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Erfindungsgebiet
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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Zellkulturraum und einen ihn
enthaltenden Bioreaktor zur außerkörperlichen
Tierzellenkultur.
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Die
Erfindung betrifft noch spezieller einen Zellkulturraum mit wenigstens
zwei planen Filtermembranen mit unterschiedlicher Durchlassschwelle,
abgegrenzt durch eine achsensymmetrische Umhüllung, und einen Bioreaktor,
der die Tierzellenkultur in dem genannten Kulturraum ermöglicht und
dabei die Umgebung regelt und kontrolliert, in der die Zellen kultiviert
werden.
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Der
Zellkulturraum und der Bioreaktor der Erfindung, bestimmt zur äußerkörperlichen
Tierzellenkultur, ermöglichen
eine Tierzellenkultur unter sterilen Bedingungen.
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Die
Erfindung dient der Erzeugung von tierischen Zellen wie zum Beispiel
hämatoplastische oder
blutbildende Zellen, Leberzellen, Hautzellen (Keratinozyte genannt),
Pankreaszellen, Nervenzellen, in einer Gewebestruktur organisiert
oder nicht, für
einen therapeutischen Zweck.
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Stand der
Technik
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Die
Transplantation von Organen, Gewebe oder Zellen stellt einen beträchtlichen
Fortschritt der medizinischen Technologie dar. Als Folge hat sich
ein lebhaftes wirtschaftliches Interesse an der Herstellung von
Bioreaktoren entwickelt, die zur Tierzellenkultur für therapeutische
Zwecke bestimmt sind, wobei die genannten Zellen entweder transplantiert
werden oder in externen Vorrichtungen verwendet werden, an die der
Patient im Falle einer Organschwäche
angeschlossen wird.
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Ein
Hauptnachteil der zur Eukaryonten-Kultur bestimmten aktuellen Bioreaktoren
ist der Massentransfer, das heißt
der Massentransfer der Nährstoffe
und des gelösten
Sauerstoffs bis zu den Eukaryonten, da diese Zellen empfindlich
sind und durch die mechanische Beanspruchung zerstört werden, die
mit dem der Belüftung
dienenden Umrühren
des Nährbodens
verbunden sind.
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Das
amerikanische Patent Nr. 6,048,721 beschreibt einen Bioreaktor für das Wachstum
und die Ex-vivo-Haltung von Säugetierzellen.
In diesem Bioreaktor ist der diskusförmige Kulturraum durch ein planes
Zellenbett und eine Membran abgegrenzt, die für Gas durchlässig und
für Flüssigkeit
undurchlässig ist.
Der in die untere Abteilung des Bioreaktors eingespeiste Nährboden
breitet sich radial aus und die in die obere Abteilung eingeblasene
Luft versorgt diesen Nährboden
mit Sauerstoff. Entsprechend der Funktionsweise dieses Bioreaktors
wird der mit Abfallstoffen belastete Nährboden aus der Zellkultur ausgeschieden.
Die Gewinnung der kultivierten Zellen erfolgt durch eine enzymatische
Behandlung. Bei diesem Vorrichtungstyp läuft man Gefahr, dass die Breite
des Kulturraums einen Sauerstoffpartialdruck-Gradienten einführt, der
nicht günstig
ist für eine
gute Zellvitalität.
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Der
Nachteil der bekannten Bioreaktoren nach dem Stand der Technik,
wie zum Beispiel der in EP-A-0155237 beschriebene und zur Kultur
der Eukaryonten-Kultur bestimmte, beruht auf der Tatsache, dass
diese Bioreaktoren mit einer kontinuierlichen Infusion ihres Kulturraums
arbeiten, wobei der Nährbodenfluss
nicht zurückgewonnen
sondern direkt als Abfall ausgeschieden wird, was folglich die Selbstkosten
der Kultur erhöht.
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Nun
erweist sich aber für
die Tierzellenkultur – zum
Beispiel von blutbildenden Zellen oder Leberzellen – ein an
Wachstumsfaktoren reicher Nährmittelfluss
als unerlässlich
für die
Vervielfachung und Differenzierung der genannten Zellen. Da die
genannten Wachstumsfaktoren sehr teuer sind und der Betrieb eines
Bioreaktors kein Recycling dieser Faktoren ermöglicht, stellen diese Faktoren
einen finanziellen Aufwand dar, der mit einer klinischen Nutzung nicht
vereinbar ist.
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Die
vorliegende Erfindung hat die Aufgabe, alle diese Nachteile zu beseitigen.
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Gegenstand
der Erfindung
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, einen Kulturraum
und einen Bioreaktor zur außerkörperlichen
Tierzellenkultur zu schaffen, die ermöglichen, die Selbstregulation
des die kultivierten Zellen umgebenden Nährbodens aufrechtzuerhalten
und ihnen derart zu ermöglichen,
unter den bestmöglichen
Bedingungen zu vermehren.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe verfolgt die Erfindung die nachfolgenden Ziele.
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Ein
Ziel der Erfindung ist die Aufrechterhaltung einer guten Zellvitalität im Innern
des genannten Kulturraums und des Bioreaktors, und dies, indem den
Zellen des Nährbodens
einerseits Nährstoff
in ausreichender Menge geliefert wird und andererseits die erzeugten
Abfälle
und Hemmstoffe entleert werden, um eine Wachstum der Zellenpopulation
zu ermöglichen.
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Ein
anderes Ziel der Erfindung besteht darin, die Wachstumsfaktoren
des Nährbodens
recyceln zu können,
dabei aus dem Nährboden
ausreichend Zellabfall auszuscheiden und derart die wirtschaftliche Optimierung
der Zellkultur zu realisieren.
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Ein
weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, bei den kultivierten
Zellen einen gezielten Gentransfer durchführen zu können.
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Ein
weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, die physikalisch-chemischen
Eigenschaften des Zellennährbodens
aufrechtzuerhalten, trotz der durch das Zellenwachstum eingeführten Störung.
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Ein
weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, die Sterilität, die Aseptik
des Kulturraums und des Bioreaktors zu garantieren, und dies insbesondere während der
gesamten Dauer der Zellenkultur.
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Ein
weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, die kultivierten Zellen
im Innern des Kulturraums und des Bioreaktors der Erfindung zu gewinnen.
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Kurzfassung
der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung basiert auf der Beobachtung, dass bei einem
Kulturraum und einem Bioreaktor zur außerkörperlichen Tierzellenkultur
die verschiedenen oben erwähnten
Nachteile beseitigt werden könnten,
wenn es möglich
wäre, zugleich eine
gute Zellvitalität
der kultivierten Zellen und ein Recycling der Wachstumsfaktoren
des Nährbodens zu
realisieren und derart ein gutes Zellenvermehrungsniveau zu gewährleisten.
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Die
Erfindung hat also einen Kulturraum zur außerkörperlichen Tierzellenkultur
zum Gegenstand, abgegrenzt durch eine Umhüllung mit Symmetrieachse, gebildet
durch eine Außenseitenwand,
zwei Endwände
und Eingänge
und Ausgänge
für flüssige dynamische
Mittel, wobei dieser Kulturraum dadurch gekennzeichnet ist, dass
er umfasst:
- a) wenigstens zwei plane Filtermembranen
mit unterschiedlicher Durchlassschwelle, senkrecht zu der Symmetrieachse;
- b) zwischen den Membranen ein biokompatibles Makroträgerbett,
das die Haftung der Zellen im Kulturzustand begünstigt;
- c) zwei Endwände
mit Verteilungsrillen der flüssigen
dynamischen Mittel;
- d) drei Eingangs- und Ausgangspaare der flüssigen dynamischen Mittel,
bestimmt zur Versorgung des Kulturraums der Zellen und zur selektiven Entnahme
der kultivierten Zellen, der aus ihrer Kultivierung resultierenden
Abfälle
und der überschüssigen Nährstoffe,
wobei zwei der genannten Paare an die Verteilungsrillen aufweisenden
Endwänden
angeschlossen sind und das dritte zwischen den beiden planen Filtermembranen
angeschlossen ist.
