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DE102005001521A1 - Türaußengriff für Fahrzeuge - Google Patents

Türaußengriff für Fahrzeuge Download PDF

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DE102005001521A1
DE102005001521A1 DE102005001521A DE102005001521A DE102005001521A1 DE 102005001521 A1 DE102005001521 A1 DE 102005001521A1 DE 102005001521 A DE102005001521 A DE 102005001521A DE 102005001521 A DE102005001521 A DE 102005001521A DE 102005001521 A1 DE102005001521 A1 DE 102005001521A1
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DE
Germany
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handle
outside door
door handle
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handle according
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DE102005001521A
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English (en)
Inventor
Dirk MÜLLER
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Huf Huelsbeck and Fuerst GmbH and Co KG
Original Assignee
Huf Huelsbeck and Fuerst GmbH and Co KG
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Abstract

Bei einem Türaußengriff sitzen an beiden Griffenden einerends ein Lageransatz zur Schwenklagerung des Griffs und andernends ein Betätigungsansatz zur Betätigung eines im Fahrzeug befindlichen Schlosses bei Verschwenken des Griffs. Der Hohlraum im Griffinneren soll im Falle eines intelligenten Griffs einen Steuereinsatz aufnehmen, der eine Elektronik zur elektrischen Steuerung von Funktionen im Fahrzeug beinhaltet. Zum Einstecken des Steuereinsatzes in den Hohlraum ist an mindestens einem Griffende eine Öffnung vorgesehen. Zwecks preiswerter Herstellung und besserer Übersichtlichkeit wird vorgeschlagen, zunächst einen kompletten elektronikfreien Standardgriff zu erstellen, der einen sacklochartigen Hohlraum mit nur einer einzigen Einführöffnung besitzt, die neben dem Lageransatz des Griffs angeordnet ist. Der Steuereinsatz wird dann mit einer Umhüllung versehen, die biegeelastisch ist und durch die lagerseitige Einführöffnung eingeführt wird.

Description

  • Die Erfindung richtet sich auf einen Türaußengriff der im Oberbegriff des Anspruches 1 angegebenen Art. Der Griff hat an seinen beiden Griffenden zwei Ansätze, von denen mindestens der eine einstückig mit dem Griff ausgebildet ist, als Lageransatz fungiert und die Schwenkachse des Griffs bestimmt. Der andere Ansatz ist ein Betätigungsansatz, der bei Schwenkbewegung des Griffs ein im Schloss vorgesehenes Schloss betätigt.
  • Es gibt zwei Gründe im Griffinneren einen Hohlraum vorzusehen. Der eine Grund besteht darin, Materialkosten zu sparen und das Gewicht des Griffs zu erniedrigen. Ein solcher Griff kann dann als sogenannter „Standardgriff" in Fahrzeugen genutzt werden, bei denen die Griffe und die zugehörigen Schlösser nur mechanisch und nicht elektronisch fungieren. Aus fertigungstechnischen Gründen bildet man den Griff-Hohlraum rohrförmig aus, so dass sowohl im Bereich des Lageransatzes als auch im Bereich des Betätigungsansatzes vom Griff jeweils eine Öffnung entsteht.
  • Nicht nur aus optischen Gründen, sondern auch, zur Mediendichtigkeit und zur Vermeidung von Geräuschen beim Fahren, wurde mindestens die im Bereich des Betätigungsansatzes befindliche Öffnung, die in Fahrtrichtung weist, durch einen Deckel geschlossen. Nach einer Oberflächenbehandlung, wie einer Lackierung, kann der Griff als Standardgriff im Fahrzeug benutzt werden.
  • Der andere Grund für einen Hohlraum im Griffinneren zu erzeugen besteht darin, den Hohlraum als Aufnahme für einen Steuereinsatz zu nutzen, welche eine Elektronik zur elektrischen Steuerung von Funktionen im Fahrzeug beinhaltet. So entstand aus einem Griff-Rohling ein „intelligenter Griff", der dem vorausgehend beschriebenen alternativen Standard-Griff überlegen war. Die vorliegende Erfindung befasst sich mit einem intelligenten Griff.
  • Bei dem bekannten Türgriff der im Oberbegriff des Anspruches 1 angegebenen Art wurden, wie aus der EP 1 067 257 A1 ersichtlich ist, beim Einführen des Steuereinsatzes beide einander gegenüberliegende Öffnungen im rohrförmigen Hohlraum genutzt. Die zum Einstecken des Steuereinsatzes dienende Einführöffnung im Stand der Technik befand sich stets im Bereich des Betätigungsansatzes, weil dort der Hohlraum die größte lichte Weite aufweist und weil die sperrige Elektronik vom Steuereinsatz gleich im Anschluss an den Betätigungsansatz im Griffinneren positioniert werden müssen. Die gegenüberliegende, im Bereich des Lageransatzes vom Griff liegende Öffnung diente beim Einstecken des Steuereinsatzes lediglich als Austrittsöffnung für das freie Kabelende. An das dann hindurchgefädelte Kabelende musste dann noch ein elektrischer Stecker angeschlossen werden. Dann wurden beide Öffnungen durch Deckel verschlossen. Bei diesem bekannten Türaußengriff war der Betätigungseinsatz des Griffs Bestandteil desjenigen Deckels, der die Einführöffnung zu verschließen hatte.
