DE102007059167A1 - Pipettenspitze und optische Messvorrichtung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Pipettenspitze (1) sowie eine optische Messvorrichtung (10). Um den Arbeitsaufwand von optischen Messungen an einer Probe zu verringern und die Genauigkeit der Messung zu erhöhen, wird vorgeschlagen, dass die Pipettenspitze (1) eine Wand mit mindestens einem transparenten Bereich (2) aufweist. Indem ein oder mehrere Pipettierschritte entfallen, werden außerdem Handhabungsfehler beim Pipettieren ausgeschlossen oder minimiert.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Pipettenspitze sowie eine optische Messvorrichtung.
- Pipettenspitzen haben einen länglichen, rohrförmigen Körper, der an ihrem einen Ende eine Pipettieröffnung und an ihrem anderen Ende eine Aufstecköffnung zum Aufstecken einer Pipettiervorrichtung hat. Derartige Pipettiervorrichtungen umfassen einen Kolben in einem Zylinder, der verschoben wird und so eine Luftsäule bewegt, durch die Flüssigkeit in die aufgesteckte Pipettenspitze eingesogen und danach wieder abgegeben werden kann. Als Pipettiervorrichtungen sind Handpipetten oder Dosierstationen bekannt. Die Pipettenspitzen sind aus Kunststoff hergestellt und werden im Allgemeinen nach einmaliger Verwendung weggeworfen.
- Im Labor werden Pipettiervorrichtungen mit den beschriebenen Pipettenspitzen zum Dosieren oder zum Umfüllen von flüssigen Proben verwendet. Es kommt in der täglichen Laborpraxis häufig vor, dass flüssige Proben in einem Photometer gemessen werden. In diesem Fall wird ein bestimmtes Probenvolumen, etwa 1 ml, in die Pipettenspitze eingesaugt, dann das Probenvolumen in eine Glasküvette abgegeben, die Küvette in das Photometer gesetzt und gemessen.
- Nachteilig ist, dass bei der genannten Vorgehensweise viele Arbeitsschritte nötig sind, was den Zeitaufwand erhöht und auch mit der Gefahr von Verwechslungen beim Pipettieren verbunden ist. Außerdem wird die Küvette verschmutzt, was zusätzlichen Reinigungsaufwand erfordert.
- Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Pipettenspitze vorzuschlagen, durch die der Arbeitsaufwand verringert und die Genauigkeit der Messung erhöht wird.
- Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die Wand der Pipettenspitze mindestens einen transparenten Bereich aufweist. Durch den transparenten Bereich ist es möglich, eine in der Pipettenspitze befindliche Probe optisch zu vermessen, ohne dass die Probe vorher in eine Küvette pipettiert werden muss. Durch dieses Merkmal ist es also überraschenderweise möglich, den Arbeitsschritt des Umpipettierens einzusparen. Indem ein oder mehrere Pipettierschritte entfallen, werden Handhabungsfehler beim Pipettieren ausgeschlossen oder minimiert und außerdem wird dadurch die Genauigkeit der Messung erhöht.
- Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben und werden nachfolgend erläutert.
- Der transparente Bereich ist vorteilhaft in optischer Qualität als Messfenster ausgebildet. Hierdurch erlaubt die Pipettenspitze optische Messungen mit hoher Genauigkeit.
- In einer bevorzugten Ausführungsform sind zwei Messfenster gegenüberliegend angeordnet. Hierdurch kann das Messlicht eines Photometers durch das erste Messfenster in die Pipettenspitze eindringen, ein in der Pipettenspitze befindliches Probenvolumen durchstrahlen und aus dem zweiten Messfenster austreten wie bei einer Küvette. Da beide Messfenster planparallel zueinander angeordnet sind, hängt das gemessene Signal nicht von der vertikalen Position der Pipettenspitze ab, was die Messgenauigkeit erhöht.
- Ein verbessertes Signal/Rauschverhältnis ergibt sich dadurch, dass die Abmessungen der beiden Messfenster den Abmessungen eines zu vermessenden Sehfeldes entsprechen.
