Die
optische Abbildung von Objekten auf Detektionsvorrichtungen spielt
in vielen technischen Gebieten eine große Rolle. So wird die optische
Abbildung von ein- oder zweidimensionalen optischen Mustern auf Detektionsvorrichtungen,
meist in speziellen Lesesystemen wie Codelesern oder Scannern, dazu
genutzt, Informationen über
die Objekte, welche diese optischen Muster tragen, zu erfassen und
an ein nachgeschaltetes Auswertesystem zu übertragen.
Optische
Muster, welche häufig
zur Informationsspeicherung und -übertragung eingesetzt werden, sind
beispielsweise eindimensionale (1D, beispielsweise Barcodes) oder
zweidimensionale (2D, beispielsweise Data Matrix Codes) Codes, welche
auf Objekte aufgebracht, beispielsweise aufgedruckt oder aufgeklebt, werden
und Informationen über
dieses Objekt enthalten. Die Information ist hierbei in dem optischen
Muster des Codes codiert. Dieses wird auf eine Detektionsvorrichtung
abgebildet, welche zunächst
das Abbild des Musters aufnimmt. Anschließend kann hieraus die Information
des abgebildeten Objekts erfasst und zur Weiterverarbeitung oder
Darstellung bereitgestellt werden. So werden beispielsweise Bauteile,
Einzelkomponenten, Zwischen- und auch Endprodukte mit einem solchen
Code eindeutig identifizier- und kontrollierbar, wodurch unter anderem
eine Steuerung von Produktion und Lagerhaltung und eine Rückverfolgung
der Produkte bei eventuell auftretenden Fehlern ermöglicht wird.
Typische Anwendungsgebiete solcher Codes sind die Lager- und Fördertechnik,
Qualitätssicherung,
Materialverfolgung, Produktionssteuerung, Probenidentifikation in der
Pharmazie und im Gesundheitswesen, in der Automobilindustrie, bei
chemischen und biomedizinischen Analysegeräten und das Dokumentenhandling.
Anwendung
finden solche optischen Systeme zur Erfassung optischer Muster insbesondere
in chemischen oder diagnostischen Analysesystemen, besonders in
Testelement-Analysesystemen.
In solchen Testelement-Analysesystemen werden vor allem optische
Codes, welche sich auf dem jeweiligen Testelement oder einem speziell
dafür vorgesehenen
Objekt, beispielsweise einem chargenspezifischen Codierobjekt, befinden, dazu
eingesetzt, dem Auswertegerät
spezifische Informationen über
den jeweiligen eingesetzten Test und/oder das spezielle Testelement
zu liefern. Derartige Testelement-Analysesysteme sind beispielsweise in der
Deutschen Patentanmeldung mit dem Aktenzeichen 102004011648.2 beschrieben.
Die
in industriellen Anwendungen eingesetzten optischen Lesesysteme
arbeiten zumeist in reflektionsoptischen Verfahren mit Linsenoptiken,
welche das optische Muster auf eine Detektionsvorrichtung abbilden.
Andere Bauweisen sind beispielsweise in Scannern, welche mit teilweise
transparenten optischen Mustern oder Codes im Transmissionsverfahren
arbeiten, verwirklicht. Während
eindimensionale Codes mittels relativ zum codetragenden Objekt bewegten
Zeilensensoren oder Scannern zumeist relativ einfach erfasst werden
können,
werden zweidimensionale optischen Muster, beispielsweise 2D-Codes
zunächst
auf eine Detektionsvorrichtung abgebildet und diese Bilder anschließend, meist
mittels spezieller Softwarealgorithmen, ausgewertet. Solche Lesesysteme
für zweidimensionale
optische Muster arbeiten zumeist mit optischen Matrix-Sensoren wie CCD-
oder CMOS-Sensoren als Detektionsvorrichtungen.
Für eine gute
Abbildungsqualität
des abbildenden Systems ist es entscheidend, dass diese Systeme Abbildungseigenschaften
aufweisen, welche eine weitgehend gleichmäßige systembedingte Helligkeitsverteilung
in der Detektionsebene bewirken.
Der
Begriff der systembedingten Helligkeitsverteilung in der Detektionsebene
ist hierbei so zu verstehen, dass hierunter die Helligkeitsverteilung
zu verstehen ist, welche die Abbildung eines gleichmäßigen Objekts,
insbesondere einer homogenen, insbesondere gleichmäßig strukturierten
und einheitlich gefärbten Oberfläche, auf
die Detektionsvorrichtung, welche sich in der Detektionsebene, befindet,
aufweist. Eine solche Helligkeitsverteilung ermöglicht Aussagen über die
prinzipiellen Abbildungseigenschaften des optischen Systems. Eine
Abbildung eines solchen gleichmäßigen Objekts
kann als eine Art Hintergrundabbildung angesehen werden, welche
die systembedingten Abbildungseigenschaften einschließlich dessen
systembedingter Abbildungsfehler wiedergibt. Ein informationstragendes,
abzubildendes Objekt muss sich von solch einer systembedingten "Hintergrundabbildung" abheben, beispielsweise
in Form von definierten Bereichen anderer Helligkeit oder Farbe.
Würde eine
systembedingte "Hintergrundabbildung" bereits merkliche
Helligkeitsunterschiede in der Detektionsebene bewirken, würden sich
diese systembedingten Helligkeitsunterschiede mit den Helligkeitsunterschieden,
welche durch das eigentliche abzubildende und informationstragende
Objekt zurückgehen
und zur Informationsübertragung
gewünscht
und nötig
sind, überlagern,
beispielsweise in Form von zu hellen oder zu dunklen Bereichen.
Hierdurch wird eine Erfassung und Auswertung der eigentlichen zu übertragenen
Informationen deutlich erschwert, verfälscht oder verhindert.
Um
eine möglichst
homogene systembedingte Helligkeitsverteilung in der Detektionsebene
zu erzielen, wurden im Stand der Technik verschiedene Lösungsansätze beschrieben:
So
besitzt der 2D-Codeleser "Quadrus" der Firma Microscan
(Freising, Deutschland) beispielsweise 20 einzelne Hochleistungs-LEDs
als Lichtquellen zur einer möglichst
homogenen Ausleuchtung des Objekts.
Die
Deutsche Offenlegungsschrift
DE
4221069 beschreibt eine optische Vorrichtung zum Abbilden
von optischen Mustern, beispielsweise einem Strichcode, welche auf
einen Fotosensor abgebildet werden. Die optische Vorrichtung umfasst
eine Abbildungslinse zum Abbilden des Strichcodes und einen CCD-Liniensensor zum
Aufnehmen und Auswerten der Informationen des Bildes des Strichcodes.
Weiterhin besitzt das System eine Dämpfungseinrichtung, welche
zwischen dem Strichcode und dem Liniensensor angeordnet ist und
so beschaffen ist, dass die systembedingte Helligkeitsverteilung
auf dem Sensor trotz der bauartbedingten Beeinflussung durch die
abbildende Linse gleichmäßiger wird.
DE 4221069 lehrt hierzu
Dämpfungselemente,
welche ein optisches Element enthalten, das in der Lage ist, die
Intensität
eines Lichtstrahls, welcher vom abzubildenden Objekt ausgehend auf
den Liniensensor fällt,
in bestimmten räumlichen
Bereichen abzuschwächen. Insbesondere
lehrt
DE 4221069 hierzu
Spiegelelemente, welche mit einer Beschichtung versehen, welche
im zentralen Bereich einen niedrigeren Brechungsindex als in der
Peripherie haben und somit als erfindungsgemäße Dämpfungselemente geeignet sind.
