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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Werkstückspindelstock mit den Merkmalen
des Oberbegriffs von Anspruch 1.
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Der
Begriff ”Werkstückspindelstock” ist vorliegend
umfassend zu verstehen. Er findet Anwendung in allen Arten von Werkzeugmaschinen
mit rotierendem Werkzeug, beispielsweise bei Rundschleifmaschinen
und Drehmaschinen. Der Begriff ”Spindel” ist im
folgenden grundsätzlich
auf die Werkstückspindel
des Werkstückspindelstocks
bezogen.
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Für die erreichbare
Bearbeitungsgenauigkeit der in Rede stehenden Werkzeugmaschine ist
die Rundlaufgenauigkeit des eingespannten Werkstücks von besonderer Bedeutung.
Zu einer ungewünschten Reduzierung
der Rundlaufgenauigkeit trägt
einerseits eine ggf. vorhandene Winkligkeit der Werkstückachse
gegenüber
der Spindelachse und ein ggf. vorhandener Versatz der Werkstückachse
gegenüber
der Spindelachse bei. Dieser Versatz wird auch als Exzentrizität des eingespannten
Werkstücks
bezeichnet. Gegenstand der vorliegenden Ausführungen ist ausschließlich die
Exzentrizität
des eingespannten Werkstücks.
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Der
bekannte Werkstückspindelstock
(
WO 2004/007 128
A1 ), von dem die vorliegende Erfindung ausgeht, ist mit
einer Spindel und einer an die Spindel angekuppelten, als Zangenspannfutter
ausgestalteten Spanneinrichtung ausgestattet. Das Zangenspannfutter
ist über
eine Flanschverbindung durch Spannschrauben mit der Spindel verbunden. Um
eine ggf. vorhandene Exzentrizität
des Werkstücks
im Wege des Ausrichtens aufheben zu können, sind an dem Zangenspannfutter
umlaufend Stellschrauben vorgesehen, die sich jeweils radial an der
Spindel abstützen.
Für das
Ausrichten werden die Spannschrauben der Flanschverbindung etwas gelöst, so daß durch
eine entsprechende Betätigung der
Stellschrauben ein radiales Verschieben des Zangenspannfutters gegenüber der
Spindel möglich ist.
Die Flanschverbindung stellt also gleichzeitig eine Ausrichtschnittstelle
dar, die das Ausrichten der Spanneinrichtung ermöglicht. Zusätzlich ist eine vergleichbare
Anordnung zwischen zwei Abschnitten des Zangenspannfutters vorgesehen,
die dem Feinausrichten hinsichtlich der Exzentrizität des später eingespannten
Werkstücks
dient.
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Nachteilig
bei dem bekannten Werkstückspindelstock
ist die Tatsache, daß das
Ausrichten der Spanneinrichtung hinsichtlich der Exzentrizität des eingespannten
Werkstücks
mit erheblichem Zeitaufwand verbunden ist und vom Bediener ein hohes Maß an Geschicklichkeit
verlangt. Ein reproduzierbares Ausrichten ist mit einer derartigen,
auf radialen Stellschrauben basierenden Stelleinrichtung nicht möglich.
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Ein
weiterer Nachteil des bekannten Werkstückspindelstocks besteht darin,
daß die
Stelleinrichtung in die Spanneinrichtung integriert ist. Dies führt zu einem
Mehraufwand bei der Herstellung der Spanneinrichtung und zu konstruktiven
Beschränkungen
bei der Realisierung der Stelleinrichtung wegen des eingeschränkten Bauraums.
Sofern der Werkstückspindelstock
mit mehreren Spanneinrichtungen betrieben werden soll, ist jede
einwechselbare Spanneinrichtung mit einer entsprechenden Stelleinrichtung
auszustatten. Ferner sind mit einer derartig angeordneten Stelleinrichtung
grundsätzlich
Unwuchten verbunden, die die Werkstückbearbeitung ungünstig beeinflussen
können.
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Ein ähnliches
Konzept zum Ausrichten der Spanneinrichtung eines Werkzeugs zeigt
die
EP 0 882 535 A1 .
Hier sind zwei Abschnitte der Spanneinrichtung wiederum über eine
Flanschverbindung durch Spannschrauben miteinander verbunden. Das Ausrichten
der Spanneinrichtung hinsichtlich der Exzentrizität des Werkzeugs
erfolgt durch teilweises Lösen
der Spannschrauben und Ansetzen eines speziellen Stellwerkzeugs
an die Spanneinrichtung. Mittels des Stellwerkzeugs lassen sich
die beiden Abschnitte der Spanneinrichtung in einer hinsichtlich der
Spindelachse radialen Richtung gegeneinander verschieben. Wie bei
dem oben beschriebenen Werkstückspindelstock
hängt der
Erfolg beim Ausrichten wesentlich von der Geschicklichkeit des Bedieners
ab.
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Ein
weiterer bekannter Werkstückspindelstock
(
DE 39 29 010 A1 )
zeigt eine Spanneinrichtung, die mittels radial ausgerichteter Justierschrauben ausgerichtet
werden kann. Auch diese Anordnung ist mit den oben genannten Nachteilen
verbunden.
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Weiter
sind Möglichkeiten
zur gezielten Einstellung der Exzentrizität bei Drehmaschinen bekannt,
um Werkstücke
mit exzentrischen Abschnitten bearbeiten zu können. Die Exzentrizität des Werkstücks läßt sich
hier dadurch ein stellen, daß zwei über eine
Ausrichtschnittstelle gekoppelte Abschnitte der Spanneinrichtung
gegeneinander hinsichtlich der Spindelachse verdrehbar sind. Dies
wird durch die Drehung der Spindel mittels des Spindelantriebs,
und damit des einen Abschnitts der Spanneinrichtung, erreicht, wobei
gleichzeitig ein feststehender Dorn den anderen Abschnitt der Spanneinrichtung
drehfest fixiert. Die Anordnung ist so getroffen, daß bei gelöster Spanneinrichtung
auch die Ausrichtschnittstelle gelöst ist und die Verdrehung der
beiden Abschnitte der Spanneinrichtung gegeneinander möglich ist.
