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DE102005005003B3 - Verfahren zum Herstellen einer Behälterdrehverschluß-Kappe und Behälterdrehverschluß-Kappe - Google Patents

Verfahren zum Herstellen einer Behälterdrehverschluß-Kappe und Behälterdrehverschluß-Kappe Download PDF

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DE102005005003B3
DE102005005003B3 DE102005005003A DE102005005003A DE102005005003B3 DE 102005005003 B3 DE102005005003 B3 DE 102005005003B3 DE 102005005003 A DE102005005003 A DE 102005005003A DE 102005005003 A DE102005005003 A DE 102005005003A DE 102005005003 B3 DE102005005003 B3 DE 102005005003B3
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cap
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rolled
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Hermann Krämer
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BLECHWARENFABRIK LIMBURG GmbH
Limburg Blechwaren GmbH
Original Assignee
BLECHWARENFABRIK LIMBURG GmbH
Limburg Blechwaren GmbH
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Priority to AT06700491T priority patent/ATE418403T1/de
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Abstract

Es wird ein Verfahren zum Herstellen einer Behälterdrehverschluß-Kappe (1) angegeben, bei dem man die Behälterdrehverschluß-Kappe (1) aus einem Blech ausstanzt und an einem Boden (2) eine Umfangswand (3) mit einem gerollten Rand (5) ausformt sowie eine Dichtung (10) anbringt. DOLLAR A Man möchte die Herstellungskosten niedrig halten. DOLLAR A Hierzu ist vorgesehen, daß man die Dichtung (10) vor dem Umformen auf das Blech aufbringt, wobei man die Dichtung (10) so anordnet, daß sie sich bis in den gerollten Rand (5) hinein erstreckt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen einer Behälterdrehverschluß-Kappe, bei dem man die Behälterdrehverschluß-Kappe aus einem Blech ausstanzt und an einem Boden eine Umfangswand mit einem gerollten Rand ausformt sowie eine Dichtung anbringt, wobei man die Dichtung vor dem Umformen auf das Blech aufbringt. Ferner betrifft die Erfindung eine Behälterdrehverschluß-Kappe mit einem Boden, einer an den Boden anschließenden und gegenüber dem Boden abgewinkelten Umfangswand, die an ihrem freien Ende einen eingerollten Rand aufweist und eine Innenseite umgibt, und einer Dichtung.
  • Ein derartiges Verfahren und eine derartige Behälterdrehverschluß-Kappe sind aus DE 195 03 031 A1 bekannt. Hier wird die Dichtung in einer geometrischen Gestalt vor dem Umformen auf ein Blech aufgedruckt. Durch die ringförmige Ausgestaltung der Dichtung wird nur ein ge ringer Teil der Innenfläche der Kappe bedeckt, der Rand bleibt unbeschichtet. Lage und Form der Dichtung werden bei diesem Verfahren schon auf dem Blech definiert.
  • Viele Lebensmittelbehälter, insbesondere Glasbehälter, wie Marmeladengläser, Konservengläser, Gläser für Babynahrung, Saftflaschen etc., sind mit einem Drehverschluß verschlossen. Bei einem derartigen Drehverschluß wird eine Kappe, die eine Behälteröffnung abdeckt, auf einem Behälterhals befestigt. In der Regel wird beim Verschließen oder danach ein Unterdruck im Behälter erzeugt, so daß die Kappe an der Stirnseite des Behälterhalses "festgesaugt" wird. Ein derartiger Drehverschluß wird dementsprechend auch als "Vakuum-Drehverschluß" bezeichnet. Zum Öffnen des Behälters wird die Kappe gegenüber dem Behälter verdreht. Derartige Verschlüsse werden auch als "Twist-off-Verschlüsse" bezeichnet.
