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DE102004062828B4 - Reaktor mit einer rotierbar angeordneten Reaktoreinheit - Google Patents

Reaktor mit einer rotierbar angeordneten Reaktoreinheit Download PDF

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DE102004062828B4
DE102004062828B4 DE200410062828 DE102004062828A DE102004062828B4 DE 102004062828 B4 DE102004062828 B4 DE 102004062828B4 DE 200410062828 DE200410062828 DE 200410062828 DE 102004062828 A DE102004062828 A DE 102004062828A DE 102004062828 B4 DE102004062828 B4 DE 102004062828B4
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hollow fibers
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Franz Dr. Kugelmann
Paul Prof. Dr. Hengster
Raimund Prof. Dr. Margreiter
Bernd Nederlof
Massimo Dr. Fini
Ciro Prof. Dr. Tetta
Thomas Dr. Wild
Micaela Dr. Yakubovich
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Fresenius Medical Care Deutschland GmbH
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Fresenius Medical Care Deutschland GmbH
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Abstract

Reaktor (10) mit einer rotierbar angeordneten Reaktoreinheit (12), die eine erste Kammer und eine zweite Kammer aufweist, wobei die erste Kammer durch den Innenraum eines Gehäuses (20) gebildet wird und wobei die zweite Kammer durch den Innenraum einer oder mehrerer in der ersten Kammer angeordneter Hohlfasern (30) gebildet wird, die über einen Zulauf (40) und einen Ablauf (50) verfügen, wobei die Hohlfasern (30) in dem Gehäuse (20) derart angeordnet sind, dass ein durch die Hohlfasern (30) strömendes Medium in wenigstens zwei entgegengesetzten Richtungen geführt wird und dass die Möglichkeit des Stoffaustausches zwischen beiden Kammern bei der Durchströmung der Hohlfasern (30) in wenigstens zwei der entgegengesetzten Richtungen besteht.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Reaktor mit einer rotierbar angeordneten Reaktoreinheit. Derartige Reaktoren sind in zahlreichen unterschiedlichen Ausführungsformen bekannt und dienen beispielsweise dazu, humane oder tierische Zellen unterschiedlichen Ursprungs zu züchten oder finden beispielsweise Anwendung in der künstlichen Leber- und Pankreasersatztherapie.
  • Aus der U.S. 6,607,910 B1 ist ein Bioreaktor bekannt, der eine erste Kammer aufweist, in der beispielsweise Zellen oder Gewebe angeordnet sind, und der eine zweite Kammer aufweist, mittels derer Nährstoffe zugeführt und Abfallstoffe abgeführt werden. Die zweite Kammer weist einen zentralen Zulaufstutzen auf, von dem ausgehend das Medium radial nach außen über eine beide Kammern trennende Membran strömt und dann abgeführt wird. Die gesamte Einheit ist rotierbar ausgeführt.
  • Aus der WO 2004/039949 A2 ist ein Kulturgefäß zur Züchtung von Zellen, zellulären Aggregaten, Geweben, etc. bekannt, das aus einem flexiblen und als disposa ble ausgeführten Beutel besteht, der über einen Zulauf und einen Ablauf verfügt und der in einem rotierbaren Gestell eines Bioreaktors aufgenommen ist.
  • Aus der U.S. 5,151,368 ist ein Bioreaktor bekannt, der um zwei zueinander senkrecht verlaufenden Achsen drehbar ist. Der Bioreaktor ist um eine horizontal verlaufende Längsachse drehbar, die ihrerseits drehbar auf einem vertikal verlaufenden Schaft montiert ist, wobei der vertikale Schaft die horizontale Achse in einer horizontalen Ebene rotiert. Ein Getriebe zum drehbaren Antrieb des Bioreaktors ist derart ausgeführt, dass der Bioreaktor bei einer Umdrehung um die vertikale Achse einmal vollständig um die horizontale Achse gedreht wird.
  • Aus der U.S. 5,057,428 ist ein Bioreaktor bekannt, der eine Kammer aufweist, in der sich ein Zellkulturmedium befindet. In dieses Zellkulturmedium ragen Sauerstoffversorgungsleitungen, die in dem Medium enden sowie eine Abführleitung, um Produkte der Zellkultur abzuführen. Auch diese Abführleitung endet im Zellkulturmedium. Der Bioreaktor kann um seine Längsachse rotierbar angeordnet sein.
  • Aus der JP 05068533 A ist ebenfalls ein rotierbare angeordneter Bioreaktor bekannt, der in unterschiedliche Richtungen rotiert wird.
  • Die WO 00/12676 offenbart einen Bioreaktor, der aus einem Gehäuse besteht, in dem eine Vielzahl von parallel verlaufenden Hohlfasern angeordnet ist, die von einer Seite des Bioreaktors zu dessen anderer Seite durchströmt werden. Auf der Auslaßseite befindet sich ein Flußregulierventil mittels dessen die Durchflußrate durch die Hohlfasern einstellbar ist.
