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Die
Erfindung betrifft eine Strahlungsbildaufnahmeeinrichtung, insbesondere
eine Röntgeneinrichtung,
umfassend eine Strahlungsquelle und einen Strahlungsempfänger, zwischen
denen ein Untersuchungsobjekt zur Bildaufnahme zu positionieren
ist.
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Im
Rahmen einer Strahlungsbildaufnahme, beispielsweise einer Röntgenuntersuchung,
emittiert eine punktförmige
Strahlungsquelle die einen Patienten applizierte Strahlung, beispielsweise
die Röntgenstrahlung.
Nachdem diese den Patienten durchstrahlt hat, trifft sie auf den
Strahlungsempfänger, beispielsweise
einen Festkörperstrahlungsdetektor, einen
Röntgenbildverstärker oder
dergleichen. Während
des Durchlaufs der Strahlung durch den Patienten kommt es zu Streuprozessen,
das heißt,
die in den Patienten eindringende oder eingedrungene Röntgenstrahlung
wird in alle Richtungen gestreut, so dass vom Patienten eine Streustrahlung
in die Umgebung abstrahlt. Diese Streustrahlung kann in der Nähe der Strahlungsbildaufnahmeeinrichtung stehende
Personen wie den behandelnden Arzt oder das medizinische Personal
belasten. Um diese Streustrahlung zu unterdrücken wird oftmals der Strahlungsempfänger, also
beispielsweise der Bildverstärker,
ein Film-Folien-System, der Festkörperstrahlungsdetektor etc.
möglichst
nahe an den Patienten herangefahren. Allerdings verschlechtert sich hierdurch
die Bildqualität,
nachdem relativ viel der am Patienten nahe dem Strahlungsempfänger austretende
Röntgenstrahlung
aufgrund der unmittelbaren Positionierung desselben am Patienten
erfasst wird, wobei diese Streustrahlung bekanntlich keine Bildinformation
im Gegensatz zur Primärstrahlung
enthält. Um
dem entgegenzuwirken, kommen Streustrahlenraster zum Einsatz, die
an der Aufnahmeeinheit vorgesehen sind. Eine weitere bekannte Technik
ist die so ge nannte "AirGap"-Technik. Im Rahmen
dieser wird ein relativ großer
Abstand zwischen dem Patienten und dem Strahlungsempfänger eingestellt,
beispielsweise zwischen 20–30
cm. Ein beachtlicher Anteil der am Patienten zur Strahlungsempfängerseite austretenden
Streustrahlung verfehlt aufgrund der höheren Raumwinkeldivergenz den
Empfänger,
wird also nicht von diesem verarbeitet, aufgrund der höheren Raumwinkeldivergenz.
Die Bildqualität
wird verbessert, jedoch ergeben sich hier die bereits oben erwähnten Strahlungsbelastungen
für vorhandenes Personal.
Eine Strahlungsbelastung resultiert aber nicht nur aus Streustrahlung,
die im Wesentlichen an der zum Strahlungsempfänger weisenden Patientenseite
austritt, sondern auch durch nach vorne, also zur Strahlungsquelle
hin austretende Streustrahlung, die für das behandelnde Personal
ebenfalls schädlich
ist, wobei hier in der Regel ein relativ großer Abstand zwischen Strahlungsquelle
und dem Untersuchungsobjekt gegeben ist.
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Der
Erfindung liegt damit das Problem zugrunde, eine Möglichkeit
anzugeben, die die Menge der in die Umgebung tretenden Streustrahlung
verringern lässt.
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Zur
Lösung
dieses Problems ist bei einer Strahlungsbildaufnahme der eingangs
genannten Art erfindungsgemäß vorgesehen,
dass an der Strahlungsquelle und/oder am Strahlungsempfänger eine in
Richtung des Untersuchungsobjekts bewegbare, seitlich geschlossene
Strahlungsabsorptionseinrichtung zum Absorbieren von vom Untersuchungsobjekt abgegebener
Streustrahlung vorgesehen ist.
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Über die
erfindungsgemäße schürzenartige Strahlungsabsorptionseinrichtung
wird mit besonderem Vorteil der Raum zwischen dem Patienten und beispielsweise
dem Strahlungsempfänger,
also das eingangs genannte AirGap geschlossen, es wird also quasi
ein Strahlungstunnel zwischen dem Patienten und dem Strahlungsempfänger gebildet.