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Die
Erfindung hat auch einen Bioreaktor zur außerkörperlichen Tierzellenkultur
zum Gegenstand, mit einem Kulturraum, abgegrenzt durch eine Umhüllung mit
Symmetrieachse, gebildet durch eine Außenseitenwand, zwei Endwände und
Eingänge
und Ausgänge
für flüssige dynamische
Mittel, und mit Zirkulationseinrichtungen der genannten Mittel in
dem genannten Kulturraum, wobei dieser Bioreaktor dadurch gekennzeichnet
ist, dass er umfasst:
- a) einen Kulturraum der
genannten Zellen mit wenigstens zwei planen Filtermembranen mit
unterschiedlicher Durchlassschwelle, senkrecht zu der Symmetrieachse,
und zwischen den Membranen mit unterschiedlicher Durchlassschwelle
ein biokompatibles Makroträgerbett,
das die Haftung der Zellen im Kulturzustand begünstigt, wobei der genannte
Kulturraum durch eine Umhüllung
mit Symmetrieachse abgegrenzt wird, die zwei Endwände mit
Verteilungsrillen der flüssigen
dynamischen Mittel umfasst und drei Eingangs- und Ausgangspaare
der flüssigen
dynamischen Mittel F1 ,F2 und F3, bestimmt zur Versorgung des Kulturraums
der Zellen und zur selektiven Entnahme der kultivierten Zellen,
der aus ihrer Kultur resultierenden Abfälle und der überschüssigen Nährstoffe,
wobei zwei der genannten Paare an die Verteilungsrillen aufweisenden
Endwänden
angeschlossen sind und das dritte zwischen den beiden planen Filtermembranen
angeschlossen ist;
- b) Zirkulationseinrichtungen des ersten flüssigen dynamischen Mittels
F1 als Closed-loop-Kreislauf und
ein das genannte Mittel enthaltendes Expansionsgefäß R1, wobei
diese Einrichtungen mit dem genannten Kulturraum verbunden sind;
- c) Zirkulationseinrichtungen des zweiten flüssigen dynamischen Mittels
F2 als geschlossene Schleife oder als offene Schleife, abhängig von
der jeweiligen Funktion des genannten Mittels, wobei diese Einrichtungen
mit dem genannten Kulturraum verbunden sind;
- d) Zirkulationseinrichtungen des dritten flüssigen dynamischen Mittels
F3 gemäß einem Closed-loop-Kreislauf
und einem das genannte Mittel enthaltenden Speicher R3, wobei diese
Einrichtungen mit dem genannten Kulturraum verbunden sind;
- e) Einrichtungen zur Kontrolle und Regelung sowie solche zur
Konditionierung der flüssigen
dynamischen Mittel, verbunden mit einer Regelungs-Steuerungsgruppe.
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Beschreibung der Figuren
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– Die 1 zeigt
einen schematischen Schnitt eines Zellkulturraums, abgegrenzt durch
eine Hülle
von hexagonaler Form mit Symmetrieachse.
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– Die 2 zeigt
schematisch die dynamische Zirkulation der flüssigen Mittel F1 und F3 in "Abwärtsphase" bei einem Druckgradienten
p1>p3 im Innern des
Kulturraums eines Bioreaktors der Erfindung.
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– Die 3 zeigt
schematisch die dynamische Zirkulation der flüssigen Mittel F1 und F3 in "Aufwärtsphase" bei einem Druckgradienten
p3>p1 im Innern des
Kulturraums eines Bioreaktors der Erfindung.
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– Die 4 zeigt
schematisch einen Druckgradienten p1>p3 in "Abwärtsphase" im Innern des Kulturraums
eines Bioreaktors der Erfindung.
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– Die 5 zeigt
schematisch einen Druckgradienten p3>p1 in "Aufwärtsphase" im Innern des Kulturraums
eines Bioreaktors der Erfindung.
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– Die 6 zeigt
ein Montageschema eines Bioreaktors, in dem der Regelungs-Steuerungsblock nicht
dargestellt ist.
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Detaillierte
Beschreibung der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft einen Zellkulturraum mit Symmetrieachse, der
zugleich die Zellen und den Nährboden
umschließt
und in dem ein biokompatibles Makroträgerbett zwischen zwei planen
Filtermembranen mit unterschiedlicher Durchlassschwelle abgegrenzt
ist, wobei der genannte Kulturraum durch eine Hülle mit Symmetrieachse abgegrenzt
ist, gebildet durch eine Außenseitenwand
und zwei Endwände.
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Nach
der Erfindung umfasst dieser Zellkulturraum wenigstens zwei plane
Filtermembranen mit unterschiedlicher Durchlassschwelle und biokompatible
Makroträger,
die das Haften der Zellen im Kulturzustand ermöglichen und die sich zwischen
zwei der genannten Membranen mit unterschiedlicher Durchlassschwelle
befinden.
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So
ermöglicht
eine erste plane Filtermembran mit einer Durchlassschwelle in der
Größenordnung
von 0,12 μm
bis 0,44 μm
die biochemischen Austausche im Innern des Kulturraums, indem sie den
Durchgang der Moleküle
des Nährmittels
zulässt,
zum Beispiel Proteine und Makromoleküle, aber die kultivierten Zellen
einschließt
und sie daran hindert, die Selbstregulationszone zu verlassen, und auch
den Durchgang von kontaminierenden Teilchen verhindert, indem sie
insbesondere als Barriere für die
Bakterien dient, welche den Kulturraum kontaminieren könnten.
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Eine
weitere plane Filtermembran mit einer Durchlassschwelle von höchstens
15 Kilodalton (kDa) schließt
alle Moleküle
mit einer Molekularmasse über
15 kDa ein. Das Vorhandensein dieser planen Filtermembran im Innern
des Kulturraums ermöglicht,
einen Kulturzellen-Einschließungsraum
zu definieren. Folglich schließt
die plane Filtermembran mit der Durchlassschwelle von höchstens
15 kDa die Kulturzellen sowie die Wachstumsfaktoren und die großen Proteine
in dem Kulturraum ein.
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Nach
einer Charakteristik der Erfindung hat wenigstens eine der Membranen
eine Durchlassschwelle zwischen vorzugsweise 0,18 μm und 0,26 μm und die
andere eine Durchlassschwelle zwischen 10 und 12 kDa.
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Nach
der Erfindung kann die Anzahl der in dem Kulturraum vorhandenen
Membranen höher
als zwei sein. In diesem Fall haben die zusätzlichen Membranen Durchlassschwellen,
die an diejenigen der vorerwähnten
beiden Membranen angepasst sind.
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Nach
der Erfindung können
die beiden planen Filtermembranen mit unterschiedlicher Durchlassschwelle
mineralische oder organische Membranen sein. Man kann zum Beispiel
Membranen nennen, die aus biokompatiblem organischem Polymer, aus
Zellulose oder aus Polysulfon sind.
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Zudem
haben diese beiden Membranen einen Abstand von höchstens 400 μm voneinander,
da dieser Abstand eine gute Entwicklung der Zellen begünstigt,
da sie praktisch immer Kontakt haben mit den Nährmittel- und Sauerstoffquellen.
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Zwischen
den beiden Filtermembranen mit unterschiedlicher Durchlassschwelle
ist ein biokompatibles Makroträgerbett
eingeschlossen, dessen größte Teilchen,
die kugelförmig
sein können,
ein Durchmesseräquivalent
von 400 μm
nicht überschreiten
dürfen.
Dieses Makroträgerbett,
gebildet durch Teilchen mit diversen Größen, die eventuell durchgehend
zusammengeballte gesinterte Blöcke aus
Granulatselementen sein können,
darf nicht dicker sein als 400 μm.
Dieses Makroträgerbett
spielt einerseits die Rolle eines Trägers der Zellen im Kulturzustand
und andererseits eine mechanische Rolle der Aufrechterhaltung des
Zelleneinschließungsraums,
ausgespart zwischen den beiden planen Filtermembranen mit unterschiedlicher
Durchlassschwelle. Je nach Art der im Innern des erfindungsgemäßen Kulturraums
kultivierten Zellen wird der Typ der biokompatiblen Makroträger entsprechend und
mit adäquater
Größe gewählt.
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Die
zwischen den beiden Membranen des Kulturraums verwendeten Membranen
können
eine zylindrische oder sphärische
oder auch polyedrische Form wie bearbeitete massive Blöcke haben,
deren Dicke höchstens
400 μm beträgt.
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Nach
der Erfindung können
die Makroträger mineralischen
Ursprungs (zum Beispiel Edelkoralle) oder metallischen Ursprungs
(zum Beispiel Titan und seine Legierungen) sein, oder auch durch
biokompatible Polymere gebildet werden.
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Beispielsweise
können
einerseits im Falle einer Blutbildungszellenkultur hinsichtlich
einer Knochenmarktransplantation und andererseits im Falle einer
Osteoblastekultur zum Zwecke einer Knochenwiederherstellung die
Makroträger
Mikro-Edelkorallenkugeln sein, die einen Durchmesser von höchstens
400 μm haben.
Edelkorallenkugeln der erwünschten
Granulometrie erweisen sich nämlich
als geeignete Makroträger
für die
oben genannten Anwendungen, da sie insbesondere durch die blutbildenden
Progenitoren besiedelt werden können.
Im Falle der Knochenvorläufer
würden
die Edelkorallenkugeln außerdem
metabolisiert, was ihre Verwendung in der plastischen Chirurgie
begünstigt.
