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Die
Erfindung betrifft ein Farbwerk einer Rotationsdruckmaschine gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Durch
die
US 2004/0149153
A1 ist ein Farbwerk einer Rotationsdruckmaschine mit einem
aus mehreren rotierenden Walzen bestehenden Walzenzug bekannt, wobei
die Walzen durch ihre Rotation mit ihrer jeweiligen Mantelfläche Druckfarbe
von einem Farbreservoir entlang eines den Walzenzug durchlaufenden
Transportweges zu einem Formzylinder transportieren, wobei in mindestens
einem Spritzbereich infolge einer an der transportierten Druckfarbe
angreifenden Zentrifugalkraft von der Mantelfläche zumindest einer der rotierenden
Walzen des Walzenzuges gelöste
Druckfarbe mit einem den Walzenzug zumindest teilweise nach außen anschirmenden
beweglichen Band aufgefangen wird.
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Durch
die
DE 196 25 362
A1 ist ein Farbwerk für
eine Druckmaschine bekannt, wobei im Auslaufspalt zwischen einer
Rasterwalze und einer Farbauftragswalze zur Vergleichmäßigung eines
Farbfilms auf der Mantelfläche
der Farbauftragswalze eine Reiterwalze mit einer farbabweisenden
Mantelfläche
angeordnet ist.
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Durch
die
DE 197 31 003
A1 ist ein Kurzfarbwerk bekannt, wobei an einen Formzylinder
eine oder mehrere Glättwalzen
mit einer vorzugsweise farbabweisenden Mantelfläche zur Glättung eines von einer Farbauftragswalze
zum Formzylinder übertragenen Druckfarbe
angestellt sind.
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Durch
die
DE 32 26 814 A1 ist
ein Farbwerk für
Druckmaschinen bekannt, wobei in einem Walzenspalt zwischen einem
Farbduktor und einer Profilwalze eine Glättwalze vorzugsweise so angeordnet ist,
dass sie Farbspritzer auffangen kann. Dabei stehen der Farbduktor
und die Profilwalze nicht in unmittelbarem Körperkontakt und beide Walzen
drehen gleichläufig,
sodass sie keinen gemeinsamen Auslaufspalt bilden.
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Durch
die
DE 37 26 249 A1 ist
eine Vorrichtung zur Farbdosierung an Druckmaschinen bekannt, wobei
eine in einem von einer schneller drehenden Fräswalze und einem langsamer
drehenden Farbduktor gebildeten Auslaufspalt angeordnete, an die Fräswalze angestellte
Reiterwalze Farbspritzer auffängt,
wobei zwischen den Mantelflächen
der Fräswalze
und des Farbduktors ein konstanter Spalt eingestellt ist.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Farbwerk einer Rotationsdruckmaschine
zu schaffen, wobei von den Druckfarbe transportierenden Walzen des
Farbwerks verursachter Farbsprühnebel
wirksam eingedämmt
wird.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein
Farbwerk mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Die
mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin,
dass von den Druckfarbe transportierenden Walzen des Farbwerks verursachter
Farbsprühnebel
mit einfach zu realisierenden, wartungsarmen Mitteln wirksam eingedämmt wird und
zumindest ein großer
Teil von der versprühten Farbe
wieder in den Farbkreislauf zurückgeführt werden
kann. Die vorgeschlagene, nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe
eingebundene Walze schränkt
durch ihre Anordnung den Spritzbereich erheblich ein, was bis zu
einem nahezu völligen
Verschließen
des Spritzbereiches reichen kann, und reduziert damit stark die
negativen Auswirkungen des Farbsprühnebels, jedoch erfordert sie
vorteilhafterweise keinen zusätzlichen
besonderen Reinigungs- oder Wartungsaufwand, sodass durch ihren
Betrieb keine fortlaufenden Kosten entstehen.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im Folgenden näher beschrieben.
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Es
zeigen:
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1 eine
schematische Ansicht eines vereinfacht dargestellten Druckwerks
mit einem Farbwerk;
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2 einen
Ausschnitt aus dem in der 1 dargestellten
Farbwerk mit einer in einem Walzenspalt angeordneten, nicht in den
direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundenen Walze;
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3 einen
Ausschnitt aus dem in der 1 dargestellten
Farbwerk mit zwei in zwei verschiedenen Walzenspalten angeordneten,
nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundenen Walzen.
