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Die
Erfindung richtet sich auf einen Türaußengriff der im Oberbegriff
des Anspruches 1 angegebenen Art. Der Griff hat an seinen beiden
Griffenden zwei Ansätze,
von denen mindestens der eine einstückig mit dem Griff ausgebildet
ist, als Lageransatz fungiert und die Schwenkachse des Griffs bestimmt.
Der andere Ansatz ist ein Betätigungsansatz, der
bei Schwenkbewegung des Griffs ein im Schloss vorgesehenes Schloss
betätigt.
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Es
gibt zwei Gründe
im Griffinneren einen Hohlraum vorzusehen. Der eine Grund besteht
darin, Materialkosten zu sparen und das Gewicht des Griffs zu erniedrigen.
Ein solcher Griff kann dann als sogenannter „Standardgriff" in Fahrzeugen genutzt
werden, bei denen die Griffe und die zugehörigen Schlösser nur mechanisch und nicht
elektronisch fungieren. Aus fertigungstechnischen Gründen bildet man
den Griff-Hohlraum rohrförmig
aus, so dass sowohl im Bereich des Lageransatzes als auch im Bereich
des Betätigungsansatzes
vom Griff jeweils eine Öffnung
entsteht.
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Nicht
nur aus optischen Gründen,
sondern auch, zur Mediendichtigkeit und zur Vermeidung von Geräuschen beim
Fahren, wurde mindestens die im Bereich des Betätigungsansatzes befindliche Öffnung,
die in Fahrtrichtung weist, durch einen Deckel geschlossen. Nach
einer Oberflächenbehandlung, wie
einer Lackierung, kann der Griff als Standardgriff im Fahrzeug benutzt
werden.
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Der
andere Grund für
einen Hohlraum im Griffinneren zu erzeugen besteht darin, den Hohlraum
als Aufnahme für
einen Steuereinsatz zu nutzen, welche eine Elektronik zur elektrischen
Steuerung von Funktionen im Fahrzeug beinhaltet. So entstand aus
einem Griff-Rohling ein „intelligenter
Griff", der dem
vorausgehend beschriebenen alternativen Standard-Griff überlegen
war. Die vorliegende Erfindung befasst sich mit einem intelligenten
Griff.
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Bei
dem bekannten Türgriff
der im Oberbegriff des Anspruches 1 angegebenen Art wurden, wie aus
der
EP 1 067 257 A1 ersichtlich
ist, beim Einführen
des Steuereinsatzes beide einander gegenüberliegende Öffnungen
im rohrförmigen
Hohlraum genutzt. Die zum Einstecken des Steuereinsatzes dienende
Einführöffnung im
Stand der Technik befand sich stets im Bereich des Betätigungsansatzes,
weil dort der Hohlraum die größte lichte
Weite aufweist und weil die sperrige Elektronik vom Steuereinsatz gleich
im Anschluss an den Betätigungsansatz
im Griffinneren positioniert werden müssen. Die gegenüberliegende,
im Bereich des Lageransatzes vom Griff liegende Öffnung diente beim Einstecken
des Steuereinsatzes lediglich als Austrittsöffnung für das freie Kabelende. An das
dann hindurchgefädelte
Kabelende musste dann noch ein elektrischer Stecker angeschlossen
werden. Dann wurden beide Öffnungen
durch Deckel verschlossen. Bei diesem bekannten Türaußengriff
war der Betätigungseinsatz
des Griffs Bestandteil desjenigen Deckels, der die Einführöffnung zu
verschließen
hatte.
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Dieser
bekannte intelligente Griff hatte mehrere Nachteile. Der bekannte
intelligente Griff konnte erst nach dem Einführen der Steuerelektronik in
den Griff- Rohling
einer Oberflächenbehandlung
unterzogen werden, z.B. einer Lackierung. Denn erst nach dem Einführen des
Steuereinsatzes konnten die beiden Öffnungen durch ihre jeweiligen
Deckel verschlossen werden. Die aus der einen Öffnung des intelligenten Griffs
herausragenden Anschlusskabel für den
elektrischen Stecker waren bei der Oberflächenbehandlung störend. Die
Lackierung dieses bekannten Griffs war daher umständlich.