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Wenn
zum Beispiel im Falle einer Leberzellenkultur hinsichtlich einer
Ex-vivo-Anwendung
zur Blutentgiftung eines Patienten mit Leberinsuffizienz mittels
einer außerkörperlichen
Biomasse von Hepatozyten können
die geeignetsten Makroträger
Kugeln aus Nylon® (Polyamide) mit einem
Durchmesser unter 400 μm
sein.
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Das
Vorhandensein von Makroträgern
zwischen den genannten Membranen und die Tatsache, dass die planen
Filtermembranen mit einer Durchlassschwelle von höchstens
15 kDa weder den Durchgang der kultivierten Zellen noch der Wachstumsfaktoren
zulassen, ermöglicht
also die Einschließung
der kultivierten Zellen – die
an den genannten biokompatiblen Makroträgern haften – in diesen
Zelleneinschließungsraum
zwischen den beiden Membranen mit unterschiedlicher Durchlassschwelle.
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Die
Versorgung des Kulturraums mit flüssigen dynamischen Mitteln
erfolgt homogen aufgrund der Aufteilung und Verteilung dieser Mittel
im Innern des genannten Kulturraums dank der optimal positionierten
Eingänge
und Ausgänge
dieser Mittel.
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Der
Zellkulturraum, wie oben beschrieben, umfasst eine Umhüllung mit
Symmetrieachse, gebildet durch eine Außenseitenwand und zwei Endwände, die
man mit zwei flachen Böden
vergleichen kann, die sich den beiden Enden der genannten Seitenwand
befinden.
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Diese
achsensymmetrische Umhüllung
kann zum Beispiel durch ein biokompatibles polymeres Material oder
durch nichtrostenden Stahl gebildet werden. Als biokompatible polymere
Materialien kann man zum Beispiel die Polyolefine, die Polyamide,
die Polyester und andere nennen.
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Die
beiden Endwände
der achsensymmetrischen Umhüllung
weisen Verteilungsrillen auf, die ermöglichen, den Kulturraum mit
zwei der drei flüssigen dynamischen
Mittel zu versorgen. Diese Verteilungsrillen bilden ein Hauptnetzwerk
sogenannter Hauptrillen. Dieses Rillenhauptnetzwerk in der Fläche jeder der
beiden Endwände,
dem Zellkulturraum gegenüberstehend,
kann ab dem in der genannten Wand vorgesehenen Eingangsrohrstutzen
divergieren.
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Nach
der Erfindung ermöglicht
das Netzwerk der sogenannten Hauptrillen, auch Versorgungsnetzwerk
genannt, eine gleichmäßige Verteilung
der beiden flüssigen
dynamischen Mittel, die durch biokompatible Leitungen, deren Ende
oder Enden in den Endwänden
stecken, dem Kulturraum zugeführt
werden. Die Anzahl der Verteilungsrillen, die sich gegenüber dem
Zellkulturraum befinden in jeder der beiden Endwände befinden, ist so definiert,
dass man eine gute Verteilung des flüssigen dynamischen Mittels
in dem Kulturraum erhält,
und wird in Abhängigkeit
von der Form der achsensymmetrischen Umhüllung festgelegt.
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Das
genannte Hauptnetzwerk wird durch ein Sekundärnetzwerk vervollständigt, gebildet
durch sogenannte Sekundärrillen,
die weniger tief und im Wesentlichen senkrecht sind in Bezug auf
das Hauptnetzwerk, um die Zirkulation zwischen den durch das Hauptnetzwerk
abgegrenzten Zonen zu begünstigen. Folglich
sind die Sekundärrillen
des Sekundärnetzwerks
im Wesentlichen senkrecht zu den Rillen des Hauptnetzwerks. Die
Abstände
der Rillen dieses Sekundärnetzwerk
können
variieren, so dass die Sekundärrillen
auf der Seite, die dem Eintritt des Mittelstroms gegenübersteht,
enger beieinander und zahlreicher sind, um den Abfluss und die Entleerung
des genannten Mittels zu erleichtern.
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Zwei
benachbarte Rillen des Hauptnetzwerks bilden eine Verteilungszone,
und zwei benachbarte Rillen des Hauptnetzwerks, geschnitten von benachbarten
Rillen des Sekundärnetzwerks,
bilden eine Verteilungszelle.
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Das
Hauptnetzwerk und das Sekundärnetzwerk
bilden ein feines "kariertes" Ausbreitungsnetzwerk
der flüssigen
dynamischen Mittel. Das System aus diesen beiden Netzwerken kann
zum Beispiel ein waffelförmiges
Netzwerk bilden.
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Das
Hauptnetzwerk, das sich in der dem Zellkulturraum gegenüberstehenden
Fläche
befindet, besitzt eine bestimmte Höhe und eine bestimmte Breite,
die der Fachmann problemlos definieren kann, wobei er weiß, dass
das Rillennetzwerk aus einem Stück
mit der planen Filtermembran sein muss bzw. mit ihr verbunden sein
muss, um die Kohäsion des
Ganzen sicherzustellen. Tatsächlich
bildet das Volumen, das ausgespart wird durch das mit dem Rillennetzwerk
verbundene Ganze und der Membran, das Verteilungsgitter des flüssigen Stroms,
der ungefähr
50 % der Oberfläche
der Membran darstellen kann.
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Das
Hauptnetzwerk kann also durch Hauptrillen gebildet werden, deren
Tiefe bis höchstens
5 mm geht und die Breite bis höchstens
2 mm, wobei die Teilung bzw. der Abstand zwischen zwei benachbarten
Rillen des Hauptnetzwerks höchstens
2 mm betragen kann. In gleicher Weise kann das Sekundärnetzwerk
durch Sekundärrillen
gebildet werden, deren Tiefe bis höchstens 2 mm geht und die Breite bis
höchstens
2 mm, wobei die Teilung bzw. der Abstand zwischen zwei benachbarten
Rillen dieses Netzwerks von der Eintrittsseite bis zum Austritt
dieses Mittelstroms des Mittelstroms progressiv abnimmt. Daher beträgt die Teilung
des Sekundärnetzwerks
in seinem entfernten Teil, das heißt auf der Austrittsseite des
Mittels, höchstens
2 mm.
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Das
Hauptnetzwerk in den Endwänden
kann in der Praxis zum Beispiel eine Tiefe von 1 mm und eine Breite
von 500 μm
haben, mit einer Teilung von 500 μm,
und das Sekundärnetzwerk
kann zum Beispiel eine Tiefe von 500 μm und eine Breite von 500 μm haben,
mit einer minimalen Teilung von 500 μm.
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Die
Endwände
können
folglich so vorgesehen werden, dass sie ein feines Zellmuster des
Waffeltyps bilden, auf dem sich die Membranen mit unterschiedlicher
Durchlassschwelle abstützen
oder auf dem sie festgeklebt sind mit einem biokompatiblen Klebstoff
des Typs Polymerkleber.
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Die
achsensymmetrische Umhüllung
kann die Form von zwei Halbhüllen
wie zum Beispiel zwei Halbzylindern aufweisen, von denen jede eine
Außenseitenwand
und eine Endwand umfasst, die dicht miteinander verbunden sind,
abgedichtet mittels einer Dichtung.
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Die
Form der achsensymmetrischen Umhüllung
des erfindungsgemäßen Zellkulturraums
kann so gewählt
werden, dass es zum Beispiel möglich
ist, mehrere Zellkulturräume
auf einem Träger
zu stapeln. Der Fachmann ist wieder fähig, die Form der Umhüllung des
Zellkulturraums entsprechend der vorgesehenen Verwendung zu wählen. Man
kann zum Beispiel eine Umhüllung
wählen,
die durch zwei Halbhüllen
von zylindrischer, kubischer oder polygonaler Form gebildet wird.
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Für eine achsensymmetrische
Umhüllung von
hexagonaler Form kann die Anzahl der Hauptverteilungsrillen jeder
der beiden Endwände
wenigstens sieben betragen, wobei diese Zahl sehr viel höher sein
kann.
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Zu
betonen ist, dass ein Stapel von Zellkulturräumen mit elementaren Mustern
unter der Bedingung realisiert werden kann, dass diese Muster dieselbe
Form aufweisen, um einen stabilen Stapel dieser Muster auf einem
entsprechenden Träger
zu erhalten.
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Nach
einer Ausführungsart
eines Zellkulturraum-Stapels mit elementaren Mustern kann zum Beispiel
eine hexagonale Form das sukzessive Stapeln mehrere Zellkulturräume auf
einem entsprechenden Sockel erleichtern, der zum Beispiel sechs Säulen besitzt.
In diesem Fall können
die sechs Säulen
des Sockels, welche die Rolle des Trägers des Zellkulturraum-Stapels
spielen, zum Beispiel auch als Versorgungs- und Entleerungsleitungen
der flüssigen
dynamischen Mittel dienen.
