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DE102005001907B4 - Verfahren und Anlage zur Verbrennung eines Brennstoffs - Google Patents

Verfahren und Anlage zur Verbrennung eines Brennstoffs Download PDF

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Abstract

Verfahren zum Verbrennen von Brennstoff in einer Frontfeuerungsanlage mit einem langestreckten Feuerraum (2) mit mindestens einem senkrecht zur Feuerraumachse ausblasenden Brenner (6; 7; 8) in einer Brennerfrontwand (1) des Feuerraums, einer der Brennerfrontwand gegenüberliegenden Rückwand (9) und einem Rauchgasauslaß am oberen Ende des Feuerraums (2), bei dem der Brennstoff und eine unterstöchiometrische Luftmenge über den Brenner und zumindest ein Teil der übrigen Menge der Verbrennungsluftmenge direkt dem Feuerraum (2) zugeführt werden, dadurch gekennzeichnet, dass der Teil der übrigen Menge der Verbrennungsluft dem mindestens einen Brenner (6; 7; 8) in Gegenstromrichtung als Gegenluft (GL) zu der über den mindestens einen Brenner eingeblasenen Luft über mindestens eine in der Rückwand (9) bezogen auf den mindestens einen Brenner (6; 7; 8) zumindest horizontal seitlich versetzt angeordnete Gegenluftdüse (13; 14; 15) zugeführt wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Verbrennen von Brennstoff in einer Frontfeuerungsanlage mit einem langestreckten Feuerraum mit mindestens einem senkrecht zur Feuerraumachse ausblasenden Brenner in einer Brennerfrontwand des Feuerraums, einer der Brennerfrontwand gegenüberliegenden Rückwand und einem Rauchgasauslaß am oberen Ende des Feuerraums, bei dem der Brennstoff und eine unterstöchiometrische Luftmenge über den Brenner und zumindest ein Teil der übrigen Menge der Verbrennungsluftmenge direkt dem Feuerraum zugeführt werden, sowie eine Frontfeuerungsanlage zur Durchführung desselben nach dem Oberbegriff des Anspruchs 4.
  • Ein solches Verfahren zum Verbrennen eines fließfähigen Brennstoffs in stückiger, flüssiger, gasförmiger oder staubförmiger Form, wie z.B. Kohlenstaub, in einer Frontfeuerung mit mehreren Brennern ist aus der DE 34 03 981 C2 , Sp. 3, Z.26–32 bekannt.
  • Bei einer Frontfeuerungsanlage ist gemäß LAUFEN, R.: "Kraftwerke"; Springer-Verlag, u.a. in Berlin (1984); S. 83, der mindestens eine Brenner in der einen Wand (Frontwand) des Feuerraums angeordnet, während die der Frontwand gegenüberliegende Rückwand brennerfrei ist (vgl. Bild 3.49–2). Bei einer Gegenfeuerungsanlage, (Boxerfeuerunganlage) ist in zwei gegenüberliegenden Wänden des Feuerraums jeweils mindestens ein Brenner angeordnet. Die Brenner liegen in einer Horizontalebene (vgl. Bild 3.49–3).
  • Der unterstöchiometrische Teil der Verbrennungsluft wird bei den üblicherweise eingesetzten Strahlbrennern als Primärluft (Transportluft für den Brennstoff) und als Sekundär- oder Mantelluft und gegebenenfalls als Tertiärluft zugeführt, wie dies z.B. in der ebenfalls eine Frontfeuerungsanlage betreffende DE 36 21 347 C2 beschrieben ist. Bei dem bekannten Verfahren wird die übrige Menge der Verbrennungsluft derart zugeführt, dass sie auf dem Wege zum Feuerraumauslaß den Feuerraumbereich passieren muß, in dem die Brenner angeordnet sind, und dass sie dort im Wesentlichen im Bereich der Spitzen der aus den Brennern austretenden Flammen strömt. Die übrige Menge der Verbrennungsluft kann durch Luftzuführungen in der Schräge des den Feuerraum nach unten hin abschließenden Trichters, in dem geraden Wandteil des Feuerraums unterhalb der Brenner oder an der Unterkante des Trichters zugeführt werden. Der Ort des Einbaus der Luftzuführungen und der Geschwindigkeit, mit der die Luft eingeblasen wird, sind derart aufeinander abgestimmt, dass die Luftstrahlen den Bereich einer in der Längsachse de Feuerraums liegenden und zu den Feuerraumwänden parallelen Ebene erreichen und erst dort mit den Enden der Flammen zusammentreffen, d.h. in diese im Wesentlichen senkrecht von unten einströmen.