  • Die Kappe wird aus einem Metallblech geformt. Ein zum Formen der Kappe benötigter Rohling wird aus einem Blech, das in Form einer Tafel vorliegt, ausgestanzt. Beim Stanzen kann auch die Umfangswand abgebogen werden. In weiteren Arbeitsgängen wird dann das freie Ende der Umfangswand eingerollt. Letztendlich wird die Kappe, wenn sie fertiggestellt ist, mit einer Dichtung versehen. Das Dichtmaterial wird hierbei auf der Innenseite des Bodens teilflächig im Behältermündungsbereich bis in den Übergangsbereich zwischen Boden und Umfangswand angebracht. Teilweise wird die Dichtung nur teilflächig aufgetragen. Die Dichtung besteht aus elastischem Material, das sich an der Mündung des zu verschließenden Behälters zum Abdichten anlegen kann.
  • Zum Einbringen der Dichtung sind nach dem Stanz- und Umformvorgang technisch sehr aufwendige Maschineneinrichtungen erforderlich, die in der Regel auch eine deutlich geringere Leistung als die Stanzeinrichtung aufweisen. Nach dem Stanz- und Umformautomaten sind daher mehrere Folgemaschinen zur Einbringung der Dichtungsmasse angeordnet. Nach dem Einbringen der Dichtungsmasse ist eine thermische Behandlung zum Auspolymerisieren der Dichtungsmasse erforderlich. Es entsteht hierbei eine nicht unerhebliche Umweltbelastung. Die Materialauswahl ist aus verfahrenstechnischen Gründen sehr stark eingeschränkt. Es wird daher fast ausschließlich eine PVC-Schaummasse verwendet.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Behälterdrehverschluß-Kappe kostengünstig herstellen zu können.
  • Diese Aufgabe wird bei einem Verfahren der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß man die Dichtung so anordnet, daß sie sich bis in den gerollten Rand hinein erstreckt.
  • Damit hat man zwar nach wie vor zwei Herstellungsabschnitte, um die Behälterdrehverschluß-Kappe, die im folgenden auch kurz als Kappe bezeichnet wird, zu erzeugen und mit einer Dichtung zu versehen. In einem Herstellungsabschnitt wird die Kappe ausgestanzt und geformt. Im anderen Herstellungsabschnitt wird die Dichtung angebracht. Dadurch, daß man die Reihenfolge der beiden Herstellungsabschnitte vertauscht, läßt sich aber ein erheblicher zeitlicher und kostenmäßiger Vorteil gewinnen. Das Aufbringen einer Dichtung auf eine im übrigen ebene Fläche ist wesentlich einfacher als das Einbringen einer Dichtung in eine bereits fertiggestellte Kappe. Das nachfolgende Umformen wird durch die aufgebrachte Dichtung nicht weiter gestört. Da sich die Dichtung bis in den gerollten Rand hinein erstreckt, ist es nicht notwendig, die Dichtung mit einer übermäßig hohen Genauigkeit aufzubringen. Dementsprechend läßt sich das Aufbringen der Dichtung mit einer kostengünstig und schnell arbeitenden Vorrichtung erledigen.
  • In der Regel reicht es daher aus, einer Gruppe von Maschinen, die das Ausstanzen eines Rohlings aus dem Blech und die Umformung bewirken, auch nur eine Vorrichtung zum Aufbringen der Dichtung auf das Blech zuzuordnen. Darüber hinaus hat die Ausbildung den Vorteil, daß die Dichtung in dem eingerollten Rand gegen Herauslösen gut gesichert ist, weil kein Rand der Dichtung frei zugänglich ist.
  • Vorzugsweise bringt man die Dichtung vor dem Ausstanzen auf. Man kann also die Dichtung bereits dann aufbringen, wenn das Blech noch in Tafel- oder Bandform vorliegt. Dies vereinfacht die Handhabung ganz wesentlich.
