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Die
vorliegende Erfindung betrifft Dralldüsen, insbesondere für Brandbekämpfungsanlagen
und eine Sprühdüse mit einer
Auslösevorrichtung.
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Dralldüsen für Brandbekämpfungsanlagen z.B.
im Gebäude-
oder Anlagen-Brandschutz sind an sich bekannt. Solche Dralldüsen sind
in der Form von einfach-, zweifach- und dreifach-Dralldüsen offenbart,
die einen oder eine entsprechende Anzahl von Sprühnebelkegeln erzeugen. Die
Wasservernebelung kann mit solchen Düsen im Niederdruckbereich, z.B.
bereits ab einem Wasserdruck von 2 bar erreicht werden, wobei das
Wasser durch das Verdüsen
in kleinste Tropfen und Aerosole eine größere Löschwirkung entwickelt wie ein
direkter Wasserstrahl. Durch die Verdüsung wird eine hohe Löschmitteldichte
und -verbreitung erreicht, was im Vergleich zu einer herkömmlichen
Sprinkleranlage die Verringerung der Wasserbevorratung und des anfallenden Löschabwassers
ermöglicht.
Durch letzteren Effekt ist im Einsatzfall auch mit erheblich geringeren
Schäden
in Gebäuden
oder an Anlagen durch das Löschabwasser
zu rechnen. Eine weitere vorteilhafte Wirkung der Wasservernebelung
besteht darin, dass der Wassernebel auf Grund einer Über-Unterdruck-Wirkung der Wirbelzone
des Sprühnebelbereichs
Rauchgase und andere Schadstoffe in der Luft bindet, so dass sich
weißer
Rauch bildet, der weniger schädliche
Wirkungen auf Lebewesen ausübt
und so verbesserte Flucht- und Rettungsmöglichkeiten am Brandherd ermöglicht.
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Der
Einsatz im Niederdruckbereich bietet neben den genannten Vorteilen
der Wasservernebelung im Hinblick auf die bessere Löschwirkung
den weiteren grundlegenden Vorteil, dass die Anlagentechnik für die Zuführung des
Löschwassers
und die erforderliche Wasserbevorratung aufgrund der niedrigeren
Wasserdrücke
und des geringeren Löschwasserverbrauches
erheblich kleiner, einfacher und kostengünstiger ausgelegt werden kann.
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Die
grundlegende Bauart und Funktionsbeschreibung einer Dralldüse zur Erzeugung
eines Sprühnebelkegels
geht zurück
auf die DD 116398.
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Eine
zweifach- oder Zwillingsdüse,
bei der zwei konzentrische Sprühkegel
erzeugt werden, ist in der
DE
20103812 U1 beschrieben und eine dreifach- bzw. Drillingsdüse ist aus
der
DE 20114923 U1 bekannt.
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Das
gemeinsame Prinzip dieser Dralldüsen zur
Wasservernebelung besteht darin, dass für jeden Sprühkegel ein Drallstück in einem
sich konisch verjüngenden
Drallgehäusehohlraum
angeordnet ist und eine oder mehrere Drallnuten spiralförmig in
den Außenmantel
des Drallstückes
eingearbeitet sind, durch die ein in die Düse eintretender Wasserstrahl beschleunigt
und in eine Drallbewegung versetzt wird, die sich am Austritt im
Bereich eines Kopfteils der Düse
in einen feinen Sprühnebel
entwickelt.
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Eine
typische Bauart einer gattungsgemäßen Zwillingsdüse
100 zur
Erzeugung von Sprühnebelkegeln,
wie sie etwa aus der
DE
20103812 U1 bekannt ist, ist in der
1 gezeigt. Diese Dralldüse besteht
aus einem inneren Drallstück
1,
das in einer konisch zulaufenden Innenbohrung
21 eines
mittleren Drallstücks
2 angeordnet
ist, das wiederum in einer konisch zulaufenden Innenbohrung
31 eines
Düsen- bzw.
Drallgehäuses
3 angeordnet
ist. Diese Bauteile sind fest miteinander verbunden indem sie beispielsweise über Gewinde
einzeln miteinander verschraubt oder gegeneinander durch einen Gewindering
etc. verspannt sind. Die Drallnuten
4 sind wendelartig bzw.
spiralförmig
in den Außenmantelflächen des
inneren und mittleren Drallstücks
ausgebildet und erstrecken sich in Richtung des Kopf- bzw. austrittsseitigen
Endes A der Düse
100.
Am austrittsseitigen Ende A des mittleren Drallstücks
2 ist
ein zylindrischer Ansatz
22 mit einem Bund
23 vorgesehen,
der sich mit einem Spalt durch eine zentrische Bohrung
32 des
Drallgehäuses
3 erstreckt.
Durch diese Anordnung wird bei dieser Düse ein äußerer Flüssigkeitsschirm mit geringerer
Zerstäubung
gebildet. Der zylindrischer Ansatz
22 ist ferner mit einer
zentrischen Bohrung
24 versehen, die den Austritt des feineren
Sprühnebels
aus dem Raum zwischen der Innenbohrung des mittleren Drallstücks
2 und
dem inneren Drallstück
1 am
Kopf der Dralldüse
ermöglicht. Am
wassereintrittseitigen Ende B der Düse ist ein Filter
5 in fester
Positionierung angeordnet, um das Eindringen von Fremdkörpern und
Schmutz in die Düse zu
verhindern.
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Hinsichtlich
der Erzeugung des Sprühnebels basiert
die erfindungsgemäße Dralldüse auf dem
selben Wirkungsprinzip wie die genannten Düsen nach dem Stand der Technik
so dass hierauf und auf die strukturellen Details nicht weiter eingegangen
wird. Vielmehr wird der Inhalt der genannten Druckschriften zum
Zwecke der Offenbarung dieser Wirkprinzipien und strukturellen Details
hier einbezogen.
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Demgegenüber beschäftigt sich
die Erfindung mit der Modifikation solcher Dralldüsen im Hinblick
auf die Auslösung
des Sprühvorganges.
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Die
oben genannten bekannten Dralldüsen haben
keinen eigenen Auslösemechanismus
und sind deshalb in eine Brandschutzanlage eingebaut dessen Rohrleitungsnetz
nur bis zu separaten Auslöseventilen
mit Wasser gefüllt
ist. Typischerweise umfasst eine Brandschutzanlage eine große Anzahl
von Sprühdüsen, die über die
Raum- bzw. Gebäudefläche verteilt
sind. Die separaten Auslöseventile
können
sich innerhalb oder auch außerhalb
des Löschbereiches
befinden und definieren so verschiedene Löschsektionen. Die Auslösung der
Auslöseventile erfolgt
deshalb immer für
eine ganze Löschsektion – eine Einzelauslösung einer
Dralldüse
ist nicht möglich
oder erfordert eine extrem aufwändige
Installation, bei der jedes Ventil einen eigenen Löschbereich bildet.
Die zwangsläufige
Auslösung
aller Sprühventile
eines Löschbereichs
führt aber
bei begrenzten Brandherden zu größerem Wasserverbrauch
und größeren Schäden durch
das Löschabwasser.
Ferner ist die Steuerung der Auslösung problematisch, wenn die
Auslöseventile
sich außerhalb
des Löschbereiches
befinden.
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Zur
Lösung
dieser Probleme wurde beispielsweise durch die
DE 19533636 vorgeschlagen, eine Brandschutzanlage
mit Niederdruck-Dralldüsen nach
dem zuvor beschriebenen Prinzip auszustatten und das Leitungssystem
bis zur Mündung
bzw. Öffnung
der Düsen
immer mit Druck zu beaufschlagen. An den einzelnen Dralldüsen wurde
eine an sich aus den herkömmlichen
Sprinkleranlagen oder Wasserverwirbelung bekannte Individual- bzw.
Einzelauslösung
vorgesehen. Diese Individualauslösung
ist in
2 gezeigt und
besteht aus einem Dichtkörper
9, der
im Bereich des austrittseitigen Endes der Dralldüse
100 am Düsen- bzw.
Drallgehäuse
3 anliegt
und die Austrittsöffnung
32 durch
einen Zentrierzapfen
91 und eine Axialdichtung
92 dicht
verschließt.