  • Die übrige Menge der Verbrennungsluft wird bei dem bekannten Verfahren dem einzelnen Brenner nicht individuell zugeordnet, so daß es zu einer ungleichmäßigen Sauerstoffversorgung der einzelnen Brenner, insbesondere am Flammende, kommt. Es erfolgt auch eine schlechtere Mischung und Vergleichmäßigung der aus den einzelnen Flammen abströmenden Rauchgase. Der Ausbrand in der einzelnen Flamme ist nicht ausreichend.
  • Die DE 695 24 416 T2 beschreibt eine Schmelzwanne für die Glasherstellung, bei der in gegenüberliegenden Wannenwänden Oxidationsmittel/Brennstoffbrenner angeordnet sind. Die Brenner in der einen Wand sind gegenüber den Brennern in der anderen Wand gegeneinander versetzt und schräg auf die Oberfläche der Glasschmelze ausgerichtet. Zwischen den Brennern sind Oxidationsmittelllanzen angeordnet. Bei Betrieb der Schmelzwanne werden die Brenner und Lanzen in der einen Wand (Gruppe A) alternierend mit den Brenner und Lanzen in der anderen Wand (Gruppe A') betrieben
  • Die DE 37 40 858 A1 beschreibt eine horizontale rohrförmige Brennkammer, an die sich gemäß S. 2, Z. 44–47 ein Dampferzeuger anschließt, d. h. eine Brenneranordnung. Der Innenraum dieses Dampferzeugers ist mit dem Feuerraum des Anmeldungsgegenstands vergleichbar. Die Flamme brennt in der rohrförmigen Brennkammer. Die gesamte Verbrennungsluft wird verdrallt vom offenen Ende der Brennkammer nach hinten zu einer Brennstoffeinpritzdüse geführt und umhüllt dabei die Flamme und prägt ihre ebenfalls eine Drallströmung auf. Eine zusätzliche Luftzufuhr ist nicht vorgesehen.
  • Die DE 15 26 105 A beschreibt ein Verfahren zum Verbrennen feuchter oder flüssiger Brennstoffe in einem langgestreckten Feuerraum, bei dem die gesamte Verbrennungsluft über mindestens eine Düsenreihe von oben in den Feuerraum unter Aufbau eines Rückströmgebiets an einer Feuerraumwand schräg eingeblasen wird und der Brennstoff über eine nach oben gerichtete Düsenreihe in das Rückströmgebiet von unten in den Feuerraum eingedüst wird. Ein weiterer Eintrag von Verbrennungsluft über die seitlichen Wände des Feuerraums ist nicht vorgesehen. Das Rauchgas wird am unteren Ende des Feuerraums abgezogen.
  • Die DE 66 06 067 U betrifft einen Brenner, bei dem im Gegensatz zu DE 37 40 858 A1 die Kühlung des Brenners dadurch erfolgt, dass die gesamte Verbrennungsluft durch einen Ringkanal vom einem Ende der vom Ringkanal umschlossenen Brennkammer, an dem der Brennstoff alleine in die Brennkammer eingeführt wird, zum anderen Ende der Brennkammer strömt und dort in die entgegen der Strömungsrichtung der Verbrennungsprodukte in die Brennkammer eintritt. Die Rauchgase treten am anderen Ende aus der Brennkammer aus.