Jegliche Streustrahlung, die in diesem Fall den Strahlungsempfänger verfehlen
würde,
trifft zwangsläufig
auf die Strahlungsabsorptionseinrichtung und wird von dieser absorbiert,
kann also nicht mehr in die Umgebung, dabei umstehendes Personal
belastend, treten. In entsprechender Weise kann alternativ oder zusätzlich auch
eine Strahlungsabsorptionseinrichtung, die von der Strahlungsquelle
zum Patienten läuft,
vorgesehen sein. Auch diese bildet quasi einen Strahlungstunnel,
wobei auch hier die nach vorne abgegebene Streustrahlung von der
Strahlungsabsorptionseinrichtung absorbiert wird. Die Strahlungsabsorptionseinrichtung
selbst ist seitlich geschlossen, so dass sich insgesamt eine allseits
geschlossene Struktur ergibt, die Streustrahlungen in einem sehr hohen
Maß auffangen
kann.
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Zur
Ermöglichung
einer Einstellbarkeit des Strahlungsempfängers bzw. der Strahlungsquelle
bezüglich
des Untersuchungsobjekts, die gemäß der vorzunehmenden Untersuchung
bzw. Untersuchungsart unterschiedlich sein kann, ist die Strahlungsabsorptionseinrichtung
zweckmäßigerweise
in Richtung des Untersuchungsobjekts bewegbar. Das heißt, es ist
möglich,
unterschiedlich große
Abstände überbrücken zu
können,
nachdem die Strahlungsabsorptionseinrichtung entsprechend bewegt
und damit positioniert werden kann. Der Arzt ist also im Rahmen
der Bildaufnahme infolge der Anordnung der Strahlungsabsorptionseinrichtung
keinerlei Beschränkungen
unterworfen.
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Damit
lässt die
erfindungsgemäße Strahlungsbildaufnahmeeinrichtung
sowohl eine Bildaufnahme hoher Güte
zu, nachdem ohne weiteres auf die AirGap-Technik zurückgegriffen
werden kann, als auch ein größtmöglicher
Schutz umstehenden Personals vor Streustrahlung realisiert ist,
wobei sich ein hoher Schutzstandard bereits ergibt, wenn lediglich am
Strahlungsempfänger
eine Strahlungsabsorptionseinrichtung vorgesehen ist, wobei bei
Verwendung zweier Streustrahlungseinrichtungen in der Strahlungsquelle
und am Strahlungsempfänger
eine fast voll-ständige "Strahlungskapselung" erreicht wird.
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Die
Strahlungsabsorptionseinrichtung kann bevorzugt linear bezüglich der
Strahlungsquelle oder des Strahlungsempfängers verschiebbar sein, wozu entsprechende
Linearführungen
vorgesehen sind, in bzw. auf denen die Strahlungsabsorptionseinrichtung geführt ist.
Sie kann also auf einfache Weise bezüglich der jeweiligen Gerätschaft
verschoben werden.
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Dabei
kann nach einer ersten Erfindungsausgestaltung die Strahlungsabsorptionseinrichtung starr
sein und an der Strahlungsquelle und am Strahlungsempfänger in
ihrer Gesamtheit seitlich verschiebbar gehaltert sein. Die Strahlungsabsorptionseinrichtung
ist beispielsweise rechteckig oder kastenförmig, wobei sich eine solche
Form beispielsweise bei rechteckigen Festkörperdetektoren anbietet. Die
Form der Strahlungsabsorptionseinrichtung richtet sich nach der
Grundform der Gerätschaft,
an der sie angeordnet ist. Daneben ist beispielsweise bei einem
runden Strahlungsempfänger
auch eine hohlzylindrische Ausführung
der Strahlungsabsorptionseinrichtung denkbar. In jedem Fall ist
sie starr ausgeführt,
das heißt,
sie wird in ihrer Gesamtheit linear bezüglich des jeweiligen Geräts verschoben.
