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DE102005001273B4 - Plakette - Google Patents

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Abstract

Plakette, aufweisend eine Basis (6), eine auf der Basis angeordnete Lentikularfolie (1), eine über der Lentikularfolie (1) angeordnete transparente Deckfolie (10), wobei Lentikularfolie (1) und Deckfolie (10) in ein transparentes Kunststoffmaterial (11) eingegossen sind.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine mit einer Lentikularfolie ausgestattete Plakette.
  • Als Plakette wird im Zusammenhang mit vorliegender Erfindung ein jeglicher flacher Gegenstand bezeichnet, welcher Informations- und/oder Dekorationselemente, also Bilder, Photographien, Grafiken, Symbole, Texte, Zahlen etc. trägt. Hierunter fallen u. a. Prüfplaketten, Karten, Zierplaketten, Markenplaketten, sowie ansprechend gestaltete flache Schmuck- und Gebrauchsgegenstände, wie beispielsweise Schlüsselanhänger.
  • Lentikularfolien sind transparente bzw. teiltransparente Folien, deren Oberfläche eine wiederkehrende Struktur linsenartiger, teilsphärischer oder auch teilzylindrischer Erhebungen aufweist. Lentikularfolien sind kommerziell unter dieser Bezeichnung erhältlich.
  • Mit Lentikularfolien werden Plaketten ausgestattet, um bestimmte optische Effekte zu erzielen, insbesondere eine Veränderung der Informations- und/oder Dekorationselemente mit sich änderndem Betrachtungswinkel. Auf diese Weise läßt sich beispielsweise durch Kippen einer entsprechend ausgestatteten Plakette der Effekt eines bewegten Bildes erzielen. Daneben können Lentikularfolien auch einfach dafür eingesetzt werden, einem Gegenstand durch ein gewisses Schimmern eine hochwertige Anmutung zu verleihen. Auch bei der Realisierung von Echtheitsmerkmalen (beispielsweise bei Kreditkarten und Markenplaketten) sowie zur Erzielung bestimmter Reflektionseigenschaften lassen sich Lentikularfolien einsetzen.
  • Herkömmlicherweise sind mit Lentikularfolien ausgestattete Plaketten meist ausgebildet, wie schematisch in 1 dargestellt. Die rückseitig mit einem Aufdruck 2 versehene Lentikularfolie 1 ist zwischen zwei zusammengesteckten Kunststoffteilen 3, 4 (Bodenteil 4 und transparentes Deckteil 3) angeordnet, welche üblicherweise als Spritzgußteile 3, 4 ausgebildet sind, welche mit Einrastmitteln 5a, 5b zum ”Zusammenclipsen” versehen sein können.
  • Derart ausgebildete herkömmliche Plaketten besitzen gewisse Nachteile. Die üblicherweise für das transparente Deckteil 3 verwendeten Kunststoffe (oft Polystyrol) neigen zum Verkratzen und vermitteln keinen sehr ausgeprägten Eindruck von Hochwertigkeit, welcher gerade bei Markenplaketten oft erwünscht ist. Ferner bietet die Steckverbindung zwischen Boden- 4 und Deckteil 3 keinen ausreichenden Schutz gegen eindringende Feuchtigeit, wodurch insbesondere Plaketten, die auch im Freien benutzt werden, unansehnlich werden können: Beispielsweise ändern sich die optischen Eigenschaften durch teilweise Benetzung der Linsen. Ferner kann eine Trübung durch Beschlag auftreten. Schließlich ist eine Beschädigung des Auftdrucks 2 durch Feuchtigkeit zu befürchten, insbesondere wenn dieser, statt wie dargestellt auf der Rückseite der Lentikularfolie 1, auf einer Papiereinlage angeordnet ist.
  • Durch die Verwendung von Spritzgußteilen 3, 4 ist ein Wechsel der äußeren Form einer Plakette in der Produktion mit hohem Aufwand verbunden, da erst entsprechend geänderte Wekzeuge beschafft werden müssen.
  • Aus DE 100 11 109 A1 ist bekannt, ein eine Lentikularfolie umfassendes Bewegungsbild in eine Spritzgußform einzulegen und zu um- bzw. hinterspritzen. Hierdurch wird zwar ein Feuchtigkeitsschutz geschaffen, die optische Qualität der Lentikularfolie leidet jedoch häufig durch das vollständige Einspritzen, je nach Benetzungseigenschaften und Viskosität des verwendeten Kunststoffs, u. a. durch Bildung kleiner Gaskavitäten.
  • Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Plakette der eingangs genannten Art zu schaffen, welche eine hochwertig anmutende Oberflächenqualität mit gutem Feuchtigkeitsschutz der Lentikularfolie verbindet und zudem eine einfache Produktionsumstellung bei zu ändernden Außenkonturen ermöglicht.
  • Gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung wird diese Aufgabe durch eine Plakette gemäß Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung können gemäß einem der Ansprüche 2–14 gestaltet sein.
  • Durch den mittels Eingießen erzeugten Aufbau ist die Lentikularfolie sehr gut gegen eindringende Feuchtigkeit geschützt.
  • Durch die Verwendung gießbarer, vorzugsweise flexibler Kunststoffe (beispielsweise klares Polyurethan) ist ferner eine kratzunempfindliche, den Eindruck hoher Qualität vermittelnde Oberfläche realisierbar. Die vorzugsweise verwendeten flexiblen, transparenten Kunststoffgußmaterialien haben zudem angenehme haptische Eigenschaften.
  • Die vorzugsweise vorgesehene Verklebung der Lentikularfolie mit der Deckfolie führt auf für den Fachmann überraschende Weise zu keiner bedeutenden Verschlechterung der optischen Eigenschaften, obwohl zumindest ein Teil der Erhebungen der Lentikularfolie im Bereich der Linsenmitte den Klebstoff berührt. Besonders vorteilhaft ist es jedoch, eine Deckfolie zu verwenden, deren unterseitige Klebstoffschicht besonders plan und/oder besonders dünn und/oder besonders fest bzw. hochviskos ist, so daß die Berührstellen zwischen Klebstoffschicht und Lentikularfolie zusammen höchstens 20, vorzugsweise 10, besonders bevorzugt 5 Prozent der Gesamtfläche der Klebstoffschicht ausmachen.
  • Bei Verwendung geeigneter Kunststoffe, wie etwa dem oben erwähnten weichmacherfreien und dennoch flexiblen Polyurethan, kann der Verguß des Folienaufbaus ohne Gußform erfolgen, so daß sich beliebige Plakettenkonturen ohne weiteres auch bei häufigen schnellen Chargenwechseln herstellen lassen.
  • Als Lentikularfolien können erfindungsgemäß die gleichen Lentikularfolien verwendet werden wie bei herkömmlichen Anwendungen.
  • Grundsätzlich kann jede im Rahmen der vorliegenden Anmeldung beschriebene bzw. angedeutete Variante der Erfindung besonders vorteilhaft sein, je nach wirtschaftlichen und technischen Bedingungen im Einzelfall. Soweit nichts gegenteiliges dargelegt ist, bzw. soweit grundsätzlich technisch realisierbar, sind einzelne Merkmale der beschriebenen Ausführungsformen austauschbar oder miteinander kombinierbar.
  • Nachfolgend werden anhand der zugehörigen Zeichnungen Beispiele bevorzugter Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung näher erläutert. Die Zeichnungen sind dabei rein schematische und nicht maßstäbliche Darstellungen. Insbesondere sind Schichtdicken aus Anschaulichkeitsgründen stark vergrößert dargestellt. Einander entsprechende Elemente sind in den einzelnen Figuren jeweils, soweit sinnvoll, mit denselben Bezugszeichen versehen.
  • 1 zeigt eine herkömmliche Plakette, wie oben beschrieben.
  • 2 zeigt eine bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Plakette, bei welcher die Basis als selbstklebende Folie ausgeführt ist.
  • 3 zeigt eine weitere bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Plakette, bei welcher die Deckfolie nicht mit der Lentikularfolie verklebt ist, sondern lediglich durch das vergossene transparente Kunststoffmaterial gehalten wird.
  • 4 zeigt eine weitere bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Plakette, deren Basis aus einem Bereich einer ausgedehnten Unterlage gebildet ist.
  • Die in 2 dargestellte Plakette besitzt eine folienförmige Basis 6, welche unterseitig mit einer selbstklebenden Beschichtung 7 versehen ist. Diese kann vor bestimmungsgemäßer Anbringung der Plakette mit einem Stück Abziehmaterial (nicht dargestellt) abgedeckt sein. Die Lentikularfolie 1 ist unterseitig mit einem Aufdruck 2 versehen und über die Klebstoffschicht 8 mit der Basis 6 verklebt. Eine transparente Klebstoffschicht 9 verbindet die transparente Deckfolie 10 mit der Lentikularfolie 1. Die transparente Klebstoffschicht 9 kann wahlweise auch teilflächig, beispielsweise nur an den Rändern der Deckfolie 10 oder in Form eines Punktrasters ausgebildet sein. Auch die selbstklebende Beschichtung 7 sowie die Klebstoffschicht 8 können wahlweise nur teilflächig ausgebildet sein. Überdeckt wird der Plakettenaufbau mit einem kuppelartig vergossenen transparenten Kunststoff 11, beispielsweise weichmacherfreiem Polyurethan. Vorzugsweise kann der Kunststoff 11 UV-Stabilisatoren enthalten. Eine symmetrische Plakettenausführung läßt sich leicht durch Zusammenfügen ”Rücken an Rücken” zweier wie in 2 ausgeführter Plaketten erzielen.
