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DE102005008037A1 - Gehäuse, Befestigungsvorrichtung für ein Gehäuse und Handwerkzeugmaschine mit einem Gehäuse - Google Patents

Gehäuse, Befestigungsvorrichtung für ein Gehäuse und Handwerkzeugmaschine mit einem Gehäuse Download PDF

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DE102005008037A1
DE102005008037A1 DE102005008037A DE102005008037A DE102005008037A1 DE 102005008037 A1 DE102005008037 A1 DE 102005008037A1 DE 102005008037 A DE102005008037 A DE 102005008037A DE 102005008037 A DE102005008037 A DE 102005008037A DE 102005008037 A1 DE102005008037 A1 DE 102005008037A1
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DE
Germany
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housing
holding means
bearing sleeve
hand tool
butt seam
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Withdrawn
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DE102005008037A
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English (en)
Inventor
Karl Frauhammer
Heinz Schnerring
Willy Braun
Axel Kuhnle
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Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
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Publication date
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    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25FCOMBINATION OR MULTI-PURPOSE TOOLS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; DETAILS OR COMPONENTS OF PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS NOT PARTICULARLY RELATED TO THE OPERATIONS PERFORMED AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B25F5/00Details or components of portable power-driven tools not particularly related to the operations performed and not otherwise provided for
    • B25F5/02Construction of casings, bodies or handles

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Percussive Tools And Related Accessories (AREA)
  • Mounting Of Bearings Or Others (AREA)

Abstract

Die Erfindung geht aus von einem Gehäuse, insbesondere für eine Handwerkzeugmaschine (10), mit wenigstens einer einen Innenraum (24) umgebenden Gehäuseschale (16, 18), wobei zwei Kanten (34, 35) an wenigstens einer axial entlang einer Längsachse (36) ausgedehnten Stoßnaht (37, 38) aneinander stoßen. DOLLAR A Es wird vorgeschlagen, dass beidseits der Stoßnaht (37, 38) jeweils ein erstes und ein zweites Haltemittel (20a, 20b; 20c, 20d) vorgesehen ist, welches die jeweilige Seite der Gehäuseschale (16, 18) beidseits der Stoßnaht (37, 38) mit einer Kraft beaufschlagt, die im Wesentlichen radial zum Innenraum (24) hin gerichtet ist.

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung geht aus von einem Gehäuse nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, einer Befestigungsvorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 8 und einer Handwerkzeugmaschine mit einem Gehäuse nach dem Oberbegriff des Anspruchs 11.
  • Es ist bekannt, dass bei Handwerkzeugmaschinen mit Einsatzwerkzeugen, wie Bohr- und Schlaghämmern, das meist metallische Getriebegehäuse sowie ein Motorgehäuse von einer Kunststoffgehäuseschale umgeben sind. Diese Kunststoffgehäuseschale ist üblicherweise in einer Zwischenschalenbauweise aufgebaut, wobei die beiden Gehäuseschalen an mehreren Stellen miteinander verschraubt sind. Die beiden vorderen Schraubaugen der beiden Gehäuseschalen, die am werkzeugseitigen Ende vor dem Getriebegehäuse und innerhalb der Betätigungshülse für die Einsatzwerkzeughalterung angeordnet sind, sind schlecht zugänglich und benötigen relativ viel Bauraum.
  • Vorteile der Erfindung
  • Die Erfindung geht aus von einem Gehäuse, insbesondere für eine Handwerkzeugmaschine, mit wenigstens einer einen Innenraum umgebenden Gehäuseschale, wobei zwei Kanten zum Schließen des Gehäuses an wenigstens einer axial entlang einer Längsachse ausgedehnten Stoßnaht aneinander stoßen.