Ein bei einer vorgegebenen Auslösetemperatur
nachgebender Andruckkörper
in Form eines flüssigkeitsbefüllten Glaskolbens
94 drückt den
Dichtkörper
9 gegen
das Gehäuse
3,
indem er sich mit seinem dem Dichtkörper abgewandten axialen Ende
an einem mit dem Gehäuse
verbundenen Stützteil
95 abstützt. Bei
Erreichen der Auslösetemperatur
zerbirst der Glaskolben
94, so dass der Dichtkörper
9 unter
dem Druck des in der Düse
bis zur Düsenöffnung anstehenden Wassers
nach außen
weggedrückt
wird und das Wasser unter Bildung des Sprühnebels aus der Düsenöffnung
32 austritt.
Die zum Halten des Dichtkörpers
9 gegenüber dem
Wasserdruck erforderliche Kraft wird durch eine Spannschraube
96 aufgebracht, über die
der Glaskolben mit Vorspannung gegen den Dichtkörper gedrückt wird.
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Die
vielfältigen
Nachteile dieser Lösung
sind im folgenden aufgeführt:
- – Fehlauslösungen durch
mechanische Beschädigungen
des empfindlichen Andruckkörpers
sind sehr leicht möglich;
- – der
Stützteil,
sofern er nach der Auslösung
an der Düse
verbleibt, beeinflusst die Bildung des Sprühkegels negativ;
- – der
Andruckkörper
bringt die gesamte Gegenkraft zur Abdichtung der Düse gegen
den Wasserdruck auf und ist damit stark belastet – eine Erhöhung des
Wasserdrucks ist nur in engen Grenzen möglich und die Dichtung ist,
sofern sie wie bei der DE 19533636 an
der Düsenöffnung angeordnet
ist, ständig
und über
lange Zeiträume
den Umwelteinflüssen
der jeweiligen Umgebung ausgesetzt und kann sich daher z.B. unter
Temperatur-, Licht- Schadstoffeinflüssen verändern und die Dichtwirkung
verlieren;
- – der
Auslösemechanismus
ist insgesamt axial sehr groß und
filigran und steht erheblich über
die Düse
vor und ist deshalb nicht nur aufwändig vor Ort zu installieren
sondern bei Installationen im Wohn- bzw. Repräsentationsbereich, wo eine Sichtbarkeit
der Löscheinrichtungen
nicht akzeptabel ist, auch problematisch zu verkleiden, ohne die
Funktion zu beeinträchtigen;
- – die
gesamte Düse
ist insbesondere in den für
die Verwirbelung zuständigen
Funktionsbereichen ständig
dem jeweiligen Löschmittel
ausgesetzt, was über
längere
Zeiträume
zu Korrosion bzw. Ablagerungen von Verunreinigungen führen kann, was
die Funktionssicherheit beeinträchtigen kann;
- – eine
Anwendung dieses Auslösungsmechanismus
auf Zwillings- bzw.
Drillingsdüsen
ist schwierig;
- – eine
Auslösung
der Düse
ist nur durch Hitzeentwicklung im Brandfall möglich, was bei Schwelbränden oder
Bränden
im Anfangsstadium mit starker Rauch- aber (noch) geringer Hitzeentwicklung
im Normalfall zu erheblichen Beeinträchtigungen und Verletzungen
von Lebewesen und Sachschäden
führt,
bevor die Brandschutzanlage überhaupt
aktiviert wird.
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Aufgabe
der Erfindung ist die Schaffung einer Dralldüse für Brandbekämpfungsanlagen, die eine Individual-
bzw. Einzelauslösung
besitzt und hinsichtlich einzelner oder mehrerer der zuvor geschilderten
Nachteile verbessert ist. Aufgabe der Erfindung ist es ferner, allgemeine
Verbesserungen an der Auslösevorrichtung
für Dralldüsen und
Sprinkler in Vorschlag zu bringen.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe bringt die Erfindung eine Dralldüse gemäß Anspruch 1 oder 11 oder eine
Sprühdüse gemäß Anspruch
12 in Vorschlag Bevorzugte Ausgestaltungen sind in den jeweiligen Unteransprüchen angegeben.
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Die
Erfindung bringt demnach eine Dralldüse, insbesondere für Brandbekämpfungsanlagen,
in Vorschlag, mit einem Düsenkörper mit
einer Düsenöffnung und
mindestens einem in einen Innenhohlraum eingesetzten Drallstück zur Verwirbelung
einer Flüssigkeit,
einer Ventileinrichtung mit einem Dichtungselement, welches in einer
ersten Stellung den Eintritt der Flüssigkeit in den Düsenkörper oder
aus dem Düsenkörper verhindert
und in einer zweiten Stellung diesen zulässt und bei einer Bewegung
von der ersten Stellung in die zweite Stellung einen definierten
Bewegungsbereich aufweist, in dem der Eintritt der Flüssigkeit
in den Düsenkörper oder
aus dem Düsenkörper verhindert
wird, und einer temperaturabhängig
betätigbaren
Auslöseeinrichtung,
die mit dem Dichtungselement der Ventileinrichtung zusammenwirkt,
derart, dass sie im nicht-betätigten
Zustand in der ersten Stellung des Dichtungselements eine Haltekraft
gegen einen auf das Dichtungselement im Einsatz einwirkenden Flüssigkeitsdruck
ausübt
und die Bewegung des Dichtungselements verhindert, und im betätigten Zustand
die Bewegung des Dichtungselements zulässt.
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Vorzugsweise
ist die Auslöseeinrichtung
mit dem Dichtungselement kraftübertragend
gekoppelt, um im betätigten
Zustand die Bewegung des Dichtungselements auf die Auslöseeinrichtung
zu übertragen,
um zumindest einen Teil derselben von dem Düsenkörper abzuwerfen.
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Vorzugsweise
weist die Auslöseeinrichtung ein
im nicht-betätigten Zustand über eine
Schmelzlotverbindung formschlüssig
mit dem Düsenkörper verbundenes
Halteelement auf, welches mit dem Dichtungselement der Ventileinrichtung
kraftübertragend zusammenwirkt.
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Vorzugsweise
ist das Dichtungselement in die Düsenöffnung verschiebbar eingesetzt
und gegenüber
dieser mit einer Radialdichtung abgedichtet ist.
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Vorzugsweise
umfasst die Auslöseeinrichtung
eine im nicht-betätigten Zustand
zwischen dem Dichtungselement und dem Düsenkörper formschlüssig angeordnete
Schmelzlotverbindung.
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Vorzugsweise
umfasst das Halteelement der Auslöseeinrichtung einen Deckel,
der über
die Schmelzlotverbindung formschlüssig mit dem Düsenkörper verbunden
ist.
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Vorzugsweise
erstreckt sich das Drallstück oder
eine Einheit aus mehreren Drallstücken zwischen der Auslöseeinrichtung
einerseits und dem Dichtungselement andererseits, ist das Drallstück oder
die Einheit aus mehreren Drallstücken
in der zugeordneten Innenbohrung so angeordnet, das es/sie zumindest
im betätigten
Zustand der Auslöseeinrichtung
darin zumindest im betätigten
Zustand der Auslöseeinrichtung
in axialer Richtung des Düsenkörpers beweglich
ist, und wirkt das Dichtungselement mit dem beweglichen Drallstück oder
der beweglichen Einheit aus mehreren Drallstücken kraftübertragend zusammen.
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Vorzugsweise
wirkt das Dichtungselement mit einem Verbindungsstift kraftübertragend
zusammen, der sich zwischen der Auslöseeinrichtung einerseits und
dem Dichtungselement andererseits durch das Drallstück erstreckt
und zumindest im betätigten
Zustand der Auslöseeinrichtung
in axialer Richtung des Düsenkörpers beweglich
ist.
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Vorzugsweise
umfasst das Dichtungselement einen zylindrischen Ansatz, der in
einer zylindrischen Bohrung verschiebbar geführt ist und zu dieser über eine
Radialdichtung abgedichtet ist.
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Die
Erfindung bringt demnach auch eine Dralldüse, insbesondere für Brandbekämpfungsanlagen,
in Vorschlag, mit einem temperaturabhängig betätigbaren Auslösemechanismus,
wobei ein elektrisches Heizelement im Bereich des temperaturabhängig betätigbaren
Auslösemechanismus
angeordnet ist, um eine selektive Betätigung desselben zu ermöglichen.