  • Dieser bekannte intelligente Griff hatte mehrere Nachteile. Der bekannte intelligente Griff konnte erst nach dem Einführen der Steuerelektronik in den Griff- Rohling einer Oberflächenbehandlung unterzogen werden, z.B. einer Lackierung. Denn erst nach dem Einführen des Steuereinsatzes konnten die beiden Öffnungen durch ihre jeweiligen Deckel verschlossen werden. Die aus der einen Öffnung des intelligenten Griffs herausragenden Anschlusskabel für den elektrischen Stecker waren bei der Oberflächenbehandlung störend. Die Lackierung dieses bekannten Griffs war daher umständlich. Wenn ein solcher elektrischer Stecker die für seine Handhabung beim späteren Einbau des intelligenten Griffs im Fahrzeug eine ausreichend große Dimension aufwies, ließ er sich nicht vor dem Einsteckvorgang mit dem Kabel des Steuereinsatzes verbinden. Außerdem erschwerte der fertig angeschlossene Stecker am herausragenden Kabelende die nachträglich erforderliche Lackierung. Lackbestandteile dürfen nämlich nicht in den Bereich der Anschlusskontakte des Steckers gelangen. Der Stecker musste daher beim Lackieren besonders geschützt werden.
  • Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass wegen der unterschiedlichen Reihenfolge der einzelnen Arbeitsgänge ein Standardgriff stets getrennt, unabhängig von einem intelligenten Griff, hergestellt werden musste. Ein Werker, der mit dem Zusammenbau eines Fahrzeugs aus den angelieferten Bauteilen befasst war, musste auf zwei unterschiedliche Grifftypen achten, nämlich den Standardgriff einerseits und den intelligenten Griff andererseits. Beide Grifftypen mussten getrennt also hergestellt, gelagert und angeliefert werden. Das verteuerte die Herstellung beider Griffe. Es lag eine komplizierte Logistik vor.
  • Wie die EP 1 284 335 A1 zeigt, gibt es auch Türaußengriffe der im Oberbegriff von Anspruch 1 genannten Art mit einem damit einstückigen Betätigungsansatz, wobei die im Bereich des Betätigungseinsatzes vorgesehene Einführöffnung für den elektrischen Steuereinsatz erst nachträglich, nach dem Einführen mit einem gesonderten Deckel verschlossen werden konnte. Es ergeben sich dabei die gleichen Nachteile, auf die bereits vorausgehend hingewiesen wurde.
  • Ähnliche Nachteile ergeben sich auch bei einem gegenüber dem Oberbegriff von Anspruch 1 abweichenden Türaußengriff gemäß WO 03/050371 A2. Dort wird lediglich der Betätigungsansatz für das künftige Schloss einstückig mit dem Griffrohling hergestellt. Der gegenüberliegende Lageransatz dagegen ist Bestandteil eines Stopfens. Weil also im vorbereiteten Griffrohling der Lageransatz fehlt, ergibt sich eine mit dem Griffhohlraum axial ausgerichtete Einführöffnung für den Steuereinsatz. Durch das vom Lageransatz zunächst freie Rohrende kann der Steuereinsatz das Rohrende verschließen. Erst danach ist eine Oberflächenbehandlung des Griffs durch Lackieren od. dgl. möglich, wobei die geschilderten Nachteile sich, wie gesagt, auch in diesem Fall ergeben.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen zuverlässigen Türaußengriff der im Oberbegriff des Anspruches 1 genannten Art zu entwickeln, der besonders preiswert herzustellen ist. Dies wird erfindungsgemäß durch die im Anspruch angeführten Maßnahmen erreicht, denen folgende besondere Bedeutung zukommt.
  • Bei der Erfindung gibt es nur eine einzige Grifftype, die wahlweise entweder als Standardgriff oder als intelligenter Griff genutzt werden kann. Dies liegt daran, dass diese Grifftype nur eine einzige Öffnung im Bereich des einstückigen Lageransatzes aufzuweisen braucht, während eine eventuelle gegenüberliegende Zusatzöffnung von vornherein durch einen Deckel od. dgl. verschlossen ist. Bei der Erfindung wird nämlich die Öffnung im Bereich des Lageransatzes als Einführöffnung für den Steuereinsatz genutzt, falls aus dem Standardgriff ein intelligenter Griff erzeugt werden soll. Wenn Letzteres nicht erwünscht ist, wird die einheitliche Grifftype als Standardgriff verwendet.
  • Die einheitliche Grifftype nach der Erfindung kann, gleichgültig ob ein Standardgriff oder ein intelligenter Griff vorliegen soll, bereits vor dem Einführen des Steuereinsatzes einer Oberflächenbehandlung unterzogen werden, die z.B. aus einer Lackierung besteht. Dann erst braucht die Nutzung entschieden zu werden. Die Erfindung nutzt also einen fertigen Standardgriff dazu, um bedarfsweise daraus einen intelligenten Griff zu machen; es braucht lediglich der Steuereinsatz durch die im Bereich des Lageransatzes befindliche Einführöffnung in dem sacklochartigen Hohlraum des Griffes eingeführt zu werden. Die Lackierung der einheitlichen Grifftype erfolgt also in jedem Fall, vor dem Einstecken des Steuereinsatzes, weshalb es keine herausragenden Kabel oder Stecker gibt, die bei der Lackierung od. dgl. geschützt werden müssen. Darüber hinaus hat der Steuereinsatz folgende besondere Form.
