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Die
Erfindung betrifft eine Mittelkonsole eines Kraftfahrzeugs nach
dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Eine
erfindungsgemäße Mittelkonsole
ist in der
DE 102
34 345 A1 offenbart. Bei einer derartigen Mittelkonsole
ist in dem von dem Mittelkonsolengehäuse umfassten Bauraum, ein
Gebläse
mit einem Gebläsemotor
und einem von diesem angetriebenen und sich in einer Gebläsespirale
drehenden Laufrad untergebracht. Das Gebläse dient zur Luftförderung für eine Frontbelüftung eines
Kraftfahrzeugs und saugt, im vom Mittelkonsolengehäuse umfassten Bauraum,
Luft an. Die Luft wird stromab der Gebläsespirale über Luftkanäle Luftaustritten der Frontbelüftungsdüsen zugeführt. Die
offenbarte Mittelkonsole weist ein über Laschen fest mit dem Mittelkonsolengehäuse verbundenes
Gebläse
auf, das durch die starre Befestigung am Mittelkonsolengehäuse Laufgeräuschübertragungen
des Gebläses
an das Mittelkonsolengehäuse
bewirken kann. Weiterhin ist zur Montage der einzelnen Gebläseteile,
des separaten Motorhalters sowie des Mittelkonsolengehäuses ein erheblicher
Aufwand notwendig.
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Aufgabe
der Erfindung ist es eine derartige Mittelkonsole insbesondere unter
Beibehaltung der Luftförderanordnung
im Hinblick auf Montagegegebenheiten und Entkoppelung zu verbessern.
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Die
Aufgabe wird gelöst
durch eine Mittelkonsole eines Kraftfahrzeugs mit den Merkmalen
des Patentanspruchs 1. Eine solche Mittelkonsole weist im vom Mittelkonsolengehäuse umfassten
Bauraum ein Gebläse
zur Luftförderung
für eine
Frontbelüftung eines
Kraftfahrzeugs auf. Das Gebläse
weist dabei einen Gebläsemotor
und ein in einer Gebläsespirale drehendes
Laufrad auf. Dabei wird die vom Gebläse angesaugte Luft dem vom
Mittelkonsolengehäuse umfassten
Bauraum entnommen und über
stromab der Gebläsespirale
angeordnete Luftkanäle
Luftverteil- beziehungsweise Luftaustrittseinrichtungen der Frontbelüftung zugeführt. Zur
verbesserten Montage der Gebläseeinrichtung
der Mittelkonsole ist eine Gebläseeinheit
vorgesehen die mindestens den Motor, die Gebläsespirale und das Laufrad aufweist.
Diese Baueinheit aus den benannten Teilen lässt sich vorteilhaft ohne größeren Aufwand
am Mittelkonsolengehäuse
befestigen. Dabei kann die Gebläseeinheit als
im Wesentlichen plattenförmiges
Gehäuseteil
gestaltet sein, welches in Einbaulage von unten an die Mittelkonsole
fixierbar ist und an welchem der Motor mit dem Laufrad, sowie Teilgehäuse der
Gebläsespirale
befestigt sind. Das plattenförmige
Gehäuseteil kann
dabei selbst Teilbereiche der Gebläsespirale ausbilden. Zur Vermeidung
einer geräuschmäßigen Koppelung
der Gebläseeinheit
und des Mittelkonsolengehäuses
ist die Gebläseeinheit über mindestens ein
Entkopplungselement am Mittelkonsolengehäuse angebunden. Dabei können beispielsweise
verschiedene Anbindungspunkten der Gebläseeinheit am Mittelkonsolengehäuse jeweils
ein oder mehrere Entkopplungselemente zugeordnet sein. Dadurch kann beispielsweise
auf besonders kostengünstige
Standardelemente zurückgegriffen
werden.