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Alternativ
dazu kann die Strahlungsabsorptionseinrichtung auch aus miteinander
bewegungsgekoppelten und bezüglich
einander verschiebbaren Abschnitten bestehen, die in der zusammengeschobenen
Stellung im Wesentlichen parallel nebeneinander und in der ausgezogenen
Stellung hintereinander angeordnet sind. Die Strahlungsabsorptionseinrichtung
besteht bei dieser Ausführungsform
quasi aus mehreren miteinander gekoppelten Lamellen oder ähnlichen
Abschnitten. Beispielsweise sind bei einer rechteckigen oder kastenförmigen Ausführungsform der
Strahlungsabsorptionseinrichtung an jeder Wandseite drei solcher
Abschnitte vorgesehen, die nacheinander während des Ausziehens der Strahlungsabsorptionseinrichtung
bewegt und auseinandergezogen werden können. Alternativ zu dieser Ausführungsform
ist es auch denkbar, dass die Strahlungsabsorptionseinrichtung zusammenleg- oder
zusammenfaltbar ist, wobei sich hier sowohl bei einer rechteckigen
bzw. kastenförmigen
Ausführungsform
wie auch einer hohlzylindrischen runden Ausführungsform eine ziehharmonikaartige
Zusammenlegbarkeit zweckmäßig ist.
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Alternativ
zu der seitlich geschlossenen, einteiligen Form der Strahlungsabsorptionseinrichtung ist
es auch denkbar, sie aus mehreren separaten schwenkbar gelagerten
Abschnitten zu bilden, die zur Bildaufnahme in eine Position, in
der sich eine seitlich geschlossene Form ergibt, schwenkbar sind. Eine
solche Ausführungsform
bietet sich beispielsweise für
eine an der Strahlungsquelle angeordnete Strahlungsabsorptionseinrichtung
an, nachdem hier mitunter dem sich mit zunehmendem Abstand von der
Strahlungsquelle vergrößernden
Strahlungsfächer
Rechnung getragen werden muss. In jedem Fall sind die einzelnen
Schwenkabschnitte so ausgebildet, dass sie sich auch bei relativ
großem Öffnungswinkel
seitlich hinreichend überlagern,
so dass sich eine geschlossene Form ergibt.
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Eine
besonders zweckmäßige Weiterbildung sieht
vor, dass die Strahlungsabsorptionseinrichtung über wenigstens einen mittels
einer Steuerungseinrichtung steuerbaren Antriebsmotor automatisch
bewegbar ist. Ist die Strahlungsabsorptionseinrichtung beispielsweise
am Strahlungsempfänger,
insbesondere einem Festkörperstrahlungsdetektor
angeordnet, so kann sie motorisch bezüglich des Detektors verschoben
werden. In diesem Zusammenhang kann entweder ein separater Motor
verwendet werden, oder es kann auf einen hier häufig vorgesehenen Motor, der
zum Bewegen des Detektors bezüglich
des Patienten dient, zurückgegriffen
werden.
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In
diesem Zusammenhang ist es zweckmäßig, wenn wenigstens ein Sensor
zum Erfassen der Position der Strahlungsabsorptionseinrichtung relativ zum
Untersuchungsobjekt vorgesehen ist, der mit der Steuerungseinrichtung
kommuniziert, die den Bewegungsbetrieb in Abhängigkeit der Positionserfassung
steuert. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Bewegung der Strah lungsabsorptionseinrichtung zum
richtigen Zeitpunkt beendet wird, sie also nicht zu weit ausgefahren
und gegen den Patienten schlägt.
Der Sensor erfasst kontinuierlich die Relativposition zum Untersuchungsobjekt,
so dass ohne weiteres die korrekte Position erfasst und der Bewegungsbetrieb
beendet werden kann.