Wenn ein solcher elektrischer Stecker die für seine Handhabung beim späteren Einbau
des intelligenten Griffs im Fahrzeug eine ausreichend große Dimension
aufwies, ließ er sich
nicht vor dem Einsteckvorgang mit dem Kabel des Steuereinsatzes
verbinden. Außerdem
erschwerte der fertig angeschlossene Stecker am herausragenden Kabelende
die nachträglich
erforderliche Lackierung. Lackbestandteile dürfen nämlich nicht in den Bereich
der Anschlusskontakte des Steckers gelangen. Der Stecker musste
daher beim Lackieren besonders geschützt werden.
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Ein
weiterer Nachteil besteht darin, dass wegen der unterschiedlichen
Reihenfolge der einzelnen Arbeitsgänge ein Standardgriff stets
getrennt, unabhängig
von einem intelligenten Griff, hergestellt werden musste. Ein Werker,
der mit dem Zusammenbau eines Fahrzeugs aus den angelieferten Bauteilen
befasst war, musste auf zwei unterschiedliche Grifftypen achten,
nämlich
den Standardgriff einerseits und den intelligenten Griff andererseits.
Beide Grifftypen mussten getrennt also hergestellt, gelagert und
angeliefert werden. Das verteuerte die Herstellung beider Griffe.
Es lag eine komplizierte Logistik vor.
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Wie
die
EP 1 284 335 A1 zeigt,
gibt es auch Türaußengriffe
der im Oberbegriff von Anspruch 1 genannten Art mit einem damit
einstückigen
Betätigungsansatz,
wobei die im Bereich des Betätigungseinsatzes
vorgesehene Einführöffnung für den elektrischen
Steuereinsatz erst nachträglich,
nach dem Einführen
mit einem gesonderten Deckel verschlossen werden konnte. Es ergeben
sich dabei die gleichen Nachteile, auf die bereits vorausgehend
hingewiesen wurde.
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Ähnliche
Nachteile ergeben sich auch bei einem gegenüber dem Oberbegriff von Anspruch
1 abweichenden Türaußengriff
gemäß WO 03/050371 A2.
Dort wird lediglich der Betätigungsansatz
für das künftige Schloss
einstückig
mit dem Griffrohling hergestellt. Der gegenüberliegende Lageransatz dagegen
ist Bestandteil eines Stopfens. Weil also im vorbereiteten Griffrohling
der Lageransatz fehlt, ergibt sich eine mit dem Griffhohlraum axial
ausgerichtete Einführöffnung für den Steuereinsatz.
Durch das vom Lageransatz zunächst
freie Rohrende kann der Steuereinsatz das Rohrende verschließen. Erst
danach ist eine Oberflächenbehandlung
des Griffs durch Lackieren od. dgl. möglich, wobei die geschilderten Nachteile
sich, wie gesagt, auch in diesem Fall ergeben.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen zuverlässigen Türaußengriff
der im Oberbegriff des Anspruches 1 genannten Art zu entwickeln,
der besonders preiswert herzustellen ist. Dies wird erfindungsgemäß durch
die im Anspruch angeführten Maßnahmen
erreicht, denen folgende besondere Bedeutung zukommt.
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Bei
der Erfindung gibt es nur eine einzige Grifftype, die wahlweise
entweder als Standardgriff oder als intelligenter Griff genutzt
werden kann. Dies liegt daran, dass diese Grifftype nur eine einzige Öffnung im
Bereich des einstückigen
Lageransatzes aufzuweisen braucht, während eine eventuelle gegenüberliegende
Zusatzöffnung
von vornherein durch einen Deckel od. dgl. verschlossen ist. Bei
der Erfindung wird nämlich
die Öffnung
im Bereich des Lageransatzes als Einführöffnung für den Steuereinsatz genutzt,
falls aus dem Standardgriff ein intelligenter Griff erzeugt werden
soll. Wenn Letzteres nicht erwünscht
ist, wird die einheitliche Grifftype als Standardgriff verwendet.