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Die
Erfindung bringt demnach ferner ganz allgemein eine Sprühdüse, insbesondere
Dralldüse oder
Sprinkler für
Brandbekämpfungsanlagen,
in Vorschlag, mit einem Düsenkörper mit
einer Düsenöffnung,
einer Ventileinrichtung mit einem Dichtungselement, welches im nicht-betätigten Zustand
die Düsenöffnung abdichtend
verschließt
und über
eine Halteeinrichtung in der abdichtenden Stellung gehalten ist,
und einem temperaturabhängig
betätigbaren Auslöseelement,
wobei die Halteeinrichtung ein paar elastische Klemmbügel umfasst,
die durch ein Stützelement
so gehaltert sind, dass die Klemmbügel zwischen einer Verriegelungsstellung,
in der die Klemmbügel
mit dem Düsenkörper in
Eingriff sind, und einer Entriegelungsstellung, in der die Klemmbügel nicht
in Eingriff mit dem Düsenkörper sind,
bewegbar sind, und wobei das Auslöseelement die Klemmbügel im nicht-ausgelösten Zustand
in der Verriegelungsstellung hält
und elastisch verformt.
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Im
folgenden wird die Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsformen
im Detail und unter Bezugnahme auf die Figuren beschrieben. Darin
zeigen:
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1 einen
Querschnitt durch eine Zwillingsdüse zur Erzeugung von Sprühnebelkegeln nach
dem Stand der Technik;
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2 einen
Querschnitt durch eine Dralldüse
zur Erzeugung eines Sprühnebelkegels
nach dem Stand der Technik mit einem Individual-Auslösemechanismus;
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3A/B
einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Zwillingsdüse gemäß einer
ersten Ausführungsform
im nicht-ausgelösten Zustand
und im ausgelösten
Zustand;
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4 eine
schematische Darstellung einer Einzelheit der Auslöseeinrichtung
der Zwillingsdüse von 3;
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5A/B
einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Zwillingsdüse gemäß einer
zweiten Ausführungsform
im nicht-ausgelösten Zustand
und im ausgelösten
Zustand;
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6A/B
einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Zwillingsdüse gemäß einer
dritten Ausführungsform
im nicht-ausgelösten Zustand
und im ausgelösten
Zustand;
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7A/B/C
einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Einfachdüse gemäß einer vierten Ausführungsform
im nicht-ausgelösten Zustand
und im ausgelösten
Zustand und in einer Detaildarstellung der Einzelheit "C" (7C).
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8 einen
Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Zwillingsdüse gemäß einer
fünften Ausführungsform
im nicht-ausgelösten Zustand;
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9 eine
Draufsicht auf den Auslösemechanismus
der Düse
von 8.
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Die 1 und 2 sind
eingangs bereits detailliert erläutert
worden. Sie verdeutlichen den grundsätzlichen Aufbau von gattungsgemäßen Dralldüsen für Brandbekämpfungsanlagen
hinsichtlich der Funktion und Struktur der Elemente der Düse, die der
Bildung der Vernebelung bzw. des oder der Sprühkegel (s) dienen und die auch
im Niederdruckbereich einsetzbar sind. Die erfindungsgemäße Dralldüse kann
von den bekannten Strukturen in dieser Hinsicht Gebrauch machen
und ist nicht auf eine bestimmte Detaillösung beschränkt. Vielmehr sind die charakteristischen
Elemente der Erfindung grundsätzlich
in der Auslösung
und damit in Verbindung mit diesen oder anderen bekannten Ausgestaltungen
betreffend die Vernebelung von Flüssigkeiten und teilweise auch
in Verbindung mit Sprinklerdüsen, die
auf eine Verwirbelung verzichten, einsetzbar so dass auf eine weitere
Erläuterung
der Vernebelung und der hierfür
eingesetzten strukturellen Merkmale verzichtet wird.
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Die 3 zeigt einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Zwillingsdüse gemäß einer
ersten Ausführungsform,
die hinsichtlich des Aufbaus, soweit er der Vernebelung dient, dem
in 1 gezeigten Beispiel ähnlich ist, so dass die vergleichbaren
bzw. entsprechenden Merkmale mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet
sind. Im folgenden wird deshalb überwiegend
auf die Unterschiede eingegangen. Die 3A zeigt
die Düse
im nicht-ausgelösten
Zustand und die 3B zeigt die Düse im ausgelösten, also
sprühbereiten
Zustand.
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Die
erfindungsgemäße Zwillingsdüse 100 zur
Erzeugung von Sprühnebelkegeln
gemäß 3 umfasst ein inneres, konisch zulaufendes
Drallstück 1,
das in einer konisch zulaufenden Innenbohrung eines mittleren Drallstücks 2,
welche einen Innenhohlraum 21 bildet, angeordnet ist und
axial an einem Ansatz 25 der Innenbohrung 21 anliegt
und dadurch in der Axialposition relativ zum mittleren Drallstück 2 festgelegt
ist. Das mittlere Drallstück 2 besitzt
eine ebenfalls konisch zulaufende Außenkontur und ist wiederum
in einer konisch zulaufenden Innenbohrung eines Düsen- bzw.
Drallgehäuses 3 angeordnet, die
einen weiteren Innenhohlraum 31 bildet. Der konisch zulaufende
Innenhohlraum 31 mündet
am Kopf- bzw. austrittsseitigen Ende A der Düse 100 in einer zentralen
Bohrung 32, welche die Düsenöffnung oder Mündung bildet.
Drallnuten 4 sind wendelartig bzw. spiralförmig in
den Außenumfangsflächen des
inneren und mittleren Drallstücks
ausgebildet und erstrecken sich in Richtung des Kopf- bzw. austrittsseitigen
Endes A der Düse 100.
Am austrittsseitigen Ende A des mittleren Drallstücks 2 ist
ein zylindrischer Ansatz 22 mit einem Bund 23 vorgesehen, die
die zentrale Bohrung 32, welche die Düsenöffnung oder Mündung bildet,
mit einem Zwischenraum durchsetzen können. Der zylindrischer Ansatz 22 ist ferner
mit einer zentrischen Bohrung 24 versehen, die den Austritt
des Sprühnebels
aus dem Raum zwischen dem Innenhohlraum 21 des mittleren
Drallstücks 2 und
dem inneren Drallstück 1 am
Kopf der Dralldüse
ermöglicht.
Am wassereintrittseitigen Ende B der Düse ist ein Filter 5 in
fester Positionierung angeordnet.
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Abweichend
von der Gestaltung gemäß 1 ist
das mittlere Drallstück 2 nicht
fest mit dem Drallgehäuse 3 verbunden
sondern in der Innenbohrung 31 zusammen mit dem inneren
Drallstück 1 über eine
definierte Länge
Y1 axial beweglich. Eine Festlegung des mittleren Drallstückes 2 hinsichtlich
einer Drehung innerhalb der Innenbohrung 31 ist z.B. durch
Führungen
möglich
aber nicht erforderlich. Eine axiale vorderer Endposition der axialen
Bewegung Y1 des mittleren Drallstücks 2 in der Innenbohrung 31 des
Drallgehäuses 3 ist
durch einen radialen Vorsprung 26 am Außenumfang des mittleren Drallstücks, der
an einem radialen Ansatz 33 am Innenumfang der Innenbohrung 31 anliegt,
definiert. Die 3A zeigt die axiale hintere
Endposition bzw. Normalstellung des mittleren Drallstücks 2 im
nicht-ausgelösten
Zustand der Düse.
Die Länge
der axialen Bewegung Y1 des mittleren Drallstücks 2 ist so gewählt, dass
der Bund 23 und ein Teil des anschließenden zylindrischen Ansatzes 22 am
austrittsseitigen Ende A des mittleren Drallstücks 2 in der axialen vorderen
Endposition aus der zentralen Bohrung 32 vorsteht, wie
das in 3B gezeigt ist. Der in dieser Stellung
in dem Innenhohlraum 31 verbleibende Teil des zylindrischen
Ansatzes 22 trägt
in Verbindung mit den Drallnuten 4 und einem definierten
Zwischenraum zwischen dem Innenhohlraum 31 und dem mittleren
Drallstück 2 in
an sich bekannter Weise zur Vernebelung bei. Die in einen Drall
versetzten vernebelten Flüssigkeitsteilchen
treten schließlich
durch den Zwischenraum zwischen dem zylindrischen Ansatz 22 und
der Bohrung 32 und werden an dem Bund 23 und einer
entsprechend geformten axialen äußeren Vorderfläche 34 des
Drallgehäuses 3 am
austrittseitigen Ende A der Düse
abgelenkt, so dass ein Sprühkegel
bzw. Sprühschirm
gebildet wird.
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Das
innere Drallstück 1 besitzt
am austrittsseitigen Ende A einen zylindrischen Ansatz 11,
der in Verbindung mit den Drallnuten 4 und einem definierten
Zwischenraum zwischen dem Innenhohlraum 21 und dem Drallstück 1 in
an sich bekannter Weise zur Vernebelung beiträgt. Der hier gebildete Sprühnebel tritt
durch die zentrischen Bohrung 24 in dem Ansatz 22 am
vorderen Ende der Düse
etwa konzentrisch zum äußeren Sprühschirm
aus.