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Mit
einer steigenden Produktionsgeschwindigkeit einer Rotationsdruckmaschine,
z. B. einer in einem Offsetdruckverfahren arbeitenden Rotationsdruckmaschine,
verstärkt
sich auch das Problem, dass Walzen in einem Farbwerk durch Wegschleudern
von Farbpartikeln einen Farbsprühnebel
verursachen, welcher sich seinerseits nachteilig auf die Qualität des von
der Rotationsdruckmaschine produzierten Druckerzeugnisses sowie
auch auf diverse Einrichtungen der Rotationsdruckmaschine auswirken
kann. Um die Rotationsdruckmaschine dennoch produktionssicher zu
halten, ist dann ein erheblich erhöhter Reinigungs- und Wartungsaufwand
erforderlich. Das Problem der Ausbildung eines Farbsprühnebels
tritt besonders intensiv in Farbwerken mit einem sogenannten „langen", d. h. eine hohe
Anzahl von Walzen aufweisenden Walzenzug auf, wobei der Walzenzug
eines „langen" Farbwerks aus deutlich mehr
als drei aneinander gereihten Walzen besteht. Die hohe Intensität des Farbsprühnebels
resultiert daher, dass einem Farbreservoir nahe Walzen eine relativ
große
Farbschichtdicke mit flüssiger
Druckfarbe aufweisen, sodass während
der Rotation einer solchen Walze Farbpartikel aus der auf dieser
Walze aufgetragenen Farbschicht leicht herausgelöst werden können, wobei die Farbschichtdicke
im Walzenzug von einer zur nächsten
Walze entsprechend dem Spaltgesetz heruntergeteilt wird und damit
abnimmt. Bei einem derartigen Farbwerk ist das Farbreservoir z.
B. als eine Farbwanne ausgebildet und die Farbdosierung erfolgt
i. d. R. mit verstellbaren Zonenschrauben.
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An
rotierenden Walzen eines Farbwerks lässt sich somit aus physikalischen
Gründen
ein Entstehen des Farbsprühnebels
zwar nicht verhindern, denn insbesondere durch hohe Spaltgeschwindigkeiten
in einer Nippstelle zwischen aufeinander abrollenden Walzen werden
Farbpartikel der auf der Mantelfläche der Walzen aufgetragenen
Druckfarbe zwangsläufig
in die Umgebung geschleudert, jedoch wurde bereits mit verschiedenen
Mitteln versucht, die negative Auswirkung des Farbsprühnebels
einzuschränken.
Neben der durch die
US
2004/0149153 A1 bekannte Auffangvorrichtung sind auch schon
Absaugvorrichtungen vorgeschlagen worden, auf die hier jedoch nicht
näher eingegangen
werden soll; denn Absaugvorrichtungen erfordern zum einen einen
hohen Aufwand hinsichtlich der Wartung ihrer Filteranlagen; zum
anderen ist es nicht unproblematisch, Absaugvorrichtungen in einer
Rotationsdruckmaschine derart günstig
zu platzieren, dass sie den von rotierenden Walzen verursachten
Farbsprühnebel
auch wirksam erfassen.
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In
der 1 ist in einer vereinfachten Darstellung ein Druckwerk
mit einem Farbwerk 01 dargestellt, wobei das Farbwerk 01 einen
Walzenzug mit mehreren Walzen 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11 aufweist,
wobei die Walzen 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11 durch
ihre Rotation mit ihrer jeweiligen Mantelfläche Druckfarbe von einem Farbreservoir 21 entlang
eines den Walzenzug durchlaufenden Transportweges zu einem Formzylinder 12 des
Druckwerks transportieren. Das Farbreservoir 21 ist z.
B. als eine Farbwanne 21 ausgebildet, in die die Druckfarbe
aufnehmende erste Walze 02 des Walzenzuges zumindest teilweise
eintaucht. Die Druckfarbe wird auf ihrem Transportweg zum Formzylinder 12 in
jeder Nippstelle zwischen zwei benachbarten Walzen 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11 nach
den Gesetzen der Farbspaltung gespalten, wobei jeweils ein Teil
der auf der Mantelfläche
einer im Walzenzug früheren
Walze 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11 aufgetragenen
Druckfarbe an eine im Walzenzug nachfolgende Walze 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11 übertragen
wird.