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Die
Versorgung der erfindungsgemäßen Zellkulturräume mit
flüssigen
dynamischen Mitteln kann durch ein System mit drei flüssigen dynamischen
Mitteln (nämlich
ein System mit drei Strömen von
unterschiedlichen Mitteln).
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Ein
erstes flüssiges
dynamische Mittel, mit F1 bezeichnet, das durch biokompatible Rohrstutzen ein-
und austritt, die in Höhe
einer der Endwände
der Umhüllung
stecken (zum Beispiel der oberen Endwand), versorgt den Nährboden
mit Nährmittel
(auch nährstoffreiches
Mittel genannt), wobei dieses Mittel reich an Wachstumsfaktoren
ist. Dieses erste flüssige
dynamische Mittel wird durch Elemente gebildet, die zur Zellenkultur
notwendig sind, zum Beispiel, wie zum Beispiel Proteine, Spurenelemente,
Glukose, Wasser und Wachstumsfaktoren, und versorgt den Nährboden
mit frischem Nährmittel.
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Ein
zweites flüssiges
dynamisches Mittel, mit F2 bezeichnet, das in Höhe der Außenseitenwand der achsensymmetrischen
Umhüllung
des Zellkulturraums ein- und austritt, hat drei unterschiedliche Funktionen,
je nach vorgesehener Verwendung.
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Gemäß einer
ersten Funktion dient dieses zweite flüssige dynamische Mittel, das
durch einen biokompatiblen Rohrstutzen in Höhe einer Seitenwand des Zellkulturraums
eintritt, dazu, die Zellen in den genannten Zellkulturraum einzuführen, die
im Innern dieses Zellkulturraums kultiviert und nach ihrer Kultivierung
zurückgewonnen
werden müssen
(zum Beispiel blutbildende Zellen oder Leberzellen).
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Gemäß einer
zweiten Funktion kann dieses zweite flüssige dynamische Mittel dem
Gentransfer dienen. Es können
sich nämlich
bei der Einführung der
suspendierten Kulturzellen in den Kulturraum durch dieses zweite
flüssige
dynamische Mittel Viruspartikel, enthalten in diesem flüssigen dynamischen Mittel,
an den suspendierten Zellen in Höhe
ihrer Membrane festsetzen und so den erwünschten Transfer der Gene ermöglichen.
Dieser zweite Mittelstrom kann ermöglichen, die erwünschten
Kulturzellen, die man kultivieren will, genetisch modifiziert zu erhalten.
Dieses Mittel transportiert nämlich
die Gentransfervektoren und ermöglicht
die Kontaktherstellung mit den Zellen, um zwischen der Zielzelle
und dem Gentransferträger
eine Membranverschmelzung zu realisieren. Diese Gentransfervektoren
sind von jeglicher Art. Beispielsweise kann man die Viren wie zum
Beispiel die Adenoviren bzw. Kalifornische Enzephalitis, die Retroviren,
die Liposome und Plasmidgen-Komplexe nennen.
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Eine
solche Markierung der Zellen (durch Injektion von Gentransferträgern), außerhalb
des menschlichen Körpers
realisiert, ermöglicht,
genau auf das genetisch zu modifizierende Gewebe zu zielen. Zudem
kann man zum Beispiel einen synthetischen Virus mit einmaligem Gebrauch
verwenden, um beim Gentransfer genau auf eine therapeutisch interessante
Zellpopulation zu zielen. Dieser Virus, dadurch gekennzeichnet,
dass die codierenden Gene für
die Hülle
und diejenigen, welche die eigentliche genetische Information tragen,
getrennt sind, ist unfähig,
sich im Innern der Zellen zu reproduzieren, nachdem er die erwünschte genetische
Information transferiert hat. Die Risiken der Entstehung eines neukombinierten
Virus aus dem verwendeten synthetischen Virus und einem wilden Virus,
der bei dem Patienten vorhanden sein könnte, sind also begrenzt.
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Gemäß einer
dritten Funktion kann dieses zweite flüssige dynamische Mittel die
Rolle des Spülungsstroms
der inhibierenden Makromoleküle
spielen, die in Höhe
des Zelleneinschließungsraums
vorhanden sind. Diese kultivierten Zellen können nämlich vor ihrer Ernte oder
während
ihrer Beimpfungs-Vorbehandlung oder auch während ihrer Beimpfung in dem
Zellkulturraum gestresst worden sein. Dieser Stress kann die Produktion
(durch diese Zellen) von Proteinen bewirken, die ihre Fähigkeit, sich
zu vermehren, hemmen, indem sie sie in einen Dämmer- bzw. Ruhezustand versetzen
(état
quiescent). Während
dieses Zustands sind diese Zellen physiologisch nicht mehr imstande,
auf die durch die Wachstumsfaktoren realisierten Stimulierung zu
reagieren, wenn sie sich vermehren.
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Im
Falle der Blutbildungszellen kann man den "radio-induzierten" Stress nennen, der durch ionisierende
Strahlungen (vorsätzlich
durch radiotherapeutischen Gebrauch oder ungewollt) verursacht wird
und sich später
durch Stress ausdrückt.
Diese Art Stress hat die Produktion von Inhibitoren wie zum Beispiel "Transforming Growth
Factor-beta" oder "Tumor Necrosis Factor-alpha" zur Folge. Da diese inhibierenden
Moleküle
ebenso Cytokine sind wie die für
die Kultur von Blutbildungszellen eingebrachten Wachstumsfaktoren,
werden sie folglich durch die beiden Filtermembranen des Zellkulturraums
eingeschlossen.
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Um
eine Zellkultur richtig durchzuführen, müssen diese
inhibierenden Moleküle
aus dem Nährboden
und folglich aus dem Kulturraum eliminiert werden. Das zweite flüssige dynamische
Mittel dient in seiner dritten Funktion also der Reinigung der Zelleneinschließungszone,
um die genannten inhibierenden Moleküle zu eliminieren.
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Ein
drittes flüssiges
dynamisches Mittel, F3 genannt, das durch biokompatible Rohrstutzen
ein- und austritt, die in der zweiten der Endwände der achsensymmetrischen
Umhüllung
stecken (zum Beispiel der unteren Endwand), versorgt das Kulturmittel mit
Basisnährmittel
(auch Regenerations-Basisnährmittel
genannt). Diese Basisnähmittel
ist ein Nährmittel
ganz ohne Wachstumsfaktoren. Ein solches Basisnährmittel wird also gebildet
durch Glukose, Wasser, Spurenelemente wie zum Beispiel Vitamine
und Mineralien, Farbstoffe um den pH-Wert zu bestimmen, und Proteinen
des Typs Albumin.
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Nach
der Erfindung hat dieser Zellkulturraum, der dazu bestimmt ist,
durch das System mit drei verschiedenen flüssigen dynamischen Mitteln versorgt
zu werden (auch Dreistromsystem genannt), charakteristisch drei
Eintritts- und Austrittspaare für die
verwendeten flüssigen
Mittel. Zwei dieser Paare sind mit den Endwänden verbunden, um die Verteilungsrillen
zu versorgen. Das dritte Paar ist mit der Außenseitenwand verbunden, zwischen
den beiden planen Filtermembranen unterschiedlicher Durchlassschwelle.
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Die
versetzte Anordnung dieser Eintritts- und Austrittspaare der flüssigen Mittel
auf der den Zellkulturraum abgrenzenden Umhüllung ermöglicht, eine gleichmäßige Verteilung
dieser flüssigen
Mittel im Innern des Kulturraums zu erhalten (s. 1).
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Gemäß den Charakteristika
der Erfindung sind die Eintritts- und Austrittsrohrstutzen des Dreistromsystems
folglich gut über
die achsensymmetrische Umhüllung
des Zellkulturraums verteilt.
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Gemäß 1 steckt
der biokompatible Eintrittsrohrstutzen des mit EF1 bezeichneten
ersten Stroms in der oberen Endwand der Umhüllung des Kulturraums, während der
mit SF1 bezeichnete Austrittsstutzen des ersten Flusses ebenfalls – aber dem Eintrittsrohrstutzen
entgegengesetzt – in
dieser Endwand steckt.
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Der
biokompatible Eintrittsrohrstutzen EF3 des mit F3 bezeichneten dritten
Stroms steckt so in der unteren Endwand der genannten Umhüllung, dass
dieser Rohrstutzen zu dem Eintrittsrohrstutzen des an Wachstumsfaktoren
reichen Nährmittelstroms EF1
um einen Winkel von 120° versetzt
ist, um eine gute Verteilung der genannten Mittel im Innern der Kulturkammer
zu ermöglichen.
Außerdem
steckt der biokompatible Austrittsrohrstutzen SF3 dieses mit F3 bezeichneten
dritten Stroms ebenfalls – aber
dem Eintrittsrohrstutzen EF3 des genannten Stroms F3 entgegengesetzt – in derselben
Endwand.