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Am
eintrittseitigen Ende B des inneren Drallstücks 1 ist ein weiterer
zylindrischer Ansatz 12 angeordnet, vorzugsweise, aber
nicht notwendig, angeformt oder damit verbunden, wobei der Ansatz 12 in Verbindung
mit einer zentralen Bohrung 61 in einem Dichtungsteil 6,
in die er axial verschiebbar eingesetzt ist, eine Ventileinrichtung
bildet, in welcher der Ansatz ein Dichtungselement bildet. Die Ventileinrichtung
bildet ein wesentliches Bestandteil der Erfindung und deren Funktion
wird im folgenden noch genauer beschrieben werden.
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Das
Dichtungsteil 6 ist bei dieser Ausführungsform eine Ringscheibe,
die vom eintrittseitigen Ende B der Düse her in einen im Durchmesser
erweiterten Absatz der Innenbohrung des Drallgehäuses 3 eingesetzt
ist und am Außenumfang
gegenüber
dem Drallgehäuse 3 durch
einen in einer am Außenumfang
des Dichtungsteils 6 radial vorgesehenen Nut sitzenden
ersten Dichtring (vorzugsweise O-Ring) 63 und an der zentralen
Bohrung 61 gegenüber
dem zylindrischer Ansatz 12 des inneren Drallstücks 1 durch einen
in einer am Innenumfang der Bohrung 61 des Dichtungsteils 6 radial
ausgebildeten Nut sitzenden zweiten Dichtring (vorzugsweise O-Ring) 62 abgedichtet
ist. Das Dichtungsteil 6 ist im Drallgehäuse 3 durch
einen vom eintrittseitigen Ende B der Düse her in ein Gewindestück der Innenbohrung 31 des
Drallgehäuses 3 eingeschraubten
Sicherungsring 7 axial festgelegt. Die axiale Festlegung
des Dichtungsteils 6 durch den Sicherungsring 7 ist
allerdings im wesentlichen eine Sicherung gegen Herausfallen weil im
Einsatz auf das Dichtungsteil 6 der Wasserdruck einwirkt
und dieses in die Innenbohrung des Drallstücks hinein drückt. Der
Sicherungsring 7 übernimmt
in der gezeigten Ausführungsform
zusätzlich die
Halterung des Filters 5, kann aber auch entfallen, wenn
dieser anderweitig am Drallgehäuse
befestigt ist.
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In
einer (nicht dargestellten) Variation kann das Dichtungsteil 6 deshalb
am Außenumfang
auch axial gegenüber
dem Drallgehäuses 3,
z.B. durch eine ring- oder scheibenförmige Dichtung an einem im
Durchmesser erweiterten Absatz der Innenbohrung abgedichtet sein.
Die Abdichtung gegenüber dem
Drallgehäuse
könnte
auch durch eine Klebeverbindung ohne Verwendung eines separaten
Dichtringes und Sicherungsringes oder durch andere Dichtmittel erreicht
werden, die lediglich dem Wasserdruck im Betrieb standhalten müssen.
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In
einer weiteren (nicht dargestellten) Variation könnte der Sicherungsring 7 auch
durch eine Art Bajonettverschluss ggf. in Verbindung mit einem Federmittel
für die
axiale Sicherung des Dichtungsteils im Drallgehäuse gegen Herausfallen wirken.
Sofern eine lösbare
Befestigung nicht gewünscht
oder erforderlich ist kann der Sicherungsring 7 oder ggf.
sogar das Dichtungsteil 6 ohne Verwendung des Sicherungsrings 7 nach
dem Einsetzen der inneren Drallstücke in die Innenbohrung des
Drallgehäuses
auch z.B. mit diesem verschweißt
oder anderweitig dicht und fest verbunden werden. Ist ein Einsetzen
der inneren Drallstücke
in die Innenbohrung des Drallgehäuses
vom austrittseitigen Ende A der Düse her möglich, kann das Dichtungsstück oder
aber der Sicherungsring auch integraler Teil des Drallgehäuses sein.
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Während die
Abdichtung des Dichtungsteils 6 gegenüber dem Drallgehäuse 3 an
sich beliebig gestaltbar ist, ist die radiale Abdichtung zwischen
der zentralen Bohrung 61 des Dichtungsteils 6 und
dem zylindrischen Ansatz bzw. Dichtungselement 12 des inneren
Drallstücks 1,
die eine relative Beweglichkeit in axialer Richtung der Düse ermöglicht für die Funktion
der Ventileinrichtung von Bedeutung. Die axiale Länge Y2 der
Abdichtung zwischen dem Ansatz bzw. Dichtungselement 12 und
der Bohrung 61 ist so gewählt, dass sie kürzer ist
als die Länge
Y1 der axialen Bewegung des mittleren Drallstückes 2 in der Innenbohrung 31 des
Drallgehäuses 3.
Dies hat zur Folge, dass ab einem bestimmten Punkt bei der axialen
Bewegung des mit dem inneren Drallstück 1 verbundenen oder
durch den Flüssigkeitsdruck
im Einsatz gegen dieses gedrückten
Ansatzes 12 zusammen mit dem mittleren Drallstück 2 (aufgrund
der axialen Anlage des Drallstücks 1 am
Ansatz 25 des mittleren Drallstückes 2) von der in 3 gezeigten Ausgangsstellung oder ersten
Stellung, in der das Einströmen
von Flüssigkeit
in die Düse
an der Ventileinrichtung verhindert wird, in Richtung des austrittseitigen
Endes A der Düse
erst nach einer bestimmten Bewegungsstrecke (nämlich nach einer Bewegung der
Länge Y2)
die Abdichtung des Ansatzes 12 an der Bohrung 61 beendet
ist und die im Einsatz am eintrittseitigen Ende B der Düse bzw.
dem Dichtungsteil 6 und dem Dichtungselement 12 anstehende Flüssigkeit
unter ihrem Druck in die Zwischenräume zwischen den Drallkörpern und
den jeweiligen Innenhohlräumen
eintritt und dort verwirbelt wird. Die axiale Bewegung des mittleren
Drallstückes 2 ist
nach einer Bewegung der Länge
Y1 am axial vorderen Anschlag 33 der Innenbohrung 31 bzw.
in einer zweiten Stellung beendet. In dieser Stellung ist die Ventileinrichtung vollständig geöffnet und
es wird die gewünschte
Verwirbelung und Bildung der beiden Sprühkegel an der Öffnung bzw.
Mündung
der Düse erreicht.
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Bei
der in 3A/B gezeigten Ausführungsform
ist die Ventileinrichtung wie beschrieben am eintrittseitigen Ende
B der Düse
vorgesehen und wird durch den zylindrischen Ansatz bzw. das Dichtungselement 12,
der/das in die Bohrung 61 im Dichtungsteil 6 dichtend
und axial beweglich eingesetzt ist, gebildet. Die Abdichtung der
Düse wird
außer
in der ersten oder geschlossenen Stellung der Ventileinrichtung über eine
bestimme axiale Strecke der Bewegung des Dichtungskörpers in
die zweite oder geöffnete
Stellung beibehalten, so dass die Ventileinrichtung erst nach einer
gewissen Verzögerung
geöffnet wird.
Diese Bewegungstrecke des Dichtungselements, bei der die Ventileinrichtung
noch geschlossen ist, ist kürzer
als eine gesamte axiale Bewegungsstrecke des Dichtungskörpers bzw.
des/der Drallkörper
(s) in die zweite bzw. vollständig
geöffnete
Stellung. Die Anordnung der Ventileinrichtung am hinteren axialen
eintrittseitigen Ende der Düse
hat den Vorteil, dass die Düse
insbesondere in den für die
Verwirbelung zuständigen
Funktionsbereichen im nicht-Auslösezustand
(dem Normalzustand) nicht ständig
dem jeweiligen Löschmittel
ausgesetzt ist. Dadurch werden auch über längere Zeiträume Korrosion bzw. Ablagerungen
von Verunreinigungen zuverlässig
vermieden, wodurch die Funktionssicherheit der Düse insgesamt verbessert und über lange Zeiträume gewährleistet
ist. Dieser Vorteil kann darüber
hinaus noch zusätzlich
dadurch gesteigert werden, dass in die Bereiche der Düse stromabwärts der Ventileinrichtung
ein Korrosionsschutzmittel, beispielsweise ein Korrosionsschutzöl eingebracht
und gehalten wird, das im Auslösezustand
von der in die Düse
eintretenden Löschflüssigkeit
ausgetrieben wird. Ein weiterer Vorteil der Anordnung der Ventileinrichtung
am eintrittseitigen Ende der Düse
besteht darin, dass eine Anwendung dieser Ventileinrichtung in Verbindung
mit dem im folgenden beschriebenen Auslösungsmechanismus auf Zwillings- bzw. Drillingsdüsen oder
auch Düsen
mit noch mehr Sprühkegeln
einfach möglich
ist, weil sich der gesamte Mechanismus für die Verwirbelung und die
mehreren Austrittsöffnungen
an der Mündung
der Düse
stromabwärts
der Ventileinrichtung befindet und für alle Sprühkegel nur eine einzige Ventileinrichtung
am Zulauf in die Düse
erforderlich ist. Eine Verteilung der Löschflüssigkeit ist in einem Bereich
zwischen der Ventileinrichtung und den Drallstücken bzw. Innenbohrungen einfach
möglich.