- Die beiden Messfenster weisen einen Abstand von etwa 100 μm zueinander. Ein derartiger Abstand entspricht vorteilhafterweise der Tiefenschärfe einer für die Vermessung der Pipettenspitze geeigneten Messvorrichtung.
- Indem die Pipettenspitze einen sich konusförmig erweiternden Abschnitt aufweist, kann sie auf Pipettiervorrichtungen, beispielsweise handelsübliche Handpipetten, aufgesteckt werden.
- Die Pipettenspitze ist im Einkomponentenspritzgussverfahren hergestellt. Dies ermöglicht eine kostengünstige Herstellung.
- Als besonders geeignetes Material für die Pipettenspitze hat sich Polymethylmethacrylat herausgestellt.
- Bei einer Messung sollte der Messlichtstrahl senkrecht auf die Oberfläche des ersten Messfensters treffen. Um die Pipettenspitze sicher im entsprechenden Winkel in einem Photometer anzuordnen, weist die Pipettenspitze an ihrer Außenseite eine Führung auf, mittels derer sie drehfest in einer Messvorrichtung angeordnet werden kann.
- Vorteilhafterweise ist die Pipettenspitze als Einwegartikel ausgebildet. Durch den einmaligen Gebrauch wird sichergestellt, dass die Pipettenspitze nicht verunreinigt ist. Außerdem wird die Reinigung der benutzten Pipettenspitze unnötig.
- Die Erfindung umfasst außerdem eine optische Messvorrichtung, welche zur Aufnahme und Vermessung einer Pipettenspitze, insbesondere nach den Ansprüchen 1 bis 9, ausgebildet ist.
- Für die optische Messvorrichtung sind eine Lichtquelle zur Beleuchtung einer Probe, ein Detektor und eine Optik zur Abbildung der Probe auf den Detektor vorgesehen. Der Detektor ist ein beliebiges photoempfindliches Element. Durch eine solche Anordnung kann beispielsweise die Absorption einer Probe in der Pipettenspitze gemessen werden. Die von der Lichtquelle abgegebene Strahlung umfasst einen Wellenlängenbereich im sichtbaren und nichtsichtbaren Bereich. Beispielsweise kann die Lichtquelle auch durch UV-Strahlung Fluoreszenz in der Probe anregen, welche dann durch den Detektor gemessen wird.
- Um möglichst reproduzierbare Messergebnisse zu erhalten, sollten die Messfensterflächen immer senkrecht zur optischen Achse der Messvorrichtung ausgerichtet sein und in dieser Position drehfest gehalten werden. Hierfür ist eine Einrichtung vorgesehen, welche insbesondere eine Klemmfeder aufweist, die in die hierfür vorgesehene Führung der Pipettenspitze eingreift.
- Nach der Vermessung der in der Pipettenspitze befindlichen Probe wird diese oft nicht mehr benötigt und kann entsorgt werden. Zum Entsorgen weist die Messvorrichtung einen Behälter auf.
- In einer bevorzugten Ausführungsform ist als Detektor ein Detektorarray vorgesehen, und zwar insbesondere ein CCD-Chip, ein Complementary Metal-Oxide Semiconductor-Chip, ein Electron Multiplying CCD-Chip, ein Diodenarray oder ein APD Array. Bei dieser Art von Detektoren wird ein zweidimensionales Abbild der Probe in der Pipettenspitze auf den Detektor projiziert. Dadurch können zusätzliche Parameter der Probe bestimmt werden. Eine Anwendung liegt beispielsweise in der Bestimmung der Anzahl von Partikeln in einer flüssigen Probe.
- Als besonders günstig hat sich dafür ein Detektor mit einer vertikalen und horizontalen Auflösung von 4 bis 10 μm pro Pixel erwiesen. In einer bevorzugten Ausführungsform ist eine vertikale und horizontale Auflösung von 5,2 μm vorgesehen.
