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DE102005000788B4 - Farbwerk einer Rotationsdruckmaschine - Google Patents

Farbwerk einer Rotationsdruckmaschine Download PDF

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DE102005000788B4
DE102005000788B4 DE200510000788 DE102005000788A DE102005000788B4 DE 102005000788 B4 DE102005000788 B4 DE 102005000788B4 DE 200510000788 DE200510000788 DE 200510000788 DE 102005000788 A DE102005000788 A DE 102005000788A DE 102005000788 B4 DE102005000788 B4 DE 102005000788B4
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Koenig and Bauer AG
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    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41FPRINTING MACHINES OR PRESSES
    • B41F31/00Inking arrangements or devices
    • B41F31/001Ink mist preventing means

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Abstract

Farbwerk (01) einer Rotationsdruckmaschine mit einem aus mehreren rotierenden Walzen (02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11) bestehenden Walzenzug, wobei die Walzen (02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11) durch ihre Rotation mit ihrer jeweiligen Mantelfläche Druckfarbe von einem Farbreservoir (21) entlang eines den Walzenzug durchlaufenden Transportweges zu einem Formzylinder (12) transportieren, wobei sich in mindestens einem Spritzbereich infolge einer an der transportierten Druckfarbe angreifenden Zentrifugalkraft Druckfarbe von der Mantelfläche zumindest einer der rotierenden Walzen (02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11) des Walzenzuges löst und einen Farbsprühnebel (24) bildet, wobei in dem Spritzbereich eine nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundene Walze (22; 23) mit einer Druckfarbe abweisenden Mantelfläche angeordnet ist, wobei die nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundene Walze (22; 23) in einem Auslaufspalt zwischen zwei Walzen (04; 06) des Walzenzuges angeordnet ist, wobei die nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Farbwerk einer Rotationsdruckmaschine gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Durch die US 2004/0149153 A1 ist ein Farbwerk einer Rotationsdruckmaschine mit einem aus mehreren rotierenden Walzen bestehenden Walzenzug bekannt, wobei die Walzen durch ihre Rotation mit ihrer jeweiligen Mantelfläche Druckfarbe von einem Farbreservoir entlang eines den Walzenzug durchlaufenden Transportweges zu einem Formzylinder transportieren, wobei in mindestens einem Spritzbereich infolge einer an der transportierten Druckfarbe angreifenden Zentrifugalkraft von der Mantelfläche zumindest einer der rotierenden Walzen des Walzenzuges gelöste Druckfarbe mit einem den Walzenzug zumindest teilweise nach außen anschirmenden beweglichen Band aufgefangen wird.
  • Durch die DE 196 25 362 A1 ist ein Farbwerk für eine Druckmaschine bekannt, wobei im Auslaufspalt zwischen einer Rasterwalze und einer Farbauftragswalze zur Vergleichmäßigung eines Farbfilms auf der Mantelfläche der Farbauftragswalze eine Reiterwalze mit einer farbabweisenden Mantelfläche angeordnet ist.
  • Durch die DE 197 31 003 A1 ist ein Kurzfarbwerk bekannt, wobei an einen Formzylinder eine oder mehrere Glättwalzen mit einer vorzugsweise farbabweisenden Mantelfläche zur Glättung eines von einer Farbauftragswalze zum Formzylinder übertragenen Druckfarbe angestellt sind.
  • Durch die DE 32 26 814 A1 ist ein Farbwerk für Druckmaschinen bekannt, wobei in einem Walzenspalt zwischen einem Farbduktor und einer Profilwalze eine Glättwalze vorzugsweise so angeordnet ist, dass sie Farbspritzer auffangen kann. Dabei stehen der Farbduktor und die Profilwalze nicht in unmittelbarem Körperkontakt und beide Walzen drehen gleichläufig, sodass sie keinen gemeinsamen Auslaufspalt bilden.