  • Die WO 99/19668 A1 betrifft eine Verbrennungsanlage mit rohrförmiger Brennkammer. In der Brennkammer sollen über ein zur Brennkammer koaxiales Zufuhrrohr zugeführte Abgase der Zellstoffherstellung verbrannt werden. Die Brenngase und unterstöchiometrische Verbrennungsluft werden an einem Ende der Brennkammer zugeführt und die Rauchgase werden am anderen Ende abgezogen. Vom anderen Ende her wird über ein in die Brennkammer bis zur Mitte hinein ragendes und ebenfalls zur Brennkammer koaxiales Zufuhrrohr wenigstens bis zum stöchiometrischen Verhältnis führende Luft zugeführt. Die aus dem Rohr austretende Luft wird über einen Umlenkkonus quer zur Strömungsrichtung der Flamme in die Brennkammern umgelenkt, um eine besonders effektive Vermischung mit den Verbrennungsgasen in der Brennkammer mit dem noch nicht verbrannten Brennstoff zu erzielen. Auch können im freien Ende des Zufuhrrohrs Öffnungen vorgesehen sein, durch die Luftstrahlen quer zur Strömungsrichtung der Verbrennungsgase in diese eintreten können.
  • Die FR 2 567 624 A1 betrifft einen Heißlufterzeuger zum Betrieb einer Trocknungsanlage mit einer zylindrischen Brennkammer, an deren oberen Ende mittig feinteiliger Brennstoff und Verbrennungsluft nach unten gerichtet zugeführt werden. Am oberen Ende wird in koaxialer Verteilung und in gleicher Strömungsrichtung über Düsen ein erster Verdünnungsluftstrom und am unteren Ende des Brennraums wird ein nach oben gerichteter zweiter Verdünnungsluftstrom eingeblasen, der der Temperatureinstellung des am unteren Ende des Brennraums abströmenden Heißgases dient. Dieses gegen die Strömungsrichtung des im Brennraum nach unten strömenden Gas hat nichts mit der in der 2 genau dargestellten Verbrennung zu tun.
  • Die GB 1 370 135 betrifft eine Brenneranordnung, bei der dem Brenner Brennstoff und Verbrennungsluft zugeführt werden. In die Kammer wird vorgewärmte Luft eingeblasen, die sowohl verdrallt ist und im Gegenstrom zur Flammenfront strömt (vgl. S. 1, Z. 77–S. 2, Z. 10) Diese Strömung soll die Flamme umschließen und eine Aufweitung der Flamme quer zu ihrer Längserstreckung vermeiden (vgl. Anspruch 1).
  • Die US 46 72 900 betrifft eine Tangentialfeuerung, deren Brennerbaugruppen in den Ecken des Feuerraums angeordnet und tangential auf einen gedachten Brennkreis ausgerichtet sind, der sich senkrecht zur Feuerraumachse erstreckt. Auch die Oberluft wird über Oberluftdüsen tangential zum einem zur Feuerraumachse senkrechten Kreis größeren Durchmessers als der Brennkreis eingeblasen. Es erfolgt keine Luftzugabe durch einen Gegenstrom der einem der Brenner zugeordnet ist
  • Es ist die Aufgabe der Erfindung, das gattungsgemäße Verfahren derart zu verbessern, dass die Sauerstoffversorgung der einzelnen Flamme und damit der Ausbrand verbessert wird.
  • Diese Aufgabe wird gemäß Anspruch 1 bei einem gattungsgemäßen Verfahren dadurch gelöst, dass der Teil der übrigen Menge der Verbrennungsluft dem mindestens einen Brenner in Gegenstromrichtung als Gegenluft zu der über den mindestens einen Brenner eingeblasenen Luft über mindestens eine in der Rückwand bezogen auf den mindestens einen Brenner zumindest horizontal seitlich versetzt angeordnete Gegenluftdüse zugeführt wird, oder durch die Merkmale des Anspruchs 4.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekannt.
