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DE102005005096A1 - Spulvorrichung für eine Kreuzspulen herstellende Textilmaschine - Google Patents

Spulvorrichung für eine Kreuzspulen herstellende Textilmaschine Download PDF

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DE102005005096A1
DE102005005096A1 DE200510005096 DE102005005096A DE102005005096A1 DE 102005005096 A1 DE102005005096 A1 DE 102005005096A1 DE 200510005096 DE200510005096 DE 200510005096 DE 102005005096 A DE102005005096 A DE 102005005096A DE 102005005096 A1 DE102005005096 A1 DE 102005005096A1
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DE
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cheese
bearing
contact pressure
winding
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Michael Reimann
Hans-Günter Wedershoven
Herbert Wellage
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Oerlikon Textile GmbH and Co KG
Original Assignee
Saurer GmbH and Co KG
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Spulvorrichtung für eine Kreuzspulen herstellende Textilmaschine mit einer Einrichtung zum Kompensieren des im Laufe einer Spulenreise anwachsenden Spulengewichtes einer Kreuzspule sowie einer Einrichtung zum Einstellen des Auflagedruckes, mit dem die im Spulenrahmen gehalterte Kreuzspule auf einer angetriebenen oder mitgeschleppten Walze aufliegt. DOLLAR A Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass am Spulstellengehäuse (2) von Arbeitsstellen (30) einer Kreuzspulen (24) herstellenden Textilmaschine ein von der Frontseite (F) der Arbeitsstellen (30) aus frei zugängiger Stellmechanismus (23) angeordnet ist, über den der Auflagedruck der Kreuzspule (24) problemlos eingestellt werden kann.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Spulvorrichtung für eine Kreuzspulen herstellende Textilmaschine gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Spulvorrichtungen mit einer Einrichtung zur Kompensation des während der Spulenreise ständig ansteigenden Spulengewichts sowie einer Einrichtung zur Einstellung des Kreuzspulen-Auflagedruckes sind im Zusammenhang mit Kreuzspulen herstellenden Textilmaschinen in verschiedenen Ausführungsformen bekannt und in zahlreichen Patentschriften beschrieben.
  • Derartige Einrichtungen kommen bei der Herstellung hochwertiger Kreuzspulen zum Einsatz, da neben der Fadenspannung der Auflagedruck der Kreuzspule, zum Beispiel auf ihrer Antriebswalze, die Dichte der Kreuzspule sowie insbesondere den Schlupf zwischen Antriebswalze und Kreuzspule wesentlich beeinflusst.
  • Man ist außerdem seit langem bestrebt, Kreuzspulen, insbesondere in Abhängigkeit von nachfolgenden Bearbeitungsvorgängen, mit einem vorgebbaren Auflagedruck zu wickeln, wobei dieser vorgebbare Auflagedruck während der ganzen Spulenreise annähernd konstant bleiben sollte.
  • Bei einer durch die DE 25 18 646 C2 bekannten Ausführungsform einer Spulvorrichtung ist die Kreuzspule so oberhalb einer Fadenführungstrommel in einem Spulenrahmen angeordnet, dass ihr Schwerpunkt in Richtung Fadenführungstrommel wirksam ist.
  • Der Auflagedruck der Kreuzspule auf die Fadenführungstrommel wird zu Beginn der Spulenreise durch ein kombiniertes Be- und Entlastungselement, vorzugsweise durch eine an einem Hebelansatz angreifende Druckfeder, die sich an einem Einstellwinkel abstützt, verstärkt.
  • Das heißt, zu Beginn der Spulenreise liegt die Wirklinie der Druckfeder zunächst hinter der Rahmenachse und übt ein im Gegenuhrzeigersinn wirksames Drehmoment aus, das zu einem zusätzlichen Auflagedruck des Spulenrahmens beziehungsweise der Hülse auf der Fadenführungstrommel führt.
  • Mit größer werdendem Durchmesser der Spule schwenkt der Spulenrahmen in eine Lage, bei welcher die Wirklinie der Druckfeder zunächst mit der Rahmenachse auf gleicher Höhe liegt. In dieser Stellung entspricht der gewichtsbedingte Auflagedruck dem gewünschten Auflagedruck der Kreuzspule. Das heißt, die Federkraft des Be- und Entlastungselementes wirkt auf die Rahmenachse und erzeugt damit kein Drehmoment.
  • Mit weiter wachsendem Durchmesser wandert die Wirklinie der Druckfeder vor die Rahmenachse, das heißt, der Spulenrahmen wird jetzt durch das im Uhrzeigersinn wirksame Drehmoment entlastet.