  • Durch die DE 37 26 249 A1 ist eine Vorrichtung zur Farbdosierung an Druckmaschinen bekannt, wobei eine in einem von einer schneller drehenden Fräswalze und einem langsamer drehenden Farbduktor gebildeten Auslaufspalt angeordnete, an die Fräswalze angestellte Reiterwalze Farbspritzer auffängt, wobei zwischen den Mantelflächen der Fräswalze und des Farbduktors ein konstanter Spalt eingestellt ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Farbwerk einer Rotationsdruckmaschine zu schaffen, wobei von den Druckfarbe transportierenden Walzen des Farbwerks verursachter Farbsprühnebel wirksam eingedämmt wird.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Farbwerk mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, dass von den Druckfarbe transportierenden Walzen des Farbwerks verursachter Farbsprühnebel mit einfach zu realisierenden, wartungsarmen Mitteln wirksam eingedämmt wird und zumindest ein großer Teil von der versprühten Farbe wieder in den Farbkreislauf zurückgeführt werden kann. Die vorgeschlagene, nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundene Walze schränkt durch ihre Anordnung den Spritzbereich erheblich ein, was bis zu einem nahezu völligen Verschließen des Spritzbereiches reichen kann, und reduziert damit stark die negativen Auswirkungen des Farbsprühnebels, jedoch erfordert sie vorteilhafterweise keinen zusätzlichen besonderen Reinigungs- oder Wartungsaufwand, sodass durch ihren Betrieb keine fortlaufenden Kosten entstehen.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im Folgenden näher beschrieben.
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische Ansicht eines vereinfacht dargestellten Druckwerks mit einem Farbwerk;
  • 2 einen Ausschnitt aus dem in der 1 dargestellten Farbwerk mit einer in einem Walzenspalt angeordneten, nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundenen Walze;
  • 3 einen Ausschnitt aus dem in der 1 dargestellten Farbwerk mit zwei in zwei verschiedenen Walzenspalten angeordneten, nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundenen Walzen.
  • Mit einer steigenden Produktionsgeschwindigkeit einer Rotationsdruckmaschine, z. B. einer in einem Offsetdruckverfahren arbeitenden Rotationsdruckmaschine, verstärkt sich auch das Problem, dass Walzen in einem Farbwerk durch Wegschleudern von Farbpartikeln einen Farbsprühnebel verursachen, welcher sich seinerseits nachteilig auf die Qualität des von der Rotationsdruckmaschine produzierten Druckerzeugnisses sowie auch auf diverse Einrichtungen der Rotationsdruckmaschine auswirken kann. Um die Rotationsdruckmaschine dennoch produktionssicher zu halten, ist dann ein erheblich erhöhter Reinigungs- und Wartungsaufwand erforderlich. Das Problem der Ausbildung eines Farbsprühnebels tritt besonders intensiv in Farbwerken mit einem sogenannten „langen", d. h. eine hohe Anzahl von Walzen aufweisenden Walzenzug auf, wobei der Walzenzug eines „langen" Farbwerks aus deutlich mehr als drei aneinander gereihten Walzen besteht. Die hohe Intensität des Farbsprühnebels resultiert daher, dass einem Farbreservoir nahe Walzen eine relativ große Farbschichtdicke mit flüssiger Druckfarbe aufweisen, sodass während der Rotation einer solchen Walze Farbpartikel aus der auf dieser Walze aufgetragenen Farbschicht leicht herausgelöst werden können, wobei die Farbschichtdicke im Walzenzug von einer zur nächsten Walze entsprechend dem Spaltgesetz heruntergeteilt wird und damit abnimmt. Bei einem derartigen Farbwerk ist das Farbreservoir z. B. als eine Farbwanne ausgebildet und die Farbdosierung erfolgt i. d. R. mit verstellbaren Zonenschrauben.
  • An rotierenden Walzen eines Farbwerks lässt sich somit aus physikalischen Gründen ein Entstehen des Farbsprühnebels zwar nicht verhindern, denn insbesondere durch hohe Spaltgeschwindigkeiten in einer Nippstelle zwischen aufeinander abrollenden Walzen werden Farbpartikel der auf der Mantelfläche der Walzen aufgetragenen Druckfarbe zwangsläufig in die Umgebung geschleudert, jedoch wurde bereits mit verschiedenen Mitteln versucht, die negative Auswirkung des Farbsprühnebels einzuschränken. Neben der durch die US 2004/0149153 A1 bekannte Auffangvorrichtung sind auch schon Absaugvorrichtungen vorgeschlagen worden, auf die hier jedoch nicht näher eingegangen werden soll; denn Absaugvorrichtungen erfordern zum einen einen hohen Aufwand hinsichtlich der Wartung ihrer Filteranlagen; zum anderen ist es nicht unproblematisch, Absaugvorrichtungen in einer Rotationsdruckmaschine derart günstig zu platzieren, dass sie den von rotierenden Walzen verursachten Farbsprühnebel auch wirksam erfassen.