Des Weiteren lehrt
DE 4221069 als
Dämpfungselemente
ND(neutral density)-Filter mit einem niedrigeren Transmissionsfaktor
im Zentralbereich als in der Peripherie, welche als lichtabschwächende Filter
in den Strahlengang zwischen dem abzubildenden Code und der Detektionsvorrichtung
eingesetzt werden können.
Für einen
Einsatz abbildender Systeme, insbesondere in mobilen Geräten oder
Handheld-Systemen wie Hand-Scannern oder tragbaren Testelement-Analysesystemen,
sind noch weitere Faktoren zu berücksichtigen:
- – Da solche
Systeme oft in großen
Stückzahlen
produziert werden, ist es vorteilhaft, möglichst einfache und kostengünstige Abbildungssysteme
in diese Sys teme oder Geräte
zu integrieren. Diese müssen
dennoch bestimmten Anforderungen an die Abbildungsgüte genügen, um
ein fehlerfreies Erfassen und Auswerten der optischen Informationen,
welche in den damit abzubildenden Objekten enthalten ist, zu gewährleisten.
- – Viele
der herkömmlichen
Systeme, welche mit scannenden Bewegung relativ zum abzubildenden
Objekt arbeiten, besitzen einen relativ großen Bauraum, welcher unter
anderem durch die enthaltenen Linsensysteme und die Vorrichtungen,
welche die Bewegung des Objekts relativ zur Detektionsvorrichtung
steuern, hervorgerufen wird. Da insbesondere Testelement-Analysesysteme
häufig
als tragbare Handheld-Geräte ausgeführt sind,
ist bei solchen Systemen ein möglichst
kleiner Bauraum, möglichst
im Bereich weniger Kubikzentimeter, wünschenswert.
- – Einfache
und billige abbildende Systeme arbeiten zumeist im Transmissionsverfahren,
das heißt,
das abzubildende Objekt wird von einer Lichtquelle durchstrahlt
und auf einer Detektionsvorrichtung, welche sich auf der Lichtquelle
gegenüberliegenden
Seite befindet, abgebildet. Solche Systeme erfordern systembedingt
einen größeren Bauraum,
da Lichtquelle, abzubildendes Objekt und Detektionsvorrichtung hintereinander
angeordnet sein müssen
und sind somit nur bedingt für
einen Einsatz in tragbaren Systemen geeignet. Des Weiteren müssen die
abzubildenden Objekte bestimmte optische Eigenschaften aufweisen,
damit solche Transmissionsverfahren überhaupt eingesetzt werden
können.
So müssen
beispielsweise optische Codes zumindest teilweise transparente Bereiche
besitzen, damit deren Information mit solchen Systemen ausgelesen
werden kann. Hierdurch sind solche Abbildungssysteme für viele
Anwendungsbereiche ungeeignet.
Aus
dem Stand der Technik sind keine Systeme zur optischen Abbildung
von Objekten bekannt, welche sich durch eine Kombination einer möglichst
einfachen und kostengünstigen
Bauweise, eines möglichst kleinen
Bauraums, der Möglichkeit,
die abzubildenden Objekte ohne eine Relativbewegung des Abbildungssystems
zum Objekt auf eine Detektionsvorrichtung abzubilden und eine hohe
Lesesicherheit auszeichnen. Insbesondere sind die bekannten abbildenden
Systeme nur bedingt zu einem Einbau in kleine und tragbare Systeme,
insbesondere in diagnostische Testelement-Analyse systeme, geeignet.
Insbesondere sind keine einfachen abbildenden Systeme bekannt, welche
eine möglichst
gleichmäßige systembedingte
Helligkeitsverteilung in der Detektionsebene mit einfachen und kostengünstigen
Mitteln erzielen.
Aufgabe der Erfindung:
Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, Systeme und Verfahren zur optischen
Abbildung eines Objekts bereitzustellen, welche die Nachteile des
Standes der Technik vermeiden. Aufgabe der vorliegenden Erfindung
ist es insbesondere, Systeme und Verfahren zur Abbildung optischer
Muster, insbesondere Codes, bereitzustellen, welche insbesondere
die für
einen Einsatz in tragbaren Testelement-Analysesystemen zuvor genannten
Anforderungen an solche Abbildungssysteme erfüllen.
Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es weiterhin, ein einfaches und kostengünstiges
System zur optischen Abbildung von Objekten auf eine Detektionsvorrichtung
in kompakter Bauform bereitzustellen, welches eine möglichst
gleichmäßige systembedingte
Helligkeitsverteilung in der Detektionsebene aufweist.
Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, Systeme zur Erfassung
und Verarbeitung optischer Informationen bereitzustellen, welches
neben einem abbildenden System weitere Vorrichtungen aufweisen,
welche die auf der Detektionsvorrichtung abgebildete optische Information
des Objekts erfassen und zur Weiterverarbeitung oder Darstellung
bereitstellen.
Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, Testelement-Analysesysteme
bereitzustellen, welche zumindest ein Testelement, welches Informationen
in Form eines optischen Musters codiert, und zumindest ein Auswertegerät, welches
ein System zur Erfassung und Verarbeitung dieser optischen Informationen
aufweist, enthalten. Schließlich
ist es eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, Verfahren
zur optischen Abbildung von Objekten auf eine Detektionsvorrichtung
bereitzustellen, bei welchen eine möglichst gleichmäßige systembedingte
Helligkeitsverteilung in der Detektionsebene gewährleistet ist.
Erfindungsgemäße Lösung:
Die
erfindungsgemäße Lösung dieser
Aufgaben erfolgt durch die Bereitstellung eines Systems zur optischen
Abbildung eines Objekts mittels einer Lochblende.
Ein
derartiges Abbildungssystem beruht auf dem Prinzip der Lochkamera
oder Camera obscura und weist eine Lochblende auf, welche zur Abbildung
des Objekts auf die Detektionsvorrichtung eingesetzt wird. Das Prinzip
der Abbildung mittels einer Lochblende wird beispielsweise im „Lexikon
der Optik" (Spektrum
Akademischer Verlag, Heidelberg, Deutschland) näher erläutert.
Ein
großer
Vorteil abbildender Systeme nach dem Lochkameraprinzip ist, dass
keine Linsen zur Abbildung des Objekts benötigt werden. Linsen oder auch
Systeme mehrerer Linsen weisen konstruktionsbedingt Abbildungsfehler
auf, welche die Güte
der Abbildung deutlich reduzieren und somit eine nachfolgende Informationsverarbeitung
unmöglich
oder fehlerhaft machen können.
Konstruktionsbedingte Abbildungsfehler optischer Linsen oder Linsensysteme
sind beispielsweise sphärische
Aberration, chromatische Aberration, Farbvergrößerungsfehler, Koma- oder Asymmetriefehler,
Astigmatismus, Bildfeldwölbung,
Vignettierung, Verzeichnung oder Beugung. Durch den Einsatz linsenloser
Abbildungsverfahren könnten
diese Abbildungsfehler größtenteils
vermieden werden.
Eine
Abbildung mittels einer Lochblende ist, mit Ausnahme einer geringen
geometrisch bedingten Vignettierung, im Wesentlichen nicht mit diesen
konstruktionsbedingten Abbildungsfehlern einer Linse behaftet, so
dass eine möglichst
verzerrungsfreie Abbildung des Objekts gewährleistet ist, welche die Grundlage
einer möglichst
fehlerfreien Informationsübertragung
ist. Insbesondere zeichnen sich Abbildungen nach dem Lochkameraprinzip
durch eine nahezu unendliche Schärfentiefe
aus.