  • Es wird vorgeschlagen, dass beidseits der Stoßnaht jeweils ein erstes und ein zweites Haltemittel vorgesehen ist, welches die jeweilige Seite der jeweiligen Gehäuseschale mit einer Kraft beaufschlagt, die im Wesentlichen radial zum Innenraum hin gerichtet ist. Eine Verbindung zwischen Gehäuseschalen bzw. ein Schließen des Gehäuses kann schraubenlos hergestellt werden. Eine Handwerkzeugmaschine kann kürzer ausfallen, da weniger Platz für Schraubaugen für Gehäuseschalen vorgesehen werden muss. Trotzdem ist die Verbindung der Gehäuseschalen stabil und zuverlässig. Das Gehäuse kann bevorzugt aus zwei Gehäuseschalen bestehen. Denkbar ist allerdings auch ein Gehäuse aus mehr als zwei Gehäuseschalen, das sich problemlos mit der erfindungsgemäßen Anordnung zusammensetzen lässt. Ebenso ist, bei entsprechend flexiblem Wandmaterial, auch eine einzige Gehäuseschale denkbar, deren Stoßnaht in erfindungsgemäßer Weise geschlossen werden kann.
  • In einer günstigen Ausgestaltung sind die Gehäuseschalen an wenigstens einer Gehäusestirnseite mit beidseits der Stoßnaht angeordneten Haltemitteln geklammert, die von der jeweiligen Gehäuseschale zum Innenraum weisen. Die Kanten an der Stoßnaht oder den Stoßnähten werden durch die zum Innenraum wirkende Kraft fest zusammengehalten.
  • Die Haltemittel liegen zweckmäßigerweise an einer Gehäuseaußenseite kraft- und/oder formschlüssig, bevorzugt im Schiebesitz, an. Denkbar ist auch, dass die Haltemittel innerhalb des Gehäuses an geeigneten Halterungen des oder der Gehäuseschalen eingreifen und diese nach innen ziehen.
  • In einer günstigen Ausgestaltung erstrecken sich die Haltemittel von einer innerhalb des Gehäuses angeordneten Lagerhülse aus zu dem Gehäuse. Die Haltemittel können z.B. als Kragarme ausgebildet sein. Die Lagerhülse selbst kann über ihre am Gehäuse festgelegten Haltemittel gegen Verdrehen gesichert sein.
  • Eine sichere Verbindung zwischen den Gehäuseschalen ist möglich, wenn wenigstens ein Haltemittel mehr vorgesehen ist als axiale Stoßnähte vorhanden sind. Besonders günstig ist eine symmetrische Anordnung, wenn zwei Haltemittel je Stoßnaht vorgesehen sind, wobei die Stoßnaht zwischen dem jeweiligen Haltemittelpaar angeordnet ist. Die Haltemittel sind möglichst benachbart zu den Stoßnähten angeordnet.
  • In einer günstigen Ausgestaltung sind die Kanten der Gehäuseschale oder der Gehäuseschalen an den Stoßnähten überlappend ausgebildet, so dass ein Vorsprung der einen Kante auf einer Stufe der anderen Kante liegt, womit eine vorteilhafte Dichtheit des Gehäuses erreicht werden kann.
  • Die Erfindung geht weiterhin aus von einer Befestigungsvorrichtung für ein Gehäuse, insbesondere für eine Handwerkzeugmaschine, mit wenigstens einer einen Innenraum umgebenden Gehäuseschale, mit wenigstens einer axial entlang einer Längsachse ausgedehnten Stoßnaht von Kanten zum Schließen des Gehäuses.
  • Es wird vorgeschlagen, dass eine Lagerhülse radial nach außen ragende, hakenförmige oder krallenförmige Haltemittel aufweist, welche umfänglich an der Lagerhülse voneinander beabstandet sind. Die Haltemittel sind dazu vorgesehen, im montierten Zustand eine kraft- und/oder formschlüssige Verbindung mit einer oder mehreren Gehäuseschalen herzustellen. Die Haltemittel können bevorzugt als Kragarme ausgebildet sein. An die Kragarme können Haltehaken angeformt sein, die leicht angeschrägt sein können. Die Lagerhülse kann vorzugsweise stirnseitig auf die zusammengesetzten Gehäuseschalen im Schiebesitz aufgesteckt sein. Es ist möglich, eine solche Lagerhülse an beiden Enden des Gehäuses zu befestigen und die Kanten der Gehäuseschalen so miteinander zu verbinden. Es ist auch möglich, an einer Seite die Lagerhülse mit den Haltemitteln vorzusehen und zum anderen Ende des Gehäuses hin Verschraubungen vorzusehen. Vorzugsweise ist die Lagerhülse ebenso wie die Gehäuseschalen aus Kunststoff gebildet.
