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DE102005001665A1 - Additivsysteme für Vinylpolymere - Google Patents

Additivsysteme für Vinylpolymere Download PDF

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DE102005001665A1
DE102005001665A1 DE200510001665 DE102005001665A DE102005001665A1 DE 102005001665 A1 DE102005001665 A1 DE 102005001665A1 DE 200510001665 DE200510001665 DE 200510001665 DE 102005001665 A DE102005001665 A DE 102005001665A DE 102005001665 A1 DE102005001665 A1 DE 102005001665A1
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DE
Germany
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additive
acid
component
systems
present
Prior art date
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Ceased
Application number
DE200510001665
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English (en)
Inventor
Jürgen Dr. Hauk
Stefan Dr. Fokken
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Baerlocher GmbH
Original Assignee
Baerlocher GmbH
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Publication date
Application filed by Baerlocher GmbH filed Critical Baerlocher GmbH
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Ceased legal-status Critical Current

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    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C08ORGANIC MACROMOLECULAR COMPOUNDS; THEIR PREPARATION OR CHEMICAL WORKING-UP; COMPOSITIONS BASED THEREON
    • C08JWORKING-UP; GENERAL PROCESSES OF COMPOUNDING; AFTER-TREATMENT NOT COVERED BY SUBCLASSES C08B, C08C, C08F, C08G or C08H
    • C08J3/00Processes of treating or compounding macromolecular substances
    • C08J3/20Compounding polymers with additives, e.g. colouring
    • C08J3/22Compounding polymers with additives, e.g. colouring using masterbatch techniques

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  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Chemical Kinetics & Catalysis (AREA)
  • Medicinal Chemistry (AREA)
  • Polymers & Plastics (AREA)
  • Organic Chemistry (AREA)
  • Compositions Of Macromolecular Compounds (AREA)

Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft Verfahren zur Herstellung von Additivsystemen für Vinylpolymere, nach erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte Additivsysteme sowie Polymerzusammensetzungen, enthaltend solche Additivsysteme.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft Verfahren zur Herstellung von Additivsystemen für Vinylpolymere, nach erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte Additivsysteme sowie Polymerzusammensetzungen enthaltend solche Additivsysteme.
  • Vinylhaltige Polymere, insbesondere halogenhaltige Vinylpolymere wie PVC, sind bekannt für ihre mangelhafte Hitzebeständigkeit und ihre ungenügende Alterungsbeständigkeit. Während letztere die Nutzungsdauer von Produkten auf der Basis vinylhaltiger Polymerer in nicht akzeptabler Weise beschränkt, impliziert die mangelhafte Hitzebeständigkeit bereits die Degradation solcher Polymerer während ihrer Verarbeitung im Rahmen thermoplastischer Formgebungsverfahren. Um diesen Nachteilen zu begegnen, werden vinylhaltigen Polymeren im Verlauf ihrer Verarbeitung so genannte Stabilisatoren zugesetzt. Entsprechende Stabilisatoren erhöhen die Resistenz des jeweiligen Polymeren gegenüber thermisch induziertem Abbau sowie strahlungsinduzierter Zersetzung.
  • Neben den genannten Stabilisatoren werden halogenhaltigen Vinylpolymeren zu ihrer Verarbeitung weitere Additive zugesetzt. Im Rahmen des vorliegenden Textes umfasst der Begriff „Additiv" jeden einem Vinylpolymeren im Rahmen seiner Verarbeitung zusetzbaren Stoff.
  • Zur Vereinfachung der Verarbeitung vinylhaltiger Polymerer können im Vorfeld bereits mehrere Additive zu so genannten Additivsystemen zusammengefasst werden. Derartige Additivsysteme existieren heute in verschiedenen physikalischen Formen, beispielsweise als Flüssigkeiten, Pasten, Pulvermischungen und dergleichen. Aus gewerbehygienischen Gründen erfreuen sich staubarme Lieferformen fester Additivsysteme zunehmender Beliebtheit.
  • Kunststoffe auf der Basis vinylhaltiger Polymerer finden auf den verschiedensten Gebieten Verwendung und sind dementsprechend verschiedensten Anforderungsprofilen ausgesetzt. Um diesen individuellen Anforderungsprofilen gerecht werden zu können, stehen den Verarbeitern entsprechender Kunststoffe heute eine Vielzahl von spezialisierten Additivsystemen zur Verfügung.
  • Die Bereitstellung einer solchen Vielfalt applikationstypischer und damit kundenspezifischer Additivsysteme bedeutet für den jeweiligen Hersteller verfahrensökonomische Nachteile. Selbst wenn die Gesamtmenge an nachgefragten Additivsystemen beträchtlich sein mag, kann der Hersteller solcher Additivsysteme kaum skalenabhängige Vorteile im Rahmen seines Produktionsprozesses nutzen. Die Vielzahl der bereitzustellenden applikationstypischen und kundenspezifischen Additivsysteme impliziert, dass diese jeweils nur in relativ kleinen Mengen oder Chargen hergestellt werden können.
  • Beispielhaft für den Stand der Technik beschreibt DE 197 55 561 A1 Verfahren zur Herstellung von staubarmen Stabilisatorsystemen zur thermischen Stabilisierung von PVC auf der Basis der Extrusionstechnologie. Gemäß der Lehre dieser Druckschrift werden die verschiedenen Komponenten eines Stabilisatorsystems zunächst in einem Extruder vermischt und anschließend zu Granulaten verarbeitet.
  • Derartige konventionelle Verfahren zur Herstellung von Additivsystemen erlauben jedoch nur dann die aus betriebswirtschaftlichen Gründen angestrebte Fertigung von Großchargen, sofern bereits die eingehenden individuellen Kundenaufträge entsprechende Volumina umfassen.
  • In der Regel werden jedoch von den Kunden keine Aufträge entsprechender Größenordnung erteilt. Stattdessen zeigt die betriebliche Praxis, dass durch den Kunden mehrmals in gewissen Zeitabständen Produktionsaufträge geringerer Größenordnung erteilt werden, welche es eben nicht ermöglichen, Großchargen herzustellen. Hintergrund ist der Trend, auch häufig benötigte Additivsysteme heute oft nicht mehr auf Lager zu legen, sondern durch den Hersteller "just-in-time" liefern zu lassen.
  • In der betrieblichen Praxis manifestieren sich angesprochene Nachteile in Form häufiger Unterbrechungen des Produktionsprozesses und damit längerer Zeiten des Stillstands des Maschinenparks aufgrund der notwendigen Anpassungen der Produktionsmittel an die spezifischen Anforderungen einer jeden herzustellenden Charge. Entsprechende Arbeiten umfassen beispielsweise die Reinigung der Anlagen, häufiges Verwiegen der einzelnen Komponenten der jeweiligen Rezepturen der Additivsysteme sowie das Auffinden der individuellen Anlagen- und Prozessparameter. Derartige Arbeiten sind regelmäßig personal- und damit kostenintensiv.
  • Zwar wird in der Literatur eine Vielzahl von Herstellungsverfahren für Additivsysteme zur Verwendung bei der Verarbeitung vinylhaltiger Polymerer beschrieben, jedoch werden praktikable Lösungen für vorgenannte Probleme nicht offenbart.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindungen bestand daher darin, das Ausmaß der genannten Nachteile zu reduzieren oder diese vollständig zu vermeiden.
  • Insbesondere lag der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung von Additivsystemen bereitzustellen, welches die Herstellung von Additivsystemen mindestens teilweise in Form von Großchargen gestattet.
  • Eine weitere Aufgabe bestand in der Bereitstellung von Additivsystemen für Vinylpolymere, wie sie nach erfindungsgemäßen Herstellungsverfahren gefertigt werden.
  • Die Lösung dieser Aufgaben basiert erfindungsgemäß auf der Bereitstellung eines neuartigen Verfahrens zur Herstellung von Additivsystemen für vinylhaltige Polymerer sowie in der Bereitstellung derartig gefertigter Additivsysteme selbst.
  • Der erfindungsgemäße Erfolg wird dadurch erzielt, dass die Herstellung der Additivsysteme in einer Weise erfolgt, die es ermöglicht, die bei der Herstellung der verschiedenen Additivsysteme anfallenden Verfahrensschritte teilweise zusammenzufassen. Im Rahmen ihrer Herstellung durchlaufen daher erfindungsgemäße Additivsysteme mindestens einen Verfahrensschritt gemeinsam.
  • Grundlage der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung von mehreren Additivsystemen für vinylhaltige Polymere, in dessen Verlauf zunächst mehrere Kundenaufträge im Hinblick auf ihre stoffliche Zusammensetzung analysiert werden. Auf der Grundlage dieser Analyse kann ein diesen Kundenaufträgen gemeinsames Basisadditiv identifiziert werden. Ein derartiges Basisadditiv enthält Additive, welche in jedem der erfindungsgemäß analysierten Additivsysteme enthalten sind. Im Rahmen des vorliegenden Textes umfasst der Begriff „Additiv" jeden einem Vinylpolymeren im Rahmen seiner Verarbeitung zusetzbaren Stoff.
  • Die Zugabe der weiteren kundenspezifischen Additive zu diesem Basisadditiv im Rahmen der Herstellung der verschiedenen kundenspezifischen Additivsysteme kann zeitlich versetzt erfolgen.
  • Ein Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht nun in der Möglichkeit, die Herstellung eines solchen Basisadditivs in großen Mengen über einen Zeitraum von beispielsweise mehreren Stunden oder einigen Tagen unter optimierten Produktionsbedingungen vorzunehmen.
  • Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, durch das Zusammenfassen von sich im Rahmen der Herstellung der einzelnen Additivsysteme wiederholenden Verfahrensschritten zu gemeinsam durchlaufenen Verfahrensschritten einen Großteil derjenigen Verfahrensschritte, wie sie in konventionellen Verfahren bei der separaten Bearbeitung der kundenspezifischen Aufträge anfallen würden, einzusparen.
  • Ein anderer Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens beruht auf der Fähigkeit, mit großem Ausstoß an Produkt und damit hoher Produktivität zu produzieren.
  • Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht darin, in den Zeiten geringer Auftragseingänge oder schwacher Auftragslage Teile der Rezepturen von Additivsystemen für vinylhaltige Polymeren vorzuarbeiten und auf diese Weise die Auslastung der Produktionsanlagen zu optimieren.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft daher ein Verfahren zur Herstellung von mindestens zwei Additivsystemen für Vinylpolymere, bei dem den mindestens zwei Additivsystemen aufgrund des gemeinsamen Durchlaufens mindestens eines, jedoch nicht jeden Verfahrensschrittes im Rahmen ihrer Herstellung ein gemeinsames Basisadditiv enthaltend mindestens zwei Basiskomponenten und in mindestens einem nicht gemeinsamen Verfahrensschritt jedem Additivsystem im Rahmen seiner Herstellung mindestens eine weitere Komponente zugesetzt und mindestens einem der übrigen Additivsysteme im Rahmen seiner Herstellung nicht oder auf andere Weise zugesetzt wird.
  • Eine gegebenenfalls zur Herstellung eines Basisadditivs eingesetzte geträgerte Additivkombination, umfassend ein geträgertes Additiv oder ein geträgertes Additivgemisch und das Trägermaterial, gilt im Rahmen der vorliegenden Erfindung in einer speziellen Ausführungsform der Erfindung als eine einzige Basiskomponente.
  • Unter einem Additivsystem gemäß vorliegender Erfindung ist eine Zusammensetzung zu verstehen, welche auf dem Gebiet der Verarbeitung vinylhaltiger Polymerer einsetzbare Additive enthält. Im Rahmen des vorliegenden Textes umfasst der Begriff „Additiv" jeden einem Vinylpolymeren im Zuge seiner Verarbeitung zusetzbaren Stoff, beispielsweise Stabilisatoren und weitere im Rahmen dieses Textes nicht abschließend aufgelistete Stoffe. Ein erfindungsgemäßes Additivsystem kann grundsätzlich im Rahmen der Verarbeitung aller Arten von Vinylpolymeren eingesetzt werden. Ein Additivsystem gemäß vorliegender Erfindung enthält mindestens ein Basisadditiv und mindestens eine weitere Komponente.
  • Ein Basisadditiv gemäß vorliegender Erfindung umfasst Additive, welche in allen der erfindungsgemäß herzustellenden Additivsystemen enthalten sind. Ein Basisadditiv gemäß vorliegender Erfindung kann im Wesentlichen mit einem beliebigen Gewichtsanteil bezogen auf das Gesamtgewicht des jeweiligen Additivsystems in diesem enthalten sein. Beispielsweise beträgt der Anteil des Basisadditivs an mindestens einem erfindungsgemäß hergestellten Additivsystem mindestens 0,01 Gew.-% bezogen auf das Gesamtgewicht des jeweiligen Additivsystems. Gemäß weiterer Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung beträgt dieser Gewichtsanteil an mindestens einem erfindungsgemäß hergestellten Additivsystem beispielsweise mindestens 1 Gew.-% oder mindestens 3 Gew.-% oder mindestens 5 Gew.-% oder mindestens 10 Gew.-% oder mindestens 15 Gew.-% oder mindestens 20 Gew.-% oder mindestens 30 Gew.-% oder mindestens 40 Gew.-% oder mindestens 50 Gew.-% oder mindestens 60 Gew.-% oder mindestens 70 Gew.-% oder mindestens 80 Gew.-%.
  • Ein erfindungsgemäß hergestelltes Basisadditiv gemäß vorliegender Erfindung enthält mindestens zwei Basiskomponenten. Als Basiskomponente gemäß vorliegender Erfindung kann grundsätzlich jedes auf dem Gebiet der Verarbeitung vinylhaltiger Polymerer einsetzbare Additiv verwendet werden. Sofern ein oder mehrere Additive auf einem Trägermaterial vorliegen, so bilden erfindungsgemäß Träger und geträgerte Additive eine einzige Basiskomponente. Beispielsweise können geträgerte Additive umfassend ein als Träger eingesetztes Additiv und ein auf diesem in geträgerter Form vorliegendes Additiv oder Additivgemisch, wie sie im Rahmen der Internationalen Anmeldung WO 2004/048453 A1 offenbart werden, als eine einzige Basiskomponente gemäß vorliegender Erfindung eingesetzt werden.
  • Der Begriff „auf dem Trägermaterial" ist derart auszulegen, dass zumindest ein überwiegender Teil des auf dem Trägermaterial in geträgerter Form vorliegenden Additivs oder Additivgemisches durch Wechselwirkungen zwischen Trägermaterial und geträgertem Additiv oder Additivgemisch fest auf dem Trägermaterial haftet. Die Wechselwirkungen können dabei im Wesentlichen beliebig sein, so können beispielsweise ionische, elektrostatische, kovalente oder Van der Waals Kräfte oder zwei oder mehr dieser Wechselwirkungen gleichzeitig für eine Anhaftung auf dem Trägermaterial sorgen.
  • Beispielsweise liegt eine solche Basiskomponente umfassend Trägermaterial und geträgertes Additiv oder Additivgemisch dann vor, sofern höchstens 5 Gew.-% oder höchstens 20 Gew.-% oder höchstens 30 Gew.-% oder höchstens 50 Gew.-% des geträgerten Additivs oder Additivgemisches vom Trägermaterial durch einfache mechanische Separationsverfahren, beispielsweise durch Sieben, abtrennbar sind. Unter einem „einfachen mechanischen Separationsverfahren" wird im Rahmen des vorliegenden Textes ein Trennverfahren verstanden, bei dem im Wesentlichen nur bereits vor Durchführung des Trennverfahrens getrennt voneinander vorliegende oder nur schwach aneinander haftende Partikel separiert werden.