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Gemäß 1 steckt
der Eintrittsrohrstutzen des mit EF2 bezeichneten zweiten flüssigen dynamischen
Mittels zwischen den beiden mit M1 und M3 bezeichneten Filtermembranen,
die jeweils eine Durchlassschwelle von 0,22 μm und 10 kDa haben, in der Außenseitenwand
der Hülle
entsprechend einem Winkel von ungefähr 60° in Bezug auf den Eintrittsstutzen
des ersten Stroms EF1. Der mit SF2 bezeichnete Austrittsstutzen
steckt in entgegengesetzt zum Eintrittsstutzen des genannten Stroms
in der Seitenwand.
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Die
drei Paare Eintritts- und Austrittsstutzen der flüssigen dynamischen
Mittel befinden sich in drei vertikalen Ebenen, die durch die Symmetrieachse der
Umhüllung
verlaufen, wobei diese Ebenen zwischen dem ersten Eintritt und dem
zweiten Eintritt der flüssigen
dynamischen Mittel um einen Winkel von ungefähr 60° versetzt sind und zwischen
dem ersten und dem dritten Eintritt um einen Winkel von ungefähr 120°, und die
Austritte der genannten flüssigen dynamischen
Mittel haben dieselbe Winkelanordnung.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft auch einen Bioreaktor mit dem oben
beschriebenen Zellkulturraum. Dieser Zellkulturraum ist durch die
drei Eintritts- und Austrittspaare der flüssigen dynamischen Mittel über Verbindungsleitungen
mit Versorgungs- und/oder
Entleerungsspeicher dieses Zellkulturraums verbunden. Der erfindungsgemäße Bioreaktor umfasst
außerdem
Einrichtungen zur Regelung der Kulturbedingungen und zur Massentransferkontrolle der
genannten flüssigen
dynamischen Mittel, verbunden mit dem Regelungs-Kontrollblock des
genannten Bioreaktors.
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Dieser
Bioreaktor umfasst außer
dem Kulturraum einen "Regelungsblock" auch "Steuerungsblock" genannt, der die
Kontrolle und Regelung des pH-Werts, der Sauerstoffkonzentration
und der Temperatur des Nährbodens
ermöglicht.
Der "Steuerungs-Regelungsblock" kann den gesamten
Betrieb des Bioreaktors automatisch verwalten. Diese Regelung ist
vom Typ Numerischer P.I.D.-Regler (numerische Proportional-, Integral-
und Abweichungsregelung) und die durch die verschiedenen Sonden
gesendeten Daten können
durch Informatik aufgezeichnet und analysiert werden.
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Der
den oben beschriebene Zellkulturraum enthaltende erfindungsgemäße Bioreaktor
umfasst austauschbare Funktionsmoduleinheiten, die für einen
bestimmten Massen- oder Energietransfenniert dimensioniert sind
(zum Beispiel Belüftungs-
oder Wärmetauschermodule)
und die ein neudimensionierbares modulares System bilden – ausgestattet mit
einem programmierbaren Regelungs-Steuerungsblock -, indem man identische
Funktionseinheiten parallel oder seriell nebeneinander anordnet.
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Der
Regelungs-Steuerungsblock erhält
die Gesamtheit der Informationen bezüglich der flüssigen dynamischen
Mittel F1, F2, F3 von den Kontroll- und Regelungseinrichtungen sowie
die Informationen bezüglich
diverser Speicher, Pumpen, Ventile und Drücke, die in den Zonen C1, C2,
C3 des Kulturraums herrschen, verwaltet sie und sendet die nötigen Betriebsbefehle.
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Daher
ist es möglich,
auf Verlangen die internen Charakteristika des Kulturraums zu modifizieren und
die bei der Selbstregulation des Nährbodens zusammenwirkenden
Parameter und Regelungsprogramme zu verändern und an den kultivierten
Zellentyp anzupassen.
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Das
Regelungssystem kann auch eine Kristallzelle zur Messung des infraroten
Spektrums umfassen, die durch Entfaltung des Reemissionsspektrums
ermöglicht,
die Konzentration bestimmter in dem Nährboden gelöster Stoffe zu messen. Es ist dann
möglich, "online" und in Echtzeit
die Glukose- und Lactatkonzentrationen zu messen.
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So
kann die Temperatur des Nährbodens
auf einen zwischen 30 und 38 °C
enthaltenen Sollwert eingestellt werdend. Während des Zellwachstums kann
der pH-Wert des Nährbodens
auf einen Einstellwert festgelegt werden, der zwischen 6,5 und 7,7
enthalten ist. Der Regelungs-Steuerungsblock ermöglicht auch die Regelung des
Luftdurchsatzes und des Gehalts an CO2,
das durch seine Auflösung
Amphoter HCO3 liefert, das den Nährboden
puffert, zu der Stabilität
des pH-Werts beiträgt
und die pH-Wert Regelung bewirkt.
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Nach
einer der Charakteristika des erfindungsgemäßen Bioreaktors sind die Eintritts-
und Austrittsstutzen (des Kulturraums) des ersten flüssigen dynamischen
Mittels F1 durch Verbindungsleitungen mit einem Speicher R1 des
an Wachstumsfaktoren reichen Nährmittels
durch einen Closed-loop-Kreislauf verbunden, der das Recycling der
für die
Entwicklung der kultivierten Zellen notwendigen Wachstumsfaktoren
ermöglicht.
Dieser Speicher R1 kann die Rolle des Expansionsgefäßes spielen.
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Nach
einer der Charakteristika dieses Bioreaktors sind die genannte Verbindungsleitung
zwischen dem Eintrittsstutzen des nährstoffreichen ersten Mittels
F1 des Kulturraums und der genannte Speicher R1 dieses Mittels mit
einer Pumpe P1 ausgerüstet, die
ermöglicht,
das Volumen und den Durchsatz des Mittels F1, das im geschlossenen Kreis
in dem Kulturraum zirkuliert, zu kontrollieren und anzupassen.
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Die
geschlossene Schleife, in welcher der nährstoffreiche Strom F1 fließt, vertilgt über eine
Belüftungseinrichtung,
die sich auf dem Expansionsgefäß R1 befindet,
wobei diese Belüftungseinrichtung einen
Filter mit einer 0,22μm-Durchlassschwelle
umfasst, der die Aseptik des Mittels garantiert. Diese Schleife
ist auch mit einem Elektroventil V1 ausgestattet, gesteuert durch
den programmierbaren Regelungs-Steuerungsblock, das bei Bedarf einen Druckausgleich
mit dem atmosphärischen
Druck ermöglicht.
Das Expansionsgefäß R1 ist
auch mit Sensoren für
den oberen und den unteren Pegel des flüssigen Mittels ausgestattet,
was dazu dient, die Zirkulationsumkehrung der Fluide auszulösen.
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Nach
einer anderen Charakteristik des Bioreaktors der Erfindung ist der
Eintrittsstutzen EF3 des Basisnährmittels
F3 des Kulturraums durch eine Verbindungsleitung mit einem mit R3
bezeichneten Speicher dieses Mittels verbunden, und der Austrittsstutzen
SF3 ist durch eine Leitung mit dem Behälter für die Abfallstoffe verbunden
(Abfallsammelabteil).
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Nach
der Erfindung ist die Verbindungsleitung, die mit dem Eintrittsstutzen
EF3 des dritten flüssigen
dynamischen Mittels F3 verbunden ist, mit einer Pumpe P3 ausgestattet,
während
die Leitung, die mit dem Ausgangsstutzen des genannten Stroms verbunden
ist, mit einem Ventil V3 ausgerüstet,
das eventuell durch den Regelungs-Steuerungsblock gesteuert wird,
wobei das Ganze ermöglicht,
das Volumen und den Durchsatz des genannten dritten Mittels F3 zu
regeln und zu kontrollieren, das in einem offenen Kreislauf in dem
Kulturraum zirkuliert.
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Nach
der Erfindung ist jeweils eine Belüftungseinrichtung des nährstoffreichen
Mittels F1 und eine Belüftungseinrichtung
des Basisnährmittels
F3 in dem einen und dem anderen Kreislauf mit geschlossener und
offener Schleife vorgesehen und jeweils zwischen den Eingängen der
flüssigen
dynamischen Mittel F1 und F3 in den Zellkulturraum und den Speichern
R1 und R3 angeordnet.
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Nach
der Erfindung sind in jedem der beiden Kreisläufe beim Eingang der genannten
Mittel F1 und F3 ein Wärmetauscher
für das
nährstoffreiche
Mittels F1 und ein Wärmetauscher
für das
Basisnährmittel F3
vorgesehen.
