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DE102004062129B4 - Vortriebsmaschine zum horizontalen Vortrieb unterirdischer Leitungstunnel - Google Patents

Vortriebsmaschine zum horizontalen Vortrieb unterirdischer Leitungstunnel Download PDF

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DE102004062129B4 DE200410062129 DE102004062129A DE102004062129B4 DE 102004062129 B4 DE102004062129 B4 DE 102004062129B4 DE 200410062129 DE200410062129 DE 200410062129 DE 102004062129 A DE102004062129 A DE 102004062129A DE 102004062129 B4 DE102004062129 B4 DE 102004062129B4
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Abstract

Vortriebsmaschine für einen horizontalen Vortrieb von unterirdischen Leitungstunneln (2), mit einem als Tragstruktur vorgesehenen Längsschneidarm (5), an dem ein drehbar angetriebener Abbaukopf (6) festgelegt ist, der in jeweiligen Abbau- und Vortriebsstellungen entlang einer Ortsbrust (7) des Tunnels (2) verlagerbare Schneidwerkzeuge (8) und zumindest eine diesen nachgeordnete Transportwendel (22) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der Längsschneidarm (5) mit dem Abbaukopf (6) eine in Leitungstunneln (2) mit geringem Nennweiten-Durchmesser (D) einsetzbare Baueinheit (B) bildet, diese unmittelbar vor Ort von Hand steuerbar ist und der Längsschneidarm (5) der Baueinheit (B) an einem am Maschinenrohr (4) festgelegten Drehkranz (10) schwenkbar gehalten ist, derart, daß der andererseits vorgesehene Abbaukopf (6) mittels einer in diesen integrierten Antriebsbaugruppe (15) direkt in jeweiligen Schneid-, Abbau- und/oder Förderstellungen antreibbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vortriebsmaschine, die insbesondere für einen horizontalen Vortrieb von Leitungstunneln gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 vorgesehen ist.
  • Im Stand der Technik findet sich eine Vielzahl von Vortriebsmaschinen ( DE 12 03 213 , DE 32 28 737 , DE 199 38 646 ), die insbesondere zur unterirdischen Gewinnung von Kohle o. dgl. Abbaumaterial vorgesehen sind und einen Rotationsbohrkopf aufweisen, der auch für das Einbringen von Vertikalbohrungen vorgesehen sein kann.
  • Eine gattungsgemäße Tunnelvortriebsmaschine für Vortriebs- und Abbauzwecke ist in DE 40 14 752 nach Art einer Teilschnittmaschine vorgesehen, bei der mittels eines an einem Längsschneidarm befindlichen Abbaukopfes im Bereich einer Ortsbrust an der Stirnseite eines Tunnels ein vollständiger flächiger Abbau in einer jeweiligen Vortriebsrichtung erfolgt, dabei Schneidwerkzeuge auf einer kreisförmigen Fläche bewegt und die gelockerten Abraumteile nach hinten aus dem Tunnel ausgefördert werden. An derartigen nur für Tunnel mit einem Durchmesser von mehr als 1800 mm vorgesehenen Vortriebsmaschinen ist im Bereich des groß bauenden Abbaukopfes eine Antriebswelle integriert, die mit dem am rückseitigen Ende des Längsschneidarmes vorgesehenen Antrieb verbunden ist. Für den horizontalen Vortrieb dieser Baugruppen ist eine aufwendige Schienenkonstruktion zur Halterung im Bereich des Maschinenrohres erforderlich.
  • Die Erfindung befaßt sich mit dem Problem, eine Vortriebsmaschine für Leitungstunnel zu schaffen, deren mit geringem technischem Aufwand herstellbarer und auch in engen Leitungstunneln einsetzbarer Abbaukopf im Bereich einer Ortsbrust einfach handhabbar ist und für dabei gebrochenen Abraum einen schnellen Weitertransport ermöglicht.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe mit einer Vortriebsmaschine mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Hinsichtlich weiterer Ausgestaltungen wird auf die Ansprüche 2 bis 21 verwiesen.