Bei der Einstellung der Exzentrizität kommt dem Dorn zusätzlich die
Aufgabe zu, durch dessen axiale Kraftwirkung auf die Spanneinrichtung
eine hinreichende Haltekraft auf das Werkstück sicherzustellen.
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Nachteilig
bei dem oben genannten Werkstückspindelstock
ist wiederum die Tatsache, daß die Stelleinrichtung
für das
Ausrichten der Spanneinrichtung in die Spanneinrichtung integriert
ist. Ferner ist die mit dieser Stelleinrichtung erreichbare Rundlaufgenauigkeit
begrenzt.
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Ein
weiterer bekannter Werkstückspindelstock
einer Werkzeugmaschine (
DE
89 15 435 U1 ) ist mit einer Spanneinrichtung ausgestattet,
die eine senkrecht zur Spindelachse frei verschiebliche Werkstückaufnahme
aufweist. Vor der Werkstückaufnahme
sind zur Führung
des Werkstücks
zwei axial fluchtende Setzstöcke
angeordnet. Nachteilig ist hier die Tatsache, daß der konstruktive Aufwand
zur Realisierung der Spanneinrichtung vergleichsweise hoch ist.
Ferner ist eine zusätzliche
Stützeinrichtung
erforderlich, um beim Werkstückwechsel
ein gravitationsbedingtes Absenken der Werkstückaufnahme zu verhindern.
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Ein
grundsätzlich ähnliches
Konzept zeigt der in der
EP
1 419 852 A1 dargestellte Werkstückspindelstock, der über eine
hydrostatische Spindellagerung verfügt. Das vordere, der Spanneinrichtung zugewandte
Spindellager ist derart eingestellt, daß es ein größeres radiales Lagerspiel als
das hintere Spindellager aufweist. Die Führung des Werkstücks wird
hier wiederum durch einen vor der Werkstückaufnahme angeordneten Setzstock
gewährleistet.
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Schließlich darf
noch darauf hingewiesen werden, daß eine ggf. vorhandene Exzentrizität des eingespannten
Werkstücks
auch steuerungstechnisch ausge glichen werden kann (
DE 198 82 642 T1 ). Insbesondere
bei der Bearbeitung von Werkstücken
mit kleinen Abmessungen stellt diese Variante allerdings extreme
Anforderungen an die Antriebstechnik der Werkzeugmaschine.
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Der
Erfindung liegt das Problem zugrunde, den bekannten Werkstückspindelstock
derart auszugestalten und weiterzubilden, daß das Ausrichten der Spanneinrichtung
mit hoher Präzision
und gleichzeitig hoher Reproduzierbarkeit bei minimalem konstruktivem
Aufwand gewährleistet
ist.
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Das
obige Problem wird bei einem Werkstückspindelstock mit den Merkmalen
des Oberbegriffs von Anspruch 1 durch die Merkmale des kennzeichnenden
Teils von Anspruch 1 gelöst.
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Bevorzugte
Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der rückgezogenen
Unteransprüche
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Zunächst ist
wesentlich, daß die
Stelleinrichtung mit einem Stellantrieb ausgestattet ist, so daß mittels
des Stellantriebs ein motorisches Ausrichten der Spanneinrichtung
möglich
ist. Ferner ist eine Sensoranordnung vorgesehen, aus deren Sensormeßwerten
die Exzentrizität
des eingespannten Werkstücks
ermittelbar ist. Schließlich
stellt die Ausrichtsteuerung eine steuerungstechnische Kopplung zu
dem Stellantrieb und zu der Sensoranordnung her und bildet zusammen
mit diesen beiden Komponenten einen geschlossenen Regelkreis.
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Der
obige Regelkreis bildet die Voraussetzung für ein automatisiertes Ausrichten
der Spanneinrichtung. Hierdurch ist grundsätzlich ein präzises und
reproduzierbares Ausrichten möglich,
ohne auf die Geschicklichkeit eines Bedieners angewiesen zu sein.
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In
konstruktiver Hinsicht ist die vorschlagsgemäße Lösung insofern besonders vorteilhaft,
als die Stelleinrichtung separat von der Spanneinrichtung und der
Spindel ausgestaltet ist, so daß sich
bei der Realisierung der Stelleinrichtung, insbesondere des Stellantriebs,
kaum konstruktive Beschränkungen
ergeben.
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Einen
zusätzlichen
Automatisierungsgrad liefert die bevorzugte Ausgestaltung gemäß Anspruch
3, bei der die Ausrichtsteuerung vor dem Ausrichten zunächst die
Exzentrizität
des eingespannten Werkstücks
mittels der Sensoran derart positioniert, daß sich das motorische Ausrichten
idealerweise auf eine einzige geregelte Stellbewegung des Stellantriebs
in seiner Wirkrichtung reduziert.
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Die
Exzentrizität
des Werkstücks
läßt sich gemäß Anspruch
4 in einfacher Weise durch die Messung der hinsichtlich der Spindelachse
radialen Erstreckung des eingespannten Werkstücks bei unterschiedlichen Meß-Spindelpositionen – und damit Werkstückpositionen – und bei
feststehender Sensoranordnung und Meßrichtung ermitteln. Wenn das Werkstück eine
durchgehende zylindrische Außenfläche aufweist,
dann können
die Meß-Spindelpositionen
weitgehend beliebig gewählt
werden. Dadurch läßt sich
die Exzentrizität
mit minimalem Aufwand ermitteln.
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Schwieriger
gestaltet sich die Ermittlung der Exzentrizität bei Werkstücken wie
beispielsweise nachzuschleifenden Bohrern, Fräsern o. dgl., bei denen keine
durchgehende zylindrische Außenfläche vorliegt.
Die für
die Ermittlung der Exzentrizität
erforderlichen Messungen sind hier an ganz bestimmten Meßpunkten
am Werkstück,
am Beispiel eines Bohrers vorzugsweise an den Nebenschneiden des
Bohrers oder am Beispiel eines Fräsers vorzugsweise an den Zähnen des
Fräsers,
insbesondere an der jeweiligen Schneide, durchzuführen.