  • Vorzugsweise kaschiert man die Dichtung in Form einer Dichtfolie auf einen tafel- oder bandförmigen Rohling auf. Die Dichtfolie kann beispielsweise von einer Rolle abgezogen werden. Zum Auf kaschieren ist es im Grunde nur erforderlich, die Blechtafel oder das Blechband gemeinsam mit der Dichtfolie durch den Nip eines Walzenpaares zu leiten und dort mit einem erhöhten Druck und gegebenenfalls einer erhöhten Temperatur zu beaufschlagen. Auch eine stempelartige Presse ist geeignet, eine Dichtfolie auf ein Blech aufzukaschieren oder aufzulaminieren. Wenn man dann aus diesem Verbundmaterial die Kappe ausstanzt und umformt, dann weist sie auf ihrer Innenseite die Dichtung auf, die sich nicht nur in den gerollten Rand hinein erstreckt, sondern praktisch mit dem Umfangsrand der Kappe abschließt. Dies hat weitere Vorteile. Eine innen vollflächig kaschierte Kappe ist gleichzeitig auch für einen Glasbehälter mündungsschonend. Die Gefahr des Absplitterns von Glas beim Verschließen wird deutlich minimiert. Die Dichtung liegt in einem weiteren Bereich an der Mündung des Behälters an. Die Gefahr der Rostbildung an der Innenseite der Kappe, auch am Rand, wird stark minimiert. Die Kappe ist auch für PET-Flaschen besser geeignet, da sie sich durch die flächige elastische Schicht an die Mündung des Behälters anpassen kann. Die Fertigung wird sicherer, da es praktisch nicht mehr vorkommen kann, daß eine Kappe keine Dichtung aufweist. Es gibt also weniger Ausschuß.
  • Vorzugsweise verwendet man als Dichtfolie eine Mehrschichtfolie. Wenn man eine Folie als Dichtung verwendet, dann kann man durch die Auswahl der Dichtfolie Anpassungen an verschiedene Anforderungen erreichen. Bei einer Mehrschichtfolie lassen sich durch den Aufbau einzelner Schichten verschiedene Anforderungen erfüllen. Bei einer Mehrschichtfolie müssen die einzelnen Schichten nicht deutlich voneinander getrennt sein. Dementsprechend kann man relativ preisgünstige Dichtfolien verwenden.
  • Auch ist bevorzugt, daß man vor dem Umformen auf der der Dichtung gegenüberliegenden Seite des Blechs eine Außenbeschichtung in Form einer Folie aufbringt, die bis in den gerollten Rand hinein reicht. Genau wie auf der Innenseite die Dichtfolie läßt sich auf der Außenseite eine Folie aufbringen, die dann ein Ersatz für das bislang verwendete Bedrucken der Kappe ist. Die Folie auf der Außenseite kann dann das äußere Erscheinungsbild der Kappe prägen. Beispielsweise kann dort der Name des Herstellers oder die Art der in dem Behälter aufgenommenen Ware aufgedruckt sein. Wenn sich die Folie auf der Außenseite auch in den gerollten Bereich hinein erstreckt, also das Blech der Kappe auf der Außenseite vollständig abdeckt, dann sichert sie gegen eine Rostbildung. Die Handhabung der Kappen in einer automatischen Handhabungsvorrichtung wird vereinfacht, weil man die Folie so ausgestalten kann, daß aneinander anliegende Kappen nicht aneinander haften oder sich miteinander verhaken.
  • Die Aufgabe wird bei einer Behälterdrehverschluß-Kappe der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß sich die Dichtung bis in den eingerollten Rand hinein erstreckt.
  • Dadurch wird die Dichtung besser an der Kappe festgehalten. Die Dichteigenschaften werden verbessert, weil die Dichtung in einem größeren Bereich an der Mündung des Behälters, beispielsweise einer Getränkeflasche, eines Marmeladenglases, eines Konservenglases oder eines Baby-Weichnahrungs-Behälters, anliegt. Die Vergrößerung der Ausdehnung der Dichtung ist für den Glasbehälter mündungsschonend. Die Gefahr des Absplitterns von Glas beim Verschließen wird deutlich minimiert. Das Korrosionsverhalten der Kappe wird verbessert gegenüber der bislang auf der Innenseite vorhandenen Lackschicht.
  • Hierbei ist bevorzugt, daß sich die Dichtung bis zum Abschluß des eingerolltes Rands erstreckt. Dadurch wird die Gefahr der Rostbildung an der Innenseite der Kappe stark minimiert. Es ist wesentlich einfacher, eine derartige Dichtung vor dem Ausformen der Kappe aufzubringen, weil man die Dichtung vor dem Ausformen einfach über den Bereich überstehen lassen kann, aus dem später die Kappe gebildet wird.