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Für den Fall,
dass die Strahlungsquelle und der Strahlungsempfänger an einem beweglichen C-Bogen
angeordnet sind, ist es zweckmäßig, wenn eine
Strahlungsabsorptionseinrichtung bei Erfassung einer beabsichtigten
oder begonnenen Bewegung des C-Bogens über die Steuerungseinrichtung
zur Vermeidung einer Kollision mit dem Untersuchungsobjekt von diesem
wegbewegbar und gegebenenfalls nach Erreichen einer neuen Aufnahmeposition
wieder automatisch zum Untersuchungsobjekt hin bewegbar ist. Die
Strahlungsquelle und der Strahlungsempfänger können über den C-Bogen bekanntlich beliebig
relativ zum Untersuchungsobjekt verschwenkt werden. Wurde eine Bildaufnahme
in einer ersten Position vorgenommen, in welcher die eine oder die
beiden Strahlungsabsorptionseinrichtungen optimal positioniert wurden,
muss sichergestellt werden, dass bei einem Andrehen des C-Bogens
eine Kollision der Strahlungsabsorptionseinrichtung mit dem Patienten
vermieden wird. Hierzu wird, sobald erfasst wird, dass eine Bewegung
eingeleitet werden soll oder bereits eingeleitet wurde, die jeweilige Strahlungsabsorptionseinrichtung
ein kurzes Stück vom
Patienten wegbewegt, so dass ein hinreichender Schwenk- bzw. Bewegungsabstand
gegeben ist. Nach Erreichen der neuen Position wird die jeweilige Strahlungsabsorptionseinrichtung
bevorzugt wieder automatisch in die optimale Position bewegt, so
dass unmittelbar mit dem Bildaufnahmebetrieb begonnen werden kann.
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Die
Strahlungsabsorptionseinrichtung selbst kann beispielsweise band-
oder plattenförmiges
Blei, das in einer Umhüllung
aufgenommen ist, zur Strahlungsabsorption aufweisen. Dies gilt für alle beschriebenen
Ausführungsformen.
Im Falle einer starren Strahlungsabsorptionseinrichtung ist es möglich, nur ein
relativ großflächiges bandförmiges Bleielement vorzusehen,
das sich voll umfänglich über die
gesamte Länge
der Absorptionseinrichtung erstreckt. Handelt es sich um eine zusammenlegbare
Einrichtung, sind beispielsweise mehrere separate band- oder plattenförmige Bleielemente
vorgesehen, die je nach Ausgestaltung miteinander bewegungsgekoppelt
oder sonst wie bezüglich
einander positioniert sind. Bevorzugt ist das oder sind die Bleielemente
in einer geeigneten Umhüllung
aufgenommen, sie weisen bevorzugt eine Dicke von ca. 1 mm auf, wobei diese
Bleistärke
ausreichend ist, die gesamte Streustrahlung, die auf die Einrichtung
trifft, zu absorbieren.
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Alternativ
besteht die Möglichkeit,
dass das der Absorption dienende Blei in einem transparenten Material,
insbesondere Glas aufgenommen ist, so dass die Strahlungsabsorptionseinrichtung
insgesamt transparent ist. Man kann also auch Bleiglas zur Bildung
der Absorptionseinrichtung verwenden, was die Möglichkeit schafft, dass der
Arzt in den hierüber abgeschirmten
Bereich blicken kann.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
den im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispielen sowie anhand der
Zeichnung. Dabei zeigen:
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1 eine
Prinzipskizze einer erfindungsgemäßen Strahlungsbildaufnahmeeinrichtung
einer ersten Ausführungsform,
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2 eine
Perspektivansicht einer Strahlungsabsorptionseinrichtung,
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3 eine
Prinzipdarstellung einer Wand der Strahlungsabsorptionseinrichtung
aus 2, in einer ersten Ausführungsform,
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4 und 5 eine
Wandausführung
einer Strahlungsabsorptionseinrichtung einer zweiten Ausführungsform,
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6 und 7 eine
Wandausführungsform
einer Streustrahlenabsorptionseinrichtung einer dritten Ausführungsform,
und
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8 eine
Prinzipdarstellung einer Strahlungsbildaufnahmeeinrichtung einer
zweiten Ausführungsform.
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1 zeigt
eine erfindungsgemäße Strahlungsbildaufnahmeeinrichtung 1,
umfassend eine Strahlungsquelle 2, beispielsweise einen
Röntgenstrahler,
der kegelförmig
Röntgenstrahlung 3 emittiert,
die über
einen Filter 4 gefiltert wird. Die Röntgenstrahlung trifft auf ein
Untersuchungsobjekt 5, dringt durch dieses durch und wird
von einem Strahlungsbildempfänger 6 empfangen
und in entsprechende Bildsignale gewandelt, die über eine Bildverarbeitungseinrichtung 8 ausgelesen
und verarbeitet und an einem Monitor 9 ausgegeben werden.
Der Betrieb der Röntgenstrahlenquelle 2 wie
auch der Bildverarbeitungseinrichtung 8 wird über eine
zentrale Steuerungseinrichtung 10 gesteuert.