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Die
einheitliche Grifftype nach der Erfindung kann, gleichgültig ob
ein Standardgriff oder ein intelligenter Griff vorliegen soll, bereits
vor dem Einführen des
Steuereinsatzes einer Oberflächenbehandlung unterzogen
werden, die z.B. aus einer Lackierung besteht. Dann erst braucht
die Nutzung entschieden zu werden. Die Erfindung nutzt also einen
fertigen Standardgriff dazu, um bedarfsweise daraus einen intelligenten
Griff zu machen; es braucht lediglich der Steuereinsatz durch die
im Bereich des Lageransatzes befindliche Einführöffnung in dem sacklochartigen
Hohlraum des Griffes eingeführt
zu werden. Die Lackierung der einheitlichen Grifftype erfolgt also
in jedem Fall, vor dem Einstecken des Steuereinsatzes, weshalb es
keine herausragenden Kabel oder Stecker gibt, die bei der Lackierung
od. dgl. geschützt werden
müssen.
Darüber
hinaus hat der Steuereinsatz folgende besondere Form.
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Zweckmäßig befindet
sich, wie Anspruch 2 angibt, an dem – in Einsteckrichtung gesehen – als „Vorderabschnitt" zu bezeichnenden
vorderen Bereich des Steuereinsatzes die Elektronik. Mindestens dieser
Vorderabschnitt ist, wie aus den Ansprüchen 3 und 4 zu entnehmen ist,
auch der gegenüberliegende,
als Abschlussende zu bezeichnende Endbereich des Steuereinsatzes
mit einer gießtechnisch
erzeugten mediendichten Umhüllung
versehen. Diese Umhüllung
sorgt dafür,
dass der dem Vorderabschnitt sich anschließende Folgeabschnitt des Steuereinsatzes
biegeelastisch ist. Letzteres ist bedeutsam, weil nach dem Einführen des
durch die Elektronik verhältnismäßig steifen
Vorderabschnittes die nachfolgenden Abschnitte den winkelförmigen Übergang
zwischen der Einführöffnung und
dem nachfolgenden Teilstück
des Hohlraums nachgiebig folgen müssen. Nach vollzogener Einsteckbewegung
fungiert die am Abschlussende des Steuereinsatzes befindliche Umhüllung, wie
Anspruch 5 empfiehlt, zugleich als Stopfen, der die dann nicht mehr
benötigte
Einführöffnung verschließt. So ist
die Umwandlung eines fertigen Standardgriffs in einen fertigen intelligenten
Griff bei der Erfindung sehr einfach. Dazu braucht nur der mit der
profilierten Umhüllung
versehene Steuereinsatz in den nur einseitig, beim Lageransatz befindlichen Öffnung eingesteckt
zu werden.
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Weil
bei der Erfindung für
die Standardgriffe und für
die intelligenten Griffe die gleiche Grifftype verwendet werden
kann, ergeben sich hohe Stückzahlen.
Man spart bei der Erfindung die sonst erforderliche zweite Grifftype
ein. Ferner fällt
die Logistik für
die bisher erforderlichen zwei Grifftypen weg. Dadurch ergibt sich
eine preiswerte Herstellung des erfindungsgemäßen Türaußengriffs für beide Griffverwendungen.
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Weitere
Maßnahmen
und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der nachfolgenden
Beschreibung und den Zeichnungen. In den Zeichnungen ist die Erfindung
in zwei Ausführungsbeispielen
dargestellt. Es zeigen:
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1 einen
Längsschnitt
durch den rohen Griff,
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2 einen
entsprechenden Längsschnitt durch
einen vorbereiteten Deckel,
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3,
ebenfalls im Längsschnitt,
einen fertigen Standardgriff aus den befestigten Elementen von 1 und 2,
der oberflächig
bereits mit einer Lackierung versehen worden ist,
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4 + 5 eine
längsgeschnittene
Draufsicht längs
der Schnittlinie IV-IV von 5 bzw. eine Draufsicht
auf eine erste Ausführungsform
eines Steuereinsatzes, der eine Elektronik zur elektrischen Steuerung
von Funktionen im Fahrzeug beinhaltet,
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6 eine
Zwischenphase zur Herstellung eines „intelligenten Griffs", wo ausgehend vom
Standardgriff gemäß 3 der
Steuereinsatz von 4 bzw. 5 eingeführt wird,
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7 den
fertigen intelligenten Griff mit integrierter Elektronik und
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8 eine
alternative Ausbildung des fertigen intelligenten Griffs von 7,
wo ein zur 4 und 5 alternativer
Steuereinsatz montiert worden ist.