- Wenn die Optik die Probe vergrößert auf dem Detektor abbildet, ist vorteilhafterweise auch die Bestimmung von sehr kleinen Partikeln möglich. So kann zum Beispiel die Anzahl von Bakterien in einer biologischen Probe bestimmt werden. Für starke Vergrößerungen kann die Optik mikroskopartig ausgebildet sein.
- Zur Belichtung des Detektors weist die Messvorrichtung einen, vorzugsweise elektronischen, Verschluss auf, der eine Belichtung in einem einstellbaren Zeitraum ermöglicht. Enthält die Probe Partikel, dann bewegen sich diese mit einer Sedimentationsgeschwindigkeit. Es hat sich gezeigt, dass bei einer Belichtungszeit von 300 ms oder kürzer ein auswertbares Bild gemessen werden kann.
- Zur Betrachtung und Auswertung von mit der Messvorrichtung aufgenommenen Bildern und Daten ist eine mit dem Detektor verbundene Datenverarbeitungseinheit mit einem Display vorgesehen.
- Außerdem weist die Datenverarbeitungseinheit oder der Detektor eine Schnittstelle zum Anschluss eines Rechners auf, insbesondere eine USB-, FireWire- (IEEE 1394) oder Ethernet-Schnittstelle. Hiermit können Bilder und Daten, beispielsweise Absorptionswerte, auf einen Rechner übertragen, gespeichert und ausgewertet werden.
- Die Datenverarbeitungseinheit der Messvorrichtung oder ein an deren Schnittstelle angeschlossener Computer ist programmtechnisch dafür eingerichtet, die Anzahl und/oder Eigenschaften von Partikeln in der Probe zu bestimmen. Die Partikel sind vorzugsweise biologische Zellen oder Bakterien. Ein Programm wertet das vom Detektor gelieferte, digitale Abbild der Partikel aus. Diese heben sich auf dem Abbild vom Rauschen als Pixel oder Pixelgruppen mit erhöhter oder erniedrigter Intensität ab. Das Programm erkennt diese, indem es alle Pixel berücksichtigt, deren Intensität über oder unter einem bestimmten Grenzwert liegt und die Pixel mit ähnlicher Intensität benachbart sind. Eine solche Pixelgruppe wird dann als ein Partikel gezählt.
- Die Erfindung umfasst außerdem eine Vorrichtung zur Aufnahme einer Pipettenspitze, insbesondere nach den Ansprüchen 1 bis 9, für Photometer oder Mikroskope. Mittels der Vorrichtung können die Geräte zur Vermessung der Pipettenspitze eingerichtet werden.
- Der Vorrichtung kann auch als Nachrüstsatz ausgebildet sein, beispielsweise als Einsatz, der in den Strahlengang handelsüblicher Photometer oder Mikroskope gesetzt wird. Diese können damit nachträglich zur Vermessung der Pipettenspitze aufgerüstet werden. Geeignet sind hierfür alle Arten von optischen Mikroskopen oder Photometern, etwa einfache Photometer oder Spektralphotometer zur Messung einer Absorptionskurve über einen bestimmten Wellenlängenbereich.
- Die Erfindung wird in einer bevorzugten Ausführungsform unter Bezugnahme auf eine Zeichnung beispielhaft beschrieben, wobei weitere vorteilhafte Einzelheiten den Figuren der Zeichnung zu entnehmen sind.
- Funktionsmäßig gleiche Teile sind dabei mit denselben Bezugszeichen versehen.