  • Die für den einzelnen Brenner jeweils erforderliche übrige Menge an Verbrennungsluft wird also dem Brenner bzw. bei mehreren Brennern in einer Brennerebene der einzelnen Brennerebene direkt zugeordnet. Die Gegenluftströmung vergleichmäßigt bei mehreren Brennern in einer Brennerebene die Verteilung der Luft in der Brennerebene und sorgt für eine homogenen Durchmischen der Rauchgase im Abströmbereich der Flammen. Es kommt zur Ausbildung einer sekundären Flamme stromab der dem Brenner zugeordneten Primärflamme, was zur einer Vergleichmäßigung der Wärmefreisetzung und zu einer Verbesserung der Verbrennung führt. Die seitliche Versetzung unterstützt die Ausbildung der Sekundärflamme.
  • Durch die Stufung der Verbrennungsluft (Brennerluft und Gegenluft an dem Brenner tritt auch eine NOx-Reduzierung auf.
  • Da die Flamme des Brenners in Richtung der abströmenden Rauchgase nach oben umgelenkt wird, ist es von Vorteil, wenn die Gegenluft bezogen auf den Brenner höhenversetzt eingeblasen wird, um die weitere Verbrennungsluft der Flammenspitze zuzuführen.
  • Der andere Teil der restlichen Verbrennungsluftmenge wird vorzugsweise zwischen dem Brennerbereich und dem Rauchgasauslaß in den Feuerraum eingeblasen.
  • Die Erfindung richtet sich auch auf eine Feuerungsanlage zur Durchführung des Verfahrens mit einem langestreckten Feuerraum einschließlich mindestens einer Brennerfrontwand und einer dieser gegenüberliegenden Rückwand, mindestens einem in der Brennerfrontwand angeordneten und senkrecht zur Feuerraumachse ausblasenden Brenner für das Einblasen von Brennnstoff und Luft in unterstöchiometrischer Menge in den Feuerraum, einem Auslaß für Rauchgas am oberen Ende des Feuerraums und mindestens einem Einlaß für weitere Verbrennungsluft in den Feuerraum.
  • Die Feuerungsanlage ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, dass in der Rückwand mindestens eine dem mindestens einen Brenner zugeordnete und bezogen auf den mindestens einen Brenner zumindest horizontal seitlich versetzt angeordnete Gegenluftdüse vorgesehen ist.
  • Vorzugsweise ist die Gegenluftdüse bezogen auf den Brenner höhenversetzt in der Rückwand angeordnet.
  • Bei vielen Frontfeuerungen sind in mindestens einer Horizontalebene des Feuerraums mehrere Brenner auf Abstand nebeneinander angeordnet (vgl. DE 36 21 347 C2 ). Dann ist es zweckmäßig, dass in der Rückwand in mindestens einer Horizontalebene mehrere Gegenluftdüsen angeordnet sind.
  • Die Anzahl der Gegenluftdüsen in einer Ebene muß nicht der Anzahl der Brenner in einer Ebene entsprechen. Es kann z.B. für ein Brennerpaar in der Brennerebene nur eine den beiden Brenner zugeordnete Gegenluftdüse vorgesehen sein. Auch ist es möglich, dass bei n Brennern in einer Brennerebene in der zugeordneten Gegenluftdüsenebene n + 1 vorgesehen sind.
  • Der Anspruch 8 richtet sich auf eine weitere Ausgestaltung der Feuerungsanlage.
  • Die Erfindung ist nachstehend beispielsweise anhand der Figuren näher erläutert. Es zeigt:
  • 1 einen schematischen Vertikalschnitt durch den Feuerraum einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Frontfeuerungsanlage,
  • 2 einen Horizontalschnitt durch den Feuerraum einer erfindungsgemäßen Frontfeuerungsanlage nach 1 längs der Linie I-I in 1,
  • 3 eine isometrische Darstellung des Feuerraums und
  • 4 eine Ansicht auf die Brennerfrontwand bzw. Rückwand des Feuerraums.