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Alternativ
kann in einer Abwandlung, die in 5A/B angedeutet
ist und die vorzugsweise bei einer einfach-Düse (die nur einen Sprühkegel bildet) anzuwenden
ist, die Ventileinrichtung auch am austrittseitigen Ende A der Düse angeordnet
sein. Hierbei könnte
die Abdichtung bei axialer Bewegbarkeit über eine bestimmte Strecke
zwischen einem am zylindrischen Ansatz 22 an dem dem austrittseitigen Ende
A der Düse
befindlichen Ende des axial beweglich in der Innenbohrung angeordneten
Drallstücks 2 anschließenden axial
verlängerten
Kragen 23 und der ebenfalls axial verlängerten zentralen Bohrung 32 in
der vorderen Endplatte 36 des Drall- bzw. Düsengehäuses 3 erfolgen.
Eine radiale Dichtung 27 (beispielsweise ein O-Ring) kann
in einer radialen Nut in der Außenumfangsfläche des
Kragens 23 und/oder in der Innenumfangsfläche der
Bohrung 32 (nicht dargestellt) vorgesehen sein.
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Im
Einsatz wirkt bei der Ausführungsform
der 3 der Flüssigkeitsdruck ständig auf
die eintrittseitige Seite B der Düse bzw. des Dichtungsteils 6 und
die dem eintrittseitigen Ende B zugewandte axiale Endfläche 13 des
Ansatzes oder Dichtungselements 12 des Drallstückes 1.
Dadurch wird das Dichtungselement 12 und über dieses
das innere Drallstück 1 und über dieses
wiederum das mittlere Drallstück 2 in
axialer Richtung der Düse
zum austrittseitigen Ende A hin vorbelastet. Um das Öffnen der
Ventileinrichtung im nicht-Auslösezustand
der Düse
zu verhindern muss eine Gegenhaltekraft vorgesehen sein, welche
dem Flüssigkeitsdruck
entgegenwirkt und die axiale Bewegung des Dichtungselements in die
geöffnete
Stellung verhindert und erst im Falle der erwünschten Auslösung der
Düse die
axiale Bewegung zulässt
und die Öffnung
der Ventileinrichtung bewirkt. Diese Funktion wird erfindungsgemäß durch eine
temperaturabhängig
aktivierbare Auslöseeinrichtung 8 erreicht,
die im folgenden beschrieben werden wird.
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Die
erfindungsgemäße Auslöseeinrichtung 8 gemäß einer
in 3 und in Detailansicht in 4 gezeigten
Ausführungsform
umfasst einen Deckel 81, der vorzugsweise aus einem Material
mit einer guten Wärmeleitfähigkeit,
beispielsweise Aluminium oder Kupfer, gebildet ist. Der Deckel 81 ist
am Außenumfang
mit einem umlaufenden axialen Randvorsprung 82 versehen.
Der Deckel 81 ist im nicht-Auslösezustand auf den am austrittseitigen
Ende der Düse
gelegenen Endbereich des Düsen-
oder Drallgehäuses 3 aufgesetzt
und deckt diesen ab so dass der umlaufende axiale Randvorsprung 82 ein
Teilstück
des Außenumfangs
des Drallgehäuses 3 überlappt.
An dem der Deckelfläche 84 abgewandten Ende
des axialen Randvorsprungs 82 ist ein kleiner radial einwärts gerichteter
Radialvorsprung 83 vorgesehen, so dass zwischen der Deckelfläche 84 und dem
Radialvorsprung 83 eine umlaufende Hinterschneidung 85 in
axialer Richtung gebildet ist.
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Im
Endabschnitt 35 des Außenumfangs
des Drallgehäuses 3 ist
eine radiale Vertiefung 36 vorgesehen, die sich über eine
axiale Länge
erstreckt, die etwas größer ist
als die Überlappung
durch den umlaufenden axialen Randvorsprung 82 des Deckels 81.
Am vorderen axialen Ende der Vertiefung 36 ist dadurch
ein radial vorstehender Grat 37 gebildet, so dass in axialer
Richtung ebenfalls eine Hinterschneidung 38 gebildet ist.
Alternativ kann es wie in 4 gezeigt
genügen,
nur den radial vorstehenden Grat 37 am axialen vorderen
Umfangsrand des Düsengehäuses vorzusehen.
In den Bereich zwischen den Radialvorsprung 83 des Deckels 81 und
des radial vorstehenden Grates 37 ist ein Lotmaterial 86 eingebracht,
das diesen Bereich im wesentlichen ausfüllt. Das Lotmaterial 86 im
erstarrten bzw. festen Zustand geht normalerweise zwar keine feste
Verbindung mit den jeweiligen Oberflächen ein, bildet aber bei der
erfindungsgemäßen Gestaltung
eine formschlüssige Verbindung
zwischen dem Deckel und dem Drallgehäuse, indem es sich quasi zwischen
die radialen Vorsprünge
oder Grate an Deckel und Drallgehäuse „einspreizt". Diese Verbindung
ist so fest, dass sie einer erheblichen axial gerichteten Kraft
zum Abheben des Deckels entgegenwirkt. Dadurch kann die Auslöseeinrichtung
wie später
noch erläutert
wird im Betrieb erheblichen Flüssigkeitsdrücken entgegenwirken.
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Die
radiale Größe der Vertiefung 36 bzw.
des Grates 37 und des Radialvorsprungs 83 am Deckel kann
jeweils sehr gering sein, beispielsweise im Bereich <<1mm. Die Weite bzw. der Durchmesser an dem
Radialvorsprung 83 ist so bemessen, dass ein Abnehmen des
Deckels von dem Drallkörper 3 gerade
bzw. mit geringem Spiel zum Grat 37 möglich ist. Der Radialvorsprung 83 kann
sich um den gesamten Umfang des Randvorsprunges 82 erstrecken,
was bevorzugt ist, oder aber über
mehrere um den Umfang verteilte Abschnitte die ggf. mit Abschnitten
der am Außenumfang
des Drallkörpers
ausgebildeten Vertiefung 36 korrespondieren.
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Als
Lotmaterial wird sog. Schmelzlot verwendet, das bei einem vorgegebenen
definierten Temperaturwert schmilzt. Durch geeignete Wahl des Schmelzlotes
kann damit der Auslösebereich
der Auslöseeinrichtung 8 relativ
genau und in einem weiten Bereich bestimmt werden. Das Schmelzlot
wird in den Bereich zwischen den radialen Vorsprüngen bzw. Graten an Deckel
und Drallgehäuse
eingebracht, indem beispielsweise der Deckel auf das Ende des Drallgehäuses aufgesetzt
wird, ein Streifen des Schmelzlotes um den vorderen Endbereich des Außenumfanges
des Drallgehäuses
herumgewickelt wird, und das Drallgehäuse mit dem Deckel zuunterst auf
eine Heizfläche
aufgesetzt wird. Bei Erreichen der Schmelztemperatur schmilzt das
Lot schlagartig und fließt
durch die Schwerkraft und ggf. die Kapillarwirkung entlang dem Außenumfang
des Düsengehäuses nach
unten in den Bereich zwischen den radialen Vorsprüngen bzw.
Graten an Deckel und Düsengehäuse. Eine
Vertiefung 36 am Umfang des Düsengehäuses kann dabei als Lotzufuhrkammer
dienen und das Eintreten des Lotmaterials in den Zwischenraum begünstigen.