  • In der 1 ist in einer vereinfachten Darstellung ein Druckwerk mit einem Farbwerk 01 dargestellt, wobei das Farbwerk 01 einen Walzenzug mit mehreren Walzen 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11 aufweist, wobei die Walzen 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11 durch ihre Rotation mit ihrer jeweiligen Mantelfläche Druckfarbe von einem Farbreservoir 21 entlang eines den Walzenzug durchlaufenden Transportweges zu einem Formzylinder 12 des Druckwerks transportieren. Das Farbreservoir 21 ist z. B. als eine Farbwanne 21 ausgebildet, in die die Druckfarbe aufnehmende erste Walze 02 des Walzenzuges zumindest teilweise eintaucht. Die Druckfarbe wird auf ihrem Transportweg zum Formzylinder 12 in jeder Nippstelle zwischen zwei benachbarten Walzen 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11 nach den Gesetzen der Farbspaltung gespalten, wobei jeweils ein Teil der auf der Mantelfläche einer im Walzenzug früheren Walze 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11 aufgetragenen Druckfarbe an eine im Walzenzug nachfolgende Walze 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11 übertragen wird.
  • In dem in der 1 dargestellten Walzenzug wird dessen erste Walze 02 als Farbduktor 02 bezeichnet, die nächstfolgende Walze 03 als Filmwalze 03, die im Walzenzug vierte Walze 06 als Reibwalze 06 und die Walzen 04 und 07 jeweils als Zwischenwalze 04; 07. Die Mantelfläche des Farbduktors 02 besteht vorzugsweise aus Keramik oder Stahl. Die Filmwalze 03 weist eine z. B. spiralförmig oder rautenförmig strukturierte Mantelfläche z. B. aus Rilsan auf. Die Reibwalze 06 kann z. B. eine Mantelfläche aus Rilsan oder Kupfer aufweisen. Die Zwischenwalzen 04; 07 haben vorzugsweise jeweils eine gummierte Mantelfläche.
  • Während der Farbspaltung in den Nippstellen werden jeweils Farbpartikel infolge einer an der transportierten Druckfarbe angreifenden Zentrifugalkraft in die Umgebung der Walze 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11, d. h. in einen Spritzbereich im auslaufenden Zwickel zwischen zwei benachbarten Walzen 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11, geschleudert, wobei umso mehr Farbpartikel von der jeweiligen Mantelfläche der Walzen 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11 weggeschleudert werden, desto größer die Farbschichtdicke der auf der Mantelfläche der Walze 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11 aufgetragenen Druckfarbe ist. Folglich ist die Spritzgefahr bei denjenigen Walzen 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11 am größten, die im Walzenzug relativ nahe am Farbreservoir 21 angeordnet sind, weil bei ihnen die aus dem Farbreservoir 21 aufgenommene Druckfarbe noch nicht vielen Farbspaltungen unterzogen wurde. Hervorzuheben sind hier insbesondere die die Druckfarbe aus dem Farbreservoir 21 aufnehmende Walze 02, die die erste Walze 02 im Walzenzug des Farbwerks 01 ist, sowie die der ersten Walze 02 im Walzenzug nachfolgend angeordneten Walzen 03; 04 nach der ersten und/oder zweiten Farbspaltung.
  • In dem in der 1 dargestellten Farbwerk 01 ist die Walze 06 als ein einen Changierantrieb aufweisenden Farbreiber 06 ausgebildet. Die mit dem Formzylinder 12 in Berührungskontakt stehenden Walzen 09; 11, die den Transportweg für die Druckfarbe ausgehend von einer zentralen Walze 08 des Farbwerks 01 in zwei parallele Transportwege aufteilen, sind jeweils als eine Farbauftragswalze 09; 11 ausgebildet.