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In
bevorzugter Ausgestaltung gemäß Anspruch
5 ist es vorgesehen, daß mittels
der Sensoranordnung zunächst
die Lage beispielsweise der Nebenschneiden eines eingespannten Bohrers
oder der Zähne
eines eingespannten Fräsers
ermittelt wird, um die für
die Ermittlung der Exzentrizität
erforderlichen Messungen dann an den jeweils optimalen Meßpunkten
durchführen
zu können.
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Gemäß Anspruch
7 ist es vorgesehen, daß der
Ausrichtsteuerung eine Datenbank mit den Geometriedaten des jeweils
eingespannten Werkstücks zugeordnet
ist, so daß die
Lage der oben beschriebenen, speziellen Meßpunkte leicht ermittelt werden kann.
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Die
bevorzugten Ausgestaltungen gemäß Anspruch
9, 10 und 11 zeigen eine konstruktiv einfache Variante für die Realisierung
des Stellantriebs. Insbesondere die Ausgestaltung gemäß Anspruch
9 ist insofern vorteilhaft, als der beim Ausrichten entstehende
Kraftfluß lediglich über die
Ausrichtschnittstelle und über
den Stellantrieb, und nicht über
die Spindellager o. dgl. führt.
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Je
nach gewünschtem
Automatisierungsgrad kann es vorgesehen sein, daß die Ausrichtschnittstelle
vor dem automatischen Ausrichten manuell gelöst wird. In bevorzugter Ausgestaltung
gemäß Anspruch
12 ist die Ausrichtschnittstelle aber mittels eines Schnittstellenantriebs
motorisch lösbar und
wieder festlegbar, so daß der
gesamte Ausrichtvorgang nunmehr vollautomatisch durchführbar ist.
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Die
bevorzugten Ausgestaltungen gemäß den Ansprüchen 13
bis 18 zeigen eine besonders kompakte Variante für eine Ausrichtschnittstelle,
die mittels eines Schnittstellenantriebs lösbar bzw. festlegbar ist.
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Weitere
Vorteile, Merkmale, Eigenschaften und Aspekte der vorliegenden Erfindung
ergeben sich aus der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
anhand der Zeichnung. Es zeigt
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1 eine
Schleifmaschine mit einem erfindungsgemäßen Werkstückspindelstock in einer Vorderansicht,
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2 den
Werkstückspindelstock
gemäß 1 in
einer Schnittdarstellung,
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3 die
Schleifmaschine gemäß 1 bei um
90° gedrehter
C-Achse und
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4 in
schematischer Darstellung die exzentrische Einspannung eines Werkstücks a) während der
Ermittlung der Exzentrizität
und b) bei in der Ausrichtposition befindlichem Werkstück.
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Die
in 1 gezeigte Werkzeugmaschine ist eine fünfachsige
Schleifmaschine. Dies ist nicht beschränkend zu verstehen, vielmehr
ist die erfindungsgemäße Lösung auf
alle Werkzeugmaschinen mit rotierendem Werkstück anwendbar.
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Dargestellt
sind in 1 die Komponenten Werkstückspindelstock 1,
Schleifspindelstock 2 mit Schleifwerkzeug 3, Ständer 4 und
Maschinenbett 5. Die fünf
Achsen der Schleifmaschine sind in 1 durch
Pfeile dargestellt.
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Der
Werkstückspindelstock 1 ist
mit einer Spindel 6 und einer an die Spindel 6 angekuppelten Spanneinrichtung 7 für die Einspannung
eines zu bearbeitenden Werkstücks 8 sowie
mit einem Spindelantrieb 9 ausgestattet. Bei der in 2 dargestellten Ausführungsform
ist der Spindelantrieb 9 als Direktantrieb ausgeführt. Hier
sind auch andere Varianten denkbar. Die Spindel 6 ist in üblicher
Weise in einem Spindelkasten 10 über ein vorderes Spindellager 11 und
ein hinteres Spindellager 12 gelagert.
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Zwischen
der Spindel 6 und der Spanneinrichtung 7, hier
zwischen dem Spindelkopf 13 und der Spanneinrichtung 7,
ist eine lösbare
Ausrichtschnittstelle 14 vorgesehen, die im gelösten Zustand
bei im übrigen
feststehendem Werkstückspindelstock 1 das Ausrichten
der Spanneinrichtung 7, und damit des eingespannten Werkstücks 8,
in einer senkrecht zur Spindelachse 15 ausgerichteten Ebene 16 erlaubt. Die
konstruktive Ausgestaltung der Ausrichtschnittstelle 14 wird
weiter unten noch ausführlich
erläutert. Wesentlich
ist zunächst
nur, daß die
Ausrichtschnittstelle 14 im gelösten Zustand einen zusätzlichen
Bewegungs-Freiheitsgrad der Spanneinrichtung 7 gegenüber dem
Spindelkopf 10 in der Ebene 16 erlaubt.
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Im
dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Ausrichtschnittstelle 14 gleichzeitig
die ohnehin vorhandene Kupplung zwischen der Spanneinrichtung 7 und
dem Spindelkopf 13. Grundsätzlich kann es aber auch vorgesehen sein,
daß die
Ausrichtschnittstelle 14 zwischen zwei Abschnitten der
Spindel 6 oder zwischen zwei Abschnitten der Spanneinrichtung 7,
beispielsweise in Form eines Zwischenflansches, angeordnet ist.
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Für das Ausrichten
der Spanneinrichtung 7 ist eine separat von der Spanneinrichtung 7 und
der Spindel 6 ausgestaltete Stelleinrichtung 18 vorgesehen,
die einen Stellantrieb 19 aufweist. Die Spanneinrichtung 7 ist
mittels des Stellantriebs 19 motorisch ausrichtbar. Es
läßt sich 2 entnehmen,
daß die
obige separate Ausgestaltung der Stelleinrichtung 18, hier
also des Stellantriebs 19, für die konstruktive Ausgestaltung
ganz besondere Vorteile hat. Es ist nämlich weder eine besonders
hohe Kompaktheit erforderlich noch sind ggf. entstehende Unwuchten
zu berücksichtigen,
da der Stellantrieb 19 ortsfest angeordnet ist. Die konstruktive
Ausgestaltung des Stellantriebs 19 wird weiter unten noch
näher erläutert. Wesentlich
ist zunächst
nur, daß der
Stellantrieb 19 das motorische Ausrichten der Spanneinrichtung 7 erlaubt.