  • In der Brennerfrontwand 1 des Feuerraums 2 mit einem Rauchgasauslaß 2a an seinem oberen Ende sind in drei übereinander liegenden horizontalen Ebenen 3, 4, und 5 jeweils drei Brenner 6, 7 bzw. 8 (n Brenner) angeordnet, über die fließfähiger Brennstoff, z.B. Kohlenstaub, und eine unterstöchiometrische Menge an Verbrennungsluft zugeführt werden. Die Brenner sind als Strahlbrenner, vorzugsweise als Rundbrenner, ausgebildet.
  • In der der Brennerfrontwand 2 gegenüberliegenden Rückwand 9 sind in drei übereinander liegenden Ebenen 10,11 und 12 jeweils vier Gegenluftdüsen 13, 14 bzw. 15 (n + 1 Gegenluftdüsen) angeordnet, aus denen Gegenluftstrahlen GL austreten. Die Ebenen 10, 11 und 12 sind gegenüber den zugeordneten Brennerebenen 3, 4 bzw. 5 nach oben derart höhenversetzt, dass die nach oben durch die Rauchgase umgelenkten Gegenluftstrahlen 14a, 15a und 15a in angepaßter Höhenlage zwischen die vorderen Enden der nach oben umgelenkten Flammen 6a, 7a und 8a der Brenner 6, 7, 8 treten können. Die je vier Gegenluftdüsen, z.B. 13, einer Ebene, z.B. 10, sind bezogen auf die Lage der ihnen zugeordneten Brenner, z.B. 6, seitlich versetzt derart, dass die Strahlen der beiden innen liegenden Gegenluftdüsen zwischen zwei Flammen eintreten können und die beiden außenliegenden Gegenluftstrahlen seitlich zu den beiden außenliegenden Flammen ausströmen.
  • Wie aus der 2 ersichtlich ist, bilden sich an jedem Brenner eine Primärflamme PF und unter dem Einfluß der Gegenluftstrahlen GL eine Sekundärflamme SF mit Rückströmung von Gegenluft aus, wodurch eine Vergleichmäßigung der Wärmefreisetzung erreicht wird. Es wird ein gleichmäßiges vergleichsweise niedriges Temperaturprofil vor den auf den Brennerbereich folgenden Konvektivheizflächen aufgrund der intensiveren Verbrennung im Brennerbereich mit hoher Wärmeaufnahme und guter Mischung in den einzelnen Brennerebenen erreicht.
  • Die Gegenluftdüsen 13, 14 und 15 in ihrer Zuordnung zu den Brennern 3, 4 und 5 vergleichmäßigen die Verteilung der Luft in den vorstehend beschriebenen Brennerebenen und sorgen für eine homogene Durchmischung der Rauchgase im Abströmbereich der Flammen, wodurch eine Optimierung des Ausbrands erreicht wird. Durch die Stufung der Verbrennungsluft (Brennerluft und Gegenluft in jeder Brennerebene tritt auch eine NOx-Reduzierung auf.
  • Weiterhin bilden sich in den Wandbereichen der die Feueraumfrontwand 1 und die Feuerraumrückwand 9 verbindenden Seitenwände 16 und 17 mit Sauerstoff angereicherte Gasschleier LS1 und LS2 aus. Der von einer Primärflamme PS ausgebildete Gasschleier LS1 alleine würde die Seitenwand nicht in ausreichender Weise schützen. Durch die Sauerstoffanreicherung in den wandnahen Zonen wird die Verschmutzungsneigung im Seitenwandbereich (aber auch im Rückwandbereich über Gasschleier LS3) reduziert.
  • Oberhalb des Brennerbereichs sind in der Brennerfrontwand 1 fünf Ausbrandluftdüsen 18 und in der Rückwand 9 vier Ausbrandluftdüsen 19 für Ausbrandluft ABL angeordnet, wobei die Ebene der Ausbrandluftdüsen 19 höher liegt als die Ebene der Ausbrandluftdüsen 18. Die Düsen 18 sind gegenüber den Düsen 19 seitlich versetzt und die Düsen 19 liegen in den Vertikalebenen der Gegenluftdüsen 13; 14; 15 für das Einblasen der Gegenluft GL. Die Zufuhr von Ausbrandluft ABL ist nicht unbedingt erforderlich.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren bzw. die erfindungsgemäße Frontfeuerungsanlage können auch bei bereits bestehenden Anlagen verwirklicht werden, indem ein Teil der über den Brenner oder die Brenner zugeführten Verbrennungsluft gesperrt wird und diese Luft über nachzurüstende Gegenluftdüsen in den Feuerraum eingeblasen wird.

