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DE102005004826A1 - Saugtrepan - Google Patents

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Publication number
DE102005004826A1
DE102005004826A1 DE200510004826 DE102005004826A DE102005004826A1 DE 102005004826 A1 DE102005004826 A1 DE 102005004826A1 DE 200510004826 DE200510004826 DE 200510004826 DE 102005004826 A DE102005004826 A DE 102005004826A DE 102005004826 A1 DE102005004826 A1 DE 102005004826A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
plant body
opening
microporous
saugtrepan
housing body
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE200510004826
Other languages
English (en)
Inventor
Detlef Prof. Dr. Behrend
Rudolf Prof. Dr. Guthoff
Klaus-Peter Prof. Dr. Schmitz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Zyrus Beteiligungs GmbH and Co Patente I KG
Original Assignee
Universitaet Rostock
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Universitaet Rostock filed Critical Universitaet Rostock
Priority to DE200510004826 priority Critical patent/DE102005004826A1/de
Publication of DE102005004826A1 publication Critical patent/DE102005004826A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B17/00Surgical instruments, devices or methods
    • A61B17/32Surgical cutting instruments
    • A61B17/3205Excision instruments
    • A61B17/32053Punch like cutting instruments, e.g. using a cylindrical or oval knife
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F9/00Methods or devices for treatment of the eyes; Devices for putting in contact-lenses; Devices to correct squinting; Apparatus to guide the blind; Protective devices for the eyes, carried on the body or in the hand
    • A61F9/007Methods or devices for eye surgery
    • A61F9/013Instruments for compensation of ocular refraction ; Instruments for use in cornea removal, for reshaping or performing incisions in the cornea
    • A61F9/0133Knives or scalpels specially adapted therefor
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
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    • A61B2017/306Surgical pincettes, i.e. surgical tweezers without pivotal connections holding by means of suction

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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Saugtrepan zur temporären Entfernung wenigstens eines Teils der Hornhaut, mit: einem hohlen Gehäusekörper (2) mit einem proximalen und einem distalen Ende und einer Öffnung (4) am distalen Ende, die von einer umlaufenden, über den Rand der Öffnung vorstehenden Schneide (6) umgeben ist, einem Anlagekörper (8), der den Querschnitt im Inneren des Gehäusekörpers (2) oberhalb der Öffnung des distalen Endes abdeckt und fluiddurchlässig ist, und Mitteln (10, 11) zum Erzeugen eines Unterdrucks an der der distalen Öffnung zugewandten Seite (9) des Anlagekörpers (8), um ein durch die Schneide (6) trepaniertes Hornhautstück in Anlage an den Anlagekörper anzusaugen. Um eine besonders schonende Behandlung des zu entnehmenden Hornhautstückes zu ermöglichen ist vorgesehen, dass der Anlagekörper (8) aus offenporigem, mikroporösem Material besteht, dessen mittlere Porengröße im Bereich von 0,6 bis 1,2 mum liegt und dessen Porenanteil so ist, dass das Verhältnis der Dichte des mikroporösen Materials zur Dichte von dessen Grundmaterial zwischen 0,3 und 0,4 liegt und dass die Mittel zum Erzeugen eines Unterdrucks dazu gestaltet sind, in einem Hohlraum (12) im Inneren des Gehäusekörpers auf der von der distalen Öffnung abgewandten Seite des Anlagekörpers einen Unterdruck zu erzeugen. Auf diese Weise kann ein ausgeschnittenes Hornhautstück sanft und schonend an die konkave Unterseite des Anlagekörpers angesaugt werden, da über eine Vielzahl von mikroskopischen ...