  • Die erfindungsgemäß ausgebildete Vortriebsmaschine ist so konzipiert, daß der einfach aufgebaute Längsschneidarm mit einem intern angetriebenen Abbaukopf eine kompakte und geringen Einbau- und Arbeitsraum erfordernde Baueinheit bildet. Die Bauteilabmessungen für die Baueinheit sind dabei so optimiert, daß diese in geringe Nennweiten-Durchmesser aufweisenden Leitungstunneln einsetzbar ist, die bisher im wesentlichen in Handarbeit oder mittels einer an einem Baggerarm vorgesehenen Zughacke vorgetrieben wurden.
  • Mit einer einfach aufgebauten Konstruktion der neuen Baueinheit wird der üblicherweise auf Tunneldurchmesser von über 1800 mm begrenzte Arbeitsbereich derartiger Maschinen auf spezifische Abbaubedingungen aufweisende Leitungstunnel er weitert, die mit geringem Durchmesser in schwierigem Vortriebsgelände, z. B. unter Wohngebieten, auszubauen sind. Vor allem ist nunmehr der Vortrieb eines Tunnels für Versorgungsleitungen o. dgl. Anwendungsfälle vorgesehen, wobei jeweilige Querschnittsdurchmesser von weniger als 1800 mm bis nahe 1000 mm einfacher und schneller ausgebaut werden können.
  • Die Baueinheit ist im Bereich des Abbaukopfes und des insbesondere teleskopierbaren Längsschneidarmes so konzipiert, daß auch in einem den vorderen Teil des 1200 mm-Tunnels bildenden Maschinenrohr unmittelbar vor Ort eine Steuerung von Hand erfolgen kann und dabei die optimal aufeinander abgestimmten Teile der Baueinheit in diesem engen Arbeitsbereich einen eine Bedienperson aufnehmenden Bewegungsfreiraum belassen.
  • Diese mit einer Ausfördervorrichtung zusammenwirkende Klein-Vortriebsmaschine weist einen veränderten Abbaukopf auf, der in seinem stirnseitigen Bereich mit den größten Teil der jeweilige Schneidarbeit leistenden Schneidwerkzeugen versehen ist. In einem diesen im wesentlichen halbkugelförmig angeordneten Schneidwerkzeugen nachgeordneten Schaftbereich, in dem nur noch wenig Schneidarbeit geleistet werden muß, ist eine radial erweiterte und in Längsrichtung kurz bauende Transportwendel vorgesehen, die insbesondere nur ein als 360°-Schraubenlinie verlaufendes Förderblech aufweist. Bei einer solchen Anordnung hält sich der Verschleiß der Transportwendeln in engen Grenzen und gleichzeitig ist die Abförderleistung von gebrochenem Abraummaterial sehr gut. Auch die Brechleistung des Schneidkopfes ist sehr zufriedenstellend, da im Stirnbereich des Abbaukopfes eine größere Anzahl von Schneidwerkzeugen angeordnet werden kann.
  • Hinsichtlich weiterer Ausgestaltungen wird auf die nachfolgende Beschreibung und die Zeichnung verwiesen, in der eine Vortriebsmaschine erfindungsgemäßer Ausbildung näher veranschaulicht ist. In der Zeichnung zeigen:
  • 1 einen Vertikalschnitt im Bereich eines unterirdischen Leitungstunnels mit den Bauteilen einer Vortriebsmaschine im Bereich eines vor der Ortsbrust befindlichen Maschinenrohres,
  • 2 eine vergrößerte Draufsicht der Vortriebsmaschine gemäß 1 im Bereich einer aus Längsschneidarm und Abbaukopf gebildeten Baueinheit,
  • 3 eine vergrößerte Einzeldarstellung der erfindungsgemäßen Baueinheit, und
  • 4 eine Stirnansicht der Vortriebsmaschine im Bereich der Schneidwerkzeuge und einer Transportwendel.