  • Bevorzugt ist an wenigstens einer Stirnseite der Lagerhülse eine umlaufende Vertiefung ausgebildet, welche ein Federn der Haltemittel unterstützt. Ein Aufstecken und/oder Einrasten der Lagerhülse mit ihren Haltemitteln auf dem Gehäuse wird erleichtert.
  • In einer günstigen Ausgestaltung ist an einem axialen Ende der Lagerhülse eine Verzahnung vorgesehen, mit der die Lagerhülse im montierten Zustand ein Sinterlager und/oder eine eingepresste Dichtung drehsicher zu einem Getriebegehäuse oder einem Motorgehäuse hält.
  • Die Erfindung geht weiterhin aus von einer Handwerkzeugmaschine, die schlagend und/oder bohrend antreibbar ist, insbesondere Bohr- und/oder Meißelhammer, mit einem von wenigstens einer Gehäuseschale eines Gehäuses umgebenen Getriebegehäuse und/oder Motorgehäuse in einem Innenraum, wobei Kanten zum Schließen des Gehäuses axial entlang einer Längsachse ausgedehnten Stoßnaht aneinander stoßen.
  • Es wird vorgeschlagen, dass beidseits der Stoßnaht jeweils ein erstes und ein zweites Haltemittel vorgesehen ist, welches die jeweilige Gehäuseschale mit einer Kraft beaufschlagt, die im Wesentlichen radial zum Innenraum hin gerichtet ist. Die Seiten beidseits der Stoßnaht der wenigstens einen Gehäuseschale werden kraftschlüssig und/oder formschlüssig zusammengezogen und können bei gleichzeitig kürzerer Baulänge sicher miteinander verbunden werden. Vorzugsweise sind zwei Gehäuseschalen vorgesehen, die gemeinsam das Gehäuse bilden. Dies ermöglicht eine Kostenersparnis sowie eine Gewichtsersparnis. Die Montage bzw. Demontage der Handwerkzeugmaschine wird erleichtert.
  • In einer günstigen Ausgestaltung erstrecken sich die Haltemittel radial von einer Lagerhülse zum Gehäuse. Die Lagerhülse baut flach und nimmt wenig Raum ein. Die Lagerhülse selbst kann über ihre am Gehäuse festgelegten Haltemittel gegen Verdrehen gesichert sein.
  • In einer weiteren günstigen Ausgestaltung sind wenigstens zwei der Haltemittel so beabstandet, dass sie in montiertem Zustand auf einer Gehäusestirnseite beidseitig wenigstens einer der Stoßnähte kraft- und/oder formschlüssig mit dem Gehäuse bzw. den Gehäuseschalen verbunden ist.
  • In einer günstigen Ausgestaltung ist die Lagerhülse drehfest am Getriebegehäuse und/oder am Motorgehäuse gelagert. Dies kann durch die Haltemittel erfolgen, die drehfest an dem Gehäuse anliegen.
  • Vorzugsweise ist die Lagerhülse drehfest mit einem das Getriebegehäuse oder das Motorgehäuse umgebenden Sinterlager verbunden, indem sie in eine Verzahnung des Sinterlagers eingreift. Dadurch ist auch das Sinterlager drehfest gegenüber dem Getriebegehäuse festgelegt.
  • Vorzugsweise ist in die Lagerhülse an ihrem dem Getriebegehäuse oder dem Motorgehäuse zugewandten Umfang ein Dichtring eingepresst. Dieser ist mit der drehfesten Lagerung der Lagerhülse ebenfalls vorteilhaft drehsicher angeordnet. Eine drehsichere Lagerung von Dichtring und Lagerhülse stellt einen Qualitätsvorteil der Handwerkzeugmaschine dar. Die Qualitätkonstanz ist verbessert.
  • Zeichnungen
  • Weitere Ausführungsformen, Aspekte und Vorteile der Erfindung ergeben sich auch unabhängig von ihrer Zusammenfassung in Ansprüchen, ohne Beschränkung der Allgemeinheit aus einem nachfolgend anhand von Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiel der Erfindung.