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Eine
Ausführungsform
der Mittelkonsole weist eine Gebläseeinheit auf, bei der als
zusätzliches
Bauteil zu den oben Genannten ein Gebläsesteuergerät vorgesehen ist. Dadurch ergibt
sich eine Gebläseeinheit
mit sämtlichen
der Luftfördereinrichtung
zugeordneten Funktionselementen, welche dadurch besonders einfach
montierbar, austauschbar und beispielsweise vor der Montage prüfbar ist.
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Bei
einer besonderen Ausgestaltung der Mittelkonsole grenzt das Mittelkonsolengehäuse mindestens
bereichsweise einen Luftansaugraum ab, welcher des Weiteren beispielsweise
vom Mitteltunnel oder darauf angeordneten Verkleidungsteilen und/oder
der Gebläseeinheit
beziehungsweise anderen in dem vom Mittelkonsolengehäuse umfassten Bauraum
angeordneten Bauelementen abgegrenzt ist. Dadurch kann der Luftansaugweg
verlängert
und eine Gebläsedurchschallung
im Ansaugbereich des Gebläses
vermieden werden.
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Eine
besondere Ausführungsform
der Mittelkonsole weist einen Luftansaugraum auf, welcher durch
das Mittelkonsolengehäuse
und die Gebläseeinheit
umschließend
begrenzt ist. Zur definierten Luftzufuhr ist der Luftansaugraum
an mindestens einen Luftzuführkanal
angeschlossen. Dadurch ist eine definierte Luftzuführung zur
Frontbelüftung
möglich,
so dass beispielsweise eine Ansaugung von erwärmter Luft auf dem Mitteltunnel
vermieden oder eine Zufuhr definiert konditionierter Luft, beispielsweise
aus dem Klimakasten des Fahrzeugs ermöglicht ist. Eine solche Anordnung
eines von Mittelkonsolengehäuse und
Gebläseeinheit
umschließend
begrenzten Luftansaugraumes und eines Luftzuführkanales kann auch aus Gründen spezieller
geräuschlicher
Anforderungen an die Luftansaugseite der Gebläseeinheit vorgesehen sein.
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Eine
Ausführungsform
der Mittelkonsole weist ein Entkoppelungselement auf, welches eine umlaufende
Dichtung ausbildet. Eine derartige Gestaltung des Entkoppelungselementes
ist insbesondere bei einer entlang einer umlaufenden Kante am Mittelkonsolengehäuse anliegenden
Gebläseeinheit vorteilhaft.
Das entlang der Anlagekante dichtungsförmig umlaufend angeordnete
Entkopplungselement verhindert vorteilhaft die Entstehung beispielsweise
von Klappergeräuschen
im Kantenanlagebereich. Besonders vorteilhaft ist eine derartige
Gestaltung des Entkopplungselementes bei einer Mittelkonsole deren
Luftansaugraum durch Mittelkonsolengehäuse und Gebläseeinheit
umschließend
begrenzt ist. Dabei kann die Gebläseeinheit eine dafür vorgesehene
Montageöffnung
im Mittelkonsolengehäuse flächig verschließen und
das im Anlagebereich vollständig
umlaufend angeordnete Entkoppelungselement als Dichtung zwischen
Luftansaugraum und dortigem Fahrzeuginnenraum fungieren. An diesem sich
länglich
erstreckenden oder ringförmigen
Entkoppelungselement können
Teller oder tüllenförmige Entkoppelungselemente
einteilig mit ausgebildet sein, welche beispielsweise im Bereich
von Verschraubungen zusätzliche
Abdämpfungsfunktionen übernehmen.
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Eine
besondere Ausgestaltung der Mittelkonsole weist eine in Einbaulage
steil aufragend ausgerichtete Drehachse des Gebläselaufrades auf. Somit ist
das Gebläselaufrad
und der Gebläsemotor
liegend eingebaut. Diese Anordnung weist einerseits vorteilhaft
ruhige Laufeigenschaften der Motor-Laufradeinheit auf und bietet durch
die liegende Spirale insbesondere bezüglich der beanspruchten Bauhöhe Bauraumvorteile.