  • Eine Basiskomponente gemäß vorliegender Erfindung kann im Wesentlichen mit einem beliebigen Gewichtsanteil bezogen auf das Gesamtgewicht des jeweiligen Basisadditivs in diesem enthalten sein. Beispielsweise beträgt der Gewichtsanteil einer Basiskomponente am Basisadditiv mindestens 0,01 Gew.-% bezogen auf das Gesamtgewicht des Basisadditivs. Gemäß weiterer Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung beträgt dieser Gewichtsanteil mindestens 1 Gew.-% oder mindestens 3 Gew.-% oder mindestens 5 Gew.-% oder mindestens 10 Gew.-% oder mindestens 15 Gew.-% oder mindestens 20 Gew.-% oder mindestens 25 Gew.-% oder mindestens 30 Gew.-% oder mindestens 35 Gew.-% oder mindestens 40 Gew.-% oder mindestens 45 Gew.-% oder mindestens 50 Gew.-%.
  • Als Komponente gemäß vorliegender Erfindung kann grundsätzlich jedes auf dem Gebiet der Verarbeitung vinylhaltiger Polymerer einsetzbare Additiv verwendet werden. Im Unterschied zu einer Basiskomponente wird eine solche weitere Komponente erst nach der erfolgten Verarbeitung der Basiskomponenten zu einem Basisadditiv lediglich einem Teil dieses Basisadditivs im Rahmen der Herstellung eines bestimmten Additivsystems zugesetzt.
  • Eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens ist dadurch gekennzeichnet, dass nicht allen Additivsystemen im Rahmen ihrer Herstellung dieselbe Anzahl von Komponenten zugesetzt wird.
  • Weiterhin betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Herstellung von mindestens zwei sich voneinander entweder mindestens in ihrer Zusammenset zung, oder bei gleicher Zusammensetzung durch die Art der räumlichen Verteilung mindestens einer ihrer Komponenten unterscheidenden Additivsystemen, welche mindestens zwei gemeinsame Basiskomponenten enthalten, für Vinylpolymere, bei dem
    • a. in einem Verfahrensschritt ein Basisadditiv durch Zusammenfügen der mindestens zwei Basiskomponenten bereit gestellt wird und
    • b. in mindestens einem nachfolgenden Verfahrensschritt die Zugabe mindestens einer weiteren Komponente zu einem nicht die Gesamtmenge des Basisadditivs umfassenden Mengenanteil des Basisadditivs erfolgt,
    wobei diese mindestens eine weitere Komponente mit einer Basiskomponente identisch sein kann.
  • Eine gegebenenfalls zur Herstellung eines Basisadditivs eingesetzte geträgerte Additivkombination, umfassend ein geträgertes Additiv oder ein geträgertes Additivgemisch und das Trägermaterial, gilt im Rahmen der vorliegenden Erfindung in einer speziellen Ausführungsform der Erfindung als eine einzige Basiskomponente.
  • Eine Basiskomponente kann im Basisadditiv erfindungsgemäß im Wesentlichen beliebig räumlich verteilt vorliegen. Beispielsweise kann eine Basiskomponente mit mindestens einem der übrigen Bestandteile des Basisadditivs in vermischter, partiell vermischter oder nicht vermischter Form vorliegen. Weiterhin kann eine Basiskomponente beispielsweise durch mindestens einen weiteren Bestandteil des Basisadditivs gelöst, emulgiert, dispergiert oder suspendiert vorliegen. Darüber hinaus kann eine Basiskomponente beispielsweise in einer mindestens einen Bestandteil des Basisadditivs lösenden, emulgierenden, dispergierenden oder suspendierenden Form vorliegen. Eine Basiskomponente kann weiterhin beispiels weise einen weiteren Bestandteil des Additivsystems einhüllen oder selbst von diesem eingehüllt sein. Darüber hinaus kann eine Basiskomponente beispielsweise eine einkomponentige Phase bilden, aber auch Bestandteil einer mehrkomponentigen Phase sein. Die vorstehend genannten Formen des Vorliegens einer Basiskomponente sind ausdrücklich beispielhaft zu verstehen, sie dienen der Illustration und bilden keine abschließende Aufzählung.
  • Eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens ist dadurch gekennzeichnet, dass in einem der Bereitstellung des Basisadditivs vorausgehenden Verfahrensschritt die mindestens zwei Basiskomponenten eines Basisadditivs identifiziert werden. Hierbei handelt es sich um einen Verfahrensschritt, der in einem beliebigen Zeitintervall anfallende applikationstypische und/oder kundenspezifische Anforderungsprofile im Hinblick auf die herzustellenden Additivsysteme beispielsweise qualitativ und quantitativ analysiert. Eine derartige erfindungsgemäße Analyse kann beispielsweise im Rahmen eines automatischen Verfahrens erfolgen. Auf der Grundlage dieser Analyse können die mindestens zwei Basiskomponenten eines gemeinsamen Basisadditivs bestimmt und eine entsprechende Rezeptur gemäß dem Verfahren der vorliegenden Erfindung bereitgestellt werden.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren bietet die Möglichkeit, Teile der Rezepturen von Additivsystemen für vinylhaltige Polymeren vorzuarbeiten und so die Auslastung der Produktionsanlagen zu optimieren. Dementsprechend ist ein erfindungsgemäßes Verfahren gemäß einer weiteren Verfahrensführung dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren mindestens einen Verfahrensschritt umfasst, der das Lagern mindestens eines Teils der Menge des Basisadditivs beinhaltet. Der Zeitraum, über den mindestens ein Teil des Basisadditivs gelagert wird, ist grundsätzlich nicht beschränkt.
  • Grundsätzlich können alle zur Verarbeitung vinylhaltiger Polymerer geeignete Additive als Basiskomponente miteinander zu einem Basisadditiv verarbeitet werden.
  • Zu den im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens sowohl als Basiskomponente als auch als Komponente zu verwendenden Additiven zählen beispielsweise Schlagzähmodifikatoren, Verarbeitungshilfen, Geliermittel, Antistatika, Biozide, Metalldesaktivatoren, optische Aufheller, Flammschutzmittel sowie Antifoggingverbindungen. Geeignete Verbindungen dieser Verbindungsklassen sind beispielsweise in "Kunststoff Additive", R. Keßler/H. Müller, Carl Hanser Verlag, 3. Auflage, 1989 sowie im "Handbook of PVC Formulating", E.J. Wilson, J. Wiley & Sons, 1993 beschrieben. Zu den weiteren im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens zu verwendenden Additiven zählen beispielsweise Stabilisatoren, wie metallhaltige Stabilisatoren, Organophosphite, Säurefänger, wie Hydrotalcit, Antioxidantien, UV- oder IR-Absorber oder Mischungen aus mindestens zwei davon. Weitere geeignete Additive sind beispielsweise Costabilisatoren, Gleitmittel, Weichmacher, Antistatikmittel, Pigmente, oder Füllstoffe.
  • Als Additive geeignet sind Metalloxide, Metallhydroxide und Metallseifen von gesättigten, ungesättigten, geradkettigen oder verzweigten, aromatischen, cycloaliphatischen oder aliphatischen Carbonsäuren oder Hydroxycarbonsäuren mit beispielsweise etwa 2 bis etwa 22 C-Atomen.
  • Als Metallkationen weisen die als Additive geeigneten Metalloxide, Metallhydroxide oder Metallseifen vorzugsweise ein zweiwertiges Kation auf, besonders geeignet sind die Kationen von Calcium oder Zink oder deren Gemische.
  • Beispiele für geeignete Carbonsäureanionen umfassen Anionen von monovalenten Carbonsäuren wie Essigsäure, Propionsäure, Buttersäure, Valeriansäure, Hexansäure, Önanthsäure, Octansäure, Neodecansäure, 2-Ethylhexansäure, Pelargonsäure, Decansäure, Undecansäure, Dodecansäure, Tridecansäure, Myristylsäure, Palmitinsäure, Laurylsäure, Isostearinsäure, Stearinsäure, 12-Hydroxystearinsäure, 9,10-Dihydroxystearinsäure, Ölsäure, 3,6-Dioxaheptansäure, 3,6,9-Trioxadecansäure, Behensäure, Benzoesäure, p-tert-Butylbenzoesäure, Dimethylhydroxybenzoesäure, 3,5-Di-tert-butyl-4-hydroxybenzoesäure, Tolylsäure, Dimethylbenzoesäure, Ethylbenzoesäure, n-Propylbenzoesäure, Salicylsäure, p-tert-Octylsalicylsäure, Sorbinsäure, Anionen von divalenten Carbonsäuren bzw. deren Monoestern wie Oxalsäure, Malonsäure, Maleinsäure, Weinsäure, Zimtsäure, Mandelsäure, Äpfelsäure, Glykolsäure, Oxalsäure, Salicylsäure, Polyglykoldicarbonsäuren mit einem Polymerisationsgrad von etwa 10 bis etwa 12, Phthalsäure, Isophthalsäure, Terephthalsäure oder Hydroxyphthalsäure, Anionen von tri- oder tetravalenten Carbonsäuren bzw. deren Mono-, Di- oder Triestern wie sie in Hemimellithsäure, Trimellithsäure, Pyromellithsäure oder Zitronensäure sowie ferner sogenannte überbasische Carboxylate wie sie beispielsweise in der DE-A 41 06 404 oder der DE-A 40 02 988 beschrieben werden, wobei die Offenbarung der letztgenannten Dokumente als Bestandteil der Offenbarung des vorliegenden Textes betrachtet wird.
  • Im Rahmen eines erfindungsgemäßen Verfahrens kann darüber hinaus zur Herstellung der Additivsysteme weiterhin als Thermostabilisatorkomponente eine Organozinnverbindung oder ein Gemisch aus zwei oder mehr Organozinnverbindungen eingesetzt werden. Geeignete Organozinnverbindungen sind beispielsweise Methylzinn-tris-(isooctyl-thioglycolat), Methylzinn-tris-(isooctyl-3-mercaptopropionat), Methylzinn-tris-(isodecyl-thioglycolat), Dimethylzinn-bis-(isooctyl-thioglycolat), Dibutylzinn-bis-(isooctyl-thioglycolat), Monobutylzinn-tris-(isooctyl-thioglycolat), Dioctylzinn-bis-(isooctyl-thioglycolat), Monooctylzinn- tris-(isooctyl-thioglycolat) oder Dimethylzinn-bis-(2-ethylhexyl-β-mercaptopropionat).
  • Darüber hinaus sind die in der EP-A 0 742 259 auf den Seiten bis 18 bis 29 genannten und in ihrer Herstellung beschriebenen Organozinnverbindungen als Additive einsetzbar. Auf die oben genannte Offenbarung wird ausdrücklich Bezug genommen, wobei die dort genannten Verbindungen und deren Herstellung als Bestandteil der Offenbarung des vorliegenden Textes verstanden werden.
  • Ein erfindungsgemäßes Additivsystem kann die beschriebenen Organozinnverbindungen in einer Menge von bis zu etwa 50 Gew.-% oder bis zu etwa 40 Gew.-%, beispielsweise in einer Menge von bis zu etwa 20 Gew.-%, beispielsweise bis etwa 10 Gew.-%, enthalten.
  • Im Rahmen einer weiteren Ausführungsform können in einem erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung der Additivsysteme organische Phosphitester mit 1 bis 3 identischen, paarweise identischen oder unterschiedlichen organischen Resten eingesetzt werden. Geeignete organische Reste sind beispielsweise lineare oder verzweigte, gesättigte oder ungesättigte Alkylreste mit 1 bis 24 C-Atomen, gegebenenfalls substituierten Alkylreste mit 6 bis 20 C-Atomen oder gegebenenfalls substituierte Aralkylreste mit 7 bis 20 C-Atomen. Beispiele für geeignete organische Phosphitester sind Tris-(nonylphenyl)-, Trilauryl-, Tributyl-, Trioctyl-, Tridecyl-, Tridodecyl-, Triphenyl-, Octyldiphenyl-, Dioctylphenyl-, Tri-(Octylphenyl)-, Tribenzyl-, Butyldikresyl-, Octyl-di(octylphenyl)-, Tris-(2-ethylhexyl)-, Tritolyl-, Tris-(2-cyclohexylphenyl)-, Tri-α-naphthyl-, Tris-(phenylphenyl)-, Tris-(2-phenylethyl)-, Tris-(dimethylphenyl)-, Trikresyl- oder Tris-(p-nonylphenyl)-phosphit oder Tristearyl-sorbit-triphosphit oder Gemische aus zwei oder mehr davon.
  • Ein erfindungsgemäßes Additivsystem kann die beschriebenen Phosphitverbindungen in einer Menge von bis zu etwa 40 Gew.-% oder bis zu etwa 30 Gew.-%, beispielsweise bis zu etwa 10 Gew.-%, enthalten.
  • Im Rahmen eines erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung der Additivsysteme können weiterhin als Additive blockierte Mercaptane verwendet werden, wie sie in der EP-A 0 742 259 auf den Seiten 4 bis 18 genannt werden. Auf die Offenbarung in der angegebenen Schrift wird ausdrücklich Bezug genommen, sie wird als Bestandteil der Offenbarung des vorliegenden Textes verstanden.
  • Ein erfindungsgemäßes hergestelltes Additivsystem kann die beschriebenen blockierten Mercaptane in einer Menge von bis zu etwa 30 Gew.-%, beispielsweise bis zu etwa 10 Gew.-%, enthalten.
  • Bei den ebenfalls als Additive geeigneten Antioxidantien handelt es sich beispielsweise um phenolische Antioxidantien, wie z. B. 2,6-Di-t-butyl-4-methylphenol, styrolisiertes Phenol, 2,2'-Methylen-bis(4-methyl-6-t-butylphenol), 2,2'-Bis-(4-hydroxyphenol)propan, Octadecyl-3-(3',5'-di-t-butyl-4-hydroxyphenol)propionate oder Pentaerythritol-tetrakis(3',5'-di-t-butyl-4-hydroxyphenol)propionat.
  • Als stabilisierend wirkende UV-Absorber werden beispielsweise Benzophenone, wie etwa 2-Hydroxy-4-methoxybenzophenon oder 2-Hydroxy-4-octoxybenzophenon, Benzotriazole, wie etwa 2-(2'-Hydroxy-5'-methylphenyl)benzotriazol, Salicylate, wie etwa Phenylsalicylat, Nickelsalze, wie etwa Nickel-bis(octylphenylsulfid) oder Nickel-bis[O-ethyl(3,5-di-t-butyl-4-hydroxybenzyl)]phosphonat, oder sterisch gehinderte Amine, wie etwa Bis(2,2,6,6-tetramethylpiperidinyl-4)sebacat, als Additive eingesetzt. Bevorzugte IR-Absorber als Stabilisatoren sind 2-Hydroxy-4-Octoxybenzophenon und Ethyl-2-cyano-3,3-diphenylacrylat.