- Die Figuren der Zeichnung zeigen im Einzelnen:
-
1 eine perspektivische Ansicht der Pipettenspitze; -
2 eine perspektivische Ansicht der Pipettenspitze mit Führungen; -
3a einen Vertikalschnitt einer Vorderansicht der Pipettenspitze; -
3b einen Vertikalschnitt einer Seitenansicht der Pipettenspitze; -
4 einen Horizontalschnitt der Pipettenspitze; -
5 perspektivische Ansicht der Messvorrichtung mit Pipettenspitze; -
6 perspektivische Detailansicht der Messvorrichtung mit Aufnahmeeinrichtung und Pipettenspitze; -
7 einen Vertikalschnitt einer Seitenansicht der Messvorrichtung mit Pipette; - Die nachfolgend beschriebenen und in den Figuren dargestellten bevorzugten Ausführungsformen der Pipette
1 und der Messvorrichtung10 sind aufeinander abgestimmt, um die Anzahl von biologischen Zellen, die Zelldichte oder die Lebend/Todbestimmung aus einem Zellkulturansatz in einer Probe zu messen. Die Erfindung ist aber nicht auf diese Verwendung beschränkt. - Die
1 zeigt eine perspektivische Ansicht der Pipettenspitze1 schräg von oben. Die Pipettenspitze1 hat einen oberen Abschnitt3 , der sich konusförmig erweitert und nach oben geöffnet ist. Die Pipettenspitze1 kann mit dieser oberen Öffnung4 auf eine handelsübliche Pipettiervorrichtung (nicht gezeigt), wie zum Beispiel eine Handpipette aufgesteckt werden. Die Pipettenspitze1 hat außerdem einen unteren Abschnitt5 mit zwei transparenten Messfenstern2 in optischer Qualität. Die Flächen der Messfenster2 sind planparallel zueinander angeordnet. Die Pipettenspitze1 ist kostengünstig im Einkomponentenspritzgussverfahren aus Polymethylmethacrylat hergestellt. Wird eine besonders hohe optische Qualität der Messfenster2 benötigt, kann die Pipettenspitze1 im Zweikomponentenspritzgussverfahren werden, wobei die Messfenster2 umspritzt sind. - Mittels der Messfenster
2 kann eine (nicht gezeigte) flüssige Probe, die sich im Innern der Pipettenspitze1 , also zwischen den beiden Messfenstern2 befindet, optisch analysiert werden. Für eine Messung wird die Pipettenspitze1 auf eine Pipettiervorrichtung aufgesteckt. Eine flüssige Probe wird mit der Pipettiervorrichtung in die Pipettenspitze1 eingesogen. Danach wird die Pipettenspitze1 in den Strahlengang einer Messvorrichtung10 (siehe4 ) gebracht. Das Messlicht durchstrahlt dann die beiden Messfenster2 und die Probe kann direkt in der Pipettenspitze1 vermessen werden. -
2 zeigt eine andere Ausführungsform der Pipettenspitze1 . Es ist erkennbar, dass die Pipettenspitze1 nicht vollständig rotationssymmetrisch ist wie bekannte Pipettenspitzen, sondern Führungen6 aufweisen. Durch die Führungen6 ist es möglich, die Pipettenspitze1 drehfest in einer bestimmten Position zu fixieren und die Messfensterflächen bei einer Messung immer senkrecht zur optischen Achse einer Messvorrichtung10 zu halten. - Die
3a und3b zeigen Vertikalschnitte der Pipettenspitze1 , und zwar jeweils von vorne und von der Seite. Das flüssige Probenvolumen, das beim Ansaugen aufgenommen wird, beträgt etwa 21 μl. -
4 zeigt einen Horizontalschnitt der Pipettenspitze, wobei die Schnittebene im unteren Abschnitt5 im Bereich der Messfenster2 liegt. Die beiden Messfenster2 sind in einem Abstand von etwa 100 μm zueinander angeordnet. Mit den Seitenwänden7 umgrenzen sie bei diesem Abstand ein Probenvolumen. -
5 zeigt eine perspektivische Ansicht der Messvorrichtung10 . Die Messvorrichtung10 ist aus einem Blickwinkel dargestellt, der sie schräg von vorne und von der Seite zeigt. Es handelt sich um ein kompaktes Gerät, das von einem Gehäuse13 umschlossen wird. Im vorderen Bereich befindet sich für die Pipettenspitzen1 eine Aufnahmeeinrichtung12 , von der nur ein Teil der Öffnung11 sichtbar ist. In diese ist eine Pipettenspitze1 gesteckt. -