  • Im Folgenden zeigen:
  • 1 einen Teilschnitt durch einen Bereich einer bevorzugten Handwerkzeugmaschine mit einer bevorzugten Lagerhülse;
  • 2 eine Draufsicht auf eine bevorzugte Lagerhülse entlang der Linie II-II in 1; und
  • 3 eine Draufsicht auf ein Detail mit einem Haltemittel der bevorzugten Lagerhülse aus 1.
  • Beschreibung des Ausführungsbeispiels
  • 1 zeigt einen Teilschnitt durch einen Bereich einer bevorzugten Handwerkzeugmaschine 10 mit einer bevorzugten Lagerhülse 22, die ein als Schlagwerk ausgebildetes Getriebe 25 umgibt. 2 zeigt eine Draufsicht auf die Anordnung mit Lagerhülse 22 im Bereich der Linie II und 3 ein Detail eines Haltemittels 20a in Kontakt mit einer Gehäuseschale 16.
  • Im vorderen Bereich weist die Handwerkzeugmaschine 10 eine übliche Betätigungshülse 11 für ein nicht dargestelltes Einsatzwerkzeug auf, das in eine Aufnahmebohrung 26 einführbar und mit einem üblichen Verriegelungsmechanismus 12 verriegelbar ist. In Einsteckrichtung des Einsteckwerkzeugs schließt sich in einem Innenraum 24 ein als Schlagwerk ausgebildetes, nicht näher dargestelltes Getriebe 25 an, das mit einem, üblicherweise metallischen, Getriebegehäuse 14 umgeben ist.
  • Das mehrschalige Gehäuse ist aus zwei den Innenraum 24 bzw. das Getriebegehäuse 14 umgebenden Gehäuseschalen 16, 18 gebildet, die mit ihren Kanten 34, 35 an zwei axial entlang einer Längsachse 36 ausgedehnten Stoßnähten 37, 38 aneinander stoßen.
  • In 1 ist zusätzlich strichpunktiert ein oberes Schraubauge 13 zum Einschrauben einer nicht dargestellten Verbindungsschraube zum Verbinden der beiden Gehäuseschalen 16, 18 eingezeichnet, das durch die erfindungsgemäße Verbindung der Gehäuseschalen 16, 18 mittels der mit Haltemitteln 20a, 20b, 20c, 20d versehenen Lagerhülse 22 entfallen kann. Ebenso kann ein in der Figur nicht sichtbares unteres Schraubauge entfallen. Dadurch verkürzt sich die Handwerkzeugmaschine um einige Millimeter in ihrer Längserstreckung, vorzugsweise zwischen 10 bis 15 mm. Die eingesparte Länge ist durch einen Doppelpfeil angegeben.
  • Beidseits der Stoßnaht 37, 38 der Gehäuseschalen 16, 18 im oberen und unteren Bereich der 2 ist jeweils ein erstes und ein zweites, vorzugsweise als Kragarm ausgebildetes Haltemittel 20a, 20b bzw. 20c, 20d vorgesehen, welches die jeweilige Gehäuseschale 16, 18 mit einer Kraft beaufschlagt, die im Wesentlichen radial zum Innenraum 24 hin gerichtet ist. Die Gehäuseschalen 16, 18 sind an den Stoßnähten 37, 38 überlappend ausgebildet. Dabei kann eine als Vorsprung ausgebildete Kante 34 der Gehäuseschale 16 fest auf eine als Stufe ausgebildete Kante 35 der Gehäuseschale 18 gepresst und die beiden Gehäuseschalen 16, 18 gegeneinander gezogen werden, wenn die Haltemittel 20a, 20b, 20c, 20d in Eingriff mit den Gehäuseschalen 16, 18 gelangen.
  • Die als Kragarme ausgebildeten Haltemittel 20a, 20b, 20c, 20d erstrecken sich radial von der innerhalb der Gehäuseschalen 16, 18 angeordneten Lagerhülse 22 aus zu den Gehäuseschalen 16, 18 und greifen dabei jeweils durch eine Aussparung 15a, 15b, 15c, 15d in dem Getriebegehäuse 14 in eine Segmentvertiefung 17a, 17b der Gehäuseschale 16 bzw. in eine Segmentvertiefung 19a, 19b der Gehäuseschale 18.