  • Ebenfalls als Additive geeignet sind anorganische oder organische Perchlorate. Beispiele für geeignete anorganische Perchlorate sind diejenigen der allgemeinen Formel M(ClO4)n, wobei M für Li, Na, K, Mg, Ca, Sr, Zn, Al, La oder Ce steht. Der Index n steht entsprechend der Wertigkeit von M für die Zahl 1, 2 oder 3. Die genannten Perchloratsalze können mit Alkoholen (Polyolen, Cyclodextrinen) oder Etheralkoholen beziehungsweise Esteralkoholen komplexiert sein. Zu den Esteralkoholen sind auch die Polyolpartialester zu zählen. Bei mehrwertigen Alkoholen oder Polyolen kommen auch deren Dimere, Trimere, Oligomere und Polymere in Frage, wie Di-, Tri-, Tetra- und Polyglykole, sowie Di-, Tri- und Tetrapentaerythrit oder Polyvinylalkohol in verschiedenen Polymerisations- und Verseifungsgraden. Als Polyolpartialester sind Glycerinmonoether und Glycerinmonothioether bevorzugt. Ebenfalls geeignet sind Zuckeralkohole oder Thiozucker.
  • Als organische Perchlorate eignen sich beispielsweise die Oniumsalze der Perchlorsäure. Als "Oniumsalz" wird im Rahmen des vorliegenden Textes eine Verbindung bezeichnet, die ein Ammonium-, Sulfonium- oder Phosphoniumsalz darstellt. Bei einem "Oniumsalz" gemäß der vorliegenden Erfindung handelt es sich um ein organisches Oniumsalz. Dies bedeutet, dass die Ammonium-, Sulfonium- oder Phosphoniumgruppe des Oniumsalzes mindestens einen organischen Rest trägt. Ein Oniumsalz gemäß der vorliegenden Erfindung kann dabei, je nach Art der Oniumgruppe, 1, 2, 3 oder 4 organische Reste tragen. Die organischen Reste können dabei beispielsweise über eine C-X-Verknüpfung, wobei X für S, N oder P steht, mit dem Oniumrest verbunden sein. Es ist jedoch ebenso möglich, dass die organischen Reste über ein weiteres Heteroatom, beispielsweise ein O-Atom, mit dem Oniumrest verbunden sind.
  • Ein im Rahmen der vorliegenden Erfindung einsetzbares Oniumperchlorat weist dabei mindestens ein positiv geladenes N-, P- oder S-Atom oder zwei oder mehr solcher positiv geladenen N-, P- oder S-Atome oder Gemische aus zwei oder mehr der genannten, positiv geladenen Atomtypen auf.
  • Als Phosphoniumperchlorate sind im Rahmen der vorliegenden Erfindung grundsätzlich alle Verbindungen einsetzbar, die durch entsprechende Umsetzung geeigneter Reaktanden zu einem Phosphoniumperchlorat führen. Dabei können erfindungsgemäß einsetzbare Phosphoniumperchlorate beispielsweise durch entsprechende Umsetzung von Tetraalkyl-, Tetracycloaklkyl- oder Tetraarylphosphorhalogeniden erhalten werden. Geeignete Phosphoniumperchlorate leiten sich daher beispielsweise von Tetraalkylphosphorsalzen wie Tetra-n-ethylphosphoniumbromid, Tetra-n-propylphosphoniumbromid, Tetra-n-butylphosphoniumbromid, Tetra-n-isobutylphosphoniumbromid, Tetra-n-pentylphosphoniumbromid, Tetra-n-hexylphosphoniumbromid und dergleichen Tetraalkylphosphorsalzen ab. Weiterhin eignen sich grundsätzlich zum Einsatz im Rahmen der erfindungsgemäßen Additivsysteme Phosphoniumperchlorate, die sich beispielsweise von Tetracycloalkylphosphorsalzen oder Tetraarylphosphorsalzen ableiten. Geeignete Phosphoniumperchlorate basieren daher beispielsweise auf Tetracycloalkyl- oder Tetraarylphosphorsalzen wie Tetracyclohexylphosphoniumbromid oder Tetraphenylphosphoniumbromid und dergleichen Tetracycloalkyl- oder Tetraarylphosphorsalzen.
  • Als Ammoniumperchlorate sind im Rahmen der vorliegenden Erfindung grundsätzlich alle Verbindungen einsetzbar, die durch entsprechende Umsetzung geeig neter Reaktanden zu einem Ammoniumperchlorat führen. Dabei können erfindungsgemäß einsetzbare Ammoniumperchlorate beispielsweise durch entsprechende Umsetzung von Aminen oder Amiden wie Alkylmonoaminen, Alkylendiaminen, Alkylpolyaminen, sekundären oder tertiären Aminen erhalten werden. Geeignete Ammoniumperchlorate leiten sich daher beispielsweise von primären Mono- oder Polyaminoverbindungen mit 2 bis etwa 40, beispielsweise 6 bis etwa 20 C-Atomen ab. Beispielsweise sind dies Ethylamin, n-Propylamin, i-Propylamin, n-Butylamin, sek.-Butylamin, tert.-Butylamin, substituierte Amine mit 2 bis etwa 20 C-Atomen wie 2-(N,N-Dimethylamino)-1-aminoethan. Geeignete Diamine weisen beispielsweise zwei primäre, zwei sekundäre zwei tertiäre oder eine primäre und eine sekundäre oder eine primäre und eine tertiäre oder eine sekundäre und eine tertiäre Aminogruppe auf. Beispiele hierfür sind Diaminoethan, die isomeren Diaminopropane, die isomeren Diaminobutane, die isomeren Diaminohexane, Piperazin, 2,5-Dimethylpiperazin, Amino-3-aminomethyl-3,5,5-trimethylcyclohexan (Isophorondiamin, IPDA), 4,4'-Diaminodicyclohexylmethan, 1,4-Diaminocyclohexan, Aminoethylethanolamin, Hydrazin, Hydrazinhydrat oder Triamine wie die Diethylentriamin oder 1,8-Diamino-4-aminomethyloctan oder tertiäre Amine wie Triethylamin, Tributylamin, Trihexylamin, Triheptylamin, Trioctylamin, Dimethylbenzylamin, N-Ethyl-, N-Methyl-, N-Cyclohexylmorpholin, Dimethylcyclohexylamin, Dimorpholinodiethylether, 1,4-Diazabicyclo[2,2,2]octan, 1-Azabicyclo[3,3,0]octan, N,N,N',N'-Tetramethylethylendiamin, N,N,N',N'-Tetramethylbutandiamin, N,N,N',N'-Tetramethylhexandiamin-1,6, Pentamethyldiethylentriamin, Tetramethyldiaminoethylether, Bis-(dimethylaminopropyl)-harnstoff, N,N'-Dimethylpiperazin, 1,2-Dimethylimidazol oder Di-(4-N,N-dimethylaminocyclohexyl)-methan.
  • Weiterhin im Rahmen der vorliegenden Erfindung geeignet sind aliphatische Aminoalkohole mit 2 bis etwa 40, beispielsweise 6 bis etwa 20 C-Atomen, beispielsweise Triethanolamin, Tripropanolamin, Triisopropanolamin, Tributanola min, Tri-tert-butanolamin, Tripentanolamin, 1-Amino-3,3-dimethyl-pentan-5-ol, 2-Aminohexan-2',2''-diethanolamin, 1-Amino-2,5-dimethylcyclohexan-4-ol-2-Aminopropanol, 2-Aminobutanol, 3-Aminopropanol, 1-Amino-2-propanol, 2-Amino-2-methyl-1-propanol, 5-Aminopentanol, 3-Aminomethyl-3,5,5-trimethylcyclohexanol, 1-Amino-1-cyclopentan-methanol, 2-Amino-2-ethyl-1,3-propandiol, 2-(Dimethylaminoethoxy)-ethanol, aromatisch-aliphatische oder aromatisch-cycloaliphatische Aminoalkohole mit 6 bis etwa 20 C-Atomen, wobei als aromatische Strukturen heterocyclische oder isocyclische Ringsysteme wie Naphthalin- oder Benzolderivate wie 2-Aminobenzylalkohol, 3-(Hydroxymethyl)anilin, 2-Amino-3-phenyl-1-propanol, 2-Amino-1-phenylethanol, 2-Phenylglycinol oder 2-Amino-1-phenyl-1,3-propandiol sowie Gemische aus zwei oder mehr solcher Verbindungen eingesetzt werden.
  • Erfindungsgemäß als leicht schmelzbare Additive geeignete Gleitmittel sind beispielsweise Fettalkohole, Fettsäuren, Fettsäureamide wie Ethylenbisstearinsäureamid, Fette, Esterwachse, Säurewachse, Paraffinöle Paraffinwachse, oxidierte oder nicht oxidierte Polyethylenwachse, Polypropylenwachse, oxidierte oder nichtoxidierte Polyethylene, beispielsweise Polyethylenwachse sowie Mischungen aus zwei oder mehr davon Montanwachse, Estergleitmittel wie Fettsäureester, gereinigte oder hydrierte natürliche oder synthetische Triglyzeride oder Partialester, Amidwachse, Chlorparaffine, Mineralöl, Glyzerinester oder Erdalkaliseifen. Verwendbare Gleitmittel werden darüber hinaus auch in "Kunststoffadditive", R. Gächter/H. Müller, Carl Hanser Verlag, 3. Auflage, 1989, S. 478–488 beschrieben. Weiterhin als Gleitmittel geeignet sind beispielsweise Fettketone wie sie in der DE 4,204,887 beschrieben werden sowie Gleitmittel auf Silikonbasis, wie sie beispielsweise die EP-A 0 259 783 nennt, oder Kombinationen davon, wie sie in der EP-A 0 259 783 genannt werden. Auf die genannten Dokumente wird hiermit ausdrücklich Bezug genommen, deren Gleitmittel betreffende Offenbarung wird als Bestandteil der Offenbarung des vorliegenden Textes betrachtet. Besonders geeignet sind im Rahmen der vorliegenden Erfindung Gleitmittel der Produktreihe Baerolub® der Firma Baerlocher GmbH (Unterschleißheim, Deutschland).
  • Als Fettalkohole weiterhin geeignet sind Laurylalkohol, Dodecan-1-ol, iso-Tridecanol, Myristylalkohol, Cetylalkohol, Palmitylalkohol, Stearylalkohol, Oleylalkohol, Lauryl-Myristylalkohol, Cetyl-Stearylalkohol oder Mischungen aus mindestens zwei davon.
  • Als Fettsäuren werden beispielsweise Palmitinsäure, Stearinsäure, Arachinsäure, Behensäure, Lignocerinsäure, Palmitinsäure, Ölsäure, Elaidinsäure, cis-Vaccensäure, Linolsäure, α-Linolensäure, γ-Linolensäure, Di-homo-γ-Linolensäure, Arachidonsäure, Erucasäure, Nervonsäure oder Mischungen aus mindestens zwei davon eingesetzt.
  • Geeignete Fettsäureester sind die Glycerinester, beispielsweise die Triglyceride, sowie die Glykolester der vorstehend genannten Fettsäuren, beispielsweise die Glyzerinester der gesättigten Fettsäuren mit mehr als etwa 14 C-Atomen.
  • Von den natürlichen Ölen oder Fetten pflanzlicher oder tierischer Herkunft werden beispielsweise Butterfett, Schmalz, Rindertalg, Hammeltalg, Gänseschmalz, Knochenöl wie bovines Knochenöl, Klauenfett, Heringsöl, Sardinenöl, Spermöl, Dorschleberöl, Fischöl, Babussufett, Olivenkernöl, Rapsöl, Senföl, Baumwollsaatöl, Sojaöl, Leinsaatöl, Sonnenblumenöl, Kokosfett, Palmkernfett, Palmöl, Avocadoöl, Erdnussöl, Sesamöl, Safloröl, Maiskeimöl, Traubenöl, Walnussöl, Kakaobutter, Rizinusöl, Tungöl oder Mischungen aus mindestens zwei davon eingesetzt.
  • Ebenfalls erfindungsgemäß geeignet sind langkettige Kohlenwasserstoffe sowie Wachse und deren Derivate.
  • Weiterhin geeignet sind dabei beispielsweise Polyethylenwachse und deren Derivate, beispielsweise oxidiertes Polyethylen.
  • Weiterhin geeignete oxidierte oder nichtoxidierte Polyethylene lassen sich als oxidierte oder nichtoxidierte Ethylen-Homopolymere hoher Dichte, als Acrylate und Ethylen enthaltende Copolymere oder als Acrylate, Ester und Ethylen enthaltende Terpolymere charakterisieren. Ebenfalls geeignet sind oxidierte oder nichtoxidierte Ethylenhomopolymere hoher Dichte. Im Falle der oxidierten Polyethylene wurden diese zu einer durch Standardtitration mit KOH bestimmten Säurezahl in einem Bereich von 5 bis 40, beispielsweise in einem Bereich von 10 bis 30, oxidiert. Weiterhin weisen die Polyethylene eine Dichte gemäß ASTM D-1505 von 0,85 bis 1,05, beispielsweise von 0,98 bis 1,05 auf. Die Polyethylene haben beispielsweise eine Brookfield-Viskosität bei einer Temperatur von 150°C in einem Bereich von 100 bis 100.000 Centipoise oder in einem Bereich von 1.000 bis 85.000 Centipoise.
  • Unter den Begriff „Gleitmittel" fallen dabei auch solche Verbindungen, die im Hinblick auf die Eigenschaften einer Vinylpolymere enthaltenden Zusammensetzung neben einer die Gleiteigenschaften verbessernden Eigenschaft noch eine weitere oder zwei oder mehr weitere eigenschaftsverändernde Funktionen aufweisen.
  • Erfindungsgemäß geeignete Weichmacher sind beispielsweise Verbindungen aus der Gruppe der Phthalsäureester wie Dimethyl-, Diethyl-, Dibutyl-, Dihexyl-, Di-2-ethylhexyl-, Di-n-octyl-, Di-iso-octyl-, Di-iso-nonyl-, Di-iso-decyl-, Dicyclohexyl-, Di-methylcyclohexyl-, Dimethylglykol-, Dibutylglykol-, Benzylbutyl- oder Diphenylphthalat sowie Gemische von Phthalaten, beispielsweise Gemische von Alkylphthalaten mit 7 bis 9 oder 9 bis 11 C-Atomen im Esteralkohol oder Gemische von Alkylphthalaten mit 6 bis 10 und 8 bis 10 C-Atomen im Esteralkohol. Ebenfalls geeignet sind beispielsweise die ganz oder teilweise kernhydrierten Derivate der oben genannten Verbindungen, beispielsweise kernhydriertes Dioctylphthalat.
  • Weiterhin erfindungsgemäß geeignete Weichmacher sind die Ester aliphatischer Dicarbonsäuren, beispielsweise die Ester von Adipin-, Azelain- oder Sebacinsäure oder Gemische aus zwei oder mehr davon. Beispiele für derartige Weichmacher sind Di-2-ethylhexyladipat, Di-isooctyladipat, Di-iso-nonyladipat, Di-iso-decyladipat, Benzylbutyladipat, Benzyloctyladipat, Di-2-ethylhexylazelat, Di-2-ethylhexylsebacat und Di-iso-decylsebacat. Geeignet sind im Rahmen einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung Di-2-ethylhexylacetat und Di-iso-octyladipat.
  • Ebenfalls als Weichmacher geeignet sind Trimellithsäureester wie Tri-2-ethylhexyltrimellithat, Tri-iso-tridecyltrimellithat, Tri-iso-octyltrimellithat sowie Trimellithsäureester mit 6 bis 8, 6 bis 10, 7 bis 9 oder 9 bis 11 C-Atomen in der Estergruppe oder Gemische aus zwei oder mehr der genannten Verbindungen.
