eine Dicke von 5 bis 20 mm, vorzugsweise von ungefähr 10 mm, aufweist.
  18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Isolierschicht Polyethylen, Polypropylen oder Kapton oder andere isolierende Materialien umfaßt.
  19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Isolierschicht eine Stärke von ungefähr 0,01 bis 0,1 mm aufweist.
  20. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Isolierschicht an der Oberseite und den Seitenwänden der magnetisierten Grundplatte (1) angeordnet ist.
  21. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die elektrisch leitende Anordnung (5; 5') ein Metallgewebenetz umfaßt.
  22. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die elektrisch leitende Anordnung ein Kupfergewebenetz, Nickelgewebenetz, Silbergewebenetz und/oder Goldgewebenetz umfaßt.
  23. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die elektrisch leitende Anordnung ein Gewebenetz, vorzugsweise aus nicht-rostendem Stahl, Nickel, Eisen oder einem anderen Metall, umfaßt, das mit einem elektrischen Leiter beschichtet ist, beispielsweise verkupfert, versilbert oder vergoldet.
  24. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die elektrisch leitende Anordnung (5; 5') ein Gewebenetz mit Drähten von 0,1 bis 2 mm Dicke und einer Maschenweite von 0,1 bis 5 mm, umfaßt.
  25. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die elektrisch leitende Anordnung (5; 5') ein Gewebenetz mit Drähten von ungefähr 0, 2 mm Dicke und einer Maschenweite von 1 mm umfaßt.
  26. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die elektrisch leitende Anordnung (5) unter dem Gefäß (7) für die zu behandelnde trinkbare Flüssigkeit angeordnet ist.
  27. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die elektrisch leitende Anordnung (5') einen Gewebemantel umfaßt, der um das Gefäß (7) für die zu behandelnde trinkbare Flüssigkeit angeordnet ist.
  28. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die elektrische Verbindung zwischen der magnetisierten Grundplatte (1) und der elektrisch leitenden Anordnung (5; 5') einen elektrischen Leiter (6) umfaßt.
  29. Vorrichtung nach Anspruch 28, bei der der elektrische Leiter ein Kupferkabel von ungefähr 0,1 mm bis 5 mm, vorzugsweise ungefähr 1 mm Querschnitt umfaßt, wobei der elektrische Leiter vorzugsweise eine Isolierung umfaßt.
  30. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der das Gefäß (7) für die zu behandelnde trinkbare Flüssigkeit mundgeblasenes Glas, Alkalisilikat, Borsilikat, Hartkunststoff und/oder Polykarbonat oder ähnliche Materialien umfaßt.
  31. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der das Gefäß (7) für die zu behandelnde trinkbare Flüssigkeit eine Wandstärke von ungefähr 1 bis 5 mm, vorzugsweise von ungefähr 2,5 mm, umfaßt.
  32. Verfahren zur Behandlung von Flüssigkeiten mit einer Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
  33. Verfahren nach Anspruch 32, bei dem die zu behandelnde Flüssigkeit Trinkwasser, Wein oder ein anderes wasserhaltiges Getränk ist.
  34. Trinkbare Flüssigkeit, hergestellt nach einem der vorhergehenden Verfahrensansprüche.
  35. Heilmittel mit einer trinkbaren Flüssigkeit nach Anspruch 34.
  36. Heilmittel nach Anspruch 35, desweiteren mit einem Naturfarbstoff.
  37. Heilmittel nach Anspruch 36, wobei der Naturfarbstoff ein pflanzlicher Naturfarbstoff ist, insbesondere Chlorophyll, Karotin und/oder der Farbstoff roter Beete.
  38. Heilmittel nach Anspruch 37, wobei das Chlorophyll ein Bestandteil eines Planzenextrakts, vorzugsweise von Spinat oder Algen, ein Bestandteil zerkleinerten Gemüses, vorzugsweise Spinat, und/oder industriell hergestelltes Chlorophyll ist.
  39. Heilmittel nach Anspruch 36, bei dem der Naturfarbstoff ein tierischer Farbstoff ist, insbesondere Hämoglobin oder der Farbstoff der Purpurschnecke.
  40. Heilmittel nach einem der Ansprüche 35 bis 39 zur Behandlung von Krebs.
  41. Verwendung einer trinkbaren Flüssigkeit nach Anspruch 34 zur Herstellung eines Heilmittels, insbesondere nach einem der Ansprüche 35 bis 40.
  42. Verwendung einer trinkbaren Flüssigkeit nach Anspruch 34 zur Bewässerung von Pflanzen.
  43. Verwendung nach Anspruch 42, wobei die trinkbaren Flüssigkeit Wasser ist.
  44. Verwendung nach Anspruch 42 oder 43, zur Bewässerung von Grasboden (Rasen) in Fußballstadien, insbesondere in halbgeschlossenen oder geschlossenen Fußballstadien, oder anderen Stadien mit Grasboden.
DE200510003688 2004-10-12 2005-01-26 Vorrichtung zur Behandlung trinkbarer Flüssigkeiten Verfahren zur Behandlung trinkbarer Flüssigkeiten und Heilmittel, insbesondere zur Behandlung von Krebs Withdrawn DE102005003688A1 (de)

Priority Applications (2)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE200510003688 DE102005003688A1 (de) 2005-01-26 2005-01-26 Vorrichtung zur Behandlung trinkbarer Flüssigkeiten Verfahren zur Behandlung trinkbarer Flüssigkeiten und Heilmittel, insbesondere zur Behandlung von Krebs
EP05022270A EP1647526A1 (de) 2004-10-12 2005-10-12 Vorrichtung zur Behandlung trinkbarer Flüssigkeiten, Verfahren zur Behandlung trinkbarer Flüssigkeiten und Heilmittel, insbesondere zur Behandlung von Krebs