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Am
Strahlungsbildempfänger 6,
der hier beispielsweise als Festkörperstrahlungsdetektor ausgebildet
ist, ist eine Strahlungsabsorptionseinrichtung 11 vorgesehen,
die über
geeignete Linearführungen beweglich
am Strahlungsbildempfänger 6 angeordnet
ist. Bei der gezeigten Ausführungsform
handelt es sich um eine starre Strahlungsabsorptionseinrichtung,
die in ihrer Gesamtheit bezüglich
des Strahlungsempfängers 6 in
den Linearführungen
geführt beweglich
ist, wie durch den Doppelpfeil 7 dargestellt ist. Über die
Strahlungsabsorptionseinrichtung 11, die allseitig geschlossen
ist, kann der Abstand zwischen dem Strahlungsbildempfänger 6 und
dem Untersuchungsobjekt 3 überbrückt und seitlich abgeschlossen
werden. Dies führt
da zu, dass Streustrahlung 12, die sonst nicht auf den Strahlungsbildempfänger 6 treffen
würde,
auf die Strahlungsabsorptionseinrichtung 11 trifft und
von dieser absorbiert wird, mithin also nicht in die Umgebung treten
kann, während
die Primärstrahlung 13 ungehindert
auf den Strahlungsbildempfänger 6 treffen
kann.
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An
dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass in 1 nur
die beiden Seiten der Strahlungsabsorptionseinrichtung 11 dargestellt
sind, selbstverständlich
weist die Absorptionseinrichtung bei einer rechteckigen Ausführungsform
vier Seitenwände
auf, die einen seitlich geschlossenen Kubus bilden.
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Die
Vorderkanten der oberen und unteren Seitenwände können entsprechend der Form
des Patienten leicht gebogen sein, um möglichst nah an dem Patienten
angebracht zu werden.
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Zusätzlich ist
in 1 noch die Möglichkeit dargestellt
(gestrichelt), auch an der Strahlungsquelle 2 eine Strahlungsabsorptionseinrichtung 14 vorzusehen,
die sich im gezeigten Beispiel kegelförmig oder pyramidenstumpfförmig zum
Untersuchungsobjekt 5 hin aufweitet. Sie dient gleichermaßen der
Absorption von Streustrahlung 15, die natürlich auch
zur Strahlungsquelle 2 hin gestreut werden kann. Auch diese
Strahlungsabsorptionseinrichtung 14 ist allseitig geschlossen.
Werden beide Strahlungsabsorptionseinrichtungen 11, 14 vorgesehen,
so wird der vollständige
Strahlengang von der Strahlungsquelle 2 zum Strahlungsbildempfänger 6 gekapselt,
so dass ein Höchstmaß an Streustrahlenabsorption
realisiert ist.
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2 zeigt
eine Prinzipdarstellung der Strahlungsabsorptionseinrichtung 11 aus 1.
Ersichtlich weist sie insgesamt vier Seitenwände 16a, 16b, 16c und 16d auf,
die einen Kasten bilden, der allseits geschlossen ist. Gezeigt ist
ferner der in diesem Fall rechteckige oder quadratische Strahlungsbildempfänger 6,
beispielsweise der Festkörperstrah lungsdetektor,
an dem die starre Strahlungsabsorptionseinrichtung 11 linear
verschiebbar geführt
ist.
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3 zeigt
einen Schnitt durch eine Wand einer Strahlungsabsorptionseinrichtung,
wie sie 2 zeigt, die Wand selbst ist
starr. Gezeigt ist ein Absorptionselement 17, beispielsweise
ein bandförmiges
Bleielement, das in einer Umhüllung 18,
beispielsweise einer Kunststoffhülle,
aufgenommen ist.
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Die 4 und 5 zeigen
einen alternativen Wandaufbau. Hier sind drei separate Abschnitte 19a, 19b und 19c aus
strahlungsabsorbierendem Material, beispielsweise Blei, vorgesehen,
die in einer gemeinsamen Umhüllung 20 aufgenommen
sind. Die Abschnitte 19a, b, c sind in nicht näher gezeigter Weise
miteinander bewegungsgekoppelt. Sie können zwischen der ausgezogenen
Stellung in 4, in der sie quasi hintereinander
und zueinander versetzt angeordnet sind, und der zusammengeschobenen
Stellung in 5, in der sie im Wesentlichen
parallel nebeneinander liegen, verschoben werden. Die Bewegungskopplung
kann dabei derart sein, dass beispielsweise zunächst beim Herausziehen aus
der geschlossenen Stellung in 5 der Abschnitt 19a aus
dem Verbund gezogen wird. Hat er eine bestimmte Position erreicht
und wird er weiterbewegt, nimmt er automatisch den nächsten Abschnitt 19b mit,
bis dieser in die Endstellung, in der dann die Abschnitte am weitesten
ausgezogen sind, bewegt ist.