Ein
weiterer Vorteil von Abbildungsverfahren nach dem Lochkameraprinzip
ist die Möglichkeit,
hierdurch ein einfaches und kostengünstiges System zur Abbildung
von Objekten in kompakter Bauform bereitzustellen, welches keine
komplexen und teuren Linsensysteme benötigt und deutlich kleinere
Bauformen ermöglicht.
Herkömmliche
Lochkamerasysteme weisen jedoch einen systembedingten Helligkeitsabfalls
des der Detektionsebene abgebildeten Bildes zum Rand hin auf, welcher
im Rahmen der vorliegenden Erfindung auch als peripherer Helligkeitsabfall
bezeichnet wird. Dieser systembedingte Helligkeitsabfall zur Peripherie
des Bildes hin beruht größtenteils
auf Beugungserscheinungen an der Lochblende und ist insbesondere
bei größeren Blickwinkeln
verstärkt
wahrzunehmen, da dieser proportional zur vierten Potenz des halben
Kosinus des Blickwinkels ist. So würden bei einem Blickwinkel
von 90° nur
noch 25 % der in der Bildmitte auftreffenden Lichtintensität auch am
rechten und linken Bildrand auf die Detektionsebene auftreffen (cos(90°/2)4 = 0,25), was einem Helligkeitsabfall zu
den Rändern
hin von immerhin 2 Blendenstufen entsprechen würde. Dieser systembedingte
Helligkeitsabfall zur Peripherie des Bildes hin verhinderte bisher
einen breiten Einsatz optischer Verfahren nach dem Prinzip der Lochkamera
insbesondere in informationsübertragenden
optischen Systemen, da eine starke Inhomogenität der systembedingten Helligkeitsverteilung
in Abhängigkeit
von der Lage des Bildpunkts zum Zentrum der Abbildung auftritt.
Hierdurch kann es in der Detektionsebene zu einer Überlagerung dieser
systembedingten Helligkeitseffekte mit dem Bild des Objekts kommen,
da durch das Lochblendenprinzip zentrale Bereiche des Objekts heller
als periphere Bereiche abgebildet werden. Zentrale Bereiche des
Objekts oder der Abbildung sind die Bereiche, welche sich in der
Nähe der
optischen Achse des Abbildungssystems befinden, periphere Bereiche
des Objekts oder der Abbildung sind die Bereiche, welche sich weiter
entfernt von der optischen Achse des Abbildungssystems befinden.
Falls ein optisches Muster, insbesondere ein optischer Code, in
der Detektionsebene nicht mit einer weitgehend gleichmäßigen systembedingten
Helligkeitsverteilung abgebildet wird, ist es beispielsweise schwierig,
Schwellenwerte zur Unterscheidung in helle oder dunkle Muster-Bereiche
festzulegen, so dass die im optischen Muster oder Code enthaltene
Information möglicherweise
nicht korrekt gelesen werden kann.
Es
sind Verfahren bekannt, eine möglichst
homogene systembedingte Helligkeitsverteilung in der Detektionsebene
dadurch zu erreichen, dass zwischen dem abzubildenden Objekt und
der Detektionsebene optische Elemente eingebracht werden, welche
die Intensität
des vom Objekt ausgehenden Lichts in den zentralen Bereichen im
Vergleich zu den peripheren Bereichen des Bildes stärker abschwächen.
DE 4221069 beschreibt solche
Elemente. Nachteilig bei dieser Anordnung ist es insbesondere, dass
solche optischen Elemente zusätzlich
in den Strahlengang zwischen Objekt und Detektionsebene eingebracht
werden müssen,
wodurch sich die Bautiefe und Komplexität dieses Abbildungssystems
erhöht.
Überraschenderweise
wurde im Rahmen der vorliegenden Erfindung gefunden, dass durch
ein erfindungsgemäßes optisches
Abbildungssystem die durch die Verwendung einer Lochblende hervorgerufenen systembedingten
Abbildungsfehler weitgehend kom pensiert werden können und eine weitgehend gleichmäßige systembedingte
Helligkeitsverteilung in der Detektionsebene bei gleichzeitig kompakter
Bauweise erreicht werden kann.
Die
erfindungsgemäße Lösung erfolgt
durch die Bereitstellung eines Systems zur optischen Abbildung eines
Objekts, welches sich in einer Objektebene befindet, enthaltend
eine Detektionsvorrichtung, welche sich in einer Detektionsebene
befindet, eine Lochblende zur Abbildung des Objekts auf die Detektionsvorrichtung und
eine Beleuchtungsvorrichtung zur Beleuchtung des Objekts, wobei
zwischen der Beleuchtungsvorrichtung und der Objektebene optische
Schwächungselemente
angeordnet sind, welche die durch die Lochblende hervorgerufenen
Abbildungsfehler, insbesondere den systembedingten peripheren Helligkeitsabfall
eines durch eine Lochblende auf die Detektionsvorrichtung abgebildeten
Bildes des Objekts, weitgehend kompensieren.
In
einer bevorzugten Ausführungsform
sind die optischen Schwächungselemente
so ausgestaltet, dass diese bei einer Abbildung eines gleichmäßigen Objekts,
insbesondere einer homogenen Oberfläche, durch die Lochblende eine
weitgehend gleichmäßige Helligkeitsverteilung
des auf der Detektionsvorrichtung abgebildeten Bildes des Objekts
bewirken.
Die
optischen Schwächungselemente
befinden sich erfindungsgemäß zwischen
den Beleuchtungsvorrichtungen und der Objektebene, so dass durch
den Einsatz derartiger optischer Schwächungselemente die Intensitätsverteilung
der Beleuchtung des Objekts beeinflusst wird. Dies ist im Gegensatz
zu den im Stand der Technik beschriebenen Systemen und Verfahren,
welche solche Schwächungselemente
zwischen Objekt und Detektionsebene beschreiben und bei welchen
die Beleuchtung des Objekts zunächst
weitgehend homogen erfolgt.
Als
besonders vorteilhaft gegenüber
dem Stand der Technik zeigt sich hierbei, dass diese optischen Schwächungselemente
nicht noch zusätzlich
in den Strahlengang zwischen Objekt und Detektionsebene eingebracht
werden müssen,
sondern zwischen den bereits vorhandenen Beleuchtungsvorrichtungen
und der Objektebene eingebracht werden können, ohne dadurch die Baugröße des Gesamtsystems
zu erhöhen.
In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
sind die optischen Schwächungselemente
derartig ausgestaltet, dass sie die Beleuchtung des Objekts durch
die Beleuchtungsvorrichtung so verändern, dass die zentralen Bereiche
des Objekts mit einer geringeren Beleuchtungsintensität als die
peripheren Bereiche des Objekts beleuchtet werden.