  • Zweckmäßig befindet sich, wie Anspruch 2 angibt, an dem – in Einsteckrichtung gesehen – als „Vorderabschnitt" zu bezeichnenden vorderen Bereich des Steuereinsatzes die Elektronik. Mindestens dieser Vorderabschnitt ist, wie aus den Ansprüchen 3 und 4 zu entnehmen ist, auch der gegenüberliegende, als Abschlussende zu bezeichnende Endbereich des Steuereinsatzes mit einer gießtechnisch erzeugten mediendichten Umhüllung versehen. Diese Umhüllung sorgt dafür, dass der dem Vorderabschnitt sich anschließende Folgeabschnitt des Steuereinsatzes biegeelastisch ist. Letzteres ist bedeutsam, weil nach dem Einführen des durch die Elektronik verhältnismäßig steifen Vorderabschnittes die nachfolgenden Abschnitte den winkelförmigen Übergang zwischen der Einführöffnung und dem nachfolgenden Teilstück des Hohlraums nachgiebig folgen müssen. Nach vollzogener Einsteckbewegung fungiert die am Abschlussende des Steuereinsatzes befindliche Umhüllung, wie Anspruch 5 empfiehlt, zugleich als Stopfen, der die dann nicht mehr benötigte Einführöffnung verschließt. So ist die Umwandlung eines fertigen Standardgriffs in einen fertigen intelligenten Griff bei der Erfindung sehr einfach. Dazu braucht nur der mit der profilierten Umhüllung versehene Steuereinsatz in den nur einseitig, beim Lageransatz befindlichen Öffnung eingesteckt zu werden.
  • Weil bei der Erfindung für die Standardgriffe und für die intelligenten Griffe die gleiche Grifftype verwendet werden kann, ergeben sich hohe Stückzahlen. Man spart bei der Erfindung die sonst erforderliche zweite Grifftype ein. Ferner fällt die Logistik für die bisher erforderlichen zwei Grifftypen weg. Dadurch ergibt sich eine preiswerte Herstellung des erfindungsgemäßen Türaußengriffs für beide Griffverwendungen.
  • Weitere Maßnahmen und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung und den Zeichnungen. In den Zeichnungen ist die Erfindung in zwei Ausführungsbeispielen dargestellt. Es zeigen:
  • 1 einen Längsschnitt durch den rohen Griff,
  • 2 einen entsprechenden Längsschnitt durch einen vorbereiteten Deckel,
  • 3, ebenfalls im Längsschnitt, einen fertigen Standardgriff aus den befestigten Elementen von 1 und 2, der oberflächig bereits mit einer Lackierung versehen worden ist,
  • 4 + 5 eine längsgeschnittene Draufsicht längs der Schnittlinie IV-IV von 5 bzw. eine Draufsicht auf eine erste Ausführungsform eines Steuereinsatzes, der eine Elektronik zur elektrischen Steuerung von Funktionen im Fahrzeug beinhaltet,
  • 6 eine Zwischenphase zur Herstellung eines „intelligenten Griffs", wo ausgehend vom Standardgriff gemäß 3 der Steuereinsatz von 4 bzw. 5 eingeführt wird,
  • 7 den fertigen intelligenten Griff mit integrierter Elektronik und
  • 8 eine alternative Ausbildung des fertigen intelligenten Griffs von 7, wo ein zur 4 und 5 alternativer Steuereinsatz montiert worden ist.
  • In 2 ist ein Griffrohling 10.0 eines Türaußengriffs gezeigt, der aus Kunststoffmaterial 13 durch Spritzgusstechnik erzeugt ist. Im Griffinneren soll dabei ein Hohlraum 15.0 entstehen. Einstückig mit dem Griffrohling 10.0 werden dabei jeweils Ansätze 16, 17 an den beiden Griffenden erzeugt. Der eine Ansatz 16 besitzt eine Lageraufnahme 18, die eine künftige Schwenkachse des Türaußengriffs bestimmt, weshalb dieser Ansatz 16 „Lageransatz" bezeichnet werden soll. Die Lageraufnahme 18 bestimmt das aus 3 ersichtliche innere Lagerende 21 des noch näher zu beschreibenden fertigen Griffs 10.2
  • Der andere Ansatz 17 hat eine Angriffsstelle 19 für ein Anfangsglied eines nicht näher gezeigten, im Fahrzeug vorgesehenen Schlosses. Bei einer künftigen manuellen Schwenkbewegung des am Fahrzeug montierten Griffs betätigt die Angriffsstelle 19 das Schloss, weshalb dieser Ansatz 17 „Betätigungsansatz" genannt werden soll. Der bereits erwähnte fertige Griff 10.2 von 3 wird bei bestimmungsgemäßem Gebrauch um die Lagerstelle 18 im Sinne des Pfeils 41 von 3 verschwenkt, weshalb dieses Ende des Griffs 10.2 als Ziehende 22 zu bezeichnen ist. Der Griff 10.2 ist ein sogenannter „Ziehgriff".