  • Aus der U.S. 5,437,998 ist ein Reaktor bekannt, der eine rotierbar angeordnete Reaktoreinheit aufweist, in der sich ein Medium mit zu züchtenden Zellen befindet. Die Versorgung des Zellmediums mit Sauerstoff sowie die Abfuhr des gebildeten CO2 wird mittels einer permeablen Wandung der Reaktoreinheit erreicht.
  • Aus der WO 03/105663 A2 ist ein Leberunterstützungssystem bekannt, das eine Reaktoreinheit mit einer ersten Kammer und einer zweiten Kammer aufweist, wobei die erste Kammer durch den Innenraum eines Gehäuses und die zweite Kammer durch die Innenräume von Hohlfasern eines in dem Gehäuse aufgenommenen Hohlfaserbündels gebildet wird. Die Hepatozyten befinden sich in der ersten Kammer. Das Blutplasma wird in einer Ausführungsform des beschriebenen Reaktors durch die Innenräume der Hohlfasern, d. h. durch die zweite Kammer geführt. Der Stoffaustausch erfolgt über die Hohlfasermembranen. Die Hohlfasern sind gerade ausgeführt und verlaufen in Längsrichtung des Gehäuses. Aus der WO 04/050864 Al ist ein Bioreaktor bekannt, bei dem eine die zu züchtenden Zellen enthaltende Kammer vorgesehen ist, die mittels einer Membran von einer ein Nährmedium führenden Zufuhr- bzw. Abfuhrleitung getrennt ist.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Reaktor mit einer rotierbar angeordneten Reaktoreinheit bereitzustellen, der eine hohe Effizienz sowie ein breites Einsatzspektrum aufweist.
  • Diese Aufgabe wird durch einen Reaktor mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Danach ist vorgesehen, dass der Reaktor eine rotierbar angeordnete Reaktoreinheit aufweist, die eine erste Kammer und eine zweite Kammer umfaßt, wobei die erste Kammer durch den Innenraum eines Gehäuses gebildet wird und wobei die zweite Kammer durch den Innenraum einer oder mehrerer Hohlfasern vorzugsweise eines Hohlfaserbündels gebildet wird, die über einen Zulauf und einen Ablauf verfügen, wobei die Hohlfasern in dem Gehäuse derart angeordnet sind, dass ein durch die Hohlfasern strömendes Medium in wenigstens zwei entgegengesetzten Richtungen geführt wird und dass die Möglichkeit des Stoffaustausches zwischen beiden Kammern bei der Durchströmung der Hohlfasern in wenigstens zwei der entgegengesetzten Richtungen besteht. Erfindungsgemäß erfährt das durch die Hohlfasern strömende Medium somit wenigstens eine Richtungsänderung. Möglich ist beispielsweise, dass der Strömungsverlauf des durch die Hohlfasern strömenden Mediums im wesentlichen U-förmig ausgestaltet ist.
  • Ein Vorteil des erfindungsgemäßen Reaktors ergibt sich insbesondere dann, wenn der Stoffaustausch zwischen beiden Kammern zumindest auch durch Konvektion erfolgen soll. Der konvektive Stofftransport ist direkt proportional zur Druckdifferenz über die Hohlfasermembranen. Der Druckabfall in den Hohlfasern ist direkt proportional zu Länge der Faser und umgekehrt proportional zum Durchmesser der Faser in der vierten Potenz. Wenn somit der Strömungsverlauf des durch die Hohlfasern strömenden Mediums mindestens einmal eine Richtungsänderung, beispielsweise eine Richtungsumkehr erfährt, indem er z.B. mindestens einmal hin- und zurückgeführt wird, erhöht sich der Gesamtweg durch das Gehäuse entsprechend. Dies bedingt einen entsprechend höheren Druck in den Hohlfasermembranen und führt zu einer Erhöhung der Druckdifferenz über die Hohlfasermembranen und damit zu einer Erhöhung des konvektiven Austausches.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Zulauf sowie der Ablauf der Hohlfasern an derselben Seite des Gehäuses angeordnet sind. Dabei ist es möglich, dass der Strömungspfad des durch die Hohlfasern geführten Mediums U-förmig ist oder auch mehrere Richtungsänderungen aufweist. Es ist möglich, den Druckunterschied zwischen der ersten Kammer und der zweiten Kammer bzw. der in diesen befindlichen Medien derart einzustellen, dass dieser am Umkehrpunkt der Hohlfasern den Wert Null annimmt. Vor diesem Umkehrpunkt findet aufgrund des Druckunterschiedes eine Konvektion aus den Hohlfasern in die erste Kammer und in dem sich an den Umkehrpunkt anschließenden Strömungsweg eine Konvektion aus der ersten in die zweite Kammer statt, d. h. aus dem in dem Gehäuse befindlichen Medium in die Hohlfasern.
  • Wie oben ausgeführt, können die Hohlfasern in dem Gehäuse derart angeordnet sein, dass ein durch die Hohlfasern strömendes Medium einen U-förmigen Strömungsverlauf nimmt.