Durch
eine derartige Beleuchtung konnte überraschenderweise eine weitgehende
Kompensation der durch die Lochblende hervorgerufenen Abbildungsfehler,
insbesondere des systembedingten peripheren Helligkeitsabfall eines
durch eine Lochblende auf die Detektionsvorrichtung abgebildeten
Bildes des Objekts, und eine weitgehend gleichmäßige systembedingte Helligkeitsverteilung
in der Detektionsebene erreicht werden. Durch die optischen Schwächungselemente
und deren erfindungsgemäße Anordnung
wird die Beleuchtung des Objekts durch die Beleuchtungsvorrichtung
so verändert,
dass die zentralen Bereiche des Objekts mit einer geringeren Beleuchtungsintensität als die
peripheren Bereiche des Objekts beleuchtet werden. Durch die nachfolgende
Abbildung des so beleuchteten Objekts mittels Lochblende werden
die zentralen Bereiche des Objekts systembedingt mit einer höheren Helligkeit
als die peripheren Bereiche des Objekts auf die Detektionsvorrichtung
abgebildet. Durch die Überlagerung
der beiden Effekte, der erfindungsgemäßen schwächeren Beleuchtung der zentralen
Bereiche des Objekts und der systembedingten lichtintensiveren Abbildung
zentraler Bereiche des Objekts durch die Lochblende, kann überraschenderweise
durch das erfindungsgemäße Abbildungssystem
eine möglichst
weitgehend gleichmäßige systembedingte
Helligkeitsverteilung des Bildes des abzubildenden Objekts auf der
Detektionsvorrichtung erreicht werden. Dies ist die Grundlage einer
fehlerfreien und zuverlässigen
Auswertung der optischen Informationen des abgebildeten Objekts.
Die
erfindungsgemäße Kompensation
der systembedingten Abbildungsfehler muss nicht notwendigerweise
vollständig
erfolgen. Für
viele Anwendungen ist es ausreichend, diese Abbildungsfehler bis
auf ein bestimmtes Maß zu
reduzieren. So kann es beispielsweise bei einer Abbildung eines
Schwarz-Weiß-Codes auf
einen Sensor ausreichend sein, die systembedingte lichtintensivere
Abbildung zentraler Bereiche des Objekts durch die Lochblende soweit
zu kompensieren, dass die Überlagerung
der systembedingten Helligkeitsverteilung mit dem Bild des Schwarz-Weiß-Musters
in der Detektionsebene immer noch zu einem Bild führt, aus
welchem, teilweise auch unter Zuhilfenahme weiterer Methoden wie
Schwellenwertfestsetzung oder Grauwertspreizung, die ursprüngliche
Information erfasst werden kann. Im gleichen Sinne ist auch der
Begriff einer gleichmäßigen Helligkeitsverteilung
in der Detektionsebene zu verstehen.
Als
Beleuchtungsvorrichtungen im Sinne der vorliegenden Erfindung können prinzipiell
alle Lichtquellen inklusive natürlicher
Lichtquellen wie beispielsweise Sonnen- oder Tageslicht eingesetzt
werden. Zur Gewährleistung
einer möglichst
konstanten und reproduzierbaren Beleuchtung des abzubildenden Objekts
können
bevorzugt künstliche
Lichtquellen mit einer weitgehend konstanten Leuchtstärke eingesetzt
werden, wie beispielsweise Glüh-,
Glimm-, Entladungs- oder Induktionslampen. Besonders bevorzugt können als
Beleuchtungsvorrichtungen, insbesondere für einen Einsatz in tragbaren
Systemen, Leuchtdioden eingesetzt werden, da diese die Vorteile
eines sehr kleinen Bauraums, einer niedrigen Energieaufnahme, einer
langen Lebensdauer mit weitgehend konstanter Lichtabgabe, einer
hohen Stossfestigkeit und der Möglichkeit
des Betriebs mit Gleichspannung aufweisen.
In
einer bevorzugten Ausführungsform
werden als Beleuchtungsvorrichtung mehrere einzelne Lichtquellen
eingesetzt, welche in ihrer Gesamtheit eine Beleuchtung des Objekts
bewirken. Erfolgt die Beleuchtung des Objekts durch mehrere Lichtquellen
aus verschiedenen Raumrichtungen, addieren sich die jeweils auf
einen Punkt des Objekts auftreffenden Lichtstrahlen aus den einzelnen
Lichtquellen zu einer Gesamtbeleuchtungsintensität an diesem Punkt des Objekts.
Solche schrägen
Anordnungen mehrerer Belichtungsquellen sind insbesondere dann vorteilhaft,
wenn auf eine möglichst
geringe Bautiefe des optischen Systems Wert gelegt wird, beispielsweise
bei tragbaren Systemen. Eine solche schräge Anordnung mehrerer Lichtquellen
in einem Winkel ungleich 0° zur
optischen Achse des Systems ist weiterhin vorteilhaft, da hierdurch
eine Beeinflussung der Abbildung des Objekts durch Direktreflexionen
und eine Abschattung bestimmter Bereiche des Objekts, insbesondere
bei dreidimensionalen Objekten, vermieden werden kann.
In
einer bevorzugten Ausführungsform
erfolgt die Abbildung des Objekts mittels reflektionsoptischer Verfahren.
Abbildungssysteme, welche auf reflexionsoptischen Verfahren basieren,
eignen sich insbesondere für
den Einsatz in tragbaren Systemen, da hierdurch eine möglichst
kompakte Bauform verwirklicht werden kann. Bei reflektionsoptischen
Verfahren wird die Oberfläche
des abzubildenden Objekts von Beleuchtungsvorrichtungen beleuchtet.
Das von der Oberfläche
des Objekts reflektierte Licht wird durch ein abbildendes System,
im vorliegenden Falle durch eine Lochblende, auf eine Detektionsvorrichtung
abgebildet. Durch die Beleuchtung der Oberfläche des Objekts ist es im Gegensatz
zu transmissionsoptischen Verfahren, bei welchen die Beleuchtung
des Objekts von der Rückseite
erfolgt, möglich,
die Beleuchtungsvorrichtungen auf der der Detektionsebene zugewandten
Seite der Objektebene zu positionieren, so dass hiermit eine besonders raumsparende
Konstruktion des abbildenden Systems möglich ist.
Als
optische Schwächungselemente
können
im Sinne der vorliegenden Erfindung prinzipiell alle Vorrichtungen
eingesetzt werden, welche in der Lage sind, die durch die Lochblende
hervorgerufenen systembedingten Abbildungsfehler, insbesondere den
systembedingten peripheren Helligkeitsabfall eines durch eine Lochblende
auf die Detektionsvorrichtung abgebildeten Bildes des Objekts, weitgehend
zu kompensieren. Insbesondere können
als optische Schwächungselemente
können
im Sinne der vorliegenden Erfindung prinzipiell alle Vorrichtungen
eingesetzt werden, welche eine weitgehend gleichmäßige systembedingte
Helligkeitsverteilung in der Detektionsebene bewirken.
In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
sind die optischen Schwächungselemente
als Blendenstrukturen ausgebildet, welche aus konzentrischen Linien
geringer Transmission und dazwischenliegenden Bereichen hoher Transmission
bestehen und deren Breiten und/oder Abstände zueinander derartig ausgestaltet
sind, dass die zentralen Bereiche des Objekts mit einer geringeren
Beleuchtungsintensität
als die peripheren Bereiche des Objekts beleuchtet werden.
Solche
Blendenstrukturen sind beispielsweise in WO 84/00620 beschrieben.