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In 2 ist
ein Griffrohling 10.0 eines Türaußengriffs gezeigt, der aus
Kunststoffmaterial 13 durch Spritzgusstechnik erzeugt ist.
Im Griffinneren soll dabei ein Hohlraum 15.0 entstehen.
Einstückig mit
dem Griffrohling 10.0 werden dabei jeweils Ansätze 16, 17 an
den beiden Griffenden erzeugt. Der eine Ansatz 16 besitzt
eine Lageraufnahme 18, die eine künftige Schwenkachse des Türaußengriffs
bestimmt, weshalb dieser Ansatz 16 „Lageransatz" bezeichnet werden
soll. Die Lageraufnahme 18 bestimmt das aus 3 ersichtliche
innere Lagerende 21 des noch näher zu beschreibenden fertigen
Griffs 10.2
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Der
andere Ansatz 17 hat eine Angriffsstelle 19 für ein Anfangsglied
eines nicht näher
gezeigten, im Fahrzeug vorgesehenen Schlosses. Bei einer künftigen
manuellen Schwenkbewegung des am Fahrzeug montierten Griffs betätigt die
Angriffsstelle 19 das Schloss, weshalb dieser Ansatz 17 „Betätigungsansatz" genannt werden soll.
Der bereits erwähnte
fertige Griff 10.2 von 3 wird bei
bestimmungsgemäßem Gebrauch
um die Lagerstelle 18 im Sinne des Pfeils 41 von 3 verschwenkt,
weshalb dieses Ende des Griffs 10.2 als Ziehende 22 zu
bezeichnen ist. Der Griff 10.2 ist ein sogenannter „Ziehgriff".
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Erwünscht sind
dabei eine möglichst
gleichförmige
Wandstärke 14.
Fertigungstechnisch bedingt entsteht in diesem Fall ein rohrförmiger Griff-Hohlraum 15.0 mit
zwei Öffnungen 11, 12.
Die eine Öffnung 11 befindet
sich im Bereich des Lageransatzes 16, ist dem Lageransatz 16 unmittelbar
benachbart und soll aus noch näher
ersichtlichen Gründen „Einführöffnung" genannt werden.
Diese Einführöffnung 11 ist
gegenüber
dem Längsverlauf
des Griffrohlings abgewinkelt und, bei künftigem bestimmungsgemäßen Gebrauch
des Griffs, in einer Ebene parallel zur Außenverkleidung des Fahrzeugs
angeordnet, z.B. einer Türaußenfläche.
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Die
andere Öffnung 12 soll
zur Unterscheidung von der Einführöffnung 11 kurz „Zusatzöffnung" bezeichnet werden.
Die Zusatzöffnung 12 befindet sich
in der Griffstirnfläche 23 am
Griff-Ziehende 22. Demgegenüber ist die vorbeschriebene
Einführöffnung 11 auf
der Griffinnenseite 24 angeordnet, die sich zwischen dem
Lageransatz 16 und dem Betätigungsansatz 17 erstreckt.
Die Folge ist, dass die strichpunktiert verdeutlichte Ebene 26 der
Zusatzöffnung 12 im
wesentlichen senkrecht zu der ebenfalls strichpunktiert in 1 veranschaulichten
Ebene 25 der Einführöffnung 11 verläuft.
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Unabhängig vom
Griffrohling 10.0 wird ein Deckel 20 gemäß 2 hergestellt,
zweckmäßigerweise
ebenfalls durch Spritzgusstechnik aus gleichem Kunststoffmaterial 13.
Dieser Deckel 20 ist in seinem Umfangsbereich 27 passend
zu den Innendimensionen der Zusatzöffnung 12 gestaltet.