Die Bauraumvorteile bezüglich
der beanspruchten Bauhöhe
kommen insbesondere bei Verwendung eines Laufrades niedriger Bauhöhe in Verbindung
mit einem Motor niedriger Bauhöhe,
wie beispielsweise einem elektronisch kommutierten Gebläsemotor
besonders vorteilhaft zum Tragen.
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Eine
Ausführungsform
der Mittelkonsole weist eine Gebläseeinheit mit zwei Luftfördereinrichtungen
auf, deren Laufräder
in ihrer radialen Richtung versetzt zueinander und in ihrer axialen
Richtung nebeneinander angeordnet sind. Die Gebläseeinheit kann somit zwei fluidseitig
voneinander getrennte Fördereinheiten
aus Laufrad und Spirale aufweisen, wobei quer zur radialen Richtung
der Laufräder
eine sehr geringe Bauraumerstreckung ermöglicht ist. Des Weiteren ist
durch eine solche Anordnung eine plattenförmige Bauweise einer Gebläseeinheit
mit zwei Luftfördereinrichtungen
möglich.
Bei einer in Einbaulage steil aufragenden Ausrichtung der Drehachsen
der Gebläselaufräder ist
die Gebläseeinheit
bezüglich
ihrer Bauhöhe
optimierten. Es kann durch die radial versetzte Anordnung der Laufräder somit
insbesondere bei einer plattenförmigen Gestaltung
der Gebläseeinheit
eine besonders kompakte Bauform dieser Einheit erreicht werden.
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Eine
besondere Ausgestaltung der Mittelkonsole weist Schaumformteile
auf, welche mindestens die Gebläsespirale
und/oder den Luftansaugraum des Gebläses bereichsweise begrenzen.
Die Schaumformteile bieten die Möglichkeit
die Werkzeugformen der Gehäuseteile
der Gebläseeinheit
zu vereinfachen und/oder als geräuschdämmendes
Element in der Gebläseeinheit
zu wirken.
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Weitere
vorteilhafte Ausführungsformen
ergeben sich aus der Zeichnung, ihrer Beschreibung und weiteren
Kombinationen oben beschriebener Ausführungsformen.
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In
der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel einer
erfindungsgemäßen Mittelkonsole
in verschiedenen Schnittansichten dargestellt. Dabei zeigen:
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1 einen
Schnitt durch eine Mittelkonsole in Einbaulage mit horizontaler
Blickrichtung quer zur Fahrtrichtung,
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2 eine
Schnittdarstellung entlang einer horizontalen Ebene in Höhe des Luftansaugraumes,
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3 eine
Detailansicht einer Schnittdarstellung durch einen Verschraubungspunkt
der Gebläseeinheit
und
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4 eine
Einzelansicht eines Gehäuseteils einer
Gebläseeinheit
mit Schaumformteilen.
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1 zeigt
eine Darstellung einer erfindungsgemäßen Mittelkonsole 1 in
einer Schnittansicht mit horizontaler Blickrichtung quer zur Fahrtrichtung.
Die Mittelkonsole 1 befindet sich in Einbaulage und ist
gängigerweise
im Bereich zwischen den beiden Vordersitzen des Kraftfahrzeugs angeordnet.
Im dortigen Bereich verkleidet die Mittelkonsole 1 den Fahrzeugboden
beziehungsweise den Mitteltunnel des Kraftfahrzeugs. Die Mittelkonsole 1 weist
ein Mittelkonsolengehäuse 10 auf,
in welchem Ablagefunktionselemente, wie beispielsweise ein Ablagefach 13 oder
ein Cupholder 11 untergebracht sind. Der Cupholder 11 kann
mit zusätzlichen
Haltevorrichtungen 12 zur lagesicheren Fixierung von Trinkbehältern ausgestattet
sein. Das Mittelkonsolengehäuse 10 weist
weiterhin einen Luftzuführkanal 14 auf,
der als separat montiertes Teil ausgeführt ist sowie einen Belüftungskanal 15 zur
Luftzuführung
zu einer Belüftungsdüse 16 fungiert,
wobei die Belüftungsdüse 16 in
dem der Fahrtrichtung entgegengesetzten Endbereich der Mittelkonsole
zur Belüftung
der Fondinsassen angeordnet ist.