  • Die Haltemittel 20a, 20b, 20c, 20d liegen an einer Gehäuseaußenseite 40 kraft- und/oder formschlüssig an, wie in 1 zu erkennen ist. Dazu weist die Lagerhülse 22 an ihren Haltemitteln 20a, 20b, 20c, 20d sich zu den Gehäuseschalen 16, 18 hin erstreckende, z.B. anggeformte Haltehaken 21a, 21b, 21c, 21d auf, die auf einer leicht abgeschrägten Rampe der Segmentvertiefungen 17a, 17b, 19a, 19b aufgleiten können, wenn die Lagerhülse 22 stirnseitig auf zusammengesteckten die Gehäuseschalen 16, 18 und das Getriebegehäuse 14 im Schiebesitz aufgesteckt wird. Denkbar ist auch ein Rastmechanismus. Das Getriebegehäuse 14 mit den Aussparungen 15a, 15b, 15c, 15d kann im Druckguss ohne weitere Bearbeitung gegossen werden.
  • Es sind in bevorzugter Ausgestaltung je zwei Haltemittel 20a, 20b und 20c, 20d je Stoßnaht 37, 38 vorgesehen, die symmetrisch zu einer Trennebene 27 der Gehäuseschalen 16, 18 angeordnet sind. Die Haltemittel 20a, 20b, 20c, 20d sind um jeweils 90° versetzt und um 45° zur Stoßnaht 37, 38 angeordnet.
  • Die Lagerhülse 22 weist an wenigstens einer Stirnseite 40 eine umlaufende Ausnehmung 41 auf, welche ein Federn der Haltemittel 20a, 20b, 20c, 20d unterstützt und ein Aufschieben der Lagerhülse 22 mit ihren Haltemitteln 20a, 20b, 20c, 20d auf die Gehäuseschalen 16, 18 erleichtert.
  • Axial ist die Lagerhülse 22 durch einen handelsüblichen Sicherungsring 31 gehalten und gegen einen als O-Ring ausgebildeten Dichtring 28 und ein Sinterlager 30 gesichert. Die Lagerhülse 22 sitzt mit ihren als Kragarme ausgebildeten Haltemitteln 20a, 20b, 20c, 20d drehgesichert im Getriebegehäuse 14. Damit sitzt auch ein in die Lagerhülse 22 fest eingepresster Dichtring 32 drehsicher. Durch eine an einem getriebeseitigen Ende 42 angebrachte Verzahnung 23 an der Lagerhülse 22, die in eine Verzahnung 29 des vorderen Sinterlagers 30 eingreift, ist auch dieses drehfest gesichert, was für Bohrhämmer besonders günstig ist.
  • 3 zeigt zur Verdeutlichung der Anordnung eine Draufsicht auf eine der Haltehaken 21 eines der Haltemittel 20a der Lagerhülse 22. Die Lagerhülse ist im Schiebesitz auf den Gehäuseschalen 16, 18 angeordnet, von denen nur die eine Gehäuseschale 16 sichtbar ist und greift in eine Segmentvertiefung 17a ein, wobei das als Kragarm ausgebildete Haltemittel 20a durch eine Vertiefung 15a des Getriebegehäuses durchgreift.

Claims (17)

  1. Gehäuse, insbesondere für eine Handwerkzeugmaschine (10), mit wenigstens einer einen Innenraum (24) umgebenden Gehäuseschale (16, 18), wobei zwei Kanten (34, 35) an wenigstens einer axial entlang einer Längsachse (36) ausgedehnten Stoßnaht (37, 38) aneinander stoßen, dadurch gekennzeich net, dass beidseits der Stoßnaht (37, 38) jeweils ein erstes und ein zweites Haltemittel (20a, 20b; 20c, 20d) vorgesehen ist, welches die jeweilige Seite der Gehäuseschale (16, 18) beidseits der Stoßnaht (37, 38) mit einer Kraft beaufschlagt, die im Wesentlichen radial zum Innenraum (24) hin gerichtet ist.