Die Innenfläche
des Deckels ist mit einer mehrgliedrigen „Positionierungshilfe" versehen, deren
Bedeutung erst im Zusammenhang mit 6 und 7 näher erläutert wird.
Diese Positionierungshilfe besteht im vorliegenden Fall aus trichterförmigen,
nach innen weisenden Führungsflächen 28 einerseits
und aus einer im Zentrum dieser Führungsflächen 28 befindlichen
Vertiefung 29.
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Die
nächste
Fertigungsstufe des erfindungsgemäßen Türaußengriffs besteht darin, den
Deckel 20 mit dem Griffrohling 10.0 fest zu verbinden,
wodurch als Zwischenprodukt, die in 3 verdeutlichte
Griff-Deckel-Kombination 10.1 entsteht. Durch den integrierten
Deckel 20 in der Kombination 10.1 von 3 entsteht
im Griffinneren aus dem rohrförmigen Hohlraum 15.0 von 1 ein
Sackloch 15.1, das nur noch die Einführöffnung 11 am Griff-Lagerende 21 aufweist.
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Diese
Kombination 10.1 wird im nächsten Verfahrensschritt einer
gestrichelt in 3 verdeutlichten Oberflächenbehandlung 40 unterzogen.
Diese besteht in der Regel darin, die nach außen sichtbaren Flächenbereiche
der Kombination 10.1 mit einer Lackierung zu beschichten.
Wenn diese Lackbeschichtung ausgehärtet ist, entsteht bereits
ein fertiger Standardgriff 10.2 gemäß 3. Dieser
Standardgriff 10.2 wird dann verwendet, wenn elektrische Steuerungen über den
Griff nicht erfolgen sollen und eine rein mechanische Betätigung des
Schlosses genügt.
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Dieser
Standardgriff 10.2 wird also vom Werker beim Zusammenbau
des Fahrzeugs an der Fahrzeugtür
od. dgl. in üblicher
Weise montiert. Dazu wird der Lageransatz 16 an einer Lagerstelle
im Fahrzeug eingehängt
und dabei das gegenüberliegende
Betätigungsende 17 mit
einem Anfangsglied eines im Fahrzeug vorgesehenen Schlosses in Ausrichtung gebracht.
Dann kann die bereits beschriebene, durch den Pfeil 41 in 3 verdeutlichte
Schwenkbewegung des Standardgriffs 10.2 erfolgen, um eine
im wesentlichen senkrechte oder geneigte Schwenkachse im Fahrzeug.
Der Standardgriff 10.2 ist ein sogenannter „Ziehgriff".
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Es
besteht das Bedürfnis
auch sogenannte „intelligente
Griffe" herzustellen,
die in ihrem Griffinneren einen Steuereinsatz 30 aufnimmt.
Dieser Steuereinsatz 30 beinhaltet eine aus 4 ersichtliche Elektronik,
die zur künftigen
elektrischen Steuerung von Funktionen im Fahrzeug dient. Ein solcher
intelligenter Griff 10.3 ist in 7 gezeigt.
Das Besondere der Erfindung besteht nun darin, den fertigen Standardgriff 10.2 gemäß 3 zugleich
dazu zu verwenden, um damit den intelligenten Griff 10.3 von 7 zu
erstellen. Dazu wird der bereits genannte Steuereinsatz 30 in
besonderer Weise ausgebildet und in den vorbeschriebenen Standardgriff 10.2 eingesteckt,
was anhand der 4 bis 6 näher erläutert werden
soll.
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Wie
noch näher
anhand der 6 erläutert wird, erfolgt der Zusammenbau
des intelligenten Griffs 10.3 von 7 dadurch,
dass der Steuereinsatz 30 in Richtung des Pfeils 43 von 6 ins
Innere des Standardgriffs 10.2 eingesteckt wird. Diese Einsteckrichtung 43 ist
beim Steuereinsatz 30 in den 4 und 5 ebenfalls
als Pfeil veranschaulicht. Der Steuereinsatz 30 lässt sich,
wie 4 und 5 verdeutlichen, in mehrere
Abschnitte gliedern.