WO 84/00620 beschreibt Blendenstrukturen aus diffus lichtdurchlässigen Substraten,
auf deren Oberflächen
eine Vielzahl konzentrischer Kreislinien aufgebracht ist, welche
lichtundurchlässig
ausgeführt
sind. Um die gewünschte
räumlich
differenzierte Lichtabschwächung
zu erreichen, nimmt in einer Ausführungsform der Abstand der
gleich breiten Kreislinien nach außen hin immer mehr zu, so dass
die äußeren Bereiche
der Blendenstruktur lichtdurchlässiger
sind als die zentralen Bereiche. In einer anderen Ausführungsform
wird der Abstand der Kreislinien zueinander konstant gehalten, während die
Breite dieser Kreislinien nach außen hin immer mehr abnimmt,
so dass die äußeren Bereiche
der Blendenstruktur lichtdurchlässiger
sind als die zentralen Bereiche. Natürlich sind auch Kombinationen
aus verschieden breiten Kreislinien und verschiedenen breiten Abständen zwischen
den jeweiligen Kreislinien denkbar, welche ebenfalls bewirken, dass
die zentralen Bereiche des Objekts mit einer geringeren Beleuchtungsintensität als die
peripheren Bereiche des Objekts beleuchtet werden. Neben solchen Blendenstrukturen,
welche abgegrenzte Bereiche verschiedener Lichtdurchlässigkeit
besitzen, können
erfindungsgemäß auch Blendenstrukturen
eingesetzt werden, welche eine räumlich
differenzierte Lichtabschwächung
dadurch erzielen, dass deren Lichtdurchlässigkeit sich weitgehend kontinuierlich
verändert,
insbesondere von Zentrum hin zu den peripheren Bereichen hin erhöht. Beispielsweise
kann dies eine kreisförmige Blendenstruktur
sein, welche ein nur wenig oder nicht lichtdurchlässiges Zentrum
aufweist, welchem sich nach außen
hin immer lichtdurchlässiger
ausgeführte
Bereiche anschließen.
Diese Bereiche können
kontinuierlich ineinander übergehen
oder als diskrete Bereiche ausgebildet sein. Je nach der Wellenlänge und
Zusammensetzung des zur Beleuchtung verwendeten Lichts können hierzu
zur Erzielung unterschiedlicher Lichtdurchlässigkeiten neben unterschiedlichen
Helligkeiten oder Graustufen auch unterschiedliche Farbtöne eingesetzt werden.
Weiterhin können
auch Bereiche mit unterschiedlichen lichtstreuenden oder reflektierenden
Eigenschaften, beispielsweise transparente und diffus lichtstreuende
Bereiche, dazu geeignet sein, eine räumlich differenzierte Lichtabschwächung zu
erzielen. Auch Kombinationen verschiedener der erwähnten Ausführungsformen
sind möglich,
um eine räumlich
differenzierte Abschwächung
des beleuchtenden Lichts zu erzielen.
Solche
erfindungsgemäßen Blendenstrukturen
müssen
nicht notwendiger als konzentrische Kreise oder rotationssymmetrisch
aufgebaut sein. Auch andere geometrische Anordnungen von unterschiedlich
lichtdurchlässigen
Bereichen können
als Blendenstrukturen erfindungsgemäß dazu dienen, eine räumlich differenzierte
Lichtabschwächung
zu erzielen. Erfolgt beispielsweise die Beleuchtung des Objekts
nicht direkt in der optischen Achse des Systems, sondern seitlich
versetzt hierzu, kann es vorteilhaft sein, die Blendenstrukturen daraufhin
anzupassen. Beispielsweise kann dies dadurch erreicht werden, dass
der Abstand und/oder die Breite lichtschwächender Linien in den Bereichen
der Blendenstruktur, welche dem zu beleuchtenden Objekt zugewandt
sind, anders ist als in den von Objekt abgewandten Bereichen der
Blendenstrukturen. So ist es auch bei einer schrägen Anordnung der Beleuchtungsquelle
mög lich,
eine von der räumlichen
Anordnung der Lichtquelle weitgehend unabhängige erfindungsgemäße Beleuchtung
des Objekts zu erreichen.
Die
Bereiche unterschiedlicher Lichtdurchlässigkeit der Blendenstrukturen
können
hierbei mit verschiedenen, dem Fachmann bekannten Techniken hergestellt
werden. Solche Techniken können
beispielsweise auf Belichtungsverfahren, photolithographischen Verfahren,
Laserablationsverfahren, Metalllaserverfahren, Beschichtungstechniken,
Drucktechniken, Ätztechniken
oder auch mechanischen Bearbeitungsverfahren wie Stanzen, Bohren
oder Fräsen
basieren.
Neben
derartigen Blendenstrukturen können
erfindungsgemäß auch andere
optische Elemente wie Linsen oder Spiegel als optische Schwächungselemente
eingesetzt werden. Auch optische Filter, beispielsweise ND-Filter,
können
als erfindungsgemäße optische
Schwächungselemente
eingesetzt werden. Solche Ausführungsformen
sind unter anderem in
DE 4221069 beschrieben.
Werden
mehrere einzelne Lichtquellen zur Beleuchtung des Objekts eingesetzt,
kann es ebenfalls vorteilhaft sein, daraufhin optimierte optische
Schwächungselemente
einzusetzen. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform enthält die Beleuchtungseinrichtung
mehrere einzelne Lichtquellen, vor denen optische Schwächungselemente
in einer Weise angeordnet sind, dass durch die Überlagerung der Beleuchtungsintensitäten der
einzelnen Lichtquellen in der Objektebene die zentralen Bereiche
des Objekts mit einer geringeren Beleuchtungsintensität als die
peripheren Bereiche des Objekts beleuchtet werden. Da die einzelnen
Oberflächenpunkte
des Objekts unterschiedlich weit von den einzelnen Lichtquellen
entfernt sein und deren Lichtstrahlen unter unterschiedlichen Winkeln
auftreffen können,
kann durch eine Modifikation der Blendenstrukturen unter Berücksichtigung
der jeweiligen Beleuchtungssituation dennoch eine erfindungsgemäße Beleuchtung
des Objekts erreicht werden. Eine solche auf die jeweilige Beleuchtungssituation
optimierte Ausgestaltung und Anordnung der optischen Schwächungselemente
kann mit dem Fachmann bekannten geometrischen und iterativen Methoden,
beispielsweise mit Hilfe von Computerprogrammen wie ASAP (Breault
Research Organization, Tucson, Arizona) oder Trace Pro (Light Tec,
Hyeres, Frankreich), berechnet werden.
In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist das optische Schwächungselement
in Form einer Filmmaske ausgebildet, welche eine oder mehrere Blendenstrukturen
aufweist.
Solche
Filmmasken mit darauf aufgebrachten Blendenstrukturen können einfach
und kostengünstig dadurch
hergestellt werden, dass ein lichtempfindlicher Film mittels einer
Vorlagenmaske belichtet wird, welche diese Blendenstrukturen aufweist.
Diese Blendenstrukturen können
hierbei insbesondere Bereiche unterschiedlicher Helligkeit und/oder
unterschiedlicher Farbe sein. Solche Belichtungsmethoden zur Herstellung von
Blendenstrukturen eignen sich insbesondere dazu, sehr feine und
komplexe Blendenstrukturen exakt und kostengünstig auf eine Filmmaske aufzubringen.
Durch derartige Techniken und Materialien ist es weiterhin möglich, große Mengen
genau definierter Blendenstrukturen kostengünstig zu fertigen, wie sie
beispielsweise für
einen Einsatz in Handscannern oder analytischen Handheld-Testsystemen
benötigt
werden, welche trotz hoher Stückzahlen
mit gleich bleibend hoher und reproduzierbarer Qualität produziert
werden müssen.
