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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Saugtrepan zur temporären Entfernung
wenigstens eines Teils der Hornhaut, mit: einem hohlen Gehäusekörper mit
einem proximalen und einem distalen Ende und einer Öffnung am
distalen Ende, die von einer umlaufenden, über den Rand der Öffnung mit
einem vorgegebenen Abstand vorstehenden Schneide umgeben ist, einem
Anlagekörper,
der den Querschnitt im Inneren des Gehäusekörpers oberhalb der Öffnung des
distalen Endes abdeckt und fluiddurchlässig ist, und Mitteln zum Erzeugen
eines Unterdrucks an der der distalen Öffnung zugewandten Seite des
Anlagekörpers,
um ein durch die Schneide trepaniertes Hornhautstück in Anlage
an den Anlagekörper
anzusaugen.
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Es
gibt verschiedene Erkrankungen und Schäden am menschlichen Auge, zu
deren Korrektur eine zeitweise Entfernung eines meist zentralen, kreisförmigen Hornhautstücks erforderlich
ist. Zu diesem Zweck dienen sogenannte Saugtrepane, die einen ringförmigen Einschnitt
der Hornhaut und ein Ansaugen des ausgeschnittenen Hornhautstückes ermöglichen.
Beispiele für
solche Verfahren sind Laserkorrekturen unterhalb der Hornhaut, die
nach der Entfernung des Hornhautstückes mittels eines Lasers an
den darunterliegenden Schichten vorgenommen werden, wonach das entfernte
Hornhautstück wiedereingesetzt
wird.
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Ein
Saugtrepan gemäß Oberbegriff
von Patentanspruch 1 ist z.B. in WO 01/05341 A1 beschrieben. Der
bekannte Saugtrepan hat einen hülsenförmigen Gehäusekörper, an
dessen distalen Ende eine ringförmige
Schneide gebildet ist. Die Begriffe proximal und distal werden im
Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung mit Bezug auf den den
Saugtrepan anwendenden Chirurgen verwendet, d.h. die Schneide am
distalen Ende des Saugtrepans ist diejenige, mit der ein Einschnitt
in der Hornhaut des Patienten vorgenommen wird. Ein Anlagekörper ist
verschiebbar an dem hülsenförmigen Körper angeordnet,
wobei Stopper vorgesehen sind, um die Vorstehhöhe der Schneide über dem
Anlagekörper
zu begrenzen. Der Anlagekörper
deckt den inneren Querschnitt des Gehäusekörpers oberhalb der Schneide am
distalen Ende ab. Der Anlagekörper
besteht aus einer Platte mit konkaver Unterseite. Die Platte des Anlagekörpers hat
eine Bohrung, durch die eine Leitung zur Unterseite des Anlagekörpers führt. Das Ende
der Leitung steht in Fluidverbindung mit einer Anzahl von an der
Unterseite des Anlagekörpers
in dessen Oberfläche
gebildeten Kanälen.
In der Leitung kann Unterdruck erzeugt werden, der dann einen entsprechenden
Unterdruck in den Kanälen
an der Unterseite des Körpers
erzeugt. Auf diese Weise kann ein durch die Schneide herausgeschnittenes Stück der Hornhaut
durch Anwenden von Unterdruck an den Anlagekörper angesaugt und dort zur
Abnahme festgehalten werden. Der bekannte Saugtrepan hat verschiedene
Nachteile. Zum Beispiel kann es durch den Ansaugvorgang, der nur über ein
begrenzte Anzahl von separaten Kanälen an der Unterseite des Anlagekörpers bewirkt
wird, zu lokalen Beschädigungen
des Hornhautepitels kommen, das im Bereich der Kanäle liegt
und in diese eingesaugt werden kann. Ferner ist eine Versorgung
des trepanierten Hornhautstücks
in dem Zeitraum zwischen der Entfernung des Hornhautstückes und
seiner Wiedereinsetzung nicht einfach möglich.