  • Zum besseren Verständnis des Druckwerks zeigt 1 einen mit dem Formzylinder 12 zusammenwirkenden Übertragungszylinder 13 sowie ein dem Formzylinder 12 zugeordnetes Feuchtwerk 14, z. B. ein Sprühfeuchtwerk 14, wobei das Feuchtwerk 14 einen Walzenzug mit mehreren, z. B. drei einander nachfolgend angeordneten Walzen 16; 17; 18, hier Feuchtwerkswalzen 16; 17; 18 aufweist. Ein Feuchtmittelreservoir 19, z. B. ein Sprühbalken 19, trägt ein Feuchtmittel auf die vom Formzylinder 12 entfernteste, erste Feuchtwerkswalze 16 der drei Feuchtwerkswalzen 16; 17; 18 auf.
  • In der 1 und in den beiden jeweils einen Ausschnitt aus dem in der 1 dargestellten Farbwerk 01 zeigenden 2 und 3 ist jeweils durch einen Drehrichtungspfeil die Drehrichtung aller Walzen 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11; 16; 17; 18, Formzylinder 12 und Übertragungszylinder 13 angedeutet. Der in den 2 und 3 gezeigte, etwas vergrößerte Ausschnitt aus dem in der 1 dargestellten Farbwerk 01 umfasst jeweils den Walzenzug von der die Druckfarbe aus dem Farbreservoir 21 aufnehmenden ersten Walze 02 bis zur zentralen Walze 08, hinter der der Transportweg der Druckfarbe in zwei parallele Transportwege aufgeteilt wird.
  • Wie den 1 bis 3 jeweils dargestellt, ist in mindestens einem der Spritzbereiche eine nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundene Walze 22; 23 angeordnet, wobei diese Walze 22; 23 eine Druckfarbe abweisende Mantelfläche aufweist. Auch für diese Walzen 22; 23 ist in den 1 bis 3 deren jeweilige Drehrichtung jeweils durch einen Drehrichtungspfeil angedeutet. Durch die Anordnung dieser nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundenen Walze 22; 23 wird der Spritzbereich im Walzenspalt zwischen zwei sich berührenden Walzen 04; 06 oder sich auch nicht berührenden Walzen 02; 04 des Walzenzuges praktisch nahezu vollständig verschlossen, wobei der gewählte Walzenspalt vorzugsweise aufgrund der Drehrichtung der beteiligten Walzen 02; 04; 06 ein Auslaufspalt zwischen den beiden beteiligten Walzen 02; 04; 06 ist. Als Auslaufspalt wird ein Walzenspalt bezeichnet, der sich in Drehrichtung der ihn bildenden Walzen 02; 04; 06 weitet. Der Auslaufspalt, in dem die nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundene Walze 22; 23 angeordnet ist, ist zumindest im Wesentlichen zu einer das Farbwerk 01 umhüllenden Hüllfläche gerichtet. Beispielsweise in das Innere des Farbwerks 01 gerichteter Farbsprühnebel 24 bedarf nicht zwingend einer Eindämmung durch besondere Einrichtungen wie eine zusätzliche Walze 22; 23, wenn die Farbpartikel dieses Farbsprühnebels 24 von den das Innere des Farbwerks 01 zumindest teilweise umgebenden Walzen 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11 des Farbwerks 01 aufgefangen werden können. Es ist daher von Vorteil, den Walzenzug des Farbwerks 01 einen bogenförmig gekrümmten oder sogar mehrfach gewundenen Verlauf folgen zu lassen.
  • Wie in der 3 gezeigt, können auch gleichzeitig in mehreren jeweils zwischen zwei Walzen 02; 04 und 04; 06 des Walzenzuges ausgebildeten Auslaufspalten jeweils eine nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundene Walze 22; 23 angeordnet sein. Dabei ist z. B. eine der nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundenen Walzen 23 vorzugsweise an die im Walzenzug erste Zwischenwalze 04 angestellt (3), die mit der die Druckfarbe aus dem Farbreservoir 21 schöpfenden Walze 02 in dem dargestellten Walzenzug einen im Wesentlichen nach außen, d. h. einen zu einer das Farbwerk 01 umhüllenden Hüllfläche gerichteten Zwickel ausbildet. Auch eine weitere der nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundenen Walzen 22 kann an diese erste Zwischenwalze 04 des Walzenzuges angestellt sein.
  • Die nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundene Walze 22; 23 steht vorzugsweise nur mit einer einzigen Walze 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11 des Walzenzuges in Berührungskontakt, wobei die nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundene Walze 22; 23 bei ihrer Anordnung in einem Walzenspalt an einer der den Walzenspalt bildenden Walze 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11 angestellt ist und zu der anderen den Walzenspalt bildenden Walze 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11 einen geringen Spalt S aufweist, wobei der Spalt S eine Weite im Bereich von unter 1 mm, vorzugsweise von weniger als 0,5 mm, insbesondere zwischen 0,1 und 0,3 mm aufweisen kann.