  • Erwünscht sind dabei eine möglichst gleichförmige Wandstärke 14. Fertigungstechnisch bedingt entsteht in diesem Fall ein rohrförmiger Griff-Hohlraum 15.0 mit zwei Öffnungen 11, 12. Die eine Öffnung 11 befindet sich im Bereich des Lageransatzes 16, ist dem Lageransatz 16 unmittelbar benachbart und soll aus noch näher ersichtlichen Gründen „Einführöffnung" genannt werden. Diese Einführöffnung 11 ist gegenüber dem Längsverlauf des Griffrohlings abgewinkelt und, bei künftigem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Griffs, in einer Ebene parallel zur Außenverkleidung des Fahrzeugs angeordnet, z.B. einer Türaußenfläche.
  • Die andere Öffnung 12 soll zur Unterscheidung von der Einführöffnung 11 kurz „Zusatzöffnung" bezeichnet werden. Die Zusatzöffnung 12 befindet sich in der Griffstirnfläche 23 am Griff-Ziehende 22. Demgegenüber ist die vorbeschriebene Einführöffnung 11 auf der Griffinnenseite 24 angeordnet, die sich zwischen dem Lageransatz 16 und dem Betätigungsansatz 17 erstreckt. Die Folge ist, dass die strichpunktiert verdeutlichte Ebene 26 der Zusatzöffnung 12 im wesentlichen senkrecht zu der ebenfalls strichpunktiert in 1 veranschaulichten Ebene 25 der Einführöffnung 11 verläuft.
  • Unabhängig vom Griffrohling 10.0 wird ein Deckel 20 gemäß 2 hergestellt, zweckmäßigerweise ebenfalls durch Spritzgusstechnik aus gleichem Kunststoffmaterial 13. Dieser Deckel 20 ist in seinem Umfangsbereich 27 passend zu den Innendimensionen der Zusatzöffnung 12 gestaltet. Die Innenfläche des Deckels ist mit einer mehrgliedrigen „Positionierungshilfe" versehen, deren Bedeutung erst im Zusammenhang mit 6 und 7 näher erläutert wird. Diese Positionierungshilfe besteht im vorliegenden Fall aus trichterförmigen, nach innen weisenden Führungsflächen 28 einerseits und aus einer im Zentrum dieser Führungsflächen 28 befindlichen Vertiefung 29.
  • Die nächste Fertigungsstufe des erfindungsgemäßen Türaußengriffs besteht darin, den Deckel 20 mit dem Griffrohling 10.0 fest zu verbinden, wodurch als Zwischenprodukt, die in 3 verdeutlichte Griff-Deckel-Kombination 10.1 entsteht. Durch den integrierten Deckel 20 in der Kombination 10.1 von 3 entsteht im Griffinneren aus dem rohrförmigen Hohlraum 15.0 von 1 ein Sackloch 15.1, das nur noch die Einführöffnung 11 am Griff-Lagerende 21 aufweist.
  • Diese Kombination 10.1 wird im nächsten Verfahrensschritt einer gestrichelt in 3 verdeutlichten Oberflächenbehandlung 40 unterzogen. Diese besteht in der Regel darin, die nach außen sichtbaren Flächenbereiche der Kombination 10.1 mit einer Lackierung zu beschichten. Wenn diese Lackbeschichtung ausgehärtet ist, entsteht bereits ein fertiger Standardgriff 10.2 gemäß 3. Dieser Standardgriff 10.2 wird dann verwendet, wenn elektrische Steuerungen über den Griff nicht erfolgen sollen und eine rein mechanische Betätigung des Schlosses genügt.
  • Dieser Standardgriff 10.2 wird also vom Werker beim Zusammenbau des Fahrzeugs an der Fahrzeugtür od. dgl. in üblicher Weise montiert. Dazu wird der Lageransatz 16 an einer Lagerstelle im Fahrzeug eingehängt und dabei das gegenüberliegende Betätigungsende 17 mit einem Anfangsglied eines im Fahrzeug vorgesehenen Schlosses in Ausrichtung gebracht. Dann kann die bereits beschriebene, durch den Pfeil 41 in 3 verdeutlichte Schwenkbewegung des Standardgriffs 10.2 erfolgen, um eine im wesentlichen senkrechte oder geneigte Schwenkachse im Fahrzeug. Der Standardgriff 10.2 ist ein sogenannter „Ziehgriff".
  • Es besteht das Bedürfnis auch sogenannte „intelligente Griffe" herzustellen, die in ihrem Griffinneren einen Steuereinsatz 30 aufnimmt. Dieser Steuereinsatz 30 beinhaltet eine aus 4 ersichtliche Elektronik, die zur künftigen elektrischen Steuerung von Funktionen im Fahrzeug dient. Ein solcher intelligenter Griff 10.3 ist in 7 gezeigt. Das Besondere der Erfindung besteht nun darin, den fertigen Standardgriff 10.2 gemäß 3 zugleich dazu zu verwenden, um damit den intelligenten Griff 10.3 von 7 zu erstellen. Dazu wird der bereits genannte Steuereinsatz 30 in besonderer Weise ausgebildet und in den vorbeschriebenen Standardgriff 10.2 eingesteckt, was anhand der 4 bis 6 näher erläutert werden soll.