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Diese
Vorrichtungen ermöglichen,
die Selbstregulation des Kulturraums aufrechtzuerhalten, indem sie
die einströmenden
Mittel vorkonditionieren, um zu vermeiden, dass ein Nährboden-Volumenelement
in den Kulturraum hineinströmt,
das zu einer starken Störung
seiner physikalisch-chemischen Parameter führt.
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Nach
einer anderen Charakteristik des Bioreaktors der Erfindung ist der
Eintrittsstutzen EF2 des zweiten flüssigen dynamischen Mittels
des Kulturraums, der sich in Höhe
der Seitenwand der Umhüllung
befindet, durch eine Verbindungsleitung mit einem Speicher R2 verbunden,
der das zweite flüssige dynamische
Mittel F2 enthält,
das entsprechend der ihm zugeteilten Rolle ausgewählt wird,
nämlich
entweder den Kulturraum mit Zellen zu versorgen, die zur Kultivierung
bestimmt sind, und den Kulturraum nach der Kultivierung zu entleeren,
oder einen Gentransfer durchzuführen,
oder als Reinigungsstrom zu dienen, der den Kulturraum von den inhibierenden Molekülen der
zu kultivierenden Zellen entlastet.
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Abhängig von
der Funktion, die diesem zweiten Mittel zugeteilt wird, ist der
Ausgangsrohrstutzen SF2, der dem Eingangsstutzen EF2 in der genannten Wand
gegenübersteht,
verbunden mit:
- – einer Verbindungsleitung
mit einem Rückgewinnungsspeicher
der Zellen nach der Kultur (nämlich
einer Sammeltasche) oder mit dem Abfallstoffbehälter (Abteil zur Eliminierung
der inhibierenden Moleküle)
entsprechend einer offenen Schleife, oder
- – einer
Verbindungsleitung mit einem das Mittel ohne geeignete Gentransfervektoren
enthaltenden Speichers entsprechend einer geschlossenen Schleife.
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Nach
einer anderen Charakteristik des erfindungsgemäßen Bioreaktors können ein
oder mehrere Mittel- bzw. Stoffaustauscher-Funktionsmodule, auch
Dialysatoren oder Ultrafiltriereinrichtungen genannt, hinzugefügt werden,
um das nährstoffreiche Mittel
F1 am Ausgang des Kulturraums zu filtern. Dieser oder diese Mittel-
Stoffaustauscher-Funktionsmodule
befinden sich außerhalb
des Kulturraums und sind in Serie in die Ausgangsverbindungsleitung
des Closed-loop-Kreislaufs des ersten Mittels F1 eingebaut, und
werden in offener Schleife in Gegenrichtung von dem Mittel F3 durchströmt.
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In
dem Falle der Ad-hoc-Verwendung von zwei in Serie in die geschlossene
Schleife F1 eingebaute Funktionsmodule kann man zwei unterschiedliche
Durchlassschwellen wählten,
zum Beispiel 10 kDa und 30 kDa. Man kann, indem man den aus dem 10kDA-Modul
austretenden Strom in den 30kDa-Modul einspeist und um das Permeat – das heißt den flüssigen Teil,
der die 30kDa-Membran durchquert hat – wieder in die F1-Schleife
einzuspeisen, eine Aufteilung der Proteine des Mittels in 10 und
30 kDa vornehmen, was der Größe der Wachstumsfaktoren entspricht.
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Solche
zusätzlichen
Funktionsmodule können
sich als nützlich
erweisen, wenn zum Beispiel die Wachstumsfaktoren durch Träger- Unterstützungszellen
in einem zugeordneten ersten Kulturraum erzeugt werden und man dieses
Milieu bzw. diesen Nährboden
konditionieren möchte
(das heißt
die erzeugten Wachstumsfaktoren zurückzugewinnen ohne die durch
die Trägerzellen
erzeugten Zellabfälle),
um sie in der Schleife F1 wieder zu verwenden, um die Zellen von
sogenanntem therapeutischem Interesse in dem Hauptkulturraum zu
stimulieren.
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Es
sei angemerkt, dass das Verfahren zur Kultivierung der Blutbildungs-
und/oder Blutzellen, Stromalzellen genannte Unterstützungs-
bzw. Trägerzellen
verwenden kann. Diese Stromalzellen (cellules stromales) können genetisch
modifiziert werden, um menschliche Cytokine mit solchen Ausdruckniveaus
zu erzeugen, dass sie teilweise den Cytokin-Bedart der Kultur bestreiten
können.
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Es
muss im Übrigen
unterstrichen werden, dass die achsensymmetrische Umhüllung eine gleichmäßige optimale
Verteilung der Nährstoffe
ermöglicht
und den Vorteil hat, ebenso steril zu sein, wie alle Elemente des
Bioreaktors, die mit dem Nährboden
Kontakt haben. Die Sterilisierung des Bioreaktors erfolgt nämlich durch
einen Autoklaven bei 121 °C
während
20 Minuten und betrifft sowohl die Vorrichtung als auch alle Flaschen
und Speicher. Die Verbindungsleitungen, die Speicher und andere
Abdichtungselemente sind aus biokompatiblen Materialien, die im
Falle eine Benutzung im Laboratorium ohne Schaden ungefähr zehn
Sterilisationszyklen aushalten. Hingegen bildet im Falle einer klinischen Verwendung
das gesamte System – bestehend
aus Kulturraum, Verbindungsleitungen, Speicher für die Mittel und anderes – ein Kit
bzw. einen Bausatz für den
einmaligen Gebrauch.
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Außerdem erfolgt
die Neukonditionierung des Bioreaktors nach einen Zellkultur im
Rahmen einer Benutzung des Labor-Typs durch eine Proteinaufschließung bzw.
-digestion mit einer Molar-Salzsäure,
gefolgt von einer ultrasauberen Reinigung und einer erneuten Sterilisierung.
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Entsprechend
der Funktionsweise des Bioreaktors und gemäß 2 wird das
nährstoffreiche Mittel
F1 in Höhe
der oberen Endwand der Umhüllung
eingespeist in die mit C1 bezeichnete Zone (Abteil C1) des Kulturraums,
enthalten zwischen der genannten Wand und der planen Filtermembran
mit Durchlassschwelle in der Größenordnung
von 1,12 μm
bis 0,44 μm,
durch Öffnen
bzw. Einschalten der Pumpe P1, die sich in der Verbindungsleitung
befindet, die den Kulturraum mit dem Speicher R1 verbindet, der
das genannte Mittel F1 enthält,
während
die Pumpe P3, die sich in der Verbindungsleitung befindet, die den
Kulturraum mit dem Speicher R3 verbindet, der das Basisnährmittel
F3 enthält,
stillsteht. Zudem wird der Druck p3, der in der Zone C3 (Abteil
C3) des Kulturraums herrscht, der sich zwischen der unteren Endwand
der Umhüllung
und der Filtermembran mit Durchlassschwelle 15 kDa befindet, durch das
Gegendruckventil V3 geregelt, das sich in der Leitung befindet,
welche den Kulturraum mit dem Abfallabteil verbindet, so dass der
Druck p1, der in der Zone C1 des Kulturraums herrscht, höher ist
als der Druck p3, und dass der Druck p2, der in der Zone C2 herrscht,
entsprechend einem Druckgradienten zwischen p1 und p3 enthalten
ist.
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Bei
der Einspeisung des ersten flüssigen
dynamischen Mittels F1 in den Kulturraum durch das Öffnen bzw.
Einschalten der Pumpe P1 durchqueren die Wachstumsfaktoren des Nährmittels
die Zone C1 und die genannte Membran mit Durchlassschwelle 0,12 μm bis 0,44 μm des Kulturraums,
werden aber zurückgehalten
durch die plane Filtermembran mit einer Durchlassschwelle von höchstens
15 kDa, welche die Rolle der Sperre für die Wachstumsfaktoren und
die großen
Proteine spielt.
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Die
Wachstumsfaktoren können
folglich beiderseits der planen Filtermembran mit der Durchlassschwelle
0,12 μm
bis 0,44 μm
migrieren und ihre Funktion der Wachstumsstimulation und/oder der Kontrolle
der Differenzierung der Zellen im Zustand der Kultivierung erfüllen, die
eingeschlossen sind zwischen den beiden planen Membranen des Kulturraums,
welche die mit C2 bezeichnete Zone dieses Kulturraums definieren
(Abteil C2).
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Entsprechend
der 4 schließt
die plane Filtermembran M3 mit einer Durchlassschwelle von höchstens
15 kDa die Wachstumsfaktoren und die großen Proteine des frischen Nährmittels
F1 in den Zonen C1 und C2 des Kulturraums ein. Hingegen werden die
Spurenelemente des Mittels F1 und die Abfälle kleiner Größe (wie
zum Beispiel NO, NH4 +, Laktat
und anderes), erzeugt durch die Kultivierung der in der Zone C2
des Kulturraums eingeschlossenen Zellen, in Richtung der Zone C3
drainiert, wo sie in den Abfall ausgeschieden werden. Der die Membranen
durchquerende Gesamtstrom bewegt sich folglich von der Zone C1 in
Richtung Zone C3 des Kulturraums (s. 2).