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Saugtrepan zur temporären Entfernung wenigstens eines Teils der Hornhaut, mit: einem hohlen Gehäusekörper mit einem proximalen und einem distalen Ende und einer Öffnung am distalen Ende, die von einer umlaufenden, über den Rand der Öffnung mit einem vorgegebenen Abstand vorstehenden Schneide umgeben ist, einem Anlagekörper, der den Querschnitt im Inneren des Gehäusekörpers oberhalb der Öffnung des distalen Endes abdeckt und fluiddurchlässig ist, und Mitteln zum Erzeugen eines Unterdrucks an der der distalen Öffnung zugewandten Seite des Anlagekörpers, um ein durch die Schneide trepaniertes Hornhautstück in Anlage an den Anlagekörper anzusaugen.
  • Es gibt verschiedene Erkrankungen und Schäden am menschlichen Auge, zu deren Korrektur eine zeitweise Entfernung eines meist zentralen, kreisförmigen Hornhautstücks erforderlich ist. Zu diesem Zweck dienen sogenannte Saugtrepane, die einen ringförmigen Einschnitt der Hornhaut und ein Ansaugen des ausgeschnittenen Hornhautstückes ermöglichen. Beispiele für solche Verfahren sind Laserkorrekturen unterhalb der Hornhaut, die nach der Entfernung des Hornhautstückes mittels eines Lasers an den darunterliegenden Schichten vorgenommen werden, wonach das entfernte Hornhautstück wiedereingesetzt wird.
  • Ein Saugtrepan gemäß Oberbegriff von Patentanspruch 1 ist z.B. in WO 01/05341 A1 beschrieben. Der bekannte Saugtrepan hat einen hülsenförmigen Gehäusekörper, an dessen distalen Ende eine ringförmige Schneide gebildet ist. Die Begriffe proximal und distal werden im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung mit Bezug auf den den Saugtrepan anwendenden Chirurgen verwendet, d.h. die Schneide am distalen Ende des Saugtrepans ist diejenige, mit der ein Einschnitt in der Hornhaut des Patienten vorgenommen wird. Ein Anlagekörper ist verschiebbar an dem hülsenförmigen Körper angeordnet, wobei Stopper vorgesehen sind, um die Vorstehhöhe der Schneide über dem Anlagekörper zu begrenzen. Der Anlagekörper deckt den inneren Querschnitt des Gehäusekörpers oberhalb der Schneide am distalen Ende ab. Der Anlagekörper besteht aus einer Platte mit konkaver Unterseite. Die Platte des Anlagekörpers hat eine Bohrung, durch die eine Leitung zur Unterseite des Anlagekörpers führt. Das Ende der Leitung steht in Fluidverbindung mit einer Anzahl von an der Unterseite des Anlagekörpers in dessen Oberfläche gebildeten Kanälen. In der Leitung kann Unterdruck erzeugt werden, der dann einen entsprechenden Unterdruck in den Kanälen an der Unterseite des Körpers erzeugt. Auf diese Weise kann ein durch die Schneide herausgeschnittenes Stück der Hornhaut durch Anwenden von Unterdruck an den Anlagekörper angesaugt und dort zur Abnahme festgehalten werden. Der bekannte Saugtrepan hat verschiedene Nachteile. Zum Beispiel kann es durch den Ansaugvorgang, der nur über ein begrenzte Anzahl von separaten Kanälen an der Unterseite des Anlagekörpers bewirkt wird, zu lokalen Beschädigungen des Hornhautepitels kommen, das im Bereich der Kanäle liegt und in diese eingesaugt werden kann. Ferner ist eine Versorgung des trepanierten Hornhautstücks in dem Zeitraum zwischen der Entfernung des Hornhautstückes und seiner Wiedereinsetzung nicht einfach möglich.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Saugtrepan so auszugestalten, dass eine schonende temporäre Entfernung eines Hornhautstücks möglich ist, d.h. mit einem minimalen Risiko einer Beschädigung des entfernten Hornhautepitels.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 1 in Verbindung mit dessen Oberbegriff. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unteransprüchen ausgeführt.
  • Erfindungsgemäß besteht der Anlagekörper aus offenporigem, mikroporösem Material, dessen mittlere Porengröße im Bereich von 0,6 bis 1,2 μm liegt und dessen Porenanteil so hoch ist, dass das Verhältnis der Dichte des mikroporösen Materials zur Dichte von dessen Grundmaterial zwischen 0,3 und 0,4 liegt. Ferner sind die Mittel zum Erzeugen eines Unterdrucks dazu ausgestaltet, in einem Hohlraum im Inneren des Gehäusekörpers auf der von der distalen Öffnung abgewandten Seite des Anlagekörpers einen Unterdruck zu erzeugen. Durch den offenporigen, mikroporösen Anlagekörper erfolgt ein Druckausgleich, so dass sich an der der distalen Öffnung zugewandten Unterseite des Anlagekörpers Unterdruck aufbaut. Auf diese Weise ist ein besonders schonendes Ansaugen des trepanierten Hornhautstückes an den Anlagekörper möglich, da sich der Ansaugdruck über die Vielzahl von Porenöffnungen über die ganze Fläche des Ansaugkörpers verteilt, so dass es nicht zu lokalen Spitzen von Saugkräften kommen kann, wie sie bei makroskopischen Ansaugöffnungen auftreten können.
  • Ferner gestattet es die mikroporöse Struktur des Anlagekörpers, dass die von der Ansaugseite abgewandte Seite des Anlagekörpers mit Flüssigkeit versorgt wird, z.B. mit isotonischer Kochsalzlösung, die zur Stabilisierung des entfernten Hornhautepitels bis zu dessen Wiedereinsetzung dient.
  • Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Gestaltung liegt darin, dass die mikroporöse Struktur des Anlagekörpers mit ei ner Oberflächenrauigkeit einhergeht, die eine rutschfeste Anlage des Hornhautstücks an dem Anlagekörper ermöglicht, ohne dass die Gefahr besteht, dass das Hornhautstück gegenüber dem Anlagekörper verdreht. Vorteilhaft hat die Oberflächenrauhigkeit eine mittlere Rautiefe im Bereich von 1 bis 5 μm.
  • In vorteilhaften Ausführungsformen ist das Material des Ansaugkörpers eine mikroporöse Sinterkeramik, vorzugsweise eine Rutil- oder Aluminiumoxid-Sinterkeramik.
  • Die erfindungsgemäße mikroporöse, offenporige Struktur des Anlagekörpers ermöglicht ein Ansaugen des eingeschnittenen Hornhautstückes, wobei sich der Ansaugdruck auf eine Vielzahl kleiner Porenöffnungen verteilt, so dass keine lokal erhöhten Ansaugkräfte auftreten können. Das Ansaugen des Hornhautstückes erfolgt durch Anlegen eines Unterdruckes auf der von der Öffnung abgewandten Seite des Anlagekörpers, wobei der Druckaustausch durch die mikroporöse, offenporige Struktur des Anlagekörpers hindurch stattfindet, so dass sich ein Unterdruck auch an der der distalen Öffnung zugewandten Seite des Anlagekörpers einstellt, der dann das eingeschnittene Hornhautstück ansaugt.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand einer Figur beschrieben, die eine schematische Querschnittsansicht eines Ausführungsbeispiels des Saugtrepans zeigt.
  • Der gezeigte Saugtrepan hat einen Gehäusekörper 2, im Wesentlichen in Form eines Hohlzylinders, in dessen distales Ende in einen Bereich mit vergrößertem Innendurchmesser eine ringförmige Schneide 6 eingesetzt ist. Die Schneide 6 reicht mit ihrer Schneidkante um einen vorgegebenen Abstand über den Rand der distalen Öffnung 4 des Gehäusekörpers 2 hinaus. Dieser vorgegebene Abstand bestimmt die Schnitttiefe in der Hornhaut. Vorzugsweise wird mit einen vorgegebenen Abstand der Schneide über dem Außenrand der Öffnung 4 im Bereich von 50 μm bis 100 μm gearbeitet.
  • Im Inneren des Gehäusekörpers ist ein Anlagekörper 8 angebracht, der den Querschnitt des Inneren des Gehäusekörpers 2 verschließt und mit seiner konkaven Unterseite der Öffnung 4 am distalen Ende zugewandt ist. Der Anlagekörper 8 kann beispielsweise mit einem biokompatiblen Klebstoff in dieser Position befestigt sein.
  • Der Anlagekörper besteht aus einem offenporigen, mikroporösen Material mit einer mittleren Porengröße im Bereich von 0,6 bis 1,2 μm und mit einem Porenvolumenanteil, der dafür sorgt, dass das Verhältnis der Dichte des mikroporösen Materials zu der Dichte des Grundmaterials selbst etwa im Bereich von 0,3 bis 0,4 liegt. Durch seine offenporige Struktur ist der mikroporöse Anlagekörper 8 fluiddurchlässig, insbesondere luftdurchlässig. Über dem Anlagekörper 8 befindet sich im Inneren des Gehäusekörpers 2 ein Hohlraum 12, der weiter oben von einem Verschlusskörper 10 verschlossen wird. Der Verschlusskörper 10 hat eine Bohrung mit einem Stutzen 11. Durch Anlegen von Unterdruck an dem Stutzen 11 über eine nicht näher dargestellte Einrichtung wird ein entsprechender Unterdruck im Hohlraum 12 unter dem Kolben 10 erzeugt. Durch den Anlagekörper 8 erfolgt ein Druckausgleich, so dass sich ebenfalls an der Unterseite des Anlagekörpers 8 an der der Öffnung 4 zugewandten Seite Unterdruck aufbaut. Auf diese Weise kann ein ausgeschnittenes Hornhautstück sanft und schonend an die konkave Unterseite des Anlagekörpers angesaugt werden, da über eine Vielzahl von mikroskopischen Porenöffnungen angesaugt wird. Die Größe der Porenöffnungen liegt bei einer mittleren Porengröße im Bereich von 1 bis 5 μm deutlich unterhalb der Größe von Hornhautepitelzellen, die 20 μm groß sind. Auf diese Weise können durch den mikroporösen Anlagekörper Beschädigungen oder Verletzungen von Hornhautepitelzellen vermieden werden.
  • Neben der durch die offenporige, mikroporöse Struktur des Anlagekörpers bedingten Luftdurchlässigkeit ist der Anlagekörper des Saugtrepans der vorliegenden Erfindung auch für Flüssigkeiten durchlässig, die keine extrem hohen Oberflächenspannungen haben. Dadurch ist es möglich, den Anlagekörper zum Beispiel vom proximalen Ende aus mit Nährflüssigkeit oder anderen Flüssigkeiten, z.B. isotonischer Kochsalzlösung zu versorgen, die den Anlagekörper 8 durchdringen. Dadurch kann eine entnommene Hornhaut nach ihrer Entnahme bis zu ihrer Wiedereinsetzung mit Flüssigkeit versorgt werden, was ebenfalls der Gefahr von Beschädigungen vorbeugt.
  • Das Material des Anlagekörpers 8 besteht vorzugsweise aus einer mikroporösen Sinterkeramik, z.B. Rutil- oder Aluminiumoxid-Sinterkeramiken. Mit derartigen Keramiken lassen sich offenporige, mikroporöse Strukturen mit mittleren Porengrößen im Bereich von 0,6 bis 1,2 μm und Porenanteilen, die zu einem Dichteverhältnis von 0,3 bis 0,4 zwischen dem mikroporösen Material und dem Grundmaterial selbst führen, ohne weiteres realisieren.