  • In 1 ist eine insgesamt mit 1 bezeichnete Vortriebsmaschine für einen horizontalen Vortrieb eines unterirdischen Leitungstunnels 2 dargestellt. Die Vortriebsmaschine 1 ist dabei in einem einen Schneidschuh 3 und ein Maschinenrohr 4 aufweisenden Arbeitsbereich vorgesehen. Bei bekannten Vortriebsmaschinen dieser Art ist als Tragstruktur ein insgesamt mit 5 bezeichneter Längsschneidarm vorgesehen, an dem ein drehbar angetriebener Abbaukopf 6 nach Art einer Teilschnittmaschine ( DE 40 14 752 ) vorgesehen ist. Dieser Abbaukopf 6 ist in jeweiligen Abbau- und Vortriebsstellungen entlang einer Ortsbrust 7 des Tunnels 2 verlagerbar, so daß mittels jeweiliger Schneidwerkzeuge 8 Abraummaterial 9 abtrennbar und ausförderbar ist.
  • Die Vortriebsmaschine 1 ist in erfindungsgemäßer Ausführung als eine im wesentlichen aus dem Längsschneidarm 5 und dem Abbaukopf 6 gebildete Baueinheit B konzipiert, die in einem Leitungstunnel 2 mit Nennweiten-Durchmessern D von weniger als 1400 mm einsetzbar ist. Die für einen minimalen Raumbedarf konzipierte Baueinheit B kann dabei auch für Tunnel-Durchmesser von beispielsweise Standardmaßen D = 1400 mm oder D = 1200 mm eingesetzt werden, da sämtliche Bauteile der Baueinheit B optimal an die Bedingungen des Leitungstunnel-Baus unter engen Raumbedingungen angepaßt sind.
  • Die unmittelbar vor Ort steuerbare Baueinheit B ist dabei im Bereich des Längsschneidarmes 5 an einem am Maschinenrohr 4 festgelegten Drehkranz 10 schwenkbar gehalten, wobei der Drehkranz 10 ein eine Hochachse H definierendes Ringlager 11 aufweist, an dessen vorderer Halteplatte 12 ein den Längsschneidarm 5 in der Mittellängsebene M bzw. einer Querachse M' schwenkbar aufnehmender Tragschenkel 13 mit Lagerteil 13' vorgesehen ist. Damit kann dem am vorderen Ende des Längsschneidarmes 5 befindlichen Abbaukopf 6 eine Schwenkbewegung E um die Hochachse H und eine Pendelbewegung P um das Stützlager 13 des Tragschenkels 13 vermittelt werden. Der Abbaukopf 6 weist dabei eine in diesen integrierte Antriebsbaugruppe 15 auf, so daß unterschiedliche Schneid-, Abbau- und/oder Förderstellungen erreichbar sind und der Bereich der Ortsbrust 7 mit einer komplexen Schneidbewegung (Pfeil S, 1) bearbeitet werden kann. Eine nicht dargestellte Bedienperson kann dabei von einem Bedienbereich Z aus die Schneid-Schwenk-Bewegung steuern und überwachen.
  • Der Längsschneidarm 5 ist in zweckmäßiger Ausführung als eine Teleskopbaugruppe mit jeweiligen Teleskopteilen 16 und 17 ausgebildet, so daß mittels des am vorderen Teleskopteil 17 befindlichen Abbaukopfes 6 in einer Vorschubrichtung R eine möglichst große Arbeitstiefe A (2) in Richtung der horizontalen Mittellängsebene M bearbeitbar ist. Mit dieser Ausbildung der Teleskopbaugruppe 16, 17 ist eine besonders einfache Abstützung des Abbaukopfes 6 erreicht, der im Bereich seines Antriebsaggregates 15 mit jeweiligen hydraulischen und/oder elektrischen Versorgungsleitungen 18, 18' verbunden ist, deren Länge jeweils an den Vorschubweg R des Teleskopteils 17 angepaßt und mit einem Schutzbügel 18'' übergriffen ist. Die Drehachse F des vorderen Schneidwerkzeuges 8 weist dabei einen Versatz G (1) zur Stützachse 5' der Teleskopeinheit 5 auf, die innerhalb des Maschinenrohrs 4 auch asymmetrisch zur Längsmittelebene M angeordnet sein kann (nicht dargestellt).
