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DE102004063563A1 - Kamerawagen mit Lenkgetriebe - Google Patents

Kamerawagen mit Lenkgetriebe Download PDF

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DE102004063563A1
DE102004063563A1 DE102004063563A DE102004063563A DE102004063563A1 DE 102004063563 A1 DE102004063563 A1 DE 102004063563A1 DE 102004063563 A DE102004063563 A DE 102004063563A DE 102004063563 A DE102004063563 A DE 102004063563A DE 102004063563 A1 DE102004063563 A1 DE 102004063563A1
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wheels
handlebar
coupling
steering
rear wheels
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DE102004063563A
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Antonio Tundo
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GRIP FACTORY MUNICH GmbH
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    • B62D7/02Steering linkage; Stub axles or their mountings for pivoted bogies
    • B62D7/026Steering linkage; Stub axles or their mountings for pivoted bogies characterised by comprising more than one bogie, e.g. situated in more than one plane transversal to the longitudinal centre line of the vehicle
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • F16M11/42Stands or trestles as supports for apparatus or articles placed thereon ; Stands for scientific apparatus such as gravitational force meters with arrangement for propelling the support stands on wheels
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Abstract

Kamerawagen mit einem Vorder- und Hinterräder umfassenden Fahrgestell (10), wobei die Vorder- und Hinterräder über ein Lenkgetriebe (17) mit einer eine Lenkstange (19) umfassenden Lenkeinrichtung derart verbindbar sind, daß entweder nur die Vorderräder, nur die Hinterräder oder alle gemeinsam lenkbar sind. Das Lenkgetriebe (17) umfaßt nur mit den Vorderrädern einerseits sowie nur mit den Hinterrädern andererseits wirkverbundene Antriebselemente, insbesondere Antriebsriemen oder -ketten (23, 26), die über mit der Lenkeinrichtung bzw. deren Lenkstange (19) wahlweise oder gemeinsam koppelbare Antriebsscheiben oder -räder, insbesondere Kettenräder (30, 31), hin- und herbewegbar sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Kamerawagen mit einem Vorder- und Hinterräder umfassenden Fahrgestell, wobei die Vorder- und Hinterräder über ein Lenkgetriebe mit einer eine Längsstange umfassenden Lenkeinrichtung derart verbindbar sind, daß entweder nur die Vorderräder, nur die Hinterräder oder alle gemeinsam lenkbar sind.
  • Kamerawagen mit den drei vorgenannten verschiedenen Lenkmodi sind bekannt, wobei man unterscheidet zwischen
    • – nur Vorderräder konventionell, d.h. paarweise nach links oder rechts lenkbar;
    • – nur Hinterräder konventionell, d.h. paarweise nach links oder rechts lenkbar;
    • – alle Räder, d.h. die Vorder- und Hinterräder gemeinsam lenkbar entweder die Vorder- und Hinterräder jeweils nach links oder rechts (crab-Modus) oder die Vorder- und Hinterräder jeweils entgegengesetzt nach links oder rechts (round-Modus).
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Kamerawagen der eingangs genannten Art zu schaffen, dessen Lenkgetriebe kompakt, einfach in der Konzeption und damit preiswert in der Herstellung und darüber hinaus einfach betätigbar sowie funktionssicher ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Maßnahmen des Anspruches 1 gelöst, wobei vorteilhaft konstruktive Details sowie Ausführungsformen in den Unteransprüchen beschrieben sind.
  • Ein wesentlicher Punkt der vorliegenden Erfindung liegt also darin, daß das Lenkgetriebe nur mit den Vorderrädern einerseits sowie nur mit den Hinterrädern andererseits wirkverbundene Antriebselemente, insbesondere Antriebsriemen oder -ketten umfaßt, die über mit der Lenkeinrichtung bzw. deren Lenkstange wahlweise oder gemeinsam koppelbaren Antriebsscheiben oder -räder, insbesondere Kettenräder hin- und herbewegbar sind. Auf diese Art und Weise sind die vorgenannten Lenkmodi einstellbar, wobei es nur gilt, zwei Antriebsscheiben oder -räder wahlweise oder gemeinsam ein- oder auszukuppeln.
