-
Bei
der Wickelmaschine kann es sich sowohl um eine Doppeltragwalzen-Wickelmaschine
als auch um eine Stützwalzen-Wickelmaschine
handeln. Beim ersten Maschinentyp tragen die Tragwalzen das gesamte
Wickelrollengewicht (
DE
36 18 955 A1 ), wohingegen beim zweiten Maschinentyp die
Wickelrollen wechselweise beidseitig der Scheitellinie an einer zentralen
Stützwalze
anliegen und von angetriebenen oder freilaufenden Führungsköpfen gehalten werden
(
DE 40 12 979 A1 ).
-
Beim
Aufwickeln von Papier- und Kartonbahnen mit den gattungsgemäßen Wickelmaschinen entsteht
Lärm, insbesondere
wenn eine Vielzahl von Wickelstationen mit zusätzlichen Antrieben für die Führungsköpfe vorhanden
ist. Der entstehende Lärm liegt
mit < 85 dB oft
durchaus im Gefährdungsbereich des
menschlichen Ohrs.
-
Die
deutsche Patentschrift
DE
42 37 673 B4 zeigt eine gattungsgemäße Wickelmaschine mit in einem
Maschinengestell unterhalb von Quer- und/oder Längstraversen angeordneten Wickelstellen,
an denen die Wickelrollen aufgewickelt werden. Der Bereich der Wickelstellen
ist mit senkrechten, schalldämmenden
Folien abschließbar,
wobei zumindest in Bahnlaufrichtung vor und hinter den Wickelstellen sich
quer zur Bahnlaufrichtung über
die Maschinenbreite erstreckende Rolltore mit einer durchsichtigen Folie
aus einem biegsamen, schalldämmenden
Material mit zumindest 4 mm Dicke angeordnet sind, deren Wickelwalzen
an den oberen Längs- und Quertraversen
des Maschinengestells befestigt sind.
-
Da
der Wickelraum der Wickelmaschine annähernd rechteckig und nicht
vollständig
schalldicht ausgeführt
ist, führt
dies zu akustischen Nachteilen hinsichtlich Schallreduzierung und
Schallschutz.
-
Aufgabe der
Erfindung
-
Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die Lärmbeeinträchtigung
des Bedienungspersonals bei einer gattungsgemäßen Wickelmaschine weiters
zu verringern, ohne dass die Funktionsfähigkeit oder die Bedienungsmöglichkeiten
der Wickelmaschine beeinträchtigt
werden.
-
Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass wenigstens eine Haube zur akustischen Abschirmung der Wickelrolle
vorgesehen ist, die die Wickelrolle zumindest während des Wickelvorgangs abschirmt
und die sich zumindest teilweise öffnen lässt.
-
Die
erfindungsgemäße Aufgabe
wird auf diese Weise vollkommen gelöst.
-
Nach
der Erfindung wird der Schallschutz durch das Vorsehen einer allseitigen
Haube zur akustischen Abschirmung der Wickelrolle merklich verbessert.
Die Verbesserung tritt insbesondere während des Wickelvorgangs ein,
wobei durch die Möglichkeit
der zumindest teilweisen Öffnung
der Haube auch keinerlei Kompromiss in Sachen Funktionsfähigkeit
und Bedienungsmöglichkeiten
eingegangen werden muss.
-
Vorteilhafte
Ausgestaltungen ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen, der
Beschreibung und der Zeichnung.
-
Die
Haube zur akustischen Abschirmung der Wickelrolle besteht bevorzugt
aus wenigstens zwei Wandelementen und wenigstens einem Deckenelement,
von denen wenigstens ein Wandelement zum Herausholen der vollen
Wickelrolle aus der Wickelmaschine abnehmbar, verschiebbar oder
klappbar ausgebildet ist. Das bewegbare Wandelement ist im Regelfall
das „abwärtige" Wandelement, wodurch dann
der fertige Rollenwurf durch die freie Öffnung auf herkömmliche
Weise ausgestoßen
werden kann. Die Wandelemente können
Teile eines die Wickelrolle in Längsrichtung
und/oder an den Querseiten nach außen abschließenden Gehäuses sein,
das beispielsweise quaderförmig
ausgebildet ist.