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Zwischen
der Deckelfläche 84 einerseits
und dem axialen Ende des zylindrischen Ansatzes 22 bzw.
des an dem an dem austrittseitigen Ende A der Düse befindlichen Ende desselben
angeformten Bundes oder Kragens 23 des mittleren (oder
einzigen) axial beweglichen Drallstückes 2, das sich in dem
nicht-ausgelösten Zustand
gemäß 3 hinter der Bohrung 32 an der
vorderen Endplatte des Düsenkörpers im
Innenhohlraum befindet, ist ein Distanzstück 87 angeordnet,
um das bewegliche Drallstück
mechanisch mit dem Deckel zu koppeln und eine Kraftübertragung
zu ermöglichen.
Dieses Distanzstück
kann ein integraler Teil des Deckels oder ein separates Bauteil
sein. Es kann ggf auch entfallen, wenn sich der Bund oder ein daran
vorgesehener Vorsprung oder Kragen im nicht-ausgelösten Zustand
bis zum Deckel erstreckt, wie das z.B. in 5 angedeutet
ist.
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Im
folgenden wird die Wirkungsweise der erfindungsgemäßen Auslöseeinrichtung
im Einsatz beschrieben. Im Einsatz übt die Flüssigkeit auf die am eintrittseitigen
Ende der Düse
befindliche axiale Endfläche 13 des
Dichtungselements oder Ansatzes 12 des inneren Drallstücks 1 (wenn
die Ventileinrichtung wie in 3 am
eintrittseitigen Ende der Düse
angeordnet ist) oder auf die am austrittseitigen Ende der Düse befindliche
und zum Innenhohlraum gewandte Rückfläche 13' des Dichtungselements 23 (wenn
die Ventileinrichtung wie in 5 am
austrittseitigen Ende der Düse
angeordnet ist) ständig
einen Druck aus und drückt
das jeweilige Dichtungselement in Axialrichtung der Düse. Der
Druck bzw. die resultierende Kraft wird über das innere Drallstück 1,
das mittlere Drallstück 2 und
das Distanzstück 87 (bei dem
Beispiel der 3) bzw. über das
Dichtungselement 23 unmittelbar (bei dem Beispiel der 5) mechanisch auf die Deckelfläche 84 übertragen.
Dieser Kraft zum Abheben des Deckels wirkt die Haltekraft des Schmelzlotes 86 entgegen.
Bei Erreichen der Schmelztemperatur verflüssigt sich das Schmelzlot schlagartig
und die Haltewirkung entfällt,
so dass sich das innere und mittlere Drallstück zusammen in Axialrichtung
der Düse
zum austrittseitigen Ende A derselben bewegen können. Deshalb wird im Auslösefall der
Deckel 81 durch den Wasserdruck und die mechanische Kopplung
mit dem Dichtungselement vom axialen Ende des Drallgehäuses weggeschleudert. Da
die Dichtung der Ventileinrichtung ab dem Beginn der axialen Bewegung über eine
gewisse Wegstrecke Y2 der axialen Bewegung des Dichtungselements
aufrechterhalten bleibt, dringt in der Anfangsphase der Axialbewegung
noch keine Flüssigkeit
in die Düse
ein. Erst wenn diese Wegstrecke zurückgelegt ist und der Deckel 81 bereits
sicher entfernt ist, strömt
die Flüssigkeit
in die Düse
und die Verwirbelung und Sprühkegelbildung
beginnt.
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Die
Verzögerung
der Einströmung
der Flüssigkeit
hat den Vorteil, dass eine unerwünschte
frühzeitige
Kühlung
der Düse
und damit des Schmelzlotes durch die Flüssigkeit vermieden wird, bevor
der Deckel sicher und vollständig
entfernt ist. Dadurch werden Fehlauslösungen oder unvollständige Auslösungen der
Düse zuverlässig vermieden.
Weil die Kraft zum Ablösen
des Deckels durch den Flüssigkeitsdruck
aufgebracht wird und der Deckel und damit alle am austrittseitigen
Ende A der Düse
befindlichen Teile bei Auslösung
vollständig
entfernt sind, mithin die Schwerkraftwirkung für den Auslösevorgang und auch die Sprühnebelbildung
nicht benötigt wird,
kann die erfindungsgemäße Düse auch
in horizontaler, vertikal nach oben gerichteter oder in schräg stehender
Einbauposition, z.B. im Wand- oder Bodeneinbau von Gebäuden etc.
eingesetzt und zuverlässig
ausgelöst
und betrieben werden. Die Bildung der Sprühkegel ist durch keinerlei
Bauteile beeinträchtigt,
die nach der Auslösung
vor der Austrittsöffnung
der Düse
verbleiben. Dadurch dass die Abdichtung der Flüssigkeit in die Düse bzw.
aus der Düse
durch eine eigene Ventileinrichtung bewirkt wird, die im nicht-betätigten Zustand
der Auslöseeinrichtung
geschlossen ist und erst nach vollständiger Auslösung der Auslöseeinrichtung
geöffnet
wird ist es möglich,
die Auslöseeinrichtung
mit Schmelzlot in einfacher Weise zu verwirklichen, weil eine flüssigkeitsdichte
Ausführung
der Schmelzlotverbindung zwischen dem Deckel und dem Düsengehäuse nicht erforderlich
ist.
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Außerdem umfasst
der sichtbare Teil der Auslöseeinrichtung
lediglich den Deckel, so dass eine Verkleidung bei Installationen
im Wohn- bzw. Repräsentationsbereich,
wo eine Sichtbarkeit der Löscheinrichtungen
nicht akzeptabel ist, entweder gar nicht erforderlich ist, weil
der allein sichtbare Deckel optisch nicht stört, oder durch Blendringe,
wie beispielsweise durch das in 3 angedeutete
Bauteil 200 einfach und kostengünstig und ästhetisch ansprechend erreicht
werden kann. Ein solcher Blendring 200 deckt die in der
Regel für
die Installation der Düsen
erforderlichen größeren Öffnungen
in Wand- bzw. Deckenverkleidungsplatten ab und kann durch elastische
Klammern 201 z.B. auf das Drall- bzw. Düsengehäuse aufgesetzt und daran festgeklemmt
und hinsichtlich seiner Position einfach justiert und bezüglich dem
Deckel zentriert werden, selbst wenn die Düse nicht in genau justierter
vertikaler Ausrichtung montiert ist. Dies ermöglicht eine schnelle und kostengünstige Verkleidung
der Öffnungen.
Schließlich wird
die Düse
als solche durch den flachen Deckel des Auslösemechanismus in axialer Länge nicht
verlängert,
so dass bei Einbauten in Gebäuden
der erforderlich Platzbedarf geringer ist. Ein weiterer Vorteil besteht
darin, dass der Auslösemechanismus
gegenüber
mechanischen Beschädigungen
und Einwirkungen von Außen
im Vergleich zu bisherigen Lösungen relativ
unempfindlich ist und unbeabsichtigte Auslösungen der Sprühdüsen vermieden
werden können.
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Die
zuvor beschriebene erfindungsgemäße Auslöseeinrichtung
kann auch in einer weiteren in
6 dargestellten
Ausführungsform
vorteilhaft eingesetzt werden, bei der zur Erzeugung der Verwirbelung
eine der Bauart nach z.B. aus der
DE
19533636 bekannte und in
2 gezeigte
Düse nach
dem Stand der Technik ohne axial bewegliches Drallstück verwendet
wird. In Modifikation der aus dem Stand der Technik bekannten Anordnung
und zur Anwendung der erfindungsgemäßen Auslöseeinrichtung wird der bei
dieser Düse
verwendete Dichtkörper
mit Axialdichtung am Austritt der Düse durch ein Dichtungselement
oder einen Dichtungskörper
9 mit
Radialdichtung
91 ersetzt, das bzw. der in die Austrittsöffnung
32 der
Düse eingesetzt
ist und eine axiale Bewegung über
eine definierte Strecke erlaubt, ohne dass die Dichtwirkung unterbrochen
wird. Der Dichtungskörper
9 bildet
mit der Austrittsöffnung
32 die Ventileinrichtung
am austrittseitigen Ende der Düse. Im übrigen wird
der beim Stand der Technik verwendete Auslösemechanismus mit dem Andruckkörper durch
den zuvor anhand der
3 und
4 beschriebenen
erfindungsgemäßen Auslösemechanismus
ersetzt, wobei ein Deckel mittels der beschriebenen erfindungsgemäßen Schmelzlotverbindung über den
Dichtungskörper
gesetzt und an dem Düsengehäuse befestigt
wird. Die Auslösung
erfolgt so, dass bei Wärmeeinwirkung
das Schmelzlot verflüssigt
wird und dann der auf den Dichtungskörper
9 an dessen rückseitiger
Fläche
13'' wirkende Flüssigkeitsdruck, der diesen
ständig
gegen den Deckel
81 drückt,
die schlagartig abnehmende Haltekraft des Schmelzlotes überwindet
und den Dichtungskörper
zusammen mit dem Deckel nach außen
drückt
und von der Düse wegschleudert.