  • Eine besonders einfache Konstruktion dafür zeichnet sich dadurch aus, daß die Antriebsscheiben oder -räder auf der Lenkstange drehbeweglich gelagert und mittels einer von außen her betätigbaren Kupplung wahlweise oder gemeinsam mit der Lenkstange koppelbar sind. In diesem Zusammenhang sei auch erwähnt, daß die Lenkstange am oberen, für den Benutzer frei zugänglichen Ende mit einer Lenkgabel oder einem Lenkrad verbunden ist. Damit ist die Lenkstange entsprechend der gewünschten Fahrtrichtung aus einer Geradeaus-Richtung heraus nach links oder nach rechts drehbar. Vorzugsweise, da hinsichtlich der Konstruktion besonders einfach, ist die Lenkstange vertikal im Fahrgestell des Kamerawagens drehbar gelagert.
  • Eine vorteilhafte Ausführungsform für eine Kupplung zwischen Lenkstange und Antriebsscheiben oder -räder zeichnet sich dadurch aus, daß diese eine axial innerhalb der Lenkstange hin- und herbewegbare Kupplungsstange mit zwei axial voneinander beabstandeten Einschnürungen aufweist, wobei durch einen Abschnitt der Kupplungsstange zwischen den beiden erwähnten Einschnürungen innerhalb von in der Lenkstange ausgebildeten Radialöffnungen plazierte Kupplungselemente, insbesondere Kupplungskugeln, radial nach außen in Mitnahmeöffnungen der auf der Lenkstange drehbar gelagerten Antriebsscheiben oder -rädern bringbar sind. Damit läßt sich dann eine Drehverbindung zwischen Lenkstange und einem der beiden oder beiden Antriebsscheiben bzw. -rädern herstellen.
  • Im Bereich der hin- und herbewegbaren Kupplungsstangen ist die Lenkstange zylinderförmig ausgebildet. Die erwähnten Radialöffnungen befinden sich dann in dem erwähnten Zylinderabschnitt der Lenkstange. Diese Radialöffnungen weisen einen inneren Durchmesser auf, der geringfügig größer ist als der Durchmesser der Kupplungselemente, insbesondere Kupplungskugeln. In der radial nach außen gedrängten Stellung der Kupp- lungskugeln ragen diese etwa zur Hälfte in die im Nabenbereich der Antriebsscheiben bzw. Antriebsräder ausgebildeten Mitnahmeöffnungen einerseits und in die vorerwähnten Radialöffnungen im Zylinderabschnitt der Lenkstange andererseits hinein, so daß Lenk stange und zugeordnete Antriebsscheibe bzw. zugeordnetes Antriebsrad miteinander drehverbunden sind.
  • Wird die Kupplungsstange innerhalb der Lenkstange axial so weit bewegt, daß eine Einschnürung in dem Bereich der Kupplungskugeln gelangt, werden die Kupplungskugeln bei Ausübung eines Drehmoments auf die Lenkstange aus den Mitnahmeöffnungen der zugeordneten Antriebsscheibe oder des zugeordneten Antriebsrades heraus und in den Bereich der Einschnürung in der Kupplungsstange gedrängt. Die Einschnürung ist so tief bemessen, daß die Kupplungskugeln nicht mehr über den äußeren Umfang der Lenkstange vorstehen mit der Folge, daß das zugeordnete Antriebsrad dann auf der Lenkstange frei drehbeweglich ist.
  • Die Einschnürungen in der Kupplungsstange sind vorzugsweise jeweils etwa taillenartig ausgebildet. Insbesondere weisen sie jeweils einen zwischen zwei kegelstumpfförmigen Abschnitten ausgebildeten durchmesserkleineren Zentralabschnitt auf.
  • Die axiale Erstreckung des zwischen den beiden Einschnürungen in der Kupplungsstange ausgebildeten Abschnitts ist etwas größer als der Abstand zwischen den Mittenebenen der den Antriebsscheiben bzw. -rädern jeweils zugeordneten Kupplungselementen bzw.
  • Kupplungskugeln. Damit läßt sich erreichen, daß sich beide übereinander angeordnete Antriebsscheiben bzw. -räder mit der Lenkstange drehfest verbinden lassen.
  • Bezüglich weiterer konstruktiver Details für die Kupplungsstange einerseits und die Verbindung zwischen dieser und einer Betätigungshandhabe andererseits sind in den Ansprüchen 7 ff beschrieben, worauf hiermit nochmals gesondert Bezug genommen wird.