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Zur
verbesserten Belüftung
der Belüftungsdüse 16 ist
die Mittelkonsole mit einer Luftfördereinheit ausgestattet, die
als separate Gebläseeinheit 2 ausgeführt ist.
Die Gebläseeinheit 2 weist
ein plattenförmig
ausgebildetes Gehäuse 20,
eine Gebläsespirale 22,
einen Gebläsemotor 21,
ein Gebläselaufrad 23 sowie
einen den Gebläsemotor
ansteuernden Gebläseregler 24 auf.
Die Gebläseeinheit 2 ist
eine zugehörige
Aufnahmeöffnung
des Mittelkonsolengehäuses 10 verschließend im
in Einbaulage unteren Bereich der Mittelkonsole 1 angeordnet.
Durch Mittelkonsolengehäuse 10 sowie
die Gebläseeinheit 2 ist ein
Luftansaugraum 17 unterhalb des Ablagefachs 13 des
Mittelkonsolengehäuses 10 begrenzt.
Das Gehäuse 20 der
Gebläseeinheit 2 weist
eine im Wesentlichen ebene Erstreckung auf und bildet eine untere
Formhälfte
der Gebläsespirale 22 aus.
Durch Montage einer oberen Gehäuseschale
wird die Gebläsespirale 22 vervollständigt. Des
Weiteren sind am plattenförmigen
Gehäuse 20 der
Gebläseregler 24 sowie
der Gebläsemotor 21 mit
dem zugehörigen Laufrad 23 an
der dem Luftansaugraum 17 zugewandten Seite montiert. Beim
Verschließen
der Aufnahmeöffnung
des Mittelkonsolengehäuses 10 mittels
der Gebläseeinheit 2,
kommt diese mit einer entlang den gemeinsamen Anlagekanten von Mittelkonsolengehäuse 10 und
Gebläseeinheit 2 angeordneten
Entkopplungselement 3 am Mittelkonsolengehäuse 10 zum
Anliegen und wird dort entkoppelt verschraubt. Das Entkopplungselement 3 erstreckt
sich dabei vollständig
umlaufend, also ringförmig
entlang der umlaufenden Kante der Aufnahmeöffnung. Damit dient das Entkopplungselement
des Weiteren als Dichtung des Luftansaugraumes 17 zwischen
Mittelkonsolengehäuse 10 und Gebläseeinheit 2.
Das ringförmige
Entkopplungselement 3 ist im Bereich der Verschraubungen
tellerförmig
erweitert. Die tellerförmige
Erweiterung des Entkopplungselements 3 vergrößert die
Anlagefläche
des Entkopplungselementes im Bereich der Verschraubungen.
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Die
Gebläseeinheit 2 ist
vor der Montage am Mittelkonsolengehäuse 10 mit dem zugehörigen Teileumfang
des Gehäuses 20,
der Gebläseeinheit 2, der
Gebläsespirale 22,
dem Motor 21 mit Laufrad 23 sowie dem Gebläseregler 24 vormontiert
und funktionsgeprüft.