  • Wie noch näher anhand der 6 erläutert wird, erfolgt der Zusammenbau des intelligenten Griffs 10.3 von 7 dadurch, dass der Steuereinsatz 30 in Richtung des Pfeils 43 von 6 ins Innere des Standardgriffs 10.2 eingesteckt wird. Diese Einsteckrichtung 43 ist beim Steuereinsatz 30 in den 4 und 5 ebenfalls als Pfeil veranschaulicht. Der Steuereinsatz 30 lässt sich, wie 4 und 5 verdeutlichen, in mehrere Abschnitte gliedern.
  • In Einsteckrichtung 43 gesehen, befindet sich im Vorderabschnitt 31 des Steuereinsatzes 30 die Elektronik 36. Diese umfasst eine Platine 42 mit integrierten elektrischen Leitungen, an welche die zur Elektronik 36 gehörenden elektrischen Bauteile 37 angeschlossen sind. Dieser Vorderabschnitt 31 ist verhältnismäßig steif und unterscheidet sich diesbezüglich von dem sich daran anschließenden Folgeabschnitt 32, der biegeelastisch ausgebildet ist. Im vorliegenden Fall ist der ganze Steuereinsatz 30 mit einer gießtechnisch erzeugten Umhüllung 44 versehen, die in der Schnittansicht von 4 durch Punktschraffur hervorgehoben ist. Diese Biegeelastizität wird durch eine geeignete Außenprofilierung 46 bis 49 der bandartigen Umhüllung 44 gefördert. Dazu dienen zunächst Querschnittsminderungen 46 bis 49 hinsichtlich der Umhüllungs-Breite 46, 47 und der Umhüllungs-Höhe 48, wenn man sie mit dem Vorderabschnitt 31 dimensionsmäßig vergleicht. Der Folgeabschnitt 32 lässt sich dabei seinerseits in bedarfsweise zueinander unterschiedlich gestaltete Unterabschnitte 33, 34 gliedern.
  • Der sich an den Vorderabschnitt 31 anschließende erste Unterabschnitt 33 nimmt ein flexibles Band oder eine Folie eines kapazitiven Sensors auf, der an die benachbarte Elektronik 36 angeschlossen ist. Dieser Bestandteil 53 des kapazitiven Sensors besteht aus einer Elektrode, die von der Umhüllung 44 umschlossen ist. Der sich daran anschließende zweite Unterabschnitt 34 weist auf der oberen und unteren Flächenseite Ausnehmungen 49 auf, die im vorliegenden Fall aus einer Schar von Quernuten bestehen. Diese Quernuten 49 sind, in Einsteckrichtung 43 gesehen, voneinander beabstandet und erhöhen die Biegefähigkeit vom Folgeabschnitt 32 beträchtlich.
  • Von besonderer Bedeutung ist das Abschlussende 35 des Steuereinsatzes 30, welches dem vorbeschriebenen Vorderabschnitt 31 gegenüberliegt. Dieses Abschlussende 35 hat Dimensionen, die dem Öffnungsprofil der verbliebenen Einführöffnung 11 im Standardgriff 10.2 von 6 angepasst sind. Wie 7 erkennen lässt, dient dieses Abschlussende 35 vom Steuereinsatz 30 als Stopfen 45, der die Einführöffnung 11 mediendicht verschließt.
  • Wie aus 4 und 5 weiter hervorgeht, ragen aus dem Abschlussende 35 elektrische Kabel 51 heraus, über welche die elektrische Stromversorgung und/oder die elektrischen Steuerimpulse zur und von der Elektronik 36 geleitet werden. Diese Kabel 51 können an ihren freien Enden 52 bereits bei dem vorbereiteten Steuereinsatz 30 mit einem elektrischen Stecker 50 versehen sein, der mit geeignete Anschlusskontakte 54 besitzt. Diese wirken bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des intelligenten Griffs 10.3 von 7 mit Gegenkontakten eines nicht näher gezeigten Steuergeräts im Fahrzeug zusammen und erzeugen eine elektrische Verbindung. Der elektrische Stecker 50 besteht aus geeignetem Kunststoffmaterial 55, das z.B. spritzgusstechnisch an die Kabelenden 52 gleich mit angeformt werden kann.
  • Im Ergebnis bilden der Steckereinsatz 30, zusammen mit den herausragenden Kabeln 51 und den endseitigen Stecker 50 eine vorgefertigte Baueinheit 56, die zur Erstellung des intelligenten Griffs 10.3 von 7 als Ganzes gehandhabt wird. Erwähnenswert ist noch die dem Vorderabschnitt 31 vorauseilende Nase 57, die ausschließlich mit dem Material der nachgiebigen Umhüllung 44 versehen ist und daher flexibel ist.