  • Die in 3 dargestellte Plakette ist etwas einfacher ausgeführt als die in 2 abgebildete Plakette. Die transparente Deckfolie 10 liegt ohne zwischenliegender Klebstoffschicht 9 direkt auf der Lentikularfolie 1 auf, und wird durch den vergossenen transparenten Kunststoff 11 an ihrer Position gehalten. Anstelle der Unterseite der Lentikularfolie 1 ist die Oberseite der Basis 6 mit dem Aufdruck 2 versehen. Die Klebstoffschicht 8, über welche die Lentikularfolie mit der Basis 6 verbunden ist, ist transparent ausgeführt.
  • Der in 4 dargestellte Plakettenaufbau ist dem in 2 dargestellten Aufbau sehr ähnlich. Allerdings fungiert als Basis 6 keine Folie und auch kein anderer in seinen Außenabmessungen in etwa der äußeren Plakettenkontur entsprechender Träger, sondern ein Ausschnitt einer größeren Unterlage, welche mit der Plakette versehen werden soll. Bei dieser Unterlage, kann es sich beispielsweise um ein (Fahrzeug-)Blechteil, ein Gerätegehäuse, ein ausgedehntes Schild, ein Papierdokument und vieles mehr handeln. In der Herstellung wird die unterseitig mit dem Aufdruck 2 versehene und oberseitig mit der transparenten Deckfolie 10 verklebte Lentikularfolie 1 einfach auf die Unterlage aufgeklebt und anschließend mit dem transparenten Kunststoff 11 übergossen.

Claims (14)

  1. Plakette, aufweisend eine Basis (6), eine auf der Basis angeordnete Lentikularfolie (1), eine über der Lentikularfolie (1) angeordnete transparente Deckfolie (10), wobei Lentikularfolie (1) und Deckfolie (10) in ein transparentes Kunststoffmaterial (11) eingegossen sind.
  2. Plakette gemäß Anspruch 1, wobei das Kunststoffmaterial (11) eine linsenartig gekrümmte Oberfläche aufweist.
  3. Plakette gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das Kunststoffmaterial (11) zumindest überwiegend aus Polyurethan besteht.
  4. Plakette gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das Kunststoffmaterial (11) frei von Weichmachern ist.
  5. Plakette gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Unterseite der Lentikularfolie (1) und/oder die Oberseite der Basis (6) bedruckt ist.
  6. Plakette gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Lentikularfolie (1) mit der Basis (6) verklebt ist.
  7. Plakette gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Deckfolie (10) über eine Klebstoffschicht (9) mit der Lentikularfolie (1) verbunden ist.
  8. Plakette gemäß Anspruch 7, wobei sich die Klebstoffschicht (9) vollflächig über die Unterseite der Deckfolie (10) erstreckt.
  9. Plakette gemäß Anspruch 7, wobei sich die Klebstoffschicht (9) nur in Teilbereichen über die Unterseite der Deckfolie (10) erstreckt.
  10. Plakette gemäß einem der Ansprüche 7–9, wobei die Berührstellen zwischen Klebstoffschicht (9) und Lentikularfolie (1) zusammen höchstens 20 Prozent der Gesamtfläche der Klebstoffschicht (9) ausmachen.
  11. Plakette gemäß Anspruch 10, wobei die Berührstellen zwischen Klebstoffschicht (9) und Lentikularfolie (1) zusammen höchstens 10 Prozent der Gesamtfläche der Klebstoffschicht (1) ausmachen.
  12. Plakette gemäß Anspruch 11, wobei die Berührstellen zwischen Klebstoffschicht (9) und Lentikularfolie (1) zusammen höchstens 5 Prozent der Gesamtfläche der Klebstoffschicht (9) ausmachen.
  13. Plakette gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Basis (6) unterseitig selbstklebend beschichtet ist.
  14. Plakette gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Basis (6) eine Kunststoffolie umfaßt.
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