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6 und 7 zeigen
eine weitere Wandausführungsform.
Auch hier sind drei Absorptionsabschnitte 21a, 21b und 21c vorgesehen,
die in einer Umhüllung 22 aufgenommen
sind, und die hier ziehharmonikaartig aneinander gekoppelt sind,
so dass sie sich, wie 7 zeigt, quasi ziehharmonikaartig
zusammenlegen bzw. -falten lassen. Sämtliche Abschnitte sind nicht
maßstabsgerecht
dargestellt. Real weisen sie z. B. eine Dicke von 1 mm bei einer Höhe oder
Länge von
z. B. 10 cm auf.
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Eine
Strahlungsabsorptionseinrichtung kann grundsätzlich manuell verschoben oder
generell bewegt werden. Alternativ ist es aber auch denkbar, die Bewegung
motorisch, also automatisch vorzunehmen, wobei eine solche Ausführungsform
in 8 gezeigt ist. Bei der dort beschriebenen erfindungsgemäßen Strahlungsbildaufnahmeeinrichtung 23,
bei der lediglich eine am Strahlungsempfänger 24 vorgesehene
Strahlungsabsorptionseinrichtung 25 vorgesehen ist, ist
ein Motor 26, der beispielsweise ebenfalls über die
zentrale Steuerungseinrichtung 10 angesteuert werden kann,
vorgesehen, mittels welchem die Strahlungsabsorptionseinrichtung 25,
die beispielsweise starr ist entsprechend der Ausführungsform
gemäß 2,
bezüglich
des Strahlungsempfängers 24 automatisch
verschoben werden kann. Das heißt,
die Positionierung relativ zum Untersuchungsobjekt 27 erfolgt
automatisch. Um zu vermeiden, dass die Strahlungsabsorptionseinrichtung 25 am
Untersuchungsobjekt 27 anschlägt und um die optimale Positionierung
bezüglich
des Untersuchungsobjekts 27 erfassen zu können, ist
im gezeigten Beispiel ein Sensor 28 vorgesehen, der mit
der Steuerungseinrichtung 10 kommuniziert, wobei die Steuerungseinrichtung 10 den
Motor 26 in Abhängigkeit
der Sensorerfassung steuert. Es ist zweckmäßig, im Falle einer rechteckigen
Kastenausführung
der Strahlungsabsorptionseinrichtung beispielsweise an jeder Seitenwand
einen solchen Sensor 28 zu positionieren.
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Bei
der Ausführungsform
gemäß 8 ist die
Strahlungsquelle 29 und der Strahlungsempfänger 24 an
einem C-Bogen 30 angeordnet. Dieser ist bekanntlich bewegbar,
wie durch den Doppelpfeil angedeutet ist. Um zu vermeiden, dass
bei Einleitung einer solchen Drehbewegung die für eine vorangehende Bildaufnahme
optimal positionierte Strahlungsabsorptionseinrichtung 25 an
dem Untersuchungsobjekt 27 anschlägt, ist die Steuerungseinrichtung 10 vorteilhaft
dazu ausgebildet, den Motor 26 für ein kurzes schnelles Zurückbewegen
der Strahlungsabsorptionseinrichtung 25 aus der vormaligen
Aufnahmestellung anzusteuern, so dass ein ausreichender Abstand
zwischen der Vorderkante der Strahlungsabsorptionseinrichtung 25 und
dem Untersuchungsobjekt 27 gegeben ist. Der C-Bogen 30 kann
nun gefahrlos bewegt werden. In der neuen Position kann dann die
Steuerungseinrichtung 10, über den oder die Sensoren 28 gesteuert, über den Motor 26 die
Strahlungsabsorptionseinrichtung 25 wieder ausfahren und
optimal positionieren.