Die belichteten und entwickelten Filme können erfindungsgemäß als Filmmasken
mit darauf aufgebrachten Blendenstrukturen als optische Schwächungselemente
eingesetzt werden. Hierzu wird eine solche Filmmaske derartig zwischen
eine oder mehrere Lichtquellen und das zu beleuchtende Objekt eingebracht,
dass durch die Blendenstrukturen auf der Filmmaske das von der oder
den Lichtquellen ausgehende Licht derartig modifiziert wird, dass
die gewünschte
erfindungsgemäße Beleuchtung
des Objekts erzielt werden kann insbesondere dass durch die erfindungsgemäße Modifikation
der Beleuchtungsintensitäten
der einzelnen Lichtquellen durch die Blendenstrukturen und die Überlagerung
der derart veränderten
Beleuchtungsintensitäten
der einzelnen Lichtquellen in der Objektebene die zentralen Bereiche
des Objekts mit einer geringeren Beleuchtungsintensität als die
peripheren Bereiche des Objekts beleuchtet werden. Hierzu können vor
jeder einzelnen Lichtquelle jeweils einzelne Filmmasken als Blendenstrukturen
angebracht werden. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform
ist jedoch vorgesehen, dass sich die einzelnen Blendenstrukturen
auf einer gemeinsamen Filmmaske befinden. Eine solche Ausführungsform
ermöglicht
insbesondere eine kostengünstige
und einfach durchzuführende
Montage des gesamten Blendensystems in einem Schritt.
Als
Detektionsvorrichtungen im Sinne der vorliegenden Erfindung können prinzipiell
alle Vorrichtungen eingesetzt werden, welche das durch die Lochblende
auf die Detektionsebene abgebildete Bild des abzubildenden Objekts
temporär
oder permanent aufnehmen können.
Dies können
beispielsweise strahlungsempfindliche Filme oder Platten, Mattscheiben
mit nachgeschalteten Detektoren, Zeilensensoren oder optische Sensorelemente
wie CCD- oder CMOS-Sensoren sein. In einer besonders bevorzugten
Ausführungsform
wird als Detektionsvorrichtung ein CCD-Element oder ein CMOS-Element eingesetzt.
Bei solchen optischen Sensorelementen kann das Abbild des Objekts
direkt in Form weiterverarbeitbarer Daten gelesen und zur weiteren Verarbeitung
gespeichert oder angezeigt werden. Optische Sensorelemente sind
insbesondere für
den Einsatz in tragbaren Systemen geeignet, da hierdurch eine sehr
rasche Bildaufnahme und -verarbeitung möglich ist, welche ohne bewegliche
Bauteile oder Verfahrensschritte oder zeit- und kostenaufwendige
Entwicklungsschritte auskommt und in einer möglichst kompakten Bauform verwirklicht
werden kann.
Als
Lochblenden im Sinne der vorliegenden Erfindung können prinzipiell
alle Öffnungen
eingesetzt werden, welche das abzubildende Objekt in einer für eine Erfassung
und Auswertung der im Objekt enthaltenen optischen Informationen
ausreichenden Qualität
auf die Detektionsebene abbilden können. Um eine möglichst
optimale Abbildung zu gewährleisten,
sollten bei der Gestaltung der Lochblende insbesondere die Parameter
Lochdurchmesser, Lochform und Lochlänge berücksichtigt werden. Aus dem
Abbildungsprinzip der Lochkamera folgt, dass die Abbildung umso
schärfer
wird, je kleiner der Lochdurchmesser bemessen ist. Durch die optische
Beugung an den Lochkanten sind jedoch auch der Verkleinerung des
Loches Grenzen gesetzt. Da die Belichtungszeit in erster Linie von
der Lochgröße abhängig ist,
können
größere Lochdurchmesser eingesetzt
werden, um die Belichtungszeiten nicht unnötig lang werden zu lassen.
Die ideale Lochgröße hängt insbesondere
von der Bildweite (Bildweite = Abstand zwischen Lochblende und Detektionsebene)
ab und kann dementsprechend berechnet werden, beispielsweise anhand
der Formel: d = √b/500, wobei d den Durchmesser
des Lochs und b die Bildweite bezeichnet. Die Form des Blendenloches
hat ebenfalls Einfluss auf die Abbildungsgüte. Bevorzugt wird ein kreisrundes
Loch als Blendenform eingesetzt, doch sind auch andere Lochformen
wie Mehrecke oder Schlitze oder Kombinationen mehrer Lochblenden,
beispielsweise konzentrischer Kreise, möglich. Die Lochlänge sollte
idealerweise möglichst
gering sein, um Reflexionen innerhalb des Lochkanals zu vermeiden.
Weiterhin können
durch kurze Lochlängen
Abschirmeffekte vermieden werden, welche eine lichtschwächere Abbildung
der Randbereiche des Objekts bewirken würden.
In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
weist die Lochblende einen Durchmesser von 10 bis 1000 μm, bevorzugt
von 20 bis 500 μm,
besonders bevorzugt von 50 bis 200 μm auf. Solche geringen Lochdurchmesser
ermöglichen
eine scharfe Abbildung eines Objekts auch bei kurzen Bildweiten.
Dies ist insbesondere für
den Einsatz solcher Abbildungssysteme in tragbaren Systemen vorteilhaft,
da hierdurch eine gute Abbildungsqualität in einer möglichst
kompakten Bauform verwirklicht werden kann. Die Lochblende kann
mit verschiedenen dem Fachmann bekannten Verfahren hergestellt werden.
Neben Verfahren, welche eine Lochblende durch Bohren, Stanzen, Fräsen oder Ätzen einer Öffnung in
ein Substrat erzeugen, kann eine Lochblende vorzugsweise auch mittels
einer Filmmaske erzeugt werden. Hierbei wird ein lichtempfindlicher
Film mit einer Vorlagenmaske, welche eine Lochblende aufweist, belichtet
und anschließend
entwickelt, so dass auf dem entwickelten Film ein Abbild dieser
Lochblende reproduziert wird. Mit diesem Verfahren können auch
Lochblenden mit sehr kleinen Durchmessern im Mikrometerbereich mit
ausreichender Kantengüte
reproduzierbar und kostengünstig
in großen
Mengen hergestellt werden. Ein weiterer Vorteil dieses Verfahrens
ist, dass durch die sehr geringe Dicke der photosensitiven Schicht
Lochblenden sehr geringer Lochlänge
herstellen zu können.
In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
ist die Lochblende in die Filmmaske, welche auch die Blendenstrukturen
aufweist, integriert. Dies ist bei einer Abbildung des Objekts auf
die Detektionsebene mittels reflektionsoptischer Verfahren möglich. So
können
auf der Filmmaske in gemeinsamen Arbeitsschritten sowohl die Blendenstrukturen
zur räumlich
differenzierten Abschwächung
des beleuchtenden Lichts als auch die abbildende Lochblende aufgebracht
werden. Dies hat den weiteren Vorteil, dass die Montage des optischen
Systems durch eine solche Filmmaske mit kombinierten Funktionen
deutlich vereinfacht werden kann. Solche Filmmasken können durch
Belichtung mit einer entsprechenden Vorlagenmaske auf einfache Weise kostengünstig mit
hoher Präzision
reproduzierbar und in hohen Stückzahlen
hergestellt werden.
Erfindungsgemäße Systeme
zur optischen Abbildung von Objekten können besonders vorteilhaft
in Systemen eingesetzt werden, welche der Erfassung und Verarbeitung
optischer Informationen dienen. Daher beschreibt ein weiterer Aspekt
der vorliegenden Erfindung Systeme zur Erfassung und Verarbeitung
optischer Informationen, welche ein Objekt, welches optische Informationen,
insbesondere in Form optischer Muster oder Codes, trägt, ein
solches zuvor beschriebenes System zur optischen Abbildung des Objekts
und eine Auswertevorrichtung, welche aus dem auf der Detektorvorrichtung
abgebildeten Bild des Objekts die optische Information des Objekts
erfasst und zur Weiterverarbeitung oder Darstellung bereitstellt,
aufweisen.