  • Die nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundene Walze 22; 23 ist vorzugsweise derart angeordnet, dass sie aufgrund ihrer Drehrichtung insbesondere zusammen mit derjenigen Walze 04 des Walzenzuges, an der sie angestellt ist, einen im Wesentlichen in das Innere des Farbwerks 01 gerichtete Luftströmung erzeugt, wobei diese Luftströmung Farbpartikel des Farbsprühnebels 24 einer der Walzen 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11 des Walzenzuges zulenkt, sodass von der nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundenen Walze 22; 23 abgefangene Farbpartikel des Farbsprühnebels 24 wieder in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingeleitet werden können. So ist in einer vorteilhaften Ausführung vorgesehen, dass die nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundene Walze 22; 23 im Spritzbereich aus dem Farbsprühnebel 24 abgefangene Druckfarbe in den Farbkreiskauf z. B. durch Rückleitung in das Farbreservoir 21 zurückführt. Die Rückleitung erfolgt dabei vorzugsweise nicht unter Zuhilfenahme von einem Ableitblech oder einer Führungsstange (nicht dargestellt), an welchen sich der Farbsprühnebel 24 absetzt und schließlich in das Farbreservoir 21 abtropft, denn ein Ableitblech oder eine Führungsstange sind zumindest von Zeit zu Zeit, mitunter sogar häufig zu reinigen und damit nicht wartungsfrei.
  • Damit die nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundene Walze 22; 23 den Farbsprühnebel 24 im Spritzbereich nicht noch verstärkt, muss diese Walze 22; 23 eine Druckfarbe abweisende Mantelfläche aufweisen, die keine Druckfarbe überträgt und folglich keine Farbspaltung und deshalb auch keinen Farbsprühnebel 24 erzeugen kann, wobei die Mantelfläche eine Beschichtung aus einem Druckfarbe abweisenden Werkstoff aufweisen kann. Zur Verwendung in einer in einem konventionellen Nassoffsetdruckverfahren arbeitenden Rotationsdruckmaschine kann die Mantelfläche der nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundenen Walze 22; 23 verchromt sein. In einer in einem Trockenoffsetdruckverfahren arbeitenden Rotationsdruckmaschine ist die Mantelfläche der nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundenen Walzen 22; 23 z. B. aus Teflon ausgebildet.
  • Die nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundene Walze 22; 23 weist einen Durchmesser D22; D23 auf, der vorzugsweise höchstens 50%, vorzugsweise etwa 25% bis 30% des Durchmessers D02; D04; D06 derjenigen Walze 02; 04; 06 des Walzenzuges beträgt, an die die nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundene Walze 22; 23 angestellt ist. Die nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundene Walze 22; 23 ist demnach von ihrem Durchmesser D22; D23 her relativ klein im Vergleich zu den übrigen Walzen 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11 des Farbwerks 01.
  • Die vorgeschlagene Lösung ist insbesondere für ein Farbwerk 01 von Vorteil, deren Walzen 02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11 mit einer Drehzahl von mindestens 35.000 Umdrehungen pro Stunde, vorzugsweise von mehr als 40.000 Umdrehungen pro Stunde umlaufen.