  • Die Baueinheit B ist mittels des Drehkranzes 10 vorzugsweise im oberen Bereich des Maschinenrohres 4 gehalten, so daß unterhalb dieser Baugruppe eine als Kratzförderer 19 ausgebildete Ausfördervorrichtung angeordnet werden kann. Der vordere Bereich 20 der Ausfördervorrichtung 19 verläuft dabei bis in den Schneidschuh 3 des Tunnels 2, so daß hier für die Aufnahme des Abraummaterials 9 ein Aufnahmeteil 21 definiert ist. Bei einer Verlagerung des Abbaukopfes 6 in eine untere Bedienposition (Winkel W, 1) gelangt eine Transportwendel 22 in eine Ebene T, so daß in dieser Stellung das Abraummaterial 9 mit geringem Aufwand in den Aufnahmeteil 21 der Ausfördervorrichtung 19 einförderbar ist und von diesem Aufnahmeteil 21 aus gelangt das Abraummaterial 9 in einer Transportrichtung T' zu einer Transportlore 23 o. dgl. Aufnahmeteil.
  • Die vergrößerte Darstellung der Baueinheit B in Einzeldarstellung gemäß 2 und 3 zeigt, daß der Abbaukopf 6 der Baueinheit B vor der ortsfest gehaltenen Antriebsbaugruppe 15 vorderseitig mit dem drehbaren Schneidwerkzeugen 8 versehen ist, wobei diese mit einem Grundkörper verbunden sind, der mit einem eine Breite C aufweisenden Stirnbereich 24 und einem diesem nachgeordneten Schaftbereich 25 (mit einer Breite C') versehen ist. Dabei ist eine Vielzahl der als jeweilige Meißel 26, 26', 26'', 26''' (4) ausgebildeten Schneidwerkzeuge im Stirnbereich 24 des Abbaukopfes 6 angeordnet und die zumindest eine Transportwendel 22 verläuft in dem dem Stirnbereich 24 nachgeordneten Schaftbereich 25. Der Abbaukopf 6 ist dabei in seinen beiden Bereichen 24 und 25 im wesentlichen zylindrisch ausgebildet, wobei sich die Ausbildung unterschiedlicher Zylinderdurchmesser aus einer Zusammenschau von 3 und 4 ergibt.
  • Deutlich wird dabei auch, daß bei einer Volldrehung S' (Pfeil gemäß 4) des Abbaukopfes 6 die jeweiligen äußersten Meißel 26' des Schneidwerkzeuges 8 einen mit Strich-Punkt-Linien angedeuteten Bewegungskreis definieren, dessen Durchmesser 29 wesentlich kleiner ist als der Durchmesser 29' des Bewegungskreises der Transportwendel 22 (Abstand 29'', 4). Der bei einer Volldrehung S' des Abbaukopfes 6 überstrichene Durchmesser 29 des Bewegungskreises der Schneidwerkzeuge 26' ist dabei auch größer als der Durchmesser des Schaftbereiches 25 des Abbaukopfes 6 (3, 4).
  • Der Stirnbereich 24 des Abbaukopfes 6 weist eine sich von der Drehachse F (4) in radialer Richtung erstreckende erste Stirnfläche 30 auf, an der sich in Richtung des Schaftbereiches 25 zumindest eine zweite treppenförmig vorspringende Ringfläche 31 anschließt. Die Stirnansicht gemäß 4 zeigt, daß dabei Schneidwerkzeuge 8 in Form der Meißel 26, 26', 26'', 26''' sowohl an der Stirnfläche 30 als auch an der zweiten Ringfläche 31 festgelegt sind. Damit sind zwei radiale Ebenen R1 und R2 definiert, an denen eine weitgehend beliebige Anzahl der Schneidwerkzeuge festlegbar ist.
  • In der Darstellung gemäß 4 sind im Bereich der stirnseitig vorderen Fläche 30 zwei um 180° versetzt zueinander ausgerichtete Meißel-Werkzeuge 26 vorgesehen, die an der Außenkante der Stirnfläche 30 von vier um jeweils 90° versetzt angeordneten weiteren Schneidwerkzeugen 26'' umgeben sind. Diese inneren Meißel 26 und 26'' sind jeweils tangential zur bei der Drehbewegung S' definierten Kreisbahn K, K' ausgerichtet, so daß das Schneidwerkzeug 8 einen zentralen Brecharbeitsbereich aufweist. Dabei sind die tangential verlaufenden Werkzeuglängsachsen N, N' auf den zwei konzentrischen Bewegungskreisen K und K' angeordnet.