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In
Einsteckrichtung 43 gesehen, befindet sich im Vorderabschnitt 31 des
Steuereinsatzes 30 die Elektronik 36. Diese umfasst
eine Platine 42 mit integrierten elektrischen Leitungen,
an welche die zur Elektronik 36 gehörenden elektrischen Bauteile 37 angeschlossen
sind. Dieser Vorderabschnitt 31 ist verhältnismäßig steif
und unterscheidet sich diesbezüglich
von dem sich daran anschließenden
Folgeabschnitt 32, der biegeelastisch ausgebildet ist.
Im vorliegenden Fall ist der ganze Steuereinsatz 30 mit einer
gießtechnisch
erzeugten Umhüllung 44 versehen,
die in der Schnittansicht von 4 durch
Punktschraffur hervorgehoben ist. Diese Biegeelastizität wird durch
eine geeignete Außenprofilierung 46 bis 49 der
bandartigen Umhüllung 44 gefördert. Dazu dienen
zunächst
Querschnittsminderungen 46 bis 49 hinsichtlich
der Umhüllungs-Breite 46, 47 und
der Umhüllungs-Höhe 48,
wenn man sie mit dem Vorderabschnitt 31 dimensionsmäßig vergleicht.
Der Folgeabschnitt 32 lässt
sich dabei seinerseits in bedarfsweise zueinander unterschiedlich
gestaltete Unterabschnitte 33, 34 gliedern.
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Der
sich an den Vorderabschnitt 31 anschließende erste Unterabschnitt 33 nimmt
ein flexibles Band oder eine Folie eines kapazitiven Sensors auf, der
an die benachbarte Elektronik 36 angeschlossen ist. Dieser
Bestandteil 53 des kapazitiven Sensors besteht aus einer
Elektrode, die von der Umhüllung 44 umschlossen
ist. Der sich daran anschließende zweite
Unterabschnitt 34 weist auf der oberen und unteren Flächenseite
Ausnehmungen 49 auf, die im vorliegenden Fall aus einer
Schar von Quernuten bestehen. Diese Quernuten 49 sind,
in Einsteckrichtung 43 gesehen, voneinander beabstandet
und erhöhen die
Biegefähigkeit
vom Folgeabschnitt 32 beträchtlich.
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Von
besonderer Bedeutung ist das Abschlussende 35 des Steuereinsatzes 30,
welches dem vorbeschriebenen Vorderabschnitt 31 gegenüberliegt.
Dieses Abschlussende 35 hat Dimensionen, die dem Öffnungsprofil
der verbliebenen Einführöffnung 11 im
Standardgriff 10.2 von 6 angepasst sind.
Wie 7 erkennen lässt,
dient dieses Abschlussende 35 vom Steuereinsatz 30 als
Stopfen 45, der die Einführöffnung 11 mediendicht
verschließt.
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Wie
aus 4 und 5 weiter hervorgeht, ragen aus
dem Abschlussende 35 elektrische Kabel 51 heraus, über welche
die elektrische Stromversorgung und/oder die elektrischen Steuerimpulse
zur und von der Elektronik 36 geleitet werden. Diese Kabel 51 können an
ihren freien Enden 52 bereits bei dem vorbereiteten Steuereinsatz 30 mit
einem elektrischen Stecker 50 versehen sein, der mit geeignete Anschlusskontakte 54 besitzt.
Diese wirken bei bestimmungsgemäßem Gebrauch
des intelligenten Griffs 10.3 von 7 mit Gegenkontakten
eines nicht näher
gezeigten Steuergeräts
im Fahrzeug zusammen und erzeugen eine elektrische Verbindung. Der elektrische
Stecker 50 besteht aus geeignetem Kunststoffmaterial 55,
das z.B. spritzgusstechnisch an die Kabelenden 52 gleich
mit angeformt werden kann.
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Im
Ergebnis bilden der Steckereinsatz 30, zusammen mit den
herausragenden Kabeln 51 und den endseitigen Stecker 50 eine
vorgefertigte Baueinheit 56, die zur Erstellung des intelligenten
Griffs 10.3 von 7 als Ganzes gehandhabt wird.