6 zeigt perspektivische Detailansicht der Messvorrichtung10 mit der Aufnahmeeinrichtung12 und eingesteckter Pipettenspitze1 . Eine Pipettiervorrichtung ist nicht dargestellt. Damit die Aufnahmeeinrichtung12 sichtbar ist, ist die Messvorrichtung10 ohne Gehäuse13 dargestellt. Die Pipette1 ist durch eine obere Öffnung11 in die Aufnahmeeinrichtung12 eingesteckt. Es sind die transparenten Messfenster2 der Pipette1 sichtbar, die senkrecht zu einer optischen Achse (nicht gezeigt) der Messvorrichtung10 positioniert sind. Durch die Führungen6 und Anschläge der Pipettenspitze1 wird diese in eine korrekte Messposition zur Optik16 ,17 und zum Detektor18 zwangsgeführt, um reproduzierbare Ergebnisse zu erhalten. Um die Pipette1 in dieser Position zu fixieren, ist eine Klemmfeder14 vorgesehen. -
7 zeigt einen Vertikalschnitt einer Seitenansicht eines Teils der Messvorrichtung10 mit einer Pipette1 . Eine Pipettenspitze1 ist von oben in die Aufnahmeeinrichtung12 eingesteckt. Sie wird von einer Klemmfeder14 im Strahlengang20 fest gehalten. Im vorderen Bereich der Messvorrichtung10 befindet sich eine Leuchtdiode15 (nicht gezeigt) als Lichtquelle. Hinter der Aufnahmeeinrichtung12 ist eine Optik angeordnet, die aus zwei asphärischen Linsen16 und einem Filter17 besteht. Hinter der Optik16 ,17 befindet sich als lichtempfindlicher Detektor ein CMOS-Chip18 , der einen elektronischen Verschluss aufweist. Der CMOS-Chip18 selbst hat eine vertikale und horizontale Auflösung von 5,2 μm. Die tatsächlich messbare Auflösung der Messvorrichtung10 beträgt 2,08 μm bei 2,5-facher Vergrößerung. - Der CMOS-Chip
18 ist mit einer Elektronik und einer USB-Schnittstelle verbunden. - Die Messvorrichtung
10 und die Pipettenspitze1 sind in den dargestellten Ausführungsformen besonders für die Messung von biologischen Proben geeignet. Als biologische Probe kommt zum Beispiel eine Blutprobe in Frage, in der die Anzahl an Blutkörperchen bestimmt werden soll. Ebenso kann die Probe Milch sein, in der die Anzahl von Bakterien bestimmt werden soll. Sind die Zellen mit Trypanblau angefärbt, dann können mit der beschrieben Vorrichtung sehr gut tote und lebende Zellen in einem Zellkulturansatz unterschieden werden. - Die Zellen zeigen sich auf dem vom CMOS-Chip gelieferten Bild als Pixel oder Pixelgruppen bei Messungen mit erhöhter oder erniedrigter Intensität. Bei Phasenkontrastbildern oder Anwendung von anderen Kontrastverfahren zeigen sich die Zellen mit erniedrigter Intensität. Darüber hinaus gibt es Messverfahren, wo Suspensionszellen durch Defokussierung einen Linseneffekt erzeugen, welcher einen helleren Fleck im Zentrum der Zelle erzeugt. In diesem Fall sind die genannten 100 μm Spaltabstand zwischen den Messfenstern
2 der Pipettenspitze1 vorteilhaft, weil aufgrund der Tiefenschärfe der Optik der Linseneffekt gemessen werden kann, wenn die numerischen Apertur der Optik kleiner als 0,1 ist. - Ein Messvorgang läuft typischerweise wie folgt ab: Die Pipettenspitze
1 wird auf eine Handpipette (nicht gezeigt) gesteckt und damit ein definiertes Volumen der Probe in die Pipettenspitze1 eingesaugt. Die Pipettenspitze1 wird dann mittels der Handpipette in die Öffnung11 gesteckt und nach unten gedrückt. Die Handpipette bleibt während der Messung auf der Pipettenspitze1 aufgesteckt. Sie ist dann im Strahlengang der Messvorrichtung10 durch die Klemmfeder14 fixiert. Durch das Hereindrücken wird außerdem ein Mikroschalter (nicht gezeigt) betätigt, der die Leuchtdiode15 anschaltet und danach den Verschluss auslöst. Die von der Leuchtdiode15 emittierte Strahlung durchdringt dann das erste Messfenster2 der Pipettenspitze1 , die biologische Probe