  • Dazu wird zunächst, wie 6 zeigt, die Baueinheit 56 mit ihrem Vorderabschnitt 31 zuerst in die dem Lageransatz 16 benachbarte Einführöffnung 11 in Richtung des Montagepfeils 43 eingesteckt. Der verhältnismäßig steife Vorderabschnitt 31 vom Steuereinsatz 30 kann als Ganzes durch die Einführöffnung 11 eingesteckt werden, wobei es an seiner vorauseilenden Nase 57 zu Verbiegungen kommen kann. Bedeutsam ist aber, dass der sich daran anschließende Folgeabschnitt 32 biegefähig ausgebildet ist. Es kommt nämlich darauf an, den Steuereinsatz an der im Griffinneren abgewinkelt verlaufenden und in 6 mit 58 gekennzeichneten Umlenkstelle vorbeizubewegen. Der durch die Öffnung 11 quer einführbare, steife Vorderabschnitt 31 ist davon nicht betroffen, wohl aber der sich daran anschließende Folgeabschnitt 32, der sich dabei ohne Weiteres verbiegen kann.
  • Beachtenswert ist, dass beim Einsteckvorgang 43 gemäß 6 der am Kabelende 52 sitzende Stecker 50 nicht in den sacklochartigen Hohlraum 15.1 hineingelangt, sondern stets außerhalb des Griffes 10.2 bzw. 10.3 verbleibt. Im fertigen intelligenten Griff 10.3 kann der Stecker bei der Griffmontage an dem bereits erwähnten Gegenstecker im Fahrzeug eingekuppelt werden.
  • Von besonderer Bedeutung ist es, dass wenigstens bestimmte elektrische Bauteile 37 der Elektronik 36 eine definierte, in 7 gepunktet angedeutete Einsteckendlage 59 einnehmen. Dazu dienen folgende besondere, anhand von 3 und 5 zu erläuternde Elemente, auf die teilweise schon hingewiesen worden ist.
  • Der in 3 befestigte Deckel 20 weist mit den bereits beschriebenen trichterförmigen Führungsflächen 28 in Richtung der bereits mehrfach erwähnten Einsteckbewegung 43. Die dem Vorderabschnitt 43 vorauseilende Nase 57 besitzt konische Führungsgegenflächen 38, die in einem zentralen Vorsprung 39 münden. Bei der Einsteckbewegung 43 werden die Elemente 38, 39 an den deckelseitigen Führungsflächen 28 entlang geleitet, bis schließlich der Vorsprung 39 in die erwähnte deckelseitige Vertiefung 29 einfährt. Vorsprung 38 und Vertiefung 29 wirken im Sinne einer mechanischen Steckverbindung 60, die sich in 7 in ihrer Einstecklage befindet. Zur weiteren Stabilisierung können die Führungsflächen 28 und Führungsgegenflächen 38 in der Einsteckendlage 59 von 7 aneinander liegen. Diese Elemente 28, 29 einerseits und 38, 39 andererseits dienen als Positionierungshilfe für eine definierte Einsteckendlage 59 der Elektronik 36 im fertigen Griff 10.3.
  • Fallweise kommt es darauf an, auch die in 5 ersichtlichen Folgeabschnitte 32 beim fertigen intelligenten Griff in einer definierten Position im Hohlraum 15.1 des Standardgriffs 10.2 zu platzieren. Die 8 zeigt dazu geeignete Maßnahmen.
  • Dazu werden Stützelemente 61 an den Oberflächen des Steuereinsatzes 30 verwendet, die zweckmäßigerweise aus dem Material der beschriebenen Umhüllung 44 ausgeformt werden. Diese Stützelemente 61 sind jedenfalls flexibel, so dass beim Einstecken 43 des Steuereinsatzes 30 in den sacklochartigen Hohlraum 15.1 des Standardgriffs 10.2 eine Deformation erfolgen kann. Nach Vollzug der Einsteckbewegung richten sich die Stützelemente 61 wieder auf und stützen sich mit ihren freien Enden an der Innenfläche 62 des Hohlraums 15.1 ab. Diese Stützelemente 61 können als Nocken oder Rippen ausgebildet sein. Auch eine Struktur in Form von „Borsten" im Sinne einer Bürste wären für die Stützelemente 61 geeignet.