  • Die Hohlfasern können U-förmig ausgeführt sein. Möglich ist ebenfalls, dass die Hohlfasern gerade ausgeführt sind und an ihren beiden Endbereichen in Vergussmassen eingebettet sind, wobei die Strömungsführung derart ausgestaltet ist, dass das Medium zunächst eine oder mehrere Hohlfasern durchströmt, in deren Endbereich eine Richtungsänderung erfährt und sodann durch andere Hohlfasern zurückströmt.
  • Das Gehäuse kann rotationssymmetrisch, vorzugsweise zylindrisch ausgeführt sein.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Hohlfasern ausgehend von dem Zulauf bis zu einem Bereich, in dem sich die Richtung des Verlaufes der Hohlfasern ändert, in eine erste Richtung verlaufen und ab dem Bereich der Richtungsänderung in eine zweite, von der ersten abweichenden Richtung verlaufen, wobei die in der ersten Richtung verlaufenden Hohlfaserabschnitte radial innen und die in der zweiten Richtung verlaufenden Hohlfaserabschnitte relativ dazu radial außen verlaufen. Möglich ist beispielsweise, dass der Druckunterschied zwischen der ersten und zweiten Kammer so gewählt wird, dass eine räumliche Trennung von zuführenden und abführenden Hohlfasern vorliegt. Dadurch kann eine gute Durchmischung erreicht werden. Möglich ist es beispielsweise, die zuführenden Fasern radial innen und die abführenden Fasern parallel dazu radial außen anzuordnen. Grundsätzlich sind auch davon abweichende Ausgestaltungen möglich, wie beispielsweise die umgekehrte Anordnung mit außen liegenden zuführenden Fasern und innen liegenden abführenden Fasern.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Reaktor gleitringdichtungsfrei ausgeführt ist. Bei einer mindestens einmaligen Umkehr der Strömungsrichtung durch die Hohlfasern kann der Zulauf und der Ablauf der Hohlfasern auf derselben Seite des Gehäuses liegen. Insbesondere in diesem Fall ist es möglich, die Reaktoreinheit ohne Gleitringdichtung auszuführen, wie dies beispielsweise in der EP 1 270 079 A2 und DE 198 03 534 C2 am Beispiel eines Zellseparators beschrieben ist. Auf diese Druckschriften wird insoweit Bezug genommen. Es bieten sich wesentliche Vorteile für die Sterilisierbarkeit sowie auch für die Kontaminationssicherheit wenn auf eine Gleitringdichtung verzichtet wird. Zudem sinken die Produktionskosten für die Reaktoreinheit.
  • Wie oben ausgeführt, ist der Druckabfall in der Hohlfaser umgekehrt proportional zum Durchmesser der Faser in der vierten Potenz. Angesichts dessen ist es günstig, einen möglichst kleinen Faserdurchmesser zu wählen. Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der Innendurchmesser der Hohlfasern höchstens 300 μm, vorzugsweise höchstens 200 μm und besonders bevorzugt 100 μm beträgt.
  • Eine hohe Porosität der Hohlfasermembranen ermöglicht ebenfalls einen guten Stoffaustausch. Die hydraulische Permeabilität der Membran sollte zumindest 200 ml/mmHg × h × m2, bevorzugt mindestens 500 ml/mmHg × h × m2 betragen.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Porosität der die Hohlfasern bildenden Membran im Bereich zwischen 104 Da und 107 Da, vorzugsweise im Bereich zwischen 105 Da und 106 Da liegt. Eine besonders bevorzugte Porosität liegt im Bereich von 700.000 bis 900.000 Da. Selbstverständlich sind davon abweichende Porositäten bzw. Cutoffs möglich. In Abhängigkeit vom Einsatzzweck ist auch die Verwendung von Hohlfasermembranen mit geringer Porosität möglich.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Reaktoreinheit als Disposable ausgeführt ist.
  • Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn die Reaktoreinheit aus Materialien aufgebaut ist, die wasserdampfsterilisierbar sind. Die verwendeten Materialien entsprechen bevorzugt den Materialien, die auch in Dialysefiltern verwendet werden. Möglich ist es somit, das Gehäuse aus PP und/oder die Vergussmasse aus Polyurethan und/oder die Hohlfasern aus Polyarylethersulfonen, vorzugsweise aus Polysulfonen und besonders bevorzugt aus mit PVP hydrophilisierten Polysulfonen auszuführen. In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind alle Materialien bei einer Dampfsterilisation bei 121 °C formbeständig.
  • Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Bewirkung eines Stoffaustausches mittels einer oder mehrerer Hohlfasern unter Verwendung eines Reaktors gemäß einem der Ansprüche 1 bis 13, wobei der Druck in der durch die Hohlfasern gebildeten zweiten Kammer sowie in der durch das Gehäuse gebildeten ersten Kammer derart eingestellt ist, dass der Stoffaustausch durch die Hohlfasern zumindest teilweise durch Konvektion erfolgt. Diesem konvektiven Stoffaustausch kann ein Stoffaustausch durch Diffusion überlagert sein. Der Stoffaustausch durch Konvektion ist vorzugsweise bidirektional und kommt insbesondere für mittel- und höhermolekulare Syntheseprodukte bzw. Nährstoffe mit geringerer Diffusionsgeschwindigkeit in Betracht.
  • In weiterer Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die Druckverhältnisse zwischen der ersten und der zweiten Kammer derart gewählt sind, dass der konvektive Stofftransport in einem Abschnitt der Hohlfasern aus dem in den Hohlfasern befindlichen Medium in das in dem Gehäuse aufgenommene Medium und in einem anderen Abschnitt der Hohlfasern in umgekehrter Richtung erfolgt. Bei einer derartigen Ausgestaltung der Erfindung erfolgt eine Unterteilung in zuführende und abführende Hohlfasern bzw. Hohlfaserabschnitte. Beispielsweise ist es bei Anwendung des Verfahrens zur Zellzüchtung möglich, dass Hohlfasern oder Hohlfaserabschnitte vorgesehen sind, mittels derer Nährstoffe dem in der ersten Kammer befindlichen Medium zugeführt werden. Des Weiteren sind Hohlfasern oder Hohlfaserabschnitte vorgesehen, mittels derer Stoffwechselprodukte aus dem in der ersten Kammer befindlichen Medium in die Hohlfasern übertreten und sodann abgeführt werden.
  • Die Erfindung betrifft ferner ein System mit einem Reaktor nach einem der Ansprüche 1 bis 13, mit einem Reservoir, das mit der Reaktoreinheit des Reaktors derart in Verbindung steht, dass aus dem Reservoir Medium in die durch die Hohlfasern gebildete zweite Kammer der Reaktoreinheit einführbar bzw. aus dieser abführbar ist, mit einer vorzugsweise als peristaltische Pumpe ausgeführten Förderpumpe zur Förderung des Mediums sowie mit einem Oxygenator, mittels dessen das geförderte Medium mit Sauerstoff anreicherbar ist. Vorzugsweise erfolgt die Oxygenierung extern und ist variabel auf den Sauerstoffverbrauch einstellbar. Die Sauerstoffzufuhr erfolgt in diesem Fall beispielsweise über das Blutplasma bzw. das zugeführte Nährmedium. Der Oxygenator ist vorzugsweise in Strömungsrichtung des Mediums dem Reaktor vorgeschaltet. Ferner kann eine Heizeinrichtung zur Erwärmung des geförderten Medium vorgesehen sein.
  • Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus einem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel. Es zeigen:
  • 1: eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Reaktoreinheit,
  • 2: eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Reaktors mit Gehäuse,
  • 3: eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Reaktoreinheit,
  • 4: eine weitere schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Reaktoreinheit in einer anderen Ausführungsform und
  • 5: eine schematische Darstellung des erfindungsgemäßen Stoffaustausch-Systems mit Reaktor.
  • 1 zeigt eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen als Disposable ausgeführten Reaktoreinheit 12. Diese besteht aus einem Gehäuse 20, in dem Hohlfasern in Form eines Hohlfaserbündels angeordnet sind. Ferner sind ein Zulauf 40 und ein Ablauf 50 vorgesehen, über die das die Hohlfasern durchströmende Medium zu- bzw. abgeführt wird.
  • Aus 2 ersichtlich ist der Reaktor 10 ohne Reaktoreinheit. Erkennbar ist die rotierbare Aufnahme zur Fixierung der Reaktoreinheit gemäß 1, die über einen Elektromotor in Drehbewegungen versetzt wird. Die Aufnahme bzw. der Reaktor mit Reaktoreinheit sind in einem temperierten Gehäuse untergebracht.
  • 3 zeigt eine schematische Darstellung einer rotierbar angeordneten Reaktoreinheit 12. Mögliche Einsatzgebiete sind:
    • • Hepatozytenkultur für unterschiedliche Anwendungen
    • • Künstliche Leber- und Pankreasersatztherapien
    • • Züchtung von humanen und tierischen Zellen unterschiedlichen Ursprungs
    • • Produktion von Antikörpern
    • • Gewinnung von Substanzen aus transfizierte Hefen und Bakterien.
  • Die in 3 dargestellten Punkte geben die Zellen wieder, die sich in der ersten durch das Gehäuse 20 begrenzten Kammer der Reaktoreinheit 12 befinden. In der ersten Kammer sind Hohlfasern 30 angeordnet, die über einen Zulauf 40 und einen Ablauf 50 verfügen. Handelt es sich um eine Zellkultur, wird über den Zulauf 40 ein Nährmedium zugeführt. Für den Fall einer Leber- bzw. Pankreasersatztherapie wird über den Zulauf 40 Blutplasma zugeführt. Das verbrauchte Nährmedium bzw. das behandelte Blutplasma wird über den Ablauf 50 abgezogen.