  • Nachteilig bei dieser Einrichtung ist allerdings, dass die Einstellung des Auflagedruckes der einzelnen Spulstellen zentral über eine durchgehende, maschinenlange Einstellschiene erfolgt.
  • Da sich eine solche durchgehende, maschinenlange Einstellschiene zum Beispiel wärmebedingten Längenschwankungen unterworfen ist, ist eine definierte, gleichmäßige Einstellung der Be- und Entlastungselemente der zahlreichen Spulstellen kaum realisierbar.
  • Das heißt, mit der bekannten Einrichtung zur Einstellung des Auflagedruckes von Kreuzspulen ist es nahezu unvermeidlich, dass die zahlreichen Kreuzspulen jeweils mit unterschiedlichen Auflagedrücken auf der Fadenführungstrommel aufliegen.
  • Durch die DE 195 34 333 A1 ist des Weiteren eine Spulvorrichtung für eine Kreuzspulen herstellende Textilmaschine bekannt, bei der eine Zugfeder derart auf einen Spulenrahmen einwirkt, dass die im Spulenrahmen gehaltene Kreuzspule zu Beginn der Spulenreise gegen eine Fadenführungstrommel gedrückt und im Verlauf der weiteren Spulenreise in Gegenrichtung beaufschlagt wird.
  • Diese bekannte Einrichtung weist ein mit der Spulenrahmenachse drehfest verbundenes, mit einem Zahnsegment ausgestattetes erstes Hebelelement sowie ein im Spulstellengehäuse begrenzt drehbar gelagertes, ebenfalls mit einem Zahnsegment ausgestattetes zweites Hebelelement auf, wobei die Zahnsegmente miteinander kämmen.
  • Das zweite Hebelelement wird dabei durch die Zugfeder beaufschlagt, deren Widerlager ein schwenkbar gelagerter, in definierten Positionen festlegbarer Einstellhebel bildet. Bei dieser bekannten Einrichtung kann durch Lösen eines Schraubenbolzens, entsprechendes Verschwenken des Einstellhebels und erneutes Fixieren des Einstellhebels durch den Schraubenbolzen der Auflagedruck an jeder Spulstelle definiert und reproduzierbar eingestellt werden.
  • Nachteilig bei dieser an sich bewährten Konstruktion ist allerdings, dass der Schraubenbolzen, der den Einstellhebel fixiert, nur schwer zugänglich ist.
  • Das heißt, der jeweils seitlich an den Spulstellengehäusen der Arbeitstellen des Kreuzspulautomaten angeordnete Schraubenbolzen ist, vor allem bei laufender Maschine, nur mit Schwierigkeiten zu lösen bzw. festzulegen.
  • Ausgehend von einer Spulvorrichtung der vorstehend beschriebenen Gattung liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Spulvorrichtung zu schaffen, die eine reproduzierbare Einstellung des Auflagedruckes einer im Spulenrahmen gehalterten Kreuzspule ermöglicht, wobei bei der Einstellung Ablese- oder Einstellfehler des Bedienpersonals minimiert werden sollen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Spulvorrichtung gelöst, wie sie im Anspruch 1 beschrieben ist.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Die erfindungsgemäßen Stellmechanismen bieten den Vorteil, dass sie von der Frontseite der Textilmaschine aus jeweils frei zugänglich sind.
  • Das heißt, der Auflagedruck an den einzelnen Spulstellen kann auch bei laufender Textilmaschine ohne Schwierigkeiten leicht und genau sowie jederzeit reproduzierbar eingestellt werden.
  • Wie im Anspruch 2 dargelegt, ist der Stellmechanismus in vorteilhafter Ausführungsform als Bewegungsgewinde ausgebildet. Ein solches Bewegungsgewinde ermöglicht einerseits auf einfache Weise das Einleiten einer relative großen Stellkraft, anderseits ist ein solches Bewegungsgewinde selbsthemmend.
  • Das heißt, ein eingestellter Auflagedruck wird bis zur nächsten definierten Einstellung zuverlässig und exakt gehalten.
  • Das Bewegungsgewinde verfügt, wie im Anspruch 3 beschrieben, über eine in axialer Richtung verschiebbare Gewindemuffe sowie einen drehbar gelagerten, gegen axiale Verschiebung gesicherte Gewindebolzen.
  • Das heißt, jede Drehbewegung am Gewindebolzen wird sofort in eine entsprechende Axialbewegung der Gewindemuffe umgesetzt.