  • Die Meißel 26' und 26''' im Bereich der äußeren Ringfläche 31 weisen spitzwinklig zur Bewegungs-Kreisbahn 32 bzw. zum Stützkreisbogen 32' verlaufende Werkzeuglängsachsen 33, 33' auf, so daß jeweilige optimal vorgebbare Eingriffswinkel 34, 34' definiert sind. In der dargestellten Ausführung sind auf der äußeren Ringfläche 31 acht Meißel 26', 26''' angeordnet, die abwechselnd die unterschiedlich spitzen Einstellwinkel 34, 34' definieren.
  • Sämtliche der Werkzeuge 26, 26', 26', 26'''' weisen einen jeweiligen Halter 35 auf, an dem die insbesondere als Hartmetallwerkzeuge ausgebildeten und in Richtung der Drehbewegung S' des Abbaukopfes 6 vorlaufend als Brechelemente wirksamen Einsätze 36 angeordnet sind.
  • Die 3 zeigt im Zusammenhang mit 4, daß in konstruktiv einfacher Ausführung des Abbaukopfes 6 nur eine einzige Transportwendel 22 in Form eines Schneckenbleches vorgesehen ist, mit der der Abraum 9 erfaßbar und durch entsprechende Handsteuerung der Teleskopbaugruppe (durch deren Bewegung in Pfeilrichtung R) in die Ausförderrichtung verlagerbar ist. Die Transportwendel 22 ist dabei von einem auf den Schaftbereich 25 aufgeschweißten Blechband gebildet, das mit einer entsprechenden Steigung in einer 360°-Wendel als einstückiger Teil verläuft.
  • Der Abbaukopf 6 kann an Stelle der ortsfesten Verbindung bei 15 am vorderen Teleskopteil 16 auch durch eine Kugelgelenkverbindung o. dgl. so angelenkt sein, daß zusätzlich zur Drehbarkeit eine zusätzliche Schwenkbewegung des Abbaukopfes 6 unabhängig von der Steuerung im Bereich des Drehkranzes (Pfeil E, P) möglich ist.

Claims (19)

  1. Vortriebsmaschine für einen horizontalen Vortrieb von unterirdischen Leitungstunneln (2), mit einem als Tragstruktur vorgesehenen Längsschneidarm (5), an dem ein drehbar angetriebener Abbaukopf (6) festgelegt ist, der in jeweiligen Abbau- und Vortriebsstellungen entlang einer Ortsbrust (7) des Tunnels (2) verlagerbare Schneidwerkzeuge (8) und zumindest eine diesen nachgeordnete Transportwendel (22) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der Längsschneidarm (5) mit dem Abbaukopf (6) eine in Leitungstunneln (2) mit geringem Nennweiten-Durchmesser (D) einsetzbare Baueinheit (B) bildet, diese unmittelbar vor Ort von Hand steuerbar ist und der Längsschneidarm (5) der Baueinheit (B) an einem am Maschinenrohr (4) festgelegten Drehkranz (10) schwenkbar gehalten ist, derart, daß der andererseits vorgesehene Abbaukopf (6) mittels einer in diesen integrierten Antriebsbaugruppe (15) direkt in jeweiligen Schneid-, Abbau- und/oder Förderstellungen antreibbar ist.
  2. Vortriebsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Baueinheit (B) in Leitungstunneln (2) mit einem Durchmesser (D) von weniger als 1400 mm, vorzugsweise 1200 mm, vorgesehen ist.
  3. Vortriebsmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine die Baueinheit (B) steuernde Bedienperson in einem den vorderen Arbeitsbereich (7) im Tunnel bildenden Maschinenrohr (4) aufnehmbar ist.
  4. Vortriebsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Abbaukopf (6) mittels des Längsschneidarmes (5) in eine bodennahe Ausförderstellung (W) schwenkbar und in dieser gelöster Abraum (9) mittels der Transportwendel (22) zu einer Ausfördervorrichtung (19) hin verlagerbar ist.