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In
dem in der 1 dargestellten Walzenzug wird
dessen erste Walze 02 als Farbduktor 02 bezeichnet,
die nächstfolgende
Walze 03 als Filmwalze 03, die im Walzenzug vierte
Walze 06 als Reibwalze 06 und die Walzen 04 und 07 jeweils
als Zwischenwalze 04; 07. Die Mantelfläche des
Farbduktors 02 besteht vorzugsweise aus Keramik oder Stahl.
Die Filmwalze 03 weist eine z. B. spiralförmig oder
rautenförmig
strukturierte Mantelfläche
z. B. aus Rilsan auf. Die Reibwalze 06 kann z. B. eine
Mantelfläche aus
Rilsan oder Kupfer aufweisen. Die Zwischenwalzen 04; 07 haben
vorzugsweise jeweils eine gummierte Mantelfläche.
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Während der
Farbspaltung in den Nippstellen werden jeweils Farbpartikel infolge
einer an der transportierten Druckfarbe angreifenden Zentrifugalkraft
in die Umgebung der Walze 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11,
d. h. in einen Spritzbereich im auslaufenden Zwickel zwischen zwei
benachbarten Walzen 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11,
geschleudert, wobei umso mehr Farbpartikel von der jeweiligen Mantelfläche der
Walzen 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11 weggeschleudert
werden, desto größer die
Farbschichtdicke der auf der Mantelfläche der Walze 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11 aufgetragenen
Druckfarbe ist. Folglich ist die Spritzgefahr bei denjenigen Walzen 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11 am
größten, die
im Walzenzug relativ nahe am Farbreservoir 21 angeordnet
sind, weil bei ihnen die aus dem Farbreservoir 21 aufgenommene
Druckfarbe noch nicht vielen Farbspaltungen unterzogen wurde. Hervorzuheben
sind hier insbesondere die die Druckfarbe aus dem Farbreservoir 21 aufnehmende
Walze 02, die die erste Walze 02 im Walzenzug
des Farbwerks 01 ist, sowie die der ersten Walze 02 im
Walzenzug nachfolgend angeordneten Walzen 03; 04 nach
der ersten und/oder zweiten Farbspaltung.
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In
dem in der 1 dargestellten Farbwerk 01 ist
die Walze 06 als ein einen Changierantrieb aufweisenden
Farbreiber 06 ausgebildet. Die mit dem Formzylinder 12 in
Berührungskontakt
stehenden Walzen 09; 11, die den Transportweg
für die
Druckfarbe ausgehend von einer zentralen Walze 08 des Farbwerks 01 in
zwei parallele Transportwege aufteilen, sind jeweils als eine Farbauftragswalze 09; 11 ausgebildet.
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Zum
besseren Verständnis
des Druckwerks zeigt 1 einen mit dem Formzylinder 12 zusammenwirkenden Übertragungszylinder 13 sowie
ein dem Formzylinder 12 zugeordnetes Feuchtwerk 14, z.
B. ein Sprühfeuchtwerk 14,
wobei das Feuchtwerk 14 einen Walzenzug mit mehreren, z.
B. drei einander nachfolgend angeordneten Walzen 16; 17; 18, hier
Feuchtwerkswalzen 16; 17; 18 aufweist.
Ein Feuchtmittelreservoir 19, z. B. ein Sprühbalken 19, trägt ein Feuchtmittel
auf die vom Formzylinder 12 entfernteste, erste Feuchtwerkswalze 16 der
drei Feuchtwerkswalzen 16; 17; 18 auf.
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In
der 1 und in den beiden jeweils einen Ausschnitt aus
dem in der 1 dargestellten Farbwerk 01 zeigenden 2 und 3 ist
jeweils durch einen Drehrichtungspfeil die Drehrichtung aller Walzen 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11; 16; 17; 18,
Formzylinder 12 und Übertragungszylinder 13 angedeutet. Der
in den 2 und 3 gezeigte, etwas vergrößerte Ausschnitt
aus dem in der 1 dargestellten Farbwerk 01 umfasst
jeweils den Walzenzug von der die Druckfarbe aus dem Farbreservoir 21 aufnehmenden
ersten Walze 02 bis zur zentralen Walze 08, hinter
der der Transportweg der Druckfarbe in zwei parallele Transportwege
aufgeteilt wird.