Claims (5)

  1. Saugtrepan zur temporären Entfernung wenigstens eines Teils der Hornhaut, mit: einem hohlen Gehäusekörper (2) mit einem proximalen und einem distalen Ende und einer Öffnung (4) am distalen Ende, die von einer umlaufenden, über den Rand der Öffnung mit einem vorgegebenen Abstand vorstehenden Schneide (6) umgeben ist, einem Anlagekörper (8), der den Querschnitt im Inneren des Gehäusekörpers (2) oberhalb der Öffnung des distalen Endes abdeckt und fluiddurchlässig ist, und Mitteln (10, 11) zum Erzeugen eines Unterdrucks an der der distalen Öffnung zugewandten Seite (9) des Anlagekörpers (8), um ein durch die Schneide (6) trepaniertes Hornhautstück in Anlage an den Anlagekörper anzusaugen, dadurch gekennzeichnet, dass der Anlagekörper (8) aus offenporigem, mikroporösem Material besteht, dessen mittlere Porengröße im Bereich von 0,6 bis 1,2 μm liegt und dessen Porenanteil so ist, dass das Verhältnis der Dichte des mikroporösen Materials zur Dichte von dessen Grundmaterial zwischen 0,3 und 0,4 liegt, und das die Mittel zum Erzeugen eines Unterdrucks dazu gestaltet sind, in einem Hohlraum (12) im Inneren des Gehäusekörpers auf der von der distalen Öffnung abgewandten Seite des Anlagekörpers einen Unterdruck zu erzeugen.
  2. Saugtrepan nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die mittlere Porengröße des offenporigen, mikroporösen Materials des Anlagekörpers zwischen 0,7 und 0,9 μm liegt.
  3. Saugtrepan nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Anlagekörper eine Oberflächenrauigkeit mit einer mittleren Rautiefe im Bereich von 1 bis 5 μm hat.
  4. Saugtrepan nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Material des Anlagekörpers (8) eine mikroporöse Sinterkeramik ist.
  5. Saugtrepan nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Material des Anlagekörpers (8) eine Rutil- oder Aluminiumoxid-Sinterkeramik ist.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
NL2010118A (en) * 2012-01-16 2013-07-18 Body Organ Biomedical Corp Cornea trephine device.
DE102016106097B3 (de) * 2016-04-04 2017-05-18 Leibniz-Institut Für Polymerforschung Dresden E.V. Gewebe- und Organtransportvorrichtung

Cited By (3)

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DE102016106097B3 (de) * 2016-04-04 2017-05-18 Leibniz-Institut Für Polymerforschung Dresden E.V. Gewebe- und Organtransportvorrichtung
WO2017174072A1 (de) 2016-04-04 2017-10-12 Leibniz-Institut für Polymerforschung Dresden e. V. Gewebe- und organtransportvorrichtung

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