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Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Saugtrepan so auszugestalten,
dass eine schonende temporäre
Entfernung eines Hornhautstücks
möglich
ist, d.h. mit einem minimalen Risiko einer Beschädigung des entfernten Hornhautepitels.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe dienen die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs
1 in Verbindung mit dessen Oberbegriff. Vorteilhafte Ausführungsformen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen ausgeführt.
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Erfindungsgemäß besteht
der Anlagekörper aus
offenporigem, mikroporösem
Material, dessen mittlere Porengröße im Bereich von 0,6 bis 1,2 μm liegt und
dessen Porenanteil so hoch ist, dass das Verhältnis der Dichte des mikroporösen Materials
zur Dichte von dessen Grundmaterial zwischen 0,3 und 0,4 liegt.
Ferner sind die Mittel zum Erzeugen eines Unterdrucks dazu ausgestaltet,
in einem Hohlraum im Inneren des Gehäusekörpers auf der von der distalen Öffnung abgewandten
Seite des Anlagekörpers einen
Unterdruck zu erzeugen. Durch den offenporigen, mikroporösen Anlagekörper erfolgt
ein Druckausgleich, so dass sich an der der distalen Öffnung zugewandten
Unterseite des Anlagekörpers
Unterdruck aufbaut. Auf diese Weise ist ein besonders schonendes
Ansaugen des trepanierten Hornhautstückes an den Anlagekörper möglich, da
sich der Ansaugdruck über
die Vielzahl von Porenöffnungen über die
ganze Fläche
des Ansaugkörpers
verteilt, so dass es nicht zu lokalen Spitzen von Saugkräften kommen
kann, wie sie bei makroskopischen Ansaugöffnungen auftreten können.
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Ferner
gestattet es die mikroporöse
Struktur des Anlagekörpers,
dass die von der Ansaugseite abgewandte Seite des Anlagekörpers mit
Flüssigkeit versorgt
wird, z.B. mit isotonischer Kochsalzlösung, die zur Stabilisierung
des entfernten Hornhautepitels bis zu dessen Wiedereinsetzung dient.
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Ein
weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Gestaltung liegt darin,
dass die mikroporöse
Struktur des Anlagekörpers
mit ei ner Oberflächenrauigkeit einhergeht,
die eine rutschfeste Anlage des Hornhautstücks an dem Anlagekörper ermöglicht,
ohne dass die Gefahr besteht, dass das Hornhautstück gegenüber dem
Anlagekörper
verdreht. Vorteilhaft hat die Oberflächenrauhigkeit eine mittlere
Rautiefe im Bereich von 1 bis 5 μm.
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In
vorteilhaften Ausführungsformen
ist das Material des Ansaugkörpers
eine mikroporöse
Sinterkeramik, vorzugsweise eine Rutil- oder Aluminiumoxid-Sinterkeramik.
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Die
erfindungsgemäße mikroporöse, offenporige
Struktur des Anlagekörpers
ermöglicht
ein Ansaugen des eingeschnittenen Hornhautstückes, wobei sich der Ansaugdruck
auf eine Vielzahl kleiner Porenöffnungen
verteilt, so dass keine lokal erhöhten Ansaugkräfte auftreten
können.
Das Ansaugen des Hornhautstückes
erfolgt durch Anlegen eines Unterdruckes auf der von der Öffnung abgewandten
Seite des Anlagekörpers,
wobei der Druckaustausch durch die mikroporöse, offenporige Struktur des
Anlagekörpers
hindurch stattfindet, so dass sich ein Unterdruck auch an der der
distalen Öffnung
zugewandten Seite des Anlagekörpers
einstellt, der dann das eingeschnittene Hornhautstück ansaugt.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand einer Figur beschrieben, die
eine schematische Querschnittsansicht eines Ausführungsbeispiels des Saugtrepans
zeigt.
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Der
gezeigte Saugtrepan hat einen Gehäusekörper 2, im Wesentlichen
in Form eines Hohlzylinders, in dessen distales Ende in einen Bereich
mit vergrößertem Innendurchmesser
eine ringförmige Schneide 6 eingesetzt
ist. Die Schneide 6 reicht mit ihrer Schneidkante um einen
vorgegebenen Abstand über
den Rand der distalen Öffnung 4 des
Gehäusekörpers 2 hinaus.