Durch die für
eine bestimmte axiale Bewegungsstrecke Y2 ab Beginn der Auslösung aufrechterhaltene
Dichtungswirkung der Radialdichtung am Dichtungskörper wird
der Durchtritt von Wasser anfänglich
verhindert und erst ermöglicht,
wenn der Dichtkörper
die vorgegebene axiale Bewegungsstrecke vollständig zurückgelegt hat und den Deckel
zuverlässig
vom austrittseitigen Ende der Düse
abgestoßen
hat. Eine Verbindung zwischen dem Dichtungskörper und dem Deckel ist nicht
erforderlich, da die mechanische Kopplung und Kraftübertragung durch
den Flüssigkeitsdruck
gewährleistet
ist. In Abwandlungen der Ausführungsform
kann der Dichtungskörper
9 aber
auch als integraler Teil des Deckels ausgebildet oder als separates
Bauteil hergestellt und mit diesem fest oder lösbar verbunden sein.
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Die
erfindungsgemäße Auslöseeinrichtung, die
auf dem Einsatz des Schmelzlotes und des Deckels basiert, kann,
wie schematisch in 4 angedeutet ist, dahingehend
weiter verbessert werden, dass ein elektrisches Heizelement 88 in
der Nähe
der Schmelzlotmasse, beispielsweise im vorderen Endbereich des Düsen- bzw.
Drallgehäuses 3 wie
in 3 oder 4 dargestellt
angeordnet wird oder als separates Element, das am Außenumfang
des Deckels im Bereich des Randvorsprunges 82 in einem
Abstand dazu so angeordnet wird, dass das Abwerfen des Deckels nicht
beeinträchtigt
ist. Die Ansteuerung des Heizelementes, z.B. in Form eines Heizdrahtes
etc. durch einen elektrischen Strom über mit dem Heizelement verbundene
Zuleitungen führt gezielt
zu einer Erwärmung
des Schmelzlotes und kann damit zur selektiven Fernauslösung der
Sprühdüsen verwendet
werden. Diese Lösung
bietet zusätzliche
Sicherheit in den Fällen,
in denen eine Auslösung
der Brandschutzanlage insgesamt oder in Zonen oder aber eine gezielte
Einzelauslösung
von Düsen
noch vor Erreichen einer entsprechend hohen Temperatur gewünscht oder
erforderlich und z.B. durch separate Rauchmelder oder durch manuelle Betätigung möglich sein
soll, um einer starken Rauchwirkung bei Schwelbränden oder chemischen Reaktionen
durch den Sprühnebel
zu begegnen oder einen Brandherd bei Erkennung im Anfangsstadium wirkungsvoll
zu bekämpfen.
Diese Auslösung
von temperaturabhängig
betätigbaren
Auslöseeinrichtungen
von Sprühdüsen in Brandschutzanlagen
kann unabhängig
von der Bauart und Funktionsweise der verwendeten Sprühdüsen eingesetzt
werden, ist aber bei der erfindungsgemäßen auf Schmelzlot basierenden
Auslöseeinrichtung
besonders vorteilhaft einsetzbar.
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Bei
der in 3 gezeigten Dralldüse handelt es
sich um eine Zwillingsdüse,
die im Einsatz zwei Sprühkegel
erzeugt. Eine auf dieser Ausführungsform
basierende (nicht dargestellte) weitere Ausführungsform der Erfindung kann
als Einfach-Düse
ausgeführt
sein. Hierzu wird im wesentlichen lediglich das innere Drallstück 1 sowie
die Innenbohrung 21 des mittleren Drallstückes 2 weggelassen
und der Ansatz bzw. das Dichtungselement 12 am eintrittseitigen
Ende des dann einzigen und bisher mittleren Drallstückes, das
axial beweglich in dem Innenhohlraum des Düsengehäuses angeordnet ist, vorgesehen.
Diese Variante ist im Prinzip der Ausführungsform in 5 ähnlich mit
dem Unterschied, dass die Ventilvorrichtung am axial hinteren Ende
der Düse angeordnet
ist und den Eintritt von Flüssigkeit
in die Düse
steuert.
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Eine
auf dieser Ausführungsform
und Abwandlung einer Einfach-Düse
basierende weitere (nicht dargestellte) Abwandlung kann nun vorsehen, dass
nicht das Drallstück
selbst axial beweglich in der Innenbohrung des Drallgehäuses geführt ist,
um über die
Bewegung der Ventileinrichtung am eintrittseitigen Ende unter der
Wirkung des Flüssigkeitsdruckes bei
Auslösung
der Auslöseeinrichtung
den Deckel abzuwerfen, sondern ein zusätzlicher Auslöse- bzw. Verbindungsstift
vorgesehen ist, der sich zwischen der Auslöseeinrichtung einerseits und
der Ventileinrichtung andererseits durch das Drallstück erstreckt und
axial beweglich ist. An dem am eintrittseitigen Ende der Düse befindlichen
Ende des Auslösestiftes ist
dann der ggf. im Durchmesser erweiterte zylindrische Ansatz bzw.
Dichtungskörper
vorgesehen und ist wie beider in 3 gezeigten
Ausführungsform
in die Bohrung des Dichtungsteils eingesetzt und im Einsatz an der
stromaufwärtigen
Endfläche
dem Flüssigkeitsdruck
ausgesetzt. An dem am austrittseitigen Ende der Düse befindlichen
Ende des Auslösestiftes
wirkt dieser mit der Auslöseeinrichtung
bzw. dem Deckel so zusammen, dass bei Auslösung (z.B. durch Abschmelzen
des Schmelzlotes, welches den Deckel hält) dieser durch die über den
Auslösestift
an den Deckel weitergegebene Kraft aufgrund des Flüssigkeitsdruckes
auf das entgegengesetzte Ende des Auslösestiftes mechanisch abgeworfen
wird während gleichzeitig
durch die axiale Bewegung des Auslösestiftes in Richtung des austrittseitigen
Endes der Düse
die Ventileinrichtung am eintrittseitigen Ende der Düse verzögert ausgelöst und die
Sprühfunktion der
Düse aktiviert
wird. Bis auf die zuvor beschriebenen Änderungen könnten bei dieser Abwandlung
die Merkmale der Düse,
insbesondere die der Ventileinrichtung und der Auslöseeinrichtung
von der Ausführungsform
von 3 übernommen werden.
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Eine
weitere in der 7 dargestellte vierte Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Einfach-Dralldüse ist im
Prinzip der in 6 gezeigten Ausführungsform ähnlich,
wobei im Unterschied hierzu der Auslösemechanismus keinen separaten
Deckel besitzt, der am Außenumfang
des Düsengehäuses 3 durch
das Schmelzlot formschlüssig
gehaltert ist. Vielmehr wird bei dieser Variante der Auslösemechanismus
durch das Schmelzlot selbst gebildet. Das Schmelzlot 86 ist
in ein Paar miteinander verbundener Ausnehmungen 92 eingebracht,
die in dem in die Düsenöffnung 32 eingesetzten
Dichtungselement 93 einerseits und in das Düsengehäuse im Bereich
der Mündung
der Düsenöffnung andererseits
so vorgesehen sind, dass sie sich in der nicht-ausgelösten Stellung der Ventileinrichtung
gegenüberliegen.
Das Schmelzlot wird bei der Montage in flüssiger Form in die Ausnehmungen
eingebracht und ist in diesen nach dem Erstarren formschlüssig verankert.
Um das Einbringen zu erleichtern kann an der Außenseite eine in die korrespondierenden
Ausnehmungen reichende Einführnut 94 vorgesehen
sein. Durch das Schmelzlot wird das Dichtungselement, das wie in 6 über
eine Radialdichtung 95 gegenüber der Düsenbohrung abgedichtet ist
und dadurch die Ventileinrichtung bildet, in dem nicht-ausgelösten Zustand
gegen den vom Innenhohlraum der Düse an der rückseitigen Fläche 13''' des
Dichtungselements 93 anstehenden Flüssigkeitsdruck an der Bewegung gehindert
und so in der abdichtenden Position gehalten.