  • Weiterhin geeignete Weichmacher sind beispielsweise Polymerweichmacher, wie sie in "Kunststoffadditive", R. Gächter/H. Müller, Carl Hanser Verlag, 3. Auflage, 1989, Kapitel 5.9.6, Seiten 412–415, oder "PVC Technology", W. V. Titow, 4th Edition, Elsevier Publishers, 1984, Seiten 165–170, angegeben sind. Die gebräuchlichsten Ausgangsmaterialien für die Herstellung von Polyesterweichmacher sind beispielsweise Dicarbonsäuren wie Adipin-, Phthal-, Azelain- oder Sebacinsäure sowie Diole wie 1,2-Propandiol, 1,3-Butandiol, 1,4-Butandiol, 1,6- Hexandiol, Neopentylglykol oder Diethylenglykol oder Gemische aus zwei oder mehr davon.
  • Ebenfalls als Weichmacher geeignet sind Phosphorsäureester, wie sie im "Taschenbuch der Kunststoffadditive", Kapitel 5.9.5, S. 408–412 zu finden sind. Beispiele für geeignete Phosphorsäureester sind Tributylphosphat, Tri-2-ethylbutylphosphat, Tri-2-ethylhexylphosphat, Trichlorethylphosphat, 2-Ethylhexyl-di-phenylphosphat, Triphenylphosphat, Trikresylphosphat oder Trixylenylphosphat, oder Gemische aus zwei oder mehr davon.
  • Weiterhin als Weichmacher geeignet sind chlorierte Kohlenwasserstoffe (Paraffine) oder Kohlenwasserstoffe wie sie in "Kunststoffadditive", R. Gächter/H. Müller, Carl Hanser Verlag, 3. Auflage, 1989, Kapitel 5.9.14.2, S. 422–425 und Kapitel 5.9.14.1, S. 422, beschrieben sind.
  • Im Rahmen einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens enthält ein Gemisch aus leicht schmelzbaren Additiven mindestens zwei, beispielsweise drei oder mehr Bestandteile. Weiterhin geeignet ist es, wenn das Gemisch aus leicht schmelzbaren Additiven mindestens ein Triglycerid, vorzugsweise mindestens ein gesättigtes Triglycerid enthält. Im Rahmen einer weiteren Ausführungsform enthält ein im Rahmen eines erfindungsgemäßen Verfahrens eingesetztes Gemisch aus leicht schmelzbaren Additiven mindestens ein oxidiertes Polyethylenwachs oder mindestens ein Polyethylenwachs oder beides.
  • Im Rahmen einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung enthält eine erfindungsgemäß eingesetztes Gemisch aus leicht schmelzbaren Additiven etwa 30 bis etwa 70 Gew.-% eines Triglycerids und etwa 30 bis etwa 70 Gew.-% eines Polyethylenwachses oder eines Gemischs aus zwei oder mehr Polyethylenwachsen.
  • Weitere erfindungsgemäß einsetzbare Additive sind Lösungsmittel. Ein im Rahmen der vorliegenden Erfindung geeignetes Lösemittel ist mindestens innerhalb eines Temperaturbereichs von etwa 45 bis etwa 100 °C, beispielsweise innerhalb eines Temperaturbereichs von etwa 30 bis etwa 120 °C, beispielsweise innerhalb eines Temperaturbereichs von etwa 15 bis etwa 150 °C und beispielsweise innerhalb eines Temperaturbereich von etwa 0 bis etwa 200 °C flüssig.
  • Die genannten Additive können in erfindungsgemäß hergestellten Additivsystemen insgesamt in einer Menge von etwa 0,01 bis etwa 70 Gew.-%, beispielsweise in einer Menge in einem Bereich von 0,05 bis etwa 50 Gew.-% oder in einer Menge in einem Bereich von 0,1 bis etwa 30 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht des gesamten Additivsystems, eingesetzt werden.
  • Weiterhin als Additive geeignet sind beispielsweise Aminoalkohole. Als Aminoalkohole sind im Rahmen der vorliegende Erfindung grundsätzlich alle Verbindungen geeignet, die mindestens eine OH-Gruppe und eine primäre, sekundäre oder tertiäre Aminogruppe oder eine Kombination aus zwei oder mehr der genannten Aminogruppen aufweisen. Grundsätzlich sind im Rahmen der vorliegenden Erfindung sowohl feste als auch flüssige Aminoalkohole als Bestandteil der erfindungsgemäßen Additivsysteme geeignet. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung wird der Anteil an flüssigen Aminoalkoholen jedoch beispielsweise so gewählt, dass das gesamte Additivsystem im Wesentlichen in fester Form vorliegt.
  • Im Rahmen einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung enthält ein erfindungsgemäß bereitzustellendes Additivsystem höchstens etwa 10 Gew.-% an flüssigem Aminoalkohol oder einem Gemisch aus zwei oder mehr flüssigen Aminoalkoholen. Jedoch kann dieser Anteil auch darunter liegen, beispielsweise bei 5 Gew.-% oder weniger, beispielsweise bei 1 Gew.-%. Im Rahmen einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung enthält ein erfindungsgemäß bereitzustellendes Additivsystem keinen flüssigen Aminoalkohol.
  • Im Rahmen der vorliegenden Erfindung einsetzbare Aminoalkohole weisen im Rahmen einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung einen Schmelzpunkt von mehr als etwa 30 °C, beispielsweise mehr als etwa 50 °C auf. Geeignete Aminoalkohole sind beispielsweise Mono- oder Polyhydroxyverbindungen, die auf linearen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten aliphatischen Mono- oder Polyaminen aufbauen.
  • Hierzu geeignet sind beispielsweise OH-Gruppen tragende Derivate primärer Mono- oder Polyaminoverbindungen mit 2 bis etwa 40, beispielsweise 6 bis etwa 20 C-Atomen. Beispielsweise sind dies entsprechende OH-Gruppen tragende Derivate von Ethylamin, n-Propylamin, i-Propylamin, n-Propylamin, sek.-Propylamin, tert.-Butylamin, 1-Aminoisobutan, substituierten Aminen mit zwei bis etwa 20 C-Atomen wie 2-(N,N-Dimethylamino)-1-aminoethan. Geeignete OH-Gruppen tragende Derivate von Diaminen sind beispielsweise solche, die auf Diaminen mit einem Molekulargewicht von etwa 32 bis etwa 200 g/mol aufbauen, wobei die entsprechenden Diamine mindestens zwei primäre, zwei sekundäre oder eine primäre und eine sekundäre Aminogruppe aufweisen. Beispiele hierfür sind Diaminoethan, die isomeren Diaminopropane, die isomeren Diaminobutane, die isomeren Diaminohexane, Piperazin, 2,5-Dimethylpiperazin, Amino-3-aminomethyl-3,5,5-trimethylcyclohexan (Isophorondiamin, IPDA), 4,4'-Diaminodicyclohexylmethan, 1,4-Diaminocyclohexan, Aminoethylethanolamin, Hydrazin, Hydrazinhydrat oder Triamine wie die Diethylentriamin oder 1,8-Diamino-4- aminomethyloctan. Triethylamin, Tributylamin, Dimethylbenzylamin, N-Ethyl-, N-Methyl-, N-Cyclohexylmorpholin, Dimethylcyclohexylamin, Dimorpholinodiethylether, 1,4-Diazabicyclo[2,2,2]octan, 1-Azabicyclo[3,3,0]octan, N,N,N',N'-Tetramethylethylendiamin, N,N,N',N'-Tetramethylbutandiamin, N,N,N',N'-Tetramethylhexandiamin-1,6, Pentamethyldiethylentriamin, Tetramethyldiaminoethylether, Bis-(dimethylaminopropyl)-harnstoff, N,N'-Dimethylpiperazin, 1,2-Dimethylimidazol oder Di-(4-N,N-dimethylaminocyclohexyl)-methan.
  • Geeignet sind aliphatische Aminoalkohole mit 2 bis etwa 40 oder 6 bis etwa 20 C-Atomen, beispielsweise 1-Amino-3,3-dimethyl-pentan-5-ol, 2-Aminohexan-2',2''-diethanolamin, 1-Amino-2,5-dimethylcyclohexan-4-ol-2-Aminopropanol, 2-Aminobutanol, 3-Aminopropanol, 1-Amino-2-propanol, 2-Amino-2-methyl-1-propanol, 5-Aminopentanol, 3-Aminomethyl-3,5,5-trimethylcyclohexanol, 1-Amino-1-cyclopentan-methanol, 2-Amino-2-ethyl-1,3-propandiol, 2-(Dimethylaminoethoxy)-ethanol, aromatisch-aliphatische oder aromatisch-cycloaliphatische Aminoalkohole mit 6 bis etwa 20 C-Atomen, wobei als aromatische Strukturen heterocyclische oder isocyclische Ringsysteme wie Naphthalin- oder Benzolderivate wie 2-Aminobenzylalkohol, 3-(Hydroxymethyl)anilin, 2-Amino-3-phenyl-1-propanol, 2-Amino-1-phenylethanol, 2-Phenylglycinol oder 2-Amino-1-phenyl-1,3-propandiol sowie Gemische aus zwei oder mehr solcher Verbindungen in Betracht kommen.
  • Im Rahmen einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung werden als Aminoalkohole heterocyclische Verbindungen eingesetzt, die über ein cyclisches, Aminogruppen aufweisendes Ringsystem verfügen, wobei die OH-Gruppen entweder direkt am Ring oder über Spacer mit diesem verbunden sind.
  • Im Rahmen einer weitern Ausführungsform der vorliegenden Erfindung werden dabei heterocyclische Aminoalkohole eingesetzt, die mindestens 2, beispielsweise mindestens 3 Aminogruppen im Ring aufweisen. Als zentraler Ringbestandteil der erfindungsgemäß einsetzbaren Aminoalkohole geeignet sind hierbei die Trimerisierungsprodukte von Isocyanaten.
  • Weiterhin geeignet sind dabei hydroxylgruppenhaltige Isocyanurate der allgemeinen Formel I
    Figure 00260001
    worin die Gruppen Y und die Indices m jeweils gleich oder verschieden sind und m für eine ganze Zahl von 0 bis 20 und Y für ein Wasserstoffatom oder eine lineare oder verzweigte, gesättigte oder ungesättigte Alkylgruppe mit 1 bis etwa 10 C-Atomen steht. Darüber hinaus geeignet ist im Rahmen der vorliegenden Erfindung der Einsatz von Tris(hydroxymethyl)isocyanurat (THEIC) zur erfindungsgemäßen Herstellung von Additivsystemen.
  • Ein erfindungsgemäßes hergestelltes Additivsystem kann beispielsweise nur einen Aminoalkohol enthalten. Es ist im Rahmen der vorliegenden Erfindung jedoch ebenso vorgesehen, dass ein erfindungsgemäßes hergestelltes Additivsystem ein Gemisch aus zwei oder mehr verschiedenen Aminoalkoholen enthält.
  • Ebenfalls als Additive im Rahmen der vorliegenden Erfindung geeignet sind Verbindungen mit einem Strukturelement der allgemeinen Formel II
    Figure 00270001
    worin n für eine Zahl von 1 bis 100.000, X für O oder S, die Reste R4, R5, R1 und R2 jeweils unabhängig voneinander für Wasserstoff, einen gegebenenfalls substituierten linearen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten aliphatischen Alkylrest mit 1 bis 44 C-Atomen, einen gegebenenfalls substituierten gesättigten oder ungesättigten Cycloalkylrest mit 6 bis 44 C-Atomen oder einen gegebenenfalls substituierten Arylrest mit 6 bis 44 C-Atomen oder einen gegebenenfalls substituierten Aralkylrest mit 7 bis 44 C-Atomen stehen oder der Rest R1 für einen gegebenenfalls substituierten Acylrest mit 2 bis 44 C-Atomen steht oder die Reste R1 und R2 zu einem aromatischen oder heterocyclischen System verbunden sind und worin der Rest R3 für Wasserstoff, einen gegebenenfalls substituierten, linearen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten aliphatischen Alkyl- oder Alkylenrest oder Oxyalkyl- oder Oxyalkylenrest oder Mercaptoalkyl- oder Mercaptoalkylenrest oder Aminoalkyl- oder Aminoalkylenrest mit 1 bis 44 C-Atomen, einen gegebenenfalls substituierten gesättigten oder ungesättigten Cycloalkyl- oder Cycloalkylenrest oder Oxycycloalkyl- oder Oxycycloalkylenrest oder Mercaptocycloalkyl- oder Mercaptocycloalkylenrest oder Aminocycloalkyl- oder Aminocycloalkylenrest mit 6 bis 44 C-Atomen oder einen gegebenenfalls substi tuierten Aryl- oder Arylenrest mit 6 bis 44 C-Atomen oder einen Ether- oder Thioetherrest mit 1 bis 20 O- oder S-Atomen oder O- und S-Atomen oder für ein Polymeres, das über O, S, NH, NR4 oder CH2C(O) mit dem in Klammern stehenden Strukturelement verbunden ist, steht oder der Rest R3 mit dem Rest R1 so verbunden ist, dass insgesamt ein gegebenenfalls substituiertes, gesättigtes oder ungesättigtes heterocyclisches Ringsystem mit 4 bis 24 C-Atomen gebildet wird, oder ein Gemisch aus zwei oder mehr Verbindungen der allgemeinen Formel II, enthalten.
  • Im Rahmen einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird als Verbindung der allgemeinen Formel II eine auf einer α,β-ungesättigten β-Aminocarbonsäure, beispielsweise eine auf β-Aminocrotonsäure basierende Verbindung eingesetzt. Geeignet sind hierbei weiterhin die Ester oder Thioester der entsprechenden Aminocarbonsäuren mit einwertigen oder mehrwertigen Alkoholen oder Mercaptanen wobei X in den genannten Fällen jeweils für O oder S steht.
  • Wenn der Rest R3 zusammen mit X für einen Alkohol- oder Mercaptanrest steht, so kann ein derartiger Rest beispielsweise aus Methanol, Ethanol, Propanol, Isopropanol, Butanol, 2-Ethylhexanol, Isooctanol, Isononanol, Decanol, Laurylalkohol, Myristylalkohol, Palmitylalkohol, Stearylalkohol, Ethylenglykol, Propylenglykol, 1,3-Butandiol, 1,4-Butandiol, 1,6-Hexandiol, 1,10-Decandiol, Diethylenglykol, Thio-Dethanol, Trimethylolpropan, Glyzerin, Tris-(2-hydroxymethyl)-isocyanurat, Triethanolamin, Pentaerythrit, Di-Trimethylolpropan, Diglyzerin, Sorbitol, Mannitol, Xylitol, Di-Pentaerythrit sowie den entsprechenden Mercaptoderivaten der genannten Alkohole gebildet werden.
  • Im Rahmen einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird als Verbindung der allgemeinen Formel II eine Verbindung eingesetzt, in der R1 für einen linearen Alkylrest mit 1 bis 4 C-Atomen, R2 für Wasserstoff und R3 für ei nen linearen oder verzweigten, gesättigten, ein- bis sechswertigen Alkyl- oder Alkylenrest mit 2 bis 12 C-Atomen oder einen linearen, verzweigten oder cyclischen 2- bis 6-wertigen Etheralkoholrest oder Thioetheralkoholrest steht.
  • Geeignete Verbindungen der allgemeinen Formel II umfassen beispielsweise β-Aminocrotonsäurestearylester, 1,4-Butandiol-di(β-aminocrotonsäure)ester, Thiodiethanol-β-aminocrotonsäureester, Trimethylolpropan-tri-β-aminocrotonsäureester, Pentaerythrit-tetra-β-aminocrotonsäureester, Dipentaerythrit-hexa-β-aminocrotonsäureester und dergleichen. Die genannten Verbindungen können in ein erfindungsgemäßes Additivsystem jeweils alleine oder als Gemisch aus zwei oder mehr davon eingearbeitet werden.