  • Wie aus 3 weiter ersichtlich, weist das Gehäuse 20 zwei Anschlüsse 22 auf, die zur Befüllung, Entleerung oder Probenahme aus der ersten Kammer dienen. Möglich ist es, die Anschlüsse 22 nach der Befüllung bzw. Probennahme zu verschließen. Grundsätzlich ist es ebenso möglich, einen kontinuierlichen Betrieb dahingehend zu gestatten, dass kontinuierlich Medium über die Anschlüsse 22 in die erste Kammer eingeführt bzw. aus dieser abgeführt wird. Wie aus 3 weiter hervorgeht, sind zentral im Bereich der Drehachse der Reaktoreinheit 12 Hohlfasern 30 vorgesehen, die einen Hohlfaserabschnitt 32c bilden, in dem ein vergleichsweise hoher Druck vorliegt, so dass wie durch Pfeile angedeutet ein konvektiver Stofftransport aus dem Abschnitt 32c der Hohlfasern 30 in die durch das Gehäuse 20 begrenzte erste Kammer der Reaktoreinheit 12 erfolgt. Im Endbereich des Abschnittes 32c erfolgt eine Richtungsänderung zunächst in Richtung parallel zur Stirnseite des Gehäuses 20 und anschließend entgegen der Strömungsrichtung in dem Abschnitt 32c. In den Hohlfaserabschnitten 32d erfolgt aufgrund des durch den Druckverlust bedingten geringeren Druckes in den Hohlfasern 30 nunmehr ein kon vektiver Stofftransport aus der die Zellen enthaltenen ersten Kammer in die Hohlfasern 30, wie dies im Bereich der Hohlfaserabschnitte 32d durch Pfeile angedeutet ist. Somit findet eine Unterteilung in zuführende Hohlfasern bzw. Hohlfaserabschnitte 32c und abführende Hohlfasern bzw. Hohlfaserabschnitte 32d statt.
  • Wie aus 3 schließlich weiter ersichtlich, befindet sich der Zulauf 40 sowie der Ablauf der Hohlfasern an derselben Seite des Gehäuses 20, im Ausführungsbereich wie gemäß 3 an der rechten Stirnseite des zylindrisch ausgeführten Gehäuses 20. Eine derartige Ausführung ermöglicht es, einen gleitringdichtungsfreien Reaktor zur Verfügung zu stellen. Die Relativbewegung zwischen stehenden und bewegten Teilen kann durch das aus der EP 1 270 079 A2 und DE 198 03 534 C2 bekannte System erreicht werden.
  • Die Reaktoreinheit 12 ist vorzugsweise als Disposable ausgeführt. Es kann als Spritzgußkonstruktion ausgeführt werden, die die grundlegenden Verfahrensschritte analog der Fertigung eines konventionell gefertigten Hemodialysators aufweist, wie Verguß mit PUR, Schneiden und Sterilisation. Die Reaktoreinheit läßt sich auf diese Weise rationell herstellen.
  • 4 zeigt die Reaktoreinheit 12 in einer weiteren Ausgestaltung. In der durch das zylindrische rotationssymmetrische Gehäuse 20 begrenzten ersten Kammer befinden sich in einem geeigneten Medium menschliche Hepatozyten. In einem radial zentralen Abschnitt befindet sich das aus einzelnen Hohlfasern bestehende Hohlfaserbündel. Das Hohlfaserbündel weist eine Vielzahl von im Bereich der Drehachse angeordneten Hohlfasern 30a auf, von denen exemplarisch nur einige dargestellt sind. Ferner sind dazu radial nach außen versetzt eine Vielzahl von Hohlfasern 30b vorgesehen, die im äußeren Umfangsbereich des Hohlfaserbündels angeordnet sind und von denen ebenfalls nur eine dargestellt ist. Die Hohlfasern 30a, 30b sind parallel angeordnet und in ihren beiden Endbereichen in Vergussmassen 32 fixiert, die in geeigneter Weise in dem Gehäuse 20 befestigt sind. Über den Zulauf 40 strömt Medium in die Hohlfasern 30a, durchströmt diese und tritt an dem links dargestellten Endbereich der Hohlfasern 30a aus diesen aus. Das Medium gelangt hier in einen Strömungsraum, der die Endbereiche der Hohlfasern 30a mit den Anfangsbereichen der Hohlfasern 30b verbindet. Wie durch den Pfeil im Endbereich der Hohlfasern 30a angedeutet, wird die Strömungsrichtung des Mediums im Endbereich der Fasern 30a geändert. Es strömt nach Durchlaufen des Strömungsraumes in die Hohlfasern 30b und durch diese in entgegengesetzter Richtung als durch die Hohlfasern 30a. Die Hohlfasern 30b stehen in ihrem rechts dargestellten Endbereich mit dem Ablauf 50 in Verbindung, mittels dessen das entsprechend behandelte Medium aus der Reaktoreinheit 12 abgeführt wird. Bei dem Medium kann es sich beispielsweise um ein Nährmedium oder um Körperflüssigkeiten, wie Blut oder besonders bevorzugt Blutplasma handeln.