  • Nachstehend wird anhand der beigefügten Zeichnung eine bevorzugte Ausführungsform eines Kamerawagens mit erfindungsgemäßem Lenkgetriebe näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 einen Kamerawagen mit erfindungsgemäßem Lenkgetriebe in Draufsicht, wobei Teile des Lenkgetriebes sichtbar gemacht sind;
  • 2 einen Längsschnitt durch den Kamerawagen gemäß 1 längs Linie A-A in 1;
  • 3 einen Längsschnitt durch den Kamerawagen gemäß 1 längs Linie B-B in 1;
  • 4 eine Ansicht eines Teils des Kamerawagens in Richtung „Y" in 3;
  • 5 einen Teil des Lenkgetriebes des vorstehend dargestellten Kamerawagens im Längsschnitt und in vergrößertem Maßstab;
  • 6 einen Schnitt durch das Lenkgetriebe gemäß 5 längs Linie B-B in 5;
  • 7 eine Ansicht des Lenkgetriebes gemäß 5 in Richtung des Pfeiles „X" in 5;
  • 8 einen Schnitt durch den Betätigungsmechanismus für das Lenkgetriebe gemäß 5 längs Linie D-D in 5;
  • 9 eine Stellung des Lenkgetriebes, bei der nur die hinteren Räder mit der Lenkstange gekoppelt sind, in einer Darstellung entsprechend 5; und
  • 10 eine Stellung des Lenkgetriebes, bei der nur die vorderen Räder mit der Lenkstange gekoppelt sind, in einer Darstellung entsprechend 5.
  • Wie insbesondere den 1 und 2 entnommen werden kann, umfaßt der dort dargestellte Kamerawagen ein Fahrgestell 10 mit vier Radarmen 11, deren Position in Bezug auf das Fahrgestell jeweils auf nicht näher veranschaulichte Weise durch Verschwenken um vertikale Achsen 12 verstellbar ist. An jedem Radarm 11 ist jeweils eine Stützxadanordnung vorgesehen, die jeweils zwei koaxiale Laufräder 13 bzw. 13' umfaßt, zwischen denen hintereinander liegend zwei Schienenräder 14 gelagert sind. Auf dem Fahrgestell 10 befindet sich eine ausfahrbare zwei- oder dreiteilige Hubsäule, die auf dem Fahrgestell um eine vertikale Achse 15 drehbar gelagert sein kann. Das zentrale Säulenteil kann mit einem Schwenkkopf versehen sein. An diesem kann ein zweiarmiger Dreharm festgelegt werden, an dessen beiden Enden bei üblichem Kamerawagen-Einsatz Sitzarme für den Kameramann bzw. Assistenten festlegbar sind. Da es sich hierbei um eine an sich bekannte Konstruktion handelt, erübrigt sich hier eine nähere Darstellung derselben. Es wird diesbezüglich nur beispielhaft verwiesen auf die DE 38 04 463 A1 oder DE 38 15 852 C2 .
  • An einer, nämlich in den 1 bis 3 rechten Stirnseite des Fahrgestells 10 ist ein Gehäuse 16 zur Aufnahme eines Vorderrad- und/oder Hinterrad-Lenkgetriebes 17 ange flanscht (Flansch 18). Dieses Lenkgetriebe 17 steht über eine Lenkstange 19 mit einer Lenkeinrichtung, hier Lenkgabel 20, in Wirkverbindung. Die Lenkstange 19 ist im Gehäuse 16 des Lenkgetriebes 17 drehbar gelagert (Kugellager 21 an der Oberseite des Lenkgehäuses 16 und Kugellager 22 an der Unterseite des Lenkgehäuses 16).
  • In den 1 und 2 sind die koaxialen Laufräder mit den Bezugsziffern 13, 13' gekennzeichnet, wobei es aufgrund des symmetrischen Aufbaus gleichgültig ist, welche Räder als Vorder- oder als Hinterräder bezeichnet werden.
  • Die in den 1 und 2 jeweils linken bzw. Vorderräder 13 sind zur Lenkung derselben um jeweils vertikale Lenkachsen 24 mit dem Lenkgetriebe 17 über eine zentrale Antriebskette 23 koppelbar, während die Hinterräder 13' zur Lenkung derselben um eine vertikale Lenkachse 25 mit dem Lenkgetriebe 17 um eine oberhalb der Antriebskette 23 angeordnete Antriebskette 26 koppelbar sind.