  • Ebenfalls im Rahmen der vorliegenden Erfindung als Verbindungen der allgemeinen Formel II geeignet sind Aminouracilverbindungen der allgemeinen Formel III
    Figure 00290001
    worin X für S oder O steht und worin die Reste R6 und R7 unabhängig voneinander für Wasserstoff, einen gegebenenfalls substituierten linearen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten aliphatischen Alkylrest mit 1 bis 44 C-Atomen, einen gegebenenfalls substituierten gesättigten oder ungesättigten Cycloalkylrest mit 6 bis 44 C-Atomen oder einen gegebenenfalls substituierten Arylrest mit 6 bis 44 C-Atomen oder einen gegebenenfalls substituierten Aralkylrest mit 7 bis 44 C-Atomen stehen und der Rest R8 für Wasserstoff, einen gegebenenfalls substituier ten linearen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 44 C-Atomen, einen gegebenenfalls substituierten gesättigten oder ungesättigten cycloaliphatischen Kohlenwasserstoffrest mit 6 bis 44 C-Atomen oder einen gegebenenfalls substituierten aromatischen Kohlenwasserstoffrest mit 6 bis 44 C-Atomen steht.
  • Die Verbindung gemäß Formel III fällt damit unter die Verbindungen gemäß Formel II, wobei n in der allgemeinen Formel II für 1 und die Reste R1 und R3 gemäß der allgemeinen Formel II zu dem Strukturelement der allgemeinen Formel IV
    Figure 00300001
    verbunden sind, worin X für S oder O und R für R6 oder R8 steht. R1 steht im Falle einer Verbindung der allgemeinen Formel IV also für N-R9, während R3 für -RN-C=X steht und beide Reste über eine N-C-Bindung kovalent zu einem heterocyclischen Ring verknüpft sind.
  • Beispielsweise werden im Rahmen der vorliegenden Erfindung Verbindungen der allgemeinen Formel IV eingesetzt, bei denen R9 für Wasserstoff steht.
  • Im Rahmen einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung werden zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Additivsystems Verbindungen der allgemeinen Formel III eingesetzt, bei denen R6 und R8 für einen linearen oder verzweigten Alkylrest mit 1 bis 6 C-Atomen, beispielsweise Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl, Pentyl oder Hexyl, einen mit OH-Gruppen substituierten linearen oder verzweigten Alkylrest mit 1 bis 6 C-Atomen, beispielsweise Hydroxymethyl, Hydroxyethyl, Hydroxypropyl, Hydroxybutyl, Hydroxypentyl oder Hydroxyhexyl, einen Aralkylrest mit 7 bis 9 C-Atomen, beispielsweise Benzyl, Phenylethyl, Phenylpropyl, Dimethylbenzyl oder Phenylisopropyl, wobei die genannten Aralkylreste beispielsweise mit Halogen, Hydroxy oder Methoxy substituiert sein können oder einen Alkenylrest mit 3 bis 6 C-Atomen, beispielsweise Vinyl, Alkyl, Methallyl, 1-Butenyl oder 1-Hexenyl stehen.
  • Im Rahmen einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung werden zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Additivsystems Verbindungen der allgemeinen Formel III eingesetzt, worin R6 und R8 für Wasserstoff, Methyl, Ethyl, n-Propyl, Isopropyl, n-, i-, sec- oder t-Butyl stehen.
  • Ebenfalls als Verbindungen der allgemeinen Formel II geeignet sind beispielsweise Verbindungen, in denen die Reste R1 und R2 zu einem aromatischen oder heteroaromatischen System verbunden sind, beispielsweise Aminobenzoesäure, Aminosalicylsäure oder Aminopyridincarbonsäure und deren geeignete Derivate.
  • Als weitere Additive eignen sich im Rahmen der vorliegenden Erfindung beispielsweise Verbindungen, die mindestens ein mercaptofunktionelles, sp2-hybridisiertes C-Atom aufweisen. Unter Verbindungen, die mindestens ein mercaptofunktionelles, sp2-hybridisiertes C-Atom aufweisen werden im Rahmen der vorliegenden Erfindung grundsätzlich alle Verbindungen verstanden, die ein Strukturelement Z=CZ-SH oder ein Strukturelement Z2C=S aufweisen, wobei beide Strukturelemente tautomere Formen einer einzigen Verbindung sein können. Das sp2-hybridisierte C-Atom kann dabei Bestandteil einer gegebenenfalls substituierten aliphatischen Verbindung oder Bestandteil eines aromatischen Sys tems sein. Somit steht Z für eine aliphatischen Verbindung oder einen Bestandteil einer aliphatischen Verbindung oder einen Bestandteil eines aromatischen Systems. Geeignete Verbindungstypen sind beispielsweise Thiocarbamidsäurederivate, Thiocarbamate, Thiocarbonsäuren, Thiobenzoesäurederivate, Thioacetonderivate oder Thioharnstoff oder Thioharnstoffderivate. Geeignete Verbindungen mit mindestens einem mercaptofunktionellen, sp2-hybridisierten C-Atom werden beispielsweise in der nicht vorveröffentlichten deutschen Patentanmeldung mit dem Aktenzeichen 101 09 366.7 genannt.
  • Im Rahmen einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird als Verbindung mit mindestens einem mercaptofunktionellen, sp2-hybridisierten C-Atom Thioharnstoff oder ein Thioharnstoffderivat eingesetzt.
  • Ebenfalls als Additive für die Herstellung eines erfindungsgemäßen Additivsystems eignen sich beispielsweise Carbazol oder Carbazolderivate oder Gemische aus zwei oder mehr davon.
  • Weiterhin als Additive geeignet sind beispielsweise 2,4-Pyrrolidindion oder dessen Derivate, wie sie beispielsweise in der nicht vorveröffentlichten deutschen Patentanmeldung mit dem Aktenzeichen 101 09 366.7 genannt werden.
  • Als Additive eignen sich weiterhin beispielsweise Epoxyverbindungen. Beispiele für derartige Epoxyverbindungen sind epoxidiertes Sojaöl, epoxidiertes Olivenöl, epoxidiertes Leinöl, epoxidiertes Rizinusöl, epoxidiertes Erdnußöl, epoxidiertes Maisöl, epoxidiertes Baumwollsamenöl sowie Glycidylverbindungen.
  • Glycidylverbindungen enthalten eine Glycidylgruppe, die direkt an ein Kohlenstoff-, Sauerstoff-, Stickstoff- oder Schwefelatom gebunden ist. Glycidyl- oder Methylglycidylester sind durch Umsetzung einer Verbindung mit mindestens einer Carboxylgruppe im Molekül und Epichlorhydrin bzw. Glyzerindichlorhydrin bzw. Methylepichlorhydrin erhältlich. Die Umsetzung erfolgt zweckmäßigerweise in Gegenwart von Basen.
  • Als Verbindungen mit mindestens einer Carboxylgruppe im Molekül können beispielsweise aliphatische Carbonsäuren eingesetzt werden. Beispiele für diese Carbonsäuren sind Glutarsäure, Adipinsäure, Pimelinsäure, Korksäure, Azelainsäure, Sebacinsäure oder dimerisierte oder trimerisierte Linolsäure, Acrylsäure, Methacrylsäure, Capronsäure, Caprylsäure, Laurinsäure, Myristinsäure, Palmitinsäure, Stearinsäure oder Pelargonsäure sowie die im weiteren Verlauf dieses Textes erwähnten Mono- oder Polycarbonsäuren. Ebenfalls geeignet sind cycloaliphatischen Carbonsäuren wie Cyclohexancarbonsäure, Tetrahydrophthalsäure, 4-Methyltetrahydrophthalsäure, Hexahydrophthalsäure, Endomethylentetrahydrophthalsäure oder 4-Methylhexahydrophthalsäure. Weiterhin geeignet sind aromatische Carbonsäuren wie Benzoesäure, Phthalsäure, Isophthalsäure, Trimellithsäure oder Pyromellithsäure.
  • Glycidylether oder Methylglycidylether lassen sich durch Umsetzung einer Verbindung mit mindestens einer freien alkoholischen OH-Gruppe oder einer phenolischen OH-Gruppe und einem geeignet substituierten Epichlorhydrin unter alkalischen Bedingungen oder in Anwesenheit eines sauren Katalysators und anschließender Alkalibehandlung erhalten. Ether dieses Typs leiten sich beispielsweise von acyclischen Alkoholen wie Ethylenglykol, Diethylenglykol oder höheren Poly(oxyethylen)glykolen, Propan-1,2-diol oder Poly(oxypropylen)glykolen, Butan-1,4-diol, Poly(oxytetramethylen)glykolen, Pentan-1,5-diol, Hexan-1,6-diol, He xan-2,4,6-triol, Glyzerin, 1,1,1-Trimethylolpropan, Bis-Trimethylolpropan, Pentaerythrit, Sorbit sowie von Polyepichlorhydrinen, Butanol, Amylalkohol, Pentanol sowie von monofunktionellen Alkoholen wie Isooctanol, 2-Ethylhexanol, Isodecanol oder technischen Alkoholgemischen, beispielsweise technischen Fettalkoholgemischen, ab.
  • Geeignete Ether leiten sich auch von cycloaliphatischen Alkoholen wie 1,3- oder 1,4-Dihydroxycyclohexan, Bis(4-hydroxycyclohexyl)methan, 2,2-Bis(4-hydroxycyclohexyl)propan oder 1,1-Bis-(hydroxymethyl)cyclohexan-3-en ab oder sie besitzen aromatische Kerne wie N,N-Bis-(2-hydroxyethyl)anilin. Geeignete Epoxyverbindungen können sich auch von einkernigen Phenolen ableiten, beispielsweise von Phenol, Resorcin oder Hydrochinon, oder sie basieren auf mehrkernigen Phenolen wie Bis(4-hydroxyphenyl)methan, 2,2-Bis (4-hydroxyphenyl)propan, 2,2-Bis(3,5-dibrom-4-hydroxyphenyl)propan, 4,4'-Dihydroxydiphenylsulfonen oder auf unter sauren Bedingungen erhaltenen Kondensationsprodukten von Phenol mit Formaldehyd, beispielsweise Phenol-Novolaken.
  • Weitere im Rahmen der vorliegenden Erfindung als Additive geeignete, endständige Epoxide sind beispielsweise Glycidyl-1-naphthylether, Glycidyl-2-phenylphenylether, 2-Diphenylglycidylether, N-(2,3-Epoxypropyl)phthalimid oder 2,3-Epoxypropyl-4-methoxyphenylether.
  • Ebenfalls geeignet sind N-Glycidylverbindungen, wie sie durch Dehydrochlorierung der Reaktionsprodukte von Epichlorhydrin mit Aminen, die mindestens ein Aminowasserstoffatom enthalten, erhältlich sind. Solche Amine sind beispielsweise Anilin, N-Methylanilin, Toluidin, n-Butylamin, Bis(4-aminophenyl)methan, m-Xylylendiamin oder Bis(4-methylaminophenyl)methan.
  • Ebenfalls geeignet sind S-Glycidylverbindungen, beispielsweise Di-S-glycidyletherderivate, die sich von Dithiolen wie Ethan-1,2-dithiol oder Bis(4-mercaptomethylphenyl)ether ableiten.
  • Darüber hinaus geeignete Epoxyverbindungen sind beispielsweise in der EP-A 1 046 668 auf den Seiten 3 bis 5 beschrieben, wobei auf die dort enthaltene Offenbarung ausdrücklich Bezug genommen wird und diese als Bestandteil der Offenbarung des vorliegenden Textes betrachtet wird.
  • Weiterhin als Additive im Rahmen der vorliegenden Erfindung geeignet sind 1,3-Dicarbonylverbindungen, wie die β-Diketone und β-Ketoester. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung geeignet sind Dicarbonylverbindungen der allgemeinen Formel R'C(O)CHR''-C(O)R''', wie sie beispielsweise auf S. 5 der EP- 1 046 668 beschrieben sind, auf die insbesondere im Hinblick auf die Reste R', R'' und R''' ausdrücklich bezug genommen wird und deren Offenbarung als Bestandteil der Offenbarung des vorliegenden Textes betrachtet wird. Weiterhin geeignet sind hierbei beispielsweise Acetylaceton, Butanoylaceton, Heptanoylaceton, Stearoylaceton, Palmitoylaceton, Lauroylaceton, 7-tert-Nonylthioheptandion-2,4, Benzoylaceton, Dibenzoylmethan, Lauroylbenzoylmethan, Palmitoylbenzoylmethan, Stearoylbenzoylmethan, Isooctylbenzoylmethan, 5-Hydroxycapronylbenzoylmethan, Tribenzoylmethan, Bis(4-methylbenzoyl)methan, Benzoyl-p-chlorbenzoylmethan, Bis(2-hydroxybenzoyl)methan, 4-Methoxybenzoylbenzoylmethan, Bis(4-methoxybenzoyl)methan, Benzoylformylmethan, Benzoylacetylphenylmethan, 1-Benzoyl-1-acetylnonan, Stearoyl-4-methoxybenzoylmethan, Bis(4-tert-butylbenzoyl)methan, Benzoylphenylacetylmethan, Bis(cyclohexanoyl)methan, Dipivaloylmethan, 2-Acetylcyclopentanon, 2-Benzoylcyclopentanon, Diacetessig säuremethyl-, -ethyl-, -butyl-, 2-ethylhexyl-, -dodecyl- oder -octadecylester sowie Propionyl- oder Butyrylessigsäureester mit 1 bis 18 C-Atomen sowie Stearoylessigsäureethyl-, -propyl-, -butyl-, -hexyl- oder -octylester oder mehrkernige β-Ketoester wie sie in der EP-A 433 230 beschrieben sind, auf die ausdrücklich bezug genommen wird, oder Dehydracetsäure sowie deren Zink-, magnesium- oder Alkalisalze oder die Alkali- Erdalkali- oder Zinkchelate der genannten Verbindungen, sofern diese existieren.
  • 1,3-Diketoverbindungen können in einem erfindungsgemäß herzustellenden Additivsystem in einer Menge von bis zu etwa 30 Gew.-% oder bis zu etwa 20 Gew.-%, beispielsweise bis zu etwa 10 Gew.-%, enthalten sein.
  • Weiterhin als Additive geeignet sind Polyole. Geeignete Polyole sind beispielsweise Pentaerythrit, Dipentaerythrit, Tripentaerythrit, Bistrimethylolpropan, Inosit, Polyvinylalkohol, Bistrimetylolethan, Trimethylolpropan, Sorbit, Maltit, Isomaltit, Lactit, Lycasin, Mannit, Lactose, Leucrose, Tris-(hydroxyrnethyl)isocyanurat, Palatinit, Tetramethylolcyclohexanol, Tetramethylolcyclopentanol, Tetramethylolcycloheptanol, Glyzerin, Diglyzerin, Polyglyzerin, Thiodiglyzerin oder 1-0-α-D-Glycopyranosyl-D-mannit-dihydrat.
  • Ebenfalls als Additive geeignet sind beispielsweise sterisch gehinderte Amine wie sie in der EP-A 1 046 668 auf den Seiten 7 bis 27 genannt werden. Auf die dort offenbarten sterisch gehinderten Amine wird ausdrücklich Bezug genommen, die dort genannten Verbindungen werden als Bestandteil der Offenbarung des vorliegenden Textes betrachtet.