  • Vorzugsweise ist die Dichtung durch eine Dichtfolie gebildet, die auf einen Rohling aufgebracht ist, aus dem die Kappe gebildet ist. Wie oben im Zusammenhang mit dem Verfahren erläutert, läßt sich das Aufbringen der Dichtung dadurch in erheblichem Maße vereinfachen. Man muß lediglich die Dichtfolie auf eine Blechtafel oder ein Blechband aufbringen. Ein derartiger Vorgang läßt sich zum einen gut automatisieren. Zum anderen läßt er sich mit relativ einfachen Vorrichtungen bewerkstelligen. Im Grunde muß man die Dichtfolie nur zusammen mit der Tafel oder dem Band durch eine Presse laufen lassen. Bei dieser Ausgestaltung wird zwar auch der Abfall, der nach dem Stanzen entsteht, mit einer Folie bedeckt sein. Dies kann man aber ohne weiteres in Kauf nehmen. In fertigen Kappen hingegen ist die Dichtung zusätzlich durch den eingerollten Rand festgehalten, d.h. es steht kein Bereich zur Verfügung, in dem man von außen einen freien Zugriff auf die Dichtung hat, um diese abzulösen.
  • Vorzugsweise ist die Dichtfolie als Mehrschichtfolie ausgebildet. In einer Mehrschichtfolie kann man durch die einzelnen Schichten Anpassungen an unterschiedliche Anforderungen erreichen.
  • Hierbei ist bevorzugt, daß die Dichtfolie zumindest auf einem Teil ihrer Dicke durch ein schaumartiges Material gebildet ist. Durch ein derartiges schaumartiges Material, beispielsweise in Form eines Schaumkerns, wird eine gute Nachgiebigkeit der Dichtfolie erreicht. Dies verbessert die Anlage der Dichtfolie an die Behältermündung.
  • Vorzugsweise weist die Dichtfolie auf ihrer dem Boden abgewandten Seite eine metallisierte Sperrschicht auf. Eine derartige Sperrschicht verbessert die Abdichtung gegenüber dem Behälter. Beispielsweise verhindert eine derartige Sperrschicht, daß Sauerstoff aus der Luft durch den Kunststoff, der einen Hauptbestandteil der Folie bildet, hindurch in das Innere des Behälters diffundiert. Darüber hinaus läßt sich das Drehverhalten, beispielsweise beim Öffnen, günstig beeinflussen.
  • Auch ist bevorzugt, wenn die Kappe auf einer von der Innenseite durch den Boden getrennten Außenseite eine Außenbeschichtung aufweist, die den eingerollten Rand übergreift. Eine derartige Außenbeschichtung kann die bislang verwendete Lackierung ersetzen. Dadurch, daß die Außenbeschichtung den Rand bis zu dessen nicht sichtbarer Kante übergreift, das Blech also vollflächig abdeckt, ist die Gefahr klein, daß man die Außenbeschichtung versehentlich löst. Wenn die Außenbeschichtung den eingerollten Rand übergreift, kann außerdem durch eine entsprechende Wahl des Materials das Reibungsverhalten zwischen Deckel und Behälter günstig beeinflußt werden. Man kann die Außenbeschichtung vor dem Aufbringen auf die Kappe bereits mit der gewünschten optischen Gestaltung versehen, beispielsweise Bedrukken. Es ist wesentlich einfacher, eine flächige Beschichtung zu bedrucken als eine dreidimensional geformte Kappe. Auch damit lassen sich die Kosten klein halten. Als Sperrschicht kann man beispielsweise eine Aluminiumfolie verwenden. Es ist aber auch möglich, ein Metall, wie Aluminium, als Sperrschicht aufzudampfen.
  • Vorzugsweise ist die Außenbeschichtung durch eine Folie gebildet, die auf den Rohling aufgebracht ist. Beispielsweise läßt sich eine derartige Folie auf der Außenseite ebenfalls auf die Blechtafel oder das Blechband auf kaschieren oder auflaminieren. Die Außenbeschichtung wird dann gemeinsam mit der Innenbeschichtung und dem Material der Kappe ausgestanzt und gleichzeitig zur Kappe umgeformt.