Dieser vorgegebene Abstand bestimmt die Schnitttiefe in der Hornhaut.
Vorzugsweise wird mit einen vorgegebenen Abstand der Schneide über dem
Außenrand
der Öffnung 4 im
Bereich von 50 μm
bis 100 μm
gearbeitet.
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Im
Inneren des Gehäusekörpers ist
ein Anlagekörper 8 angebracht,
der den Querschnitt des Inneren des Gehäusekörpers 2 verschließt und mit
seiner konkaven Unterseite der Öffnung 4 am
distalen Ende zugewandt ist. Der Anlagekörper 8 kann beispielsweise
mit einem biokompatiblen Klebstoff in dieser Position befestigt
sein.
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Der
Anlagekörper
besteht aus einem offenporigen, mikroporösen Material mit einer mittleren Porengröße im Bereich
von 0,6 bis 1,2 μm
und mit einem Porenvolumenanteil, der dafür sorgt, dass das Verhältnis der
Dichte des mikroporösen
Materials zu der Dichte des Grundmaterials selbst etwa im Bereich
von 0,3 bis 0,4 liegt. Durch seine offenporige Struktur ist der
mikroporöse
Anlagekörper 8 fluiddurchlässig, insbesondere
luftdurchlässig. Über dem Anlagekörper 8 befindet
sich im Inneren des Gehäusekörpers 2 ein
Hohlraum 12, der weiter oben von einem Verschlusskörper 10 verschlossen
wird. Der Verschlusskörper 10 hat
eine Bohrung mit einem Stutzen 11. Durch Anlegen von Unterdruck
an dem Stutzen 11 über
eine nicht näher
dargestellte Einrichtung wird ein entsprechender Unterdruck im Hohlraum 12 unter
dem Kolben 10 erzeugt. Durch den Anlagekörper 8 erfolgt
ein Druckausgleich, so dass sich ebenfalls an der Unterseite des
Anlagekörpers 8 an der
der Öffnung 4 zugewandten
Seite Unterdruck aufbaut. Auf diese Weise kann ein ausgeschnittenes Hornhautstück sanft
und schonend an die konkave Unterseite des Anlagekörpers angesaugt
werden, da über
eine Vielzahl von mikroskopischen Porenöffnungen angesaugt wird. Die
Größe der Porenöffnungen liegt
bei einer mittleren Porengröße im Bereich
von 1 bis 5 μm
deutlich unterhalb der Größe von Hornhautepitelzellen,
die 20 μm
groß sind.
Auf diese Weise können
durch den mikroporösen
Anlagekörper
Beschädigungen
oder Verletzungen von Hornhautepitelzellen vermieden werden.
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Neben
der durch die offenporige, mikroporöse Struktur des Anlagekörpers bedingten
Luftdurchlässigkeit
ist der Anlagekörper
des Saugtrepans der vorliegenden Erfindung auch für Flüssigkeiten
durchlässig,
die keine extrem hohen Oberflächenspannungen
haben. Dadurch ist es möglich,
den Anlagekörper
zum Beispiel vom proximalen Ende aus mit Nährflüssigkeit oder anderen Flüssigkeiten,
z.B. isotonischer Kochsalzlösung
zu versorgen, die den Anlagekörper 8 durchdringen.
Dadurch kann eine entnommene Hornhaut nach ihrer Entnahme bis zu
ihrer Wiedereinsetzung mit Flüssigkeit
versorgt werden, was ebenfalls der Gefahr von Beschädigungen
vorbeugt.
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Das
Material des Anlagekörpers 8 besteht vorzugsweise
aus einer mikroporösen
Sinterkeramik, z.B. Rutil- oder Aluminiumoxid-Sinterkeramiken. Mit derartigen
Keramiken lassen sich offenporige, mikroporöse Strukturen mit mittleren
Porengrößen im Bereich
von 0,6 bis 1,2 μm
und Porenanteilen, die zu einem Dichteverhältnis von 0,3 bis 0,4 zwischen
dem mikroporösen
Material und dem Grundmaterial selbst führen, ohne weiteres realisieren.