  • 10.0
    Griff, Griffrohling (1)
    10.1
    Griff-Deckel-Kombination (3)
    10.2
    Griff, Standardgriff (3)
    10.3
    Griff, intelligenter Griff (7)
    11
    Öffnung von 15.0; 15.1, Einführöffnung
    12
    weitere Öffnung von 15.0, Zusatzöffnung (1)
    13
    Kunststoffmaterial von 10.0 (1) und von 20 (2)
    14
    Wandstärke von 10.0 (1)
    15.0
    rohrförmiger Hohlraum in 10.0 (1)
    15.1
    sacklochartiger Hohlraum in 10.1, 10.2, 10.3
    16
    erster Ansatz bei 21, Lageransatz
    17
    zweiter Ansatz bei 22, Betätigungsansatz
    18
    Lageraufnahme von 16 (1)
    19
    Angriffsstelle an 17 (1)
    20
    Deckel von 12 (2)
    21
    Lagerende von 10.0, 10.2 (1, 3)
    22
    Ziehende von 10.0; 10.2 (1, 3)
    23
    Griff-Stirnfläche von 10.0 (1)
    24
    Griffinnenseite von 10.0 (1)
    25
    Ebene von 11 (1)
    26
    Ebene von 12 (1)
    27
    Umfangsbereich von 20 (2)
    28
    Positionierungshilfe, Führungsfläche (2)
    29
    Positionierungshilfe, Vertiefung (2)
    30
    Steuereinsatz (4, 5)
    31
    Vorderabschnitt von 30 (4, 5)
    32
    Folgeabschnitt von 30 (4, 5)
    33
    erster Unterabschnitt von 32 (4)
    34
    zweiter Unterabschnitt von 32 (4, 5)
    35
    Abschlussende von 30 (4, 5)
    36
    Elektronik von 30 (3)
    37
    elektrische Bauteile bei 36 (4)
    38
    Positionierungshilfe, Führungsgegenflächen von 57 (5)
    39
    Positionierungshilfe, Vorsprung an 57 (5)
    40
    Oberflächenbehandlung von 10.1, 10.2 (3)
    41
    Pfeil der Schwenkbewegung von 10.2 (3)
    42
    Platine in 31 (4)
    43
    Pfeil der Einsteckbewegung von 30 (6)
    44
    Umhüllung von 30 (4)
    45
    Stopfen bei 35 (4, 5)
    46
    Außenprofilierung, Querschnittsminderung, Breite von 33 (4)
    47
    Außenprofilierung, Querschnittsminderung, Breite von 34 (4)
    48
    Außenprofilierung, Querschnittsminderung, Höhe von 44 (5)
    49
    Außenprofilierung, Querschnittsminderung, Ausnehmung (5)
    50
    elektrischer Stecker (4, 5)
    51
    elektrisches Kabel an 30 (4, 5)
    52
    freies Ende von 30 (4, 5)
    53
    Elektrode eines kapazitiven Sensors (4)
    54
    Anschlusskontakt in 50 (4)
    55
    Kunststoffmaterial von 50 (4)
    56
    Baueinheit aus 30, 51, 50 (6)
    57
    Steuerende von 30, flexible Nase
    58
    Umlenkstelle in 15.1 (6)
    59
    Einsteckendlage von 30 in 15.1 (7)
    60
    Steckverbindung aus 29, 39 (7)
    61
    Stützelement (8)
    62
    Innenfläche von 15.1 (8)

Claims (24)

  1. Türaußengriff (10.2, 10.3) für Fahrzeuge mit Ansätzen (16, 17) an den beiden Griffenden (21, 22), wobei der eine, mit dem Griff (10.2, 10.3) einstückige Ansatz als Lageransatz (16) fungiert und die Schwenkachse des Griffs (10.2, 10.3) bestimmt, während der andere Ansatz ein Betätigungsansatz (17) ist, der bei Schwenkbewegung (41) des Griffs (10.2, 10.3) ein im Fahrzeug vorgesehenes Schloss betätigt, mit einem Hohlraum (15.0, 15.1) im Griffinneren, der bei einem intelligenten Griff (10.3) einen Steuereinsatz (30) aufnimmt, wobei der Steuereinsatz (30) eine Elektronik (36) zur elektrischen Steuerung von Funktionen im Fahrzeug beinhaltet, und mit wenigstens einer Öffnung (11; 12) zum Hohlraum (15.0, 15.1) an mindestens einem Griffende (21; 22), die fallweise als Einführöffnung (11) zum Einstecken (41) des Steuereinsatzes (30) dient, dadurch gekennzeichnet, dass in einem elektronikfreien fertigen Standardgriff (10.2), der im Fahrzeug montierbar ist, lediglich eine einzige Einführöffnung (11) neben dem Lageransatz (16) des Griffs (10.2) angeordnet ist, dass der Steuereinsatz (30) mit einer gießtechnisch erzeugten, mediendichten Umhüllung (44) versehen und biegeelastisch ist, und dass, zur Ausbildung eines im Fahrzeug alternativ montierbaren intelligenten Griffs (10.3), der Steuereinsatz (30) durch die Einführöffnung (11) neben dem Lageransatz (16) in den sacklochartigen Hohlraum (15.1) des Standardgriffs (10.2) eingesteckt (41) wird.
  2. Türaußengriff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass dass die Elektronik (36) am – in Einsteckrichtung (41) gesehen – als Vorderabschnitt (31) zu bezeichnenden vorderen Bereich des Steuereinsatzes (30) angeordnet ist, und dass die Umhüllung (44) wenigstens an diesem Vorderabschnitt (31) vorgesehen ist.
  3. Türaußengriff nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der dem Vorderabschnitt (31) gegenüberliegende, als Abschlussende (35) zu bezeichnende Endbereich einen Stopfen (45) aufweist, der die Einführöffnung (11) hinter dem eingesteckten Steuereinsatz (30) verschließt.
  4. Türaußengriff nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der dem Vorderabschnitt (31) sich anschließende Folgeabschnitt (32) des Steuereinsatzes (30) auch mit der Umhüllung (44) versehen ist.
  5. Türaußengriff nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Stopfen (45) am Abschlussende (35) des Steuereinsatzes (30) beim Herstellen der Umhüllung (44) aus dem Umhüllungsmaterial mit erzeugt ist.
  6. Türaußengriff nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Biegeelastizität im Folgeabschnitt (32) des Steuereinsatzes (30) durch eine Außenprofilierung (46 bis 49) der Umhüllung (44) erzeugt oder gefördert wird.