und das zweite Messfenster2 . Das Bild der Probe wird von der Optik16 , die aus einem asphärischen Linsensystem besteht, vergrößert auf die Sensorfläche des CMOS-Chips18 projiziert. Der Abstand der beiden Messfenster2 in der Pipette beträgt 100 μm. Diese Entfernung entspricht gerade der Tiefenschärfe der Optik16 , so dass ein scharfes Bild projiziert wird. Der CMOS-Chip18 wird dann 300 ms oder kürzer belichtet. Diese Belichtungsdauer ergibt sich daraus, dass die Zellen in der Probe mit 3 μm pro Sekunde nach unten sedimentieren. Da die optische Auflösung der Messvorrichtung10 2,08 μm beträgt, wird bei der genannten Belichtungszeit von 300 ms oder kürzer ein scharfes Bild aufgenommen. Danach wird die Pipettenspitze1 wieder aus der Messvorrichtung10 entnommen und die Probe entsorgt. - Das aufgenommene Bild der Probe kann auf einem Display (nicht gezeigt) der Messvorrichtung
10 betrachtet und manuell ausgewertet werden. Außerdem wird es mittels der USB-Schnittstelle auf einen Computer übertragen, auf dem ein Bildverarbeitungsprogramm installiert ist. Das Programm unterscheidet durch ein mathematisches Transformationsverfahren Signale vom Rauschen und zählt dann alle Signale auf, die es Partikeln oder Zellen zuordnet. Auf diese Weise können sehr schnell und mit hoher Genauigkeit Zellen in einer Probe gezählt werden oder deren Eigenschaften bestimmt werden. - Es ist mit dieser Vorrichtung auch möglich, biologische Zellen oder Partikel mittels Fluoreszenz zu messen. Hierbei regt die Leuchtdiode
15 eine Fluoreszenz in der Probe an, die gemessen wird. Hierzu wird im Strahlengang ein geeignetes Sperrfilter17 angeordnet, das das Anregungslicht nicht durchlässt. Auf diese Weise können zum Beispiel gentechnisch veränderte Zellen gezählt werden, die mit dem Gen für das grün fluoreszierende Protein transfiziert sind. - Die Erfindung ist aber nicht auf das Zählen von Zellen oder Partikeln beschränkt. Die Messvorrichtung
10 kann beispielsweise auch als Photometer zur Messung der Absorption einer Probe ausgebildet sein. In diesem Fall besteht der Detektor18 aus einer Photodiode oder einem Photomultiplier, da kein Bild erzeugt sondern lediglich eine Intensität gemessen wird. Die Messfenster2 in der Pipettenspitze1 können einen größeren Abstand haben, dass es nicht auf die Tiefenschärfe ankommt und es kann ein größeres Probenvolumen gemessen werden. - Ebenso kann die Messvorrichtung
10 eine Prismen- oder Gitteranordnung aufweisen und als Spektralphotometer oder Zweistrahlenspektralphotometer ausgebildet sein. Auf diese Weise kann ein Absorptionsspektrum in einem bestimmten Wellenlängenbereich gemessen werden. -
- 1
- Pipettenspitze
- 2
- Messfenster
- 3
- Konus
- 4
- obere Öffnung
- 5
- unterer Abschnitt
- 6
- Führung
- 7
- Seitenwand
- 10
- Messvorrichtung
- 11
- Öffnung der Aufnahmeeinrichtung
- 12
- Aufnahmeeinrichtung
- 13
- Gehäuse
- 14
- Klemmfeder
- 15
- Lichtquelle
- 16
- Linse
- 17
- Filter
- 18
- Detektor
- 19
- Boden
- 20
- Strahlengang
Claims (23)
- Pipettenspitze, dadurch gekennzeichnet, dass die Pipettenspitze (
1 ) eine Wand mit mindestens einem transparenten Bereich (2 ) aufweist. - Pipettenspitze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der transparente Bereich (
2 ) in optischer Qualität als Messfenster ausgebildet ist. - Pipettenspitze nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Messfenster (
2 ) gegenüberliegend und insbesondere planparallel zueinander angeordnet sind. - Pipettenspitze nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abmessungen der beiden Messfenster (
2 ) etwa den Abmessungen eines zu vermessenden Sehfeldes entsprechen. - Pipettenspitze nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Messfenster (