  • Da die Gewindemuffe über eine Schaltwippe an eine Schwenkwelle angeschlossen ist, die ihrerseits drehfest mit einem Stellhebel einer Einrichtung zur Einstellung des Auflagedruckes verbunden ist (Anspruch 4), kann über die Winkelstellung des Gewindebolzens der Auflagedruck der Kreuzspule exakt eingestellt werden.
  • In vorteilhafter Ausführungsform weist der Gewindebolzen frontseitig eine Einrichtung auf, an der ein Werkzeug angesetzt werden kann (Anspruch 8).
  • Das heißt, mittels eines entsprechenden Werkzeuges kann auf einfache Weise die Winkelstellung des Gewindebolzens verstellt bzw. kann der Gewindebolzen in einer definierten Winkelstellung positioniert werden.
  • Wie im Anspruch 9 dargelegt, hat sich als besonders vorteilhaftes Werkzeug beispielsweise ein langer Innensechskantschlüssel erwiesen.
  • Ein solcher an einem Ende mit einem Handgriff ausgestatteter Innensechskantschlüssel kann problemlos in eine entsprechende Mehrkantbohrung auf der Frontseite des Gewindebolzens eingeführt und der Gewindebolzen dann ohne großen Kraftaufwand winkelgenau positioniert werden.
  • Wie im Anspruch 5 beschrieben, weist der Gewindebolzen einen Lageransatz auf, der eine drehbare, in axialer Richtung fixierte Lagerung des Gewindebolzens in einer Lagerstelle ermöglicht.
  • Der Lageransatz ist dabei entweder so ausgebildet, dass der Gewindebolzen mit einem Teil der Lagerstelle verschwenkbar ist oder, wie im Anspruch 6 dargelegt, dass der Gewindebolzen über einen entsprechend ballig ausgebildeten Lageransatz direkt schwenkbar in der Lagerstelle festgelegt ist.
  • Wenn der Gewindebolzen mit einem Teil der Lagerstelle verschwenkbar sein soll, ist die Lagerstelle vorzugsweise zweiteilig ausgebildet.
  • Das heißt, die Lagerstelle besteht, wie im Anspruch 7 beschrieben, jeweils aus einem Lagergehäuse, in dem der Gewindebolzen gelagert ist sowie einer Befestigungskonsole.
  • Die Befestigungskonsole ist dabei über Schraubenbolzen stationär am Spulstellengehäuse festgelegt, während das Lagergehäuse schwenkbar an die Befestigungskonsole angeschlossen ist.
  • Durch eine solche schwenkbare Anordnung des Lagergehäuses können Lageänderungen des Gewindebolzen, wie bei der Verschwenkung der Schaltwippe entstehen, auf einfache Weise ausgeglichen werden.
  • Auch mit einem ballig ausgebildeten Lageransatz, der mit einem entsprechenden geformten Lager der Lagerstelle korrespondiert, ist ein solcher Ausgleich der Lageänderung des Gewindebolzens realisierbar.
  • Wie im Anspruch 8 dargelegt, sind im Bereich der Lagerstelle, in vorgegebenen Winkelabständen, eine Vielzahl von Raststellungen angeordnet. In diese Raststellungen taucht ein zum Beispiel federbeaufschlagten Rastmittel ein, das mit dem Gewindebolzen drehbar gelagert ist.
  • Die Raststellungen gewährleisten dabei, dass die unterschiedlichen Winkelstellungen des Gewindebolzens bei Bedarf jederzeit reproduzierbar sind.
  • Das heißt, es ist auf einfache Weise möglich, die Einrichtung so einzustellen, dass wahlweise harte, mittlere oder weiche Kreuzspulen gefertigt werden können, wobei auch die Einstellung von Zwischenstufen jederzeit möglich ist.
  • Die Erfindung ist nachfolgend anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
  • Es zeigt
  • 1 eine Seitenansicht auf eine Spulvorrichtung mit einer Einrichtung zum Kompensieren des Spulengewichtes sowie einer Einrichtung zum Verstellen des Auflagedruckes, wobei die Abdeckung des Spulstellengehäuses entfernt ist,
  • 2 eine Seitenansicht auf die gegenüberliegende Seite der Spulvorrichtung mit dem Stellmechanismus zum Einstellen des Auflagedruckes der Kreuzspule,
  • 3 den als Bewegungsgewinde ausgebildeten Stellmechanismus gemäß 2, in einem größeren Maßstab,
  • 4 eine Draufsicht auf den Stellmechanismus,
  • 5 eine Vorderansicht des Stellmechanismus',
  • 6 eine Draufsicht eines Gewindebolzens,
  • 7 eine Vorderansicht des Gewindebolzens.