Als
Systeme zur Erfassung und Verarbeitung optischer Informationen im
Sinne der vorliegenden Erfindung können insbesondere tragbare
oder stationäre
Codeleser oder Scanner angesehen werden, aber auch bestimmte Baugruppen
in Analysesystemen, insbesondere in diagnostischen Testelement-Analysesystemen, welche
dazu eingesetzt werden, um dem Auswertesystem spezifische Informationen über den
jeweiligen Test und/oder das spezielle Testelement zu liefern. Solche
Systeme zur Erfassung und Verarbeitung optischer Informationen können in
Analysesystemen, welche mit optischen auszuwertenden Nachweisreaktionen
arbeiten, auch dazu eingesetzt werden, den Verlauf oder das Ergebnis
dieser optischen Nachweisreaktionen zu erfassen und optional weiter
auszuwerten oder darzustellen. Hierzu kann beispielsweise das Messfeld,
in welchen die optisch detektierbare Nachweisreaktion stattfindet,
mittels solcher Systeme abgebildet und ausgewertet werden.
Auswertevorrichtungen
können
alle dem Fachmann bekannten Systeme sein, welche die optische Information
des Abbilds des Objekts auf der Detektionsvorrichtung erfassen,
eventuell in weiterbearbeitbare Daten umwandeln und diese Daten
zur Weiterverarbeitung oder Darstellung bereitstellen können. Solche
Auswertevorrichtungen können
vorteilhaft kombiniert mit den Detektionsvorrichtungen vorliegen,
wie es beispielsweise bei CCD- oder CMOS-Sensoren der Fall ist,
welche bereits weiterverarbeitbare digitale Bilddaten ausgeben.
Die Bauweise solcher Systeme zur Erfassung und Verarbeitung optischer
Information hat den Vorteil, dass durch die spezielle Anordnung
des optischen Systems eine kompakte Bauweise solcher Systeme erzielt werden
kann.
Herkömmliche
optische Lesesysteme arbeiten zumeist mit Scan-Techniken, bei welchen
eine Relativbewegung des abzubildenden Objekts, beispielsweise eines
Barcodes, gegenüber
dem optischen System nötig
ist. Als Detektionsvorrichtungen werden hierbei häufig Zeilensensoren
oder Laserscanner eingesetzt, welche zunächst lediglich eine eindimensionale
Bildinformation in Form eines Linienspektrums bereitstellen. Erst durch
die Bewegung über
den Code hinweg und die Aufnahme vieler solcher eindimensio naler
Linienspektren kann anschließend
eine Berechnung eines zweidimensionalen Codemusters erfolgen. Einerseits
erfordert die Bewegung des abzubildenden Objekts relativ zum optischen
System einen Transportmechanismus, welcher wiederum einen höheren Bauraum
und komplexe und aufwendige Bewegungs- und Steuerungsvorrichtungen benötigt, andererseits
beeinflusst eine solche zusätzliche
Bewegung des abzubildenden Objekts relativ zum optischen System
die Lesesicherheit des Systems. Diese Nachteile können durch
die erfindungsgemäßen Systeme
zur Erfassung optischer Information überwunden werden, welche insbesondere
ein Erfassen und Verarbeiten der optischen Informationen des Objekts
ohne eine Relativbewegung des abzubildenden Objekts zum optischen
System ermöglichen.
Optische
Informationen werden meist in Form verschiedener Bereiche unterschiedlicher
Helligkeit, Lichtdurchlässigkeit,
Lichtstreuung, Intensität
oder Farbe codiert, deren spezifische Abfolge, Größe oder
räumliche
Beziehung zueinander die Information speichert. Optische Informationen
werden bevorzugt in ein – oder zweidimensionalen
optischen Mustern oder Codes codiert: Diese können beispielsweise aus Zeichen
bestehen, vorzugsweise aus Buchstaben, Ziffern, Sonderzeichen und/oder
Mustern und werden vorzugsweise in maschinenlesbarer Form dargestellt.
Neben solchen speziellen Codes können
als optische Muster im Rahmen der vorliegenden Erfindung beispielsweise
auch Farb- oder Helligkeitsveränderungen
eines Messbereichs oder Messfeldes, welche im Verlauf einer analytischen
Nachweisreaktion auftreten, oder andere Objekte wie zweidimensionale
Abbildungen oder dreidimensionale Gegenstände angesehen werden. Besonders
bevorzugt können
zweidimensionale Codes wie beispielsweise Data Matrix Codes, Aztec
Codes, Code One Codes oder Maxi Codes eingesetzt werden Ein derartiger
Code kann schwarz-weiß,
schwarz auf weiß oder
weiß auf schwarz
oder farbig oder mehrfarbig sein und auf einem Objekt vorzugsweise
dadurch angebracht werden, indem das Objekt damit bedruckt oder
beklebt wird. Da 2D Codes im Vergleich zu klassischen 1D Barcodes
eine etwa zehnfach höhere
Informationsdichte aufweisen und können praktisch in jeder beliebigen
Richtung gelesen werden können,
kann dadurch beispielsweise bei gleicher Grundfläche des Codes die Größe der codierten Muster
vergrößert werden
kann, was die Lesesicherheit des abbildenden und informationsverarbeitenden
Systems erhöht.
Somit sind 2D Codes besonders für
einen Einsatz in Analysesystemen geeignet, da hier eine sehr hohe
Lesesicherheit notwendig ist.
Solche
erfindungsgemäßen Systeme
zur Erfassung und Verarbeitung optischer Informationen können besonders
vorteilhaft in Analysesystemen, insbesondere in Testelement-Analysesystemen,
eingesetzt werden.
Daher
beschreibt ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung Testelement-Analysesysteme,
die Testelemente, welche optische Informationen, insbesondere optisch
codierte Informationen über
Testart, Chargennummer, Herstelldaten, Checksummen oder zur Kalibrierfunktion,
tragen, und ein Auswertegerät,
welches ein solches erfindungsgemäßes System zur Erfassung und
Auswertung der optischen Informationen des Testelements enthält, aufweisen.
Solche
Testelement-Analysesysteme werden häufig in analytischen und medizinischen
Labors eingesetzt. Die Erfindung betrifft insbesondere auch Analysesysteme,
bei denen die Analyse durch eine entsprechend geschulte Person selbst
durchgeführt
werden, beispielsweise durch einen Patienten, um seinen Gesundheitszustand
laufend zu überwachen
("home-monitoring"). Von besonderer
medizinischer Bedeutung ist dies beispielsweise bei der Überwachung
von Diabetikern, welche die Konzentration von Glucose im Blut mehrfach
täglich
bestimmen müssen
oder von Patienten, welche gerinnungshemmende Medikamente einnehmen
und deshalb ihren Koagulationsstatus in regelmäßigen Abständen bestimmen müssen. Für derartige Zwecke
sollen die Auswertegeräte
möglichst
leicht und klein, leicht tragbar, batteriebetrieben und robust sein. Solche
Testelement-Analysesysteme sind beispielsweise in
DE 43 05 058 beschrieben. Die zugehörigen Testelemente
sind häufig
als Teststreifen ausgebildet, welche im wesentlichen aus einer länglichen
Trägerschicht, meist
aus einem Kunststoffmaterial, und einem Messfeld mit einer die Nachweisreagenzien
enthaltenen Nachweisschicht und evtl. weiteren Hilfsschichten, beispielsweise
Filtrationsschichten, bestehen. Des Weiteren können Testelemente als weitere
Strukturen Codierungselemente, beispielsweise in Form eines optischen
Codes, enthalten. Diese können
dazu eingesetzt werden, allgemeine oder spezifische Informationen über das Testelement
wie beispielsweise Kalibrationsdaten oder Chargeninformationen an
das Auswertegerät
zu übermitteln.