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Wie
den 1 bis 3 jeweils dargestellt, ist in
mindestens einem der Spritzbereiche eine nicht in den direkten Transportweg
der Druckfarbe eingebundene Walze 22; 23 angeordnet,
wobei diese Walze 22; 23 eine Druckfarbe abweisende
Mantelfläche aufweist.
Auch für
diese Walzen 22; 23 ist in den 1 bis 3 deren
jeweilige Drehrichtung jeweils durch einen Drehrichtungspfeil angedeutet.
Durch die Anordnung dieser nicht in den direkten Transportweg der
Druckfarbe eingebundenen Walze 22; 23 wird der
Spritzbereich im Walzenspalt zwischen zwei sich berührenden
Walzen 04; 06 oder sich auch nicht berührenden
Walzen 02; 04 des Walzenzuges praktisch nahezu
vollständig
verschlossen, wobei der gewählte
Walzenspalt vorzugsweise aufgrund der Drehrichtung der beteiligten
Walzen 02; 04; 06 ein Auslaufspalt zwischen
den beiden beteiligten Walzen 02; 04; 06 ist.
Als Auslaufspalt wird ein Walzenspalt bezeichnet, der sich in Drehrichtung
der ihn bildenden Walzen 02; 04; 06 weitet.
Der Auslaufspalt, in dem die nicht in den direkten Transportweg
der Druckfarbe eingebundene Walze 22; 23 angeordnet ist,
ist zumindest im Wesentlichen zu einer das Farbwerk 01 umhüllenden
Hüllfläche gerichtet.
Beispielsweise in das Innere des Farbwerks 01 gerichteter Farbsprühnebel 24 bedarf
nicht zwingend einer Eindämmung
durch besondere Einrichtungen wie eine zusätzliche Walze 22; 23,
wenn die Farbpartikel dieses Farbsprühnebels 24 von den
das Innere des Farbwerks 01 zumindest teilweise umgebenden
Walzen 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11 des
Farbwerks 01 aufgefangen werden können. Es ist daher von Vorteil, den
Walzenzug des Farbwerks 01 einen bogenförmig gekrümmten oder sogar mehrfach gewundenen
Verlauf folgen zu lassen.
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Wie
in der 3 gezeigt, können
auch gleichzeitig in mehreren jeweils zwischen zwei Walzen 02; 04 und 04; 06 des
Walzenzuges ausgebildeten Auslaufspalten jeweils eine nicht in den
direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundene Walze 22; 23 angeordnet
sein. Dabei ist z. B. eine der nicht in den direkten Transportweg
der Druckfarbe eingebundenen Walzen 23 vorzugsweise an
die im Walzenzug erste Zwischenwalze 04 angestellt (3), die
mit der die Druckfarbe aus dem Farbreservoir 21 schöpfenden
Walze 02 in dem dargestellten Walzenzug einen im Wesentlichen
nach außen,
d. h. einen zu einer das Farbwerk 01 umhüllenden
Hüllfläche gerichteten
Zwickel ausbildet. Auch eine weitere der nicht in den direkten Transportweg
der Druckfarbe eingebundenen Walzen 22 kann an diese erste
Zwischenwalze 04 des Walzenzuges angestellt sein.
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Die
nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundene Walze 22; 23 steht
vorzugsweise nur mit einer einzigen Walze 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11 des
Walzenzuges in Berührungskontakt,
wobei die nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundene
Walze 22; 23 bei ihrer Anordnung in einem Walzenspalt
an einer der den Walzenspalt bildenden Walze 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11 angestellt
ist und zu der anderen den Walzenspalt bildenden Walze 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11 einen
geringen Spalt S aufweist, wobei der Spalt S eine Weite im Bereich
von unter 1 mm, vorzugsweise von weniger als 0,5 mm, insbesondere
zwischen 0,1 und 0,3 mm aufweisen kann.