Erwähnenswert
ist noch die dem Vorderabschnitt 31 vorauseilende Nase 57,
die ausschließlich
mit dem Material der nachgiebigen Umhüllung 44 versehen
ist und daher flexibel ist.
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Dazu
wird zunächst,
wie 6 zeigt, die Baueinheit 56 mit ihrem
Vorderabschnitt 31 zuerst in die dem Lageransatz 16 benachbarte
Einführöffnung 11 in
Richtung des Montagepfeils 43 eingesteckt. Der verhältnismäßig steife
Vorderabschnitt 31 vom Steuereinsatz 30 kann als
Ganzes durch die Einführöffnung 11 eingesteckt
werden, wobei es an seiner vorauseilenden Nase 57 zu Verbiegungen
kommen kann. Bedeutsam ist aber, dass der sich daran anschließende Folgeabschnitt 32 biegefähig ausgebildet
ist. Es kommt nämlich
darauf an, den Steuereinsatz an der im Griffinneren abgewinkelt
verlaufenden und in 6 mit 58 gekennzeichneten
Umlenkstelle vorbeizubewegen. Der durch die Öffnung 11 quer einführbare,
steife Vorderabschnitt 31 ist davon nicht betroffen, wohl
aber der sich daran anschließende Folgeabschnitt 32,
der sich dabei ohne Weiteres verbiegen kann.
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Beachtenswert
ist, dass beim Einsteckvorgang 43 gemäß 6 der am
Kabelende 52 sitzende Stecker 50 nicht in den
sacklochartigen Hohlraum 15.1 hineingelangt, sondern stets
außerhalb
des Griffes 10.2 bzw. 10.3 verbleibt. Im fertigen intelligenten Griff 10.3 kann
der Stecker bei der Griffmontage an dem bereits erwähnten Gegenstecker
im Fahrzeug eingekuppelt werden.
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Von
besonderer Bedeutung ist es, dass wenigstens bestimmte elektrische
Bauteile 37 der Elektronik 36 eine definierte,
in 7 gepunktet angedeutete Einsteckendlage 59 einnehmen.
Dazu dienen folgende besondere, anhand von 3 und 5 zu
erläuternde
Elemente, auf die teilweise schon hingewiesen worden ist.
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Der
in 3 befestigte Deckel 20 weist mit den
bereits beschriebenen trichterförmigen
Führungsflächen 28 in
Richtung der bereits mehrfach erwähnten Einsteckbewegung 43.
Die dem Vorderabschnitt 43 vorauseilende Nase 57 besitzt
konische Führungsgegenflächen 38,
die in einem zentralen Vorsprung 39 münden. Bei der Einsteckbewegung 43 werden
die Elemente 38, 39 an den deckelseitigen Führungsflächen 28 entlang
geleitet, bis schließlich der
Vorsprung 39 in die erwähnte
deckelseitige Vertiefung 29 einfährt. Vorsprung 38 und
Vertiefung 29 wirken im Sinne einer mechanischen Steckverbindung 60,
die sich in 7 in ihrer Einstecklage befindet.
Zur weiteren Stabilisierung können
die Führungsflächen 28 und
Führungsgegenflächen 38 in der
Einsteckendlage 59 von 7 aneinander
liegen. Diese Elemente 28, 29 einerseits und 38, 39 andererseits
dienen als Positionierungshilfe für eine definierte Einsteckendlage 59 der
Elektronik 36 im fertigen Griff 10.3.
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Fallweise
kommt es darauf an, auch die in 5 ersichtlichen
Folgeabschnitte 32 beim fertigen intelligenten Griff in
einer definierten Position im Hohlraum 15.1 des Standardgriffs 10.2 zu
platzieren. Die 8 zeigt dazu geeignete Maßnahmen.
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Dazu
werden Stützelemente 61 an
den Oberflächen
des Steuereinsatzes 30 verwendet, die zweckmäßigerweise
aus dem Material der beschriebenen Umhüllung 44 ausgeformt
werden. Diese Stützelemente 61 sind
jedenfalls flexibel, so dass beim Einstecken 43 des Steuereinsatzes 30 in
den sacklochartigen Hohlraum 15.1 des Standardgriffs 10.2 eine
Deformation erfolgen kann. Nach Vollzug der Einsteckbewegung richten
sich die Stützelemente 61 wieder
auf und stützen
sich mit ihren freien Enden an der Innenfläche 62 des Hohlraums 15.1 ab.