Der elektrische Anschluss der Gebläseeinheit 2 erfolgt
somit über
den Anschluss der Versorgungs- und Steuerleitungen des Gebläsereglers 24. Das
ringförmige
Entkopplungselement 3 dichtet bei montierter Gebläseeinheit 2 den
Luftansaugraum 17 gegenüber
dem dortigen Innenraum des Kraftfahrzeugs ab. Dadurch ist ein Ansaugen
von Falschluft, insbesondere von auf dem Mitteltunnel des Fahrzeugs
erwärmter
Luft vermieden. Durch die vollständige
Abgrenzung des Luftansaugraumes 17 mittels des Mittelkonsolengehäuses 10 sowie
der Gebläseeinheit 2 erfolgt
eine definierte Luftansaugung am Luftzuführkanal 14. Am Luftansaugraum 17 ist
die Saugseite des Gebläses
mit der Ansaugöffnung
der Gebläsespirale 22 und
dem darin rotierenden Laufrad 23 angeschlossen. Druckseitig
ist das Gebläse über den
Luftaustrittskanal 25 der Gebläsespirale 22 an den
Luftzuführkanal 15 angeschlossen, über welchen
die Luft der Ausströmdüse 16 zugeleitet
wird. Die plattenförmige
Ausbildung der Gebläseeinheit 2 mit
einem liegenden Gebläse,
also einer steil aufragend ausgerichteten Rotationsachse des Gebläselaufrades
und in der ebenen Erstreckung der Gebläseeinheit 2 nebeneinander
liegender Anordnung weiterer Elemente, wie beispielsweise des Gebläsereglers 24 sowie
eines weiteren Gebläses,
weist die Gebläseeinheit 2 eine
besonders geringe Bauhöhe auf,
so dass in dem für
die Mittelkonsole 1 zur Verfügung stehenden Bauraum, die
Bauhöhe
der Ablageelemente der Mittelkonsole 1, wie beispielsweise
des Ablagefachs 13 oder des Cupholders 11 vergrößert ist.
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2 zeigt
eine Schnittdarstellung einer erfindungsgemäßen Mittelkonsole mit einer
im Wesentlichen horizontal ausgerichteten Schnittebene sowie den
Bauteilen in Einbaulage. Die Schnittebene ist in mittlerer Höhenerstreckung
der lichten Höhe
des Luftansaugraumes 17 angeordnet. Die Mittelkonsole 1 bildet
in ihrem Mittelkonsolengehäuse 10 einen Luftansaugraum 17 mit
einer im Wesentlichen rechteckigen Aufnahmeöffnung aus, in welcher die
Gebläseeinheit 2 die
Aufnahmeöffnung
verschließend montiert
ist. Die Gebläseeinheit 2 weist
zwei in Einbaulage nebeneinander liegende, also in Rotationsrichtung
ihrer Laufräder
gegeneinander versetzte Gebläse
auf. Die Gebläse
weisen jeweils eine Gebläsespirale 22, 22', ein Gebläsemotor 21, 21', ein Gebläselaufrad 23, 23' sowie einen
Luftaustrittskanal 25, 25' auf. Die Gebläsespiralen 22 und 22' sind jeweils
durch ein Gehäuseoberteil
und das Gehäuse 20 der
Gebläseeinheit 2 begrenzt.
Die Gebläsespiralen 22 und 22' weisen zwei
im Wesentlichen parallel zueinander ausgerichtete und in einer Ebene
nebeneinander versetzt angeordnete Ansaugöffnungen auf, in welchen der
Gebläsemotor 21 beziehungsweise 21' mit dem zugehörigen Laufrad 23 beziehungsweise 23' montiert ist.
Die Gehäuseoberteile
der Spiralen 22 und 22' sind mit dem Gehäuse 20 der
Gebläseeinheit 2 verschraubt.
Im Luftansaugraum der Mittelkonsole 1 ist der Gebläseregler
auf dem plattenförmigen
Gehäuse 20 der
Gebläseeinheit 2 montiert und
wird zur Kühlung
von Ansaugluft überstrichen. Die
Luftzuführung
zum Luftansaugraum erfolgt über zwei
quer zur Fahrtrichtung nebeneinander liegende Luftzuführkanäle 14.