  2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die eine oder mehreren Gehäuseschalen (16, 18) an wenigstens einer Gehäusestirnseite (39) mit beidseits der Stoßnaht (37, 38) angeordneten Haltemitteln (20a, 20b; 20c, 20d) geklammert sind, die von der jeweiligen Gehäuseschale (16, 18) zum Innenraum (24) weisen.
  3. Gehäuse nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltemittel (20a, 20b; 20c, 20d) an einer Gehäuseaußenseite (33) kraft- und/oder formschlüssig anliegen.
  4. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltemittel (20a, 20b; 20c, 20d) sich von einer innerhalb der Gehäuseschalen (16, 18) an geordneten Lagerhülse (22) aus zu dem Gehäuseschalen (16, 18) erstrecken.
  5. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Haltemittel (20a, 20b; 20c, 20d) mehr vorgesehen ist als axiale Stoßnähte (37, 38)
  6. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Haltemittel (20a, 20b; 20c, 20d) je Stoßnaht (37, 38) vorgesehen ist.
  7. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die eine oder mehrere Gehäuseschalen (16, 18) an den Stoßnähten (37, 38) überlappend ausgebildet sind.
  8. Befestigungsvorrichtung für ein Gehäuse, insbesondere für eine Handwerkzeugmaschine (10), mit wenigstens einer einen Innenraum (24) umgebenden Gehäuseschale (16, 18), wobei Kanten (34, 35) wenigstens an einer axial entlang einer Längsachse (36) ausgedehnten Stoßnaht (37, 38) aneinander stoßen, dadurch gekennzeichnet, dass eine Lagerhülse (22) radial nach außen ragende, hakenförmige oder krallenförmige Haltemittel (20a, 20b; 20c, 20d) aufweist, welche umfänglich der Lagerhülse (22) beabstandet sind.
  9. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass an wenigstens einer Stirnseite (40) der Lagerhülse (22) eine umlaufende Ausnehmung (41) ausgebildet ist, welche ein Federn der Haltemittel (20a, 20b; 20c, 20d) unterstützt.
  10. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass an einem axialen Ende (42) der Lagerhülse (22) eine Verzahnung (23) vorgesehen ist.
  11. Handwerkzeugmaschine, die schlagend und/oder bohrend antreibbar ist, insbesondere Bohr- und/oder Meißelhammer, mit einem von wenigstens einer Gehäuseschale (16, 18) eines Gehäuses umgebenen Getriebegehäuse und/oder Motorgehäuse in einem Innenraum (24), wobei Kanten (34, 35) an wenigstens einer axial entlang einer Längsachse (36) ausgedehnten Stoßnaht (37, 38) aneinander stoßen, dadurch gekennzeichnet, dass beidseits der Stoßnaht (37, 38) jeweils ein erstes und ein zweites Haltemittel (20a, 20b; 20c, 20d) vorgesehen ist, welches die jeweilige Seite der Gehäuseschale (16, 18) mit einer Kraft beaufschlagt, die im Wesentlichen radial zum Innenraum (24) hin gerichtet ist.
  12. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltemittel (20a, 20b; 20c, 20d) sich radial von einer Lagerhülse (22) zu dem Gehäuse erstrecken.
  13. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltemittel (20a, 20b; 20c, 20d) durch ein Getriebegehäuse (14) durchgreift oder dieses übergreift.
  14. Handwerkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei der Haltemittel (20a, 20b; 20c, 20d) so beabstandet sind, dass sie in montiertem Zustand auf einer Gehäusestirnseite (39) beidseitig wenigstens einer der Stoßnähte (37, 38) kraft- und/oder formschlüssig mit dem Gehäuse verbunden ist.
  15. Handwerkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerhülse (22) drehfest am Getriebegehäuse (14) und/oder am Motorgehäuse gelagert ist.
  16. Handwerkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerhülse (22) drehfest mit einem das Getriebegehäuse (14) oder das Motorgehäuse umgebenden Sinterlager (30) verbunden ist.
  17. Handwerkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass in die Lagerhülse (22) an ihrem dem Getriebegehäuse (14) oder dem Motorgehäuse zugewandten Umfang ein Dichtring (32) eingepresst ist.
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