  • Die Erfindung wird im folgenden anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen in Verbindung mit der Zeichnung beschrieben. Hierin zeigen:
  • 1 eine erste Ausführungsform einer Behälterdrehverschluß-Kappe, teilweise im Schnitt,
  • 2 eine zweite Ausführungsform einer Behälterdrehverschluß-Kappe, teilweise im Schnitt,
  • 3 ein Detail X der Behälterdrehverschluß-Kappe einer ersten Ausführungsform,
  • 4 das Detail X der Behälterdrehverschluß-Kappe einer zweiten Ausführungsform,
  • 5 das Detail X der Behälterdrehverschluß-Kappe einer dritten Ausführungsform und
  • 6 eine schematische Darstellung zur Erläuterung der Herstellung der Behälterdrehverschluß-Kappe.
  • 1 zeigt eine erste Ausführungsform einer Behälterdrehverschluß-Kappe 1, teilweise im Schnitt. Die Behäl terdrehverschluß-Kappe 1 wird im folgenden auch abgekürzt mit "Kappe 1" bezeichnet.
  • Die Kappe 1 weist einen Boden 2 auf, der in eine Umfangswand 3 übergeht. Die Umfangswand 3 ist gegenüber dem Boden 2 um etwa 90° abgewinkelt. Der Übergang zwischen dem Boden 2 und der Umfangswand 3 erfolgt hier über eine Schrägfläche 4. Bei einer in 2 dargestellten alternativen Ausführungsform kann der Übergang auch über eine Krümmung 4' erfolgen.
  • Die Umfangswand 3 ist an ihrem freien, d.h. in 1 unteren Ende eingerollt, d.h. sie weist einen eingerollten Rand 5 auf. Der Rand 5 umgibt dabei einen umlaufenden Hohlraum 6, der von der Umfangswand 3 umschlossen ist. Der Hohlraum 6 kann zum Boden 2 hin offen sein, wie dies bei der Ausführungsform der 1 der Fall ist. Der Hohlraum 6 kann jedoch auch geschlossen sein, wie dies in der Ausführungsform der 2 dargestellt ist.
  • In Umfangsrichtung verteilt weist der Rand 5 mehrere radial einwärts gerichtete Vorsprünge 7 auf, die in ein Gewinde an einem nicht näher dargestellten Behälter eingreifen können. Bei der Ausgestaltung nach 2 sind derartige Vorsprünge 7 entbehrlich, wenn der Behälterhals entsprechend ausgebildet ist. Die Kappe 1 läßt sich auf jeden Fall durch Drehen vom Behälterhals lösen.
  • Die Umfangswand 3 umgibt eine Innenseite 8 der Kappe 1. Dementsprechend ist außen an der Kappe 1 eine Außenseite 9 gebildet. Der Begriff "Innenseite" und "Außen seite" bezieht sich nicht nur auf den Boden 2, sondern auf die komplette Kappe 1.
  • Auf der Innenseite 8 ist eine Dichtung 10 angeordnet. Wie aus den 3 bis 5 zu erkennen ist, kann diese Dichtung 10 unterschiedliche Ausbildungen haben. Allen Ausführungsformen gemeinsam ist jedoch, daß sich die Dichtung 10 nicht auf den Boden 2 beschränkt, sondern über die Schrägfläche 4 bzw. die Krümmung 4' hinaus in die Umfangswand 3 und dort bis in den eingerollten Rand 5 fortgeführt ist, so daß die Dichtung 10 praktisch mit der Kante des eingerollten Randes abschließt. Dies bedingt, daß die Dichtung 10 gemeinsam mit dem Rand 5 umgeformt ist. Damit steht an keiner Stelle ein Bereich zur Verfügung, wo man in den Berührungsbereich zwischen der Dichtung 10 und dem Blech der Kappe 1 eingreifen könnte, um die Kappe zu lösen. Bei der Ausgestaltung nach 2 ist der Rand 5 sogar auf sich selbst zurückgebogen, klemmt also die Dichtung 10 zusätzlich ein.