  • Die vorgenannten Antriebsketten 23, 26 sind innerhalb eines zentralen Fahrgestellgehäuses 27 um an den vier Ecken desselben drehbar gelagerten Kettenrädern 28 und 29 umgelenkt, wobei die beiden letztgenannten Umlenk-Kettenräder zur Umlenkung der Antriebsketten 23, 26 in das Lenkgetriebegehäuse 16 hinein bzw. aus diesem heraus dienen. Innerhalb des Lenkgetriebegehäuses 16 sind die Antriebsketten 23, 26 entsprechend 3 übereinander angeordnet und um zwei entsprechend übereinander angeordnete Kettenräder 30, 31 herumgeführt, die auf der Lenkstange 19 innerhalb des Lenkgetriebegehäuses 16 drehbeweglich gelagert sind (siehe 3 sowie insbesondere 5, 9 und 10). Bei den im Fahrgestellgehäuse 27 drehbar gelagerten Kettenrädern 28, die den Hinterrädern 13' zugeordnet sind, handelt es sich um Doppel-Kettenräder, wobei das jeweils obere Kettenrad der oberen Antriebskette 26 zur Lenkung der Hinterräder 13' zugeordnet ist, während das untere Kettenrad zur Umlenkung der Antriebskette 23 für die Lenkung der Vorderräder 13 dient. Auch die zwischen dem Fahrgestellgehäuse 27 und dem Lenkgetriebegehäuse 16 wirksamen Umlenkräder 29 sind jeweils Doppel-Kettenräder für die Umlenkung sowohl der oberen Antriebskette 26 als auch der unteren Antriebskette 23.
  • Die Umlenk-Kettenräder 28 im Fahrgestellgehäuse 27 befinden sich jeweils auf derselben Drehachse 12, um die die Radarme 11 verschwenkbar sind und auf denen jeweils ein weiteres Kettenrad 32 befestigt ist. Um diese weiteren Kettenräder 32 sind jeweils Lenkketten 33 herumgeführt, die mit Kettenrädern 34 korrespondieren, die mit den Lenkachsen 24, 25 von Vorder- und Hinterrädern drehfest verbunden sind. Die Kettenräder 32, 34 sowie die Lenkketten 33 sind jeweils innerhalb eines Radarmgehäuses 35 angeordnet.
  • Der 1 kann auch noch entnommen werden, daß der Antriebskette 23 innerhalb des Fahrgestellgehäuses 27 ein Spannkettenrad 36 zugeordnet ist. Der zur Lenkung der Hinterräder 13' dienenden Antriebskette 26 ist ebenfalls ein Spannkettenrad zugeordnet, nämlich das Spannkettenrad 37 in 1.
  • Das Lenkgetriebe 17 ist bei der dargestellten Konzeption entweder nur mit den Vorderrädern 13 einerseits oder nur mit den Hinterrädern 13' andererseits über die Ketten 23 bzw. 26 wirkverbunden. Alternativ ist es auch möglich, alle Räder gemeinsam über das Lenkgetriebe anzusteuern. Zu diesem Zweck sind die den Antriebsketten 23, 26 zugeordneten Kettenräder 31, 30 auf der Lenkstange 19 wahlweise oder gemeinsam mit der Lenkstange 19 koppelbar. Wie bereits erwähnt, sind die Kettenräder 30, 31 auf der Lenkstange 19 drehbeweglich gelagert und mittels einer von außen her betätigbaren Kupplung 38 wahlweise oder gemeinsam mit der Lenkstange 19 koppelbar. Die Kupplung 38 weist eine axial innerhalb der Lenkstange 19, und zwar innerhalb eines Zylinderabschnitts derselben, hin- und herbewegbare Kupplungsstange 39 mit zwei axial voneinander beabstandeten Einschnürungen 40, 41 auf. Durch einen Abschnitt 42 der Kupplungsstange 39 zwischen den beiden Einschnürungen 40, 41 sind innerhalb von in der Lenkstange 19 ausgebildeten Radialöffnungen 43 plazierte Kupplungselemente, nämlich Kupplungskugeln 44, radial nach außen in Mitnahmeöffnungen, nämlich Längskerben 45 im Nabenbereich der auf der Lenkstange 19 drehbar gelagerten Antriebsräder bzw. Kettenräder 30, 31 drängbar, so daß dann eine Drehverbindung zwischen der Lenkstange 19 und einem der beiden oder beiden Kettenrädern 30, 31 hergestellt ist.