  • Die als Additive geeigneten sterisch gehinderten Amine können in einem erfindungsgemäßen Additivsystem in einer Menge von bis zu etwa 30 Gew.-%, beispielsweise bis zu etwa 20 Gew.-% oder bis zu etwa 10 Gew.-% enthalten sein.
  • Weiterhin als Additive geeignet sind Hydrotalcite, Zeolithe und Alkalialumocarbonate. Geeignete Hydrotalcite, Zeolithe und Alkalialumocarbonate sind beispielsweise in der EP-A 1 046 668 auf den Seiten 27 bis 29, der EP-A 256 872 auf den Seiten 3, 5 und 7, der DE-C 41 06 411 auf Seite 2 und 3 oder der DE-C 41 06 404 auf Seite 2 und 3 beschrieben. Auf diese Druckschriften wird ausdrücklich bezug genommen und deren Offenbarung an den angegebenen Stellen wird als Bestandteil der Offenbarung des vorliegenden Textes betrachtet.
  • Die als Additive geeigneten Hydrotalcite, Zeolithe und Alkalialumocarbonate können in einem erfindungsgemäßen Additivsystem in einer Menge von bis zu etwa 50 Gew.-%, beispielsweise bis zu etwa 30 Gew.-% enthalten sein.
  • Ebenfalls als Additive geeignet sind beispielsweise Hydrocalumite der allgemeinen Formel V M2+ (2+x)Al3+ (1+y)(OH)(6+z)Aj- a[Br]nl b∙m H2O (V),worin M für Calcium, Magnesium oder Zink oder Gemische aus zwei oder mehr davon, A für ein j-wertiges anorganisches oder organisches Säureanion, j für 1, 2 oder 3, B für ein von A verschiedenes anorganisches oder organisches Säureanion steht, r für eine ganze Zahl ≥ 1 steht und, sofern r > 1 ist, den Polymerisationsgrad des Säureanions angibt und 1 für 1, 2 3 oder 4 steht und die Wertigkeit des Säureanions angibt, wobei für r = 11 für 2, 3 oder 4 steht und für r > 11 die Wertigkeit der einzelnen Monomereinheiten des Polyanions angibt und für 1, 2, 3 oder 4 steht und rl die Gesamtwertigkeit des Polyanions angibt und die folgenden Regeln für die Parameter x, y, a, b, r, z, und j gelten:
    0 ≤ x < 0,6,
    0 ≤ y < 0,4, wobei entweder x = 0 oder y = 0,
    0 < a < 0,8/r und
    z = 1 + 2x + 3y – ja – r/b.
  • Im Rahmen einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung werden als Additive Verbindungen der allgemeinen Formel V eingesetzt, worin M für Calcium steht, das gegebenenfalls im Gemisch mit Magnesium oder Zink oder Magnesium und Zink vorliegen kann.
  • In der allgemeinen Formel V steht A für ein r-wertiges anorganisches oder organisches Säureanion, wobei r für 1, 2 oder 3 steht. Beispiele für im Rahmen von erfindungsgemäß einsetzbaren Hydrocalumiten vorliegende Säureanionen sind Halogenidionen, SO3 2-, SO4 2-, S2O3 2-, S2O4 2-, HPO3 2-, PO4 3-, CO3 2-, Perchlorate, Borate, Alkyl- und Dialkylphosphate, Alkylmercaptide und Alkylsulfonate, worin die Alkylgruppen gleich oder verschieden, geradkettig, verzweigt oder cyclisch sein können und beispielsweise 1 bis etwa 20 C-Atome aufweisen. Ebenfalls als Säureanionen A geeignet sind die Anionen gegebenenfalls funktionalisierter Di-, Tri- oder Tetracarbonsäuren wie Maleat, Phthalat, Aconitat, Trimesinat, Pyromellitat, Maleat, Tartrat, Citrat sowie Anionen der isomeren Formen der Hydroxyphthalsäure oder der Hydroxymesinsäure. Im Rahmen einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung steht A für ein anorganisches Säureanion, beispielsweise ein Halogenidion wie F-, Cl- oder Br-, vorzugsweise für Cl-.
  • In der allgemeinen Formel V steht B für ein Säureanion, das von A verschieden ist. Für den Fall, dass in der allgemeinen Formel V r für die Zahl 1 steht, steht Buchstabe B für ein 1-wertiges, anorganisches oder organisches Säureanion, wobei 1 für die Zahl 2, 3 oder 4 steht. Beispiele für im Rahmen von erfindungsgemäß einsetzbaren Verbindungen der allgemeinen Formel V vorliegende Säureanionen B sind beispielsweise O2-, SO3 2-, SO4 2-, S2O3 2-, S2O4 2-, HPO3 2-, PO4 3-, CO3 2-, Alkyl- und Dialkylphosphate, Alkylmercaptide und Alkylsulfonate, worin die Alkylgruppen, gleich oder verschieden, geradkettig oder verzweigt oder cyclisch sein können und beispielsweise 1 bis etwa 20 C-Atome aufweisen. Ebenfalls als Säureanionen A geeignet sind die Anionen gegebenenfalls funktionalisierter Di-, Tri- oder Tetracarbonsäuren wie Maleat, Phthalat, Aconitat, Trimesinat, Pyromellitat, Maleat, Tartrat, Citrat sowie Anionen der isomeren Formen der Hydroxyphthalsäure oder der Hydroxymesinsäure. Beispielsweise steht B im Rahmen der vorliegenden Erfindung in Formel V für ein Borat oder ein Anion einer gegebenenfalls funktionalisierte Di-, Tri- oder Tetracarbonsäure. Weiterhin geeignet sind dabei Carbonsäureanionen und Anionen von Hydroxycarbonsäuren mit mindestens zwei Carboxylgruppen, beispielsweise Citrate.
  • Für den Fall dass r in der allgemeinen Formel V für eine Zahl von mehr als 1 steht, steht der Term [Br]r1- für ein anorganisches oder organisches Polyanion mit dem Polymerisationsgrad r und der Wertigkeit 1 der einzelnen Monomereinheiten des Polyanions mit der Gesamtwertigkeit r1, wobei 1 gleich oder größer als 1 ist. Beispiele für geeignete Polyanionen [Br]r1- sind Polyacrylate, Polycarboxylate, Polyborate, Polysilikate, Polyphosphate oder Polyphosphonate.
  • In allen obengenannten Fällen können die Säureanionen A und B in einem beliebigen Verhältnis a/b in den Verbindungen der allgemeinen Formel V enthalten sein.
  • Bei den Verbindungen der allgemeinen Formel V handelt es sich nicht um schichtartig aufgebaute Verbindungen vom Hydrotalcit- bzw. Hydroalumittyp, sondern um eine physikalische Mischung von M2+/Aluminiumoxidhydraten mit Salzen zweiwertiger Metalle. Röntgendiffraktogramme der in der erfindungsgemäßen Zusammensetzung eingesetzten Verbindungen der allgemeinen Formel V zeigen eindeutig, dass es sich nicht um diskrete kristalline Verbindungen eines bekannten Typs sondern um röntgenamorphe Mischungen handelt.
  • Zur Herstellung der Verbindungen gemäß der allgemeinen Formel V können, bekannten Verfahren folgend, Lösungen bzw. Suspensionen oxidischer Formen der gewünschten Kationen (z.B. NaAlO2, Ca(OH)2, Zn(OH)2, Al(OH)3) mit Lösungen oder Suspension von Salzen oder den entsprechenden Säuren der gewünschten Anionen gemischt und bei Temperaturen zwischen 40 und 95 °C zur Reaktion gebracht werden. Dabei können die Reaktionszeiten zwischen 15 und 300 Minuten variiert werden.
  • Wenn eine Oberflächenbehandlung der Reaktionsprodukte gewünscht ist, können die Reaktionsprodukte direkt mit dem Oberflächenbehandlungsmittel versetzt, das Produkt durch Filtration von der Mutterlauge getrennt und bei geeigneten Temperaturen zwischen 100 und 250 °C getrocknet werden. Die zugesetzte Menge an Oberflächenbehandlungsmittel beträgt beispielsweise etwa 1 bis etwa 20 Gew.-%.
  • Verbindungen der allgemeinen Formel V können in einem erfindungsgemäßen Additivsystem in einer Menge von bis zu etwa 50 Gew.-%, beispielsweise bis zu etwa 30 oder bis zu etwa 20 Gew.-% eingesetzt werden.
  • Die Herstellung eines erfindungsgemäßen Basisadditivs kann im Wesentlichen auf beliebige Weise erfolgen. Die Basiskomponenten entsprechend vorliegender Erfindung können grundsätzlich nach allen geeigneten Verfahren in im Wesentlichen beliebiger Kombination miteinander verarbeitet werden. Erfindungsgemäß geeignete Verfahren umfassen dabei Verfahrensschritte wie Mischen, Granulieren, Kompaktieren, Tablettieren, Extrudieren, Coextrudieren und dergleichen.
  • Im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist es vorgesehen, das Basisadditiv in Form eines pulverförmigen Gemisches bereitzustellen. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist es weiterhin vorgesehen, das Basisadditiv in kompaktierter und damit staubarmer Form bereitzustellen. Kompaktierte und staubarme Formen lassen sich erfindungsgemäß beispielsweise durch Extrudieren, Granulieren, Pelletieren, Tablettieren oder Prillen herstellen. Auch das Fertigen von Basisadditiven in Form von beispielsweise Schuppen oder Flakes liefert erfindungsgemäße Basisadditive.
  • Im Rahmen der Herstellung von kompaktierten erfindungsgemäßen Basisadditiven, beispielsweise hergestellt durch Extrusion oder Coextrusion, ist es häufig vorteilhaft, mindestens einen Mengenanteil mindestens eines leicht schmelzbaren Additivs in das Basisadditiv einzuarbeiten. Derartige leicht schmelzbare Additive umfassen beispielsweise Weichmacher und Gleitmittel.
  • Im Rahmen der vorliegenden Erfindung weisen leicht schmelzbare Additive oder Gemische aus mindestens zwei solcher leicht schmelzbaren Additiven einen Schmelzpunkt von mindestens etwa 25 bis etwa 200°C, beispielsweise mindestens etwa 30 °C bis etwa 150 °C, beispielsweise von etwa 40 bis etwa 130 °C auf. Sofern die im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens eingesetzten leicht schmelzbaren Additive oder Gemische aus mindestens zwei solcher leicht schmelzbaren Additven keinen scharfen Schmelzpunkt zeigen, so gelten die oben genannten Temperaturen für einen entsprechenden Erweichungspunkt.
  • Durch das gemeinsame Durchlaufen mindestens eines Verfahrensschrittes stellt das erfindungsgemäße Verfahren ein Basisadditiv bereit. Im Rahmen mindestens eines nicht gemeinsamen Verfahrensschrittes wird anschließend das Basisadditiv entsprechend den applikationstypischen und kundenspezifischen Anforderungen im Rahmen der Herstellung der mindestens zwei Additivsysteme weiter verarbeitet. Zu diesem Zweck wird jedem Additivsystem im Rahmen seiner erfindungsgemäßen Herstellung mindestens eine weitere Komponente zugesetzt. Diese jeweilige mindestens eine weitere Komponente wird darüber hinaus mindestens einem der übrigen Additivsysteme im Rahmen dessen Herstellung nicht oder aber auf andere Weise zugesetzt.
  • Als Komponente gemäß vorliegender Erfindung kann grundsätzlich jedes auf dem Gebiet der Verarbeitung vinylhaltiger Polymerer einsetzbare Additiv verwendet werden. Im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens als weitere Komponenten zu verwendende Additive umfassen solche, welche auch als Basiskomponente gemäß vorliegender Erfindung verwendet werden können. Der Unterschied zwischen einer Komponente und einer Basiskomponente besteht im Wesentlichen darin, dass eine solche weitere Komponente erst nach der erfolgten Verarbeitung der Basiskomponenten zu einem Basisadditiv lediglich einem Teil dieses Basisadditivs im Rahmen der Herstellung eines bestimmten Additivsystems zugesetzt wird.
  • Die Zugabe einer weiteren Komponente kann im Wesentlichen auf beliebige Weise erfolgen. Die weiteren Komponenten entsprechend vorliegender Erfindung können grundsätzlich nach allen geeigneten Verfahren in im Wesentlichen beliebiger Kombination mit dem Basisadditiv verarbeitet werden. Erfindungsgemäß geeignete Verfahren umfassen dabei Verfahrensschritte wie Mischen, Granulieren, Kompaktieren, Tablettieren, Extrudieren und Coextrudieren.
  • Wird eine solche weitere Komponente allen Additivsystemen im Rahmen ihrer Herstellung zugesetzt, so erfolgt diese Zugabe zumindest im Falle der Herstellung eines dieser Additivsysteme auf eine Weise, die sich von der Zugabe zu den anderen Additivsystemen unterscheidet.
  • Beispielsweise kann die Zugabe einer weiteren Komponente zu verschiedenen Additivsystemen in unterschiedlichen Mengenverhältnissen bezogen auf das verwendete Basisadditiv erfolgen.
  • Weiterhin kann beispielsweise die Zugabe einer weiteren Komponente zu verschiedenen Additivsystemen auf physikalisch-technisch unterschiedliche Weise erfolgen. Gemäß dieser erfindungsgemäß gegebenen Option, besteht die Möglichkeit, verschiedene Additivsysteme bereitzustellen, die sich bei gleicher mengenmäßiger Zusammensetzung in der Art der räumlichen Verteilung ihrer weiteren Komponenten unterscheiden.
  • Eine weitere Komponente kann erfindungsgemäß im Wesentlichen beliebig räumlich verteilt vorliegen. Beispielsweise kann eine weitere Komponente mit mindestens einem der übrigen Bestandteile des Additivsystems, beispielsweise einer Basiskomponente oder einer anderen weiteren Komponente, in vermischter, partiell vermischter oder nicht vermischter Form vorliegen. Weiterhin kann eine Komponente beispielsweise durch mindestens einen weiteren Bestandteil gelöst, emulgiert, dispergiert oder suspendiert vorliegen. Darüber hinaus kann eine weitere Komponente beispielsweise in einer mindestens einen Bestandteil des Additivsystems lösenden, emulgierenden, dispergierenden oder suspendierenden Form vorliegen.
  • Eine Komponente kann weiterhin beispielsweise einen weiteren Bestandteil des Additivsystems einhüllen oder selbst von diesem eingehüllt sein. Darüber hinaus kann eine weitere Komponente beispielsweise eine einkomponentige Phase bilden, aber auch Bestandteil einer mehrkomponentigen Phase sein.
  • Die vorstehend genannten Formen des Vorliegens einer Komponente sind ausdrücklich beispielhaft zu verstehen. Sie dienen der Illustration und bilden keine abschließende Aufzählung.
  • Es ist im Rahmen der vorliegenden Erfindung vorgesehen, dass eine oder mehrere weitere Komponenten mindestens eines Additivsystems mit dem Basisadditiv und/oder weiteren Komponenten nicht oder nur unvollständig vermischt werden.
  • Daher betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass mindestens einem Additivsystem im Rahmen seiner Herstellung mindestens eine Komponente zugegeben wird, die mit mindestens einer Basiskomponente und/oder mit mindestens einer weiteren Komponente nicht oder nur unvollständig vermischt wird und eine kontinuierliche Phase bildet.
  • Erfindungsgemäß gilt eine Phase dann als kontinuierlich, sofern diese stofflich im Wesentlichen einheitlich aufgebaut ist und die von ihr ausgefüllten räumlichen Bereiche miteinander verbunden sind. Beispielsweise bildet in einer Dispersion das dispergierende Medium eine kontinuierliche Phase, nicht jedoch die dispergierte Phase, welche eine diskontinuierliche Phase darstellt. Auch bildet beispielsweise die gegebenenfalls einer Tablette oder einem Granulat aufgeschmolzene Umhüllung eine kontinuierliche Phase.