-
In
alternativer geometrischer Ausgestaltung lässt sich vorsehen, dass wenigstens
die beiden Wandelemente jeweils Zylindermantelabschnitte mit einem
Krümmungsradius
im Bereich von 800 bis 1.500 mm, vorzugsweise von 1.000 bis 1.200
mm, sind. Die Krümmung
der Wandelemente resultiert in zumindest drei wesentlichen Vorteilen:
Resonanzfrequenzen im Innern der Haube werden durch die Reflexion
gegenüberstehender
Wände verringert,
niederfrequente Eigenschwingungen der Haube (Dröhnen) werden durch eine höhere Steifigkeit
der Konstruktion vermindert und die mechanische Steifigkeit der
Konstruktion gegen einen Wickelauswurf wird selbst bei geringerem
Materialeinsatz erhöht.
-
Überdies
weisen wenigstens die beiden Wandelemente bevorzugt einen schallabsorbierenden
Aufbau mit einer Wanddicke im Bereich von 150 bis 300 mm, vorzugsweise
von 200 bis 250 mm, auf, wobei sie innenseitig eine Lochblechverkleidung,
mittig eine Füllung
aus Mineralwolle oder ähnlichem
und außenseitig
eine Blechverkleidung umfassen. Die vorgenannten Vorteile werden
hierdurch verstärkt und
es wird ein günstiger
Aufbau ähnlich
einer Tragfläche
beim Flugzeugbau geschaffen, innenseitig Spanten und außenseitig
eine Blechhaut.
-
Damit
eine möglichst
steife Haubenkonstruktion mit einer geringen Anzahl von Teilen und Verbindungen
gegeben ist, weisen wenigstens die beiden Wandelemente nach Möglichkeit
eine Wandhöhe
im Bereich von 1.500 bis 2.500 mm, vorzugsweise von 1.750 bis 2.000
mm, auf.
-
Ferner
können
wenigstens die beiden Wandelemente mehrere vorzugsweise in Reihen
und Spalten angeordnete Sichtfenster aufweisen, um dadurch einen
Einblick in die Haube während
des Wickelvorgangs bei möglicher
Beobachtung der ablaufenden Vorgänge
zu ermöglichen.
Die Sichtfenster weisen dabei bevorzugt eine vorzugsweise quadratische Fensterkontur
mit einem Fensterbereich von 250 bis 750 mm, vorzugsweise von 400
bis 600 mm, auf, so dass noch eine ausreichende Steifigkeit der
Haube gegeben ist.
-
Damit
auch das wenigstens eine einen schallabsorbierenden Aufbau aufweisende
Deckenelement die genannten Vorteile der gekrümmten Wandteile erbringt, ist
auch es ein Zylindermantelabschnitt mit einem Krümmungsradius im Bereich von 1.000
bis 2.000 mm, vorzugsweise von 1.200 bis 1.500 mm. Dabei kann es
weiterhin eine Blechverkleidung und eine Wanddicke im Bereich von
150 bis 300 mm, vorzugsweise von 200 bis 250 mm, aufweisen, wobei
es bevorzugt innenseitig eine Lochblechverkleidung, mittig eine
Füllung
aus Mineralwolle oder ähnlichem
und außenseitig
eine Blechverkleidung umfasst.
-
Weiterhin
ist auch eine Ausführungsform
von Vorteil, in der die Haube oberhalb einer sich in Maschinenrichtung
beiderseits seitlich der mindestens einen Walze erstreckenden Lagerstuhlung
angeordnet ist und in der die Haube von der Lagerstuhlung mechanisch
entkoppelt angebracht ist. Dadurch wird eine größtmögliche umfängliche Abschirmung der Wickelrolle
erreicht, wobei zudem noch Vorteile hinsichtlich der Reduzierung
oder gar der Vermeidung von Vibrationen in umliegenden Bereichen
sichergestellt werden.
-
Beispiel
-
Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen und der
nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme
auf die Zeichnung.
-
Es
zeigen
-
1 eine
schematische Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Wickelmaschine; 2 und 3 zwei
Ansichten eines Wandelements der erfindungsgemäßen Wickelmaschine;
-
4 und 5 zwei
Schnittdarstellungen des Wandelements gemäß der 2; und 6 und 7 zwei
perspektivische Darstellungen des Wandelements gemäß der 2.