  • Die Außenseite 9 der Kappe 1 ist mit einer Außenbeschichtung 11 versehen. Auch die Außenbeschichtung 11 erstreckt sich über die gesamte Außenseite 9 der Kappe 1, also bis über den eingerollten Rand 5, und deckt die gesamte Außenseite 9 der Kappe 1 vollflächig ab.
  • Die Herstellung einer derartigen Kappe wird anhand der schematischen Darstellung der 6 erläutert.
  • Eine Blechtafel 12 oder ein Blechband wird durch eine Kaschiereinrichtung 13 geleitet. Die Kaschiereinrichtung ist hier schematisch mit zwei Walzen 14, 15 darge stellt, die einen Nip 16 bilden, durch den die Blechtafel 12 geleitet wird. Die Kaschiereinrichtung kann jedoch auch auf andere Weise gebildet sein, etwa durch eine Presse, die mit Stempeln arbeitet.
  • Vor der Kaschiereinrichtung 13 ist eine Rolle 17 angeordnet, von der die Dichtung 10 in Form einer Dichtfolie 18 abgezogen wird. Die Dichtfolie 18 durchläuft mit der Blechtafel 12 gemeinsam die Kaschiereinrichtung 13 und wird dort auf die Blechtafel 12 auf kaschiert.
  • Vor der Kaschiereinrichtung 13 auf der der Rolle 17 der Dichtfolie 18 gegenüberliegenden Seite der Blechtafel 12 ist eine Rolle 19 angeordnet, von der eine Folie 20 abgezogen wird, die die Außenbeschichtung 11 der Kappe 1 bildet. In einem Arbeitsgang wird also die Dichtfolie 18 und die Folie 20 auf die Blechtafel 12 aufkaschiert.
  • Das so gebildete Verbundmaterial aus Blechtafel 12, Dichtfolie 18 und Folie 20 wird durch eine Stanze 21 geführt, die in einem Arbeitsgang sowohl das für die Herstellung der Kappe 1 benötigte Material aus der Blechtafel 12 ausstanzt als auch die Kappe 1 in eine Vorstufe der in 1 dargestellten Form bringt. Dabei wird nicht nur das Blech der Blechtafel 12 umgeformt, sondern auch die auf die Blechtafel 12 aufkaschierte Dichtfolie 18 und die Folie 20. Die Folie 20 ist gegebenenfalls entbehrlich. Aus Gründen der Einfachheit ist dargestellt, daß die Stanze 21 unmittelbar auf die Kaschiereinrichtung folgt. In der Regel wird man die kaschierte Blechtafel aber für eine vorbestimmte Zeit, z.B. 24 Stunden, ruhen lassen, damit der zwischen den Folien und dem Blech angeordnete Kaschierkleber seine Endfestigkeit erreicht.
  • An die Stanze 21 schließt sich eine weitere Maschine 31 an, die letztendlich den Rand 5 einrollt. Diese Maschine 31 ist hier als einzelne Maschine dargestellt. Sie kann jedoch auch in die Stanze 21 integriert sein oder aus mehreren einzelnen Umformmaschinen gebildet sein.
  • Auch in der Maschine 31 werden die Dichtfolie 18 und die Folie 20 gemeinsam mit dem Blech umgeformt, das letztendlich die Kappe 1 bildet.
  • Die 3 bis 5 zeigen nun unterschiedliche Ausgestaltungen von Kappen in einer Einzelheit X. Gleiche Teile sind mit den gleichen Bezugszeichen wie in den 1, 2 und 6 versehen.
  • Dargestellt ist der Ausschnitt des Bodens 2, der als tragendes Element hauptsächlich aus einem Blech 22 gebildet ist. Die in 3 dargestellte Schichtung setzt sich aber über das gesamte Material der Kappe 1 fort, also auch in den Rand 5.
  • Das Blech 22 weist auf seiner Außenseite die Folie 20 und auf seiner Innenseite die Dichtfolie 18 auf.