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Es
ist ferner eine Sensoranordnung 20 vorgesehen, aus deren
Sensormeßwerten
die Exzentrizität
des eingespannten Werkstücks 8 ermittelbar
ist. Auch auf mögliche
Ausgestaltungen der Sensoranordnung 20 wird noch näher eingegangen.
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Schließlich ist
eine Ausrichtsteuerung 21 vorgesehen, die mit dem Stellantrieb 19 einerseits und
mit der Sensoranordnung 20 andererseits steuerungstechnisch
gekoppelt ist. Die Ausrichtsteuerung 21 ist in 2 lediglich
schematisch dargestellt.
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Wesentlich
ist nun, daß die
Ausrichtsteuerung 21 zum Ausrichten der Spanneinrichtung 7 den Stellantrieb 19 in
Abhängigkeit
von den Sensormeßwerten
der Sensoranordnung 20 ansteuert und dabei zusammen mit
dem Stellantrieb 19 und der Sensoranordnung 20 einen
geschlossenen Regelkreis bildet. Das Stellglied dieses Regelkreises
ist der Stellantrieb 19. Die Rückkopplung erfolgt über die
Sensoranordnung 20. Der für den Regelkreis notwendige
Regler wird über
die Ausrichtsteuerung 21 bereitgestellt. Hier kann es sich
beispielsweise um einen P-, um einen PI-, um einen PID-Regler o.
dgl. handeln.
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In
bevorzugter Ausgestaltung weist die Sensoranordnung 20 einen
Entfernungssensor 20a auf, über den bei entsprechender
Sensorposition die hinsichtlich der Spindelachse 15 radiale
Erstreckung des eingespannten Werkstücks 8 meßbar ist.
Die Meßrichtung 22 des
Entfernungssensors 20a ist dann eine hinsichtlich der Spindelachse 15 radiale Richtung.
Die Meßrichtung 22 ist
in 4a) schematisch dargestellt. Für den Entfernungssensor 20a sind
eine Reihe von vorteilhaften Varianten denkbar. Vorzugsweise handelt
es sich hierbei um einen induktiven oder kapazitiven Sensor. Grundsätzlich können aber
auch optische Sensoren, beispielsweise ein Laser-Entfernungssensor
Anwendung finden. Schließlich
ist auch der Einsatz tastender, insbesondere berührender Sensoren denkbar.
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Beim
Ausrichten der Spanneinrichtung 7 ist die Sensoranordnung 20,
insbesondere der Entfernungssensor 20a, derart positioniert,
daß die
Meßrichtung 22 des
Entfernungssensors 20a der Wirkrichtung 23 des
Stellantriebs 19 entgegengerichtet ist (4b)). Damit ist gewährleistet, daß eine durch den
Stellantrieb 19 bewirkte Ausrichtbewegung mittels des Entfernungssensors 20a direkt
meßbar
ist. Bei geeigneter Auslegung kann auf geometrische Berechnungen
zur Ermittlung der vollzogenen Ausrichtbewegung vollständig verzichtet
werden, was die Regelung vereinfacht und gleichzeitig beschleunigt. Der
gleiche Vorteil läßt sich
auch erreichen, wenn beim Ausrichten der Spanneinrichtung 7 die
Meßrichtung 22 des
Entfernungssensors 20a zu der Wirkrichtung 23 des
Stellantriebs 19 gleichgerichtet ist.
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In
besonders bevorzugter Ausgestaltung ist es vorgesehen, daß die Ausrichtsteuerung 21 vor dem
Ausrichten der Spanneinrichtung 7 die Exzentrizität des eingespannten
Werkstücks 8 mittels
der Sensoranordnung 20 ermittelt. Die Exzentrizität des eingespannten
Werkstücks 8 läßt sich
u. a. durch den Exzentrizitätsvektor 24 beschreiben.
Der Exzentrizitätsvektor 24 ist
der senkrecht zur Spindelachse 15 ausgerichtete Vektor
des Versatzes der Werkstückachse 17 gegenüber der
Spindelachse 15. Dabei wird davon ausgegangen, daß keine
Winkligkeit der Werkstückachse 17 gegenüber der
Spindelachse 15 vorliegt. 4a) zeigt
den Exzentrizitätsvektor 24 in der
vergrößerten Darstellung
beispielhaft.
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Nach
der Ermittlung der Exzentrizität
positioniert die Ausrichtssteuerung 21 das eingespannte Werkstück 8 mittels
des Spindelantriebs 9 vorzugsweise derart, daß der Exzentrizitätsvektor 24 der
Wirkrichtung 23 des Stellantriebs 19 entgegengerichtet ist.
Diesen Zustand zeigt 4b).
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Die
Ausrichtsteuerung 21 steuert den Stellantrieb 19 nunmehr
an, bis von der Sensoranordnung 20 eine radiale Ausrichtbewegung
des eingespannten Werkstücks 8 um
den Betrag der zuvor ermittelten Exzentrizität gemessen wurde. Hierbei kommen je
nach Anwendungsfall die oben beschriebenen Reglerausführungen
zur Anwendung.
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Die
Ermittlung der Exzentrizität
des Werkstücks 8 mittels
der oben beschriebenen Sensoranordnung 20 mit dem Entfernungssensor 20a ist
auf besonders einfache und fehlerrobuste Weise möglich. In bevorzugter Ausgestaltung
ist es vorgesehen, daß die
Ausrichtsteuerung 21 zur Ermittlung der Exzentrizität des Werkstücks 8 mittels
der Sensoranordnung 20 bei fester Sensorposition und bei
fester Meßrichtung
die hinsichtlich der Spindelachse 15 radiale Erstreckung
des eingespannten Werkstücks 8 bei
unterschiedlichen Meß-Spindelpositionen – und damit
Werkstückpositionen – mißt. Bei
einem ideal zylindrischen Werkstück 8 und
ansonsten unbekannter Werkstückgeometrie
sind bei diesem Verfahren genau drei Messungen bei jeweils unterschiedlichen Meß-Spindelpositionen
erforderlich. Aus den drei Messungen läßt sich ein Umfangskreis ermitteln, dessen
Mittelpunkt auf der Werkstückachse 17 liegt. Die
Meß-Spindelpositionen
sind vorzugsweise um 120° voneinander
beabstandet. Es kann aber auch vorgesehen sein, daß mehrere
Messungen durchgeführt
werden, um ggf. vorhandene Meßfehler
ausgleichen zu können.