  • Die in 4 dargestellte Reaktoreinheit kann selbstverständlich auch für andere Zwecke, wie beispielsweise für Zellkulturen eingesetzt werden.
  • Die durch das Gehäuse 20 begrenzte erste Kammer weist zwei Anschlüsse 22 auf, die zur Zufuhr bzw. Abfuhr von Medium aus der ersten Kammer oder zur Probennahme dienen können.
  • Wie aus 4 weiter ersichtlich und durch den Pfeil angedeutet, wird die Reaktoreinheit 12 im Betrieb in Rotation versetzt, wobei die Drehachse parallel zu den Hohlfasern verläuft. Vorzugsweise sind die Hohlfasern 30a derart angeordnet, dass sie im Bereich der Drehachse liegen und die Hohlfasern 30b sind dazu radial nach außen versetzt. Die Druckverhältnisse können derart gewählt sein, dass der Druck in den Hohlfasern 30a über dem Druck der durch das Gehäuse 20 begrenzten ersten Kammer und in den Hohlfasern 30b unter dem in der ersten Kammer herrschenden Druck liegt. An dem durch einen gekrümmten Pfeil gekennzeichneten Umkehrpunkt kann vorgesehen sein, dass zwischen erster und zweiter Kammer keine Druckdifferenz vorliegt. Auch davon abweichende Gestaltungen der Druckverhältnisse sind selbstverständlich möglich.
  • 5 zeigt in einer schematischen Darstellung ein Gesamtsystem zur Leberunterstützungstherapie. Dieses besteht aus einem Plasmareservoir 60, das von dem zu behandelnden Patienten entnommenes Blutplasma enthält. Über die peristaltische Pumpe 70 wird dem Plasmareservoir 60 Plasma entzogen und dem Gasaustauscher 80 zugeführt. In dem Gasaustauscher 80 erfolgt über eine Sauerstoffquelle und einen Sterilfilter die Zufuhr von Sauerstoff, wodurch das Blutplasma entsprechend mit Sauerstoff angereichert wird. Der Gasaustauscher besteht ebenfalls aus zwei Kammern, wobei in einer Kammer der Sauerstoff und in der anderen Kammer das Blutplasma strömt. Die Kammern sind durch permeable Membranen voneinander getrennt, die den Übertritt von Gasen, wie z. B. Sauerstoff in das Blutplasma zulassen. Mittels des Gasaustauschers kann nicht nur Sauerstoff zugeführt werden, sondern auch andere Gase, wie beispielsweise CO2, N2 können zugeführt bzw. ausgetauscht werden. In besonders bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist der Gasaustauscher als Oxygenerator zum Austausch von Sauerstoff ausgeführt.
  • Nach der Anreicherung des Blutplasmas mit Sauerstoff im Oxygenerator 80 durchläuft dieses eine Heizvorrichtung 90 und gelangt sodann in den Reaktor 10. Dieser weist die rotierbar angeordnete Reaktoreinheit 12 auf, die als Disposable ausgeführt ist. Die Reaktoreinheit 12 ist in einer drehbaren Aufnahme des Reaktors 10 angeordnet und wird während des Betriebes des Systems in eine Drehbewegung versetzt. Die Drehachse fällt mit der Längsachse der Reaktoreinheit 12 zusammen. Der Reaktor ist in einem temperierten Gehäuse aufgenommen, wie dies aus 2 und 5 ersichtlich ist. Das System ist gleitringdichtungsfrei ausgeführt.
  • Nachstehend werden einige vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung dargestellt:
    Als Hohlfasern sind vorzugsweise Polysulfonplasmafasern mit großer verfügbarer Austauschoberfläche vorzugsweise im Bereich von 0–2 m2 mit vorzugsweise variabel einstellbarer Porosität bis zu 900.000 MG verwendbar. Wie oben ausgeführt, erfolgt zur Erhöhung des bidirektionalen Austausches über die Hohlfasermembranen der Stofftransport vorzugsweise vor allem mittels Konvektion.
  • In Abhängigkeit von den Eigenschaften der Zellen bzw. der auszutauschenden Stoffe können hydrophile und/oder hydrophobe Membranen für die Hohlfasern verwendet werden.
  • Wie oben ausgeführt, kann eine Trennung der zuführenden Fasern von den abführenden Fasern erfolgen. Hierdurch können Faserbündel innerhalb des Reaktors variabel zugeordnet werden. Als Beispiel können zuführende und abführende Fasern zentral angeordnet sein. Möglich ist auch, dass zuführende Fasern zentral und abführende Fasern peripher angeordnet sind. Somit läßt sich eine Durchströmung der Zellkultur im Gegenstrom erreichen.