  • Die Folie 20 kann einen beliebigen Aufdruck tragen. Sie kann durch einen relativ dünnen Kunststoffilm gebildet sein.
  • Die Dichtfolie 18 ist zum Abdichten geeignet. Dementsprechend weist sie eine Dicke von beispielsweise min destens 250 μm und eine geeignete Elastizität auf. Sowohl die Dichtfolie 18 als auch die Folie 20 können mit geeigneten Kaschierklebern mit dem Blech 22 verbunden sein. Auch bei der Verwendung von Kaschierklebern können die evtl. nach dem Abfüllen und Verschließen eines Behälters erforderlichen Wärmeprozesse, beispielsweise Pasteurisieren, erfolgen.
  • Die Dichtfolie 18 kann hierbei, je nach verwendetem Material oder entsprechend den Anforderungen an die Kappe 1 kompakt oder auch geschäumt sein. Die Schäumung muß dabei nicht über die gesamte Dicke der Dichtfolie 18 durchgehen.
  • In 3 ist die Dichtfolie 18 mit einer Schicht dargestellt.
  • Man kann jedoch, wie aus den 4 und 5 hervorgeht, auch mehrschichtige Folien verwenden. So zeigt 4 ein Ausführungsbeispiel, bei dem die Folie 18 einen Trägerbereich 23 mit einer größeren Dicke aufweist, der beispielsweise geschäumt sein kann, und eine Metallschicht 24, beispielsweise eine Aluminiumfolie, oder eine metallisierte Schicht, beispielsweise eine bedampfte Folie. Die metallisierte Schicht verhindert, daß beispielsweise Sauerstoff aus der Luft durch die Trägerschicht 23 hindurch in das Innere des mit der Kappe 1 verschlossenen Behälters gelangen kann.
  • 5 zeigt eine Folie 18, die aus drei Schichten aufgebaut ist, nämlich der erwähnten Trägerschicht 23, der Metallschicht 24 und einer Befestigungsschicht 25.
  • In Abhängigkeit von den gewünschten Anforderungen an die Dichtfolie 18 wird der Fachmann einen geeigneten Aufbau der Dichtfolie 18 mit einer oder mehreren Schichten wählen.
  • Die Vorteile einer derartigen Kappe liegen auf der Hand. Man kann die Dichtfolie 18 und gegebenenfalls auch die Folie 20 als Außenbeschichtung durch flächiges Kaschieren einer Blechtafel 12 auf leistungsfähigen Band- oder Tafel-Kaschieranlagen 13 bewerkstelligen. Eine derartige Kaschieranlage 13 kann den gleichen Durchsatz bewältigen, wie die nachgeschaltete Stanze 21. Dementsprechend ist ein geringerer maschineller Aufwand erforderlich.
  • Es sind keine aufwendigen Fertigungsanlagen zur Einbringung einer Dichtung in eine einzelne Kappe 1 erforderlich. Man erhält eine größere Materialauswahl für die Dichtung 10. Damit ist die Kappe 1 besser an einzelne Erfordernisse anpaßbar. Der Herstellungsprozeß für die Kappe 1 wird auf ein Minimum reduziert. Es ergibt sich ein sehr geringer Platzbedarf und ein erheblich geringerer Energiebedarf. Eine innen vollflächig kaschierte Kappe 1 ist gleichzeitig auch für den Behälter, beispielsweise einen Glasbehälter, mündungsschonend. Die Gefahr des Absplitterns von Glas beim Verschließen wird deutlich minimiert.
  • Die Dichtung liegt in einem weiten Bereich an der Mündung des Behälters an. Die Gefahr der Rostbildung an der Innenseite wird stark minimiert. Wenn eine Folie 20 als Außenbeschichtung verwendet wird, gilt dies auch für die Außenbeschichtung. Die Folie 20 kann beim Aus stanzen sogar auf die Schnittkante, die beim Stanzen entsteht, gezogen werden. Auch wenn die Folie 20 diese Schnittkante nur teilweise abdeckt, verbessert sie den Korrosionsschutz. Die Kappe 1 ist auch für PET-Flaschen besser geeignet, da sie sich durch die flächige elastische Dichtung 10 an die Mündung eines derartigen Behälters anpassen kann.