Die Luftzuführung
zu den Luftansaugöffnungen
der beiden Gebläse
der Gebläseeinheit 2 kann
wie im gezeigten Ausführungsbeispiel
offen gestaltet sein, so dass jedes der Gebläse Luft aus beiden Luftzuführkanälen ansaugen
kann. Es kann auch eine getrennte Luftführung mit einer den Luftansaugraum
in zwei fluidseitig getrennte Bereiche aufteilenden Trennwand aufgegliedert
sein, so dass jedem der beiden Gebläse ein Luftansaugkanal 14 separat
zugeordnet ist. Dadurch ist es möglich
jedem der Gebläse
separat konditionierte Luft zuzuführen und damit zwei verschiedenen
Fondbelüftungsdüsen unterschiedlich
konditionierte Luft zuzuführen. Auslassseitig
sind die Gebläsespiralen 22 und 22' über die
Luftauslasskanäle 25 und 25' an die Luftzuführkanäle 15 angeschlossen,
welche die Luft der Belüftungsdüse zuführen. Die
Befestigung der Gebläseeinheit 2 am
Mittelkonsolengehäuse 10 erfolgt durch
entkoppeltes Verschrauben in den Befestigungspunkten 26.
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3 zeigt
eine Detailansicht einer Schnittdarstellung durch einen Befestigungspunkt 26.
Der Befestigungspunkt 26 des Mittelkonsolengehäuses 10 weist
einen beidseitig auftragenden Verschraubungsdom auf. Auf der der
Gehäuseeinheit 2 zugewandten
Seite ist das entlang der gemeinsamen Anlagekanten von Gebläseeinheit 2 und
Mittelkonsolengehäuse 10 angeordnete
Grundelement 30 des Entkoppelungselementes 3 auf
den dortigen Teil des Verschraubungsdomes aufgesteckt. Auf der dem
Mittelkonsolengehäuse 10 abgewandten
Stirnseite des Gehäuses 20 der
Gebläseeinheit 2 ist
eine die dortige Aufnahmeöffnung
durchsetzende Entkopplungstülle 31 eingesteckt.
Im montierten Zustand ist die Aufnahmeöffnung der Gebläseeinheit 2 mit
der sie durchsetzenden Entkopplungstülle 31 auf den der Gebläseeinheit 2 zugewandten
Seite des Mittelkonsolengehäuses 10 angeordneten
Verschraubungsdom bis zur Anlage am Grundelement 30 des
Entkopplungselementes 3 aufgeschoben und mittels einer
Befestigungsschraube 32 gehalten. Das Grundelement 30 weist
eine im Wesentlichen ringförmige entlang
der gemeinsamen Anlagekanten von Mittelkonsolengehäuse 10 und
Gebläseeinheit 2 ausgerichtete
Gestalt auf, welche im Bereich des gezeigten Befestigungspunktes 26 teller-
beziehungsweise tüllenförmig erweitert
ist.
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4 zeigt
die Darstellung einer Draufsicht auf ein Gehäuse 20 einer Gebläseeinheit 2,
ohne montiertes Oberteil der Gebläsespirale, Gebläsemotor
sowie Laufrad. Am Gehäuse 20 der
Gebläseeinheit 2 sind
zwei Schaumformteile 26 und 27 aufgeklebt beziehungsweise
aufgesteckt, wobei das Schaumformteil 26 die Zunge der
Spirale 22 bildet und im dortigen Bereich die Gebläsespirale 22 im Luftförderbereich
begrenzt. Das Schaumformteil 27 formt eine Luftzuführgeometrie
zwischen der Auslassöffnung
des Luftzuführkanals 14 und
der Luftansaugöffnung
der Gebläsespirale 22.
Das Schaumformteil kann beispielsweise durch Anliegen an der gegenüberliegenden
Wand des Mittelkonsolengehäuses
einen umfasst begrenzten Zuführkanal
ausbilden oder beispielsweise als keilförmige Einlage die Luftumströmung an
der steil aufragenden Wand der Gebläsespirale 22 verbessern.
Einerseits reduzieren die Schaumformteile die Formkomplexität des Gehäuses 20 der
Gebläseeinheit 2 und
somit des zugehörigen
Werkzeugs, andererseits verbessern die Schaumvorteile über ihre
geräuschabsorbierende Wirkung
die Geräuscheigenschaften
der Gebläseeinheit 2.