  5. Vortriebsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Längsschneidarm (5) als eine vorderseitig den Abbaukopf (6) axial verlegerbar aufnehmende Teleskopbaugruppe (16, 17) ausgebildet ist.
  6. Vortriebsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Baueinheit (B) mittels des Drehkranzes (10) im oberen Bereich des Maschinenrohres (4) gehalten ist und in dessen Bodenbereich eine bis zum vorderen Schneidschuh (3) des Tunnels (2) verlaufende Ausfördervorrichtung (19) vorgesehen ist.
  7. Vortriebsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Abbaukopf (6) mit einem vorderseitig die Schneidwerkzeuge (8) tragenden Stirnbereich (24) und einem nachgeordneten Schaftbereich (25) versehen ist, wobei zumindest die Mehrzahl der als Meißel (26, 26', 26'', 26''') ausgebildeten Schneidwerkzeuge (8) im Stirnbereich (30, 31) des Abbaukopfes (6) und die zumindest eine Transportwendel (22) im Schaftbereich (25) angeordnet sind.
  8. Vortriebsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaftbereich (24, 25) eine im wesentlichen zylindrische Form aufweist.
  9. Vortriebsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeich net, daß der bei einer Volldrehung (S') des Abbaukopfes (4) überstrichene Durchmesser (29) des Bewegungskreises der äußeren Meißel (26', 26''') des Schneidwerkzeuges (8) kleiner ist als der Durchmesser des Bewegungskreises (29') der zumindest einen Transportwendel (22).
  10. Vortriebsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der bei einer Volldrehung (S') des Abbaukopfes (6) überstrichene Durchmesser (29) des Bewegungskreises der Schneidwerkzeuge (26') größer ist als der Durchmesser des Schaftbereichs (25) des Abbaukopfes (6).
  11. Vortriebsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß als Meißel-Werkzeuge (26, 26', 26'') Rundschaft- und/oder Flachmeißel verwendet sind.
  12. Vortriebsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß eine Anzahl von Schneidwerkzeugen (26, 26', 26'', 26''') in zumindest einer radialen Ebene (R1, R2) zur Drehachse (F) des Abbaukopfes (6) angeordnet sind.
  13. Vortriebsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der die Schneidwerkzeuge (8) aufnehmende Abschnitt (C) des Abbaukopfes (6) in axialer Richtung kürzer (C') ist als der Schaftbereich (25) des Abbaukopfes (6).
  14. Vortriebsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der vordere Stirnbereich (30) des Abbaukopfes (6) eine sich von der Drehachse (F) in radialer Richtung erstreckende Stirnfläche (R1) aufweist, an die sich in Richtung des Schaftbereichs (25) zumindest eine zweite treppenförmig (R2) vor springende Ringfläche (31) anschließt, und Schneidwerkzeuge (26, 26', 26'', 26''') sowohl an der Stirnfläche (30) als auch an der zweiten Ringfläche (31) befestigt sind.
  15. Vortriebsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Meißel-Werkzeuge (26, 26'') im Bereich der vorderen Stirnfläche (30) mit jeweils tangential verlaufender Werkzeuglängsachse (N, N') auf zwei konzentrischen Bewegungskreisen (K, K') angeordnet sind.
  16. Vortriebsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidwerkzeuge (26', 26'') im Bereich der äußeren Ringfläche (31) mit spitzwinklig (Winkel 34, 34') zur Bewegungs-Kreisbahn (32, 32') verlaufenden Werkzeuglängsachsen (33, 33') festgelegt sind.
  17. Vortriebsmaschine nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidwerkzeuge (26', 26''') mit unterschiedlicher Neigung (34, 34') spitzwinklig abragende Werkzeuglängsachsen (33, 33') aufweisen.
  18. Vortriebsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Transportwendel (22) als ein einziges um mehr als 180°, vorzugsweise 360°, um den Umfang des Schaftbereichs (25) herumgeführtes Schneckenblech ausgebildet ist.
  19. Vortriebsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der drehbare Abbaukopf (6) schwenkbar am vorderen Teleskopteil (17) des Längsschneidarmes (5) angelenkt ist.
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