  • Durch die Ausbildung der Außenbeschichtung 11 als Folie 20 spart man Energie und Zeit. Es sind nur zwei Arbeitsgänge erforderlich, nämlich das Herstellen der Folie und das Aufbringen der Folie 20 auf die Blechtafel 12. Bislang waren weitaus mehr Vorgänge erforderlich, nämlich das Grundieren, das Bedrucken und das Silberlackieren der Kappe, wobei eine thermische Nachbehandlung erforderlich war, die entsprechend energieaufwendig ist.
  • Die Herstellung einer derartigen Kappe ist mit einer geringeren Umweltbelastung als zuvor verbunden. Die Dichtfolie 18 und die Folie 20 müssen nur noch auf das Blech aufgetragen und gegebenenfalls dort festgeklebt werden. Eine thermische Nachbehandlung ist nicht oder nur insoweit erforderlich, um den Kaschierkleber zwischen den Folien 18, 20 und dem Blech 22 auszuhärten. Für den Energiebedarf ist dabei zu erwarten, daß er nur einen Bruchteil desjenigen von heutigen Anlagen beträgt. Es ist auch denkbar, daß eine Stanzanlage nicht nur mit Blechtafeln, sondern vom Band arbeiten kann.

Claims (13)

  1. Verfahren zum Herstellen einer Behälterdrehverschluß-Kappe, bei dem man die Behälterdrehverschluß-Kappe aus einem Blech ausstanzt und an einem Boden eine Umfangswand mit einem gerollten Rand ausformt sowie eine Dichtung anbringt, dadurch gekennzeichnet, daß man die Dichtung vor dem Umformen auf das Blech aufbringt, wobei man die Dichtung so anordnet, daß sie sich bis in den gerollten Rand hinein erstreckt.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man die Dichtung vor dem Ausstanzen aufbringt.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß man die Dichtung in Form einer Dichtfolie auf einen tafel- oder bandförmigen Rohling auf kaschiert.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß man als Dichtfolie eine Mehrschichtfolie verwendet.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß man vor dem Umformen auf der der Dichtung gegenüberliegenden Seite des Blechs eine Außenbeschichtung in Form einer Folie aufbringt, die bis in den gerollten Rand hinein reicht.
  6. Behälterdrehverschluß-Kappe mit einem Boden (2), einer an den Boden (2) anschließenden und gegenüber dem Boden (2) abgewinkelten Umfangswand (3), die an ihrem freien Ende einen eingerollten Rand (5) aufweist und eine Innenseite (8) umgibt, und einer Dichtung (10), dadurch gekennzeichnet, daß sich die Dichtung (10) bis in den eingerollten Rand (5) hinein erstreckt.
  7. Behälterdrehverschluß-Kappe nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Dichtung (10) bis zum Abschluß des eingerollten Randes erstreckt.
  8. Behälterdrehverschluß-Kappe nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (10) durch eine Dichtfolie (18) gebildet ist, die auf einen Rohling aufgebracht ist, aus dem die Kappe (1) gebildet ist.
  9. Behälterdrehverschluß-Kappe nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtfolie (18) als Mehrschichtfolie ausgebildet ist.
  10. Behälterdrehverschluß-Kappe nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtfolie (18) zumindest auf einem Teil ihrer Dicke durch ein schaumartiges Material gebildet ist.
  11. Behälterdrehverschluß-Kappe nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtfolie (18) auf ihrer dem Boden (2) abgewandten Seite eine metallisierte Sperrschicht (24) aufweist.
  12. Behälterdrehverschluß-Kappe nach einem der Ansprüche 6 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß er auf einer von der Innenseite (8) durch den Boden (2) getrennten Außenseite (9) eine Außenbeschichtung (11) aufweist, die den eingerollten Rand übergreift.
  13. Behälterdrehverschluß-Kappe nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenbeschichtung (11) durch eine Folie (20) gebildet ist, die auf den Rohling aufgebracht ist.
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