Claims (8)

  1. Verfahren zum Verbrennen von Brennstoff in einer Frontfeuerungsanlage mit einem langestreckten Feuerraum (2) mit mindestens einem senkrecht zur Feuerraumachse ausblasenden Brenner (6; 7; 8) in einer Brennerfrontwand (1) des Feuerraums, einer der Brennerfrontwand gegenüberliegenden Rückwand (9) und einem Rauchgasauslaß am oberen Ende des Feuerraums (2), bei dem der Brennstoff und eine unterstöchiometrische Luftmenge über den Brenner und zumindest ein Teil der übrigen Menge der Verbrennungsluftmenge direkt dem Feuerraum (2) zugeführt werden, dadurch gekennzeichnet, dass der Teil der übrigen Menge der Verbrennungsluft dem mindestens einen Brenner (6; 7; 8) in Gegenstromrichtung als Gegenluft (GL) zu der über den mindestens einen Brenner eingeblasenen Luft über mindestens eine in der Rückwand (9) bezogen auf den mindestens einen Brenner (6; 7; 8) zumindest horizontal seitlich versetzt angeordnete Gegenluftdüse (13; 14; 15) zugeführt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Gegenluft (GL) bezogen auf den Brenner höhenversetzt eingeblasen wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der andere Teil (ABL) der restlichen Verbrennungsluftmenge zwischen dem Brennerbereich und dem Rauchgasauslaß in den Feuerraum eingeblasen wird.
  4. Frontfeuerungsanlage zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1–3 mit einem langestreckten Feuerraum (2) einschließlich mindestens einer Brennerfrontwand (1) und einer dieser gegenüberliegenden Rückwand (9), mindestens einem in der Brennerfrontwand angeordneten und senkrecht zur Feuerraumachse ausblasenden Brenner (6; 7; 8) für das Einblasen von Brennnstoff und Luft in unterstöchiometrischer Menge in den Feuerraum, einem Auslaß für Rauchgas am oberen Ende des Feuerraums und mindestens einem Einlaß für weitere Verbrennungsluft in den Feuerraum, dadurch gekennzeichnet, dass in der Rückwand (9) mindestens eine dem mindestens einen Brenner (6; 7; 8) zugeordnete und bezogen auf den mindestens einen Brenner zumindest horizontal seitlich versetzt angeordnete eine Gegenluftdüse (13; 14; 15) vorgesehen ist.
  5. Frontfeuerungsanlage nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenluftdüse (13; 14; 15) bezogen auf den Brenner (6; 7; 8) höhenversetzt in der Rückwand (9) angeordnet ist.
  6. Frontfeuerungsanlage nach Anspruch 4 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass bei Nebeneinanderanordnung von mehreren Brennern (6) auf Abstand in mindestens einer Horizontalebene (3) der Brennerfrontwand (1) in der Rückwand (9) in mindestens einer Horizontalebene (10) Gegenluftdüsen (13) angeordnet sind.
  7. Frontfeuerungsanlage nach mindestens einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Horizontalebene (10) der Gegenluftdüsen (13) höher liegt als die Horizontalebene (3) der zugeordneten Brenner (6).
  8. Frontfeuerungsanlage nach mindestens einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass oberhalb des Brenners (6; 7; 8) mindestens eine Ausbrandluftdüse (18; 19) in der Brennerfrontwand (1) oder der Rückwand (9) angeordnet ist.
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Laufen, r.: Kraftwerke, Berlin [u.a.]: Springer- Verlag, 1984, S. 83 *

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