  • Vorzugsweise werden Gleitringdichtungen durch Verwendung des oben genannten „Schlaucheinspeiseprinzips" von einem stehenden in ein drehendes Teil vermieden.
  • Bei der Reaktoreinheit kann es sich um einen sterilen Einmalartikel handeln, der von einer unsterilen Dreheinheit getrennt ist. Der sterile Einmalartikel ist vorzugsweise wasserdampfsterilisierbar.
  • Die Oxygenierung erfolgt vorzugsweise extern, sie ist variabel auf den Sauerstoffverbrauch einstellbar. Die Sauerstoffzufuhr erfolgt somit vorzugsweise über das Blutplasma bzw. über ein Nährmedium.
  • Die Ernährung von Zellen erfolgt vorzugsweise über das Blutplasma bzw. Nährmedium.
  • Es besteht in weiterer Ausgestaltung der Erfindung eine einfache Möglichkeit der Befüllung, Zugabe und Probenahme. Hierdurch läßt sich eine permanente Kontrolle der Funktionalität erreichen. Zudem besteht die Möglichkeit der Korrektur bzw. der Einstellung.
  • Durch das in 2 wiedergegebene System kann eine integrierte Thermostatisierung der Reaktoreinheit erfolgen.
  • Im Rahmen einer Therapie bzw. Kultur können beispielsweise Zellen folgenden Ursprungs eingesetzt werden:
    Primäre Zellen, aus Stammzellen differenzierte Zellen, immortalisierte Zellen – jeweils frisch isoliert/kultiviert bzw. kryokonserviert.
  • Es sind in weiterer Ausgestaltung der Erfindung Zellmengen von Kleinstmengen bis über 1 kg kultivierbar.
  • Die Erfindung bietet bei entsprechender Ausgestaltung folgende Vorteile:
    • • Verwendung von Polysulfonhohlfasern mit großer Austauschoberfläche und variabel einstellbarer Porosität – besserer Stoffaustausch bei Einsatz von inerten Materialien
    • • deutlich effizienterer bidirektionaler Stoffaustausch durch Konvektion, insbesondere für mittel- und höhermolekulare Syntheseprodukte mit geringer Diffusionsgeschwindigkeit
    • • durch Einsatz hydrophiler und/oder hydrophober Membranen Stoffaustausch besser steuerbar/einstellbar
    • • durch Trennung der Zuführfasern von den ableitenden Fasern und frei variierbare Anordnung der Fasern verbesserte Zellversorgung und damit Zellleistung
    • • durch Gegenstrom und Rotation zusätzlich verbesserte Durchmischung und Stofftransport
    • • Vermeidung von Gleitringdichtungen durch Verwendung des „Schlaucheinspeiseprinzipes" von einem stehenden in ein drehendes Teil- keine Schlauchverdrillung (störungsfreier Betrieb im klinischen Einsatz) und kein Abrieb in der Reaktoreinheit
    • • durch die Möglichkeit des Einsatzes von humanen Körperflüssigkeiten Vermeidung des Einsatzes kommerzieller Ernährungslösungen (beispielsweise RPMI) und damit dem Kontakt unphysiologischer Substanzen beim Einsatz
    • • Trennung von sterilem Einmalartikel und unsteriler Dreheinheit – einfaches Handling mit hoher Anwendersicherheit
    • • Einmalartikel wasserdampfsterilisierbar – keine toxischen Abbauprodukte (ETO) und im Bezug auf mikrobiologische Kontamination höchstmögliche Anwendersicherheit
    • • Oxygenierung und Ernährung der Leberzellen/Pankreaszellen außerhalb der rotierenden Einheit über das Blutplasma/Kulturmedium (nur ein Kreislauf im rotierenden Teil) und somit keine zusätzliche Membran im Zellmodul – damit höhere Anwendersicherheit
    • • einfache Möglichkeit der Befüllung, Zugabe und Probennahme; durch Verfahren der Befüllung Kontamination minimiert und damit Anwendersicherheit erhöht
    • • durch Probeentnahmemöglichkeit permanente Überwachung der Zellen möglich – höhere Sicherheit im Bezug auf Funktionalität und Unbedenklichkeit (Sterilität, PH, Bildung von toxischen Stoffwechselprodukten etc.)
    • • durch Einsatz von kryokonservierten Zellen humanen Ursprungs unabhängig von Verfügbarkeit von Transplantaten
    • • System schnell (Montage, Verfügbarkeit, Zellmaterial) und sicher funktionsbereit (Sterilität, Anwenderfreundlichkeit).

Claims (19)

  1. Reaktor (10) mit einer rotierbar angeordneten Reaktoreinheit (12), die eine erste Kammer und eine zweite Kammer aufweist, wobei die erste Kammer durch den Innenraum eines Gehäuses (20) gebildet wird und wobei die zweite Kammer durch den Innenraum einer oder mehrerer in der ersten Kammer angeordneter Hohlfasern (30) gebildet wird, die über einen Zulauf (40) und einen Ablauf (50) verfügen, wobei die Hohlfasern (30) in dem Gehäuse (20) derart angeordnet sind, dass ein durch die Hohlfasern (30) strömendes Medium in wenigstens zwei entgegengesetzten Richtungen geführt wird und dass die Möglichkeit des Stoffaustausches zwischen beiden Kammern bei der Durchströmung der Hohlfasern (30) in wenigstens zwei der entgegengesetzten Richtungen besteht.