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Schwieriger
gestaltet sich die Ermittlung der Exzentrizität des eingespannten Werkstücks 8 dann, wenn
es sich bei dem Werkstück 8 nicht
um ein ideal zylindrisches Werkstück handelt, beispielsweise
um einen nachzuschleifenden Bohrer oder Fräser. Dies wurde weiter oben
erläutert.
Um hier die entsprechenden Meßpositionen
am Werkstück 8 und
im Ergebnis die entsprechenden Meß-Spindelpositionen ermitteln
zu können,
ist es vorzugsweise vorgesehen, daß mittels der Sensoranordnung 20 die
Lage vorbestimmter Merkmale des eingespannten Werkstücks 8 ermittelbar
ist. Derartige Merkmale sind beispielsweise die Drallnut eines Bohrers
oder die Schneide eines Fräsers.
Die Ausrichtsteuerung 21 ermittelt dann die Meß-Spindelpositionen,
so daß die Messungen
zur Ermittlung der Exzentrizität
des eingespannten Werkstücks 8 wie
oben beschrieben durchgeführt
werden können.
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Vorzugsweise
weist die Sensoranordnung 20 für die Ermittlung der Merkmale
des eingespannten Werkstücks 8 zusätzlich einen
Meßtaster 20b auf,
der zusätzlich
zur Ermittlung der radialen Erstreckung des Werkstücks 8 dienen
kann. Grundsätzlich kann
hierfür
aber auch der Entfernungssensor 20a Anwendung finden.
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Die
für den
Betrieb des Meßtasters 20b erforderliche
Relativbewegung zwischen Meßtaster 20b und
Werkstück 8 kann
dadurch realisiert sein, daß die
Sensoranordnung 20 in ihrer Position – Sensorposition – verstellbar
ist. Bei der dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsform
ist die Sensoranordnung 20 am Schleifspindelstock 2 angeordnet.
Dadurch läßt sich
die Sensoranordnung 20 durch die in 1 dargestellten
Achsen C, Z und Y in ihrer Position verstellen. Zusätzlich ist
bei den Messungen auch die Verstellung der X-Achse der Schleifmaschine
nutzbar.
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Für die Ermittlung
der Lage der vorbestimmten Merkmale des Werkstücks 8 sind verschiedene Vorgehensweisen
denkbar. Beispielsweise kann es vorgesehen werden, daß der Bediener
Daten wie die Zähnezahl
und die Abmessungen eines Fräsers
in die Ausrichtsteuerung 21 eingibt und daß die Ausrichtsteuerung 21 basierend
auf diesen Daten die Ermittlung der Lage der entsprechenden Zähne o. dgl. sowie
die Ermittlung der Exzentrizität
vornimmt.
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In
besonders bevorzugter Ausgestaltung ist der Ausrichtsteuerung 21 jedoch
eine Datenbank 25 zugeordnet, die die wesentlichen Geometriedaten des
eingespannten Werkstücks 8 enthält. Vor
der Ermittlung der Exzentrizität
des eingespannten Werkstücks 8 lädt die Ausrichtsteuerung 21 die
entsprechenden Geometriedaten des eingespannten Werkstücks 8,
beispielsweise wiederum basierend auf einer Bedienereingabe oder
basierend auf Auftragsinformationen von einem Leitstand o. dgl..
Anschließend
nimmt die Ausrichtsteuerung 21 wie oben die entsprechenden
Messungen vor.
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Bei
der oben beschriebenen Ermittlung der Exzentrizität des eingespannten
Werkstücks 8 ist
zu berücksichtigen,
daß nicht
nur die Spindel 6 jeweils in eine Meß-Spindelposition zu bringen
ist, sondern daß die
Sensoranordnung 20 auch in axialer Richtung entsprechend
auf das Werkstück 8 auszurichten ist.
Bei dem dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel
erfolgt diese Ausrichtung basierend auf der ggf. ermittelten axialen
Erstreckung des Werkstücks 8 oder
aber basierend auf der ggf. ermittelten Lage der jeweiligen Merkmale
des Werkstücks 8 mittels
der X-Achse der Schleifmaschine.
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Durch
die Verstellbarkeit des Werkstücks 8 in der
X-Achse, also entlang der Spindelachse 15, kann die Messung
der Exzentrizität
des eingespannten Werkstücks 8 auch
mehrfach an unterschiedlichen axialen Positionen vorgenommen werden.
Es kann beispielsweise vorgesehen sein, daß die Messung der Exzentrizität an zumindest
zwei axialen Positionen vorgenommen wird, beispielsweise um zu ermitteln,
ob neben der Exzentrizität
auch eine Winkligkeit der Werkstückachse 17 gegenüber der
Spindelachse 15 vorliegt. Sofern die Ausrichtsteuerung 21 eine Winkligkeit
der Werkstückachse 17 gegenüber der Spindelachse 15 ermittelt,
durchläuft
die Ausrichtsteuerung 21 automatisch eine Fehlerroutine.
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Bei
der dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsform ist die Wirkrichtung 23 des
Stellantriebs 19 eine hinsichtlich der Spindelachse 15 radiale
Richtung. Dies läßt sich
insbesondere den schematischen Darstellungen in 4 entnehmen. Eine
derartige radiale Wirkrichtung führt
beim Ausrichten der Spanneinrichtung 7 zu einer insgesamt besonders
einfachen Vorgehensweise, da die Exzentrizität, wie oben beschrieben, mit
einer einzigen Stellbewegung des Stellantriebs 19 aufhebbar
ist.
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Nach
Abschluß des
Ausrichtens der Spanneinrichtung 7 ist es vorzugsweise
vorgesehen, daß die
Ausrichtsteuerung 21 nochmals die Exzentrizität des eingespannten
Werkstücks 8 zu
Prüfzwecken
ermittelt. Sollte die ggf. verbleibende Exzentrizität einen
Schwellwert überschreiten,
so wird der oben beschriebene Vorgang des Ausrichtens wiederholt.