  • Stofflich „im Wesentlichen einheitlich aufgebaut" bedeutet im Rahmen der vorliegenden Erfindung, dass eine derartige Phase zwar Gradienten bezüglich einem oder mehrerer Parameter aufweisen kann, jedoch sprunghafte Änderungen nicht vorliegen. Beispielsweise liegt eine solche sprunghafte Änderung von Parametern an der Phasengrenze zwischen dispergierender und dispergierter Phase vor.
  • Die Zugabe einer weiteren Komponente in einer derartigen Form kann dann von Vorteil sein, wenn beispielsweise das Additivsystem in Form mehrphasiger Tabletten oder mehrphasig aufgebauter Granulate bereitgestellt werden soll.
  • Im Rahmen einer speziellen Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist dieses dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein, jedoch nicht jeder Verfahrensschritt ein Granulieren und/oder ein Verpressen umfasst.
  • Ein weiteres Verfahren gemäß vorliegender Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass das Basisadditiv mindestens im Rahmen der Herstellung eines der Additivsysteme extrudiert und mit mindestens einer weiteren Komponente durch Coextrusion oder Tauchbeschichten oder Sprühbeschichten oder Bestreichen oder Aufschmelzen oder einer Kombination von mindestens zwei der genannten Techniken verbunden wird, wobei ein Zerkleinern des mit mindestens einer weiteren Komponente verbundenen Basisadditivs nach einer Coextrusion oder nach einem Tauchbeschichten oder nach einem Sprühbeschichten oder nach einem Bestreichen oder nach einem Aufschmelzen oder vor einem Tauchbeschichten oder vor einem Sprühbeschichten oder vor einem Bestreichen oder vor einem Aufschmelzen erfolgt.
  • Im Rahmen eines weiteren erfindungsgemäßen Verfahrens erfolgt daher die Zugabe mindestens einer weiteren Komponente durch Coextrusion mit dem Basisadditiv.
  • Darüber hinaus betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass das Basisadditiv mindestens im Rahmen der Herstellung eines der Additivsysteme extrudiert und mit mindestens einer weiteren Komponente durch Coextrusion oder Tauchbeschichten oder Sprühbeschichten oder Bestreichen oder Aufschmelzen oder einer Kombination von mindestens zwei der genannten Techniken verbunden und konfektioniert wird.
  • Der Begriff „konfektionieren" bedeutet im Rahmen der vorliegenden Erfindung das Überführen der herzustellenden Additivsysteme in anwendungsgerechte Formen. Beispielsweise bedeutet „konfektionieren" das abschnittsweise Zerkleinern eines herzustellenden Additivsystems, beispielsweise eines Extrudates oder Coextrudates, beispielsweise in granulatartige Körner, tabletten- oder stäbchenförmige Stücke und dergleichen, wie sie auch an verschiedenen Stellen des vorliegenden Textes beschrieben sind. Anwendungsgerechte Formen gemäß vorliegender Erfindung sind im Wesentlichen alle Formen, welche die Einarbeitung eines erfindungsgemäßen Additivsystems in vinylhaltige Polymere ermöglichen.
  • Im Rahmen der Herstellung von erfindungsgemäßen Additivsystemen umfassend kompaktierte Basisadditive ist es darüber hinaus vorgesehen, mindestens einen Mengenanteil mindestens eines leicht schmelzbaren Additivs in eine das Basisadditiv gegebenenfalls umgebende Hülle einzuarbeiten. Derartige leicht schmelzbare Additive umfassen beispielsweise Weichmacher und Gleitmittel.
  • Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher auch ein Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass mindestens einem Additivsystem im Rahmen seiner Herstellung mindestens eine weitere Komponente zugegeben wird, welche im Temperaturbereich von 25 bis 200°C, beispielsweise im Temperaturbereich von 25 bis 180°C oder beispielsweise im Temperaturbereich von 30 bis 150°C oder bei spielsweise im Temperaturbereich von 40 bis 130°C schmelzbar ist. Sofern die im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens eingesetzten leicht schmelzbaren Additive oder Gemische aus mindestens zwei solcher leicht schmelzbaren Additiven keinen scharfen Schmelzpunkt zeigen, so gelten die oben genannten Temperaturen für einen entsprechenden Erweichungspunkt.
  • Gemäß vorliegender Erfindung besteht beispielsweise die Möglichkeit, Additivsysteme auf der Basis von Ca/Zn-Rezepturen mit geringen Mengen an schmelzbaren Anteilen, beispielsweise mit etwa 20 Gew.-% an schmelzbaren Anteilen oder weniger, beispielsweise mit etwa 10 Gew.-% oder weniger oder etwa 1 Gew.-% oder weniger an schmelzbaren Anteilen bereitzustellen.
  • Im Rahmen einer weiteren Ausführungsform wird einem spröden und nicht all zu stark kompaktierten Basisadditiv mindestens eine weitere Komponente in Form einer stabilen, niedrig schmelzenden Hülle aufgearbeitet. Das Basisadditiv ist dabei im Zuge seiner Herstellung lediglich soweit zu kompaktieren, dass beim Mischen des Additivsystems mit dem zu verarbeitenden vinylhaltigen Polymer nach dem Wegschmelzen der Hülle das Basisadditiv leicht zerkleinert und in dem vinylhaltigen Polymer homogen verteilt werden kann.
  • Im Rahmen einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens erfolgt die Bereitstellung von Additivsystemen für vinylhaltige Polymeren in Form von Tabletten. Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher ein Verfahren, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisadditiv mindestens im Rahmen der Herstellung eines der Additivsysteme mit mindestens einer weiteren Komponente in vermischter oder teilweise vermischter oder nicht vermischter Form durch mindestens einmaliges Pressen zu einem kompakten Körper verpresst und tablettiert wird.
  • Der Pressdruck ist dabei so zu wählen, dass einerseits die Lagerung und der Transport des Additivsystems in tablettierter Form gewährleistet sind, andererseits jedoch die Mischbarkeit mit dem vinylhaltigen Polymeren oder dem Gemisch aus vinylhaltigen Polymeren bei der Herstellung des Dryblends sichergestellt ist. Beispielsweise wird ein Pressdruck im Bereich von 50.000 Pa bis 1,5 GPa oder ein Pressdruck im Bereich von 0,1 MPa bis 1 GPa oder ein Pressdruck im Bereich von 0,5 MPa bis 0,5 GPa oder ein Pressdruck im Bereich von 1 MPa bis 100 MPa gewählt.
  • Die räumlichen Abmessungen erfindungsgemäß herzustellender Tabletten orientieren sich an denselben vorstehend genannten Anforderungen. Zum einen muss eine hinreichende Transport- und Lagerstabilität der Tabletten gewährleistet sein, zum anderen ist eine ausreichende Mischbarkeit der Tabletten mit dem vinylhaltigen Polymer bei der Herstellung des Dryblends sicherzustellen. Typischerweise liegt das Volumen erfindungsgemäß herzustellender Tabletten im Bereich von etwa 0,001 cm3 bis zu etwa 0,027 cm3 oder bis zu etwa 0,125 cm3 oder bis zu etwa 0,250 cm3 oder bis zu etwa 0,5 cm3 oder bis zu etwa 1 cm3 oder bis zu etwa 8 cm3 oder bis zu etwa 27 cm3.
  • Um den Anforderungen an Transport- und Lagerstabilität gerecht zu werden, können die Tabletten erfindungsgemäß mit einer Umhüllung versehen werden.
  • Daher umfasst der Gegenstand der vorliegenden Erfindung auch Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass den Tabletten durch Tauchbeschichten, durch Sprühbeschichten, oder durch Bestreichen, oder durch Aufschmelzen oder durch eine andere dem Fachmann bekannte Methode oder durch eine Kombination von mindestens zwei der genannten Techniken mindestens eine weitere Komponente in Form einer Umhüllung zugegeben wird.
  • Die geometrische Form der erfindungsgemäß herzustellenden Tabletten ist im Wesentlichen beliebig. Die Tabletten können erfindungsgemäß beispielsweise würfelförmige, quaderförmige, kugelförmige, (rotations-) ellipsenförmige, zylinderförmige, kegelförmige, pyramidale, bipyramidale oder prismenförmige Gestalt aufweisen.
  • Die erfindungsgemäßen Vorteile lassen sich auch durch ein Verfahren zur Herstellung mehrphasig aufgebauter kompaktierter Granulate realisieren. So lässt sich beispielsweise im Rahmen der Herstellung eines Additivsystems mindestens eine weitere Komponente dem Basisadditiv in Form einer Hülle aufarbeiten.
  • So betrifft die vorliegende Erfindung beispielsweise ein Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass im Rahmen der Herstellung mindestens eines Additivsystems das Basisadditiv extrudiert und diesem mindestens eine weitere Komponente aufgeschmolzen wird.
  • Dieses Verfahren ermöglicht die Bereitstellung von Additivsystemen auf der Grundlage neuer Materialkombinationen. Beispielsweise ist eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass im Rahmen der Herstellung mindestens eines Additivsystems mindestens ein Acrylatfließmittel als eine Basiskomponente durch Extrusion vorgelegt und anschließend mit einer Hülle aus mindestens einem schmelzbaren Material als weiterer Komponente versehen wird.
  • Fließmittel werden auch als Fließhilfen oder Verarbeitungshilfsmittel bezeichnet. Die Hauptaufgabe dieser Fließhilfen ist neben der Verkürzung des Plastifiziervorgangs vor allem eine Verbesserung der rheologischen Eigenschaften im thermoplastischen sowie im thermoelastischen Zustand. Die in der Regel hochmolekularen Fließmittel werden im angelsächsischen auch „processing aids" ge nannt. Als Fließmittel werden üblicherweise Copolymerisate des Methacrylsäuremethylesters (MMA) mit anderen Methacryl- und Acrylsäurederivaten, beispielsweise Estern, oder aber Polymere auf Basis von Acrylnitril, Styrol, α-Methylstyrol oder Vinyltoluol eingesetzt. Geeignete Verbindungen sind beispielsweise in "Kunststoff Additive", R. Keßler/H. Müller, Carl Hanser Verlag, 3. Auflage, 1989 sowie im "Handbook of PVC Formulating", E.J. Wilson, J. Wiley & Sons, 1993 beschrieben.
  • Neben den genannten Herstellungsverfahren umfasst der Gegenstand der vorliegenden Erfindung auch die erfindungsgemäß hergestellten Additivsysteme für halogenhaltige Kunststoffe selbst. Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind damit Additivsysteme für Vinylpolymere hergestellt nach einem der genannten Verfahren.
  • Ein gemäß der vorliegenden Erfindung geeignetes granulares Additivsystem ist dadurch gekennzeichnet, dass durch Zerkleinern eines Extrudates hergestellte Körner mindestens hinsichtlich einer räumlichen Dimension eine Ausdehnung von 0,5 mm bis 10 mm aufweisen und eine diese Körner ganz oder teilweise umhüllende Schicht mit einer Stärke von 0,05 mm bis 4 mm oder von 0,1 mm bis 3 mm oder von 0,15 mm bis 2 mm besitzen.
  • Bei dieser Ausführungsform umfasst das Extrudat das Basisadditiv, während die umhüllende Schicht mindestens eine weitere Komponente gemäß vorliegender Erfindung enthält. Erfindungsgemäß kann das Zerkleinern eines Extrudates nach dem Aufschmelzen dieser umhüllenden Schicht beispielsweise durch Abschlagen des Extrudates außerhalb des Extruderkopfes oder durch die Verwendung eines konventionellen Granulators erreicht werden.
  • Eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen granularen Additivsystems ist dadurch gekennzeichnet, dass durch Zerkleinern eines Extrudates hergestellte Körner mindestens hinsichtlich einer räumlichen Dimension eine Ausdehnung von 0,5 mm bis 10 mm aufweisen und eine diese Körner ganz oder teilweise umhüllende Schicht mit eine Stärke von 0,05 mm bis 4 mm oder zwischen 0,1 mm und 3mm oder zwischen 0,15 mm und 2 mm besitzen, wobei diese teilweise umhüllende Schicht ebenfalls stäbchen- oder zylinderförmig ist und lediglich die Stirnseiten der Körner nicht bedeckt.
  • Auch im Falle dieser Ausführungsform kann das Zerkleinern des Extrudates nach dem Aufschmelzen der umhüllenden Schicht beispielsweise durch Abschlagen des Extrudates außerhalb des Extruderkopfes oder durch die Verwendung eines konventionellen Granulators erreicht werden.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung besteht in der Verwendung der erfindungsgemäß hergestellten Additivsysteme zur Verarbeitung von Kunststoffen auf der Basis von Vinylpolymeren.
  • Im Rahmen einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung werden die erfindungsgemäß hergestellten Additivsysteme im Rahmen der Verarbeitung von Polymeren eingesetzt, die durch Polymerisation von Monomeren mit mindestens einer olefinisch ungesättigten Doppelbindung erhalten werden. Derartige Polymere werden im Rahmen des vorliegenden Textes als „Vinylpolymere" bezeichnet.
  • Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher auch eine Polymerzusammensetzung, mindestens enthaltend ein Vinylpolymeres und ein gemäß einem erfindungsgemäßen Verfahren hergestelltes Additivsystem oder ein erfindungsgemäßes Additivsystem.
  • Beispielsweise werden im Rahmen der vorliegenden Erfindung unter dem Begriff „Vinylpolymere" Polymere verstanden, die unter Beteiligung mindestens eines Monomeren erhalten wurden, das mindestens ein Halogenatom aufweist.
  • Daher betrifft die vorliegende Erfindung auch eine Polymerzusammensetzung, die mindestens ein halogeniertes Polymeres enthält.
  • Beispielsweise handelt es sich bei Vinylpolymeren im Sinne der vorliegenden Erfindung um Polymere ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Polyvinylchlorid, Polymere aus Vinylacetat, Vinylacetat-Vinylchlorid-Copolymere, Polymere aus Vinylidenhalogeniden, wie z. B. Vinylidenchlorid, Vinylpyridin, Vinylcarbazol, Styrol, Vinylbenzol, Polymere aus Acrylsäureestern, wie Methylacrylat, Ethylacrylat, oder Methylmethacrylat, oder Polymere aus Acrylnitril. Weitere geeignete Vinylpolymere sind Homopolymere des Vinylchlorids sowie Copolymere und Terpolymere des Vinylchlorids mit weiteren Comonomeren, wie z. B. Vinylacetat, Vinylformiat, Alkylvinylethern, Ethylen, Propylen, Butylen, Vinylidenchlorid, Alkylacrylaten, Alkylmethacrylaten, Maleinsäurealkylestern und Fumarsäurealkylestern. Es ist weiterhin möglich, dass ein Vinylpolymeres zu mindestens 50 Gew.-% oder zu mindestens 75 Gew.-% oder zu mehr als 90 Gew.-% oder zu im Wesentlichen zu 100 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht des Vinylpolymeren, auf Vinylchlorid-Monomeren basiert. Der Begriff „Vinylpolymere" schließt im Rahmen der vorliegenden Erfindung auch physikalische Gemische aus zwei oder mehr unterschiedlichen Vinylpolymeren, so genannte Blends, ein.