  2. Reaktor (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Zulauf (40) sowie der Ablauf (50) der Hohlfasern (30) in derselben Seite des Gehäuses (20) angeordnet sind.
  3. Reaktor (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlfasern (30) in dem Gehäuse (20) derart angeordnet sind, daß ein durch die Hohlfasern (30) strömendes Medium einen U-förmigen Strömungsverlauf aufweist.
  4. Reaktor (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlfasern (30) U-förmig ausgeführt sind.
  5. Reaktor (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlfasern (30) gerade ausgeführt sind und an ihren beiden Endbereichen in Vergußmassen (32) eingebettet sind.
  6. Reaktor (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (20) rotationssymmetrisch, vorzugsweise zylindrisch ausgeführt ist.
  7. Reaktor (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlfasern (30) ausgehend von dem Zulauf (40) bis zu einem Bereich, in dem sich die Richtung des Verlaufes der Hohlfasern (30) ändert, in einer ersten Richtung verlaufen und ab dem Bereich der Richtungsänderung in eine zweite, von der ersten abweichenden Richtung verlaufen, wobei die in der ersten Richtung verlaufenden Hohlfasern (30a) radial innen und die in der zweiten Richtung verlaufenden Hohlfasern (30b) relativ dazu radial außen verlaufen.
  8. Reaktor (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Reaktor (10) gleitringdichtungsfrei ausgeführt ist.
  9. Reaktor (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Innendurchmesser der Hohlfasern (30) höchstens 300 μm, vorzugsweise höchstens 200 μm und besonders bevorzugt 100 μm beträgt.
  10. Reaktor (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die hydraulische Permeabilität der Membran mindestens 200 ml/mmHg × h × m2, vorzugsweise mindestens 500 ml/mmHg × h × m2 beträgt.
  11. Reaktor (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Porosität der die Hohlfasern (30) bildenden Membran im Bereich zwischen 104 Da und 107 Da, vorzugsweise im Bereich zwischen 105 Da und 106 Da und besonders bevorzugt zwischen 700.000 und 900.000 Da liegt.
  12. Reaktor (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Reaktoreinheit (12) aus Materialien aufgebaut ist, die wasserdampfsterilisierbar sind.
  13. Reaktor (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß eine die Enden der Hohlfasern (30) aufnehmende Vergußmasse (32) vorgesehen ist und daß Gehäuse (20) aus PP und/oder die Vergußmasse aus Polyurethan und/oder die Hohlfasern (30) aus Polysulfonen, vorzugsweise aus Polyarylethersulfonen und besonders bevorzugt aus mit PVP hydrophilisierten Polysulfonen bestehen.
  14. Verfahren zur Bewirkung eines Stoffaustausches mittels einer oder mehrerer Hohlfasern (30) unter Verwendung eines Reaktors gemäß einem der Ansprüche 1 bis 13, wobei der Druck in der durch die Hohlfaserinnenräume gebildeten zweiten Kammer sowie in der durch das Gehäuse (20) gebildeten ersten Kammer derart eingestellt ist, daß der Stoffaustausch durch die Hohlfasern (30) zumindest teilweise durch Konvektion erfolgt.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckverhältnisse zwischen der ersten und der zweiten Kammer derart gewählt sind, daß der konvektive Stofftransport in einem Abschnitt (32c) der Hohlfasern (30) aus dem in den Hohlfasern (30) befindlichen Medium in das in dem Gehäuse (20) aufgenommene Medium erfolgt und in einem anderen Abschnitt (32d) der Hohlfasern (30) aus dem in dem Gehäuse (20) aufgenommenen Medium in das in den Hohlfasern (30) befindliche Medium erfolgt.
  16. System mit einem Reaktor (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, mit einem Reservoir (60), das mit der Reaktoreinheit (12) derart in Verbindung steht, daß aus dem Reservoir (60) Medium in die durch die Hohlfasern (30) gebildete zweite Kammer der Reaktoreinheit (12) einführbar oder aus dieser abführbar ist, mit einer Förderpumpe (70) zur Förderung des Mediums sowie mit einem Oxygenator (80), mittels dessen das geförderte Medium mit Sauerstoff anreicherbar ist.
  17. System nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Oxygenator (80) in Strömungsrichtung des Mediums dem Reaktor (10) vorgeschaltet ist.
  18. System nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass in Strömungsrichtung vor dem Reaktor eine Heizeinrichtung (90) zur Erwärmung des Mediums vorgesehen ist.
  19. System nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Förderpumpe (70) eine peristaltische Pumpe ist.
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