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE200510003688 DE102005003688A1 (de) 2005-01-26 2005-01-26 Vorrichtung zur Behandlung trinkbarer Flüssigkeiten Verfahren zur Behandlung trinkbarer Flüssigkeiten und Heilmittel, insbesondere zur Behandlung von Krebs

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE102005003688A1 true DE102005003688A1 (de) 2006-08-03

Family

ID=36686366

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE200510003688 Withdrawn DE102005003688A1 (de) 2004-10-12 2005-01-26 Vorrichtung zur Behandlung trinkbarer Flüssigkeiten Verfahren zur Behandlung trinkbarer Flüssigkeiten und Heilmittel, insbesondere zur Behandlung von Krebs

Country Status (1)

Country Link
DE (1) DE102005003688A1 (de)

Citations (5)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE1467934C (de) * 1971-07-01 Heigl, Otto, 8401 Gut Moosham Verwendung von Getreideauszugen fur kosmetische Mittel
DE20302590U1 (de) * 2003-02-13 2003-05-28 Deiß, Stephan, 36269 Philippsthal Vorrichtung zur Behandlung von Flüssigkeiten, z.B. Rotweinen
DE20301707U1 (de) * 2003-02-04 2003-07-10 Merlaku, Kastriot, 80807 München Getränke-Behandlungs-Gerät
WO2003103829A1 (en) * 2002-06-06 2003-12-18 Omega Patents, L.L.C Apparatus and process for magnetically treating materials
DE10354019A1 (de) * 2003-01-21 2004-08-05 Michael Schuster Vorrichtung zum Empfangen, Senden und/oder Speichern zumindest eines Anteils der Energie von Wellen

Patent Citations (5)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE1467934C (de) * 1971-07-01 Heigl, Otto, 8401 Gut Moosham Verwendung von Getreideauszugen fur kosmetische Mittel
WO2003103829A1 (en) * 2002-06-06 2003-12-18 Omega Patents, L.L.C Apparatus and process for magnetically treating materials
DE10354019A1 (de) * 2003-01-21 2004-08-05 Michael Schuster Vorrichtung zum Empfangen, Senden und/oder Speichern zumindest eines Anteils der Energie von Wellen
DE20301707U1 (de) * 2003-02-04 2003-07-10 Merlaku, Kastriot, 80807 München Getränke-Behandlungs-Gerät
DE20302590U1 (de) * 2003-02-13 2003-05-28 Deiß, Stephan, 36269 Philippsthal Vorrichtung zur Behandlung von Flüssigkeiten, z.B. Rotweinen

Similar Documents

Publication Publication Date Title
DE3612315A1 (de) Substrat und verfahren sowie vorrichtung zu seiner herstellung
DE1814306A1 (de) Nahrungs- bzw. Futtermittel und Verfahren zur Herstellung derselben
WO2000064586A1 (de) Vorrichtung zum mikronisieren von materialien
DE69119475T2 (de) Verfahren und Vorrichtung zur Förderung des Wachstums und zum Verbessern der vitalen Qualitäten von pflanzlichen Organismen
DE19636798A1 (de) Matrix mit einem Gehalt an Nephrit-Jadepulver als Hauptkomponente
DE69824465T2 (de) Zusammensetzung zur Erhöhung des Selengehalts und zur Reduzierung des Nitratgehaltes in Pflanzen und ihre Verwendung
DE60114122T2 (de) Verfahren zur herstellung einer aus pflanzen stammenden, antibakteriellen substanz
Biesiada et al. The effect of nitrogen form and dose on yield, chemical composition and antioxidant activity of stinging nettle (Urtica dioica L.)
DE102005003688A1 (de) Vorrichtung zur Behandlung trinkbarer Flüssigkeiten Verfahren zur Behandlung trinkbarer Flüssigkeiten und Heilmittel, insbesondere zur Behandlung von Krebs
Fabiyi et al. Application of green synthesis in silver nanoparticles for root knot nematode management on tomato
EP0791651A1 (de) Method zur Behandelung von biologischem Material
Gümüşçü Seed germination of some endemic Sideritis species under different treatments
DE3045994C2 (de) Bodenverbesserungsmittel
WO1996027302A1 (de) Verfahren und vorrichtung zur behandlung von lebensmitteln
KR20120108533A (ko) 제주송이에서 추출되는 양액재배용 기능성 조성물과 이를 이용한 양액재배방법 및 이를 이용한 예방과 그 치료용 소재
EP0111742A2 (de) Verfahren zur Herstellung eines lebensfähige Mikroorganismen enthaltenden Mehles
EP1647526A1 (de) Vorrichtung zur Behandlung trinkbarer Flüssigkeiten, Verfahren zur Behandlung trinkbarer Flüssigkeiten und Heilmittel, insbesondere zur Behandlung von Krebs
DE3723447C2 (de) Verfahren zur biologischen Behandlung von Pflanzen und pflanzlichem Vermehrungsgut
DE4220403C2 (de) Kokusnußwein
EP1188827A1 (de) Verfahren zur Fusion von dendritischen Zellen mit Tumorzellen und Medien für solche Verfahren
Marie et al. On farm approach of pineapple fruitlet core rot disease in Martinique
AT408977B (de) Vorrichtung zur verbesserung der wasserqualität
DE594020C (de) Verfahren zur Konservierung von organischen Stoffen, insbesondere Lebensmitteln
DE68904718T2 (de) Esswaren und getraenke.
CN107410388A (zh) 一种防治茶树茶蚜的生物农药

Legal Events

Date Code Title Description
OP8 Request for examination as to paragraph 44 patent law
8125 Change of the main classification

Ipc: A61K 35/08 AFI20051017BHDE

R120 Application withdrawn or ip right abandoned

Effective date: 20120926