  • Weitere Beispiele für halogenhaltige Polymere sind Polymere des Vinylchlorids, Vinylharze die Vinylchlorideinheiten im Polymerrückgrat enthalten, Copolymere von Vinylchlorid und Vinylestern aliphatischer Säuren, beispielsweise Vinylace tat, Copolymere von Vinylchlorid mit Estern der Acryl- und Methacrylsäure oder Acrylnitril oder Gemischen aus zwei oder mehr davon, Copolymere des Vinylchlorids mit Dienverbindungen oder ungesättigten Dicarbonsäuren oder deren Anhydriden, beispielsweise Copolymere des Vinylchlorids mit Diethylmaleat, Diethylfumarat oder Maleinsäureanhydrid, nachchlorierte Polymere und Copolymere des Vinylchlorids, Copolymere des Vinylchlorids und Vinylidenchlorids mit ungesättigten Aldehyden, Ketonen und anderen Verbindungen wie Acrolein, Crotonaldehyd, Vinylmethylketon, Vinylmethylether, Vinylisobutylether und dergleichen, Polymere und Copolymere des Vinylidenchlorids mit Vinylchlorid und anderen polymerisierbaren Verbindungen, wie sie bereits oben genannt wurden, Polymere des Vinylchloracetats und Dichlordivinylethers, chlorierte Polymere des Vinylacetats, chlorierte polymere Ester der Acrylsäure und der α-substituierten Acrylsäuren, chlorierte Polystyrole, beispielsweise Polydichlorstyrol, chlorierte Polymere des Ethylens, Polymere und nachchlorierte Polymere von Chlorbutadien und deren Copolymere mit Vinylchlorid sowie Mischungen aus zwei oder mehr der genannten Polymeren oder Polymermischungen, die eines oder mehrere der obengenannten Polymere enthalten.
  • Im Rahmen einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung enthält eine erfindungsgemäße Polymerzusammensetzung mehr als 50 Gew.-% eines halogenierten Polymeren oder eines Gemischs aus zwei oder mehr halogenierten Polymeren, beispielsweise mehr als 70 oder mehr als 90 Gew.-%, bezogen auf die in der Polymerzusammensetzung enthaltenen Polymeren.
  • Im Rahmen der Verarbeitung vinylhaltiger Polymerzusammensetzungen werden die erfindungsgemäßen Additivsysteme mit der entsprechenden vinylhaltigen Polymerzusammensetzung vermischt. Dabei kann das Additivsystem dem vinylhal tigen Polymer in Form eines Pulvers oder eines Granulates oder in anderer Form zugesetzt werden.
  • Erfindungsgemäße Mischungen aus vinylhaltigen Polymeren und Additivsystemen werden im Rahmen des vorliegenden Textes als Dryblend oder Compound bezeichnet. Die Verarbeitung eines solchen Dryblends oder Compounds impliziert in vielen Fällen das Aufschmelzen desselben. Im Rahmen des vorliegenden Textes bedeutet Aufschmelzen die Herstellung einer plastisch verformbaren Masse durch Temperaturveränderung. Eine derartige Temperaturveränderung gelingt beispielsweise durch thermischen Kontakt des Dryblends mit einem Wärmereservoir oder durch Einstrahlen von beispielsweise Mikrowellen oder durch Friktion zwischen den einzelnen Bestandteilen des Dryblends oder durch Friktion zwischen dem Dryblend und den Oberflächen der verarbeitenden Maschinen oder durch sonstige geeignete Verfahren.
  • Ebenfalls zur Behandlung mit den erfindungsgemäßen Additivsystemen geeignet sind die Pfropfpolymerisate von PVC mit EVA, ABS oder MBS. Weitere Substrate für derartige Propfcopolymere sind außerdem die vorstehend genannten Homo- und -Copolymerisate, beispielsweise Mischungen von Vinylchlorid-Homopolymerisaten mit anderen thermoplastischen oder elastomeren Polymeren, wie Blends mit ABS, MBS, NBR, SAN, EVA, CPE, MBAS, PAA (Polyalkylacrylat), PAMA (Polyalkylmethacrylat), EPDM, Polyamiden oder Polylactonen.
  • Ebenfalls zur Behandlung mit den erfindungsgemäßen Additivsystemen geeignet sind Gemische von halogenierten und nicht-halogenierten Polymeren, beispielsweise Gemische der oben genannten nicht-halogenierten Polymeren mit PVC, beispielsweise Gemische von Polyurethanen und PVC.
  • Weiterhin können mit den erfindungsgemäßen Additivsystemen auch Rezyklate chlorhaltiger Polymere behandelt werden, wobei grundsätzlich alle Rezyklate der oben genannten, halogenierten Polymeren hierzu geeignet sind. Geeignet ist im Rahmen der vorliegenden Erfindung beispielsweise PVC-Rezyklat.
  • Im Rahmen einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung enthält eine erfindungsgemäße Polymerzusammensetzung das erfindungsgemäße Additivsystem in einer Menge von 0,1 bis 20 phr, oder etwa 0,5 bis etwa 15 phr oder etwa 1 bis etwa 12 phr. Die Einheit phr steht für „per hundred resin" und betrifft damit Gewichtsteile pro 100 Gewichtsteile Polymeres.
  • Die erfindungsgemäßen Additivsysteme oder erfindungsgemäß hergestellten Additivsysteme eignen sich in Abhängigkeit von Art und Menge der enthaltenen Additive auch zur Stabilisierung von Polymerzusammensetzungen, beispielsweise zur Stabilisierung von Polymerzusammensetzungen, die halogenhaltige Polymere enthalten.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft daher auch ein Verfahren zur Stabilisierung halogenhaltiger Polymerer, bei dem ein halogenhaltiges Polymeres oder ein Gemisch aus zwei oder mehr halogenhaltigen Polymeren oder ein Gemisch aus einem oder mehreren halogenhaltige Polymeren und einem oder mehreren halogenfreien Polymeren mit einem erfindungsgemäßen Additivsystem vermischt wird.
  • Die Vermischung von einem Polymeren oder einem Gemisch aus mehreren Polymeren und einem erfindungsgemäßen Additivsystem kann grundsätzlich zu jedem beliebigen Zeitpunkt vor oder während der Herstellung oder der Verarbeitung des Polymeren erfolgen. So kann ein Additivsystem beispielsweise dem in Pulverform vorliegenden Polymeren vor der Verarbeitung zugemischt werden. Es ist jedoch ebenso möglich, ein Additivsystem dem Polymeren oder den Polymeren in erweichtem oder geschmolzenem Zustand zuzusetzen. Darüber hinaus kann ein Additivsystem bereits während der Polymerisation des Vinylpolymeren oder unmittelbar nach der Polymerisation des Vinylpolymeren zugesetzt werden, beispielsweise während der Polymerisation von PVC oder unmittelbar im Anschluss an die Polymerisation von PVC, beispielsweise zu einem heißen S-PVC-Slurry.
  • Beispielsweise wird dabei das Additivsystem der Polymerzusammensetzung in einer Menge von 0,1 bis 20 Gew.-%, bezogen auf das in der Polymerzusammensetzung enthaltene Polymere, zugesetzt.
  • Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist weiterhin ein Verfahren, bei dem das Vinylpolymere zu mindestens 50 Gew.-% auf Vinylchlorid basiert.
  • Eine erfindungsgemäße Polymerzusammensetzung kann auf bekannte Weise in eine gewünschte Form gebracht werden. Geeignete Verfahren sind beispielsweise Kalandrieren, Extrudieren, Spritzgießen, Sintern, Extrusions-Blasen oder das Plastisol-Verfahren. Eine erfindungsgemäße Polymerzusammensetzung kann beispielsweise auch zur Herstellung von Schaumstoffen verwendet werden. Grundsätzlich eignen sich die erfindungsgemäßen Polymerzusammensetzungen zur Herstellung von Hart- oder Weich-PVC, beispielsweise zur Herstellung von PVC-U.
  • Eine erfindungsgemäße Polymerzusammensetzung kann zu Formkörpern verarbeitet werden. Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind daher auch Formkörper, mindestens enthaltend ein erfindungsgemäß hergestelltes Additivsystem oder ein erfindungsgemäßes Additivsystem oder eine erfindungsgemäße Polymerzusammensetzung.
  • Der Begriff "Formkörper" umfasst im Rahmen der vorliegenden Erfindung grundsätzlich alle dreidimensionalen Gebilde, die aus einer erfindungsgemäße Polymerzusammensetzung herstellbar sind. Der Begriff "Formkörper" umfasst im Rahmen der vorliegenden Erfindung beispielsweise Drahtummantelungen, Automobilbauteile, beispielsweise Automobilbauteile wie sie im Innenraum des Automobils, im Motorraum oder an den Außenflächen eingesetzt werden, Kabelisolierungen, Dekorationsfolien, Agrarfolien, Schläuche, Dichtungsprofile, Bürofolien, Hohlkörper (Flaschen), Verpackungsfolien (Tiefziehfolien), Blasfolien, Rohre, Schaumstoffe, Schwerprofile (Fensterrahmen), Lichtwandprofile, Bauprofile, Sidings, Fittings, Platten, Schaumplatten, Coextrudate mit recyceltem Kern oder Gehäuse für elektrische Apparaturen oder Maschinen, beispielsweise Computer oder Haushaltsgeräte. Weitere Beispiele für aus einer erfindungsgemäßen Polymerzusammensetzung herstellbare Formkörper sind Kunstleder, Bodenbeläge, Textilbeschichtungen, Tapeten, Coil-Coatings oder Unterbodenschutz für Kraftfahrzeuge.
  • Vergleichsbeispiel 1: Verwägevorteil
  • Gegenstand dieses Vergleichsbeispiels ist die Herstellung von 100 Tonnen eines Additivsystems durch Vermischen der Bestandteile gemäß einem konventionellen Verfahren im Vergleich zu einer erfindungsgemäßen Verfahrensweise. Dieses Additivsystem bestehe aus 8 Bestandteilen, der zur Herstellung des Additivsystems verwendete Mischer habe ein Fassungsvermögen von 2 Tonnen.
  • 1. Konventionelles Verfahren:
  • Die Bereitstellung von 100 Tonnen des Additivs impliziert die Einwaage von 50 Mischeransätzen mit jeweils 8 Bestandteilen. Dies bedeutet das Ausführen von 400 Einwägungen.
  • 2. Verfahren gemäß vorliegender Erfindung:
  • Es sollen 4 Basiskomponenten zunächst zu einem Basisadditiv verarbeitet werden. Die verbleibenden weiteren 4 Komponenten werden nachträglich eingearbeitet. Der Mengenanteil des Basisadditivs an dem Additivsystem betrage 70 Tonnen, der Mengenanteil der weiteren Komponenten betrage 30 Tonnen.
  • Die Herstellung von 70 Tonnen Basisadditiv impliziert die Einwaage von 35 Mischeransätzen mit jeweils 4 Basiskomponenten. Dies bedeutet das Ausführen von 140 Einwägungen. Die Bereitstellung der 30 Tonnen der weiteren Komponenten bedeutet das Einwiegen von 15 Mischeransätzen mit jeweils 4 Komponenten. Dies ergibt 60 Einwägungen. Insgesamt benötigt werden damit lediglich 200 Einwägungen.
  • Der verfahrensgemäße Vorteil nach vorliegender Erfindung gegenüber konventioneller Herstellung besteht in der Reduktion der Zahl der auszuführenden Verwiegungen um 50%.

Claims (14)

  1. Verfahren zur Herstellung von mindestens zwei Additivsystemen für Vinylpolymere, bei dem den mindestens zwei Additivsystemen aufgrund des gemeinsamen Durchlaufens mindestens eines, jedoch nicht jeden Verfahrensschrittes im Rahmen ihrer Herstellung ein gemeinsames Basisadditiv enthaltend mindestens zwei Basiskomponenten und in mindestens einem nicht gemeinsamen Verfahrensschritt jedem Additivsystem im Rahmen seiner Herstellung mindestens eine weitere Komponente zugesetzt und mindestens einem der übrigen Additivsysteme im Rahmen seiner Herstellung nicht oder auf andere Weise zugesetzt wird.
  2. Verfahren zur Herstellung von mindestens zwei sich voneinander entweder mindestens in ihrer Zusammensetzung, oder bei gleicher Zusammensetzung durch die Art der räumlichen Verteilung mindestens einer ihrer Komponenten unterscheidenden Additivsystemen, welche mindestens zwei gemeinsame Basiskomponenten enthalten, für Vinylpolymere, bei dem a. in einem Verfahrensschritt ein Basisadditiv durch Zusammenfügen der mindestens zwei Basiskomponenten bereit gestellt wird und b. in mindestens einem nachfolgenden Verfahrensschritt die Zugabe mindestens einer weiteren Komponente zu einem nicht die Gesamtmenge des Basisadditivs umfassenden Mengenanteil des Basisadditivs erfolgt, wobei diese mindestens eine weitere Komponente mit einer Basiskomponente identisch sein kann.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in einem der Bereitstellung des Basisadditivs vorausgehenden Verfahrensschritt die mindestens zwei Basiskomponenten eines Basisadditivs identifiziert werden.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren mindestens einen Verfahrensschritt umfasst, der das Lagern mindestens eines Teils der Menge des Basisadditivs beinhaltet.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens einem Additivsystem im Rahmen seiner Herstellung mindestens eine Komponente zugegeben wird, welche im Temperaturbereich von 25 bis 200°C schmelzbar ist.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens einem Additivsystem im Rahmen seiner Herstellung mindestens eine Komponente zugegeben wird, die mit mindestens einer Basiskomponente und/oder mit mindestens einer weiteren Komponente nicht oder nur unvollständig vermischt wird und eine kontinuierliche Phase bildet.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein, jedoch nicht jeder Verfahrensschritt ein Granulieren und/oder ein Verpressen umfasst.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisadditiv mindestens im Rahmen der Herstellung eines der Additivsysteme extrudiert und mit mindestens einer weiteren Komponente durch Coextrusion oder Tauchbeschichten oder Sprühbeschichten oder Bestreichen oder Aufschmelzen oder einer Kombination von mindestens zwei der genannten Techniken verbunden und konfektioniert wird.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisadditiv mindestens im Rahmen der Herstellung eines der Additivsysteme mit mindestens einer weiteren Komponente in vermischter oder teilweise vermischter oder nicht vermischter Form durch mindestens einmaliges Pressen zu einem kompakten Körper verpresst und tablettiert wird.
  10. Verfahren gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass den Tabletten durch Tauchbeschichten, oder durch Sprühbeschichten, oder durch Bestreichen, oder durch Aufschmelzen oder durch eine Kombination von mindestens zwei der genannten Techniken mindestens eine weitere Komponente in Form einer Umhüllung zugegeben wird.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass im Rahmen der Herstellung mindestens eines Additivsystems das Basisadditiv extrudiert und mindestens eine weitere Komponente aufgeschmolzen wird.
  12. Additivsystem für Vinylpolymere hergestellt nach einem Verfahren gemäß einem der Ansprüche 8 bis 11.
  13. Additivsystem nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass durch Zerkleinern eines Extrudates hergestellte Körner mindestens hinsichtlich einer räumlichen Dimension eine Ausdehnung von 0,5 mm bis 10 mm aufweisen und eine diese Körner ganz oder teilweise umhüllende Schicht mit eine Stärke von 0,05 mm bis 4 mm besitzen.
  14. Verwendung eines nach einem der Ansprüche 8 bis 11 hergestellten Additivsystems oder eines Additivsystems nach einem der Ansprüche 12 oder 13 zur Verarbeitung von Kunststoffen auf der Basis von Vinylpolymeren.
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