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Bei
dieser Betriebsart des erfindungsgemäßen Bioreaktors, "Abwärtsphase" genannt, verliert das
in einer geschlossenen Schleife zirkulierende frische Nährmittel
F1 an Volumen aufgrund der Drainage der wässrigen Lösung in Richtung der Zone C3 und
insbesondere in Richtung Abfall. Das Volumen des Mittels F1 in dem
Speicher R1 nimmt folglich ab. Da die Wachstumsfaktoren und die
großen
Proteine des frischen Nährmittels
F1 in den Zonen C1 und C2 eingeschlossen sind, werden die Abfälle aus
den Zonen des Kulturraums in Richtung der Zone C3 entleert und mit
durch das geöffnete
Ventil V3 in Richtung Abfallabteil drainiert.
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Sobald
das Volumen des Speichers R1 oder Expansionsgefäßes der das frische Nährmittel
F1 befördernden
geschlossenen Schleife ein bestimmtes unteres Niveau erreicht, kehrt
der entsprechend einer speziellen Sequenz programmierte Regelungs-Steuerungsblock
des Bioreaktors die Zirkulation des Stroms um. Zu diesem Zweck wird
die Pumpe P1, die eingeschaltet war, ausgeschaltet, die Pumpe P3,
die ausgeschaltet war, wird eingeschaltet, und das bisher geöffnete Ventil
V3 wird jetzt geschlossen.
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Der
in der Zone C1 herrschende Druck des Kulturraums wird also niedriger
als der Druck p3, während
der in der Zone C2 herrschende Druck p2 zwischen p1 und p3 enthalten
ist, entsprechend einem in Bezug auf die vorhergehende Arbeitsweise umgekehrten
Druckgradienten. Der Gesamtstrom zwischen den Membranen bewegt sich
dann von der Zone C3 in Richtung Zone C2 des Kulturraums (s. 3).
Bei dieser Betriebsart des Bioreaktors, den 3 und 5 entsprechend
und "Aufwärtsphase" genannt, ermöglicht die
Umkehrung des Stroms im Innern des Kulturraums dem frischen Nährmedium F1,
das in der Kulturkammer zirkuliert, sich wieder aufzuladen mit frischen
Nährelementen,
die aus dem dritten flüssigen
dynamischen Mittel F3 stammen, und die durch die "Abwärtsphase" verursachten Verluste
zu kompensieren, unter anderem Wasser. Dieses (Regenerations) Basismittel
F3 versorgt nämlich den
Zellkulturraum wieder mit Glukose, Wasser und Spurenelementen.
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Sobald
das Volumen des Speichers R1 oder Expansionsgefäßes des Kreislaufs mit geschlossener
Schleife, in dem das frische Nährmittel
F1 zirkuliert, ein bestimmtes oberes Niveau erreicht, kehrt das
entsprechend einer speziellen Sequenz programmierte Kontrollsystem
des Bioreaktors erneut die Zirkulationsrichtung des Stroms um.
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Die
Wachstumsfaktoren sind also – aufgrund der
in geschlossener Schleife realisierten Zirkulation des Mittels F1,
das heißt
des ersten flüssigen
dynamischen Mittels, von dem sie ein Teil sind -, eingeschlossen
in der geschlossenen Schleife und in den Abteilen C1 und C2 und
ihre Konzentration schwankt zwischen einer Konzentration Co und
Co+/–ΔC. Der reiche
Nährboden
wird also recycelt und die Nutzung der dank des Kulturraums und
des Bioreaktors nach der Erfindung optimierten Wachstumsfaktoren
optimiert.
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Dieses
Umkehrsystem des Stroms im Innern des Kulturraums ermöglicht,
die Membranen durchquerende Ströme
zu erzeugen, die schwache hydrodynamische Belastungen aufweisen,
die kompatibel sind mit der Empfindlichkeit der kultivierten Zellen. Derart
erhält
man ein System langsamer "laminarer" Ströme. Diese
Umkehrung der Ströme
kann auch die Verstopfung der Filtermembranen verhindern, wobei der
Membrandurchquerungs-Druckabfall (Index, der die Durchlässigkeit
der Membran misst) in Echtzeit durch elektronische Manometer kontrolliert
werden kann, die sich in jedem der Ströme des flüssigen dynamischen Mittels
befinden.
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Bei
dieser Betriebsart des erfindungsgemäßen Bioreaktors zirkuliert
das zweite flüssige
dynamische Mittel, das in Höhe
der Außenseitenwand
eintritt und austritt, zwischen den beiden planen Filtermembranen
des Kulturraums, im Innern des genannten Kulturraums entsprechend
eines Kreislaufs mit offener Schleife oder geschlossener Schleife,
abhängig von der
im zugeteilten Funktion, wobei die Pumpen P1 und P3 stillstehen,
und seine Eintritts- und Austrittskonfiguration wird festgelegt
durch die Funktion, die man ihm zuteilen will.
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Je
nach Betriebsart des Bioreaktors – wenn zum Beispiel das zweite
Mittel F2 in seiner ersten Funktion dazu dient, die in dem Kulturraum
zu kultivierenden Zellen zu beimpfen und nach der Kultivierung zu
entladen bzw. zu entnehmen, arbeitet es ebenso in offener Schleife
wie in seiner dritten Funktion zur Reinigung des Zellkulturraums,
um die inhibierenden Moleküle
zu eliminieren. Wenn hingegen das flüssige dynamische Mittel F2
die Funktion des Gentransfers hat, arbeitet es während der Beimpfung und der
Inkubation in geschlossener Schleife.
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In
ihrer ersten Funktion und gemäß der Betriebsart
des Bioreaktors nach 6, wird das zweite flüssige dynamische
Mittel F2, das die zu kultivierenden Zellen enthält, in der Zone C2 des Kulturraums mit
einer Spritze beimpft, durch ein biokompatibles Septum hindurch,
positioniert in einem der drei Zweige des Eintrittsstutzens EF2
(der Außenseitenwand), dessen
Elektroventil V2E1 offen ist, während
die Elektroventile V2E2 und V2E3 geschlossen sind. Während der
Beimpfung des genannten Mittels sind die drei Elektroventile V2S1,
V2S2 und V2S3, die sich in den drei Zweigen des Austrittsstutzens
SF2 befinden, dem Eintrittsstutzen EF2 gegenüberstehend, geschlossen.
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Bei
der Rückgewinnung
der Zellen nach der Kultivierung, sind die beiden Elektroventile
V2E2 und V2E3 des Eintrittsstutzens EF2 geschlossen, das Elektroventil
V2S1, in einem der drei Zweige des Austrittsstutzens SF2 befindlich,
verbunden mittels einer Verbindungsleitung mit dem Rückgewinnungsspeicher
der kultivierten Zellen, ist offen, während die Elektroventile V2S2
und V2S3 der beiden anderen Zweige des Austrittsrohrstutzens SF2
geschlossen sind. Dann wird durch Einschalten der Pumpe P2 das Regenerations-Basismittel
aus dem Speicher R2 gepumpt, um den Inhalt des Abteils C2 (enthalten
zwischen den beiden Membranen mit unterschiedlicher Durchlassschwelle)
in die Zellensammeltasche zu entleeren. Eine Enzymbehandlung des
Trypsin- oder Kollagen- und/oder
DNA-Typs kann benutzt werden, um die extrazelluläre Matrix zu abzubauen, die
von den Zellen während
der Kultur erzeugt wurde, um ihre Verankerung zu erleichtern. Im
Rahmen einer Blutbildungszellenkultur auf einem Makroträger des Edelkorallentyps,
ermöglicht
eine leichte Säuerung des
Mittels auf pH=6.0 oder pH=6.5, die Edelkoralle aufzulösen und
die Blutbildungszellen nach Reinigung zurückzugewinnen.
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In
ihrer dritten Funktion und entsprechend der Funktionsweise des Bioreaktors,
wenn das zweite flüssige
dynamische Mittel F2 die zur Reinigung des Zelleneinschließungsraums
nötigen
Elemente enthält
und in offener Schleife arbeitet nach demselben Schließ- und Öffnungsprinzip
der Elektroventile wie bei dem oben beschriebenen Betrieb mit der
Ausnahme, dass der Eintrittsstutzen kein biokompatibles Septum aufweist,
sondern mittels einer Verbindungsleitung mit dem Speicher R2 verbunden
ist, der das gewählte
Mittel F2 enthält.