  • In 5 befindet sich die Kupplungsstange 39 in einer Position, in der der Abschnitt 42 zwischen den beiden Einschnürungen 40, 41 sowohl die dem oberen Kettenrad 30 als auch die dem unteren Kettenrad 31 zugeordneten Kupplungskugeln 44 in die Kettenrad-Mitnahmestellung drängt. In dieser Stellung erfolgt bei Drehbewegung der Lenkstange 19 eine Lenkung sowohl der Vorder- als auch Hinterräder.
  • Bei der Stellung der Kupplungsstange 39 in 9 befindet sich nur das untere Kettenrad 31 in Kettenrad-Mitnahmestellung mit der Folge, daß bei Drehung der Lenkstange 19 nur das untere Kettenrad 31 und die damit gekoppelte Antriebskette 23 mitbewegt werden. Die dem oberen Kettenrad 30 zugeordneten Kupplungskugeln 44 befinden sich in ihrer radial inneren Stellung und innerhalb der oberen Einschnürung 40 derart, daß sie über den äußeren Umfang der Lenkstange 19 nicht mehr vorstehen. Damit erfolgt keine Mit bewegung des oberen Kettenrades 30 bzw. der damit wirkverbundenen Antriebskette 26 bei Drehung der Lenkstange 19.
  • In 10 ist die Situation genau umgekehrt. Die Kupplungsstange 39 ist nach oben bewegt so weit, daß das untere Kettenrad 31 entkoppelt und das obere Kettenrad 30 mit der Lenkstange 19 gekoppelt ist. In dieser Position wird nur die Antriebskette 26 bei Drehung der Lenkstange 19 hin- und herbewegt. Da die Antriebskette 23 den Vorderrädern 13 und die Antriebskette 26 nur den Hinterrädern 13' zugeordnet ist, läßt sich auf diese Art und Weise ein Lenkmodus einstellen, bei dem entweder nur die Vorderräder oder nur die Hinterräder lenkbar sind. D.h. bei der Position der Kupplungsstange 39 gemäß 9 lassen sich nur die Vorderräder und bei der Position der Kupplungsstange 39 gemäß 10 nur die Hinterräder lenken. In der Zwischenposition gemäß 5 werden bei Drehbewegung der Lenkstange 19 sowohl die Vorderräder als auch die Hinterräder gemeinsam gelenkt.
  • Den 5, 9 und 10 läßt sich also sehr gut entnehmen, daß im Bereich der Einschnürungen 40, 41 der Kupplungsstange 39 die Kupplungskugeln 44 derart radial nach innen zurückdrängbar sind, daß das jeweils zugeordnete Kettenrad 30 oder 31 auf der Lenkstange 19 frei drehbeweglich und von dieser entkoppelt ist.
  • Die Einschnürungen 40, 41 in der Kupplungsstange 39 sind jeweils taillenartig ausgebildet, und zwar weisen sie konkret jeweils einen zwischen zwei kegelstumpfförmigen Abschnitten 46 ausgebildeten durchmesserkleineren Zentralabschnitt 47 auf. Die axiale Erstreckung des zwischen den beiden Einschnürungen 40, 41 in der Kupplungsstange 19 ausgebildeten Abschnitts 42 ist entsprechend 5 etwas größer als der Abstand zwischen den Mittenebenen 48, 49 der den Kettenrädern 30, 31 jeweils zugeordneten Kupplungskugeln 44. Nur dann läßt sich eine Position der Kupplungsstange 39 gemäß 5 einstellen, bei der beide Kettenräder 30, 31 mit der Lenkstange 19 gekoppelt sind.
  • Die Kupplungsstange 39 steht entsprechend den 5, 9 und 10 axial über die Lenkstange 19 vor, und zwar dort jeweils nach unten. Über diesen vorstehenden Teil ist die Kupplungsstange 39 mit einem parallel zur Lenkstange 19 hin- und herbewegbar gelagerten Mitnehmer 50 gekoppelt. Dieser Mitnehmer 50 ist längs zwei innerhalb des Lenkgetriebegehäuses 16 angeordneten Vertikalstäben 51 auf- und abbewegbar geführt. Die Ankopplung des Mitnehmers 50 am unteren Ende der Kupplungsstange 39 erfolgt über einen Mitnahmebolzen 52, der sich quer durch das untere Ende der Kupplungsstange 39 hindurcherstreckt. Der Mitnehmer 50 ist durch eine Betätigungshandhabe in Form eines Drehschalters 53 hin- und herbewegbar, insbesondere wie hier in drei unterschiedlichen Positionen fixierbar, nämlich in den Positionen
    • – vorn
    • – hinten
    • – vorn und hinten (entsprechend 7).