  • Die 1 zeigt eine Seitenansicht auf das Spulstellengehäuse 2 einer Spulstelle 30 einer Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine, beispielsweise eines Kreuzspulautomaten.
  • Da ein zugehöriger Deckel entfernt ist, ist das Spulstellengehäuse 2 teilweise geöffnet.
  • Am Spulstellengehäuse 2 ist, wie üblich, ein Spulenrahmen 3 gelagert, zwischen dessen Spulenrahmenarmen in Hülsenaufnahmen 4 eine Hülse 5 einer Kreuzspule 24 drehbar gehalten ist, Wie angedeutet, liegt die Hülse 5 zu Beginn der Spulenreise auf einer Antriebswalze 6 und wird von dieser über Reibschluss angetrieben.
  • Der Spulenrahmen 3 ist über eine Spulenrahmenlagerwelle 7 begrenzt beweglich im Spulstellengehäuse 2 gelagert.
  • An der Spulenrahmenlagerwelle 7 ist drehfest ein Hebelelement 8 einer Einrichtung zum Kompensieren des während der Spulenreise ansteigenden Spulengewichts angeordnet.
  • Diese Einrichtung ist insgesamt mit der Bezugszahl 1 gekennzeichnet.
  • Das Hebelelement 8 ist über eine Bolzenverbindung 11 mit dem Kolbenstangenkopf 12 eines Dämpfungszylinders 13 verbunden. Am Hebelelement 8 ist außerdem über Schraubenbolzen 9 oder dergleichen ein Zahnsegment 10 befestigt, das mit einem entsprechenden Zahnsegment 14, das an einem Hebelelement 15, vorzugsweise über Schraubenbolzen 16 befestigt ist, kämmt. Das Hebelelement 15 ist seinerseits über eine Schwenkachse 17 begrenzt drehbar am Spulenstellengehäuse 2 gelagert und weist an seinem der Schwenkachse 17 gegenüberliegenden Ende einen Befestigungsstift 18 zum Festlegen einer Zugfeder 19 auf.
  • Die Zugfeder 19 ist außerdem an einem Widerlagerstift 20 angelenkt, der endseitig an einem Einstellhebel 21 befestigt ist. Der Einstellhebel 21 ist um eine Schwenkwelle 22 im Uhrzeigersinn und im Gegenuhrzeigersinn verstellbar.
  • Die Schwenkwelle 22 korrespondiert mit einem erfindungsgemäßen Stellmechanismus 23, der in 2 dargestellt sowie nachfolgend anhand der 37 näher erläutert wird.
  • Der in 3 in Seitenansicht und in 4 in Draufsicht dargestellte Stellmechanismus 23 besteht im Wesentlichen aus einem Bewegungsgewinde 25, mit einer Gewindemuffe 26 und einem Gewindebolzen 27, einer Schaltwippe 28 sowie einer Lagerstelle 29.
  • Bei der in den Figuren dargestellten Ausführungsform ist der Gewindebolzen 27 über einen Lageransatz 31 in einem Lagergehäuse 32 einer Lagerstelle 29 drehbar, jedoch in axialer Richtung fixiert, gelagert.
  • Das Lagergehäuse 32 ist dabei seinerseits über eine Schwenkachse 39 (siehe 5) an eine Befestigungskonsole 33 der Lagerstelle 29 angeschlossen, die über Schraubenbolzen, die die Bohrungen 38 durchfassen, am Spulstellengehäuse 2 festgelegt ist.
  • Selbstverständlich ist auch eine andere Art der schwenkbaren Lagerung des Gewindebolzens 27 in der Lagerstelle 29 vorstellbar.
  • Der Lageransatz 29 könnte beispielsweise ballig ausgebildet und in einem entsprechend geformten Lager der Lagerstelle 29 angeordnet sein. In einem solchen Falle wäre der Gewindebolzen 27 direkt in der Lagerstelle 29 schwenkbar gelagert.
  • An der Gewindemuffe 26 ist über Zapfen 37 begrenzt beweglich eine Schaltwippe 28 angeschlossen, die ihrerseits drehfest mit einer Schwenkwelle 22 einer Einrichtung 1 zum Einstellen des Auflagedruckes einer Kreuzspule 24 verbunden ist.
  • Wie insbesondere aus 6 weiter ersichtlich, weist der Gewindebolzen 27, wenigstens ein Bewegungsgewinde 40, einen Lageransatz 31 mit Raststellungen 42 sowie einen Lagerkopf 43 mit einer Mehrkantbohrung 35 auf.