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Eine
bevorzugte konstruktive Ausgestaltung des Stellantriebs 19 wird
im folgenden anhand der in 2 dargestellten
Ausführungsform
erläutert.
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Der
Stellantrieb 19 ist hier für die Einleitung der hinsichtlich
der Spindelachse 15 radialen Antriebskraft und der entsprechenden
Stützkraft
mit einem Stellelement 26 sowie mit einem Stützelement 27 ausgestattet.
Zum Ausrichten der Spanneinrichtung 7 leitet der Stellantrieb 19 die
Antriebskraft über das
Stellelement 26 auf der einen Seite der Ausrichtschnittstelle 14 in
die Spanneinrichtung 7 ein. Die entsprechende Stützkraft
leitet der Stellantrieb 19 über das Stützelement 27 auf der
in axialer Richtung gegenüberliegenden
Seite der Ausrichtschnittstelle 14 in die Spindel 6 ein.
Es ist vorzugsweise vorgesehen, daß die Einleitung von Antriebskraft
und Stützkraft
in unmittelbarer Nähe
zu der Ausrichtschnittstelle 14 erfolgt. Hierdurch ist
ein geschlossener Kraftfluß realisiert,
der lediglich über
den Stellantrieb 19 und über den unmittelbar zu der
Ausrichtschnittstelle 14 benachbarten Bereich sowie über die
Ausrichtschnisttelle 14, nicht jedoch über das vordere Spindellager 11 verläuft, so
daß das
vordere Spindellager 11 durch das Ausrichten der Spanneinrichtung 7 nicht belastet
wird.
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Während der
Bearbeitung des Werkstücks 8 steht
der Stellantrieb 19, insbesondere das Stellelement 26 und
das Stützelement 27,
außer
Eingriff von der Spindel 6 und der Spanneinrichtung 7.
Erst bei Betätigung
des Stellantriebs 19 kommen das Stellelement 26 und
das Stützelement 27 in
kraftschlüssigen
Eingriff mit den entsprechenden Komponenten. Hierfür ist eine
besondere Ausgestaltung des Antriebsgehäuses 28 des Stellantriebs 19 vorgesehen.
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Das
Antriebsgehäuse 28 ist
mit dem Stützelement 27 verbunden
und hinsichtlich der Spindelachse 15 geringfügig radial
verlagerbar. Die Verlagerbarkeit des Antriebsgehäuses 28 ergibt sich
dadurch, daß das
Antriebsgehäuse 28 über eine
vergleichsweise dünnwandige
Verbindung 29 mit dem Spindelkasten 10 gekoppelt
ist. Durch eine elastische Verformung der Verbindung 29 läßt sich
das Antriebsgehäuse 28 entsprechend
verlagern. Bei nicht betätigtem
Stellantrieb 19 befindet sich das Antriebsgehäuse 28 in
der in 2 dargestellten Ruhestellung, in der das Stützelement 27 außer Eingriff
von der Spindel 6 und der Spanneinrichtung 7 steht.
Bei betätigtem
Stellantrieb 19 kommt das Stellelement 26 auf
der einen Seite der Ausrichtschnittstelle 14 in kraftschlüssigen Eingriff
mit der Spanneinrichtung 7. Dadurch wird das Antriebsgehäuse 28 in 2 nach unten
gedrückt
und radial verlagert, so daß das
Stützelement 27 in
entsprechenden kraftschlüssigen
Eingriff auf der in axialer Richtung gegenüberliegenden Seite der Ausrichtschnittstelle 14 mit
der Spindel 6 in Eingriff kommt.
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Es
darf darauf hingewiesen werden, daß die Ausrichtschnittstelle 14 grundsätzlich auch
zwischen zwei Abschnitten der Spindel 6 angeordnet sein kann,
so daß dann
die Einleitung sowohl der Antriebskraft als auch der Stützkraft
auf beiden Seiten der Ausrichtschnittstelle 14 in die Spindel 6 vorgesehen
ist. Entsprechendes gilt, wenn die Ausrichtschnittstelle 14 zwischen
zwei Abschnitten der Spanneinrichtung 7 angeordnet ist.
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Es
gibt nun verschiedene Möglichkeiten, eine
Auslenkung des Stellelements 26 gegenüber dem Antriebsgehäuse 28 zu
realisieren. Bei dem in 2 dargestellten und insoweit
bevorzugten Ausführungsbeispiel
ist es so, daß der
Stellantrieb 19 ein Keilgetriebe 30 aufweist.
Hierfür
ist das Stellelement 26 mit einer Keilfläche 31 ausgestattet,
die zu einer Keilfläche 32 eines
Antriebskeils 33 korrespondiert. Eine lineare, hier hinsichtlich
der Spindelachse 15 koaxiale Verstellung des Antriebskeils 33 bewirkt
eine korrespondierende, hinsichtlich der Spindelachse 15 radiale
Verstellung des Stellelements 26 gegenüber dem Antriebsgehäuse 28.
Der Antriebskeil 33 ist entsprechend im Antriebsgehäuse 28 geführt. In
bevorzugter Ausgestaltung ist der Antriebskeil 33 durch eine
Antriebsspindel 34 über
eine Spindel-Spindelmutterübersetzung 35 axial
verstellbar. Die Antriebsspindel 34 ist über eine
Balgkupplung 36 mit einem hochgenauen Antriebsmotor 19a gekuppelt.
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Interessant
ist bei der beschriebenen Ausgestaltung des Stellantriebs 19 die
Tatsache, daß die Verlagerbarkeit
des Antriebsgehäuses 28 der
Erzeugung einer besonders genauen Stellbewegung des Stellelements 26 hinsichtlich
des Ausrichtens der Spanneinrichtung 7 nicht entgegensteht.
Die Verbindung 29 des Antriebsgehäuses 28 zum Spindelkasten 10 ist
nämlich
durchaus geeignet, die über
die Antriebsspindel 34 übertragene
Antriebskraft des Antriebsmotors 19a, die in der Verbindung 29 ausschließlich eine
Zugbelastung erzeugt, ohne nennenswerte Verformung aufzunehmen.