  • Diese Positionen entsprechen folgenden Lenkmodi:
    • – nur Vorderräder paarweise bzw. konventionell lenkbar;
    • – nur Hinterräder paarweise bzw. konventionell lenkbar;
    • – sowohl Vorder- als auch Hinterräder jeweils paarweise nach links oder rechts oder entgegengesetzt lenkbar.
  • Der Drehschalter 53 ist um eine Achse 54 asymmetrisch gelagtert. Er weist des weiteren eine langlochartige Aufnahme 55 für einen mit dem Mitnehmer 50 verbundenen Stift 56 auf, so daß dieser samt Mitnehmer 50 beim Drehen des Drehschalters 53 hin- und herbewegbar, nämlich hier auf- und abbewegbar ist.
  • Des weiteren weist der Drehschalter 53 ein elastisch vorgespanntes Rastelement, hier in Form eines Raststiftes 57 auf, der mit komplementären Rastaufnahmen 58 an der äußeren Stirnseite des Lenkgetriebegehäuses 16 korrespondiert. Auch eine umgekehrte Anordnung von Raststift und Rastaufnahmen ist denkbar. Die Rastaufnahmen 58 befinden sich auf einem gedachten Kreisbogen 59 um das asymmetrisch angeordnete Drehlager 54 des Drehschalters 53. Konkret sind drei Rastaufnahmen für die drei oben genannten Stellungen vorgesehen (siehe 4, 7 und 8).
  • Statt des beschriebenen Drehschalters 53 kann natürlich auch eine translatorisch auf- und abbewegbare Verstellvorrichtung und Handhabe vorgesehen sein, die in drei unterschiedlichen Vertikalpositionen verrastbar ist.
  • Im übrigen werden die in den Zeichnungen dargestellten konstruktiven Details ebenfalls als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
  • Bezugszeichen:
  • 10
    Fahrgestell
    11
    Radarm
    12
    vertikale Achse
    13
    Laufrad
    14
    Schienenrad
    15
    vertikale Hubsäulenachse
    16
    Lenkgetriebe-Gehäuse
    17
    Lenkgetriebe
    18
    Flansch
    19
    Lenkstange
    20
    Lenkgabel
    21
    Kugellager
    22
    Kugellager
    23
    Antriebskette für Vorderräder
    24
    Lenkachse
    25
    Lenkachse
    26
    Antriebskette für Hinterräder
    27
    Fahrgestell-Gehäuse
    28
    Kettenrad
    29
    Kettenrad
    30
    Kettenrad
    31
    Kettenrad
    32
    Kettenrad
    33
    Lenkkette
    34
    Kettenrad
    35
    Radarm-Gehäuse
    36
    Spann-Kettenrad
    37
    Spann-Kettenrad
    38
    Kupplung
    39
    Kupplungsstange
    40
    Einschnürung
    41
    Einschnürung
    42
    Zwischenabschnitt
    43
    Radialöffnung
    44
    Kupplungskugeln
    45
    Mitnahmeöffnungen bzw. -kerben
    46
    kegelstumpfförmiger Abschnitt
    47
    zentraler Abschnitt kleineren Durchmessers
    48
    Mittenebene
    49
    Mittenebene
    50
    Mitnehmer
    51
    Vertikalstab
    52
    Mitnahmebolzen
    53
    Drehschalter
    54
    Achse
    55
    Langloch
    56
    Stift
    57
    Raststift
    58
    Rastaufnahme
    59
    Kreisbogen

Claims (11)

  1. Kamerawagen mit einem Vorder (13)- und Hinter (13')-Räder umfassenden Fahrgestell (10), wobei die Vorder- und Hinterräder über ein Lenkgetriebe (17) mit einer eine Lenkstange (19) umfassenden Lenkeinrichtung derart verbindbar sind, daß entweder nur die Vorderräder (13), nur die Hinterräder (13') oder alle gemeinsam lenkbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß das Lenkgetriebe (17) nur mit den Vorderrädern (13) einerseits sowie nur mit den Hinterrädern (13') andererseits wirkverbundene Antriebselemente, insbesondere Antriebsriemen oder -ketten (23, 26) umfaßt, die über mit der Lenkeinrichtung bzw. deren Lenkstange (19) wahlweise oder gemeinsam koppelbare Antriebsscheiben oder -räder (Kettenräder 30, 31) hin- und herbewegbar sind.