  7. Türaußengriff nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenprofilierung zur Erzeugung oder Förderung der Biegeelastizität aus einer Querschnittsminderung (47 bis 49) besteht.
  8. Türaußengriff nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine oder mehrere Ausnehmungen (49) an der Außenfläche der Umhüllung (44) die Biegeelastizität des Folgeabschnitts (32) erzeugen oder fördern.
  9. Türaußengriff nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung aus einer Schar von Quernuten (49) besteht, die in Einsteckrichtung (41) des Steuereinsatzes (30) voneinander beabstandet sind.
  10. Türaußengriff nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9 mit einem elektrischen Kabel (51) am Steuereinsatz (30), das nach dem Einstecken (43) des Steuereinsatzes (30) aus einer Öffnung (11) des Griffs (10.3) herausragt und über einen elektrischen Stecker (50) am freien Kabelende (52) mit einem Steuergerät im Fahrzeug kontaktierbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der elektrische Stecker (50) am Kabel (51) vormontiert ist und eine Baueinheit (56) mit dem Steuereinsatz (30) bildet, die als Ganzes zu handhaben ist, und dass der elektrische Stecker (50) sich während des Einsteckens (41) des Steuereinsatzes (30) stets außerhalb des Hohlraums (15.1) vom Griff (10.2; 10.3) befindet.
  11. Türaußengriff nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, mit einem rohrförmigen Griff-Hohlraum (15.0), der eine der Einführöffnung (11) gegenüberliegenden Zusatzöffnung (12) im Bereich des Betätigungsansatzes (17) vom Griff (10.0; 10.2) aufweist, und mit einem Deckel (20), der die Zusatzöffnung (12) verschließt, dadurch gekennzeichnet, dass bereits im unbehandelten, rohen Griff (10.0) der Deckel (20) die Zusatzöffnung (12) fest verschließt und eine zunächst leere Griff-Deckel-Kombination (10.1) bildet, wodurch aus dem rohrförmigen Hohlraum (15.0) im Griff ein Sackloch (15.1) wird, und dass diese Griff-Deckel-Kombination (10.1) einer Oberflächenbehandlung (40) unterzogen wird, wodurch der elektronikfreie Standardgriff (10.2) entsteht.
  12. Türaußengriff nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberflächenbehandlung eine Lackierung (40) ist.
  13. Türaußengriff nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass – der Einführöffnung (11) gegenüberliegend, nämlich im Bereich des Hohlraum-Grundes – eine Positionierungshilfe (28, 29) für den Steuereinsatz (30) angeordnet ist, die für eine definierte Einsteckendlage (59) des eingeführten Steuereinsatzes (30) im Griff (10.3) sorgt.
  14. Türaußengriff nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Positionierungshilfe (28, 29) am Deckel (20) sitzt, der die Zusatzöffnung (12) vom Griff (10.1 bis 10.3) verschließt.
  15. Türaußengriff nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Positionierungshilfe Führungsflächen (28) und das Steuerende (57) des Steuereinsatzes (30) Führungsgegenflächen (38) aufweisen und dass während des Einsteckens (41) die Führungsflächen (28) mit den Führungsgegenflächen (38) zusammenwirken und den Steuereinsatz (30) in die gewünschte, definierte Einsteckendlage (59) im Inneren des zu erzeugenden intelligenten Griffs (10.3) leiten.
  16. Türaußengriff nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Positionierungshilfe komplementäre Hälften (29, 39) einer mechanischen Steckverbindung (60) aufweist.
  17. Türaußengriff nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass an der in Einsteckrichtung (41) weisenden Stirnfläche vom Steuerende (57) des Steuereinsatzes (30) wenigstens ein Vorsprung (39) oder eine Vertiefung vorgesehen sind, während dazu komplementäre Vertiefungen (29) oder Vorsprünge an der Innenfläche des die Zusatzöffnung (12) verschließenden Deckels (20) vorgesehen sind, und dass jeweils ein Paar komplementärer Vorsprünge (39) und Vertiefungen (29) die Positionierungshilfe für den Steuereinsatz (30) im Griff-Hohlraum (15.1) bildet.
  18. Türaußengriff nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Elektronik (36) des Steuereinsatzes (30) einen Sensor beinhaltet, der auf Näherung und/oder Berührung, und/oder Bewegung anspricht.
  19. Türaußengriff nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass Bestandteile (53) des Sensors wenigstens bereichsweise sich in den Folgeabschnitt (32) des Steuereinsatzes (30) erstrecken und von der Umhüllung (44) mit verkleidet sind.
  20. Türaußengriff nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Sensor kapazitiv auf Annäherung oder Berührung des am Fahrzeug montierten Griffs (10.3) anspricht.
  21. Türaußengriff nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Steuereinsatz (30) wenigstens bereichsweise mit Stützelementen (61) versehen ist, die seine Oberfläche überragen und im Montagefall sich an der Innenfläche (61) des Hohlraums (15.1) abstützen.
  22. Türaußengriff nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützelemente (61) flexibel ausgebildet sind.
  23. Türaußengriff nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützelemente (61) aus dem Material der Umhüllung (44) gebildet sind.
  24. Türaußengriff nach einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützelemente (61) als Warzen, Nocken, Rippen oder Borsten ausgebildet sind.
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