  • Der Lagerkopf 43 sowie der Lageransatz 31 sind dabei, wie in 4 angedeutet, in einer gestuften Lagerbohrung 44 des Lagergehäuses 32 angeordnet und dort durch ein entsprechendes Befestigungsmittel, beispielsweise einen Sicherungsring 45, in axialer Richtung festgelegt.
  • Der Lagerkopf 43 des Gewindebolzens 27 weist frontseitig eine Mehrkantbohrung 35 zum Eingriff eines Innensechskantschlüssels 36 sowie eine Markierung 41 auf.
  • Eine vergleichbare Markierung 46 ist auch auf dem Lagergehäuse 32 angebracht. Die Markungen H, M, S kennzeichnen dabei die Winkelstellung in der der Gewindebolzen 27 positioniert werden muss, um eine hart (H), normal (M) oder weich (S) gewickelte Kreuzspule herzustellen.
  • Innerhalb der Gewindemuffe 26 ist ein mit dem Bewegungsgewinde 40 des Gewindebolzens 27 korrespondierendes Bewegungsgewinde angeordnet.
  • Die beiden Bewegungsgewinde sorgen dafür, dass jede Drehbewegung zwischen dem Gewindebolzen 27 und der Gewindemuffe 26 automatisch zu einer Relativbewegung dieser Bauteile führt, mit der Folge, dass die Gewindemuffe 26, da der Gewindebolzen 27 gegen axiale Verschiebung gesichert ist, in axialer Richtung verschoben wird.
  • Diese axiale Verschiebung der Gewindemuffe 26 führt über die Schaltwippe 28 sowie die Schwenkwelle 22 zu einer definierten Positionierung des Stellhebels 21 der Einrichtung 1.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung stellt insgesamt eine stabile, gut zugängliche Einrichtung dar, die es ermöglicht, den Auflagedruck einer Kreuzspule 24 auf zum Beispiel einer Fadenführungstrommel 6 exakt und reproduzierbar einzustellen.

Claims (10)

  1. Spulvorrichtung für eine Kreuzspulen herstellende Textilmaschine mit einer Einrichtung zum Kompensieren des im Laufe einer Spulenreise anwachsenden Spulengewichtes einer Kreuzspule sowie einer Einrichtung zum Einstellen des Auflagedruckes, mit dem eine in einem Spulenrahmen gehalterte Kreuzspule auf einer angetriebenen oder mitgeschleppten walze aufliegt, dadurch gekennzeichnet, dass am Spulstellengehäuse (2) von Arbeitsstellen (30) Kreuzspulen (24) herstellender Textilmaschinen jeweils ein von der Frontseite (F) der Arbeitsstellen (30) aus frei zugänglicher Stellmechanismus (23) zur Einstellung des Auflagedruckes der Kreuzspule (24) angeordnet ist.
  2. Spulvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Stellmechanismus ein Bewegungsgewinde (25) aufweist.
  3. Spulvorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Bewegungsgewinde (25) über eine in axialer Richtung verschiebbare Gewindemuffe (26) und über einen drehbaren, gegen axiale Verlagerung jedoch gesicherten Gewindebolzen (27) verfügt.
  4. Spulvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Gewindemuffe (26) über eine Schaltwippe (28) an eine Schwenkwelle (22) angeschlossen ist, an der ein schwenkbarer Stellhebel (21) einer Einrichtung (1) zur Einstellung des Auflagedruckes der Kreuzspule (24) drehfest festgelegt ist.
  5. Spulvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Gewindebolzen (27) einen in einer Lagerstelle (29) geführten Lageransatz (31) aufweist.
  6. Spulvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Lageransatz (31) des Gewindebolzens (27) ballig ausgebildet ist und in einem entsprechenden Lager der Lagerstelle (29) schwenkbar gelagert ist.
  7. Spulvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerstelle (29) aus einem schwenkbar gelagerten Lagergehäuse (32) und einer am Spulstellengehäuse (2) festlegbaren Befestigungskonsole (33) besteht.
  8. Spulenrahmen nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Lagerstelle (29) eine Vielzahl von Raststellungen (42) vorgesehen sind, die mit einem Rastmittel (34) korrespondieren und die eine Positionierung des Gewindebolzens (27) in unterschiedlichen Winkelstellungen (H, M, S) ermöglichen.
  9. Spulenrahmen nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Gewindebolzen (27) frontseitig eine Einrichtung (35) zum Verdrehen des Gewindebolzens (27) aufweist.
  10. Spulenrahmen nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (35) als Mehrkantbohrung ausgebildet ist, in die ein entsprechendes Werkzeug (36), beispielsweise ein Innensechskantschlüssel einführbar ist,
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