Diese Stützelemente 61 können als
Nocken oder Rippen ausgebildet sein. Auch eine Struktur in Form
von „Borsten" im Sinne einer Bürste wären für die Stützelemente 61 geeignet.
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- 10.0
- Griff,
Griffrohling (1)
- 10.1
- Griff-Deckel-Kombination
(3)
- 10.2
- Griff,
Standardgriff (3)
- 10.3
- Griff,
intelligenter Griff (7)
- 11
- Öffnung von 15.0; 15.1,
Einführöffnung
- 12
- weitere Öffnung von 15.0,
Zusatzöffnung (1)
- 13
- Kunststoffmaterial
von 10.0 (1) und von 20 (2)
- 14
- Wandstärke von 10.0 (1)
- 15.0
- rohrförmiger Hohlraum
in 10.0 (1)
- 15.1
- sacklochartiger
Hohlraum in 10.1, 10.2, 10.3
- 16
- erster
Ansatz bei 21, Lageransatz
- 17
- zweiter
Ansatz bei 22, Betätigungsansatz
- 18
- Lageraufnahme
von 16 (1)
- 19
- Angriffsstelle
an 17 (1)
- 20
- Deckel
von 12 (2)
- 21
- Lagerende
von 10.0, 10.2 (1, 3)
- 22
- Ziehende
von 10.0; 10.2 (1, 3)
- 23
- Griff-Stirnfläche von 10.0 (1)
- 24
- Griffinnenseite
von 10.0 (1)
- 25
- Ebene
von 11 (1)
- 26
- Ebene
von 12 (1)
- 27
- Umfangsbereich
von 20 (2)
- 28
- Positionierungshilfe,
Führungsfläche (2)
- 29
- Positionierungshilfe,
Vertiefung (2)
- 30
- Steuereinsatz
(4, 5)
- 31
- Vorderabschnitt
von 30 (4, 5)
- 32
- Folgeabschnitt
von 30 (4, 5)
- 33
- erster
Unterabschnitt von 32 (4)
- 34
- zweiter
Unterabschnitt von 32 (4, 5)
- 35
- Abschlussende
von 30 (4, 5)
- 36
- Elektronik
von 30 (3)
- 37
- elektrische
Bauteile bei 36 (4)
- 38
- Positionierungshilfe,
Führungsgegenflächen von 57 (5)
- 39
- Positionierungshilfe,
Vorsprung an 57 (5)
- 40
- Oberflächenbehandlung
von 10.1, 10.2 (3)
- 41
- Pfeil
der Schwenkbewegung von 10.2 (3)
- 42
- Platine
in 31 (4)
- 43
- Pfeil
der Einsteckbewegung von 30 (6)
- 44
- Umhüllung von 30 (4)
- 45
- Stopfen
bei 35 (4, 5)
- 46
- Außenprofilierung,
Querschnittsminderung, Breite von 33 (4)
- 47
- Außenprofilierung,
Querschnittsminderung, Breite von 34 (4)
- 48
- Außenprofilierung,
Querschnittsminderung, Höhe
von 44 (5)
- 49
- Außenprofilierung,
Querschnittsminderung, Ausnehmung (5)
- 50
- elektrischer
Stecker (4, 5)
- 51
- elektrisches
Kabel an 30 (4, 5)
- 52
- freies
Ende von 30 (4, 5)
- 53
- Elektrode
eines kapazitiven Sensors (4)
- 54
- Anschlusskontakt
in 50 (4)
- 55
- Kunststoffmaterial
von 50 (4)
- 56
- Baueinheit
aus 30, 51, 50 (6)
- 57
- Steuerende
von 30, flexible Nase
- 58
- Umlenkstelle
in 15.1 (6)
- 59
- Einsteckendlage
von 30 in 15.1 (7)
- 60
- Steckverbindung
aus 29, 39 (7)
- 61
- Stützelement
(8)
- 62
- Innenfläche von 15.1 (8)