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Es
wurde weiter oben bereits darauf hingewiesen, daß die Ausrichtung der Spanneinrichtung 7 nur
bei gelöster
Ausrichtschnittstelle 14 möglich ist. Grundsätzlich kann
das Lösen
der Ausrichtschnittstelle 14 manuell vorgesehen sein. In
besonders bevorzugter Ausgestaltung, die das vollautomatische Ausrichten
der Spanneinrichtung 7 ermöglicht, ist jedoch ein Schnittstellenantrieb 37 vorgesehen,
wobei die Ausrichtschnittstelle 14 mittels des Schnittstellenantriebs 37 motorisch
lösbar
und wieder festlegbar ist. Vorzugsweise ist die Ausrichtssteuerung 21 steuerungstechnisch
mit dem Schnittstellenantrieb 37 gekoppelt und löst die Ausrichtschnittstelle 14 vor
dem Ausrichten automatisch und legt die Ausrichtschnittstelle 14 nach
dem Ausrichten automatisch wieder fest.
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Eine
besonders bevorzugte konstruktive Ausgestaltung der Ausrichtschnittstelle 14 wird
im folgenden erläutert.
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Die
in 2 dargestellte Ausrichtschnittstelle 14 weist
einen spindelseitigen Flansch 38 und einen korrespondierenden
werkstückseitigen
Flansch 39 auf. Beide Flansche 38, 39 sind
jeweils mit einer senkrecht zur Spindelachse 15 ausgerichteten
Stirnfläche 40, 41 ausgestattet,
wobei die beiden Flansche 38, 39 über ihre
Stirnflächen 40, 41 kraftschlüssig miteinander
in Eingriff stehen. Hierfür
sind die Stirnflächen 40, 41 der
beiden Flansche 38, 39 bei festgelegter Ausrichtschnittstelle 14 mit
einer Nenn-Vorspannkraft gegeneinander vorgespannt. Bei der dargestellten
und insoweit bevorzugten Ausführungsform
ist der spindelseitige Flansch 38 am Spindelkopf 13 und
der werkstückseitige
Flansch 39 an der Spanneinrichtung 7 angeordnet.
Es wurde bereits darauf hingewiesen, daß die Ausrichtschnittstelle 14,
und damit die beiden Flansche 38, 39, auch an anderer
Stelle angeordnet sein können.
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In
bevorzugter Ausgestaltung ist es vorgesehen, daß einer der beiden Flansche 38, 39,
hier der werkstückseitige
Flansch 39, eine Mittenbohrung 42 und der jeweils
andere Flansch, hier der spindelseitige Flansch 38, einen
korrespondierenden, umlaufenden Kragen 43 aufweist. Der
Kragen 43 liegt in der Mittenbohrung 42, so daß die Differenz
der Durchmesser von Mittenbohrung 42 und Kragen 43 den Bewegungsbereich
der Ausrichtbewegung – senkrecht
zur Spindelachse 15 – begrenzt.
Ein bevorzugter Wert dieser Differenz liegt bei etwa 60 μm, so daß eine Ausrichtbewegung
um +/–30 μm möglich ist.
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Bei
gelöster
Ausrichtschnittstelle 14 ist es vorgesehen, daß die beiden
Stirnflächen 40, 41 mit einer
gegenüber
der Nenn-Vorspannkraft reduzierten Ausricht-Vorspannkraft gegeneinander
vorgespannt sind, so daß eine
entsprechende Ausrichtbewegung möglich
ist. Die durch die Ausricht-Vorspannkraft bewirkte Reibkraft zwischen
den Stirnflächen 40, 41 der beiden
Flansche 38, 39 reicht aber vorzugsweise aus,
um eine selbsttätige,
durch die Gewichtskraft der Spanneinrichtung 7 bewirkte
Verschiebung zwischen den beiden Stirnflächen 40, 41 zu
verhindern. Die Nenn-Vorspannkraft beträgt vorzugsweise etwa das drei-
bis vierfache der Ausricht-Vorspannkraft.
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Zur
Erzeugung der Vorspannkraft zwischen den Stirnflächen 40, 41 der
beiden Flansche 38, 39 ist die Spindel 6 als
Hohlspindel ausgestaltet, wobei durch die Hohlspindel ein mit der
Spanneinrichtung 7, insbesondere mit dem werkstückseitigen
Flansch 39 gekuppeltes Zugrohr 44 verschiebbar
geführt
ist. Am Spindelende 45 ist vorzugsweise eine Federanordnung 46 vorgesehen,
die eine axiale Vorspannkraft zwischen der Spindel 6 und
dem Zugrohr 44 und dadurch die Vorspannkraft zwischen den
Stirnflächen 40, 41 der
beiden Flansche 38, 39 bewirkt. Dies ist die oben
beschriebene Nenn-Vorspannkraft. Die Federanordnung 46 ist
weiter vorzugsweise eine auf der Spindel 6 am Spindelende 45 angeordnete
Tellerfederanordnung. Die Federanordnung 46 steht bei der in 2 dargestellten
Ausführungsform über die Druckmutter 47 in
Eingriff mit dem Zugrohr 44 und über die Stützmutter 48 in Eingriff
mit der Spindel 6.
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2 läßt sich
auch der grundsätzliche
Aufbau des Schnittstellenantriebs 37 entnehmen. Der Schnittstellenantrieb 37 ist
hier als Linearantrieb ausgestaltet, der zum Lösen der Ausrichtschnittstelle 14 eine
axiale Antriebskraft in die Spindel 6 und die entsprechende
Stützkraft
in das Zugrohr 44 einleitet. Der Schnittstellenantrieb 37 ist
mit einem Antriebsgehäuse 49 und
mit einem relativ zum Antriebsgehäuse 49 auslenkbaren
Antriebselement 50 ausgestattet, wobei die Krafteinleitung
von Antriebskraft und Stützkraft über das
Antriebselement 50 und das Antriebsgehäuse 49 erfolgt.
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Während der
Bearbeitung des Werkstücks 8, also
bei nicht betätigtem
Schnittstellenantrieb 37, steht der Schnittstellenantrieb 37,
insbesondere das Antriebselement 50 und das Antriebsgehäuse 49,
außer
Eingriff von der Spindel 6, der Federanordnung 46 und
dem Zugrohr 44. Erst bei Betätigung des Schnittstellenantriebs 37 kommt
das Antriebselement 50 und das Antriebsgehäuse 49 in
Eingriff mit der Druckmutter 47 und der Stützmutter 48.