Die 1 zeigt eine schematische Seitenansicht einer
erfindungsgemäßen Wickelmaschine 1 zum
Aufführen
einer Materialbahn 2, insbesondere einer Papier- oder Kartonbahn, auf
eine Wickelhülse 3 zu
mindestens einer Wickelrolle 4.
-
Sie
ist als eine so genannte Doppeltragwalzen-Wickelmaschine ausgeführt und
umfasst somit zwei achsparallel angeordnete Tragwalzen
5,
6.
Seitlich der Tragwalze
6 oder zwischen den Tragwalzen
5,
6 hindurch
(gestrichelt) wird die Materialbahn
2 von unten nach oben
geführt,
um sie in einem von den beiden Tragwalzen
5,
6 gebildeten
Wickelbett
7 auf die Wickelhülse
3 zu der Wickelrolle
4 aufzuwickeln. Die
beiden Tragwalzen
5,
6 bilden mit der Wickelrolle
4 jeweils
einen Wickelspalt
8. An die Wickelrolle
4 ist optional
eine Belastungswalze
23 andrückbar, wie es beispielsweise
aus der deutschen Patentanmeldung
DE 10 2005 000 031.2 des Anmelders
bekannt ist.
-
In
weiterer Ausführung
kann die Wickelmaschine 1 selbstverständlich auch als eine so genannte
Stützwalzen-Wickelmaschine
ausgeführt
sein.
-
Die
Wickelmaschine 1 weist nun eine Haube 9 zur akustischen
Abschirmung der Wickelrolle 4 auf, die die Wickelrolle 4 zumindest
während
des Wickelvorgangs abschirmt und die sich zumindest teilweise öffnen lässt. Die
Haube 9 besteht aus wenigstens zwei dargestellten Wandelementen 10, 11 und
wenigstens einem Deckenelement 12, von denen wenigstens
das Wandelement 10 zum Herausholen der vollen Wickelrolle 4 aus
der Wickelmaschine 1 abnehmbar, verschiebbar oder klappbar
ausgebildet ist. Die Bewegbarkeit des Wandelements 10 ist
mittels eines symbolischen Bewegungsdoppelpfeils dargestellt. Die
Haube 9 umfasst zum Zwecke einer umfänglichen akustischen Abschirmung
der Wickelrolle 4 selbstverständlich auch noch mindestes
je ein nicht dargestelltes führer-
und triebseitiges Wandelement.
-
Die
beiden dargestellten Wandelemente 10, 11 sind
jeweils Zylindermantelabschnitte 13 mit einem Krümmungsradius
RK10, RK11 im Bereich
von 800 bis 1.500 mm, vorzugsweise von 1.000 bis 1.200 mm, und weisen
eine Wandhöhe
H10, H11 im Bereich von
1.500 bis 2.500 mm, vorzugsweise von 1.750 bis 2.000 mm, auf.
-
Ferner
ist auch das einen schallabsorbierenden Aufbau aufweisende Deckenelement 12 ein
Zylindermantelabschnitt 14 mit einem Krümmungsradius RK12 im
Bereich von 1.000 bis 2.000 mm, vorzugsweise von 1.200 bis 1.500
mm. Es weist eine Blechverkleidung 15 und eine Wanddicke
D12 im Bereich von 150 bis 300 mm, vorzugsweise
von 200 bis 250 mm, auf, wobei es innenseitig eine Lochblechverkleidung 19,
mittig eine Füllung 20 aus
Mineralwolle 21 oder ähnlichem
und außenseitig
eine Blechverkleidung 22 umfasst. Die Verkleidung 15 kann
beispielsweise eine Verkleidungsdicke DV im
Bereich von 2 bis 10 mm, vorzugsweise im Bereich um 5 mm, aufweisen.
-
Die
Haube 9 ist oberhalb einer sich in Maschinenrichtung beiderseits
seitlich der Tragwalzen 5, 6 erstreckenden Lagerstuhlung 16 angeordnet
und sie ist von der Lagerstuhlung 16 mechanisch entkoppelt
angebracht.
-
Die
Elemente 10, 11 und 12 der Haube 9 sind vorzugsweise
allesamt bewegbar, wie dies mittels symbolischer Bewegungsdoppelpfeil
dargestellt ist. Die einzelne Bewegbar kann zumindest eine Abnehmbarkeit,
eine Verschiebbarkeit oder eine Klappbarkeit des jeweiligen Elements 10, 11 und 12 umfassen.