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Bei
der Einspeisung des Reinigungsmittels F2 in die Zone C2 des Kulturraums
in Höhe
eines der drei Zweige der Eintrittsstutzens EF2 (der Außenseitenwand),
dessen Elektroventil V2E2 geöffnet
ist, sind die Elektroventile V2E1 und V2E2 geschlossen. Während der
Einspeisung und der Rückgewinnung des
genannten Reinigungsmittels sind die beiden Elektroventile V2S1,
V2S2, die sich in den zwei Zweigen des Austrittsrohrstutzens SF2
befinden, geschlossen, das Elektroventil V2S3, das sich in dem anderen
Zweig des Austrittsrohrstutzens SF2 befindet, ist offen, und der
Reinigungsstrom zirkuliert kontinuierlich in offener Schleife. Der
Ausgang des Elektroventils V2S3 kann an einen Stutzen angeschlossen
sein, der zum Abfallbehälter
führt.
Der Abfallbehälter
kann durch einen Mittelspeicher gebildet werden, der gleichzeitig
mit der Gesamtheit der Stutzen des Bioreaktors, seiner Speicher,
seiner Funktionsmodule und des Kulturraums sterilisiert wird, was
die Sterilität
des Stroms garantiert. Zwei 0,22μm-Filter können diesem
Ganzen beim Abfall hinzugefügt
werden, um die Sicherheit zu erhöhen
und die Sterilität zu
garantieren, insbesondere wenn man den Abfallspeicher wegen Überfüllung "warm" bzw. plötzlich austauschen
muss.
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In
seiner zweiten Funktion und nach der Ausführungsart des Bioreaktors nach 6 wird
das zweite Mittel F2, das die Gentransfervektoren enthält, in die
Zone C2 des Kulturraums durch Öffnung des
Elektroventils V2E2 eingespeist, das sich in einem der drei Zweige
des Eintrittsstutzens EF2 befindet, wobei die Elektroventile V2E1
und V2E3 geschlossen sind. Bei der Einspeisung dieses Mittels sind
die beiden Elektroventile V2S1, V2S3, die sich in dem zweiten Zweig
des Stutzens SF2 befinden, geschlossen. Dieses Mittel F2 enthält die Gentransfervektoren,
die während
der für
die Beimpfung und Inkubation notwendige Zeit im Closed-loop-Kreislauf zirkulieren.
Wenn das Gentransferverfahren beendet ist, kehrt die Schleife F2
zum Reinigungsbetrieb zurück,
wie oben beschrieben, um die eventuellen restlichen Vektoren zu
beseitigen. Dann, nach Beendigung der Reinigung, wird die Kultivierung
fortgesetzt entsprechend der Abwechslung der "Aufwärts-" und "Abwärtsphasen" der Ströme F1 und
F3.
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Anzumerken
ist, dass eines der unerwünschten
Epiphänomene
während
der Umkehrung des Stroms von der Abwärtsphase in die Aufwärtsphase die
Möglichkeit
ist, dass das Mittel F1 leicht kontaminiert wird durch die Abfälle, die
aus den Zonen C2 und C3 stammen. Nun hat sich aber gezeigt, dass das
Dilutionsphänomen
diese mögliche
Kontamination vernachlässigbar
macht. Zudem wird der proximale Teil der Verbindungsleitung, die
den Speicher des Basismittels F3 und den Kulturraum verbindet, mit
direkt aus dem genannten Speicher stammendem frischem Mittel F3
gespeist und nur der distale, das heißt nahe beim Ventil V3 befindliche
Teil der Leitung, die den Kulturraum mit dem Abfall verbindet, ist
mit Abfällen
belastet.
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Der
Kulturraum und der Bioreaktor nach der Erfindung können zur
außerkörperlichen
Tierzellenkultur benutzt werden und daher betrifft die Erfindung das
Gebiet der Medizin. Beispielsweise können der Kulturraum und der
Bioreaktor nach der Erfindung zur Erzeugung von Blutbildungszellen
oder Leberzellen benutzt werden.
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Die
vorliegende Erfindung wird also zur außerkörperlichen Kultur bzw. Züchtung von
Knochenmarkzellen benutzt werden. Die Blutbildung ist der physiologische
Prozess, der ermöglicht,
alle korpuskuläre
Elemente des Bluts zu erneuern (da die reifen Blutzellen eine begrenzte
Lebensdauer haben) durch die Vermehrung und Differenzierung einer
multipotenten primitiven ursprünglichen
Zelle (Stammzelle genannt), die fähig ist, alle Zelltypen, Blutzellen,
auch korpuskuläre
Elemente des Bluts genannt, zu erzeugen. Dieser Prozess ist unter
der Kontrolle von Blutbildungs-Wachstumsfaktoren, auch Cytokine
genannt.
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Das
Transplantieren unreifer Blutbildungszellen, Blutbildungs-Progenitoren
genannt, bei einem Patienten mit einer Aplasie, bedingt durch einen
Unfall oder eine Krebsbehandlung, ist ein Mittel, um die Aktivität des verletzten
Knochenmarks wieder anzuregen, um ein Wiedereinsetzen der Blutbildung
auszulösen.
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Dieser
Prozell impliziert, dass Prognitoren – Zellen in einem frühreifen
Entwicklungsstadium – dem
Patienten durch Zytapherese (cytapherese) oder direkt durch Punktierung
des Knochenmarks entnommen werden und nach Züchtung wieder injiziert werden,
so dass diese Zellen das Blut- und Immunsystem des Patienten wieder
herstellen können (im
Falle einer kompletten Aplasie) oder die morbide Anzythämie-Übergangsphase
(Neutropenie-, Lymphopenie- und Thrombopeniephase) kompensieren können, um
das Wiedereinsetzen der endogenen Blutbildung des Aplasie-Opfers
zu ermöglichen
(im Falle einer zufälligen
bzw. schädlichen
Bestrahlung).
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Ebenso
ist es im Falle einer akuten Leberinsuffzienz mit kurzfristiger
Todesgefahr notwendig, das Versagen der Lebfunktionen des Patienten
durch eine außerkörperliche
Blutentgiftungsbehandlung zu lindern, was eine große Menge
Hepatozyten erforderlich macht, um die notwendigen metabolischen Funktionen
zu bewirken. Der Zellraum sowie der Bioreaktor, wie oben beschrieben,
können
die Produktion von Leberzellen in ausreichender Menge für eine effiziente
Behandlung und eine schnelle Entgiftung ermöglichen, die kompatibel sind
mit den hämodynamischen
Belastungen, welche die außerkörperliche Blutzirkulation
für den
Patienten bedeutet.
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Zum
Beispiel ermöglicht
ein Bioreaktor mit einem Nutzvolumen, das zwischen 50 und 100 ml
variieren kann, eine außerkörperliche
Tierzellenkultur über
einen Zeitraum von ungefähr
10 Tagen im Rahmen der Produktion einer zellularen Biomasse für den Transplantationsgebrauch
oder als Palliativum eines Versagens. Im Rahmen der Wiederherstellung eines
organisierten und hierarchisierten Gewebemodells können die
durch den Bioreaktor erreichten Lebensdauern mehrere Monate erreichen.
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Für eine Transplantation
von Zellen des Typs Knochenmarkzellen (hämatoplastischen Zellen) ist es
notwendig, dass 106 bis 107 CFU
(Typ unreifer Zellen)/kg des Gewichts des Patienten aus der Kultur gewonnen
werden. Diese klinische Schwelle, die teilweise den Erfolg der Transplantation
bedingt, ermöglicht,
die Zahl der aus der hämatoplastischen
Kultur stammenden, für
die Transplantation notwenigen Zellen auf 1010 zu
schätzen.
Der oder die Kulturräume
sowie die Bioreaktoren wie oben beschrieben können für diesen Anwendungstyp dimensioniert werden.
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Die
pH-, Temperatur- und Sauerstoffpartialdruck-Bedingungen einer oben
erwähnten
Zellkultur betragen 7,4 für
einen Wachstums-pH-Wert, 37,5 °C für die Temperatur
und 15 % für
den Sauerstoffpartialdruck (in Sättigungsprozent).
Das Nährmittel
ist ein synthetische Mittel, gebildet durch ultra-gereinigte oder
synthetisierte Proteine und Spurenelemente (wie Eisen, Selen, Transferrin,
Vitamine und andere) und einen lebenswichtigen Farbstoff. Dieses
Nährmittel
ist angereichert mit Wachstumsfaktoren, nämlich Cytokine, deren Konzentration
je nach Bedarf zwischen 10 und 100 ng/ml variieren kann. Zudem können die
Cytokine mit der Präsenz
von Heparanen in einem biologisch aktiven Zustand stabilisiert werden.
Das Regenerations-Basismittel wird vertrieben unter folgenden handelsüblichen
Bezeichnungen: MEM-alpha oder RPMI1640 oder auch IMDM.