Hierfür ist
eine spezielle Ausgestaltung des Antriebsgehäuses 49 des Schnittstellenantriebs 38 vorgesehen.
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Das
Antriebsgehäuse 49 des
Schnittstellenantriebs 38 ist aus einer Ruhestellung heraus
axial, in 2 nach links, verlagerbar, wodurch
das Antriebsgehäuse 49 in
antriebstechnischen Eingriff mit der Stützmutter 48 bringbar
ist. Bei in der Ruhestellung befindlichem Antriebsgehäuse 49 befindet
sich ein Spalt 51 zwischen dem Antriebsgehäuse 49 und
der Stützmutter 48 an
der Spindel 6. Entsprechend ist bei nicht betätigtem Schnittstellenantrieb 37 auch
ein Spalt 52 zwischen dem Antriebselement 50 und
der Druckmutter 47 vorgesehen.
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In
bevorzugter Ausgestaltung ist das Antriebsgehäuse 49 des Schnittstellenantriebs 37 in
die Ruhestellung gegen den Spindelkasten 10 vorgespannt.
Hierfür
ist wiederum eine Tellerfederanordnung 53 vorgesehen. Diese
Vorspannung ist nur gering und dient lediglich der Fixierung des
Antriebsgehäuses 49 am
Spindelkasten 10. Ferner ist bei der dargestellten und
insoweit bevorzugten Ausführungsform
das Antriebsgehäuse 49 über Zentrierhülsen 54 drehfest
mit dem Spindelkasten 10 gekoppelt.
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Wesentlich
ist nun für
den Schnittstellenantrieb 37, daß das Antriebselement 50 des
Schnittstellenantriebs 37 im nicht ausgelenkten Zustand
außer Eingriff
von der Spindel 6, der Federanordnung 46 und dem
Zugrohr 44 steht (Spalt 52), daß das Antriebselement 50 bei
einer Betätigung
des Schnittstellenantriebs 37 durch seine Auslenkung in
kraftschlüssigen
Eingriff mit dem Zugrohr 44, hier mit der Druckmutter 47 kommt
und, abgestützt
am Zugrohr 44, das Antriebsgehäuse 49 axial, in 2 nach links,
verlagert und in kraftschlüssigen
Eingriff mit der Spindel 6, hier mit der Stützmutter 48 bringt.
Hierdurch ist ein im wesentlichen geschlossener Kraftfluß gewährleistet,
der über
den Schnittstellenantrieb 37, über die Druckmutter 47,
die Federanordnung 46 und die Stützmutter 48 verläuft, so
daß eine
axiale Belastung der vorderen und hinteren Spindellager 11, 12 durch
die Kraftwirkung des Schnittstellenantriebs 37 nicht gegeben
ist.
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Durch
die Krafteinleitung des Schnittstellenantriebs 37 auf die
Druckmutter 47 einerseits und auf die Stützmutter 48 andererseits
läßt sich
die Vorspannung der Stirnflächen 40, 41 der
beiden Flansche 38, 39 gegeneinander auf die oben
genannte Ausricht-Vorspannkraft reduzieren, so daß die Spanneinrichtung 7 in
obigem Sinne ausrichtbar ist. Die Ausrichtschnittstelle 14 befindet
sich dann im gelösten
Zustand.
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Die
Auslenkung des Antriebselements 50 gegenüber dem
Antriebsgehäuse 49 wird
bei dem Schnittstellenantrieb 37 über einen Doppelkammer-Pneu matikantrieb
erzeugt. Dabei bildet das Antriebselement 50 den Kolben
und das Antriebsgehäuse 49 entsprechend
den Zylinder mit zwei Druckkammern 49a. Grundsätzlich können hier
aber auch andere Antriebsarten Anwendung finden.
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Der
Vollständigkeit
halber darf noch darauf hingewiesen werden, daß in 2 links
neben dem hinteren Spindellager 12 die Teilscheibe 55 eines
inkrementellen Drehgebers für
die Antriebsbewegung der Spindel 6 dargestellt ist. Die
Ausgestaltung des Drehgebers ist hier von nur untergeordneter Bedeutung.
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Bei
der in der Zeichnung dargestellten, bevorzugten Ausführungsform
erfolgt das Ausrichten der Spanneinrichtung 7 bei festgelegter
Spindel 6. Grundsätzlich
kann es auch vorgesehen sein, während
des Ausrichtens, also während
der Ansteuerung des Stellantriebs 19, eine Drehung der
Spindel 6 vorzusehen. Der Schnittstellenantrieb 37 wäre dann
als mitdrehende Komponente auszugestalten. Das Stellelement 26 des
Stellantriebs 19 wäre
ggf. mit einer Rolle für
den Eingriff mit der Spanneinrichtung 7 ausgestattet. Bei
einer entsprechenden Auslegung des Regelkreises kann das automatische
Ausrichten bei drehender Spindel 6 optimale Ergebnisse
liefern.
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Schließlich darf
darauf hingewiesen werden, daß die
vorschlagsgemäße Lösung mit
allen denkbaren Arten von Spanneinrichtungen 7 betrieben
werden kann. Bei der in 2 dargestellten und insoweit bevorzugten
Ausgestaltung ist die Spanneinrichtung 7 als Vorderend-Spanneinrichtung
ausgestaltet. Die hierfür
erforderliche Zuleitung 56 für Druckluft und ggf. für Kühlmittel
ist in 2 nur schematisch angedeutet.
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Auch
der Wechsel der jeweils verwendeten Spanneinrichtung 7 ist
nach einer bevorzugten Ausgestaltung vorgesehen. Die Tatsache, daß der Stellantrieb 19 separat
von der Spanneinrichtung 7 ausgestaltet ist, macht den
erfindungsgemäßen Werkstückspindelstock 1 besonders
geeignet für
den Wechsel der Spanneinrichtung 7, da nicht jede einzelne
Spanneinrichtung 7 eigens mit einem entsprechenden Stellantrieb 19 ausgestattet
werden muß.