2 ) einen Abstand von etwa 100 μm zueinander aufweisen. - Pipettenspitze nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Pipettenspitze (
1 ) einen sich konusförmig erweiternden Abschnitt (3 ) aufweist, der auf übliche Pipettiervorrichtungen aufgesteckt werden kann. - Pipettenspitze nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Pipettenspitze (
1 ) im Einkomponentenspritzgussverfahren hergestellt ist. - Pipettenspitze nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Pipettenspitze (
1 ) aus Polymethylmethacrylat besteht. - Pipettenspitze nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Pipettenspitze (
1 ) an ihrer Außenseite eine Führung (6 ) aufweist, mittels derer sie drehfest in einer Messvorrichtung (10 ) angeordnet werden kann. - Pipettenspitze nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Pipettenspitze (
1 ) als Einwegartikel ausgebildet ist. - Optische Messvorrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass sie zur Aufnahme und Vermessung einer Pipettenspitze (
1 ), insbesondere nach den Ansprüchen 1 bis 9, ausgebildet ist. - Optische Messvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine zur Beleuchtung einer Probe ausgebildete Lichtquelle (
15 ), ein lichtempfindlicher Detektor (18 ) und eine zur Abbildung einer Probe auf den Detektor (18 ) geeignete Optik (16 ) vorgesehen sind. - Optische Messvorrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass eine Einrichtung, insbesondere mit einer Klemmfeder (
14 ), zum Festhalten der Pipettenspitze in einer festen Messposition vorgesehen ist. - Optische Messvorrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen Behälter zum Entsorgen der Probe in der Pipettenspitze (
1 ) aufweist. - Optische Messvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als Detektor (
18 ) ein Detektorarray vorgesehen ist, insbesondere ein CCD-Chip, Complementary Metal-Oxide Semiconductor-Chip, ein Electron Multiplying CCD-Chip, ein Diodenarray oder ein APD Array. - Optische Messvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Detektor (
18 ) eine vertikale und horizontale Auflösung von 2,2 bis 10 μm pro Pixel, vorzugsweise 5,2 μm hat. - Optische Messvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Messvorrichtung (
10 ) derart ausgebildet ist, dass die Optik (16 ) die Probe vergrößert auf dem Detektor (18 ) abbildet. - Optische Messvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen, vorzugsweise elektronischen, Verschluss zur Belichtung des Detektors (
18 ) in einem einstellbaren Zeitraum aufweist, wobei die Belichtungszeit vorzugsweise 300 ms oder kürzer ist. - Optische Messvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine mit dem Detektor (
18 ) verbundene Datenverarbeitungseinheit mit einem Display vorgesehen ist. - Optische Messvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenverarbeitungseinheit oder der Detektor (
18 ) eine Schnittstelle zum Anschluss eines Computers aufweist, insbesondere eine USB-, FireWire- oder Ethernet-Schnittstelle. - Optische Messvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenverarbeitungseinheit der Messvorrichtung (
10 ) oder ein an deren Schnittstelle angeschlossener Computer programmtechnisch eingerichtet ist, die Anzahl und/oder Eigenschaften von Partikeln, vorzugsweise biologischen Zellen, in der Probe zu bestimmen, indem das vom Detektor gelieferte Abbild ausgewertet wird. - Vorrichtung zur Aufnahme einer Pipettenspitze (
1 ), insbesondere nach den Ansprüchen 1 bis 9, für Photometer oder Mikroskope. - Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung ein Nachrüstsatz ist.
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