  2. Kamerawagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsscheiben oder -räder (30, 31) auf der Lenkstange (19) drehbeweglich gelagert und mittels einer von außen her betätigbaren Kupplung (38) wahlweise oder gemeinsam mit der Lenkstange (19) koppelbar sind.
  3. Kamerawagen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplung (38) eine axial innerhalb der Lenkstange (19) hin- und herbewegbare Kupplungsstange (39) mit zwei axial voneinander beabstandeten Einschnürungen (40, 41) aufweist, wobei durch einen Abschnitt (42) der Kupplungsstange (39) zwischen den beiden Einschnürungen (40, 41) innerhalb von in der Lenkstange (19) ausgebildeten Radialöffnungen (43) plazierte Kupplungselemente, insbesondere Kupplungskugeln (44) radial nach außen in Mitnahmeöffnungen (45) der auf der Lenkstange (19) drehbar gelagerten Antriebsscheiben oder -rädern (30, 31) drängbar sind, so daß dann eine Drehverbindung zwischen Lenkstange (19) und einem der beiden oder beiden Antriebsscheiben bzw. -rädern (30, 31) hergestellt ist.
  4. Kamerawagen nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Einschnürungen (40, 41) der Kupplungsstange (39) die Kupplungskugeln (44) derart radial nach innen zurückdrängbar sind, daß das jeweils zugeordnete Antriebsrad (30, 31) auf der Lenkstange (19) frei drehbeweglich und von dieser entkoppelt ist.
  5. Kamerawagen nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Einschnürungen (40, 41) in der Kupplungsstange (39) jeweils taillenartig ausgebildet sind, insbesondere jeweils einen zwischen zwei kegelstumpfförmigen Abschnitten (46) ausgebildeten durchmesserkleineren Zentralabschnitt (47) aufweisen.
  6. Kamerawagen nach einem der Ansprüche 3 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die axiale Erstreckung des zwischen den beiden Einschnürungen (40, 41) in der Kupplungsstange (19) ausgebildeten Abschnitts (42) etwas größer ist als der Abstand zwischen den Mittenebenen (48, 49) der den Antriebsscheiben bzw. -rädern (30, 31) jeweils zugeordneten Kupplungselementen bzw. -kugeln (44).
  7. Kamerawagen nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungsstange (39) axial über die Lenkstange (19) vorsteht und über diesen vorstehenden Teil mit einem parallel zur Lenkstange (19) hin- und herbewegbar gelagerten Mitnehmer (50) gekoppelt ist.
  8. Kamerawagen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Mitnehmer (50) durch eine Betätigungs-Handhabe, insbesondere einen Drehschalter (53) hin- und herbewegbar, insbesondere in drei unterschiedlichen Positionen fixierbar ist, die folgenden Lenkmodi entsprechen: – nur Vorderräder paarweise bzw. konventionell lenkbar; – nur Hinterräder paarweise bzw. konventionell lenkbar; oder – sowohl Vorder- als auch Hinterräder jeweils paarweise nach links oder rechts (= crab-Modus) oder entgegengesetzt (= round-Modus) lenkbar.
  9. Kamerawagen nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Drehschalter (53) asymmetrisch gelagert ist und eine langlochartige Aufnahme (55) für einen mit dem Mitnehmer (50) verbundenen Stift (56) aufweist, so daß dieser samt Mitnehmer (50) beim Drehen des Drehschalters (53) hin- und herbewegt wird.
  10. Kamerawagen nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Drehschalter (53) ein elastisch vorgespanntes Rastelement, insbesondere in Form eines Raststiftes (57) aufweist, das bzw. der mit komplementären Rastaufnahmen (58) an einem Gehäuse (16) des Lenkgetriebes (17) korrespondiert, bzw. umgekehrt, wobei die Rastaufnahmen (58) auf einem gedachten Kreisbogen (59) um das asymmetrisch angeordnete Drehlager (54) des Drehschalters (53) liegen.
  11. Kamerawagen nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Mitnehmer (50) durch einen Schwenkhebel oder translatorisch auf- und abbewegbaren Griffhebel betätigbar ist.
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