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Die
nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundene Walze 22; 23 ist
vorzugsweise derart angeordnet, dass sie aufgrund ihrer Drehrichtung
insbesondere zusammen mit derjenigen Walze 04 des Walzenzuges,
an der sie angestellt ist, einen im Wesentlichen in das Innere des
Farbwerks 01 gerichtete Luftströmung erzeugt, wobei diese Luftströmung Farbpartikel
des Farbsprühnebels 24 einer
der Walzen 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11 des Walzenzuges
zulenkt, sodass von der nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe
eingebundenen Walze 22; 23 abgefangene Farbpartikel
des Farbsprühnebels 24 wieder
in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingeleitet werden können. So
ist in einer vorteilhaften Ausführung
vorgesehen, dass die nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundene
Walze 22; 23 im Spritzbereich aus dem Farbsprühnebel 24 abgefangene
Druckfarbe in den Farbkreiskauf z. B. durch Rückleitung in das Farbreservoir 21 zurückführt. Die
Rückleitung
erfolgt dabei vorzugsweise nicht unter Zuhilfenahme von einem Ableitblech
oder einer Führungsstange (nicht dargestellt),
an welchen sich der Farbsprühnebel 24 absetzt
und schließlich
in das Farbreservoir 21 abtropft, denn ein Ableitblech
oder eine Führungsstange
sind zumindest von Zeit zu Zeit, mitunter sogar häufig zu
reinigen und damit nicht wartungsfrei.
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Damit
die nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundene
Walze 22; 23 den Farbsprühnebel 24 im Spritzbereich
nicht noch verstärkt,
muss diese Walze 22; 23 eine Druckfarbe abweisende
Mantelfläche
aufweisen, die keine Druckfarbe überträgt und folglich
keine Farbspaltung und deshalb auch keinen Farbsprühnebel 24 erzeugen kann,
wobei die Mantelfläche
eine Beschichtung aus einem Druckfarbe abweisenden Werkstoff aufweisen kann.
Zur Verwendung in einer in einem konventionellen Nassoffsetdruckverfahren
arbeitenden Rotationsdruckmaschine kann die Mantelfläche der
nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundenen
Walze 22; 23 verchromt sein. In einer in einem Trockenoffsetdruckverfahren
arbeitenden Rotationsdruckmaschine ist die Mantelfläche der
nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundenen
Walzen 22; 23 z. B. aus Teflon ausgebildet.
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Die
nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundene Walze 22; 23 weist
einen Durchmesser D22; D23 auf, der vorzugsweise höchstens
50%, vorzugsweise etwa 25% bis 30% des Durchmessers D02; D04; D06
derjenigen Walze 02; 04; 06 des Walzenzuges
beträgt,
an die die nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundene
Walze 22; 23 angestellt ist. Die nicht in den direkten
Transportweg der Druckfarbe eingebundene Walze 22; 23 ist
demnach von ihrem Durchmesser D22; D23 her relativ klein im Vergleich
zu den übrigen Walzen 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11 des
Farbwerks 01.
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Die
vorgeschlagene Lösung
ist insbesondere für
ein Farbwerk 01 von Vorteil, deren Walzen 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11 mit
einer Drehzahl von mindestens 35.000 Umdrehungen pro Stunde, vorzugsweise
von mehr als 40.000 Umdrehungen pro Stunde umlaufen.
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- 01
- Farbwerk
- 02
- Walze,
erste, Farbduktor
- 03
- Walze,
Filmwalze
- 04
- Walze,
Zwischenwalze
- 05
-
- 06
- Walze,
Reibwalze, Farbreiber
- 07
- Walze,
Zwischenwalze
- 08
- Walze,
zentral
- 09
- Walze,
Farbauftragswalze
- 10
-
- 11
- Walze,
Farbauftragswalze
- 12
- Formzylinder
- 13
- Übertragungszylinder
- 14
- Feuchtwerk,
Sprühfeuchtwerk
- 15
-
- 16
- Walze,
Feuchtwerkswalze
- 17
- Walze,
Feuchtwerkswalze
- 18
- Walze,
Feuchtwerkswalze
- 19
- Feuchtmittelreservoir,
Sprühbalken
- 20
-
- 21
- Farbreservoir,
Farbwanne
- 22
- Walze
- 23
- Walze
- 24
- Farbsprühnebel
- S
- Spalt
- D02
- Durchmesser
- D04
- Durchmesser
- D06
- Durchmesser
- D22
- Durchmesser
- D23
- Durchmesser