  • 01
    Farbwerk
    02
    Walze, erste, Farbduktor
    03
    Walze, Filmwalze
    04
    Walze, Zwischenwalze
    05
    06
    Walze, Reibwalze, Farbreiber
    07
    Walze, Zwischenwalze
    08
    Walze, zentral
    09
    Walze, Farbauftragswalze
    10
    11
    Walze, Farbauftragswalze
    12
    Formzylinder
    13
    Übertragungszylinder
    14
    Feuchtwerk, Sprühfeuchtwerk
    15
    16
    Walze, Feuchtwerkswalze
    17
    Walze, Feuchtwerkswalze
    18
    Walze, Feuchtwerkswalze
    19
    Feuchtmittelreservoir, Sprühbalken
    20
    21
    Farbreservoir, Farbwanne
    22
    Walze
    23
    Walze
    24
    Farbsprühnebel
    S
    Spalt
    D02
    Durchmesser
    D04
    Durchmesser
    D06
    Durchmesser
    D22
    Durchmesser
    D23
    Durchmesser

Claims (13)

  1. Farbwerk (01) einer Rotationsdruckmaschine mit einem aus mehreren rotierenden Walzen (02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11) bestehenden Walzenzug, wobei die Walzen (02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11) durch ihre Rotation mit ihrer jeweiligen Mantelfläche Druckfarbe von einem Farbreservoir (21) entlang eines den Walzenzug durchlaufenden Transportweges zu einem Formzylinder (12) transportieren, wobei sich in mindestens einem Spritzbereich infolge einer an der transportierten Druckfarbe angreifenden Zentrifugalkraft Druckfarbe von der Mantelfläche zumindest einer der rotierenden Walzen (02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11) des Walzenzuges löst und einen Farbsprühnebel (24) bildet, wobei in dem Spritzbereich eine nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundene Walze (22; 23) mit einer Druckfarbe abweisenden Mantelfläche angeordnet ist, wobei die nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundene Walze (22; 23) in einem Auslaufspalt zwischen zwei Walzen (04; 06) des Walzenzuges angeordnet ist, wobei die nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundene Walze (22; 23) an einer der den Auslaufspalt bildenden Walze (04; 06) angestellt ist und zu der anderen diesen Auslaufspalt bildenden Walze (04; 06) einen Spalt (S) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Spalt (S) eine Weite im Bereich von unter 1 mm aufweist, wobei die den Auslaufspalt bildenden Walzen (04; 06) den Farbsprühnebel (24) versprühen, wobei die nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundene Walze (22; 23) aus diesem Farbsprühnebel (24) abgefangene Druckfarbe in Richtung des Farbreservoirs (21) zurückführt.
  2. Farbwerk (01) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die den Auslaufspalt bildenden Walzen (04; 06) sich berührend oder sich nicht berührend angeordnet sind.
  3. Farbwerk (01) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in mehreren jeweils zwischen zwei Walzen (02; 03; 04; 06) des Walzenzuges ausgebildeten Auslaufspalten jeweils eine nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundene Walze (22; 23) angeordnet ist.
  4. Farbwerk (01) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Auslaufspalt, in dem die nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundene Walze (22; 23) angeordnet ist, zumindest im Wesentlichen zu einer das Farbwerk (01) umhüllenden Hüllfläche gerichtet ist.
  5. Farbwerk (01) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundene Walze (22; 23) durch ihre Anordnung den Auslaufspalt zumindest nahezu verschließt.
  6. Farbwerk (01) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundene Walze (22; 23) nur mit einer einzigen Walze (02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11) des Walzenzuges in einem Berührungskontakt steht.
  7. Farbwerk (01) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundene Walze (22; 23) an diejenige Walze (03; 04) des Walzenzuges angestellt ist, die im Walzenzug im Transportweg der Druckfarbe nach deren erster oder zweiter Farbspaltung angeordnet ist.
  8. Farbwerk (01) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundene Walze (22; 23) aufgrund ihrer Drehrichtung eine in das Innere des Farbwerks (01) gerichtete Luftströmung erzeugt, wobei diese Luftströmung Farbpartikel des Farbsprühnebels (24) einer der Walzen (02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11) des Walzenzuges zulenkt.
  9. Farbwerk (01) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mantelfläche der nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundenen Walze (22; 23) verchromt ist.
  10. Farbwerk (01) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mantelfläche der nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundenen Walze (22; 23) aus Teflon ausgebildet ist.
  11. Farbwerk (01) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundene Walze (22; 23) einen Durchmesser (D22; D23) aufweist, der höchstens 50% des Durchmessers (D02; D04; D06) derjenigen Walze (02; 04; 06) des Walzenzuges beträgt, an die die nicht in den direkten Transportweg der Druckfarbe eingebundene Walze (22; 23) angestellt ist.
  12. Farbwerk (01) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Walzen (02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11) des Walzenzuges mit einer Drehzahl von mindestens 35.000 Umdrehungen pro Stunde umlaufen.
  13. Farbwerk (01) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Walzen (02; 03; 04; 06; 07; 08; 09; 11) des Walzenzuges mit einer Drehzahl von mehr als 40.000 Umdrehungen pro Stunde umlaufen.
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