-
Die 2 und 3 zeigen
zwei Ansichten eines Wandelements 10 der erfindungsgemäßen Wickelmaschine 1.
Die 2 zeigt dabei eine Außenansicht, die 3 hingegen
eine Innenansicht des Wandelements 10.
-
Das
Wandelement 10 weist eine Wandhöhe H10 im
Bereich von 1.500 bis 2.500 mm, vorzugsweise von 1.750 bis 2.000
mm, und mehrere in Reihen R und Spalten S angeordnete Sichtfenster 17 auf,
die vorzugsweise aus Plexiglas bestehen. Die Sichtfenster 17 wiederum
weisen eine vorzugsweise quadratische Fensterkontur 18 mit
einem Fensterbereich von 250 bis 750 mm, vorzugsweise von 400 bis
600 mm, auf. Die in den 2 und 3 dargestellte
Fensterkontur 18 ist quadratisch ausgebildet; in weiterer Ausführung kann
sie jedoch auch rechtwinklig, oval, rund und dergleichen ausgebildet
sein.
-
Die 4 und 5 zeigen
zwei Schnittdarstellungen A-A und B-B des Wandelements 10 gemäß der 2.
-
Das
Wandelement 10 ist ein Zylindermantelabschnitt 13 mit
einem Krümmungsradius
RK10 im Bereich von 800 bis 1.500 mm, vorzugsweise
von 1.000 bis 1.200 mm. Zudem weist das Wandelement 10 mehrere
in drei Reihen R angeordnete Sichtfenster 17 auf, wobei
in der 4 die Sichtfenster 17 der unteren und
der oberen Reihe R und in der 5 ein Sichtfenster 17 der
mittleren Reihe R erkennbar sind.
-
Ferner
weist das Wandelement 10 einen schallabsorbierenden Aufbau
mit einer Wanddicke D im Bereich von 150 bis 300 mm, vorzugsweise
von 200 bis 250 nun, auf. Dabei umfasst es innenseitig eine Lochblechverkleidung 19,
mittig eine Füllung 20 aus
Mineralwolle 21 und außenseitig
eine Blechverkleidung 22. Anstelle der Mineralwolle 21 können selbstverständlich auch
andere geeignete Materialien verwendet werden. Die Verkleidungen 19, 22 können beispielsweise
eine Verkleidungsdicke DV im Bereich von
2 bis 10 mm, vorzugsweise im Bereich um 5 mm, aufweisen.
-
Somit
haben alle Elemente 10, 11 und 12 der Haube 9 im
Regelfall den gleichen Aufbau, abgesehen vom Vorhandensein möglicher
Sichtfenster 17.
-
Die 6 und 7 zeigen
zwei perspektivische Darstellungen des Wandelements 10 gemäß der 2.
Dabei sind deutlich die in Reihen R und Spalten S angeordneten Sichtfenster 17 erkennbar. Zusammenfassend
ist festzuhalten, dass durch die Erfindung eine Wickelmaschine der
eingangs genannten Art derart weitergebildet wird, die Lärmbeeinträchtigung
des Bedienungspersonals weiters verringert, ohne dass die Funktionsfähigkeit
oder die Bedienungsmöglichkeiten
der Wickelmaschine beeinträchtigt
werden.
-
- 1
- Wickelmaschine
- 2
- Materialbahn
- 3
- Wickelhülse
- 4
- Wickelrolle
- 5,
6
- Tragwalze
- 7
- Wickelbett
- 8
- Wickelspalt
- 9
- Haube
- 10,
11
- Wandelement
- 12
- Deckenelement
- 13
- Zylindermantelabschnitt
- 14
- Zylindermantelabschnitt
- 15
- Blechverkleidung
- 16
- Lagerstuhlung
- 17
- Sichtfenster
- 18
- Fensterkontur
- 19
- Lochblechverkleidung
- 20
- Füllung
- 21
- Mineralwolle
- 22
- Blechverkleidung
- 23
- Belastungswalze
- A-A,
B-B
- Schnittdarstellung
- D10
- Wanddicke
- D12
- Wanddicke
- H 12 / 10,
H11
- Wandhöhe
- R
- Reihe
- RK10, RK11
- Krümmungsradius
- RK12
- Krümmungsradius
- S
- Spalte