In
einer bevorzugten erfindungsgemäßen Ausführungsform
sind solche Informationen in Form optischer Muster oder Codes, insbesondere
in Form zweidimensionaler optischer Codes, auf dem Testelement gespeichert,
beispielsweise als zweidimen sionaler Code auf ein Ende des Testelements
aufgedruckt oder aufgeklebt. Insbesondere können hierbei Informationen über Testart,
Chargennummer, Herstelldaten, Checksummen oder Daten zur Kalibrierfunktion
in Form eines optischen Codes auf dem Testelement gespeichert sein. Als
Testelemente im Rahmen der vorliegenden Erfindung können auch
spezielle Codierungselemente angesehen werden, welche entweder analog
zu den Testelementen in das Auswertegerät oder in weitere dafür vorgesehene
Auswerteeinheiten eingebracht werden können. Solche Codierungselemente
können
beispielsweise spezielle Streifen sein, welche beispielsweise einer
Teststreifenpackung beigefügt
sind und Informationen über
die spezielle Testart, Chargennummer, Herstelldaten, Checksummen
oder Daten zur Kalibrierfunktion enthalten können und beispielsweise nur
einmal pro Teststreifenpackung eingelesen werden müssen.
Das
Auswertegerät
verfügt über eine
Testelementaufnahme zur Positionierung eines auszuwertenden Testelements
in einer Messposition und eine Messvorrichtung zur Bestimmung des
Ergebnisses der Nachweisreaktion auf dem Testelement. Im Falle eines
Farbumschlages enthält
die Messvorrichtung beispielsweise ein Reflexionsphotometer zur
Bestimmung des diffusen Reflexionsvermögens (Reflektivität) der Nachweisschicht.
Es wird hier nochmals darauf hingewiesen, dass auch das Messfeld,
in welchen die optisch detektierbare Nachweisreaktion stattfindet,
mittels der erfindungsgemäßen Systeme
zur Erfassung und Verarbeitung optischer Informationen abgebildet
und ausgewertet werden kann. Auch der Verlauf oder das Ergebnis
einer solchen optisch detektierbaren Nachweisreaktion ist im Rahmen
der vorliegenden Erfindung als optische Information anzusehen. Im
Falle elektrochemischer Testelemente enthält die Messvorrichtung beispielsweise eine
entsprechende Strom- oder Spannungsmessschaltung. Durch den Einsatz
der erfindungsgemäßen Beleuchtungs-
und Abbildungsverfahren nach dem Lochkameraprinzip können solche
Testelement-Analysesysteme in einer möglichst kompakten Bauform verwirklicht
werden, was insbesondere für
einen Einsatz in tragbaren Systemen besonders vorteilhaft ist. Durch
die konstruktiv einfache Bauform der erfindungsgemäßen Abbildungssysteme
können
diese kostengünstig
und in großen
Mengen hergestellt werden, da beispielsweise auf zusätzliche
optische Elemente wie Linsen verzichtet werden kann. Die erfindungsgemäße Ausführungsform zeigt
hier deutliche Vorteile gegenüber
bekannten analytischen Testelement-Auswertgeräten. So beschreibt beispielsweise
EP 0075223 eine Vorrichtung
zur optischen Erkennung einer Codierung auf einem Diagnoseteststreifen
in einem Auswertegerät,
bei der der Teststreifen relativ zur Leseeinrichtung bewegt werden
muss und zur Erzielung einer guten Beleuchtung und Abbildung eine
zusätzliche
Zylinderlinse in den Strahlengang eingebracht wird. Dem gegenüber hat
die erfindungsgemäße Ausführungsform
den Vorteil, dass weder eine Bewegung des codierenden Bereichs des
Testelements gegenüber
der optischen System oder sonstige bewegliche Teile wie schwenkbare
Spiegel noch eine zusätzliche
Linse für
eine ausreichende Abbildungsgüte
benötigt
wird, um eine zuverlässige
Informationsübermittlung
zu gewährleisten.
Durch die erfindungsgemäße Ausführung kann
die Übermittlung
der Informationen ohne eine zusätzliche
Bewegung des Teststreifens erfolgen, so dass hiermit keine besonderen
Anforderungen an eine möglichst
gleichmäßige Bewegung
des Testelements gestellt werden müssen, um ein sicheres Übermitteln
und Auswerten der auf dem Teststreifen codierten Information zu
gewährleisten.
Die Möglichkeit
einer statischen Messung mit dem erfindungsgemäßen Beleuchtungs- und Abbildungssystem
bewirkt eine hohe Lesesicherheit optischer Muster.
Erfindungsgemäßen Analysesysteme
sind jedoch nicht nur auf Teststreifen -Analysesysteme beschränkt. Auch
andere Analysesysteme, beispielsweise Analysesysteme, bei welchen
eine chemische Reaktion in einer Testküvette abläuft, sind eingeschlossen. Bei
solchen Systemen kann beispielsweise die Küvette als Testelement angesehen
werden, welches ein optisches Muster oder Code tragen kann, welches
Rückschlüsse auf
Testart, Chargennummer, Herstelldaten, Checksummen oder Daten zur
Kalibrierfunktion ermöglicht
und welches von einem Auswertegerät mit einem erfindungsgemäßen Abbildungssystem
ausgelesen werden kann.
Schließlich umfasst
die vorliegende Erfindung Verfahren zur optischen Abbildung eines
Objekts, welches sich in einer Objektebene befindet, auf eine Detektionsvorrichtung,
welche sich in einer Detektionsebene befindet, wobei die Beleuchtung
des Objekts durch eine Beleuchtungsvorrichtung und die Abbildung
des Objekts auf die Detektionsvorrichtung durch eine Lochblende
erfolgt und wobei zwischen der Beleuchtungsvorrichtung und der Objektebene
optische Schwächungselemente
angeordnet sind, welche die durch die Lochblende hervorgerufenen
Abbildungsfehler, insbesondere den system bedingten peripheren Helligkeitsabfall
eines durch eine Lochblende auf die Detektionsvorrichtung abgebildeten
Bildes des Objekts, weitgehend kompensieren.
Insbesondere
umfasst die vorliegende Erfindung solche Verfahren, bei welchen
die optischen Schwächungselemente
eine weitgehend gleichmäßige systembedingte
Helligkeitsverteilung in der Detektionsebene bewirken, insbesondere
dadurch, dass die optischen Schwächungselemente
die Beleuchtung des Objekts durch die Beleuchtungsvorrichtung so
verändern,
dass die zentralen Bereiche des Objekts mit einer geringeren Beleuchtungsintensität als die
peripheren Bereiche des Objekts beleuchtet werden.
Die
zuvor im Zusammenhang mit den erfindungsgemäßen Systemen zur optischen
Abbildung von Objekten, Systemen zur Erfassung und Verarbeitung
optischer Informationen und Testelement-Analysesystemen beschriebenen
Ausführungsformen
und Weiterbildungen können
entsprechend auch auf diese erfindungsgemäßen Verfahren zur optischen
Abbildung von Objekten übertragen
werden.