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Die
Auslösung
des Auslösemechanismus
erfolgt dadurch, dass sich das Schmelzlot durch Wärmeeinwirkung
bei der definierten Übergangstemperatur
verflüssigt
und der Formschluss nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Der
Flüssigkeitsdruck bewegt
dann das Dichtungselement nach Außen und stößt es schließlich aus
der Düsenöffnung aus
und die Sprühwirkung
der Düse
beginnt.
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Die
stromaufwärts
der Strömungsrichtung gelegene
Radialdichtung verhindert in Verbindung mit der definierten axialen
Bewegungsstrecke Y2, während
der die Dichtungswirkung im Auslösefall aufrecht
erhalten bleibt, dass Flüssigkeit
das Schmelzlot vorzeitig abkühlt,
bevor das Dichtungselement vollständig aus der Düsenöffnung ausgestoßen ist
bzw. eine solche Beschleunigung erfahren hat, dass es selbst durch
Schmelzlotreste nicht mehr gehalten werden kann. Dadurch wird eine
zuverlässige
und definierte Auslösung
der Düse
gewährleistet.
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In
den 8 und 9 ist eine fünfte Ausführungsform einer Dralldüse, hier
einer Zwillingsdüse
dargestellt, die der in 3 gezeigten
und bereits beschriebenen Düse
entspricht, wobei aber ein anderer Auslösemechanismus eingesetzt ist.
Deshalb wird im folgenden nur noch der abweichende Auslösemechanismus
beschrieben. Dieser Auslösemechanismus
kann praktisch für
verschiedene Sprühdüsenbauarten
(einfach- und Drillingsdüsen)
und auch für
normale Sprinkler ohne Wasserverwirbelung eingesetzt werden und
ist deshalb nicht auf die dargestellte Kombination mit der Zwillingsdüse beschränkt. Lediglich
erforderlich sind also ein Düsenkörper bzw. -gehäuse mit
einer Düsenöffnung,
an dem der Wasserstrahl oder Sprühkegel
austritt und eine Ventileinrichtung mit einem Dichtungselement,
welches die Düsenöffnung abdichtend
verschließt
und über
eine Halteeinrichtung in der abdichtenden Stellung gehalten ist,
solange die Düse
im nicht-betätigten
Zustand ist. Das Dichtungselement kann bei diesem erfindungsgemäßen Auslösemechanismus,
der nicht von dem Schmelzlot Gebrauch macht, eine Axialdichtung wie
z.B. im Stand der Technik gemäß 2 oder aber
eine Ventileinrichtung Radialdichtung wie bei den erfindungsgemäßen Ausführungsformen
gemäß 3, 5 oder 6 und wie bei diesen entweder am austrittseitigen
Ende oder am eintrittseitigen Ende der Düse angeordnet sein.
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Die
Auslösung
der Düse
erfolgt auch bei dieser Ausführungsform
durch ein temperaturabhängig betätigbares
Auslöseelement,
vorzugsweise einen länglichen
fläschchenartigen
Glaskolben 71, der mit einer Flüssigkeit befüllt ist
und bei Erwärmung
bei einer definierten Temperatur zerspringt. Solche Glaskolben werden
zur Auslösung
von Sprinklern und Brandschutzanlagen häufig eingesetzt und sind im Handel
in einem weiten Bereich von Temperaturabstufungen erhältlich.
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Die
Halteeinrichtung umfasst wie in 8 dargestellt
ein paar elastische Klemmbügel 72, 73, die
an einem Stützelement 74 in
Form einer Scheibe in Ausnehmungen 96 derselben, die an
gegenüberliegenden
Umfangspositionen angeordnet sind, gehaltert.
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Die
Klemmbügel 72, 73 sind
unter Spiel in die Ausnehmungen 96 eingesetzt, so dass
jeweils ein Abschnitt jedes Klemmbügels auf beiden Seiten des Stützelements
vorsteht und die Klemmbügel
Kippbewegungen um einen Punkt 75 ausführen können. Ist das Stützelement 74 wie
dargestellt mit den Klemmbügeln 72, 73 auf
das axiale austrittseitige Ende des Düsenkörpers 3 aufgesetzt,
führt diese
Kippbewegung dazu, dass die Klemmbügel zwischen einer Verriegelungsstellung,
in der abgebogenen Endabschnitte 76 der Klemmbügel an der
Rückseite
des Stützelements
mit dem Düsenkörper 3 z.B.
in entsprechend geformten Nuten 77 oder Vorsprüngen in Eingriff
sind, und einer Entriegelungsstellung, in der die Klemmbügel nicht
in Eingriff mit dem Düsenkörper sind,
bewegbar sind. Durch entsprechende Wahl des axialen Abstandes der
Eingriffe vom vorderen Ende des Düsenkörpers wird die Größe der axialen Haltekraft
bestimmt, mit der die Halteeinrichtung ein zwischen dem Stützelement
und der Düsenvorderseite
angeordnetes Dichtungselement 78 gegen den Wasserdruck
halten kann.
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Ist
der längliche
fläschchenartige
Glaskolben 71 zwischen die entgegengesetzten Endabschnitte der
Klemmbügel
an der Vorderseite des Stützelements
eingeklemmt, werden die Klemmbügel
im nicht-ausgelösten
Zustand in der Verriegelungsstellung gehalten. Der Abstand zwischen
den Endabschnitten der Klemmbügel
an der Aufnahmestelle des Glaskolbens ist so bemessen, dass die
Klemmbügel,
die aus elastischem Material gefertigt sind, bei eingesetztem Glaskolben
elastisch verformt sind und daher beim Zerplatzen des Fläschchens
eine Rückstellkraft
in die Entriegelungsstellung erzeugen. Um auch kleinere Fläschchen
aufnehmen zu können
und die elastische Federwirkung zu verstärken sind die Enden 79 der
Klemmbügel
radial einwärts
umgebogen.
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Ein
wesentlicher Gesichtspunkt und Vorteil des erfindungsgemäßen Auslösemechanismus
besteht darin, dass das Glasfläschchen
zwischen die Enden der Klemmbügel
quer zu der Düsenöffnung liegt
und zwischen die Klemmbügel
eingespreizt ist. Dadurch ist zum einen die axiale Länge des
Auslösemechanismus
deutlich verkürzt,
was den Einbau und die Verkleidung der Düsen in Gebäuden vereinfacht. Ferner wird
der Wasserdruck nicht durch die empfindlichen Glaskolben gehalten
sondern durch den Eingriff der -Klemmbügel am Düsengehäuse. Dadurch kann der Wasserdruck
ohne weiteres erhöht werden,
ohne dass die Gefahr einer unbeabsichtigten Auslösung durch vorzeitigen Bruch
der Glaskolben besteht. Schließlich
ist die mechanisch Belastung auf die Glaskolben nur durch die Geometrie
der Klemmbügel
und deren Abstand bzw. elastischen Kraft bei der gewählten Verformung
bestimmt und im wesentlichen Bauartbedingt konstant und nicht durch die
manuell zu bestimmende Vorspannung auf den Glaskolben, z.B. durch
eine Spannschraube.
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Das
Stützelement
muss im übrigen
nicht scheibenförmig
sein und die gesamte Vorderfläche des
Düsengehäuses abdecken
sondern kann auch nur aus einem Metallstreifen oder Steg gebildet
sein, der die Klemmbügel
in der gegenüberliegenden
Stellung hält.
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In
einer alternativen (nicht dargestellten) Ausgestaltung kann die
Halteeinrichtung auch durch eine am Außenumfang des Düsengehäuses angeformte
2-dimensionale Kurven- oder Gewindestruktur, entlang der die rückseitigen
Enden 76 der Klemmbügel
gleiten und geführt
werden, bei einer Drehbewegung der Halteeinrichtung gleichzeitig
sowohl in Axialrichtung gegen das Dichtungselement als auch in Radialrichtung
gegen das Auslöseelement
in die Halteposition verspannt werden und ggf. in einer Endstellung
durch eine Rastung der rückseitigen
Enden 76 der Klemmbügel
verriegelt werden.
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Die
erfindungsgemäßen Dralldüsen sind
im übrigen
im Brandschutz nicht nur mit Wasser sondern generell zur Vernebelung
von Flüssigkeiten bzw.
flüssigen
Gemischen, die sich aufgrund ihrer Viskosität und anderer Eigenschaften
hierfür
eignen, einsetzbar. Ferner ist auch eine Anwendung in anderen Bereichen
wie der Landwirtschaft oder in der Verfahrenstechnik etc. möglich, wo
eine gezielte Vernebelung von Flüssigkeiten
und eine Einzelauslösung gewünscht ist.